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schaft niedergesetzte ,, ,, wegen der Bankvaluta⸗ Angelegenheit hat den Gegenstand in drei ere, . sehr eingehend behandelt. Während die an derselben theilnehmenden Mitglieder des
Senates sich auf den Standpunkt des Sengtsantrages vom 23. Sep.
tember stellten, erklärten sich die bürgerschaftlichen Mitglieder ein- stimmig dafür, daß der bürgerschaftliche Antrag vom 12. Juli 1872 mindestens in seinem Grundgedanken zum Gesetz erhoben werden möge.
e Besprechungen drehten sich vorzugsweise um die drei hauptsäch⸗ lichsten Verschiedenheiten beider Entwürfe, nämlich um die Fragen, ab die Bancoschulden zu einem festen Course tarlfirt werden sollen, ferner, ob der zur Zeit, wo die Bank für ungemünztes Silber e schlossen werden wird ogrhandene Bankfonds zu demselben Course für Staatsrechnung in Reichsmünze oder preußische Thaler konvertirt werden, und endlich, ob der Schluß der Bank für ungemünztes Silber unmittelbar oder erst längere Zeit nach der Publitation des zur Be—= rathung stebenden Gesetzes eintreten solle.
Der Bericht fährt dann fort:
Nachdem die Senatsmitglieder dem Senat über dlese i g berichtet ö. hat der Vorsitzende der Kommission den bürgerschaft⸗ lichen Mitgliedern schriftlich angezeigt, daß, da die Mehrzahl erselben erklärt habe, auf der Konvertirung des vorhandenen Bankfonds für Nechnung der Staatskasse unter allen Umständen und auch dann be— steben zu wollen, wenn der Senat in die Tarifirung des Bankogeldes nach einem bestinmten Werthverhältniß zur Reichsgoldmünze ein willigen sollte! der Senat von weiteren Verhandlungen der Ve— sprechungskommisston einen, die entgegenstehenden Ansichten vermit.˖ telnden Erfolg sich nicht versprechen könne. Er scehe fich deshalb zu seinem lebhaften Bedauern genöthigt, der Bürgerschaft von der Erfolg losigkeit der Bemühungen der Kommission Mittheilung zu machen, und werde nunmehr eine Acußerung der Bürgerschaft über den von ihm unterm 23. September vorgelegten Gesetzentwurf erwarten.
Weißenburg, 20. Oktober. Das Grabdenkmal“ welches das Königs-Grenadier⸗Regiment seinen gefalle⸗ nen Kameraden auf dem von dem , m erstürmten Gais⸗ berge errichtet hat, wurde am 18. Oktober eingeweiht. Das Denkmal besteht aus einem einfachen Kreuze auf hohem Sockel mit der Inschrift: »Sei getreu bis in den Tod und ich werde dir die Palme des Lebens geben.“ Zu der Feier waren Offi— ziere und Mannschaften des Regiments und Angehörige der Gefallenen hierhergekommen.
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Desterreich⸗ Ungarn. Wien, 23. Oktober. In Durch⸗ führung der für die einzelnen Kronländer bestehenden Landes. gesetzt über die Benutzung, Leitung und Abwehr der Gewäßfser hat der Ackerbau⸗Minister im Einvernehmen mit den Ministern der Justiz, des Innern und des Handels unterm 20. September 1877 für Böhmen, Mähren, Schlesien, Nieder⸗Oesterreich, Ober⸗ Oesterreich, Salzburg, Steiermark, Kärnten, Krain, Görz, Istrien, Triest, Tirol und Vorarlberg Verordnungen, betreffend die Form der Staumasse und die bei deren Aufstellung zu beobachtenden Vorsichten, dann für dieselben Länder mit Uus—= nahme Schlesiens Vertbrdnungen, betreffend die Einrichtung und Führung des Wasserbuches mit der Wasserkarten. und Urkundensammlung, erlaͤssen und die Publikation derselben in den bezüglichen Landesgesetzblättern verfügt.
Pesth, 23. Oktober. In der gestern Abend stattgefundenen Sitzung der gemeinsamen Nuntien-Kommissikon wurde eine Verständigung bezüglich aller übrigen in den Beschlüssen beider Delegatlonen vorhandenen Differenzen erzielt bis auf denjenigen Beschluß der Reichsrathsdelegation, welcher die Ueber- schreitung bein! Ordinarium des Krie sbubgets im Tit. 18, Militärgrenze⸗, im Betrage von 311,050 Fl. betrifft, die als nicht gerechtfertigt erklärt und bezüglich deren das Kriegs. Ministerium angewiesen wurde, den Ersatz von der ungarischen Regierung 1 Der Vermittelungsvorschlag seitens eines Mitgliedes der ungarischen Delegation, diese Post bis zur nächsten Delegation in suspenso zu lassen, wurde nicht aeceptirt, weil kein Grund fi diese Vertagung porlag, und die der Reichsrathsdelegation angehörigen Ausschußmitglieder sich nicht bestimmt fanden, dem Plenum ein Abgehen von dem in der Vormittagssitzung gefaßten Beschlusse vorzulegen. Man erwartet darüber ein weiteres Nuntium seitens der ungarischen Delegation.
— In der heute Vormittags stattgefundenen Sitzung des
Budgetgusschusses der reichsräthlichen Delegation referirte Generalberichterstatter Demel über die in der gestrigen 8 n der gemeinsamen Nuntien-Kommission vereinbarten Beschlüsse, und wurden dieselben angenommen. Ueber den einen noch bestehenden Differenzpunkt bezüglich der Militär— grenze erwartet man einen Vermittlungsvorschlag seitens der ungarischen Delegation. Jedenfalls wird aber adurch der Schluß der Delegations-Session verzögert. In der heutigen Sitzung der Reichsrgthsdelegation wurde über die Differenzen in den Beschlüssen' beider Delega⸗ tionen, betreffend das ordentliche und außerordentliche Erforder⸗ niß des stehenden Heeres, die Nachtragskredite pro 1872 und die vorliegenden Resolutionen verhandelt. Die von dem General— Berichterstatter Demel Nasnens des Budgetausschusses gestellten Anträge wurden ohne Debatte angenommen und der bei Titel i, Post If von Poklukar gestellte Antrag auf Einstellung von Zh 00h Fl. für den Bau eines Stockwerkes auf der Peters⸗ Kaserne in Lgibach abgelehnt. Somit ist bis auf die Differenz in Bezug auf die Milikärgrenze in den Beschlüssen beider Dele⸗ gationen die Uebereinstimmung hergestellt.
