*
eute ist in das Firmenregister für das Amt Wlesbaden folgen. . s, , m, worden: ⸗ r. 447.
H zum Deutschen Reichs n 265.
3) Ort der Niederlassung:
Wiesbaden. Allgemeine Bestimmungen des Königlich preußischen
andelsregister des Königlichen Kreisgerichts Bekanntmachung H gist r, .
ister ist j lgende zu ö
e ge , , ,. — ch . 6 16. arm. Firma „Dobriner & Co.“ ĩ e am 18. Qltober ?
k m. 9. n unser Firmenregister ist unter Nr. 379 die Firma
Die Gesellschafter sind; 3 ü tto Schultze „Zadek“ und als deren Inhaber der Kaufmann Isaac Zadek zu 1 2 —— . en, n, . ö 32 am 18. Oktober 1872 eingetragen. ; 2) 3 Kaufmann und Dampfmühlenbesitzer Robert Sanne Handels register dee n l gen Kreisgerichts ortmund.
aselbst. u ] Die Gesellschaft hat am 5. September 1572 begonnen. Bel der sub Nr. 159 i ,,. eingetragenen
Die Besugn ß, die Gesellfchaft zu vertreten, steht einem jeden Firma „Fromme & Hinck“ ist zusolge Verfügung vom 26. Sep. der beiden Gesellschafter für sich allein zu. sember 1877 am 727. desfelben Monats Folgendes vermerkt worden:
Zweite Beilage. Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.
Freitag, den 8. November
4 Bezeichnung der Firma: . a Bie r lihen Wiesbaden, den 2. November 1872. e Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
Auf Anmeldung ist heute in das hiesige Handels (Gesell r Register unter Nr. 1348 eingetragen worden, die ö
18272.
flärung, auf der Oberstufe das dritte Hauptstück zur Aneignung kommen.
k
ein Schülerheft für den Re terri ein dh fe rf ; .
Eingetragen zufolge Verfügung vom 2. November 1872. Torgau, den 2. or en r; 1872. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung. Bekanntmachung.
In unser Handelsregister ist nach der heutigen Verfügung Fol⸗ endes eingetragen;
z ng in en rem Firmenregister unter Nr, 35 mit der Firma „A. Nüstig“ eingetragene Materialwaarengeschäft des Kaufmanns Alexander Rüstig hat derselbe an die Kaufleute Emil Rüstig und Robert Jacobiß übertragen und ist nunmehr die mit der Firma „A. Nüstig Et Comp.“ bestehende Handelsgesellschaft heute unter Rr. 15 unseres Gesellschaftsregisters eingetragen.
Der Sitz der neuen Gesellschaft, die am 2. Oktober gr. begonnen hat, ist Torgau und ist jeder der beiden Gesellschafter für sich allein befugt, die Gesellschaft zu vertreten,
Torgau, den 2. November 1872. z Köͤnigliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
m hiesigen Handelsregister ist auf Fol, 1727 die Firma: . 56 Klindworth (Fabrikation von Armaturen für Dampftessel und Handel mit den⸗ selben, Geschäftslokal: Adolphstr. Nr. 6), als Ort der Niederlassung: Hannover und als Inhaber der Firma: der Fabrikant Louis Klind⸗ worth hier, heute eingetragen.
Hannover, den 1. November 18 2. ö Konigliches Amtsgericht, Abtheilung J.
Brügmann 8z Sohn“ ist nach ersolgtem Tode des bisherigen In⸗ habers, Kaufmanns gouis Brügmann zu Dortmund mit den in Duisburg und Papenberg bestehenden Zw eigniederlasungen des Ge⸗ schäfts auf die Oer gran! L : —
geb. Cramer, zu Dortmund, welche mit ihren Kindern in fortgesetzter Dortmunder statutarischer Gütergemeinschaft lebt! übergegangen und daher an der bezeichneten Stelle gelöscht und für die jetzige Inhaberin unter Nr. 369 des Firmenregisters neu eingetragen worden.
vom 19. Oktober 1877 am nämlichen Tage eingetragen worden; „Dortmunder Aktien⸗Brauerei, vormals Herberz x Cp.“
In Folge anderweitigen Uebereinkommens steht die Vertretung der Besellschaft und die Zeichnung der Firma nur beiden Gesell⸗ schaftern gemeinschaftlich zu.«
Handelsregister des Königlichen Kreisgerichts zu Dortmund. ; Die unter Nr. 14 des . eingetragene Firma „W.
Wittwe Touis Brügmann, Theodore,
Die unter Nr 3 K 56 des Prokurenregisters für Frau Luis
Brügmann und Johann Christ eingetragenen Prokuren sind gelöscht und ist sub Nr. Jo6 des Piokurenregisters die von der Wittwe Louis Brügmann, . geb Cramer, dem Johann Christ zu Dort⸗ mund ertheilte
8. Oktober 1872 am selbigen Tage.
rokura eingetragen worden zufolge Verfügung vom
Handelsregister des Königlichen Kreisgerichts u Dortmund.
Unter Nr. 175 des Gesellschaftsregisters ist zufolge Verfügung
mit dem Sitze zu Dortmund.
borene Grünewald und 7 deren Vater Johann Jakob
unter der Firma: 5 9 7 6 n,, ö .
welche ihren Sitz in Cöln und mit dem heutigen Tage begonne
Hih g sh ane sind die in Eöln de nden cn fen Ber hard Wilhelin Oestermann und Mathias Kirch und ist jeder derselben berechtigt, die Gesellschaft zu vertreten.
Cöln, den 6. November 1872.
