8. 19. Die mandliche Prüfung verbreitet k a sammtliche
Sehrgegenstände des Seminarunterrichts, innerhalb der durch den Lehr⸗
lan der Linstalt bessimmten Grenzen, doch ist der Kommissarius des ö berechtigt, einzelne Gegenstände von der rüfung auszuschilßen, wenn deren Behandiung auf das Ergebniß der Prufung nicht mebr von Einfluß sein kann. . ormale Forderung ist, daß der Examinand sich über die ihm . en in zufammenhängender Rede klar und bestimmt zu äußern vermoöge. - . Auf Grund hr guter schriftlicher Arbeiten kann die Kommission einen Examinanden von der mündlichen Prüfung in einzelnen Gegen⸗
änden oder überhaupt dispenstren. . 2 §. ! Bei enen. jüädischer Kandidaten bildet die Religion
keinen Prüfungsgegenstand. ö R i udn df Prüfung ist vor der gesammten Kom
misston abzulegen. — . ;
§. 13. Ucber die Ergebnisse der Prüfung in den einzelnen Gu genstünden wird ein Protokoll geführt. ;
Die Leislungen jedes Kandidaten in den einzelnen Faͤchern wer— 1 nen Prädikaten: sehr gut, gut, genügend, nicht genügend,
eurtheilt.
Nach dem Gesammtresultat der Prüfung ist zu entscheiden, ob dem Ezaminanden die Qualifikation zu ertheilen oder zu versagen sei.
Bas Letztere geschieht, wenn er in Religion oder in Deutsch oder in Rechnen oder in mehr als drei der andern Gegenstände (Päda— gogik, Singen, Zeichnen, Schreiben, Geschichte, Geographie, Natur- tunde, Geometrie) nicht genug hat. ;. .
§. 4. Auf Grund der bestandenen Prüfung erbalten die Exa⸗ minanden ein 7h es, welches nur den Namen, sowie die Perso. nalien des Kandidaten, die Art seiner Vorbildung (ob im Seminar gebildet oder nicht) eine Angabe über Fleih und Führung, die Ur⸗ heile über die schriftlichen AÜrbeiten und die Leistungen des Exami— nanden in den einzelnen Lehrgegenständen, sowie über die abgelegte Lehrprobe enthält. In ein Sesammtprädikat, werden die Censuren nicht gefaßt. In dem Zeugnisse ist auch die Befähigung auszusprechen, welche sich der Kandidat im Orgelspiel oder in einer der fremden Sprachen erworben hat. ;
§. 15. Die Aussichts behörde fügt dem gz sodann die Be⸗ scheinigung der Gualifikation des Kandidaten für die provisorische Verwaltung eines Elementarschulamtes bei.
16. Frühestens ö spätestens fünf Jahre nach der ersten Prüfung haben die Volksschullehrer an einem Seminar desjenigen , dene, r,, in dem sie angestellt ind, in einer zweiten Prüfung die Qualifikation für die definitive Anstellung zu erwerben.
§. 7. Die Prüfungskommission ist wie bei der ersten Prüfung , . . Auch im Uebrigen kommen die Bestimmungen des §. 4 hier zur Anwendung. J
§. 18. Der Termin zu dieser Prüfung wird durch das Regie rungz Amtsblatt bekannt gemacht. ö 8. 19. Die Meldung zu dieser Prüfung ist spätestens vier Wochen vor dem angeseßien Termine bei dem Provinzial - Schul. er nnn durch den Kreis ⸗Schulinspektor einzureichen. Derselben ist
eizufügen:
ein Zeugniß des Lokal-⸗Schulinspektors / ;
23 eine Von dem Examinanden selbständig gefertigte Ausarbeitung über ein von ihm selbst 1 Thema, mit der Versicherung, daß er keine andern als die von ihm angegebenen Quellen dazu benutzt habe, .
3) eine von ihm selbst ., te e wt 4 eine Probeschrift, beide unker derselben Versicherung.
§. 26. Das Provinzial ˖ Schullollegium entscheidet auf Grund der eingereichten Zeugnisse über die Zulgffung zur Prüfung und über⸗ weist diejenigen Examinanden, deren Meldung angenommen worden ist, dem betreffenden Seminar. e .
§. 21. Es steht dem Examinirenden frei, bei seiner Meldung eine Prüfung in den fakultativen Lehrgegenständen des Seminar⸗ unterrichtes oder in denjenigen an zu beantragen, in denen er eine Steigerung der bei der ersten Prüfung erhaltenen Prädikate zu erlangen wünscht. ; ; -
§. 22. Die schriftliche Prüfung besteht in der Anfertigung eines Aufsatzes über ein Thema aus der Schulpraxis und je einer Arbeit aus dem Gebiete des Religionsunkterrichts und eines anderen Lehr= gegenstandes in schulmäßiger Behandlung. Jüdische Kandidaten haben jwei Arbeiten der leteren Art e, , , Die Aufgaben werden auf Vorschlag des Seminarlehrer ⸗Kolleglums von dem zommissarius des Provinzial. Schulkolleglums bestin mt. Die Arbeiten sind in Klaufur unter Inspeltion eines Mitgliedes der Prüfungskommission anzufertigen. Die praktische Prüfung besteht in einer Lehrprohe über einen Gegenstand des Volksschulunterrichts, zu welcher die Aufgabe am Tage vorher bestimmt ist. ; . ; ;
Die mündliche Prüfung verbreitet sich über die Geschichte des Unterrichtes, die Unterrichtslehre, die Schulpraxis und über die Me⸗ thodik der einzelnen Lehrgegenstände. .
Nach dem Ermessen der Kommission kann bei jedem Exami⸗ nanden auf das positive Wissen eingegangen werden.
Die Prang wird kollegialisch abgenommen.
§. 23. Die Leistungen der Examinanden in den einzelnen Gegen; ständen werden nach den Prädikaten: sehr gut, gut, genügend, nicht genügend beurtheilt. ; 6
Einem Exzaminanden, dessen Lehrprobe nicht genügte, ist die Qualifikation unbedingt zu versagen; übrigens gelten für die Ent. scheidung über das Gesammtresultat dieselben Grundsätze, wie bei der ersten Prüfung. ö
§. 24. Auf Grund der bestandenen Prüfung erhalten die Exa⸗. minaͤnden ein Zeugniß, aus welchem das Resultat der Prüfung in den einzelnen Fächern hervorgeht. Die Aussichtsbehörde fügt demselhen die Bescheinigung hinzu, daß der Examinand zur definitiven Anstel⸗ lung befähigt sei.
