1872 / 283 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 29 Nov 1872 18:00:01 GMT) scan diff

at; ja auch ziffermäßig waren wir vollkommen unterrichtet über die Wir besaßen die sogenannten Schematismen, und besitzen sie noch, der einzelnen Diszesen, wo kloster⸗ und kon regationsweise nicht blos die Ziffer, sondern sogar die Namen der Bethei Es besteht nur ein Unterschied; es sind dort me jeweilig thatsächlich in der Ausübung des Lehr ein Wechsel eintritt, und mir war es darum zu thun, genaue Ziffern ĩ bestimmte zu erlangen, ins Besondere ebatte, die ich ja vorgus ene Verträge stellen übereinstimmen ze in Westfalen, in Preußen, in Schlesien Sätze zu Tage, Person, nein mit der

gegen sich habe, nun angestellt werden müßte. Es 2 hier um * nichts, als um die Be— welche anderen Be-

meinen Vorschriften

lichen Tadel ch, ineine Herren . 3 6 en. i ngungen noch dazu kommen, ist nach den a . zu bestimmen, und, meine Herren, in dieser Beziehun hat ja, ut oder schlecht finden, in diesem Augenblick die Ver= nen weiten, sehr 3 r, ,. in ihr Gewissen i oben, die Bedingungen des Weitern zu regeln. é e. . di gh . so ist, geht wiederum aus den Gesetzen hervor. Es ist ausdrücklich in Bezüg auf die Begmten. und zu den unmittelbaren Beamten gehören döch auch die öffentlichen Lehrer; ich bitte immer festzuhalten: es handelt sich um die öffentlichen Schulen vorgeschrieben, daß die Bedingungen, unter welchen l e oe nt eben ing seß 10. Titel IL. Theils des Allg Landrechts bestimmt werden durch Gese und durch n n, und daß die Instruktion in Art. 4 nicht hat ausgeschlossen werden sollen, das werden Sie anerkennen, wenn Sie n Rückblick auf die Entstehungsgeschichte dieses Artikels dort namentlich die Rede davon gewesen, daß unter diesen im Geseßze festgestellten Bedingungen namentlich auch die Prüfungsordnungen zu verstehen seien. Prüfungsordnungen wird nun aber nicht im Gesetz festgestellt, son⸗ dern auf Grund, gesetzlicher Ermächtigun organen. Man kann also hier in der Ausdruck des Art. 4 nicht in enger Strer ; daß er im Einklang mit dem bereits Entwickelten auf allgemeine Bestimmungen hinweist, welche im geseßlichen Wege zu Stande also auf solche, welche innerhalb ihrer geseßlichen der Verwaltung getroffen sind. Ich glaube, meine Herren, man kann sagen: die Maßregel ist ausführen:

lichen Bedingun igten stehen.

r aufgeführt, ais sich mögen * erufs befinden, weil . über den jetzigen Stand, gau Benutzung der heutigen ur Hand zu haben. Rheinprovin e er Vertrag nicht mit der einzelnen Oberin oder der Genossenschaft geschlossen wird. Die Oberin wählt ihrem freien Ermessen. Es heißt und es ist usdruck, aber es steht wörtlich in den Verträ es heißt die Genossenschaft stellt die Lehrer. Ich scheine n verstanden zu sein, ich meine, in den Verträ schaft stellt die Lehrer. Ich meine, daß das ist , und ich meine, der Herr Abgeordnete v. Mallinckrodt, dem vielleicht diese Verträge besonders bekannt sind, hat dieselbe Empfindung gebabt, denn er hat jenes Wort »stellen« vermieden, er hat gesagt » bezeichnet. Die Einkünfte werden theils an die Oberin gezahlt, theils zum ge⸗ ringen Theil an die Einzelnen, theils an In allen äußeren Beziehungen werden die Angelegenheiten von als Stellvertreter de die Ferien haben sie keine freie Disposition, sie be Mutterhause, um Theil zu nehmen an den geistl der Fortbildung im Lehrfach, auch zur Erholung, sie wohnen, zu. sammen; wenn mehrere sind, wird ihnen gemeiniglich eine Nichtlehr⸗ schwester zur Seite gestellt, die die Funktionen der Vorsteherin übt. Sie sehen, meine Herren überall Anfänge klssterlicher Einrichtungen; diese wachsen, denn die Verträge sprechen der Regel nach davon, d nur Lehrerinnen, die der betreffenden Kongregation oder dem betref · fenden Orden angehören, später angestellt werden sollen; es soll jede Vakanz wieder besetzt werden mit solchen Schwestern. Ich habe einen Vertrag gefunden, in welchem sogar gesagt wurde; Kinder in den Schulen, und Eltern dieser Kinder, dürfen mit den Lehrerinnen nicht sprechen es sei denn in Anwesenheit der Oberin.

Der Verträge sind ja viele, Mir ist einer hier vorgelegt worden, der mich auf den Gedanken geführt hat, mich zu fragen; sich hier noch um eine öffentliche Schuls oder handelt sich rein kirchliche Anstalt, um eine Anstalt, die auch hineingreift in die zweifellosen Grenzen des Gebiets der Staatsgewalt. Dieser Vertrag ist geschlossen von dem Pfarrer als Schulinspektor mit der betreffen den Oberin, der Bürgermeister erklärt sich einverstanden, der Schul ; vorstand und Kirchenrath genehmigt ihn. damals vorgelegen hat, ; Stelle aus dem Vertrage läßt mich und ich muß . wünschte, daß dem so ware annehmen, daß die Regierung erst jeßt von diesem Vertrage erhalten hat. Ich lese , agt diese Stelle zum Beweise vor, daß man wirklich nicht . . hat man Iffentliche Schulen oder Kirchenanstalten

1 Die Genossenschaft von der göttlichen Vorse entsendet drei ihrer Schwestern, von denen we Lehramte qualifizirt sein müssen. . .

2) Das häuslich kirchliche Leben (vita regularis) der Schwestern ihren am 29. November 1844 von dem hochseligen Max gutgeheißenen Statuten.

3) Die dritte der Schwestern steht beiden anderen als Oberin vor, und besorgt die Haushaltung.

H. Den beiden Schulschwestern werden zwei Kla en der Elemen tarschüle übergeben, worin sie nach einem, vom Königlichen Schul⸗ pfleger Amt festgestellten Schulplan den Unterricht ertheilen. ;

5) Eine hat blos Mädchen zu unterrichten, und zwar die von einem Alter von etwa neun Jahren bis zu ihrer Entlassung. Die andere unterrichtet eine gemischte Vorbereitungsklasse von kleinen Knaben und Mädchen, doch so, daß ihr nicht zugemuthet werden darf, Knaben, , . Lebensjahr schon erreicht haben, länger in ihrer Schule u behalten.

7) Wöchentlich werden dreißig Stunden Unterricht ertheilt, näm— lich täglich mit Ausnahme der Sonn und Donnerstage, wo der Un⸗ terricht ganz ausfällt, sechs Stunden. ; .

8) Täglich besuchen die Kinder mit ihren Lehrerinnen die heilige Messe, und zwar 8 Uhr (lin zwei Wintermonaten halb 9. ugesehen werden, ob es nicht zu ermöglichen ist, daß der Unterricht chon eine halbe Stunde vor dem Kirchenbesuch beginnt.

9) An Sonn ˖⸗ und Feiertagen müssen die Lehrerinnen mit den Lindern der Hochmesse, dem nachmittäglichen Gottes dienst intlusive Christenlehre und den vorfallenden Prozessionen beiwohnen.

