1872 / 280 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 26 Nov 1872 18:00:01 GMT) scan diff

lnneren Rechtfertigungsgründe entbehren de Verschiedenhelt der in der Monarchie und nim Theil innerhalb einer und derselben Provinz be— stehenden Vorschriften auf das Bedürfniß einer gleichmäßigen gesetz. h ff fe zung des zur Eheschließung erforderlichen Lebensalters in we 2 *

Der Gesetzentwurf folgt bei dieser Fetzsetzung dem Allgemeinen Land ˖ recht und erfordert demgemäß für Männer das vollendete 18 für Frauens personen das vollendete 14 Lebensjahr. In letzterer Beziehung läßt sich nicht verkennen, daß der Termin des Code civil von 15 Jahren mit der Sitte und den Lebensverhältnissen mehr in Eintlang steht. Da es indessen bei Anschließung an das französische Recht nicht, wohl zu vermeiden sein würde, nach dessen Vorgange (Art. 145) Dispensatio⸗ nen zuzulassen, so hat der Entwurf, um nicht die gesetzliche Regel durch Gestaltung von Ausnahmen zu durchbrechen, an der Alters bestimmung des Landrechts festgehalten, dabei aber ausdrücklich aus-

esprochen daß Ausnahmen von der gesetzlichen Vorschrift nicht statt⸗ nden. Diese letztere Bestimmung bezweckt einerseits die nach dem ode civil zugelassenen Dispensationen zu beseitigen und anderer - seits es außer Zweifel zu stellen, daß die dem Eharakter der Ehe widerstreitende Bestimmung im §. 66 des Anhangs zum Allgemeinen

Landrecht außer Kraft tritt.

Gesetzentwurf, betreffend die Abstandnahme von der

durch das Gesetz vom 25. März 1873 angeordneten Aus-

führung einer Eisenbahn von Eschhofen nach Camberg für Staatsrechnung, =.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen c., verordnen mit Zustimmung beider Häuser des Landtags was folgt:

Einziger Paragraph. Von der durch das Gesetz vom 25 März 1372, betreffend die Erweiterung des Staats. Eisenbahn⸗ netzes ꝛc. (Ges-Samml. pro 1872 S. 288), angeordneten Ausführung einer Eisenbahn von Eschhofen nach Camberg für Staatsrechnung wird Abstand genommen und der nach §. 2 des Gesetzes durch Ver= äußerung von Schuldverschreibungen aufzubringende Geldbedarf 1 25 / 000,000 Thlr. auf den Betrag von 24056, 000 Thlr. herab⸗ gesetzt

Die Motive hierzu lauten: .

Durch das Gesetz vom 25. März d. J. betreffend die Erweiterung des Staats Eisenbahnnetzes (Geseßz Sammli. pro 1872 S. 288) sst der Minister für Handel, Gewerbe und oͤffentliche Arbeiten ermächtigt worden, neben anderen Eisenbahnen auch eine Bahn von Eschhofen an der Lahnbahn nach Camberg für Rechnung des Staats auszu— führen. Zur Zeit, als die Regierung dieses Gesetz der Landesver⸗ tretung im Entwurf zur verfassungsmäßigen Beschlußnahme vorlegte, war ein Privatunternehmer für die Bahn Eschhofen Camberg nicht vorhanden. Aussicht auf den Eintritt eines solchen eröffnete sich indeß schon bald, indem die Hessische Ludwigs ⸗Eisenbahn ˖ Gesellschaft bei den Verhandlungen über den Ankauf der Taunusbahn die Absicht zu erkennen gab eine Eisenbahn von Frankfurt a. M. über den Taunus zur Lahnbahn, in der Richtung auf Eschhofen oder Weilburg, herzustellen. Die Re⸗ gierung machte hierüber der Landesvertretung bereits in den Motiven zu dem Gesetzentwurf, betreffend den Ankauf der Taunusbahn vorgelegt am 5. März cr. Mittheilung, und erklärte, daß, wenn Eschhofen sich als zweckmäßigster Anschlußpunkt des von der Hessischen Ludwigs. Eisenbahn Gesellschaft angestrebten Unternehmens an die Lahnbahn ergeben sollte, der Bau der Bahn Eschhofen ˖ Camberg, welche dann nur einen Theil des größeren Unternehimnens der Hessischen Ludwigs-⸗Eisenbahn bilden würde, unterbleiben könne.

Die von der Hessischen Ludwigs Eisenbahn ˖ Gesellschaft ausge führten Vorarbeiten haben dargethan, daß eine Bahn von Frank- furt a. M, über den Taunus zur Lahnbahn füglich nur über Eam— berg geführt und in Eschhofen an die Lahnbahn angeschlossen wer- den kann. Die übrigen untersuchten Linien, insbesondere die Linie durch das Weilthal nach Weilburg, sind nur mit bei Weitem größe · ren Kosten herzustellen und überdies nur mit Anwendung starker Steigungen, welche zu vermeiden sich um so mehr empfiehlt, als der Bahn, wenn die von der Hessischen Ludwigsbahn ins Auge ge— Käßte Fortsetzung derselben über den Westerwald zum Anschluß an die Cöln Mindener und die Bergisch⸗Meͤͤrkische Eisenbahn zu Stande kommt, jedenfalls nicht unbedentende Maffsentranzporte , w. werden. Die Hessische Ludwigs - Eisenbahn . Gesell chaft

eantragte deshalb im Sommer dieses Jahres, ihr die Kon ession für die Linie Frankfurt Camberg -⸗Eschhofen Zu ertheilen. Die Regierung glaubte jedoch, diesem Antrage nur theilweise entsprechen zu dürfen und konzessionirte die Gesellschaft vorläufig nur für die Strecke von Franffurt bis Camberg. Von der Konzessionirung der weiteren Strecke Camberg Eschhofen vermeinte fie zunächst und bis dahin absehen zu müssen, daß von der durch das Gefeß vom 25. März er, angeordneten Ausführung dieser Strecke für Staatsrechnung mit Zustimmung sämmtlicher Faktoren der Gesetzgebung Abstand ge⸗ nommen sei.

Zweck der gegenwärtigen Vorlage ist, diese Abstandnahme her— beizuführen. Es kann allerdings die Frage aufgeworfen werden, ob die Regierung nicht ohne Weiteres auf die Ausführung der Bahn für Staatsrechnung zu verzichten und die Konzession einem Privaten zu übertragen berechtigt ist, da das Gesetz vom 25. März c. seinem Wortlaute nach der Regierung resp. dem Minister für Handel, Ge werbe und öffentliche Arbeiten nur eine Ermächtigung ertheilt, keine Verpflichtung auferlegt. Die Regierung hat indeß, obwohl sich bei den Verhandlungen über das vorgenannte Geseß im Abgeordneten · hause eine anderweite Ansicht, ohne Widerspruch zu erfahren, geltend gemacht hat, geglaubt, diese Frage verneinen und sich bis zu einer anderweiten Verständigung der Faltoren der Gesetzgebung für gebun⸗ den erachten zu sollen, von der ihr durch das Gesetz ertheilten Er mächtigung Gebrauch zu machen.

