1872 / 280 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 26 Nov 1872 18:00:01 GMT) scan diff

IM.

1486 Eschweiler

Gesellschaft für Bergbau und Sütten zu Stolberg bei Aachen.

Die Aktionaͤre unserer Gesellschaft, welche bis igt ihre Zustimmung noch nicht gegeben haben, fordern wir auf Grund des Be— Oktober a. C. hiermit auf, sich ö.

Beponirung iörer Aktien bei uns oder einer der unterzeichneten Kassen) darüber zu erklären: ö g ihr O ihnen etwa zufallenden baaren Liguidgtionsbetrages, sich an der mit einem Grundkapitale von

schlusses der außerordentlichen Generalversammlung vom sie, statt des

b 7700 Gb0 Thlrn. neu zu errichtenden Aktiengesellschaft in der Weise betheiligen wollen, daß ihnen . . je 8s Stammaktien 1. Serie der Eschweiler Gesellschaft Eine 9 r je 5 PFrioritätz. Stammaktien II. Serie der Eschweiler Gesellschaft Vier Aktien à 100 Thlr. jener neuen Ge

sellschaft zufallen.

Sollte diesr Erklärung bis zu dem gedachten 3). November a. . in e nn. Weise nicht abgegeben sein, so haben die betref. n ratirlichen baaren Liquidations t

i Vertrages vom 24. August 1855, genehmigt in der Generalversammlung vom J. ier e mr rr ; 9 6 * sind, ehe und bevor auf die nicht vrt gn A.

fenden Aktionäre sich mit dem ihnen etwa zufallende

rioritätsaftien II. Serie lim Gesammtbetrage von . J. Serie aus der Masse irgend etwas entfällt.

Stolberg bei

000 Thlrn) al pari vorab einzuls

Rachen, den 2. November 1872. Eschweiler Giesellschnft für Kerghanu und! Hütten. Die Direktion.

Die Niederlegung der Aktien kann bis zum 30. November erfolgen bei:

dem Gentralburean unserer Gesellschaft in Stolberg, den Herren S. Oppenheim jr. c Go. in Cöln,

der Aachener Diskontogesellschaft in Machen,

den Herren Nuffer X Go. in Breslau.

is spätestens zum 30. November a. C. (unter ktie à 100 Thlr. jener neuen Gesellschaft, und

etrage zu begnügen, wobei darauf aufmerksam 66 on

ktober 1855, bei der Liquidat e

M. 15141

fordern wir die Zeichner unserer

nenen Aktien⸗Emission von Jahre 1871 hierdurch auf, die Rest-Einzahlung von 59 pCt. oder Hundert Thaler per Aktie bis spaͤtestins den 31. Dezember dieses Jahres bei der Gesellschaftskasse in Bielefeld unter

Vorlegung der Interims-Quittungen gegen Empfgngnahme der Voll -Aktien zu leisten Uuf Einzahlungen, welche vor dem 31. Dezember erfolgen, werden 4, pCt. Zinsen

verguͤtet. Bielefeld, 14. November 1872.

Heim soth.

Wes tlällsche

In Gemaͤßheit des Beschlusses unseres Aufsichtsrathes vom 11. September dieses Jahres

Die Direktisn.

. * . 8 ö 2 .

(a. 55 XI.)

Holischmidt.

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. Aachen⸗Mastrichter Eisenbahn⸗ Gesellschaft.

Die Wee, der Talons der Aachen⸗Mastrichter Spro⸗ zentigen Prioritäts⸗Obligationen IH. Emission werden hier mit ersucht, diese Talons mit einem numerisch geordneten, aufsum mirten unb unterschriebenen Verzeichnisse uns einzusenden, um da—⸗ gegen die neuen Zinscoupons nach ihrer Wahl entweder per Post rekommandirt zugeschickt zu erhalten, oder solche persönlich in Em⸗

ang zu nehmen. f Aachen, den 22. November 1872.

Die Direktion.

Verschiedene Bekanntmachungen.

Vom 1. k. Mts. ab wird denjenigen Personen, a) welche mit einem Personenzuge der Verbindungs—⸗ bahn nach dem Bahnhofe der

Niederschlesisch⸗Märkischen,

Berlin Stettiner,

Berlin ˖ Lehrter,

Berlin ⸗Goͤrlitzer oder .

