1872 / 272 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 16 Nov 1872 18:00:01 GMT) scan diff

Im Verlage der Königlichen Gebeimen Ober -Sofbuchdruckerei R. v. Decker) ist soeben der bekannte Preußische Schreib alender für Damen 1873 erschienen. Derselbe ist geschmück mit dem Bildnisse des zweiten Sohnes Sr. Kaiserlichen und König- lichen Hoheit des Kronprinzen, Prinzen Heinrich, in Marine Uniform, n gur, mit dem Hintergrunde eines Seehafens. Die sonstige usstattung des Kalenders ist die gewohnte. ; Casfset, 13. November. Seit dem 9. d. M. tagte hierselbst der Kongreß deutscher Bübnen-⸗-Vorstände um in der Honorar- frage gegenüber der Genoffenschaft deutscher Bühnenangehöriger ein gemeinschaftliches Abkommen zu treffen. Die , Verhandlungen gingen am 16. November zu Ende und am 11. begannen dann die auptverhandlungen der r n Vereins zur Regelung eines gemeinschaftlich 2 Bühnengenossenschaft auszuarbeikenden allgemeinen Theatergesetzes. Dem Kongreß wohnten bei die Herren General-Intendant v. Hülsen (Berlin), Intendant v. Perfall München), Intendant v. Wollzogen Schinerin Iniendant zmpelter Cobürd. General- Mhtendant v. Losn (Weimar), die Direktoren: Friedrich Haase (Leipzig LArronge Ems), E. Hahn Victoriatheater in Berlin), Maurice (Thaliatheater in Hamburg) Reck (Nürnberg), Haberstroh (Halle), Rösite (Vremen), A. 34. (Direktor der vereinigten Kaiserlich deutschen Theater in Elsaß ⸗Lothringen), Aschs (Magdeburg), Woltersdorff (Berlin und Königsberg), Ackermann (Stettin), v. Parrot (Riga), Grabowsky , und Cohn⸗Speyer (Frankfurt a. M.). Die Verhandlungen nd berelts geschlossen. . Bonn, 12. November. Gestern fand die Eröffnungsfeier der neuen Anatomie in Poppelsdorf statt. Der Direkior dersel⸗ ben, Geheime Medizinal Rath Dr. M. Schultze, hielt die Festrede. Ein Abends abgehaltener Festeommers schloß die Feier. Landwirthschaft. Berlin, 16. November. . wirthschaftlichen Angelegenheiten sind uns in Beziehung auf die

Rinderpest und andere ansteckende Viehkrankheiten folgende Mit⸗

theilungen (Nr. 12) d. d. 14. November 1872 zugegangen: .

1 Ueber den Stand der Rinderpest in Oesterreich⸗ngarn ist bis zum 28. v. M. amtlich Folgendes gemeldet: ö

In Ungarn herrscht die Senche auf den Pußten Sztaroszelo und, Gyüiriis, dann in den Gemeinden Borsäd, Landezuk, Hassägy, Siklss, Dräva, Szt. Marton, Olascz, Gyula, Révfalü und in der Königlichen Freistadt Fünfkirchen des Baranyer, in, der Gemeinde Seregslyes des Stuhlweißenburger, in den Gemeinden Morägy, Battaszöék, Bonyhäd, Apäthy des Tolnauer, in der Gemeinde Dräva— Toemäsp des Somogher Kemitais und auf der Pußta Randsova der . Freistadt Zombor.

n Slavonien ist die Seuche in den Gemeinde Josipova, Breznica, Klokocevao und Ritfalo des Verovitzer und in der Gemeinde Kutsewo des Pozoganer Komitates zum Ausbruch gekommen.

In Dalmatien sind in einigen noch nicht näher bezeichneten Ortschaften der Bezirke Ragusa und Cattaro einzelne Rinderpestfälle vorgekommen. *

Im Küstenlande ist am 22. v. M. im Gebiete von Triest an einem geschlachteten Ochsen die Rinderpest konstatirt worden.

In Böhmen sind am Staatsbahnhofe zu Prag bei einer aus 21 Stücken bestehenden, aus Debrozin in Ungarn angelangten Büffel . eruirt worden, und es wurde diese Heerde

ertilgt. .

In Galizien herrscht die Seuche in der Viehkon⸗ tumazanstalt zu Skala, dann in Iczierrany, Kudrynce, Nowosiolka, Germakowka⸗ Los zacz Jwanie, Niüpka und Horoszowa des Borszeo⸗ wer, in Liski des Sokaler, in Zardrosz des Trembowlaer und in Kopan des Przemyslanyer Bezirks.

In der Bukow ina ist die Viehkontumaz-⸗Anstalt zu Nowosielitza, dieser Ort selbst, dann die Orte Bosan, Toporoutz, Ispaß und die Attinenz der Ortschaft Berhometh verseucht. ; 5n ö ist die Rinderpest am 9. Oktober C. in einem Meierhofe bei Rutzlawitz, Bezirkes Holleschau unter 30 aus Galizien über Wien eingebrachten Ochsen konstatirt worden und demnaäͤchst auch in der Gemeinde Rutzlawitz ausgebrochen.

Die übrigen Länder der österreichischungarischen Monarchle sind frei von Rinderpest.

2) Die für Böhmen zur Abwehr der Rinderpest den Ländern der ungarischen Krone gegenüber erlassenen Einfuhrverbote sind in Dolge der, weiteren Verbreitung der Seuche in jenen Ländern nun mehr dahin verschärft worden, daß die Ein. und Durchfuhr von Hornvieh und thierischen NRohprodulten aus den seuchefreien Gegen- den der gedachten Länder nur gegen spezielle für jeden einzelnen Fall 5 Bewilligung zur Verladung auf der Eisenbahn gestat⸗

ird.

Ueher die weiteren Verhandlungen des ständigen Aus schusses des Landes ⸗Oeksnomie - Kollegium s ist zu berichten, daß die Berathung über die Vorlage des Ministers für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten, betreffend den Entwurf eines Fischerei. Gesetzes für den preußischen Staat, fortgesetzt wurde. Die S§§. 23, 24 und 25 wurden gleichzeitig berathen, weil in ibnen ein Zusammenhang besteht. Sie lauten: »§. 23. Fische, deren Fang unter einem bestimmten Maße oder Gewichte verboten ist, zürfen im Geltungsbereiche des Verbots unter diesem Beaße oder Gewicht weder feit geboten, noch verkauft, noch versandt werden. §. 24. Drei Tage nach Beginn der bestehenden oder künftig zu ver⸗ ordnenden Schonzeiten (s. 21) dürfen im Geltungsbereiche der bezüg—⸗ lichen Verordnungen Fische derjenigen Gattung, welche der Schonung unterliegt, in frischem Zustande weder feil, noch verkauft, noch versandt werden. Dies Verbot erstreckt sich in dem Falle, wenn in den ein⸗ zelnen Landestheilen der Fischfang für gewisse Jahreszeiten überhaupt ruht, auf inn gn ün Wege der Verordnung näher zu bezeichnen⸗ den verkäuflichen Fischgattungen, welche in jenen Landestheilen vor— zugsweise heimisch sind. §. 25. Auf die in den Fischzuchtanstalten vorhandene junge Fischbrut finden die Vorschriften der 58. 22 bis 21 inkl: keine Anwendung. Auch kann die Aufsichtsbehörde im Interesse wissenschaftlicher „Untersuchungen oder gemeinnütziger Versuche und für Zwecke der künstlichen Jischzucht/ so weit erforderlich, unter geeig⸗ neten Kontrollmaßregeln Ausnahmen von den Vorschriften der §§. 22 bis 24 gestatten.« .

