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Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober Hofbuchdruckerel (R. v. Decker)
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Bayern. München, 18. Dezember. Das heut erschienene Militär⸗Verordnungsblatt publizirt 55 Kriegsartikel und die mit dem 1. Januar 1873 in Kraft tretende Disziplinar— strafordnung für das bayerische Heer. Die Disziplinar— strafordnung zerfällt in acht Abschnitte. Der erste handelt von dem Umfang der Disziplinarstrafgewalt;, der zweite von der Disziplinarbestrafung der zum Soldatenstande gehörigen Militärpersonen des aktiven Dienststandes, der dritte von der Disziplinarbestrafung der zum Soldatenstande gehörenden Militärpersonen des Beurlaubtenstandes; der vierte von der Disziplingrbestrafung der Militärbeamten; der fünfte von der Disziplinarbestrafung derjenigen Personen, welche während eines Krieges sich in irgend einem Dienst oder Vertragsverhältnisse bei dem kriegführenden Heer befinden, oder sonst sich bei demselben aufhalten oder ihm folgen, und von der Disziplinarbestrafung der Kriegsgefangenen; der sechste von der Ausübung der Disziplinar-Strafgewalt und von der Vollstreckung der Disziplinarstrafen; der siebente von der Beschwerdeführung über Disziplinarbestrafung, und der achte von der Beaufsichtigung der Militärvorgesetzten in Ab⸗— sicht auf die richtige Anwendung der Disziplinarsträͤfen. Nach den Schlußbestimmungen tritt die Befugniß der Militärvor— gesetzten zur Verhängung von Disziplinarstrafen auch in dem Fall ein, wenn die Militärperson, welche die Disziplinarstrafe verwirkt hat, einem anderen Kontingent des deutschen Heeres angehört. Ueber die Handhabung der Disziplin in den Mllitär⸗ Strafanstalten bleiben besondere Bestimmungen vorbehalten.
— Die Kreisregierungen und die Medizinalausschüsse sind, wie das »Korr. Bl. v. u. f. D.« mittheilt, zu Gutachten dar⸗ über aufgefordert worden, ob für die Apotheken Konzessions⸗ pflichtigkeit oder Gewerbefreiheit zweckmäßiger sei.
Sach sen. Dresden, 19. Dezember. Der Zweiten Kammer lag in ihrer heutigen Sitzung der Entwurf einer revidirten Land⸗Gemeinde⸗Ordnung zur anderweiten Berathung vor. Eine Reihe von Differenzpunkten zwischen den Beschlüssen der beiden Kammern wurde durch Beitritt zu den Beschlüssen der Ersten Kammer erledigt. Bei andern und namentlich in Bezug auf die polizeilichen und obrigkeitlichen Befugnisse des Gemeindevorstands blieb die Kammer jedoch bei ihren früheren Beschlüssen stehen, namentlich hielt sie den von der Ersten Kammer abgelehnten §. 74 aufrecht. Bei diesem Paragraphen rieth der Abg. v. Einsiedel dringend, im Vereinigungsverfahren, wenn es zur Herbeiführung einer Verständigung nöthig sei, die Berechtigung, die der Entwurf und der Beschluß der Zweiten Kammer dem Gemeindevorstande einräumt, zur Durch— führung der innerhalb der ihm bei der Gemeindeverwaltung und der Polizeipflege zustehenden Kompetenz von ihm erlassenen Anordnungen Haft bis zu 3 Tagen und Geldstrafen bis zur Höhe von 10 Thlr. anzudrohen und zu verhängen, auf Geld⸗ strafe, mit Ausschluß der Haft, zu beschränken. Die Abgg. Krause, Körner, Ludwig und andere vertheidigten die Bestim— mung des Entwurfs, die Abgg. Käferstein und v. Oehlschlägel schlossen sich der Ansicht des Abg. v. Einsiedel an. Der Minister des Innern erklärte, er halte zwar die Bestimmung des Ent⸗ wurfs für ungefährlich, andererseits würde er beklagen, wenn so großes Gewicht auf die Befugniß des Gemeindevorstands, auch vorläufige Strafmandate auf Haft zu erlassen, gelegt werden sollte, um von der Annahme derselben das Schicksal des ganzen Gesetzes abhängig zu machen, denn in mehreren Ländern sei diese Befugniß den Verwaltungsbehörden überhaupt vorenthalten; nicht unmöglich, daß sie ihnen durch die Reichs⸗ Strafprozeßordnung entzogen werde: ein Kardinalpunkt sei also gerade diese Bestimmung nicht. Im Uebrigen fanden nur kurze Debatten statt.
