nuar 1844 (GesetzSamml. S. 52). Einer Prüfung des Defekten⸗
184 ; Von allen Schriftstücken und deren Anlagen sind Duplikate einzu—⸗ deschlusses durch die vorgefeßte Pröbinzlalbchötde ! gz an* q O.) be⸗ 3636 1 6 p ð
reichen.
8. 141. Der Kreisausschuß hat die Thatsachen, welche für die ĩ —⸗ de esetze vom — von ihm zu treffende Entscheidung 3 sind, von Amts wegen schriebenen Anhörung des Kreistages tritt die Anhörung des Kreis˖ zu erforschen und festzustellen, so wie den Beweis in vollem Umfange
den Staatsbehörden überwiesen werden; 10 die durch Gesetz oder dem Kreisausschusse . Dieser hat die Rechnung zu revi⸗ Ressort⸗Ministerien auf das Verwaltungsgericht übergehen. Soweit ausschusses, insofern nicht diefem nach den vorstehenden Bestimmungen zu erheben. Insbesondere ist er befugt, zu diesem BVehufe Unter=
Königliche Verordnung (98. 111) ihm übertragenen sonstigen Geschäfte diren und solche mit seinen Erinnerungen und Bemerkungen dem gegen diese Entscheidung als interimistische der Rechtsiveg offen steht, wahrzunehmen.
Bei der Diskussion sprachen die Herren v. Vernuth und Dr. Dernburg für und v. , . . 3 . . v. Pilsach gegen diesen Antrag, worauf der S. 102 in der 3. (Verfügung über Fonds einzelner Kreistheile) Ueber demnaächst einen Nechnüngsauszug zu veröffentlichen. Ber Kreistag Aa Die en scheidrng über Besgnn erbenct esch eiltaäln den Voltzes. ,, . . von der Kommission vorgeschlagenen Fassung angenommen gend . in n fei pl Landes oder der Städte ist befugt, diese Prüfung durch eine hiermit zu beguftragende Kom— behörden (Amtsvorstehern und ,,,, An die Stelle der in dem Gesetze vom 14. April 19856 vorge. wurde. . j eh dren, steht den Kreistags- Ahffordneten des platten Landes be— mission bewirken zu lassen. Eine Abschrift des Feststellungsbeschlusses Vorsluths. . andern wasserpolizellichen Angelegenheiten erlassenen
Fast obne jede Diskussion wurden sodann die S8. 106 bis zichungöweife der Städte dir Verfügung allein zu. ist sofort der Bez reg erung vorgiif gin. ö k 8. es Göesce bzm is; Sthlen ber l, elne Us nach den Vorschlägen der Komnüission angenommen. Die— Abfchnitt. , .
elben lauten; . t 1093. (Dauer der Wahlperiode der Kreistags Abgeordneten.)
. . ; ö die Entscheidung zußeht. Ort und Stel ssi 3 — er,, haben über diejenigen Fonds, welche in der Kur— ö j . ute ht suchungen an Ort und Stelle zu veranlafsen, Zeugen und Sachver und ?
Kreistage zur Prüfung, Feststellung und Entlastung einzureichen und findet Berufung an das Verwaltungsgericht nicht statt. darf es nicht /
ee, ,, j 3 s. ,, 2 ; 37 8 9. k Bei der Vorschtift des §. 17 jenes Gesetzes behält 8 jed ei indi de idli teumark Brandenburg aus den Kontributionsüberschüssen an.! Von dem Freie lu s schu sse einer k hruer 1867 . s w die Abfassung des Prätlusionsbescheides bei Bewenden! *YE*lcht d len setzes behält es jedoch sein stang g nn nn ,, zu , der Sachversländi. gesammelt sind, die Kreistags⸗Abgeordneten des platten Landes allein und seinen Geschäften in der Kreis-, Kommunal- un Bewãsserungs · und Entwässerungs. Anlagen in Gemaßheit der 33. 1 ö . . . . Hinsichtlich der Verpflichtung, sich als Zeuge oder Sag i 1 ö . 6 Jahre gewählt zu verfügen allgemeinen Landesverwaltung. ; bis 22 des Gesetzes vom 25. Februnr 1813 und des Geseßes vom . Schulsachen der Landgemeinden und selbstän- ger vernehmen zu lassen, kommen die entsprechenden Bestimmungen Die Kreistags - Abgeordneten , , . ahr gem fn n oder zeit.. 8. 114. (Berufung des Kreistages und Leitung der Verhandlun— §. 125. (Die Stellung des Kreisausschusses im Allgemeinen) 23 Januar 1816 (Geseß⸗ Sammlung S. I und des Kelkessz vom digen Gutsbezirke: I) die Entscheidung von Beschwerden kühe der bürgerlichen Prozeßgesetze mit der Maßgabe zur Anwendung, daß Jede Wahl verliert ihne Wirkung , 71 gen auf demselben. Ber Landrath beruft die Kreistags Äbgeordneten Zum Zwecke der Verwaltung der Angelegenheiten des Kreises und Gescßes vom 11. Mai 1855 Gesch . Sainmlung 18533 ** 183 ie ( Geranziehung zu Schulbeiträgen, die Beschwerde mag auf gänz. im Falle des Ungehorsams der Kreisausschuß auf eine Geldbuße bis , . K jeden un Kreistage durch besondere Einladungsschreiben, unter Angabe der der Wahrnehmung von Geschäften der allgemeinen Landesverwal⸗ 7 . ö Reglements über die Räumung von Isräben k . Ermäßigung gerichtet sein, mit Vorbehalt des ,,, . Ilennen . 8 eee , inner · Ille drei Jahrg scheidet die Hälfte , , , , ,, ,, rhandel stände, führt auf demmselben den Vorstz, leitet tung wird ein Kreisausschuß bestellt und Wasserläufen auf Grund des S. 3itchg gon, Grabe den ichen techtz veges in Geniäßheit des 8. 15 des Gesches vom halb 18 Tagen Berufung an das Virmwa ungsgericht zulässig. — ; 3 ir - eue erse diese Zahl nicht zu verhandelnden Gegenstände, führt auf demselben den Vorsitz, leite ung wird ein Kreisqussch . . ; 8 . des, S. 3 des Gesetzes für 3e en tech e , k 2 . w . e.
