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Berichtigungen. Gestern: Mecklenb. Eisenb. Schuldv Stolberger Zink. St. P
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Redaction und Rendantur: Schwieger.
Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober. Folgen drei Beilagen
(R. v. Decker).
Hofbuchdruckerei
ö * zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Koͤniglich Preußischen Staats-Anzeiger.
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8. 82 gegen 48 Stimmen in der von der Kommission vorgeschla⸗
Deutsches Reich.
Berlin, 25. Oktober. * weiteren Verlauf der gestrigen Sitzung des Herrenhauses wurde die Dis ussion des Entwurfs der Kreisordnung für die sechs öst= lichn Provinzen fortgesetzt. Die Kommisston empfahl, den §. 8 in folgender Fassung anzunehmen:
Die Kreisangehsrigen sind verpflichtet, unbesoldete Aemter in der Verwaltung und Vertretung des Kreises zu übernehmen.
Zur Ablehnung oder zur früheren Niederlegung solcher Aemter herechtigen folgende Entschusdigungegründe; 3
I) anhaltende Krankheit, 2) Geschäste, die eine häufige oder lange dauernde Abwesenheit vom Wohnorte mit sich bringen, 3) das Alter pon 6) Jahren, 4 die Verwaltung eines unmittelbaren Staatsamtes, 3 sonstige besondere Verhältnisse, welche nach dem Ermessen des Kreis tags eine gültige Entschuldigung begründen.
Beträgt die Amtsdauer mehr als drei Jahre, so kann das Amt nach Ablauf von drei Jahren niedergelegt werden.
Wer ein unbesoldekes Amt in der Verwaltung oder Vertretung des Kreises während der vorgeschriebenen regelmäßigen Amtsdauer bersehen hat, kann die Uebernahme desselben oder eines gleichartigen ür die nächsten drei Jahre ablehnen. . ;
Wer sich ohne einen der vorbezeichneten Entschuldigungsgründe weigert, ein unbesoldetes Amt in der Verwaltung oder Vertretung des Kreises zu übernehmen, oder das übernommene Amt während der vorgeschriebenen regelmäßigen Amtsdauer zu versehen, sowie der= jenige, welcher sich der Verwaltung solcher Aemter trotz vorherge zangener Aufforderung Seitens des Kreisausschusses thatsächlich ent ˖ siehi, kann für einen Zeitraum von drei bis sechs Jahren der Aus— übung seines Rechtes auf Theilnahme an der Verfretung und Ver waltung des Kreises für verlustig erklärt werden.
Die Entscheidung erfolgt, sofern der Kreistag den Ablehnenden für nicht entschuldigt erklärt, durch den Kreisausschuß mit Vorhehalt der Berufung an das Verwaltungsgericht, In dem Verfahren ninimt ein vom Kreistage gewählter Kommissarius die Obliegenheiten des Klägers wahr. .
Hierzu beantragten die Herren Baumstark und Genossen:
Dem Absaß 5 noch »verlustig erklärt werden« hinzuzufügen: »und für denselben Zeitraum bis zum vollen Prozentsatz stärker als die übrigen Kreisangehörigen zu den Kreisabgaben herangezogen werden.«
Es entspann sich über diesen Antrag eine längere Debatte, in welcher die Herren r, Zachariae und von Bernuth, der Re⸗ gierungsé-Kommissar, Geheimer Regierungs⸗Rath Persius und zer Minister des Innern, Graf zu Eulenburg, entschieden für den Antrag Baumstark eintraten, während die Herren von Kͤleist-Retzom, Graf von Sierstorpff und der Referent Graf v. Krassow für den Antrag der Kommission sprachen, der schließ— lich mit 98 gegen 54 Stimmen vom Hause angenommen wurde.