Berlin Potsdam Magdeburger Eisenbahn see um von dort eine Reise . außerhalb anzu⸗· treten b) welche auf einer der vorgenannten Bahnen an ko mmen und um in einen von der Ankunftssta tion entfernter * legenen Stadttheil zu gelangen, die Verbindungsbahn benußen, Ge— legenheit zur Mitbeförderung ihres Reisegepäcks mit dem betreffenden

Verbindungsbahnzuge geboten werden. r Das Gepäck der ad a und D bezeichneten Reisenden wird von

resp. nach allen Stgtionen, zwischen welchen die Verbindungsbahn⸗ züge kursiren, gegen Vorzeigung des Fahrbillets zur Beförderung an—2 genommen. ; ;

Steuerpflichtige Gegenstände sind jedoch, da ein Theil der r n nnn, innerhalb und, ein Theil, außerhalb des mahl. und schlachtsteuerpflichtigen Beziris gelegen ist, von der Beförderung ausgeschlossen. ; ; ;

Da eine formelle Expedition des Gepäcks, wie sie im Eisenbghn⸗ Verkehr allgemein üblich ist, nach den Lokalverhältnissen der Ver— bindungsbahn nicht thunlich ist, so soll die Gepäckbeförderung ohne Erhebung ein er besondern Gebühr und unter Anschluß einer bahnseitigen Haftpflicht für die richtige und unbe⸗ schädigte Ablie 6 Gepäcks e . .

Der Reisende erhält bei Auflieferung des Gepäcks einen auf die Bestimmungsstatlon lautenden Nummerzettel, gegen dessen Rückgabe auf der Ankunftsstatlon die Auslieferung resp. die Weitererpedi:

. reges, fich

Vorzeigun F des zur Weitlkreisn unsßen Fahrbillets den Antrag auf

Weiterexpedition stellt. Unterblelbt ein solcher Antrag, so 2. die

. erung des Gepäcks nur mit besonderer Bewilligung der Steuer ehörde.

Der ad b bezeichnete Reisende hat bei Rückgabe des Garantie⸗ scheines an die Gepäckexpedition gleichzeitig die Weiterexpedirung seines Gepäcks nach der belreffenden Station, nach welcher er mittelst der Verbindungsbahn gelangen will, zu beantragen und erhält nach Been digung der Fahrt auf der Verbindungsbahn sein Gepaͤck gegen Aus- händigung des betreffenden , zurück.

Berlin, den 21. November 1872.

? Königliche Direktion der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.

Vom 1. Dezember 1872 ab treten direkte Fracht ˖

säße für Cokes in Wagenladungen à 200 Ctr. von

Ws den diesseitigen Stationen Altwasser, Waldenburg,

Dittersbach und Gottesberg nach Station Tepliß—⸗

Waldthor der Dux-Bodenbacher Eisenbahn in Kraft.

. Die Frachtsäße sind bei unseren genannten

Stationen zu erfragen. Berlin, den 17. November 1872.

Königliche Direktion der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.

Vom 1. Januar 1873 wird die in den Güter Tarifen für den Päarstfäliscen Verbands. Güterverkehr vom 15. Novemol? Srl, für den Sächsisch⸗Westfäli chen Verbandsverkehtr vom 20. März 1870, für den Deutsch-Holländischen Verbandsverkehr vom 1. No— n vember 1368 und für den Niederländisch-Weßfälisch⸗ Sldenburgischen Verbandsverkehr vom 15. Februar 18370 bei dem Artikel Wein in der Waarenklassifikation enthaltene Bestimmung, nach welcher der Gewichtsberechnung der zur Aufgabe kommenden Schaumweine ein Normalgewicht W Grunde gelegt wird, aufgehoben und das wirkliche Gewicht bei der Frachtberechnung (nach der Normal- klasse in Ansatz gebracht werden. Ferner wird vom genannten Tage ab in den drei ersteren Verbänden, earn im Lokalverkehr unserer Bahn der Berechnung der Fahrgelder für , , . in ganzen Wagenladungen die nunmehr an den Wagen in Quadratmetern ver. merkte Ladefläche derselben zum Grunde Plesf und pro Meile für je 1 Quadratmeter: 1) Im Westfälisch⸗ und Deutsch Holländischen Ver= bandsverkehr und unseren Lokalverkehr: a) für Pferde und größeres Vieh 2,2 Sgr., hb) für kleineres Vieh 1. in Wagen mit nur einem Boden 1,7 Sgr., C) für kleines Vieb 2c. in Wagen mit doppeltem Boden 27 Sgr. 2 Im SächsischWestfälischen Verbandsverkehr: a) für Pferde, sofern bedeckt gebaute Wagen gestellt werden 2 Sgr., b) wie vor ad La. c) wie vor ad 1. ö wie vor ad 10. erhoben, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Münster, den. 19. November 1872. Königliche Direktion der Westfälischen Eisenbahn.

rung des Gepäcks erfolgt, sobald der ad a bezeichnete Reisende bei

M. 1556]

2 . mm arm.

