1872 / 260 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 02 Nov 1872 18:00:01 GMT) scan diff

dingliche Belastung der Grundstücke, Bergwerke und selbständigen Gerechtigkeiten, sowie die Grundbuchordnung. . 9 3 . .. die Form der Verträge, durch welche run e getheilt werden. ) , betreffend die Stempelabgaben von gewissen bei dem Grundbuchamte anzubringenden Anträgen.

23) Gesetzentwurf, betreffend die Todeserklärung von , welche an dem in den Jahren 18370 und 1871 geführten Kriege theil⸗ enommen haben. :

! 24 Le. wurf, betreffend die Verordnung vom 10. Juni 187 und 2 erm, der 86 der Preußischen Bank auf das

e ichsland Elsaß und Lothringen. ⸗. z ut g ** 1 3 die Ausdehnung der Geschäfte der Preußischen 6 auf die freie Hansestadt Bremen. 1 1p

26 Gesetzentwurf, betreffend die Aufhebung der Art. IIl, u. 9. der Üfer⸗Ward- und Hegungs ⸗Ordnung für das Herzogthum Schlesien und die Grafschaft Glaß vom 12. September 1765.

27) Geseßentwurf, betreffend die Ausdehnung des Gesetzes vom 28. Januar 1848 über das Deichwesen auf die Provinzen Schleswig-

in und Hannover. . . 26 Hie ner betreffend die öffentlichen Immobiliar Feuer versicherungs. Anstalten in der Provinz Schleswig ⸗Holstein.

29) Gesetzentwurf, betreffend die Erweiterung der Provinzial⸗ Verbände der Provinz Sachsen und der Rheinprovinz; —ͤ

30 . Gesetz entwurf, betreffend die Aufhebung der im Kreise Meisen⸗ heim 5 über die General ⸗Brand⸗Versicherungs⸗ Anstalt zu Lassel. ö

taz Lee Turf betreffend die Nassauische Brand ·˖ Versicherungs⸗ instalt. . ; taz Gesetzentwurf, betreffend die Ablösung der Reallasten im Gebiete des Regierungs⸗Bezirks Wiesbaden und in den zum Regie⸗ rungs- Bezirk Cassel gehörigen vormals Großherzoglich hessischen Gebietstheilen. ; ö

33) Gesetzentwurf, betreffend die Ueberweisung einer Summe von jährlich 142 600 Thlr. und eines Kapitals von 16,380 Thlr. an den Rommunalständischen Verband des Regierungs Bezirks Wiesbaden.

34) Gesetzentwurf, betreffend die Pfandleihe ⸗Anstalten zu Cassel,

a und Hanau. . ö ,, Vorlagen der Königlichen Staatsregierung wurden durch beide Häuser des Landtags erledigt: .

IL 22. Bericht der Staatsschulden⸗Kommission über die Verwal⸗ tung des Staatsschuldenwesens im Jahre 1869. . 5.

2 23. Bericht der Staatsschulden- Kommission über die Verwal— tung des Staatsschuldenwesens im Jahre 1870.

3) Uebersichten von den Staats -Einnahmen und Ausgaben des Jahres 1870 nebst . Etats ⸗Ueberschreitungen und außeretatsmäßigen extraordinären Ausgaben. ; 9 4 Mer fa r f ü ght über die weitere Ausführung des Gesetzes vom 9 Dezember 1869, betreffend die Konsolidation Preußischer Staats ⸗Anleihen. :

5 Bin e f über den unter dem 28 Juni 1871 ausgesprochenen und durch Beschluß des Königlichen Staats ⸗Ministeriums vom 4. Juli 1871 genehmigten Belagerungszustand der Stadt Königs—⸗ hütte, Kreis Beuthen.

Abgelehnt wurden und zwar vom Herrenhause:

I) Gesetzentwurf, betreffend die Leinwandleggen. z

2 Entwurf der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen.

Zurückgezogen wurden von der Königlichen Staatsregierung:

1 Gesetzentwürfe über das Grundbuchwesen in Neu⸗Vorpommern und Rügen, in der Provinz Schleswig-⸗Holstein, in dem Bezirk des Appellationsgerichts zu Cassel, in dem Bezirk des Justiz⸗Senats zu Ehrenbreitstein und in den hohenzollernschen Landen.

2) Gesetzentwurf, betreffend Befreiung von der Klassensteuer und die Aufhebung der Mahl- und Schlachtsteuer.

3) Gesetzentwurf, betreffend die Errichtung eines Gesammt -⸗Kon— sistoriums für die evangelischen Kirchen im Regierungsbezirk Cassel.

4) Gesetzentwurf, betreffend die Aufbringung der Synodalkosten in den evangelischen Kirchengemeinschaften der Monarchie.

Unerledigt sind wegen Schluß des Landtages geblieben;

a. Beim Herrenhause: 1) Gesetzentwurf, betreffend die Auf. hebung und Ablösung der mit dem Betriebe des Abdeckerei⸗Gewerbes undenen Berechtigungen, . . ö n die Ablösung der Reallasten in der rovinz Schleswig -⸗Holstein ö. - ö. 3) ,, betreffend die Abstellung der auf Forsten haften den ö und die Theilung gemeinschaftlicher Forsten für

ie Provinz Hannover .

9 k betreffend die Abänderung und an nm des Hannoverschen Gesetzes vom 8. November 1856 über Aufhebung von Weiderechten und .

) der aus der Initiative des Abgeordnetenhauses hervorgegangene Gesetzentwurf, betreffend . des §. 235 des Allgemeinen erggesetzes vom 24. Jun 35. . 9. . ö . Abgeordneten: 1) Gesetzentwurf über

die Entziehung und Beschränkung des Grundeigenthums.

2) Gesetzentwurf, betr. das zur Eheschließung erforderliche Lebens- alter. . 3) Gesetzentwurf, betr. die Aufhebung der in der Provinz . ö. Vorkaufs. Näher und Retrakt Rechte.

. Gesetzentwurf, betr, die Aufhebung des Jagdrechts auf frem= dem Grund und Boden in den vormals Kurfürstlich hessischen und Großherzoglich hessischen Landestheilen und in der Provinz Schleswig Holstein. e g z Gesetzentwurf, betreffend die Verpflichtung zum Halten der Ge— seysammlung und der Amtsblätter. , .

6) Gesezzentwurf, betreffend die Regulirung der staatsrechtlichen Stellung des Fürstlichen Hauses zu Sayn-Wittgenstein Berleburg.

7) Gesetzentwurf, betreffend den standesherrlichen Rechtszustand des Herzogs von Arenberg wegen des Herzogthums Arenberg⸗ Meppen.

8 Rechenschaftsbericht über die Verwendung des zur Gewährung von Beihülfen an Angehörige der Reserve und Landwehr durch das Reichsgesetz vom 22. Juni 1871 bereitgestellten Fonds, und Gesetz= entwurf, betreffend die den Angehörigen der Reserre und Landwehr eleisteten Beihülfen.

. f Allgemeine n n über den Staatshaushalt des Jahres 1868, sowie Rechnung der Rendantur des Staatsschaßes für dasselbe

Jahr. . 10) Allgemeine Rechnung über den Staatshgushalt des Jahres 1869.

) Uebersicht über die Verwaltung der Bergwerke, Hütten und Salinen im Preußischen Stgate im Jahre 1879. .

