e l Privilsgium der Oberschlesischen Eisenbahngesellschaft zur Emission betri? bes.
000 Thalern Niederschlesischer Zweigbahn ˖ Prioritäͤts Obligationen. ; Vom 4. November 1872.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen rc. Nachdem die Oberschlesische Eisenbahngesellschatt auf Grund. des mit der Riederschlestschen Zweigbahn gesellsthaft abgeschlossenen Betriebs.;
Ueberlassungs resp. Kaufvertrages vom n,, 18727 darauf ange · tragen hat, ihr zum Zwecke des darin
von 2.
stipulirten Umtausches der Nie= ir ischen Zweigbahn - Stamm und Stamm -Priorfitätsaftien in Prioritäts. Obligationen resp. behufs Gewährung der stipulirten Ka- pitalsabfindung an die Aktionäre der Niederschlesischen Zweigbahn die Ausgabe der gedachten, auf die Inhaber lautenden Prioritãts · Obliga · tionen im Gesammt⸗Nominalbetrage von 25300 000 Thalern zu ge statten, wollen Wir in Berücksichtigzung der Gemeinnütlichkeit des Unternehmens und in Gemäßheit des 5.2 des Gesetzes vom J7. Mai 1833 durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Geneh⸗ min nn hierzu unter nachstehenden Bedingungen ertheilen:
Niederschlesische Zweigbahn ⸗ Prioritäts ⸗ Obligation der Oberschle⸗ sischen Eisenbahngesellschaft⸗ ausgefertigt.
Diefelben zerfallen in: 500 Stück zu 1090 Thaler, von Nr 1 bis 50, zusammen 500900 Thlr., 2009 Stück zu 500 Thaler, von se Stüc zu Stelle tritt, und durch eine auswärtige Zeitung. Zu Urkund dieses haben Wir das gegenwärtige landesherrliche
WPrivilegium Allerhöchsteigenhändig vollzogen und unter Unserem Kö—⸗
Nr. 501 bis 2500, zusammen 000000 Thlr.,
100 Thaler von Nr. 2501 bis 10500, zusammen 800 000 Thlr.,
Summa 213090000 Thlr. ; Jeder Orligation werden Zinscoupons für fünf Jahre und ein Talon zur Erhebung fernerer Coupons nach Ablauf von fünf Jahren nach den weiter beigefügten Schemas II. und III. beigegeben. Die Coupons sowie der Talon werden alle fünf Jahre auf beson⸗ ders zu erlassende Bekanntmachung erneuert.
Auf der Rückseite der Obligationen wird das gegenwärtige Privi⸗
legium abgedruckt.
§. 2. Die Inhaber dieser Obligationen erhalten jährlich drei und
ein halb Prozent Zinsen, welche zunächst auf die der Oberschlesischen
Eisenbahngesellschaft zufließenden Ueberschüsse der Niederschlesischen Zweigbahn, beziehungsweise auf die Dividende der von ihr erworbe⸗
nen Niederschlesischen Zweigbahn ⸗Aktien und, scweit diese Beträge zur Deckung der Zinsen nicht ausreichen sollten, auf den Ertrag der Ober ⸗ schlesischen Eisenbahnstrecken radicirt werden. ‚ Bezüglich des letzteren bleibt jedoch den bereits früher für das Unternehmen der Niederschlesischen Zweigbahn und dasjenige der Oberschlesischen Eisenbahn konzessionirten Prioritäts-Obligationen, in- gleichen der durch den unter dem 28. Mai 1866 Allerhöchst genehmigten Vertrag vom 23. März 1866 den Aktionären der Stargard ·˖ Posener Eisenbahn gewährleisteten Rente von vier und ein halb Prozent ihres Stamm ⸗Aktienkapitals, ferner der durch den Vertrag vom 18. resp. 19. Dezember 1369 den Aktionären der Wilhelmsbahn gewährleisteten Rente von fünf Prozent ihres Stamm- und Stamm -Pxioritäͤts.«
Aktienkapitals und der durch den Vertrag vom 30. resp. 31. Dezem⸗
ber 1869 den Aktionären der Neisse⸗Brieger Eisenbahn gewährleisteten
Rente von vier und ein halb Prozent ihres Stamm-A Aktienkapitals
das Vorzugsrecht vorbehalten.
Die Zinsen werden in halbjährlichen Naten postnumerando
am 2. Januar und 1. Juli von der Königlichen Eisenbahn⸗Haupt . kasse in Breslau sowie an den in Berlin und nach dem Erinessen
der Königlichen Direktion der Oberschlesischen Eisenbahn etwa ander⸗ weitig noch zu errichtenden und gehörig (5. 9) zu publizirenden Zahl—
stellen ausbezahlt. Der vorhezeichnete jährliche Reinertrag der Niederschlesischen
Zweigb hn resp. der Oberschlesischen Eisenbahn besteht aus dem nach eckung der laufenden Verwaltungs-, Unterhaltungs⸗ und Betriebs⸗ kosten, der Beiträge zu, den Reserbe⸗ und Erneuerungsfonds, ferner der Zinsen und planmäßigen Amortisationsbeträge der im zweiten Absaß dieses Paragraphen wegen ihrer Vorzugsrechte erwähnten
Prioritäts Obligationen der Niederschlesischen Zweigbahn und der Äberschlesischen Cisenbahn, sowie der den Attionären der Stargard. Posener, der Wilhelms und der Neisse⸗ Brieger Eisenbahngesellschaft gewährleisteten Renten übrig bleibenden Betrage der gesammten Jahreseinnahme beider Bahnen.
Die Zinsen der auf Grund des gegenwärtigen Privilegiums zu emittirenden Priorität -Obligationen, deren Erhebung innerhalb vier Jahren, von den in den betreffenden Coupons bestimmten Zahlungs terminen an gerechnet, nicht geschehen ist, verfallen zum Vortheil der Oberschlesischen Eisenbahngesellschaft.
Werden Talons nicht innerhalb Jahresfrist vom Tage ihrer Fälligkeit ab zur Erhebung der neuen Csupons benutzt, so erfolgt die Ausgabe der neuen Coupons nebst Talons nur an die Inhaber der Obligationen. ⸗
F§. 3.. Die Prioritäts-Obligationen unterliegen der Amortisation, welche mit dem Jahre 1833 beginnt, und durch alljährliche Verwen⸗ dung von einhalb Prozent des Nominalbetrages der emittirten SObli— gationen und der auf die eingelösten Prioritäts-Obligationen fallenden Zinsen ausgeführt wird.
Die Nümmern der für ein Jahr zu amortisirenden Prioritäts . Obligationen werden alljährlich im Monat Juli, zuerst im Juli 1883 durch das Loos hestimmi ünd sofort öffentlich bekannt gemacht.
