1872 / 265 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 08 Nov 1872 18:00:01 GMT) scan diff

der Faung und Flora der

eimath. Die wichtigsten physikalischen Lehren. Die Elemente der 6 d a ö. ñ

hemie. Es ist wünschenswerth, daß der Präparand auf der Grundlage des Experimentes gelernt hat.

gern h) chreiben:

er

im S keit im 8 und im Schrelben mit Kreide an der Wandtafel. Präparand muß in all seinen Schriftsätzen eine deutliche, reine und ordentliche Handschrift haben. ä) im Zeichnen: 5 . ; rei Fi und Linear Zeichnen; einige Uebung im Zeichnen an andtafel. E) in der Musik: Im es nagt soll der . je 20 der gangbarsten Kirchen melodien und der bewährtesten Volksweisen aus dem Liederstoffe der Schule . singen können. Der Gesang muß von groben

der

Verstößen gegen Jntongtionen, Takt, Accentuirung und Aussprache frei sein. uch soll Aspirant bereits einige Uebung besißen, leichte Choräle und Volkslieder vom Blatte abzu ngen. ; .

Im Klavierspiele soll er ämmtliche Tonleitern in Dur und Moll mit dem richtigen Fingersatze fest einstudirt haben, einige leichte memorirte Stücke, Etüden, Sonatinen vortragen, auch leichte Klavier; säte mit einiger Sicherheit vom Blatte spielen können. Im Violin spiele soll Präparand die gebräuchlichsten Dur- und Mölltonleitern in der ersten Lage und bei . Tempo mit Reinheit ausführen die aus dem Gedächtnisse zu singenden Choräle und Volslieder auf der Violine vortragen und leichte Melodien ohne erhebliche Fehler gegen die Intonation von Noten unmittelbar abspielen können / Korrektheit in den Grundlagen der Technik des Instrumentes ist über— all erstes Erforderniß. . .

In der allgemeinen Musiklehre genügt die Kenntniß der ver— schiedenen Sqhiuff! Takt- und Tonarten, der gewöhnlichen Fremd⸗ wörter und Teinpobezeichnungen, der Intervalllehre und der Ton- verwandtschaften. ;

In der Harmonielehre soll der Spieler den Dur und Moll Drei- klang, sowie den Hauptfeptimenaccord in allen Lagen und Umkehrun— gen nennen und spielen können.

Im Orgelspiele muß Präparand die elementaren Manual und Pedalübungen inne haben, einen ausgesetzten vierstimmigen Choral ohne Vorbereitung von Noten abspielen und leichte Orgelstücke aus dem Gedächtniß vortragen können.

1) im Turnen:

Im Turnen muß der Aspirant sämmtliche in dem Neuen Leit- faden für den Turnunterricht in den preußischen Volksschulen verzeich neten Uebungen auszuführen im Stande sein.

Berlin den 15. Oktober 1872. ;

Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗ . ; alk.

Die angeschlossene Lehrordnung für die Schullehrer · Seminare tritt an die Stelle ber Regulative und Erlasse vom J. Oktober 1854, 19. November 1859 und 16. Februar 1851 und deren Ergänzungen, welche insgesammt hierdurch aufgehoben werden. Die in den Para⸗ graphen 19 bis 30 der Lehrordnung vorgeschriebenen höheren Ziele werden sich an denjenigen Anstalten, welche über die nach den bis- herigen Bestimmungen maßgebenden Grenzen bereits hinausgegangen sind sowie überall d̃a baldigst erreichen lassen, wo eine gute Praͤpa—⸗ ö vorarbeitet. ;

Andere Anstalten können erst dann, wenn ihnen besser vor⸗ gebildete Aspiranten zugeführt werden, die ihnen gestellte neue Auf⸗ a lösen. Es wird ihnen daher eine Uebergangszeit gelassen werden müssen.

Demgemäß sind die Seminar Direktoren zu peranlassen, baldigst auf Grund des Normal--Lehrplanes einen Plan für ihre Anstalt auf⸗ zustellen und die etwaigen Abweichungen von dem Normglplane näher zu begründen. Diejenigen Lehrpläne, welche sich den Bestim mungen des , in Bezug auf die den einzelnen Lehrgegenständen zugewiesene Stundenzahl und die Lehrziele einfach anschließen, sind ohne weiteres zu genehmigen, diejenigen aber welche Aenderungen enthalten, mit der Aeußerung des Königlichen Provin ,,, bis zum 1. März nächsten Jahres hierher ein= zureichen, damit die Arbeit nach dem neuen Lehrplane möglichst bald beginnen kann. ö ] 3

Wo in der zweiten und dritten Klasse mit der Ausführung des neuen Lehrplanes früher vorgegangen werden kann, ist dies unbedenk⸗ lich zu gestatten; dagegen ist in der ersten Klasse der einmal begonnene Kursus ohne Störung zu Ende zu führen. ö .

Der Lehrplan wird die ,,, neuer Lehrbächer in den meisten Gegenständen nöthig machen. Es ist wünschenswerth, aber nicht geboten, daß sich die Anstalten einer Provinz über die Auswahl verständigen und . n Vorschläge machen. In jedem Falle sind die Anträge in . der einzuführenden Lehrbücher zugleich mit dem Berichte über die Lehrpläne hierher einzureichen.

Bereits durch Reskript vom 31. Mai 1871 sind Berichte über die Bedürfnisse der Seminare in Rücksicht auf die Ausstattung des physi kalischen Kabinets, bezie hungsweise Ges chemischen Laboratoriums ein- gefordert worden. Die damals gestellten Anträge werden durch die gegenwärtigen Bestimmungen wesentliche Modifikationen erleiden müssen. Zudem beschränken sich die Bedürfnisse der Seminare in Bezug auf die Ergänzung ihrer Lehrmittel nicht überall auf das Ge— biet der Physik und Ehemie. Auch die Bibliotheken werden mehrfach zu vervollständigen sein. Es sind daher hierüber zunächst weitere motivirte Anträge von den Semingr- Direktoren einzufordern und mit einer gutachtlichen Aeußerung des Provinzial ⸗Schulkollegiums hierher einzureichen. Endlich will ich binnen einer Frist von sechs Monaten einem näheren Bericht über die Haus-Ordnungen der ein⸗ zelnen Seminare nebst Vorschlägen über deren Reform entgegensehen.

Berlin, den 15. Oktober 1872. 9.

