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Unter obiger Firma hat sich mit dem Domizil in Werlin eine Aktiengesellschaft gebildet.
Hrn ecke ler Gddesecllschanfft üs:
Ankauf von Land in und bei Charlottenburg, dessen Parzellirung, Anlegung von Strassen und Erbauung von Wohnhãusern auf demselben, Wiederverkauf der Parzellen oder der bebauten Gründstilcke sowie jede andere Verwerthung des Grund und Bodens.
Die Gesellschaft hat zunächst ihre Wirksamkeit damit be ie i . ĩ ü ö : gonnen, dass sie in der Stadt Charlottenburg einen Grundstücks-Komplex von ca. 7380 Qu. -R. Preis pro Qu. R. gekaust und sich ca. 3960 Qu.-R. daneben liegenden ebenso werthvollen Landes zu demselben Preise gesichert hat. . ; k
Die Terrains der Gesellschaft liegen dicht an der ChaHlttfenm Hharg-N ĩ ᷣ zins ; ᷣ g-onkbiter Spree-Brüchke gegenüber dem Ha ßnigllieherm Schilossparke und dem EIora-ddarten und werden durch die linke Seite der Charlottenburg Moabiter Chausee in kxanger Scrwassenfframt etwa bis zur ersten Biegung der Chaussee hin ,,
Die Lage der Grundstücke ist mithin eine vorzigliche, desgleichen ist der Baugrund vortrefflich.
Die unmittelbare Wähe der Spree, der Werkũim-Hœarmhmm- . ] mi . n ö. . ger, der Kerlim-Lehrter Eigenmnhnhm und der Hänigiliehem Werhäimdiumgshbhnallanm, von denen die beide letzteren in der Nähe Bahnhöfe anzulegen beschlossen haben, gestattet eine bequeme und billige Anfuhr der Baumaterialien. g ; J
. ö bedeutsam muss ferner hervorgehoben werden, dass die Direktion der Grossen Kerlimer Pferde-EisemkbakEm-Gesellselaaft sich zur Anlegung des Hahnhetes für die im . Frühjahre zur Ausführung gelangende Linie Berlin-Hoahbit-Charlottenhurg ein Areal von ca. 900 Qu-R. auf dem Terrain der Charlotten- Burger Han- ddesellschafft und zwar dicht am der Spreehriüchäe gesichert hat.
Hier h wi i nt wi ; ; 6 . g. durch wird die schnelle und gesunde Entwickelung der Bebauung wesentlich unterstützt werden, zumal, da in nächster Nähe auch ausserdem die KBerlin - Charlotten-
. vorhanden ist, und mithin die Grundstücke der Charlottenburger Bau-Gesellschaft durch zwei Pfenrcdkehnhmen in direkter Verbindung mit der Hauptstadt
Durch die erwähnte Anlegung der Bahnhöfe der Rerlim-Lelhhkter und d ö. i ; . ; He er VerhbindmnkgshnkHrn in dem betreffenden Theile Charlott übri i allgemeine Werthsteigerung aller dort belegenen Grundstücke in 8iöehereR Aussicht. ö ,,,,
Mit Rücksicht auf die vorstehend geschilderten Umstände ist auch der Erwerh i z i assi i ; — st? erbs-Preis von 60 Thlr. pro Qu-R. nur ein sehr mässiger zu nennen und ist ein günstiger und schneller Absatz der Parzellen um so bestimmter zu erwarten, als weniger gut gelegenes Terrain in der Umgegend bereits mit 150 bis 200 Thlr. pro Qu.-R. bezahlt worden ist.
Die Charlottenburger Bau- Gesellschaft hat ihr Aktien-Kapital vorläufig auf
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eingetheilt in
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festgesetzt, . der Ermächtigung, dasselbe je nach Bedarf auf Eine FRillion Ehaler nach Beschluss dos Aufsichtsraths zu erhöhen. Die Gesellschaft ist bereits Konstituirt und in das Handelsregister eingetragen. ; Die Aktien der Gesellschaft sind fest übernommen, dieselben sollen jedoch durch das unterzeichnete Bankhaus
Jean F Fang hierselbst, Horotheen-Strasse G4, Ann Wlontag, deln HE. Neven ber CRæ.,
an der hiesigen Börse zum Course von AGs Procent eingeführt und Anmeldungen darauf bei demselben entgegengenommen werden. Kapitalisten werden auf die höchst vortheilhafte, sichere und gewinnbringende KRapitalsanlage aufmerksam gemacht. Der Aufsichtsrath besteht aus den Herren:
I8an * ränkel, Banquier, Berlin, Vorsitzender,
Sachs, Kaufmann, Berlin, stellvertretender Vorsitzender. Bullrich, Bürgermeister von ¶ Ian EI ennuHburr g. Lindner, Besitzer des türkischen Zeltes in Charlottenburg.