Der Oberschlesischen Eisenbahngesellschast bleibt jedoch das Recht vorbehallen, mit Genehmigung des Staates sowohl den Amortisa⸗ tionsfonds zu verstärken und hier Obligationen zu beschleunigen, wie auch sämmtliche Priorstäts. Obli- gationen durch die öffentlichen Blätter mit sechsmonatlicher Frist zu kündigen und durch Zahlung des Nennwerthes einzulssen. sc . Kündigung darf jedoch nicht vor dem 1. Januar 1883 ge—
chen.
.§. 4. Die Ausloosung der zu amortisirenden Prioritäts ⸗Obli—= ationen geschicht durch die Königliche Direktion der Oberschlesischen Eisenbahn in Gegenwart eines öffentlichen Notars in einem vierzehn Tage vorher zur öffentlichen Kenntniß zu bringenden Termine, zu welchem den Inhabern der Prioritäts - Obligationen der Zutritt ge⸗ stattet wird. .
§. 5. Die Auszahlung der ausgeloosten Prioritäts. Obligationen
Eisenbahn etwa anderweitig noch zu errichtenden und gehörig (8. 9)
zu publizirenden Zahlstellen nach dem Nominalwerthe an die Vor⸗ zeiger der betreffenden Prioritäts - Obligationen gegen Aushändigung Beantwortung einer ⸗ Batagliarini' s zur Einlösung der
derselben und der dazu gehörigen, nicht fälligen Zinscoupons.
Werden die Coupons nicht mit abgeliefert, so wird der Betrag der fehlenden von dem Kapitale getürzt und Coupons verwendet.
Im Uebrigen erlischt die Verbindlichkeit der Gesellschaft zur Ver⸗
Prioritäts Obligation mit dem 31. Dezember
dies za scharfer Weise antwortete.
nen einer jeden essenigen Jahres, in welchem dieselbe ausgeloost und, daß schehen, bekannt gemacht worden ist. Die im Wege der Amortisation eingelösten Prioritäts -Obliga— tionen werden in daß dies geschehen, durch die öffentlichen Blätter bekannt gemacht. Die in Folge der Kapital- Rückforderung von Seiten des Inha— bers (9. 60 oder in Folge einer Kündigung (§. 3) außerhalb der Amor—
tisation eingelösten Prioritäts Obligationen hingegen sst die Gesellschaft
wieder auszugeben befugt.
.S. 6. Die Inhaber der Prioritäts ⸗Obligationen sind nicht befugt die Zahlung der darin verschriebenen Kapitalbeträge anders, als nach Maßgabe der in den §§. 3 und 5 getroffenen . zu for⸗ dern, ausgenommen: à) wenn ein Zinszahlungstermin aus den zur Zahlung disponibelen Reinerträgen länger als drei Monate durch Verschuiden der Gesellschaft unberichtigt öleibt; b wenn der Trans— ö . 963 n,, Eisenbahn - Unter nehmen gehörigen Lokomotiv ⸗ Eisenbahnen länger als sechs Monate aus . 1 , . ganz . ; J
n beiden Fällen bedarf es einer Kündigungsfrist nicht
das Kapital kann von dem Tage ab, m,, . eintritt, zurückgefordert werden, und zwar:
zu a, bis zur Zahlung des betreffenden Zinscoupons,
sondern
n 0 = Direktion der Ober isenbahn anmeldet und den Die zu emittirenden Obligationen werden unter fortlaufen˖ Oberschlesis chen gisenbah
den Nummern nach dem beigefügten Schema J. unter der Bezeichnung:
der Obligationen in Ansehung ihrer Befriedigung eine leistung von Seiten des Staates zu geben oder Rechten Dritter zu präjudiziren.
urch die Tilgung der Prioritäts⸗
an welchem einer dieser Falle
zu b. bis zur Wiederherstellung des unterbrochenen Transport ⸗
8 7. Diejenigen Prioritäts Obligationen, welche ausgeloost oder gekündigt sind, und, der Bekanntmachung durch die öffentlichen Blätter ungeachtet, nicht rechtzeitig zur Realisirung eingehen, werden während der nächsten zehn Jahre von der Königlichen Direktion der Ober- schlesischen Eisenbahn alljährlich einmal öffentlich aufgerufen, gehen sie aber troßdem nicht späiestens binnen Jahresfrist nach dem letzten öffentlichen Aufrufe zur Realisation ein, so erlischt ein jeder Anspruch aus denselben an das Gesellschaftsvermögen, was unter Angabe der Nummern der werthlos gewordenen Prisritäts ⸗Obligationen von der Direftion öffentlich bekannt zu machen ist.
. S. Die Mortifikation angeblich vernichteter oder verlorener Abligationen erfolgt im Wege des gerichtlichen Aufgebots nach den für das Aufgebot von Privakurkunden geltenden gesetzlichen Bestim mungen.
Zinscoupons und Talons können weder aufgeboten noch morti—⸗ fizirt werden, jedoch soll Demjenigen, welcher den Verlust von Zins= coupons vor Ablauf der Verjährungsfrist (5 2) bei der Köni . attge habten Besitz in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Ver. jaährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht zum Vorschein gekommenen Zinscoupons gegen Quittung ausgezablt
werden
§. 9. Die in den §§. 4, 5 und 7 vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen erfolgen durch zwei. Breslauer Zeitungen, den Preußischen Staatsanzeiger oder die Zeitung, die an seine
niglichen Insiegel ausfertigen lassen, ohne jedoch dadurch den Inhabern Gewähr
Daß gegenwärtige Privilegium ist durch die Amtsblätter der Regierungen zu Breslau und Liegnitz bekannt zu machen. Gegeben Berlin, den 4 November 1872. (L. S.) Wilhelm. Graf von Itzenplitz. Dr. Leonhardt. Camphausen.
— ——
Schema J.
, Thaler preußisch Courant. Inhaber dieser Obligation hat auf Söhe des obigen Betrages Thalern peußisch Courant Antbeil an dem in e
von ten 187
mäßheit des Allerhschsten Privilegiums vom
emittirten Kapitale von 2.300000 Thalern Prioritats. Obligationen ausgesetzt.
der Oberschlesischen Eisenbahngesellschaft. Breslau, den ten 197. ; Königliche Direktion der Oberschlesischen Eisenbahn. ; (Facsimile der Unterschrift zweier Direltions mitglieder. Eingetragen im Lagerbuch M Der Haupttassen ⸗ Rendant. (Unterschrift und Stempel.)
(Trockener Stempel.)
Ta . n u der Niederschlesischen weill ta. Droit e · Os ligation
Schema III. Erster Zins Co upon für die Niederschlesische Zweigbghn ⸗Prioritäts ⸗ Obligation
Silbergroschen hat Inhaber dieses Coupons ab aus der Hauplkasse der Oberschlesischen Eifenbahn und ö. In durch öffentliche Bekanntmachung bezeichneten Stellen zu eben. Breslau, den. J Königliche Direktion der Oberschlesischen Eisenbahn. (Trockener Stempel.) (Unterschrift in Facsimile) Verjährt am .
nichtamtliches. Sesterreich⸗ Ungarn.
vorstehenden Einberufuüng des Reichsrathes
scheinen.
