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sucht, welche der Vermehrung der , Zahl der von Kroatien zu entsendenden Reichstags-Abgeordneten als Grund— lage zu dienen haben.
Schweiz. Bern, 10. Dezember. (W. T. B) In der heutigen Bundesrathssitzung wurden bie Regierungs⸗ Departements in folgender Weise vertheilt: Ceresole erhielt das Departement für die politischen Angelegenheiten (Stellver⸗ treter Dr. Schenk), Knüsel das der Justiz ünd Polizei (Stell vertreter Boreh, Welti das für nillitärische Angelegenheiten Stellvertreter Ceresole), Scherer das der Finanzen (Stellver- treter Knüsel,, Naeff das für Handel und Zölle . Scherer), Borel das Departement der Poösten (Stellvertreter Naeff), Schenk das für das Innere und für das Bauwesen (Stellvertreter Welti).
Belgien. Brüssel, 10. Dezember. Der Conseilspräsi= dent, Graf de Theux de Meylandkt, hat der Deputirten« tammer die Dekrete des Königs mitgetheilt, denen zufolge das Entlassungsgesuch des Kriegs⸗Ministers Guillaume an—=
enommen und das Portefeuille des Kriegsministeriums dem Minister des Auswärtigen, Graf d'Aspremont-Lynden, übertragen wird.
Großbritannien und Irland. London, 9. Dezember. Der Hof siedelt am 17. d. R. von Windsor nach Osborne auf der Insel gn über, um dort, wie üblich, das Weih⸗ nachtsfest zu verleben. . ̃
— Der Prinz und die Prinzessin von Wales sind von ihrem Besuche bei Lord Suffield in Gnuton nach Schloß Sandringham zurückgekehrt, woselbst 966* Königlichen Hoheiten heute die ö der japanischen Gesandtschaft empfingen.
— Das Kabinet trat gestern in der Downing⸗street zu einer Berathung zusammen, bei der mit Ausnahme es Lord⸗ Kanzlers und des Herzogs von Argyll sämmtliche Minister zu⸗ gegen waren.
— Die japanischen Gesandten gaben am Sonnabend Abend im Buckingham⸗Palace Hotel ein diplomatisches Ban kett, bei welchem der Premier⸗Minister Gladstone, Earl Granville, der russische Botschafter, die Gesandten Schwe⸗ dens, der Niederlande, Belgiens und Italiens, Viscount Enfield, der Unterstaatssekretaͤr der äußeren Angelegenheiten zugegen waren.
Frankreich. Paris, 9. Dezember. Auf der Tages- ordnung der vorgestrigen Sitzung der Nationalversam'm— lung vom 7. Dezember stand der Etat des Ministeriums des Auswärtigen. Herr Depasse und mehrere andere Mitglieder der Rechten hatten eine Reihe von Amendements eingebracht, durch welche vermittelst Einzlehung und Beschrän— kung zahlreicher diploniatischer Vertretungen der auf 17 Millio- nen Fres. sich belaufende Etat, der 1851 nur 7 Millionen be⸗ trug, um 1,828,890 Fres. reduzirt werden soll. Der Bericht⸗ erstätter, Herzog von Decazes, erklärte, die Kommission habe bereits, im Einvernehmen mit der Regierung, namhafte Abstriche vorgenommen, aber die Würde Frankreichs im Auslande dürfe nicht kompromittirt werden. Sas Budget pro 1873 sei um zwei Millionen niedriger als das von 18516. Her Unterschied gegen 1851 sei theils durch die allgemeine Differenz der Preise, theils durch die im Interesse des Handels stattge⸗ hahte Vermehrung der Diplomatie hinlänglich motivirt. Da. mit ist die Generaldiskussion geschlofsen. — In der Spezial⸗ diskussion wurden die bei den Gehältern der Ministerialbeamten und bei den sächlichen Ausgaben beantragten Abstriche ver— worfen. Zu Kap. III. (Gehälter der Gesandten und sonstigen diplomatischen Agenten) beantragte Herr von Jouvenel, von dem Gesammtbetrage mit 66 Millionen 33 Millionen Franes zu streichen, aber nach längerer Debatte wurden auch bei diesem Kapitel die Abstriche abgelehnt, fürdieselbe erhoben sich nur 62 Mit.
lieder. — Ebenso wurde ein Amendement des Hrn. Clapier,
n Marseille einen diplomatischen Agenten zur Legalisirung der Papiere der nach dem Oriente relsenden Franzosen anzu⸗ stellen und hierfür 10,000 Fres. aus usetzen, vom Bericht— erstatter bekämpft und verworfen. Hr. de La Rochette wünschte das Ninisterium des Innern über die Vorgänge am Abend des 26. September d. J. in Nantes (Beleidigung der von Lourdes zurückkehrenden Pilger) zu interpelliren. Auf Antrag des Hrn. v. Remusat, der das Ministerium des Innern interimistisch führte, wurde die Interpellation um 1 Tage verschoben. Hr. Desbassayns de Richemont machte den Minister auf die Christenverfolgung in Japan aufmerkfam. Hr. v. Re⸗ musat hält die betreffenden Nachrichten für übertrieben, erklärte jedoch, Erkundigungen einziehen und eventuell bei der japani- schen Regierung auf Abhülfe dringen zu wollen.