— In der ungarischen Delegation wurden die
zwischen den beiden Delegationen betreffs des Heeresbudgets
obwaltenden Differenzen ausgeglichen, nur betreffs jenes Be⸗ schlusses der ungarischen Delegation, nach welchem die Organi⸗ sation der Armee als abgeschlossen und das jetzt bewilligte Budget als Normalbudget betrachtet werden, besteht noch keine Einhelligkeit.
= 24. Oktober. Bei de Delegationen haben heute das Finanz geseß pro 1873 in dritter Lesung angenommen und die n. bezüglich des die Militärgrenze betreffenden Nachtrags— redites bis zur Berathung der 1871er Schlußrechnung zu ver⸗ tagen beschlossen. Die diesjährige Session beider Delegationen ist darauf geschlossen worden. — In der Schlußsitzung der österreichischen Delegation drückte der Minister des Auswärti⸗ en, Graf Andrassy, im Auftrage des Kaisers den Dank und die
nerkennung Sr. Majestät für den Fleiß und die Ausdauer aus mit denen die Deleggtionsmitglieder die Arbeiten erledigt,; er fügte Namens des Ministeriums Worte des Dankes für das Entgegenkommen und das Vertrauen hinzu, welches man demselben seitens der Delegation bewiesen. Der Präsident Hopfen gab ein kurzes Resume über das Resultat der Delega—⸗ tionsarbeiten und . hervor, daß trotz der erhöhten Forde⸗ rungen für die Bedürfnisse des Heeres die gemeinschafktlichen Ausgaben des Reiches für das Jahr 1873 sich dech nur um 33 Millionen Gulden höher als im Vorjahre beliefen und daß die für 1873 auf die eisleithanische Reichshälfte entfallende Quote noch um 1 Million niedriger als im Vorjahre sei. Nachdem derselbe ferner darauf din e wie , daß nach der von der Regierung betreffs des jetzigen Normalbudgets ab egebenen Erklärung auch für die nächsten Jahre erhöhte Anforderungen nicht zu erwarten ständen, schloß er die Session mit einem
dreimaligen Hoch auf den Kaiser, in welches die Versammlung enthu ff einstimmte. .
Ag ram, 23. Oktober. Der bis 3. November vertagte Landtag wurde auf unbestimmte Zeit vertagt.
Großbritannien und Irland. Lon don, 23. Oktober. Der Prinz und die . Christian von Schles— wig ⸗Holstein sind nach 14tägiger Abwesenheit vom Konti—⸗ nent nach Windsor zurückgekehrt. .
— Die Königin der Niederlande hat sich mit ihrem Gefolge zu einem Besuche des Earls von Derby nach Knowöley unweit Liverpool begeben. Ihre Majestät wird daselbst bis Ende dieser Woche verweilen und dann den Norden von Eng—⸗ land besuchen. ö
— Der französische Bevollmächtigte bei Unterhandlun des neuen . Handelsvertrages, Oz e nne, . von Paris hierher zurückgekehrt. Derselbe überbringt den rati— fizirten Tert des Vertrages, dessen Dauer bis zu Ende des Jahres 1876 mit sechsmonatlicher Kündigungsfrist bestimmt ist.
— Die Vollendung des Telegraphen nach Australien hat zu einem Austausch von Glückwunsch⸗Telegrammen
wischen den städtischen Behörden von Melbourne und London nlaß gegeben. Der Bürgermeister von Adelaide hat dem Lordmayor das folgende Telegranim übersandt: Adelaide, 21. Oktober, 9 Uhr 12 Min. Morgens.
Der Bürgermeister von Adelaide beglückwünscht den sehr ehren ⸗ werthen Lordmayor von London anläßlich der Eröffnung der tele graphischen Verbindung zwischen Australien und Großbritannien, und hofft, die so glücklich begonnene Verbindung möge jene Gefühle der Loyalität und Zuneigung für Ihrer Majestaͤt Thron und Person, welche die gesammten australischen Provinzen des britischen Reiches charafteristren, fernerhin befestigen Gott erhalte die Königin.“
Auf dieses Telegramm hat der Lordmayor Folgendes
geantwortet:
Der Lordmayor von London freut sich sehr über den Empfang des Telegramms vom Bürgermeister von Adelaide und erwidert voll⸗ ständig . sehr gütigen Aeußerungen in seiner höchst angenehmen Mittheilung.
— Großbritannjens Staats Einnahmen vom 1. April bis zum 19. Oktober betrugen laut amtlichem Aus⸗ weise 36 916,495 Pfd. Sterl. oder 272,604 Pfd. Sterl. mehr als in der entsprechenden Periode des Vorjahres, und die Aus— gaben im gleichen Zeitraum 41,660,693 Pfd. Sterl. Die Bilanz des Schatz Amtes in der Bant von England belief sich am 19. d. M. auf 1,960,985 Pfd. Sterl. und in der Bank von Irland auf 1,026,946 Pfd. Sterl.
— Das Kriegsschiff »Supplys, das, wie mitgetheilt, am 18. d. Mts auf der Höhe von Kap Palmas strandete, ist nach einer der Admiralität zugegangenen Nachricht wieder flott gemacht worden und wird in den Stand gesetzt werden, um eine Reise nach England oder nach dem Kap der guten Hoff— nung, zur Vornahme gründlicher Reparatur, anzutreten.
Frankreich. Paris, 23. Oktober. Der Finanz⸗ Minister de Goulard hat einen Urlaub von einigen Tagen angetreten.
— Von Seiten der Militärverwaltung werden augenblicklich Versuchsstationen von Brieftauben errichtet, und . in Paris auf dem Mont ⸗Valerien, in Vincennes und in
er Militärschule, ebenso in Marseille, Perpignan und Lille,. Im Falle die Versuche befriedigend ausfallen, soll die Anzahl der Stationen vermehrt werden. —
— Der Gesetzentwurf wegen Unterstützung der nach Algier auswandernden Elsaß Lothringer, welchen der Präsident der Republik in der letzten Sitzung der Permanenzkommission in Aussicht gestellt hatte, liegt, wie der »Temps« meldet, dem Stagatsrath vor und bezweckt die Eröffnung eines Kredits von 600009 Frs. Jede nach Algier auswandernde Familie soll auf Grund dieses Gesetzes . die Summe von 500 Frs. Lebensmittel, Saamen, Vieh, Ackerwerkzeuge ꝛc. erhalten.