Pesth, 18. November. In der
des Unterhauses unterwarf Csernatony Interpellation betreffs der Ernennung
zum Richter das diesbezügliche Vorgehen
der Regierung einer tadelnden Kritik mit speziellen Aus ⸗
fällen gegen den Ministerpräsidenten v. Lonyay, welcher unter großem Beifall der Majorität des Hauses Esernatony in sehr f. ᷣ Auf die Gegenbemerkung CEserna⸗ tony's entstand ein Tumult, in Folge dessen der
; Sitzung schloß. Gegenwart eines Notars verbrannt und es wird,
Schweiz. Bern, 18. November. (W. T. B.) In einer
außerordentli i k 22 z , , , ,, , , von Gambetta lossage. Thiers betonte, daß, sobald wirkliche
wurden die Anträge des Gemeinderaths, betreffend das Verbot
der L . ibilitäts in Ki in⸗ shre be nfsihiibilitatsdogmas in Kirche und Schule, ein den Sozialismus und die Demagogle aufnehmen könne, denn
er wan werde Frankreich von einer tapferen Armee be— schützt.
stimmig angendmmen.
Belgien. Brüssel, 18. November. Der Finanz⸗
Minister hgt der Repräfentantenkammer einige Veränderun. gen in dem Budget für 1873 vorgelegt. Dieselben betreffen
ämmtliche Mehrausgaben in den einzelnen Ministerien Das , , beansprucht eine Erhöhung von 182,525
res., das Kerl ini stzriunm eine solche von 201,405 Fres, das des Innern 421,505 Fres, das des Auswärtigen 73,460 Fres. Die Gesammteinnahmen werden arif 205.985, 500 Fres. ange⸗ nommen, die ig nach dem modifizirten Budget auf im Fres, so daß ein Ueberschuß von 4573, 288 Fres.
Verschönerungen
ten vor 9 Uhr die Antwort ein.
glieder vom linken Centrum hatten sich eingefunden. Schema II.
Un Wien, 17. November. Der gen. wird, wie die »Oesterr. Corr. vernimmt, bei seiner erfolgt von dem auf den Ausloosungstermin folgenden 2. Januar ab, n, m,, n, nn ,, e, , zum c sten Male am. 2. Januar 12834 in Breslau, Berlin und an, nach dem Ermessen der Königlichen Direktion der Oberschlesischen
Präsident die
— Ein der Kammer vorgelegter Gesetzentwurf ver. langt 350,900 Fres. zur , eines Exerzierplatzes bei Ant. werben. Motivirt wird die Vorlage dadurch, daß seit dem Verkaufe der Citadelle von Antwerpen ein derartiger Plat durchaus fehle.
Großbritannien und Irland. London, 16. November. Die offizielle »London Gazette veröffentlicht den Wortlauf einer zwischen der britischen Regierung und der Regierung der französischen Republik abgeschlossenen und am 5. d. M. in
London unterzeichneten Deklaration, wonach die Auswan—
derung von indischen Arbeitern (Kulies) von Indien nach den im Westen vom Kap der guten Hoffnung gelegenen französt— schen Kolonien funfzehn Tage früher als bisher ihren Anfang nehmen soll.
— Unter dem Vorsitz Gladstone's fand gestern in Downing, street eine Kabinets⸗Berathung statt, bei der sämmtliche Minister zugegen waren.
— Der Lordmayor empfing gestern eine Deputation, welche seine Aufmerksamkeit auf die Lage der ärmeren Klassen lenkte, deren Quartiere behufs der Ausführung hauptstädtischer niedergerissen würden. Der Lordmayor wurde ersucht, seinen Einfluß aufzubieten, um die Korporation der City zu veranlassen, für die Arbeiterklasse auf leerem Grund und Boden Häuser erbauen zu lassen. Der Lordmayor versprach, das Gesuch der Deputation nach Kräften zu unter— stützen.
4. Die Eröffnung der telegraphischen Verbindung zwischen England und Australien wurde gestern durch ein Bankett im Cannonstreet⸗Hotel festlich begangen, bei wel—
chem Lord Kimberley, der Minister für die Kolonien, den Vor—
sit führte, und nahezu 200 Gäste, darunter der Kanzler des
Herzogthums Lancaster, Childers, der Unter ⸗ Staats ˖ Sekretär für die Kolonien, Knatchbull⸗Hugessen, Cyrus Field und Sir
John Rose zugegen waren. Der Premier⸗Minister Gladstone, der ebenfalls eine Einladung erhalten hatte, entschuldigte sein Ausbleiben schriftlich. Auf ein Glückwunsch⸗ Telegramm an den Gouverneur der australischen Kolonien, das 10 Minuten vor 7 Uhr nach Südaustralien expedirt wurde, lief 10 Minu—
— 18. Achtzig Polizeibeamte,
November. (W. T. B.)
welche gelegentlich des Hydepark⸗Meetings sich geweigert
hatten, ihren Dienst zu verrichten, sind sofort entlassen worden. Der Polizeirichter hat James Blei, einen der Redner bei dem Meeting, zu einer Geldstrafe verurtheilt, und da derselbe die
Berufung anmeldete, das Verhör der anderen Redner his nach
Beendigung des Blei'schen Prozesses in der Appellationsinstanz
Frankreich. Paris, 17. November. Heute fand in anz Frankreich der von der Nationalversammlung befohlene öffentliche Gottesdienst statt. Für die Deputirten wurde in der
Versailler Schloßkapelle der Gottes dienst abgehalten. Der größte
Theil der Mitglieder der gesammten Rechten und einige Mit—
Der Präsident der Republik erschien an der Spitze seiner Minister. Der Präsident der Nationalversammlung, Grevy, war von den übrigen Mitgliedern des Präsidiums umgeben. — In der
Notre⸗Dame ⸗Kirche in Paris begann der Gottesdienst um 12 Uhr.
Die Kirche war festlich geschmückt und erleuchtet. Um 10/3 Uhr erschien, von einem glänzenden Stabe umgehen, der Gouverneur von Paris, General Ladmirault. Derselbe hatte
befohlen, daß jedes Bataillon eine Deputation von vier Offizieren zu
der Ceremonie stelle. Diese hatten sich alle in großer Uniform schon vor dem General eingefunden. Unter denen, welche noch Ehrenplätze im Schiff erhielten, war eine große Anzahl Deputirter (meistens Mitglieder der Rechten), die Mitglieder des Kassationshofes und der ubrigen Gerichte, die Mitglieder des Staatsrathes, die bei—⸗ den Pariser Präfekten, viele andere Beamte und ein Theil der Mitglieder des Gemeinderathes. Im Innern der Kirche ver— sahen Soldaten der republikanischen Garde den Dienst. Vor der Kirche waren Kürassiere und eine Compagnie des 51. Re— giments aufgestellt. Der größte Theil der Beamten trug Ulni— form. Um 12 Uhr betrat der Erzbischof von Paris, Mon. signor Guibert, die Kirche. Bei seinem Erscheinen spielte das Mufikcorps der republikanischen Garde einen feierlichen Marsch, worauf die religiösen Gesänge und Gebete ihren Anfang nah— men. In den ubrigen Pariser Kirchen, Tempeln und Syna— gogen wurde ebenfalls Gottesdienst gebalten.
