Eis enhahn · Prioritats · Aktien and opligauonen.
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Bsrichtigungen. Gestern: Pr. Anl. 1855 a 100 bir. I243. bez. Kur- u. 3 Rentenbr.
96 G. Russ. Engl. Anl.
Redaction und Rendantur: Schwieger.
alb der nächsten 24 Stunden erfolgt.
Königlichen Hauses oder den Königlichen Gestüten angehören.
Dienste und in Dienst Uniform geritten werden; imgleichen von den
geführt werden, jedoch im letzteren Falle nur sofern die Führer sich Ordre ausweisen, ferner von Pferden und den zur Beförderung
find, weder für den Hin; noch Nücktransporh, wenn sie alljährlich ober ponst zur Revision vorgeführt werden, ohne Unterschied, ob sie geführt,
bedürfen keiner Freikarten, Kosten des Staates beförderten Courieren und Estafetten, den von
NVostbeförderungen ledig zurückkommenden Postfuhrwerken und Post⸗ pferden und den Personenfuhrwerken, welche durch Privatunternehmer
derung von Reisenden und deren Effekten und von Postsendungen benutzt werden,
mittelst deren Transporte für Rechnung des Staates eg, auf Rückreise, wenn sie sich als solche durch die Bescheinigung der Orts- cchörde imgleichen von Lieferungsfuhren, ebenfalls auf der Hin und Riückreise, wenn sie sich als solche durch den Fuhrbefehl ausweisen,
. Armen. und Arrestantenfuhren, auf der Hin und Rückfahrt, die beiden letzteren jedoch nur dann, wenn außer den zum Transport ge⸗
. . Personen und Effekten keine anderen auf dem Fuhrwerk sich befinden,
ie Hin- und Rückfahrt, sofern nicht durch die Minsster für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und der Finanzen Ausnahmen an— geordnet werden,
Beeskow einschließlich des Kietzes und der Kalkbrennerei, imgleichen des Domänenamts Beeskow nebst den Vorwerken Lehmgrube und
dorf, Birkholz, Bornom. Buchholz, Buckow, Diensdorf, Kohls dorf,
und Befreiungen kommen auch dann in Anwendung, wenn bei einer . unterhalten wird. anhalten, auch wenn er nicht verpflichtet ist, die Abgabe zu ent—
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zum Deutschen Reichs—
Erste Beilage
Donnerstag, den 21. Nobember
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Preußen.
Den Mir mittelst Ihres gemeinschaftlichen Berichts vom 19. d. Nts, vorgelegten Tarif nach welchem das Brückengeld für die Ve= nutzung der großen Spreebrücke bei Beeskow zu erheben ist, habe Ich vollzogen und lasse Ihnen denselben (a) zur weiteren Veranlassuüng
zugehen. . Berlin, den 21. Oktober 1872. K 28 11h elm.
ö Gr. v. Ihenplitz. Eamphausen. An die Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und der Finanzen. 2
Tarif, nach welchem das Brückngeld sür die jedesmalige Benutzung Fer großen Spreebrücke hei Beeskow, im Kreise Beeskow ⸗Storkowm des Regierungsbezirks Potsdam, zu erheben ist.