Der Minister der geistlichen, Unterrichts und Medizinal⸗ , nn 6. Falk. An sämmtliche Königliche Provinzial - Schulkollegien, Regierungen und die Konsistorien der Provinz Hannover.

Lehr⸗-Ordnung und Lehrplan für die Königlichen Schullehrer Seminare.

§. 1. Jedes Schullehrer Seminar ist mit einer mehrklassigen und einer einklassigen Uebungsschule organisch zu verbinden.

8. 2. Die Arbeit in der Uebungsschule wird unter der Aufsicht des Seminar-Direktors durch einen besonderen Lehrer als Ordinarius derselben geleitet. . . ;

Diese Funktion ist möglichst einem ordentlichen Seminar Lehrer zu übertragen. In jedem Falle ist der Ordinarius der Uebungsschule Mitglied des Seminar -Lehrer-⸗Kollegiums.

8. 3. Der Unterrichtskursus im Seminare dauert, drei Jahre.

An denjenigen Anstalten, wo derselbe bis jetzt eine kürzere Dauer hat, ist die n. des dreijährigen Kursus anzustreben.

§. 4. Es ist die Aufgabe der Unterstufe dritte Klasse, die von den verschiedensten Bildungsstätten her zusammengekommenen Zöglinge zu gleichmäßiger Bildungs. und Leistungsfähigkeit zu för dern. Fi nlh⸗ ollen gelehrt werden, ihre Kenntnisse , ordnen, zu ergänzen und selbständig zu reproduziren. In eine eziehung zur Uebungsschule treten die Seminaristen auf dieser Stufe noch nicht.

Auf der Mittelstufe zweite Klasse erhalten die Zöglinge diejenige Erweiterung ihrer Kenn misse, deren sie bedürfen, damit sie dieselben später lehrend mittheilen können. In der Schule hören sie den Lektionen der Seminarlehrer zu, leisten in diesen, sowie in den Pausen . und versuchen sich in eigenen Lehrproben.

Auf der Oberstufe erste . sindet die Unterweisung der Seminaristen ihren Abschluß, wobei denselben zugleich Anleitung für

ihre selbständige Weiterbildung gegeben wird; außerdem übernehmen

sie unter Leitung und Aufsichkt der Seminarlehrer und des Ordina—⸗ rius der Uebungsschule fortlaufenden Unterricht in derselben.

Es i dafür zu sorgen, daß kein Seminarist weniger als sechs und mehr als zehn Schülstunden wöchentlich zu ertheilen habe, und ebenso, daß keiner die Anstalt perlasse, ohne Gelegenheit erhalten zu haben, sich im Unterrichte in Religion, im e, ,. im Deutschen, im Singen und in einem der anderen Lehrgegenstände zu üben.

Es muß . wenigstens drei Mal im Jahre ein Wechsel in

der Arbeitsverthe 2 eintreten. ;

Mit dem Wechsel in der Arbeitsvertheilung unter den Semi—

aristen ist jedes Mal eine Prüfung in den , . Klassen der

chule vor dem Seminar -Lehrerkollegium zu verbinden, welche die

von dem Unterrichte zurücktretenden Seminaristen abnehmen und welcher die in denselben neu eintretenden beiwohnen.

5. Die im Unterrichte durchgearbeiteten eng werden vom Lehrer allwöchentlich in ein dafür eingerichtetes Klassen buch eingetragen, welches sowohl bei außerordentlichen Vevisionen als auch bei den Schlußprüfungen als Anhalt dient. Die Schlußprüfungen werden am Ende jedes Semesters vor dem Lehrerkollegium gehalten und ver— breiten sich über sämmitliche Unterrichtsgegenstände. 4

8. 6. Am Ende eines Kursus gehen sämmtliche Mitglieder des= selben ohne weiteres in den nächst höheren über. Hat ein Seminarist die Befähigung dazu nicht erworben, so ist seine Entlassung von der Anstalt beim Provinzial - Schulkolle ium zu beantragen; doch kann statt derselben die Genehmigung dafür nachgesucht werden, daß er den Kursus seiner Klasse noch einingl durchmache, wenn sein Zu— rückbleiben nicht von ihm verschuldet ist. . ;

sS. 7. Die beiden unteren Klassen erbalten wöchentlich je 24, die erste 14 Stunden mit Ausschluß derjenigen in den technischen und den fakultativen Gegenständen.

8 Der Unterricht in allen Gegenständen, welche im Lehrplane der Volksschule vorkommen, sowie derjenige in der Pädagogik ist obligatorisch für alle Zöglinge. ö ;

In wie weit einzelne Zöglinge vom Unterricht im Orgelspiel, so wie ferner diejenigen Zöglinge, denen troß unzureichender oder völlig mangelnder Vorbildung in der Musik die Aufnahme in das Seminar gestattet worden ist, von dem Musikunterricht überhaupt oder von einzelnen Zweigen desselben zu dispensiren sind, ist in jedem einzelnen Falle durch Konferenzbeschluß festzustellen. .

§. 9. In der französischen, beziehungsweise in der englischen oder lateinischen Sprache wird fakultativer Unterricht ertheilt.

An diesem sollen indeß Zöglinge, die in der betreffenden Sprache noch keinen Anfang gemacht haben, nur bei besonderer Begabung ausnahmsweise theilnehmen dürfen.

zt uin der Regel ist die französische Sprache zum Lehrgegenstand zu wählen. .

§. 10. Der Unterricht, welchen die Seminaristen empfangen, soll in seiner Form ein Muster desjenigen sein, welchen sie als Lehrer später zu ertheilen haben werden. Es ist bei demselben ebensosehr auf Korrektheit in der Darbietung des Stoffes durch den Lehrer, als auf solche in der mündlichen und schriftlichen Reproduktion desselben seitens des Schülers zu halten. ;

Das Diktiren ist ebenso ausgeschlossen wie das Nachschreiben der Seminaristen während des Vortrages des Lehrers. Dem Unterrichte soll jedoch möglichst in allen Gegenständen ein kurzer Leitfaden zu Grunde liegen.