— Der Kriegs⸗Minister hat folgendes Cirkular an die kommandirenden Generale gerichtet:
Versailles, 4. November 1572. General! In der diesjährigen Prüfung der Offiziere, welche sich um Zulassung zu der Generalstabs . Applikationsschule beworben haben, stellte sich bei der Mehrzabl der. selben für den militärischen Aufsatz und Styl, sowie für die Ausfüh— rung der topographischen Zeichnung eine Schwäche heraus, wie man sie von jungen Offizieren, die als Kandidaten für diese Anstalt auf— treten, schlechterdings nicht hätte erwarten sollen. Demnach bitte ich Sie, den unter Ihren Befehlen stehenden Offizieren, welche sich um einen Plaz in dem Gencralstabs Corps bewerben wollen, zu eröffnen, daß in Zukunft bei der Prüfung der Kandidaten in den genannten zwei Gegenständen mit der größten Strenge verfahren werden wird. Genehmigen Sie 2c. E. de Cissey.
Versailles, 18. November. In der heutigen Sitzung der Nationalversammlung legte Changarnier Verwah— rung gegen das wachsende Umsichgreifen des Radikalismus ein
; — n leb die jüngst gehaltene Rede Gambetta's in sich mit den Feststellungen befassen wird, die angesichts der be. , ne.
nothwendig er⸗ die gegenwärtige »provisorische Regierung«, sich von einem heutigen, Sitzung Karli n , ,, haf anläßlich der
Grenoble, welche darauf hinziele, die Versammlung in. Miß⸗ achtung, das Land in Verwirrung zu bringen. Er beschwor
Parteiführer loszusagen, der, wenn er wieder zur Herrschast gelangte, den Ruin Frankreichs herbeiführen würde. (Lebhafter
Beifall der Rechten Der Minister des Innern, Victor Lefrane,
wies die der Regierung gemachten Vorwürfe der Unent— schlossenheit und Schwäche zürück, sie erfülle nur ihre Pflicht. Er verwahrte sich gegen den Ausdruck »provisorische Re—= gierung, bestritt auf das Lebhafteste, daß die Regierung ge— meinschaftliche Sache mit dem Radikalismus mache und er— innerte zugleich an die von derselben getroffenen Maßregeln und an die Erklärung, welche Thiers in der Permanenzkom— mission abgegeben habe. Der Herzog von Broglie beantragte darauf, daß die Regierung sich von Keuem in förmlicher Weise
Gefahr vorhanden sei, die Regierung immer den Kampf gegen
Er bestreite die Befugniß seiner Ankläger, ihn auf die Anklagebank zu setzen, werde sich aber nie dem Urtheilẽspruch des Landes entziehen und jeden Augenblick, sei es als Deputirter, sei es als Oberhaupt der Regierung, bereit sein, vor dem Tribunal desselben zu er— scheinen. Wolle man indessen eine starke Regierung, so müsse man ihr eine würdige Stellung verschaffen, nicht aber sie in einen schuldvollen Verdacht bringen. Uebrigens sei die Rede von Grenoble nur ein Vorwand. Man solle doch einfach die Vertrauensfrage stellen. Thiers schloß mit den Worten: Lassen Sie uns keine Zeit verlieren, überlegen Sie, wie Sie stimmen
Vapst hat
Naze Flachs und Hanf.
wollen. Sle haben mir bas Recht gegeben, eine entscheidende
Killenserklärng von Ihnen zu fordern. Sle . sich,
aß die Neglerung nur eine provisorische ist, schaffen Sie also
ume definitive Regierungsform. Der Augenblick ist günstig,
Frankreich wird sie annehmen.. (Lebhafter Beifall auf der
Unten) Nachdem der Antrag auf Annahme einfacher Tages⸗
yrdnung, gegen welchen sich auch die Regierung erklärte, mit
Is5ß gegen 132 Stimmen abgelehnt worden war, gelangte der
Inteng Benoist d Azys;
9 Grenoble entwickelten Doktrinen erkläre und vollständig dem Kaöelnden Urtbeile beitrete, welches dieselben bereits durch den Prä— sdenten der Republik erfabren, zur Tagesordnung übergehe,
ur Ubstimmung. Die Regierung erklärte sich auch gegen diese
notivirte Tagesordnung und wurde dieselbe mit 372 gegen 9 e Eine von Jaures beantragte, von der Regierung bekämpfte Tagesordnung wurde demnächst
„ Stimmen abgelehnt.
gleichfalls mit 452 gegen 188 Stimmen verworfen. Endlich pure der Antrag Mettetals, daß die Nationalversammlung im Vertrauen auf die Energie der en n, und unter Zu⸗ füweisung der von Gambetta bei dem Bankett in Grenoble bekannten Grundsätze zur Tagesordnung übergehe, mit welchem
bie Regierung sich einverstanden erklärte, mit 26, von 381
i n er, n . enthielt ich e' diesem Antrage der Abstimmung, weil derselbe nicht stark bei diesem ! st 9. cht st durch die Bekanntmachung vom 21. Dezember 1871 den gefammten Restbetrag der fünfprozentigen Anleihe von 1859 zur Einlssung des Rominalbetrages pro termino den 1. Juli 1872 getündigt. Derselbe belief sich am Schlusse des Jahres 1871 auf 26 8637 000 Thlr. Zur
zbgegebenen Stimmen angenommen.
und entschieden genug den Gegensatz der Regierung zu der
radikalen Partei hervorhebe. Madrid, 16. November. In der gestrigen
Spanien.
Eitzing des Cong resses bekämpfte bei der Berathung über wn , .
die Hypothekenbank Jove 9 Hevia den Artikel 13. Der Mar⸗
fut von Sardoal fragte den Minister Echegaray, ob er die
sozialistischen Erklärungen Romero Girons
ist der Bedarf zur Tilgung für die Anleihe von 1845 auf ca. 18 Jahre für bie Anleihen von 2. und 1852 auf 4 bezw. 5 Jahre . j die übrigen Anleihen auf eine Reihe von Jabren gedeckt.
Der Bedarf zur Filgung der Anleihe von 1855 fann aber nur so weit aus diesein Bestande entnommen werden, als Letzterer von einer etiwa erforderlich werdenden Verloosung der Anleihe betroffen wird / da die Tilgung derselben nach 8. 10 des Gesezes vom 7. Vtai 1856 6G. S. S. 3345 in der Art erfolgt, daß die dazu erforderlichen Schuldverschreibungen, soweit sie nicht von der Preußischen Bank ge⸗
liefert werden, öffentlich ausgeloost werden müssen.
die Nationalversammlung, indem sie sich gegen die in der Rede
des Gesetzes vom
— Ferner ist dem Hause der Rechenschaftsbericht über die Ausfüh⸗ rung der S§ 3 und 4 des Geseßes vom 18. Dezember 1871, betreffend die Aufhebung des Staatsschatzes, und über die Ausführung 15 Februar 1872, betreffend die Verwendung der der ĩ
ergeben.