§. 25. Examinanden, welche in der von ihnen beantragten be⸗ sonderen Prüfung keine höhere Censur als in der ersten Prüfung er= langt haben, darf aus diesem Grunde, wenn sie im Uebrigen bestanden haben, das Zeugniß und die Bescheinigung ihrer Befähigung zur definitlven Änstellung nicht versagt werden.
§. 26. Solchen Examinanden, welche in der ersten Prüfung bei guten Leistuͤngen in Religion, Rechnen und Deutsch, außerdem noch in den Nealien oder in einer der fremden Sprachen das Prädikat »gut be= standen« erlangt oder in der zweiten Prüfung sich dasselbe nachträglich erworben haben und in allen Theilen der letzteren »gut, bestanden sind, kann die Befählgung zum Unterrichte in den Unterklassen von Mittelschulen und höheren Töchterschulen verliehen werden. Dieses ger mit befähigt fie indeß nicht zum Unterrichte in den Oberklassen
ieser Schuien; vielmehr muß die Qualifikation dazu in der Prüfung für Lehrer an Mittelschulen besonders erworben werden.
Il. Prüfungen der Lehrer an Mittelschulen.
§. 1. Die Berechtigung zur Anstellung als Lehrer an den Ober- klassen der Mittelschulen und höheren Töchterschulen wird durch Ab— legung der Prüfung für Lehrer an Mittelschulen erworben.
§. 2. Zu dieser Prüfung werden zugelassen: Geistliche, Kandi—⸗ daten der Theologie oder der Philologie und solche Volksichullehrer, welche ihre zweite Prüfung bestanden haben und sich über bisherige ordnungsmäßige Amtsführung auszuweisen vermögen.
S. 3. Daß Schulkollegium jeder Provinz setzt jährlich zwei Ter- mine für die Prüfung an und veroͤffentlicht dieselben durch das Amtaäablatt.
§. 4. Die wissenschaftlich gebildeten noch nicht als Lehrer fun⸗
irenden Kandidaten mel en sich unmittelbar, die im Amte stehenden m durch ihre Kreis⸗Schulinspektoren, bei den Provinzial ⸗Schul⸗ ollegien.
ö Der Meldung sind beizufügen:
) ein selbst gefertigter Lebenslauf auf dessen Titelblatte der voll ständige Name, der Geburtsort, das Alter, die Konfession . 3 augenblickliche Amtsverhältniß des Kandidaten ange⸗ geben ist;
2) die Zeugnisse über die bisher empfangene Schul, oder Universi⸗ tätsbildüng und über die bisher abgelegten theologischen, philo— logischen oder Semingrprüfungen;
3) ein Zeugniß des zuständigen Vorgesetzten über die bisherige Thällgkeit des Examinanden im öffentlichen Schuldienste.
Diejenigen, welche noch kein oͤffentliches Amt bekleiden, haben außerdem einzureichen ö. ein amtliches Führungsgttest und : . 5) ein von einem zur Führung eines de berechtigten Arzte ausgestelltes Attest über normalen Gesundheitszustand.
§. 5. Es wird für Abhaltung der Prufung in jeder ö
26 ö des Provinzial Schulkollegiums eine besondere Kommi gebildet. ; ; Dieselbe besteht aus dem Kommissarius des Provinzial - Schul kollegiums als ar , aus zwei vom Ober- Prasidenten er= nannten Regierungs · Schulräthen , einem Seminar Direktor, einem Seminar- und einem Gomnasial⸗ oder Neal Schullehrer, welche eben ⸗ falls von dem Ober-⸗Präsidenten ernannt werden ⸗
6. Das Provinzial-⸗Schulkollegium stellt jedem Examinanden unmittelbar nach seiner Meldung eine Aufgabe aus dem Gehiete der Pädagogit, welche er binnen sechs Wochen in wissenschaftlich be⸗ gründender Form zu lösen und mit der Versicherung, keine andern 2, ö. . ihm angegebenen Hälfsmittel benutzt zu haben, einzu⸗ reichen hat.
§. 7. Die Prüfung ist eine theoretische — schriftliche und münd liche — und eine nh! ;
8. 8. In der schriftlichen Prüfung hat Examinand einen Auf⸗ satz uͤber ein pädagogisches Thema, eine Ueberseßung aus dem Deut- schen in diejenige 6 Sprache, in welcher er die Qualifikation zu erlangen re, , n und aus derfelben ins Deutsche, sowie eine Arheit entweder aus dem Gebiete des Religionsunterrichtes oder der Ge— schichte, oder der Mathematik oder der Naturkunde zu fertigen.
Zwischen diesen Gegenständen steht dem Exzaminanden die Wahl frei, südische Kandidaten können dieselbe jedoch nicht auf das Gebiet des Religioönsunterrichtes lenken. Saämmitliche Arbeiten werden in Klaufur und unter Aufsicht gefertigt, bei Uebersetzungen in eine fremde Sprache ist der Gebrauch des Lexikons gestattet.
Pie Themata werden auf Vorschlag der Examinatoren von dem Kommissarius des Propinzial-Schulkollegiums bestimmt, .
13 jeder Arbeit sind dem Examinanden 4 Stunden Zeit zu lassen.
§. 5. Die praktische Prüfung besteht in der Ablegung zweier Lehrproben in verschiedenen Gegenständen, welche thunlichst in einer Mittelschule abgehalten werden, und zu denen dle Aufgaben am Tage vorher gegeben worden sind. J k
, hat eine schristlich ausgearbeitete Disposition einzu- reichen. SF. 10. Die mündliche Prüfung, welche vor der gesammten Kom · mission abgehalten wird, verbreitet sich über alle obligatorischen Lehr. gegenstände des Seminarunterrichtes mit Ausnahme der Musik, des Zeichnens, des Schreibens und des Turnens. . .