24. Oktober. In der , der Perm anenz⸗ kommission verlas der Präsident Grevy die von Rouher und Maurice Richard an die Kommission gerichteten Eingaben, in denen über die ungesetzliche Ausweisung des Prinzen Napoleon Beschwerde geführt und eine Untersuchung dieser Angelegenheit durch die Per⸗ manenzkommission gefordert wird. Grevyerklärte, daß seiner Ansicht nach die Sache nicht zur Kompetenz der Permanenzkommission ge⸗ höre, sondern die Rationalversammlung angehe und beantragte, die⸗
selbe an die Nationalversammlung zu verweisen; die Kommission.
trat diesem Antrage bei. Auf eine Frage Bottieaus über den Stand der Untersuchung betreffs der bei der Pilgerfahrt in Nantes vorgekommenen Unruhen erklärte der Minister des Innern, Lefrane, daß die gerichtliche Untersuchung ihren Fortgang habe. Sodann wurde der Antrag Pages ⸗Duport's auf Schlüß der diesjährigen Sitzungsperiode der Permanenzkommission ange—⸗ nommen und die Sitzung aufgehoben, nachdem Pages⸗Duport noch den Antrag gestellt hatte, alle Berichte und Gesetzentwürfe, welche sich auf Finanzgegenstände beziehen, drucken und ver⸗ theilen zu lassen, damit sofort bei Wiedereröffnung der National⸗ versammlung die Diskussion darüber eröffnet werden kann.
Spanien. Madrid, 22. Oktober. Die Kommission, welche mit der Berichterstattung über den Gesetzentwurf Be— treffs Aushebung eines Jahreskontingents von 40000 Mann befaßt ist, hat ein Amendement angenommen, welches die Los— kaufssumme auf 4009 Realen festseßt. — Im Kongreß machte der Abg. Jove y Hevig der Regierung Vorwürfe wegen angeblich schlechter Behandlung der gefangenen Carlisten. Der Kriegs⸗Minister wies die Anschuldigung zurück.
Portugal. Lissabon, 20. Oktober. Die Pairs kamm er ist vorgestern Nachmittag eröffnet worden. Rachdem das Einberufungsdekret verlesen, entspann sich eine längere Diskussion über dessen Verfassungsmäßigkeit, welch letztere von Ferrer, Silva Ferrao, dem Vicomte von Fonte Arcada und dem Marquis von Vallada in Abrede gestellt wurde. Für das Ministerium sprach der Vicomte von Alges. Der an Loule's Stelle zum Präsidenten ernanntè Marquis von Avila nahm seinen Sitz ein. ;
— Der , n,, hat einen Gesetzent wurf über die Besoldung der Geistlichkeit vorbereitet, dessen Grund- lagen dem Vernehmen nach darin bestehen, daß die Zahl der Diözesen und Klöster vermindert werden, so daß * jede Diözese nur ein Kloster bleibt. Die Einkünfte der Kloster⸗ güter sollen nach Abzug des zum Unterhalte der bleibenden und der etwa austretenden Nonnen erforderlichen Theiles zur Besoldung der ganzen Geistlichkeit verwandt werden.
Nußland und Polen, St. Peters burg, 23. Oktober. Einem Telegramm aus Li vadia vom 21. d. M. zufolge sind die Großfürsten Wladimir, . und aul Alexandrowitsch am 20. d. M. von Jalta nach Odessa abgereist, von wo Ihre Kaiserlichen Hoheiten nach hierher zurück. kehren werden.
— Der »Invalide« theilt das von dem General⸗Gouverneur von Tuxrkestan aufgestellte und dem Kriegs. Ministerium
übermittelte Einnahmen und Aus gabebudget des seiner
Verwaltung unterstellten Landes für das Jahr 1873 mit Danach belaufen sich die Einnahmen auf 3,291,989 Ru bel, die Ausgaben auf l6hl,994 Rubel, wonach 1599,94 Rubel zur Verfügung verbleiben. .
Der eier nn e g n seiger. enthãlt folgen de Mittheilung.
Die englische ⸗Pal. Mall Gazeite⸗ vom 18. September bring ihren Lesern die auch in den . Journglen abgedruckte ar richt über den zwischen Rußland und dem ,. von Kaschgar abgeschlossenen Handelsvertrag und fügt dieser Nachricht ihrerset mehrere gänzlich ungenaue Auskünfte hinzu. Nach den Worten genannten Zeitung soll einer der Artikel des Vertrages, welcher de freien Durchzug nicht nur russischer Kaufleute und Karavanen, sondern auch von Truppen betrifftz anfangs von Jakub Bet zurückgewiesen wor. den sein, und Letzterer den Vertrag nur unter dem Einfluß von Drohungen als zur russiscen Grenze Truppen vorgerückt worden waren, unterschrichen haben. — Diese Mittheilung erweist sich als unwahr. — Die Ver. handlungen des General-Gouverneurs von Turketan mit Jakub Vel hatten einen durchaus freundschaftlichen und friedlichen Tharaller Ihr einziger Zweck war die Feststellung gutnachbarlicher Beziehungen und die Regelung der Handelsverhältnisse. Dieses beßätigt auch seshs die Pall. Mall Gazette indem sie sagt, daß der Gencral- Gonuvernen von Turkestan dem Abgesandten Jakub Bek s die formelle Erklaͤrun abgegeben habe, daß Rußland keine Eroberungen fuche, sondern nur für die Einbürgerung der Prinzipien der Civilisation Sorge trage Kann eine solche, den Tendenzen der Kaiserlichen Negierung durch. aus entsprechende Erklärung mit den Forderungen frelen Durchʒugt pon Truppen oder mit der Drohung, zu den Waffen zu greifen, vereinbar sein? — Was nun die Versicherungen betrifft, welche angeblich Jakub Bek dem Baron Kaulbars in Bezug darauf gegeben, daß er die Freundschaft des großen Zaren der kr hal Englandtz borztehe und daß er alle Anerbietungen der ostindischen Regierung abgelchn haber so sind dieselben nichts weiter als einer jener asiatischen Kunst⸗ griffe, welchen Niemand eine ernstliche Beachtung schenkt. Jakuß Bek nimmt wahrscheinlich keinen Anstand, mit ebensolchen Ver icht. rungen sich auch an die englischen Agenten zu wenden, wenn er mit denselben Verhandlungen zu führem hat. Ein Achtung der e witten internationalen Verpflichtungen at in dem Rechktleben der Astaten noch keine Wurzel gefaßt. Line Aenderung in dieser Beziehung kann nur von der Zeit, noch mehr aber von dem guten Beispiel zweier Großmächte erwartet werden welche den gemeinsamen Beruf haben, die Eiwilisation in Mittel · Assen zu verbreiten — So lange England und Rußland, ein jedes in seiner Sphäre, im Einverständniß mit einander handeln und ihre früͤhert gegenwärtig jeder Srdeutung entbehrende Nebenbuhlerschaft aufgeben werden alle Kniffe astatischer Politik nicht im Stande selen, dieses Einverständniß zu stören. Ein Bündniß Englands mit Rußland wird — wenn es darauf gerichtet ist, in jenen Ländern eine besser: Ordnung der Dinge herbeizuführen — ohne Zweifel ebensowohl der Menschbeit als den beiden Staaten, welche mit einander nur in der Ausbreitung der Cipilisation und des Handels wetteifern können, von Nuten sein.«
Schweden und Norwegen. Stockholm, 20. Oktober Der zu heute angeordnete Trauertag für den verstorbenen König wurde nach Bestimmung mit dreimaligen Gottesdienst in allen Kirchen Stockholms und des ganzen Reichs gefeiert. In der Hauptstadt waren, den Stockholmer Blättern zufolge, alle Kirchen überfüllt und die Stimmung eine tiefernste. Pie Mehrzahl, der Mitglieder der schwedischen Königsfamilie, der König, die Königin, Prinz August mit Gen gf und den kleinen Prinzen wohnten der Hochmesse in der Schloßkirche bei, wo auch die Hofstaaten, sowie eine große Anzahl von Civil und Militärbeamten zugegen waren. Der Gesang wurde mit Orgelbegleitung von den Schülern der musikalischen Akademie ausgeführt. Auch in der Synagoge in Stockholm wurde ein , , Gottesdienst abgehalten. — In mehreren der schwe— ischen Provinzstädte beabsichtigte maß am Trauertage Pro. zessionen u. s. w. zu veranstalten.