Materielle Bedenken gegen die Abstandnahme von dem Bau der Bahn Eschhofen Camberg fuͤr Staatsrechnung liegen überall nicht vor. Allerdings wird, wie die Verhältnisse sich jetzt gestaltet haben, ein Theil der für die Nassauische Staatsbahn in Folge des Bahnbaues erwarteten Mehr- Transporte verloren gehen, dles ist aber nicht Folge davon, daß die Hessische Ludwigs⸗Eisenbahn ⸗Gesellschaft an Stelle des Staats als Unternehmer eintritt, sondern Folge des Bahnbaues Frankfurt a. M. Camberg resp. der hierdurch gegen die bisherige Noute erzielten Abkürzung des Weges aus dem Emsbachthale nach dem Süden überhaupt.

Indem die Regierung sich hiernach zu der Annahme berechtigt hält, daß die Landesvertretung, sich mit der Vorlage einverstanden erklären wird glaubt sie schließlich nicht unerwähnt lassen zu sollen, daß sie im Interesse der Vermeidung jeglicher Verzögerung in der Fertigstellung der Bahn mit dem Bau derselben im Einvernehmen mit der Hessischen Ludwigs. Eisen bahn - Gesellschaft, welche sich zum Ersatz aller hierdurch erwachsenen Ausgaben bereits erklärt hat, durch die Eisenbahn ⸗Direktion in Wiesbaden vorgegangen ist.

Entwurf eines . betreffend die Kautionen der taatsbeagmten.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen c. verordnen mit Zustimmung beider Häuser des Landtages der Mon⸗ archie , was folgt:

1. Beamte, welchen die Verwaltung einer dem Staate gehori⸗ gen Kasse oder eines dem Staate gehörigen Magazins, oder die An⸗ nahme, die Aufbewahrung oder der Transport von, dem Staate ge⸗ hörigen oder ihm anvertrauten Geldern oder geldwerthen Gegenstaͤn—⸗ a obliegt, haben dem Staate für ihr Dienstverhältniß Kaution zu eisten.

§. 2. Die Klassen der zur Kautionsleistung zu verpflichtenden Beamten und die nach Maßgabe der verschiedenen Diensistellungen zu regelnde Höhe der von ihnen zu leistenden Amtskautionen werden durch Königliche Verordnung bestimmt.

S. 3. Die Amtskaution ist durch den kautionspflichtigen Beamten zu hestellen. Die Bestellung derselben durch eine andere Person ist zulässig, sofern dem Staate an der Kaution dieselben Rechte gesichert werden welche ihm an einer durch den Beamten selbst gesteilten Kaution i n, . haben würden.

§. 4. ie Amtskagutionen sind durch Verpfändung von auf den nhaber lautenden Obligationen über Schulden des Staats oder des eutschen Reiches nach deren Nennwerthe zu leissen.

Die Verpfändung of durch Uebergabe zum Faustpfande.

5. Die Kautionen sind bei denjenigen Kaffen, welche zur Auf

bewahrung derselben von den Verwaltungschefs im Einverständniß mit dem err m fr werden bestimmt werden, niederzulegen. Die Niederlegung der Werthpapiere erfolgt einschließlich des dazu ge= örigen Talons, beziehungswelse desjenigen Zinsscheins, an dessen . die neue Zinsschein⸗Serie 2 wird. Die faustpfand⸗= lichen Rechte an den niedergelegten Werthpapieren sind mit voller rechtlicher Wirkung erworben, sobald der Empfangsschein über die Niederlegung ertheilt ist. . ;

Die Zinsscheine für einen vier Jahre nicht übersteigenden Zeit- raum werden dem Kautionsbesteller belassen, beziehungsweise nach Ablauf dieses Zeitraums oder nach Ausreichung neuer Zinsscheine vergbfolgt. Die Einziehung der neuen Zinsscheine erfolgt durch die Kasse. Letztere hat nicht die Verpflichtung, die Ausloosung der nieder- gelegten Werthpapiere zu überwachen. ; .

8 6. Die Bestellung der Anitskaution ist vor der Einführung des Beamten in das kautionspflichtige Amt zu bewirken. .

In welchen Fällen die vorgesetzte Dienstbehörde ermächtigt ist den. Beamten die nachträglicht, durch Ansaimmlung von Gehalts abzügen zu bewirkende Beschaffüng der Kaution ausnahmsweise zu gestatten und in welcher Art dann die Ansammlung zu erfolgen hat, wird im Wege der Verordnung (8. Y) bestimmt. ;

. 7. Im Wege der Verordnung (§. 2) wird die Höhe der Kau— tion auch für den Fall bestimmt, daß ein Beamter gleichzeitig mehrere kautionspflichtige Aemter verwaltet. Sowelt danach die Bestellung einer Gesammtkaution und deren Vertheilung auf die einzelnen Aemter zu erfolgen hat, haftet die ganze Kaution für jedes einzelne Amt aushülfsweise. ,

§. 8. Die für den Fall der Vereinigung mehrerer kautions- pflichtigen Aemter in einer Person maßgebenden Vorschriften sind auch in dem Falle anwendbar, wenn ein kautionspflichtiger Beamter gleich⸗ zeitig . kautionspflichtiges Amt im Dienste des Deutschen Reiches verwaltet.

S. 6 Die Amtskaution haftet dem Staate für alle von dem y, ,, Beamten aus seiner Amtsführung zu vertretenden Schäden und Mängel an Kapital und Zinsen, sowie an gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Ermitielung des Schadens.

§. 10. Steht eine der nach §. 9 aus der Kaution, zu deckenden Forderung zur Exekution, so ist die dem kautionspflichtigen Beamten vorgesetzte Dienstbehörde ohne Weiteres berechtigt, die verpfändeten Werthpapiere bis auf Höhe der Forderung an einer innerhalb des Deutschen Reichs belegenen, von ihr zu bestimmenden Börse außer

crichtlich verkaufen zu lassen. Der Kautionsbesteller ist in solchem Falle zur Ausantwortung der ihm helassenen noch nicht fälligen Zinsscheine (§. 5) verpflichtet. Ist diese Ausantwortung von ihm nicht zu erlangen, so kann er zur Erlegung des Geldwerths der von ihm zurückbehaltenen Zinsscheine in dem für die Beitreibung öffent⸗ 1. Abgaben vorgeschriebenen Verfahren zwangsweise angehalten werden.

Der Stagt ist nicht verpflichtet, im Falle des Konkurses die verpfändeten Werthpapiere in die Konkursmasse einzuliefern. .

§. 11. Nach Beendigung des kautionspflichtigen Bienstverhält nisses wird, sobald amtlich festgestellt ist, daß aus demselben Vertre . tungen nicht mehr zu leisten sind, die Kaution gegen Aushändigung des quittirten Empfangsscheins oder, im Falle des Verlustes desselben, des gerichtlichen Amorkisationsdokumentes zurückgegeben.

Von der Beibringung des gerichtlichen Amortisationsdokuments kann nach dem Ermessen der dem kautionspflichtigen Beamten vor⸗ gesetzten Diensthehörde abgesehen werden.

§. 12. Die dem Staate gestellten Amtskautionen solcher Beam— ten, welche nach Inhalt der im §. 2 erwähnten Verordnung zur Kautionsleistung entweder überhaupt nicht, oder nur bis zu einer geringeren Hähe verpflichtet sind, werden zurückgegeben, beziehungs- weise auf den in der Verordnung bestimmien Betrag ermäßigt.