Die Unterweisung giebt überall zugleich mit dem Stoffe auch die Methode und leitet zu selbständiger Durchdringung desselben an. In allen Lehrstunden, nicht nur in dem deutschen Sprachünterrichte wer⸗ den die Seminaristen in freier, zusammenhängender Darstellung des durchgenommenen Pensums geübt. ö ;

8 Zur Förderung der Unterrichtsbarkeit dient dem Seminar neben einer guten Bibliothek, einem physitalischen Kabinet und wo es sein kann einem chemischen Laboratorium eine zweckmäßige Zu— sammenstellung der beachtenswerthesten, resp. bewährtesten Lehr- ünd Veranschaulichungsmittel. . ;

§. 12. Wo die Einrichtung einer Seminaristen ⸗Bibliothek sei es auch nur in Form einer besonderen Abtheilung der ganzen Bücher- sammlung, noch nicht durchführbar ist, wird mindestens dafür Sorge getragen, daß neben den Bedürfnissen der Seminarlehrer auch die⸗ jenigen der Zöglinge in der Bibliothek Berücksichtigung finden. Cin erfordern sowohl die Anschaffung von Büchern, in denen die Seminaristen einen würdigen Unterhaltungsstoff, als von solchen, in denen sie eine geeignete Ergänzung des Anterrichtsstoffes oder eine musterhafte Darstellung desselben finden. Es gehören dahin die jenigen Werke unserer Klassiker, sowie der hervorragendsten Dichter und Volksschriftsteller neuerer und neuester Zeit, welche dem . der Seminaristen zugänglich sind und den Bildungs- zweck des Seminars fördern; ferner einige Quellenschriften für ie Geschichte der Pädagogik und zwar neben den bedeutendsten Arbei⸗ ten der hervorragenden Pädagogen der letzten drei Jahrhunderte wie sie in guten Sammelwerken, z. B. der päͤdagogischen Bibliothek von Karl Richter dargeboten sind, auch Muster guter Jugendschriften von den ersten Versuchen derselben aus der Zeik der hilantropisten bis ur Gegenwart. Endlich gehören dahin die Muster populärer Dar⸗ keln nell aus den Febieten der Welt. und Vaterlandskunde, wie der Kulturgeschichte, also Schriften von Schleiden, Tschudi, Masius / Brehm / Roßmäßler, Ruß, Hartwig! Müller, von Varnhagen, Adami / Werner Hahn, Ferd. Schmidt, Wildenhahn, W. Baur, Freitag, Niehl, ,, wie die von Grube u s. w. ;

e Die Benutzung der für die Privatlektüre der Semina⸗ risten ausgewählten Bücher wird planmäßig geordnet und im Unter- richte kontrollirt; die Veranstaltungen sind derart zu treffen, daß die Zöglinge die Wahl zwischen Gleichartigem haben und nur das Lesen solcher Werke, deren Verwerthung im Unterrichte unentbehrlich er⸗ scheint, wie z. B. Lessings Minna von Barnhelm, Schillers Wallen stein, Göthes Hermann und Dorothea, Pestalozzi's Lienhard und Gertrud obligatorisch gemacht wird. . ;

§. 14. Es ist den Seminaristen auch anderweite Gelegenheit und Anleitung zu ,. in privaten Vereinigungen wie gemeinsamen Lesestunden an Sonntag Abenden, musikalischen Uebungen, botanischen . eine gegenseitige Förderung ihres Bildungszweckes her

eizuführen. .

8. 15. Mindestens einmal im Monate wird der Unterricht an einem vollen Schultage ausgesetzt. Die dadurch gewonnene Gelegen⸗ heit zu zusammenhängender selbständiger Beschäftigung darf nicht durch Ertheilung von besonderen Aufgaben für diefen Tag verküm⸗— mert werden. ; .

§. 16. Bei Aufstellung des Lektionsplanes wird dafür Sorge getragen, daß die Seminaristen durch ihre ern in der Uebungs⸗ schule nicht in dem Unterrichte, den sie selbst noch empfangen, verkürzt werden; die Lehrstunden der ersten Klasse fallen daher gusschließlich, die der zweiten wenigstens theilweis in Zeiten, wo in der Uebungs— schule nicht unterrichtet wird. .

S. lI7.. Der Unterricht im Seminar wird nach einem für jede Anstalt hesonders aufgestellten Lehrplane ertheilt, für welchen ebenso, wie für die Einführung neuer Lehrbücher ministerielle Genehmigung nöthig ist. Soweit es die Verhältnisse des Seminars gestatten, hält der Lehrplan desselben die nachstehend für die einzelnen Gegenstände bezeichneten Aufgaben und Ziele inne.

§. 18. Pädagogik. Dritte Klasse. 2 Stunden.

Die Zöglinge erhalten das Wesentlichste aus der Geschichte der Erziehung und des Unterrichtes in lebendigen Bildern der bedeutend— sten Männer, der bewegtesten Zeiten der interessantesten und folgen. teichsten Verbesserungen auf dem Gebiete der Volksschule. Zur Ergänzung und Veranschaulichung dieser Bilder dient die Einfüh⸗ rung in die Hauptwerke der pädagogischen Literatur, vorzugsweise aus der Zeit nach der Reformation. Die Lektüre wird so gewählt, daß sich die Besprechung irgend einer pädagogischen Frage an sie knüpft. Dieselbe wird derart behandelt, daß die Seminaristen den Inhalt eines längeren Schriftstückes selbständig und verständig auf—

fassen lernen. Zweite Klasse. 2 Stunden. Allgemeine Erziehungs. und Unterrichtslehre. (Der Unterricht. Die Unterrichtsform. Die Erziehung durch den ,. unter Hinzunahme des Nothwendigen aus der Logik und Psychologle.

Erste Klasse. 3 Stunden.

Die spezielle Unterrichtslehre (Methodik). Das Schulamt. Die Schulverwaltung. Der erweiterte Amtskreis und die Fort bildung des Lehrers. Die Seminaristen werden mit den in dem Be. irke, für den sie zunächst vorbereitet werden, geltenden allgemeinen i le über den Volksschulunterricht bekannt gemacht.

tunden.