Nachdem das Amendement des Herrn Elsner v. Gronow: »Fische, deren Fang unter einem bestimmten Maße oder Gewichte verboten ist. dürfen im Geltungsbereiche des Väkbotes unter diesem Maße oder Gewichte nur zu Zucht., und Vermehrungszwecken feil geboten, ver. kauft oder versandt werden““ abgelehnt worden war, wurde 8§. 23 unverändert angenommen, was auch mit 8 24 geschah. Zu §. 25 J. wurde ö Zusatz beliebt: »Den Teichbesitzern ist der Ver= auf und Versandt junger Setzlinge und Salzfische zu Zuchtzwecken

estattet. Nachdem der S. 6: »Ist in den einzelnen Landestheilen ür . Jahreszeiten der Fischfang überhaupt oder bezüglich derjenigen Gattung, von Fischen verboten, deren Fang durch ständige An. lagen, Zäune / fesistehen de Netzvorrichtungen und Sperrncze gusschließlich oder vorzugswelse bezweckt wird, so müssen alle diese Anlagen mit Beginn und für die Dauer der allgemeinen beziehungsweise der für die betreffende Gattung von Fischen verordneten Schonzeiten hinweg— geräumt oder für den Fischfang geschlossen werden«, unverändert an. n . war, wurde in die zie n ing. Debatte über die §§. 27,

z und 29 eingetreten: »§. 27. Nach Anhsrung der betheiligten Fischereiberechtigten und in genossenschaftlichen Revieren nach Anhörung des Genossenschaftsvorstandes kännen durch Verfügung des Ministers für die landwirthschaftlichen , ,,, zu Schonrevieren er⸗ klärt werden: IJ solche Strecken der Gewässer, welche nach ,,,, Ermessen vorzugsweise geeignete Plätze zum gichen werthvoller Fische und zur Entwickelung der jungen Brut dienen (Laichreviere; 2) solcher Strecken der Gewaͤffer in und vor den Mündungen der Ströme in das Meer, welche den Eingang der Fische aus dem Meere in die Binnengewässer beherrschen z ischschonreviereJ. Die Feststellung von Schonrevieren ist durch

entliche Bekanntmachung zur Kenntniß der Betheiligten zu bringen; auch sind dieselben, soiveit es die Oerilichkeit gestattet, durch Llufstel— lung besonderer Ji kennbar zu machen. 9 28. In Schonrevieren ist jede Art des Fischfangs untersagt. S. 20. In Taichschonrevieren 9. 27, Zl) muß die NRdumung, das Mähen von Schilf und Gras, ie . von Sand, Steinen, Schlamm u. z w. und jede anderweite, die Fortpflanzung der Fische gefährdende Störung während der daichzeit der vorherrschenden Fischgattungen unterbleiben, soweit es die

Fünfer⸗Kommission des deutschen Kartell⸗ an mit der deutschen

Aus dem Ministerium für die land⸗

.

Interessen der Vorfluth und der Landeskultur gestatten. Das Nähere hierüber und über die ö . ung der Schonreviere ist erforderlichen

alls durch ein von der rn. zu erlassendes Regulativ estzustellen« Diese Paragraphen fanden unter Annahme der von dem

Herrn v. Nathustus Königsborn beantragten Erklärung: »Der Aus⸗

si

n erklart eilig der § 2 und 29, daß eine Zustimmung oder och mindestens Anhsrung der bei der betreffenden Vorfluth bethei⸗ ligten landwirthschaftlichen Interessenten erforderlich scheint«, den Bei—⸗ fall der Versammlung. Ohne Debatte wurden die 8§. 30, 31 u. 32: S. 30. Zu Schonrevieren sollen vorzugsweise solche Strecken der Gewässer erklärt werden, welche an sich dem freien Fischfange unterliegen würden S. C oder in welchem dem Staate die ausschließliche Fischereigerechtigkeit zusteht, oder endlich, in welchen den politischen Gemeinden durch den sz. 7 dieses Gesetzes die Fischereigerechtigkeit übertragen ist. In diesen Fällen wird eine Entschädigung für die entzogene Aus- übung der Fischerei in den Schonrevieren nicht Ist es jedoch zur Erhaltung oder Verbesserung des nothwendig, auch andere Gewässer in die Schonreviere aufzunehmen, so fallen die darauf ruhenden Fischereiberechtigungen hinweg! und muß den Berechtigten für die entzogene Nutzung volle Entschädi- ung aus Staatsmitteln gewährt, werden, deren Betrag beim Mangel gütlicher Einigung im Rechtswege festzustellen ist. S. 31. Ist die Belbehaltüng eines Schonreviers nicht mehr erforderlich, so kann dasselbe durch Verfügung des Ministers für die landwirthschaftlichen Angelegenhelten wieder aufgehoben werden. In diesem Falle treten rücksichtlich des Fischfangs die früheren Rechtsver⸗ hältnisse wieder ein; insoweit jedoch für Aufhebung der Berechtigungen eine Entschädigung aus Staatsmitteln geleistek ist, verbleiht die Fischereiberechtigung dem Staate. §. 32. Die durch frühere Gesetze üund Verordnungen jedem Fischfange behufs der Schonung entzogene Strecken der Gewässer bleiben als Schonreviere im Sinne dieses Gesetzes bestehen und unterliegen den Vorschriften der §8§. 27 bis 31,« genehmigt. Zu den §§. 33, 34, 35 und 36, welche im Zusammenhange behandelt wurden und folgendermaßen lauten: »§. 33. Wer nach Erlaß dieses Gesetzes in einem der Herrschast desselben unterworfenen natürlichen Gewässer, Wehre, Schleusen, Dämme oder andere Wasserwerke neu an⸗ legt oder erweitert, ist verpflichtet, auf seine Kosten solche Einrichtungen zu treffen oder solche Anlagen (Fischpässe) auszuführen und zu unter- halten, welche erforderlich sind, um den Wanderfischen den ] 6 gestatten (Vergl. jedoch §. 35) Ausnahmen von dieser Vorschrift önnen, jedoch immer nur widerruflich, zugestanden werden, wenn: I), der Züg der Wanderfische in dem betreffenden Gewässer durch be— reits bestehende Anlagen oder aus anderen Gründen zur Zeit aus