Württemberg. Stuttgart, 16. Dezember. (Fr. J) In der letzten Sitzung der Kammer der Abgeordneten waren zahlreiche Petitionen, betreffend die Anlage neuer Eisenbahnen eingelaufen, die aber der großen Mehrzahl nach durch die beiden Eisenbahngesetze ihre Erledigung gefunden haben. Die Reihe der noch zu erledigenden begann mit einer Petition um eine Bahn Dinkelsbühl⸗Ellwangen, welche sich an die bayerische Bahn Wassertrübingen⸗-Dinkelsbühl anschließen soll. Ein Antrag des Abgeordneten der Stadt Ellwangen, Bayrhammer, fand An— nahme, welcher darauf hinausgeht, die Regierung zu bitten, die hier in Rede kommenden Linien Dinkelsbühl Ellwangen, Dinkelsbühl Stimpfach und Dinkelsbühl⸗-Crailsheim unter⸗ suchen zu lassen. Von größerer Tragweite war eine Petition von Alpiesbach, welche für Alpiesbach und Schramberg, zwei der gewerbreichsten Orte des württembergischen Schwarzwalds, einen Anschluß an die württembergische Schwarzwaldbahn, so wie an die badische obere Kinzigthal⸗ bahn nachsuchte. Die Kommission hielt dafür, daß sich dies am leichtesten und raschesten durch die Konzessionirung einer Privatbahn ausführen lasse. Dagegen erhob sich der Abg. Mohl und der Regierungskommissar von Dellenius, der an dem Staatsbau im Allgemeinen festhält, und Privatbahnen nur da konzessioniren will, wo es sich um kleine Zweigbahnen im . einzelner Städte, wie Kirchheim oder Urach, handelt.
einesfalls aber werde die Regierung solche Bahnen aus der Hand geben und in Privathände kom⸗ men lassen, welche, wie die in Frage stehende, den Anschluß an die Bahnen benachbarter Staaten vermitteln und zu Staatsverträgen Anlaß geben. Die Petition ward der Re⸗ n, zur Erwägung überwiesen. — In Betreff einer Fern—⸗ ahn, für deren Unterstützung durch Württemberg entschiedene Petitionen vorliegen, wurde ohne alle Debatte einfache Ueber⸗ weisung an die Regierung beschlossen. Den Schluß bildeten die Peiitionen um einen Anschluß Heilbronn - Eppingen als Fortsetzuna der Karlsruhe⸗ Eppinger Bahn. Die Petitionen wurden einfach der Regierung zur Kenntnißnahme mitgetheilt. Darunter ist auch eine auf eine Bahn von Heilbronn über Jaxtfeld nach Neckarelz und Eberbach im Odenwald zum An⸗ schluß an die Hessische Ludwigs-Odenwaldbahn.