Staats asse im Jahre 1872 auf Zoll- und Steuerkredite zu fließenden einmaligen Einnahmen vorgelegt worden. men demselben Folgendes:
Durch das Beseß vom 18. Dezember 1871 ist aus den baaren
Beständen des Staatsschaßzes die Summe von Dreißig Millionen
Thaler I) zur vollstaͤnoigen Tilgung der auf Grund des Gefetzes vom
2I. Mai 1859, des Erlasses vom 23. Mai 1859 und der Verordnung vom 236 Mai 1859 (Ges-S. S. 242, 2777 und 29 aufgenommenen fünfprozentigen Staatsanleihe und, soweit sie hierzu nicht erforderlich ist / 3) zur Tilgung solcher den Staatshaushalts . Etat belastenden Passio-Renten, welche zum zwanzigfachen Betrage abloöslich sind, zur t anleihe von 1859 in den Besitz des Einlösungsgeschäft behufs der Ersparung von Zinsen einen lebhaftern Fortgang zu geben, wurde demnächst dazu übergegangen, den Inhabern
Verfügung gestellt worden. In Folße dessen hat die Hauptverwaltung der Staatsschulden
Ablösung von Passivrenten sind demnach ziSßs 00) Thlr. disponivel tben. Um auch dieser Summe mönlichst schnell ihre bestim— mungsmäßige Verwendung zu geben, sind die Bezirksregierungen
sofort nach Erlaß des Geseßes vom 18. Dezember 1871 angewiesen
annehme, in
pelthhem Falle er mit seinen Freunden sich von ihm trennen
pürde, Ramos erklärte, daß 6ökonomische Fragen die Partei nich spalten könnten, und rieth Echegaray, nicht zu antworten. Die Opposition verlangte die Fortsetzung der Berathung; die sößimmung war zweifelhaft und es entstand große Aufregung, his die Sitzung zuletzt aufgeß oben wurde. 1
— Aus Perpignan wird hierher gemeldet, daß 23 aus Narseille angelangte Kisten mit Gewehren, die für die Car⸗ ssen bestimmt waren, dort am Bahnhofe von den Behörden n Beschlag genommen worden sind.
Italien. Rom, 18. November. (. T. B.) Der heute den Groß fürsten Nicolaus Constan⸗ inowitsch in Begleitung des russischen Geschäftsträgers und zbeier russischen Generale in Audienz empfangen.
— Die »Gazz. uffiziale« enthält eine Uebersicht über den Ferkauf von Kirchengütern bis zum 31. Oktober 1872. Demgemäß wurden verkauft: im Monat Oktober 1872 für ort 36s Lire; im ganzen Jahre 1872: 35,694,319 Lire; im Ganzen seit 26. Oktober 1867 bis 31. Oktober 1872: 0M 297 001 Lire.
Rußland und Kolen. St. Petersburg, 17. November. In der russischen Armee giebt es augenblicklich, mit Aus⸗ scluß der Garde, sieben Kavallerie⸗Divisionen, deren jede aus sechs Regimentern besteht. Diese Zahl soll nun, wie die Mosk. Itg. mittheilt, auf vierzehn vermehrt werden, so daß dann eine jede aus drei Linien⸗-Kavallerie⸗Regimentern bestehen pürde, zu denen später noch ein Kosacken Regiment treten soll.
— Das Kubangebiet, das, wie der »Kawkas« meldet, vor nicht langer Zeit eine wenig bevölkerte Wüste war, ist
scßt bereits mit einer Reihe von Dörfern und Städten bebaut,
di von einer gewerbthätigen und arbeitsamen Bevölkerung be⸗ vohnt werden. Man schätzt die Zabl der Einwohner in den fünf Kreisbezirken auf mehr als 654,000, von denen ungefähr hie Hälfte der sich ausschließlich mit Landbevölkerung angehört. Der in dieser Beziehung reichste Treis ist der Maikopsche, welcher auf einem Areal von 180,000 Dessjätinen Ackerland jährlich mehr als 50,000 Tschetwert ver⸗ schiedener Getreidesorten produzirt, d. h. auf jede Desssätine mehr
Hafer, Gerste und Buchweizen gesäet, außerdem, jedoch aus⸗
hließlich für den eigenen Bedarf, Kartoffeln und in sehr geringem Die Gesammtmenge des jährlich
in ganzen Gebiete gewonnenen Getreides beläuft sich auf
0h00 Tschetwert, die der Kartoffeln auf 102,009. — Außer einem Reichthum an Mineralien (Steinkohlen, Naphta) hat das Kubangebiet gerade an Getreide Ueberfluß, das Gegenstand
des Exports werden könnte. Außerdem ist das Land xeich n Pferden und Hornvieh, und demzufolge auch an Leder und Talg. Dänemark. Kopenha gen 18. 8
den Provinzen eingegangene Nachrichten lassen den Umfang des durch die Ueberschwem mung angerichteten Schadens als einen
außerordentlich erheblichen erscheinen. Es sind nicht blos an vielen zur Abschreibung gekommen war, noch 8, Moö7s527 Thaler betragen.
Orten große Zerstörungen an den Hafendämmen und an den Aus⸗
locknungsanlagen angerichtet, sondern auch viele Verluste an
Nenschenleben zu beklagen.
Falster erlitten, wird auf über 1 Million geschätzt. Der Konig
hat sofort den betroffenen Städten Unterstützung gesandt und
die Königin sich an die Spitze eines Vereins zur Hülfsleistung
hat Anordnungen getroffen, um für die Schiffbrüchigen Sorge
zu tragen.
Zandtags⸗ Angelegenheiten. g. Berlin, 19. November. is Icchenschaftsbericht über die weitere f mr des Gesetzes vom . Dezember 1869, betreffend die Konsolidatisn preußischer Staatsanleihen, zur Erledigung der Bestimmung im §. 8 dieses Ge— hts von Neuem vorgeleßt worden.
Nach demselben verblieben im November 1871 noch lo7/ 108, 320 Thlr. uni 1872 35, 109 160 Thlr. 3
Anleihen zu konsolidiren, wovon bis Ende r . r lilgt bezw;. umgetauscht wurden, so daß sener Zeit noch 721299 169
Ihlr. in Verschreibungen der betreffenden Staatsanleihen, die sich
Ende 1869 auf 223407, 125 Thlr. beliefen, im Umlauf waren, und var, 3474,60 Thlr. in 4, 371549, 200 Thlr. in 4)prozentigen
Anleihen. Die Ausgleichungszuschüsse zur Erreichung der nächsten höheren,
in neuen Verschreibungen darstellbaren Beträge haben das Schuld-
apüal vom J. Juli 15,0 bis 360. Juni i871 um netto 3900 Thlr,
uf Jö oö ss Thir, erhöht, an Prämnien sind 69,226 Tolr. 10 Sgr.