. 26 . . 3 ffn gg erf el Zahl aus e . . handhabt die Ordnung in der . Für den S§. 126 beantragte die Kommission folgende , 4 . . Sind in den Fallen 9g . y, 8. 6 ö * n . . mn, 3. * . , 2 263 . . D 1 — . J ) . — a . 3 21 . Rense 8 lle übernimmt der dem Dienst ⸗ e= aS . 58 d 4 zwei oder me rere Kreise zetheiligt so bezeich t d 5 Ver 8nd ; ET. 30 ralien D Ertrages der Lä dereien bei Re⸗ es 1 Tedattlonelle Aenderung in er 22 . DJ. an⸗ zie das erste 2 e zerde irch das Loos bestimmt, lung. In Behinderungsfällen übernimmt de ; Fassung: . . . 6 ,, d, , . betheiligt, zeichnet das Ver⸗ Ilir des Ein . . ra, . 9 ä ⸗ . ᷣ . Die . , , . , , f . inen ne Lebensalter nach älteste anwesende Kreis-⸗Deputirte den Der Kreisausschuß besteht aus dem Landrathe und sechs Mit— waltungsgericht denjenigen Krgis Alusschuß, welcher die Sache zu er. m dec Cintemmens det Elemen farleht er m alle eines Streites genommen, nach welcher in dem zweiten Absatz dieser Position ö ud her, . i nn, werden Vorfitz. gliedern, welche von der Kreisversammlung aus der Zahl der zum dien hat; s) die in den SS. 36 bis zz des Gesckes ohm zh Februar nnn , n, Mdig rec lutzrische Beziehungsmweise intcri.! hie Worte zwei oders gestrichen wurden, so daß derselbe nun⸗
2 8 f 5 3 ) . — *. ö 9 2 2 2 . 9 . . ö e . 8 . ' . 84. ae sokewe unk ö ö. . * , . 21 he E eidltr he m 6 — chirs ß er . *. . **. P. h. . 9 und krfagwůhlt n der Kreistags⸗Abgeord⸗ Mit Ausnahme dringender Fälle, in welchen die Frist bis zu ztreistag wählbaren Kreisangehsrigen nach absoluter Stimmen mehr. . g n rn unttionen der Kreis vermittelungs Kommission bei . ,,, Schulbausachen, welche mehr folgende Faffung erhalten hat: 366 Die . ö. regelmäßigen Ergänzung des Kreistages drei Tagen abgekürzt werden darf muß die Einladung änmtlichen heit gewählt werden. Für die Wählbarkeit gelten die im §. Q für nn,, 66. , . w . glreiz n sf Lern ge f en. Sind in den Fallen zu 1, 3 und mehrere Kreise betheiligt, so finden alle drei Jahre in Monat November stath, sofern nicht durch Kreistags-Abgeordneten mindestens 14 Tage vorher zugestellt werden. die Wahlberechtigung gögebenen Befjmmungen. . . ie kl dholizei ien Angelegen heiten: I) die reso— a) über die Rbthrbendintest' und die Art der Aug bezeichnet das Vexwaltungsgericht denjenigen Kreis Ausschuß, weicher J Seitens des Kreistages ein anderer Termin Begenstände, bie nicht in bie Einladung zuin Krelstaßje alifgendnmmmüan Beistliche, Kirchendtener und Clementarlehrer können nicht heiß kite r err eld Gin Hfandgeld. Streit achen in Gemiäßhelt des Schi Rene,. ,,, z 36 * , n, . die Sache zu erledigen hat 2 2 g Seitens des? 26 r 5n* , i ö 6 lange ie Fass ines binden⸗ sa , , c de edo Hader, Jeldpaizei⸗ Ordnung vom 1. November 187 def *” Schul-Neu⸗ und Repar duten. Gegen die Entscheidung ist mi . 1 ann. de die Si . 1. ] h ; m, . . a, ,. da können zwar zur Berathung gelangen, die Fassung eines binden. glieder des Kreisausschusses sein; richterliche Beamte, zu denen jedoch , , . J ͤ Aovemher 1817 (Ges. S. Jing ne e 6 . . r . Um 4 Uhr 19 Minuten wurde die Sitzung vertagt bestimmt wird. Die Wahlen in dem Verbande der Landgemeinden ind können zwar zur hung g jen, dan! . 4 es? ius] . ie. ähnlichen G. 8. 376) in leßter nn au Berutun 3k mne (rr. Ausschluß des ordentlichen Rechtsweges nur die Berufung an das ö h enn d hung gt. ; ; r , 6 ,, n , . den Besc s über dieselben darf jedoch erst auf dem nächsten Kreis⸗ die te c Mitglieder der Handels-, Gewerbe⸗ und ähnlicher Ge— S. ter Instanz au Berusfungsbeschwerden gegen Entschei. Ren! iat , , , . . . . . . erfolgen vor den Wahlen im Verbande der größeren Grundbesitzer. den, Veschlusses über dieselben darf jedoch erst auf . . 56 . Genc mit gung des vorgefeßten dungen des Ammtsvorstehers, bezichungs bei ln i . rs nn segerich zul sig s ) über die Verpflichtung zu den Bau. Hessen. Darm stadt, 30. Oktober. Die Tagesordnung 1 1187 5 . . 3 4 41 511 te 52 ag 15 Ivory 5 ov . 36 sor erzafnn 144 9 kö. 9 . ? — . d 4 len beizutragen und ühet die Wertheilung Fieser Kosten unter den der heutigen (134) Sitzung der Zweiten Kammer enthält
Kö * 2 24
raänz J örs. zer on denselben Wahl⸗ tage erfolgen. ; ,, 3 *, . ö ; Ergänzungs, und Ersatzwahlen werden von densel ö drei Abaeordnet Ber einzel in behörde; 2) die Entscheidung über Beschwerben gegen dil Net ff ö n t ezirken vorge r ) Anträge von Kreistags -Abgeordneten auf. Berathung einzelner Ministers. ] hörde; 2) die erung über Beschwerden gegen die Verfügungen len beutragen r Hie Fr ren,, ̃ , , , na. ö den, Stadtgemeinden und Wahlbezirken vorgenommen, von Anträͤ Kr ᷓ : . i n, , ers. . ö 4 9 orstehe ö , n, , . Ren WFK hierzu Verpflichteten. Die Entscheidung gilt ' als? sti . ,, ,,,, 2 ee e ,,,. gewahlt war. . Hegenstände find, bei denn Landrgthe anzubringen un in die Ein, Die Herren DrBaumstark und Genossen beantragten; in dem kei in nn e, lil nia tungen, 3 die elch s nn eth . dien hung lber bie Törlage Fer Großherzoglichen Viin sste Wo in städtischen oder ländlichen Wahlbezirken die Wahl von ladung zum nächsten Kreistage , . . 16 46 6 1 die Worte »zum Kreistag wählbaren« zu streichen. ö 6. Tal , de , gb ng den Thier ist. Es bleibt den Betheiligten dabei der ordentlich Rechtsweg gegen Tien des Großherzoglichen Hauses und des Aeußeren, des Innern,
22 . ö . . 9 356 8 3 4 87 ö 35 . n — 543 der ? 1 * . J 5. * ö ö. 3. 8. 23 2 8. 163 84 . 8 2590 1 8 11 — Se * 1 — zei 2 15 ru 18 28 4 hen . ‚; = ö . — 9 91 1 ; L. ö h. D 9 — 896 a. ** 8 6 * — . . 8 7. 8 Wahlmännern durch dieses Geset vorgeschrieben ist (88. 96 und 9), der Einladungsschreiben eingehen. Der Landrath ist verpflichten, Nachdem der Referent Herr v. Kleist-Netzow sich gegen diesen hasclbst. Y die Jestse aul Grind des §. 40 eben Fenjenigen, welchen er zu der ihm angesonnenen Leistung ver zur ö. Justi und der Finanzen: 1) die Erweiterung der Stadt Entschädigung für verpflichtet erachtet, vorbehalten. Mainz, 2) den Gesetzesentwurf, die Erhebung einer außerordent⸗
Fön a Jh stiz- Verwgltungs-Angelegenheiten: die lichen Kommunalsteuer für die Stadt Mainz betreffend.
. 3
.