Der Handelsgerichts ˖ Sekretär Webexr.
— —
In das Handels- , . Register des hiesigen Kgl. Handels. gerichtes wurde auf Anmeldung am heutigen Tage suh Nr. 2 eingetragen: Die zu Crefeld wohnende Inhaberin eines Kurz. und Wr dre Fe fia fte Regina Leffmann, als Inhaberin der Firma Regina Leffmann daselbst. 2
Crefeld, den 5. November 1872.
; Der Handelsgerichts ⸗ Sekretär, Ens hoff.
Zwischen den Kaufleuten: 1) Wittwe Hugo Marme, se,, ge· rünewald beide hier wohnhaft, ist unterm 1. November er. eine offene handelt / gesellschaft mit dem Sitze in Erefeld und unter der Firma Wwe. Hugo Marméè, geb. Grünewald 8 Cie. errichtet und diefe Ge— sellschast auf vorschriftsmäßige Anmeldung heute sub Nr. 824 in daz Handels. (Gesellschafts⸗ Negister des hiesigen Kgl. Handelsgerichtts eingetragen worden.
Ministers der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal— Angelegenheiten vom 16. Oktober 1872, betreffend das Volksschul⸗Präparanden- und Seminarwesen.
Nachdem ich unter dem heutigen Tage die im Anschlusse bei—⸗ efügte Allgemeine Verfügung über Einrichtung. Aufgabe und Ziel iutbolttschule zrlcssen zatz; ist nach Möa gabe derselben Kbääah da, wo nicht gesetzliche Bestimmungen ein Anderes verordnen, zu rfahren. ⸗ ö ö j fager sonder sind in Betreff der Ausstattung der Schulzimmer und der für den Unterricht zu heschaffenden Lehrmittel, sowie wegen derthe ung oft Stunden auf die einzelnen Lehrgegenstände, die be⸗ üglichen Bestimmungen jedenfalls im nächsten Sommersemester il hau fuhren. Die Schulinspektoren haben die neuen Lehrpläne schleunigst auszuarbeiten und ebenso ihre Vorschläge rücksichtlich der neu einzuführenden Lehr und Lernbücher baldigst einzureichen.
In dem über die Ausführung meiner Allgemeinen Verfügung u erstattenden Berichte erwarte ich gleichzeitig eine genaue Angabe er nd h, ö, Bezirken vorkommenden verschiedenen Arten er Vollsschule. .
d Das Negulativ vom 3. Oftober 1854 und dessen spätere Ergän—⸗ zungen, insbesondere die Erlasse vom 19. November 1859 und vom 6. Februar 1861 sind aufgehoben.
Berlin, den 15. Oktober 1872.
Der Minister der geistlichen, Unterrichts. und Medizinal— Angelegenheiten.
Leden die für den Religionsunterricht besonders J ; b. ee h eser n l nebst Griffel, Schwamm, Lineal und / C. Hefte mindestens: 9 ein a n, ö ö . Son ftr hben ͤ d ein Heft zu orthogra en un auf den o . Sn hes . ö n rn gf hrklassi en üülern der mehrklassigen Volksschule darf di besonderer kleiner Leitfäden für den r sg; in 6 en daf mn diejenige eines stufenweise fortschreitenden mehrbändigen Lesebuches und eines Handatlas zugemuthet werden. Ebenfo haben diese für die einzelnen , besondere Hefte zu führen. v 12.4 Die Gliederung des Voltfsschule. Die Volksschule, auch die einklassige, gliedert c in drei Abthei-⸗ lungen, welche den verschiedenen Allters: und Bildungsstufen der gil idm, *g 39. . vier Klassen hat, sind der ei, wo sie deren se ĩ i K Yale, ö chs hat, jeder Stufe zwei Klassen ; e Lehrgegenstände der Volks Die Lehrgegenstände der Volksschule sind Religion. deut ,, e Seichnen, Geschichte, Geographie, Naturkund ü die Knaben Turnen ar pie Hi whhchen ehh, ern, r
eingeführten
schu le.
Die Erklärung der folgenden Hauptstücke bleibt dem Konsirma—⸗ tionsunterrichte überlassen.
20. Das geistliche Lied.
Auf allen Stufen des Religionsunterrichtes ist die Beziehung auf dag Kirchenlied zu nehmen. Auf der Unterstufe kommen vor⸗ zugsweise einzelne Verse, auf den beiden oberen neben solchen auch ene Lieder jur Behandlung. Diese hat sich nicht auf diejenigen
ieder zu beschränken, welche memorirt werden sollen, und es sind bei der Auswahl der Lieder auch diejenigen aus der neueren und neuesten Zeit zu berücksichtigen.
Wo nicht ein besonderes Schulgesangbuch eingeführt ist, werden die Teyte der Lieder in der Regel aus dem in der betreffenden Kirchen gemeinde in Brauch befindlichen Gesangbuche genommien.
Zur gedächtnißmäßigen Aneignung sind höchstens 20 Lieder zu wählen, welche nach Inhalt und Form dem Verständniß der Kinder angemessen sind. Dem Memoriren muß die Erklärung des Liedes und die Uebung im e,, , desselben vorangehen.
Gebete. Bereits auf der Unterstufe lernen die Kinder einige kurze und leichte Morgen, Mittags- und Abendgebete, auf den eren tufen ist ihnen die Einrichtung des öffentlichen Gottesdienstes zu erklären. Gedächtnißmäßige Aneignung des allgemeinen Kirchengebetes fowie anderer Theile des liturgischen Gottesdlenstes findet nicht statt. 22. Der Unterricht im Deutschen.