— Das »Bien publicn enihält über die Minister⸗ ernenn ungen Folgendes:
»Die Regierung konnte ohne eine entschieden feindliche Er⸗ klärung der Kommisslon nicht anders handeln, als sie gehandelt hat. Da der Augenblick, ein homogenes Ministerium zu bilden, noch nicht gekommen ist, so mußte man vermeiden, der Auswahl der Minifier den Charakter, se es einer Provokation der Gegner, sei es einer Ver⸗ zichtleistung auf die aufgestellten Grundsätze und die im Einklange mit den treuen Freunden der Regierung verkündete Politik zu geben. Die Ministerernennungen tragen vorwiegend den Charakter der 6 n Man kann sie uninöglich als eine Aenderung der Re— gierungepolitik auffassen Wenn man nicht sagen kann, daß es endgiltige Lösung ist, so kann man doch behaupten, daß es eine An— bahnung zu ihr eine ernsthafte Aussicht auf eine gute Lösung ist. Welt davon entfernt, mit einem feindseligen Charakter verfolgt zu werden, werden die Studien der Kommission in Zufunft ruhiger und deshalb praktischer sein. Man wird weniger mißtrauisch sein, und die endgiltige Uebereinstimmung kann sicherer erzielt werden, sei es in der Kommisston selbst oder, wenn es sein müß, in der Ver. sammlung. Das Land wird der Regierung Rechnung tragen sür diese neue Anstrengung, um die Ruhe zu sichern und den Geschäften die unumgänglich nothwendige Sicherheit zu geben. Bie Krisis ist so zu sagen gelöst. Die Arbeiken der Kommisston können einige Zelt erbeischen; aber eine Krisis ist nicht mehr zu befürchten; wir heben diesen Punkt hervor. Man wird nach Diskussionen, aber ohne ge⸗ waltsame Erschütterungen dahin gelan en Anträge zu stellen, die man der Kammer vorlegen wird. Wenn die Regierung und die
ommission nicht in allen Punkten überecinstimmen, fo? wird die
ersannmnlung mit Reife und in einer Stimmung votiren, welche die versöbnlichen Anstregungen der Regierung ohne Zweifel modifl— zirt haben werden. Velt Einem Wort, wir treten in eine Periode ernsthafter Arbeit, ernsthafter Studien, deren Lösung eine Haupt— wichtigkeit haben wird; aber wir treten aus einer heftigen Krisis heraus, die jeden Augenblick in eine Katastropbe umschlagen konnte.
Ungeachtet der Gegenmaßregeln des Polizei⸗Präfekten greift die Bewegung zu Gunsten der Äuflösung der Rational— verfammlung doch rasch um sich und bie betreffenden Peti— tionen werden mit zahlreichen Unterschriften bedeckt. In Ver⸗ ggilles cirkulirt ebenfalls elne an den Präsidenten gerichtete Adresse, worin die theilweise oder vollständige Auflösung ver— langt wird. .
d Der Pariser Gemeindergath hielt am 7. 8, eine Sitzung, in welcher nach langer Debatte folgende Beschlüffe gefaßt wurden; ⸗
17 Es ist im Wege der öffentlichen Subskription oder des Zu⸗ schlags eine Summe von 95 Milllonen Fres. unter späͤter festzuse ßen. ben Bedingungen aufzunehmen,. 2 Veit dem Erträgnißz, in An⸗ leihe sind die beiliegend spezifizirten Ausgaben (schwebende Schuld,
öffentliche Arbeiten, S äuser) zu decken, welche sich zusammen auf i. Millionen e dn do f Cent. belgu en 3 Der cirkulirende
Theil der schwebenden Schuld soll im Jahre 1875 den Betrag von
30 Millionen Fres. nicht übersteigen. .
Während der Sitzung, in welcher der Präfekt des Seine / Departements, Leon Sah, noch mehrmals das Wort führte, verbreitete sich die Kunde von der Ernennung des Seine⸗Prã⸗ fekten zum Finanz⸗Minister. Nach aufgehobener Sitzung empfing Herr Leon Say in seinem Kabinet die Glückwünsche des Büreaus, sowie des Gemeinderaths und nahm darauf von demselben Abschied. .
— Der Bagno von Toulon, der einzige, welcher noch in Frankreich besteht — die von Rochefort und Brest gingen schon vor einigen Jahren ein —, wird jetzt ebenfalls aufgehoben werden, und man hat bereits mit dem Fortschaffen der Sträf⸗ linge begonnen. Die »Entreprenante« hat einen Theil dersel⸗ ben eingeschifft, um sie nach dem Senegal, den Antillen und Cayenne zu bringen. Bis zum 31. Dezember 1873 soll der Bagno vollständig geräumt sein. — . .
— 19. Dezember. (W. T. B.) Die französische Regierung hat ein Konsulat in Stuttgart errichtet und Tallenah zum dortigen Konsul ernannt.
Ver sailles, 10. Dezember. . T. B) Der gestrige Beschluß der Dreißiger ⸗Kommifsion, betreffend die An⸗ nahme des Fournier'schen Antrages, wodurch die Regierung aufgefordert wird, ihre Ansichten resp. Vorlagen in Betreff der Minister⸗Verantwortlichkeit und der weiteren konstitutio⸗ nellen Reformen der Kommission zu unterbreiten, wird aller Wahrscheinlichkeit nach bereits in dem heutigen Ministerconseil zu eingehender Beraihung gelangen. In parlamentarischen Kreisen wird der Beschluß der Kommissson als ein Entgegen⸗ kommen betrachtet, welches einer weiteren Verständigung die Wege ebnen dürfte.
Spanien. Madrid, 4. Dezember. Die heutige Ga- cetas mieldet, daß in der Provinz Valencia in Aleata de Chik— bert eine carlistische Erhebung von den Karabiniers und . wurde, wobei der Bruder des Cabecilla
ecala fiel.
— Der Militär⸗Kommandant von Caceres zeigt die Nie—⸗ derlage der Aufständischen von Malpartida und anderer Orte von Andalusien an, sowie die Gefangennehmung der revolu⸗ tionären Junta und die Beschlagnahme von wichtigen Pa— pieren derselben. —
— Der vTiempo« vom 4 d. M. meldet: Heute früh wur— den Truppen nach Gijon (Asturien) gesandt, wo die Ruhe während der Nacht ernstlich gestört worden war.
Ferner wurde der Befehl gegeben, die portugiesische Grenze strenger zu überwachen, um den Rebellen jede Zufuhr von dieser Seite her abzuschneiden.
— . Hundertundvierzig earlistische Gefangene wurden gestern in 9. eingeschifft, um nach den Kanarischen Inseln gebracht zu werden.
— S. Dezember. Die Abgesandten der Provinzialstände von Asturien, welche dem König und seinem ältesten Sohn, als dem Inhaber des Titels eines Prinzen von Asturien, bie Huldigung ihrer Provinz darzubringen beauftragt waren, sind nach vollständiger Genesung des Königs gestern feierlich im Beisein der Minister und anderer hoher Staatsbeamten empfangen worden. J Aus den Provinzen wird gemeldet, daß die bei der neulichen Ziehung ausgehobenen Rekruten sich in aller Ruhe gestellt haben und daß auch in den großen Städten, wo die republikanische Partei stark vertreten ist, wie in Sevilla, Cor⸗ doba, Valencia, Tarragona, Zaragoza, Santander und Oviedo, die öffentliche Ordnung ungestört blieb. .