* ö 2 . 9 2a aber ist * ' zun allgemeinen NMertks 6 ü n M 4 e. ar,, dr, ; , , . . ; der Ersatz⸗ ich wenigstens zwei Kreistage anzuberaumen, außerdem aber ist er 3 *. ö 33 r Renier 8 lng Lon allgemeinen Werthsätzen fü Wartun 1 . * e . ö . der Ersatz ͤ g me en! so oft . Ce if. ersol dern! Die Zufaͤᷣmmen« , , m, hr. kö ze m . ö i, er än orter Vlehstis enn n ge erthm nf n . wahlch, bei welchen die früheren Wahl , ,, ng s ,,, 5 erfolae dleselbe ine Kommissar Geheime Regierungs⸗Ra rsius wbesurm Gebührensäßen für Taxatoren hach S6. 66 ebenda loft . — . * k ö y 9 js ? olgen, sobald dleselbe von einem . J ; eb uh be ür Fapatoren nach §§. 66 ehen aselbst. 2 Ist. Ugeleg . J ; . 6 ; Der Ersatzmann lein 3 , , . 3 . . zr un he w von 29. Kreisausschusse hatten, wurde derselbe abgelehnt und der Antrag der Kom⸗ M In gewerbepolizeilichen s'ngelege . I) die Aufstellung der Geschiworenen -Urlisten und die Entscheidung über die — Der Bericht des ersten Ausschusses der Zweiten Kam— in Thätigkeit, für welche der k . . . 98. gs⸗ 2 inisston angenbmmen. . resolutorffche Entscheidung in Angelegenheiten, betreffend die Elrich« dagegen erhobenen Einwendungen nach den Vorschriften in den mer der Stände über die Vorlage der Großherzoglichen J 28⸗ . J ö ö . 2 15— er Nerärmder ö. rf ; . ⸗ S. 64-66 der Reror ⸗ ; 218 Hesen , S in i ste vi o 6 sro kers ö a5 5 w 1 treten, Von einem jeden anzusetzenden Kreistage hat der Landrath der Ohne Diskussion genehmigte das Haus ferner den §. 127: un . . gewerblich anlagen beziehungsweife dle ö . , 9 6 ö e ie . . Gre her gli gen Hauses und des Innern, . JJ . 46, nen,, er Einsend iner Abschrift des Einladungs— XJ. ? ö ; Bedürfniß S d Rechts ribeilthng der Genehmigung zu denselben auf Grund' der FSF§. 16 bis Seite 14 und im Artikel 7 des fießzes vom 3. Mai 1852 (Gesetzn; der Justiz un er Finanzen, betreffend die Erweite“ n ni ĩ ) derer Termin be. Bezirksregierung unter Einsendung einer Abschrift d ? »Der Kreis- Ausschuß kann nach Bedürfniß Sach und Rech . ; ; ging . . der SS; 16 bis zern 5 0. , , . 5 5 Finanzen, en ie Erweite sofern nicht durch statutarische Anordnung ein anderer TDerl ö 81 416 z 8 ö AUE Uh an, j 25 der Geiwerbe⸗Ordnung für den Norddeutsch 93 51 9 ö Sammlung Seite 209) mit der Maßgabe daß die Entscheidun über = . . Mai . ; i ; j j — ' ä e ahr hreibens Anzeige zu machen. zerständi zuzi hen welche an den Sitzungen mit berathender Stimme . de O. 9 ür ven No ddeutschen Bund vom 21. uni ! . 3. ö 14. Duh 3 ,, 9 . rung der Stadt Mainz, erstattet von dem Abgeord⸗ stimmt wird, ihr Amt mit dem Anfange des nächstfolgenden Jahres schreil . jesonderer Propositionen für den Kreist verständige zuziehen, he ' h 1869 (Bundes-⸗Gesetzblatt Seite 245), so weit Andau? pi. i, l! die nachträgliche Eintragung oder Löschung in den Geschworenenlisten ! W ö , 16 14 36 * j Einfü er neuge e 8. 115. (Abfassung besonderer Propositionen für den Kreistag 5 . n Gäthessseleßhh att Seite 245) soweit Anlagen der nachbezeich?! ö unn (Voschung in e d ken neten Wernher beantragte Beitritt zu dem E suchen an; die Ausscheidenden bleiben bis zur Einführung der neugewählten X 1II2. (Abfassune , , , . 6 theilnehnien.« . . ; . , . , g, , n. 9 hbez innerhalb acht Tage nach Mblanf Mr ns e, ner, . antrag 3 ͤ rsucher Ylligů de . Thätigkeit. Die y. der Gewählten erfolgt n n hn, , , , mhle ern Soll auf dem Zu dem §. 128, dessen Annahme die Kommission in fol J . n, ne. , ö Tage nach Ablauf der dreitägigen Einwendungsfrist der Regierung sich damit sinverstanden zů erklären, daß auf 8 en NVorsin en des Kreistages Kreistage Beschluß gefaßt werden: ; j . ,,,, ahl 9 . . 11 98 . Anstalten, L alten z k ö . SC,, e Eigenthumsree des Gr. Riskus al der s N durch den Borsiten den des , , , I (uber die Festfcßung bes Abgaben ⸗Vertheilungs.-Maßstabes in gender Fassung empfiehlt J Destillation von Erdöl, Anlagen zur Bereitung von Braunkohlsen!· 8 3h 131. (Der Landrath als Vorsitzende des Kreis⸗Ausschusses.) n Eisenthumsrecht des Gr. Fiskus bezüglich des dem Ver⸗ w ,, y, sede u . Gemäßheit des 5. 3. 2. Über Mehr- und Minderbelastungen einzelner Die Wahl der Ausschußmitglied 66 rfolg 8* le n fg st theer, Steinkohlentheer und Koks, soweit sie überhaupt einer Ge. Dercandrath leitet und beaussichtigt den Geschäftsgang des Aus, trag zufolge reiwerdenden, der Stadt Mainz überlassenen csizyr. Für jeden Krgi werden 34 drei , . , der aß abe, daß bei bl anf de . i ,. mnie bedürfen, Gta mne ö tl, ie. Iich ard schusss und sergt für Lie zrennhbt Cr ledig den fte. : Festungsgeländes zu Gunsten der Stadt Mainz unentgeltlich Wahl en. Kreistags ⸗ Abgeordneten . ö . . Grund. Kreis dusgaben nothwendig machen, die nicht auf'einer gesetzlichen im Ausschusse bis Zur Wahl , ,, far ener schttbenen Gyps-Hefen, Anlagen zur Gewinnung roher Mietalle, Beclallgieße -. Der Landrgih beruft den Kreis Ausschuß und fuhrt in demselben verzichtet werde, sowie weiter, die Regierung zu Gewährung k ö . inter An- Verpflichtung des Kreises beruhen, fo ist ein ausführlicher Vorschlag Jahre scheidet die Halfte der Mitglieder aus. Die Ausge . reien, soweit sie überhaupt einer Genehmigung bedürfen; Hammer⸗ den Rorstz mit, vollem Stimmrechte. Ist der Landrath verhindert, eines dreiprozentigen Darlehens von 500,000 Fl. unter den , k K . . zu dem VBeschluffe, wescher über: a) den! Zweck deffelben. ib die Art , n, ,, e, n, nnn werken Schnellbleichen, Firnißsiedezeien, Stärkefabriken, föw elt te se geht. der Vorsi auf seinten Steltosrtreter über, Ist dizs Per Kreis. in der Vorlage angeführten Vedingungen an die Stadt Mainz 1 * 9 1 e C 2 35 1 the te 22 1911 ĩ E. 1 2 7121 1 . 2 8 ( * 2 18 1ß ĩ wer ver 9 de —1Vo 1 Bende igt. 2 h r 1 1 die ö F er 8 an. zom 9 3s* 5 . 87 . 2. 6 ' 1 He, 56365 9 ; . 6. 2 22 h ; . Hir e ni ber K der Landgemeinden ge⸗ der Ausführung, c) die Summe der Die Ausschußmitglicder werden vo führt nicht dieser, sondern das hierzu vom Ausschuffe ge aus den Mitteln der Staatsschuldentilgungs⸗Kasse zu ermäch⸗ * 2 ⸗ 7 6 5 — 1 . 2 . 1 1
; der zu verwendenden Kosten, ) die ; — ö igt. überhaupt einer Grnehinigung bedürfen, Cihrn e une stteie Sekretärs so'j Aufbri zwei 8 Nöthi . em Krei sschuss Sie durch Beschluß des Verwaltungsgexichts, welcher der Wachstuch⸗ , Darmfaiten⸗ * Wachmann! id Daächfllitahrtken! wählte Mitglied den Vorsi f ; , e, . hörigen Besitzer selbständiger Gutsbezirke und wahlberechtigten Aufbringungsweise das Nöthige , n. a, . Sil n der elch n ö . Wachstüuch / Darmsaiten⸗ . Dachpappen. und Dachfilzfabriken, ö. tglied den Vorsitz. tigen. Der Abg. Dumont hat in der Ausschußsitzung den Zu⸗ Gewerbetleibenden u er sbesitzer unter Angabe der in den auszuarbeiten und jedem Abgeordneten mindestens Tage vor Ab— Gewerbetreibenden und Bergwerksbesitzer unter Angabe de z
