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Kronprinz Rudolfb. 6er gar. S. bez.
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Commerzb. Sec. 1175 bez. u. G
Oesterr. Nordwesthb.
Redaction und Rendantur: Schwie ger.
Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober Hofbuchdruckerei (R. v. Decker).
Folgen drei Beilagen
Deutschen Reichs—
8. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 28. Oktober. Das . hat in der verflossenen Woche den Entwurf der Kreisord⸗ nung bis S§. 25 und die §§. 36 — 45 ganz nach den Vor⸗ schlägen seiner Kommission angenommen. 9 stellen sich hier⸗ nach zwischen den Beschlüssen des Herrenhauses und denjenigen des Hauses der Abgeordneten bezw. der Regierungsvorlage bis jetzt folgende prinzipielle Abweichungen heraus:
Im ersten Titel (von den Grundlagen der Kreisverfassung) erster Abschnitt (von dem Umfang und der Begrenzung der Kreise) S. 4 will das Herrenhaus bedingungsweise auch Städten von mindestens 15,006 Einwohnern, die zu einem Landkreise gehören, den Austritt aus dem Kreisverbande gestatten, wäh⸗ rend nach der Regierungsvorlage nur Städte von 30,000 Einwohnern, nach den Beschlüssen des Hauses der Abgeord⸗ neten nur Städte von 25,000 Einwohnern einen Stadtkreis zu bilden berechtigt sind.
Im zweiten Abschnitt (von den Kreisangehörigen, ihren Rechten und Pflichten) §. 8 hat das Herrenhaus die Strafe für Denjenigen, der die Uebernahme eines unbesoldeten Amts in der Kreisverwaltung ohne gesetzliche Entschuldigungsgründe ablehnt, insoweit diese Strafe in zeitweiser Entziehung der kreis—⸗ ständischen Rechte besteht, fakultativ gemacht, insoweit es sich aber um stärkere Heranziehung zu den Kreisabgaben handelt, ganz beseitigt.
Im S§. 9 will das Herrenhaus die Kreiseingesessenen auch zür Aufbringung von Leistungen verpflichten, während die Regierungsvorlage und das Haus der Abgeordneten denselben nur Abgaben auferlegen wollen.
Anlangend die Grundsätze über die Vertheilung und Auf— bringung der Kreisabgaben (C. 10), so hatte das Haus der Abgeordneten in Uebereinstimmung mit der Regierungsvorlage beschlossen, daß die Kreisabgaben durch einen Zuschlag zu den direkten Staatssteuern aufgebracht werden sollen, und zwar daß die Grund., die Gebäudesteuer und, wie das Haus der Abgeordneten hinzugefügt hatte, auch die von dem Gewerbe⸗ betriebe auf dem platten Lande aufkommende Gewerbesteuer der Klasse A. J. mindestens mit der Hälfte und höchstens mit dem vollen Betrag desjenigen Prozentsagtzes heranzuziehen sei, mit welchem die Klassensteuer und die klassifizirte Einkommen“ steuer belastet werden. Das Herrenhaus will die Gewerbe⸗ steuer der Klasse A. J. auch aus den Städten zu den Kreisabgaben heranziehen unb hat das Maximum des Zu⸗ schlags zu den oben genannten Steuern auf die Hälfte des de ,. der Klassen- und klassifizirten Einkommensteuer herabgesetzk.
Außerdem hat das Herrenhaus der Kreisvertretung über— lassen, den mahl⸗ und schlaͤchtsteuerpflichtigen Städ— ten noch zwanzig Prozent von demjenigen ermäßigten Betrage der Mahl- und Schlachtsteuer, mit welchem sie gesetz⸗ lich zu den Kreisabgaben herangezogen werden, abzusetzen.