Jeder Kandidat hat nachzuweisen, daß er in diesen Fächern die durch den Normal Lehrplan für das Seminar bestimmten Kennt, nisse gewonnen habe; doch kann ihm die Prüfung in diesen auf , . der Zeugnisse über früher abgelegte bir un en erlassen werden.
an sion
Anforderungen zu genügen;
Acbersichtliche Bekanntschaft mit der Geschichte der Erziehung und des Unterrichtes, besonders seit der Reformation, eingehendere Kennt⸗ niß von dem Leben und den Hauptschriften eines der bedeutendsten Pädagogen aus der Zeit von 1500 ab; Einsicht in den Zusammen- hang der Erziehungs- und Unterrichtslehre und in deren Begründung durch Psychologie ünd Ethik.
ö §. 12. Der Kandidat hat endlich — nach seiner Wahl — ent— weder a. in Religion und Deutsch oder b. in Religion und Geschichte . — ein jüdischer Kandidat in Deutsch und Geschichte oder 9. ) den mathematisch - naturwissenschaftlichen Gegenständen, oder d. in zwei fremden Sprachen folgende Bedingungen zu erfüllen: I) Religion: .
Bekanntschaft mit der heiligen Geschichte Alten und Neuen Testa— mentes im Zusammenhange und mit den Haupttbatsachen der Kirchen geschichte; Einsicht in das System der christlichen Lehre, in die Bedeu⸗ tun der wichtigsten Unterscheidungslehren und in die Methode des Religions unterrichtes.
27) Im Deutschen: ; ĩ
Systemalische Kenntniß der deutschen Grammatik, sowie über 6a Bekanntschaft mit der deutschen Literaturgeschichte, eingehen
ere Kenntniß einiger Hauptwerke der deutschen Dichtung, vorzüglich der klassischen n,. der Neuzeit, und des Lebens der hervorragend ⸗ .. deutschen Sichter und Volksschriftsteller und Einsicht in die Me hode des Gegenstandes. f
) In der Geschichte:
Bekanntschaft mit der allgemeinen, genauere Bekanntschaft mit der vaterländischen Geschichte, Einsicht in die Methode des Gegen= standes und Belanntschaft mit populären Musterdarstellungen.
In der Geographie:
Kenntniß der physikalischen und mathematischen Geographie. Eingehendere Kenntniß der physischen und politischen Geographie der einzelnen Erdtheile. Vertrautheit mit den Lehrmitteln für den geo— graphischen Unterricht; namentlich den vorzüglichsten Atlanten, Wandkarten, Globen und Tellurien, und Einsicht in die Methode des Gegenstandes. ;
5) In der Naturbeschreibung.
Uebersichtliche Systematik der drei Reiche. Das Wichtigste über den Bau und die Bildung der Erdrinde; außerdem einige Be= fanntschaft mit den zweckmäßigsten Hülfsmiiteln für den Unterricht: Abbildungen, Nachbildungen, im Handel, erschienenen systematischen Zufammenstellungen von Mineralien, Herbarien 2c ebenso eine über ⸗ sschllich Kenntniß von der modernen populären Litergtur des Gegen · standeß und Bekanntschaft mit den Grundsäßen der Methode.
6 I der Physik, der organischen und unorganischen emie:
Uebersichtliche Keuntniß des ganzen Gebietes dieser Disziplinen, insbesondere die Befähigung, die Naturerscheinungen und die wich= tigsten Maschinen zu erklären und auf die . Gesetze zurück ·
Uführen, eine allgemeine Kenntniß der chemischen Elemente und ihrer Verbindungen und deren Anwendung im menschlichen Haushalte, sowie der chemischen Technologie. Bekanntschaft mit der Einrichtung und dem Gebrauche der im Unterrichte vorkommenden physikalischen Instrumente und mit den Grundsätzen der Methode.
7) In der Arithmetik: ;
Die Lehre don den entgegengesetzten Größen. Rechnung mit Potenzen. Quadrat- und Kubikwurzeln. Gleichungen des ersten und zweiten Grades mit einer und mehreren Unbekannten. Arithmetische und geometrische Progressionen. Logarithmen. Methodik.
8) In der Geometrie: Kenntniß der Planimetrie, der Stereometrle und der Trigo⸗
nometrie. M In den fremden Sprachen: a. im Lateinischen: ⸗
Die Fähigkeit, einen Abschnitt aus Cäsar und aus Ovids Meta— morphofen gelaufig und korrekt zu übersetzen und auszulegen; Sin der Formenlehre, der Hauptregeln der Syntax und der Prosodie.
b) im Französischen, beziehungsweise im Englischen:
Kenntniß der Formenlehre und der Spntag und die Fertigkeit einen profaischen oder einen leichten portischen Abschnitt aus der be— treffenden Sprache ins Deutscher einen leichten prosaischen Abschnitt aus dem Beutschen ins Franzöfsische bezichungszweise Englische vom Blatte richtig zu überseßm Allgemeine Kenniniß, der Geschichte der französischen, beziehungsweise englischen National -Literatur, der Lebens- geschichte und der Hauptwerke der bedeutendsten Dichter.
§. 13. Die Ergebnisse der Prüfung in den einzelnen Gegen= ständen werden unter Anwendung der Prädikate sehr gut, gut genü— gend, nicht genügend beurtheilt. Als nicht beslanden ist anzusehen, wer die in §. 10 geforderte allgemeine Bildung nicht nachzuweisen vermag, fomdie dersenige, dessen Leistungen in den von ihm besonders gewählten Gegenständen nicht genügt haben. .