Bestätigung des Ober Präsidenten unterliegt, ihrer Stellung ent Leim Thran⸗ und Seifensiedereien, Knochenbrenn re üen! er wre S. A323.. Der Landrgth führt die laufenden Geschäfte der dem é ; ñ 3641 un Abgeo ö , ee , , . k . Tereren Fnochenbrennereien, Knochen · Aus fchuste ih ertragen. . ) ö . ö. El h h sfe dez satz hierzu proponirt: die Gr. Regierung zu ermächtigen, Fo- ö . ,, . 3) ein Verzeichniß der altung des treistages schriftlich zuzustellen. Die Irist darf bis zu 0 ell werden. ö. 1 P 9 tz! darren, Knochenkochereien Und Knochenbleichen, Zubereitungsanstal⸗ . 1. 1 tragenen Ver wa tung. Er ereite bie Del ch üsse des weit die 9 ittel der Staatskasse die . 267 8 * ö, dt und „z enthaltenen Merkingle; ) ein Verzeichniß , . Nothstande vorgebeugt oder hatte Herr Dr. Baumstark den Antrag gestellt; in Absatz ken füt Tierhgarg, Talgschmeizen, Schlcch lerrich, Gherberclen 6st. Viusschusfes vor un zrägk' für die Ausführung! Ferszhben Sorge, Er weit die Nittel der Staatskasse dies zulassen, dieses Yar. Landgemeinden unter Angabe der Zahl der von jeder . . . ,, soll 1 ö ; hinter dem Satze: »scheidet die Hälfte der Mitglieder aus« ein⸗ decke reien. Pondretlen? un Düngpulderfahriken, Stau Anlagen sůr U kann die selbständige Bearheitung einzelner Angelegenheiten einem lehen bis zl der Summe von vier Millionen auszudehnen. Die k , , ö Seffentlichkeit der Kreistagssitzungen) Die Sitzungen zufügen: »die das erste Mal Auͤsscheidenden werden durch das Wassertriebwerke und Dampfkeffcl. ö Mit lire des Kreis Alus chusses übertragen. . Mojorität des Ausschusses beantragt aher hierauf nicht einzu⸗ zu wählenden, beßleb unge weise d , des Kreistages sind öffentlich. Für einzelne Gegenstände kann durch Loos bestimmt«. Dieser Verbesserungs-Antrag wurde, nachdem Rüchsichtlich aller übrigen nach den oben bezeichneten Paragraphen C ek, vertritt den rei inen, nag Außen perhandelt Namens gehen. Hinsichtlich des Gesetzentwurfes, betreffend die Erhebung J Kenntniß kinen in ehäinier Sitzung zu fassenden Beschlüß der Verfammlung sich der Referent Herr von Kleist-Retzow für denselben erklärt, der , n, ,, Liner Genehmigung bedürfenden Anlagen bleibt . e ain, nn , Schriftwechsel il außerordentlichen Kommunalsteuer für die Stadt Mainz olches nicht be 58 as Amts ; , vie Geffen hre i, , , . ge. , ,, m. ö. ; die bisherige Zuständigkeit der Bezirksregierungen bestehen; 27 pte 1d Zeichwet ale Schriftstücke Namens des Ausschusses. im Betrage von 560,000 Fl. zu Lasten de zerh b seit⸗ , . die Oeffentlichkeit ausgeschlossen werden. ; ö Kommissions⸗Antrage angenommen. , , 6 w Bezirksregierung zestehen; 2) die 3 len nme ,,,, , Betrage von 500, Fl; zu Lasten der außerhalb der seit⸗ , . äge auf Berichtigung dieses Verzeichnisses sind binnen einer j 8. 117. Beschlußfahigkeit des Kreistages) Der Kreistag kann mit dem Ko ss g w ö öᷣ Entscheidung über Anträge auf Ertheilung von Konzesstonen zm Be, n. allen Angelegenheiten, welche nicht dem in den ss. 134 ff. be herigen mwallung der Stadt gelegenen künftig aber zur in⸗ . . ö K , e Mitglieder aniwefend Die 8§. 129 bis 141 werden ohne wesentliche Diskussion liebe der Fast; und Schankwirthschaft, wie zun Kleinhanidel mit , . , . . ian ö. K en sder or. nerch Stadt gehör gen Grundstülcen ift der Autschuß in seiner ri on 4 Wochen nach Ausgab des Blattes, d 2 Velche? n Ei h/ 2 6 , , ,, die Mitglied des 6 65 ö x G issi n genehmigt Getränken in Gemäßheit des §. 33 der Ge serbeord , legende Fa keinen Aufschub zu aßt, Namens des Ausschusses Ver⸗ . ! ö a, ß ö Fe N n 6ffen tlic is i de TreiSsausschusse P 1d. ine Ausnahme hiervon findet statt, wenn die itglieder de nach den Anträgen der Kommission genehmigt. etre ĩ Jemaßh Pe8S 8. S3 der Gewerbeordnung für den , , Nr M, 2 dier, Sr . . Majoritãt laut des von de Ab Kraft erstattet Ber das Verzeichniß veröffentlicht worden ist, bei dem Kreisausschusse an- sind— ö . , . an ber denkelßen G 9 d Rorddeutschen Bund vom 21. Juni 1869 (Vriindeg n nenning sur, der üg;ingen erlassen. Vorstellungen gegen diese Verfügungen unkerlicgen Majorität le bed dem Abg. Kraft erstatteten Berichts j . 3 ; , dreistages z zweiten le r denselben Ge⸗ Dieselb duten: Norddeutschen Bund vom 21. Juni 1869 (2B undesgesetzbl. Seite 245) gingen er gn , ; , 9g ) r Norl-⸗ f n ; zul en en desfen Entsche die Berufung an das Verwal- Kreistages zum zweiten Male zur Verhandlung ühe Dieselben lauten: ö . . 5. n, , 8, . e der kollegialischen Entscheidung des Kreis. Ausfchtsses mit der Vorlage im Allgemeinen einverstanden zubringen, gegen dessen Entscheidung die Ber 9 5 9 8 n , chlußfäh Anzahl tsck nen . . ,,,o, der Kreis- und nach Anhörung der Ortspolizei und Gemeindebehörde sowie über die der tollegialischen Utscheidung des Kreis ⸗X usschusses. 1 gem 6 (. , ,, nne, e . f enstand berufen, dennoch nicht in heschlußfähiger Anzahl erschiener §. 129. (Die Geschäfte des Kreisausschusses in der Kreis und 2 rung Ortspolizei und Gemeindebehörde, sowie über die Arkinden her Rechtgaettllte dern, ben g, n, e S eg . 2 . tungsgericht innerhalb zehn Vage stattfindet. 9e d. Bei d iten Zuf un fann, h 5 8 D j ) ! 2 DP 3 8 ö . Zurücknahme solcher Konzessione n Gemäßhelt des C I desf⸗sp. Urkunden über Rechtsgeschäfte, welche den Kreis gegen Dritte ver⸗ . (W. . B.) Die Abgeordnetenkammer hat in , 95 . , 26 za Nertkei firm de eite nmenberufung muß auf diese Bestimmung in der allgem inen Landesverwaltung.) Der Kreisausschuß hat: ZSurucknah e solcher Ronzessionen in Gemaßheit des 5 54 desselben 6 ö ' 9 * . 6 w ; ; . : ö ö „107. (Aufstellung des Vertheilungsplanes.) Die Vertheilung sind. Beider zweiten Zusar mn der allgemeinen Landesverwaltung, . , ,, esetzes. Bei dem fontradiktorifchen Rerfäsh— irh Das Sffenrff, binden sollen, ingleichen Vollmachten, müssen von dend dra d , Sitz k der ö auf die ö e deen (§§5. 85 ausdrücklich hingewiesen werden. 4 d 1) die Beschlüsse der Kreistages vorzubereiten und, seweit ihm . ei deim Löonttadittorischen Verfahren wird das offentliche . Ye fe erh . nie Tg , fc k. , k; . mit ö gegen 6. Stimmen der 8 86 . rr. Wahlbezirk ür die Landge neinden und §. 