Der Unterricht im Deutschen schließt die Uebungen im Sprechen,
Lesen und Schreiben in sich. Diese Gegenstände müssen auf allen
Erefeld, den 5. November 1872. Der Handelsgerichts ˖ Sekretär, Ens hoff.
Auf Grund der erfolgten vorschriftsmäßigen Anmeldung wurde die Seitens des Kaufmannes Jakob Meyer 1 Zons, Inhaber der Firma Jacob Meyer daselbst, seinem ebenfalls zu Zons wohnen, den Sohne Hirsch Meyer, auch genannt Hermann Meyer, ertheilte Prokura 6 Zeichnung der gedachten Firma am heutigen Tage in das bei dem hiestgen Kgl. Handelsgerichte geführte Handeis. (Pro— kuren) Nigister sub Nr. 577 eingetragen.
Erefeld, den 5. November 1872.
Der Handelsgerichts⸗Sekretaͤr, Ens hoff.
Die unterm heutigen Tage zwischen den Kaufleuten, Brüdern: Gottschalk Herzberger ünd Emanuel Herzberger, beide hier wohnhaft mit dem Sitze in Crefeld und unter der Firma G. S E. Herz⸗ berger errichtete offene Handelsgesellschaft wurde auf Grund An. meldung der Beiheiligten heute aub Nr. S25 in das Handels. (Ge. sellschafts⸗) Register des hiesigen Kgl. Handelsgerichtes eingetragen. Crefeld, den 6. November 1872.
Der Handelsgerichts⸗Sekretäͤr, Ens hoff.
Hoyer.
m hiesigen Handelsregister ist auf Fol 1728 die Firma: ö ö H. E. Winkelmann ; (Destillationsgeschäft und Handel mit Spirituosen, Geschäftslokal: Tharlottenfir Nr. 66 in Linden), als Ort der Nlederlassung: Linden und als Inhaber der Firma: der Destillateur Heinrich Carl Winkel ⸗ mann zu Linden, heute eingetragen. Hannover, den 1. November 1872. Königliches ö. Abtheilung J. Hover.
Im hiesigen Handelsregister ist auf Fol. 1720 die Firma: H. Neermann ö (Handel mit Viktualien, Geschästslotal Kreuzstraße Nr 5) als Ort ber Niederlassüng: Hannover und als Inhaber der Firma: der Klein- händler Heinrich Christian August Neermann hier, heute eingetragen. Hannover, den 1. Nobember 1872. Königliches Amtsgericht, Abtheilung 1. Hover. m hiesigen Handelsregister ist auf Fel. I730 die Firma: ö . Haarstrich, baumwollen und wollenen Waaren, auch Dau⸗ nen und Bettfedern, Geschäftslokal: Am Markte Nr. M, als Ort der Niederlassung: Hannover und als Inhaber der Firma: der Kauf— mann 9 Friedrich Haarstrich hier heute eingetragen.
Falk. An sämmtliche Königliche Regierungen, die Königlichen Konsistorien der Provinz Hannover, sowie saͤmmtliche Königliche Provinzial. Schulkollegien.
Die Gesellschaft ist eine Aktiengesellschaft, gegründet durch notariellen Vertrag vom 16. September 1872, dessen Ausfertigung ft . 1h 53 i , nder zum Gesellschaftsregister des
esigen Ger ich befindet. ; We Dauer der Gesellschaft ist auf eine bestimmte Zeit nicht beschränkt. . Der Zweck derselben ist: 2 der Erwerb, der Betrieb und die Erweiterung der bitztzer der , ,. von Herberz C Cp. gehörigen, zu Dortmund belegenen Bierbrauerei.
Das Grundkapitai der Gesellschaft ist auf neunhundertausend Thaler festgeseßzt und zerfällt in viertausendfünfhundert Aktien, jede über zwelhundert Thaler lautend und auf den Inhaber gestellt.
asselbe kann durch Beschluß des Aufsichtgraths auf eine und eine halbe Million Thaler erhöht werden.
Alle öffentlichen Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen
dur ? »die Berliner Börsen⸗-Zeitung, den Berliner Börsen ˖ Courier, die Bank- und Handelg-Zeitung die Neue Börsen Zeitung, »die National⸗-Zeitung, Saling's Bötsen⸗Blatt und die West⸗ fälische Zeitung zu Dortmund.. ; Oer Horffand der Gesellschaft ist die Direktion, welche aus einem oder mehreren, von dem Aussichtsrathe zu erwählenden Mit- gliedern besteht.
In der einklassigen Volksschule vertheilen sich die S die einzelnen Finen ene und Stufen, wie lf ö
Unterstu fe. it f Religion J
Deutsch 11 16 Rechnen 4
Raumlehre
Zeichnen Realien Singen (Handarbeit) Turnen
Stufen in organischem Zusammenhange mit einander bleiben, und soweit dies angeht, in gleichmäßigem Fortschritte gefördert werden. 23. Die Uebungen im mündlichen Ausdrucke.
Die Uebungen im mündlichen Ausdrucke erfordern keinen abge= sonderten Unterricht. Sie bereiten vielmehr den Schreib ⸗ und Lese⸗ Unterricht vor und begleiten ihn auf seinen weiteren Stufen.
Ihre Stoffe nehmen sie auf der , von den einfachsten und den Kindern zumeist bekannten Gegenständen, auf der Mittelstufe von Gruppenbildern u. dergl., auf der oberen von den Sprachstücken des Lesebuches.