Italien. Rom, 6. Dezember. Der König empfing gestern den Präsidenten, die Vize Präsidenten und die Sekret re des Juristentages. An demselben Tage gab der römische Bürgermeister Graf Panciani Namens der Stadt den Mit⸗ gliedern in den prachtvoll erleuchteten Sälen des kapitolinischen Museums ein Fest. Abends erschien auch der Kronprinz Humbert.
— 10. Dezember. (W. T. B.) Der Gesetzentw urf, be⸗ treffend die religiösen Körperschaften, stand in der heutigen , , Sitzung der Kammer zur Berathung. Der Depu— ation der Linken gegenüber, welche namentlich die Aufrecht⸗ erhaltung der Generalatshäuser bekämpften, gab der Justiz⸗ Minister die Erklärung ab, daß die in den übrigen italieni⸗ schen Provinzen geltenden bezüglichen 6 nach dem In⸗ halte des Garantiegesetzes und in Gemäßheit der früheren Er— e , des Ministeriums in Rom keine Anwendung sinden
nnten.
Griechenland. Athen, 10. Dezember. (W. T. B) Das französische Geschwader, welches im Piraeus vor Anker gegangen ist, hesteht aus drei Kriegsschiffen und steht unter dem Oberbefehl des Admirals Guisean.
Türkei. Konstantinopel, 11. Dezember. (W. T. B) Im Sandjgk Sofia sind, eingetroffenen Nachrichten zufolge, Unruhen ausgebrochen. Die Regierung hat eine Spezialkoni— mission zur Untersuchung der Vorfälle entsandt.
Rumänien. Bu kare st, 10. Dezember. (W. T. B) In der heutigen Sitzung der Lammer warde die Adresfe auf die Thronrede mit 60 gegen 49 Stimmen angenommen. Dieselbe ist in durchaus könfervativem Tone gehalten und sichert sorgfältigste Prüfung der Eisenbahnfrage zu. Die letz⸗ tere wird morgen in der Kammer zur Berathung gelangen.
Nußland und Polen. St Petersburg, 9. Dezember. Einer Nachricht der »Börsen-Zeitung« aus Taschkent vom 6. November zufolge soll die Abreise des General Gouverneurs von Turkestan, General- Adjutant von Kaufmann, nach Tasch⸗ kent in der Mitte des än e,, Janugr-⸗Monats stattfinden. Im Zusammenhang hiermit steht die Expedition nach Chiwa, welche fürs nächste Jahr projektirt ist. Den Oberbefehl über die Truppen wird, wie verlautet, der General— Adjutant von Kaufmann führen. Es sei keine Frage, daß diese Expedition alle Chancen auf Erfolg habe. Der Weg von Kasäla und Perowsk bis zur Grenze von Chiwa ist durch russische, auf Rekognoszirung gewesene Detachements hinlänglich erforscht
worden, die Transportmittel (Kameele) für die Bagage der
Expeditionstruppen sind am Syr⸗Darja in gewünschter Quan⸗ tität zu haben. Holz und Wasser ist auf dem Wege gleichfalls enügend vorhanden, falls die Truppen früh im Jahre längs em Flusse Dshana⸗Darja aufbrechen.
Amerika. Washington, 9. Dezember. Der Sekretär des Innern, C. Delano, hat sich nach Euba begeben, um sich über die dortigen Zustände gengu zu unterrichten und dem Präsidenten der ereinigten Staaten Bericht zu erstatten, bevor die darauf bezüglichen Vorlagen an den Kongreß zur Berathung gelangen. . .
New-Hork, 10. Dezember. (W. T. B) Aus Lou isiana wird hierher auf telegraphischem Wege gemeldet, daß das Rie—
präsentantenhaus dieses Staats den Gouverneur Warmon
in Anklagezustand versetzt hat und den Präsidenten Grant c
gegangen ö diesem Vorgehen seine Unterstützung und sein
2 zu Theil werden zu lassen. An Warmouth Ste hat der Neger Pinchback die Gouverneurgeschäfte übe, nommen.
— Aus Velparaiso in Chile wird unterm 13. Oktobe gemeldet: Die neuen Artikel des Handelskoder sind im Kon. gresse berathen worden. — Die trangandinische Eisenbahn hat einige Fortschritte gemacht. — Die Eisenbahn von Coquimbo nach Ovalbe wird im nächsten Jahre vollendet werden. ! Die Blattern herrschen noch immer.
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Landtags ⸗ Angelegenheiten.
Berlin, 11. Dezember. In der gestrigen Sitzung det Herrenhauses nahm in der Diskussion uͤber den Gesetz. entwurf, betreffend die Ablösung der Reallasten in der Provinz Schleswig -Holstein, der Finanz⸗Minister Camp⸗ hausen nach dem Freiherrn v. Patow das Wort:
Meine Herren! Ich habe mich von dieser Diskusston fern gehal.
ten, weil sie eine Materie betrifft, mit der ich mich wenig zu beschaf.
tigen pflege, und ich die Vertretung der Staalsregierung in den besten Händen weiß, in den Händen des Herrn Regierung Kommiffarg Wenn aber über dlese gran eine gewisse Bitterkeit und artnäckig. keit seitens verschiedener Angehörigen der Propinz Schlesw g. Holstein zum Vorschein kommt, so glaube ich doch dem allgemeinen Interesse zu dienen, wenn ich in der Kürze meinen Standpunkt darlege. Wenn ich die Sache richtig auffasse und wenn ich an den Aeußerungen fest. halten die von den Vertretern dieser Provinz selbst dahin efallen sind, daß sie das Zustandekommen des Gesetzes dringend wünschen und daß ie uns wiederholt ere g haben, an Einzelnheiten das Zustande' ommen dieses Gesetzes nicht scheitern zu lassen; da glaube ich doch, daß die Staatsregierung die Aufgabe richtig gefaßt hat, im gegen. seitigen Interesse der Berechtigten und Verpflichteten, eine Lösung des bestehenden Verhältnisses herbeizuführen. Indem die Staats. Regie⸗ rung dazu schritt, hatte sie ganz gewiß das Recht der Berechtigten zu wahren. ber, meine Herren, mir scheint, daß die geehr⸗ ten Herren Vorredner auf das gleichzeitige Recht der Ver— Pflichteten etwas allzu wenig ihr Augenmerk gerichtet haben. Das haben sie namentlich alljuwenig gethan, wenn sie von dem Satze ausgehen, es entspreche dem , Recht; für eine bisher be— zogene Rente eine dem e, n, . Zinsfuße entsprechende Kapitalisi— rung zu verlangen. Ich muß diesen Satz als durchaus unrichtig be— streiken. Ich meine, Herr Wilckens hat bereits vorhin die eigentlich sachlichen Gründe in schlagender Schärfe r g Es ist unrichtig, daß der derzeitige Zinsfuß den allein richtigen Maßstab für die Ab! loͤsung ergeben soll. Die Ablösung umfaßt nicht den Moment, sondern ein Verhältniß, das von Dauer war und von Dauer fein wird!