I. Vom ,, einschließlich der Schlitten: zum Fortschaffen von Personen, als: Extraposten, Kutschen, Ka lischen, Kabriolets u. s. w. für jedes Zugthier 1 Sgr.; 2) zum Fort⸗ schaffen von Lasten, a) von belatenemm d. h. von solchem, worauf sich außer dessen Zubehör und außer dem Futter für höchstens 3 Tage an anderen Gegenständen mehr als zwel Centner befinden, für jedes Zugthier ! Sgr. 6 Pf, b) von unheladenem, für jedes Zugthier 5 Pf. II. Von unangespannten Thieren; ) von jedem Pferde, Maulthier oder Maulresel mit oder ohne Reiter oder Last 4 Pf.) Y von jedem Stück Rindvieh oder Esel 2 Pf.: 3) von je fünf Fohlen, Kälbern, Schafen, Lämmern, Schweinen, Ziegen 2 Pf. (weniger als fünf der vorstehend zu 3. gedachten Thiere sind frei. Besondere Bestimmungen. Das Brückengeld von dem obenbezeichneten Fuhrwerk und vom Vieh wird für den Uebergang hin und zurück nur einmal erhohen, insofern die Zurückkunft inner—
Befreiungen. Brückengeld wird nicht erhoben: I von Pferden und Maulthieren, welche den Hofhaltungen des
2 von Armee Fuhrwerken und von Fuhrwerken und Thieren, welche Militär auf dem Marsche e g führt; von Pferden, welche pon Ofsizieren oder in deren Kategorie stehenden Militärbeamten im
unangesrannten etatsmäßigen Dienstpferden der Offiziere, wenn die. selben zu dienstlichen Zwecken die Offiziere begleiten oder besonders
durch die Marschroute oder durch die von der Militärbehörde ertheilte
dienenden Beipferden, welche im Falle der Mobilmachung zu gestellen
geritten oder angespannt sind, auf Grund vorzuzeigender Beschelni⸗ hungen der Ortsbehörde oder auf Grund mündlicher Versicherung der leeren, wenn sie den Transport begleitet,
3) von Fuhrwerken und Thieren, deren die mit Freikarten ver schenen öffentlichen Beamten auf Dienstreisen innerhalb ihrer Geschästs· bezirke oder Pfarrer bei Amtsverrichtungen innerhalb ihrer Parochie sich bedienen, auch wenn dieselben leer zur Abholung hin oder zurück⸗ sehen und mit einer desfallsigen Bescheinigung des Beamten oder Pfarrers versehen sind; Polizel⸗ und Steuer⸗Beamte in Uniform
) von den ordentlichen Posten nebst deren Beiwagen, den auf
eingerichtet, als Ersatz für ordentliche Posten ausschließlich zur Beför—
5) von Fuhrwerken und Thieren auf der Hin⸗ und Rücktour,
Vorzeigung von Freipässen, von Vorspannfuhren auf der Hin- und
6) von Feuerlöschungs., Kreis und Gemeinde ⸗Hülfsfuhren, von
von Lirchen⸗ und Leichenfuhren innerhalb der Parochie 8 von Fuhrwerken, die Chausseebau⸗Materialien . für
M v—täon Fuhrwerken und Thieren der Einwohner der Stadt
Vorhelde sowie der Ortschaften Ahrensdorf, Bahrensdorf, Behrens.
Lamitsch, Lindenberg, Möllendorf. Neuendorf, Pfaffendorf, Prems .
dorf, Gr. und Kl. il Sauen, Schneberg und Wilmersdorf, insofern
sie nicht Miethsfuhren für Auswärtige verrichten. ⸗ Zusätzliche Vorschriften. ö Die vorstehenden Abgabensätze
Hemmung des Verkehrs über die Brücke derselbe mittelst einer Fähre ac. 2) Jeder muß bei der unweit der Brücke eingerichteten Hebestelle
richten. Nur hinsichtlich der Postillone findet, wenn sie zuvor in das Horn stoßen, eine Alus nahme statt. 3X Zu der für den Betrag der Abgabe maßgebenden Bespannung nes Fuhrwerks werden sowohl die zur Zeit der Berührung der Hebe⸗ stelle angespannten, als auch alle diejenlgen Thiere gerechnet, welche, ohne 4 nn, eine andere Bestimmung zu haben, bei dem Fuhr⸗ werke befindlich sind. ö ö ( -. Mit hinter elnander angehängten Wagen darf über die Brücke nicht h ren werden. 4 Jeder hat eine Quittung über die von ihm D Abgabe ö fordern und solche den Steuer und Polizeibeamten auf Verlangen rzuzeigen. . uhrwerke, welche sich auf der Brücke begegnen, müssen sich er rechten Seite hin halb ausweichen. ; 6) Auf der Brücke darf mit Fuhrwerken und Thieren nicht an— enn und über dieselbe nur im Schritte gefahren oder geritten en. Berlin, den 21. Oktober 1872. gez Wilhelm. (ggez) Gr. v. Itzenplitz.
*
Camphausen
nichtamtliches.
„Frankreich. Paris, 19. November. Der in Mar⸗ seille ,, Espinet de la Ville⸗Bois⸗ net und der Präfekt des Depariements Bouches du Rhone sind in Paris ein cbee fen, . —
— Aus Dan wird unter dem heutigen Tage gemeldet: Die Näumung des Gefängnisses von Bello⸗lèen-méer wurde begonnen. 189 Gefangene wurden durch den Aviso, » Souffleur⸗
die Vorlage erklärt hatte, das Wort:
Laudernan bis zu ihrer Deportation nach Neu ⸗Caledonien oder Cayenne internirt.«
— Der Mgrine-⸗Minister hat sich in einem Cirku— lare über die Maßregeln ausgesprochen, welche gegen die über⸗ hand nehmenden Fälle von Trunkenheit im Marine⸗Corps zu ergreifen sind. Unter anderen sollen künftig an jedem Sonn— tage beim Verlesen des Tagesbefehls die im Laufe der Woche über Offiziere, Marinesoldaten und Matrosen wegen Trunken— heit verhängten Strafen veröffentlicht werden.