§. 14. Auf Grund der bestandenen Prüfung erhält der Examinand
ein Zeugniß über seine Befähigung als Lehrer an Mittelschulen und
l
von Mittelschulen oder von höheren Töchterschu
§. 11. Ferner hat der Kandldat in der Pädagogik folgenden l
gethan:
höheren Töchterschulen. In demselben wird das eme e T n, egenständen angegeben. Thalern vor dem Eintritte in die Prüfung zu erle II. Prüfungen der ö m §. 1. Die Berechtigung zur fen als Seminardirektor Semsinarlehrer, als Vorsteher von öffentlichen rag ond nan . As Rektor von Witteischuien oder höheren. Töchterschulen unh ten, Uebernahme der Leitung von Privatschulen, welche den Chanh en durch enn der Rektoratsprüfung erworben. Die . . 9 Ablegung dieser Prüfung bezieht sich nicht auf die kechnisthen 9 Musit. und die Hülfslehrer am Seminar; auch können aun ⸗ weise solche Geistliche und Lehrer bei ihrer Berufung in den Ech ö dienst von derselben entbunden werden, welche die Prüfung fuͤr . öhere Lehramt bestanden oder in mehrjährigem Schuldienste . üchtigkeit nachgewiesen haben. hir S. 2. Zur , , . werden zugelassen: 1 Geistliche, Lehrer, Kandidgten der Theologie oder der Philolonß
welche das Examen als Lehrer an Mittelschulen oder dad e z für das ee Lehramt bestanden haben und wenigstens . Jahre im öffentlichen Schuldienste thaͤtig gewesen sind
Dejstliche, Lehrer, Kandidaten der Theologie oder der Philologie welche in eines der im §. 1 bezeichneten Aemiter berufen un auf Grund anderweitig nachgewiesener Tüchtigkelt mit Genth⸗ migung des in,, Schulkollegiums von der vorgängigen Prüfung für Mittelschullehrer entbunden worden sind; Geistliche, Lehrer, Kandidaten der Theologie oder der Philologie welche zur Leitung einer Schule berufen worden sind, die . ringere Ziele als die Mittelschule verfolgt, aber herkoͤmmlich von einem Rektor geleitet wird, sowie Vorsteher von Pripat= schulen welche den Charakter von Volkschulen haben.
§. 3. Die Reltoratsprüfung wird an dem Sitze des Provinjial. Schulkollegiums, jeder Provinz im Anschlusse an die Prüfung für Lehrer an Piitlelschulen von der fuͤr diese gebildeten Koinmso zweimal im Jahre abgehalten. Die Termine werden durch daz Amtsblatt bekannt gemacht.
Ein Kommissarius der Behörde, welche den Examinanden he— rufen hat, ist befugt, der Prüfung beizuwohnen.
§. 4. Der Meldung zu der Prüfung sind Lebenslauf und Zeug nisse in derselben Weise wie bei der Meldung zu der Prüfunß fuͤ Mittelschullehrer beizufügen. ; .
§8. 5 Jeder Examinand hat eine wissenschaftliche Arbeit aus dem Gebiete der Unterrichts- und Erziehungslehre oder aus der Schul.
Ergebniß in an
vier
2
zurcichen, daß er keine andern als die von ihm angegebenen Hülst— mittel benutzt habe. .
Das Thema wird von dem Provinzial ⸗ Schulkollegium dem Kandidaten gegeben. ĩ .
§. 6. Bicsenigen Examinanden, welche die Qualifikation al Lehrer noch nicht gewonnen haben (6 2 al. 2 — 3) legen eine Lehr, probe über ein selbstgewähltes Thema aus dem Gebiete des Unter— richtes derjenigen Schule ab, zu deren Leitung sie berufen sind. Dit mündliche Prufung wird vor der i, . Kommission abgelegt.
Sie verbreitet sich über die Geschichte der Pädagogik, über daß und Unterrichts lehre in ihrem Zusam . vorzüglich aber über spezielle Methodil, Volks. und Jugendschriften.
ganze Gebiet der Erziehungs- menhange mit der Pyychologie, über Schulpraxis, über Lehrmittel, und J
Bei denjenigen Examinanden, welche die Prüfung für Lehrer an Mittelschulen nicht gemacht haben, kann die Prüfung sich auch auf die positiven Kenntnisse innerhalb der durch den Lehrplan der Antal u beren Leitung Examinand berufen ist bestimmten Grenzen u ed, bei Juden jedoch nicht auf die Religion.
7. Auf Grund der hestandenen Prüfüng erhält der Examinand ein . welches seine Befähigung zur Anstellung als Rektor von Mitfelschulen oder höheren Töchterschülen, sowie als Vorsteher offen licher here r , n. ausspricht. Diejenigen welche nut de Qualiflfation fur die Uebernahme eines bestinimten Amtes nachgesutzt 9 n haben, erhalten im Zeugniß die Bescheinigung lber
eselbe. .
Z. Bis auf weiteres hat jeder Examinand eine Gebühr von vier Thalern vor dem Eintritte in die Prüfung zu entrichten.
Be lin, den 15. Oktober 1872. . .
Der Minister der geistlichen, Unterricht, und Medizinal⸗ i n n
alt.
a
Kunst und Wissenschaft. Neue Entdeckungen in Rom. Im Quartier des Camp Militare lim alten Rom: Castra , , wurde eine Marmot, platte von Em. 58 Länge, 25 Höhe 19 Dicke gefunden worn Namen und Tage verzeichnet sind. Es ist dies eine Tafel zur Ein schreibung von Soldaten der Prätorianergarde. Die Zusammel schung der Cohorten, der Tag des Elntritts der Soldaten in de Dienst, ibr Geburtsort u. . w. sind darauf verzeichnet. Die Tafll rührt aus der Zeit des Kaisers Commodus her; als Konsuln sin angegeben Crispinus und Delianus, Fuscianus und Silanut. Am Viminal fand man die Spuren einer uralten Eivĩlisation, die net weit über die Gründung Roms binaufreicht. Unter den dert ent deckten Gegenstanden ist' ein Giasbecher von großer Feinheit; läserner Krug; vielts aus Terra cotta, ammend. de Esquilin und Viminal, fand man einen prachtvollen Me J von 10 Gus M. und außerordentlich schöner Arbeit. Das Stück wut das kapitolinische M
mit großer Sorgfalt weggenommen und in hen
feum ' gebracht. Im Mittelpunkt der Stadt fand Fürst Chigi Bau cines Hauscs 9 Pt. unter dem Niveau der Straße Lossn Barberini fand an der Straße St. Ricola de Tln
Der Herzog von Fin Corso intercssante Fun
pflaster. Tür — — t sino (im Rordosten) eine alte Grabinschrist. hat beim Ausbau seines Palastes am n so einen alten Sarkophag mit Basreliefs. h; Aufschrift eines zweiten Sarges, der hei der. Kirche
Lorenfo entdeckt wurde, lautet Lo GAVYDPRNIIIS V. D. LB. E HoNoRkATA COMUVX D. ö . „Flavius Gaudentius, vir dignus presbyter titulo Lauren devotus, et honorata conjux. Veposiif nonis sgpten e Dieses Grab stammt entschichen aus den ersten Zelten des Che shums. — Auf dem Forum bei der Phokassäule fand man Btu stücke eines großen Basreliefs in Marmor, auf beiden Seiten n Bildhaucrarbelten geschmückt. Das Stück diente wahrscheinlih⸗
Das Stück ist 140 M. hoch und 970 M. lang. Die Skulptitt ind schr interessant, u. A. eine Scene vom Forum darstelle Redner und Zuhörer. Die menschlichen Figuren sind 1 Meter st das Ganze flammt wohl aus Hadrians Zeiten, ist
schädigt. Verkehrs⸗Anstalten. Die Rr. 131 Ter? Zeftung des Vereins Deutst
BVau befindlichen E
über Eisenbahnen: Die projektirten und im eh Enghien nach Men
bahnen in Elsaß Lothringen. — Eisenbahn von
morency ꝛc. a Haag, 3. November. Die neue Eisenbahnroute Ro . dame Breba⸗Antwerpen wurde am 1. d. in ihrer ganzen dehnung dem Betriebe eröffnet und an demselben Tage au Eifenbahn zwischen Middelburg und Vlissingen. d St. Petersburg, 5. November. Das Llegr gh enn artement hat folgende Bekanntmachung erlassen? Währr n Ostsibirien durch die Ueberschwemmungen des Amur zerst Telegraphen - Verbindungen wieder hergestellt wurden, bag ⸗ 36. September das unterseeische Kabel, welches Windiwos g Nangasakl verbindet, eine Beschädigung erlitten. Am J 9m war die Verbindung auf der sibirischen Linie wieder eröffnet Une j. Rovember auch das Kabel reparirt, In Folge dessen können Korrespondenzen aus Europa mit China und Japan auf telegraphischem Wege wieder ungestört befördert werden. sie — Ehn Depesche aus Tunis meldet die Eröffnung der E J bahn von Tunis nach dem Bardo. Der Bey, die Prinzen
die fremden Konsuln wohnten derselben bei.
