1872 / 278 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 23 Nov 1872 18:00:01 GMT) scan diff

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für sie die Bestimmungen des Gesetzes nicht zu, so sind sie selbst⸗ d=. nicht in der Lage, das Amt zu übernehmen. jolche be sonderen Bestimmungen sind unter anderen in Bezug auf die Ueber. nahme des von dem Herrn Vorredner gedachten Amts eines Gütsvorstehers vorgeschriehen:; der betreffende Gutsbesitzer muß seinen beständigen Aufenthalt im Gutsbezirke oder in dessen unmittelbarer Nähe haben. Da die angesessenen aktiven Militärpersonen der Regel nach diese Bedingung nicht werden erfüllen können, so werden sie allerdings auch nicht Vorsteher eines Gutsbezirkes sein können. Anders steht es mit der Uebernahme eines Mandates zum Kreistage, es kann 6 Mitglied des Kreistages sein, auch wenn er nicht im Kreise wohnt, sondern nur im Kreise

mit Grundbesitz angesessen ist. Diese Bedingung werden auch Mili⸗

tärpersonen erfüllen können. ; ; . ve rn 4 es sich auf der anderen Seite mit der Pflichtig= keit, zu den Kreisabgaben 3 In Bezug hierauf bird es kein Bedenken haben, in dem Gesetze festzustellen, daß die Militär. personen an allen Kreisabgaben Theil zu nehmen haben, welche auf den Grundbesitz oder das aus dieser Quelle fließende Einkommen elegt werden. ; when. der S. 6 nicht vollkommen konform abgefaßt ist mit der bezüglichen ö des §. 3 der Städte Ordnung vom 30. Mai 1853, so sind für diese Abweichung die von mir angedeuteten beson · deren Gründe maßgebend gewesen. Ich möchte, zumal auch ein An- trag von dem Herrn Vorredner nicht gestellt ist, die unveränderte An nahme des J§. 6 empfehlen.

Zu §. 18 erklärte der Regierungskommissar, nachdem der Abg. Dr. Löwe das von ihm und dem Abg. Dr. Virchow

gestellte Amendement begründet hatte:

Meine Herren! Der Frage, ob die Privilegien der Beamten, der Geistlichen und der Schullehrer prinzipiell gerechtfertigt sind, wird durch die Vorlage der Regierung in keiner Weise präjudizirt. Die- selbe führt dies Prinzip in Bezuß auf die Kreisbesteuerung nicht erst neu ein, sondern sie hält nur den Kt bestehenden Rechtszustand bis auf Weiteres aufrecht. Sollen die Beamtenpririlegien beseitigt werden, meine Herren, dann müssen sie allgemein außer Kraft geseßt werden, es ist nicht wohl möglich, sie in Bezug auf die Orts -·Kommunallasten beizubehalten, in Bezug auf die Kreislasten aber aufzuheben. Sie würden dadurch nach Ansicht der Staatsregierung eine nicht zu recht- fertigende Nehtsungleichbeit schaffen, Sie würden den in den Städten wohnenden Beamten, wenigstens der Regel nach, ihr bisheriges Pri= vileglum konserviren, während Sie die auf dem platten Lande woh— nenden Beamten in vollem Maße der Kreisbesteuerung unterwürfen. Den Städten wird ihr Antheil an den Kreislasten zuge⸗ wiesen als ein festes Kontingent, über dessen Aufbringung die städtischen Behörden zu beschließen haben. Wie Ihnen bekannt, werden in der Regel besondere Kreissteuern in den Städten nicht er= ,, sondern es wird das Kontingent, welches den Städten an

reissteuern auferlegt worden ist, von den n aus dem Ertrage der Orts: Kommunalabgaben bestritten. In Bezug auf die letzteren aber würden die Beamten nach wie vor ihre bisherige Begünstigung genießen und damit thatsächlich auch von den Kreisabgaben befreit bleiben. Dabei würde dann die Folge eintreten, daß das Plus an Kreissteuern welches mit Rücksichk auf die Beseitigung des Beamten · privilegiums den Städten auferlegt wird, nunmehr von den übrigen städtischen Cinwohnerklassen zu Gunsten der Beamten aufgebracht werden müßte, die dazu nicht herangezogen werden dürfen auf Grund derjenigen Privilegien, die dieselben in Betreff der staͤdtischen Kommunalsteuern genießen. Anders verhält es sich auf dem platten Lande: der Maßstab, der von Seiten des Kreistages be⸗ schlossen wird für die Vertheilung der Abgaben auf die einzelnen Gemeinden und. Gutsbezirte, der gilt auch als Unkervertheilungs« maßstab innerhalb der einzelnen Gemeinden für die einzelnen Orks. einwohner; es müßten also die auf dem platten Lande wohnenden Beamten voll ihre Steuern zahlen, denn es ist ja der volle Steuersatz den betreffenden Gemeinden in Anrechnung gebracht, und der Maß= stab der Vertheilung für die einzelnen Gemeinden gilt auch als Unter- vertheilungsmaßstab für die einzelnen Einwohner der Gemeinden. Um welche Kategorien von Beamten handelt es sich denn aber auf dem Lande? Vor allen um die Geistlichen und Schullehrer und fodann um eine Anzahl von Forst und Steuerbeamten, alle Kategorien von Beamten, die nicht zu den besser situirten zu gehören pflegen. Sie würden also durch Annahme des Amendements des Herrn Abg. Dr. Loewe faktisch zu dem Resultate gelangen, daß Sie den besser situirten Beamten klassen, welche in den Städten ihren Wohnsitz haben, die bisherigen Privilegien erhielten, während Sie den schlechter situirten Beamten eu dem platten Lande ihre Privilegien entzögen. Ich glaube kaum, daß die Absicht lder Herren Antragsteller dahin gegangen sein kann, und . Sie daher bitten, dem Antrage Ihre Zustimmung nicht zu ertheilen.

Demnächst bemerkte der Regierungskommissar:

Es ist allerdings ein Schreibfehler in der viertletzten Zeile des Iich daß dort der §. 2 statt §. 3 angezogen ist; der §. Z ist der richtige.