106 Zur Sommerzeit, d. h. wenn nicht geheizt zu werden braucht, versammeln sich die Kinder Viertel Uhr vor dem Gottesdienste in der Schule, um in geordnetem Zuge, wie es an den Wochentagen auch immer geschieht, zur Kirche

wei ersten Tage Montag und asinacht und an den drei Kir-

gesehen habe,

und beruft ab na

nach dem 1 ; zwar ein niedriger

olches Amt

en steht: die Genossen.

nur einen kur ein würdiger Ausdruck

werfen. Es i rößte Theil aller A von den Verwaltungs- die Gemeinschast. That annehmen, daß der

nge auszulegen ist, sondern Oberin geleitet.

eben sich nach dem en Uebungen, an

kommen sind Macht von

keinen Grund für ausführen:

Verfassung habe ich eigentlich den Antrag, v. Mallinckrodt gestellt hat, zurückgewiesen / chtspunkt der Verfassungsimäßigkeit, der in Meine Herren, das

und damit glaube ich, meine Herren, den der Herr Abgeordnete denn es ist nur der Gesi seinem Antrage zur formellen Geltung kommt, versteht sich aber von selbst, daß ich damit nicht schließen kann. Herr Abgeordnete v. Mallinckrodt hat gesprochen von vielen hervor · eugnissen über die Befähigung und die Leistung die zu Lehrerinnen berufen sind. Meine Herren, es ist wahr, es ist ihnen vieles und gutes Lob gezollt worden und es ist ihnen auch gezollt worden, nachdem die erlassen worden war. Auf der andern Seite die Frage des Herrn Abg überall einverstanden

ragend günstigen Z der Schulschwestern

Verfügung vom 15. Juli

freilich, und das antworte ich allerdings auf v. Mallinckrodt, hat man sich auch nicht erklärt mit ihrer Wirksamkeit; man hat hervor · gehoben, daß ihnen oft genug nicht die ausreichenden Kräfte beiwohn⸗ ten, in gemischten Klassen, selbst wenn es sich nur um Knaben bis zum 10. Lebensjahre handelt, zu lehren.

sich da und dort eine weichlich ⸗fröm chtung wahrnehmen, Im Jahre 1857

Ob er der Regierung

Man hat hervorgehoben, Ihnen wie

melnde und darum krank und das haben, meine Herren, Schul- bereits hat ein katholischer Schul. Bezug auf die Schulschwestern er⸗ Schulen Schulschwestern nicht über— cht übergeben an die Kirche zum Meine Herren, ich habe auch

männer gethan. Rath seine warnende Stimme in hoben: Der Staat dürfe seine lassen; er könne die Schule ni Nützen und Vortheil der Orde

daß es päda die den Ausschlag

fügung vom 15 Juni. taats diener ihrer Stellung di durch das Landrecht auferlegt; den Vortheil Wohlergehen des Staates zu fördern. meine Herren der in den verschiedenen alt, vielleicht oft in unrichtiger Gestalt Abg. v. Mallinckrodt las Ihnen ja scherziveise ein . vor, was wenigstens nach seiner Meinung dies ausdrückte es ist das ein Gesichtspunkt wied schiedenen Wandlungen der Zeit in worden ist, weil er nach den gesetz Und auf diesem Boden, meine Herren, ist die Verfü⸗ nnen Schulschwestern die gewähren sie eine g Anvertrauten zu aterland, zu solchem Gehor⸗ des Vaterlandes, zu solchem Bewußtsein der Vaterland erziehen werden, daß Anschauungen und Gesinnungen, nd für ihr Streben und Wirken nicht außerhalb?

ja noch kein schlagen, der

ung St. Maurice nigstens zwei zum

richtet sich nach

gogische Gründe im engeren Sinne waren, Bischof Caspar

den Erlaß der Leine Herren, es handelt sich um mittel und Staatsdiener im Allgemeinen wird je nach e besondere Pflicht durch das Gesetz ich meine, die Sicherheit, das Es ist das ein Gesichtspunkt, Wandlungen der Zeit in ver— der Herr

schiedener Ge ches Beispiel

erhole ich —, der in den ver— verschiedener Weise lichen Bestimmungen werden muß. sem

gung erlassen. Ich habe müssen fragen: ihnen durch dies Gesetz gestellte Aufgabe ö Bürgschgft dafür, daß sie die ihnen zur Erziehun solcher Freiheit, zu solcher Treue zum V sam gegen die Gesetze Angehörigkeit, dereinst der Schwerpunkt für ihre der entscheidende Bestimmungsgru innerhalb der Grenzen des Vaterlandes liege und erren! Die Staatsregierung hat es ist and gegangen einen Kampf hier ge

der Hingebung an das

unter Aufsicht ihrer Lehrerinnen ein

geführt zu werden.

19) Wenn in einer Woche die Dienstag) Spieltage sind, wie es zu messen der Fall ist, so wird Donnerstag Schule gehalten. sselbe ist bei anderen Spieltagen, die keine gebotenen ls Königs- Geburtstag, Katherinen Markt, St. Cäcilia, St. Nicolai und unschuldigen Kindertag) zu beobachten. Von Seiten des Schulvorstandes steht nichts im Wege, daß dies Schwestern St. Elisabeth, St. Josephit und St. Annae Tag gehalten werde. .

14) Eigentliche Osterferien finden nicht statt. Die drei letzten Tage der Charwoche werden mit frommen Uebung . Kirche, theils in der Schule zugebracht. Osterdienstag wird zwar keine Schule gehalten; nach Mittag aber ist Kirchenbesuch und Dagegen sind nach der Entlassungsprüfung in r ersten Mai-⸗Woche einige schulsreie Tage. pflichtungen der Lehrerinnen resp. Schwestern

die theils noch unter der ärfer greifbar hervortraten, zeigen in ihrer Stellung gegenüber der damit zu erkennen gegeben, welch ge— f legt, daß sie die Schulaufsicht in ihrer ulaufsicht wirksam üben könne. daß den Ordensaängehörigen eübt werden kann, alle diese Fragen nicht be⸗= eierlich Gelübde ndet, ein feier⸗ sie eintreten in den Schuldienst,

nicht gescheut hat, diejenigen Gegensätze, Decke lagen, theils bereits klarer und sch aufzurufen und sich klar zu Staatsregierung. Sie hat waltiges Gewicht sie darau and hat, daß sie die Schu / erren, hat man wohl die Bürgschaft, . gegenüber die Schulaufsicht in der Wirkf die nöthig ist? Ich, meine Herren, habe hen können, ich habe mir vergege ie betreffenden Personen an ihre Gemeinsamkeit bi liches Gelübde, abgeleistet, noch ehe unbedingten und ich habe mir sagen müssen, Angehörige dieses Staates, schauung und aus für das Wesen diese andere Oberen nehmen wie weit sie den Staats die Zeiten haben es Jahre 1870 hat es abgeschlossen andere reiheit und Selbständigkeit im esessen haben. Da mußte ich mir auch ferner d n Personen, die durch eigene Gelü bern, hat der Staat geringen Einfluß Tadel von untergeordneter Bedeutung, sicht nicht zu üben. Meine Herren! Ich sollte ja nach dem Wunsch v. Mallinckrodt, mit dem der mei Thatsachen angeben, wie abhängig Meine Herren, ich schalte hier ein nicht blos von denen,

Feiertage (a

Nun, meine ; ebenso mit folgen-

den Ordensfesten der St. Vinecentia,

nwärtigt, daß ein en, theils in der

Kreuzweg⸗

manche der Oberen sind nicht etnmal sie haben nicht aus unmittelbarer An-

Verstandniß 23) Die Nebenver

sind folgende: .

a) wenn der Pfarrer es verlangt, müssen Verfügung stehende Stiftungsgelder (zum Betrag an alte, arme und kranke Leute, Kirche nach gewissen Gottesdiensten augtheilen.

