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Rheinische III. Em. v. 58 ü. 60, do. V.
Redaction und Rendantur: Schwieger.
Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober . Hofbuchdruckerei
Folgen drei Beilagen
(R. v. Decker).
zum Deutschen Reichs—
M zA.
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Württemberg. Stuttgart, 11. Dezember. (W. T. B.) Die Abgeordnetenkammer hat in ihrer heutigen Sitzung die Inangriffnahme der nachfolgenden neuen Bahnlinien: Althausen⸗ Peullendorf ⸗ Crailsheim bis zur Grenze, Bahlingen⸗Sigmaringen⸗ Heidenheim und Um⸗Waiblingen- Backnang genehmigt.
— 12. Dezember. (W. T. B.) In der Abgeordneten kammer wurde heut die namentliche Schlußabstimmung über das neue Steuergesetz vorgenommen und erfolgte die Annahme mit 64 gegen 17 Stimmen.
Lübeck, 19. Dezember. Die beiden hiesigen Banken haben beim Senat den Erlaß eines Gesetzes beantragt, das jedem Schuldner das Recht giebt, von Neujahr ab seinem Gläubiger nach der neuen Reichswährung Zahlung zu leisten, bezw. in Rechnung zu übertragen, und worin ferner alle hier gangbaren Münzen zu dem Course, zu welchem sie als Reichsmünze in Zahlung angenommen werden müssen, zu tarifiren sind. In der Eingabe der Banken ist ausgesprochen, daß die Umwand⸗ lung der hamburger Bankwährung in Reichswährung dies Ersüchen veranlaßt habe, und daß nach Erlaß des erbetenen Gesetzes beide Banken ihre Bücher in Reichswährung führen
werden.
11. Dezember. Der in der gestrigen Nummer d. Bl. erwähnte Nachtrag zu der Verordnung vom 28. No⸗ vember 1870, die Ausführung des Bundesgesetzes vom 1. Juni 1870 über die Erwerbung und den Verlust der Bundes und Staatsangehörigkeit betreffend, lautet:
Zur Beseitigung entstandener Zweifel darüber, welche Bestallun gen im Lübeckischen Freistaate für einen in den unmittelbaren oder mittelbaren Staatsdienst oder in den Kirchen-, Schul oder Kommu- naldienst aufgenommenen Ausländer oder Angehörigen eines andern Bundesstaats zugleich die Stelle der Naturalisations - Urkunde, be— ziehungsweise Aufnahme ⸗Urkunde vertreten, hat der Senat, im Einver- nehmen mit der Bürgerschaft, beschlossen und verordaet hierdurch:
Die Funktionen, welche der §. 9 des Bundesgesetzes vom 1. Juni 1870 der Regierung oder einer Central. oder höheren Verwaltungs- behörde zuweiset, werden für den Lübeckischen Freistaat vom Senate wahrgenommen.
Derselbe wird von den durch ihn vollzogenen oder bestätigten Be⸗ stallungen, welche die Stelle der Naturalisationsurkunde, beziehungs⸗ weise Aufnahme ⸗Urkunde vertreten sollen, dem Stadt und Landamte, beziebungsweise dem Amte Travemünde Mittheilung machen, welche die Namen der also zur Lübeckischen Staatsangehörigkeit zugelassenen Personen zugleich mit den der von ihnen Aufgenommenen durch das Amtsblatt zur öffentlichen Kunde bringen werden.
Gegeben Lübeck, in der Versammlung des Senates,
am 9. Dezember 1872. ; G. Eschen burg, Dr., Sekretarius.
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Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 11. Dezember. Der niederssterreichische Landtag ist gestern geschlossen worden.
— Die Ausdehnung des für 1872 bewilligten Theue— rungszuschusses für die Beamten auf das Jahr 1873, beziehungsweise auf die Zeit bis zur verfassungsmäßigen Er— ledigung der neuen Gehaltsregulirung ist, wie dem »Prager Abendbl.« mitgetheilt wird, nunmehr, soweit die Frage im Machtbereiche der Regierung liegt, zweifellos. Auch an der Bewilligung dieser Ausgabe durch den Reichsrath ist kaum zu
des aufzufordern, sofort der ungesetzlichen Agitation zu Gunsten der
nach dem Gesetz von 1825 zu .
dergehen Petitionen, betreffend die Auflösung der Nationalversammlung, am nächsten Sonnabend in Berathung gezogen werden sollten, ein Antrag, der von Gambetta mit der Erklärung unterstützt
sehe.
stimmen werde, ohne jedoch der Bewegung für eine theilweise Erneuerung unbedingt entgegenzutreten.
zweifeln.
Pe sth, 10. Dezember. ; ; Friedrich Podmaniczky einen Gesetzentwurf über die Aufhebung der Zeitungskautionen vor. den Kolonisten⸗Gesetzentwurf bis S§. 13.
Schweiz. Bern, 11. Dezember. (W. T. B.) Der
Nation alrath genehmigte in seiner heutigen Sitzung ohne erhebliche Debatte die Botschaft des Bundesräͤths, betreffend die
Rechnung über die Internirung der französischen Ostarmee (Bourbaki).
Frankreich. Paris, 9. Dezember. . nische Linke hielt gestern eine Sitzung ab, über welche sie folgendes Bulletin veröffentlicht: .
Die Ministerveränderungen werden von der Partei nicht als geeignet betrachtet, der Regierung den patriotischen Beistand, welchen die republikanische Linke ihr in diesen schwierigen Zeitläuften gewährt, zu entfremden. Eine eingehende Debatte wurde über die Frage der Erneuerung der Kammer geführt. Die gänzliche Erncuerung wurde von fast allen Rednern im Himblick auf die in der Kammer herr⸗ schende Spaltung, in Folge deren die Geschäfte stocken, und auf die offenbare Anhänglichkeit des Landes an die republikanische Staats- form als eine Nothwenigkeit der Situation erachtet.
In Versailles wurde heute ein von 109 Deputirten der Linken und des linken Centrums unterzeichneter Antrag
vertheilt, welcher dem Dreißigerausschuß unterbreitet werden soll. Derselbe ist von den drei Vertrauensmännern des linken Centrums, Casimir Perier, Ed. Laboulaye und Ernst Picard abgefaßt und lautet: ö ö .
Die Unterzeichneten, in Erwägung, daß die gegenwärtige Lage nicht fortdauern kann, daß Frankreich eine regelmäßige Regierung braucht, die ihm seine nächste Zukunft sichert, daß es also nothwendig ist, der Republik als der geseßlichen Regierung des Landes diejenigen Einrichtungen zu geben, welche in allen freien Staaten den Ueber= gang, die Wirksamkeit und die Befugnisse der öffentlichen Gewalten y, haben die Ehre, der am 5. Dezember in den Bureaux ernann⸗ ten Kommission folgenden Entwurf als Amendement vorzulegen: Die Kommission, welche von der Nationalvetsammlung ernannt ist, um ihr einen Gesetzentwurf zur Regelung der Befugnisse der öffent. lichen Gewalten und der Bedingungen der Ministerverantwortlichkeit auszuarbeiten, wird folgende Hauptpunkte ihrer ., unterziehen: L Erstreckung der Gewalten des Präsidenten der Republik auf vier Jahre; 2 Einführung einer interimistischen Vize ⸗Präsidentschaft für den Fall einer Vakanz der vollstreckenden Gewalt und für die Dauer
dieser Vakanz; 3) vartielle Erneuerung der Nationalversammlung;
4) Bildung einer Zweiten Kammer; 5) Ministerverantwortlichteit und Regelung der Beziehungen der exekutiven Gewalt zu den
Kammern. ; NB. Es bleibt wohlverstanden, daß die also formulirten Fragen
nur eine Liste der von der Kommission zu prüfenden Punkte bilden, und daß die individuellen Meinungen der Unterzeichner in Bezug auf jeden einzelnen Puntt durchaus vorbehalten bleiben. . Unter pen Unterzeichnern sind außer den drei erwähnten Verfassern u. A.: General Chanzy, Jules Favre, Admiral
Jaures und Ricard.
* s 9 5 * Im ante rbg u se legz. Baron Kammer verwarf mit 144 gegen 116 Stimmen die Annahme
Daͤs Haus erledigte demnächst (iner von Crispi und Genossen beantragten Tagesordnung, 5. Die ministerielle Pro. d. Ausschluß, ft ff e,, e 3 g sentwurfs eine Kommission zu ernennen, welche den position betreffs des Ausmaßes dessenigen Grundes, den die Kolo⸗ gierung . er /
beer bern fin dürfen, wurde abgelehnt, und der Paragraph vorliegenden Gesetzentwurf mit dem Prinzipe der Ausdehnung in der Fassung des Centralausschusses mit 2 Abänderung angenommen, daß die Kolonisten vier Joch Grundes behalten. beinen sollte
Dänemark. Kopenhagen, 9. Dezember. Das Fol ke—⸗
thing begann heute die erste Berathung des bereits bei der Eröff.
Die republika
Grste BSeila g e Anzeiger und Koͤniglich Preußischen Staats-AUnzeiger.
— 10. Dezember. Der erste Akt des neuen Ministers Innern bestand darin, in einer Depesche alle Präfekten
Auflösung der Nationalversammlung entgegenzutreten. Die
Regierung achte, so heißt es in dieser Depesche, das Petitions—
recht, aber sie könne nicht dulden, daß die Petitionen in den Cafes und Wirthshäusern aufgelegt werden, daß diese Anstal⸗ ten sonst in öffentliche Versammlungsorte umgewandelt wür. den, aus diesem Grunde müsse man das gegen die Wirths. häuser gerichtete Gesetz von 1851 sofort streng in Anwendung bringen. — Zugleich ertheilte der Justiz.Minister Dufaure den
Befehl, alle Journale und Drucker, welche die nicht legalen
Berathungen und Adressen der Gemeinderäthe veröffentlichen,
Versailles, 11. Dezember. W. T. B.) In der heu⸗ tigen Sitzung der Nation alversammlung brachte Gas— londe den Antrag ein, daß die Versammluüng nicht vor der n g, Räumung der besetzten Landestheile auseinan—
olle. Lambert de St. Croix beantragte, daß die
wurde, daß die Linke mit Ungeduld dieser Berathung entgegen⸗ Baragnon hofft, daß am nächsten Sonnabend die Rie⸗ derlage derer, welche für die Auflösung der Nationalversamm⸗ lung agitixren eine vollständige sein werde. Die Versammlung beschloß die Berathung über die Petitionen zu Gunsten der Auflösung der Nationalversammlung auf kommenden Sonn⸗ abend festzusetzen.
— Die Breißiger ⸗Kommission hat mit 18 gegen 8 Stimmen den Beschluß gefaßt, vor Allem den Umfang der gegenwärtigen Regierungsgewalten festzustellen und demnächst den Gesetzentwurf über die Ministerverantwortlichkeit in Be— rathung zu ziehen. Der Präsident Thiers hat der Kom— mission ein Schreiben zugehen lassen, in welchem er sein Er— scheinen in derselben zusagt, um eine Einigung über die zu fassenden Beschlüsse herbeizuführen. Zu diesem Zwecke wolle er, wie es in dem Schreiben heißt, die Aufmerksamkeit der Ver— sammlung auf diejenigen Punkte lenken, welche die öffentliche Meinung Frankreichs gegenwärtig hauptsächlich in Anspruch nehmen; er werde jedoch mit bestimmten Entwürfen nicht eher hervortreten, bis der gegenseitige Meinungsaustausch dies als Zweck entsprechend würde erscheinen lassen.
— In einem bis jetzt von 105 Mitgliedern unterzeich⸗ neten Manifest der republikanischen Linken werden die Petitionen zu Gunsten der Auflösung der National- versammlung gutgeheißen. In demselben wird ferner erklärt, daß die Partei für eine vollständige Erneuerung der Versammlung
Spanien. Madrid, 9. Dezember. Nach amtlicher Mittheilung drang eine Carlistenbande in die Stadt Manresa (Catalonien) ein, wo sie jedoch von der Garnison und den Freiwilligen mit Verlust zurückgeschlagen wurde und sich in die Umgegend zerstreute. Einer Nachricht aus Malaga zufolge sind bei Privaten über 1000 verborgene Ge—⸗
wäre, so
1822.
Meine Herren! Wenn er im Laufe seiner der Finanz ⸗Minister wäre verpflichtet ge— wesen, dafür zu sorgen, daß es wirklich fertig geworden muß ich für mich in Anspruch nehmen, daß der Finanz Minister nach Kräften in allen diesen Jahren dafür ge= sorgt hat. Aber, meine Herren, im vorigen Jahre ist die Frage der Beamtenbesoldungserhöhung in die Budget- Kommission verwiesen worden, ist der Gegenstand der langwierigsten Verhandlungen gewe⸗ sen, und es hat der Staatsregierung nicht gelingen wollen, den Etat früher von der Landesvertreiung zurückzuerhalten, als im Monat März. In diesem Jahre kann ich Sie versichern, daß die äußersten Kräste und die äußerste Anstrengung aufgeboten worden sind, um Ihnen bereits am 22. Oftober den Etat vorzulegen, und daß am 12. Novem- ber, als das Haus in die neue Sitzungsperiode eingetreten ist, sofort der neue Etat wieder vorgelegt worden ist. Nun, meine Herren, heute haben wir den 11. Dezember, und wir sind zur Verhandlung über den Etat noch nicht gekommen. Wenn man diese Schuld mir zu⸗— schreiben will, dann bin ich so frei, das vollständig abzulehnen. Ich würde im Gegentheil mich sehr freuen, wenn die Praxis einträte, daß ebenso, wie die Regierung sich bemüht, das Etatsgesetz recht= zeitig vorzulegen, so auch die Landesvertretung die Güte haben wollte, dafür zu sorgen, daß das Etatsgesetz rechtzeitig fertig wird. Nun, meine Herren, ist an die Staatsregierung die Mahnung ergangen, sie möge bei ihren Bewilligungen nicht feilschen, nicht rechnen. Meine Herren! Sie haben im vorigen Jahre oder vielmehr noch in diesem Jahre, aber am Schluß der vorigen Session, ein Gesetz votirt über die Einrichtungen und Befugnisse der Oberrechnungs-= kammer. Wenn die Staatsregierung über ihre Berechtigung hinaus- geht, dann ist die Oberrechnungskammer dazu berufen, sie daran zu mahnen, daß sie das gethan hat, und deshalb glaube ich, daß die Lan= desvertretung und nament ich das Abgeordnetenhaus, welches die fis⸗ kalischen Rechte mit zu wahren und zu schüßen hat, mehr berufen ist, zuzusehen, ob die Staatsregierung über ihre Befugnisse hin ausgeht, als wie mit einer Art Tadel hervorzutreten, wenn die Regierung sich genau innerhalb der ihr gezogenen Schranken bewegt hat. Was nun die vorliegende Frage betrifft, so glaube ich, daß dabei in manchen Beziehungen nicht eine völlige Klarheit obwaltet über die Verhälmisse, die in Betracht zu ziehen sind. Na⸗ mentlich der letzte geehrte Herr Redner, der sich mehr auf juristische Deduktionen einließ, ging von der Unterstellung aus, als wenn durch die im Staatshaushaltsetat pro 1872 erfolgte Bewilligung des Quantums für Besoldungsverbesserungen für alle Beamte in der Monarchie sofort der Gehaltsbetrag festgestanden hätte, um den sich für jeden einzelnen Beamten das Gehalt erhöht haben würde. Nichts kann irriger sein, als diese Unterstellung. Das Quantum, welches zu Besoldungserhöhungen bestimmt war, hat nach den darüber beste— henden Vorschriften vertheilt werden müssen und diese Vorschriften führen durchaus nicht dazu, daß eine ganz gleichmäßige Erhöhung für jeden Beamten in der Monarchie auch nur pro rata seiner Kategorie eingetreten wäre oder hätte eintreten können. Ferner, meine . wissen, wie unsere Vorschriften über die Pensionirung liegen, e wissen so gut wie ich: im vorigen Jahre, wo es aller Welt be⸗ kannt war die Staatsregierung beabsichtige eine Besoldungserhöhung, und wo nicht minder bekannt war, daß die Landesvertretung voll ständig geneigt war, darauf einzugehen, da hat Jeder, der mit einem Pensionirungsgesuch einkam, sich die Frage vorlegen müssen: was ist mir lieber, in den Penstonszustand sofort einzutreten und der Chance, daß mein Gehalt noch erhöht werden tönnte, mich zu entschlagen, oder fühle ich mich kräftig und willig genug, in dem Staatsdienst zu verbleiben, bis daß diese Chance eintreten kann. Nun will ich nicht bestreiten, daß sich Kombinationen denken lassen, wo in dieser Weise, wenn die gesetzlichen Vorschriften mit ihrer vollen Strenge zur An wendung kämen, sich das Resultat ergeben könnte, daß eine em g Härte einträte. Sollten solche Fälle vorgelegen haben, so
fertig zu stellen. Rede anführte,
wehre entdeckt worden.
Italien. Rom, 11. Dezember. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Kammer wurde die Berathung über den Gesetz2 entwurf, betreffend die religiösen Körperschaften fortgesetzt. Die
dahin gehend, unter Ausschluß einer Spezialberathung des Re⸗
des im übrigen Königreiche bestehenden Gesetzes betreffend die religiösen Körperschaften auf die Provinz Rom, in Einklang
nung des Reichstages vorgelegten neuen Finanzgesetzes oder Staatsbudgets. J
Amerika. New⸗Hork, 11. Dezember. Eine Feuersbrunst zerstörte das große Hotel in der fünften Avenue. Zweiundzwanzig Personen vom Dienstpersonal, welche sich in dem obersten Stockwerke befanden, sind in den Flammen umgekommen. (Vergl. Tel. Dep.)
Asten. Aus Central⸗-Asien meldet die neueste indische Post, daß von einem freundschaftlichen Verhältnisse zwischen den Herrschern von Cab ul und Cash mir die Rede ist, das, wie es heißt, der fortdauernden Unabhängigkeit der außerhalb der britischen Grenze zwischen ihren Territorien gelegenen Klein staaten ungünstig sein soll. Die Kavallerie des Emirs von Cabul ist nach britischem System einexerziert worden und soll jetzt mit verbesserten Waffen und Montirungen versehen werden.
— Aus Ehina reichen die neuesten Nachrichten bis zum 31. Oktober. Die Kaiserliche Regierung hat Erlaubniß zum Bau von Schiffen nach ausländischen Modellen und zur Aus— bildung der Truppen in Gewehr ⸗Exercitien ertheilt.
22
Landtags⸗Angelegenheiten.
Berlin, 12. Dezember. In der gestrigen Sitzung des Hauses der Abgeordneten nahm in der Berathung über die Petition des Bahnmeisters a. D. Budden, welcher die Frage in Anregung gebracht hat: ob denjenigen Beamten, welche nach dem J. Januar d. J., jedoch vor der Publikation des Staatshaushalts-Gesetzes vom 17. März d. J. durch Pen sionirung aus ihrem Amte geschieden sind, für die nach dem 1. Januar d. J. liegende Dienstzeit ein Anspruch auf den durch den Staatshaushats⸗Etat normirten höheren Gehaltssatz und dem entsprechend auf nachträgliche höhere Festsetzung der Pension zustehen, der Finanz⸗Minister Camphausen nach dem Abg. Brüning das Wort:
Meine Herren! Der spezielle Fall, um den es sich hier handelt, ist mir vor wenigen Minuten bekannt geworden; er beruht auf einer Entscheidung, die im Handels ⸗Ministerlum ergangen ist; bekannt da—⸗
egen sind mir die Grundsätze, nach welchen die Staatsregierung ver- 6. hat und, wie ich glaube, verfahren mußte. Ich stimme ganz
ist die Staatsregierung in der Lage, in einem solchen konkreten Falle durch die Allerhöchste Gnade Abhülfe eintreten zu lassen. Hier im vorliegenden Falle hat es sich darum gehandelt: was ist dasschige, was der Beamte nach strengem Recht in Anspruch neh⸗ men kann, und da liegt es doch auf der Hand, daß, wenn die Be⸗ rechnung aufgestellt wird über die zu ertheilende Pension, dann kann nicht das Gehalt zu Grunde gelegt werden, welches mög- licherweise der Beamte hätte beziehen können, sondern dann kann nur das Gehalt zu Grunde gelegt werden, was der Beamte wirklich be⸗ zogen hat, und die Befugniß, dem Beamten ein höheres, als das bis- herige Gehalt beizulegen, hat allerdings nach Auffassung der Staats- regierung Letztere erst erhalten von dem Augenblicke an, wo der neue Staatshaushalts - Etat gesetzlich publizirt war. Der Auslegung, die der geehrte Herr Vorredner dem §. 4 des Etatsgesetzes hat geben wollen, glaubt in ditsem Umfange die Staatsregierung nicht beitreten zu können. Im Uebrigen finde ich gar nichts dagegen zu erinnern von meinem Standpunkte aus, wenn die Frage an die Budget⸗Kom⸗= mission oder irgend eine andere Kommission des Abgeordnetenhauses verwiesen wird. Ich habe nur den Wunsch, daß in dieser Kommis⸗ sion nicht einseitig die Interessen der Beamten vertreten sein mögen,
(W. T. B)
sondern daß recht eigentlich das Abgeordnetenhaus auch seinen Blick darauf werfe, ob es nicht bedenklich ist, di Staatsregierung zu er⸗ muntern, über die ihr durch den Staatshaushalts Etat ertheilten Be-
fugnisse ihrerseits hinauszugehen. ; . — Bei der ersten Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Abstandnahme von der durch das Gesetz vom 25. März 1872 angeordneten Ausführung einer Eisenbahn von Eschhofen nach Camberg für Staagtsrechnung, erklärte der Regierungs⸗Kommissar, Regierungs⸗Assessor hr. Frölich:
Ich kann dem Herrn Abgeordneten Arendts die beruhigende Mit- theilung machen, daß die hessische Ludwigseisenbahn ⸗Gesellschaft die Er= laubniß zur Anfertigung der generellen Vorarbeiten für eine Bahn von der Lahnbabn über den Westerwald zum Anschluß an die Cöln-= Mindener resp. Bergisch⸗Märkische Eisenbahn nachgesucht und ervalten hat. Der Herr Abgeordnete mag daraus ersehen, daß die Regierung prinzipielle Bedenten gegen den Bau einer Bahn über den Wester- wald nicht hat, ja ich glaube aussprechen zu dürfen, daß sie das Zustandekommen einer solchen Bahn mit Freuden begrüßen wird. Die hessische Sudwigsbahn -Gesellschaft hat die Vorarbeiten noch nicht vorgelegt, nach einer kürzlich eingegangenen Mittheilung steht aber die Vorlage bald bevor. Es ist hiermit also Aussicht vorhanden, daß die Wänsche des Herrn Abgeordneten resp. die Wünsche der Bewohner des Westerwaldes erfüllt werden.
Hülfeleistungen zur Linderung des durch die Sturm fluth vom 12. und 13. November verursachten Nothstandes.
der Ostseeküste- hat an den Minister des Innern das Ersuchen um Förderung des gemeinnützigen Unternehmens gerichtet und ist dem selben sofoͤrt durch ein Rundschreiben an die Provinzial Negierungen entsprochen worden. Diese werden angewiesen, dem Vereme jede eeignete Förderung zu Theil werden zu lassen, und zu diesem Be⸗ 'n für die Verbreitung des Aufrufs, den der Verein erlassen hat, zunächst mittelst schleunigster, jedoch, nicht in der Form eines amt lichen Erlasses zu bewirkenden Veröffentlichung desselben durch die Amts ⸗ und Kreisblätter und durch die sonst den Bebörden zur Ver- fügung stehenden Organe der Presse Sorge zu tragen, sowie nach Möglichkeit auf die Errichtung von Sammelstellen hinzuivirken.
Der Handels-Minister hat angeordnet, daß alle Sendungen, welche nachweislich zur Unterstützung der durch die leßten Sturm fluthen betroffenen Bewohner der deutschen Ostseeküste bestimmt und an ein zu diesem Zweck in einer der betroffenen Provinzen zusammen
dem ersten der 7 Redner bei, wenn er darauf hinweist, wie bedauerlich die Praxis sei, das Etatsgeseß nicht vor Ablauf des Jahres
Berlin. Der »Deutsche Hülssverein für die Nothleidenden an
getretenes Komite adressirt sind, auf den preußischen Staats und
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