118. (Theilnahme der Mitglieder des Kreisausschusses an den dies von demselben übertragen wird, auszuführen; 2) die Kreisange— Intere se durch den Amtsvorsteher beziehungsweise die städtische Po⸗ , n, . ,, e een, , . n , . . ⸗ Negierung Die mach ligung erthei Der tadt Mainz eine und 86), die Bildung von Wahlbezirken für die Landgemeinden und . , , , e f feher Ses regard n eg, mmer 1 . ᷣ , sizeibehörde wahrgenomm Angelegenheit betrauten Kommisston unterschrieben und mit dem 3prozentige Anleihe Bet Jon 1,566 33 — die zum Verband derselben gehörigen selbständigen Gutsbezirke, Berg- Kreistagsversammlungen,) Die Mitglieder des Kreisausschusses, welche legenheiten, nach Maßgabe der Gesetze und der Beschlüsse des Kreis- zeibehorde we rgenommen. . z . . Siegel des Landraths versehen sein Ibrozentige An eihe im Betrage, von 1,500,000 Gulden behufs rer eie Und Geiverhbelt' ibent n, Hie Hie Vertheilung der Ab. nicht Mitglieder, des Kreistage sind Iberden zu den ersammiungen tages, sowie in? Gemiüßheit des von diesem festzustellenden Kreishaus—⸗ J bau un def Rier polizeilichen Angelegenheiten: S g. 153. (Daß Verfahlen bare dem Kreisausschusse Die An. Erweiterung der Stadt zu gewähren. geordneten der Landgemeinden auf dieselben (6. S7 ingleichen die Ver. des Kreistages eingeladen und haben in demselben berathende Stimme. halts-Etats zu verwalten; 3) die Beamten des Kreises uh frnennen. 9 ö ö. , gen ö . oder Ver⸗ wesenheit von Vier Mst9lledern mit Einschluj des Vor szen den genügt für Waldeck. Arolsen, L9. Oktober. Der auf Grund 9e ! Md . 36 8 . — je & si e F ö . a ö en telle it Militär⸗In⸗ . h er Amtsvorsteher u äaädtischen Polizeiverwa ge ö ,,, . , ĩ l llerböchs Frlasses Sr MäaiestJ 65 Gnas 1 theilung der städtischen Abgeordneten guf die einzelnen Städte Dem §. 119 beantragte die Kommission folgende Fassung Hinsichtlich der Besetzng der Kreis Beamtenstellen mit . ügungen der Amtsvorsteher und städtischen Polizeiverm fun gen die Veschlißfähigkeit bes Krelsausschisfe Allerhöchsten Erlasses Sr. Majestãt des Königs von Preußen validen gelten die in Ansehung der Städte erlassenen Vorschriften; hin An Die Veschlüsse werden nach Stimmenmehrheit gefaßt. Bei d. d. Baden ⸗Baden, den 9. Oktober 1872, zur dies aͤhrlgen or-
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l der, sta ¶ Me e . VII. In Ansiedelungssachen: die Entscheidung über beziehungsweise die Bildung von Städte⸗Wahlbezirken 1§. 83) erfolgt zu geben: ö . . . valid die i sehun Starte . z ., , , auf den , des Kreis ⸗Ausschusses durch . und ist Die Beschlüsse des Kreistages werden nach Mehrheit der Stim⸗ sichtlich der Dien stvergehen , k ,, n, k Sen he 1 Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. dentlichen Sitzung einberufene Landtag der Fürstenthümer durch das Kreis- beziehungsweise Amtsblatt zur öffentlichen Kenntniß men gefaßt, Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag all ablehnt ungen zee. 8. 35 r nden ng, ,, ,, , . Hesetes vom 24. Mar i833 Gef S. S. Vi) Und bes Gesctzes vom S. 151.. Vetrifft der Gegenstand der Verhandlung einzelne Mit. Waldeck und Pyrmont wurde heute Mittags 17 Uhr im Re— zu bringen. . J . Zu einem Beschlusse, durch welchen eine neue Bela , Angelegenheiten abzugeben welche ö ö , , „ nn cw . 8 tzes vo glieder des Kreisgusschusses ober deren Verwandte Und Verschwägerte gierungsgebäude zu Arolsen von dem Landes ⸗ Direktor von
Binnen einer Frist von vier Wochen nach Ausgabe des hetref Kreisangehörigen ohne eine gesetzliche Verpfiichtung oder Ine, ser, ühbctwicsen werden; s) die ibm diirch . kioer ga ; 6. J ,,,, heiten: die Be. in auf;: oder ghsteigender Linie oder bis zum dritten Grade? der Sommer feld init folgender Rede eröffnet fenden Blattes ist die Beschwerde an das Verwaltungsgericht zulässig. äußerung vom Grund oder Kapital- Verniögen des Lreises bewirkt ziehungsweise noch weiterhin gesetzlich zu übertragenden Geschäfte der ö 63 n 8. ,, , gen heiten; die Be. Seitenlinie, so durfen diefelben an der Beralhung und Entscheldung Menn ,,. ; net:
8. 16. Die nach den Vorschriften des g. 1067 festgestellte Ver. oder eine Veränderung des festgestellten Vertheilung Maß siabez für allgemeinen Landesverwaltung zu . ö e . . A ehen , Herthessun ge glan und . Negulirung sofort nicht Theil nehmen. ᷣ Se. Majcstat der König von Preußen, mein Aller nadigster theilung der Abgeordneten bleibt das erste Mal für drei Jahres so. die Kreisabgaben (68. 19) eingeführt. werden sollU ist jedoch eine Stim- FS. 136. = Besondere w ö 1 r, ita. mit Ausschluß der JFessg ingen her die GCbenso ivenig dürfen die Mitglieder des Kreisausschusses bei der z a, , 6 e en e, ö. dann für einen Zeitraum von je zwölf Jahren maßgebend. Nach menmehrheit von mindestens zwei Drittel der Abstimmenden er— meinen Landesverwaltung) In dem 8e , HJ h. heilung ,, , 4 . Gören , , Berathung und Enischeidung solcher Angelegenheiten mitwirken, in lichen Landtag zu eröffne! . lahrig ö dessen Ablauf wird sie durch den Kreisausschuß einer Revision Unter⸗ forderlich. verwaltung gehören fortan folgende Angelegenhei en mit den dabe 18 23 des Hesetzes vom 3. Ianuar 845 Geß. S. S. 20 ff.), des welchen sie in anderer Eigenschaft ein Gutachten abgegeben haben Zu den Vorlagen, welche ich die Ehre haben werde, Ihnen zu
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8 29 8. 2 82 12 82 f . 19 5 24 worfen und der Beschluß des Kreistages über die etwa nach Maß⸗
3 nan sper Stan ; u inen Kreis⸗ zei en Befrinniss⸗ dirk Skreise des Kreisausschusses: . 6 des Gesetzes vom 24. Mai 1853 Gef S. S l) und des n Rech far; 5. ö 86 . Findet eir nzer Wahlverband (Stand) sich durch einen Kreis zezeichneten Befugnissen zum Wirkungskreise des Kreisausschusses: 6 des Gesetzes vom 24. Mai 1853 (Ges. S. S. 241) und des der als Geschäftsführer, Séenuftraate Sde derer Weiße ö ; . 6. 33 n abe der Vorschriften der 58. 8, 85 bis 89 nomhwendigen Abände— tage ie ih ,. Interessen e, 2 7 . mittelst Ein. . . In arm , Rn gelegenheiten: 1) die nach Gesetzes vom 25. Mai 1856 Ge S. S. 613). Als Berufungs⸗Instanz , a,, , Beauftragte oder in anderer Weise chätig übenmitteln, gehört in erster Linie das Gesetz wegen des Ausbaues 5 eingeholt In der mw ischettzei erfolgt ine Revision nur; reichung eines Separat Votums die Berufung auf die Entscheidung 88. C06— * des Geseßes vom 8. März 1871, betreffend die Ausführung hritt an die, Stelle des Ministeriums für die landwirthschaftlichen Wird dadurch ein Kreisausschuß beschlußunfähig, so tritt nach Rr. Bißinal eg n. ir stenthum Wald ch welches bereits in früheren . 1). wenn die Zahl Der Stadte des Kreises sich vermehrt des Verwaltungsgerichts frei. des Bundesgesetzes über den Unterstützungswohnsitz (Gesetz Sammlung Angelegenheiten die Bezirksregierung. Eine Ministerial⸗Instruktion Bestimnuing des Verwaltungsgerichts der Kreibausschuß eines be n nen, ,,, 1h 66 , 2. und