Das ist keine Frage, daß der niedere Zinsfuß, der in Schleswig. Holstein zur Zeit besteht, was ich nicht bestreite, wesentlich darln seinen Grund hat, daß der Provinz zur Zeit die Industrie fehlt, und daß nach dem ganzen Charakter der Bevölkerung sie an den großeren Bewegungen des Geldmarktes zur Zeit noch wenig Antheil nimmt. Diese Verhältnisse gehen einer Aenderung entgegen, welche so sicher wie 2 mal? — 4 ist, den Zinsfuß höher stellen werden. Wenn man überhaupt glauben dürfte, den Anspruch erheben zu können, daß nur das Moment der augenblicklich besiehenden Verhältnisse zum Grunde gelegt wurde, so werfen Sie einmal den Blick in Europa umher. Können Sie nicht in dem kapitalreichsten Lande der Welt in diesem Augenblick 6 Prozent Zinsen für Ihr Geld erreichen? Kann es den 8 unbekannt sein, daß wir erst vor Kurzem in England das
chauspiel erlebt haben, daß die Bank sich genöthigt geschen hat, bis auf 7 Prozent Zinsen zu steigen, und daß sie nur nach einigen Wochen auf 6 pCt. zurückgegangen ist. Wem ist es denn unbetannt, daß unsere preußische Bank in diesem Augenblicke ihren Lombardsatz auf 6 pCt. gestellt hat. Würden die Herren aus Schleswig / Holstein eine Spazierfahrt hierher machen, so würden sie vorübergehend einen höheren Zinsfüß erhalten können. Nun wird man sagen; wir erhe— ben den Anspruch, daß das Kapital, was wir anlegen, absolut sicher angelegt sei. Nun, meine Herren, die Auffassungen in der Be— ziehung sind verschieden, sie sind verschieden in den Landes. theilen, wo man mit der modernen Bewegung der Geldverhält. nisse vertraut ist, und sie sind verschieden in den Landestheilen, wo man diesen Dingen ferner steht. Ist es Einem von Ihnen un— bekannt, daß sichere 4prozentige Eisenbäbn-⸗Prioritäten, dle so sicher sind, wie irgend eine Anlage in Hypotheken sein mag, zu pari und darunter zu haben sind. Wenn nun durch Vermittelung des Staats die Möglichkeit geschaffen wird, ein Kapital bei einer Rentenbank n 22 „fachen Betrage, d. i. zu 45 pEt, zu haben und gleichzeitig ie, Möglichkeit gegeben ist, den Ankauf einer solchen völlig sicheren Prioritdt zu machen, wo kann da von einer Ungerechtigkeit die Rede sein⸗ ;
Meine Herren! Ich schließe, indem ich die Bitte Ihnen ans Herz lege: es ist wohlgethan, die Rechte der Berechtigten gehörig zu achten und zu ehren, aber, meine Herren vergessen Sie nicht, dasselbe zu thun gegenüber den Rechten der Verpflichteten.
— Der dem Hause der Abgeordneten vorgelegte Ent wurf eines Geseßes, betreffenb die Aufhebung des Jagdrechts auf fremdem Grund und Boden in den vor— mals Kurfürstlich hessischen und en, ,,. hessi ˖
3
schen Landestheilen und in der Provin chleswig⸗ Holstein, lautet:
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen z. berordnen, mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtags der Monarchie, was folgt: .
Fiel. Die Jagdrechte auf fremdem Grund und Boden ein schließlich der Jagdfolge die Jagddienste und Gegenleistungen, soweit solche in den cheinals Kurfürstlich hessischen und Großherzoglich hessi⸗ schen Landestheilen und in der Provinz Schleswig -⸗Holstein noch be⸗ stehen werden hiermit aufgehoben. ;
Bei Grundstücken, welche in Erbpacht, Erbzins oder Erbfeste verliehen sind, geht, gieichviel ob ein Dritter oder der Erbverpächter der Erbzinsherr, der Erbfesteverleiher zur Ausübung der Jagd auf ihnen berechtigt war, die fernere Ausübung derselben auf den Erb⸗ pächter, Erbzinsmann oder Erbfest er über. ;
Die bestehenden Jagd ⸗Pachtverträge, soweit sie ein Jagdrecht auf fremdem Grund und Boden betreffen, trelen außer Krast. J Eine Trennung des Jagdrechts vom Grund und Boden als dingliches Recht kann ferner nicht mehr stattfinden.
82 Mie n ung der Jagdfolge, der Jagddienste und Gegen⸗ leistungen geschieht ohne Entschädigung. ;
„JZür das fiskalische Jagdrecht auf fremdem Grund und Boden wird den Grundeigenthümern die Entschädigung erlassen.
Den zur Jagd auf fremdem Grund und Boden berechtigten Ge⸗ meinden, Korporationen, Instituten, Standesherren, Gutsbesißern 1 n nn Privaten wird aus der Staatskasse Entschädigung ge— währt.
Sa 3. Die vergedachte Entschädigung besteht in den vormals kurhessischen und Großherzoglich hessischn Landeztheilen in dem Ka— ,, von acht Silbergroschen sechs Pfennigen für jeden Hektar, n, der Provinz Schleswig-Holstein aber in Kapitalbeträgen von zwei Silbergroschen bis ein Thaler zehn Silbergroschen für den Hektar nach Maßgabe der diesem Gesete beigefügten Nachweifung.
§. 4. Die Ansprüche auf Ent chädigung für den Verlust der aufgehobenen Jagdrechte müssen bis zum 1. Januar 1874 bei der Negierung, in deien Bezirk die betreffenden Jagbreviere liegen, unter Bezeichnung der Lage und des Flächeninhalts, sowie des zur Anwen dung kommenden Entschädigungssaßzes schriftlich angemeldet werden.
Werden die Entschädigungsansprüche binnen der geseßzlichen Frist nicht angemeldet, so gehen die Berechtigten derfelben verlustig.
85S. 5. Die Koppel; und Mangjagd. Berecht gen tbeilen' öte Ent— schädigung nach Maßgabe der ihnen an der Jagd zuständig gewesenen
Antheile. Die Berechtigung zur hohen Jagd giebt nur, insoweit es sich um Jagd in Waldüngen handelt, Anspruch auf Anthell an der
Entschädigung
ande sherrlich Erneuerung der b de die bleiben der Verordnung der Bezirke egierung vorbehalten. In der Provinz Schleswig Solstein treten zugleich mit
j die Vorschriften des Jagdpolizei⸗Gesetzts vom 7. März ah wur g. Ges . Samml. Seste 1656) mit Ausschluß der §5. 18
d 26 in t. ö 4 m vormaligen Kurfürstenthum Hessen bleiben die Bestimmungen esetzös vom 7. September 1865 (Sammlung von Gefetzen ! Kurhessen, Seite 571, soweit solche nicht mit dem gegenwärtigen Hesetze in Widerspruch stehen, in Gültigkeit, und finden? nament ich dessnn Vorschriften über die Jagdausübung, tung der Jagdnutzung durch die Gemeinden auch auf diejenigen Fälle Anwendung, in welchen die Aufhebung des Jagdrechts auf fremdem Grund und Boden durch das gegenwärtige Gesetz eintritt
Ebenso bleiben in den vormals Großherzoglich hessischen Landes Bestimmungen der Geseße vom 36. Juli 1818 Regie- g5-Blatt Seite 229) und vom . August 1858 Regierungs. Blatt Seite 357) soweit solche nicht mit dem gegenwartigen Gesetze in
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Dleselbe fällt zur einen Hälfte an den zur hohen und älfte an den zur niederen Jagd berechtigk
Die zum Schutze der auf a r . . Vogelkojen zu treffenden Maßregesn, die
chleswigschen Westsee⸗Inseln
ehenden und die Ertheilung neuer Konzessionen
ür
in Gültigkeit.
Das gegenwärtige Geseß tritt mit dem 1. März 1853 in Oldenburg
kachweisung der in den einzelnen Gemarkungen der Provinz ; hi glu. gr, für den Hettar zu entrichtenden Jagd
Entschädigungs · Kapitalien.
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Hardes ⸗ oder Kirchspielvogtei . Bezirke,
Kirchspiele, Gemeinden, Güter oder Stadt- feldmarken,
Haderdleben.
haders leben.
Klasse a. zu 2 Sgr. Kapitals Entschädigung pro Hektar. Gemeinde Hjernhütt des Kirchspiels Hammelef der Hardesvogtei Hadersleben 3. Kirchspiel 6 der Hardesvogtei Haders.« leben J. mit Ausschluß der Gemeinden Uldall und Uldalllund.
Gemeinden Oberjersdal, Abkjer und Arnitlund
des Kirchsplels Wittstedet der Hardesvogtei Rendsburg.
Hadersleben JI.
Kirchspiel Jigerup der Hardesvogtei Hadersleben II. Gemeinden Ozenwatt und Stursbüll, des Kirch. spiels Ogenwatt der Hardesvogtei Hadersleben IJ.
Kirchspiel Carlslund der Hardesvogici Rödding.
Gemeinden Fädstedt mit Fädstedtost und Knorberg / mit Beenberg des Kirchspiels Hygum der Hardeg.
vogtei Rödding.
Die Hardesvogtei Toftlund mit Ausschluß der Ge— meinde Baulund · Wellerup des Kirchspiels Agers . kow, der Gemeinde Noost des Kirchspiels Arrild, der Gemeinden Götterup und Tislund des Kirchspiels Tiislund, der Gemeinde Toftlund des Kirchspiels Toftlund und des Kirchspieis
Branderup. Die Gemeinden Endrupskow mit Gjelsbro und
Thiset der adeligen Güter Gramm und Nübel.
Der ganze Kreis. mit den Außendeichs Ländereien.
Klasse h. zu 4 Sgr. Kapitals -Entschädigung pro Hektar.
Strydstrup der Hardesvogtei Hadersleben J.
Gemeinden Ustrup, Weiböll und Högelund des
i ff l Wittstedt der Hardesvogtei Haders— eben
watt und Stursböll. Die Kirchspiele Nustrup und Sommerstedt der
Hardesvogtei Hadersleben 11. mit Ausschluß der Oldenburg.
Gemeinde Sommerstedt.
Das Kirhspiel Branderups die Gemeinde Bau— lund⸗Wellerup des Kirchspiels Agerskow, die Gemeinde Roost des Kirchspiels Arrild, die Ge= meinden Götterup und Tüslund des Kirchspiels Tiislund und die Gemeinde Toftlund des Kirch- spiels Toftlund der Hardesvogtei Toftlund.
Die adeligen Güter Gramm und Nübel mit Ausschluß der Gemeinden Endrupskow mit Gjelsbro und Thiset.
Die Kirchspiele Hellewadt und Eckwadt und die Gemeinden Norderenleben, Lunderup und Myols des Kirchspiels Ries der Hardesvogtei Apenrade.
Adeliges Gut Ahretoft mit Paulskrug.—
Hardesvogtei Flensburg mit Ausschluß der Kirch- spiele Groß und Klein ⸗Solt.
Die von den Feldinarken der Hardesvogtei Flens—= burg enkiavirten adeligen Güter resp deren
Gemeinden
Hardesvogtei Bredstedt, Flecken Bredstedt und
adeliges Gut Mürebüll.
vogtei Schleswig J.
Die St. Michaels Landgemeinde der Hardesvogtei
Schleswig lI.
Die Gemeinden Norbye, Bocklund, Esprehm, Owschlag, Namsdorf, Sorgwohld, Groß. und Klein ⸗Breckendorf der Hardesvogtei Fleckebye.
Die Gemeinden Krogaspe, Gnutz, Böcken, Bram mer und Bockel der Kirchspielvogtei Nortorf.
Die Gemeinden Alten und Nien ⸗ Kattbeck der Kirchspielvogtei Rendsburg.
Die Gemeinden Vesdorf, Gockels, Gribbohm, Holstenniendorf, Vgale, Vag ler · Landweg / Nüt · teln, Vaaler⸗ und Nütteler⸗Moor, Wacken und
Seefeld, Warringholz, Agethorst, Nienbüttel, Kohlenbeck und Bockelrehm der Kirchspielvogtei Schenefeld. .
Gemeinden Lußhorn, Heede und Langeln.
Gemeinden Hasenmoor mit Fuhlenrühe, Bimöhlen und Weide der Kirchspielvogtei Bramstedt.
Gemeinden Hamdorf, Schagfbaus, Hartenholm, Todesfel!e mlt Foßöhlen, Negernbötel mit Heid lathen, Bark mit Bockhorn, Fehrenbötel mit Schoenmoor, Wittenborn, Wahlstedt, Schacken dorf. Fahrenkrug, Heidmühlen mit Radesforde, Glashütte der Kirchspielvogtei Segeberg.
Adliges Gut Erfrade, Kanzleigut Kuhlen.
Klasse e. zu 8 Sgr. . Kapitals -Entschädigung pro Hektar.
Der ganze Kreis, insoweit derselbe nicht in Klasse b. und d. gehört. ; .
Der ganze Kreis, insoweit derselbe nicht in Klasse a. und b. gehört.
Der ganze Kreis. .
Die Kirchspiele Hollingstedt und Treyg, sowie dle Gemeinden Ober- und Nieder ⸗ Selk des Kirch 6e Haddebye der Hardesvogtei Schleswig J.
Die Kirchspiele Eggebeck und Havetoft, sowie die Gemeinden Ober- und Nieder ⸗Stolk des Kirch⸗ spiels Fahrenstedt der Hardesvogtei Schleswig!l.
Die Hardesvogtei Friedrichstadt.
sowie über die Verpach⸗
Hardes oder Kirchspielvogtei ⸗Bezirte⸗
Kreis.
Kirchspiele, Gemeinden, Güter oder Stadt. feldmarken.
Eckernförde.
Kiel. Steinburg.
l er dithmarschen.
Norder
dithmarschen. e Tr
SHadersleben.
Apenrade.
Sonderburg.
Flensburg.
Ploen.
Insel Pellworm und Nordstrand und die Koege Segeberg.
Steinburg.
Pinneberg. Gemeinden Uldall und Uldalllund des Kirchspiels
; Ploen. Kirchspiel Orenwatt der Hardesvogtei Haders. leben II. mit Ausschluß der Gemeinden Oxen—
Segeberg.
Die Kropp und Meggerdorfer Harde der Hardes— Steinburg.
Stormarn.
Flensburg.
Schleswig. Eckernförde.
Bomsgraben, Ohrsee, Puls und Kammershorst, Rendsburg.
Eckernförde.
Kiel
Ploen. Oldenburg. Segeberg.
Pinneberg.
Der ganze Kreis, insoweit derselbe nicht in Klasse
b. f. und g, gehört.
Der ganze Kreis, insoweit derselbe nicht in Klasse
d., g und h. gehört.
Die irc sy elvo eien Erempe, Wilster und St. Margarethen, die Stadt Glückstadt, die adeligen
Güter Groß. und Klein- Colmar und Reuen—
dorf und die Engelbrecht'sche und Blom'sche
Wildniß.
Der ganze Kreis.
Der ganze Kreis. ö Gemelnde Timmaspe der Kirchspielvogtei Nortorf. Gemeinden Schülp, Jevenstedt, Bramkam Brei
holz, Stafstedt, Hammwedel/ Schwabe, Schacht⸗ helm. Hörsten, Luhnvich und Westerrönfeld der Kirchspielvogtei Rendsburg und Kanzleigut Ha⸗ nerau.
Insel Fehmarn.
— Klasse d. zu 12 Sgr. Kapitals - Entschädigung pro Hektar.
Der ganze Kreis, insoweit derselbe nicht in die
Klassen a. und b. gehört.
Das Kirchspiel Loit mit Ausschluß der Gemeinden Bodum, Norby und der Insel Barfoe, das Kirchspiel Ries mit Ausschsuß der Gemeinden Norderenleben, Lunderup und Myols, die Ge= meinden Aarsleben und Nübbel des Kirchspiels Jordlirch und die Gemeinde Bollersleben! des Kirchspiels Bjol derup der Hardesvogtei Apenrade.
Das Kirchspiel Atzbüll und die Gemeinden Süder. Hostrup, Stübbeck und Aarup des Kirchspiels Gravenstein, Stadtfeld Apenrade.
Der ganze Kreis.
Der ganze Kreis, insoweit derselbe nicht in die Klassen b. und Ff. gehört,
Gemeinden Bargfeld, Meezen, Homfeld, Rade, Bünzen, Luhnstedt, Innien, Tappendorf, Mörel, Nindorf, Bargstedt, Oldenhütten und Heinken⸗
borstel der Kirchspielvogtei Nortof.
Gemeinden Ohe, Hoebeck, Schüldorf, Osterrönseld, Schacht, Audorf, Ostenfeld, Rade, Osterstedt,
Berringstedt, Reinmels, Nienborsiel, Maisborstel, Todenbüttel, Hale, Embühren, Bringjahe der Kirchspielvogtei Rendsburg.
Gemeinden Vaasbüttel und Lütgenwestedt der Kirchspielvogtei Schenefeld.
Die Gemeinden Tungendorf, Brachenfeld und Bönebüttel der Kirchspielvogtei Neumünster, Stadtfeld Neumünster.
Gemeinden Einfeld und Loop der Kirchspielvogtei Bordesholm.
Dig Kirchspielvogtei Ploen mit Ausschluß der Gemeinden Karpe, Dörnick, Bredenbeck, Pehmen, Vorwerk Ploen und Ruhleben.
Der ganze Kreis, insoweit derselbe nicht in Klasse b./ é. und g. gehört.
Der ganze Kreis, insoweit derselbe nicht in Klasse C. und e. gehört.
Der ganze Kreis, insoweit derselbe nicht in Klasse b. g. und i. gehört.
. Klasse e. zu 16 Sgr. Kapitals -Entschädigung pro Hektar. Gemeinden Karpe, Dörnick, Bredenbeck und Peh⸗ men der Kirchspielvogtei Ploen.
Die sogenannten Walddörfer im Bezirk des adeli⸗
gen Klosters Preetz.
Die adeligen Guter des früheren Preetzer Distrikts
Flecken Prerß.
Die Großherzoglich oldenburger Fideikommißgüter
. Kremsdorf, Bollbrügge und Freldorf
Sütel.
Die adeligen Güter Augustenhof, Bürau, Claus dorf, Gaart, Goddersdorf, Goertz, Großenbrode, Johannisthal, Löhrsdorf, Puttlos, Rosenhof, Satjewitz Segalendorf mit Blankendorf, Siggen, Süßau, Neuenkirchen.
Die Lüb'schen Stiftsdörfer Cloetzin, Dazendorf,
Giddendorf, Heringsdorf, Kembs, Rollin, Suls⸗ ö. Stadtfeldmarken Oldenburg und Heiligen hafen.
In der Kirchspielvogtei Bramstedt die Gemeinden Wackendorf, Götzberg, Kisdorf, Winsen, Oers—= dorf, Hüttblek, Kattendorf, Ulzburg, Hennstedt, Nahe, Itzstedt, Sievershütten, Bredenbeckhorst, Struvenhütten, Stuvenborn.
In der Kirchspielvogtei Segeberg die Gemeinden Traventhal mit Triangel, Tegelbeck und Herren⸗ . Dreggers, Wackendorf, Bühnstorf, Bah. renhof.
Die Kirchspiele Breitenberg, Stellau und Münster⸗ u erscheinen lassen.
dorf der Herrschaft Breitenburg. Stadtfeldmark Itzehoe. Das klösterlich Uetersen'sche Gut Horst. Die Kirchspielvogtei Trittau. Das Kanzleigut Tangstedt.
Klasse f. zu 20 Sgr. Kapitals ⸗Entschädigung pro Hektar. Der geschlossene 1. Angeler Güterdistrikt. Der ganze Kreis, insoiveit derselbe nicht in die Klassen b. und C. gebört. Der Schwansener adelige Güterdistrikt.
Gemeinde Borbye in der Hardesvogtei Fleckebye. Der ganze Kreis, insoweit derselbe nicht in die diese Leistungen gegenstandslos geworden sind.
Klassen p., C. und d. gehört.
Klasse . zu 24 Sgr. Kapitals ⸗Entschädigung pro Hektar. Der Dänisch⸗Wohlder adelige Güterdistrikt. Die Kirchspielvogtei Bordesholm mit Auoͤschluß der Gemeinden Einfeld und Loop. Adeliges Gut Bothkamp. Der ganze Kreis, insoweit derselbe nicht in die Klassen d. und e. gehort.
Der ganze Kreis, insoweit derselbe nicht in die
Klassen e. und 6. gehött.
In der Kirchspielvogkei Segeberg die Gemeinden Söhren Reinsbeck, Stubben, Eilsdorf, Struck. dorf, Wulfsfelde.
Die adeligen Güter Glasau, von dem Gute Muggesfelde, das Dorf Nehms, Müssen, Rohls—« dorf / Wensien, Seedorf mit Hornstorf, Prons. dorf, Travenort.
In der Kirchspielvogtei Ranzau die Gemeinden Seth, Eckholt, Coelln, Reisieck, Ellerhop und Thiensen. .
In der Kirchspielvogtei Elmshorn Flecken Elms « horn mit Klostersande, Kaltenweide mit Vorm—
stegen, Langeloh, Hainholz, Raa und Besenbeck. In der Kirchspielvogtei Pinneberg die Gemeinden Borstel mit Hohenraden, Kummerfeld, Pris. Gen . besißern seit dem Geseße vom 26. Juli 18148 bis zum vorgenannnen
dorf und Esing.
Stormarn.
Stormarn.
Pinneberg.
Stormarn
—— 5 1 d ,
und Könholz.
Kirchsplelvogtei Reinfeld, das Lüb'sche Gut Trent . horst mit Wulmenau und das Lüb'sche Stifts. dorf Westerau.
Klasse h. zu 1 Thlr. 2 Sgr. Kapitals-Entschädigung pro Hektar.
4
Kiel. Kirchspielvogtei Kiel, Stadtfeldmark Kiel und
sämmtliche adelige Güter des Kreises mit Aus. schluß von Bothkamp.
KLirchspielvogtei Bargteheide.
Stadtfeldmark Sldesloe.
Adelige Güter Blumendors Froesenhurg, Grabau, Hohenholz, Höltenklinken, Jersbeck mit Stegen, Krumbeck, Mönkenbrook, Nütschau, Schulen burg, Tralau, Wulksfelde. ö.
Lüb'sche Stiftsdörfer Barkhorst, Pölitz und
Frauenholz.
Klasse i. zu 1 Thlr. 10 Sgr. Kapitals--Entschädigung pro Hektar. KLirchspielvogtei Blankenese.
In der Kirchspielbogtei Pinneberg die Gemeinden Pinnebergerdorf. Appen, Thesdorf, Halsten= beck. Rellingen, Egenbüttel, Schnelsen, Niendorf, Lockstedt.
Kanzleigut Flottbeck.
Kirch spielvogtei Reinbeck.
Adelige Güter Ahrensburg, Hoisbüttel, Wands- beck, Marienthal.
Kanzleigüter Silk und Wellingsbüttel.
Altona. Der ganze Kreis.
Die Motive hierzu lauten: In vormals kurhessischen und Großherzoglich hessischen Landes- theilen und in der Provinz Schleswig -Holstein bestehen noch Jagd-
rechte auf fremdem Grund und Boden.
In den hessischen Landestheilen sind sie zwar gegen jeden Berech ˖ tigten und in den Elbherzogthümern gegen den Fiskus ablösbar; es ist aber von der Ablssung nur erst theilweise Gebrauch gemacht
worden.
Nachdem in allen übrigen Landestheilen die Jagdberechtigungen auf fremden Grundstücken durch die frühere Gesetzgebung zur Auf⸗ hebung gekommen sind, erscheint das weitere Fortbestehen dieses Zu⸗ standes in einem verhältnißmäßig kleinen Thelle der Monarchie aus volkswirthschaftlichen, wie aus politischen Gründen unzulässig. Alus dieser Erwägung ging bereits im Jahre 1858 ein Gesetz Entwurf hervor, welcher den Zweck hatte, alle noch bestehenden Jagd- rechte auf fremdem Grund und Boden nebst Jagddiensten und den etwa damit in Verbindung stehenden Gegenleistungen zu beseitigen.
