1872 / 302 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 21 Dec 1872 18:00:01 GMT) scan diff

Px GM aten- mel Wagren-KBörse.

Kerllua, 20. Dezember. (Amtliche Freisfeststellung von getreide, Mehl, Oel, Petroleum und Spiritus) Weizen pr. 1666 Kiäogr. loco 73 - 51 Thir. nach GnaiätRt, fein gelb. 86 Thlr. bez. gelber: pr. diesen Monat 843 à 4 à bez., Dezember Januar Sir bez., April Mai 1873 Sz à S2 bez, Nai. uni diz 6e, Gekünd. 26h Gtr. Kündigungspreis Si Thlr. pr. 1000 Kilogramm. . Roggen pr. 1000 Kilogr. loco 55 60 Thlr. nach nalität, 8 diesen Monat 57 3 4 à 3 bez., Dezember-Januar 5ßzz à Sa., Junuar Februar 18575 56z bez., April-Mai 56 d 4 à Rbez, Mai-Juni 55g à 56 bez. Gek. 1600 Ctr. Kündigungspr. 57 Thlr. pr. 1060 Kilogr. Gorste pr., 100 . . 46 - 60 Thlr. nach Qual., 60 Ualit

leine 46 60 Thlr. nach ät. . Hafer pr. 1000 Kilogr. loco 38 18 Thlr., nach nalität, pr. diesen Monat 427 dez., April-Mai 1873 45 bez, Mai- Juni 3 a d bez. Gek. 600 Otr. Kündigungspr. 42 Thlr. pr. 1000 Cilogr. ö No. O u. I pr. 160 Kilogr. Brutto unverstenert inkl Sack pr. diesen Monat 7 Thlr. 28 Sgr. bez., Dezember- Januar 7 Thlr. 28 Sgr. bez., Januar Februar 18373 7 Thlr. 297 Sgr. bez., Februar-März 8 Thlr. G.“, April Mai S Ihlr. 2 Sgr. bez., Mai-Juni 8 Thlr. 23 Sgr. bez. Gek. 500 Ctr. Kündi- gungspr. 7 Thlr. 28 Sgr. pr. 109 Kilogr.

Erbsen pr. 1009 Kilogr. Kochwaare 49 —- 53 Thlr. nach aual., Futter waars 44 8 Thlr. nach Qualität. ;

Rüböl pr. 190 Kilogr. ohne Fass loco 233 Br, pr. diesen Monat 23 bez., Dezember-Junuar 23 bez, Januar Februar 1873 23 G, April- Mai 24 bez., September- Qkto her 24 bez. Gekünd. 700 Ctr. kündigungspr. 23 Thlr. pr. 100 Kilogr.

Leinöl pr. iIb0 Kiiogr. obne Fass loco 25 Thlr. .

Petroleum, raflinirtes (Standard white) pr. 100 Kilogr. mit Fass in Posten von 50 Barrels (125 Otr.) loco 155 Thlr., pr. diesen dona 1514 bez., Dezember- Januar 15 6 K a 15 bez., Jan-Februar 1873 15 à R à 15 bez., Februar-März 142 bez.

Spiritus pr. 100 Liter à 109 pGt. 1060900 pGOt mit Fass

r. diesen Monat 18 Thlr. 15 à 174 14 Sgr. bez, Dezember- Junuar 13 Thlr. S à 6 Sgr. bez., Januar-Fobruar 1873 18 Thlr. 8 a 6 Sgr. bez., April Mai 18 Thlr. 20 à 18 Sgr. hez.,, Mai- Juni 18 Thlr. 22 a 20 Sgr. bez., Juni- Juli 19 Thlr. 4 18 22 28 Sgr. bez. Gek. 110, 900 Liter. Kündigungspr. 18 Thlr. 1

Spiritus pr. 160 Liter à 100 pCt. 10,900 pCi. ohne Fass loco 18 Thlr. 7 a 5 Sgr. bez.

Weizenmehl No. 0 115 à 11, No.0 a. 1 11 à 106. Roggen- mehl No. 0 Szͤ à 8, No. O üu. 1 75 à 7X pr. 100 käogr. Brutto unvsrstenert inkl. Sack.

