1872 / 292 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 10 Dec 1872 18:00:01 GMT) scan diff

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Redaction und Rendantur: Schwieger. Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober- Hofbuchdruckerel

R. v. Decker). Folgen bier Beilagen

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Koͤniglich Preußi n 28.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Bayern. München, 7. Dezember. Der nieder bayerische Landrath ist einstimmig dem Antrage beigetre⸗ ten, daß die Regierung ersucht werde, die Besorgniß des Land raths bezüglich der Selbständigkeit des Kreises zur Kenntniß der höchsten Stelle zu bringen und mit allen ihr zu Gebote stehen⸗ ben Mitteln dahin zu wirken, daß eine die Interessen des Krei⸗ ses so sehr gefährdende höchst bedauerliche Maßregel abgewendet

bleibe.

Württemberg. Stuttgart, 7. Dezember. In der heuti⸗ en Sitzung der Zweiten Kammer ist das Gesetz über bie weitere Ausdehnung des Eisenbahnnetzes vollends zu Ende berathen und ganz nach dem Regierungsentwurf angenommen worden. Soniit ist auch die direkte Bahn von Stuttgart über Böblingen⸗Herrenberg⸗Eutingen nach Freudenstadt angenommen, Sie gestern gemeldete Erklärung des Abgeordneten der Stadt Stuttgart und die wiederholte und ganz bündig abgegebene Er— flaͤrung vom Ministertisch, daß kein zweiter Bahnhof in Stutt . gart weder Personen⸗ noch Güterbahnhof gebaut und die Trace der Bahn nach Böblingen außerhalb des Bau⸗Rayons der Stadt geführt werde, gaben den Ausschlag. Der dritte Artikel, welcher bestimmt, daß die neuen Eisenbahnen auf Kosten des Staats ausgeführt und wegen Beschaffung der hierzu er— forderlichen Geldmittel nach Maßgabe des Zeitpunktes der Inangriffnahme und des Fortschreitens der Bau⸗Ausführung don Zeit zu Zeit durch besondere Verabschiedung werde Sorge etroffen werden, wurde mit 78 gegen eine und der ganze esetzentwurf mit 78 gegen 4 Stimmen angenommen.

Hessen. Darmstadt, 8. Dezember. Das Gesetz, die Gehalte der Volksschul-Lehrer betreffend, lautet in den Art. 1—7 und 12 14: ;

Art. 1. Der niederste Gehalt der bestehenden oder künstig zu errichtenden Volksschulen soll betragen,. ) In Geme!n— ben bis 2000 Seelen J. Klasse 40 bis 590 Il. 2) In Ge meinden von über 2000 bis 6600 Seelen: IJ. Klasse. J. Abthei⸗ lung 550 Fl., 2. Abtheilung Gö9 Fl / 3. Abtheilung 80 Fl. 3 In Gemelnden über 60d) Seelen: IIl Klasse: 1. Abtheilung 650 Rl 2 Abtheilung 800 Fl., 3. Abtheilung 1009 Il. 4. Abtheilung 120 1. In Garnisonsorten ist die Garnison bei Berechnung der Seelenzahl Fer Gemeinden mitzuzählen. .

Artikel 2. Die dekcetmäßig angtstellten Lehrerinnen erhalten mindestens . . der Schulstelle der ersten Abtheilung treffenden Klasse. ;

* er f Sind er einer Schulstelle zugleich kirchliche Dienste verbunden, so ist das hierfür bestimmte Einkommen zwar von dem eigentlichen Schulgehalte getrennt zu halten, in seineni Betrage aber bei der Berechnung des Gesammteinkommens der Stelle insoweit mit in Anschlag zu bringen, als dasselbe den Betrag von 50 Fl. über-