Ihr formelle Ziel ist, fortschreitend auf den verschiedenen Stufen, die Befähigung des Schülers zu richtiger und deutlicher Aussprache jedes einzelnen Wortes und zum freien Ausdruck seiner Gedanken im einfachen Satze, die Befähigung zum korrekten und sicheren Aus⸗ drucke im zusammengesetzten Satze unter Ueberwindung der gewöhn⸗ lichen Fehler im Ge rauche der Wortformen und in der Irn gf enn, und endlich die n,, . zur freien und richtigen Wiedergabe . e r wie zur Ordnung und klaren Darstellung der eigenen
24. Der Unterricht im Schreiben und Lesen.
Der Unterricht im Schreiben und Lesen ist nach der im Semi⸗ nare des betreffenden Bezirks eingeführten Methode zu ertheilen; die Anwendung der Buchstabirmethode ist ausgeschlossen.
Ziel ist: für die Unterstufe die Befähigung der Kinder, zusam⸗ menhängende Sprachstücke richtig lesen und kurze Sätze nicht nur ab-
Allgemeine Ver fügung über Einrichtung, Aufgabe und ! ö
l. Die normalen Volksschuleinrichtungen.
Normale Volksschuleinrichtungen sind die mehrklassige Volks« schule (⸗5, die Schule mit 2 Lehrern (), und die Ii f ie einem Lehrer, welche entweder die einklassige Volksschule (2. oder die Halb⸗ tagsschule ist (3).
2. Die einklassige Volksschule.
IRver einklassigen Volksschule werden Kinder jedes schulpflichti— gen Alters in ein und demselben Lokale durch einen gemeinsamen 7 leichzeitig unterrichtet. Die Zahl derselben pol nicht über achtzig steigen.
In der einklassigen Volksschule erhalten die Kinder der Unter— stufe in der Regel wöchentlich 20, der Mittel! und Oberstufe 30 Lehr. stunden, einschließlich des Turnens für die Knaben und der weiblichen Handarbeiten für die Mädchen.
3. Die Halbtagsschule.
—
20
In der mehrklassigen Schule: ö
Religion Deutsch Rechnen Raumlehre Zeichnen Realien Singen Turnen (Handarbeit)
(Handel mit Leinen⸗, Der Kaufmann Heinrich Beckers in Neuß wohnhaft) hat die
annover, den 1. November 1872. . gönigliche⸗ ö Abtheilung J. o ver.
m hiesigen Handelsregister ist auf Fol. 1731 die Firma: h diefen ö Tegtmeyer zum. j (Fabrikation von Pferdegeschirren und Wagen, Geschäftslokal: Bahn ˖ hofstraße Nr. 6), als Ort der Niederlassung? Hannover und als In haber der Firma: der Fabrikant Wilh. Tegimeyer jun. hierselbst, heute eingetragen. ö. Hannover, den 1. November 1872. Königliches Amtsgericht. Abtheilung J. Hoyer.
Im biesigen Handelsregister ist auf Fol. 1732 die Firma: 9 ö H. Wohlenberg (Fabrikation von Werkzeug ⸗Maschinen und Handel mit denselben, Geschäftslokal: Listerstraße Nr. 10), als Prokurist: Kaufmann Hermann Riggert hier, als Ort der Niederlassung: Hangover, und als Inhaber der Firma: der Fabrikant Hermann Wohlenberg hierselbst heute eingetragen. . Hannover, den 1. November 1872. Königliches Amtsgericht. Hoyer.
m hiesigen Handelsregister ist auf Eol. 1733 die Firma:
am bieten ann, . ö offene Handelsgesellschaft, Tuch und Buckskin Handel, Geschäfts lokal: Theaterstraße Nr. 89, als Ort der Niederlassung: Hannover, und als
Inhaber der Firma: die Kaufleute Georg Becker und Louis Knölcke hier, heute eingetragen. .
Hannover, den 1. November 1872.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung J. Hoyer. Bekanntm ach ung.
In das Handelsregister des unterzeichneten Amtsgerichts ist heute
Fol. 139 Folgendes eingetragen: Die in Leer unter der Firma „Ostfriesische Bank ⸗ bestehende Akliengesellschaft hat in Papenburg eine Zweignieder⸗ lassung mit dem Namen »Ostfriesische Bank, Filiale Papenburg« errichtet. Zweck der Gesellschaft ist der Betrieb von Bank und Geld— geschaͤften aller Art, namentlich . a) die Vermittlung des Kapital und Kredit ⸗Verkehrs, vornehmlich in Ostfriesland und Umgegend, . b) die Annahme verzinslicher Depositen auf vereinbarte Kündigungs⸗ fristen und die sorgsältige Anlage derselben, c) ber An und Verkauf von Wechseln, gemünzten Gelde, Con- tanten, Geldanweisungen, Staatspapieren, Obligationen, Kom- munail-Obligationen und Attien fur eigene und fremde Rechnung, d) Vorschußleistung gegen Verpfändung von Waaren, Werthpapte⸗ ren und anderen Sicherheiten, ; e) der Conto-Lorrent-Verkehr mit Fabriken, Kaufleuten, Privaten, Bankiers, Banken und anderen Instituten, f) Incasso⸗ und Diskonto⸗Geschäfte. Die Dauer der Gesellschaft ist unbeschränkt.
Ferner ist eingetragen, daß nach, Bestimmung des §. 17 der Statuten die Firma bei der hiesigen Filiale vertreten und gezeichnet wird durch einen der Direktoren, Bankier Carl Schölvinck jun. aus Leer und Bankier J. Vannenborg ebendaher, in Gemeinschaft mit dem zur Mitzeichnung der Firma per procura ermächtigten Ge—⸗ sellschaftsbeamten Joseph . hierselbst, sowie, daß behufs Vertre⸗ tung des einen oder anderen derselben der Fabrikant Johann Röttgers von hier als Mitglied des Verwaltungsraths von letzteren zur Mit zeichnung der Firma beauftragt ist.