Die Direletiom hat übernommen:
Hubsrt Stier, Königlicher Baumeister in Charlottenkri'rrg.
Jean Fränkel, HBanke geschifft,
Dor otheen-Strasse 64. . Hier folgt die besondere Beilage
Kerlin, den 5. November 1872.
Deutscher
Königlich Preußise
2
*
zer Staats⸗Anzeiger.
é X Das Abonnement beträgt 1 Thlr. 7 Sgr. G Pfg. .
für das dierteljahr.
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nehmen Bestellung an,
für Berlin die Expedition: Zietenplatz Nr. 3.
n DGS.
Berlin, 12. November. .
Se. Majestät der Kaiser und König sind gestern Ahend von Dresden hierher zurückgekehrt.
Berlin, T2. November.
In Gemäßheit der Allerhöchsten Verordnung vom 1. d. M. fand heute Nachmittag 1 Uhr im Weißen Saale des hiesigen Königlichen Schlosses die feierliche Eröffnung des Landtages der Monarchie statt. Die Mitglieder desselben nahmen im eißen Saale in dem mittleren, dem verhüllten Throne i i. be legenen Raum Aufstellung. Für das diplomatische Corps war auf der nach der Kapelle zu belegenen Tribüne eine Loge bereit gehalten.
Sobald im Weißen Saale die ,, vollendet war, erschienen die Stagts-Minister unter Vortritt des Staats, und Kriegs⸗Ministers Grafen von Roon, welchen Se,. Majestät der ige: und König mit der Eröffnung des . zu beauftragen geruht hatten und stellten sih links vom Throne auf. Der Staats. und Kriegs -Minister Graf von Roon ver⸗
las hierauf die nachstehende Rede: Erlauchte, edle und geehrte Herren von beiden Häusern des Landtages!
Se. Majestät der Kaiser und König haben mich zu beauftragen geruht, den Landtag der Mon— archie in Allerhöchst Ihrem Namen zu eröffnen.
Da die Hoffnung gescheitert ist, die Reform der Kreis-Verfassungen, nach Wiederaufnahme der im Juni vertagten Session, zum Abschlusse zu bringen, hat die Regierung Sr. Majestät es für geboten er— achtet, die in dleser Beziehung fruchtlos gebliebene Session zu schließen, um in einer neuen jene wich⸗ tige und dringende Aufgabe zur Lösung zu bringen und Ihnen neben denjenigen Gesetz-Entwürfen, welche Ihnen bereits in der eben verflossenen Session zuge⸗ gangen sind, andere gesetzgeberische Aufgaben von Bedeutung zu unterbreiten.
Sie wissen bereits aus der früheren Vorlage des Staatshaushalts⸗Etats für 1873, daß die Finanzlage Preußens eine durchaus befriedigende ist, daß nicht allein die Mitte! borhanden sind, um den auf dem Gebiete der sammten Staats-Verwaltung hervor— getretenen Arsgabe⸗Bedürfnissen in weitem Umfange gerecht zu werden, sondern auch um erhebliche Summen zur Lien von Provinzial-Fonds, zur Gewährung bon Wojnüngsgelder-Zuschüssen an Staatsbeamte und zu dußerordentlichen Tilgung von Staatsschulden zur Wrfügung zu stellen.
Zugleich gestattet die Finanzlage, an der Absicht feßuhalten, den weniger wohlhabenden Einwohner⸗ 6. eine umfassende Steuererleichterung zu Theil derden zu lassen: ein Gesetz⸗ Entwurf wegen Ab— änderung des Gesetzes vom 1. Mai 1851, betreffend die Einführung einer Klassen⸗ und klassifizirten Ein— kommensteuer, wird Ihnen unverzüglich zugehen.
Es werden Ihnen Vorlagen gemacht werden, welche bestimmt sind, die Beziehungen des Staats zu den Religionsgesellschaften nach verschiedenen Richtun— gen hin klar zu stellen.
Vor Allem werden Sie wiederum mit der Um— gestaltung der bisherigen Kreiseinrichtungen befaßt werden.
Die Regierung Sr. Majestät ist fest durchdxungen von der Nothwendigkeit, die Reform, deren Ausfüh⸗ rung durch Bereitstellung der dazu erforderlichen Geldmittel erleichtert wird, als Grundlage der Lö— sung mannichfacher anderer Aufgaben des Staates ins Leben zu rufen.
Es wird Ihnen ein Entwurf der Kreis-Ord⸗ nung vorgelegt werden, in welchem unter Festhaltung der wesenklichen Grundlagen des früheren Entwurfs eine Reihe von solchen Veränderungen vorgeschlagen ist, deren Nothwendigkeit oder Zweckmäßigkeit sich aus den bisher stattgefündenen eingehenden Berathun—⸗ gen ergeben hat.