Zu S. 48, die Abgrenzung der Amtsbezirke betreffend, hatten die Abgg. hr. Virchow und Löwe den Antrag gestellt, die früheren Beschlüsse des Hauses wiederherzustellen. In der Diskussion bedauerte der Abg. Persius, daß der Minister des

nnern nicht anwesend sei. Hierauf nahm der Regierungs—

ommissar das Wort:

Zunächst erlaube ich mir, dem Herrn Vorredner, welcher die An— wesenbeit des Herrn Ministers des Innern bei dieser Bebatte ver- mißt, zu erwiedern, daß der Herr Minister zu seinem Bedauern durch anderweitige dringende Staatsgeschäfte augenblicklich verhindert ist der Diskussion beizuwohnen.

Was sodann die von dieser Seite (rechts, wie von jener Seite llinks) gedachten Erklärungen anbetrifft, welche der Herr Minister hinsichtlich der Zahlengrenzen einerseits in den Konferenzen, die mit mehreren Mitgliedern dieses hohen Hauses stattgefunden haben, und andererseits von dieser Stelle bei der Generaldebatte am vor⸗ gestrigen Tage abgegeben hat, so kann ich selbst hierüber nur meine persönliche Ansicht aussprechen. Ich glaube aber konstatiren zu müssen, daß beide Erklärungen des Herrn Ministers völlig übereinstimmen und daß die bei der Generaldebatte von ihm abgegebene Erklärung so klar war, daß sie zu solchen Mißdeutungen, wie sie statt gefunden haben, keinen Anlaß geben kann. Besonders betonen muß ich aber, daß nicht die ö die der Herr Minister in den Konferenzen gemacht hat, für die eschlußnahme des hohen Hauses maßgebend sein können, sondern nur die Erklärungen, die er hier in öffentlicher Sitzung abgegeben hat.

Zu S. 49 erklärte der Ministerdes Innern in Betreff des Amendements von Gottberg, die Bildung der Amtsbezirke durch den Ober-Präsidenten, statt durch den Minister des Innern erfolgen zu lassen:

Ich schlage doch vor, bei der Vorlage der Regierung zu bleiben, und zwar aus rein praftischen Gründen. Der Schwerpunkt für die Bildung der Amtsbezirke wird ja immer in den Kreistagen liegen. Selbst der Ober-⸗Präsident steht der Sache ferner, er wird nur ton⸗ krollirend einwirken können, aber eine Kontrolle wird sich der Minister des Innern deshalb vorbehalten müssen, weil es darauf ankommt eine gewisse Gleichmäßigkeit in der Ausführung des Ge— setzes zu sichern. Ebenso, wie die Kreise, die sich am nächsten mit der Sache zu befassen haben, den Ober- Präsidenten haben, um die Kontrolle im Bereiche der Provinz auszuüben, so glaube ich, ist es nothwendig, daß die Sache demnächst in die Hände des Ministers kommt, damit derselbe eine Uebersicht gewinnt, ob die Bestimmungen über die . der Amtsbezirke im Sinne der Kreisordnung aus— geführt worden sind.

Ich muß aber dem Herrn Abgeordneten v. Gottberg noch auf die Be⸗ merkung erwiedern, daß in der Besprechung mit den Vertrauens- männern die konservative Partei zu wenig vertreten gewesen sei. Ich weiß nicht, ob er Herrn v. Rauchhaupt und andere Herren zur kon⸗ servativen Partei rechnet oder nicht. In Bezug auf ihn selbst be⸗ merke ich, daß ich den großen Wunsch hatte, ihn auch unter den Ver— trauensmännern zu sehen, daß mir aber von ihm ganz nahe stehen ˖ den Freunden gesagt wurde, er sei so krank, daß er gar nicht nach Berlin zu kommen im Stande ware. Deshalb habe ich geglaubt,

von einer Einladung an ihn abstehen zu müssen. Die betreffenden Herren werden mir das bestätigen. Es ö sehr gegen meinen Wunsch geschehen, daß Herr von Gottberg an der nee nicht Theil ge⸗ nommen hat. ö. ;

Zu F. 56 hatte der Abgeordnete Lasker ein Amendement gestellt. Ueber dasselbe äußerte der Regierungs⸗Kommissar, Geh. Regierungs-⸗Rath Persius nach dem Abg. Lasker:

Meine Herren! Ich muß anerkennen, daß das Amenden ent des geehrten Herrn Vorredners eine redaktionelle Verbesserung der Regie rungsvorlage enthält; ich glaube aber gleichfalls Bedenken tragen zu sollen, mich Namens der Staatsregierung mit diesem Amendement einverstanden zu erklären, weil ich es nicht für nothwendig erachten kann. Ich glaube, es kann auch nach der Fassung der Regierungsvorlage kein Zweifel darüber bestehen, daß nicht nur Physische Personen, sondern auch juristische Personen berechtigt sind, Beschwerden über die Ver— anlagung zu den Kreisabgaben erheben. Eine bestimmte Kategorie von juristishen Personen? »die Gemeinden« sind ja auch ausdrücklich

enannt. Ich bin aber der Ansicht, daß es in diesem Stadium der

Verhandlungen nicht wünschenswerth sei, noch zahlreiche Amende— ments zu stellen und zur Annahme zu bringen; ich glaube, es wird dadurch das Zustandekommen des ganzen Gesetzes nur von Neuem verzögert und erschwert. Ich möchte deswegen bitten, es bei der Re— gierungsvorlage zu belassen. ;

Auf eine Erwiderung des Abg. Dr. Loewe entgegnete der Regierungs⸗Kommissar: .

Meine Herren! Es hat nicht in der Absicht gelegen, den Kreisen die Befugniß beizulegen, Kreisstatute auch über solche Angelegenheiten zu erlassen, welche die Kreise nicht speziell angehen. Wenn die Worte »des Kreises« in der vorletzten Zeile der Rr. 1 nicht ausdrücklich wiederholt sind, so ist die Wiederholung nur deshalb unterblieben, weil sie entbehrlich erschien; jedenfalls ist die Absicht dahin gegangen, den Kreisen das Recht zum Erlasse von Statuten nur über solche die Kreise betreffenden Angelegenheiten beizulegen, deren Gegenstand nicht durch Gesetz geregelt ist. ; . .