Versailles, 20. November. (W. T. B) In der heutigen Sitzung der Nationalversammlung Ywurde die Berathung über das Geschwornengesetz ohne besonderen Zwischenfall fortgesetzt. — Der Agence Haͤvas« zufolge wird der Präsident der Republik morgen der Sitzung der ö zur Berathung des Kerdrelschen Antrages bei—⸗ vohnen.
Spanien. Madrid, 17. November. Das Befinden des Königs ist etwas besser, die Entzündung des Knies hat be— deutend nachgelassen. ;
— Die »Gacetac vom 14. meldet über den Carlisten⸗ Aufstand: Die Banden von Figueras, Isern und Barrancot wurden von der Kolonne Serrana im Tol de Gallo (Cata—⸗ lonien) geschlagen und erlitten nicht unbedeutende Verluste.
Italien. Nom, 16. November. Wie die »Opinione-⸗ mittheilt, wird das Ministerium die Häupter der Majorität versammeln, um ihnen von dem Entwurf des Gesetzes über die religiösen Genossenschaften Kenntniß zu geben und ihr Gut⸗ achten einzuholen.
— Die Fregatte »Garibaldi« mit dem Herzog von Genua an Bord, hat heute von Neapel aus ihre Reise um die Erde angetreten. Das permanente Geschwader brach eben⸗ falls von Neapel nach dem Meerbusen von Palmas auf, mit Ausnahme von Roma? und »Prinz Humbert«, welche erst morgen den Hafen verlassen werden.
— 20. November. In der heutigen ersten Sitzung der Deputirten kammer machte der Minister-Präsident Lanza Mittheilung über die von der Regierung zu Gunsten der Ueberschwemmten getroffenen Maßregeln. Auf eine Inter⸗ pellation Olliva's konstatirt Lanza die Zunahme der Iffent— lichen Sicherheit. Der Justiz-Minister brachte den Gesetzentwurf, betreffend die religiösen Körperschaften, ein.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 19. Novem⸗ ber. Ueber die Expedition in die Tur komenensteppe unter dem Oberst Markosow bringt der »Invalide« die Nach⸗ richt, daß das Detachement seine Operationen bereits begonnen hat. Die Truppen sind in zwei Kolonnen von Krassnowodsk und Tschikischljar aufgebrochen. Die erste wurde auf Dampfern über den Golf von Balakhu gesetzt und in der Gegend von Belek ausgeschifft. Von hier aus nahm sie ihren Weg nach Tapiatan, wo sie ihre Vereinigung mit der zweiten Ko⸗ lonne bewerkstelligte. Beide Kolonnen gingen dann vereint vorwärts. Nach den neuesten Nachrichten ist eine Abtheilung der Truppen bei Uamala von einer Turkmenenbande ange—⸗ NMriffen worden. Der Angriff wurde siegreich zurückgeschlagen. Auf russischer Seite wurde ein Kosak getödtet, ein Offizier und ein Soldat wurden verwundet. Der Gesundheitszustand der Truppen ist befriedigend.
— Die Gefängnißkommission hat ihre Rundreise durch die zum Gerichtsbezirke von Moskau gehörigen Gouver— nements beendet, und ist am 7. November wieder in Moskau eingetroffen.
Schweden und Norwegen. Stockholm, 16. November. Der König hat auf die Vorstellung der letzten Kirchenver⸗ sammlung in Betreff einer Revision des jetzigen, besonders von dem Kanzelredner und Dichter O. Wallin ausgearbeiteten, 1819 in Schweden eingeführten ö dem Professor und Dompropst in Upsala C. A. Toren als vorbe⸗ reitende Maßregel den Auftrag ertheilt, das Gesangbuch zu prüfen und zu erforschen, in welchen Theilen dasselbe zu ver⸗ ändern sei, sowie auch Vorschläge für die künftige Revision au fzusetzen.
Landtags⸗ Angelegenheiten.