Die dritte Stunde, welche der Ordinarius der Uebungsschule

ertheilt, hat die Wahrnehmungen zum Gegenstande, welche von ihm

Kaiserhäuser, Zeitalter der Kreuzzüge, Zeita

selbst in Bezug auf die Arbeit der Seminaristen in der macht und welche ihm von den Fachlehrern mitgetheilt dünn , §. 19. Religion., Die biblisch oa Wehen er fen t ie bi e Geschichte de en Testaments im“ hange. 3 Stunden. . usammn Es werden hier wie in der zweiten Klasse die einzelnen biblis Geschichten nach ihrem religibsen und sitilichen Inhalt entwickelt le fruchtbar gemacht und die Semingristen in freier und würdiger * zählung der biblischen Geschichte geübt. n . und andere poetische Stücke des Alten Testamentes as Kirchenlied in seiner Entwickelung. ; Die in den Lehrplan der Schule aufgenemmenen geistlichen Lit werden unter Hinzunahme der ihnen nach Form und Inhalt nan stehenden in historischer Folge so erläutert, daß sich an Ihnen die . schichte der kirchlichen Dichtung veranschaulicht. 1 Stunde. * Eh Die gedächtnißmäßige Aneignung, beziehungsweise die Wied holung der Lieder vertheilt sich als Pensum auf ' die dritte und .

zweite Klasse. Zweite Klasse. 4 Stunden.

Die biblische Geschichte des Neuen Testaments im Zusammt hange, doch unter besonderer Berücksichtigung der evangelischen 9 der epistolischen Perikopen. Erklärung des christlichen Kiirchensun und der Ordnung des öffentlichen Goitesdienstes. ie.

Die Religionslehre im Zusammenhange auf Grund des at chismus der betreffenden Konfession unter fortwährender Vezich n auf die biblische Geschichte und mit Anleitung für die BVchantg i des Stoffes in der Schule. ö

Vom zweiten Semester an wird mindestens eine Stunde j Musterlektionen und Lehrproben in der Uebungsschule benutzt.

Erste Klasse. 2 Stunden.

Bibelkunde; in den evangelischen Seminaren Bibellesen.

(Apostelgeschichte, paulinische Briefe, Stücke aus dem Buche hieß und aus dem ren

Das Wesentlichste aus der Kirchengeschichte überhaupt.

Die Methodik des Religionsunterrichtes veranschaulicht dun Lehrproben, welche alle Formen desselben vorführen, biblische 6. schichte, Perikope, Bibelspruch, Schriftabschnitt, Katechismus gi. liches Lied, Kirchengeschichte. Anleitung für die Fortbildung.

Die in der Schule eingefübrten Religionsbücher Kaꝛtechismu⸗ und Historienbuch) sind dem Unterrichte fo zu Grunde zu legen, daß der Seminarist dieselben später selbständig zu brauchen und ii erklären vermag; doch hat die Unterweisung auch stofflich über hn durch diese Bücher gejogenen Grenzen hinauszĩugehen, und sind datun bei derselben, namentlich für die Einführung in die heilige Geschiht lbeziehungsweise die heilige Schrift) ausführlichere Leitfaden zu benußen,

In das Pensum der katholischen Seminare fällt noch die In. eignung und Erklärung der Gebete, deren Verrichtung die Kirche a religiöse Pflicht bezeichnet.

§. 20. Deutsch. Dritte Klasse. 5 Stunden, a Grammatik.

Der einfache, der zusammengezogene Satz in leichteren Verbindungen. Die Komparation, Konjugation. Die Regeln Interpunktion im Zusammenhange.

b. Lektüre.

Im Anschlusse an dieselbe: Uebung im mündlichen Vortrage und im schriftlichen Ausdrucke, sowie Mittheilungen über Wefsen und Forn der Poesie die Elemente der Metrik, das Wichtigste über den Kem. Von den Dichtungsarten der lyrischen Poesie: das Lied, der epischen. die poetische Erzählung, Legende, Sage, Märchen, Ballade; der ddt. tischen: Fabel und Parabel.

Zweite Klasse.

a. Grammatik. ;

Genauere Kenntniß des zusammengesetzten und des verkůtzlen Satzes, ebenso der Wortlehre, der Rektion der Zeitwörter, Eigenschaste⸗ wörter und der Verhältnißwörter. Die Interpunktionslehre. Dir Wortbildungslehre.

b. Lektüre wie in der dritten Klasse. Die zur VBespt— chung kommenden Dichtungen und Prosastücke sind nach Umsany dann und Inhalt schwieriger als die für die dritte Klasse auge wählten.

Es werden an denselben veranschaulicht: lyrische, epische und dramatische Poesie im Allgemeinen. Volkskied, Dde, Ballade, gi manze, Epos und Drama.

C. LTeselthre und praktische Anleitung zur Ertheilum des Sprachunterrichtes in Muster Lektionen und Lehrproben.

Erste Klasse. 2 Stunden.

Wiederholung des bisherigen Pensums. Erweiterung desselben in Bezug auf die Lektüre.

Methodik des deutschen Sprachunterrichtes im Zusammenhang im Anschlusse an Lehrproben.

Für den deutschen Sprachunterricht gelten folgende Gesichtspunkt:

Aa. Es, wird auf fließendes und korrektes Sprechen ein borzth liches Gewicht gelegt, doch wird dasselbe nicht durch einzelne Red übungen, sondern dadurch erzielt, daß wie in allen Lehrgegenständen so besonders im Deutschen die Schüler zu guten zusammenhängenden Darstellungen veranlaßt werden.

b. Für die schriftlichen Arbeiten ist Korrektheit in der Form Klarheit im Ausdrucke, Uebersichtlichkeit in der Anordnung d Stoffes strenge Forderung; Ziel: das Vermögen des Seminatistmn Stoffe, die er durchdrungen hat, unterrichtlich darzustellen. In dicht Richtung müssen die Aufgaben für die einzelnen Stufen fortschreiten die Na werden allen Unterrichtsgebieten entnommen. .

S) Die Lektüre der Seminaristen ist theils eine private, lhell vollzieht sie sich im Unterrichte selbst. .

In ersterer werden ihnen die Bücher aus der AnstaltsBibliolle

egehen, sie umfaßt vorzüglich die Meisterwerke unferer Dichter um Prosaisten; besonders . Zöglinge können dabei reichlichem Stoff erhalten. Die im Unterrichte selbst vorgenommenen Lesestof werden nach Form und Inhalt erklärt. Es werden als solche Poesln und Prosastücke aus den Zeiträumen der deutschen Literatur vo Luther an, vorzugsweise die unserer Klassiker, genommen. .

Die Auswahl, die nur nach Form und Inhalt Mustergiltigt berücksichtigt, wird so getroffen, daß die oben bezeichnelen Dichtunßse arten vertreten sind, deren Eigenthümlichkeit dann an diesen Bi spielen zu veranschaulichen ist. wird memorirt. Die Stoffe werden dem in der Anstalt gebrauchte Lesebuche entnommen. Endlich werden die Stoffe des Volksschtl lesebuches der Provinz unterrichtlich durchgearbeitet und Anleitum für die Fortbildung gegeben. .