12) Uehersicht über den Fortgang des Baues, beziehungsweise üher die Ergebnisse des Betriebes der preußischen Staats Eisenbahnen im Jahre 1870. J .

Aus dem Vorangeführten . sich, daß von der Königlichen Staatsregierung im Ganzen 60 Vorlagen gemacht sind, nämlich l Geseßentmwwürfe, einschließlich des Staatshaushalts-Etats und 9 ander= weitlge Vorlagen und Nachweisungen, ungerechnet die Uebersichten und Berl fn cf welche gelegentlich der Berathung des Etats und anderer Gesetze vorgelegt wurden.

Davon wurden 31 Gesetzentwürfe und 5 anderweite Vorlagen durch Uebereinstimmung beider Häuser des Landtags erledigt; einen Gesetzentwurf zog die Regierung im Herrenhause, drei Gesetzentwürfe im Hause der Abgeordneten nach theilweiser Berathung zurück zwei Gesetz⸗ entwürfe wurden vom Herrenhause abgelehnt. Vier Gesetzentwürfe sind im Herrenhause, acht Gesetzentwürfe und vier anderweite Vor, lagen im Hause der Abgeordneten wegen Schluß des Landtags unerledigt geblieben. Aus der Initiative des Hauses der Abgeordneten ist ein Geseß⸗ entwurf hervorgegangen, welcher jedoch im Herrenhause wegen Schluß des Landtages zur Berathung im Plenum nicht gelangt ist.

Eine dem Hause der Abgeordneten als Anlage zum Etat der Verwaltung für ö. 2c. vorgelegte Denkschrift über die 5 der gewerblichen Lehranstalten in

eußen lautet: .

ö. 33 Erweckung und Förderung der vaterländischen Indu trie durch Errichtung von gewerblichen Lehranstalten in den Provinzen ist eit Anfang dieses Jahrhunderts ungusgesetzt Gegenstand der beson eren Fürsorge der Regierung gewesen. Freilich ermangelten diese

alten eines geordneten einheitlichen Organisati, onsblans und n derselben 42 nichts weiter als einklassigs!e Handwerks ulen. ö 1 Vuch das im ö. 1821 in Berlin gegründete Gewerbe -Institut war in den ersten Stadien seiner Entwickelung eine zweikl assige Hand werksschule und erhob sich erst nach und nach zu einer höheren tech nischen , , ,, ö die ihm aus den Provinzial Gewerbe ulen zugeführten Zöglinge. . . Mi 91 re Gn mn, Gewerbthätigkeit trat bereits im Jahre

1848 die Nothwendigkeit hervor, beide Kategorien ven Leh ranstaälten

den Anforderungen der Zeit entsprechend umzugestalten und zu er— 23 namentlich war es wuͤnschenswerth, den bis dahin im Gewerbe⸗Institut ertheilten elementaren Unterricht mögligzst voll ständig schon in den Provinzial-⸗Gewerbeschulen zum Abschluß zu bringen, um dadurch die Erweiterung seines Unterrichtsfeldes zu er= möglichen. In dem für beide Klassen von Schulen auf Grund ein- gehender Berathungen mit Fachmännern ausgearbeiteten Organilations- plan vom 5. Juni 1850 ist den damaligen Anforderungen Rechnung getragen worden. . ! i Aufgaben dieser beiden Kategorien von Lehranstalten sind in ihrer Grundlage noch gegenwärtig dieselben, wie damals, aber die großen Fortschritte in den mathematischen und Naturwissenschaften und in ihrer Anwendung auf die gesammte Technik während der lezten Dezennien haben die Ansprüche an die Ausbildung der Ge— werbetreibenden . 5 gesteigert und die Zielpunkte jener Lehranstalten weiter hinausgerückt. ö e . Bei dem Gewerbe-Institut machte sich bereits im Jahre 1860 und dann wieder im Jahre 1871 das Bedürfniß einer Umgestaltung seiner Lehrverfassung geltend. Durch die dabei erfolgte Erweiterung und Vertiefung seines Unterrichtsfeldes,, durch dig gewährte Cern— freiheit, durch den Wegfall der Kontrolle über den Besuch des Unter⸗ richts und durch die eingeführte Honorarzahlung nach Maßgabe der belegten Unterrichtsstunden erhielt die Anstalt einen akademischen Charakter und diesem entsprechend von da an den Namen Gewerbe— Akademie. ; ö

Eine gleichzeitige entsprechende Umgestaltung der Provinzial - Ge—= werbeschulen, deren Abiturienten etwa 70 pCt, der Studirenden der Gewerbe ⸗Akademie bilden, bot wegen der eigenthümlichen Verhältnisse dieser Anstalten größere Gch wier g keiten dar. Die Unterhaltungskosten werden nämlich vom Staate und der betreffenden Kommune jn gleichen Theilen getragen; außerdem hat die Gemeinde die Schullokalien her zugeben, während der Staat für die erste Einrichtung des Lehrappa— rats sorgt. Zu jeder Aenderung des einmal vereinbarten Organisa⸗ tionsplanes ist demnach, sofern damit finanzielle Opfer verknüpft sind, die Zustimmung der betreffenden Kommune erforderlich. Es lag auf der . daß die beabsichtigte Erweiterung der Provinzial. Gewerbe⸗ schulen die bisherigen Zuschüsse erheblich erhöhen, auch die Ganeinden gensthigt sein würden, statt der häufig nur aus einigen Zimmern bestehenden und dürftig ausgestatteten Schulräume neue Schulgebäude zu errichten. Gleichwohl gebot das allgemeine Interesse, die Reorga—⸗ nisation nicht länger hinauszuschieben. ;

Nach dem Srganisationsplan vom 5. Juni 1850 sind die Ge— werbeschulen in sich abgeschlossene, die . allgemeiner Bildung abweisende reine Fachschulen. Das geringe von Kenntnissen, welches für die Aufnahme in die Anstalt . ist / reicht nicht aus, um die Zöglinge in den Stand zu setzen, den ihnen in derselben dargebotenen Lehrstoff in sich aufzunthmen und zu verar⸗ beiten. Die Mehrzahl hat in Folge dessen einzelne Kurse wiederholen müssen, um den Anforderungen des Prüfungs⸗-Reglements zu ent- sprechen. Manche Abiturienten der Gewerbeschulen stehen sogar, wenn sie auch in ihren mathematischen und naturwissenschaftlichen Kenntnissen die Abl urlenki der Gymnasien und Realschulen über- ragen, bezüglich ihrer allgemeinen Bildung mit einem Elementar— schüler auf gleicher Stufe. Auch diejenigen Schüler, welche aus den mittleren Klassen höherer Schulanstalten in die Provinzial-Gewerbe⸗ schule eintreten, finden darin keine Gelegenheitz ihre allgemeine Bil- dung zu ergänzen und weiter fortzuführen. Diesen Ulebelständen ist nur dadurch abzuhelfem daß einerseits die Aufnahmebedingungen ver schärft, andererseits in den Lehrplan diejenigen allgemein wissenschaft⸗ lichen Disziplinen eingefügt werden, deren Kenntniß der Gewerb— treibende heut zu Tage nicht entbehren kann, wenn er seinen Beruf mit Erfolg ausüben und sich eine , . Stellung in der bürger lichen Gesellschaft . will. Dabei darf indeß der Gesichtspunkt, daß die Gewerbeschulen Fachschulen bleiben müssen, nicht aus dem Auge verloren werden und es sind deshalb die neu einzufügenden une , enn, , Deutsch, Franzöͤsisch, Englisch, G ographie

eschichte zu beschränken. . 2 n , Gewerbtreibende bedarf vor Allem der Fertigkeit, sich in seiner Muttersprache mündlich und schriftlich korrekt und lo- gisch auszudrücken. Er muß ferner im Stande sein die Fortschritte anderer Nationen auf dem Gebiete der Technik und der Industrie zu prüfen und in seinem, sowie im allgemeinen Interesse zu ver- werthen; zu diesem Zwecke muß er sich die französische und englische Sprache soweit angeeignet haben, als zum xichtigen Verständniß der darin abgefaßten technischen Werke erforderlich ist. Die physischen Verhältnisse der Erdoberfläche, ihre Beziehungen zur Wasser , Pflan⸗ zen und Thierwelt dürfen ihm nicht unbekannt sein. Er bedarf end lich eines Einblicks in die Entwickelungsgeschichte der Völker und Staaten, in ihre Verkehrsverhältnisse und ihre Handelsbeziehungen zu einander. ͤ