Berlin, 21. November. In der gestrigen Sitzung des Hauses der Abgeordneten nahm in der Diskusstion über die Kreisordnung der Minister des Innern Graf zu Eulenburg nach dem Abg. v. Mallinckrodt, welcher sich u. A. auch mit Rücksicht auf die Stellung des Herrenhauses gegen
Ich kann mit dein Eingange der Rede des Herrn Vorredners, worin er betont, daß jede Neuerung in den realen Verhältnissen des Landes ihre Grundlage finden müsse, mich völlig einverstanden er—⸗ klären. Ich habe mich nicht nur bemüht, diesen Grundsatz in dem Gesetzentwurfe (. Ausdruck zu bringen, sondern zu meiner großen Genuͤgthuung ist es dem Herrn Vorredner auch nicht gelungen, in irgend einem der Punkte, die er besonders hervorgehoben hat, eine Abweichung von diesem Grundsaße zu konstatiren. Er hat die Schwierigkelten dargelegt, die es gekostet hat, 4 Vorschlägen zu kom⸗ men, die sich den realen Verhältnissen möglichst anschließen.
Der Totaleindruck seiner Rede ist aber doch der, daß er diese n, . so übel findet, daß er ihretwegen das Gesetz abzu— lehnen hätte.
. Ich will mir in Bezug auf die Bemerkung, welche der Herr Vor⸗ redner zu den Bestimmungen über die Zusammensetzung des Kreis tages und die Abgrenzung der Klasse der größeren Grund⸗ besitzer machte, nur die Bemerkung gestatten, daß allerdings die Regierung in ihrer Vorlage 1000 Thlr. Grund. und Gebäude—⸗ ö 6 als Merkmal des großen Grundbesitzes hinstellte, in
er jetzigen Vorlage aber, auf JH Thlr. Grundsteuer herab⸗ gegangen ist. Allein das ist kein Herabgehen von 1090 Thlr. auf 5, es ist nur ein Herabgehen von etwa 82 bis 86 Thlr. Grund- steuer auf 75, indem 16000 Thlr. Grundsteuer und Gebäude
euer Reinertrag ungefähr diesen Steuersatz darstellen. Ich habe
te Bestimmungen des Kreisordnungs- Entwurfes des Grasen Schwerin nicht ganz gegenwärtig; wenn aber damals — und das ist ja, glaube ich, wohl richtig — 2000 Thlr. Reinertrag als Merkmal des großen Grundbesitzes hingestellt wurden, so muß ich darauf auf. . machen, daß damals die Grundsteuer ⸗Regulirung noch nicht stattgefunden hatte, und daß 2040 Thlr Reinertrag im damaligen Sinne ungefähr auf das hinauskommen, was heüt zu Tage 1 Thaler Grundsteuer Reinertrag sind.
Die Frage dreht sich einfach darum: Sind die Herren der An= sicht, daß die Rittergüter als solche jetzt noch den großen Grundbesitzʒ
Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-AUnzeiger.
1837.
nommen. Es bleiht da nur übrig, ein Merkmal für den großen Grundbesitz zu finden, wie Herr von Mallinckrodt ihn ganz richtig charakteristrt, für den Grundbesitz, welcher große landwirthschaftliche Beschäftigung und damit Bildung, Einkommen u. s. w. in einem Maße gewährt, daß die Besitzer solcher Güter eine bevorzugte Stel- lung in der Kreisvertretung begnspruchen können. Dafür ein Merk. mal zu finden, ist die Aufgabe der Gesetzgebung, und ich glaube, unter den gegebenen Umständen, nach den Erfahrungen und Besprechungen, nach den statistischen. Nachrichten, die wir vorgelegt und studirt haben, ist Dasjenige, was die Regie⸗ rung. Ihnen jetzt vorschlägt, das unter den gegebenen Verhältnissen Richtigste. Herr v. Mallinckrodt hat also keinen Punkt hervorgehoben, der ihn zwin en müßte, gegen das Gesetz zu stimmen, es sei denn der einzige, daß die Provinz Posen in einen Ausnahme⸗ zustand dieser Gesetzgebung gegenüber versetzt werden soll. Run, meine Herren, jetzt mich auf diesen Punkt speziell wieder einzulassen, das ist, glaube ich, hier nicht der Ort, aber Eins möchte ich doch be⸗ merken: Der Herr Abgeordnete aus der Provinz Posen, der erst Prach alen es mache einen eigenthümlichen Eindruck, wenn man die Vorderthür aufmache, und was man durch die Vorderthür ge— währt habe, durch die Hinterthür wieder entschlüpfen lasse. Ja, meine Herren, das ist der Eindruck, den die Polen der Propinz Posen auf uns machen; Die große preußische Vorderthür ist ge— öffnet; durch die sind sie hineingekonimen und durch die Hinterthür wollen sie wieder hinausschlüpfen. Wenn sie diese Hinterthür schließen, dann wird ihnen auch die große Thür zur Kreisordnung wieder geöffnet sein. Es fommt nicht darauf an, muß ich Hrn. v. Mallinckrodt noch erwidern, daß die Staatsregierung sich damit begnügt, Gehorsam zu fordern und Achtung des Rechts; das thut sie, sie zittert auch nicht, und nicht aus Fürcht will sie einstweilen der Provinz Posen diese Gesetzgebung nicht , . Allein, meine Herren, ich glaube, es ist eine Aufgabe der Regierung, den Ungehorsam nicht zu organi— siren, und sie würde den Ungehorsam organisiren wenn sie eine Gesetzgebung, die die freieste Gestaltung des polttischen Lebens gestattet; in einer Provinz einführte, die ihrer Meinung nach noch nicht dafür reif ist. .