§. 9 beantragte die Kommission in folgender Fassung an⸗
men: ö. ung g Kreisangehörigen sind verpflichtet, zur Befriedigung der BDedürfnisse des Kreises Abgaben und Leistungen aufzubrine en, inso⸗ iin der Kreistag nicht beschließt, diese Bedürfnisse aus dem Vermögen des Kreises oder aus sonstigen Einnahmen zu bestreiten (98. 12 Nr. 3
Die Herren Baumstaärk und Genossen beantragten, die Worte und Leistungen« zu streichen. Nachdem der, Antragsteller und der Regierungs⸗Kommissar Geheime Regierungs- Rath Persiusß diesen Antrag befürwortet, die Hrn. v. Salisch und b. Kleist⸗Retzow ihn aber bekämpft hatten, wurde derselbe ab⸗ gelehnt und §. 9 in der von der Kommission vorgeschlagenen
Fassung angenommen, J . ö. Ich geh empfahl die K9mmission in folgender Fassung r Annahme: .
ö Die n sgeilung der Kreisabgaben darf nach keinem anderen Maßstabe, als nach dem Verhältnisse der von den Kreisangehsrigen ju entrichtenden, direkten Staatssteuern, beziehungsweise der Mahl- und Schlachtsteuer und zwar nur durch Zuschläge zu densel ben, be⸗ 1ihungsweise zu den nach §S§. 14 und 15 zu ermittelnden fingirten Steuersäßen der Forensen, juristischen Personen ꝛc. erfolgen.
Die Grund Gebäude und die Gewerbesteuer der Klasse A.. st hierbei mit der Hälfte desjenigen Prozentsatzes heranzuziehen, mit belchem die Klassen⸗ und klassifizlrte Einkommensteuer belastet wird; Im Uebrigen kann die Gewerbesteuer von der Heranziehung ganz frei elassen, darf aber keinenfalls mit einem höheren Prozentsatze als die e n und Gebäudesteuer herangezogen werden. Ausgeschlossen von der Heranziehung bleibt die Gewerbesteuer vom Hausirgemwerbe ;
Die drei untersten Stufen der Klassensteuer (966. R zu a des Ge— sͤkes vom 1. Mai 1851 GesS. S. 193) können von der Heran⸗ sichung zu den Kreisabgaben ganz frei gelassen oder dazu mit . geringeren Prozentsatz, als die übrigen Stufen der Klassensteuer, un die klassifizirte Einkommensteuer herangezogen werden, In diesem Falle ist den mahl ⸗ und schlaͤchtsteuerpflichtigen Städten ein verhältniß mäßiger Erlaß an ihrem Gesammtantheile an den Kreisabgaben zu gewähren. . . 4 ; .
Für die mahl⸗ und schlachtsteuerpflichtigen Städte ist bei Ver— heil en i gh . Einkommensteuer nur ngch Abzug der Nahl und Schlachtsteuer⸗Vergütigung von 20 Ihlrn. (S. zu b des Hesetzts vom 1. Mai 1851), die Mahl und Schlachtsteier aber mit der Maßgabe in Anwendung zu bringen, daß die Man euer nnr mit zwei Drittheilen ihres 9 ohertrages herangezogen werden gar. Haben diese Städte eine Militärbewölkerung, so ist bon der nggh Der. sehendem ermittelten Summe eine nach Verhältniß der. Militär bepölkerung zur Civilbevslkerung zu bemessende Quote abs sch ͤ
Von dem hiernach ermittelten Betrage der Mahl und Sch! ach euer noch einen Abzug bis , . zwanzig Prozent zu beschließen, bleibt der Kreisvertretung überlassen.
Die Herren Baumstark und Genossen beantragten, die beiden ersten Absätze in der folgenden, vom Abgeordnetenhause beschlossenen Fassung anzunehmen: —t .
g gn en e, , darf bis zum Erlaß eines allgemeinen Gesetzes Über kommunale Besteuerung nach keinem ande⸗· tin Maßstabe, als nach dem Verhältnisse der von den Kreigan gehör n zu entrichtenden direkten Staatssteuern beziehungsweise der Dahl. und Schlachtsteuer, und zwar nur durch Zuschläge zu denselben, besiehungswese zu den nach SS. 14 und 15 zu ermittelnden singirten Steuersaten der Forensen, juristischen Personen z. erfolgen. . .