246. Die Lehrerinnen müssen täglich in der Vormitt Vaterunser für den Stifter mit den S s für andere Wohlthäter und zs kann dies Vaterunser als das Unterrichts dienen oder demselben hinzugef

259. Eben so müssen die Schwestern für gewisse Wohlthäterinnen z beten und jährlich eine heilige Messe bet darf nicht in den gewöhnlichen Schui—

ährend des füglich in der Kirche anbrin—=

unmittelbarem Mitleben ein rechtes und ich habe mir weiter sagen müssen: für sich das Recht in Anspruch, zu entscheiden, gesetzen unterwürftg seien; und andere Obere aber jener Beschluß vom Obere haben die hervor- Lande nicht mehr, die sie

sie gewisse, ihm zur von etwa 15 Thalern) allmälig vorbereitet, theils in deren Häusern, theils in der agè schule ein chulkindern beten, ebenso Nach= Wohlthäterinnen.

gewöhnliche Schlußgebet des ügt werden.

le Antwort geben: auf diejeni-⸗ bde unterworfen sind derartigen da ist sein Lob und ist eine wirkungsvolle Auf⸗

e des Herrn Abg. nige so gänzlich zusammenfällt, die betreffenden Personen sind. Wort ein: Was ich sage, gilt Orden angehören, das nen mit zeitlichen Ge⸗ nateriellen Unterschied nicht, denn daß, um den Beruf der Lehrerinnen

unerneuert geblieben

monatlich einen Rosenkran Das Rosenkranzge stunden verrichtet werden.

Es soll aber zugesehen werden, ob es sich entweder w Handarbeitunterrichts oder irgend wann

die einem eigentlichen gilt auch von denen, die den Kongregatio lübden angehören. Ich finde einen! bis jetzt habe ich noch nicht gehört, weiter zu führen,

hrerinnen verpflichtet, alljährlich im hren der schmerzhaften Mutter Jesu, als einer Patronin der Gemelnde, mit ihren Schulkindern eine heilige Messe zu hören, welche keine andere welcher sie ohnehin §. 8 beiwohnen.

27e) Die Schwestern müssen um Aller Seelen das Grab des gen und mit Blumen schmücken, wofür g8tasse eine Vergütung von 11 Sgr. erhalten, und a kirchliches Jahrgedächtniß halten lassen, wofür falls mit 1 Thlr. 20 Sgr. aus besagter

ie der Kirchen⸗ rerinnen mit ür gewisse Andere ebenso nach ibrem sse hören. Hier gilt wieder der §. 26

Ferner sind die Le Monat September zu E

zu sein braucht, als die,

angesehenen

t angedeute Stifters von Unkraut reini

sie aus der Stiftun ebruar sein ihnen ihre Ausga Kasse vergütet werden. . 3.

231) Dem Begräbniß gewisser Wohlthäterinnen, d Vorstand seiner Zeit bezeichnen wird, müssen die Le ihren Schulkindern beiwohnen tödtlichen Hinscheiden eine h. mit Bezugnahme auf §. 8 G

29) Die Schwestern beziehen dage sichertes festes Jahrgehalt von 350, Dre es wird Ihnen ein gemiethetes, nur v Haus frei überwiesen.

Al) Aus der Gemeindekasse werden ibnen in monatlichen Raten 213 Thlr. ausgezahlt und hat jede der beiden Lehrerinnen über die

ein Ausweg, z Hand gewiesen. die Kongregationen sind Wie abhängig vie ihr eigener

ernsten Worten ch meine also, ich habe Necht zu sagen, en so zu betrachten und aufzufaffen, hole ich also die Personen sind, ihre ganze eigene Persönlichkeit in diesem das zeigen die Verträge. Diese Verträge nisiers nicht erst gekommen in Folge der ern recht reichliches Material lag vor, um n, ehe die Verfügung erlassen wurde; dallinckrodt mir vielleicht glauben möchte, che, eingehendste Erwägung ge⸗ den Entschluß zu sassen, ; ndelte sich eben nur um stische Fesistellung, nicht um das große ontscheidung an die Hand gegeben

wie die Orden.

Wille, ja ich n Verhältnisse verloren geht,

sind zur Kenntniß des Mi Verfügung vom Juni, sond diese Fragen beurtheilen zu

und wenn der Herr Abg. v. es ist eine sehr ernste, fast vie ; wesen, die mich endlich dazu bestimm andeln, wie es geschehen ist. Es ha ganz genau stati anzen, welches di

1öchte sagen,

en ein hiermit Ihnen zuge⸗ hundertfunfzig, Tbalern und on Ihnen zu bewohnendes

die ziffermäß Material im

4.

i . des Ganzen oder ihr Jahrgehalt zu 106 Thlr. 15 Sgr. r uittiren. ; ö 32) Aus der Kirchenkasse resp. kirchlichen Armen und Stistun⸗ kasse nn sie im Monat Dezember 137 Thlr., worüber die Dbtnn uittirt. - J Meine Herren! Derartige Mittheilung, derartige Kenntniß ist ut meinem Herrn Amtsvorgänger nicht unbekannt gewesen, es hal den auch schon der Herr Minister von Mühler, nicht lange, ehe er au dem Amte schied, sich die Frage ernstlich vorgehalten, ob es mini sei, in diesen Zuständen weiter zu verharren und er hat wenigen einer sehr wesentlich betheiligten Negierung gegenüber ausgesprohn daß unter keinen Umständen ein Vertrag noch zugelassen würde, Bestimmungen dieser Art, wie ich sie Ihnen geschildert habe, enthaln Leider ist diese Verfügung nicht des Weiteren promulgirt worden sondern es ist eben nur bei der einen Regierung geblieben. Es schah dies aus dem Gesichtspunkt, weil man die Irgge weiter u eingehender und gründlicher zu erledigen beahsichtigte. abei muß ij nun freilich sagen und ich kann es für einen Vorwurf in tem Weise erachten, daß ich bei dieser Prüfung allerdings von anden Besichtspunkten geleitet gewesen bin, als meine Amts vorganger int insbesondere auch der Minister von Bethmann Hollweg] dessen skript hier , . worden ist, Ich mache kein Hehl daraus und spreche meine Ueberzeugung dahin aus, daß zu einem guten Ihn die Staatszegierung selbst Schuld an diesen Zuständen ist, und z will mich dieser Verschuldung nicht schuldig machen.