Bis auf weiteres bat jeder Examinand eine Gebůhr von
praxis binnen einer Frist von acht Wochen mit der Versicherung an.
aus der vorrömischen 36
16S x M or wisch Bei der Basilica di St. Maria ,,
ein Mon
41 Pp I. PN. SEP. D.
Hallerie für das Publikum, wenn ein Redner auf dem Forum spta
aber satt
Eisenbahn-Verwgltungen hat folgenden Inhalt; Ve hell .
über Jiusli
edition des Deutschen Reichs Anzeigers
und Aäniglich Preußischen Staats- Anzeigers: Berlin, Zieten⸗Platz Nr. 3.
nseraten⸗
Handel s⸗Regist er. Bekanntmachung.
Heut ist in unserem Firmenregister die daselbst unter Nr. 0 ein in unserm Gerichte tal. Termin gzirnmer M. , er m .
richte anberaumten Termin ihre i und Vorschläge über die , , . dieses He nalbt ag En
getragene hiesige Firma r. Weidlich gelöscht und in daffelbe Re—
sier unter Nr. 336 die Firma Julie verw. Dr. Weidlich hier.
und als deren Inhaberin die verwittwete Frau Dr. Weidli ha. geborne Thamm hiersel bst . worden. chr
Ratibor, den 2. November 187 Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
Bekanntmachung aus dem Handelsregister des Anits⸗ erichts Bersenbrück. In der Eintragung vom 1. d. M. heißt ie Firma und der Firmeninhaber nicht Lehmkuhl et Hedemann xresp. behmkuhl, ö. , , . 6 ,, 3 ,,. et nann resp. Lehm ; enbrũů en 4. November 1972. biber Königliches Amtsgericht Bersenbrüch. ;
Handel sregist er.
In unser Firmenregister ist zufolg Verfügung vom 29. . am heutlgen Tage eingetragen; — Nr. 49. Ver Kaufmann Wilhelm Puwelle zu Gütersloh ist alleiniger Inhaber des dalelbst unter der Firma:
Wilh. Puwelle“ bestehenden Geschäfts. Bielefeld, den 31. Oktober 1872. Königliches Kreisgericht. Abtheilung J.
Auf Anmeldung ist heute in das hiesige Handels. Firmen Re⸗ gister unter Nr. 2366 eingetragen worden, der in Cöln wohnende Faufmann Heinrich Schwamborn, welcher daselbst seine Handels- nicderlassung hat, als Inhaber der Firma: „Heinr. Schwamborn“. Cölu, den 5. November 1872. Der Handelsgerichts ˖ Sekretär Weber.
Auf, Anmeldung ist heute in das hiesige Handels. (Firmen-) Ne= gister bei Nr. 2197 vermerkt worden, daß die von dem in Cöln wohnenden Kaufmanne Julius Becker für seine Handelsniederlassung daselbst geführte Firma:
; „Julius Becker“ rloschen ist.
Cöln, den 5. November 1872. Der J eber.
Unter Nr. 3156 des Firmenregisters wurde heute eingetragen die Firma Victor Franck, welche in Aachen ihre Niederlassung hat und deren Inhaber der daselbst wohnende Kaufmann Victor Franck ist.
Aachen, den 2. November 1872.
Königliches Handelsgerichts⸗Sekretariat.
Unter Nr. 1067 des Gesellschaftsregisters wurde heute eingetragen die Handelsgesellschaft unter der Firma S. Lamberts K Eile., welche zu Stolberger Station ihren Siß und am 1. d. M. begonnen hat. Dieselbe kann nur von ihrem Theilhaber Stephan Lamberts, Kaufmann zu Stolberger Station, vertreten werden, während die beiden andern Theilhaber, Eduard Malfaison und Franz Verschaer, Kaufleute in Antwerpen, von dieser Befugniß ausgeschlossen sind.
Aachen, den 4. November 1872.
Königliches Handelsgerichts-⸗Sekretariat.
Unter Nr. 1968 des Gesellschaftsregisters wurde heute eingetragen die Handelsgesellschaft unter der Firma Fick 8 Marbaise, welche in Aachen ihzten Sitz am J. Juli 1872 begonnen hat, und von jedem ihrer beiden Theilbaber, August Fick und Emil Marbaise, Maschinen⸗ bauer in Aachen, vertreten werden kann.
Aachen, den 4. November 1872.
Königliches Handelsgerichts⸗Sekretariat.