S. 13. Beamte, welche durch die im §. 2 erwähnte Verordnung zur Kautionsleistung überhaupt erst oder in einer größeren Höhe als bisher verpflichtet werden würden, ksnnen, so lange sie in derselben dienstlichen Stellung ohne Gehaltserhöhung verbleiben, wider ihren Willen nicht dazu angehalten werden, nach Maßgabe der Bestim— mungen dieses Gesetzes und der Verordnung §. 3 eine Kaution zu stellen oder die gestellte Kaution zu erhöhen.

Inwieweit ein solcher Beamter hei eintretender Gehaltserhöhung verpflichtet ist, den Mehrbetrag des Gehalts ganz oder zum Theil zur Ansammlung der Kaution zu verwenden, wird im Wege der Verord⸗˖ nung bestimmt.

§z 14. Alle diesem Gesetze entgegenstebenden Bestimmungen sind aufgehoben. Bis zu einer gemäß den S§. 2, 6, 7 erfolgenden Ab— änderung im Wege der Verordnung behält es bezüglich der durch dieselbe zu regelnden Verhaͤltnisse bei den bisherigen Vorschriften sein

Bewenden, jedoch können Kagqutionserhöhungen, welche in Folge von ; flug und anderer Mitglieder des Hauses der Abgeordneten ist ein Aufruf

Gehaltserhöhungen nothwendig geworden sind, nach näherer von dem Nessortchef in Gemeinschaft mit dem Finanz ⸗Minister zu treffender Bestimmung durch Ansammlung angemessener Gehaltsabzüge beschafft werden.

Urkundlich ꝛc.

Die Motive hierzu lauten:

Das Amtskautionswesen ist in Preußen hauptsächlich durch die

Allerhöchsten Kabincts - Srdres vom II. Februar 1832 und 15. April 1837

(Gesetz Samml. 1832 S. GJ u. i837 S. 73), das Gesch vom 1. Mai 1860 Gesetz-Samml. S. All) und die Verordnung vom 12. Septem- ber 1867 (Gesetz Samml. S. 1313) geregelt. Diese Bestimmungen ent. halten manche Lücken und haben im Taufe der Zeit durch zahlreiche nicht publizirte Verwaltungs vorschriften (Kabinets-Ordres, Ministerial⸗ beschlüsse und Reskripte) zum Theil in wesentlichen Beziehungen er⸗ gänzt werden müssen. Es hat sich hieraus ein Nechtszustand ergeben, welcher auf einem sehr praktischen, der positiven Regelung bedürfenden Gebiete der nothwendigen Sicherheit in den maßgebenden Grundsätzen und der Uebersichtlichkeit entbehrt. Das Bedürfniß, dem Amts—⸗ kautionswesen eine sichere gesetzliche Grundlage zu verschaffen, ist danach unleugbar vorhanden. Dazu tritt, daß die älteren Vorschriften den in den Dienstverhältnissen eingetretenen Veränderungen vielfach nicht mehr entsprechen und sowohl im Interesse des Dienstes, wie zum Zweck der Erleichterung der kautionspflichtigen Beamten eine ander— weitige Regelung erfordern.

Die aus diesen Gründen sich als nothwendig ergebende Reviston hat zu dem vorliegenden Entwurf geführt. Derfelbe schließt sich eng an die einschlägige Reichsgeseßgebung an. Entscheidend hierfür war der doppelte Gesichtspuünkt: einmal, daß das zunächst in Betracht kommende zum Reichsgeseß erhobene Gesetz, betreffend die Kautionen der Bundes beamten vom 2. Juni 1869 (B.- G. Bl. S. Ii) in We sentlichen eine Kodifikation der in Nreußen durch die Gesetzgebung und Praxis anerkannten Grundsätze darstellt vergl. Drucksachen des Nordd. Reichstags von 1869 Nr. 67), und sodann, daß die mannigfachen Be⸗ zührungspunkte der Landes. und der FRieichs verwaltung die mög lichste Uebereinstimmung der fraglichen Vorschriften wünschenswerth machen.

Das erwähnte Reichsgesetz ist in der Weise vorgegangen, daß es nur die Haupitgrundsätze des Kgutionswesens in sich aufgenommen, dagegen die init dem speziellen Delall der Dienstpräginatit usammen! hängenden und einem vielfachen Wechsel unterworfenen Verhältnisse der Regelung im Wege der Verordnung überwiesen hat, in welcher Beziehung auf die bereits erlassenen Verordnungen vom 29. Juni 1869. 6B. G.-Bl. S. 285), 5. und 14. Jult 187 (N. G. Bl. S. 308 und 316) sowie die für Elsaß ⸗Lothringeñ ergangene Verordnung vom 27. Februar 1872 G. Bl. f. E. C. S. 154) hinzuweisen ist. Dieser Weg bietet das geeignete Mittel, ohne das Gesctz mit Einzelnheiten u überladen, für jeden Dienstzweig und die einzelnen Dienststellen ie Höhe der erforderlichen Kautionen angemessen zu bestimmen und die für die. Beschaffung derselben im beiderfeitigen Interesse des Dienstes und der kaütionspflichtigen Beamten erforderlschen Modalm' täten festzusetzen, sowie die ses Illes bei veränderten Verhältnissen anderweitig zu reguliren. Zu den ein ielnen Bestimmungen des Ent⸗ wurfs sind nur folgende erläuternde Bemerkungen zu machen:

8.3. Die 8 nf der Kautign durch einen ritten erfolgt wie durch den Beamten selbst, nach Maßgabe der §§. 4 und 5. durch Niederlegung von Staatspapieren als Faustpfand. Der Staat er⸗ wirbt hierdurch, auch ohne weitere Verpfändungs Erklärung alle ihm kraft des Gesetzes (595. 9 und 10) an einer bestellten Amtskaution zu. stehenden Rechte.

„F. 4 Daß „die Kautionsbestellung auch mit Inhaber- Obliga— tionen über Schulden des Reichs erfolgen könne, war bisher schon von der Praxis angenommen. Im Uebrigen ist hie Kautionsfähigkeit der

inländischen d. h. preußischen e ,,, unverändert geblieben. Es kommen, wie bisher, nur diejenigen bligationen in Betracht, bei denen der Staat der eigentliche Schuldner ist. Die Zulassung noch anderer Papiere verbietet sich schon aus praktischen Rücksichten und ist dieselbe auch bei der Beraihung des Gesetzes vom 21. Mai 1869 von der Landesvertretung nicht als rathsam erachtet.

S§. 5. Abweichend von der bisherigen Vorschrift ordnet der Ab. satz Z an, daß die Zinsscheine nur für einen en von 4 Jahren in den Händen des KautionsBestellers bela en werden. Der Zeit. raum von 4 Jahren erscheint angemessen, um einerseits die Verwal. tung durch Ausreichung der meist halbjährlich fällig werdenden Cou. pons nicht zu sehr zu erschweren und andererseits den Fiskus bei der e, nn Verwerthung der Obligationen vor Verlusten thunlichst zu

ewahren.

Eine erhebliche Bedeutung hat die Aenderung gegenwärtig nicht, weil zur Zeit für die meisten nach §. 4 kautionsfähigen Papiere die Zinsschein⸗Serien überhaupt nur auf 4 Jahre ausgereicht werden.