Daher, meine Herren, dle Verschieden geit. Ich bin nach genaun Prüfung der Meinung eworden, es müsse ein Schritt gethan wa, den, der nicht blos ein Scheinschritt ist, ein halbes Verfahren enthi

ch habe die volle Ueberzeugung gewonnen, daß eine Verfügung, m ie Herr von Mühler erlassen hat, wenn sie auch verallgemeinert wor den wäre, wenig oder gar nicht den gewünschten Erfolg gehabt, son dern nur nach Außen gewirkt haben würde. Sie würde nur dan eholfen haben, daß diese Dinge nicht in formulirte Paragraphen . aßt worden wären; das ist richtig. Aber bei dem bestehenden Ge . würden sie gelten können auch ohne Formulirung; man önnte niemals eine mgehung mit Sicherheit hindern. Eine Ün. m, würde um so leichter sein, als es erklärlich ist, warum d gFlun nden ein großes Interesse haben, daß diese Angelegenheinj so dauernd festgehalten werden. Ich bin fern davon, zu sagen, imma seien es materielle Gründe, es werden auch höhere e, e. Gesichtpun t in Betracht kommen; aber meine Herren, überwiegend sind es eb materielle Gründe, und diese Grün n, . darüber liegen mit oh bringen die städtischen Behörden dazu , mit den ongregationen gemeinsami Sache zu machen und die n n, zu erleichtern. Noch juͤngst wun⸗ mir ein Fall mitgetheilt, wo die Regierung drei Schwestern namen, lich bestätigt, und wo nachher der Vertrag so verallgemeinert wurd wie vorhin bezeichnet worden ist, ein Vertrag mit der Stadtbehoͤth⸗ ward abgeschlossen, worin es hieß, die Oberin hat über die Anst, lung zu bestimmen, und wir unterwerfen uns Allem.

Meine Herren! Nur eine durchgreifende Verfügung allein war ch die dahin fuhren konnte, das zu erreichen, was erreicht werden mult. Durch teing andere Maßregel war sicher zu helfen. So lange sie di Schulschwestern zulassen, wandeln sie den Geist der Abhängigkeit, in welchem sie stehen, den Geist, welchen ich vorhin ih ir habe, niemalt.

Das sind die Gründe, die mich, selbst abgesehen von den augen. blicklichen Verhältnissen, dahin geführt haben, diese Verfügung zu an. lassen. Aber was sonst noch in Betracht kam, das war dieses.

Es ist gar nicht zu verkennen, daß ein außerordentlich stetigtt Wachsen der Orden und Ordensstationen vorhanden ist. Ein hel der Mitglieder dieses Hohen Hauses ist in der Lage gewesen, als zi sogenannte Moabiter Kiostersturm Petition in der Kommission zur Vn. handlung kam, ein Verzeichniß zu erhalten, welches auf Grund du damals vorliegenden Schematismen der Diözesen die Zahl der Ordenk stationen und Ordensmitglieder feststellte. Seitdem ist die eine Vu änderung eingetreten, ö. die Jesuiten mit ihren Stationen niczt mehr in Betracht kommen können, von denen ist abgesehen. Damals i war ja wohl die Grundlage des Jahres 1869, die bei den Zusammen. stellungen gengmmen wurde ezistirten im Ganzen 82 Statlontn mit 5826 Köpfen. Die , ,. der letzten Schematismen von denen einige auch wohl noch etwas älterer Zeit angehören, eln dem Jahre 1869, ergiebt, abgesehen von den Jesuiten, statt 825 St. tionen 8h2, und statt 5826 Käuptern 8059. Meine Herren! Ich hah⸗ auch entfernt nicht meinen Blick verschließen können gegenuber di Energie und Kraft, mit der die Ausbreitung der von mir bekämpft Bestrebungen Statt hat. Mir liegt in dieser Beziehung ein Beisphl vor, welches sich wohl hören läßt. .

Im Jahre 1849 wurde eine en ne gestiftet auf Grun eines Statuts, welches sagte: »Die Genossenschaft bezweckt zunähl den Unterricht und die Pflege der Blinden; sollte sie jedoch eine gt. wisse Ausdehnung erhalten, so wird sie sich keinem Liebeswerk, daß in ihrer Kraft liegt, entziehen und sich namentlich der Erziehum widmen, und als ihr die sogenannten beschräntten Korporation ⸗· rechte, die Niemand antastet, gewährt wurden, da hieß es in der Ve stätigungsurkunde: sie sei bestimmt zur Pflege und zum Unterrich armtr blinder, verwahrloster und verwaister Kinder. .

Meine Herren! Ich bin fern davon zu behaupten, daß diesen nächsten Zweck, der Pflege der Blinden, von der Kongregation nich Genüge geleistet werde; aber diese Thätigkeit tritt weit zurück gesen ihre Schulthäͤtigkeit. Ueber ganz Deutschland ist diese Kongregation verbreitet und ihre Schulen. . 4

Dann meine Herren, konnte ich doch nicht unterlassen, mir di großen Ziffern zu vergegenwärtigen, die berelts fesistehen darübe wie viel Schulschwestern an öffentlichen und wie viel an Privat schulen thatsächlich im Dienste sind ich darf mich wohl so aut drücken, denn für sie ist es ja ein Dienst. .

Ich habe vorhin schon erwähnt, daß der Regierungsbezirk Coblen in dem sich eine Reihe solcher Anstalten befinden und dessen Resultalr die Ziffer noch vergrößern würde, mir ein Material noch nicht si liefert hat; im Uebrigen aber stebt fest, daß bei öffentlichen Schulch beinahe achthalbhundert geistliche Lehrerinnen angesteilt sind; allem in Regierungsbezirk Düsseldorf 222, im Regierungsbezirt Oppeln 6, Aachen 75, Königsberg 59 und so fort. An Privatanstalten abe sind wirklich thätig, nicht blos eingetragen im Schematismus, als del Kongregationen oder Orden zugehörig reichlich 900.

Meine Herren! Alles das erivogen, bin ich zu der Ueberzeugum gelangt, daß es nicht nur mein Recht sei, das zu thun was ich g than habe: ich habe die Ueberzeugung gewonnen, es ist die höchst Zeit gewesen, einen Riegel vorzüschieben, es ist mem Pflicht gewesen. Und, meine Herren das sage ich dem Herrn vol . zu seiner Aufklärung oder zu seinem Trost, ich weiß g nicht, er sprach von Gesunden, Kranken, von Fürstlichkeiten und Dienerschaft, ich kann ihm versichern, daß die telle, auf die el wies, von der Verfügung nichts erfahren hat, als bis sie den Rr gierungen mitgetheilt war. Ich nehme also die Verantwortung zu nächst auf mich. *

Meine Herren! Es sind aber noch andere Gründe mn entgegengehalten worden, und ich muß sagen, darunter sind keine der schwächsten, die ich andeutett, die mich zögern lassen, diese Verfügung zu treffen. Ich mußte mir Einwen dungen vergegenwärtigen, die ich ja! heste gehört und di ich vorher schon des Neichlichsten gelesen habe. Es konnte nicht anden sein, als daß mit dieser Verfügung eine gewisse Härte verbunden war, sch nehme keinen Anstand, das Wort auszusprechen. mußte mir sagen, es werden auf diese ie eine Anzahl Frauen . hindert, den Beruf, in welchem sie jetzt sind, weiter zu führen, ob aber wenigstens wird es ihnen hir. es wird ihnen indirekt di⸗ Anmuthung gestellt, ihr zeitiges Gelübde nicht wieder zu erneuern, Aber ich denke doch, Alles das, was der Herr Abgeordnele von Mal linckrodt, gesagt hat, das leidet er verzeihe mir den Ausdruck = ein wenig an Uebertreibung. Die Farben sind zu grell aufgetragen um sie überall für richtig annehmen zu können.