ü. gezahlt worden. Die konsolidirte Schuld betrus amn 30. Juni
. J. l50 215,900 Thlr. und mit Hinzurechnung der Eisenbahn⸗ An⸗
i. , nn Beset vom 1. Hatz 133 (ia Fe Goh Thir) DMl6rl0) Thlr.
Die bis ö 30. Juni d. J. eingegangenen 130 229165 Thlr. nd nach Vorschrift des §. 5 des Konsolidations-⸗Gesetzes von der taatsschulden . Kommission und der Hauptverwaltung der Staats . außer Cours gefez und in gemeinschaftlichen Verschluß ge⸗
men.
Nach der Bestimmung in demselben Paragraphen sind von diesen Schuilbverschresbungen 3 den 86 16 bis 6 9079 650 Thlr. berelts zur Tiigung berwendet. Burch die verbliebenen 141saidf5 s Thir
Der Schaden, welchen die Insel
Theilungs ordnungen 2c. sechsmonatliche Kündigungsfcisten bestanden,
aufzukündigen. Dabei wurde zugleich bestimmt, daß den Berechtigten gleich bei der Kündigung zu eröffnen sei, wie die Kapitalzahlung bereits vor Ablauf der sechsmonatlichen Frist jederzeit geleistet werden lösuns unter Zahlung des Kapitalbetrages und der seit dem 1. Ja⸗
Inter
nne; auch wurde den Regierungen zur Pflicht gemacht, auf möglichste Beschltunigung der Fapitalablösungen im esse einer schnellen Entbürdung der Staatskasse von? den
Rentenzahlungen hinzuwirken. Ebenso ist hinsichtlich der fünfprozen⸗
könne;
tigen Anleihe von 1859 durch eine weitere Bekanntmachung der Haupt⸗ Januar 1872 (Seite 29 des Es Staats Anzeigers für 1872) zur öffentlichen Kenntniß gebracht wor⸗ 21,91I, 900 Thlr. Von dem Gesammtbetrage von 26 5323000 Zhir. den, daß die gekündigten Schuldverschreibungen schon von da ab bei waren allen in der Bekannimachung vom 21. Dezember 18.1 bezeichneten rückständig.
Kassen gegen Zahlung der verschriebenen Kapitalbeträge und der bis der Hauptverwaltung der Staatsschulden vom 11. Okiber d. J. an
zum Tage der Einlösung aufgelaufenen Zinsen eingelsst werden
verwaltung der Staatsschulden vom 2.
könnten.
Gleichwohl mußte erwartet werden, daß die Auszahlung der
Kapitalsummen in der Hauptsache erst zu den Kündigungsterminen erfolgen würde. Es ist deshalb darauf Bedacht genommen worden, die Baarbestände der General-Staatskasse durch vorübergehende zins—⸗
bare Belegung möglichst nutzbar zu machen. Dazu war um so mehr ö
Aufforderung, als in der Rasse auch der Ueberschuß aus 1870 in
Höhe von 62otr260 Thalern vorhanden war, welcher durch den : ; 0 b n Restbetrag zur Ablösung solcher den Staatshaushalis Etat belastenden wurde und daher erst im Laufe des Jahres allmählich zur Verwen⸗ Passivrenten und anderen Verpflichtungen, welche zum zwanzigfachen
dung kommen konnte, und als ferner auch das Jahr 1871 einen 9 ö
Etat zu den etatsmäßigen Ausgaben des Jahres 1872 mit bestimmt
Ueberschuß ven 9273492 Thlrn. in der Kasse ließ. Endlich war vor—
auszusehen, daß auch die unten näher erwähnten Steuerkredit⸗Ein⸗ nahmen, welche demnächst durch das Gesetz vom 15. Februar 1872 Rübenzuckersteuer 5833, 238 1832 593 Thlr. 26 Sgr. 8 Pf an Branntweinsteuer 2522027 Tur.
zum Theil zur Ablösung von Passivrenten und anderen Verpflich- tungen bestimmt wurden, für diesen Zweck nur successive ihre Ver—⸗
wendung finden und daß auch hierron beträchtliche Summen längere 4 114.9063565 hir. 27 in mit Ausnahme von verhältnißmäßig geringfügigen Betragen rechtzeitig
Zeit im Bestande der Kasse verbleiben würden.
Die Nutzbarmachung der Bestände hat in folgender Weise statt⸗
gefunden:
I Während das Gesetz vom 17). März e. (Ges.. S. S. 1.5) die B iung ir des v. ĩ für Bedürfnisse der Eisenbahn Verwaltung zur Verwendung gekom⸗
Ermächtigung enthält, im Jahre 1872 verzinsliche Schatzanweisungen
bis auf Höhe von 106800, 000 Thaler auszugeben, hat bis jetzt im
Ackerbau beschäftigenden laufenden Jahre eine Ausgabe von Schatzanweisungen nicht statt⸗
gefunden. Es wird in Folge dessen die ganze im Etat der Staats-
ulden Verwaltung pro 1872 zur Verzinsung von Schatzanweisungen l ĩ 368 . w ; Thaler ergiebt sich im Ggnzen der Betrag von 84313527 Thlr. 2) Auf die der Staatsregierung durch die Gesetze vom 17. Februar 27 Sgr. 2 Pf. welcher zu Ablösungen verwendet werden kann. als 3 Tsch. und auf jeden Bewohner im Durchschnitt 4 Isch. — 1863 Ges. S: S. I) vom 25. März 1369 (Ges-S, S. 537] vom In Hetreide wird in dem Gebiete vorzugsweise Roggen, Weizen, J. Marz 1850 (Gef.. S. 26) vom 8. März 187 (GessS S 34
ausgebrachte Summe von 432000 Thalern erspart werden.
der Bestimmung im F. 2 des Gesetzes vom 3. Mai 1872 die Summe
worden ist. Im Uebrigen sind die zu den Eisenbahnbauten erforderlich gewesenen Summen einsiweilen aus den vorhandenen Kassenbestän⸗ den bestritten worden.
dieses Jahres auf 5,942,751 Thlr. beliefen, haben am 1. April C.