reitet. ( ; . ; ö Der Bezug von Accidenzien wird bei Berechnung dieses Ein—

kommens nicht in Ansaß gebracht. . ; Bei . welche einen Beitrag aus dem Maisschen Legate erhalten, zb dieser Beitrag bei der Berechnung der Schul- soldung ausgeschlossen. . 4 un 4. ge dem im Artikel 1 bezeichneten Gehalte hat jeder Schullehrer eine angemessene Wohnung, wo möglich mit Garten, oder eine Miethentschädigung anzusprechen. Die Vüethentschid gung bird in den Gemeinden J. Klasse auf 50 bis 75 Fl., in den Gemeinden II. Klasse auf 1060 Fl. und in den Gemeinden III. Klasse für den unverheiratheten Lehrer ö. 1060 F1. und für den verheiratheten Lehrer 200 Il. jährlich festgesetzt. k . ; . Der hehe . , wann oder die dafür gewährte Mieth— entschädigung kommt im Falle der Pensionirung von Schullehrern bei der Bestimmung des ihnen gebührenden Ruhegehalts nicht in

hnung. ; , . 3 Dicjenigen definitiv angestellten VolÜksschullebrer, welche nicht berelts elnen Gehalt von 690 Fl. oder mehr beziehen erhalten bei gewissenhafter und tadelloser Diensiführung nach zehn Jahren vom Tage ihrer ersten dienstlichen Verwendung nach bestandener Definitorial. prüfung an gerechnet, 100 Jl. Alterszulage und von fünf zu fünf weiteren Dienstjahren je 50 Fl Alterszulage bis zur Erhöhung ihres h if 600 Fl. . . ,, bei Beförderung der Lehrer auf einträglichere Stellen wieder einzuziehen, welt den Lehrern in dem höheren Ge— E dafür zu Theil wird. nal ge daf ig in einer Gemeinde vorhandenen Schulstellen sind möglichst gleichmäßig in die im Art. 1 bezeichneten Abtheilungen ein . 7. Die Festsetzung der Gehalte der Schulstellen in den einzelnen Gemeinden und deren Einreihnag in die Abtheilungen, nach Maßgabe der Bestimmungen in den Art. 1 und 6 steht Unserem Ministeritmm des Innein nach Anhörung des Gemeindergths zu, Art. 12. Die Mittel zur Bestreitun der Bedürfnisse der Volks · schulen, indbesondere der Schulgehalte, der, Beiträgs zu den Previnzial— schulfonds (Gesetz vom 19. Februar 1853, Art. 2 Vos. 1 und zum Schullthrer⸗Fensionssonds (Gesez vom 1. Oktober 1870, Art. 12), der Schuslokale, der Wohnungen der Schullehrer oder der statt solcher zu gewährenden Miethentschädigungen, der Heizung und Reinigung der Schullokale, der Anschaffung und Unterhaltung der San e m sen' und dergleichen sind, insoweit nicht ein besonderer un genügender Jond bierflr vorhanden ist ;, oder. eine auf einem befonderen Rechstitel beruhende Verbindlichteit, vorliggt, von! den Gemeinden aufzubringen, und haben hierbei die , stimmungen des Gesetzes vom 22 November 1872 über die Auf⸗ bringung der Mittel zur Bestreitung der Gemeindegusgaben, nament-. lich auch was die Verpflichtungen der politischen Gemeinden und der Konfesflonsgemeinden betrifft Artikel 3 des genannten Gesetzes, An—=

ĩ ikel 5 zu gewährenden Alters— wendung, zu finden. Die nach Artikel u * .

iten zulagen ind aus Sigatsmitteltt zu. sbest: zin a bern bern,

d inwohner vorzugsweise mit Acker , . . nehmen, daß die Schulstellen insoweit

it nicht art den Schusstellen als solchen oder mit den, dami i nn ig ür l. der Genuß von rundstücken . reichendem Maße verbunden ist mit ,,,, , . und Wiesenland) nach Maßgabe der örtlichen Verhältnisse und Be⸗ dürfnisse ausgestattet werden. In den Gemeinden, in welchen Ge⸗ meindenußungen (Loosholz, Wald treu, Allmendengenuß) bestehen, ist den Schulstellen als solchen die Theilnahme hieran, gleichwie den Ortsbürgern, unabhängig von dem etwaigen Ortsbürgerrechte . Inhabers der Stelle, einzuräumen. Der Ertrag der Grundstücke, mik Ausnahme der mit den Schulwohnungen verbundenen kleineren Gärten, sowie die den Schulstellen überwiesenen Gemeindenutzungen bilden Bestandtheile der Schulbesoldung und sind als 66. nach ihrem durchschnittlichen Werthe in die Besoldungsnoten einzutrg en. Wenn hierüber zwischen den ar ffn n und den Schulbehörden eine w nung cf f gen heig . eh, so hat darüber Unser Ministerium e ültig zu entscheiden. ö . ö . e n und insolange die Vermö ensverhältnisse einer Gemtinde und deren, Ein wohner von der Art sinde daß 64 empfindlichen Druck die Mittel zur Bildung der Schulgehalte in den oben (Art. I, Z und 3) bemerkten . von der Gemeinde nicht aufgebracht werden können, worüber Unser Ministerium des Innern