Die Verfügung enihäͤlt zwei Säße, die bestimmt waren, di Härten zu mildern, und wenn diese beiden Sätze ihrem Wortlaut nach zunächst auch nach anderen Richtungen wirken mußten, ju wirken

atten, oder richtiger gesagt zu wirken bestimmt warch

o müßten sie auch nothwendiger Weise indirekte Wirkung auf die betreffenden Personen üben. Ich bin sehr häufig seßt in der Lagt gewesen, aussprechen zu müssen, daß es nicht recht sei, in diesem ode jenem bestimmten Falle die n n. eintreten zu lassen. . is gemeiniglich und soweit ich sehe, in solchen Fällen auch nicht einge

Abg. v. Mallinckrodt ab und Verfügung vom 15. Juni aus.

e ichn auses der Abgeordneten 273.

eten, sondern die Regierungen haben fei nd. ihre Bedenken, durch die sie waren, vorgetragen. Es gehören daru bgeordnete v. Mallinckr Ich glaube mich nicht zu i Anflhrung don Fulda in diesem Si Vielfach ist es unmöglich, der Verfügu moglich einmal wegen der Betheiligung der Gemein Gemeinde reich genug ist, ohne gedr Schulwesen dasseni allerdings ist auf

Wo das nicht ist theilweise zunächst ganz von der 6 8 ist in Fällen notbwendi ganzen Institute sich in einer Weise dem Messer nicht so dazwischen. esprochen worden, daß, eschaffen sei, ebenfalls Denn, meine Angeln heben, die prakti.⸗ berücksichtige ich. Ich weiß Sie, wie bedauerlich es ist, haben, nicht alle hin⸗ dem Lehrermangel schwestern in ihren Gehöriges zu thun, isten, und dahin zu Das ist der hnen vielleicht en, doch schon wie ich mir habe an- re in der Richtung zu it ist eine Menge von von Mallinckro

dem Sachverhalt sich an⸗ auf die Verfügung gewiesen ter auch mehrere der Fälle, odt auf der Tribüne rren, daß beispielswei nne ihre Erledigung findet. u geben, un⸗

Sle, werfen Sie den Antrag des Herrn sprechen Sie Ihr Einverständniß mit der

welche der Herr

Ve der Mitglieder de

ng Nachdruck

chen bach, Unter ⸗Staatsse kretär, Wittgenstein, Siegen. 153. Schleswig ⸗Holstein: Rendsburg. 26. Hannover: Uelzen. und Gutsbesitzer. Beigwitz bei Reife, v. Alten, Ritter Neustettin, Belgard nanz-Rath a. D., Crossen a. O, [rndt s Regierungs . Rath,

Kreis. Oberaimt. Meisenheim einrichsdorf bei Tempelburg, ach, Vorwerksbesitzer, schwerdt. Dr. Bae 3. Cassel: Stadtkreis ; und Rittergutsbesitzer, Spremberg, Ealau.

Neustadt O. Schl, 9. Opp ohm, Gutsbesitzer, Feile nigsberg: Memel, Hevdekrüg ? ehr, Kammerherr und Rittergu und; Grimmen, Greifswald r, Moritzkehmen bei Tilfit, enda, Ritter Wanzleben. Pr.

Berlin, 1. Arnsberger G Ahlmann, Banquier,

Albrecht, Allnoch, Frei⸗ II. Breslau: Ohlau, ow bei Gr. Tychow, in, Geheimer Ober⸗ Meseriß, Bomst. 6. Wiesbaden: Rheingau⸗ Nittergutsbesszer, Belgard. Glatz, Habel⸗ Rath. Berlin, Baerensprung, Staatsan⸗ rn bei Drebkau, 8. Bahlmann, Kreis- stadt, Falkenberg. r. Heydekrug, mbinnen).

ckt zu werden, dem offentlichen Staat für Recht hält, da und es ist verlangt durchgeführt Fristen gewährt, urchführung ab g gewesen

en, was der Hahlbe irt ;

igung bestander 5. 53 eldorf:

mann, Oldenstaßt,

sind geräumige ; utsbesitzer, T

& Chzlin⸗ K.

seltenen in welchen dle worren entwickelt haben, daß schneiden konnte. Es ist aber auch wo nicht sofort ein geeigneter Lehrerersatz zu von der Ausführung der Herren, die Welt kann ich nicht aus den schen Bedürfnisse und Nothwendigkeiten b recht wohl und vielleicht besser als räfte der Lehrer, die wir reichend vorhanden sind. abzuhelfen, ist der rechte Weg nicht der, die Schul Aemtern zu belassen, der rechte Weg ist, etwas durch Ausbildung der Präparanden ünd Seminar streben, daß die Einnahmen der Lehrer besser w allein richtige Weg und auf dem Wege bin ich enug gegangen aber, wie Sie wi in reicher Weise in dieseni Jahre. Sie wissen, geltgen sein lassen, die Mittel im vor derwenden, in der sie den niedrigen Sätzen,

Wiesbaden, v. Arnim,

. 6. in m . 8 Glatz, 8. Breslau: Neurode Verfügung abgesehen er. Lppellationgaer ich to! walt a. D Frankfurt: gerichts · Direktor, Beerb

Klein ⸗Döbbe

Meine Herren 11 nhof bei Kinte

Regierungsbezirk Gu tsbestzer. Schmoldow bei Güßkow, Behr, Lieutenant und Guts. l. Gumbinnen: Tilsit, Rudow bei Berlin, 6 sitzer, Catharinenhof

Niederung. Magdeburg: tinenhof bei Tharau, Kreis Fischhausen. nigsen. 14. Hannover: Bennigsen bei Otterndorf. Ber⸗ 5. Arnsherg; Bochum, Dort⸗ sessor, Düsseldorf, JI. Düssel ; trath, Tilstt, J. Gumbinnen: Ritterguts besitzer Dorimund. Oschers leben,

Kreis ⸗Deputirter. Guben, Sorau. Bankau bei Ereutzburg in Rosenberg. v. Beughem, n, 19. Büsseldorf: Stadt Cre⸗ Danzig 2. Marienwerder: gerichts Direktor, Fla⸗ v. Bismarck, Rath und Landrath, Regenwalde. reslau, 11. Breslau: Oh besitzer / Völlinghausen bei Soest. 6. Ärns . wingh, Stgats-⸗Minister . D. Herford, Halle, Bielefeld. oblenz: Altenkirchen, Neuwied. Staats ⸗Minister a. D. J Jerichow II. und I. t bei Dieß, . Wiesbaden: Unter 8. Königsberg: Wittlich, 2. Trier: Osterode i. Pr. 7. Köͤ⸗ Brauchitsch, Landrath, Deutsch Crone. Bx. B lt bei dem Ober Tribunal, Berlin, Reichenbach. Braun, Kommerzien.