Papenburg, den 5. November 1872.
Königliches und Ki gf ee Amtsgericht. v. Hasse
Abtheilung I.
ll.
Handelsregister des Königlichen Kreisgerichts zu Dortmund.
In unser Firmenregister ist unter Nr. 375 die Firma Joh.
Dan. Rindt und als deren Inhaber der Kaufmann Johann Daniel Nindt zu Dortmund am 4. November 1872 eingetragen.
Diese sind entweder . Direktoren, oder Delegirte des Aufsichts raths, welche für die mitglieder aus dem Aufsichtsrathe ausscheiden, Die Ernennung erfolgt zum notariellen Protokolle. Alle Urkunden und Erklärungen der Direktion sind für die Gesellschaft verbindlich, wenn sie mit der
auer der Funktion als Vorstands⸗
falls der Vorstand aus mehreren Mitgliedern besteht, zweier
Direktions-⸗Mitglieder, oder eines Direktions⸗Mitgliedes und eines
Prokuristen, oder endlich zweier Prokuristen, versehen sind.
Die Mitglieder der Direktion werden im Falle der Behinderung, Abwesenheit oder Krankheit, durch von dem Aussichtsrathe, zu er⸗
wählende Bevollmächtigte zeitweilig vertreten, 6. Zur Zeit besteht die Direktion nur aus Einem Mitgliede, dem
Direktor Kaufmann Jacob Mauriß zu Dortmund.
Heute ist in unser Genossenschaftsregister folgender Eintrag ge— macht worden: Col. 1. Nr. 18,
2. Firma der Genessenschaft: . Biebrich Mosbacher Häuserbau⸗Gesellschaft, einge tragene Genossenschaft,
» 3. Sitz: Biebrich,
4. Rechtsverhältnisse:
a) der Gesellschaftsvertrag datirt vom 1. Mai und 10. Sep— tember 1872, ;
b) der Zweck der Genossenschaft ist, durch, gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb ihren Mitgliedern billige Wohnhäuser zu Biebrich zu verschaffen,
c) die Dauer der Genossenschaft ist auf 35 Jahre, vom 1. Mai 1872 an gerechnet, bestimmt,
d) die Vorstäandsmitglieder sind:
I) August Duden, Vorsitzender, 2 l Wolff, Kassiter und Stellvertreter des Vor⸗ itzenden, 3) Heinrich Eckhorn, Schriftführer, 47 ,. ,, . Stellvertreter, 5) Alexander Thurneysen 6) . Dyckerhoff Bauwarte/ 9 . wir Stellvertreter der Bauwarte, alle von Biebrich. Die Zeichnung für die Genossenschaft erfolgt von dem Vor fe hben und dem Kassirer. e) die öffentlichen Bekanntmachungen geschehen unter der Firma des Vereins durch die Biebrich Mosbacher Tages⸗
post.
Das Verzeichniß der Genossenschafter kann jederzeit hier einge— sehen werden.
Wiesbaden, den 1. November 1872. .
Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
Es ist heute hinsichtlich der Gasbeleuchtungs⸗Kesellschaft zu Wiesbaden in das Gesellschaftsregister für das An't Wiesbaden unter Nr. II, Col. 4 folgender Eintrag gemacht worden?
In der Generalversammlung vom 11. Oktober 1872 hat eine Neuwahl des als Vorstand fungirenden Verwaliungsraths statt gefunden, und sind zu dessen Mitgliedern gewahlt worden:
1) Regierungsrath Friedrich von Reichenau,
3 Karl Alexander Hoffmann,
berstlicutenant Keim,
Rechtsanwalt Eduard Schick.
Rechtsanwalt Lr. Ernst Leisler jun., alle zu Wiesbaden.
Außerdem ist in derselben beschlossen worden:
a) die Gesellschaft löst sich mit dem 31. Marz 1873 auf und tritt mit diesem Tage in Liquidation;
b) die Liquidation der Gesellschaft erfolgt durch den Verwal— tungsrath unter Zuziehung des dermaligen Direktors A. Flach von Wiesbaden;
c) es soll eine tbeilweise Zurücksahlung des Grundkapitals an die Aktionäre in Gemaäͤßheit des Art. 248 des Allgemeinen D. H. G. stattfinden und ist mit dem ,,. dieses Be · schlusses der Verwaltungsraih und die Liquidations ⸗Kom⸗ mission beauftragt. .
Wiesbaden, den 2. November 187
Koͤnigliches Kreisgericht.
2 3 1 h
2. I. Abtheilung.
irma der Gesellschaft unterzeichnet und mit der Namensunterschrift des Vorstandes oder,
/ Wen seines dafelbst geführten Handelsgeschäftes „, Geschwister
eckers“ in „Heinr. Beckers“ abgeändert. Vorstehendes ist
auf raf r f n gig Anmeldung am heutigen Tage bei Rr. 198 und resp. sub Nr.
Ol5 des Handels (Firmen ⸗) Registers des hiesigen Kgl. Handelsgerlchtes eingetragen worden. Erefeld, den 6. Nobember 1872. Der Handelsgerichts - Sekretär, Enshoff.
Konkurse, Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen n. dergl.
3s Subhastations-Patent.
Nothwendiger Verkauf.