Erste Beilage

Dienstag, den 10. Dezember

schen Staats-A nzeiger.

1832.

zu erkennen hat, werden die hierzu erforderlichen Beiträge aus Staats- mitteln gewährt.

Art. 14. Die Wirksamkeit des gegenwärtigen Gesetzes soll schon mit dem 1. Januar 1872 beginnen, mit Ausnahme der Bestimmun⸗ gen des Art. 4 über die den Schullehrern zu gewährenden Mieth— entschädigungen, welche erst vom 1. Januar 1873 an in Kraft treten.

Mecklenburg⸗ Schwerin. Schwerin, 9. Dezember. Der Großherzogliche Hof beging gestern den Geburtstag des Herzogs Johann Albrecht, welcher sein fünfzehntes Lebensjahr vollendet hat.

Der Großherzog von Mecklenburg-Strelitz ist am 7. d. M. von Remplin in Neustrelitz und der Erbgroß⸗ herzog von Mecklenburg -Strelitz an demselben Tage zum Besuch am Großherzoglichen Hofe in Schwerin eingetroffen.

Der Chef des Militär-Departements, General-⸗Major von Bilguer, hat sich in Begleitung des Intendantur-Raths Flatau in dienstlichen Angelegenheiten nach Berlin begeben.

Malchin, 5. Dezember. Dem Landtage ging heute aus Strelitz ein gleichlautendes Reskript, wie früher aus Schwerin, ein, betreffend die Abgabe von 1 und 2Pf. pro 190 Mark von den Versicherungssummen an die städtischen Löschanstalten, worauf Stände sich ebenfalls zustimmig erklärten. Bezüglich der gestrigen Wahl eines Mitgliedes zur Kloster Lokal⸗Kommission im Herzogthum Güstrow gaben die Herren Pogge-Blankenhof und Hagge reg einen Protest zu Protokoll, in welchem sie das Recht des gesammten Landes auf die Klöster gegenüber ihrer jetzigen Verwendung zu Privatzwecken und des »einge⸗ borenen und recipirten Adels« wahren. Eine lange Debatte entspann sich über die Frage, ob Eltern auch dann zahlungs⸗ pflichtig seien, wenn sie ihre Kinder am andern Ort die Schule besuchen lassen. Dieselbe wurde durch Abstimmung bejahend entschieden. ;