Und nun noch ein Wort in Bezug auf Dasjenige, was Herr von Mallinckrodt über die Stellung des Herrenhauses anführte. Ob das hierher gehört, will ich nicht diskutiren, aber da es einmal be—⸗ rührt ist, nur ein Wort. Eine Mahnung an das Herrenhaus zu richten, war ich sicherlich nicht blos berechtigt, sondern verpflichtet, wenn das Zustandekommen der Gesetzgebung, für die wir jetzt ein treten, mir wirklich am Herzen lag. Ich mußte es thun, ich mußte darauf hinweisen, daß die Negierüng alle Mittel gebrauchen würde, um demjenigen Gesetze, auf welches sie so großen Werth legt, die Geburt zu sichern.
Aber, meine Herren! Ich glaube nicht, daß man hier in diesem Hause Mahnungen an die Regierung darüber machen darf, ob ein Pairsschub gerechtfertigt sei oder nicht; ich würde im Herrenhause keine Mahnung derart annehmen, wenn es sich darum handelte, das Abgeordnetenhaus aufzulssen, das sind Sachen, die in der Hand der Regierung liegen.
Nach dem Abg. v. Meyer, der sich gegen die Vorlage aus⸗ gesprochen hatte, erklärte der Minister des Innern:
Ich denke, daß diejenigen Herren, von denen ich durch den Mund des Herrn von Meyer höre, daß sie es mir verdacht haben, daß ich ihn nicht zu den vertraulichen Konferenzen zugezogen habe, welche ein Zustandekommen der Kreisordnung bezweckten, mich nach dieser Rede des Herrn von Meyer entschuldigt halten werden.
Nach dem Abg. v. Wedell⸗Vehlingsderf, welcher sich eben⸗ falls gegen die Vorlage erklärt hatte, nahm der Minister des Innern wiederum das Wort:
Bis zum Schluß der Rede des Herrn Vorredners bin ich der Ansicht gewesen, er müßte damit enden, daß er für den Entwurf stimmen werde; im höchsten Grade bin ich daher überrascht, zu hören, daß er schließlich doch dagegen stimmen werde. Ich gehe auf den ersten Theil seiner Rede zurück, iveil ich gerne Befürchtungen zerstreuen und Irrthümer aufklären möchte. Er nimmt einen besonderen Anstoß daran, daß abweichend von dem Prinzipe, wonach auf dem Kreistage kein Stand den anderen soll majorisiren können doch die Möglichkeit ge⸗ geben sei, daß Städte bis zur Hälfte der Zahl der Kreistags ⸗Abge⸗ ordneten im Kreistage vertreten seien — eine Bestimmung, welche zwar noch keine Majorisirung, aber doch ein Abweichen von dem Verhältnisse, das sich sonst auf den Kreistagen darstellen solle, invol-⸗ vire. Ich bemerke dazu, daß dieses Verhältniß überhaupt nur in fünf Kreisen der Monarchie eintreten kann; davon fallen wei Kreise aus, weil die Städte, die in denselben liegen, so groß . daß die Bestimmungen der Kreisordnung wegen ihres Austrittes aus dem Kreisverbande werden Platz greifen können; es bleiben also nur noch drei Kreise übrig, und von diesen ist wieder in zweien die städtische Bevölkerung im Verhältnisse zur ländlichen so groß, daß, wenn es blos nach der Seelenzahl ginge, die Städte eine größere Zahl als die Hälfte der Vertreter des Kreises haben müßten, um Zwecke der Ausführung des Gesetzes also eine Reduktion
es natürlichen Stimmverhältnisses wird stattfinden müssen. Ich glaube, daß bei dieser Sachlage eine Gefahr in den Bestimmungen des Gesetzes nicht zu finden ist.