Baden. Karlsruhe, 18. Dezember. Nachdem Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin Sich bereits vorigen Sonntag, den 15. Dezember, unwohl Fee hatte, war, wie die Karlsruher Zeitung« mittheilt, Höchstdieselbe genöthigt, seit vorigen Montag den 16. d. M. das Bett zu hüten und befand Sich bisher in ärztlicher Behandlung. — Ueber das Befinden der Hohen Kranken erschien heute naͤchstehendes ärzt⸗ liches Bulletin:
Srste Seilage
Anzeiger und Koͤniglich Preußischen Staats-An
Freitag den 20. Dezember
welche schon seit einigen Tagen an katarrhalischen Beschwerden litt, kamen gestern die Masern zum Ausbruch. Der Ausschlag verbreitete sich im Laufe des gestrigen Tages und der letztver— flossenen Nacht unter mäßigem Fieber über die Haut. Auch die begleitenden Erscheinungen, Husten, Lichtscheu u. s. w. sind nicht sehr belästigend und der Verlauf bis jetzt ein günstiger. Dr. Tenner. Hessen. Darmstadt, 19. Dezember. Die heutige »Darmst. Ztg.« theilt das Programm für die Eröffnung des 21. Landtags mit, welche am 21. d. M., Vormittags 11 Uhr, durch den Großherzog im Residenzschlosse stattsinden wird. ö ᷣ Mecklenburg⸗Schwerin. Malchin, 15. Dezember. Mit Genehmigung der Kommissarien wurde heute nach been—⸗ digtem Gottesdienst eine Sitzung gehalten, in welcher die Kloster— berichte verlesen und genehmigt wurden. — Bei Beginn der gestrigen Sitzung des Landtages gaben 20 Bürgermeister zu Protokoll: Da Hofrath Schultetus und 8 andere Bürgermeister es für geboten erachtet, schon vor Beginn der Berathung über die VerfassungsModisikationen ihre Stellung zu dieser Vor— lage öffentlich auszusprechen, so wollten auch sie das Bekennt— niß nicht länger zurückhalten, daß nach ihrer Ueberzeu⸗ gung die in der Allerhöchsten Proposition enthaltenen Grund⸗— sätze den Bedürfnissen der Bevölkerung nicht entsprechen und folgeweise in ihrer Verwirklichung das Wohl des Landes zu fördern nicht geeignet seien. Nachdem dies Diktamen verlesen war, schritt man wieder zur Berathung des Steinpelgesetzes, die in dieser Sitzung beendet wurde. ö — 16. Dezember. Zu den heutigen Landtags⸗Verhand⸗— lungen über die Verfassungs⸗Modifikationen waren ca. 250 Mitglieder eingetroffen. — Pogge⸗Roggow zog seinen An— trag auf Ablehnung, ohne Berathung des Komiteberichtes, zurück, um die Verhandlungen nicht in die Länge zu ziehen. Es wurde endlich beschlossen: man wolle darüber abstimmen, ob der zum 1. Artikel der landesherrlichen Vorlage (Modifika—⸗ tion in der Vertretung) von der Majorität der Kommission ge— machte Vorschlag angenommen, oder ob weiter deliberirt werden solle. Die Landschaft trat darauf eine halbe Stunde zur sepa— raten Berathung ab. Bei der Rückkehr in das gemeinsame Plenum erklärte Bürgermeister Dahse⸗Güstrow Namens der Landschaft aller drei Kreise:; »Die Landschaft erklärt, daß sie unter Ablehnung des Voti der Majorität der Komitemitglieder ad Cap. III. sich demjenigen Voto anschließt, welches in Anlage II. des Kommissionsberichts von 9 landschaftlichen Mitgliedern abge— geben. Dieser Beschluß wurde im landschaftlichen Plenum mit 277 gegen 11 Stimmen gefaßt und ist damit seitens der Landschaft der Artikel J. der Regierungsvorlage abgelehnt. Die Ritterschaft erklärte, nunmehr gleichfalls als Stand berathen und beschließen zu wollen und erklärte mit 141 gegen 47 Stim— men: »Die Ritterschaft nehme den zum 1. Artikel der landes⸗ herrlichen Vorlage (Modifikationen in der Vertretung: Zulassung des dritten Standes) von der Majorität der Kommission gemachten Vorschlag an.