Was den bisherigen Unterricht in den praktischen Gegenständen betrifft, so hat die Erfahrung gelehrt, daß derselbe für diejenigen Schüler, welche aus der Schule unmittelbar in die Praxis eintreten, ein ungenügender und lückenhafter ist. Selbstredend kann die Auf- gabe der Gewerbeschulen nicht darin bestehen, die Schüler für ein ein zelnes Handwerk oder Gewerbe auszubilden, es ist aber um so mehr ein Bedürfniß, den theoretisch praktischen Unterricht soweit zum Ab schluß zu bringen daß die Schüler bei ihrem Uebergehen in die Praxis den benöthigten . finden, als gerade diese Schüler die überwie⸗

ende Mehrzahl bilden. .

8 zur Erreichung dieses Zwecks, als auch zur Einfügung der neuen Unterrxichtsgegenstände ist es erforderlich, den bisherigen zweijährigen Kursus auf drei Jahre auszudehnen. Die Gewerbe— schulen sind aber nur dann im Stande, die ihnen hiernach zufallende doppelte Aufgabe, nämlich ihre Zöglinge sowohl für den Eintritt in die Praxis, als auch für den Eintritt in die Gewerbe Akademie oder eine polytechnische Schule vorzubereiten, zu lösen, wenn die aufzu— nehmenden Schüler die allgemeine Reife für die Aufnahme in die Sekunda eines Gymnasii, oder einer Realschule 1. Ordnung, resp. für die entsprechende Klasse anderer Lehranstalten besitzen, ein Erforderniß, welches entweder darch Vorlegung des Schulzeugnisses, oder durch Ablegung einer Rezeptions⸗Prüfung nachzuweisen ist.

Nach diesen Gesichtspunkten und unter Berücksichtigung der Vor schläge einer hierzu berufenen Kommission, bestehend aus Gewerbe schul⸗Direktoren, den Direktoren der höchsten technischen Lehranstalten, mehreren Professoren der hiesigen Universität und den betheiligten Räthen bes Handels Ministeriums, ist der neue Organisationsplan vom 21. März 1879 ausgearbeitet worden. Das demselben beige · gebene Reglement für die Entlassungs-Prüfungen bestimmt die Ziel. punkte, welche fortan den Gewerbeschulen zu stellen sind. ö

Hiernach erhält die Gewerbeschule drei Klassen, jede mit ein jährigem Kursus. Die beiden untern Klassen umfassen den Unter richt in der Mathematik, Physik, Chemie, im Zeichnen, sowie in den Gegenständen allgemeiner Bildung. Die obere, die Fachklasse, ist hauptsächlich dazu bestimmt, das Erlernte auf die Gewerbe anzuwen⸗ den; sie zerfällt mit Rücksicht auf den künftigen Beruf der Zöglinge in vier Haupt ⸗Abtheilungen, und zwar: a), für die Vorbildung der Zöglinge zum Besuch einer höheren technischen Lehranstalt, b) für Vautechnif, o für mechanischtechnische und ) chemisch-technische Ge—= werbe. . n der Fachklasse ist der Unterricht in allen zur allgemeinen Fachbildung gehörigen Unterrichtsgegenständen ein gemeinsamer da⸗ gegen für das die Gruppe charakterisirende Fach ein getrennter. Denn offenbar würde es dem heaghsichtigten Zweck nicht förderlich sein, den künftigen Bautechniker, Mechaniter ober Ingenieur mit praktischen Arbeiten im chemischen Laborgtorium zu beschäftigen, oder überhaupt einen Schüler zu nöthigen, sich bei solchen Uebungen zu betheiligen, die seineimn künftigen Beruf fern liegen und seine Kräfte zersplittern würden. .

Bei normalmäßiger Vertheilung des Unterrichts in den drei

Klassen der Schule snd sieben Lehrer und ein Hülfslehrer erforderlich, und zwar; einer für Mathematik und Mechanik; einer für Physik, Chemie, Mineralogie, chemische Technologie und praktische Arbeiten im chernischen Laboratorium; einer für Maschinenlehre, mechanische Technologie, Entwerfen und Berechnen von Maschinen und Linear= zeichnen; einer für Baukonstruktions- und Formenlehre, Entwerfen von baulichen Anlagen, Feldmessen und NMlldelslten und Linearzeichnen ; einer für Freihandzeichnen und Modelliren; zwei . Deutsch, Fran zoͤsisch, Englisch, Geschichte, Geographie, praktisches Rechnen und Comto ir · Wissenschaft ein 3 8 zur Unterstützung des ordent⸗ lichen Lehrers der Naturwissenschaften.

Die Direktion der Schule wird einem der vier erstgenannten Lehrer übertragen.

Die Quglifikation zur Anstellung (ls Lehrer für die Gegenstände allgemeiner Bildung wird durch ein Zeugniß einer wissenschaftlichen

Prüfungs⸗Kommission, die der übrigen Lehrer durch eine Prüfung

vor einer besonders damit beauftragten e, , ,,. er⸗

worben. Ihre Anstellung selbst erfolt auf Vorschlag des Schulvor=

. durch das Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche rbeiten.

Der Schulvorstand hat die äußern Angelegenheiten der Schule zu leiten und besteht aus fünf Mitgliedern, von denen zwei von der Regierung resp. Landdrostei und zwei von der betreffenden Kommune gewählt werden. Der Direktor der Schule gehört als solcher zu seinen Mitgliedern.

ach dem Allerhöchst festgesetzen Normal⸗Besoldungs-Etat vom 11. Dezember 1871 ist das Gehalt der Gewerbeschul-⸗Direktoren auf 1200 bis 1600 Thlr., das der Lehrer auf 600 bis 1100 Thlr., im Durchschnitt 850 Thlr. bemessen worden.

. Diese Sätze entsprechen den in dem Normal ˖ Besoldungs⸗ Etat für die Gymnasien vom 10. Januar 1863 für die Gymnasialorte der 2. Klasse festgestellten Nlcsmen. Mit Rücksicht auf die inzwischen all gemein erfolgte Erhöhung der Lehrerbesoldungen wird auch auf eine entsprechende Erhöhung der Gehälter der Gewerbeschullehrer Bedacht genommen werden müͤssen. =.