Einrichtungen oder der aus-

Ueber die Art der erforderlichen

zuführenden Anlagen, sowie über die Zulässigkeit von Ausnahmen bestimmt nach vorgängiger sachverständiger ,, diejenige

Behörde, deren Genehmigung die auszuführenden ? ', . bedürfen oder, sofern eine Genehmigung erforderlich ist, die ussichts · behörde. §. 36. Besitzer von Wehren, Schlensen, Dämmen oder an⸗

deren Wasserwerken in natürlichen Gewässern, durch welche der Zug der Wanderfische ganz versperrt oder erheblich beeinträchtigt wird sind verpflichtet, die Herstellung von Fischpässen (Lachsleitern, Aalstiegen §. 35), wenn: 1) die Anlage

ü. s. w.) zu dulden , jedoch ) vom Staate im öffentlichen Interesse beansprucht wird, oder 2)

Fischereiberechtigte oder Fischereigenossenschaften in dem oberen oder unteren Theile des Gewässers die Anlage auszuführen beabsichtigen und der von ihnen vorgelegte Bauplan von der k

ist

(Landdrosteih nach Anhörung des , , genehmigt (S. 37). S§. 35. Die Vorschriften der §§. 33 und 34 finde, wendung auf künstlich angelegte Wasserzüge und auf diejenigen Wasser⸗

der Niederungen geren die von außen andringenden Fluthen anggegt sind oder angelegt werden. S 36. Werden durch die im 5. 4 bezeichneten Anlagen nutzbare Rechte des Stauberechtigten beeinträchtigt, so ist demselben volle Entschädigung zu gewähren (8. 33). Für den etwaigen, durch Anlegung eines Fischpasses veranlaßten Minderwerth der Fischerei wird keine Entschädigung geleistet«“ wurde nachstehende von dem Herrn v. Nathaslus Königsborn beantragte Erklärung angenommen: »Die 88. 34, 365 und 36 erscheinen höchst bedenklich im Intereffe der zahlreichen, im §. 35 nicht namhaft gemachten Stauungen für Landeskulturzwecke (Bewässerungswiesen, Triebkraft für Maschinen 2c, namentlich aber auch der Zischteiche, welchen nicht einmal ein Entschädigungsanspruch für die Störung ihres Betriebes gebilligt wird (vergl. Alin. 2 des S§. 36).

Die S§5§. 37, 38 u. 39; »§. 37. Die Ausführung eines Fischpasses durch Fischereiberechtigte oder Genossenschaften bedarf in allen Fällen der Genehmigung der Bezirksregierung (Canddrostei), welche bei Prü— fung des Bauplans nicht allein die ufer⸗, fluß und schifffahrts - polizeilichen Rücksichten zu beachten, sondern auch darauf zu sehen hat, daß bei der Anlage des Fischpasses wider den Willen des Stau— berechtigten das Maß des Nothwendigen nicht überschritten wird. §. 38. Zu den von Staatswegen oder nach Maßgabe eines von der Bezirksregierung (Landdrostei) genehmigten Bauplans von Fischerei⸗ berechtigten auszuführenden Fischpässen muß der erforderliche Grund und Boden von den Eigenthümern desselben gegen volle Entschädigung abgetreten werden. Auf das Enteignungsverfahren und die Ermittelung der Entschädigung finden diejenigen Vorschriften Anwendung, welche in ö für Zwecke der Vorfluth in den einzelnen Landes- theilen Platz greifen Nach denselben Vorschriften fene auch die Ermittelung der Entschädigung für die in den Fällen des §. 6 zu

ewährende nr n , §. 39. In den für den Durchzug der Fin angelegten Fischpässen ist jede Art des Fischfangs insbesondere auch das Einhängen oder Einseßen von Fischkörben, Netzen, Reusen und anderen Fangvorrichtungen verboten«, wurden ohne Weiteres an genommen, dagegen veranlaßten die 58. 19 und 41. »8. 40. Wenn, den, Gewässern durch bereits, bestehende Ahleitungen aus landwirthschaftlichen oder gewerblichen Betrieben schädliche Stoffe in solchen Mengen zugeführt werden, daß dadurch der Fischbestand der Gewässer vernichtet oder erheblich beschädigt wird, so kann der Inhaber des Betriebes auf den Antrgg der dürch die Ableitung benachtheiligten Fischereiberechtigten im Verwaltungswege nach zuvporiger sachperständiger Untersuchung angehalten werden, auf seine Kosten die den Umständen nach ohne unverhältnißmäßige Be⸗ lastung des Inhabers ausführbaren Vorkehrungen anzulegen und zu unterhalten, durch welche die schädlizen Stoffe aus den Gewässern zurückgehalten werden. Wer nach Erlaß dieses Gesetzes neue derartige Ableitungen anlegt, muß von vorn herein solche Einrichtungen treffen, welche geeignet sind, die dem Fischbestande verderblichen Stoffe aus den de n fe fern zu halten und ist dazu erforderlichen Falls im Verwaltungswege anzuhalten. Ueber die Art der zum Schutze des Fischbestandes erforderlichen Anlagen bestimmt die Aufsichts, behörde nach vorgängiger sachverständiger Untersuchung.

.S. 41. Das Rothen von Flachs und Hanf in fließenden Ge—⸗ wässern ist verboten. Ausnahmen von diesem Verbote kann die Be⸗ zirksregierung Landdrostei), jedoch immer nur widerruflich, für solche Gemeindebezlrke oder größere Gebietstheile zulassen, wo die Oertlich= keit für die Anlage zweckdienlicher Rötegruben nicht geeignet ist und die Benutzung fließender Gewässer zur Flachs⸗ und Hanfbereitung zur Zeit nicht entbehrt werden kann. eine längere Debatte, wurden aber schließlich doch nach Ablehnung nachstehenden Antrages des Herrn v. Nathusius. Königsborn acc'eptirt: »Die Materie der §59. 46 und 41 aus dem Fischereigesetze auszuscheiden und ihrer allgemeinen Wichtigkeit und Schwierigkeit halber besonders zu behandeln.“