— In diesen Tagen soll ein Verzeichniß über die dem wver— storbenen König Carl gehörenden Nachlaßgegenstände auf. genommen werden. Der Ordens -Ceremonienmeister, Kammer, herr Lövenskjold wird heute hier erwartet, um als Vevoll— , . des Kronpeinzen von Dänemark dabei anwesen zu sein.
Dänemark. Kopenhagen, 21. Oktober. Der König empfing heute auf seinem Schlosse Amalienborg in besonderer Audienz den aus Schweden zurückgekehrten Königlich schwedisch. norwegischen Gesandten am dänischen Hofe, Baron Beckfrilz,
— Wie die »Berl. Tid.« meldet, wird die Residenz am 23. d. M von Bernstorff nach Fredensborg verlegt werden.
— 22. Oftober. Die Zolleinn ahmen haben in den verflossenen 6 Monaten des Finanzjahres 1872 — 73 (iren ElC9½653 Rdl. gegen 3827, 083 Rdl. in dem entsprechenden Zeitraume des vorigen Jahres betragen. Die Kriegssteuer betrug in den bezeichneten 6 Monaten 651,827 Rdl. oder 24,804 Rdl. mehr als im vorigen Jahre.
— Da die Errichtung eines dänischen Konsulats in Panama vom Ministerium der auswärtigen Angelegenheit als zweckmäßig angesehen wird, so werden die daselbst ansaͤssigen Kaufleute, welche diesen Posten zu bekleiden wünschen, in der heutigen »Berl. Tid.«« aufgefordert, ihre desfallsigen Gesuche vor dem 1. März 1873 an das obengenannte Ministerium
einzusenden.
— Unter dem 18. d. Mts. ist der Legations Sekretär, Kammerjunker Hegermann-Lindencrone zum Königlich dänischen Chargé d'afsaires und General-Konsul in den Ver— einigten Staaten von Nord⸗Amerika ernannt worden.
Amerika. New⸗York, 12. Oktober. Die durch das Schiedsgericht in Genf den Vereinigten Staaten zuerkannte Entschädigungssumme wird innerhalb der nächsten zwölf Mo— nate, nach Verkündigung des Schiedsgerichtsspruches, bezahlt werden, wie der Vertrag solches bestimmt. Das Geld wird von Großbritannien dem Minister des Auswärtigen über. wiesen werden, und da bisher kein Gesetz über die Verwendung
des Geldes erlassen worden ist, wird der Kongreß bei seinem Zu⸗
sammentritt Näheres darüber zu bestimmen haben. Am 10. Oktober erhielt der Minister des Auswärtigen in Washington das Ori⸗ ginal der in Genf ausgefertigten Urkunde des Schiedsgerichts. Die auf Pergament geschriebene Urkunde ist von den Schieds. richtern unterzeichnet und war in einem feinen polirten Käflchen eingeschlossen. Nachdem der Präsident Grant das Dokument besichtigt, wurde dasselbe im Staatsarchiv deponirt.
= — Der 9. Oktober, der Jahrestag des Brandes von Chicago, wurde in genannter Stadt als Erinnerungstag ge feiert. Die Handelskammer bezog an diesem Tage ihr neueh . und weihte dasselbe unter entsprechenden Feierlich= eiten ein.
— Der vierte Jahrestag der Unabhängigkeit Cuba's wurde am 10. Oktober gefeiert. Auf City⸗ Hall war neben der Nationalflagge die ö. Cubg's aufge⸗ pflanzt und wurde von den Cubanern beim Aufhissen durch eine Ehrensalve von 100 Kanonenschüssen begrüßt. Um Abend fand im Cooper⸗Institut ein Bankett statt.
Asien. Ein in Ranjoon von Prome eingegangenes Tele, ramm meldet, daß die Panthays von den Ehinesen aufs aupt geschlagen worden, daß die Straße nach China offen
sei, und daß unter den Chinesen in Bhamo und Mandalay
äber die Unterdrückung des rohen und argwöͤhnischen Grenz volles große Freude sei⸗ Dadurch wird die . hn über die Birmanische Halbinsel über Prome und Bhamo (die
rrawaddy-Route), die von britischen Agenten durch das Pan⸗ shayland nach den Grenzen des himmlischen Reiches erforscht wurde, eröffnet.
Landtags · Angelegenheiten.
Berlin, 25. Oktober. Der §. 7 der Kreisordnung handelt von der Verpflichtung der Kreisangehörigen zur Annahme von unbesoldeten Alemtern. Die vom Abge⸗ ordnetenhause amendirte Regierungs- Vorlage bestimmt in 8 in dieß Beziehung, daß der Kreisangehsri e, welchor ohne die in deni Paragraphen näher formulirten
ntschuldigungsgründe weigert, ein unbefoldetes Amt in der Verwaltung oder Vertretung des Kreifes zu über- nehmen, oder sich der Verwaltung solcher Aemter, trotz vorher⸗ egangener Aufforderung seitens des Kreisausschusses, that— ächlich entzieht, erstens für einen Zeitraum von drei bis sechs ahren der Ausübung seines Rechtes auf Theilnahme an der Vertretung und Verwaltung des Kreises für verlustig erklärt wird und zweitens für denselben Zeitraum bis zum vollen Prozentsatz stärker als die übrigen Kreisangehbrigen zu den Kreisabgaben herangezogen werden kann. — Die Kommission des Herrenhauses beantragte, bei der ersten Strafbestimmung des §. 8 statt »wird« zu setzen: „werden kann« und die zweite anz zu streichen, dagegen beantragte Hr. Baumstark, die Fas⸗ ung der Regierungsvorlage wieder herzustellen.