MW este enischer . XVor d vvesidentscher

Frische Fische frische Schalthiere und leicht verderbliche Delikatessewaaren / sowie Südfrüchte werden vom 15. d. Mes. ab gegen Vorausbezahlung der doppelten Eilfracht von und nach allen im Westdeutschen und Nordwestdeutschen Verbande in direktem Verkehr stehenden ch und ron Stettin unter den bei den Eilgut⸗Expeditionen zu erfragenden Bedingungen mit bestimmten

Stationen ausgenommen na dafür bezeichneten Schnellzügen befördert,

Die Sendungen müssen mit Eilgut⸗Frachtbrief aufgegeben werden, welcher die Vorschrift trägt: . 9

pfohlen, die Colli mit der vollständigen Adresse des Empfängers und

„Von 2 nach

Den Aufgebern der Güter wird in ihrem eigenen Interesse em

der Bestimmungsstation zu versehen.

Spesen, Rachnahmen und Vorschüsse auf den Werth des Gutes sind unter den reglementsmäßigen Bedingungen zugelassenz die en Abschnitt B. des Reglements findet demnach auf die hier in Rede y.

Direktorin

der Magdeburg⸗Halberstädter Eisenbahn⸗Gesellschaft.

P Spezialbestimmung Absatz 1 zu §. 9 6. i ern, kh 2 9 oYember 1872.

Eisenbahn- Verkbnnd.

egen doppelte Eilfracht“.

ichen Güter keine Anwendung.

A u fr I f.

Unter den Verwüstungen, welohe der Sturm vom 12.113 dieses Monats an einem bedeutenden Theile der deutschen Ostseeküste anrichtete, ist besonders die Vernichtung eines grossen Theiles des Arbeitsgeräthes, der Böte, Netze und sonstiger Fanggeräthe unserer Fischereibevökerung be- klagenswerth, Dem Geldwerthe nach wenig bedeutend gegenüber den sonstigen Einbussen an Eigenthum, ist dieser Verlust darum ein so schwerer, weil er die Erwerbsfähigkeit einer zahlreichen fleissigen Bevölkerung in Frage stellt.

Das Bureau des deutschen Fischerei-Vereins und augen- blicklich hier versammelte Mitglieder des Abgeordnetenhauses aus den vom Unglück heimgesuchten Küstenstrichen sind daher der Ansicht gewesen, dass es sich empfiehlt, neben den zur Linderung des allgemeinen Nothstandes der ärmeren Küsten- bevölkerung organisirten Vereinen ihrerseits speziell auf schlounigen Ersatz des gedachten Verlustes hinzuwirken, und bitten, an die Adresse des Bureaus des Deutschen Fischerei- Vereins in Berlin Geldspenden einzusenden, für deren Verwendung zu dem erwähnten Zweck sie unter sorgfültiger Ermittelung der Bedürftigen Sorge tragen wollen.

KRKeriim, 23 November 1872. ;

graf zu Hänsgtor. G. Karsten (iel). Schmidt (Stettin). Ad. Meyer (Pinneberg) Virchow. H. v. d. Lanoken. v. Behr

(Schmoldo w). Frhr. v. Sobeok,. Gd. v. Bungen. Donallos. NM. Warburg (Altona) A. V. Saucken (Julienfelde. Marcard. grelff. Bodinus. v. Erxleben. Fastenau. Wittmack. F. Jagor. W. PFeters. H. Friedländer. V. Salnt-Paul.

A IM EMF

Die Unterzeichneten wenden sich an die in Deutschland gebildeten Hülfs-Komites, sowie an alle ihre deutschen Landsleute, welche den durch die Stürme vom 1713. Novbr. d. J. so schrecklich be⸗ troffenen Schleswig⸗Holsteinischen Ostsee⸗Küsten ihre Hülfe , wollen, mit der Bitte um schleunige Zusendung von Geld— mitteln.