§. 5. Die Möglichkeit, die regelmäßig vor dem Amtsantritt zu bestellende Kaution a usnahmsweslse durch nachträgliche Ansamm . lung von Gehaltsabzügen zu beschaffen, ist erfahrungsgemäß ebenso sehr durch die Rücksichten auf den Bienst, wie auf die' kautionspflich. tigen Beamten geboten. ö ;

Die Zulassung dieser Ausnahmen wird sich meist auf, Kaution. beträge, von geringerer Höhe zu beschränken baben. Die näheren Modalitäten sind dem Verordnungswege zu überweisen. In diesem Wege würde auch der folgerichtig unter §. 6 zu subsumirende Fall zu regeln sein, daß eine Kautionserhöhung in Folge einer Gehalts elhöhung nothwendig wird vergl. die oben erwähnten Kaiserlichen Verordnungen vom 5. Juli 1871 §. 3 und vom 27. Februar 1872 s. c sofern nicht die Kautionshöhe in einer Weise besimmt wird, welche die Nothwendigkeit einer spätern Erhöhung gänzlich ausschließt, oder von Kautionserhöhungen in Folge von Gehaltserhöhungen über— haupt abgesehen wird. Nücksichtlich der nach den bisherigen Vor. schriften zu bestellenden Kautionen ist betreffs der Gehaltsabzüge im §. 14 die erforderliche Bestimmung getroffen. .

8. 7. Welche Grundsätze für den Fall der Vereinigung mehrerer Aemter in einer Person maßgebend sein follen, wird zweckmäßig nur mit Rücksicht auf die für die einzelnen Aemter normirten Kautionen zu bestimmen sein. Es handelt sich dabei nur um einen besonderen Fall in der Bestimmung des Kautionsbetrages. Das Nähere ist deshalb der Verordnung vorbehalten. Sofern danach, wie es nach 5. 8 des Neichsgesetzes die Regel bilden foll, nur eine Kaution zu bestellen ist, Und gleichzeitig nach der Natur einzelner Amter, wie solches z. B. durch die AÄllerhöchste Kabinets-Ordre vom 2. Dezember 1313 G.S. 1844, S. 44 bezüglich der gerichtlichen Deposital · und und Salarienkassen ⸗Rendanten vorgeschrleben ist, eine Vertheilung des Kautionsbetrages auf die einzelnen Aemter stattzufinden hat, erscheint es zweckmäßig und natürlich, daß die ganze Kaution sub⸗ sidiarisch für jedes einzeine Amt hafte. Diesen allgemeinen materiellen Rechte grundsatz auszusprechen, mußte als Sache des Gesetzes angesehen werden.

S. 3. Der §. 8 enthält eine vom Standpunkt der preußischen Gesetzgebung aus nothwendige Bestimmung behufs Anwendung des Sz. des Reichsgesetzes sür den Fall der Vereinigung eines Amts im Dienste des Reiches und eines Staatsamts.

§. 97. Der §. 9 giebt im Wesentlichen den Inhalt der Aller⸗ höchsten Kabinetsordre vom 15. April 1837 (G. S. S. 73) wieder.

Die §§. 12, 13 enthalten Uebergangsbestimmungen, welche, be— zwecken, die schon bestellten Kautionen mit den Vorschriften dieses Hesetzes unter möglichster Schonung der betroffenen Beamten in Ein= klang zu bringen. . ;

F. 1 Ber zweite Satz dieses Paragraphen ist nothwendig, um für den Fall, daß der in diesem Gesetz vorgefehene Weg der Verord⸗ nung nicht sofort mit der Rechtskraft des Geseßzes oder nicht gleich in allen Zweigen der Staatsverwaltung beschritten werden sollte, dem Entstehen einer Lücke vorzubeugen. Der Schlußpassus drüct hierbei eine den vorgesetzten Dienstbehörden eingeräumte Befugniß aus, welche sich namentlich in Folge der in neuerer Zeit stattgefundenen Gehaltsaufbesserung als dringend nothwendig herausgestellt hat.

Hülfeleistungen zur Linderung des durch die Sturmfluth vom 12. und 13. November verursachten Nothstandes. Jür die von der Ueberschwemmung heimgesuchten Bewohner der Ostseeküste haben der König von Sachsen 500 Thlr., Prinz und Prin⸗ zessn Georg von Sachsen 150 Thlr., die verwittwete Königin von

Sachsen 260 Thlr., der König und die Königin von Württemberg

1000 Fl. beigetragen. ; . Von Selten der Herren Hall, Meyer (Pinneberg), Ottens, Pflug

zur Unterstützung erlassen worden. Gaben sind an das schleswig— hölsteinsche Central-⸗Komite in Kiel zu senden. ö

Desgleichen hat das Bureau des Deutschen Fischerei Vereins in Berlin in Verbindung mit mehreren Abgeordneten einen Äufruf er— lassen. Gaben sind an das Bureau des Vereins zu ,

Ferner die Vereinsbank Quistorp C Co. in Berlin für die in Vorpommern beschädigten Armen. .

Das schleswig-holsteinsche Central⸗Komite in Altona erbittet Geldsendungen an die Altonaer Filiale der Hamburger Vereinsbank. Mitglieder des Komites sind unter Andern dle Herren Amts verwalter Ahlmann, Graf Baudissin, Kaufmann Behn. ö.

Im Kreise Oldenburg (Holstein) hat sich unter dem Vorsitze des Landraths ein Komite zur Unterstützung gebildet.

Im Herzogthume Schleswig in Gelting hat ein von den Herren v. Hohe, Aschenfeldt, Hanssen, König und Anderen gebildetes Komite einen Aufruf zur Unterstützung erlaffen. .

In Hamburg fordern die Herren Kuhnert Sohne, Meyer,

Voronth, v. d. Beelje, Severs und Möller zur Einsendung von

Gaben auf. . .

In Stettin hat sich ein Provinzial⸗Komite zur Unterstützung der geschaͤdigten Einwohner Pommerns gebildet, ebenso ein Komite in Eldena unter Vorsitz des Geh. Negierungs-Rath Professors Baumstark für die Beschädigten in Eldena und Wieck. .

In Stuttgart fordert die Redaktion des »Staats.Anzeigers« zur Cinsendung von Gaben auf. .

In Straßburg (Ellaß) hat sich unter dem Vorsitze des Ober Präsidenten und unter Betheiligung eingeborener elfasser Männer ein Central-Komite zur Unterstützüng der durch die Ucberschwemmung der Ostsee Heimgesuchten konstituirt. .

In Lübeck findet zum Besten der durch die Ueberschwemmung beschaͤdigten Niendorfer eine Verloosung von Malereien statt.

Das »Amtsblatt der Deutschen Reichs ⸗Postver⸗ waltung Nrr 90 hat folgenden Inhalt: Allerhöchste Ordre vom 16. November 1872, betreffend die anderweite Geschäftsorganisation des General ⸗Postamts. General ⸗Verfügung vom 20. November 1872, Anderweite Geschäftsorganisation des General-⸗Postamts.