Handelsregister des Königlichen Kreisgerichts ; zu Duisburg. nrunser Firmenregister ist unter Nr. 479 die Firma Wittwe Christian Graff mann J Meiderich und als deren Inhaberin die Wittwe Kaufmann Christkan Graffmann, Margaretha geb. Rüpling, zu Meiderich am 5. November 1872 eingetragen.
Die unter Nr. 371 des Firmenregisters eingetragene Firma Christian Graffmann zu Meiderich (Firmen- Inhaber: der nnn , Graffmann zu Meiderich) ist gelöscht am 5. No-
er 1872.
Die Wittwe Kaufmann Christian Graffmann zu Meiderich hat für ihre zu Meiderich bestehende, unter der Rr. 479 des Firmenregisters mit der Firma Wittwe Ehristian Graffmann eingetragene Handels niederlassung das Fräulein Gertrud Borgs zu Mesderich als Pro- kuristin bestellt, was am 5. November 1872 unter Nr. 162 des Pro—
kurenregisters vermerkt ist.
Gemäß Anmeldung der Betheiligten ist die Handelsgesellschaft zwischen den Kaufleuten Heinrich Anton Horn, 33 6. . Bottfried Heinrich Theodor Stöcker, alle in Gladbach wohnend, unter der Firma Gebrüder Horn daselbst in Folge des am 23. Dezember 180 erfolaten Ablebens des Erstgenannten aufgelsst worden und das gemeinschaftlich gewesene Handelsgeschäft mit Enel und Passiven und unter der Berechtigun zur Firn der Firma auf den ge⸗ nannten Kaufmann Gottfried Heinrich Theodor Stöcker und den Kaufmann Heinrich Horn in Gladbach, Sohn des verstorbenen Hein rich Anton Horn, übergegangen, und führen dieselben das Geschäft . ö ö ö in Gladbach fort.
Demgemäß ist heute bei Nr. 163 des Handels. (Gesellschafts« lien en 6if . der bor e , i . ,
esellschaft sub num. 629 dase eingetragen worden.
Gladbach, am 3. Juli 1872. 1 .
Der Handelsgerichts⸗Sekretaͤr, Kanzlei⸗Rath Kreitz.
In das Handels. (Gesellschafts) Register des hiesigen Koͤnigl ande he gericht ist heute eingetragen worden ö 630: gu andelsgesellshaft unter der Flrma Wolff & Ackers in Süchteln.
l dnn sind die daselbst wohnenden Kaufltute und Fabrikinhaber ranz Wolff und Jobann Winand Ackers. Die Gesellschaft hat be⸗ gonnen am 1. Jul dieses Jahres.
Gladbach, am 3. Juũ 1872.
Der Handelsgerichts⸗Sekretäͤr. Kanzlei⸗Rath Kreiß.
Konkurse, Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
6. durch Veschluß ,, 9 kn g ch Veschluß des unterzeichneten Gerichts vom 18. April *. 14. Mai 1572 über das Vermögen des än Horlkyn , m, , , . Konkurs im abge⸗ ist durch rechtskräftig bestätigt . Jüterbog, den 6. Noveniber 16. kJ Königliches Kreisgericht. Abtheilung J.
laz5g K onkurseröffn Ung.
ö istat Vermögen des Kaufmanns Theodor Thien zu
der taumman ,,, . he Konkurs eröffnet und der Tag der Z = einstelung auf. den j. Kovember 1872 fen n ch ö
Oeffentlicher Anzeiger.
Die Gläubiger des Gemeinschuldners dem auf den 44. November 1822, Vormittags 11 Uhr,
SHerrn Kreisrichter Wiesner,
stellung eines anderen einstweiligen Verwallers abzugeb Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas i , Papieren . anderen Sachen in Besttz oder Gewahrsam haben, ober welche hm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr don dem Besttz der Gegenstande bis zum 15. Dezember 1872 einschließlich, dem Gerichte oder dem Verwalter der Masfe Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselden e beg g tz Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in
hrem Besitz befindlichen , , . nur Anzeige zu machen.
ugleich werden alle diejenigen, welche an die Masfe Ansprüche , nn, . , . ö ihre ⸗ mögen bereits r ängig sei i i e,. . . . echtshängig sein oder nicht, mit bis zum 15. Dezemher 1872 einschließli bei uns schriftlich oder zu Protokoll nn ,, zur ö . e, ,. e der gedachten Frist angemeldeten
e na iti en, . efinden zur Bestellung des definitiven am S8. Dezember 1872, Vormittags 10 in unserm Gerichtslokal, Termin simmer Nr. *. vor ,,, *n sern e, ien nen, zu erscheinen. ine Anmeldung schriftlich einreicht ĩ — tren, 3. ia . i ftr, n ,
eder äubiger, welcher nicht in unserem i i wohnt, muß bei der Anmeldung seiner ., k hiesgen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten aus- wãrtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten an eigen , r,. an 6. fehlt, werden die echts.
e un ergmann u ĩ waltern vorgeschlagen. ; GJ Spandau, den 7. November 1872.
Königliches Kreisgericht. Abtheilung J.
Der Kommissar des Konkurses.
. Aufgebot.