Neben dem Besuche der Uebungsschule, zu dessen zweckmäßigin Gebrauche im Unterrichte die Seminaristen Anweisung erhalten, lles dem deutschen Unterrichte im Seminar noch ein befonderes Lesebut

zu Grunde. 2 .§. 21. Geschichte.

Dritte Klasse. 2 Stunden. ; )

Bilder aus dem Leben der wichtigsien Kulturvölker des Alt thums; ausführlicher: die Geschichte der Hellenen (a. das Heroen alter! b. das Zeitalter der Gesetzzeber, . von den Perserkriegen b auf Alexander Ben Großen); der Rtmer fa. Sagen aus der Zeh du Könige, b, die Geschichte der Republik in Lebensbildern, (. der Unn. gang der Republik und Einiges aus der Kaiferzest des erslen Nr

hunderts). Zweite Klasse. 2 Stunden. 3. Land und Volk der alten Deutschen. Kämpfe mit den, An , Die Völkerwanderung / Zeitalter der Karolinger (ausführlich: Au / breitung des Christenthunis, Karl der J Geschichte der rr ter von den Kreuzzüss

Erste Klasse. 2 Stunden. i

Brandenburgisch - preußische Geschichte bis zur Gegenwart, = den betreffenden Stellen ist auf die bedeutendsten Ereignisse in de Nachharstaaten Bezug zu nehmen. ; ö 6

Die methodische Anleitung beginnt in der dritten Klasse mit ö Uebung in zusammenhängender freier Geschichtserzählung, setzt sich . der zweiten Klasse in Lehrproben fort und schließt in der ersten m der Beurtheilung der Leistungen in der Uebungsschule.

(Schluß in der dritten Beilage.)

Dritte Beilage

und der zusammengesehs Wortarten, Deklinalion

5 Stunden.

bis zur Reformation.

der Orthographie und ig

Die O

slbsändigen Lösung

arallelogramm un

.

zum Deutschen Reichs—

M 6.

Dritte Beilage Anzeiger und Koͤniglich Preußischen Staats-Anzeiger.

Freitag, den 8. November

38

der in der zweiten Beila dle einen Bestimmungen übe

allgem

de tri.

. ann , Ra

nung

negallven Größen.

Gleichungen des ersten Grades.

8M

23.

Die Lehre von den Linien

Hand guter Leitfäden ertheilt.

Ziel ist: klare Einsicht in die Methode des Gegenstandes, eit elner Weiterbildung auch in neuen Stoffen uͤnd Vefähigung zur

Ettheilung des Unterrichts.

§8. 24. Naturbeschreibung, Physik, Chemie. Dritte Klasse.

a. Naturbeschreibung. Kenntniß ausgewählter gr Samenpflanzen, welche den amilien inné'schen Systems und des Wichtigsten aus der botanischen Mor-

m meisten verbreiteten

. hologie.

an

n ( . des act, Schulauszug des größeren Werkes, dem der Lehrer in seinem zange sich anschließt.

auftreten.

Eine Anzahl der erklärten Gedicht

Im Winter: Zoologie. 2

p. Phyfit

Magnetische elektrische und mechanische Erscheinungen.

Cc. Chemie.

Die einfachsten Grundstoffe und ihre

ird besonders die mineralische

Zweite Klasse. a. Naturbeschreibung. Hauptformen der Samen enntniß eines naturlichen Systems. Bau,

Kenntniß der

r Pflanzen. Im Winter: Erweiterung

m der innere Bau und die Lebensverrichtungen des menschlichen

örpers. 2 Stunden. b. Physik.

Die Erscheinungen des Lichtes, der Wärme und des Schalles.

C. Chemie.

Erweiterung des Pensums der vorigen 2 Stunden. Disziplinen wird das Methodische auf dieser

organischen Chemie. In allen drei

ufe gegeben und werden Musterlektionen ertheilt,

= Erste Klasse. nberanzung des Pensums nach der methodischen Seite des Gegen es.

Neu eingeführt wird eine Uebersicht des Baues der Erdrinde— für die selbständige Fortbildung.

gab des Unterrichtes, für die Darstellung j tur wi enschasten Methoden zu finden, durch welche sie auch

ommen.

Es ist die besondere Au

en untersten Stufen daher überall von der

Ziel ist naturreichen zurecht zu finden,

beiten und einen anschaulichen Unterricht

JF. 3.

Das Wichtigste deographie. hereuropaischen

Europa. Deutschland.

nd Abnahme von Lehrproben.

: Jortgesetzte senunterrichtliche Verwerthun

Jeder Seminarist muß im Unterrichtes

§. 26. Freihandzeichnen

hische Figuren,

el iithnen mit Lineal,

eichnen an der Wandtafel.

665 Zweite Klasse. 2 Stunden. ö. Elemente der Perspektive. rn, Gipsmodellen, Naturgegenständen, ausgeführt mit schwarzer . Tusche, Sepia ü. 5 w. * je nach der Be 6. Uebung im Zeichnen an der Wandtafel. Erste Klasse. 1 Stunde. Fortgeseßzte Uebung, besonders an der Wandtafel, auch in Ob⸗ Unterrichtsstunden zur Veranschaulichung b. Methodii des Zeichenunterrichts und C. Anleitung für die

. ten, nen. b. ztthildung.

Ziel des Unterrichts ist die gen Zeichnungen, ö.

welche in anderen

Präparanden⸗

§. 22. Re

Dritte Klasse. Die Bildung der Zahl und ihre Darstellung. Die vier Spezies in unbenannten und benannten Zahlen. (D Die gemeinen Brüche, Regel de tri: Die nne, , des bürgerlichen Lebens Zinsrech⸗ att · Gesellschafts // Mischungs⸗ Rechnung).

uadrat⸗ und Kubikwurzeln Zweite Klasse. Die Lehre von den Proportionen und die von den positiven und

den. ;

. Stun hodischet in Musterlektionen und Lehrproben veranschaulicht,

deren Aufgaben dem Pensum der Volksschule entnommen sind.

vird hierbei Gelegenheit genommen, die Seminaristen mit dem Ge—

krauche und der Handhabung der gebräuchlichsten

bekannt zu machen. 1 Stunde.

. Erste Klasse.

Sicherheit in der Methode.