Ueber die Höhe der jährlichen sachlichen Ausgaben für eine re organisirte Gewerbeschule liegen ausreichende Erfahrungen noch nicht vor; sie werden annäherungsweise auf 1000 Thlr. zu veranschlagen sein.

Die erste , der Schule mit Lehrmitteln beansprucht rn, smäßig eine umme von maindestens durchschnittlich 5 *

Nach den bisherigen Erfahrungen darf erwartet werden, daß Schüler, welche den Kursus einer nach diesem Plan eingerichteten Gewerbeschule absolvirt und die Entlassungsprüfung bestanden haben, sowohl die für ihre Sphäre benöthigte allgemeine Schulbildung, als auch die für ihren künftigen . erforderliche Fachbildung besitzen werden. Der, Reichskanzler hat daher auch kein Bedenken getragen, denjenigen Zöglingen der umgestalteten Gewerbeschulen, welche die beiden unteren Klassen der Anstalt absolvirt und nach dem Ürtheil des Kehrer-⸗Kollegiums die Reife für die Fachklasse erworben haben, die Vergünstigung der Zulassung zum einjährigen freiwilligen Militär- dienst zu gewähren. .

Bei den Verbandlungen mit den Vertretern der betreffenden Kommunen über die Umgestaltung der bestehenden und Errichtung neuer Gewerbeschulen nach dem Srganisationsplan vom 21. März 1870 ist daran festgehalten, daß die Gemeinde außer der freien Ge⸗ stellung eines allen Anforderungen entsprechenden Schulgebäudes die Hälfte der aus dem Schulgelde oder aus befonderen Einnahmen nicht zu deckenden Ausgaben einschließlich der Lehrerpensionen zu tragen hat, während der Staat die andere Hälfte übernimmt und außerdem für die erste Einrichtung des Lehrapparats sorgt.

Die kriegerischen Ereignisse haben den Fortgang der Verhand— lungen vielfach unterbrochen und ihren Abschluß weiter hinaus—⸗ geschoben, aber trotzdem sind bereits in den Städten Gleiwitz, Brieg, Liegnitz, Görlit Hildesheim, Bochum, Elberfeld, Crefeld, Cöln, Coblenz und 36 die Gewerbeschulen umgestaltet resp. in der Um« i, . begriffen, ohne jedoch bezüglich der Annahnie neuer Lehrer

indende Verpflichtungen zu übernehmen. Die Errichtung von zwei neuen Gewerbeschulen in Posen und Bromberg ist als gesichert an= zunehmen. Wegen der übrigen Schulen, so weit sich solche über. . zu einer Umgestaltung eignen, werden die Verhandlungen fort. gesetzt.

Obwohl es nicht an Lehranstalten fehlt, durch deren Besuch der 56 Eintritt in eine Gewerbeschule erforderliche Grad allgemeiner

ildung erworben werden kann, so haben doch die städtischen Be— börden ohne Ausnahme es vorgezogen, mit der reorganisirten Gewerbe- schule eine ausschließlich aus städtischen Mitteln unterhaltene und der betreffenden Bezirksregierung unterstellte drei⸗ bis fünfklassige Vor. schule zu verbinden. Es ist hierbei die Erwägung maßgebend gewesen, daß in einer Vorschule, deren Unterrichsgebiet sich einerseits an die Elementarschule, und andererseits an die untere Klasse der Gewerbe— schule anschließt, bei zweckmäßiger Anordnung des Lektionsplans der zur Aufnahme in die Gewerbeschule erforderliche Grad der Vor= bildung in kürzerer Zeit erreicht werden kann, als durch den Besuch der entsprechenden Klassen höherer n,, Außerdem entlastet die Vorschule in wünschenswerther Weise die meistens überfüllten unteren und mittleren Klassen der bestehenden höheren Schulen, indem sie diejenigen Schüler aufnimmt, deren Absicht von vorne herein dahin gewählt ist, sich der . Laufbahn zuzuwenden. Auch fallt hierbei der Umstand ins Gewicht, daß erfahrungsmäßig die Unter- haltungskosten einer mit einer Gewerbeschule verbundenen Vorschule höchst geringfügig sind. ? .

Die starke Frequenz der bestehenden Vorschulen, die an einzelnen Orten bereits die Einrichtung von Paralleltlassen nothwendig gemacht hat, weist darauf hin! daß ihrer Errichtung ein wirkliches Bedürfniß zum Grunde liegt und ihre Verbindung mit den Gewerbeschulen als eine die Entwickelung der letzteren fördersame anerkannt werden muß

In den bereits vollständig reorganisirten Gewerheschulen zu Gleiwitz und Brieg ist die Frequenz im laufenden Wintersemester 1872573: 1 Gleiwitz: Gewerbeschule: Fachklasse: 13. J. Klasse 25, 2. Klasse 62, zusammen 190; Vorschule: 3. Klasse 55, 4. Klaffe Si, 5. Klasse 57 zusammen 193 27) Brieg: Gewerbeschule: Fachklaste: 26, l. Klasse 26, 2. Klasse 360, zusammen 80; Vorschule: 3. Klasse 41. 4. Klasse 40, 5. Klasse M, zusammen 101.

Das Justiz-Ministerialblatt ffür die preußische Gesetzgebung und Rechtspflege enthält in Nr. 41 folgenden Plenarheschluß des Königlichen Ober- Tribunals vom 16. September 1872, betreffend die Anwendung der Vorschriften über die Form des Vollmachtsauftrages auf den Verwaltungsvertrag. (Allgem. Landrecht Th. J. Tit. 14 S8. 109. 129): Die gesetzlichen Vorschrif⸗ ten über die . des Vollmachtsauftrages, insbesondere auch in Beziehung auf die R chtsverbindlichkeit der von dem Vevollmächtigten mit Dritten geschlossenen Verträge für den Machtgeber, finden auch auf den Verwaltungsvertrag Anwendung. Angenommen im Plenum am 16 September 1872 ferner folgendes Erkenntniß des Königlichen Ober ⸗· Tribunals vom 19. September 1872. 1) Der gewaltsame nc. Widerstand c. gegen einen Forstaufseher ist nur dann, wenn der Letztere vom Waldeigenthümer, dem Forst ! oder Jagdberechtigten selbst, oder in seinem Auftrage, nicht auch wenn er nur von einem (Privat-) Förster bestellt war, zu bestrafen aus §. 117 des Straf gesetzbuchs. 2 Damit der thätliche Angriff gegen einen Forstauffeher die Strafe des cit. §. 117 nach sich ziehe, bedarf es der Feststellung, daß dersele sich in der rechtmäßigen Ausübung seines Amtes 2c. be funden habe. (Strafgesetzbuch §. 117)

Statistische Nachrichten.

Einem kürzlich veröffentlichten Bericht des Bürgermeisters Dr. Cajetan Felder: die Gemeindeverwaltung der Reichshaupt⸗ und Residenzstadt Wien in den Jahren 1867 1870 ent- nehmen wir die folgenden Mittheilungen über den Stand und Zu— wachs der Bevölkerung und die Wohnungsverhältnisse Wiens.