Das dem Maschinenbauer Georg Wilhelm Jacobi gehörige zu Züllichau an der Tschicherziger Straße belegene und Band XVlll. Blatt 33 Rr. I39 b. des Sypothekenbuchs verzeichnete Etablissement mit einem Flächeninhalt von 46 Aren 50 UMetern, nach einem Nutzungswerthe von 319 Thlr. zur Gebäudesteuer veranlagt, soll
am 5p. Janugr äs8z83, Vormittags 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle im Wege der nothwendigen Subhastation ver,, werden.
Auszug aus der Steuerrolle, Hypothekenschein, etwaige Ab⸗ schäßungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, ingleichen besondere Kaufbedingungen können in unserem Burcau lll. eingesehen werden. . ö.
Alle Diesenigen, welche Eigenthum oder anderweite, zur Wirk. samkeit gegen Dritte der Eintragung in das Hypothekenbuch bedürfende aber ichn einge gent Reglrechte geltend zu machen haben, werden aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Präklusion spätestens im Versteigerungstermine anzumelden.
Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags soll
am 11. Januar 1823, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle verkündet werden.
Züllichau, den 26. Oktober 1872.
Königliches Kreisgericht. Der Subhastationsrichter.
Verschiedene Bekanntmachungen.
M. 1478 ; : eln beehren wir uns a J, . daß wir die General⸗ Agentur Posen von Herrn J. Sprittulla auf Herrn Tiegm and Jutinsburger in Posen übertragen haben. e Berlin, den 1. November 1872. Norddeutsche Lebens versicherungs⸗Bank auf Gegenseitigkeit⸗ Der General ⸗Direktor. Weimann.
a. NI Ih
M. 177 a 26 II]
Westfälische Bank in Bielefeld. Status pro Oktober 1872.
24, 06. 25. 746.280. 28. 98.85. 15. 115715. 2. zbö. I.
Cassa- Bestand Ihlr.
Wechselbestinde
Lombardbestäünde
Eflektenbestände
Coupons und Sortenbestände
Utensilien
Forderungen an Banquiers und liquide Ausstùnde
Ausstinde gegen Effekten-Unterpfand -..
Debitoren im Conto-Oorrent und Diverse
Rückständige Aktieneinzahlungen
Passiva.
271. 8056. 23 deb zz. Ib. Slg zz. o Hi.
Aktion- Kapital Accepte PDopositen-Kapitalien KReservefond
Kreditoren in lausender Rechnung
1 S569. 9. 6
Wo die Anzahl der Kinder über achtzig steigt, oder das Schul zimmer auch für eine geringere Zahl nicht ausreicht, und die Ver. hältnisse die Anstellung eines zwelten Lehrers nicht gestatten; sowie da. wo andere Umstände dies nothwendig erscheinen lassen, kann mit Genehmigung der Regierung die Halbtagsschule eingerichtet werden, für deren Klassen zusammen wöchentlich 32 Stunden angesetzt werden.
4. Die Schule mit zwei Lehrern.
Sind zwei Lehrer an einer Schule angestellt, so ist der Unterricht in zwei gesonderten Klassen zu ertheilen. Steigt in einer solchen Schule die Zahl der Kinder über hundert und zwanzig, so ist eine dreiklassige Schule einzurichten. In dieser kommen auf die dritte Klasse wöchentlich 123 auf die zweite Klasse wöchentlich 24, auf die erste Klasse wöchentlich 23 Lehrstunden.
5. Die mehrklassige Volksschule.
In Schulen von drei und mehr Klassen, so weit dieselben nicht unter 4. fallen, erhalten die Kinder der unteren Stufe wöchentlich 22, die der mittleren 28, die der oberen 30 bis 32 Unterrichtsstunden,
6. Die Trennung der Geschlechter in der Schule.
Für mehrklassige Schulen (5) ist rücksichtlich der oberen Klassen eine Trennung der Geschlechter wünschenswerth. Wo nur zwei Lehrer angestellt sind, ist eine Einrichtung mit zwei beziehungsweife drei aufsteigenden Klassen derjenigen zweier nach den Geschlechtern getrennten einklassigen Volksschulen vorzuziehen.
7. Vereinigung kleiner Schul gemein den zu einem gemeinsamen Schulsystem.
Wo an einem Orte mehrere einklassige Schulen bestehen, ist deren Vereinigung zu einer mehrkiassigen Schule anzustreben.
8. Die Einrichtung und Ausstattung des Schulzimmers.
Das Schulzimmer muß mindestens so groß sein, daß auf jedes Schulkind ein Flächenraum von O6 M. kommt; auch 1 3 zu sorgen, daß es hell und luftig sei, eine gute Ventilation habe, Schutz gegen. die Witterung gewähre und ausreichend mit Fenstervorhängen dersehen sei. Die Schultische und Bänke müssen in ausreschender Zahl vorhanden und so eingerichtet und aufgestellt sein, daß alle Kinder ohne Schaden für ihre Gesundheit sitzen und arbeiten können. Die Tische sind mit Tintenfässern zu verfehen.
Zur ferneren Ausstattung des Schulzimmers gehört namentlich eine hinreichende Anzahl von Riegeln für die Mützen, Tücher, Män—= tel u. dergl.; ferner eine Schultafel mit Gestell, eine Wandtafel, ein KLatheder oder ein Lehrertisch mit Verschluß, ein Schrank für die Aufbewahrung von Büchern und Heften, Kreide, Schwamm.