Die S6. 42 bis inkl. 50, welche von den Aufsichtsorganen, von den Strafen bei Uebertretungen der Bestimmungen dieses Gesetzes und

von der Einführung desselben handeln, wurden unbęanstandet ange

nommen, Schließlich wurde noch der Antrag des Herrn v. Nathu— sius Köwn'niigsborn: ⸗Den Herrn Minister a bitten, bei den i,, . bestehenden Bedenken über die Konflitte des Gesetzentwurfes mit ander weitigen Landeskultur-⸗Interessen vor Einbringung des Entwurfes in die Landesvertretung das Plenum des Kollegiums über denselben zu hören« abgelehnt. ;

London, 13. November. Die von dem Nationalen Agrikultur⸗ Verbande organisirte Auswanderung von Ackerarbeitern aus den britischen Binnengrafschaften dauert noch immer in großem Maß- stabe fort. Gestern schifften sich in den London ⸗Docks 400 Arbeiter nach Neuseeland ein, wahrend eine gleiche Anzahl nach Liverpool ab— reiste, um von dort nach Brasilien befördert zu werden.

gewährt. ischbestandes

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den keine An⸗ finden keine einstellungen gebildet.

werke (Abwässerungsschleusen, Siele u. s. w), welche zum Schutze

Gewerbe und HSandel.

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berg bank ffend efte wird ö Uropas auß,

ßig erscheinende statisti 18. und Schiffahrt. ssistenten . i

lsa47 978 Cenina 690 50 Prozent) flußwärts au 46333525 Centner CS 1.095772 Centner), landwärts auf l/ S33 j Centner ( 756.395 Ctr.). Die Ausfuhr betrug 5st 45,796 Ceninn b 784771 Ctr) und zwar seewärts 263109 Etr. C S415 Enn, flußwärts 1768284 Ctr. (— 229,063 Ctr.), land wärts 3.709493 (i (4. 2978 Etr.. Die Einfuhr und Ausfuhr zusammen beziffert sit auf 13 60,850 Ctr. (4 2195511 Ctr.). Von der Ein und Nugfih Ldie in der Uebersicht nach den Ursprungs ländern genau spezifizirt is ist das Meiste slußwärts 5125 hlö Eir) über Hamburg und Alto, und über die hannoverschen Eisenbahnen (255,099 Etr ) gefendet Die Handelsbewegung des Jahres 1871 war die grkßte, die Harbun je gehabt hat. An Seeschiffen kamen in Harburg 715 von 34759 Last, gegn

50s Schiffe und 173775 Last im J. 1870 an; an Flußschiffen 133

von 3364996 Last, gegen 12011 Schiffe und 3535881 Last im J. jd) Die Zahl der abgegangenen Seeschiffe betrug 715 von 34779 Las

geschlossen ist; oder. ) die neue Anlage nur einen vorübergehenden gegen s06 Schiffs und 17439 Last, in 1870; die der abgehentä Ziheck! hat und die demnächstige Wiederwegräumung gesichert ist. Nußfahrzeuge 12571 von 336000 Last, gegen 13,236 Schiffe un

370,187 Last in 1870. Im Frachtverkehr per Achse kamen in Harburg im Jahre 191 14816 Ctr. an, gingen 8467 Ctr. ab, gegen 12,885 bz. 10635 Cn

in 1870

Straßburg, 15. November. folgende Bekanntmachung:

Durch Beschluß der Rathskammer des Kaiserlichen Landgerichte als Handelsgericht, zu Saargemünd ist bestimmt worden:

Daß die Bekanntmachungen der Eintragungen in das Ham, delsregister für das laufende Jahr in der »Saargemünder Zeitung und außerdem, je nach dem Srte der Niederlassung oder des Sisek in dem Bezirke Lothringen oder in dem Bezirke Unter ⸗Elsaß, in ber zu Metz erscheinenden Zeitung für Lothringen, beziehungsweise i der »Straßburger Zeitung« erfolgen sollen.

London, 15. November. Die Kohlenbergwerksbesitzer in

Die heutige »St. Zt.“ enthilt

südlichen Wales haben eine Assoziation zum Schutze gegen Arbeit,

Verkehrs ⸗Anstalten.

„Straßburg, 11. November. Der Bau der acht neuen Schiff brücken über den Rhein, von denen vier von Baden und vin vom Elsaß hergestellt werden, schreitet, wie die Str. Ztg. mittheilh rüstig vorwärts. In Schönau, Rheinau und Gerstheim ist man mi dem Aufbau der Brückengebäude am Elsässer Ufer beschäftigt. Di Pontons zu diesen drei Brücken, sowie zu der bei Markolsheim swnd nahezu sämmtlich abgeliefert; der gesammte Oberbau ist gleichfallß vorhanden. Es fehlt nur das Einrammen der Eisbrecher zur Ve festi ung der Pontons, welche Arbeit im Laufe des Winters vollendet werden wird. Leider hat das Hochwasser im Frühjahr 1872 die Zu fuhrstraßen bei Markolsheim und Schönau durchbrochen und stath beschädigt. Auch müssen diese Zufuhrstraßen über Hochwasser gelest und daher so gut wie neu gebaut werden. Doch hofft man alle die Schwierigkeiten im Laufe des Winters soweit besiegen zu können, daß die Brücken sämmtlich im Sommer 1873 eröffnet werden können. Die am 8. September d. J. dem Verkehr übergebene Pontonbrüct bei Hüningen haben sicherem Vernehmen nach in den ersten vier ln nach ihrer Eräffnung 1200 Pferde und 22000 Personen passirt.

Wien, 13. November. Die »Wiener Abendposta erhält von der niederösterreichischen Telegraphendirettion die Mittheilung, daß in Folge des in der letztverflossenen Nacht eingetretenen Schneesturmes de telegraphische Verbindung mit Kärnthen, dem Küstenlandt Tyrol und in südöstlicher Richtung, sowie mit Italien, Süddeutsh land, der Schweiz und Frankreich unterbrochen ist. Nach allen ühti⸗ gen . im Inlande ist die telegraphische Korrespondem ungestört.

London, 13. November. Das jubmarine Kabel zwischen Hongkong und Shanghai ist, wie aus Hongkong unterm 11. . M gemeldet wird, gerissen. Man hofft aber, den Schaden schleunig ausbessern zu können.

LCekegKapbHhiäsckae dv itterezreßgsgHeiãekagte v. 15. Noyhr, . . h , fen ,, /r. e Rt nnn, n, , Rind hanf hene 6 Lanzg .. . 539 01 3.4 bedeckt. PPuthus ... 334,4 O., stark. bezogen.) 7 Wilhelmsh. 345, s O., schwach. trübe.

8 Constantin. 39, NO., mässig. Brüsse! ... 335,1 W., sehwach. 4 * * 6

edeckt. Schnee.