Neu eingeführt werden die Gleichungen des zweiten Grades und

vo es erreichbar ist die Lehre von den Reihen und den Logarithmen.

Anleitung für die Fortbildung. ;.

SZIZiel ist: klare Einsicht in das Verfahren und Sicherheit in der ö Aufgaben.

Drllte Klaffe

d vom Kreise. Zweite Klasse. Die Lehre von der Gleichheit und von der guren und Berechnung derselßen. Stereometrie (Koörperberechnung). . Erste Klasse. In der ersten Klasse werden die Wiederholungen des Stoffes der Kaumlehre und die methodische Anleitung für die Behandlung der- sclben in der Rechenstunde gegeben. Auf allen drei Stufen werden die geometrischen Figuren an der Wandtafel Der Unterricht geht von der Anschauung aus und wird an der

chon

. auszugehen; rer Physik und der Chemie darf nicht ohne das Experiment, der in er Naturbeschreibung nicht ohne das Reines Gedächmmißwerk ist ausgeschlossen. die Befähigung der Zöglinge,

Geographie. Dritte Klasse. 2 Stunden. aus der Heimathskunde und aus der allgemeinen Uebersichtliche Kenniniß der Erdoberfläche. Erdtheile. Kartenlesen.

Zweite Klasse. 2 Stunden. , Mathematische Geographie. Anleitung ur Ertheilung des geographischen Unterrichtes in Musterlektionen

Erste Klasse. 1 Stunde. methodische Anleitung; namentlich auch in Bezug auf von Atlanten, Wandkarten, Globen, ellurien und anderen Veran chaulichungsmitteln.

Dritte Klasse. 2 Stunden. .

ig Darstellen und Theilen der Linien und Winkel. nen der geometrischen Flächenfiguren. h n, durch Einzeichnung in ein Quadrat geivonnen. chnen rechtwinkliger und runder Körper nach der Vorderansicht. nen symmetrischer Figuren und Ornamente nach Vorlagen. Maß und Zirkel, Uebungen im Ornament⸗ und

er in den verschiedenen dehrgeglistindeñ

1822.

ge veröffentlichten r das Volks schul⸗, und Seminarwesen.

chnen. 3 Stunden.

ie Lehre von den Dezimalen). Aufgaben. Zusammengesceßte

3 Stunden.

9

*

Potenzen und‘ Wurzeln.

Es Rechenmaschinen 1 Stunde.

Raumlehre.

2 Stunden. und Winkeln, von dem Dreiecke, dem Konstruktions⸗Aufgaben.

2 Stunden. Aehnlichkeit der Fi⸗

Zöglinge im Zeichnen der geübt.

Möglich-

4 Stunden.

angehören. Kenntniß des

Stunden.

Verbindungen. Berücksichtigt Seite derselben. 2 Stunden. 4 Stunden.

und Sporenpflanzen, Leben und Verbreitung

des Pensums in der Zoologie; außer

Klasse mit Hinzufügung

Lehrproben ab⸗

2 Stunden.

formell bildende Kraft erlangen. Es der Unterricht in

Original oder die Abbildung

sich selbständig in den drei an der Hand guter Bücher weiter zu zu ertheilen.

Die vier

Besitz eines guten Handatlas sein, benutzt. Der eingeführte Leitfaden

Zeichnen.

Zusammengesetzte sym⸗

b. Freihandzeichnen nach Holz—

abung der einzelnen

Befähigung des Seminaristen, die—

(Geometrie Geographie, Anschauungsunterricht resp. Spre übun 9n der Wand an zu zeichnen hat, sauber nuf rer . in 28 Volksschule einen a,,, Zeichenunterricht ertheilen zu können. §. 27. Sch reiben. Dritte Klasse. 2 Stunden. ö Zweite Klasse. 1 Stunde. Ziel ist:

I) daß die Seminaristen eine gut ausgeschriebene Handschrift er⸗ langen und in allen ihren . ätzen, auch in ö nen gut, rein und ordentlich schreiben;

2) daß sie nicht nur die Vorschriften für die Schreibstunde, sondern glich was im anderen Unterrichte schnell an die Wandtafel zu schreiben istz sicher und sauber ausführen;

3) daß sie in der Volksschule einen verständigen Schreibunterricht

geben können. :

S. 28. Turn en.

Dem Turnunterricht in den Seminaren ist der Neue Leitfaden

für den Turnunterricht in den preußischen Volksschulen zu Grunde

zu legen, dabei ist nicht ausgeschlossen, daß, wo es die Verhältnisse gestatten, über die Grenzen desselben binausgegangen werde.

Die unter allen Umständen zu lösende Aufgabe bleibt aber, daß die Semingristen befahigt werdens den Turnunierricht in der Volks. schule zweckmäßig nach dem Leitfaden zu ertheilen

Die dritte und die zweite Klasse haben wöchentlich je zwei Stun den, die erste Klasse eine Stunde praktisches Turnen, daneben erhält leßtere in einer besonderen Stunde die nöthigen Belehrungen über den Bau und das Leben des menschlichen Körpers, über die ersten nothwendigen Hülfsleistungen in Fällen von Körperverletzungen, über die geschichiliche Entwickelung des Turnwesens, über Zweck, Einrich tung und Betrieh des Turnens, so wie über die Einrichtung von Turnpläßen und Turngeräthen für Elementarschulen.

Den Zöglingen der ersten Klasse wird Gelegenheit gegeben, sich unter Aufsicht des Seminar -⸗Turnlehrers im Ertheilen von Turn unterricht an Schüler zu üben.

e §. 29. Musik. J. Klavierspiel.

In der dritten Klasse rein technische Ucbungen für Anschlag und Gelaͤufigkeit eigentliche Etüden in einer Stufenfolge, wie sie in den besseren Klavierschulen gegeben ist, freie Tonstücke; aufsteigend etwa won den Clementi'schen Sonatinen in einer Reihe, worin neben be⸗ währtem Aelteren auch das berechtigte Neue Vertretung findet.

In der zweiten Klasse Fortsetzung der Etüden; bei besonders begabten und geförderten Schülern felbst bis zum Cramerschen Werke hin; Sonaten von klassischen Meistern, wie Mozart, Beethoven, Haydn u. s. w. nach einer vom Lehrer zu treffenden progressiven Anordnung.

In der ersten Klasse bleibt das Klavierspiel Privatübung.

Il. n,, .