Oldenburg. Oldenburg, 6. Dezember. Auf der Tages⸗ ordnung der heutigen Sitzung des Landtages stand der Vor— anschlag der Ausgaben des Herzogthums Oldenburg. Es wur⸗ den die Positionen §. 1 bis 41 inkl. durchberathen und vom Landtage mit einigen vom Finanzausschuß vorgeschlagenen Aenderungen angenommen. Die meisten Einnahmepositionen haben nur lokales Interesse. Aus den Verhandlungen ist Fol⸗ gendes hervorzuheben; Für die öffentliche Bibliothek in Aden burg sind im Voranschlage ausgeworfen für 1873 4889 Thlr., für 1874 dieselbe Summe und fun 1875 4764 Thlr. Für die Irrenheilanstalt in Wehnen für 1873 2800 Thlr., für 1874 200 Thlr. und für 1875 2609 Thlr. Der Antrag des Finanz- Ausschusses, für 1873 75 jährlich nur 2524 Thlr. zu bewilligen, wurde mit 24 gegen 8 Stimmen angenommen. Zur Beför— derung der Pferde und Rindviehzucht, insbesondere zu Prämien für Hengste, Stuten und Stiere waren im Voranschlage für 1873 1875 jährlich 6500 Thlr. gefordert. Der Ausschuß beantragte nur 5500 Thlr. jährlich zu bewilligen, welcher Antrag Annahme fand. —Die Gegenden zu beiden Selten der Hunte zwischen Wildes⸗ hausen und Oldenburg haben schon seit Jahren die Aufmerk— samkeit der Regierung in Anspruch genommen. Die Boden⸗ verhältnisse sind dürftig, leichter Sand ist vorherrschend und die vorhandenen Wiesen leiden bald an Nässe, bald an Dürre, so daß sie zum größten Theil einen sehr geringen Ertrag liefern. Daher ist nur ein kleiner Theil des Höhen bodens zu Ackerland kultivirt und liegt der größte Theil in Haide. Um diesen Uebel⸗ ständen abzuhelfen, haben sich auf Grund der Wasserordnung Genossenschaften gebildet und will zunächst die II. Genossenschaft mit dem Ausbau von Rieselwiesen im Huntethal Huntlosen⸗ Wasserburg⸗Sandhatten⸗Straak vorgehen. Es sollen hierdurch 625 Jück oder 350 Hektare Land fruchtbar gemacht werden und sind die Kosten der ganzen Anlage auf 100000 Thlr. a n ng. Der Staat hat der Genossenschaft auf fünf Jahre einen jährlichen Zuschuß von 3000 Thlrn. in Aussicht Fgestellt und fordert deshalb vom Landtage für die Pe— riode 1873475 jährlich die genannte Summe als Staats— zuschuß. Der Finanzausschuß wollte den geforderten Zuschuß für drei Jahre unter der Bedingung bewilligen, daß die Staats⸗ regierung sich verpflichte, für die Zukunft weitere Beiträge für die II. Genossenschaft vom Landtage nicht beanspruchen zu wollen, event. aber, falls die Stagtsregierung diese Verpflich- tung nicht eingehen wolle, nur 2009 Thlr. für die Periode 18734 75 jährlich zu bewilligen. Die Staatsregierung erklärte

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ertheilen.

Niederlande. Haag, 4. Dezember. Die Zweite Kammer hat einstimmig das ganze Budget bewilligt. Bei

der Berathung des Budgets der auswärtigen Angelegenheiten

hat der Minister die Kammer vom Abschluß eines neuen Handels- vertrages mit Belgien in Kenntniß gesetzt, Ein zweiter Vertrag zwischen beiden Ländern betrifft die Beseitigung von Schwierig⸗ keiten, welche der Ausübung der Kunst entgegenstanden. In— dessen zögerte, wie die »Ind. belge« mittheilt, die Majorität, dem Kriegs- und dem Marine⸗Minsster ein Vertrauensvotum zu Der Kriegs Minister beabsichtigt, ein Gesetz über die Armee -⸗Reorganisation vorzulegen, aber nur wenn die Kammer zuvor 1) das Budget von 173 Millionen, 2) 34 Millionen für Befestigungen, 3) die Ab⸗ änderung der Gesetze über die Miliz und Nationalgarde be⸗ willigt hat. Der General v. Limburg⸗Stirum wird die be⸗ stehenden zahlreichen festen Plätze aufgeben und die Vertheidi⸗ gung des Landes auf Utrecht und Amsterdam stützen, welche man besonders stark befestigen will. Was das Marine⸗Mini⸗ sterium betrifft, so warf man ihm die Thatsache vor, daß es seine Unterschrift zu den Vertheidigungsplänen der 4 Generäle gegeben hat, welche sich seit 1379 im Kriegs⸗Ministerium gefolgt sind, und daß die Arsenale und Magazine leer stehen, um das Budget nicht zu erhöhen.