Berlin, Dienstag,
den 12. Nobember, Abends.
187.
Die Regierung Sr. Maßsestät hofft zuversichtlich, eine allseitige Verembarung über diesen Entwurf zu erreichen, und ist entschlossen, die Durchführung der bedeutsamen Aufgabe durch alle Mittel, welche die Verfassung der Monarchie an die Hand giebt, zu sichern. 2
Im Namen Sr. Majestät des Kaisers und Königs erkläre ich den Landtag der Monarchie für eröffnet.
Nach Beendigung der Rede brachte der bisherige Präsident des Herrenhauses, Graf Otte von Stolberg, ein dreimaliges Hoch auf Se. Majestät den Kaiser und König aus, in welches die Versammlung begeistert einstimmte.
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Se. Majestät der Kaiser und König haben Aller⸗ anädigst geruht: dem Präsidenten des Reichskanzler ⸗ Amts, Staats-Minister Delbrück, die Erlaubniß zur . des von des Königs der Belgier Majestät ihm verliehenen Groß⸗ kreuzes des Leopold⸗Ordens zu ertheilen.
Se. Majestct der König haben Allergnädigst geruht; Allerhöchstihrem Hofmarschall, dem Grafen von Per⸗ poncher, den Stern zum Königlichen Kronen -⸗Orden zweiter Klasse mit Schwertern zu verleihen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht; Allerhöchstihre Genehmigung zu ertheilen zur Anlegung des dem General der Infanterie z D. von Plons ki verliehenen Großherzoglich hessischen Militär K des dem General- Major Knappe von Knappstaedt, Commandeur der 3. Garde⸗ Infanterie Brigade, verließenen Kaiserlich russischen St. Stanitlaus-Ordens er er Kiaffe und des Commandeur⸗ kreuzes des Kaiserlich österreichischen Leopold Ordens; sowie des dem Major von Heimburg, Flügel⸗Adjutanten Sr. König⸗ lichen Hoheit des Großherzogs von Oldenburg, verliehenen Fürstlich lippischen Ehren kreuzes erster Klasse und des Fürstlich reußischen (ältere Linie) Ehrenkreuzes erster Klasse.
Deutsches Ne e ich.
Se. Majestät der Kgqiser und i haben den Geheimen Legations-Rath von Keudell zu Allerhöchstihrem außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister bei der Hohen Ottomanischen Pforte zu ernennen geruhet.
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Dem Herren Guillermo E. Martin ist Namens des Deutschen Reiches das Exeguatur als General-Konsul für die Vereinigten Staaten von Eolumbien mit dem Sitze in Berlin ertheilt worden.
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Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden.
Bekanntmachung, betreffend die frühere Einlösung der zur Rückzah⸗ lung am 1. Januar 1873 gekündigten Schuldver— schreibungen der 5prozentigen Anleihe des Nord⸗ deutschen Bundes vom . 1870 gegen Gewährung eines Agio.
Im Anschluß an unsere Bekanntmachung vom 24 v. Mts. (Reichs- Anzeiger Nr. 267) bringen wir in , höherer Anordnung weiter zur öffentlichen Kenntniß, daß die Staats⸗ schulden⸗Tilgungskasse hierselbst, Oranienstraße Nr. 94, sowie die V in unseren Bekanntmachungen vom 25. September und 1. Oktober d. J. (Reichs- Anzeiger Nr. 228 und 2353) als Einlösungsstellen bezeichneten Kassen ermächtigt worden sind, denen, welche ihre unterm 25. September d. J. zur Rückzahlung am 1. Januar 1873 gekündigten Schuldverschreibungen der 5prozenflgen Anleihe des vormaligen Norddeutschen Bundes vom Jahre 1870 in der Sint vom 15. bis letzten No⸗ vember 1372 zur Einlösung vorlegen, für je 109 Thlr. Kapital mit Einschluß der vom L Juli d. J. ab ,,, . insen und eines Aufgeldes den festen Betrag von 102 Thlr. zu zahlen.
Berlin, den 12. November 1872.
Königlich Preußische Hauptverwaltung der Staatsschulden. von Wedell. Löwe. Hering. Rötger.
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Den bisherigen Großherzoglich badischen Geheimen Rath, , . Dr. Emil Herrmann in Heidelberg zum Präsiden⸗ ten des Evangelischen Ober⸗Kirchenraths; und ö Den i . Assessor Dr. Da ehne in. Meseritz zum Staats⸗Anwalt daselbst für die Bezirke des Kreis⸗ und Schwur⸗
gerichts zu Meseritz und des Kreisgerichts zu Birnbaum zu ernennen.
Ministe rium für Handel, Gewerbe und bffentliche
Arbeiten.