Meng, 20. Dezember. (Westpr. 4. Weizen loco fand am heutigen Markte nur für feinere Waare einige Nehmer und sind zu behaupteten Preisen 109 Tonnen umgesetzt. Andere Gattungen blieben vernachlässigt. Bezahlt, wurde 2 —= 865 Thlr. Kegulirungspreis für 126pfd. bunten lieferungs- fähigen 805 Thlr. Termine ziemlich unverändert. Auf Liefe- rung 126pid. pr. Dezhr. 79 Thlr. Gd.“, pr. Januar 795 Thlr. G., pr. April - Mai SIs Ihlr. Br, 81 Thlr. G64. Roggen loco un- verändert flau. Umsatz 160 Tonnen. Es bedang 105pfd. 47) Thlr, 120pfd. 515 Thlr., alter 477 und 48 Thlr. RKegulirungs- preis 120pfd. lieterungsfähigen 50 Lhlr.R, inländ. 5 Thlr. Auf Lieferung 120pfd. pr. April Mai 53 Thlr. Br., 52 Thlr. G, inl. do. 53 Thlr. Br. Gerste loco grosse 112pfd. 50 Ihlr, 114pfd. 515 Thlr. Hafer loco 395 Thlr. bez. Koch- Erbsen loco 435 à 445 Thlr. bez., Futter- 41 à 4335 Thlr., pr. Mai- Juni 463 Lhlr. bez. Alles pr. Tonne von 2000 Pfd. Zollgewicht. Spi- 1itus loco 172 Thlr. pr. 100 Liter à 109909 pt. beæ,

Stettin, 20. Dezwmber, Nachm. 1 U. 30 M. (Tel. Dep. des Staats- Anzeigers. Weizen 70 - 81, Dezember S2 nom, De- zember Junuar S2 Br., Frühjahr S2 825, Mai- Juni 82 bez. Roggen 52 - 55. Dezember Januar 5, Jannar-Eebrnar 54, Friih- jahr 55 557, Mai-Juni 555 bez. Rüböl 253 Br., Dezember 22 bez., April - Mai 233 Gd., 237 bez., September Oktober 24 G. ö 173, Dezember 173, Dezember-Junuar 175, Frühjahr

3 bez.

Hoden, 20. Dezember. (Pos. Z.) (Amtl. Bericht., Roggen (pr. 20 Ctr.). Kündigungspr. 544. pr. Bezember 54 - 544, Dezem- ber-anuar 1873 54 - 547, Januar - Februar 54 - 543, Eobruar- März 54-547, März - April —, Frühjahr 543, Mai-Juni 54d - 3. Spiritus (mit Fass) (pr. 100 Liter 10,060 pt. Tr.). Kin- digungspreis 176. Gekündigt 50, 000 Liter. pr. Dezember 171 1 Januar 1743, Februar 173, März 17, April 13, Mai 183.

rn enfennn, 20. Dezember, Nm. 2 L. M. (Tel. Dep. d. Staats- Anzeigers. Spiritus pr. 1090 Liter à 1090 pCt. 18 Thlr. Br., 17 Thlr. G64. Weizmen, weisser 210 - 772 Sgr., gelber 204 bis 254 Sgr. Koggen 164 184 Sgr. Gerste 144 - 162 Sgr. Hafer 124 132 Sgr. pro 200 Zollptd. 100 Kilogramm.

Flanxckebarg, 20. Dezember. (Magdeb. Eig.) Weizen 75 bis 80 Thlr., Roggen 59 —· 61 Thlr., Gerste 5t̃— 74 Thlr., Hafer 45 50 Thlr. pr. 2000 Pfd. KRKartoffelspiritus: Locowaare behauptet, Termine geschäftslos. Loco ohne Fass 185 Thlr, Dezember 18. Thlr, Dezember - Januar 183 Thlr., Januar Fe- bruar 185 Thlr., Februar-März 185 Thlr. pr. 10,000 pCt. mit Uebernahme der Gebinde à 1. Thlr. pr. 100 Liter. KRüben- spiritus geschäftslos. Loco 17 Thlr., pr. Januar 173 Thlr.