Die Grund, Gebäuden und die von dem Gewerbebetrie ö auf dem platten Lande auffommende Gewerbesteuer der Klasse . — ist hierbei mindestens mit der Hälfte und höchstens mit dem vollen Be— tage desjenigen Prozentsatzes heranzuziehen, mit welchem . und gien g. Einkommensteuer belastet wird. Im Uebrigen . die Gewerbesteuer von der Heranziehung ganz freigelassen, darf a ö. nenfalls dazu mit einem höheren Prozentsatze, als die Grund un Jebaudesteuer, herangezogen werden. Ausgeschlossen von der Heran iiehung bleibt die Gewerbesteuer vom . ö ö
ür diesen letzten Antrag sprachen die Herr n . ha fal j aft , Wilkens, v. Winter und der ö ungs-Kommissar, Geh. Regierungs⸗Rath Persius, währen
Preußen.
heferent Graf v. Krassow die Anträge der Kommüssion verthel
Freitag, den 25.
2 —
Oktober
genen Fassung angenommen und dann die Sitzung um 46 Uhr vertagt.
, Der Kommunal-Landtag des, Markgraf— thums Ober -Lausitz, preußischen Antheils, wird am 18. Novembered. J. in Görlitz eröffnet werden und am Eröffnungstage zugleich die Neuwahl für das erledigte Amt eines Landesbestalllen der Ober-Lausttz stattfinden.
Rendsburg, 24. Oktober. Auf der Tagesordnung der heutigen 13. Sitzung des Provinzial-Landkags stand zu— nächst die Wahl eines Landes -Direktors. Es fielen auf den Klosterpropst v. Ahlefeldt⸗Uetersen 37 Stimmen, auf den Vize. JLandtagsmarschall, Hofbesitzer Bokelmann⸗Rethwischhöhe 26 Stimmen. Ersterer war mithin erwählt. Die in Folge dessen nöthig gewordenen Wahlen eines Mitgliedes des proövinzial⸗ ständischen Ausschusses und eines Mitgliedes der Deputation für das Heimathswesen, welche sofort. vorgenommen wurden, ergaben als gewählt: Graf Holstein und Regierungs⸗Rath a. D. v. Stemann in Kiel. Da Graf Holstein seither Stellvertreter im ständischen Ausschuß gewesen, so wurde sofort zur Wahl eines neuen Stellvertreters geschritten, und erhielt der Abgeord⸗ nete Dr. Wachs die Majoritdt. Der Landtagsmarschall be—⸗ merkte, daß die Wahlen sämmtlich als eventuelle anzusehen seien, insofern sie von der Bestätigung der Wahl des Abgeord⸗ neten v. Ahlefeldt als Landes ⸗Direkior abhingen. — Ferner zeigte der Landtagsmarschall an, daß ein Schreiben des Ober⸗ Präsidenten vom heutigen Datum eingegangen sei, wodurch nunmehr der beschlossenen veränderten Geschäftsordnung die Bestätigung ertheilt werde. — Schließlich motivirte der Ab— geordnete Gabriel ⸗Itzehoe seine Proposition: »Der Provi zial⸗Landtag beschließt, bei der Königlichen Staats—⸗ Regierung zu beantragen: Dieselbe wolle baldmöglichst dem Provin⸗ zial Landtage einen Gesetzentwurf vorlegen, durch welchen die Theil barkeit der Grundstücke geregelt wird.“ ö Der Antrag wurde genügend unterstützt, der Antragsteller verzichtete jedoch auf eine weitere Verhandlung der Sache mit Rücksicht auf den nahe bevorstehenden Schluß der Diät und ist damit die Sache erledigt. Demnächst ergriff der Landtagsmarschall das Wort, dankte der Stadt Rendsburg für die Gastfreundlichkeit, mit der sie den Land⸗ tag aufgenommen habe und für die Ueberlassung der Lokalitäten. Der Landtag habe mit Treue und Gewissenhaftigkeit die ihm gestellten Aufgaben erledigt, indem alle eingegangenen Sachen zu Ende gebracht worden seien. Er gab einen Rück- blick auf die erledigten Vorlagen, sprach die Hoffnung aus, daß die Selbstverwaltung der Provinz demnächst werde erweitert werden, und daß die von dem Landtag erhobene Beschwerde bei Sr. Majestät dem Könige ein gnädiges Gehör finden werde. Die Versammlung sprach durch Erhebung von ihrem Sitz dem Landtagsmarschall ihren Dank aus. — Der Königliche Landtags⸗Kommissar schloß sodann die Versammlung mit folgenden Worten:
Meine . Herren! . Der Herr Landtagsmarschall hat mir angezeigt, daß die Ihnen
schuß überwiesen wurde, und der Abg. Bode seinen Antrag auf Erlaß einer Bau⸗Ordnung, nachdem der Regierungskommissar der Versammlung von der auf den gleichen Antrag des Abg. Bode in der vorigen Session ergangenen ablehnenden Ent. schließung der Herren Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und des Innern vom 13. April 1872 Kenntniß gegeben hatte. Der Äntrag wurde, da der Antrag⸗ steller bei Wiederholung seines Antrags beharrte, dem Haupt- ausschuß überwiesen. . Dem Antrag des Abg. Hartmann gegenüber, welcher die Abhaltung der Holzverkaufs Termine an Ort und Stelle ver- langt, erklärte der Regierungskommissar, Ober Forstmeister Janisch, daß die darin verlangte Anordnung bereits bestehe. Der Antrag wurde dem Ausschusse überwiesen und darauf die
Sitzung geschlossen.