Das Kreisabgaben-Soll wird für die einzelnen Gemeinden und selbständigen Gutsbezirke im Ganzen berechnet und den— selben zur Untervertheilung auf die einzelnen Steuerpflichtigen nach demselben Maßstabe, sowie zur Abführung im Ganzen an die Kreis-Kommunalkasse überwiesen. Das Herrenhaus hat dieser im §. II enthaltenen Bestimmung hinzugesetzt, daß für die ländlichen Ortschaften (die keine Kommunalkassen be— sitzen die Berechnung des Mehr- oder Minder⸗Aufkommens durch Zugangs und Abg angslisten erfolgen kann, deren Gesammtergebniß bei der Ausschrift des nächsten Jahres dem Flatten Lande in Rechnung gebracht wird. Ferner soll der Kreistag beschließen dürfen, daß das Kreisabgaben⸗-Soll zunächst zwischen dem platten Lande und den Städten im Ganzen ver⸗ theilt, demnächst aber für beide Gruppen ein verschiede⸗ ner Maß sta b innerhalb der Grenzen des §. 10 festgestellt werde.
Bei Vertheilung der Kreisabgaben kann der Kreistag nach 5. 12 die Grund, nnd Gebäudesteuer, sowie die Gewerbe“ steuer Klasse A. J. zu den Kreisabgaben für Verkehrs anlagen mit einem höheren Prozentsatz als zu den übrigen Kreisabgaben heranziehen; das Herrenhaus hat hierbei zwei Drittel desjenigen Prozentsatzes, mit welchem die Klassen⸗ und die klassifizirte Einkommensteuer belastet wird, als Maxi⸗ mum bestimmt. Nach der Regierungsvorlage und den Be— schlüssen des Hauses der Abgeordneten war, wie oben 8. 10 bemerkt, der volle Prozentsatz der Klassen- und klassisizirten Einkommensteuer als Maximum für die Vertheilung schon der gewöhnlichen Kreisabgaben festgesetzt worden. .
S8. 17 und 18 (Befreiungen von den Kreis⸗ abgaben) sind vom Herrenhaufe nach der Regierungs⸗ vorlage (8. 15) wieder hergestellt worden, so daß Geistliche, Kirchendiener, Schullehrer und Staatsbeamte im Besitz der⸗ jenigen Befreiungen resp. Erleichterungen bleiben sollen, welche ihnen zur Zeit zustehen. Hinzugefügt ist noch, daß auch die⸗ senigen Gründstücke, welche schon zur Zeit der Publikation des Grundsteuergesetzes vom 21. Mai is6l zum Vermögen evangelischer oder römisch-kathyglischer Kirchen oder Kapellen gehörten und bisher von Kommunalabgaben befreit waren, auch fernerhin von Kreisabgaben frei bleiben.
Im dritten Abschnitt von dem Kreis-Statut) S. 20 ist dem Kreise Seitens des Herrenhauses das Recht vindizirt worden, nicht nur über solche Angelegenheiten, hinsichtlich deren das Gesetz Verschiedenheiten gestattet oder keine ausdrücklichen Be⸗ stimmungen enthält, oder wo es auf statutarische Regelung verweist, sondern auch über sonstige eigenthümliche Ver“ hältnisse und Einrichtungen des Kreises statutarische Anordnungen zu treffen. .