In der gestrigen Sitzung des Herrenhauses erklärte Herr Dr. Zacharige, die Entziehung des Rechtes auf Theilnahme an der Verwaltung des Kreises auf eine gewisse Zeit sei kein genügendes Mittel, um Jemand zur Uebernahme eines un— besoldeten Amtes zu zwingen, es müsse auch eine Geldstrafe festgesetzt Csein, wie dies in der Regierungsvorlage geschehen sei. Graf Sierstorff meinte, wie man ein Ehrenamt in Verbindun bringen könne mit irgend einer Geldstrafe für den Fall, daß 8 nicht angenommen. Herr von Lleist⸗Retzow äußerte später, man müsse Rücksicht nehmen auf die Personen, mit denen man zu thun habe; bei den Personeh, um die es sich in diesen Paragraphen handle, würde das von der Kommission beibehaltene Mittel vollständig genügen. Er habe schon früher die Behauptung aufgestellt, daß sich die Leute gern zur Uebernahme von unentgeltlichen Ehrenämtern melden würden. Hierauf ergriff der Minister des Innern, Graf zu Eulenburg das Wort:
Wenn die Ueberzeugung dieses Hauses die ist, daß zu solchen Ver⸗ waltungämtern, von welchen in diesem Paragraphen die Rede ist, sich eine Masse von Leuten drängen werden, dann ist dies ein glän zendes Zeugniß für die jetzige Regierungsvorlage. Dann werden Sie auch keine Geldstrafe brauchen, ünd hätte ich diese Ueberzeugung ge— theilt, dann hätte ich eine solche Bestimmung in den Geseßentiwurf nicht aufgenommen. Aber Sie stellen diese Behauptung in dem Augenblicke auf, wo Sie eine Regierungsbestinimung bekämpfen wollen, während Sie an einer anderen Stelle gesagt haben, daß das Material zur Selbstpverwaltung schwer zu finden sein werde. Ich glaube, die Wahrheit liegt in der Mitte. Ueberfluß werden wir nöcht
haben, aber hinreichendes Material werden wir finden.
Was der Herr Graf Sierstorpff gesagt hat, klingt verführerisch. Wie können Sie ein Ehrenamt in Verbindung bringen mit irgend einer Geldstrafe für den Fall, daß es nicht angenommen wird ?« Ja, meine Her⸗ ren, derjenige, der das Ehrenamt freiwillig übernimmt, für den ist es ein Ehrenamt, und der Begriff einer Geldstrafe im Hintergrunde spielt leine Nolle. Aber habe ich nicht recht. wenn ich behaupte, es werden in jedem Kreise eine, zwei oder drei Personen sein, die zur Ausfül= lung eines Ehrenamtes vollständig geeignet sind, die der Kreis als solche im Auge hat, und die doch entweder zu bequem, oder zu egoistisch oder wie Sie es nennen wollen, sein werden, um das Ehren · amt anzunehmen, die sich um das Ehrenamt, um den vulgären Aue druck zu gebrauchen, werden drücken wollen; auf diese Leute ist es abgesehen, nicht, um sie zu bestrafen, sondern um diejenigen Herren, die aus eigenem Antriebe die Aemter übernehmen, zu erleichtern, um sie nicht unausgeseßt auf dem Posten, um den es sich handelt, sitzen, sondern ihnen eine Abwechselung angedeihen zu lassen, indem man andere veranlaßt, einmal die Mühen und Sorgen des Amtes zu über- nehmen. Ich bin überzeugt, wenn Sie den Paragraphen in Ihrer Weise amendiren, oder überhaupt das Zwangsmitiel herausbringen, dann wird die Zeit kommen, wo die Kreisversammlungen und Kreis ausschüsse selber einen Antrag stellen werden, ein solches Zwangs- mittel einzuführen. ö. ö.
— Zu 8. 3, welcher die Veränderung der Kreisgrenzen und die Bildung neuer Kreise nur auf dem Wege der Gesetzgebung zulassen will, beantragte Freiherr von Senfft-⸗Pilsach unter Wiederherslellung der Regierungsvorlage, die Befugnisse zu derartigen Veränderungen nur von Königlichen Perordnungen abhängig zu machen. Der RegierungseKommissar, Geheimer Regierungs-⸗Rath Persius bemerkt hierzu: .
Meine Herren! Ich glaube Namens der Staatsregierung der Ansicht Ihrer Kommission beitreten zu dürsen, daß dem Gegenstande, auf welchen sich das Amendement des Herrn Baron von Senfft be⸗ zieht, eine sehr erhebliche praktische Bedeutung nicht beizumessen sein mochte. .
3 Bildung neuer Kreise bedingt der Negel nach zugleich auch eine anderweitige Regelung des Etats durch Bewilligung der Gehälter für die neu anzustellenden Beamten und erscheint insofern nicht durch-
führbar ohne gleichzeitige Mitwirkung der Landesvertretung. Da in Etatsangelegenheiten diesem hohen Hause verfassungsmäßig“ mindere Befugnisse zustehen, als dem anderen Faktor der Gesetzgebung, so wird das Herrenhaus auf die Bildung neuer Kreise einen größeren Einfluß ewinnen, wenn dieselbe im Wege des Gesetzes erfolat, als durch eine Ftatsregulirung, beziehungsweise den auf eine solche sich stützenden Erlaß einer Königlichen Verordnung. .
Es kommt dann weiter in Betracht, daß auch nach der ursprüng—= lichen Vorlage für diejenigen Fälle, in denen hei der Bildung neuer Kreise oder der Veränderung bestehender Kreisgrenzen zugleich eine Veranderung der Grenzen von Wablbezirken in Frage steht, der Erlaß eines Gesetzes vorgeschrieben war, und daß sich in der That wohl Be⸗ denken dagegen erheben lassen, materiell gleichartige Angelegenheiten in einem verschiedenen Verfahren zu erledigen.
Ich erlaube mir e ch die Bitte, bei dem Antrage Ihrer Kom⸗ mission stehen zu bleiben. . s
— Später fügte der genannte Regierungs⸗Kommissar noch hinzu: .