Durch die von uns beschaffte Eintheilung der Schleswig-Hol— steinischen Ostsee⸗Küsten in 6 Bezirke unter je einem Bezirksdelegirten, dem aus jedem hülfsbedürftigen Platze Ortsdelegirte zur Seite stehen, ist es uns e c auf zweck. und gleichmäßige Le den bedräng⸗˖

ten Ortschaften rasch zur Hülfe zu kommen. Geidsendungen erbitten an die „Vereimahamkst äim Ham-

Hg, Algtomaer Elilßtale“ in Altona, für das „Schleswig⸗

7 teinische Central⸗Komite für die Nothleidenden au der stsee“, und wird der Mitunterzeichnete Herr Richard KEehn

in Alton über den Eingang Quittung ertheilen.

Altona, den 20. November 1872. ;

Das Schleswiĩig⸗ olsteinische Central⸗Komite für die

Nothleidenden an der Ostsee.

Amtsverwalter a. D. Ahlmaamm, Prectz. Graf E. Banmellasim,

Dreikronen. Kaufmann Riecht. Rehwm., Altona. Dr. KH. Em-

dralat, Itzehoe. Partifulier J. Erlecdherg, Kiel. Dr. jur.

Eh. Gdrliehel, Kiel. Stadtrath E. Cdanrkitt, Husum. Ober-

gerichtsrath a. D. Jemaem, Glücktadt. Hofbesitzer MylIorc,

Röddinggaard. Vollmacht M. Eenreg, Nordhusen. Brauereibesitrzer Se hütt, Burg. Stadtrath Wille, Rendsburg.

Rumänische Eisenbahnen.

ö . 28S. tbr. I. ; 2G. . Einnahmen für die Zeit vom 1 bi , ,.

J im Personen⸗Verkehr: .... ..... ...... 378691 Franes, b im Güter Verlehr 3341435 * . Summã 7 ici GV Franc für dieselbe Zeit im Jahre 1871 betrug . die Gesammt⸗· Einnahme 313,132 * ; mithin pro 1872 mehr 399702 Francs. Im Betriebe sind 635 Kilometer. Berlin, den 25. November 1872.

Der Vorstand der Rumaͤnischen Eisenbahnen— Aktien⸗Gesellschaft.

Bekanntmachung. Vom 1. Dezember er. werden für die Strecke Danzig⸗Nenfahrwasser Abonnements⸗-Karten für die drei ersten ,,, n. mit A pCt. Ermäßigung des gewöhn lichen Fahrpreises eingeführt. Die Karten werden auf den Namen des Abonnenten ausgefertigt und , . denselben zur Zurück⸗ legung von dretßig Hin- und Rügkfahrten innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten. Bei jeder Hin. und Rückfahrt sind die Karten dem revidirenden Schaffner zur Coupirung je eins der am Rande befindlichen 60 Felder, wovon die mit IH. 1 bis 30 bezeichneten Fel der für die Hinkahrt und die mtt R J bis 39 bezeichneten Felder für die Rückfahrt gültig sind, vorzuzeigen. Eine Rückerstattung des Fahr . geldes auf nicht oder nur theilweise benutzte Abonnementskarten wird nicht gewährt, ebenso wird auf dieselben kein Freigepäck bewil— ligt. Die Benutzung der Abonnementskarten von anderen Personen als den Abonnenten ist nicht gestattet und zieht bei Uebertretungen die Konfiszirung der Karte und außerdem die geseßliche Strafe nach ich. Die Lösung der Abonnementskarten findet bei unseren Billet.

peditionen zu ,, hohe Thor und Neufahrwasser statt. Bei der 23 Fahrt oder bei Ablauf der Gültigkeit werden die Abonnements karten von dem Fahrpersonal abgenommen. Bromberg, den 6. No vember 1872. Königliche Direktion der Ostbahn.

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Rheinische Fffenbahn.

Transit Verkehre bestehenden Transport Erleichterungen für Auswan⸗

werden vom 1. Januar 1873 ab aufgehoben. Cöln, den J. November 1872.

Die Direktion.

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2

Rheinisch⸗Hessischer Guter Verkehr.

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zeichneten Verkehr unter Aufhebun nebst Nachträgen in Kraft. emplar in unserem Geschäftslokale hierselbst und bei den betreffen

den Güter ⸗Expeditionen käuflich zu haben. Cöln, den 22. November .

. Die Direktion der Rheinischen Eisenbahn⸗Gesellschaft.

In unserem Verlage ist soeben erschienen:

Deut schlan ds Gisenbahnen.

(Separatabdruck aus dem Dentschen Neichs⸗ und Königlich

Bog. Follo. Preis 1 Sgr. Berlin, November gn. !