. 9. Die unentbehrlichen Lehrmittel. Für den vollen Unterrichtsbetrieb sind erforderlich: I) je ein Exemplar von jedem in der Schule eingeführten Lehr= und Lernbuche, Y ein Globus, eine Wandkarte von der Heimathsprovinz, eine Wandkarte von Deuischland, eine Wandkarte von Palästina, einige Abbildungen für den weltkundlichen Unterricht, Alphabete weithin erkennbarer auf Holz ⸗ oder Papptäfelchen 5 Buchstaben zum Gebrauch beim ersten Leseunterricht, eige Lineal und Zirkel, a0 eine Rechenmaschine; nrevangelischen Schulen kommen noch hinzu: eine Bibel und 2 ein Exemplar des in der Gemeinde eingeführten Gesangbuches. Für die mehrklassigen Schulen sind diefe Lehrmittel angemessen zu ergänzen. 10. Tabellen und Listen.
Der Lehrer hat eine Schulchronik, ein Schülerverzeichniß, einen er rich Nachweisung der erledi lten Unterrichtsstoffe) uud eine ö sentenliste regelmäßig zu führen. Außerdem muß er den Lehrplan,
en Lektionsplan und die Penfenvertheilung für das laufende Semester
ets im Schulzimmer haben.
II. Die Schulbücher und Schulhefte.
Lernmi ! — echt an . ien Schüler der Volksschule mit einem oder zwei
a. Bücher: ) die Lefefibel und das Schullesebuch,
3d I In der Halbtagsschule und in der Schule mit zwei Lehrern und drei Klassen 4 treten die nöthigen Veränderungen nach Maßgabe des Bedürfnisses ein.
14. Der katholische Religionsunterricht. In Bezug auf den katholischen Religionsunterricht bleiben die bis jetzt geltenden Bestimmungen mit denjenigen Modifikationen, welche sich aus der Veränderung der Stundenzahl ergeben, bis auf Weiteres in Kraft.
l5. Aufgabe und Ziel des evangelischen Religions⸗ . unter rich tes.
Die Aufgabe des evangelischen Religionsunterrichtes ist die Ein führung der Kinder in das Verständniß der heiligen Schrift und in das Bekenntniß der Gemeinde, damit die Kinder befähigt werden, die heilige Schrift selbständig lesen und an dem Leben, ken! an dem Gottesdienste der Gemeinde lebendigen Antheil nehmen zu können.
16. wie keiklige Gesch icht
Die Einführung der Schüler in die heilige Schrift stellt sich als Unterricht in der biblischen Geschichte und Auslegung zusamien- hängender Schriftabschnitte, insbesondere auch der evangelischen und epistolischen Perikopen des Kirchenjahres dar.
Den Kindern der Unterstufe werden wenige Geschichten oorgeführt; aus dem alten Testamente werden vorzüglich solche aus dem ersten Buche Mosis und etwa noch die von Moses und von Davids erster Zeit, aus dem neuen die von der Geburt, der Kindheit, dem Tode und der Auferstehung Jesu Christi und einige dem kindlichen Ver—⸗ a nn vorzugsweise naheliegende Erzählungen aus seinem Leben gewählt.
Im weiteren Fortgang des Unterrichtes erhalten die Schüler eine ian , geordnete g hi3 wichtigsten Erzählungen aus allen Perioden der heiligen Geschichte des Alten und Neuen Testamentes, und auf Grund derselben eine zu sammenhängende Darstellung der heiligen Geschichte, in welcher namentlich das Lebensbild Jesu beut—⸗ lich hervortritt und in die auch di m ng und erste Ausbreitung der Kirche aufzunehmen ist. An diese Geschichte schließt sich diejenige der Begründung des Christenthumes in Deutschland, der deutschen Reformation und Nachrichten über das Leben der evangelischen Kirche in unserer Zeit an.
In mehrklassigen Schulen ist dieser Unterricht und insbesondere a Darstellung der christlichen Kirchengeschichte entsprechend zu erweitern.
Der Lehrer hat die biblischen Geschichten in einer dem Bibelwort sich anschließenden Ausdrucksweise frei zu erzählen, sie nach ihrem 6 und sittlichen Inhalt in einer Geist und Gemüth bildenden Weise zu entwickeln und fruchtbar zu machen. Geistloses Einlernen ist zu vermeiden.
. 7. Das Bibellesen.
In den biblischen Geschichtsunterricht der Oberstufe fügt sich die Erklarung zusammenhängender Schriftabschnitte aus den prophetischen und den poetischen Büchern des Alten Testaments, besonders der Psalmen, und aus den Schriften des Neuen Testaments. .
Das Maß des in diesem Unterrichte zu behandelnden Stoffes und die Auswahl desselben ist ö nach den Verhältnissen der einzelnen Schulen in dem Lehrplane derselben zu bestimmen.
18. Die Peri open.
An jedem Sonnabend sind den Kindern die Perikopen des nächst— folgenden Sonntags vorzulesen und kurz auszulegen. Ein Memori⸗ ren der Perikopen findet nicht statt.
19. Der Katechismus.
Die Einführung in das Bekenntniß der Gemeinde wird durch die Erklärung des in derselben eingeführten Katechismus unter Her. anziehung von biblischen Geschichten, Bibelsprüchen und Liederversen oder nen Liedern vermittelt; dabei ist aber Ueberladung des Ge— dächtnisses zu vermeiden.
Im Allgemeinen gilt es als Regel, daß besondere Stunden für den Katechismus in der Volksschule mit einem oder zwei Lehrern erst auf der oberen Stufe, in der mehrklassigen Schule frühestens in den Mittelklassen eintreten.
Es sind dafür höchstens zwei Stunden anzusetzen.