« — Gemeinschaftlich von beiden Ständen wurden darauf Zugeständnisse der Regierung in der Gesetzgebung (Verzicht des Großherzogs auf das unbeschränkte jus statuendi im Domanium) ceptirt. . Oldenburg. Oldenburg, 16. Dezember. In der heu— tigen Sitzung des Landtags kam zunächst der Gesetzentwurf, betreffend die Besoldungsverhältnisse der Eisenbahnverwaltung, zur Berathung. Die beiden Gesetzentwürfe, betreffend das Unter— richts und Erziehungswesen im Fürstenthum Lübeck beziehent— lich im Herzogthum Oldenburg, wurden mit einigen Abände— rungen in zweiter Lesung angenommen. Von den letzteren ist nur die sich auf das Gesetz für Lübeck beziehende bemerkens— werth, wodurch bestimmt wird, daß sobald und solange die Zahl der zu einer Konfession gehörenden Schulkinder nach dem Durchschnitt der letztverflossenen fünf Jahre 25 betragen hat, auf Antrag der Majorität der gesetzlichen Vertreter der Kinder für diese Konfession eine Konfessionsschule eingerichtet werden soll, deren Kosten die politische Gemeinde zu tragen hat. — Sowohl einem Gesetzentwurfe, welcher die Aufhebung der im Fürstenthum Lübeck bestehenden Halbprozentsteuer und der Stempelabgaben bezweckt, als auch dem Entwurfe eines Gesetzes, welches eine Erhöhung der Gebühren in Sachen frei— williger Gerichtsbarkeit für das Fürstenthum enthält, um den durch das zuerst gedachte Gesetz verursachten Steuerausfall aus— zugleichen, ertheilte der Landtag seine Zustimmung. — Sodann genehmigte der Landtag einige spezielle Ausgabepositionen und unter diesen namentlich erhebliche Summen für die Kanalbau⸗ kasse; 1873 34,869 Thlr, pro 1874 28,255 Thlr. und pro 1875 28,205 Thlr. Der Kanalbau bezweckt vor Allem die für die Eisenbahnen des Großherzogthums so wichtige Aus— beutung des großen Torfreichthums der Moore des Landes.
Bei Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin, Höchst .
Von dem zu diesem Zwecke bereits seit Jahren in der Ausführung begriffenen Kanälen ist der wichtigste der Hunte⸗Emskanal; bis jetzt sind auf denselben ca. 150,060 Thlr. verwandt und weitere 165,000 Thlr. sind bis zu seiner Vollen⸗ dung noch als nothwendig für die Zukunft in Aussicht ge— nommen. Ein Theil der Anlagekosten wird durch Verwerthung von Moorkolonien wieder erstattet. — Ein sehr umfang⸗ reiches, sorgfältig ausgearbeitetes Gesetz für das Fürstenthum Birkenfeld, welches die Berechtigungen an Waldungen näher regelt und Grundsätze über Ablösbarkeit der Forstberechtigungen aufstellt wurde vom Landtage mit einigen vom Verwaltungs ausschusse vorgeschlagenen Abänderungen ohne Debatte ange⸗ nommen.
— 17. Dezember. In der heutigen Sitzung wurden fol— . Gesetzentwürfe in derselben Fassung, in welcher sie aus er ersten Lesung hervorgegangen waren, auch in zweiter Lesung angenommen: a) der Entwurf eines Gesetzentwurfs für das Fürstenthum Birkenfeld, betr. Ausübung der Jagd; P) der Entwurf eines Gesetzes für das in sten cru Birkenfeld, betr. die Gebühren in Verwaltungssachen; () der Ent⸗— wurf eines Gesetzes für das Fürstenthum Lübeck, betr. die Aufhebung der Stempelabgaben und der Halbprozent⸗ steuer; d) desgl. betr. Aenderungen des Gebührengesetzes vom 15. August 1861 und neue Bestimmung der Protokollations⸗ gebühren. e) Der Entwurf eines Gesetzes für das Herzogthum Oldenburg, betreffend die Besoldungsverhältnisse der 5 verwaltung. — Ferner genehmigte der Landtag den Vor⸗— anschlag der Einnahmen und Ausgaben der Staatsguts⸗ kapitalienkasse des Herzogthums Oldenburg pro 1873 — 76, wonach sich ein Gesammtüberschuß von 154,450 Thlrn. heraus- stellt, und ließ die Landeskassenrechnungen des Fürstenthums Birkenfeld von den Jahren 1867 — 69, sowie die Krongutskassen⸗
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1872.