Königliche Geheime Ober ⸗Hofbuchdruckerei (R. v. Decker).

Die bisher auf unserer Bahn, sowohl im Binnen“, als im .

derer und deren Nelse⸗Effekten nach Havre, Antwerpen und Rotterdam,.

Am 1. Dezember d. J. tritt ein nener Tarif für den vorbe des Tarifs vom 1. Juli 181

Derselbe ist zum Preise von 12 Sgr. pro

Preustischen , , er vom Se. November 18272.)

für das bierteljahr.

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Sgr. vn 5

Insertionspreis für den Raum einer Druchzeile 3 Sgr.

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. 380.

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Berl in, Dienstag,

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Deutsches Reich.

Se. Majestät der Kaiser und Köni r . gnädigst geruht:; durch Allerhöchste Ordre ie. Höen 567 den Marine Schiffbau Ober -Ingenieur Hildebrand um K und den Narike . Schiffen *in In Zeysing zum überzähli ine! Schiffhnn. Direktor zu n n. . 5

——

Preußen.

Se. Maje stãt der König haben Allergnädigst geruht: Den Nittergutsbesitzer Anton Ludwig Theodor Krü⸗ ger zu Witoslgiv, im Kreise Kosten, in den Adelstand unte dem Namen »Opitz von Boberfeld⸗ zu erheben; ; Den Gymnasial · Oberlehrer J. W. Grimme in Pader ,, und ö Den bisherigen Gerichts⸗Assessor Alfr ; Garnison⸗Auditeur in Neisse ö er ö

Königreich

Auf Ihren Bericht vor 3 Auf J om 13. November d e : . 27 9 6 ö * 1 . en Ich, daß für die Verwaltung des gen cn . ,, ö. . Kattowitz Königliche Eisenbahn⸗ c iach Maßgabe der in Meine Vommissionen DYMeaß der. nem Erlasse vom ö dae gegebenen Bestimmungen errichtet 6 Diese ist durch die Gesetz Sammlung zu veröffentlichen. Berlin, den 14. November 1873. 5 . Wilhelm. . Graf von Itz An den Minister für Handel, Gewerbe . . öffentliche Arbeiten. Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten. Dem Gymnasial⸗Direktor F. W. Grim me ist die Direk⸗ tion des Gymnasiums in Heiligenstadt übertragen worden.

Preußische Bank.

. Wochen Uebersicht der Preußischen Bank vom 23. November 1872.

NA eti va. h Geprägtes Geld und Barren Thlr. 172,510,000 2) Kassenanweisungen, Privat ⸗Banknoten und Darlehnskassenscheine 3,3 18,000 . Wechsel⸗Bestände . .. ..... .. . 170, 104,000 4 Lombard⸗Bestände 22,454,000 5) Staatspapiere, diskontirte Schatzanweisun⸗ gen, verschiedene Forderungen und Aktiva Pa ss

6 Bann m nee,, Thlr. 288,323,000 ) Depositen⸗Kapitalien 27,879,000 8) Guthaben der Staatskassen, Institute und Privatpersonen mit Einschluß des Giro⸗Verkehrs Berlin, den 26. November 1872. Königlich Preußisches Haupt-⸗Bank⸗Direktorium. von Dechend. Boese. Rotth. Gallenkamp. Herrmann. Koch. von Koenen.

2635000

22, 102,000

8 nnn n g Für die nächstjährige Heeres ⸗ErsatzAushebung wird denjenigen jungen Männern, welche in dem Zeitraum vom 1. Januar 1851 bis zum 31. Dezember 1853 geboren sind und hierselbst ihren Wohn sitz haben, oder als Studenten, Gymnasiasten und Zöglinge anderer Lehranstalten, Dienstboten, Haus- und Wirthschafts beamte, Handlungs- diener und Lehrlinge, Handwerksgesellen und Lebrburschen, Fabrik. arbeiter c. sich hier aufhalten, in Erinnerung gebracht, daß, soweit dieselben mit Taufscheinen oder sonstigen Beweismitteln über die Zeit und den Ort ihrer Geburt noch nicht verschen sind, sie sich zur Ab- wendung sonst unausbleiblicher Nachtheile dergleichen Bescheinigungen nunmehr sofort zu beschaffen haben. Die für diesen Zweck aus den Kirchenbüchern c. zu ertheilenden

Bescheinigungen werden stempel . und kostenfrei ausgefertigt.