Ich glaube, daß diese Erklärung dazu dienen wird, die Bedenken des geehrten Herrn Vorredners zu beseitigen. ;

Zu Fg. 78, die Ernennung der Landräthe betreffend, ent— gegnete der Minister des Innern dem Dr. Reichensperger:

Die Aeußerungen des Herrn Reichensperger veranlassen mich zu einer kurzen Entgegnung. Mit einer Art von Zustimmung von beiden Seiten des. Hauses hat er die. Behauptung aufgestellt, daß es Tendenz der Regierung sei, in Land rathsämter wesentlich junge, strebsame Veamte im Gegensatz zu den Grundbesitzern einzusetzen. Das ist positiv nicht richtig. Meine Herren! Sie können eine allgemeine Behauptung auf⸗ stellen und ich stelle Ihnen eine allgemeine Vehauptung gegenüber. Die Sache wird sich nur dann entscheiden lassen, wenn Sie mir be— stimmte Fälle nennen, die ich Ihnen dann entweder als gar nicht existent bezeichnen oder bei welchen ich Ihnen die bestimmten Gründe fur die Entscheidung der Regierung werde angeben können, aus denen Sie sich überzeugen würden, daß die Entscheidung nicht auf Tendenz, sondern auf, den Bedürfnissen des praktischen Falles beruht hat. Ich weiß nicht, an welche Fälle der Herr Abgeordnete Reichensperger denkt. Wenn er es mir privatim sagen will / werde ich ihm privatim sehr gern darüber Rechenschaft geben. Im Allgemeinen aber denke ich, daß die Bestimmung des Paragraphen, wie er von der Negierung vorgeschlagen ist, dasjenige trifft, was die Majorität in diesem Hause von beiden Seiten doch eigentlich wünscht. Einen sehr großen Werth wird man darauf legen müuͤssen, daß gerade bei der Organisation der Selbstverwaltung angesehene Leute des Kreises für das Amt des Landraths, des dirigirenden Vor— sitzenden Kder Kreisversammlung, treten. Aber die Meinungs⸗ verschiedenheiten gehen, so viel ich mich erinnere, hauptsächlich darauf hinaus, ob der Grundbesitz im Allgemeinen dazu qualifiziren sollte, vom Kreistage vorgeschlagen zu werden, oder ob dazu der größere Grundbesitz als Bedingung bezeichnet werden soll. Der Natur der Sache, nach ist ja der größere Grundbesitz dersenige, der die natürliche Basis für dieses Amt giebt. Der Vorschlag, wie ihn die Regierung gefaßt hat, ist nur aus prakti— schen Erfahrungen hervorgegangen. Daß die bisherige Grenze zu enge ist, und der Wunsch der Kreiseingesessenen, Grundbesitzer als Landräthe zu bekommen, hat die Regierung bestimmt, den Kreis der zur Präsentation Geeigneten zu erweitern. Ich brauche Ihnen nicht auseinander zu setzen, wie sich die Natur des Instituts der Landräthe nach und nach geändert hat, nicht Hurch die Tendenz der Regierung, sondern durch die Gewalt der Umstände. Es treten heute allerdings viel mehr Beamte in die land räthlichen Aemter als es früher der Fall war, aber ich wünschte, Sie läsen einmal die Verhandlungen über die Landrathswahlen. Unter drei Fällen finden Sie zwei, in welchen die Kreise erklären: unter den Eingesessenen des Kreises sind Leute, die befähigt oder Willens sind, das Amt zu übernehmen, nicht vorhanden, wir ersuchen deshalb die Königliche Regierung, den und den uns zum Landrath zu geben, welcher, durch die interimistische Verwaltung des Kreises nicht nur seine Fähigkeit bewährt, sondern sich auch das Vertrauen des Kreises erworben hat. Die Hälfte aller Präsentationswahlen trägt diesen Charakter.

Die Nr. 4 der »Annalen der Landwirthschaft in den Königlich preußischen Staaten« hat folgenden Inhalt: Preußen: XIX. Sitzungs-Periode des Königlichen Landes⸗Oekononiie⸗Kollegiums. (Sitzung des ständigen Ausschusses. Schluß. Die neue Hypotheken und Grundbuch ⸗Ordnung. III. Die Woodsche Champion-⸗Getreide⸗ Mähemaschine. Von Dr. A. Wüst in Poppelsdorf. Versammlung des Teltower landwirthschaftlichen Vereins. Aus den Regierungs⸗ bezirken Potsdam und Düsseldorf. Literatur: Heft 3 der landwirkh— schaftlichen Jahrbücher. Considérations sur 16 paturage êt alimentation à étable, von Dr. Hugo Weiske. Die Eiweiß⸗ körper der Getreidearten, Hülsenfrüchte und Oelsamen von Br. S. Ritt⸗ hausen. „Vereins Versammlungen. .

Die neuesten Entscheidungen des Reichs ⸗Oberhandels- gerichts in Leipzig lauten: A. Kaufmännische Verpflichtungsscheine Art. 301 Handelgesetzbuch) brauchen nicht an Ordre zu lauten. B. Die verbindliche Kraft eines taufmännischen Verpflichtungsscheins kann von mündlichen Abreden abhängig gemacht werden, Ärt. 317 Handelsgesetzbuch findet darauf Anwendung. (Gegen die Ansicht des Königlichen Ober -Tribunals in Berlin) Klage auf Empfangnahme der vom Käufer zurückgesandten und vom Verkäufer anderweit ber— kauften Waare. A. In Ermangelung eines besonderen Vertrags. willens (welcher etwa dahin geht, daß der Käufer auch berechtigt sein soll, gerade die ausgeschiedenen Gti ge zu verlangen) nimmt bei dem in genere abgeschlossenen Kauf durch die vom Kaͤufer zurückgewiesene Offerte der ausgeschiedenen Waare die leßztere keineswegs die Eigen⸗ schaft einer species an. B. In dem anderweiten Fer auf der vom Käufer zurückgesandten Waare und in deren Uebergabe an den neuen Käufer nach der Wiederannahme liegt nicht ohne Weiteres ein Ab— gehen vom ersten Kaufpertrage (Gemeinrechtlich) C. Ein Verzug des Verkäufers in der Uebergabe wird nicht durch den anderweitigen Verkauf, der Wagre abseiten desselben und durch den Ümstand kön. statirt, daß der Verkäufer zur Zeit, wo der erste Käufer feihst im Verzuge der Empfangnahme versirt, sich nicht im Besitz der Waare befindet. (Gemeinrechtlich) a) Es ist Praxis der meisten feefah= renden Nationen, über die Havariegrosse auch materiell nach dem Recht desjenigen Ortes zu entscheiden, wo die zwischen Schiff und Ladung bestandene Gemeinschaft aufhört. (Bestimmungsort, Art. 729 Sen , n g b) Für den Anspruch auf Havariegrosse nach Art. 637 Handelsgesetzbuch macht es keinen Unterschled, ob der Schiffer zwar die Ausreise antritt, wegen Kriegsgefahr aber sogleich in den Abladehafen zurückkehren muß / oder ob er durch die drohende Kriegs gefahr gehindert wird, die Ausreise überhaupt zu versuchen. Wann äußert eine Kriegserklärung ihre Wirkung? Art. 631 Handel sgesetz˖ buch. Freiheit der Ladung bei Unfreiheit des Schiffes. Zulãssigkeit des Gegenbeweises gegen einen Frachtbrief. Verschulden obne Erfolg. Culba sine effectu.,) Die Ausnahmevorschrift des Abs. 2 Art. 401 Handelsgesetzbuch findet bei Ausstellung eines neuen Frachtbrieses durch einen anderen Absender (Art. 390) nicht statt, sondern nur unter der Voraussetzung eines einheitlichen Frachtbriefeß. Wer eine ihm von einem andern Orte übersandte Waare nach Art. 347 Handels