Wiesbaden, 22. Oktober. In der heutigen achten 5 des Kommunal- Landtags machte der Regieruns-Präsiden pon Wurmb die Mittheilung, daß die zu dem Reglement für die Irren⸗Heil⸗ und Pflegeanstalt zu Eichberg beschlossenen Ab= änderungen höheren Orts nicht für annehmbar erklärt worden seien, worauf eine zweite Lesung über das Reglement vorge⸗ nommen und eine Reihe von Modifikationen beantragt wurde. Hierauf wurde nach Verlesung des Ausschußberichtes über den Antrag der Eingesessenen des Kreises Biedenkopf, betreffend den Ausbau der Lenne⸗Lahn-Bahn, beschlossen, diesen Gegenstand auf die nächste Tagesordnung zu setzen.
Sachsen. Dres den, 24. Oktober. Die erste Deputa—⸗ tion der Zweiten Kammer wird heute Abend hier zusam— mentreten, um über die von ihr noch zu erledigenden Gegen- stände, sowie über die in den nächsten Kammersitzungen zur Vorbergthung gelangenden, bereits gedruckt vertheilten Berichte
Beschlüsse zu fassen.
Hessen. Darmstadt, 23. Oktober. Die Zweite Kammer berieth in ihrer heutigen fünfstündigen Sitzung. über den Gesetzentwurf, die Gehalte der Volks⸗-Schullehrer be treffend, und gelangte heute bis zu Art. 6 des Entwurfs. Zu Art. J wurde nach einem Antrage des Abg. K. J. Hoffmann und Genossen im Einverständnisse mit der Großherzoglichen Regierung und dem Ausschusse einstimmig beschlossen, daß der niedrigste Gehalt der bestehenden oder künftig zu errichtenden Volktschulen in der ersten Klasse (Gemeinden bis zu 2000 Pers.) auf 409 bis 500 Fl. festgesetzt werden solle. Für die zweite Klasse (Gemeinden von über 2000 bis 60600 Pers.) wurden drei Gehaltsabtheilungen von 550 Fl., 659 Fl. und 800 Fl., für die dritte Klasse (Gemeinden über 6000 Pers.) vier Ge⸗ haltsabtheilungen mit 659 Fl., 899 Fl., 10900 Jl. und 1200 1. im Einverständnisse mit der, Großherzoglichen Regierung nach den Anträgen der Majorität des Ausschusses normirk. Es wurde ferner auf Antrag der Majorität des Ausschusses ein stimmig ein Zusatzartikel, dahin lautend, beschlossen:. Dicjenigen definitiv angestellten Voltsschullehrer, welche nicht be reits einen ihcnᷣ von 600. Fl. oder mehr beziehen, erhalten bei ge—⸗ wissenhafter und tadelloser Dienstführung nach 10 Jahren von ihrer
obliegenden Arbeiten nunmehr beendigt seien. Gerne hebe auch ich es hervor, wie Sie mit angestrengter von allen Seiten in vollem Maße anzuerkennender Thätigkeit sich während der seit der Berufung des Provinzial Landtags verflossenen nahezu vier Wochen, der Wahrneh⸗ mung der Interessen der Provinz gewidmet haben. Die zu dem Ent wurfe des für die hiesige Provinz so wichtigen Geseßzes, betreffend die Grundbuchsordnung und die Verpfändung der Seeschiffe, gemachten Bemerkungen werden ohne Frage von Seiten der Staatsregierung der sorgfältigsten Prüfung unterzo en werden. Für die von Ihnen beute vollzogene Wahl des Landes -Direktors werde ich die Allerhöchste Bestätigung gerne erbitten. Möge