23911 , , . . ö . 2. 2 . *. * 66 ss w. 1 1 86 5f ** dra is a ed missi ö I steHkhn ö (iwie dsr rIiche G * ge 8 rmelle zeschäftsperfaßre 6. . . 2 . ö . j d l de ö æ 56 V ster 2 * oder vermindert, oder wenn eine Stadt in Gemäßheit des Die Berufung muß vor dem Schlusse des Kreistages bei dem S. 156 ff. den Kreis- Kommifsionen zustehende schiedsrichterliche Ent regelt das formelle Geschäftsverfahren. nachbarten Kreises an seine Stelle. ocz. hes Zustandekomme de nd von größter Wichtig
S. 4 aus dem Kreisverbande ausscheidet. In diesen Fällen ist́ Landrath angemesder und das Scparatvotiun binnen einct von dicsem scheidung und sühnegmtliche Vermittlung von Streitigkeiten zwischen X. In Kommunalsachen andgemeinden und , 5. I565. Für bas Verfahren zerwaltungssachen Außerdem wird Ihnen ein Gesetzentwurf zugehen wegen Erthei⸗
I . D j h 5 z z sastimnmrrrveo 9 RTrist o Iro erd is 4ag ene Q2Int⸗ = . erb . die 2 3. 65 esselb Besetzes de La dra . s 5 . T 71 2 [C Q . alsbald eine anderweite Vertheilung der Abgeordneten auf die einzel— zu bestimmenden Frist eingereicht werden. Bis zur ergangenen Ent Armenverbänden; 2 die nach s. hö Selben Gesctes . selbst . Sbezi Die über die Fommunal! (8. 8 8§. 1 lung der staatlichen Zustimmung zu einzelnen in die Rechtsfphäre nen Wahlverbände und eine Neuwahl sämmtlicher Kreistagsab= scheidung bleibt die Ausführung des Kreistags besch lusses ausgesetzt. heziehungsweise den Gensendevorst inden übertragene reso 1 ö „ngelegenheiten der ländlichen Gemeinden d selbständigen Guts. I., Ii. 21 des ? Staates eingreifenden BVestimm rungen der von der dies ah eg geordneten beziehungsweise der Abgeordneten der betreffenden Wahl— Die Herren Dr. Baumstark und Genossen beantragten dagegen, Entscheidung von Streitigkeiten wichen Armen r händen . 6e bezirke, insbesondere: I) die Genehmigung von Kommunal- Bezirks= selte he außerordentlichen Landes synode! beschloss: nen Eyndcdalbrkn n i ö. ; ziehn : ö 6. a, ,. ; ,, 2. * 253 e , a. , w ,,, 5. ere . te , ,, ; . . . ; d ; L 3 ) ode ĩ verbände vorzunehmen; 2) wenn die Zahl der Berechtigten in den die Absãätze h und 4 zu streichen. Der Referent Hr. v. Kröcher zur Ilnterstüßung eines Hülfsbedürftigen verpflichteten Verwandten ber anderungen duch Zulegung oder Abzrcigung einzelner Grund⸗ 18 ol . j . (. evangelische Kirche der Fürstenthümer. . Verbänden der größeren Grundbesitzer Jich dergestalt vermehrt oder sowie die Herren Graf Krassow und Freiherr Senfft v. Pil. und zlngehörigen. ö , . kiucke nag den en h isten . des Gesehes vom 14. 7ihril z iden Klageschrift Uuf Ihre Zustimmung wartet ferner der Entwurf einer Ver— bdermindert, daß nach, den 898. 5 Und S6 die Zahl der diefen Ver— sach erklärten sich gegen diesen Antrag, der in den Herren II. In wegepolizei ö. e, 6 n ,, ,, ge⸗ Bob. , n,, Wan dgemeindezzersassungen in den sechd östlichen e uchs s so wie die waltungsotdnunn für die Immobjiliat Feuerversicherung s- Anstalt der bänden zukommenden Abgeordneten eine größerc oder geringere wird! von Thaden und Haͤsselbach, sowie in dem Minister des Innern . ö. . 6 me mne n ö , r. ö , w eh el gen welche derselh. Färftenthtmner d. Wr . eff lun Ficse Yer all n ge ord nung als bei der letzten Vertheilung. In diesem Falle ist vor den Hachen . , d. Schließlich wurde w slchehen muß. Gegen diese , chgnigung bisher dein Qber-Präsidenten zustand; die, Genehmi⸗ z 8 . ist um so wünschensweriher, als eist dann die Relor de Grafen zu Eulenburg Vertheidiger fand. Schließlich wurde dentlichen Rechtsweges die Berufung an das Verwaltungsgericht lung von Auseinandersetzungen zwischen den Betheiligten in st, der Ausschuß desjenigen Krei—⸗ . Dien ,, . dem '. ö k ö ö . h ö. — J 1
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regelmäßigen Ergänzungswahlen (8. 103) von dem Kreistage eine Ip . e. ö 15 s e 1 , , , 606 1 J . . ; . . ͤ
. n gn rn ö und sind bern dieser Antrag abgelehnt, und der Antrag der Konimission binnen einer zehntägigen Präklusivfrist zulssig. en r, ben Folge ven Bezirksperänderungen an Stelle der Bezirksregie⸗ n welchem diese zu vollziehen oder das in Anspruch ge— Jahre beschlossenen und Allerhöchst bestätigten Neglement für die ge⸗
nach diesem berichtigten Vertheilungsplan dle erforderlichen Ergän—= angenommen. J ö Dagegen steht dem rer zausschuß zur die a, F. ö 3. ung auf Grund des §. 1 Alinea 2 then nommene Recht auszuüben ist. . dachte Lnstalt zur Ausführung gebracht werden kann.
zungs- beziehungsweise Neuwahlen zu vollziehen. Ohne Diskussion wurden sodann die §§. 120 bis 125 nach hungsweise interimistische Entscheidung in streitigen Wegebausachen hierbei Streitigkeiten, so entscheidet solche fortan das Ver⸗ S. 157. Ergiebt sich aus dem Inhalte der Klageschrift oder aus Auch hat sich das Bedürfniß gezeigt, eine Abänderung des Ge—
J f . ö . 3. waltungsgericht an Stelle des Ober-Präsidenten; 3) die Genehmigung früheren amtlichen Alten oder irkunden, daß der erhobene Anspruch seßzes betreffend die Verpfaͤndung bäuerlicher Grundstůcke des gleiche a) von wem und auf wessen Kosten das Erforderliche geschehe des Statuts über die Vereinigung eines ländlichen Gemeinde⸗Bezirks unzweifelhaft rechtlich unbegründet ist, so kann derselbe ohne westeres der geschlich en Bein mh n wegen Pen on rung der er d le hen
8. 103. (Entscheidung über die Gültigkeit der Wahlen der Kreis⸗- den Anträgen der Kommission angenommen; . , darüber: tags Abgeordneten Die Wahl-⸗-Protokolle sind von dem Kreis— §. 120. Abfassung und Veröffentlichung der Kreistags⸗Protokolle.) . . ; . (. . 19 — 9 1 — ö ö ). 12. 64 : 2 NMerhinß ad. 8 ) er Höhe Ent⸗ . 3 sesßstinbt = 5 6 ö ö d h Re. Nor f 6 n. . rn der sehenen Bescke ur ö / J 44 c 2
muß, und in Verbindung hiermit, ob und in welcher Höhe E und eines selbständigen Gutsbezirks nach §. 2 a. a. Q 4) die Be Verfahren durch einen mit Gründen versehenen Bescheid zurückgewiesen sowie eine Umwandlung des Straftarifs zur Forf ordnung nach dem