Bei der letzten Zäblung am 31. Dezember 1869 wurde die Ein- wohnerzahl Wiens mit Einschluß des aktiven Militärs auf 532.127 ermittelt. Seit 1357 hatte sich die Bevölkerung um 131,291 Einw. d. h um 275 pCt., also durchschnittlich um Ya pCt. jährlich vermehrt. Die Zunahine war keine erhebliche, weil die Ausbreitung der Stadt durch die Verzehrungssteuer innerhalb des Stadtrayons,

durch die Wohnungsnoth und durch die naheliegenden , n der Nachbargemeinden gehemmt warden ist. In den Vororten zelgt sich eine erhebliche Zunahme, so daß, um ein richtiges Bild des Zuwachses der Bevölkerung zu gewinnen, die Vororte mit in Betracht gezogen werden müssen was um so gerechtfertigter ist, als ein Theil derselben in Bezug auf Armenwesen mit der Stadt Wien in einem Verwal⸗ tungsverbande steht. Die 18 Vororte Wiens zäblten im Jahre 1857: II3 930 Einw. 1869: 203078 so daß also eine Vermehrung derselben um 782 pCt. oder durchschnittlich um 6,s pCt. in jedem Jahre statt⸗

gefunden hat. Vororte und Wien zusammen ergeben hlernach eine

Zunahme von 37 pCt. im Ganzen, von 31 pCt. pro Jahr. ; In der Bewegung der Bevölkerung ist zunächst der günstige Ein fluß der im September 1868 erfolgten Aufhebung des politischen Ehelonsenses zu erkennen; während im eb 1867 nur eine Trauung auf 546 Einwohnerpaare fiel, stieg dieses Verhältniß 1868 auf 496, 1369 auf 3835, 1870 auf 356. Diese Zunahme der Trauungen be—⸗ dingte aber nicht eine besondere Vermehrung der Geburten, fondern ein schnelles konstantes Zurückgehen der Zahl der unehelichen Ge— burten. Im Jahre 1867 fielen auf 100 eheliche Geburten 102,0 un⸗ eheliche, 68: 99,4, 1869: l,, 1870; 7772. Die hohe Zahl der un— ehelichen Geburten ist zum Theil auf die in Wien befindliche Gebär— anstalt für Nieder. Gesterreich zurückzuführen; zieht man die unehe— lichen Geburten dieser Anstalt ab, so ergiebt sich, daß die Zahl der unehelichen Geburten in Wien seit i868 sich um 10,9 pCt. vermindert hat. Die allgemeine Sterblichkeit war in den Jahren 1867 und 1868 sehr günstig, besonders im ersteren Jahre, wesches dem Cholerajahre 1866 folgte, eine nicht seltene Beobachtung, daß dem Epidemiejahre ein in der Sterblichkeit günstiges Jahr folgt. Für die Periode oöz bis 1367 kamen auf 1900 Einwohner 38 Todesfälle, fuͤr 1867— 70 nur 321 pro Jahr. Abgesehen von der Kindersterblichkeit ergiebt die 20 = 30 jährige Altersklasse die größte Zahl Todesfälle, und zwar star⸗ ben die meisten an Tuberculose, der Zeit nach die Mehrzahl in den Monaten März, April, Mai. ö Die Wohnungsaufnahme der letzten Volkszählung ergab 125,182 Wohnungen mit 591,072 ewohnern, während der fehlende Rest von 16442 auf Spitäler, Klöster, Gefängnisse u. s. w. fällt. Es wohnten: durchschnittlich auf 1Wohnung 4.3 Menschen

220.271 43 6/121

*

*

21 820 106,795 4

*

in 3.333

*

117779 9 3. * 60 179

3/444 * 4. *

und höher 18,467 00

in denselben wohnten:

39 g, n englieder 606

gh. 189 . Gewerbegehülfen 2. 15,8

145 35s After ß the 238 * Auf eine Küche kommt 1,7 Zimmer und auf ein Zimmer 3, Be— wohner.

Die in Wien täglich größer werdende Wohnungsnoth entsteht aus dem Mangel der Zunahme an kleinen Wohnungen, im Ganzen hat die Zahl der Wohnungen und der Wohnungsbestandtheile in größerem Verhältnisse als die Zahl der Bewohner zugenommen. Von 1856 bis 1870 betrug die Vermehrung der Wohnungen 403 pCt., der Woh- nungsbestandtheile 2713 pCt., der Bewohner nur 25, pCt. Die Roth. wendigkeit der Beschaffung kleiner Wohnungen tritt aber hervor, wenn man sieht, daß die Zahl der in Aftermiethe wohnenden Personen seit 1356 von 795372 auf 1435368, d. h. von 17 pCt. auf 23 pCt. der Gesammtbevslkerung gestiegen ist. Am ungünstigten ist das Woh⸗ nungsverhältniß im Innern der Stadt, wo die Zunahme der Woh. nungen durch großartige Prachtbauten stattgefunden hat, durch welche lediglich große Wohnungen und ausgedehnte Geschäftslokalitäten ge schaffen sind. . .

Dem Berichte über den Handel und die Schifffahrt Danzigs im Jahre 1871 entnehmen wir folgende Notizen; die Zufuhren und Bestände von Getreide und Saaten betrugen 322.920 Tonnen (a 10090 Kilogramm gerechnet) gegen 275.937 Tonnen im Jahre 1870. Der Bestand ultimo 1871 betrug 247360 Tonnen gegen löo98 im Vorjahre und verschifft wurden 2721400 Tonnen gegen 218231 Tonnen im Vorjahre, Von den Kolonialwaaren betrug die Einfuhr an Kaffee 43,136 Ctr. gegen 28,376 Ctr. im Vor“ jahre. An Bestand davon blieben 6704 Etr. egen 6960 Ctr. An Reis wurden eingeführt 71435 Ctr. gegen 215931 Ctr. und an Syrup 15628 Ctr. gegen 56,893 Ctr. An roher Baumwolle betrug die Einfuhr 15.689 Ctr. gen S809 Etr. im Jahre 1870, an Farbehslzern 76532 Ctr. gegen 31 Ctr. und Harz 19699 ECtr. gegen 20748 Ctr. Knochen wurden verladen 9860 Ctr., von denen ö0 nach Schottland gingen. Im Bernsteinhandel war das Geschäft ein sehr lehaftes. Die Einfuhr von Steinkohien und Coats betrug 4 880 820 Ctr. gegen 2,937,480 Ctr. im Vorjahre. Im Eisen war das Geschäft ein befriedigendes, an Blen wurden eingeführt 4295 Ctr. gegen 1964 Ctr., und an Zinn 1269 Etr. gegen 597 Ctr. An Soda wurden eingeführt 62.451 Ttr. gegen 46 308 Ctr. und wurden nach Polen und Rußland versandt 53, 165 Etr. gegen 301305 Etr. In Petroleum betrug die Einfuhr 186633 Etr. gegen gö„109 Ctr. im Jahre 1870. An Theer wurden eingeführt 35393 Centner gegen 5719 Ctr, im Vorjahre, und an Leuchtgas produzirt 0MM40QM00KRbf. gegen 64912000 Kbf. im Vorjahre. Die Totalzufuhr von Spiritus betrug 17009 Ohm gegen 25/000 Ohm im Vorjahre. Die Fabrikation des bairisch Bier ist gegen das Vorjahr 15,600 Tonnen gestiegen und die Qualität des versteuerten Malzes betrug öh 589 Ctr. gegen 455990 Etr im Jahre 1870. Sogenanntes Jopen⸗ bier wurde fabrizitt 25,845 Tonnen. Heringe wurden importirt von Schottland 196462 Tonnen gegen 69,116, aus Norwegen 6557 Tonnen gegen 32019 und aus Holland 64 gegen 144 Tonnen, im Gesammtwerthe von 1.180900 Thlr. Von engklischem Siedefalze betrug der Bestand am 1. Januar 1870 64,147 Etr. und gingen eln im Laufe des Jahres 4616564 Etr,, Ende des Jahres betrug der un. versteuerte Bestand 62112 Centner und somit der Umsatz im Laufe des Jahres 463,B599 Centner gegen 22026 Centner; an inländischem Siede⸗ und Bohrsalz betrug der Bestand am L. Januar 1870 7097 Ctr. und der Eingang im Laufe des Jahres 2587 Ctr.; an Seesalz gingen ein und transitirten nach Rußland 63/667 Ctr. Der . erreichte einen Werth von 5. 1585200 Thaler gegen 25865090 Thlr. im Vorjahre. Der Werth der o lz · Sufuhren betrug 21559 000 Thlr. In der Papier und? * pappen - Fabritation, sowie der Spedition war das Geschäft eln lebhaftes. Der Umsatz beim Königlichen Bank⸗Comtoir betrug All õdr 190 Thlr. gegen 82/18 000 Thlr.; bei der Oanziger Privat“ Aktien ⸗Bank 118435581 Thlr. gegen 101,6 13,494 Thlr. und bei dem Danziger Sparkassen Aktien Verein iz 4026665 Thlr. gegen 19073000 Thlr. Auch im Telegraphen«, Per sonen und Güterverkehr war das Resultat gegen das Vorjahr hin ein pro gressives. Was die Stromschiffahrt betrifft, 1 sind flußwärs angekommen 7319 Fahrzeuge gegen 6026 im e . 1870 und strom⸗ ö. abgegangen 6779 Fahrzeuge gegen 5826 ie Rhederei bestand aus 115 Segelschiffen, 3 Schrauben. und 10 Raddampfern von 34,885 Lasten gegen 122 Segelschiffe, 3 Schrauben- und 16 Raddampfern im Jahre 1870. Der Hafenverkehr hat an ausgegangenen Schif. fen aufzuweisen 2419 von 291,934 Normallasten gegen 1556 und 193239 Normallasten im Vorjahre und an eingegangenen 2246 . 5 Normallasten gegen 1007 mit 2008653 Normallasten im