Ele ouch beanstandet hat, bleibt nichtsdestoweniger sowohl beim enus“, wie beim Spezieskauf befugt, diese Waare unter Preizmin derung (wegen Mangels einer vorbedungenen Eigenschaft derselben exceptie quanti minoris) 2 behalten. Der Wechselgläubi 2 welcher Wechselezekution nachsucht, braucht den Originalwechsel nig zu den Gerichtsakten zu uͤbergeben (gemeinrechtlich; der moro Wechselschuldner muß auch die Wechselsumme in die Wohnung oder in das Geschäftslokal des Gläubigers bringen.

Kunst und Wissenschaft.

Berlin. Die im Laufe dieses Jahres in der ⸗Besonderen Beilages hz Reichs! und Staats-⸗Anzeigers« veröffentlichten Artikel Stadt und Land“ sind in diesen Tagen als Separatabdruck erschiencn und durch die Königliche Geheime Ober-Hofbuchdruckerei (9ü. v. Decker hierselbst zu beziehen. ;

London, 70. November. Der amerikanische Mißssionär Dy Grant in Cairo hat der »A. A. E. zufolge ein heb räischez Manuskript, enthaltend Theile der Bibel, in einer dortigen Eyna⸗ goge, welche 45 Jahre vor Zerstörung des zweiten Tempels erbaut worden sein soll, entdeckt Das Manuskript fand sich in einer Mauer. nische, zehn Fuß oberhalb des Fußbodens.

In Palermo hat Hr. Petré ein Buch über Wissenschaft und Kunst in Sicilien in den Jahren 1870 und 1871 her. ausgegeben, in welchem er die Zunaähnie der literarischen Thätigkeit in Sicilien nachweist. Es sind daselbst in den letzten Jahren 17 wisscn. schaftliche, 25 literarische, 30 historisch archäologische, 8 juristische Werk erschienen.

Der Baron Aupia de Planat hat ein Werk „la question militairer herausgegeben, welches vorzugsweise die militärischen Ein. richtungen Deutschlands bespricht.

St. Petersburg, 20. November. Die höheren Kurse für Frauen sind am J. November beim ersten Gymnasium durch ein Gebet eröffnet worden. Hierauf begab man sich in den Aktsaal, in welchem der Präses des pädagogischen Conseils, S. M. Ssolowjem und der Stifter der Kurse, Professor W. J. Guerrier, auf die Ge⸗ legenheit bezügliche Reden hielten. Bei der Eröffnung der Kurse waren 36 Zuhörerinnen und 24 Hospitantinnen zugegen.

Stockholm, 17. November. Die im Jahre 17596 für wichtige Entdeckungen auf dem Gebiete der Optik gestistete Medaille der Royal Society⸗Rumford«, welche zu unbestimmiten Zeiten und zwar nebst einer von Rumford ausgesetzten Geldprämie zu einem nicht Un beden. tenden Betrage ausgetheilt wird, ist dem Professor an der Universitgt in Lund, A. J Angström, für seine speftral-analytischen Unter— suchungen zuerkannt worden. Unter den Wenigen, wesche früher die erwähnte Medaille mit Prämie erhalten haben, befinden sich die schwedischen Gelehrten: Regnault, Tyndall, Talbot und Pasteur.

Smyrna, 8. November. Der französische Aichäolog Rayet hat nunmehr die nöthigen Vorkehrungen getroffen, um im Auftrag des Frhrn. v. Rothschild in Paris Ausgrabungen auf dem Trümmerfelde von Milet vornehmen zu können. Herr Ray hat sich bereits an Ort und Stelle begeben.

Verkehrs⸗Anstalten.

St. Petersburg, 21. November. Mit Zunahme der kalten Witterung werden die Eismassen im Gojf ünmer dichter. Die Rhede von Kronstadt und die Kanäle sind mit Eis bedeckt, da.. gegen ist die Newa in St. Petersburg wieder vollständig essfrer Der »Golos« meldet den Untergang des englischen? D »Hilda« an der nördlichen Käste der Haͤibinsel Kola, nicht weit von der norwegischen Grenze. Derfelbe war míit einer Ladung Leinsaat von Archangel nach London abgegangen. Von der gesammten Mannschaft sei Niemand gerettet worden und die Ladung sei verloren. In Archang el bat sich die Dwina nn der Nacht vom 1. bis 2. November mit Eis bedeckt, so daß die Schif⸗ fahrt als geschlossen zu betrachten ist. Bei Twer ist die Wolga in Folge der am 13. und 14. November auf 12 Grad gestiegenen Kalte zugefroren Der Winterweg ist noch nicht hergestellt.

Kopenhagen, 22. November. (W. T. B.) Das Barkschff »Samarang« aus Rügenwalde, Kapltän Sommer, in Fahrt mit einer Petroleumladung von Baltimore nach Danzig, ist bei Thors. winde in Westjütland gestrandet; die Mannschaft würde gerettet.

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22. November.