Cherbourg s335,os Q., můssig. wolkig. It. Mathieu 335 8 NNO. , lebh. Regen. Havre. .... 3365,86 SOC., schwuaoh. trübe. Münster .. 332, 5 —2, 0, a 8 W., schwach. trübe, Nehel,

16 November.

Memel. ... 340.3 38 2.8 390. schwach. Flensburg 387,09 SW. , müssig. Königsbrg. 339 8 Y 2, 4,s S0, achwuch. Cõslin .... 339,0 2.9 „3 6 8 W., schwach- Wes. Lehtt. 336 3 SO, lebhaft. heiter.“ Stettin.... 339, 2. * 2 3 SM., mässig. bedeckt. Yröningen 336, s 8 O.. sehwach. bedeckt. Bremen. .. 337.1 S., schwach. heiter.

335,5 80O., mässig. 338, 1 *2, 8 S.. schwach. heiter.“ 336,9 2. NW., schwach. heit, gest, Res Münster .. 334,5 0, 6 „oO O., schwach. heiter. Torgau... 335, 4 *I, s O.. mässig. heit., gest. Reß Breslau ... 334 1 * 2,0 XW, sehwach. trübe, gest. Res Brüssel... 335,35 OQSO., mässig. bewölkt. 334,8 =0, 2 SO, lebhaft. heiter. Wiesbaden 332, NO., schwach. heiter. Ratibor... 330,2 * 0, 180., mässig. Mebel.

330, a -= 1, S., mãssig. bewölkt, trübe Cherbourg 332, XXV. , lebhaft. Regen. Havre ..... 332,5 Windstille. starker Regen. Carlsruhe , 332,3 O., still. wenig bewölkt. 334,6 S., stark. Regen. ;

) Nachts Regen. Gestern Abend ochwacher Sehneccsil, ) Etwas Nebel. Gestern Nachmittag und Nachts Regen.

Zweite Beilage

bedeckt. heiter.

bedeckt. bedeckt.

O * 0 d O e O

. Zweite Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Koͤniglich Preußischen Staats-A,nzeiger.

Sonnabend, den 16. November

* 222.

S272.

Zusammenstellung

per im Däutschen Reichs. und Königlich Preußischen Stgats. Anzeiger zur Besetzung angezeigten gegenwärtig vakanten Stellen.

e , , nnn jahrlich. bis zum

Reichs Anzeiger Num.

Bezeichnung der vakanten Stellen.

mr.

Physikus des Kreises Lebus und der Stadt Frankfurt a. Q... 21. /12. 72 Pbysikus des Kreises Volken 6 ayn 2. ef des Kreises Meseritz 7.17. 7 Freis Wundarzt des Kreises Preuß. Holland 1.12. Kreis- Wundarzt des kreises Potsdam 31. 12.7: Kreis Wundarzt Pleschen 4/12. Kreis⸗Wundarzt des 25.11. II.I2. 17.12. 41.

Leobschütz . Departements Thierarzt des

18.11. 32. I2.

267

248 258

255 243 254

Reg.-Bez. Merseburg

Freis ⸗Thierarzt des Schwetz

Kreis ⸗Thierarzt des Ruppin

Kreis ⸗Thierarzt des Mogilno

Kreis · Thierarzt Tost. Gleiwitz . 100 Thlr.

Knappschafts-Arzt bei den Kö— niglich Riechelsdorfer Berg⸗ und Hüttenwerken

Lehrer an der Stadtschule zu Gollnow

Lehrer in Gollnow

100 Thlr.

200 Thlr. 200 Thlr.

150 Thlr. u. Emolumente.

700 Thlr.

500 Thlr. u. fr. Wohn.

Mathematiker am Stadt⸗Gym⸗ nasium zu Stettin

2. evangelischer Prediger und Rektor zu Schmiegel

Rektor an der Elementarschule zu Gröningen Lehrer an der Realschule zu Dlberfelltt 630 Thür. Lehrer an der Realschule zu Grabow i. M. .. ..... .... 500 Thlr. Lehrer an der evang. deutschen Schule zu Konstantinopel .. 600 Thlr. und freie Wohn.

645 Thlr. 19/111. 72.

auslehrer in Rostock ürgermeister zu Spandow .. 2009 Thlr. Bürgermeister zu Labischin .. 550 Thlr. u. Bureau Un⸗ kosten Ent

schädigung.

1000 Thlr.

1000 Thlr.

112. lõ/I2.

26.11.

Bürgermeister zu Striegau ... Besoldeter Beigeordneter zu Landsberg a. BV.. . Stadt⸗ und Polizei⸗Sekretär zu . 240 Thlr. u. 10 Thlr. Tant. 16/12. 600 Thlr. 16.11. 320 Thlr. 2090 Thlr. Remun.

Polizei ⸗Inspektor zu Kiel . Magistrats . Sekre⸗är zu Aken Kanzlist beim Magistrat zu Aken

Förster des Kommunal-⸗Schutz⸗ bezirks Gusenburg⸗Sauscheid Kreis Trier

Maschinenbau · Techniker im Maschinenbau · Ressort der Kaiserlichen Marine

220 Thlr. u. Emolumente. 30/1. 73.

ErGcdlerkegermn- agkidd waæamrenm - Epᷓrge.

Kerlin, 15. November. (Amtliche Preisfeststellung von Getreide, Mehl, Oel, Petroleum und Spiritus auf Grund des §. 15 der Börsenordnung, unter Zuziehung der ver- eideten Waaren- und Produk tenmakler.)

Weizen pr. 1000 Kilogr. loco 73 92 Thlr. nach nalität, elb. märk. S2 Thlr. bez. gelber: pr. diesen Monat Saz bez., ovember- Dezember S2 à J bez, Dezember - Januar S827 bez.,

April Mai 1873 825 a à 4 bez., Mai-Jquni S2 à J bez.

Roggen pr. 1060) Kilogr. loo 53 60 Thir. nach nalität, Pr. diegen Monat 56k bez., abgelaufene Anmeldung 56 verk., November Dezember 565 à 3 à 3 bez., Dezember - Januar 56 à3 ä P bez., April-Mai 1873 563 à 57 à 56 à Z bez., Mai-(Jun s6t à J à J bez Gekünd. 4000 Gtr. Kündigungspreis 56z Thlr. pr. 1000 Kilogr.

Gerste pr. 190900 Kilogr. grosse 50 62 Thlr. nach aual, kleine 50 - 62 Thlr. nach Quasität.

Hater pr. 1000 Kilogr, loch 40 50 Thlr. nach Qualität, hr. diesen Monat 46 bez., November-Dezember 45 Br, 445 Gd. April: Mai 1573 455 bez., Mai- Juni 465 bez. Gekünd. 1205 Gtr. kändigungspr. 46 Thlr. pr. 1000 Kilggr.