Bei dem unterzeichneten Gericht ist die öffentliche ö ile, e, kit . 6 19. ö ö. ,, mannes Friedrich Ferdinand v. Goerne, de 200 ah. beträgt, e n gz , k ie von dem Genannten etwa zurückgelassenen un Erben und deren Erbnehmer werden hene fer ffn, uns oder in unserer Negistratur und spätestens in dem auf den A8. März 1823, Vormittags 11 uhr, vor dem . Kreisgerichts, Rath Bertram an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 10 angesetzten Termine zu melden und weitere Anwei⸗ sung zu erwarten, widrigenfalls der Nachlaß den anderweit sich mel⸗ denden rechtmäßigen Erben resp. dem Königlichen Fiskus zur freien Disposition verabfolgt wird, — die nach erfglgter Präklüsson sich etwa erst meldenden näheren oder gleichnahen Erben aber alle Hand- lungen und Dispositionen der von dem abzufassenden e e nnz. urtel anerkannten Erben anzuerkennen und zu übernehmen schuldig, von letzteren weder . noch Ersatz der gehobenen . ö. 3 . , g, ö, sich lediglich mit dem, was d o n der Erbschaft vorhan d ĩ ' bunden sein werden. rn nnr, mn 1 Halle, den 29. April 1872. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
578 Bekanntm achung. . ist , r g 9 ö. ö en am 16. August 1832 in Nimptsch, preußisch Schlesien z 8. . m . d ö ee ; enen Kandidaten der Medizin Gu r i ; i n, g. dediz stav Albert Louis en am 14. März 1821 zu Orzupowit, preußtsch Schl . borenen, im Jahre 1848 nach nen, aut nn en, 563 sᷣ̃. dem verschollenen Tischler Joseph . für gt aner f n Folge dessen werden die Genannten, sowie de Erben und Erbnehmer aufgefordertz sich in . am d , n, ⸗ 11. März 1873. Vormittags 11 Uhr, in unserem Gerichtslokale anstehenden Termine, oder vor demselben schriftlich oder persönlich in unserem Prozeßburegu zu melden widrigenfalls Louis Herrmann und Joseph Frank für kodt erklär ö ,, den sich legitimirenden Erben ausgehändigt wer—⸗ n wird. Nybnik, den 17. Februar 1872. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
132447 Oeffentliche Ladung behuf Todeserklärung. Friedrich Ludwig Werner Nitter aus Zellerfeld, 3 der ver ·
storbenen Eheleute, Maurermeister Johann Heinrich Wilhelm Rilter und Marie Catharine Gertrud geb. Brandes, zu Zellerfeld, geboren daselbst an 10. Juli 1837, ist im Jahre 1853 ausgewandert und nach eidlicher Versicherung eines Bruders, des jeßigen Maschinensteigers Wilhelm Ritter zu Bebra, seit 19 Jahren von dessen Dasein keine 6 ,. a e, . zur Intestat⸗ Erbfolge in das
ermögen des Verschollenen, a er vorerwä i i 66 . ; vähnte Wilhelm ger luf Antrag des gedachten Wilhelm Ritter wird der Friedri Ludwig Werner Ritter hiermit aufgefordert, spätestens in .
Freitag, den 12. Dezember 1828,
n liehen Gerl le mn, . im hiesigen Gerichtslokale angesetzten Termine zu erschei i. * 36 irg 8. n k. ö odt erklärt und sein Vermögen dem Maschi ĩ über⸗ meh, , ͤ . schinensteiger Ritter über
ie Todeserklärung wird nur durch An ĩ ichts.˖ tafel bekannt gemacht werden. , n, ,,. Zellerfeld, den 3 November 1872.
Königlich Preußisches Amtsgericht II.
3011 n. In folgenden Ausęeinandersetzungssachen: ; A. im Regierungsbezirk Stettin: 1 . ia n, , . ö blösung der Torfberechtigung der bäuerlichen Wi Schule vom Fundo des dul Hr rr r n . unn dn ö gr f , , 8 sung der dem parzellirten Bauerhofe ö zustehenden Stadtfuhrholzrente / def 3 . im Naugarder Kreise: Ablösung der vom Gute Langkafel der Pfarre daselbst den Holzfuhren; * o ,,. , a) Ablösung der den Wirthen zu Alt ⸗Rothemühl i = lichen Forstrevier Rothemühl zustehenden n , e n j b) ,, 9 Eggesin im Königlichen Forst· ehenden Raff L 2 36 ff und Leseholzberechtigung ; B. im Regierungsbezirk Cöslin: im Furstenthline ee Gere s r ,, a) Ablösung der Weider, Holz- und Paltenberechtigung der
zu leisten ˖
werden aufgefordert, in
nserate nimmt an bie antorisirte Annoncen ⸗Expebition von
3 Mosse in Gerlin, Leipzig, 7 Frank-
furt a. Kl., Gres lau, Halle, Hrag, Wien, München, Nürnberg, Straßburg, Zürich und Stuttgart.
27 im Neustettiner Kreise: Theilung des Lubow-Sees; 3) . Sch . . ö. aan ösung der von den Ortschaften Zizow, Sackshohe, Palzwi Köpniß und Köpahn an die Pfarre und Küsterei 3 * . entrichtenden Abgaben; H im Stolper Kreise: Gemeinheitstheilung der Stadtfeldmark Stolp; werden alle unbekannte Wiederkaufsberechtigte, Anwärter und zur Mitnutzung berechtigte unmittelbare Theilnchmer, welche dabei ein Interesse zu haben vermeinen, hiermit aufgefordert, sich in dem am 7. Dezember d. J., Vormittags 41 Uhr, vor dem Herrn ee mn und Landes- Ockononie Rath Alter in unserem Geschäftslokale hierselbst anstehenden Termine zu melden und ihre Erklärung darüber abzugeben, ob sie bei Vorlegung des Aus- einandersetzungsplanes resp. des Rezesses zugezogen sein wollen, widri⸗ 6 sie die betreffende Auseinanderseßung, selbst im Falle einer erletzung, gegen sich gelten lassen müssen und mit keinen Einwen⸗ dungen dagegen weiter gehört werden können. enn J i, wird bekannt gemacht, daß an Ablssungskapitalien fest⸗