Sr 17751 Thlr., am 1. Juli 6. 13, 1993527 Thlr. und am 1. November o,
nachdem inzwischen der oben erwähnte Betrag von einer Million ovember. (W. TB. . . onen ber. e , n Geseß vom 15 Februar 1872 (Ges. S. S. 157) aus den der Staats⸗ kasse im Jahre 1872 auf Zoll. und Steuerkredite zugeflossenen ein⸗
Thaler, sowie die Summe von 9000000 Thalern, welche durch das maligen Einnahmen für die in dem Gesetze vom 17. Febtuar 1268 (Gesa S. S. 71) vorgesehenen Eisenbahnzwecke bestimmt worden ist,
Dadurch, daß die Realisirung der Eisenbahn ⸗Anleiben in dem veranschlagten Umfange bisher nicht stattgefunden hat, werden gegen
den Etat der Staatsschulden Verwaltung pro 1872 Zinsen im Ge
sammtbetrage von 358, 852 . bei dem ,, , 66 . n ür ̃ ĩ n ,, 23.550 Thlr, welcher im Staatshausbalts ⸗Etat fur 1872 in Rücksicht sir die Nothleidenden gestellt. — Der Marine⸗Minister a. horncschen war daß zin den wurch das Geseß boöm 235. Har; 13572 (Ges. S. S 233) genehmigten Eisenbabnbauten zwei Millionen Thaler aus den Effekten ⸗Beständen jenes Fonds flüssig zu machen sind, pro 1872 noch nicht eintreten, und es crwächst ferner eine Ein
Thlr. erspart werden.
nahme von 273003 Thlr. an Zinsen und Dividenden dadurch, daß
Zusammen 445405 Thlr.
lo0*ng pCt) angekauft worden, wovon sich, nachdem am J. Juli e. 702650 Thlr. zu 191 pCt. veräußert und 300060600 Thlr. im An⸗
fange des Oktober nach Maßgabe der Bekanntmachung der Haupt⸗ verwaltung der Staatsschulden vom 26. September d. JI zum Satze
von 1091 pCt. (incl, der seit dem 1. Juli C. aufgelaufenen Zinsen)
eingelöst worden sind, gegenwärtig noch Stücke über 4692, 056 Thlr. im Bestande befinden, welche pro termin den 31. Dezember 572 zur Rückzahlung der verschriebenen Kapitalbeträge gekündigt sind. Sofern dle letztere Summe noch bis zum Schlusse dieses Jahres der preußischen Staatskasse Zinsen bringen sollte würde sich der Gewinn aus den erwähnten Ankäufen auf 382492 Thlr. berechnen.
4) Durch die Sechandlung sind für Rechnung der Finanzverwal- tung in der Zeit vom 22. bis . 3273 000 Thlr. der pro termin den 1. Juli 1872 zur Einlssung ge kündigten Schuldverschreibungen der proz. Staatsanleihe von i859 angekauft worden, und zwar: 258855550 Thlr. zum Course von 106 pCt., 9h00 Thlr. zum Course von 10903 pCt., 172.150 Thlr. zum Course von 1006 pCt. und 11240090 Thlr. zum Course von joo pCt. Sie sind der Staatsschulden ⸗ Tilgungskasse am 1. Juli d. 6. in Nominalbetrage überwiesen worden. Der Gewinn aus diesen Erwerbungen beziffert sich auf zö, 190 Thlr.
Wir entneh⸗ welche durch die Nutzbarmachung der
Die in dieser Weise entstandenen Vorschüsse
für die verschiedenen Eisenbahnbau - Konten, welche sich am Schlusse Ain lt d eM u ö gzusammen jäbrlich 541 Thlr. 16 Sgr. 11 Pf., in Summa 233082
Ler geistlichen 2c. Angelegenheiten 839 Thlr. 3 2 gr. Außerdem wird
auch die durch die Gesctze vom 25. März 1869 (Ges.-S. S. 537, und pro 1872 eine Rentenerspaniß von g5 6380 Thir vorgesehen.
Dem Hause der Abgeordneten ist der vom 7. März 1870 (Ges.- S. S. 245), zur Versilberung bestimmten e . ĩ Oberschlesischen Eisenbahn⸗Stamm⸗Altien noch nicht vollständig ver⸗— äußert sind. ö In der Zeit vom 18. Dezember 1871 bis ultimo Januar 1872 sind Schuldverschreibungen über 9ö394,790 Thlr. Norddeuticher Bundesanleihe de 1870 (655,000 Thlr. zu 1406 pCt., 77206 Thlr. u 1005 pCt., 989.400 Thlr. zu 1007 pCt. und 30000 Thlr. zu
ezember 1871 bis zum 19. Mai d. J.
5) Außerdem wurben die bei der Generalstaats kasse zeitweise ent behrlichen Bestände der Seehandlung zur zinsbaren Belegung in Lom. bard Darlehnen überwitsen. An solchen Dar ehnen haben aue ge⸗ standen: am 1 Januar 1872 2975, 000 Thlr., am 29. Januar 1872 44530 000 Thlr., am 9. April 1872 97700090 Thlr, am Z. Juli i872 S838, 000 Thlr., am 27. September 1872 12918090 Thir und am 1. November 1872 (in runder Summe) 10,50) 006 Thlr. Die Zin= seneinnahme, welche daraus für das Jahr 1872 zu erwarten steht Und über welche die Berechnung noch nicht stattgefunden hat, kann auf 330 000 Thlr. veranschlagt werden.
6) Endlich haben, wie aus der unter J folgenden speziellen Dar—⸗ legung dessen, was zur Einlösung der fünfprozentigen Staatsanleibe von 1859 geschehen, näher ersichtlich ist, die vor Ablauf der Kündi⸗ gungefrist erfolgten Einloöͤsungen eine Zinsersparniß von 47,500 Thlrn.
Der Gesammtbetrag der Zinsgewinne und Zinsenersparnisse, n u ( vorübergehend disponibeln Kassenbestände für das Jahr 1872 erzielt werden, siellt sich bei Zu—« sammenfassung der vorsttehend sub Nr. J bis 6 erwähnten Posten auf 16323195 Thlr. —
1
Nach Maßgabe der Bekanntmachung der Hauptverwaltung der
Staatsschulden vom 2. Januar 1872 und durch Antäufe Seitens der Seehandlung waren bis gegen Ende März 1872 etwas mehr als drei Mil-
lionen Thaler Schuldverschreibungen der fuͤnsprozentigen Staats.
Staates zuruckgelangt. Um dem
der Schuldyerschreibungen bei vorzeitiger Einlösung ein Agio anzubie⸗ ten. Zur, Vermeidung einer Stückzinsenbered nung von Tag zu Tag wurden für gewisse Perioden feste Einlösungssätze bestimmt. Die
Hauptverwaltung der Staatsschulden wurde ermächtigt, bei allen
ihren Einlösungsstellen (der Staatsschulden - Tilgungskasse in Berlin, den Regierungs. Hauptkassen den Bezirks -⸗Hauptkassen in der Provinz Hannover und der Kreiskasse zu Frankfurt a. Me. auf je 100 Thlr.
worden entsprechende Summen von Forst - Passivrenten, bezüglich Kapital, mit Einschluß der vom 1. Januar 1872 ab aufgelaufenen
derer indessen nach den Bestimmungen der verschiedenen Gemeinheits.
Zinsen in der Zeit vom 1. bis 30. April 1872 den festen Betrag von 101 Tol, in der Zeit vom J. bis 24. Mai 1872 den festen Betrag von 19 Thlr. und in der Zeit vom 25. Mai bis 12. Juni 1872 den festen Betrag von 102 Thir zu gewähren.