Im zweiten Titel Lvon der Fliederung und den Aemtern des Kreises) will das Herrenhaus im zweiten Abschnitt (von dem Gemeindevorsteher 2c) §. 23 das Amt des Lehnschul zen, welches nach der Regierungsvorlage (6. 20 und den Beschlüssen des Hauses der Abgeordneten (§. 24 durch einen gewählten Gemeindevorsteher ersetzt werden soll, nicht gesetzlich aufgehoben wissen. Demgemäß ist auch den t zur, Berathung mit herangezogene dritte Abschnitt dieses Titels (88. 36 — 45) dahin modifizirt worden, daß das Lehnschulzenamt nicht gesetzlich aufgehoben ist, sondern daß die Landgemeinden darüber zu beschließen haben sollen, ob das Amt aufzuheben ist oder nicht §. 36). Wird die Aufhebung beschlossen, dann sollen eventuell in , , , einer anderweiten Einigun mit den Schulzen⸗Gutsbesitzern diejenigen Vorschriften CG§. 3
Erste Beilage
Anzeiger und Koͤniglich Preußischen Staats—
sy tontag, den 28. bis 45) Anwendung finden, welche die Regierungsvorlage und das Haus der Abgeordneten als prinzipale bestimmt haben. Im Uebrigen will das Herrenhaus im S§. 23 das Wahl⸗ reglement, welches nach der Regierungsvorlage und den Be— schlüssen des Abgeordnetenhauses gesetzlich erlassen werden sollte,
dem Minister des Innern übertragen wissen. Für den Fall der Ablehnung des Gemeinde-
den Gemeinde⸗Abgaben für zulässig erachtet;
vorsteher⸗ oder Schsffenamts ohne gesetzliche Gründe, hat das Herrenhaus im §. 25 die stärkere Heranziehung zu —ͤ es ist hierbei aber das Maß der Regierungsvorlage (ein Achtel bis ein Viertel, §. 7) wiederhergestellt worden.
— Die Thatsache, daß ein beträchtlicher Prozentsa Retourbriefe deshalb nicht bestellbar gewesen, weil die Auf⸗ schriften auf den Brlefen in mangelhafter Art gefertigt worden waren, hat den Minister der geistlichen 7c. An—
der
gelegenheiten veranlaßt, mit Rücksicht auf die bereits be— stehenden Bestimmungen, nach welchen für alle Schüler der Elementarschule die Anfertigung geschäftlicher Formeln und Aufsätze nach gegebenen Mustern, welche zweckmäßig den In⸗ halt von Vorschriften beim Schreiben bilden können, geläufig gemacht werden soll, eine Belehrung zu empfehlen, worauf es überhaupt bei Anfertigung korrekter Briefadressen ankomme, und was im Besondern zu beachten sei, wenn sich Adressat beispielsweise im Auslande, beim Militär ꝛc. befindet. Der Anweisung soll die Uebung in der Anfertigung folgen. Die Schulaufsichtsorgane haben sich von der richtigen Ausführung der getroffenen Anordnung bei den ordentlichen, wie außer⸗
ordentlichen Schulrevisionen zu vergewissern.
— Im April d. J. wurde bei Althöfchen an der Obra, unweit von Schwerin an der Warthe (Provinz Posen) eine einfache Urne von gelblichem Thon ausgegraben, welche eine große Masse silberner Gegenstände, 7 Kilogramm 70 Gramm an Gewicht, enthielt.
Wahrscheinlich führte in der Niederung der genannten Flüsse eine der Straßen des Bernsteinhandels nach den preußi— schen Küsten, wie andere Funde theils römischer, theils mittel⸗ alterlicher Münzen in dieser Gegend, zu Grahlow, Zielenzig, Königswalde, vermuthen lassen.
Dieser neueste Fund besteht größtentheils aus gegossenen, unregelmäßigen Silberplatten, dann aus einigen Fragmenten von zierlichem orientalischen Silberschmuck, Filigranarbeit, wie er auch in vielen andern Funden vorkömmt, endlich aus einigen Tausend Münzen, welche bis zu dem Jahre 1029 hinab⸗ reichen. Damals ist also der Schatz vergraben worden. Die meisten Münzen sind sächsischen Ursprungs, die mit den Namen Kaiser Otto's III. und seiner Großmutter Adelhaid wahrschein⸗ lich in Magdeburg aus dem Silber des Harz geprägten, über⸗ haupt sehr häufigen, walten vor. Allein, da in jener Zeit das Silber im Handel gewogen wurde, das Gepräge also unwesent ⸗ lich war, so finden sich auch Münzen hier aus allen Theilen
Deutschlands, von Magdeburg, Meißen, Dortmund, Hildes—
Straßburg, Breisach, Metz, Verdun, Augsburg, Regensburg, Salzburg, ferner böhmische, polnische, niederländische, eine von Chur, italienische, etwa 80 angelsächsische der Könige Ethelred und Kanut, eine irische, geprägt zu Duft, d. i. Dublin, byzan⸗ tinische, endlich orientalische, welche wohl mit dem vorerwähn⸗ ten Silberschmuck nach Norden gewandert sind, ja eine von den Bulgaren an der Wolga gepraͤgt.