lu chu se zu . und dem Kreistage vorzulegen 23 . Ueber die Beschlüsse ö. Kreistages isn elne ile , ö an i fen n, sätigung von Gemtinde-Beschlüsfen uber änder melte gelung des werden kann in der ersten Versammlung, nachdem die Wahlprotokolle einge—⸗ aufzunehmen, in iwelcher die Namen der dabei anwesend gewesenen sch digung zu leiste 44 . . ; ; Uiigung von, Gemeinde⸗Besch uber anderweite Regelung d erden. ; ö . . Maßsystem in Erwägur iehen. gangen sind, die ha , m nm. Die r , über eine be— Hidden alifgeführt ö müssen. Diese Verhandlung wird von Diese Entscheidung gilt als Interimistikum . . . Stimmrechts in der Gemeinde⸗Versanmmlung sowie die Anordnung . Gegen inen solchen Bescheid ist ginnen 10 Tagen nach dessen , . uch fe fn n,, 8 ö anstandete Wahl erfolgt durch das Verwaltungsgericht. . dem Vorsitzenden ünd von wenigstens 3 Mitgliedern des Kreistages der administrativen rckution solcrt vollstreckbar ist, Dem . einer Ergänzung oder Abänderung der in Ansehung des. Stinimrechts Justellung der Antrag guf mündliche Verhandlung vor dem Kreis möglich sein wird, diesel ben auch in der gegenwärtigen Sefflon Ihrer Die Namen der Gewählten sind durch das Kreis- oder Amts. vollzogen, welche zu diesem Behufe von der Versammlung vor dem ligten bleibt der ordentliche Recht? weg . gegen Denjenigen / we . bestehenden Orts ⸗Verfassung nach Maßgabe der §§6. 3 bis 74. a. O. Ausschuß gestattet. Wird der Antrag nicht geshellt so gilt auch in Beschlußfaffung zu unterbreiten. blatt bekannt zu machen. Beginn der Verhandlung zu bestimmen und in letzterer aufzuführen er zu der ihm angesonnenen Leistüng oder Entschädigung für ver in Stelle der Regierung beziehungsweise ded. Meinisters des Innern; Ansehung dir Zulässigkeit der Berufung der Bescheid als Entschei⸗ Endlich wird Ihnen die Stagtskassen Rechnung von 1870 zur 8. 110. Die Kreistags⸗Abgeordneten erhalten weder Diäten noch sind. Ueber die Wahl cke Protokollführers und die er en der pflichtet grachtet; ; an, k Ch er ein sah gen, ode 5 die Bestätigung des Statuts über die Bildung einer gewählten dung. Je 149) . e,, Wahrnehmung Ihrer verfassungsmäßigen Rechte vorgelegt werden. Reisekosten. Verhandlung bestimmt im Uebrigen die voni Kreistage zu beschließende b) ob ein Weg von dem es . ig ist⸗ 6 ein öffen . de Hemeinde · Vertretung nach §. 8 a. a, O.. 6) die Genehmigung zur . 138 Ist der selage Antrag. gegen, eine off entlich Behörde ge⸗ Meine Herren! Es ist das erste Mal, daß ich“ die Ehꝛe habe, S. 11. . (Geschäfte des Kreistages. 3. Im Allgemeinen.) Der Geschäftsordnung. Der Inhalt der Kreistagsbeschluͤsse ist, sofern der Privatweg sei, für den öffentlichen Vertehr in Anspruch zu ,, . Erwerbung und Veräußerung don. Grundstücken, zu achtungen richtet, so kann derselbe nach dem Ermessen. des Kreis. Ausschutsses zu in dem mir von' des Königs Majestat Allergnaͤdigst verliehenen Kreistag ist berufen, den Kreis⸗Kommtinalverband zu vertreten, über Kreistag nicht in einem einzelnen Falle etwas Anderes beschließt, in Diese Entscheidung ilt ls Interimistikum, gegen ö 1 pußerhalb der Feldflur und zur Aufnahme von Schulden nach & 565 nächst der letzteren zur schriftlichen Gegen, Erklärung binnen einer be ⸗ Amte als Landes Direktor mit Ihnen in geschästliche Verbin⸗ die Kreis-Angelegenheiten nach näherer Vorschrift diefes Gesetzes, sowie einer von dem Kreistage zu bestimmenden Weise zur öffentlichen. Betheiligten der ordentliche n, zur y ,, bis 35 Titel 7 Theil 11. des Allgemeinen Landiechts / an Stelle stimmnten, bon 8 Tagen bis zu vier Wochen zu bemessenden Frist mit. dung zu treten. Ich bin mir bewußthaß ich! auf Iht Vckirnnten über diejenigen Gegenstände zu berathen und zu beschließen, welche Kenntniß zu bringen. . . über, ob der Weg die igen caft ein 8 Privativege s . . ö der Gerichts- Qbrigkeit. Die Kabinets Ordre oem 35 Janugr 1831, getheilt werden. . gie gen che g sn 4 erst Anspruch machen kann, wenn sich mir Gelegenhest geboten hat, ihm zu diesem Behufe durch Gesetze oder Königliche Verordnungen Der Bezirksregierung ist eine Abschrift des Protokolls einzureichen. dem gerichtlichen Verfahren der. Weg füß einen Hriva weg ert . betreffend die Erwerbung von Rittergütern durch Dorfgemeinden und In dieser. Gegenschrift hat die ffentliche Behörde zu erklären, ob dasselbe zu eriwerßen. Aber ich bilte, wenigstieng der Versicherung überwiesen sind oder durch Gesetz in Zukunft überwiefen werden §. 121. . (Abfassung von Petitionen und Eingaben des Kreis. so kann derselbe die Eigenschaft eines offt chen Veggz nur , . deren Mitglieder (Gesetz Sammlung Seite 5) und der §. 4 des An sie die mündliche Berhendlung fordert oder ob sie ihrerseits auf diese Glauben zu schenken, daß ich mein nlues Auit mit dem feslen Vor §8. 112. (b. Im Besonderen.) Insbesondere ist der Kreistag tages) Petitionen und Eingaben, welche Namens des Kreistags des Expropriationsverfahrens erhalten. Bis zur Erledigung desselben hangs zur Allgemeinen Gerichtsorhnung werden aufgehoben; 7) die verzi tet und die Entscheidung ,, ö satz übernommen habe, dem Lande nach Kräften zu dienen und fein befugt: überreicht werden sollen, müssen auf dem Kreistage selbst berathen bleibt das Interimistium aufrecht erhalten. ö 4 li litung von Zahlungsmodalitäten bei Exekutionsvollstreckungen Verzichtet die offentliche Behörde Züf die i gdliche Ver han glung Bestes zu fördern. Daß ich hierbei Ihre Unterstützung sinden werde, I) nach Maßgabe des 5. 20 Fatutarische Anordnungen zu treffen, und vollzogen und muß daß dies geschehen, in dergleichen Eingaben Sind in den Fällen zu a. ind b. mehrere ar f. ,,, so gegen Landgemeinden in Gemqßheit des Anhang S. 158 zur all- und hält der. Greis ue schitß urch dig Klageschrift ind di Gegen. darf ich zuversichtlich hoffen. 2). zu bestimmen, in welcher Weise Staats Präsationen, welche ausdrücklich bemerkt werden. bezeichnet das Verwaltungsgericht denjenigen Kreisausschuß, welcher semeinen Gerichtsordnung an Stelle der Bezirksregierung; 8) die Er⸗ frklärung, der öffentlichen Dehore⸗ en, n, durch die von der Hiermit erkire ich im Namen Sr. Majestät des Könias pon lreisweise aufzubringen sind, und deren Aufbringungsweise nicht Dritter Abschnitt. Von dem Kreishaushalte. die Sache zn erledigen bar, ‚. . des Gesetzes bdeilung der im . 10, zu Rr. 4 des Gesetes vom ä. Aptil iz vor. Kteren finggreichten am glichen . ung Urkunden dri Sachherhalt Preußen den diesjährigen Landtag der Fürstenthümer für eröffnet! schon durch das Gesetz sworgeschrieben ist, repartirt werden sollen. S. 122. (Aufstellung und Feststellung des Kreishaushalts⸗Etats.) 2 die Befugniß, die Anwendung der Vestimmungen der , , geschriebenen Bescheinigung zu dem tachweise/ daß von einer Ge— für genügend ersrtert, so ist derselbe ug ,,,. vorgängige , nn,, , BVei der Bestimmung im §8. 5 Nr. 3, des Gesetzes wegen der Aeber alle Einnahmen und Ausgaben ivelche sich im Voraus be. vom 21. Dezember 36 ( Ges-Samm. pro 164 8. 