In der Zeit vom 14 bis 21. Juni 1872 hat sodann die Ein⸗
nuar 1872 Aufgelau enen, Zinsen stattgefunden, während seit dem 22. Juni 1872 die Einlssung durch Zahlung des Nennwerths unter . der am 1. Juli 1872 fällig gewordenen Zinscoupons erfolgt.
Es sind an Schuldverschreibungen zur Einlösung gekommen
waren demnach am 1. Novemher C. noch Stücke über 1721, 000 Thir. Die Inhaber derselben sind durch die Bekanntmachung
die Einlösung erinnert worden. . Durch das Gesetz vom 15. Februar 1872 (Ges.-S. von den einmaligen Einnahmen, welche der Staatskasse
S. 157) ist dadurch
zufließen, daß die Kreditirung von Eingangs und Ausgangs Abgaben,
von Salzsteuer, von Rübenzuckersteuer und Branntweinsteuer vom 1. Januar 1877 ab für Rechnung des Deutschen Reichs stattfindet, die Summe von neun Millionen Thaler für die in dem Gesetze vom I7. Februar 1868 (Ges. S. S. 71) vorgesebenen Eisenbahnzwecke, der
Betrage ihres Geldwerths ablöslich sind, bestimmt worden. 9 * * * * C Die einmaligen Einnahmen, welche der Staatekasse im Jahre
1872 auf Zoll⸗ und Steuer-Kredite zugeflossen sind, haben betragen:
an Ein⸗ und Ausgangs ⸗ Abgaben 3 875, 68 Thlr. 1 Sgr. 6 Pf, an Thlr 24 Sgr. 6 Pf., an Sal steuer 4 Sgr. 6 Pf, zusammen 14,063,527 Thlr. 27 Sgr 2 Pf. Sie sind eingegangen. . ;
Aus der Summe von 1410633527 Thlr. 27 Sgr. 2 Pf. sind nach der Bestimmung im §. 2 des Gesetzes vom 15. Februar 1872 9000, 009 Thlr.
men. Der Nest von 5, (63.327 Thlr 27 Sgr. 2 Pf ist zur Ablösung von Renten und sonstigen Verpflichtungen nach Maßgabe des §. 3 a. a. O. verfügbar. Unter Hinzurechnung der aus den Beständen des ehemaligen Staatsschatzes für diesen Zweck disponibeln 3.368, 000
Nach Maßgabe dieser Summe sind die Verhandlungen wegen Ablösunß von Passivrenten und anderen Verpflichtungen im Ge
vom 25. März 872 Gef -S. S. 238) und vom 3 Mal i872 (Ges. S. sammtbetrage von 4215576 Thlr. 11 Sgr. 107. Pf. mit den Berech⸗
S. 420) für Eisenbahnzwecke eröffneten Kredite hat im Jahre 1872
bis jezt eine Realisirung nur insoweit stattgefunden, als auf Grund ler ei n it 8 2 der jederzeitigen Aufkündigung zur Ablösung mit dem zwanzigfachen
von einer Million Thaler aus den Fonds der Scehandlung entnom]mmen Betrage zustand) sind aufgekündigt worden: im Bereiche der Do—
tigten eingeleitet worden. ; . An Renten 24, bei welchem dem Staate unzweifelhaft das Recht
mänen und Forstverwaltung rund 295310 Thlr., eine Rente an die
Stadt Erfurt von jährlich 13,5390 Thlr. 29 Sgr. 4 Pf, eine dergleichen
an die Stadt Magdeburg von jährlich 7096 Thlr, verschiedene kleine Renten an Armenanstalten 2c. in der Provinz Hessen⸗Nassau von
Thaler 16 Sgr. 3 Pf. ö Im Uebrigen bezieben sich die eingeleiteten Verhandlungen auf
solche Renten, deren Ablösung zum zwanzigfachen Betrage nur im
Wege des freien Uebereinkommens mit den Berechtigten bewirkt wer⸗
den kann. ĩ . Bis Ende Oktober 1872 sind folgende Rentensummen getilgt
worden: im Bereiche der Domänen und Forstverwaltung 131,94 Thlr.
2 Sgr. 75e * elch s 1 . 67876 Thlr. 15 Sgr Au, Pf, im Bereiche des Ministeriums des
Pf., im Bereiche der Central ⸗ Finanzverwaltung Innern 262 Thlr. 14 Sgr. 6 o½, Pf, im Bereiche des Ministeriums d 100 20 Pf., im Bereiche des Justizministeriums 6 Thlr. 7 Sgr. 6 Pf, zusammen 200.991 Thlr. 14 Sgr. 3 * Pf.
Die diesfälligen Ablösungeskapitalien zum zwanzigfachen Betrage
von überhaupt 40191889 Thlr. 16 Sgr. 6 Pf vat die General⸗
Staatskasse aus den dazu bestimmten Mitteln gezahlt so daß am
1. November C. noch ein Rest von 4411638 Thlr. 10 Sgr. 8 Pf. zu weiteren Ablssungen verbl eben ist.
In Rücksicht auf die Ablésungen ist im Etat der ,,
Es steh
zu erwarten, daß diese Summe erreicht werden wird.
Das Amts- Blatt der Deutschen Reichs- Tele⸗ graphen Verwaltung« Nr. 20 hat folgenden Inhalt: Verfügunzen vom 31. Oftober 1872: Empfangsbescheinigung über Auflieferung ge— bührenfreter Staatsdepeschen; vom 2 November 1872: Weiterbesorde rung von Depeschen nach Orten ohne Telegraphenstation und bezie-
hungsweise ohne Postanstalt; vom 3. November 1872. Berichtigung
des internationalen Reglements; vom 135 November 1832: Berichti. gung des römischen Vertrages, und Berichtigung der Nachweisung der Uhrendifferenzen.
Statistische Nachrichten. Am 10. Januar 1873 findet nach den Beschlüssen des Bundesrathes
im Gebiete des Deutschen Reiches eine allgemeine Viebzählung statt Das Verfahren bei derselben schließt sich im Allgemeinen demjenigen
an, welches für die Bevölkerungsgufnabme des Jahres 1871 vor- geschrieben war, so daß bei der Viebzählung gleichfalls die sogen. Zählkarten⸗Methode« zur Anwendung kommt. — Die Viebzählunn ist nach dem Stande vom 10. Januar 1873 vorzunehmen, und hat sich auf Pferde, Maulthiere, Esel, Rindvieh, Schaf-, Schweine und Ziegenvieh, sowie auf Bienenstscke und Seiden raupenzucht zu erstrecken. Durch die Zählung soll im Sesentlichen der faktische Viehstand jeder viehhaltenden Haushaltung ermittelt werden, jedoch mit der Maß gabe, daß am Tage der Zaͤhlung nur vorübergehend abwesendes Vich