Ich glaube, daß der geehrte Herr Vorredner bei seinen Bemer kungen nicht die Bestimmungen des vorletzten Alinea dieses Para- graßhen vor Augen gehabt hat. Nach letzterem sollen Veränderungen solcher Gemeinde oder Gutsbezirksgrenzen, welche zugleich Kreisgren ⸗ zen sind, die Veränderung dieser , , und, wo die Kreis⸗ und Wahlbezirks-Grenzen zusammenfallen, auch die Veränderung der letzteren ohne Weiteres nach sich ziehen. ;
Meine Herren! Die Fälle, die der Herr Vorredner erwähnt hat, dürften, wenn nicht sämmtlich, so doch ihrer überwiegenden Mehrzahl nach, unter die Bestimmungen dieses Alinea fallen. Es wird sich in jenen Fällen um Grenzstreltigkeiten handeln, die sich zugleich auf die Grenzen von Gemeinden oder Gutsbezirken heziehen.
eränderungen der Grenzen von Gemeinden und Guts. bezirken aber n nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 14. April 1856 beziehungsweise der Städte-⸗Ordnung vom Jahre 1853 zur Aus⸗ führung zu bringen. Haben dieselben auf dem dort vorgeschriebenen Wege ihre Erledigung gefunden so sollen sie dann nach der Vorschrift des vorletzten Absatzes 6 zur Diskussion stehenden Paragraphen auch unmittelbar die Veränderung der Kreisgrenzen nach sich ziehen. In den Fällen dagegen, die nach der Bestimmung des ersten Absaßes auf dem Wege des Gefetzes . Erledigung finden sollen, wird es sich der Regel nach darum handeln, Kreise. welche im Laufe der Zeit eine für eine ordnungömãäß ige landräthliche Verwaltung zu große Einwohnerzahl
die Annahme des Antrags Ihrer Kommission die n . . 9
=
8
erlangt haben, zu trennen und dadurch die Bilbung neuer Kreise vor⸗ zunehmen. In solchen Fällen aber wird es — wie ich bereits vorher erwähnt — nothwendig sein, ugleich auch eine Etatsregulirung ein⸗ treten zu lassen und damit die Angelegenheit vor das Forum der Landesvertretung zu bringen. Die Fälle, in denen die Bildung neuer Kreise ohne Etatsregulirung möglich 9 werden sich, sowejt ich es zu übersehen vermag, lediglich auf die Bildung neuer Stadtkreise be— schränken. Und, meine Herren, wie damit verfahren iss, darüber ent. hält der §. 4 die erforderlichen Bestimmungen. Ich erlaube mir nach diesen Bemerkungen meine Bitte wegen Annahme der Vorlage Ihrer Kommission zu wiederholen.
= S. 4 behandelt das Ausscheiden großer Städte von 25, 000 Einwohner nach dem Vorschlag des Abgeordnetenhauses) aus den Kreisverbänden. Die Kormmission wiäll folgende Absãätze hinzugefügt wissen; »Städte, welche mit Ausschluß der aktiven Militärpersonen eine Einwohnerzahl von mindestens 15,906 Seelen haben, sind befugt, aus dem Kreisverbande auszuscheiden und für sich einen Stadtkreis zu bilden, wenn die Vertretung der Stadt ünd die Vertretung des Kreises darüber einig sind. Die Beschlußnahme der Kreisvertretung erfolgt in diesem Falle durch den Kreistag mit Ausschluß ber Verkreter der auszu ; scheidenden Stadt.
Ferner beantragt die Kommission statt des 3. Absatzes des Abgehrdnetenhaus Entwurfes, welcher lautet: »Auf den Antrag der Stadt wird dieselbe durch den Minister des Innern für ausgeschieden erklärt, zu in, Auf den Antrag der Stadt, beziehungsweise den gemeinschaftlichen Antrag der Stadt und der Krei . wird die Stadt durch den Minister des Innern für ausgeschieden erklärt.“
Hierüber äußerte der Regierungs« Kommissar nach dem Abg. Herrn von Kleist Retzow:
Ich bedauere, mich dem Antrage Ihrer Kommission Namens der Staatsregierung nicht anschließen zü koͤnnen. Ein wefentliches Prinzip der gegenwärtigen Kreisordnung, wie der von der Staatsregierung projektirten künftigen Kreisverfassung ist die Gemeinsamkeit zwischen Stadt und Land. Mit diesem Prinzipe erscheint es wohl vereinbar, daß den wenigen in den 6 östlichen Provinzen vorhandenen großen Städten von 25000 und mehr Einwohnern, welche im Laufe der Zeit aus allen Beziehungen zu dem platten Lande herausgewachsen , a , n, aus dem Kreisverbande auszuscheiden. Ein gleiches Necht wird man aber kleineren Städten von nur 15. 16. und 2h, 006 Seelen nicht einräumen können. Die Städte sind mit dem platten Lande durch lange Gewöhnung und gemeinsame Intereffen eng verwachsen, sie sind ein sehr anregendes, schwer zu entbehrendes Element für die Ent⸗ wickelung des kommunglen Lebens der Kreise, die Staatsregierung vermag deshalb ihrerseits die Auflösung einer größeren Zahl von Kreisverbänden durch Ausscheiden der in denselben vorhandenen grö⸗ ßeren Städte für eine politisch richtige Maßregel nicht zu erachten. Allerdings schlägt Ihre Ktommission nscht vor, daß fämmtliche Städte von 15. bis 253000 Einwohner ohne weiteres aus dem Kreisverbande ausscheiden sollen, sie will dieses Ausscheiden abhängig machen von der beiderseitigen Zustimmung der betreffenden Stadt, welche aus. scheiden will, und der Vertretung des zurückbleibenden Kreistheiles. Allein, indem Ihre Kommission jenen Städten die Möoglichkejt des Ausscheidens gewährt, giebt sie ihnen gewissermaßen einen Rechtstitel fuͤr das Ausscheiden aus dem Kreisverbande — wozu die Neigung , ,. betreffenden Städten wohl überall vorhanden ist — zu agitiren.
Ich glaube, dadurch hemmen Sie die weitere Entwickelung des kummunalen Lebens in einer nicht geringen Anzahl von Kreifen. Die Abgeordneten der betreffenden Stadt werden fernerhin nicht mehr wie bisher bereit sein, mitzuwirken für neue zweckmäßige Kreiseinrich. tungen; dieselben werden solche Einrichtungen, wie Chausseebauten, Krankenhäuser u. s. w. zu verhindern suchen um nicht ihrer Stadt neue Lasten i und zugleich die Möglichkeit des Ausschei⸗ dens durch eine Vermehrung gemeinsamer Einrichtungen, die im Falle des Ausscheidens eine Auseinanderseßung fordern, zu erschiperen Die Zabl der Städte, welche von dem Amendement Ihrer Kommisston betroffen werden, ist denn aber doch eine sehr bedeutende.