Großbritannien und Irland. London, 7. Dezember. Das Handelsamt hat vom Staatssekretär des Aeußern eine Depesche des britischen Konsuls in Venedig erhalten, welche meldet, daß laut einer in dem Amtsblatt von Venedig ver= öffentlichten Bekanntmachung allen Schiffen, die nach dem 160. ult, aus österreichisch⸗ Uungarischen Häfen abgesegelt sind, wiederum eine 15tägige Qugrantaine auferlegt worden ist. Dieselbe Behörde hat vom Staatssekretär der äußeren Ange⸗ legenheiten auch die nachstehende Uebersetzung einer dem hriti⸗ schen Gesandten in Rom zugegangenen Quarantaine⸗Notiz erhalten:

„Ordinanza di Sanita Marittima, Nr. 14. Der Minister des Innern widerruft, nachdem er von dem Verschwinden der Cholera in Tangaurog und Marianopoli offiziell in Kenntniß gesetzt worden, die „Ordinanza dizSanita Marittima Nr. 9 (8. Juni 1872) für Schiffe, die von Tangaurog und Marianopoli mit reinen Gesund⸗ heitspässen und nach einer gesunden Passage ankommen. Gegeben in Rom, 23. November 1872.

(gez. Der Minister

G. Lanza.

10. Dezember. (W. T. B.) Das Polizeigericht der Themse verurtheilte gestern 4 Heizer der Glasfabrik zur Ge— fängnißstrafe von 6 Wochen mit schwerer Handarbeit, weil dieselben ihren Dienst ohne vorherige gesetzliche Lündigung ver- lassen hatten.

(W. T. B.) Die Post aus Deutschland vom Sonnabend, den 7. d., ist ausgeblieben.

Frankreich. Paris, 8. Dezember. Der Präsident der Republik gab heute zu Ehren der neuernannten Minister ein großes Diner. . .

Das »Journal officiel« berichtet aus Algerien: In Algier nimmt die Pockenepidemie ab. Die Saaten leiden durch die große Trockenheit. Die Uled⸗Sidi Scheikh, welche in Metlili sind, haben noch nicht gezeigt, daß sie die ihnen bewil⸗ ligten Geleitsbriefe zu benutzen begbsichtigen. Im Süden von Oran fängt der Mangel an Wasser an Besorgniß zu erregen. Nach den neuesten Nachrichten aus dem Süden hat sich Si Kaddur ben Hamza von seinen Oheimen Si Lala und Si Eddin getrennt und sich nach dem Tuat begeben, um allen mit seiner Familie an⸗ geknüpften Verhandlungen fremd zu bleiben. In Konstan⸗ kine sind den Stämmen der Djidjeli, welche sich wegen der europälschen Kolonisation bereit erklärt hatten, ihre Ländereien zu vertauschen, ohne weitere Schwierigkeit neue Wohnsitze an⸗ gewiesen worden. Im Süden von Biskra haben einzelne Räubereien mit bewaffneter Hand stattgefunden; die Schuldigen werden verfolgt. . ö ö.

In Folge der Entweichung des Bruders Dacosta's und anderer Gefangenen der Kommung aus Port Louis, haben die Militärbehörden entschieden, daß die Citadelle von Port Louis nicht zum Gefängniß geeignet sei, und daß die daselbst gefangen gehaltenen Mitglieder der Kommune nach Belle⸗Isle⸗ en Mer zu transportiren seien.

durch den Regierungs- Kommissar Hofmeister, sich auf eine solche e pt c rn nicht einlassen zu können, und zog hierauf

der Ausschuß seinen prinzipialen Antrag zurück. Der even⸗

tuelle Ausschußantrag wurde schließlich vom Landtage ange— nommen. ; ö. . .

Braunschweig, 8. Dezember. In der gestrigen Lan J tagssitzung wurde von den Deputirten (auch Reichstags⸗ Abgeordneten) Koch und Bode (Braunschweig) eine Interhel⸗ latin an das Herzogliche Staats-Ministerium gerichtet, dahin:

Welche Stellung hat die Herzogliche Stagtsregierung in Bun⸗ desrathe genommen zu dem im vorigen Jahre vom Reichstage ge⸗

ten Beschlusse: . ö ag 36. ö 13 des Art 4 der Reichsverfassung, welche

autet: -die gemeinsame Gesetzgebung über das Obligationenrecht, ghet eg ar n n Wechselrecht und das gerichtliche Verfah= rené, dahin abzuändern: »die gemeinsame Gesetz gebung über das gesammte bürgerliche Recht; das Strafrecht und das bürgirliche Verfahren einschließlich der Gerichtsorganisation?« .