Durch die Aufmerksaimkeit der Königlichen Regierung zu Posen veranlaßt, hat die Kreisgerichts-Kommission zu Schwerin den ganzen Fund an das Königliche Museum eingesendet, und es sind diejenigen Stücke, welche historisches Interesse haben, für die betreffenden Sammlungen erworben wörden.
gen Der Chef der Admiralität, Staats. Minister General⸗ Lieutenant von Stosch, ist von Kiel, wohin sich derselbe in dienstlichen Angelegenheiten begeben hatte, hierher zurückgekehrt.
— Der General⸗Arzt Rast vom Königlich Bayerischen
II. Armee ⸗ Corps ist zur Beiwohnung von Konferenzen hierher kommandirt worden, welche demnächst im Königlichen Kriegs⸗
finden sollen.
— Morgen findet die nächste Königliche Parforce⸗
Jagd statt. Rendezvous ist Nachmittags 1 Uhr am Jagd schloß Stern.
Vieh beladenen Zuge ünd einem Zuge leerer Wagen.
Zugführer leicht verletzt und eine Maschine nebst 6 Wagen er— heblich beschädigt. Der Betrieb erlitt durch den Unfall keine Störungen. Wagenzugs und starker Nebel bezeichnet. ist im Gänge.
— Das am 13. d. M. von Wilhelmshaven unter Befehl des Kapitäns zur See Werner ausgelaufene Geschwader, bestehend aus dem Panzerschiff »Friedrich Carle, 15 Kanonen, als Flaggschifif, der Korvette » Elisabeth«, 18 Kanonen (Kapitän Livonius), dem Kanonenbvot Albatroß «, 4 Kanonen (Kapitän Stenzel) hat, wie bereits ge— meldet, den Hafen von Plymouth am 22. d. Mes. verlassen und die Fahrt nach Madeira angetreten, von wo aus es seine Reise nach Westindien fortsetzen wird. In Bar— badoes werden die Korvetten »Vineta«, 20 Kanonen (Kapitän
zum Geschwader stoßen, welches zunächst die Aufgabe hat, Uebungen im Atlantischen Ozean vorzunehmen.
— S. M. Schiffsjungen Brigg »Undine« ankerte am 24. d. Mts. wegen südwestlichen Sturmes unter Cowes. An Bord Alles wohl.