orjahre. ;

Mit der Norddeutschen Seewarte in Hamburg, welche an 14 Küstenplätzen der Nord. und Ostsee Zweigstationen errichtet hat,

sind im Verkehr getreten 79 Rhedereien mit 219 Schiffen, gegen 79 Rhedereien mit 146 Schiffen im Vorjahre. Von sonstigen Mitthei⸗ lungen möge noch erwähnt werden der Vorschußverein, der üjt. 1871 1164 Mitglieder gegen 1095 ult. 1870 zählte und die See⸗ gs if fer zahg m sn ta fse⸗ deren Vermögen ult. 1870 10023 Thlr. Sgr. 8 4 betrug und deren Einnahmen sich 1871 auf 753 Thlr. 24 Sgr. 2 Pf. beliefen. . Kunst und Wissenschaft. Berlin. Der Königliche Concerimeister Ferdinand Spohr, als Violinist bekannt, ist am 29. Oktober hier, 3 Jahre alt, gestorben. Weimar 2. November. Zur Ergänzung unseres gestrigen Be⸗ richts über die Lukas-⸗E ranachfeier geben wir nachstehend nach der Weim. Ztg.“ eine Beschreibung des zweiten Theiles derselben Nachdem der Festaktus in der Erholung geschlossen, begaben sich die fremden Gäste und n, . weimarische Festtheilnehmer nach der Stadtkirche, woselbst der Geheime Kirchenrath Pr. Hesse die Anwesen⸗ den vor Allem die Angehörigen der Familie, begrüßte und in einer Ansprache darauf hinwies, wie bedeutungsvoll der Tag und seine fest. liche Begehung, wie ernst mahnend die Stätte sei, auf der sich die Versammelten befänden, an dem Grabe der glaubensstarken Fürsten und vor dem die neue Lehre versinnbildlichenden Meisterwerk Lukas Cranach s des Aelteren. Nachdem er sodann -die Nachkommen des Meisters vor das Altargemälde geführt, verweilte die Versammlung längere Zeit vor dem bekannten Gemälde, auf dessen Mittelbilde . . . 963 , . . in. befindet. Segen r begann unter zahlreicher Betheiligung das Fest— mahl in dem Saal der »Erholung«. . dest Am 6 Uhr empfing Se. Königliche Hoheit der Großherzog die Nachkommen Cranach 's im Schlosse. Se. Königliche Hoheit wohnte darauf in der großen Mittelloge der Festvorsiellung im Hoftheater bei. Die zahlreichen Zuschauer folgten mit lebhaftem Interesse dem Festspiel des Hofraths Roßmann? »Meister Lukas«. Ben Schluß der Vorstellung bildete Goethes »Paläophron und Neoterpe⸗?. Nach der Vorstellung versammelten sich die Festtheilnehmer in den geschmück⸗ ten und glänzend erleuchteten Räumen des Künstlervereins, woselbst bis in die spätesten Abendstunden in heiterster Weise verkehrt ward. St. Petersburg, 31. Oktober. Wie der Reg. Anz. schreibt, ist am 13. Oktober das Gebäude der öffentlichen Bibliothek zu Wilna eingeweiht, und der Hauptlesesaal, sowie das umgestaltete Museum für Alterthümer eröffnet worden.

. Landwirthschaft.

Berlin 30. Oktober. Aus dem Ministerium für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten sind uns in Beziehung auf die Rinderpest und andere ansteckende Viehkrankheiten folgende Mit⸗ , . 10 egen g; zan,

Ulber den Stand der Rinderpest in Oesterreich⸗ Ungarn ist bis zum 10. 3. M, amtlich n , gemeldet: k

In Galizien herrscht die Seuche in den Kontumazanstalten , und Skala, ferner in den Orten Iczierzany, Kudrynce und owosiolka des Borszezower, in der Kontumazanstalt Husiatyn 1 Wtlcnam him und in dem Orte Zozdrosz des Trembowlaer

ezirks.

In Betzeff Ungarns und Slavoniens enthalten die Mittheilun— gen . 9 . der der ost

ie übrigen Länder der öͤsterreichisch⸗ ungarischen Monarchi frei , , ö ö

Nach einer Bekanntmachung der K. K. Statthalterei zu Pra vom 16. d. M. ist am 13. d. M. bei einer aus Debrechin J ö nach Prag eingeführten Büffelheerde von 21 Stück die Rinderpest konstatirt. Davon ist ein Stück während des Transportes gefallen, 1E. wurden im kranken Zustande und 6 Stück als seucheverdächtig gekeult. Die sonstigen geseßtzlich vorgeschriebenen Maßregeln wurden sofort mit aller Sirenge durchgeführt und die S8. 18, 19 u. 34 des oͤsterreichischen Gesetzes vom 29. Juni 1868 in Kraft gesetzt.