Roggenmehl No. 0 u. 1 pr. 100 Kllogr. Brutto unverstenert inkl. Sack pr. diesen Monat 8 Thlr. 73 à 6 Sgr. bez., No- Lember-Dezember 8 Thlr. 65 à 55 Sgr. bez., Dezember-Jqunuar

Thlr. 5 Sgr. bez., Junuar- Februar 1873 8 Thlr. 6 à 5 Sgr. bes., April Mai 8 Thir. 5 à 4. Sgr. bez. Gek. 500 Otr. Käün- digungspr. 8 Thlr. 7 Sgr. pr. 105 Kijogr.

Erbsen pr. 1000 Kilogr. Kochwaars 52 „0 Thlr. nach Qual, Futter w agre 46-51 Thlr. nach Qualkitt.

Räüböl pr. 100 Kilogr. ohne Hass loco 235 bez., pr. diesen Monat 227 bez, November Dezember 227 bez., Dezember- Jannar 2243 Thlr., Apris-Mai i873 235 bez, Mai- Juni 24 Br. Gekünd. 159 Gir. Käöndigungspreis 235 Thir. pr. 1600 Kilogr.

Leinöl pr. 100 Kilogr. ohne Fass loco 26 Thlr.

Petroleima, raffinirtes (3tandard white pr. 109 Kilogr. mit Ass in Fosten van 50 Barrels (i235 Gtr) loco 15; ben, pr.

diesen Monat 15 d. R bez., November-Hevzember 189. ä bez., Gzember- Januar 155 à 4 bez, Januar-Februar 1877 15, bez. dek 125 Gtr. Kündigungspr. sz rFhir. pr. 106 Kilogr,

Spiritus pr. 109 Liter à 105 pot. 10 000 pGt. mit Fass B diesen Monat 18 Thlr. 20 3 25 à 24 Sgr. bez., November-

Szember 18 Thlr. 109 a 13 à 12 Sgr. bez.. Dezemher-Junuar 18 Thlr. 10 a 13 3 12 Sgr. bez., Januar -Febroar 1875 18 Fhir. 5 Sgr. bez, April Mai 15 FThir. 21 à 25 Sgr. bez., Mai- Juni 18 Thlr. 23 4 2, Sgr. bez.

Spiritus pr. 100 Liter à 100 pot. 10,00 pot. ohne Fass loco 19 Thlr. be. .

Weizenmehl No. 0 129 à 11, No. O u. 111 äà z. Roggen-

*

mehl No. 0 S à 4, No. O u. 1 8 à 74 pr. 100 Kilogr. Brutto mr orstenstt kf. Sack. *r

Hamglg, 15. November. (HMestpr. Z.) Weizen loco un- verändert flau. Käufer zogen sich auch heute zurück, ebenso Rar die Ausstellung ungenügend. Bis Börsenschluss sind 180 Tonnen umgesetzt. Bezahlt wurde für roth 1169fd. 70 Thlr., 125 6. 126 7pfd. 763 Thlr., Sommer- 135pfd. Si Thlr., bunt 1I6 17pfd. 67 Thlr., 127pfd. 725 Thlr., besserer 120 1pfd. 79 Thlr., hellbunt 127pfd. 83 Thlr., weiss 131pfd. 87 Thlr. Re- gulirungspreis für 175pfd. bunten lieferungstäbigen Sz Thlr. Termine ebenfalls unverändert matt. Auf Lieferung 126pfd. hunt pr. November-Dezwember Sl Thlr. Br, 81 Thlr. Gd., pr. April-Mai S253 Thlr. Br., 82 Thlr. G4. Roggen loco zu un- verändert festen Preisen kamen 39 Tonnen zum Verkauf. Es bedang 125pfd. 55 Thlr., alter 121pfd. 515 Thlr. RKegulirungspr. 120pfd. lieferungs fähigen 495 Thlr., inländ. 5233 Thir. Termine gesch ästslos. Auf Lieferung 120pfd. pr. April-Mai 54 Thlr. Br., 535 Thlr. Gd. Gerste loco kleine 10spfd. 455 Thir Hafer und Erbsen loco nicht gehandelt. Alles pr. Tonne von 2000

Pfd. Zollgew. Spiritus loco 175 Thlr. bez.

Eosern, l5. November. (Pos. Z.) (Amtl. Bericht.) Roggen (pr. 20 Ctr.) Kündigungspreis 555, pr. November 554, Novem- ber-Dezember 55, Dezbr-Jqannuar 1873 55. Januar-Februar 554, Februar März 553, Frühjahr 554-4. Spiritus (mit Fass) (pr. 100 Liter 10,006 pCt. Fr.) Kündigungspreis 177, pr. Novem- ber 175, Dezember 178, Junuar 1873 175. Februar 1727, März 18, April 181, April-Mai im Verbande 18.

HBæealang, 15. November, Nm. 2 U. 15 M. (Lel. Dep. d. Staats- Anzeigers.) Spiritus pr. 190 Liter à 100 pCt. 189 Thlr. Br., 174 Thlr. Gd. Weizen, weisser 216 - „76 Sgr., gelber 210 bis 260 Sgr. Roggen 168 188 SFr. Gerste 150 - 62 Sgr. Hafer 126 134 Sgr. pro 200 Zollpfd. 1099 Kilogramm.

MHagedehaaræz, 18. November. (Magdeb. Ztg.) Weizen 77 bis 82 Thlr., Roggen 58 - 61 Thlr., Gerste 58 - 74 Thlr., Hafer 46 50 Thlr. pr. 2000 Pfd. RKartoflelspiritus: Locowaare niedriger, Lermine flan und weichend. Loco ohne Fass 193 Thlr. bez., November 199 Thlr., November-DHezember 19 à 185 Thlr., Dezember-Januar 181, Thlr. pr. 10,000 pot. mit Ueber- nahme der Gebiade à 18 Thlr. pr. 100 Liter. Ribenspiritus ohne Angebot. Loco —, pr. Dezember 189 ä z Thlr. :

Cäaä lm, 15. November, Nrn. 1 U. (W. T. B) Getreide- markt. Wetter: Trübe Weizen höher, hiesiger loco und fromder loco S225, pr. Noveraber 8.24, pr. Mürz 863, pr. Mai 8.56. Roggen fest, loco 5.273, Pr. November 5.6, pr. März 5. 15,

r. Mai 5.165. Rüböl unverändert, loco 129½ο, pr. Mai 127g. einöl loco 13. . ue mm enn g, 15 November, Am. (W. T. B. Getr ei dem ark. Weizen und Koggen loco unverändert, auf Termine fest. Wei zen pr November 127pfd. pr. 1009 Kilo netto in Mk. Banco 166 Cz., pr. November-Dezember 1277pfd. pr. 1000 Kilo netto in Hk. Bes. 165 G., pr. Dezember-Jqunuar 127pfd. pr. 19090 Kilo netto

in Mark Banco 164 G., pr. April-Mai 127pfd. pr. 100909 Kilo netto

in Mark Banco 163 G6. Roggen pr. November 1009 Kilg netto in Mark Beo. 168 G4., pr. November - Dezember 1000 Kilo netto in Mk. Bco. 108 G4, pr. Dezember - Junuar 1000 Kilo netto in Mk. Beo. 108 G4., pr. April Mai 1020 Kilo nette in Mark Banco 112 6. Hafer und Gerste unverändert. Rüböl fest, loco 243, pr. Mai 215. Spiritus ruhig, pr. 100 Liter 199 pt. pr. No- vember 166. pr. November-Dezember und April Mai lz prenss. Thaler. Kaffee fest, Umsatz 2000 Sack. Petroleum fest, Stan- dard bite loc 14 Br., 143 G4, pr. Novomber 143 Gd, pr. November-Dezember 143 G. Wetter; Feuchter Nebel.