Der Zeitpunkt zur Anmeldung Behuss Aufstellung der Stamm rolle wird im Laufe des Monats Januar k. J. bekannt gemacht werden.

Berlin, den 22. November 1872.

Königliche Kreis ⸗Ersatz⸗Kommission.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 26. November. Ihre . die Kaiserin-Königin hat an den Central-Vorstand des Vaterländischen Frauenvereins folgendes Handschreiben gerichtet:

Ich habe mit großer Befriedigung gesehen, daß der Central Vorstand des Vaterländischen Frauenvereins seinem Statut gemäß sofort bei Eintritt der großen Noth an unserer Ostseeküste mit einem Aufruf zur Mildthätigkeit hervorgetreten ist und in sämmtlichen Zweigvereinen die Hülfsbereitschaft organisirt hat. Es wird nun darauf ankommen, sogleich die an den heimgesuchten Orten bereits bestehenden Frauenvereine nach Kräften zu unterstützen und, wo die⸗ selben fehlen, neue Vereine ins Leben zu rufen, damit die eingehenden

. 3 * X *

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Coblenz, den 25. November 1872

k Augn sta. In der heutigen (8) Sitz der . . J ö . 9. n 3 . . pe, Fare fs, . ih er Justiz und als Regierungs- Kommiffar der Geh; Negierungs Rath Persius beiwel ang Kommissar der die dritte Berathung des Kreisordnu an e . 39 Fan . den Cntschluß sbrach der Al in, gen . ö 6. , ,, , n, abgelehnt werden, w it seiner Bartei ni t

den Druck des Zuni enk 4 . durch AVög. Florschütz wies md, Den der Minorität bleiben sei nicht ident sorisir ,,, . Aussicht genommen sei. Der Abg 6 . ; tholt, gegen die Vo z ̃ . 9 , 2 . 3 fass er . . mn van n, Die Mitglieder des He ü e sen kn ,,, sei zu bedauern. Der Minister des Innern ö . . n e. ag. Haus durchaus keinen .

1b Allerdings habe si ärt . ö e gen igen irh ile . . ö .

ei; dazu aber ie bralis rvfli ö.

e den, ge, . Har ile weir rer ü. Erdnung ebenso überzeugt, wie seiner eit ser Kreis. Durchflhrung Der erregen, ner Zeit von der zum Vorwürfe gemacht, um so sonderbarer sei es, jetzt sich wegen einer Verstärkung des anderen Hauses zu exeifern. Wenn sich die Rechte auf ihre dem Ministerium geleisteten Dienste beriefe, möge sie doch nicht vergessen, was die Regie⸗ rung dieser Partei geleistet habe. Der Abg. Overweg hielt die Vorlage für geeignet, auch sofort in die westlichen Pro⸗ vinzen eingeführt zu werden. Der Abg. von Meyer sprach gegen dieselbe. Für die Annahme erklärte sich der Abg. Dr. Virchow, welcher in der Vorlage einen großen Fortschritt er⸗ blickt, wenn er auch gewünscht hätte, daß die Regierung noch einen Schritt weiter gegangen wäre. Aber auch so hoffe er eine bedeutende, regelmäßig fortschreitende Entwickelung der preußischen Selbstverwaltung. Damit schloß die General⸗ Diskussion. In der darauf folgenden Spezialdiskussion wur⸗ den die §§8. 1—69 ohne Debatte angenommen. S. 70 wurde nach dem Antrag des Abg. Reichensperger behufs der Ab⸗ stimmung getheilt und nach kurzer Diskussion, an welcher sich die Abgg. v. Spankeren und Rickert betheiligten, ebenfalls in der Fassung der Vorlage angenommen. Bei 8 Blatts war die Spezialdiskussion bis §. 89 vor⸗ geschritten.

Nach der letzten Notiz über die Ausprägung der Reichsgolsmünzen waren bis zum 2. November d. J. in den Münzstätten des Deutschen Reiches in Zwanzigmarkstücken 36, 73 Sh Mark und in Zehnmarkstücken 39,526,950 Mark ausgeprägt worden. In der Woche vom 3. bis 9. d. Mts. sind ferner geprägt in Zwanzigmarkstücken; in Berlin 2511, 920 Mark, in Hannover 2,385,680 Mark, in Frankfurt a. M. . Mark und in Karlsruhe 403,600 Mart, ferner in Zehnmarkstücken: in Berlin 738390 Mark, in Frankfurt a. M. 622,250 Mark, in München 852.3349 Mark, in Dresden 240,000 Mark und in Stuttgart 508,900 Mark,

Die Gesammt⸗Ausprägung stellt sich daher bis 9. Novem⸗ ber auf 3755164090 Mark, wovon 333028160 Mark in Zwanzigmarkstücken und 42,187,930 Mark in Zehnmarkstücken

bestehen.