Weiche Stellung gedenkt die Herzogliche Staatsregierung im Bun— desrathe zu nehmen zu dem auf dem diesjährigen Reichstage gefaßten i , oben ausgehobene Nummer 13 dahin abzuändern: »die

gemeinsame . über das gesammte bürgerliche Recht, das Strafrecht und das gerichtliche Verfahren 2 Altenburg, 9. Dezember. Die »Altenb. Ztg.« berichtigt die über den Gesundheitszustand des Prinzen Mori verbreiteten Nachrichten dahin z daß das Befinden Sr. Hohelt ein durchweg befriedigendes un gutes ist, Bremen, 6. Dezember. Für das mit Neujahr in Kraft tretende Reichsgesetz über Schiffsvermessung bedarf es einer neuen Behörden- Organisation, eines Vermessungsamtes und einer Revisionsinstanz. Der Senat beabsichtigt, sich dabei, wie in Lübeck geschehen, eng an die bestehenden Ver— hältnisse anzuschließen, um jeden weitläufigen Apparat zu vermeiden. . Oesterreich⸗Angarn. Wien, 9. Dezember, Die def. rung sucht, wie der „Ugence Havas« gemeldet wird, den für Oesterreichs Handel im Ädriatischen Meere nachtheiligen Folgen eines durch die Laurionfrage etwa entstehenden Konfliktes vor, zubeugen und wäre deshalb bemüht, der Beilegung des Laurtonhandels durch eine schiedsrichterliche Ausgleichung

Vorschub zu leisten.

In der Sitzung der Rational !Versammlung vom 6. Dezember wurde, nachdem das Budget des Justiz Ministe⸗ riums angenommen worden, die Berathung des Etats des Mgrine⸗ und Kolonial-Ministeriums begonnen, zu welchem Herr Farcy eine Reihe von Amendements eingebracht hat, die ein Gegen— projekt zu dem Regierungsetat bilden und in ihrer Gesammt⸗ heit eine Ersparniß gegenüber dem letzteren im Betrage von 10,520,344 Fres. bezwecken. Der von der Regierung vorgelegte Etat beträgt 146,906 823 Fres. In der Spezialdiskussion wurde der Etat nach den ö hlägen unter Ablehnung aller Amendements genehmigt. . J

Versailles, ä, . (W. T. B.) Die Dreißiger⸗ Kommission hat heute ihre erste Sitzung abgehalten. Der Herzog von Audiffret⸗ Pasquier beantragte, als ersten Be⸗ rathungsgegenstand die Ministerverantwortlichkeit vorzuneh— men und darauf erst die übrigen konstitutionellen ien in Erwägung zu ziehen. Die übrigen Mitglieder der Majorität hielten die Kommission nicht für kompetent, die Frage der re—⸗ publikanischen oder monarchischen Regierungsform zu erörtern; es sei ihre alleinige Aufgabe, einen modus vivendi zwischen der Rationälversammlung und Thiers herzustellen. Der Antrag Arago's, vor seiner definitiven Beschlußfgssung erst die Mei- nung der Regierung zu hören, wurde mit 19 gegen S Stimmen abgelehnt und darauf ein Antrag Fournier s angenommen. Deiselbe geht dahin, die Regierung in Kenntniß zu setzen, daß die Kommission bereit sei, die Ansichten der ersteren zu ver. nehmen, wenn sie es für angezeigt halte, vor der Feststellung eines . Gesetzentwurfs weitere eingehende Erklärungen ierüber abzugeben. 3 . Telegramm der »Independance belge« aus Ver= sailles zufolge ist die re publikanische Union heute zu einer Sihung zusammengetreten, um ein Manifest an die Wäh⸗— ler zu Gunsten der Auflösung der Nationalversammlung zu entwerfen. Das linke Centrum hat sich zu demiselben Zwecke heute versammelt. . .

(W. T. B.) In der heutigen Sitzung der National- Versanmlung kam̃ das Budget für den öffentlichen ln. serricht zur Berathung. Mehrere Redner, unter ihnen der Bischo

Dupanloup von Orleans, richteten wegen Ernennung eine