Es ist bereits von . Herrn Referenten bemerkt worden, daß Städte mit mehr als 25 Seelen gegenwärtig nur vier vorhanden sind, nämlich Görlitz, ki Bromberg und Stralsund. Dann folgen Brandenburg und Halberstadt mit nahezu 25,000 Einwohnern. Dagegen beträgt die Zabl der Städte zwischen 15 — 25,000 Einwoh⸗ nern, wenn ich recht gezählt habe, 28. Der Grenze von 15,000 Seelen nähern sich sieben bis acht Städte. Es ergiebt sich mithin, daß etwa vierzig Städte eine Einwohnerzahl von 15600 und mehr Seelen, beziehungsweise eine Einwohnerzahl haben, die der Zahl von 15000 sehr nahe steht. Die Zahl der sämmt⸗ lichen Kreise in den 5. östlichen Provinzen, in denen die Kreisordnun zunächst eingeführt werden soll, beträgt 219 Es würde also dur
fünften Theiles der sämmtlichen Kreise jener Provinzen ermöglicht werden. Unter den Städten von 15 — WGo00 Einwohnern be- findet sich zudem eine nicht geringe Zahl von Gemeinden, die schnell emporgewachsen sind, die eine große Fabrikbevölkerung haben, und denen es an einem bedeutenderen Kämmereivermögen fehlt, diese Städte kann die Regierung nicht für hinreichend . fähig erachten, um alle diejenigen Aufgaben k erfüllen, welche die Kreisverbände nach dem Geseße zu erfüllen haben. Zu jenen Städten ehören unter anderen Cottbus, Luckenwalde, Königshütte, Beuthen, Burg u. s. w., alles Städte, die nicht im gleichen Maße potent sind? wie die vorpommerschen Städte, wie grade die Stadt Greifswald, die Ihre Kommisston bei ihrem Antrage wohl zunächst im Auge gehabt hat. Aber nicht allein, daß dese Städte nicht leistungsfähig für sich, sind, auch die übrigen bleibenden Kreistheile werden in vielen Fällen nicht mehr den An⸗ forderungen genügen können, die das Geseß an sie stellt. Schließlich möchte ich auch noch darauf hinweisen, wie es der Königlichen Staatsregierung nicht unbedenklich erscheint, Städte mit, starker Fabrikbevslkerung, deren sich nicht wenige unter den hier in Rede stehenden befinden, ganz von der Polizeiaufsicht des Landraths zu entbinden. Ich möchte Sie nach alle dem bitten, den Paragraphen in der Fassung des Abgeordnetenhauses annehmen zu wollen.
Die Ausstellung
älterer . Gegen⸗ stände im Königlichen SZeughause. VIII.
Die Zimmer IV. und V. enthalten ausschließlich Erzeug⸗ nisse 1e 8 eutschen Kunstgewerbes in der Periode der Re⸗
naissance des 16. und 17. Jahrhunderts, von dessen hoher Entwickelung in der kunstreichen Behandlung der, mannig⸗ fachsten Aufgaben diese Gegenstände eine vielseitige An- schauung geben. Möbel mit n,, eingelegter Arbeit, solche von derben Formen und fast zu überreicher Dekoration, und solche von größter Zierlichkeit, sind längs der Rück und Seitenwände beider Zimmer aufgestellt. . . In den Glasschränken, in der Mitte der beiden Räume, sieht man eine große Zahl der schönsten Gold- schmiede . Arbeiten: kunstreiche aus Elfenbein, Cocosnuß, edlen Steinen, Horn, Muscheln ꝛc. . mit silber, vergoldeten und vielfach emaillirten , . Füßen, Henkeln, Deckeln persehene Prachtgefäße, kostbare Spielereien, wie sie namentlich in Nürnberg und. Augs—= burg in einer, jede Schwierigkeit besiegenden, vollendeten Technik ausgeführt wurden; endlich die in jener Epoche sehr beliebten eigenthümlichen Kunstschränke, zu deren Herstellung sich die , n, ,, Kunstgewerbe zu vereinigen pflegten, um ein Ganzes zu schaffen, das in kleinem Maßstabe und Umfang die reichste Fülle sinniger Erfindungen und kunst— voller Arbeiten in den edelsten Materialien vereinigte. Von einem Hauptwerk dieser Gattung, dem im Besiß des
Königlichen Museums befindlichen Pommerschen Kunst⸗ schrant, von seiner Gestalt, seinem Inhalt und seiner Ent- stehungsgeschichte, ist im III. Aufsatz eine ausführliche Dar- stellung gegeben. Ein zweites derartiges Werk, von e Ausdehnung, aber von noch edlerem, reinerem Geschmack in Formen und Dekorirung, bei gleicher Meisterschaft der tech- nischen Ausführung, ist der hier ausgestellte⸗ Aug sburgische Kun stschrank«, über dessen Geschichte die Nachrichten so völlig fehlen, als die über den pommerschen reichlich und voll- ständig erhalten sind. ;
In der mittleren Höhe der Rückwand des IV. Zimmers sind I5 lebensgroße in Holz geschnitzte männliche und weib— liche Halbfiguren angebracht, welche dem Fuggerschen 3 in Augsburg entstammen, treffliche Arbeiten des 16, Jahr= hunderts. In den Ecken dieses und des nächsten Zimmers sieht man einige der von der Decke niederhängenden Kron= leuchter angebracht, die aus Hirschgeweihen mit daran gefügten Meerweibchen und andern phantastischen, a:ns Holz geschnitzten, bemalten und vergoldeten Gestalten kombinirt wurden. Eine außerordentlich schön, naiv und liebenswürdig im Sinn mancher Bilder Dürers im »Leben der Maria« erfundene, und aufs Lebendigste ausgeführte, plastische, aus dem Holz geschnitzte, mit den natürlichen Farben und Gold kolorirte Darstellung der Geburt St. Johannis des Täufers zeigt sich am Ende der ersten Seitenwand. Die Pflege der Wöchnerin durch die Freundinnen, das Baden des Neugebornen (die Figur des Kindes selbst auf dem Arm der Wärterin ist leider verloren gegangen), ist mit einer naiven Herzlichkeit der Empfindung und in voller Lebenswahrheit geschildert. Das . Treiben einer bürger= lichen Wochenstube des 16. IFahch n erts spiegelt sich aufs treulichste darin. Unter den Möbeln zeichnen sich ein großer venetianischer Schrank aus dem Ende des 17. Jahrhunderts, dessen Flächen reich mit bunten Holzornamenten aus elegt sind Bes. Herr Ohse); ferner ein Schrank nebst ölen fe fig in Relief von Adam Eck, Georg Fischer u. A., 1660-1700 zu Eger ausgeführt, und Sitzmöbel niederländischer Arbeit mit Sitzen aus schön , n, Leder, aus.