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rechnungen der beiden Fürstenthümer Lübeck und Birkenfeld unbeanstandet an die Staats⸗Regierung zurückgelangen. — Eine Petition um staatliche Unterstützung fuͤr die seit 1854 be⸗ stehende landwirthschaftliche Lehranstalt zu Waltersmühle aus Ahrensböck wurde der Staatsregierung zur Berücksichtigung mit dem Ersuchen dringend empfohlen, noch bei dem versam— melten Landtage die erforderlichen Mittel zu beantragen. — Schließlich wurden noch verschiedene bisher ausgesetzte Budget⸗ positionen erledigt und ist aus diesen als bemerkenswerth her⸗ vorzuheben, daß in Folge der günstigen Finanzlage des Herzog⸗ thums der bisherige Zuschlag zur Einkommensteuer von 50 pCt. für die Finanzperiode 1873 — 75 auf 35 pCt. hat herabgesetzt werden können, wobei die Staatsregierung dem Landtage die Aussicht eröffnet hat, daß in Folge der beabsichtigten Konsoli⸗ dirung der Staatsanleihen für die beiden letzten Jahre der Budgetperiode möglicherweise der Zuschlag ganz in Wegfall kommen könne. Auf Grund des Rechnungsergebnisses des Jahres 1871 und unter Annahme einer Steigerung des Ertrags um 1 pCt. 4 Jahr sind an Einkommensteuer in Einnahme gesetzt für 1373: 250,900 Thlr., für 1874: 252,500 Thlr. und für 1875: 255,000 Thlr.
Braunschweig. Braunschweig, 18. Dezember. In der heutigen Sitzung des Landtages theilte der Präsident zunächst den Eingang mehrerer Petitionen mit, welche der Petitions⸗Kommission zur Vorberathung überwiesen werden. — Abg. Seyferth motivirte in ausführlicher Begründung einen von ihm in Gemeinschaft mit den Abgg. Schöttler und Koch, gestellten, selbständigen Antrag. Derselbe fand die gehörige Unterstützung und der Kommission für das Innere zur Vorprüfung übergeben. Der Abg. Caspari, welcher den Vorsitz an den Vizepräsidenten übertragen hatte, referirte für die Finanz⸗Kommission über das Schreiben des Herzogl. Staats⸗Ministeriums vom 6. d. M., die Aufhebung der Herzogl. Baudirektion als selbständige Behörde betreffend. — Die Finanz⸗Kommission gab anheim, das Schreiben des Herzoglichen Staats⸗Ministeriums zu den Akten zu nehmen. — Der Abgeordnete Bode berichtete darauf Namens der Finanz⸗ Kommission über ein Schreiben des Herzoglichen Staats- Ministeriums vom 6. d. M. wegen Bildung eines sogenannten Stiftungsfonds. Von der Landesversammlung ist die Zustim⸗ mung zu dem Verkaufe der Herzoglichen Eisenbahnen u. A. von der Bedingung abhängig gemacht, daß ein besonderer Fonds gebildet werde, der nur zu bestimmten, durch Verabredungen zwischen der Herzoglichen Landesregierung und der Landesver⸗ sammlung genau festzustellenden Ausgaben verwandt werden darf, und in Beziehung auf welchen Fonds Bestimmungen ge⸗ troffen werden, wie solche gesetzlich rücksichtlich des Vermögens der Stiftungen und des Kloster⸗ und Studienfonds bestehen. Die Kommission schlug vor: Die Landesversammlung wolle ID sich damit einverstanden erklären, daß a) von der Bildung eines sogenannten Stiftungsfonds abgesehen werde, b) daß da⸗ gegen der Kloster⸗ und Studienfonds besser und so dotirt werde, daß er im Stande sei, nicht allein die ihm jetzt obliegenden Ausgaben zu tragen, sondern auch die Ausgaben für ver⸗ schiedene noch näher zu bestimmende Institute, welche bisher aus den allgemeinen Staatsmitteln erhalten sind, zu übernehmen; 2) in Bezug hierauf sich dahin aussprechen, daß diese bessere Dotirung am zweckmäßigsten