2I)/ eg n meinde bei der Erwerbung oder Veräußerung von Grundstücken oder mündliche Verhandlung in der ,,, . kunt scheidung zu treffen. Hesterreich⸗ ungarn. Wen, 39. Oktober. W. 8 Kriegsleistungen vom 11. Mai 1851 (Ges. S. S. 363 behält flimmen lassen, entwirft der, Hreis-Alusschuß jährlich einen Haushalts die beim Bau von Eisenbahnen heschäftigten ,,, nach Maß denselben gleichstehenden Gerechtsamen, die den Gemeinden gesetzlich Gegen diese mit Gründen zu Versehende 6 ist dem Kläger ö , h⸗ 1 ug gen in. S9. Oltober. 9 6 es sein Bewenden, 3) Ausgaben zur Erfüllung einer Verpflich. Etat, welcher von dem Kreistage festgestellt und demnächst in der⸗ gabe des §. 26 a. a. O. auch auf andere öffentliche. Bauten (Gang vorgeschriebenen besonderen „Fermen beobachtet sind, an Stelle binnen 10 Tagen nach deren Zuste lung . Antrag ouf mündlich Der Kriegs Ninister Frhr. von uhn ist außer der Tour kung oder im Interesse des Kreises zu beschließen, und zu selben Weise, wie die Kreistagsbeschlüfsse veröffentlicht wird. Chaussee 2c. Bauten) auszudehnen, insoweit es sich hierbei um Bauten der Regierung; N die. Bestätigung von, Gemeindebeschlüssen Verhandlung vor dem , mn, gef fi . des Rechts zum Range eines Feldzeugmeisters erhoben und Commodore diesem Behufe über das dem Kreise gehörige Grund— beziehung Bei Vorlage des Haushalts-Etats hat der Kreis- Ausschuß dem des Kreises oder von Gemeinden handelt. . 4 . Wer anderweite Aufbringung der Gemeinde. Abgaben, und der Derufung/ wenn n, n, wi . 9. Stern eck, der die österreichische Nordpol ⸗ Expedition auf dem weise Kapitalvermögen zu verfügen, Anleihen aufzunehmen und Kreistage über die Verwaltung und den Stand der Kreis⸗-Kommunal⸗ III. In Vorfluths⸗ Ent- und n , ,, Dienste, sowie die Anordnung einer Ergänzung oder Aban⸗ , , Here H Ver⸗ Schiffe »Isbiörn« begleitete, zum Contre-⸗ Admiral befördert die Kreisangehörigen mit Kreisabgaben zu belasten; I) innerhalb der Angelegenheiten Bericht zu erstatten. J die resolutorische ber ichung weise , n, n an, nn in derung der in Ansehung der Gemeinde asten bestehen den Orts. handling ger hält. ,, dieselbe für erforderlich, so ist worden. Vorschriften der 5. 10 bis 18 den Vertheilungs⸗ und Aufbringungs— Eine Abschrift des Etats und des Verwaltungsberichtes wird Angelegenheiten, betreffend a) die Festsetzung der Hohe de W . ara ssung in Gemäßheit, der ggü. bis 13 4. a. O. an Stelle der das mrüj z iche werf hren , en. der Verhandl 6. — Mit Entschließung vom 26. August d. J. hat der Kaiser Maßstab der Kreisabgaben zu beschließen; 5) den Kreishaushalts-Etat nach erfolgter Feststellung des ersteren sofort der Bezirksregierung standes bei Stauwerken auf Grund, der 89. 1 bis 7 des Vorfluths. Regierung. beziehungsweise des Ministers des Innern; 19, die Ent⸗ 821132. Erfolgt die Einleitung der Ver hand ung so wer en dnet, daß nach erfolgter Aufl der Xi ; ark tf; n . ; ; , m fg ,, . ö 8 ̃ h Hefe 15. November 1811 (Gesetz' Samml. S. 3527) und der scheid ber Beschwwerden w der Theilnahme am Stimmrechte beide Theile, die Gegenpartei unter abschriftlicher Mittheilung der angeordnet, de ach er olg bung der J. In festzustellen und hinsichtlich der Jahresrechnung Decharge zu ertheilen überreicht. Ausgaben, welche außer dem Etat geleistet werden sollen, Gesetzes vom 15. November 1 I r = heidung über Beschwerden wegen der T heilnahr ; hte . Theile, di genpa 61 al . ; . i g. D das J . 88 12 d lac); 6 die Grund saͤtze festzustellen, nach welchen die Ver⸗ bedürfen der Genehmigung des Kreistages §§. 4 bis 11 des Vorfluths⸗-Gesetzes für Neu⸗Vorpommern und Rügen und an den Gemeindenußungen, sowie wegen Heranziehung zu Klageschrift, beziehungsweise der Gegenerklärung und deren Anlagen, fanterie ˖ Truppen⸗= ; ivision da Militar Kommando zu da n , en. gra . . kan r ern gärn. ; gen ie 34 er ele genr, nnaltasse) Die Kreis-Kom⸗ vom 9g. Februar 1867 (Gesetz⸗Zamml. S. DRM, n) die Beschaffuüng den Gemeindelasten, die Beschwerde mag auf gaͤnzliche Ber zur mündlichen Verhandlung vor den reis aul schuss vorgeladen. Temesyvgr als Territorialbehörde den derzeit organisations⸗ sowie der Kreiseinrichtungen und Anstalten zu erfolgen hat; 7 die munalkasse muß an einem bestimmten Tage in jedem Monat regel⸗- von Vorfluth auf Grund des §. 11 ff. des Gesetzes vom Jö. Nobem⸗ reiung oder Ermäßigung, gerichtet sein; 11) die Fest⸗ Die Ladung erfolgt mit ,,, . rsorderlichen gemäß systemisirten Personalstand guch in Hinkunft beizube⸗ Einrichtung von Kreisämtern zu beschließen, die Zahl und Vesoldung mäßig und mindestens ein Mal im Jahre gußerordentlich revidirt; ber 13511, und CR die Näumung und Unterhaltung von Gräben, Wasser⸗ ttzung der Dienstunkosten - Entschädigungin. der Gemeinde- Vor⸗ eweis mittel iir, Stelle zu ,, n 1 * . halten hat; ferner, daß bei dem XVI. Infanterie Truppen⸗ der Kreisbeamten zu bestimmen; 4 die Wahlen zum Kreigausschusse werden. Die Replstonen werden von dem Vorsitzenden des Kreis! abzügen und Hrivatflüssen gu Grund des . 1 Gesetzes bam steher (5. 28 dieses Gesetzes) und der Besoldungen anderst Ge daß ,, der Parteien nach Lage der Akten werde ent— Divisions. und Militär- Kommando zu Hermann stadt, 8. 126) und zu den durch das Gesetz für Zwecke der allgemeinen Ausschusses vorgenommen. Bei den außerordentlichen Revisionen ist 15. November 1811 des 8. 7. es Gesetzez über die , r aindebegmten im Falle von Streitigleiten , r . Bethei⸗ shit gn , . kel steht es frel, ihre Erklarung vba n das Truppen⸗Divisions⸗ Kommando von der Territorial⸗ 'andes verwaltung angeordneten Kommtissionen zu vollziehen, fowie ein von dem Kreisausschuß zu bestimmendes Mitglied desselben zu⸗ Privatflüsse vom 28. Februar Löt (Gesetz Sammlung . igten; 12) die Entscheidung über Beschwerden wegen Abnqhinme ö ,. g , . arung vor m Termin Behörde abgetrennt, und Ersteres als bloßes Truppen ⸗Kommando besondere Kommissionen und Kommissare für Kreiszwecke zu bestellen zuziehen. und der §§ę. 1 und 2 des! Gescges vom 9. bn e e, von Gemeinderechnungen mit der Besugniß n,, der 1 ann nr . sschrift und, den in 8. 18 gedachten weiteren Tttivirt, endlich at! das gon nene we ten Ju fan fn ke ee , , n, bee , ,,, ,, , n, m ,n, ,, , n ,,, 8s diese e beigefügten Wahlreglements; 9) Gutachte ung. ie Jahresrechnung ist von dem Rendar ; . e ) ö. 13 J Uehungsive . ertheilen; 13) d 1 2. Fe 9 Der ; a . 326 ö ; . z 55 gar i. . i 6 . 6 Bhf. 3 e n en n, , . des folgenden Jahres zu legen und Regierung beigelegten Befügnisse auf den Kreis-LAlusschuß, die der meinde, Umd Amtskassen nach Maßgabe der Verordnung vom 24. Ja! nommenen Urkunden im Original oder in Abschrift beizüfüigtn. aufzustellen, jedoch Fis zur erfolgten Annahme der Rormal=
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