Der bisherige Königliche Kreis ⸗Baumeister Julius August Blgurhck zu Reustadt in Westpreußen ist zum Königlichen Bau⸗Inspektor ernannt und demselben die Bau⸗ Inspektor⸗Stelle zu Neu⸗Ruppin verliehen worden.
Justi z ⸗Minister ium. Der Referendarius Dr. juris Samuel Alezander Manhayn in Frankfurt am Main ist auf Grund der be. standenen großen Staatsprüfung zum Advokaten im Bezirk
des Königlichen Appellationsgerichts daselbst, mit Anweisung seines Wohnfitzes in Frankfurt am Main, ernannt worden.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Dem Bildhauer Rudolph Siemering hierselbst ist das Prädikat Professor⸗ beigelegt worden.
nichtamtliches. Deutsches Neich.
Preußen. Berlin, 12. November. Se. Majestät der Kaiser und König, Ihre Majestät die Kaiserin⸗ Königin und Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz sind gestern Abend 6 Uhr 30 Minuten mit Extrazug von Dresden abgereist. Ihre Majestät die verwittwete Königin Marie von Sachsen, die Prinzen und Prinzessinnen sowie der Großherzog von Sachsen Königliche Hoheiten und andere Fürsten gaben Allerhöchst und Höchst⸗ Fenselben das Geleit nach dem Bahnhofe und verabschiedeten Sich dort auf das Herzlichste. Auf dem Perron des Bahn hofes waren anwesend: Der preußische Gesandte v. Eichmann, der fächsische Kriegs⸗Minister v. Fahrice, der Stadtkommandant, sämmtliche Offiziere des Grenadier⸗Regiments »Kaiser Wilhelm«, sowie die in Dresden lebenden preußischen Generale, ferner der Kaiferliche Telegraphen. Direktor, der Kaiserliche Post⸗ Direktor und der Ober⸗Bürgermeister der Residenz. Bei der Ankunft Ihrer Majestäten und bei dem Abgange des Zuges erschallten leb= hafte Hochrufe des trotz des Regenwetters zahlreich anwesenden
ublikums. Auf dem Perron spielte die Militärmusik die Nationalhymne. . .
Gestern Abend 10 Uhr sind Se. Majestät der Kaiser und König und Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kron— prinz hier eingetroffen. .
— Ihre Majestät die Kaiserin und Königin ist gestern Abend 8 Uhr 45 Minuten in ö. angekommen und hat nach eingenommenem Souper auf dem Bahnhof die Reise nach Coblenz fortgesetzt.
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz, Höchstwelcher Sich gleich nach der Ankunft nach dem Reuen Palals bei Potsdam begeben hat, wird heute Abend über Karlsruhe zu Ihrer Kaiserlichen und Königlichen Hoheit der Kronprinzessin nach Ber abreisen. Höchstderselbe ist begleitet vom persönlichen Adjutanten Premier Lieutenant
von Gustedt.
— Se. Königliche Hoheit der Großherzog von Mecklenburg⸗Schwerin ist gestern aus Dresden hier wieder eingetroffen.
— Beide Häuser des Landta gs hielten heut um 2 Uhr ihre ersten Sitzungen. Wir werden den Bericht über dieselben morgen mittheilen.
— Se. Majestät der Kgiser und König haben ge— nehmigt, daß die mittelst Allerhöchster Ordre vom 22. Juli v. Is. bezeichneten Orden und Ehren 6 nämlich der Kronen- Orden 3. und 4. Klasse, sowie das Allgemeine Ehrenzeichen, mit dem rothen Kreuz und dem Erinnerungsbande, resp. ohne das rothe Kreuz, aber mit dem Erinnerungsbande, den Hin— terbliebenen der Dekorirten belassen, resp. ausgehändigt wer⸗ den dürfen.
— Der Finanz ⸗Minister hat sich damit einverstanden er- klärt, da schon bisher denjenigen Verlegern, welche . be⸗ ziehungsweise einmonatlichs Abonnements außer halb des Postdebits eingerichtet hatten, auf Antrag gestattet ist, die betreffenden Exemplare nicht mit dem vierteljährlichen Steuersatze, sondern nur mit dem auf den entsprechenden zwei⸗ beziehungsweise einmongtlichen Zeitraum entfallenden Steuer⸗ betrage zu versteuern, eine gleiche Vergünstigung künftig guch . der im zwei.! beziehungsweise einmonatlichen Post-⸗
bonnement abgesetzlen Exemplare den Verlegern, welche darum nachsuchen und den ö, zu beobachtenden Vorschriften genügen, an ern Das desfallsige Verfahren ist nach fol genden Grundsätzen zu regeln:
I) Die Steuer für die im zwei⸗ beziehungsweise einmonat⸗