diese Wahl, mögen die übrigen Zeschlüsse, welche Sie gefaßt haben und durch welche Sie das Feld der Thätigkeit der provinzialständischen Organe geebnet haben, dem Lande zum Segen gereichen. Möge die fernere Entwickelung, welche der proöbinzialstän ischen Verwaltung in naher Zukunft bevorsteht, Mnen den thatsächlichen Beweis liefern, daß die Besorgnisse, welchen Sie in dieser Beziehung in einer gestern beschlossenen Adresse einen Ausdruck zu geben für i di gehalten haben, unbegründet gewesen sind. Mit dicesem Wunsche schließe ich hiemit die 4. Diät des Pro— vinzial⸗Landtags der Provinz Schleswig ⸗Holstein. . ;
Der Landtagsmarschall forderte schließlich die Versamm⸗ lung auf, mit demselben Ruf, mit welchem sie ihre Sitzung begonnen, auch zu schließen: „Hoch lebe Se. Majestät der Kaiser und Königa, in welchen Ruf die Versammlung lebhaft ein— stimmte.
Cassel, 24. Oktober. In der heutigen Sitzung des Kom⸗ munal-Landtages verkuͤndigte der Vorsitzende zunächst zwei Anträge des Abg. Bode auf Erlaß einer Bauordnung, des Abg. Ostheim, auf Verwendung für die Ausführung der Zweig⸗ bahn von Cassel nach Helsa und des Abg. Hartmann auf Ver— kauf des aus den Stagtsforsten zu verwerthenden Holzes durch Abgabe an Ort und Stelle. — Mit Aussetzung der Gehalts⸗ positionen wurden die Etats der Landeshospitäler Haina und Merxhausen auf Grund der Vorlagen berathen und nach den Anträgen des Verwaltungs -Ausschusses genehmigt. — Der Abg. von der Malsburg berichtete sodann über den Gesetzentwurf, betreffend die Verwerthung der Forstnutzungen aus den Staats⸗ waldunssen an der Hand des gedruckten Berichts, indem er sich für die Annahme des Gesetzentwurfs unter den vom Ausschuß vorgeschlagenen Aenderungen aussprach. — Der Regierungs. Kommissar, Oberforstmeister ZJanisch, bestritt die allgemeinen Ausführungen des Berichts über den Ursprung der seitherigen Abgabe von Forstnutzungen, dann insbesondere die angeblichen Rechte auf Bezug von Nebennutzungen und auf Bezug von billigem Holze unter Darlegung der seitherigen hessischen Gesetzgebung. Er führte aus, daß es jederzeit die Absicht gewesen, die Forsttapen den bestehenden Preis verhältnissen an⸗ zupassen. Der Käse, den seitherigen Bezug zu einer Art von Servitut zu gestalten, könne von der Staatsregierung nicht anerkannt werden, und deshalb seien auch die meisten der diese Auffassung ä,, Amendements für die Re⸗
ierung nicht annehmbar.
z g ,, Abgeordneie nach ihm zur General⸗ Diskussion das Wort ergriffen, ging die Versammlung unter gleichzeitiger Erledigung einiger geen den 5 ge⸗ richteten Petitionen zur speziellen Berathung des Hesetzentwurfs über, welcher in amendirter Gestalt einstimmig genehmigt
wurde.
n dienstlichen Verwendung nach bestandener Definitorialprüfung n 0 Fl. Alterszulage, und von 5 zu 5 weiteren Dienst⸗ jahren je 50 Fl. Alterszulage bis zur Erhöhung ihres Gehaltes auf 600 Fl.