J. in Sachen, betreffend die Ablösung der den bäuerlichen Wirthen fu nn e n r nr n , * die Aufgabe der ihnen r glichen Mühlenbecker Forst zugestandenen Ho — ig h Ki ren n n , 8 e. . ür die Besißerin des Bauerhofes Bienow Hypotheken Nr. 15, ie Wittwe Netzel, Louise, geb. Lange — r eg ̃ 2 für den Besitzer des Bauerhofes Bienow Hypotheken- Nr. 17, Christian ni Zehn — 623 Thlr. 10 Sgr., 3) für die Be n des Hofes Bienow Hypotheken ⸗Nr. 16, die verehelichte Eduard Dehn — 623 Thlr. 19 Sgr. für den Besitzer des Kossäthenhofes Btenom. Hypotheken- Nr. 26, Christian Netzel — 311 Thlr. 20 Sgr.; in Sachen, betreffend die Ablösung der Bauholzrenten der Ko- lonien zu Brenkenhofswalde, Greifenhagener Kreises: I) für Julius Hamann als Besitzer der Kolonie Brenkenhofs⸗ walde . 2 — 199 Thlr. 10 Sgr. 2 für Augüst Riebe Eheleute, Besitzer der Kolonie Brenkenhofs⸗ 9 alda ore nn . 3 J 2 6 Sgr. 8 Pf / ür Karl Friedri eß Besitzer der Kolonie Brenk 6 walde Nr. * — 379 Thlr. 10 6. rr nel in Sachen betreffend die Ablssung der Bauholzrenten der Ko— lonien zu Moritzfelde, e,, g,. Kreises: I) für Karl Friedrich Maaß, Besitzer der Kolonie Moritzfelde 2 * . 3 5. 8 ür Johann Ottomar Waldmann, Besitzer der Kolonie Mo- ritzfelde Nr. 22. — 615 Thlr. 3 Sgr. 6 6. 3) für Karl Friedrich Wilhelm Schulz. Beßitzer der Kolonie . MWoritzfelde Nr. 4 — 618 Thlr. 18 Sgr. 4 Pf.; in Sachen, betreffend die Ablösung der Raff. und Leseholz— Berechtigung der Kolonisten zu Zedlltzfelde, Randower ö im Königlichen Falkenwalder Forstrevier: für den Besitzer des Frundstücks Zedlitzfelde Nr. 1 — 150 Thlr., 2) für den Vesitzer des Grundstücks Jedlißfelde Nr. 13 — 75 Thlr. für den. Besißer des Gutes Coerlin, Fürstenthumer Kreises, rn z ischet ein Grundsteuer - Entschädigungs ⸗ Kapital von * für den Besitzer des Viertelbauerhofes Vol. VII. Fol. 251 Nr. I7 f Mellin, Stolper Kreises — . Dumroese — für Ab⸗ nhl rer Weideberechtigung in der Königlichen Forst — 7 und werden nachfolgende, auf vorstehend bezeichneten berechtigten ö. eingetragene Gläubiger, resp. deren Erben und Rechtsnach= er ad J. I) die auf dem Bauerhofe Bienow Nr. I5 Rubr. III. Nr.? mit einer Forderung von 490 Thlr. eingetragene Wittwe des Friedrich Netzel, Anna Regine, geb. Schultz, . ad J. 2) der auf dem Bauerhofe Bienolb Nr. I7 Rubr. iI. Rr. 20 ir . Altentheile eingetragene Christian Friedrich etzla
un der auf demselben Hofe Rubr. III. Nr. 3 mit eine Forderung von 1650 Thlr. eingetragene emeritirte 1 diger August Bahr, die auf dem Hofe Bienow Nr. 16 Ruhr. III. Nr. 13 mit einer Forderung von 2300 Thlr. eingetragene Wittwe Krüger, Sophie geb. Wolff, ad I. 4 die auf dem Kossäthenhofe Bienow Nr. 26 Rubr. III. Nr. 3 ex deer. vom 2. September 1871 und resp. 23. Mai 1853 mit einer Forderung von 100 Thlr. ein. getragenen oer mr Dank Eichhorstschen Minorennen
un
die auf demselhen Hofe Rubr. III. Nr. 7 mit einer Forderung von 250 Thlr. ktingetragenen Regine Netzel;
I) der auf der Kolonie Nr. 2 zu Hin n s, Rubr. IilI. Nr. R und 10 mit resp. S00 Thlr. und 200 Thlr. ein- getragene Rentier David Riebe aus Stargard;
2) enn, e bg aun der , . Brenkenhofs⸗
alde Nr. 19 Rubr. III. Nr. 3 eingetragen
; . . 26 getragenen Forderung er auf der Kolonie Brenkenhofswalde Nr. 28 Rubr. Ur. 2 mit einem Vatererbe von 225 Thlr. n,. Daniel Friedrich Heß aus Brenkenhofswalde;
I) der auf der Kolonie Nr. 21 zu Moritzfelde Rubr. II. Nr. 4 mit einem Altentheil und Rubr. III. Nr. 1 mit ir n ü n . [i. eingetragene Christian
aaß und dessen Ehefrau hi =
borne Krämer; hf .
2 . auf der . ö daselbst Ruhr III. Nr. 3 einer Forderung von Thlr. ei
n r r , 9 hlr. eingetragene Altsitzer
9) die auf der Kolonie Moxitzfelde Nr. 24 Ruhr. III. Nr. 4 e. ,,. 2 4 von 25 Thlr. 5 Sgr. eingetragenen nder des verstorbenen Koloni Christian Friedrich Schulz ö .
A) Dorothee Sophie, 5 Anna Louise, c Caroline,
und 2. if, , e, ne, . . III. Nr. 5b mit einem entheile eingetragene Kolonistensohn D Albert Schulz; . .I) der auf der Stelle Zedlitfelde Nr. 1 Rubr. III Nr. 8 . Forderung von 200 Thlr. eingetragene Robert iedrich; 2 der auf der Slelle Zedlißfelbe Nr. 18 Ruhr. Ill. Rr. 6 mit einer Forderung von 300 Thlr. nebst Zinsen, 2 Thlr. 14 Ei en gn 1 7 8 . und zu erstat. j 0 eingetragene i . ö ⸗ 9 ö schlermeister Wittkopf e auf dem Gute Coerlin Rubr. III Nr. 21 mit ein i, Irn gn . eingetragene ve ren r. e 3 uge , Jo ĩ been enen n, ge Johanne, geborne Fischer, zu die auf dem Hofe Nr. 17 zu Mellin Rnbr. Ill. Nr. 3 mit cinem Kapital von ßö Thlr. eingetragene Wittwe . des Kastrirers Haack Bertine, geb. Budy hiermit aufgefordert, sich binnen 6 Wochen und spätestens in obigem Termine mit ihren eventuellen Ansprüchen zu melden, widrigenfalls sie gemäß 88. 460 segq. Titel 20 Theil J. Allgemeinen Landrechts
ihres Pfandrechts an den ob ĩ itali . ,. ch oben bezeichneten Abfindungsfapitalien ver
ö
VI.
ad I. 3.
' Geschwister Schulz,
ad V.
ad VI.
Zum einstweiligen Verwalter der Maßfe ist de ; r Kreisgerichts Sekrelar Elsermann, zu Cremmen wohnhaft, bestellt. 2
Schmiede j Crampe vom dortigen Gutsfundo;
b) Hütungsablösung des Gutes Mock e n,, 9 ocker in den Baronensichten
Stargard, den 7. Oktober 1872. Königliche General⸗Kommission für Pommern.