Nach einer vom Kaiserlichen statistischen Amte aufge⸗ stelltn Uebersicht der Einnahmen an Zöllen und gemeinschaftlichen Verbrauchssteuern im Zoll⸗ gebiete des Deutschen Reichs für die Zeit vom J. Januar bis zum Schlusse des Monats Oktober d. J. hat die Solleinnahme sämmtlicher Abgabenzweige rund 60 730,373 Tblr. betragen. Es sind nämlich aufgekommen: Eingangs. und Ausgangszoll 32, 8985775 Thlr., Nübenzucker⸗

euer 5, 363, 23 Thlr., Salzsteuer 8,428,883 Thlr., Tabakssteuer 34,585 Thlr, Branntweinsteuer 97 82,404 Thlr., Uebergangs⸗ abgaben von Branntwein 105560 Thlr. Braumalzsteuer 3,830,968 Thlr., Uebergangsabgaben von Bier 181,182 Thlr. Von den Einnahmen sins im Ganzen 1622332 Thlr. an Bonifikationen auf gemeinschaftliche Rechnung in Abzug gebracht, welche für in das Ausland exportirte Gegenstände zurückvergütet worden sind (15, 831 Thlr. Eingangszoll, 52 204 Thlr. Rüben⸗ zuckersteuer, 2152 Thlr. Salzsteuer, 50, 4tzl Thlr. Tabakssteuer, 105 640 Thlr. Branntweinsteuer und 18044 Thlr. Braumalz⸗ n,, so daß also der Nettoertrag sämmtlicher Abgabenzweige sich auf 59/108, 041 Thlr. stellt. Im Llebrigen sind von der oben nach⸗ gewiesenen Solleinnahme 325741402 Thlr. kreditirt worden und belief sich der Gesammtbetrag der am Schlusse des Monats Oktober d. J. überhaupt noch ausstehenden Kredite auf 10,413,967 Thlr.

Die einzelnen Bundesstaaten sind an dem Brutto- Auf⸗ kommen ,,. betheiligt gewesen; Preußen mit 40 092,571 Thaler (und zwar: Ostpreußen 1,567,057 Thlr., Westpreußen

r Staats⸗Anzeig

——

Alle Post-Anstalten des In- und Aus landes

nehmen Gestlellung an,

den 26. Nobe

D D—— 2 8 * 2 1 * * . 8 8 ———

das Wort vmaßsorisiren« zurück; in

sür Gerlin die Expedition: Zietenplatz Nr. Z. P

mber Ahends. E S3 Z.

103679 Thlr), Brandenburg 5219,12 2 Mäh 9 Thlr. n 5,7 2 lr. , Thlr., Posen 17749, 633 Thlr, Sillen 6 . e , , mh, e,, , Ii, zh h Thaler Ha ö ßß5 Thlr, Westfalen 2.244, 163 d giherdem Hohe rn i 3 Thlr., Lauenbu 6 . Re ler gen, e gd sui 66 u A9 Thlr., mi 5 Thlr., Hambur it 900,728 Thtr.; ferner: Bayern nit 3, 15 5j ei ach! j F Rin 363 5 2 ; . 464 . Ihlr., Württemberg nit / , . V . 6 Thlr., Hessen mit 1,154,753 Thlr., Mecklenburg ö , . 2 mit . Thlr., Sachsen Weimar mit Mol hlt Oldenburg mit 255,976 Thlr., B ̃ . ln ter me ien ö. n weg Sachsen . 53, 324 Thlr., Sachsen. Coburg Gothe mit i6z, il hl, Anhalt nit ola Af . n hlr, Anh : 3 Thlr., Schwe k . . Thlr. , , ,, 13, Thlr., Reuß ä. L. mit 17, ir. . C. nn . Thlr. Elsaß⸗Lothringen mit e s en, J Sic t Einnahmen treten außerdem noch 276,939 Thlr. welche im roßherzogthum Luxemburg an mit dem Reiche heneinschast! lichen Abgaben aufgekommen sind, hinzu.