Der Seminarist hat von Klasse zu Klasse in der eingeführten Orgelschule nach dein Maße seiner Begabung und seiner Vorbildung fortzuschreiten. Außerdem fallen jeder Klaffe noch allgemeine Auf⸗ gaben zu, nämlich:

der dritten:

Fortgesetzte Uebung sämmtlicher Nummern des

Choralbuchs; der zweiten:

Einspielen der in der Harmonielehre analysirten und transponirten kleinen Orgelsätze, Abspielen derartiger Stücke vom Blatte. Sichere Aneignung eines Vorspieles, zu jedem gebräuchlichen Choral, als ö ian würdiges gottesdienstliches Orgelspiel;

er ersten:.

Choraltransposition, Uebung im Moduliren, Erfinden kleiner

und einfacher Zwischenspiele. ; III. Harmonielehre.

Diejenigen Seminaristen, welche zum Organistendienste nicht ausgebildet werden sollen, haben zwar nichtsdestoweniger an dem Unterrichte Theil zu nehmen, aber nur das Pensum der dritten Klasse und aus dem der ersten den geschichtlichen Theil zu absolviren.

Dritte Klasse. Aufstellung und Einübung der Dreiklänge in Dur und Moll, der Septimen und Nonenaccorde nach ihren Hauptformen und den Grundgesetzen ihrer Verbindung.

Zweite Klasse. Befestigung der Zöglinge in der Kenntniß des harmonischen Materials und fortwährende Verwendung desselben im Aussetzen von Chorälen, sowie im Analysiren, Transponiren und Einspielen kleiner harmonischer, vom Lehrer gegebener Orgelsätze. Erster Kursus der

Modulation.

; Erste Klasse. Harmonisirung des Chorals und des Volksliedes. einfacher Choraleinleitungen, Bildung von kirchlich würdigen Zwischen⸗ spielen. Zweiter Kursüs der Modulation. Die alten Tonarten. Einiges zur Kenntniß der wichtigsten Formen der Vokal. und der Instrumentglmusik. Bau und Pflege der Orgel. Einiges zur Ge— schichte der Musik.

IV. Violinspiel.

Die Seminaristen werden nicht nach Jahreskursen, sondern nach dem Maße ihrer Fertigkeit in Abtheilüngen gefondert. Jede Abtheilung hat die Aufgaben der eingeführten Elementar- Viglin⸗ schule von Stufe zu Stufe korrekt zu lösen. Neben dieser formalen uf h; sind folgende in Bezug auf den Stoff und die Fertigkeit zu löͤsen: ;

a. bete gedächtnißmäßige Einübung der Choralmelodien, so wie

er in der Seminarschule vorkommenden Volkslieder,

b. ,,, von Duetten in systematischer Folge, C. nur mne ge, oberen Abtheilung in die höheren Lagen.

Gesang.

Dritte Klasse ö besonderem Unterrichte:

Elementarübungen zur Stimmbildung und zur selbstthätigen Auffgssung und Darstellung der, melodischen, rhythmischen und dy⸗ namischen Tonverhältnisse. Thoräle und Volkslieder, erstere einstim— mig, letztere ein, zwei⸗ und dreistimmig. Außerdem: gemischter Chor kombinirter Klassen. . Weiterführung der Elementarübungen und zwar a. in eigent- lichen, als selbständige Tonstücke ausgeprägten Vokalisen und Sol feggien, b. in mehr und mehr eingehender Behandlung der Inter- valle, besonders aber auch der Akkorde und ibrer verschiedenen Gestalten. Feste Einprägung der gangbarsten Kirchenmelodien. Mehrstim— mige Choräle. Figuralgesänge: . . a. die liturgischen Chöre, welche die erste Klasse auch dirigiren

lernt; b. andere geistliche Chorgesänge, Motetten, Psalmen von klassischen

Meistern; C. weltliche Chorlieder unter besonderer Betonung des edleren

Volks- und des Vaterlandsliedes,

Erste Klasse in besonderem Unterrichte:

Methodische Anleitung zur Ertheilung des Gesangsunterrichtes in der Volksschule, verbunden mit praktischen Uebungen. Ausführung von gemischten Chorgesängen in Gemeinschaft mit der Oberklaffe der Seminarschule. ; . Der Unterricht hat die Ausbildung der Seminaristen zu guten Gesanglehrern, zu Cantoren und Organisten zum Ziele. Die Er—= reichung dieses Zieles darf nicht durch die Ausbildung einzelner Zög⸗ linge zu Virtuosen beeinträchtigt werden. Auch find die Seminarssten lum Verständnisse der Meistermerke zu erziehen und dadurch vor der Neigung zu bewahren in der Kirche den Gemeinden, im Unterrichte den Schülern eigene Kompositionen statt derselben zu bieten. . Die Stundenzahl von je 5 für die beiden unteren, 3 für die

eingeführten

Erfindung

Oberklasse ist so zu verstehen, daß bei Abtheilungsunterricht in den

technischen Gegenständen jede Abtheilung die betreffende woͤchentliche a,, erhält. .

§. 39. Der fremdsprachliche Unterricht wird in drei Kursen (mit wöchentlich 3, 3, 2. Stunden) ertheilt, welche von der übrigen iat eintheilung unabhängig zu bilden sind und in welche die Semina⸗ resten je nach dem Maße ihrer Vorbildung eintreten. Die unterste Abtheilung beginnt mit der Elementargrammatik der betreffenden

Sprache.

s. äl.. Die Betreibung von Gartenbau Obstbaumzucht, Seiden bau soll wie hisher auch weiterhin eine Pflege im Seminar und in dem naturkundlichen Unterrichte desselben die nöthige Ergänzung fin- den. Die nach dieser Seite hin getroffenen Einrichtungen an den ein⸗ zelnen Anstalten bleiben in Kraft.

Berlin, den 15. Oktober 1977.

Der Minister der geistlichen, Unterrichts. und Medizinal⸗; nge erf fn. alk.

Die anliegende Prüfungs Ordnung tritt an die Stelle der die Prüfungen von Volksschullehrern und Lehrern an Mittelschulen, sowie von Rektoren der Stadtschulen regelnden bisherigen Bestimmun⸗ gen, soweit letztere nicht geseßliche Kraft besitzen

Bei der Entlassungs prüfung der Seminaristen und den Prüfun⸗= gen nicht im Seminar gebildeter Volksschullehrer foll sofort nach den neuen Vorschriften verfahren werden, ausgenommen jedoch bei Beur- theilung der Leistungen der Examinanden. In dieser Beziehung ist so lange ein milderer Maßstab anzulegen, bis den Kandidaten eine völlig ausreichende Gelegenheit geboten fein wird, die gegenwärtig geforderten Kenntnisse und Fertigkeiten zu erlangen.