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8 Constautm. * 40,9 ih 6 w

7 rkhernsb 334,35 ) I. 3 188 W., selim

23. November. lHelsingfor 337, s, Petersburg 339, Frederiksb. lelsingõr . Moskau. .. 333,2 N., schwach. bedeckt. Memel. ... 3365 100 4.3 4,2 80., mãssi, trübe. Her, nrg 333 KCönigsbrg.

ahne Tieler Haft. Cöslin. ...

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Stettin.... 335,3 - 1, 4,5 44

Gröningen 332,7 Bremen... 333, Helder. ... 331.6 Berlin .... 334, - 0. 54 schwach. heiter.

os3g8n 333,8 O, 5,8 E6.38MI., mässig. trühe.“) ) 3. zieml. heiter. Torgau ... 332, 5, M4 s S., sehwach. heiter.

Zreslau ... 531,2 l 9 T7, 2 S., schwach. rũbo.

Srussel ... 333,7 ö. 3880., schw. 83chön.

Göln. 333.37 7 80. n zieml. bedeckt. Wies biden 331, 2 ) bewölkt. s, Ratibor... 28, - 1.4 6. W. bedeckt. Trier.. 29,2 -= 2, 30 F3, s 8, 3chwach. heiter, neblig. Cherbourg 8., stark. hedeckt. Havre ..... 35 ,, S, stark. bedeckt. Carlsruhe . 33 I, 0 5.5 80., still. bedeckt, Nebel. baris ..... 352.3 z 3880., mässig. Bedaeckz

St. M athier 328,0 0. 8.. 8. stark. Regen.“) Conztantin. 338,9 . NO., still. bewölkt ) Gestern Nachmittag &. lebhaft. ) Strom S. Gestern Nach-

mittag H. lebhaft. Sirom S. * Gestern Nebel,. 4) Gestern Nach- mittaß Regen. “) Gestern schwacher Regen. “) Gestern Mittag Regen. IJ Gestern Abend 11 Uhr sehr stärke Windetsse.

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Paris, 21. November. Die Seine ist diese Nacht wieder um mehrere Fuß gestiegen und die ganze Umgegend von Paris steht unter Wasser. Das plößliche westere Steigen ist durch die Wasser der Jonne und einiger anderer kleinen Nebenflüsse der Seine ent— standen, die jetzt auch ihr Bett verlassen haben. Der Hauptnebenfluß der Seine war schon vor einigen Tagen ausgetreten. In Paris stehen fast alle Hafenplätze unter Wasser und dire Schiffahrt mußte eingestellt werden, da die größeren Schiffe nicht mehr unter den Brücken durchfahren können. Während der letzten beiden Tage regnete es wieder sehr stark. Heute Nacht tlärte sich jedoch das Wetten auf und man hofft, daß die Wasser schnell fallen werden. Von größeren Unglücksfällen hört man bis jeßt nichts. Rur einige Schiffe und Kähne gingen unter. Die Meurthe ist bei Rancy aus ihren Ufern getreten Der größte Theil der von den Elsaß⸗Lothringern bewohnten Baracken ist unter Wasser gerathen und diefelben wurden des halb nach der Marne, der Aisne ünd Haute⸗Marne gesandt.

Zweite Beilage

Garde ⸗Gren. Regt. Nr. 2, aus'm Werth, Unteroff. vom 4 Garde⸗

8

weite Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Koͤniglich Preußischen Staats-Anzeiger.

1872.

Finanz Mein i ster in m. Zu sam men stellung

der am 1. Oktober 1872 durch die Rentenbanken erzielten Resultate.

Am 1. Oktober 1872 sind an Renten übernommen:“ erhalten.

Die Berechtigten haben dafür Abfindungen Die Die gapitalien, ausge welche von den

zu „M des Betrages der

Bezeichnung vollen Rente

der Renten

bank · Direktion. NRentenba Staats ⸗Kasse Pflichtigen

R. j Ri, ge,

überhaupt an an

a. aus der b. von den des Betrages der vollen Nente betragen betragen

An NRenten⸗ Pflichtigen mit Ablssungs loosten, dem 18fachen g ö italien sind am ,, der Tapitalien sin ente baar an . ĩ S bi . Oltober die Staats kasse Summa in ö Summa is zum 182 cg ab r fi l e aar O . ĩ zu no] voller saͤmmtlicher Renten . der k 18 fälligen Han gef 9. Kapitalspitzen) gekündigt resp. Renten. Abftnd unn in Rente Renten briefen eingezahlt briefe Rentenbriefen

Abfindungen z gewählt haben,

ce, . 1 x. R , ,, KR. R,, .

n nn,, . .

K Laufende MM

Königsberg

Magdeburg, und zwar:

aus der Provinz Sachsen

aus der Provinz Hannover

Münster

Breslau 10810 8 10810 ? 8 4 2406910 4 * 221640 22 9] 173,125 10 2 10 t 23 240 1157 23 8

uso 8 173.925

15960 70 250 375 935

gj 33 55 486 12 107 3 74M 4168 23 34475

Hierzu die in den früheren Terminen von den Renten⸗ banken übernommenen Ren⸗ ten und die dafür ausgefer ! tigten Rentenbriefe mit 397,596

Summa IG S895 6 II UGG

3/125 299 1413, 522, 895 25 31 310, 967 2

11674116 V8 8 15 16 259313 179 218 23 55 615,285 26502

3 833. 863 S4 406/6301 99,3022 S4 /H 05/932 27] 95 12,360, 857 26 5113, 285,225 779. 0, 960

Zusammen 3977721

Außerdem sind an Renten übernommen und haben die Berechtigten dafür in Schuld verschreibungen erhalten: a) von der Paderbornschen

Tilgungs kasse . b) von der Eichsfeldschen Tilgungs kasse

iss dr ße i T sf sis sss s]

dM /H bh / 45 W. 80 d 4 / 7652146 14 55 2,549, 106124 13/90 0, 5so 7 / gõ3 / 462

2032 978 20 5] 295564 4 11115347, 400 111450156 - 74776 13 296 965 J

Sl / o 6] 2030 0000 2978

425973 1145915

Ueberhaupt 397721 3/136, 194

3/533 916 31311688:

9 3 / 9b 624 28 ð7 / S4 l 6 0] 1027 80

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Personal - Veränderungen in der Armee. Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. A. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Den 12. November: Gr. v. Lüttichau, Portepee - Fähn⸗ rich vom Brandenburgischen Jäger-Bataillon Nr. 3 in das Magde⸗ burgische Husaren⸗Regiment Nr. 10 verseßt. Oppermann, Pr. t. vom Pommerschen Jäger Bat. Nr. 2, in das Magdeburgische Jiger Bat. Nr. 4 versetzf v. Ren tze ll, Sec. Lt. vom Pomm. Jäg. Bat. Nr. 2, zum Pr. Lt. befördert. Faber, Vize Feldw. vom 2. Bat. Torgau) 4. Magdeburg. Landw. Regts. Nr. 67, zum See. Lt, der Neserve des Magdeburg. Jäger ⸗Bats. Nr. 4 befördert. v. Plüskow, Unteroff. vom 1. Garde-Regt. z. F. Frhr. v. Verschu er, char. Port. Hihnr. von demselben Regt, zu Port. Fähnrs, v. Perhandt, Sec. Lt. vom 3. Garde Regt. z. F. und kommdrt. als Adjut. zur 4. Garde⸗Inf. Brig, zum Pr. Lt., Gr. v. Bredow ⸗Goerne v. Albert char. Port. Fähnrs. vom 4. Garde ⸗Regmt. z. F., zu Port. Fähnrs. befördert. v. Oppen, Sec. Lt. vom Garde ⸗Jäger- Bat la suite des Bats. Restellt v. Borxie s, Unteroff von Kaiser Alexander Garde -Gren. Regt. Nr. 1, v. Hertzberg, char. Port. Fähnr. vom Kaiser Franz

Gren. Negt. Königin, zu Port. Fähnrs. befördert. Gr. zu Lynar, Ste. Lt. 9 Regt. der Gardes du Corps, à la suite des Regts, ge stelt. v. Fran kenberg-⸗Proschliß, Sec. Lt. vom Garde · Kür. Regt; zum Pr. Lt. befördert. Gr. zu Dohna, Sec. Lt. à la suite desselben Negts, in das Regt. wiedereinrangirt. Gr. v. Bnins ki, v. Holleben, Sec. Lts. vom Garde⸗Husaren⸗Regt., àz la suite des Negiments gestellt. Volkmann, Ser, Lt. von der Garde -⸗Landw. Infant, in die Kategorie der Res, Offiziere zurückversetzt und als solcher dem 3 Garde- Gren. Regt. Königin Elisabeth wieder zugetheilt. R Scharfenort, Unteroff. vom Gren. Regt. Kronprinz (1. Ostpr.) Nr. l, Lambrücker v. Krencki, Möller, Backe, Unteroffiziere vom 5. Ostpreuß Inf. Regt. Nr. 41, zu Port. Fähnrs. Gusovius, See. Lt. vom 2. Ostpreuß. Gren. Regt. Nr. 3, zum Pr. Lt., Oehl⸗ mann, char. Port. Fähnr. von demselben Regt zum Port. Fähnr., v. Mach, Port. Fähnr, vom Ostpr. Füs. Regt. Nr. 33 zum Sec. Lt. beffrdert. Stolz, Böhlke Vize⸗Feldw. vom 1. Bat. Dan ig s Ostpreuß Landiv. Regts Nr. 45 zu Sec. Lts. der Res. 3. Osipr. Gren. Regmts. Nr. 44 Reuter, Vize⸗Feldw. vom 1. Bat. Tilsit) L Ostpreuß. Landw. Negmts. Nr. 1, zum See. Lt, der Landwehr— Infanterie, Michel, Vize Wachtm. vom 1. Bataillon (Bartenstein) 5. Ostpreuß. Landw. Regmts. Nr. 41, zum Sec. Lieutn. der Reserve des Ostpreuß. Kür. Reglz. Nr. 3 (Graf Wrangeh, Lizak, Sec. Lt. von der Inf. des 1. Bats. (Insterburg) 2. Osspreuß. Landw. Regts. Nr. 3 zum Pr. Lieut., befördert. EConert Unteroff. vom Pomm. Füs. Regmt Nr. 34, zum Port. Fähnr. Bluth, See Licut, vom 3. Ponnn. Inf. Regt. Nr. 14 zum Px. Lt. Gru bitz⸗ Unteroff. von denis. Regnit zum Port. Fähnr., v. Griesheim, Sec. Lieut. vom 7. Pomm. Inf. Regmnt. Nr. 54, zum Pr. Lt, Geest, Port. Fähnr. don dems. Regt, zum See. Ct. vorläufig ohne Patent, Neumann, Sec. Lt. von 9 Inf. des 2. Bats. (Schneidemühl) 3. Pomm. Ldw. Regts. Nr. 14, züm Pr. Lt., befördert. v. Kemnitz Wegener, har. Port. Tähnr. voin Eolberg. Gren. Regiment (2. Pommerschen) Nr. 9, v. Dok rowolski, char. Port. Fähnrich vom 4. Pomm Infanterie Regiment Nr. 21, zu Portepee-⸗Fähnrichs befördert. v. Kleist, Sec. Lt. von der Res. des 1. Pomm. Ulan. Regts. Nr. 4, im stehenden Heere, und zwar als Sten Lt. im Ostpr. Ulan. Regt. Nr. 8 mit Patent vom 12. Novbr. 1872 angestellt. Günther, Vize Wachtmstr. vom 2. Bat. (D. Crone) 4. Pomm. Ldw. Regts. Nr. 2I, zum Sec. Lt. der Res. des 2. Brandenb. Drag. Regts. Nr. 12. Kindt, Vize⸗Wachtmstr. von demselb. Bat, zum Sec Lt. der Res. des Ostpr. Ulan. Regts. Nr. 8 befördert. Plehn, Unteroff. vom Leib⸗Gren. Regt. (J. Brandenb) Nr. 8, v. Wysch etz ky, Har. Port. Fähnr. vom Gren. Regt. Prinz Carl von Preußen (2. Brandenb.)