Das »Centralblatt der Abgaben“, Gewerbe⸗ und Handels: Gesetzgebung und Verwaltung in den Königlich Preuß ischen Stagten«“ Nr. 24 hat folgenden Inhalt: Gesct, be= treffend die Einrichtung und die Befugnisse der Ober Rechnuüngs⸗« kammer. Vom 27. März 1872. Eirkular. Verfügung des Konig⸗ lichen Finanz Ministeriums, Veränderungen in den Könsglich baueri— schen Uebergangsstellen betreffend. Vom 15. August 1872. Ver— fügung, des Königlichen Finanz- Ministeriums, die Kautionen der Amtsdiener betreffend, vom 21. August 1872. Erkenntniß des Königlichen Kammergerichts den Begriff stempelpflichtiger Spielkarten betreffend vom 6. Juni 1872. Cirkular-Verfügung des Königlichen Finanz -Ministeriums, die Zulassung eines 2 bezw. monatlichen Abonnements auf ausländische Zeitungen und Anzeigeblätter betref- fend, vom 22. August 1872.

Landwirthschaft.

Die Ernte im Regierungsbezirk Gum binnen ist, sowohl was das Getreide wie die Kartoffeln betrifft, günstig ausge fallen. Von den Kartoffeln sind zwar viele krank, indessen haben 5 auch diese in den Brennereien, die ihren Betrieb sehr früh begonnen haben, verwerthen lassen. In den Kreisen Pillkallen, Stallupönen

des

und Darlehmen ist die Kartoffelernte weniger befriedigend gewesen. Der Ausfall an Heu ist durch einen reichen Ertrag von Futterrüben theilweis gedeckt worden. Die Saaten stehen vortrefflich und nur wenige zur Winterung bestimmten Felder haben der Sommerung vorbehalten bleiben müssen.

Im Negierungsbezirk Csslin war die Ernte bei dem Weizen und Roggen nur n n , bei der Gerste und dem Hafer dagegen gut und bei den Kartoffeln, Jtüben u. de vorzüglich.

Im Regierungsbezirk Pesen ist die Ernte 6h verschie˖ den ausgefallen. Das Wintergetreide ist im Allgemeinen nur dürftig gerathen / so daß in nn Gegenden die Landwirthe Saatgetreide haben kaufen müssen. Die Ernte der Sommerung war durchschnitt— lich gut, ebenso diejenige der Kartoffeln, deren Ertrag nur in . Niederungsgegenden hinter den Erwartungen zurückgeblieben ist. Un Futter ist kein Mangel. Der Hopfen in den Kressen Bomst und Buh hat kaum eine Mittelernte ergeben; nichtsdestoweniger ist der Preis des Hopfens, der im vorigen Jahre auf 95 Thlr. pro Ctr. ge= stiggen war, auf 29 —– 38 Thlr. gefallen. Die jungen Saaten stehen vorzüglich, leiden jedoch sehr durch Mäusefraß.

Auch im Regierungsbezirk Bromberg ist die Ernte in allen Fruchtgattungen nur eine mittlere gewesen, der Roggen blieb jedoch noch unter dem Mittel. r,, . und Heu sind reichlich gewonnen worden. Die Wintersaaten haben einen dielversprechenden Stand.

Am 5. November wurde die Ackerbauschule zu Michel stadt/ im Großherzogthum Hessen, in Gegenwart des von dem Äus— schuß des landwirihschaftlichen Provinzialvereins m, , Kura⸗ toriums, eröffnet. In seiner Eröffnungsrede gab der Realschul· Direktor Becker einen Ueberblick der Geschichte und seitherigen Leistungen der einer Stiftung gemäß mit der Realschule in Verbindung stehenden Acerbauschule und hezeichnete Letztere als eine landwirihschaftliche Mittelschule, die jetzt in ein neues Stadium ihrer Entwickelun . treten sei da zum erstenmal ein Kuratorium an ihrer Spitze ich dessen Aufgabe es sei, die Schule in stetiger Verbindung mit dem landwirthschaftlichen Provinzialverein zu erhalten.

London, 21. November. New. Horker Berichten zufolge ist die Pferd eseuche in Amerika in der Abnahme begriffen. Hr. Leo, der Sanitäts: Inspektor, hat nach Beendigung der Obduktion einiger der Seuche erlegener Pferde einen Bericht erstattet, in welchem er Fie Ansicht äußert, daß die jetzt eingetretene Pferdeseuche dieselbe Krank- heit sei, die in den Jahren 1775 und 1795 auftrat und sehr großen Schaden verursachte Damals wie heute zeigten sich Bronchitis, oft verbunden mit Lungenentzündung und rohig-eiterigen Abfonderungen im Schlunde, in der Luftröhre und den Abzweigungen derselben nach

den Lungen. Gewerbe und Handel.

Königsherg i. Be 23. November. Der Dampfer »Wil« helm L* welcher von St. Petersburg in Pillau eingetroffen ist, muß wegen der in russischen Häfen herrschenden Cholera Quarantäne a Der Gesundheitszustand der Mannschaft ist ein zufrieden⸗ ellender. tt Bei Inowraclaw, wo die . fortgesetzt werden, haben dieselben zur Entdeckung eines ansehnlichen Lagers von Schwefelkies geführt. Dasselbe liegt bei dem Vorwerk Klopot, zum Dominium Grlowo gehörig. Die Herstellung der Baulichkeiten für die Saline bei Jnowrgclaw nehmen schnellen Fortgang.

Von der Handel s kam mer in Hamburg sind zwei Druck⸗ schriften: Hamburgs Handel im Jahre 1371 und „Sta. tistischer Auszug und verschiedene Nachweise in Bezug auf Hamburgs Handelszustände im Jahre 1871. (Ham⸗ burg, Druck von Ackermann u. Wulff) herausgegeben worden. Die erste Druckschrift enthält den Jahresbericht über Hamburzs Waaren handel und ausführliche Berichte über die einzelnen Handelsartlkel, rücksichtlich welcher die übersichtlichen Zahlen bereits in dem von uns besprochenen Werk »Tabellarische Uebersichten des hamburgischen Han-= dels zusammengestellt von dem handels statistischen Bureau« enkhai⸗ ten sind. Die zweite Druckschrift ist ein Auszug aus dem erwähnten großen Tabellenwerk. .

London, 21. November. Die gegenwärtige Kohlentheuerung hat die Londoner Society of. Arts veranlaßt, einen Preis von 500 Pfd. Sterl. für das beste Mittel zu Oekonomisirung des Kohlen- verbrauches für häusliche Zwecke auszuseßen.

Die Thee Einfuhr über die Zollämter St. Petersburg, Wirballen, Warschau, Moskau und Odessa belief . 1. Januar bis zum 1. Oktober dieses Jahres auf 3134 Pud Blumenthee und 586 9653 Pud Handels⸗ und if gel tz. (Cantonthee) Kiachtathee wurde in demselben Zeitraum über das Zollamt Irkütsk ein eführt 1155 Pud Handelsthee und 260,110 Puüd Ziegellhee. Im anzen wurden also 99s /050 Pud eingeführt.

Verkehrs ⸗Anstalten.

Triest, 24. November. Der Lloyddampfer Miner va⸗ ist mit der ostindisch-chinesischen Ueberlandpost aus Alexandrien heute Morgen 34 Uhr hier eingetroffen.

London 23. November. Die in der »Capetown Gazette ver= öffentlichten Handelsberichte von der Kapkolonie ergaben folgende Resultate: In dem am 30. September beendeten Quartal stieg die Einfuhr von 696,107 Pfd. St. im entsprechenden Zeitraume des Vor⸗ jahres auf 1. Schdög Pfd. St. d. i. ein Zuwachs von 388 852 Pfd. St. oder über 50 Prozent. Dle Zolleinkünfte stiegen in dem Quartal von 7371 Pfd. St. auf 150 459 Pfd. St. In demselben Verhältniß hat auch die Ausfuhr zugenommen.