Rotenburg, Hersfeld. v. Bredow, Uhyst bei Boxberg

24. Hannover: Wormditt, 5. Königsberg: B Rauschenberg Kreis Kirchhain, t dem vormaligen Kreise Vöhl. 2. Hannover: Emden. D. Hannover, 8. S gerichts. Rath, Tecklenburg rg, Hofbesitzer, Bippen be Bun sen, Berlin, J. Düffeldorf: Lenne Starygrod bei Koͤbylin, 8. Po- v. Chlapsows ki, Rittergutsbesißer, Schrimm, Schroda, Szoöldry bei Schrimm, 5. Claus witz, Ober ⸗Trlbunals. Rath, Berlin, Dr. v. Cottenet, Geheimer Re- ei Löwenberg i. Schl. 4. Liegnitz: Bun Assessor a. D. Düsse Cramer, Kreisricheer, Hechingen, 1 NRitterschafts Rath, Frankfurt: Landsberg, Soldin. Rokossowo bei Puniß, 3. Marienwerder: Dalwigk - Lichtenfels, Dembrowfa, 2. Oppeln: Oppeln. Sieg, Mülheim, Landrath. Mayen, 5. Coblenz: Cochem, Lauenburg in Pommern, evens, Landrath, Eleve, Direktor der Erziehungs- Düsseldorf: Gladbach. el; Landkreis Cassel, Kreis g/ Kreisgerichts Rath, Posen, 1. Posen: es, Gutsbesitzer, Milluhnen bei Stallu— n. —v. Donat, Oppeln. Dre⸗ annisburg. 2. Stettin Randow, Greifen Verlin, 4. Berlin.

noch nicht weit genug end er, Gutsbe

gsberg: Stadt und Kreis K mer Regierungs⸗Rath, Wen v. Benni Hannover, 32. Hannover: ger, Fabrikbesißer, mund. Berna dorf: Gladbach. Tilsit, Niederung aus Weitmar bei Bochum, ert og, Kaufmann, . f fen iemersdorf bei Forst i. L. Graf. Bethusy· Hue, Oberschlesien,

Hahn, L zr. Ben ing, Gehei

egeben waren, und dam Wennigsen.

ie der Herr Abgeordnete lesen hat, gegenwärtig bereits dollständig verschwunden.

Es ist auch gesagt worden, erworbenes Recht, und das sei ihner wo ein Recht existirt, da liche Gründe ist im weite rungen so verstanden und Abgeordnete

sen, Landes Direktor, cuhaus a. d. Oste, Witten g. d. Ruhr, rds, Landgerichts ⸗A Bernhardi, Sta v. Berswordt⸗

die Lehrerinnen haben ein wohl- nen entzogen. Nun, da schuͤtzt die Verfügung. Der A sten Sinne zu verstehen, von den Weise gehandhabt. Ber mancherlei

meine Herren,

Wallrabe,

5. Arnsberg: Bochum ö. 9 , ö. . er Halberstadt, 8. Magdeburg: Provinzialbehörden

. 7 Frankfurt: Meine Herren! Ich kenne ang

Landesältester, r 1. Oppeln: Ereutzburg, Justiz · Sengts · Prãsident, Ehrenbreitstei Bisch off, Kommerzien Rath, Graudenz. v. Bismarck, Flatow, Deutsch Crone. Reglerunge⸗

Sinn der Verfügung hinausgehen.

gewiß: daß ich mich wundere, wie ge der Herr Abg. v. Mallinckrodt sein B die Entscheidung vorbehalten habe. zu sorgen einmal, daß nach einheitlichen Gruͤnds. und daß die Regierungen weder zu schwach n Das sind die Gründe, welche mich geleitet baben punft müßte doch dem Herrn v. Mallinckrodt vol und ihn dazu führen, mir nicht einen wenn ich die Entscheidung in dieser ne zunächst selbst vorbehalten habe. Es ist weiter hier und ander die Rechte der Gemeinden verletzt soll das war der konkreten Verhältnissen meinde hat den Vorschlag; aber ibren Vorschlag, das hieße die Das ist nicht richtig. Insofern aber den in Betracht kommen, werden An anderer und an einer sehr wichtigen Ste worden, daß es sich dabei handelt um Kränki ziehung ihrer Kinder. Meine He An den Schulen werden Jehrer bleiben, das Haus steht neben ihne Schulschwestern datirt in ihrem weit über den letzten 20 Jahren. Vorher waren es den Schulen thätig waren. ziehung gefährdet gewesen? Melne Herren, und dann noch schwiegen werden kann um der Stelle Ich habe die Denkschrift von Fu auf diese Verfügung wird dort ausgesp hre der katholischen Kirche und Herren! Es ist ein eigenthümlich Wart, hier de gebrauchen, wo es sich doch um reine Re denn die Sache? Die katholische Kirche s ist es löblich daß man sich dem Bien widme, um der einzelnen Personen willen, um der übr che willen das auszusprechen hat ssie Recht wird ihr in keiner geschmälert, aber, meine Herren, tionen die sie für sich als vom Staat angenommen recht, da begiebt sie sich auf rung sie nicht lassen kann. Die Staatsregierun ibren Gesetzen und ihre wie andern Korp dem Stagtsgesttz und den auf nungen, so geschieht nur eben nur verlangt, r muß. Sie unterwir meinen Staats eine Verleßun mag ich nicht einzusehen. Nein, meine handelt sich auch

genüber derartigen Thatsachen efremden äußert daß ich mir en! Ich habe dafür ätzen verfahren wird, och zu stramm si Der letzte Gesichts⸗ Ikommen gefallen Vorwurf daraus zu machen, uen und ernsten Materie mir

Meine Herren!

Donnersmarck, Ritterguts. 5. Oppeln: Beuthen. v. Hennig, nwerder: Rosenber Düsseldorf,

carienwerder: Kammerherr, Geheimer Vaugard, 5. Stettin; Oberst ˖ Lieutenant a. v. Bockum · Dol ffs, Guts berg; Hamm, Soest. v. us Heyde bei Unna, 2. Minden Böhmer, Kreisrichter, Neuwied 2. C Bonin, Wirklicher Geheir Brettin bei Born,, Gutsbesitzer, Langenschei Lahnkreis. Allenstein, Roͤssel. Wittlich, Berncaste Osterode, Neidenburg. p. lin, 8 Marienwerder: Flatoip ustiz Rath und Rechtsanwalt Breslau: Waldenburg, Rath, Hersfeld, 6. Caffel: Lieutenant und Rittergutshest 9. Liegnitze Rothenburg,

Briese, Probst, Bromm, Landwirtb, Frankenberg mi ul, Emden, Regierungs Rath a. ning, Kreis Buddenbe b D

v. Chel ko ws ki, sen: Pleschen, Kr Turew bei Kosten, 7. Posen: v. Chlapows ki, Buk, Kosten. seburg: Liebenw gierungs⸗Rath, Braunau lau, Löwenberg.

Graudenz. 6. Düsseldorf: Rees. arethenhaun bei Fulda, 12. Cassel: Saarbrücken, 5. Trier: Saarbrü Amtinann, Aurich, 1. Han⸗ ber · Regierungs · Rath a. D., und Kreis Danzig. Ta

Durchlaucht, Lublinitz, Holtz, Landschafts⸗ Fürstenthum. Daun, Prüm, Bitbur 13. Kannover: Stadtkre lssessor, Malmedy, 1. Aachen: e. Freiherr v. Houwald, Staats. Landsberg, Soldin. au, 4. Oppeln: Tost⸗ 6. Gumbinnen: Rath, Pader ;

Hemsendorf 8

Blankenbur

lau, Brieg. 8 Herdinck, Regierungs- Rath, Herrlein, Gutsbesitzer, Marg ulda. Heyl Justiz⸗Rath, ttweiler, St. Wendel. Hill

nover; Aurich. Hoene, Geheimer O

Hohenlohe -Ingel

Groß ⸗Strehlsz, bei Fritzow, Trier, 1. Trier:

Bodelsch

warts vorgeworfen worden, daß man ; Meine Herren!