Nr. 12, Rechenberg, Gefr. vom 6. Brandenb. Inf. Regt. Nr. 52, Regts. Nr. 8, Fromberg / Vize Wachtm, von demselben Bat. zum v Arnim, n f . 1. Brandenb. Drag. Regt Nr. 2, zu Sec. Lt. der Nes. des Leib-Kür. Regts. (Schlesisch Nr. J. Haack, Port. Fähnrs. befördert. Herrmann, Boldt, Vize Wachtmeister Kohlsaat, Vize⸗Feldw. vom 2. Bat. (Schweidnitz 2. Schles. Ldw. vom 1. Bat. (Frankfurt) 1. Brandenb. Landw. Regts Nr. 8, zu Sec. Negts. Ne. 11 zu Ser, Lts. der Res. resp. des Schles. Füs. Regts. Lts. der Nes. des Osipreuß Drag. Regts. Nr. 10, Thomas Sec. Lt. Nr. 38 und des 2. Schles. Gren. Regts. Nr. 11, Hühner, Witt⸗ von der Inf. des 2. Bats. (Cottbus) 5. Brandenburg. Landw. Regts. wer, Vöze⸗Wachtm vom 1. Bat. (Münsterberg) 4. Niederschles. Ldw. Nr. 52, zum Pr. Lt. befördert. Brüggemann, Sec. Lt. vom igt. Nr. 5I, zu Sec,; Lis, der Res. des 1. Schles Hus. Regts. Nr. 4 3. Brandenburg. Inf. Regt. Nr. 20 zum Pr, Lt. besördert. Urban, befördert. v. Spiegel, Pr, Lt. vom Leib - Kür. Negt, (Schlesisch.) v; Uhd en, Pr. Lts. von der Inf, des Res. Landw. Bats. Berlin Nr. 1, 3 la suite des Regts. gestellt. Baron d Ablaing van Ar 35 zu Hauptleuten, Knob', Vize ⸗Wachtm, vom 1. Bat, (Neu Gießenburg, v. GSallera⸗ Unteroff. vom 2. Veß fal. Inf. Regt. stadt E. W 7. Brandenburg. Landw. Regts. Nr. 60, zum Sec. Lt. Nr. 15 (Prinz Friedrich der Niederlande) zu Port. Fähnrs, Jordan i, der Res. des 2. Leib ⸗Hus. Regts. Nr. , Weber, Vize ⸗Feldw. vom Sec. Lt. vom 7. Westfäl. Inf. Regt. Nr. 56, zum Pr. Lt / Wachtel, 2 Bat; (Prenzlau) 8. Brandenburg. Landw. Regts. Nr. 64, zum Hauptm. und Comp. Chef vom 8 Westfäl. Inf. Regt. Nr. 57, zum Major, Sec. Lt. der Res. des Gren. Regts. Prinz Carl von Preußen v. Ner ee, Pr. Lt. von dems. Negt, zum Hauptm. und 3 (2. Brandenburg.) Nr. 12 Flügge, Vize⸗Wachtm von dems. Bat, Song fl idr Lt. von dems. Regt, zum Pr. Lt. befördert., Hoe sch, Lum Sec. Lt. der Res. des 2. Pomm. Ulan. Regts,. Nr. 9, Schwieger, Bouchsein, Vize Wachtm. Vom 2. Bat. Iserlohn) 7. Westf. Land- Vize Wachtm, von dems. Bat, zum. Sec. Lt. der Reserve des wehr-Regiments Nr. 56, zu Sec. Ets. der Nes. resp. des Westf. Ulan. Osspreuß. Ulan. Regts. Nr. 8 befördert. v. Sommerfeld, Regts. Nr. 5 und des J. Westf. Hus. Negts. Nr. 8 befördert. Hir sch, Ste Lt. vom 2. Magdeburg. Inf. Regt. Nr. 27, zum Pr. Lt, Hauptm, von der Inf. des Nes. Landw. Bals. Barmen Nr. 3) zum v. Werder, Prem. Lieut., vom 3. Magdeburg. Inf. Regt. Comp. Führer ernannt. Frhr. v. d. Heydt, Vize ⸗Wachtm von Nr. 66, zum Hauptm. und Comp. Chef Heyne, Sec, Lt, von denis. dems. Bat, zum Sec. Lt. der Res. des 2. Wesitf. Hus⸗ Regts. Nr. 11

Negt. zum Prem. Lt., v. Blücher, Unteroff. vom Altmärk Ulanen befördert. v. Herzberg Unteroff. vom Hohenz. Jüs Regt. Nr. 40, Regt, Nr. 18 Thümmel , Unteroff. vom 7 Thür. Infant. Regimt. zum Port. Fahnr.. Boysen, See. Lt. vom 6. Rhein. Inf. Regt. Nr. 96, zu Port Fähnrs. befördert. Conrad, Vize⸗Feldwebel vom Nr. 68, zum Pr. Lt., v. Ruß dorf, 6 Unteroff. von deinselben 1. Bat. (Aschersleben 2. Magdeburg. Landw. Regts. Nr. N, zum Regt, v. Homeyer, North, Joach imi, Gefr, vom 7. Nheinischen Sec. Lt. der Res. des 2. Magdeburg. Inf. Regts. Rr. 27, Köhne, nf. Regt. Nr. 69 Hiller, Unteroff. vom 4. Rhein. Inf. Regt. Vize⸗Wachtm, von dems. Bat, zum See. Lieut. der Res. des Thür. Nr. 30 zu Port. Fähnrs. befördert. V. Arnauld de la erte gen Ulanen-Regts. Nr. 6, Barth, Vize- Feldw. vom 2. Bat. (Torgau) Sec. Lö. vom 6. Rhein. Inf. Regt. Nr. 68, in das J. Bad. (Leib) 4. Magdeburg. Landi. Regts. Nr. 67, zum Sec. Lieut der Res. des Gren. Regt. Nr. 109 versetzt. v. Vinterfeld, ber st Cieut z D. 4. Thür. Inf. Negts. Nr. 72 befördert., v. Böhn, Prem. Lt. vom und Bezirks- Commdr. des 2. Bats. (Coblenz) 3 Rhein. Ldw. Nagts. 3. Posen. Inf. Regts. Nr. 58, zum Hauptm. und Eomp. Chef be. Nr. 29, in gleicher Eigenschast zum 1. Bat. (Detmold) 6. Westfäl. fördert. Dürfeld, Unteroff. vom 2. Posen. Infant. Regt. Nr. 19, Landw., Rgts. Rr. 55, v. Griesheim, Oberst. Lieut. z D. und Be⸗ v. Braunbehrens, Gefr. vom 2. Leib⸗Hus. Regt. Nr A zu Port. girl Cemmdr, des 1. Bats. Detmoh) 6. Westfäl. Landw. Regts. Fähnrs. v. Hennigs, Sec. Lt. vom Westpr. Ulan. Regt. Nr 1, zum Nr. Hö, in gleicher Eigenschaft zum 2. Bat Eoblenzz,z. Rhein, mw. Prem. Lieut, befördert. Brinkmann, Aberst-Lieut. a. D früher Regts. Nr. „9 versctzt. Heu ser⸗ Vize Jeldmw. vom 2. Bat. Jülich) Major im 1. Westpreuß. Gren. Regimt. Nr. 6, unter Stellung zur 5. Rhein. Landw. Regts. Nr. 63 zum Sec. Lt. der Landw. Inf be⸗ Disp. mit seiner Pension, zum Bezirks ⸗Commdr. des 2. Bats. Kosten) fördert. v. Seel, Seg Lt. a. D. mit dem SEharatter als Pr. . 3. Posen. Landw. Regts. * 5s erngnnt. Liebeneiner, Sec. Lt. früher Sec. Lt. im 2. Pos. Inf. Regt. Nr. 19. in die Kategorie 26 von der Inf. des 1. Bats. (Görlitz) 1. Westpreuß, Landw. Regts. Nr. 6, Res. Off, versetzt und als solcher dem 8. Westsäl. Inf Ngt. 6 5