Ein anderer Einwand, den der Herr Vorredner machte, war der, daß er gegen die Bestimmung polemisirt, wonach der Kreistags⸗Abge⸗ ordnete der Landgemeinden nicht durch die Schulzen, sondern durch eigens gewählte Wahlmänner gewählt werden soll. Die Regie— rungsvorlage, welche in diesem Punkte durch die Beschlüsse des Abgeordnetenhauses abgeändert worden ist, hat eine Aenderung in dem jetzigen Zustande herheiführen wollen; das Abgeordnetenhaus hat sich damit nicht einverstanden erklärt, und die Regierung hat in ihrer neuen Vorlage diesen Punkt fallen lassen. Sie war von der Auffassung ausgegangen, daß nachdem die Schulzen nicht mehr pure ernannt, son= dern gewählt und bestätigt würden, sie wohl die natürlichen Whyl⸗ männer für die Kreistags - Abgeordneten der Landgemeinden sein könnten, indem sie, aus Wahl hervorgegangen, eine besondere Wahl . Wahlmänner unnsthig machen würden, und es zweckmäßig sei,
ie Wahlprozedur zu vereinfachen. Wenn nun aber dieser Wunsch der Regierung im Abgeordnetenhause keinen Anklang gefunden hat, so kann man das vielleicht im Interesse der Zweckmäßigkeit bedauern; allein den Beschluß des Abgeordnetenhauses unannehmbar zu finden, wie der Herr Redner es will, ist deshalb, glaube ich, nicht indicirt, weil in ihm keine Aenderung gegen den jetzigen Zustand liegt. Die Abgeordneten zu den Kreistagen und zu den Provinzial -⸗Landtagen werden jetz von Wahlmännern gewählt, die ausdrücklich zu diesem Behufe gewählt werden. ö 3
Wenn der Regierung Vorwürfe darüber gemacht werden, daß sie die neue Vorlage nicht zuerst dem Herrenhause n . sondern hier im Abgeordnetenhause eingebracht habe — so kann ich darauf nur erwidern, 6 das re n der Taktik sind: der eine prozedirt so, der andere so. Wenn die Vorlage durchgeht, dann habe ich Recht. Ich hoffe, sie wird durchgehen. Ich habe niemals hier an irgend einen der Herren Abgeordneten die Anmuthung gestellt, er solle ministeriell stimmen, niemals, am Allerwenigsten bei diesem Gesetze. Ich habe mich auf einen ganz andern Standpunkt gestellt. Ich . esagt: Ich wünsche, die Herren Abgeordneten möchten recht konservatlv, recht verständig stim men, weil ich glaube, daß der wirkliche Konservativismus in der Ver- ständigkelt besteht, zur rechten Zeit zu geben und das Richtige in dem Augenblicke zu finden, wo das Finden eine Nothwendigkeit geworden ist. * diesem Sinne e ht ich die Herren mit mir zu stimmen, weil ich glaube, daß die Regierung in dlesem Augenblicke das Richtige bietet. enn Sie schließlich sagen: liberale Politik unter konserva—
darßtellen sollen? Dieser Ansicht ist! glaube ich, auch Herr von Mal- ede nicht ent-
tiwer Firma machen, das e Sie weit von sich ab, 34 26
Galiz. Carl-Ludwigsb. gar. 93 bez. do. do. III. Em. ( . ; Südũst. n , 1877 . 99 . . , ö linckrodt nicht. Ich habe sie wen sten aus seiner stehen wir freilich auf sehr verschiedenem Standpunkte.
Harpen. Bgb. Ges. 1053 bez. u. G. Schles. Rentenbriefe 95z bez.
de 1822 93 Gd. Hannover- Altenb. II. Ser. 785 box. u. Gd. Gömbrer Eisenb. Pfdbr. Sz etw. bez. u. Br. Bank 1297 bez. Niederschles. Kassen. V. 130 bes. u. Br. Niederschl-Määrk. Eisenb.-St.-A. 94 bez.
Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerel hierhergebracht. Diese Gefangenen sind im Gefängnisse von
(R. v. Decker). Folgen drei Beilagen