Von der deutschen Kunsttöpferei, welche in der Periode der Renaissance, besonders in der Herstellung von reich mit Relief⸗ bildern und farbigen Glasuren geschmückter Oefen Außerordent⸗ liches leistete Augsburg und Nürnberg, zumal das Rathhaus der ersten Reichsstadt, ag heut noch die herrlichsten Proben der hohen Entwicklung dieses Kunstgewerbes), enthalten diese Zimmer einige charakteristische Erzeugnisse; einen Gewerksschild der Töpfer mit bunt glasirten Figuren, Tiroler Arbeit von 1561, im Besitz des Bildhauers Sußmann-Helborn; kleine Ofenmodelle und farbige Kacheln, im V. Zimmer aber besonders nieder⸗ ländische (Delffte) Fayencen, Vasen und Blumenständer, meist weiß, mit blauem Ornament, und Thiersiguren aus bunter Fayence, die zu Pastetenschüsseln dienten.
Außerordentlich schön und prächtig sind die Arbeiten der ebenfalls besonders in Nürnberg und Augsburg zur höchsten Blüthe gelangenden deutschen Goldschmiedekunst, welche sich in den Glasschranken des V. Zimmers zusammengestellt sinden. Der große Abendmahlkelch und die Patene der berliner St. Nikolaikirche im 6. Schrank entstammt, wie bereits er—⸗ wähnt wurde, nicht den Erzeugnissen dieser, sondern der vorangegangenen gothischen Periode. Wohl aber die übrigen . vergoldeten Prachtkelche daselbst, welche zum Besitz des
öniglichen, Krontresors gehören. Der Kelch ist getriebene Arbeit, die Füße sind gegossen. Figürliche und Ara— beskenzierrathen von der phantasievollsten und mannig- fachsten Erfindung und Form schmücken sie in ihrer ganzen Höhe. Bei dem größeren der beiden, dessen Deckelgriff die Figur einer Diana mit ihren Hunden bildet, ist das Figür— liche an Kelch und Fuß von rein phantastischer Gestalt, bei dem zweiten, etwas kleineren und in seiner ganzen Kompo⸗ sition noch edler und stylvoller gebildeten (von , ausgeführt), krönt den Deckel die Gestalt des römssch⸗deutschen Kaisers, und etwas tiefer ordnen sich die aufs i, gearbeiteten Figürchen von zwei weltlichen Fürften mit emaillirten Wappenschildern und zwei Bischöfen, Kurfürsten des Reiches, um dessen Postament. Zwei kleine Abend⸗ mahlkelche, Nürnberger Arbeiten des 16. Jahrhunderts, sind mit je vier gravirten Bildern aus der Apostelgeschichte, ein Pokat, der anscheinend in Bezug auf die Stiftung der Univer⸗= sität Marburg gearbeitet wurde, ist mit den Bildnissen hessischer Landgrafen geschmückt. In doppelter nf, wichtige Arbeiten der deutschen Gold schmiedekunst sind die beiden Prachtschwerter aus dem Besitz des Krontresors: das Reichs schwert des Hauses Hohenzollern, und das Kurschwert des Hauses ö Dieses letztere ist ein in sehr verschiedenen Kunst. und Geschmacks—« perioden vom 15. bis 17. Jahrhundert entstandenes Werk. Sein Griff, seine Bügel, aus vergoldetem Silber mit emaillir⸗ ten Wappenschildern geziert, bekunden ihren spätgothischen Ursprung, während die reiche durchbrochene Arbeit der Scheide sehr deutlich das Gepräge der Spätrenaissanee trägt. Einheitlicher ist der Charakter des Reichs schwertes, einer vergoldeten Nürnberger Silberarbeit des 16 Jahrhunderts. Hier ist die Scheide fest und ihrer ganzen Länge nach mit neun schön getriebenen Flachreliefbildern aus der biblischen Ge— schichte geschmückt, während der Griff die Reliefporträts des , . Albrecht und seiner Gemahlin und das Bild Gott Vaters, des Weltschöpfers, eig, Von der Menge der andern Erzeugnisse deutscher Gold- schmiedekunst seien nur einige noch hervorgehoben: ein großer von Christoph Jamnitzer 1600 gearßbeiteter silbervergol- deter Tafelgufsatz, gebildet in der Festalt eines Elephanten, welcher auf seinem Rücken einen Thurm mit bewaffneten Steine und Pfeile schleudernden Kriegern trägt. Das Horn eines Rhinozeros, durch Goldfassung in einen Wallfisch ver wandelt, der die kleine Figur des Jonas im Rachen hält; die silberne Figur einer Diana, auf goldnem Hirsch reitend, aus der Sammlung Sr. Königlichen ö des Prinzen Carl, ein kleiner Dreifuß mit goldenen Chimärenfigürchen an den Ecken als Füßen und mit Wänden von Lapis lazuli aus dem Besitz Ihrer Kaiserlichen und , Hoheit der Kronprinzessin; ein prachtvoller und künstlich in Silber ge— arbeiteter Leuchter aus demselben Besitz3, mehrere Schalen und Präsentirbretter aus getriebenem Silber im Besitz Sr. Durch- laucht des Fürsten v. Putbus; Becher aus Kokosnuß mit ierlich daraus geschnitzten Reliefs und kunstvoller goldner assung; zwei Pokale aus einer Nautilusmuschel, deren Gold- 63 Henkel und Fuß durch höchst phantastische Gestalten aus vergoldetem Silber gebildet wird; eine runde Schale mit Deckel und Fuß, welche in symbolischen y. eine Darstellung der Himmelskarte und die Bilder der Stamm⸗ herren des Reiches schmücken, von Jongs Silber 1689 zu Nürnberg angefertigt. Der größte Meister, sowohl der roßen Bildhauerei und des Erzgusses, als des kleineren plasti- chen Kunstgewerbes, welcher der deutschen Renaissanceperiode erwuchs, Peter Vischer von Nürnberg, ist der Autor zweier Ge enstdnde in diesem Schrank: eines Bronze⸗Reliefs, Orpheus und Eurydice darstellend, und seiner eignen kleinen Bronze