2 Der in St. Petersburg erscheinende Re Anz. bringt Berichte über den Verlauf der Viehkrankheiten während des Monats August und der ersten Hälfte des Monats September. Danach sind im Gouvernement Moskau 165 Stück Vieh gefallen. In den Kreisen St. Petersburg, Zarskoje ⸗Sselo, Peterhof. Schlüsselburg und Nowo⸗ ladoga betrug die Zahl des gefallenen Viehs 10169 Stück, wozu die Kreise Zarskoje Sselo und Peterhof mit 747 Stück das größte Kon⸗ tingent stellten. In den Kreisen Berdjansk, Melitopol ünd Dniep⸗= rowsk des Gouvernements Taurien war das Sterblichkeitsverhältniß ein sehr ungünstiges, indem von 1303 erkrankten Stück Rindvieh 853 und von 2829 kranken Schafen sogar 26 zu Grunde gingen. Das Douvernement Ssimbirsk verlor durch die in einigen Gemeinden herrschende Rinderpest 275 Stück Hornvieh. Weniger ju leiden hatten die Gouvernements Pensa und Orel, sowie einige Kreise des Gou— ö ö. J 2

ie im südlichen Theile der schwedischen Provin Schonen ausgebrochene Schafpocken krankheit hat sich bis r n. . sondern sich weiter ausgebreitet bis nach Groß ⸗Slägarp, schwedische Weilen von Trelleborg, ziemlich dem füdlichsten und daher mit Deutschland in nächster Verbindung siehenden Punkte Schwedens.

Das von der Großherzoglich mecklenburgischen Regierung zu Schwerin unterm 25. v. Mts. erlassene Verbot der Einfuhr und Durchfuhr von Rindvieh, Schafen! Ziegen, Häuten ꝛc. aus hamhur · gischem Gebiete (fr. Nr. 4 der Mittheilungen Nr. I) ist durch Be⸗ kanntmachung vom 16. d. Mts. wieder aufgehoben. .

Die weiteren Verhandlungen des ständigen Aus usses des Landes · Oekonomie · Solkegiums , 8 dem Aßntzrage des Herrn. Weygold zu, betreffend die Bildung einer Hrüfungs; Kommission aich fuͤr die angekauften Thier der Gestüte, nicht nur für die aus den Hauptgestüten zu entnehmen · den. Der Referent Herr von Hagen rekapitulirt sein Referat. In diesem sagt derselbe; „Herr Weygold hat beantragt: „-das Königlsche Landes · Oekonomie · Kollegium wolle im Interesse der Sende, f zucht beschließen, den Herrn Minister für die landwirthschaftlichen An- file bein zu bitten, die Bildung einer Prüfungs ⸗Kommissson auch ür die angekauften Thiere der Gestüte, nicht nur für die aus den Hauptgestüten zu entnehmenden, zu veranlassena«, und reiht diesen seinen Antrag an den Hef lu des gandes- Oekonomie. Kolle. giums, den Herrn Minister zu bitten, die Bildung von Kommissionen für Auswahl der Landbeschäler aus den Haupt- gestüten für alle Provinzen des Staates in ähnlicher Weise, wie dies schon in Osipreußen geschehen, zu veranlassen. Nach Auffassung des Referenten sind beide Ankräge unausführbar, aber noch unausführbarer, wenn beide Anträge in einen verschmolzen wer- den sollten, weil der Kostenaufwand, der erforderlich werden würde, um einen so großen Apparat au allen Provinzen nach den entlegenen Stationsorten in Bewegung zu setzen, alle Vortheile weit überragen würde, welche man sich von der vor eschlagenen Einrichtung ver⸗ spricht. -. Soll aber der Herr Mönister gebeten werden, den Pferdezüchtern des Landes, bei Auswahl der in kein Landgestüt einzu⸗ stellenden Hengste ein Mitbestimmungsrecht einzuräumen, und dies ist nach meiner Auffassung der eigentliche Kernpunkt beider Anträge, dem auch ich als Referent nur aus voller Ueberzeugung beistimmen kann so ist dies meines Erachtens nur guf dem Wege ausführbar, 1 daß für eine jede Provinz, nach dem Vorgange in Osipreußen, eine Kom= mission Febildet wirdẽ bestehend aus dem jedesmaligen Vorsteher des Landgestlts, einem Delegirten des Kriegs Ministeriums und zweien sachperständigen? ferdezüchtern aus der rovinz und 2 daß dieser Kom⸗ mission alle Hengste vorgeführt werden müffen, welche in das betreffende Land stüt eingestellt werden follen mit der Verechtigung / diejeni en Thiere zurückzuweisen, welche sie im Interesse der provinziellen Pferdezucht als nicht verwendbar ünd fördernd betrachtet. Diese Maßregel ist ohne große Kosten durchführbar und wird die Pferdezüchter in den verschiedenen Provinzen zufriedenstellen unter der Vorausseßung , daß Seitens des Staats zum Ankauf guter Vaterpferde größere Mittel als bisher . Verfügung gestellt werden. Mein Antrag geht deshalb dahin; »der ständige Ausschuß wolle beschließen, den Herrn Minister für die landwirth chaftlichen Angelegenheiten zu bitten, die vorbezeichneten provinziellen Kommissionen mit der ihnen zu ver- leihenden Berechtigung geneigtest ins Leben rufen zu wollen.“ Der Ausschuß beschloß, den Herrn Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten zu bitten, Kommissionen ins Leben zu rufen, und zwar in der Weise, daß für jeden Land estütbezirk eine Kommissign., gebildet, werde bestehend aut dem sedesmall— gen Vorsteher des Landgestuts, einem Delegirten des Kriegs.

Ministers und drelen von den landwirthschaftlichen C tralver ˖ einen der betreffenden Provinz zu wählenden Sachverständigen bei der Bestimmung darüber, welche Hengste auszurangiren seien, gut achtliche Aeußerungen der landwirthschaftlichen Centralvereine im Interesse der betheiligten Stutenbesitzer zuzulassen. In der Sitzung am 29. Qttober machte der Vorsitzende, Geheime Ober- Regierungs⸗ Nath v. Nathusius, zunächst die Mittheilung, daß das stellvertretende Mitglied des Ausschusses für Schleswig. Holstein, Hr. Hach, an den Verhandlungen nicht Theil nehmen werde. Hierauf wird in die Be⸗ rathung des Antrages des Hrn. Grafen v. Borries eingetreten, be treffend den Erlaß eines Geseßes, durch welches dem mittleren (bäuer— lichen) Grundbesitze die Möglichkeit gewährt wird, durch freiwillige Verfügung für einige, höchstens drei Erbgänge Geschlossenheit des Grundbesitzes festzusetzen. Der Referent Hr. v. Schorlemer verwejst auf sein vorliegendes Referat und empfiehlt die Annahme der am Schlusse seines gedruckten Referats gestellten Anträge. Hr. Graf von Boxrries vertheidigt seinen Antrag. Schließlich erklärte sich Hr. Graf v. Borries mit den Anträgen des Hrn. Referenten bei einigen Modifikationen derselben einverstanden, so daß dieselben folgendermaßen lauten: 17 das Königliche Landes Hekonomie⸗ Kollegium wolle beschließen, Se. Egcellenz den Herrn Minister zu er— suchen, auf den Erlaß solcher fakultativen provinziellen Gescze, wo dieselben Bedürfniß sind, hinzuwirken, welche es möglich machen, bei Erbfällen und Ausemanderseßungen die Zersplitterung und die Ver⸗ schuldung und damit den Verkauf des bäuerlichen Grundbesitzes zu verhindern. 2 In dem für die Provinz Westfalen geltenden Gesetze vom 4. Juni 1856 erkennt das Königl. Landes Oekonomie · Kollegium einen beachtenswerthen, wenn auch nicht in allen Landestheilen aus- reichenden Vorgang für diese Legislatur, hält jedoch die Zugrunde legung des Katastral-⸗Reinertrages als feste Basis der Werthermittlung mit Ausschluß der Nr. 5 des 8. 31. 0. für zutreffender und muß sich für die obligatorische Anwendung der Grundsätze des Gesetzes bei

ntestat: Erbfällen im Gegensaß zu §. S des Gesetzes aussprechen.«

chließlich wurden diese so formulirten Anträge angenommen.