23. November. Das Handelsamt hat durch den Staats. sekretär des Aeußern die Abschrift einer Depesche des englischen Konsuls in Venedig erhalten, welche meldet, daß auf Grund des Vorhandenseins von Cholera in ÜUngarn vom 15. d. Mts. ab alle Schiffe, die von Triest und der öͤsterreichischen Küste in diesem Hafen ankommen, einer 15tägigen Quarantäne unterliegen. Diese Ma regel erfordert die Landung von empfänglichen Guͤtern im Lazareth.

Ein in London gm 21. d. M. eingegangenes Telegramm aus , meldet den auf der Höhe von Tonala ö Untergang

ampfers -Gugtemala« wobei 271 Personen der Mannschaft und ? Passagiere ertranken. Die Geretteten, bestehend aus dem

Kapitän, 26 Seeleuten und einigen Passagieren, kamen nach vier⸗

tägigem Umherirren in den Wäldern in Tahnantepao an. Liverpool, 23. November. Der fällige Dampfer von der westafrikanischen Lüste » Congo ist eingetroffen. Bu karest, 25. November. . T. B.). Die Seitens der Re

gierung zur Untersuchung der ,,,, . Rom an- Pi-

teste, Bukarest⸗Galaß niedergesetzte Kommifssion hat ihre Arbeiten beendet. Unterrichteterseitz wird an der Abnahme diefer Linien durch die Regierung nicht gezweifelt.

St. Petersburg, 24. November. Der R. W. wird aus

Wilna geschrieben, daß die Bahn zwischen Wilna und Minfk,

zu deren Erbauung vor 6 Monaten geschritten wurde, ganz fertig ist und Arbeiterzüge dieselbe in ihrer ganzen 130 Werst me senden Länge befahren. Dle Bahn wird binnen Kurzem dem allgemeinen Verkehr übergeben werden. Der R. Z wird aus Jekaterinosslaw mitgetheilt, daß die Erdarbeiten der Sfewastopoler Bahn auf der Strecke von der genannten Stadt an beendigt find und am 1. No— vember die Schlenenlegung beginnen sollte.

Das Telegraphendepgrtement meldetz daß in Folge der

. Beschädigung der dänlschen Linien die telegraphische Korrespondenz wßwischen Rußland und England einen Umweg 'nebmen mußte und sich

Um zwei Tage verspätete. Am 7. November waren jedoch die Be— schädigungen bereits ausgebessert, und es ist nun der regelmäßige

. Verkehr mit England verinittelst des Libauschen Kabels wieder auf genommen worden.

New⸗Hork, 22. November. (W. T. B.) ,. des Ver⸗ waltungsraths der Erie · Eisenb ahn gefellfchaft it der Direktor der · selben, Gould, verhaftet, jedoch gegen eine Kaution von einer Million Dollars seine Freilaffung wieder verfügt worden. Eine vorgenommene Inspektion der Geschäftsbücher hat ergeben, daß Über

einen Betrag von 10 Milllonen Dollars die Nachwelse fehlen.

FTelegraphisehe Witterumgsherliehte 25 November.

Allgemeine Himmelsansichi

6 Danzig. Ss - T 26. November.

SM., achwach,. Regen. 8., schwach. SSVW., lebh. S8 O., lebh.

S., schwach. 8 S., sehwach. SW. , lebhaft. S., schwach.

Helsingfor Petersburg Frederiksh. Helsingõr. Moskau. .. Memel. ... Flensburg. CTönigsbrg. Danzig ...

bew, Regen.

SO, massig. SSW., stũrm. bedeckt. 2) S., schwach.

S M. heftig.

S M., heftig. SSW., mässig. S., lebhaft.

S, lebhaft. SS W., stark. S., massig.

s SSW. , schw. S., schwach. SSMW., mãssig. SO, schwach. SW., massig. S W., schwach. S W., schwach. SW, mässig. S0 ., mässig. SW. , stark.

8 W., stark. SW., lebhaft. SW. . s. stark. WS W., stark. trübe.

wolk., gest. Reg.

Wes. Lchtt. Wilhelmsh. Stettin.... Gröningen

Bremen ...

. Regen. ganz trũbe.

zieml. heiter.

sehr bewölkt. bedeckt, Regen.

trübe, Regen.

Havre. .... 333, Carlsruhe . 33], Paris

St. Mathieu zg, on

bedeczt, Regen.

) Gestern Nachmittag SSW. schwach. Nachhpittag S. schwach.

2) Strom S. Gestern Heut früh Rogen.

Vorgestern wurde das Thal von en Sturm heimgesucht, en von Hecken zerstörte. tdacht und die Dachsteine 8 Sturmes wat so groß

London, 23. Nov mber. Clwydd, Denbighshire, der Bäume entw Schornsteine stürzt

von einem gewalti urzelte und ganze Stre

en ein, Häuser wurden en 60 Yards weit geschleudert. Die Gewalt de daß die Flüsse uber die Ufer traten.

Er oclielatem- Manet Yannkern - H ßnge.

(Amtliche Preisfeststellung l, Fetroleum und Spiritus aut unter Zuziehüng der ver-

Reriäim, 25. Novysmber. gon Getreide, Mehl, Oe Grund des §. 15 der Börsen eideten Waaren- und Produktenmaßl

Weisen pr. 1009 Külogr. loco 73 92 Tb. gelber: pr. diesen Monat 82 à April-Mai 1873 81

nach aualiät, SI bez., November - Dezember KH A3 bez., 3000 Ctr. Kündigüngspr. S1

Thlr. nach November Dezbr. 56 April. Mai 1873 55 à 3 à 2 Gek. S000 Otr.

62 Thlr. nach GQual, ch Qualität,

April-Mai 1873 453 bez, Mai- Kündigungspr. 3 Tülr. pr.

82 à SI bez Mai - Juni 813 Thlr. pr. 1009 Kilogramm. Loggen pr. 1000 Kilogr. loco 55 - 50 T. diesen Monat 563 à P bez., ezember - Januar 565 bez., Mai-luni 56 d Bg 4 bez. preis 56 Thlr. pr. 16090 EKilogr. Gerste pr. 1000 Kilogr. klein 50 - 62 Thlr. nach Quasität Hafer pr. i000 Kilogr. loco 40 50 Thlr. na pr. diesen Monat 444 bez. u. G., Gekünd. 1200 Otr.

Roggsumehl No. O0 u., 1 pr. 19 Kilogr. Brutto unverstenert t 8 Thlr. 3 Sgr. bez., November- gr. bez., Dezember Januar 8 Thlr. 35 Sgr. 4 Sgr. bez., Februar- Mai 8 Thlr. 5 Sgr. bez., Mai- 8 Ihlr. 5 Sgr. bez. Gekünd.

Anal. bez.,

Kündigungs-.

rosse 50

Juni 46 bez. 1000 Kilogr.

kl. Sack pr. diesen Mona Dezomber S Thlr. 38 bez., Jnnuar · Februar Mürz 8 Thlr. 45 Sgr. bez., April - Juni 8S Thlr. 5 Sgr. bez., Juni quli ö 1500 9tr. Kindigungspreis 8 Thlr. 3 Sgr. pr. 16) Erbsen pr. Io00 Kilogr. Kochwaare 52 -— 60 Futter waars 45 - 51 Thlr. nach Qualität. Küböl pr. 100 Kilogr. ohne Kas Monat 231 bez., November - D Januar 235 bez.,

Thlr. nach Qual.,

s loco 2395 Thlr, pr. diesen zember 2314 bez., Dszember- a bi bez., Febr.