durch Ueber- weisung einer angemessenen Summe von den dem Staate ge⸗ hörenden Werthpapieren an den Kloster⸗ und Studienfonds zu bewerkstelligen sei; 3) die Landesregierung ersuchen, ihr bald⸗ thunlichst eine Proposition hierüber zugehen zu lassen. — Die Versammlung beschloß unter Genehmhaltung des Herzoglichen Staatsministeriums morgen in die Berathung des Antrages einzugehen. — Den letzten Gegenstand der Tagesordnung bil⸗ dete die Berathung des Gesetzentwurfes, die Zahlbarkeit der Renten und Entschädigungs⸗Kapitale für die durch das Gesetz vom 31. Mai 1871 aufgehobenen Stolgebühren und Opfer, ingleichen die Vergütungen für nicht aufgehobene Mühwal⸗ tungen betreffend. Der Gesetzentwurf lautet:
Nachdem sich ergeben, daß das angeordnete Deklarations⸗ und Feststellungsverfahren erst im Laufe des nächstkommenden Jahres wird zum Abschlusse gelangen können, werden folgende Bestimmun⸗ gen getroffen: §8 J. Die zunächst am 1. Juli 1873 zahlbaren Ren⸗ ten werden, sofern und soweit das verordnete Feststellungsverfahren bis dahin nicht zum Abschlusse gebracht sein wird, von der Haupt- Finanzkasse provisorisch so gezahlt, wie deren Zahlung auf Grund der Deklarationen und vorläufigen Feststellungen von Herzoglichem Konsistorium resp. den Herzoglichen Kreis⸗Direktionen beantragt wer⸗ den wild. S§. 2. Auch die den Gemeinden und den im §. 22 des angezogenen Gesetzes benannten Religionsgenossenschaften gebührenden Entschädigungskapitale werden erst nach erfolgtem Abschlusse des Fest= stellungsverfahrens gezahlt; es sollen aber bei der Zahlung zugleich fünfprozentige Jahreszinsen auf dieselben seit 1. Januar 1873 ver- gütet werden. 5. 3. In Betreff der Vergütungen und Gebühren für Mühewaltungen, welche auch fernerhin zu entrichten sind, behält es bis dahin, daß der Betrag dafür im Verordnungswege festgestellt sein kö bei der bisherigen Art und Weise der Vergütung sein Ver⸗
eiben.
Referent Abg. Kulemann trug darauf an:
in dem Begleitschreiben an Herzogliche Landesregierung den Wunsch auszusprechen, daß in den Städten den Kirchendienern, deren Einkünfte zum großen Theile in den aufgebobenen Stolgebühren be⸗ stehen, die dafür gebührende Rente in monatlichen oder vierteljähr-⸗ lichen Abschlagszahlungen überwiesen werde.
Nachdem dieser Antrag angenommen worden, wurde dem ganzen Gesetze die Zustimmung ertheilt.
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Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 19. Dezember. Der dem Hause der Abgeordneten vorliegende Entwurf des Finanzge⸗ setzes für das Jahr 1873 setzt die gesammten Staatsausgaben für das Jahr 1873 auf die Summe von 379,293,462 Fl. öster⸗ reichischer Währung fest. Davon sind 315, 54,605 Fl. zu ordent⸗ lichen, 63,538 8657 Fl. zu außerordentlichen Ausgaben bestimmt. Die Einnahmen bestehen in 330,218,756 Fl. ordentlichen und 52,542,213 Fl. außerordentlichen, zusammen 3825760, 974 Fl. Pesth, 18. Dezember. Das Abgeordnetenhaus hat das Anlehensgesetz, demnächst die Gesetzentwürfe, betreffend das Rekrutenkontingent für 1873, die Auflassung der Finanz⸗Ober⸗ gerichte und den erhöhten Kavalleriestand in Friedenszeiten an- genommen.
— Im Oberhaguse wurde der vom Abgeordnetenhause eingelangte Anlehensgesetzentwurf der Finanzkommission zuge⸗ wiesen, welche ihn auch sofort in Berathung nahm.
Schweiz. Bern, 19. Dezember. (W. T. B.) Der St an b. en hat dem Beschlusse des Nationalraths, welcher