Heremnaerm, 15. November. (W. T. B.) PetrolsLum ruhig, Standard white loco 22 Mk. 20 Pf. .

Amate eduḿẽ, 15. November, Nm. 4 L. 30 M. (W. LT. B.)

Getreidemarkt (Schlussbericht). Weizen unverändert. Roggen logo höber, pr. März 2045, pr. Mai 2053. Kahs pr. April ö joco und pr. Herbst 443, pr. Mai 435. Wetter: Tribe.

Antwerpen, 15. November, Nm. 4 U. 30 M. (XW. T. B)

Gdetreidemarkt (Schlussbericht) Weizen ruhig. Kog- gen fest, französischer DJ. Hafer stetig. Gerste behauptet.

PFetroléeummarkt (Schlussbericht) Raffinirtes, Iype wolss. loco 55 bez. u. Br., pr. November 55 Br,, pr. Dezhbr. 55 bez., 555 Br, pr. Januar 55 bez. u. Br., pr. Januar - März 55 Br. Weichen ;

Hiomdk on, 15. November, Nm. (W. T. B) Getreidemarkt. (Anfangsbericht). Fremde Zufuhren seit letatem Montag: Weizen 12.3890, Gerste 7349, Hafer 26,990 Artrs. .

Der Markt eröffnete für sämmtliche Getreidearten in fester Haltung, Hafer theurer. . .

Lanmckon, 15. November, Nm. (WM. . B) Getxei d em arkt. (Schlussbericht). Der Markt schloss für simmtliche Getreide- arten zu äussersten letzten Montagspreisen. Wetter: Schön.

CCG HasgoGm, 14, ö Roheisen, mixed Numbers Warrants 98 Sh., nominell. ;

Hi verp o—οl . 15. November, Nm. (W. T. B.) . Getreide- markt. Für Weizen weichende Tendenz. Mehl 6 d. niedriger. Für Mais gute Frage.

a , . * November, Vm. (W. T. B.) Baum w alle (Anfangsbericht: Muthmasslicher Umsatz 196, 000 Ballen, Fest. FTagesimport 5ob0 B., davon 2000 B. amerikanische, 3000 B.

rasilianische. ö Hivernp cool, 15. November, Vm. 10 UL. 52M. (W. L. B) Baum- wolle: FKluthmasslicher Umsatz 120090 Ballen. Besser, Ereise fest. Fagesimport 5362 B., davon 1630 Ballen amerikanische. Orleans 6ktober November- Verschiffung 9. Jannar - Fehbruar- Verschiffung 9E, amerikanische aus irgend einem Hafen 94 d. * KEiverpocl, 15. November, Nm. (W. 1. B. Baumwolle (Schlussbericht). . B. Umsai z, davon für Spekulation und 2 2000 B. Fest. ; Hemer Orleans 103, middling amerikanische 9 fair Dhol- lerah 6is, middl. fair Dhollerah sz, good middl. Dhollerah 5z, middl. Bhollerah 5ß, fair Bengal 44, fair Broach 7, new, faĩr Gomra 745, good feüir O9mra 73, fair Madras 6z, fair Pernam gz, fair Smyrna 73, fair Egyptian 93. (

Upland nicht unter god ordinary Junuar Februar - Ver- schiffüng 935, Orleans nicht unter low middling November- Lieferung 16 d. .

e,. 15. November, Nm. W. T. B.) Auf indirektem Wege.) (Produktenmarkt.,) RKüböl still, pr. November 9.50,

r. Dezember 98.00, pr. Januar - April 99009. Mehl fest, pr.

Wetter: Veründerlich. . 62. Peterꝶghrrꝶ, 15 November, Nm. 5 L. (M. LT. B.) (Pro-

rkt.) Talg ioco 50, pr. Angust 52. Weizen ll0co . ö en, 7.40). Hafer Pr. August 3.90. Hanf loco 38. Leinsaat (9 Pud) pr. August 135. Wetter: Kalt.

Zerl. Hand. - Ges.

bank 268.

ovember 71.00, pr. Dezember 69.75, pr. Januar- April 68.75.

Eon cdld- nkMlÜ Aetiem- Kör-.

HKernrlim, 15. November. Wochenbericht der Coursbewe-

gung an der Berliner Börse: .

Auslùnd. Werthe.

Oest. Silb- Rente 1860er Loose

Inlnd. Werthe.

Prss. pro. Anl. 4proz. St - Schldsch. PErämienanl. . Bankantheil. JTabaksoblig. Tabaksaktien

Rumän. Anleihe.

Oster. Kreoditakt.

Darmstädter ....

Luxemburger...

Meininger

Ost. St. -B. (Erz. Südb. (Lomb.

Weohsel. Miene,

Petersburg k. S.

5. November, Nm. 2 J. 185 M. (T. D. d. Staats- Anzeigers.) 3chles. 33proz. Pfandbriefe 8 bez, do Renten- briefe 947 bez. Oesterreichische Banknoten 93 bez. Russische Banknoten S827 - 83 - 825 beg. u. Br. Oberschlesische Stamm- Aktien Lit. A. u. G. Oder-Ufer-Bahn-Stammaktien 231 Br., neue 133 bez. u. G. Breslau-Schweidnitz Freiburger Samm- aktien 137 Br. 4Iproz. Oberschlesische Prioritäten Lit. G. 98 Br.; Lit. H. 985 bez.; 5proz. von 1869 102 bez. u. Br. Warseébau- Wiener Stammaktien . Fest

Kranke Faenrt a. Ml., 15. November, Nm. 2 U. 30 M. (W.