Junuar - Februar 1873 233 März 23 bez., April-Mai 244 à bez. Loinol pr. 100 Kilo

Petrolsum, raffinirtes Fass in Posten von 50 B diesen Monat 14 Dezember-Januar 145 a S bez. 154 4 15 bez., Februar- März 14 gungs pr. 143 Thlr.

Zpiritas pr. 1

gr. ohne Fass loco 255 Thlr. incl. Fass

Standard white) pr. 100 Kilogr. mit arrels (125 Ctr loco 15 Thlr. 4 R ber., No vomber- Dezember 16 à * Januar-Kebruar 1873 i144. d Gek. 375 Otr r. 100 Kilogr.

liter à 160 pot. 10,00 pCt. mit Fass

r. diesen Monat 18 Thlr. 20 Sgr. à 19 Thlr. à 18 Thlr. 27 Sgr.

z., November Dezember 18 Thlr. 13 à 15 à 14 Sgr. bez., Dezember, Jan, 18 Ihlr. 13 a 15 à 14 Sgr. bea. April Mai 1873 18 Thlr. 20 à 25 à 23 Sgr. bez., Mai-Juni 18 Thlr. 22 3 28 à 24 Sgr. bez., Juni- Juli 18 Thlr. 5 Sgr. bez. Gek. 50, 600 Liter. Kündigungspr. 18 Ihlr. 25 Sgr.

Bhiritus pr. 190 Liter à 100 pt. 10, 00 pOt. ohn Fass loco 19 Thlr. à 19 Thlr. 5 Sgr. bez.

Weizenmehl No. 0 12 à 113, No. O u. 111 à . mehl No. O0 S5 à 8, No. 0 ü. 1 8 à 775 pr. 1 Brutto unverstenert inkl. Sack.

HBemrnlg, 25. November. (Westpr. Z.) Weizen loco auch heute flau und blieb am Markte ohne Kauflust. Zu unverän- dert niedrigen Preisen sind an vereinzelte Nehmer ca. I70 Tonnen abgesetzt. Bezahlt wurde 70 C 855 Thlr. rungspreis für 126pfd. bunten lisferungs fähigen Sz Thlr. Auf Lieferung 126pfd. hunt pr. November 813 z Thlr. Br, 82 Thlr. dd, Roggen loco still.

O0 Kälogr.

mine ruhig. Thlr. bez., pr. Dezember - Junuar 82 pr. April - Mai 83 Thlr. Br. . 66 To. Es bedang 120pfd. 52 Thlr., 1s5pfd. 56 Thlr. e rungspreis 120pfd. lieferungsfähigen 50 Thlr., inländ. 533 Fhir. Lermine nur angeboten. 545 Thlr. Br.,

Auf Lieferung 1 r. Mai-Juni 55 Thlr. Br. 196pfd. 455 Thir., grosse 112pfd. 52 Thlr. bez. Hafer loco nicht gehandelt. Kocherbsen loc bez., Futter- 41-43 Thlr. bez. Zollge w. = Spiritus loc nicht umgesetzt.

Stettlmn, 25. November, Nm. ILG. 35 M. (T. D. des Staats- Weizen 683-81, November 82, November-Dezem- Frühjahr u. Mai-Jquni S2- SI - Sz bez. Roggen 53 - 56, er Dezember 55 -555, Dezember - Junuar 5 jahr 5ör -=- 56 - 555, Mai-Juni 556k - 56 bez. Rüböl 237 vember 225, April-Mai 235 bez. 185, November - Dezember 18 18 bez.,

PEogem, 25. November. (Pos. Z.) (Amtl. Bericht.) Kündigungspreis 555. pr. N Dezhr. Junnar 1873 553, Januar - Februar

fd. pr. April- Mai rste loco kleine

o naeh Qual. 455 Thlr. Alles pr. Tonne von 200 Ff.

Anzeigers).

Spiritus 1853 - 183, November Frühjahr 185 Br.,

pr. 20 Otr. ozember 555, Novem-

er-Dezember 553, 55, Februar März 553, Frühjahr 55 Fass) (pr. 100 Liter 10, 00 pot.

ai · Jani = Spiritus (mit ) kKündigungspreis 173.

. November 173, Dezember 173, Januar 1873 177, Februar

745, März 18, April April. Mai im Verbande 18.

Wag deb, 25. November. Magdeb. Zig.) Weizen 78 bis 83 Ihlr., Roggen 59 - 61 Thlr., Gergte 58-77 Thlr., Hafer 6 = 50 Thlr. pr. 200 Pfd. Rartoffeispiritus: Locowaarèe n, . Termine fla. Loco ohne Fass 195 Thir, Gktober=

ovember 193 Lhlr., November - Dezember 19 Thlr., Dezem- ber Januar 13 Thlr. Er. IC, ροο. mit Vebernahẽmès' der Ge- binde à 15 Thlr. pr. 1060 Liter. Kübenspiritus nur zu niedrigen Preisen verkäuflich. Loco —, pr. Dezember 18. Thir.

C Dhra, 265. November, Nm. .I U. (MW. T. BI Getreide- marki. Wetter; Trübe. Weizen niedriger, hiesiger loco 3 25, fremder loco 8.223, pr. November S 23, Pr. März 8.5, pr. Mai 8.3. Roggen matter, loco 5.25, 6 November 5.33, pr. März 5.15, pr. Nai 5.15. Kübbi stist, loco 12, pr. Mai igen, Leinöl loco 13.

HaraRhrrxrg, 25. November, Nm. (W. T. B.) Ge- treidemarkt. Weizen und Roggen joco fest, auf Termine matt, Weizen pr. November 177pfd. pr. 1665 Kilo netto in Mk. Banco 166 ., Pr. November - Dezember 127pfd. pr. 1069 Kilo netto in Mark Beo. 1645 &., pr. Dezember Januar i27 fd. pr; 1900 kilo netto in Mark Banco 161 G., pr. April- Mai 127 pfd. pr. 1000 Kilo netto in Mark Banco 1676. Roggen pr. No- sember 1009 Kilg netto in Mark Beg. 19 Gd., pr. November- Dezmember 1009 Kilo netto in Mk. Beco. 109 Gd., pr. Dezem- ber Januar 1000 Kilo netto in Mk. Bco. 10 Gd., pr. April- Mai 100) Kilo netto in Mark Banco 112 Gd. Hafer fest. Gerste still. KRübsöl still, loco 255, pr. Mai 25. Spiritus ruhig, pr; 100 Liter 199 pGt. pr. November 17, pr. November-Derpbr' 16g, Pr, April- Mai 16 preuss. Thaler. Kaffee steigend, Um- satz 5900 Sack. Petrolenm fest, Standard white 196co 144 Br, 144 84, pr. November 143 6d., pr. November - Dezember 145 6. Wetter: Sehr milde.

Kremmen, 25. Novembr. (W. T. B) Petroleum ruhig, Standard white loco 22 Mk. bez.

Ariusgtercdtenmn, 25. November, Nm. 4 U. I5 M. (W. T. B.)