v. Keller, Seg Lt. von der Kav. desselben Bats. zu Pr. Lts. beför. zugetheilt Gronewald, Kalender Vige Feldw. vom Reserve⸗ dert. Gr. zu Dohna, Sec Lt., von der Kav. des 1. Bats. (Sprottau) Landw. Bat. Cöln Nr. 40 zu Sec. Ets. der ö 1J. Riederschles. Landw. Regts. Nr. 46, in die Kategorie de Res. Off. des 8. Rhein. Inf. Regts. Nr. 79 und des bahenzes, . egts. übersetreten und als solcher dem 1. Schles. Drag, Regt Nr. 4 zuge⸗ Nr. 40, Claessen, Bering, Vize⸗Wachtm, von nf, 2 zu theilt. Schellwitz, Unteroff vom Schles. Füs. Regt. Nr. 38, Sec Lis. der Nes. resp. des Rhein. Ulan. Regts. Nr. 7 und des v. Bülow, Unteroff. vom 2. Schles. Gren. Regt Nr. 11, zu Port. 2. Rhein. Hus. Regts. Nr. 9 befördert. Stein v. Kam in stig Sec. Fähnrs, Sunkel, Port. Fähnr. vom 2. Oberschles. Inf. Reg Nr. 23, Lt. vom 1. Hanseat. Inf. Regt. Nr. 5 zum Pr. Lt, Baron v. Nimptsch, Port. Fähnr. vom 2. Schles. Hus. Regt. Nr. 6, zu v. Langerm ann u. Erlenkamp, Unteroff. vom , Gren. Sec. Ltss Altschaffel Qrescher, Pr. Lts. von der Infanterie Negt. Nr. So, Heer, Untergff. vom Melent, Füs. Regt. Nr. 90, zu des 1. Bats. Neisse) 2. Oberschles. Landwehr - Regiments Nr. 23, Port. an,. Gr. v. d. Groehen, 9 Lt. vom dannox Fi. zu Hauptl, Jagsch, Serc. Lt. von der Inf. des 1. Bats. (Gleiwitz; Regt. Nr. 15 zum Pr. 86 a , Bie Bachtm. vom 1. 5 3. Oberschless Landw. Regts. Nr. 62, zum Pr. Lt. v. Kulmiz, (Hamburg T2. Hanseat. Landw. Negts, Nr. 6L zum See. Lt. der Kunz, Vize⸗Wachtm. vom 1. Bat. (Striegau) 1. Schles. Landw. stes. des Schlesw. Holst. Hus. Regis, Nr. 16 Timm, 6, Regts. Nr. 10, zu Sec. Lts. der Res. resp. des 2. Schles. Drag Regts. vom 2. Bat. (Nostock 2. Mecklenb. Landw. Negis. Nr. 90 zum Seg. Ar. und des Posen. Ulan. Negts, Nr. 19 Müller, En gel, Lt. der Ref. des Mecklenb. Füsß. Regts. Nr. WM uw. Von in Unteroff. Vie Wachtm., vom 1. Bat (2. Breslau) 3. Niederschlef Landwehr⸗ vom 1. Thür. Inf. Regt. Nr. 31, zum Port. Jahn, befördert. Regts. Nr. 50 zu Sec. Lts. der Res. resp. des Schles. Ulan. Regts. Freitag, Vije. Wachtm, vom 1. Bat. (Kiel) Holstein. and. en Nr. 2 und des 1. Schles. Hus. Regts. Nr. 4, Klapper, Vize Felüw. Nr. 85, zum Ser Lt. der Res. des Hanned. Hu Negts. Nr. Lör vom Res. Landw. Bat. 1. Breslau Ny. 38, zum See. Li. der Res. Gries, Vize-Feldw. vom 2 Vat. Rendsburg) Holstein. 6 des 2. Oberschl. Inf. Regts. Nr. 23, Rehtz, Franck, Vize⸗Feldw. Negts. Nr. 85 zum Sec. Lt. der Res. des Holstein. Inf. Regts. von demselben Bat, zu Sec Lts. der Ref. des 2. Schles. Gren. Nr 85 v. Meßmer⸗Sald ern, Vize Wachtm. von dems. Regts. Nr. 11, Baum, Vize Feldw. von demselben Bat., zum Sec. Sec. Lt. der Res. des Schlesw. Holstein. ö us. Vegts. . ö . r- Lt. der Res. des 1. Schles. Gren. Regts. Nr. 10, Supper, Vize. dert. Jasper, Unteroff. vom Hannov. Füs. Regt. Nr. 7 . . Feldw. von demselb. Bat, zum Sec. Lt. der Res. des 4. Oberschles. mann, Sabarth / Unteroff. vom 1. Hannov. Inf Negt. Nr. 74, Inf. Regts. Nr. 63 v. Wal lenber g-Pach aly, Vize Wachtm. von zu Port. Fähnr., Frhr. von u. zu Egloffstein, r 9 vom demselben Bat, zum Sec. Lt. der Res. des 2. Schles. Dragoner Oldenburg. Drag. Regt. Nr. 19, zum Rittim. und Escadr. Chef