Dicjenigen Lehrer, welche sich nur provisorisch in einem Amte befinden, zu dessen Wahrnehmung von jetzt an eine höhere, als die bisher von ihnen nachgewiesene Befähigung gefordert wird, verblei⸗ ben in dem ihnen vorläufig übertragenen Amte, jedoch ist dessen definitive Verleihung von Ablegung der erforderlichen Prüfung, zu 1 ihnen drei volle Jahre Frist gelassen wird, abhängig zu machen.

Die disinitiv angestellten Lehrer behalten ihre bisherige Berechti- gung in vollem Umfange, sie können daher auch innerhalb der Gren⸗ zen derselben ascendiren oder ein anderes gleichartiges Amt überneh⸗ men, ohne daß von ihnen die Ablegung einer neuen Prüfung zu fordern ist.

Alle Volksschullehrer bleiben zur Anstellung als Elementarlehrer an solchen Schulen ivelche geringere Ziele als die Mittelschule, aber höhere als die Volksschule verfolgen, nach wie vor nach Maßgabe ihrer Zeugnisse berechtigt.

Volksschullehrer, welche in der Prüfung das Prädikat gut oder sehr gut erhalten und die definitive Anstellungsfähigkeit vor dem 31. Dezember 1872 erlangt haben, sind zur Erthellung des Unterrichts in den Unterklassen der Mittelschülen befugt.

Es bleibt dem Provinzigl - Schulkollegium überlassen, auch ande⸗ ren, bereits desinitiv angestellten Lehrern auf Grund vorzüglicher Lei- stungen im Schuldienste dieselbe Berechtigung zu verleihen.

Die Prüfungen der Hauptlehrer an den Berliner Gemeinde- schulen und die fremdsprachliche Prüfung am Königlichen Seminar für s inen sind bis auf weiteres in der bisherigen Weise ab- uhalten.

Berlin, den 15. Oktober 1872. Der Minister der geistlichen, Unterrichts. und Medizinal⸗ n, 2

Falk. An sämmtliche Königliche Provinzial ˖ Schulkollegien, Regierungen und die Konsistorien der Provinz Hannover.

Prüfungsordnung für Volksschul lechrer, Lehrer an Mittelschulen und Rettoren. ;

L. Prüfungen der Volksschullebrer. S1. Nach vollendetem Kursus werden die Seminaristen einer Entlassungsprüfung unterworfen, auf Grund deren sie die Qualifika- tion zur provisorischen Verwaltung eines Schulamtes erhalten.

§8 2. Zu dieser Prüfung werden auch nicht im Seminar gebil⸗ dete Lehramts-Kandidaten zugelassen, welche das zwanzigste Lebens- jahr zurückgelegt und durch Zeugnisse ihre sittliche Unbescholtenheit und ihre körperliche Befähigung zur Verwaltung eines Lehramtes nachgewiesen haben. .

§. 3. Diese Lehramts-Kandidaten haben sich bis spätestens drei Wochen vor dem Prüfungstermine, der durch das Regierungs. Amts= blatt bekannt gemacht wird, unter Einreichung der nachstehend ver. zeichneten Zeugnisse bei dem Provinzial · Schulkollegium zu melden. Die betreffenden Zeugnisse sind:

N das Taufzeugniß (Geburtsschein), 2 das Zeugniß eines zur Führung eines Diensisiegels berechtigten Arztes über normalen Gesundheitszustand, 3) . amtliches Zeugniß über das sittliche Verhalten des Kandi- aten. fa Außerdem hat Kandidat einen selbstgefertigten Lebenslauf beizu gen. ö.

§. 4. Die Prüfungskommission besteht aus dem Kommissarius des Königlichen Provinzial Schulkollegiums als Vorsitzendem, einem Kommissarius, derjenigen Regierung, in deren Bezirk das Seminar liegt / . Direktor und sämmtlichen ordentlichen Lehrern des Se= minars.

Die Kreis. Schulinspektoren des Regierungsbezirks können der Prüfung beiwohnen. Der Königliche Kommissarius ist befugt, auch

andern Personen den Zutritt zu gesiatten.

. 5. Die nicht im Seminar gebildeten Lehramts- Kandidaten haben selbstgefertigte Probczeichnungen und Probeschriften beizubrin⸗ gen, die Seminaristen vorzulegen. ; ;

8§..6. Die schriftlichen Arbeiten bestehen in: .

I) einem deutschen Aufsaße über ein Thema aus der Unterrichts- und Erziebungslehre oder aus dem Gebiete des Unterrichts in

einer Ausarbeitung aus dem Gebiete des Religionsunterrichts,

3) der ausgeführten Lösung von drei Aufgaben aus der Geometrie und Arithmetik, und

aus der 9 der Naturkunde und der Geographie ge—

stellt wir ; ö.

ür diejenigen, wesche am Unterrichte im Orgelspiel theilnahmen,

ür die fakultativen Fächer treten hinzu:

⸗. die ,, nen zusammenhängenden Stückes aus dem

Deutschen in die fremde Sprache, und aus dieser Sprache ins

S. 7. Für die erste Arbeit sind vier, für die anderen je zwei Stunden Zeit zu lassen.

§. 8. Die Themata werden auf Vorschlag des Seminarlehrer= bestimmt, die Arbeiten in Klausur unter Aufsicht eines Seminar- lehrer rg, . ö

8§. 5. Die praktische Prüfung besteht in der Ablegung einer Examinanden zwei Tage vorher gegebenes Thema, zu welcher eine ausgeführte schriftliche Disposition beizubringen ist.

Wer in einem fakultativen Gegenstande geprüft sein will, hat,

S die Schreib und Zeichenhefste des letzten Jahres der deutschen Sprache und der Literatur, 4 5) 6) der Beantwortung von drei Fragen, von denen je eine ö ie Bearbeitung eines Chorals. Deutsche. Kollesiums von dem Kommissarius des Provinzial Schulkollegiums Lehrprobe in einem ber obligatorischen CLehrgegenstände über ein dem soweit es thunlich ist, auch in diesem eine Lehrprobe abzulegen.