Meppen, 28. Oktober. Heute fand hier die feierliche Er sff⸗ nung der neugegründeten Ackerbauschule statt.

Gewerbe und Handel.

Berlin 2. November. Vom städtischen Pfandbrief⸗In— stitut sind bis Ende Okt. cr. 20633909 Thlr. Iproz. und 1,2947660 Thlr. oprozentige, zusammen 3,358,600 Thlr. Pfandbriefe ausgegeben. Zu⸗

esichert, aber noch nicht abgehoben waren 1324800 Thlr. In Ter eststellung begriffen 18 Darlehnsgesuche zum ,, von 4354450 Thlr. An neuen Anmeldungen sind im Oktober 11 Fälle

mit 207575 Thlr. Feuerversicherung hinzugekommen. In Trebbin ist durch Bohrversuche, die Seitens einer Gesell

schafl am̃ Salz angestellt sind, in der Nähe des Bahnhofes, in Tiefe

von 61 Metern ein Braunkohlenlager entdeckt worden, welches unter 566 M. Sand und Kies und 3 M. Thon lagert. Von dem 5 sind bis jetzt 2 M. erbohrt worden; da dasselbe Aber für, den Vetrieb durch Händcarbbeit zu hart und dicht warn so sind weitere Bohrungen bis zur Beschaffung von Haschinen tra ten eingestellt worden.

Dresden, 1. November. In der gestrigen Sitzung des Ver waltungsrathes der Sächsischen Bank hierselbst wurde die Ver= doppelung des bisherigen Aktienkapitales beschlossen. Auf jede alte Bank aktie kann eine neue Bankaktie und zwar gegen ein von der einzuberufen« den außerordentlichen Generalversammlung festzusetzendes Aufgeld be= zogen werden; der Verwaltungsrath beabsichtigt, der letzteren ein Auf. geld von 20 pCt. vorzuschlagen. Die Einzahlung soll mit 50 pCt. am 2. Januar 1873 und mit 50 pCt., am 1. Jul 1873 geleistet

werden. Verkehrs ⸗Anstalten.

Die Nr. 129 der Zeitung des Vereins Deutscher Eisenbahn-⸗-Verwaltungen«— hat folgenden Inhalt: Mittheilungen über Eisenbahnen. Vereinsgebiet. Vercin Deütscher Eisenbahn. Ver⸗ waltungen: Aufnahme der Wilhelm ⸗Luzemburger Bahn in den Verein. Berliner Briefe ꝛc.

München, 30. Oktober. Bezüglich des Baues einer Vizinal bahn von Feuchtwangen zum Anschluß an die ÄAnsbach— Crailsheimer Bahnlinie sind, dem -N. Korr.« zufolge, bereits die Einleitungen getroffen. Die Bahnlinie wird etwa 27 Stunden lang werden und einen Kostenaufwand von ungefähr 40006060 Fl. veruürsachen. Dem nächsten Landtag soll eine diesbezügliche Vorlage unterbreitet werden.

St. Petersburg, 30. Oktober. Die Schiffahrt auf dem Ilmensee zwischen Nowgorod und Sstaraja⸗Russa und auf dem Wolchow von der Station Wolchowskaja an ist am 22. Oktober ge schlossen worden. In Nishni⸗ Nowgorod sollte dieselbe, da die Kälte in der Nacht zum 28. Oktober bereits 5 Grad erreicht hatte, am 30. geschlossen werden.

Der „Neurussische Telegraph« berichtet, daß mit Rücksicht darauf, daß Ssewastopol zu einem Handelshafen, die Bucht von Balaklawg aber zur Aufnahme von Kriegsschiffen eingerichtet werden soll, das Projet entstanden sei, die Buchten von Ssewastopol und Balaklawg durch einen Kanal zu verbinden, dessen Baukosten auf etwa 14 Mill. Rubel sich belaufen dürften.

Telegraphisehke vitternnmgzsheriehte v. 1. November

—— St. Ort. e ind Allgemeine

Mg P. L. v. M. V. M. 66 Himmelsansicht 8 Constantin. 339. 8 11, 9 NG. . tisi. schön. Helsingfor. 326, 6338 3 Syf wphatt e e Petersburg 327, 9 147 SM., sehwach. sehr bewölkt. Christians. 324, s 50 WS ., stark. bedeckt.) Skudes nas. 3.8, 2 7.9 Ws W., lebhast. bewölkt.

November.

NO., mässig. bedeckt.

Q. mãssig. halb heiter.

Windstille. heiter.

W., müssig. bewölkt.

W., mässig. sehr bewölkt.

S., schwach. bedeckt.“)

OsOG., lebhaft. bedeckt )

WSW., mässig.

S W.;, lebhaft. *)

s NW., mässig. heiter.

s 4, 1 8 W., schwach. heiter.

SW. , lebhaft. bewölkt.

x HI, s O., s. schw. trübe.

Danzig. ... 3 3.2 —0.4 bedeckt.

Euthus. 1 4 2SMW., stark. bewölkt.

Kieler Haf. 333, s SW. lebhaft. schön.

Wes. Lehti. 3 K— ,

2 F2, S SW., mässig. heiter.

S., mässig. bewölkt.

SM., lebhaft. Regen.

1— SW. , s. stark. 3.6 SU., mässig. heiter.

X56 SSM., s. schw heit,, gest. Reg.

Münster .. 33 T6, SW. , schwach. trübe.

Torgau ... 3: 3.9 8W., lebb. heiter.

Breslau ... 3 5,0 5, 1 80O ., sehwach. heiter.

Brüssel ... 3 S., still. bedæert,

4 ⸗1ĩSSW. , 2. lebh. bedeckt.

D SX Schwach. bedeckt. )

T2, 1 8W., mässig. heiter.

o 4,0 W., gtark. trübe.

WS W., lebhaft regnerisch.

SW. , lebhaft., bewölkt.

W., still. wen. bewölkt)

S; still dehwer bewölkt.

N., still. schön.

d

Haparanda. 331,1 Christians. 329, 9 Hernõsand 330, Helsingfor 331, 9 Eetersburg 331,7 Stockholm. 332.4 Skudesnäs 336,2 Frederiksh.

Helsingõr. Moskau ... 3: Memel . ... 3 Flensburg. 330, Königsbrg. 336,

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l = 2

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Stettin . ... 33 8 Gröningen 3; 6 Bremen . .. 332 8 Helder. . .. 332, 6

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Cherbourg 3? Havre... .. 332, Carlsrube . 331, s Paris 384.6 ͤ Constantin. 339.

) Regen. Gestern Abend Regen. *) Gestern Abend Nord- lieht. ) Nebel. Max. S8, 4. Min. 5,9. Gewitter. Gestern Abend Regen. ) Gestenn Nachmittag WSW. stark. ) Strom 8. Gestern Nachmittag W. lebhaft. Strom N. ) Gestern Vormittag Regen. Nebel.

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