T. B.) Fest.

(Schlusscourse.) Berliner Wechsel 195. Hamburger Wechsel! 865. Londoner Wechsel 1195. Pariser Wechsel MY Wiener Wechsel 107973. Franzosen, alte“) 36513, neue 264. Hessische Ludwigsbahn 181. Böhmische Westbahn 259. Lombarden *) 219. gGalizier *) 245. Elisa bethbahn 2653. Nord- westbahn 23553. Elbthal 1973. Gotthardbahn 106. Obéerhessen 788. Albrechtsbahn- Aktien —, do. Prioritäten 865. Oregon 525. Kreditaktien *) 3653. Bayerische Prämien-Anl. 111, do. Mit r. Anleihe 10603. Nene Badische 1025. 1872er russisch- englische Anleihe vollbez. S8, do. nicht vollbez. Russ. Bodenkredit 91l . Nene Russen —. Türken 50r. Silberrente 645. Papierrente 605. Minden - Loos g5z. 1860er Loose 95. 18640r Loose 162. Ungar. Anleihe 773, do. Loose 1135. Raahb- Grazer Loose 837. Gömörer Sz. Bundesanleihe 1003. Ame- rikaner de 1882 86z. Darmst. Bankaktien 562. Meininger B. 167, do. neue 1565. Schuster Gewerbebank 1543. Süddentsche Bodenkredit 113. Deutsch-österreichische B. 129 ltalienisch- deutsche Bk. 124. Franco - hollünd. B. —. Franz. ital. B. 99 Central · Pfandbriefe 965. Provinzial-Disconto-Gesellsch. 1833. Brüsseler Bank 120. Berliner Bankverein 1655. Leipziger Vereinsbank 1023. Frankfurter Bankverein 165, do. Wechs- lerbank 1135. Centralbank 1223. Antwerpener Bank 116. Koglische Weohslerbank 573. Baltischport 87. New-VTorker 6proz. Anleihe South Eastern 707. Kontinental- Eisen- bahnaktien 1193. Hahnsche Effektenbank 137. Wiener Union- bank 2975. Frankfurter Baubank 1065. Oesterreich. National- bank —.

pr. medio resp. pr. ultimo.

Franke CFenrt a. II., 15. Novbr., Abds. (W. T. B.) Fest.

Effekten · Sozietät. Amerikaner —, Kreditaktien 3642, pr. Compt. —, 1860er Loose . Franzosen 3625, pr. compt. —, Galizier —, Lombarden 2175, Silderrente 6475. Papier- rente —, Elisapbethb. —, Oberhessen , Meining. Bank —, neues —, Darmst. Bankaktien —, deutsch-österreichische Bank —, Brüsseler Bank - —, Wiener ULnionbank —, Böhmische Westbahn —, Oregon —, Nordwesthahn , Raab-Grazer Loose , Provinzial-Diskonto - Gesellschaft —, Frankfurter Bankverein —, Hahnsche Effektenbank —, Amsterdam. Bank —, neus französische Anleihe —, französ. italien. Bank Donauaktien Frankturter Wechslerbank —, kontinental- Eisenbahnbau 129), Antwerpener Bank , Berliner Bank, verein —, österr. National-Bank 1064.

FHJamnbearg, 15. November, Nm. (W. T. B.) Fest.

(Schlusscourse.) Preuss. Thaler 149053. Hamburger St. Pr. Aktien 97 Silberrente 65z5. Oesterr. Kreditaktien 3165, do. 1860er Loose 966. Nordwestbahn 503. Franzosen 778. KRaab- Grazer Loose S4 Lombarden 471. ltalienische Rente 65. Vereinsbank 126. Hahnsche Effektenbank 13935. Kommeræz- bank 1325. Norddeutsche Bank 1913. Erov.- Diskont Gesellsch. 185. Anglo - deutsche Bank 1377, do., nene 119. Dänische Landmannbank 101. Dortmunder Union 2175. Wiener Union- 64er Russ. Prämien-Anl. 1235. 65er Russ. Prämien- Anl. 1223. Amerikaner de 1882 92. Diskonto 43, offiz. 5 pCt.

Wechselnotirungen: London lang 13 Mk. S Sp., London

kurz 13 Mk. 125 Sh., Amsterdam 35.80, Wien S235, Paris 190, Petersburg 29. . Heipzhg, 15. November. Leipzig - Dresdener 2345 bez. u. G. Magde burg-Leipziger Lit. A. 269 bez. u. G.; do. Lit. B. 1009 bez. u. Gld. Thüringische 1566 GId. Anhalt - Dessauer Bank —. Braunschweiger Bank Weimarische Bank 129 bez. u. Br.

Vwiem, 15. November. (W. T. B) Die Einnahmen der Lombardischen Eisenbahn (österreich. Netz) betrugen in der Woche vom 4. bis 10. November 684,558 FI., ergaben mithin gegen die entsprechende Woche des Vorjahres eine Mehr- einnahme von 25, 146 El.

Arngter damm, 15. November, Nm. 4 L. 15 M. (W. T. B.)

Oesterr. Papierrente Mai- November Terz. 609. Oesterr. Papier rento Februar - August verz. 593. Oesterr. Silberrente Jannar- Juli verz. 635. Oesterr, Silberrente April Oktober verz. Oesterr. 1864er Loose 160. 5proz. Russen VI. Stieglit

Pis konto - Ges. RKassenverein. Schls. Bankverein Berg. · Mk. Eisenb. Berl. Anh. Bxl. Ptsd. Mgd. Görlitzer Bkrsl. Schw. Erb. Cöln- Mindener - Rechte-Od.- II. Oberschles. 2 Rheinische ö

E xæeslmesg

64. Oesterr. 18606r Loose 566.

5proz. Russen V. Stieglitz 73. ;. n * Söz. 5proz. Russen de 1864 973. Kussische Prämien-Anl., von

1864 Russische Prämien-Anl. von 1866 215. Russ. Eisen- bahn 2293. Sproz. Ver. St. pr. 1882 985. Spro. neue Spanier 293. 5proz. Türken 511.

Londoner Wechsel, kurz 1216.

Homer, 15. November, Lm. (WV. L. B.) ;

(Anfangscgurse,) Censols 2 5, Amerikaner got, Italiener 65, Lombarden 188, Türken 53, neue französische Anleihe Prämie.

Hm dom, 15. November, Nm. 4 U. (W. T. B)

In die Bank flossen heute 177,00 Pfd. Sterl.

PFlatadiskont 7 à 73 pot.

Gonsols 927 ltalienische 5prozent. Rente 66. Lombar- den 183 5proz. Russen de 1862 92. 5proz. Russen de 1864 951. Silber 596. Türkische Anleihe de 1865 531. 6proz. Türken de 1869.61 6proz. Verein. St. pr. 1882 90.

Woechseinotirungen: Berlin 6273. Hamburg 3 Menat —= MR. Sch. Frankfurt a. M. 121. Wien 11 FI. 45 Rr. RParis 26.10. Petersburg 314.