Anfang meiner Autführung schließlich der Staat zu besti zu sagen: Die Gemeinde bin des Staates illusorisch finanzielle Interessen der Gemein- Verfügung gewahrt. lle ist hervorgehoben ing der katholischen rren! Auch das muß des Weiteren katholische n. Die Thätigkeit der wiegenden Maße erst seit nur einzelne Orden, die in Ist denn nun vorher die katholische Er

Wer Lehrer sein das hat nach den

Alt · Marrin Dr. Holzer, Dompropst, Hornemann, Senator, Hannover, Hannover. Houben Schleiden, Malmedy, anwalt, Landsberg a. d. W, Hoverden, Groß Hünern bei Ohl t, Kreisgerichts. Rath,

annisburg. Hüffer, Kressgerichts« Wiedenbrück,

Borowski, 4. Cöslin, Vottler, Bürgermeister,

l. v. Brandt, Landrath,

Domherr, Frauenbura,

sie durch dse Landgerichts ⸗Asse

Frankfurt:

Eltern in der Er

ich zurückweisen. Hubert,

tzer, Landegältkester, Oleßko, Lyck, Joh Hoyerswerda. Paderborn,

Feuersozietät. - Direftor, Schweinitz, Wittenberg. Hannover: TVehe.

22. Hannover: Zellerfeld. Lüneburg. 27. Hannover: Dann 5. Liegnitz: Landrath, Wachsdorf bei erseburg, 2 Merseburg: Jagow, Rittmeister a.

bei Jessen, Schaßrath, naeus, Kreishauptmann, Zellerfe d, H urtz ig, Regierungs⸗Assessor,

Haynau ˖ Golðber Wittenberg, Reg Wittenberg. v. der Kurmart Rühstedi bei Wilsnack, priegnitz Janßen, Landrath, Heinsberg, Erkelenz. Vrovinz Hannover, 18. Hanno rer: Reinsdorf bei ckartsberga. Jung, Breslau. Kaeswurm, 3. Gumbinnen: Gumbinne und Landschafts Deputirter, Gerfin bei Dr. Kampschulte, Pfarrdechant, Kanngteßer, Magdeburg! 3. Düsseldorf: Meitmann. Posen, 4 Bromberg: Mogilno, Rittergutsbesitzer, Clauswalde bei v. Kardeorff, Rittergutsbesier und Wabnißz bei Bernstadt, 3. Dr. Karsten, Professor, Kiel Theil des Kreises Plön. Marienwerder: Nittergutsbesitzer, Stein bei Reich Pr Holland, Mohrungen Ken IJ. Cassel: Kr. Rinteln. Kerst, Geh. Reg. V. Kesseler, Landgerichts ⸗Assessor u Rheinbach, Bonn. Kiehn, besitzer, Zalesie, Exin, Kreis Schubin, 3.

3. Posen: Samter, Rath und Qber-Bürgermeister a. D und Kreis Königsberg, Kreis

meister, Viersen, 9. Düsseldorf Bornstedt, Rittergutsbesitzer, Westhavellan Berlin 1. Berlin. Kloß, F aunus⸗ Kreis. Freiherr von dem Kne Nittergutsbesitzer, Karwe bei Neu- Ruppin, Templin. Freiherr von dem Knefebeck, L dorf bei Lichtenrade, 9. Potsdam: Koch, Justizrath und Laͤndschafts⸗Syndikus, Frankenstein Breslau; Franfenstein, Münsterberg. Koch Rath, Berlin, 6. Coblenz: Nittergutsbesitzer, Buf, Kosten. v. Köller, Landrath a. D. Cantreck bei Pribbernow, 6. Stettin;

Kölß, Staatsanwalt, Görlitz, 9. Liegnitz: Graf v. Königsmarck, Ober- berg: Czarnifau, Chodziesen. Lübben, 9. Frankfurt: Bischofstein,

2. Merseburg:

Heilsberg. Hannover,

9. Cassel: Kirch- Brons, Dr. Brüel, Geheimer annover: Melle. Brü⸗ L Münster: Tecklenburg. nover: Bersen⸗ p. Solingen.

ein Vorwurf, der nicht ver- wegen, von der er gekommen lda in der Hand; mit Bezug rochen, es handle

inen, ß Liegnitz. g. Liegnitz. v. Jagow, , serungsbezirk P n Ausdruck Ehre zu chtsfragen handelt. richt aus: In unserer Kirche st der Ordenskon

Schweinitz, und Erbjägermeister . Potsdam: West. und Ost⸗= rg / 4. Aachen: Geilenkirchen, sitzer, Holle bei Wartjenstedt, Liebenburg. Jüng ken, Ritter i Artern, 6. Merseburg:

Assesser 4. D.,, Cöln, 4. Br Nittergutsbesitzer, Puspern bei Gumbinnen, ne Insterburg. v. Ka

Kränkung der E Berge 6. Han , n tebefften, gangen

chin. Hensberg, reg. Wreschen. Jordan, Hofbe degatsonen Nittergutsbesitzer, hörigen der Kir Sangerhausen,

Recht, und dles erda, Torgau.

Weise, auch nicht im leisesten die Institu⸗

wenn sie verlangt, d Weiteres auch

heilsam erklärt, nun ohne erden sollen als heilsam und gut und nen Boden, auf dem die Staatsregie⸗

; me ke Rittergutsbes. Bublitz, 4. Cöslin: Fürstenthum. Höxter, 7. Arnsber

h Courth, Landgerichts d 8. Düsseldorf: Mörs. Hohenzollern. vont g. Lippstadt/

Appellationsgerichts⸗ Rath, Kantakt, Partikulier, Gnesen, Wongrowiec. Karbe, Reppen, 5. Frankfurt: Regierungs ˖Assessor a. D. erg, Namslau, Oels. 14. Schleswig ⸗Holstein: Kiel und Legations⸗Rath a. D., Schlochan. v. Keltsch, enbach O. Pr, 6. Königsberg: gerichts Rath, Rinteln, Rath a. D. Berlin, 3. Berlin. nd Rittergutsbesitzer, Cöln, Nittmeister und Ritterguts⸗ Bromberg: Schubin Ino Marienfelde bei Berlin, ke, Geh. Ober. Regierungs⸗— „Berlin, 3. Königsberg: Stadt Kirch, Bürger⸗

Cranach,

g steht der katholischen Kirche gegenüber mit ,,

n auf das Gesetz gegründeten enn die katholische Kirche sich beugt das Staatsgesez gegründeten Anord= was von ihr verlangt werden muß, so wird vas der Staat unter allen Umstär st sich, wie jeder Angehsrige des St gesetzen und wie die Unterwerfung unter die St soll, das, meine Herren, ver—

Anordnungen, rath und Landegaͤltester, Sternberg.

Dauzenberg, Pfarrer, Kaiserswerth, 4. Cöln: Wipperfürth. Delius, Mayen. v. Denzin, Rit L. Cöslin: Lauenburg, Bütow, Stolp.

7. Düsseldorf: Cleve. Frhr. v. Devivere, nstalt. Steinfeld, II. Dietzel, Professor, Marburg, 4. Cass. en. Dörin Stadt Posen. Donal pönen 4 Gumbinnen: Stallupönen, Goldap, Darkehme Kreis ⸗Deput, Chmiellowitz bei Oppeln, 2. Oppeln: wello, Landrath, Lyck, 6. Gumbinnen: Oletzko, Lyck, Joh Dumrath, Regierungs⸗Rath, Stettin Duncker, Buchhändler, hard, Kreisgerichts Direktor, Pleß, 6. Oppeln: Dr, Ebert y, Stadtgerichts. NaDth, Berlin, 4 Ber gutsbesitzer, Prockel bei Strausberg, ding, Deichhauptmann und hb. Kr. Glogau, 3. Liegnitz: zorringen, 2. Cöln: Cöln, Kreisgerichts Nath, Worbis, lner v. Gronow, Kalinowitz, Birnbaum. Osthavelland.