In der vorgestrigen (9. 8 erfolgte zunächst die Abgeordneten Schirm,
Wies baden, 26. Oktober. Sitzung des Kommunal-Landtag Beantwortung der Interpellation des
Gebrauch des lutherischen Katechismus von Eruger im Seminar zu Usingen, durch den Regierungs⸗Präsidenten von Wurmb da— hin, daß die Königliche Staatsregierung die Beantwortung
hein, Mainz, Speie Wo Würzbu T6 Trier, 1 Kinn brain., Szeier, Worms, Würzburg, Cöln, Trier, tretende Aenderung bedingt
Als Alrsache wird das vorzeitige Eintreffen des ern ock J Je Die Untersuchung — Ebenso wurde zu Ausführung des Art. 75 der Neuen allgemeinen Bau ordnung der Entwurf einer
zur See Vatsch), und »Gazelle⸗, 20 Kanonen (Kapitän Arendt),
R 7 —
dieser Interpellationen prinzipiell ablehne und die Ein. und Begründung derselben fuͤr unzulässig halte. 6
Demnächst wurde die Interpellation über die im a. rjahre gestellten Abänderungsvorschläge der Regierungs⸗Polizei⸗Verord. nung vom 18. Januar 1839, betreffend die Aufbesserung der Rindvieh⸗ und Schweinezucht, vom Regierungs⸗Präsidenten da⸗ bin beantwortet, daß die desfallsigen Verhandlungen noch im Ministerium schwebten. — Hierauf wurde zum dritten Gegen stande der Tagesordnung, der Berathung hen Entwurfs eines Reglements über die Mitwirkung der Kommunalstände bei dem Neubau chaussirter Verbindungsstraßen und bei dem Ge— meindewegebau übergegangen und die S8. I bis 6 mit einigen redaktionellen Aenderungen angenommen. Die Beschlußfassung über §.7 wurde einer nächsten Sitzung vorbehalten. — Der Ausbau einer Bahn von Altenhundem nach Marburg wurde zur Debatte gestellt und beschlossen, Königliche Staatsregierung zu ersuchen, die baldige Ausführung dieser Strecke aus Staats. mitteln zu bewirken. — Nachdem noch die Wahl von Bei⸗ 83 der Landesbank vollzogen war, erfolgte Schluß der Sitzung.
= In der heutigen Sitzun zunächst in der Berathung über ö fort und nahm den § nach
fuhr der Kommunal⸗Landtag as Reglement für den Wegebau der Vorlage an. Hierauf wurde auf den Bericht des Finanzausschusses über die Vereinigung der Bergschule zu Dillenburg mit der zu Siegen, resp. den selbständigen Fortbestand der letzteren beschlossen, vorerst auf 3 Jahre die Summe von jährlich 700 Thalern für den ferneren selbständigen Fortbestand der Bergschuͤle zu Dillenburg aus kommunalständischen Mitteln zu gewähren. Demnächst folgte die Berathung über den Antrag auf mehrere Modifika⸗ tionen eines Regulativs über die Landesbank und Sparkasse, welches mit diesen Amendements Annahme fand. Bezüglich der Festsetzung des Zinsfußes wurde beschlossen, über Darlehn, sowie in den §§. 27 bis 46 des Regulatiys in Behinderungs.« und dringenden Fällen dem ständischen Ausschusse statt dem Kommunal-Landtage die zu ertheilende Genehmigung beizulegen. — Hierauf wurde nach Berathung über den Antrag auf Auf⸗ besserung der Gehälter der Kommunal-Forstschutzbeamten be— schlossen, den Gegenstand nochmals an den Ausschuß zur weiteren Erwägung zurückzuweisen. — Auf das Gesuch mehrerer Bankbeamten um Feststellung ihrer Pensionsberechtigungen wurde beschlossen, zur Tagesordnung überzugehen. — Es folgte die Berathung des Normaletats für die Besoldungen der Beamten der Nassauischen Landesbank und Sparkasse, welcher mit einigen Aenderungen genehmigt wurde. Darauf wurde die Sitzung geschlossen.
Bayern. München, 25. Oktober. Durch Kriegs⸗ Ministerial-Reskript vom 17. d. wurde verfügt, daß vom E Januar, 1873 anfangend bei allen Dien steßstellen und Truppentheilen die jeweiligen Verpflegungs⸗Etats ausschließend die Grundlage für die Berechnung? der formationsmäßigen Sollstände zu bilden haben. Jede in den Etatsstärken ein⸗ daher an und für fich die ent⸗ sprechende Aenderung des formgtionsmäßlgen Sollstandes.
— Die Ernennung des Ober⸗Regierungs⸗Rathes Riedel zum Ministerial Rath und des Frhrn. v. Feilitzsch zum Ober⸗ Regierungs-Rath im Ministerium des Innern ist so eben voll⸗
zogen worden.
— . 27. Oktober. (W. T. B) Die Versammlu ng der Delegirten der bayerischen Altkatholiken wurde heute im Sagle des Museums eröffnet. Ein Antrag, auf die Denk⸗ schrift der deutschen Bischöfe ein Antwortschreiben ergehen zu lassen, wurde durch die Entgegnung Friedrichs erledigt, daß durch die theologische Kommission in Eöln bies bereits ge⸗
schehen sei und die Veröffentlichung desselben in nächster Zeit
erfolgen werde. Sodann wurde der Statutenentwurf für Den bayerischen Landesverein durchberathen, mit mehreren unwesent⸗ lichen Modifikationen angenommen und damit die Verhand⸗
Dres den, 26. Ottober. Der König und
lungen geschlossen. Sach sen — r d. M. Schloß Weesenstein ver⸗
die Königin werden am 30.
lassen und das Königliche Residenzschloß hier beziehen.
Ministerium in Angelegenheiten des Feldsanitätswesens statt ⸗
treffend, Verordnung vom 15.
— Am 27. d. Mts. Morgens erfolgte auf der Ostbahn bei Schneidemühl ein Zusammenstoß zwischen einem mit Dabei wurden einem Bremser beide Oberschenkel stark gequetscht, der
wurden in der Hauptsache nach der Regierungsvorlage den Anträgen des Ausschusses angenommen.
— Das 20. Stück des Gesetzes. und Verordnungsblatts für das Königreich Sachsen enthält u. A. folgende Verord- nungen: Verordnung vom 30. September d. J., die tech⸗ nischen Vorarbeiten für den Bau von Privateisenbahnen be⸗ Oktober d. J., die Einführung einer neuen Arzneitage betreffend, Verordnung vom gleichen Datum, die Einführung einer neuen thierärztlichen Arzneitaxe betreffend.
Württemberg. Stuttgart, 24. Oktober. Dem St A. f. W.« zufolge sind die Berathungen wegen Erhöhung der Ge⸗ halte, sowie der Tagegelder, Diäten und Reisekosten der Amts körperschafts⸗ und Gemeindediener im Ministerium des Innern in vergangener Woche zum Abschluß gebracht worden.
Verordnung, betreffend die Zuständigkeit der Regierungsbehörden in Bau⸗— polizeisachen, festgestellt.
Hefsen. Darmstadt, 26. Oktober. Das heute aus. gegebene Großherzogliche Regierungsblatt« Nr. N enthält u. A. Bekanntmachungen: 1) Großherzoglichen Ministeriums des Innern, die Erlassuüng einer neuen Arzneimitteltage für die Apotheken des Großherzogthums Hessen betreffend, Y Groß herzoglichen Ministeriums der Finanzen, den Verkehr zwischen dem Großherzogthum und den angrenzenden Vereinsstaaten mit steuerpflichtigen Getränken betreffend.
— Die Zweite Kammer hrachte in der Sitzung vom 2d: M. die Berathung des Gesetzentwurfs, die Gehalte der Volksschullehrer betreffend, zu Ende. Die Artikel 6 . 12 ezw. Zu Art. G wurde auf Antrag des Abg Zentgraf beschlossen, daß die dekretmäßig angestellten Lehrerinnen mindestens den Minimalgehalt des Gehalts der Schulstelle der ersien Abtheilung der 6. Klasse er— halten sollen. Bei Art. I9 wurde der Antrag der Ausschuß.
majorität: die nach Art. 3b zu gewährenden Alterszulagen
aus Staatsmitteln zu bestreiten, mii 29 gegen s Stimmen an. genommen. Der Ausschußantrag, wonach die Wirksamkeit des
betreffend die Aufbesserung der Elementarlehrergehälter und den Gesetzes schon vom 1. Januar 1872 an beginnen soll, wurde
mit 34 gegen 1 Stimme angenommen; jedoch soll sich diese rückwirkende Kraft des Gesetzes, nach einem mit 2 gegen 10 Stimmen bejahten Antrage des Abg. Edinger,