Getreidemarkt (Schlussbericht). Weizen unverändert. Roggen loco unverändert, pr. März 2063, pr. Mai 2025. Rüböl loco und pr Dezember 453, pr. Mai 44. Wetter: Regen

Antwerpen, 25. November, Nm. 4 U. 30 M. (W. F. B)

Getreidemarkt (Schlussbericht) Weizen unverzndert. Roggen behauptet, französischer 293. Hafer fest, inländischer 18. Gerste stètig.

Eetrolenmmarkt (Schlussbericht) Raffinirtes Type weiss, loco 53 bez., 54 Br., pr. November und pr. Dezem- . 35 ö u. r., pr. Januar 545 Br., pr. Januar - März 54

r. Ruhig.

Eomdlom, 25. November, Nm. (W. T. B) Getreidemarkt. (Schlussbericht). Guter Marktbesuch. Fremder Weizen fest zu äussersten letzten Preisen gehandelt, englischer Schleppend. Mehl fest. Frühjahrsgetreide zu äussersten letzten Preisen gehandelt. .

HGmdonm, 25. November. (M. T. B) Die dem -Reuter- schen Bureau- aus Rio de Janeiro vom 6. Novomber (per Dampfer - Senegale) zugegangenen Berichte melden: Wechsel- Cours auf Landon 263 4. Preis für good first Sso0 Reis. Ver. käufe seit Abgang der letzten Post 43 000, Total-Export seit letzter Post 140,559, davon nach dem Kanal 7000, nach Nord- Europa 28, 500, nach dem Mittelmeer 16,500, nach Nord Amorika S7, 500 Sack. Vorrath N, 00 Sack. Fracht nach dem Kanal

23 Sh.

; Hondom, 25. November, Im. (W. T. B.) Wollauk tion. Beste seoured Philipp erzielten heute extreme Preise, fehler- hafte waren williger.

HäHverpocli, Z5. November, Vm. (W. T. B.) Baum w olle Anfangsbericht); Juthmassslicher Lmsata 10,0090 Ballen. Stetig.

agesimport 15,000 B., davon 5000 B. amerikanische.

Hi ver p ωνοI 25. November, Vm. 10 L. 8 M. (W. T. B.) Bani wolte: Muthmasslicher Umsat? 12009 B. Gute Erage, Preise fest. Tagesimport 156, 044 B., davon 5350 B. ameoriknni- sche, 95b2 B. ostindische. Orleans Junuar-Februar- Verschif- fung 98. amerikanische aus irgend einem Hafen Januar-Mär-- Verschiffung 955, Dhollerah 67 d.

Läverpegt, 25. November, Nm. (V. T. B) Baumwolle k 14.900 B. Umsatz, davon für Spekulation und

xport 40090 B. Volle Preise. . .

Middl. Orieans 1098, middling amerikanische 9g, fair Dhol- lexah 6E, middl. fair Dhollerah é, ggog middl. Bhollerah 6Ks, middl. Bhollerah 5z, fair Bengal 5, fair Broach 74, nem fair Qomra 755, good . ö ö . Madras 6, fair Pernam gz, fair Smyrna 73, fair Egyptian 95.

ö e, ,, November, Rm. Ww. T. B.) (Produktenmarkt.,) Rüböl behauptet, pr. November 99.00, pr. Dezember 9990, pr. Januar. April 190.25. Mehl pr, November 71.25, pr. Dezem- ber 69 25, pr. Januar - April 68.50. Spiritus pr. November 59.50. Wetter: Regen.

Fennel - gaka—d Aegt em- Edge.

Erenhkafrart ad. ,, 25. November, Nm. 2 L. 30 M. (W. T. B.) Rjäshsk-Wjäsma-Eisenbahn 88, franz. österr. ungarische Bank 1153 à 115. .

Nach Schluss der Börse: Kreditaktien 366, Franzosen 365.

(Schluss course.) Berliner Wechsel 13. Harburger Wechsel S6. Londoner Wechsel 119. Pariser Weohsel 22. Wiener Wechsel 107ß. Franzosen, alte“) 3665, neus -—. Hessische Ludwigsbahn 182. Böhmische Westhähn Zösz. Lombarden“) 2173. Galizier *) 2455. Elisabethbahn 2673. Nord- Vesthahn 2344. Elbthal 1865. Gotthardbahn 1948. Gberhessen 783. Albrechtsbahn- Aktien 1877, do. Erioritäten 855. Oregon 505. Kreditaktien“) 367. Bax erische Prämien-Anl. 1115 do. Militär Anleihe 1005. Nene Badische 1025. 1872er russisch- englische Anleihe vollbez. S8, do, hicht vollbeez. Russ. Bodenkredit 91. Neude Russen S8. Türken 50. GSilberrente 645. Papierrente tl 5. Minden -Logse 955. 1860er Loose 953. 136406r Loose 1653. Ungar. Anleihe 773, do. Logse 1113. Raaß- Grazer Loose Sz. Gömsörer St§. Bundesanleihe 1008. Ame. rikaner de 1882 365. Darmst., Bankaktien 5ßor. Meininger B. 1665, do. nens 1573. Schuster Gewerbebank 152. Süddeutsche Bodenkredit 1139. Dentsch-österreichische B. 1307 Italienisch- dsutsche Bk. 124. Eranco- hollünd. E. Franz. ital. B. 99. gentral- Pfandbriefe 963. Erovinzial-Disconto- Gesellsch. 183. Brüsseler Bank 121. Berliner Bankverein 165. Leipziger Vereinsbank 103. Frankfurter Bankverein 1653, do. Wechs- lerbank 113. Centralbank 1225. Antwerpener Bank 1183. Englische Weohslerbank 56z. Baltischport 865. New-Lerker oproz. Anleihe 955. Sonth kKastern 71. Kontinental- Eisen- bahnaktien 1205. Hahnsche Eflektenbank 1365. Wiener Union- bank 3068. Frankfurter Baubank 1079. Cesterreich. National- . p di pr. ultimo

r. medio resp. pr. ;

ne n m e e, 5 Fä-, 25. Noybr., Ads. W. L. B.) ö

(Effekten - Soziethi.) Amerikaner 96r, Kroditaktien 365, pr. gompt. = 1660er Loose 856 Franzosen 3645, pr. Compt. , Galizier 155, Lombarden 217, Silderrente öl, Papier- rente —, Elisabethb. —) Oberhessen Meining. Bank —, neue =, Darst., Bankaktien deutsch- österreichis he Bank ; Brüsseler Bank —, Wiener Unionbank —, Böhmische Westbahn —, Oregon —, Nordwestbahn-—, Raab- Grazer Loose —, Provinzial -Diskonto- Gesellschaft Frankfurter Bankverein Hahnsche Eflektenbank Amsterdam. Bank , nene französische Anleihe —, französ. italien. Bank Donauaktien —, Frankfurter Wechslerbank kontinental. Kisenbahnhan -; Antwerpener Bank 1196, Berliner Bank- verein —, österr. National Bank 1059, franz. ̊sterr.- ungarische Bank 114 à 114, Reichseisenbahn 120.

Hamnhwrg., 25. November, Nm. (W. T. B.) Schluss mati. Franz. dsterr. ungarische Bank 115.

(Schlusscourse) Prenss. Thaler Hitmburger St. Er. Aktien 98. Siͤhberrente 655. Oesterr. Kreditaktien 3165, do.