Breslau: Wartenb

tergutsbesitzer,

nden verlangen v. Kehler

und Besserungs - A ; ; 1pf, Kreis

g. der Ehre enthalten Herren, es handelt sich um gan bei dieser Sache, wenn auch

pruch: die Kirche verlangt vom Staate die Wirkung auf das staatliche Gebiet. hre, sondern um Recht, ja, meine echselung, es Macht, um Aus- glich ist, wenn man nteresse einer Kirche erkennen kann; Verwechselung von Interesse und chte sagen, jezt stündlich begegnet. sich unser ganzer f nicht zurück, er

etwas Anderes, es g neuer Form, um Anerkennung ihrer 9

ittergutsbesitzer, Es handelt Birnbaum. Kiesch ke Herren, es dandelt sich auch handelt sich um eine dehnung des Machti darin ein wahres und rechtes denfalls aber wiederum um di lecht, dem man so oft, ich ins leser Punkt ist aber der Angel Kampf gegenwartig dreht; ich weise das Wort Kamp ist uns aufgezwungen worden.

Es ist Ihnen das Munde mit stegreicher hole, der Kampf ist uns au

Meine Herren! Wir haben uns die Frage vorlegen müssen: der Kampf aufzunehmen? und die nicht, auch so schweren ] en dr g

sich nicht um E noch um eine weitere Verw

Fischhausen. Dr. Geldern, Kempen. Hohennauen bei Rathenow, 7. Kloß, Kreisgerichts-Rath, abrifant, Ober Ursel, 4. Wiesbaden: sebeck, Major und

Verwechselung von Recht und Pleß, Rybnik. nteresses, soweit es eben , .

v. Eckgrd stein, Ritter dam: Ober ˖ und Nied Rittergutsbesitzer, Kottwitz bei Rietschü Glogau, Lüben. Elkemann, Bergheim, Euskirchen. 4. Münster:

er⸗Barnim. E d, Zauch⸗Belzig.

punkt, um den Pfarrer, Worrin Ellering, J Borken, Recklinghausen. Landesältester und Ingenieur- Hauptmann Kreis Groß ⸗Strehlitz, 3. mden, Kaufügnn, Spandau, 6. Potsdam: gutgbesitzer Vogelsang bei Ueckermünde, J. Stet.⸗ m / Usedom · Wollin Ueckermünde. En 5. Potsdam:

andrath a. D., Jühns⸗

hier aus einem heredteren und mächtigeren Teltow, Beeskow - Storkow.

eugung entwickelt worden, und ich wieder,

ezwungen worden. h Adenau ⸗Ahrweiler. v.

Isabella bei Mroczen, Kreis W und Ritter Greiffenberg, Rothenburg, Hoyerswerda. Leßnitz bei Chodziesen, J. Brom Kreis gerichts ˖ Direktor, = Kraemer, Schulz, Heilsberg, = Kramarezik, Gymnasial Heiligenstadt,

Kropp, Brokel bei Rotenburg in Hannover, burg. Krug von Nidda, Ober ⸗Ber Direltor, Berlin, 5. Trier: Saarbr von Kühlwetter, L eastel. Kurtius, Guts besitzer, rienwerder: Stuhm, Direktor, Görlitz, 3. Merseburg: Bitter cken, Hauptmann a. D. Altenkirchen, Kreis Rügen, i. ff NVittergutsbesitzer, Kawicz bei Fraustadt, Kröben. Lanßtius⸗Beninga, Ober⸗

v. Enckevort, Ritter Koczorowski,

tin: Demmin, Ankla Polizei ˖ Präsident, Engels, Kreisrichter, Warburg, 4. Minden: Graf zu Eulenburg, Staats⸗Minister und Militsch, Trebnizbz.

se Frage haben wir bejaht, wir egenüberzutreten, en, die sich ie sich zeigen

Stadt Potsdam. gutsbesitzer, Warburg, Höpter. Minister des Innern, Evelt, Kreis Jer chts⸗ Evers, Kreisgericht. Paderborn, Büren. v. E Barmen 2. Düssel⸗ a beck, Gutsbesißer, 7. Gumbinnen: Sensburg, dersen, Ritter

Verhältnissen

entwickeln, schweren Verh ischöfe und in dieser Denkschrift, die Säe dieser Denkschrift in die Gedanken des Mainzer 1d davon sie⸗ verletzt wird, wäh- deni Staate das zu gewähren, was ß die Geistlichkeit an der Spitze der= wo wir sehen, daß heißblütige Kapkäne vor

wie sie sich zeigen im Auft n der Vewegung, welche es überzuleiten bemüht ist, in den Agstattonen sammlungen, wo fortwährer nd die Ehre der Kirche

2. Breslau: Direktor, Hechingen, Hohenzollern. Büren, 3. Minden: Wiedenbrück, r Kommerzien⸗Rgth und Handelsgerichts. Präsident, dorf: Städte Elberfeld und Barmen. v. F Jablonken bei Mensgu Drtelsburg (Reg. Bez. of p. Qldenburg i. Holst., 1 er, Pfarrer a. S, Gumbinnen, Flinsch, Jabrikbesitzer, Frankfurt 4. M., J. Wie rankfurt a. M. agen. von Forcken beck, Sber lau,. 1. Danzig: Elbing, Marienburg.

Tribunals · Rath a. D., Berlin, 2. Coblenz. Alt renger, Gutsbesitzer, Fühlingen bei ergheim, Euskirchen. Dr. Friedenthal, mannz dorf, Kreis Neisse, 10. Oppein: Neisse / Grottka Rath / Halle a. S/ 4. Merseburg: Saalkreis incl. Stadt Ha

Körbin

in den Wanderver Luckau, Lübben.

redet wird, daß das Recht u des sich nur darum handelt Seine ist, wo wir schen, da er Agitationen steht, ingen es sind. Meine Herren! wollen, Ihnen au cheuen, in leidensch ü fassen vermö dleser Chargiteristit! will wohl bewußt sind der Be un, meine Herren, ein Sch vom 15. Juni. greich durchführen, wenn wir allein bleiben / nd, wir brauchen Sie, und darum, meine Her

Braunsberg, Heil 2. Erfurt: Dr. Krebs,

Kreis Aachen. 36 Hannover: Roten Berghauptmann und Ministerial ücken, Ottweiler, St. Wendel. Trier: Wittlich, Bern insk, 1. Ma-

Kreis Ortelsburg gutsbesitzer, Schleswig ⸗Holstein: Oldenburg. Das steht in vielen Berichten, die, wenn Sie 2. Gumbinnen enblicklich zu Diensten stehen die sich nicht tlichen Worten Gemüther, die des Wortes ganze Be— n, aufzuregen. Meine Herren! Mit bnen nur zeigen, daß ivir uns sehr ng des Kampfes, in dem wir stehen. rist in diesem Kampfe war die Ver— en den Kampf

wir brauchen

ren! bitte ich

Florschu tz, andrath, Berncastel, 2.

Stadtkreis F astor, Iserlohn, 4. ürgermelster, Bres- rech, Geheimer Ober- enkirchen, Neuwied. n, 2. Cöln: Esln, ö id rl.

rit sch / Justiz · lle. Fun ke, Erz-

Alt- Jahn bei Czerw ampugnani, Kreisgerichts. feld, Delitzsch. von der und Rittergutsbesitzer, Lancken bei n, Franzburg. orchen, Kreis Krö.

Marienwerder. C

Stralsund: Meine Herren k

ben, 6. Posen: