1872 / 296 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 14 Dec 1872 18:00:01 GMT) scan diff

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nn 5 Unter Bezugnahme auf die Belanntmachun

des Berwaltun gerurhs der Schlesischen Bodenkredit Aktienbank

vom 11. Oktober d. Is. bringen wir hierdurch in Erinnerung, daß die weitere Einzahlung von 20 Prozent

in der Zeit vom 15. bis 18. dieses Monats

mit je 40 Thlr.

auf jede Aktie in den uͤblichen Geschaͤftsstunden an die Kasse der Schlesischen Bodenkredit⸗Aktienbank zu Breslau, Herrenstraße Nr. 26, statt.

zufinden hat.

Die fuͤr die Zeit vom 165. bis 18. November er. ausgeschriebene Einzahlung ist auf nachstehend verzeichnete Interimsscheine ** * S 10 1 5 8 5

icht aclänMrorläto. ö sd. 7id 6. Sol sß. iszz 35, zol 75. Joos io. 7324. 15/3. und Iss nicht geleistet worden. Wir fordern in Gemaͤßheit des 8 7. des Gesellschaftsstatuts die Inhaber vorgedachter Interimsscheine auf, die ruͤck— staͤndige Einzahlung mit 40 Thlr. auf jede Aktie nebst 6 Prozent Verzugszinsen vom Verfälltage und einer Konventionalstrafe von 10 Prozent des faͤllig gewesenen Betrages sofprt zur Vermeidung der Unguͤltigkeitserklaͤrung der Interimsscheine zu zahlen.

Breslau, den 11. Dezember 1832.

Schlesische Bodenkredit⸗Aktienbank.

Harretzki. Milch.

BVerschiedene Bekanntmachungen.

IM. 643 Bekanntmachung. Durch die Amtsniederlegung des Unterzeichneten ist der

Stargard Po sener⸗ Bürgermeisterposten der Stadt Duisburg

Eisenbahn.

Nachdem die Nummer der im Jahre 1869 zur Amortisation 6e ,, die , , en, ,., loosten Stamm- Aktie i784 der Star ard Posener Eisenbahn über nnn, hlr. Es wird erfucht, Bewerbungen pate str 16 100 Thlr. behufs a n nnn, der i jährlich zehn Jahre 18 zu nn 3. . i. . n, n, ö. hindurch ö aufgerufen und diese Attie auch innerhalb des richten, der guch zur Erthemlung jeder gewuünschten un

. ing r n JJ i eren, kunft vereit ist. Jugleich htm nh gh bemerkt, daß über die 9 1 dir teselbe au i 7 j . Grund des §. g des lla s um Statijt der! Stargèrh hosenn . eines eigenen Stadtkreises die Verhandlungen

Eisenbahn vön uns hiermit für wert ärt. ö fen g gien . Duisburg, den G. Dezember 18278.

Breslau, den Dezember 1872. ; Koͤnigliche Direktion Der Bürgermeister. Heller.

der Oberschlesischen Eisenbahn.

. J ;; ; / 7

A. FH. Nenmnnneyer, Planofabrikant. FE Bani mos FIü gel

von 175 - 500. . 450 - 1200. ;

mit Gjähriger Garantie. 3.

. Fabrik: Krautsstraße. (a 963 / R)

Verkaufslokal: im Laden Centralstraße 3, hinter dem Industrie · Gebäude, Kommandantenstraße. .

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M. 1565

3558]

Aktien- Gesellschast Eisen- und Stahlmerk zu Osnabrück. . Bilanz Pre 30. Juni asz2. Easstva.

Thlr Sgr. Grundbesitz⸗ Conto 232536

Immobilien⸗Conti 311954 23 Maschinen⸗ Conti 736/266 3 Gerãäthe⸗ Conti 45.723 27 ö Thlr. 1326. 486. 25. 7. Betriebs⸗Conto (Vorrãthe laut Inventur). 516236 Conto 70,918 529 177453 171.275

Dis , ==

ö Der Bor st and der Aktien⸗Gesellschaft Gisen⸗ und Stahlwerk zu Osnabrück. A. Hanrmann.

L I21/091

Simm n Y I32 8945 28 f

IM. 1634 ö

Magdeburg Halherstclser KEisenhukhn- Gesellschaft.

Am 16 d. Mts. sindet die Betriebs-Eröffnu mere Ba nnstr ; i und Güterverkehr Katt und de Tee,, 1 ug auf unserer Bahnstrecke Magdeburg⸗Neuhaldensleben für den Personen⸗

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Entfernung Von Magdeburg nach Neuhaldensleben. Entfernung Von Neuhaldensleben nach Magdeburg.

22. 4. DG. Gemischte Züge. Klasse 1.2.3. 4. 1. 2. 3. 4. 1. 2. 3.4.

Stationen. Stationen.

Kilometer. Kilometer.

Klasse

Magdeburg Neuhaldensleben Abf. 7 5 48

Barleben gos Gr. Ammensleben⸗ is Meitzendorf ö 13 o! Meitzendorf * 727 —̃ 6 . eben 1803 Barleben . x 7837 6 22

euhaldensleben Ank. 28310 Magdeburg Ank. 738 640

Di Fahr setten von 7 hr NUbendẽ s d np. F

gang r n * . , . in allen . .

t 5 auf den Statignen ausgehängten Fahrpläne, Personengeld-⸗Tarife 2c. und sind Gütertarif Exemplare bei

unsegen Güter Epheditionen fäuslich zu haben, nme dern en, r auf diefer Strecke k ̃ mn j zur Anwendung welche im Lokalverkehr unserer übrigen Barn fbr 5 ah. ,, K

Magdeburg, 5. Dezember 1872 Direktorium.

in. Morgens ind eingerahmt.

Lanelsberg.

IM. 15181 Die mit einem Einkommen von 2209 Thlr. dotirt⸗

5 1 1 zweite Bürgermeister-Stelse hiesiger Stadt ist va kant geworden.

Zur Wiederbesetzung derselben werden qualifizirte Bewerber aufgefordert, ihre Meldungen und Zeu gnisse bi s . 1. Januar kf. J. bei dem Unterzeichneten ein. zu reichen.

Königsberg i. P., den 20. November 1872.

Die K 92 Versammlung. icke rt.

Vom J., Dezember er. ab tritt im Schlesisch . Sächsisch· Thür in gischen Eisenbahnverbande, und zwar R als erster Theil für den Verkehr zwischen Stationen

der Aberschlesischen, Rechte ˖ Oder⸗UAfer, Breslau⸗Schweid.

. nitz Freiburger und der diesseitigen Eisenbahn einer-

d » seits, und Stationen der Königlich Sächsischen Staatseisenbahn, sowie Statsonen der Leipzig Dres dener Eisenhahn bezüglich des Kohlenverkehrs andererseits via Görlitz ein neuer direkter Gütertarif in Kraft, in welchem alle seither eingetretenen Ver— änderungen berücksichtigt worden sind.

Druckexemplare des Tarifs sind bei unseren Verbandstationen, . in Berlin zum Preise von 10 Sgr. pro Exemplar kaͤuflich zu haben.

Berlin, den 30. November 1872.

Königliche Direktion der Nieder schlesisch⸗Markischen Eisenbahn.

Die nach unserer Bekanntmachung vom 30. März d J. in Betreff der zur nächstjährigen Wiener ; . Weltausstellung zu versendenden Gegenstände für ö Den Lokalverkehr der diesseitigen Eisenbahn eingeführ · ö ten Transport- Begünstigungen finden auch für den 8 - Hamburg ⸗Oberschlesischen Verbands Güter. Verkehr Anwendung. Berlin, den 30. November 1872. ĩ . Königliche Direktion der Niederschle fisch⸗Markischen Eisenbahn.

ea n . Vom 15. d. Mts. ab findet zwischen der Station

. , . , . . Stat onen Warschau e Und Lodz der Warschau- Wiener und Warschau. K Bromherger Bahn andererseiss eine direkte Expedition ö. von Eil. und Frachtgütern via Potsdam Magdeburg

—=— unter den Bedingungen des Magdeburg ⸗Polnischen Verband. Güter Tarifs vom 15. Scptember 1871 zu den in dem be. zeichneten Tarife für die Station Magdeburg festgesetzten Frachtfäßen statt. Bronberg, den 5. Dezember 1873.

Königliche Direktion der Ostbahn.

s Bekanntmachung. Vom 5. d. Mis. ab erfolgt die Ueber. führung der mit direkten Billets über Berlin hinaůs versehenen Neisenden nebst ihrem Reisegepäck vom Osthahn ˖ Bahnhofe nach dem Berlin Potsdam. Magdeburger und Lehrter Bahnhofe nicht mehr per Berliner Verbindungsbahn, sondern per Omnibus. Bromberg, den 7 Dezember 1872. Königliche Direktion der Ostbahn.

Wir bringen hierdurch zur öffentlichen Kenntniß

daß die Frist für die frachtfreie ückbeförderung der en Auf der Moskauer polytechnischen Ausstellung unver⸗ auft gebliebenen Gegenstände bis zum 1. Januar

k. J ausgedehnt ist.

Berlin, den 11. Dezember 1872.

; n n Direktion der Niederschlef ch⸗Märkischen Eisenbahn.

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ü Main⸗Neckar⸗Bahn.

Herabsetzung der miethefreien Frist für das Entladen der Wagenladungsgůter.

Wegen des fortdauernden Wa enmangels und zur Herbeiführung ciner schnelleren Lirkusatlon der Wenn wird mit . n, gung die miethefreie Frist, binnen welcher die von dem Versender selbst verladenen Wagenladungsgüter von den Empfängern auszu⸗ laden sind, vom J. Januar 1873 anfangend, für alle diesseitigen Sta— tionen auf. sechs Tagesstunden herabgefetzt.

Diese Frist wird von dem Augenblick der Anmeldung, bei Bahn hof restant gestellten Wagenladungen aber von dem Zeitpunkt an gerechnet, wenn der Wagen zur Entladung bereit gestellt ist.

Ac Jagesstunden gelen im Winter. d. h. vom 1. Witober bis Ende März, die Stunden von 8 Uhr Morgens bis 7 Uhr Abendt, im Sommer aber, dh. vom J. April bis Ende September, die Stunden von 7 Uhr Morgens bis 7 Uhr Abends.

Die Nachtstunden bleiben dabct überall außer i m, Wird z. B. eine Wagenladung Nachmittags 4 Uhr angemeldet, so hat der Empfänger an diesem Tage drei Stunden Zeit, bis 7 Uhr Abends und am andern Tage welter 3 Stunden, m! Winter bon 8 bis 1 und im Sommer von 7 bis 16 Uhr Vormittags. Ist der Wagen dann um 11 resp. 16 ühr nicht entladen, so tritt die Erhe⸗ bung der Wagenmiethe ein.

Ist aber eine Wagenladung Vormittags um 10 Uhr angemeldet / dann hat der Empfänger miethefreie Zeit nur bis 4 Uhr Nachmittags. Die Wagenmiethe nach Ablauf der freigegebenen Frist betragt einen halben Thaler pro Achse und für je sechs Tagesstunden.

Außerdem bleibt es der Verwaltung vorbehalten unbeschadet ihres Anspruchs auf die bereits verfallene Wagenmiethe, die Entladung 9 3 Ef . . . ö enn ngen ume Erhe⸗

ng der hierfür festgesetzten Gebühren se ausführen zu lassen.

Warmstadt, den 9. Dezember 1873. .

Direktion der Main-Neckar-Eisenbahn.

5

her Reichs ⸗Anzeiger

Das Abonnement beträgt 1 Thlr. 2 Sgr. G6 Pfg.

für das Pierteljahr.

Ansertionspreis für den Raum einer Drückzeile 8 gr.

Alle Post⸗Anstalten des In- und Auslandes nehmen Gestellung an,

für Gerlin die Expedition: Zietenplatz Nr. 3.

Dc.

2 .

Se, Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Allerhöchstihre rn, g zu ertheilen zur Anlegung des dem Obersten von Suck ow, Commandeur des Thüringischen Husaren⸗Regiments Nr. 12, verliehenen Kaiserlich ru sischen St. Annen-Ordens zweiter Klasse mit Schwertern; des dem Oberst⸗LZieutenant von Bischofshausen, Commandeur des 3. Thüringischen Infanterie⸗Regiments Nr. 71, verliehenen Fürstlich schwarzburgischen Ehrenkreuzes erster Klasse mit Schwertern; des dem Premier Lieutenant von der Osten vom Thüringischen Husaren⸗Regiment Nr. 12 verliehenen Kaiserlich russischen. St. Annen⸗Ordens dritter Klasse mit Schwertern und des dem Seconde⸗-Lieutenant Freiherrn von Branden stein in demselben Regiment verliehenen Ritterkreuzes zweiter Klasse des Herzoglich sachsen-ernestinischen Hausordens.

Deutsches Reich.

Se. Majestät der Kaiser und König haben Aller— gnädigst geruht: den Legations⸗Rath Hellwig zum Wirk⸗ lichen Legations-Rath und vortragenden FKtath im Auswärtigen Amte zu ernennen.

Se. Majestät der Kaiser und König haben Aller— sadigs geruht: dem Geschäftsträger und General-Konsul r. von Bunsen, sowie dem im Auswärtigen Amte an— gestellten Gerichts-Assessor Humbert den Charakter als Lega⸗ tions⸗Rath zu verleihen.

Bekanntmachung. Die Weihnachtssendungen betreffend.

Die Weihnachtszeit führt der Post bekanntlich in jedem Jahre bedeutende Massen von Packeten zu. Wenn sich diese Massen in den 33 ö vor Weihnachten zusammen. . und, wie dies oft der Fall ist, noch schwierige Witte— rungs. und Wegeverhältnisse hinzutreten: so kann auch bei den umfassendsten Vorbereitungen nicht jede einzelne Sendung mit der sonstigen Pünktlichkeit eintreffen. Eine verspätete Ankunft ist aber gerade bei diesen Sendungen bedauerlich. Das Publi⸗ kum wird daher im eigenen Interesse ersucht, mit den Weihnachtssendungen bald zu beginnen, damit die Massen sich mehr zertheilen. Zugleich wird ersucht, die Packete dau er= haft zu verpacken, namentlich dünne Cartons, schwache Schachteln und Cigarrenkisten zu vermeiden und die Signa⸗ turen deutlich und , entweder auf die Packete selbst niederzuschreiben oder, wenn bies nicht thunlich, an denselben so haltbar zu befestigen, daß sie während der Beförderung nicht abfallen oder abgestreift werden können.

Berlin, den 1. Dezember 1872.

Kaiserliches General⸗Postamt. Stephan.

Bekanntmachung.

Vom 1. Januar 1873 ab werden bei sämmtlichen Reichs Postanstalten Postkarten zum Verkauf gestellt, welche gleich mit dem Frankostempel von , Groschen bez. 2 Kreuzern bedruckt sind. .

Diese gestempelten Postkarten werden zum Nennwerthe an das Publikum abgelassen. Daneben wird der Verkauf der Postkarten der jetzt gebräuchlichen Art, welche nicht gestem · pelt und auch nicht mit Freimarken beklebt sind, ferner der Postkarten mit bezahlter Rückantwort unter den bis— herigen Bedingungen fortgesetzt.

Die für den inneren Verkehr zur Anwendung kommenden Postkarten können auch nach saͤmmitlichen europäischen Staaten, mit Ausnahme von Rußland und Italien, benutzt werden. In diesem Falle sind neben den, bereiss auf der Karte gedruckten, Frankostempel noch die zur Ergänzung erforderlichen Frei—⸗ marken (3. B. im Verkehr mit der Schweiz noch Sgr. bez. J 4 aufzukleben.

erlin, den 9. Dezember 1872. Kaiserliches General -⸗Postamt. Stephan.

Königreich Preußen.

Se Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Den bisherigen Amtmann Seyberth zu Rüdesheim zum landrathe zu ernennen; Dem praktischen Arzt Dr. Franz Friedrich Koerte in Berlin den Charakter als Geheimer Sanitäts-Rath zu ver— leihen; und Den zeitigen Bürgermeister Wegener zu Witten, der von der Stadtverordnetenversammlung zu Dortmund getroffenen abl gemäß, als besoldeten Beigeordneten der Stadt Dort- und . die gesetzliche Amtsdauer von zwölf Jahren zu be— gen.

Nin iste rium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Der Königliche Kreisbaumeister Julius Fromm zu

Derent st in gleicher Eigenschaft nach Neustadt in Wesipreußen

t, und dem bisherigen Baumeister Hugo Jaeckel zu 3 unter . Ernennung zum Königlichen

stre s- Baumeister, die Kreis⸗Baumeister⸗Stelle zu Berent ver.

liehen worben!

Berlin, Sonnabend,

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den 14. Dezember, Abends.

18232.

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Justiz ⸗Ministerium. Dem Rechtsanwalt und Notar Koch zu Landeck in Schle⸗

6 it die Verlegung seines Wohnsitzes nach Habelschwerdt ge⸗ attet.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Dem Privat-Dozenten an der Universität zu Breslau, Dr. Immanuel Oginski, ist das Prädikat Professora ver⸗ liehen worden. r Dem Oberlehrer Tietz am Gymnasium in Braunsberg ist das Prädikat »Professors verliehen worden.

Dem Dom: Organisten Karl Anton Gleitz in Erfurt ist das Prädikat ⸗Musit⸗Direktor« beigelegt worden.

Angekommen: Se. Excellenz der General Lieutenant . der 4. Dwision, von Schmeling, von inal.

17. Plenarsitzung des Hauses der Abgeordneten am Montag, den 16. Dezember 1872, Mittags 1 Uhr. . Tagesordnung:

I) Dritte Berathung des Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Aufhebung des Jagdrechts auf fremdem Grund und Boden in den vormals Kurfürstlich hessischen und Großherzoglich hessischen Landestheilen und in der Provinz , . 2) Erste und zweite Berathung des Entwurfs eine ., betreffend die Ablösung der Reallasten 4 der Provinz Schles⸗ wig · Holstein. 3 Wahl eines Mitgliedes der Staatsschulden⸗ Kommission. 4 Erste und zweite Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Ermäßi ö , mr abe in , . 4. d. O. 5) Erste . bes Entwurfs eines

ischerei· Gesetzes für den preußischen Staat. 6) Erste Berathung des Entwurfs eines 6. über die Eisenbahn⸗Kommissariate. 7 Erste Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Verwerthung der , aus den Staatswalduugen in den vormals kurhessischen Landestheilen. 8) Erste Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Regulirung der stagtsrechtlichen Stellung des Fürstlichen Hauses zu Sayn⸗ Wittgenstein⸗Berleburg, beziehentlich der Grafschaft Wittgenstein⸗ Berleburg und der Herrschaft Honiburg an der Mark.

Nichtamtliches. Deu tsches Reich.

Preußen. Berlin, 14. Dezember. Se. Maj jestät der Kaiser und König nahmen heute, um 11 Uhr, mili⸗ tärische Meldungen entgegen und arbeiteten alsdann mit dem Militär-Kabinet. Hierauf ließen Allerhöchstdieselben Sich von dem Geheimen Kabinets-Rath v. Wilmowski Vortrag halten, machten eine kurze Ausfahrt und empfingen gegen 4 Uhr den Ober- Präsidenten von Bardeleben Um 5 Uhr fand im Palais ein Diner von 36 Gedecken statt.

Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin war heut in der Kaiserin Augustastiftung in Charlottenburg anwesend und besuchte Ihre Majestät die verwittwete Königin.

Ihre Kaiserliche und Königliche Hoheit die Kronprinzessin ist gestern zu einem kurzen Besuche in Darmstadt eingetroffen; Höchstdieselbe gedachte Sich heute nach Karlsruhe zurückzubegeben.

Der Bundesrgth und die vereinigten Ausschüsse desselben für Zoll⸗ und Steüerwesen und für echnungswesen, sowie der Ausschuß für Handel und Verkehr hieltem heute Sitzungen.

Auf Grund des §. 35 der Schiffsvermessungs Ordnung vom 5. Juli d. J. ist von dem Reichskanzler nach Anhörung der Bundes raths-⸗Ausschüsse für das Seewesen, fowie für Handel und Verkehr unter dem 23. v. M. eine »Instruktion zur Schiffsvermessung« erlassen worden. Dieselbe wird, da sie sich wegen ihres ö und der Beschaffenheit ihrer An. lagen nicht zur Aufnahme in das Reichs- Gesetzblatt eignet, besonders gedruckt und sofort nach Vollendung des Drückes den Regierungen der Bundes ⸗Seestaaten in einer k , Anzahl von Exemplaren durch das Reichskanzler⸗Amt über= sandt werden.

7. Imlweiteren Verlauf der gestrigen Sitzung des Hauses der Abgeordneten wurde nach einer längeren Diskusston, in welcher besonders die Abgg. Dr. Windthorst (Meppen), Simon v. Zastrow, v. Wedell⸗Vehlingsdorff und v. Mallinckrodt für eine Seitens der Befreiten zu zahlende hn n eng die J Miquel, Lasker und Parisius, sowie wieder olt der Regierung Kommissar, Geh. Ober⸗Regierungs-Rath Greiff, für die Regie⸗ rungsvorlage eintraten, der ganze Entwurf, betreffend die Auf⸗ hebung des Jagdrechts auf fremdem Grund und Boden in den vormals Kurfürstlich hessischen und Großherzoglich hessischen Landestheilen und in der Provinz Schleswig- olstein, unver⸗ ändert angenommen, nachdem 8. das für die Seitens der Befreiten zu zahlende Entschädigung eintretende Amendement v. Wedell Vehlingsdorff in namentlicher Abstimmung mit 169

e. 104 Stiminen verworfen worden war. Dle Sitzung schloß um 35 Uhr.

Rücksichtlich der Anwendung der Vorschriften der Ge—⸗ meinde ordnüng für die Rheinprovinz vom 35. Juli 1815 bezüglich der Zulassung zu den Gemein denutzungen hat der Minister des Innern in einem Spezialfall entschieden, daß die K— zwischen einer sogenannten en eren und einer weiteren Gemeinde, zwischen 5 emeinds⸗ männern und hloßen Beisitzern in den Vorschriften der Ge— meindeordnung keinen Stützpunkt findet. Bezüglich der Frage, wie dasjenige Vermögen zu behandeln sei, welches nicht der Gemeinde ⸗Korporation als solcher, wohl aber einzelnen terri- torial begrenzten Theilen der Gemeinde (Dorfschaften ö gehöre, hat der Minister seine Ansicht unter Bezugnahme au S. 59 der Gemeindeordnung dahin ausgesprochen, daß über die Verwaltung eines solchen Vermögens der Regel nach und, so⸗ fern nicht pant besondere Verhältnisse eine andere Auffassung bedingen, der Gemeinderath, welcher auch die einzelnen Ab⸗ theilungen der Gemeinde vertritt, zu beschließen haben wird und daß nur dann, wenn unter den einzelnen Abtheilungen über deren besondere Rechte ein Streit entsteht, für jede der- selben eine eigene Vertretung zu bilden ist.

Die Beschwerde eines Magistrats, welcher das Ein- schreiten der Regierung gegen . beantragt hatte, die ohne polizeiliche Genehmigung einen Aufruf zur Leistung von Beiträgen für ein Kriegerdenkmal veröffentlicht hatten, hat der Minister des Innern zürückgewiesen, weil die betreffende Amts- blatts Verfügüng der Regierung vom 20. Februar 1867, wonach öf fentliche Aufforderungen zur Leistung freiwil⸗ liger, an einem dritten Orte einzu zahlender Bei- träge einer vorgängigen polizeilichen Genehmigung nicht be⸗ dürfen, auf einer, seitens des Ministers erlassenen, in Ueber. einstimmung mit der Entscheidung des höchsten Gerichtshofes befindlichen Anordnung beruhe.

Der deutsche Minister⸗Resident in Brasilien, Graf Solms-Sonnenwalde, ist heute aus Dresden wieder hierher zurückgekehrt.

S. M. S. »Augu sta« ist heute Nacht von Kiel nach Wilhelmshaven in See gegangen.

Bayern. München, 12. Dezember. Die Allerhöchste Verordnung, betreffend den Vollzug der Gewerbe Ordnung, welche bekanntlich am 1. Januar 1873 auch in Bayern in Kraft tritt, ist aus Hohenschwangau vom 4. d. M. datirt und enthält 43 Paragraphen. Folgende Bestimmungen hebt der »Korr. v. u. f. D.“ daraus hervor: Die vor eschrie be nen Anzeigen sind nach Maßgabe der von den ein— shlaägigen Staats . Ministerien zu erlassenden instrukti⸗ ven. Anordnungen bei den Gemeindebehörden zu er— statten. Bei der Ausfertigung fämmtlicher k scheine für den Gewerbebetrieb im Umherziehen haben die allgemeinen taz⸗ und stempelgesetzlichen Bestimmungen in Anwendung zu kommen. Außerdem sind mit Ausnahme der für die Verrichtung gewerblicher Arbeiten, das Aufsuchen von Arbeitsbestellungen ünd den Ankauf von Waaren 20. ausge⸗ fertigten Scheine noch folgende Abgaben zu erheben: wenn Fer Gewerbsbetrieb erstreckt werden soll: auf einen Ort 2 Fl, auf mehrere Orte oder einen Verwaltungsbezirk 5 Fl, auf mehrere Verwaltungsbezirke oder einen Regierungsbezirk 19 Fl., auf 2 Regierungsbezirke 15 Fl., auf 3: 20 F., auf 4: 24 Fl, auf 8 Fl. auf 6; 30 Fl, auf 7: 33 Fl, auf das ganze König reich 36 Fl. Das Ministerium des Innern ist ermächtigt, für die Bewohner einzelner Orte oder Bezirke, sowie für einzelne Gegenstände die Begünstigung einer ermäßigten Abgabe ein- treten zu lassen.

Durch Allerhöchste Entschließung vom 6. d. ist zu den Bestimmungen der Verordnung vom 23. Dezember 1871, den Fleisch⸗, Getreide und Mehlaufschlag in den Gemein⸗ den der Landestheile diesseits des Rheins betreffend, Folgendes verordnet worden:

& 1. In jenen Gemeinden, in welchen der Getreideaufschlag nach dem Gewichte des Getreides erhoben wird, darf, mit Ausnahme der Fälle, in denen einzeinen Gemeinden zur Zeit noch ein höherer Getreideaufschlag bewilligt ist, der luft zu 10 Kr. von 50 Ki⸗ logramm oder dem Centner Kern, Weizen, Korn oder Gerste nicht überschritten werden. §. 2. Gegenwärtige Verordnung tritt mit dem h e, nen 1873 in den Landestheilen diesseits des Rheins in Wirk- am eit.

Bayreuth, 12. Dezember. Die Kreisregierung hat, einem

Wunsche des Landraths entsprechend, die Umwandlung des katholischen Schul lehrer⸗Seminars in Bamberg in ein paritätisches angeordnet. . Sachsen. Dresden, 13. Dezember. Die heutige Sitzun

der Zweiten Kammer wurde vom Präsidenten mit der Müthei⸗ lung eröffnet, daß das Direktorium, im Vereine mit dem der Ersten Kammir, gestern die Ehre gehabt habe, dem Könige die aller- unterthänigsten Glückwünsche der Ständeversammlung zu Äller- höchstdessen Geburtsfeste darzubringen, welche von Sr. Masestät in gewohnter Huld und Gnade entgegengenommen worden seien. Der Präsident erkärte sodann auf Grund einer noch- maligen Prüfung der von dem Abg. Ludwig in der leßten Sitzung 6 gegen die Erste Kammer gerichteten Rede, die Schlußäußerung des Abgeordneten, in dem sammenhange, in welchem er sich derfelben bebient habe, nachträglich nach S. 37 der Landtagsordnung für unzulässig. 39 ihre Tagesordnung eingetreten, berieth die Kammer zunächst die . Differenzpunkte inn den von beiden Kammern zu dem Gesetzentwurfe, das Verfahren in Verwal Straf ·