Bei Anwendung des Regulativs v ĩ

Beil om 24. 72 1. Ferig dische Un tersuchung der J 1 sind Zweifel über die Ressortverhältnisse der Berg— , hervorgetreten. Zu deren Hebung hat der dard e Ninister Jolgendes bestimmt: Hinsichtlich der auf Bergwerken J . befindlichen Da nmpftessel at. Nevierbeamte für Beseitigung der an f m m ü rn n gg 31 . §. 1 . 2). Dum J. 180. eviston . 2 beamten werden auch fernerhin durch Bern lle er . ; Sr. lichen Ober⸗Bergamts eingezogen.

Sach sen. Dresden, 25. November. Der Kronprinz und die Kronprinzessin sind gestern Nachmittag nach Brüssel abgereist.

Die Zweite Kammer bewilligte in ihrer heutigen Sitzung, unter Ablehnung weitergehender Anträge der Abgg. Oehmichen und von Hausen, auf die laufende Finanzperiode die von der Finanzdeputation vorgeschlagene Summe von 240,000 Thlr. Über die bereits in das außerordentliche Budget eingestellten 160000 Thlr. für dringliche und wichtige Chaussee⸗, Straßen und Brückenneubauten nach einer langen Debatte, in welcher von dem Regierungs⸗Kommissar Geheimen⸗Rath von Thümmel finanzielle und technische, von den Abgg. Dr. Biedermann und Ludwig polltische Bedenken gegen diese von der Regierung nicht postulirte Bewilligung geltend gemacht wurden, während eine Mehrzahl von Rednern, die Abgg. Oehmichen, v. Hausen und Andere, die Bewilligung im Interesse der nicht unmittelbar in das Eisenbahnnetz gezogenen Gegenden des Landes und als einen Akt der Gexechtigkeit, der denselben geschuldet werde, befürworteten. Sodann nahm die Kammer ohne Debatte mit allen gegen 5 Stimmen den Antrag ihrer Finanzdeputgtion an, die Regierung um die Vorlegung eines Gesetzentwurfs an den nächsten Landtag zu ersuchen, durch welchen die Rechte und Pflichten der Ober⸗Rechnungskammer, sowie die Stellung der⸗ selben zur Regierung und zur Ständeversammlung, nicht minder die Rechte der letztern der Ober⸗Rechnungskammer gegenüber näher bestimmt werden. Hierauf beschäftigte sich die Kammer mit Petitionen.

Baden. Karlsruhe, 25. November. Das gestrige Gesetzes,! und Verordnungsblatt Nr. 41 enthält u. A. Verordnungen und Bekanntmachungen 1) des Ministeriums des Großherzoglichen Hauses, der Justiz und des Aus⸗ wärtigen: a) die Ausübung der AUnwaltschaft betreffend; b) die Form der Urkundenverzeichnisse der Notare betreffend; e die Ausführung der über Entziehung von Orden und Ehren⸗ zeichen bestehenden Vorschriften betreffend; d die Militär- Ordens und Medaillen⸗Angelegenheiten betreffend. 2) Des Ministeriums des Innern: a) die Anzeigen bei Wohnungs⸗ veränderungen betreffend; b) die Ausstellung der Heimathscheine und Reiseausweise betreffend.

Hefsen. Darmstadt, 23. November. Gestern Morgen verstarb zu Laubach der regierende Graf Otto zu Solms⸗ Lau bach (geb. 1. Oktober 1799.

Mecklenburg ⸗Schwerin. Malchin, 21. November. In der gestrigen Sitzung des vereinigten Landtags wurde, zunächst auf Antrag der beiderseitigen Regierungen eine allge⸗ meine Viehzählung am 109. Januar 1873 bewilligt. Darauf begann eine längere Diskussion darüber, ob die Zustimmung ß dem gestern angenommenen Separationsgesetz noch auf dem

iessährigen Landtage oder später durch den Engeren Ausschuß

erklärt werden solle. Durch Abstimmung wurde die Frage endlich mit 24 gegen 17 Stimmen dahin entschieden, daß die ständische Erklärung mittelst Promemoria an die Landtags- Kommissarien abgegeben werden solle. Darauf wurde die Berathung über ein in Strelitz seit 1363 in Wirksamkeit be—⸗ stehendes. Gesetz begonnen, welches lautet:

Die Bewirthschaftung städtischer Aecker und Wiesen darf nur für Rechnung solcher Personen geschehens welche auf dem Stadtgebiete wohnen, mindestens muß denselben die Hälfte der Ernte zufließen.

edoch sollen 1) die Bewohner der vor und in den Städten belegenen Imtsfreiheiten und Bauhöfe in solcher Beziehung den städtischen Ein

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