Der Gesetzentwurf würde nach vorgängiger Begutachtun durch
die betreffenden Provinzial- und Kommunallandtage der Landesver⸗ tretung in der Sitzungsperiode von 1863 69 zur verfassungsmäßigen Beschlußnahme vorgelegt, aber nur im Herrenhause durchberathen.
Die im Frühjahre 1872 wieder aufgenommenen legislatorischen Derhandlungen über einen dasselbe Ziel verfolgenden esetzentwurf führten ebenfalls nicht zum Abschluß. Der Landtag wurde geschlossen,
nachdem die Vorlage nür erst in der verstärkten Agrarkommission des
Hauses der Abgeordneten zur Durchberathun gelangt war. Die jetzige Vorlage schließt sich dem in iesem Frühjahre einge- brachten Gehrer w un! in den leitenden Grundsätzen überall an. Die Bedürfnißfrage wird nach dem Vorausgeschickten einer
weiteren Erörterung um so weniger bedürfen als sie nicht nur von
den Provinzialständen, sondern auch bei den Berathungen im Herren- hause und in der verstärkten Agrarkommission des Hauses der Ab- geordneten bejaht worden ist.
Im Einzelnen ist zu dem Gesetzentwurfe Folgendes zu vermerken.
Zu 8. 1. Mit dem Jagdrechte selbst müssen auch die Jagddiensie und die etwaigen Gegenleistungen beseitigt werden.
Soweit sie sich auf den vom fremden Jagdrechte befreiten Grund und Voden beziehen, versteht sich ihr Wegfall von selbst. Aber auch sowelt sie auf den den Berechtigten verbleibenden eigenen Jagdrevieren zu leisten sind, können sie nicht fortbestehen bleiben.
Das Gleiche gilt von der Jagdfolge, In hessischen Landestheilen
ist sie bereits durch die frühere Gesetzgebung beseitigt worden, und
war in den vormals Kurfürstlich hessischen Landestheilen durch §. 29 . Gesetzts vom 7. September 1865 und in den vormals Großherzoglich hessischen Landestheilen durch §. 8 des Gesetzes vom 26. Juli 1843. In der Provinz Schleswig - Holstein dagegen besteht sie noch gegenwärtig nach gemeinem Recht (Mitter- maier, Deutsches Privatrecht 8. 218) und muß daher ihr Wegfall ausdrücklich ausgesprochen werden. . Die Außerkraftsetzung der Jagd Pachtverträge, soweit sie ein Jagdrecht auf fremdem Grund und Boden betreffen, und die Be— stimmung, daß eine Trennung des Jagdrechts vom Grund und Boden als dingliches Recht künftig nicht mehr stattfinden darf, sind Konsequenzen des in Alinea 1 ausgesprochenen allgemeinen Grund⸗ satzes und bedürfen deshalb keiner weiteren Motivirung. . Zu §. 2. Die Jagdrechte können ohne Unbilligkeit den bisher Berechtigten nicht ohne Entschädigung entzogen werden. ö Die Entschädigung aber von den bisher Belasteten aufbringen zu lassen, muß schon aus dem Grunde Bedenken getragen werden, weil die Grundbesitzer in den altpreußischen Propinzen ünd im vor⸗ maligen Herzogthum Nassau ohne alle Gegenleistung in den Besitz
des Jagdrechts auf ihren Grundstücken gelangt sind. Ueberdies kommt in Betracht, daß es in erster Linie politische Erwägungen sind, welche
die Aufhebung der Jagdrechte auf fremden Grundstücken nothwendig
Geschieht aber die Aufhebung im allgemeinen staatlichen Interesse,
so ist es auch Sache des Staates, die bisher Berechtigten schadlos zu halten.
Es soll daher ebenso, wie es durch die Verordnung vom 30. März 1867 für Nassau geschehen ist, das fiskalische Jagdrecht auf fremdem Grund und Boden unentgeltlich aufgegeben, die den sonstigen Jagd- berechtigten gebührende Entschädigung dagegen auf die Staafsßkasse übernommen werden.
Die Aufhebung der Jagdfolge kommt allen Grundhesttzern, bezw. Jagdberechtigten gegenseitig zu Statten. Eine besondere Enischädigung kann daher dafür nicht gewährt werden. .
Der unentgeltliche Wegfall der Jagddienste welche sich auf das aufgehobene Jagdrecht bezieben, bedarf feiner Rechtfertigung, weil
Aber auch bezüglich derjenigen Jagddienste, welche auf den be- stehen bleibenden eigenen Jagdrevieren der Berechtigten zu leisten sind, hat von einer besonderen Vergütigung Abstand genommen wer⸗ den müssen. ᷓ. . ü
i den vorliegenden Materialien sind diese Dienste nicht nur großentheils streitig, fondern auch in neuerer Zeit vielfach E nicht, oder doch nicht im vollen Umfange mehr geleistet worden. ie Fest · stellung der Rechtsverhältnisse und die Werthsermittelung würden
einen Zeit- und Kostenaufwand erfordern, welcher mit dem an
sich höchst unbedeutenden Objekte im geellsten Mißverhältnisse stehen
ürde. k ö s Zu bemerken bleibt noch, daß die Provinzialstände für Schleswig Holsfein auch den Wegfall der für Aufbebung des fiskalischen Jagk« rechts und der Jagddienste bereits regulirten Ablösungsrenten bean tragt haben. Niesem Verlangen kann jedoch nicht stattgegeben wer den, da an die Stelle des früheren Jagdrechts im Wege der Novgtion Rente getreten und damit das vormalige Rechtsverhältniß vollständig umzeschaffen ist. . .
Zu J. R., Rach dem kurhessischen Keseze vom 7. September 1855 beträgt der Ablösungssatz pro Kasseler Acker 2 Sgr. Kapital. Dieser Satz wird als maßgebend beibehalten. Unter Zugrundelegung dessel⸗ ben beläuft sich die Kapital: Entschädigung für den Hektar in abge⸗ rundeter Summe auf 81 Silbergroschen. ;
In den vormals Großherzoglich hessischen Landestheilen gilt nach dem Geseze vom 2. August 1858 als AÄblssungssatz der 18sache Be trag desjenigen Ertrags, welcher das den Gemeinden und Grund-
/// e ü 8 8 M i. J 8.
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