Wofern nicht besondere Verhältnisse eine Aenderung nöthig machen fallen, wo der lutherische Katechismus eingeführt ss, nur die drei ersten Hauptstücke desselben in das Pensum der Volksschule, und zwar in der Art, daß auf der en, der einfache Wortlaut der
sendern auch selbständig aufschreiben zu können, für die Mittelstufe diejenige, ganze Sprachstücke in gebundener und ungebundener Rede, in deutscher und lateinischer Schrift ohne Anstoß und sinnrichtig zu lefen ein einfaches Diktat richtig aufzuschreiben und ein nach Form und Inhalt leichtes Sprachstück selbständig niederzuschreiben. Auf der Oberstufe sind die Schüler dahin zu führen, daß sie schwie⸗ rigere Sprachstücke, deren Inhalt ihrein Lebenskreise nicht zu fern liegt, leicht und mit Ausdruck vom Blatt lesen, Diktate dieser Art fehlerfrei niederschreiben und auch größere Sprachstücke richtig wieder—⸗ geben können.
Für die Uebung im Schreiben werden besondere Schreibstunden auf der Mittel. und auf der Oberstufe der Schule mit einem oder zwei Lehrern, sowie in den Mittelklassen der mehrklassigen Schule eingerichtet, In den Oberklassen der letzteren kann die Uebung außer= dem zum Gegenstand häuslicher Aufgaben gemacht werden. Ziel des Unterrichtes ist die Aneignung einer saubern, deutlichen und Jewand⸗ ten Schrift in allen, auch in schnell gefertigten Schriftsätzen.
Die Resultate eines guten Unterrichtes müssen demnach in allen Heften der Schüler zum Vorschein kommen.
Als Inhalt der Vorschriften empfehlen sich volksthümliche Sprüch⸗ wörter, it. und zeitgemäße Muster von geschäftlichen Formularen und Aufsätzen.
25. Der Unterricht in der deutschen Sprachlehre.
In den Oberklgssen mehrklassiger Schulen sind für Unterricht und Uebung in der deutschen Sprachlehre besondere Stunden anzusetzen; in der Schule mit einem oder zwei Lehrern ist derselbe mit dem übrigen S rachunterrichte zu verbinden.
Ziel ist für die Mittelstufe: Kenntniß des einfachen Satzes und der einfachsten Verhältnisse aus der Wortlehre; für die Oberstufe: der erweiterte Satz und weitergehende Belehrungen aus der Wort- und
Wortbildungslehre. 26. Das Lesebuch.
h. . gesammten Unterrichte im Deutschen liegt das Lesebuch zu runde.
Bei der Behandlung desselben ist womöglich der gesammte Inhalt desselben nach und nach zu verarbeiten. . e Inh
Das Lesebuch ist, nicht nur zur . der Lesefertigkeit, son dern auch zur Einführung in das Verständniß der in demseiben enthaltenen Musterstücke zu benutzn. Die Auswahl der Stücke ist l; . . daß jährlich wechselnd ungefähr 30 zur Behandlung
Geeignete Sprachstücke poetischer Form und zwar in Schulen mit einem oder zwei Lehrern besonders Volkslieder -Texte, werden auf allen drei Stufen nach vorangegangener Besprechung memorirt.
Auf der Oberstufe mehrklassiger Schulen wird das Lesebuch auch dazu benutzt, den Kindern Proben von den Hauptwerken der vater= ländischen, namentlich der volksthümlichen Dichtung und einige Nach= richten über die Dichter der Nation zu geben; doch beschränken sich diese Mittheilungen auf die Zeit nach der Reformation.
Die Auswahl der einzuführenden Lesebüͤcher ist aus denen zu treffen, welche ein volksthümliches Gepräge tragen und durch ihren gesammten Inhalt den erziehlichen Zweck der Schule fördern.
Unter diesen aber verdienen diejenigen den Vorzug, welche in ihrer Form korrekt sind und auch in den geschichtlichen ünd realisti— chen Theilen nicht eigene Ausarbeitungen der Hergusgeber, sondern
roben aus den besten populären Darstellungen der Meister auf diesem
ebiete geben und welche sich von kirchlichen und politischen Ten—⸗ denzen freihalten. Für Schulen, welche von Kindern verschiedener Konfession besucht werden, sind möglichst nur solche Lesebücher zu wählen, welche feinen eigentlich konfessionellen Charakter haben. Aus den bereits eingeführten Lesebüchern sind die Sprachstücke kon⸗ essionellen Inhaltes in den Religionsunterricht zu verweisen.
7. Der Sprachunterricht in Schulen mit Kindern ver
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Bezüglich des Sprachunterrichts in solchen Schulen, in welchen die Kinder oder ein Theil derselben e, als diu ker , Sprache reden, kommen die hierüber ergangenen oder noch ergehenden besonderen Bestimmungen zur Anwendung.
28. Der Rechenunterricht.
Auf der Unterstufe werden die Operationen mit benannten und unbenannten im Zahlenraume von 1 bis 166, auf der mittleren diejenigen im unbegrenzten Zahlenraume mit benannten und unbe— nannten Zahlen gelernt und t, auf der letzteren auch angewandte Aufgaben aus der Durchschnittsrechnung; Refolutionen uns Reduk— tionen und einfache Regel de tri gerechnet; Pensum der Oberstufe
zehn Gebote und des Vaterunsers, auf der Mittelstufe die beiden ersten Hauptstücke des kleinen Katechismus mit der lutherischen Er
sind die Bruchrechnung, welche bereits auf den unteren Stufen in