Un Antrag des Abg. K. J. Hoffmann und Genossen: in den Anstellungsdekreten besonders die Bedingung beizufügen, daß der Angestellte bezüglich der Ertheilung des Unterrichs in allen Be= ziehungen, insbesondere auch an etwa errichtet werdenden Fort bildungsschulen den Anordnungen der vorgeseßten Behörden nach- ukommen habe, wan, mit . von dem Abg. Hallwachs beantragten Zu⸗ satze: »unbeschadet des Anspruchs auf eine entsprechende Ver gütung« gegen eine Minorxität von 11 Stimmen angenommen. Weiter erfolgte die Annahme des Art. 2:
»Sind mit einer Schulstelle zugleich kirchliche Dienste verbunden, so ist das hierfür bestimmte Einkommen zwar von dem eigentlichen Schulgehalte getrennt zu halten, in seinem Betrage aber bei Berech- nung des Gesammteinkommens der Stelle insoweit mit in Anschlag zu bringen, gls dasselbe den Betrag von 50 Fl. überschreitet. Der Bezug , ,, wird bei Berechnung dieses Einkommens
icht in Ansatz gebracht.“ ö ö. Nach . hat jeder Lehrer außer seinem Gehalte eine angemessene Wohnung, wo möglich mit Garten, oder eine Miethsentschädigung zu beanspruchen. Diese Miethsentschädi⸗˖ gung wurde für die erste Klasse auf 50 4 475 Fl., für die zweite Klasse auf 1090 Fl. und für die dritte Klasse auf 1090 Fl. resp. 200 Fl. (für verheirathete Lehrer) festgesetzt. Art. 4, wonach die in einer Gemeinde vorhandenen Schulstellen möglichst gleich,; mäßig in die in Artikel 1 bezeichneten Abtheilungen n,, sind und Artikel 5, der die Festsetzung der Gehalte in den ein zelnen Gemeinden und deren Einreihung in die Abtheilungen dem Ministerium des Innern überweist, wurden mit dem von der Regierung seinem Inhalte nach gebilligten Zusatze: »nach Anhörung des Gemeinderaths« angenommen. .
— Den Kammern ist folgender Antrag, die Erweiterung der Stadt Mainz betreffend, zugegangen: ö
Die Kammern wollen sich damit einverstanden erklären, daß a) auf den Eigenthumsanspruch des Großherzoglichen Fiskus bezüglich des dem Vertrag zufolge freiwerdenden, der Stadt Mainz überlassenen Festungsgeländes zu Gunsten der Stadt Mainz unentgeltlich verzichtet werde, und daß h) der Stadt Mainz die Summe von 1500000 Fl. aus der Großherzoglichen Staatsschulden: Tilgungskasse zu a. Bedingungen, wie bei den Darlehen für die Gtundrentenahlt ungen, also zu 3 pCt., mit Tilgung in 47 Jahren mittelst einer Tilgungs⸗ rente von 4 pCt. bewilligt wird.
Ntecklenburg⸗ Schwerin. Schwerin, 24. Oktober. Die kommissarisch⸗ deputatischen e , ge wegen Modifikation der bestehenden Landesverfassung sind gestern Nachmittag zum Schlusse gelangt. Mehrere der Depu—= tirten haben bereits gestern Schwerin verlassen, der e e. lich K Kommissarius, Geheime 3 = Rath Piper, begiebt sich heute nach Neu⸗Strelitz zurück.
amburg, 24 Oktober. In der gestrigen Sitzung der 8 a5, gf. wurde die Berathung über den Bericht der gemischten Kommission, betreffend Revision der Verfassung, be—
onnen.
. Der Bericht der bürgerschaftlichen Mitglieder der durch Senats. und Bürgerschaftsbeschluß vom 2.4. Owktober nieder- esetzten Besprechungskommission wegen der Bankvaluta« . enheit beginnt wie folgt:
die Herren Frhr. 234 v. Pilsach, v. Kleist⸗Retzow, und der
. — Bei der Abstimmung, welche durch Namensaufruf
erfolgte, wurden die beiden ersten Absätze des Paragraphen mit
Der Abg. Ostheim begründete sodann seinen Antrag, be⸗ treffend die Lauffen, weigbahn, welcher dem Hauptaus⸗
Die durch übereinstimmenden Beschluß von Senat und Bürge
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