Lb, 2). Dezember, Nm. 1 U. (W. LT. B.) Getroide- markt. Wetter: Trübe Weizen fest, hiesiger loco S8. 123, fremder loco 8.5, pr. März 8.7, pr. Mai 8.56. Roggen behaup- tet, loco 5.15, Pr. März 5.10, pr. Mai 5.123. Rüböl unverändert, loco 122, pr. Mai 12! pr. Oktober 13. Leinöl loco 126.

är ne erg, 29. Dezember, Rm. (W. T. B.) Getrreide- m arkI. Messen und Roggen loco und auf Termine rubig. Weizen pr. Dezember 127pfd. pr. 1000 Kilo netto in Hark Bes. 170 Br., 1697 Gd., pr. Dezember - Januar 126pfd. pr. 1000 Kilo netto in Hark Bange 167 Br., 166 Gd., pr. April-Uai 127pfd. pr. 1000 Kilo nett in Mark Bano 163 Br. und Gd. Roggen pr. Dezem- ber 1000 Kil'o netto in Mk. Bco. 111 Br, 1105 Gd., pr. Dezem- her-lanuar 190909 Kilo netto in Mk. Beo. 111 Br., 110 G., pr. April - Mai 10090 Kilo netto in Mark Banco 111 Br. u. Gd. Hater und Gerste ruhig. Rüböl behauptet, loco 247, pr. Mai 214. Spiritus still, pr. 100 Liter 100 pCt. pr. Dezember 15, pr. Dezember - Januar 155, pr. April-Mai 153 preussische Tha- or. Kaffee fest, Umsatz 3000 Sack. Petroleum ruhig, Stan- dard hits loco 145 Br., 144 G., pr. Dezember 144 G., Ja- nuar- März 145 Gd

Wr eannenn., 20. Dezember. (W. T. B) In Petroleum grosses Geschäft, Standard white loco 21 Mk. 30 Pf. bez.

Ammnstercdearaen, 20. Dezember, Nm. 4 II. 30 M. (W. T. B.)

Getreidemarkt (Schlussbericht). Weizen geschästslos. Roggen loco sehr ruhig, pr. März 2023, pr. Mai 204, Raps pr. Frühjahr 432, pr. Oktober 433 FI. Rüböl loco, pr. Mai und pr. Herbst 1873 45. Wetter: Kalt.

Ams werpen, 20. Dezember, Nm. 4 L. 30 M. (W. T. B.)

detreidemarkt (Schlussbericht) Weizven unverändert. Roggen ruhig, Odessa 19. Hafer stetig, inländischer 18. Gerste fest. ;

Petroleummarkt (Schlussbericht), Raffinirtes, Type woiss, loco 52 bez. u. Br.,, pr. Dezember 52 bez. u. Br., pr. Ja- nuar-März u. pr. Februar 53 Br. Steigend.

Liam elom, 20. Dezember, Nm. (W. T. B.) Getreide- markt Schlussbericht): Eremde Zufuhren seit letztem Montag: Weizen 16.420, Gerste 21,740. Hafer 36, 520 Qrtrs.

Der Markt schloss für simmtliché Getreidearten fest, aber ruhig, Preise unverändert.

HäwvwerhkeGwchh, 20. Dezember, Vm. (W. T. B.) Baum- wolle (Anfangsbericht): Muthmasslicher Umsatz 12,000 B. Unverändert. Tagesimport 6000 B., davon 3000 B. ameri- kanische. ö

KHäiverpacok, 20. Dezember, Vm. 11 U. 30 M.; (W. JT. B.) Baum wolte: Huthmasslicher Umsatz 12099 Ballen. Ruhi- ger, aber fest. Tagesimport 6683 B., davon 2762 Ballen ameri-

kanische. Schwimmende still. Orleans Januar März - Ver- schiffung 10, amerikanische aus irgend einem Hafen 95, No- vember - Verschiffung 1094 d.

Liverpogl, 26. Dezember, Nm, (W. T. B.) Baumwolle er, , . 12.000 B. Umsatz, davon für Spekulation und

xport 30090 B. Unverändert. 1 .

Middl. Orleans 10 3, middling amerikanische 10, fair Phol- lerah 7. middl. fair Hhollerah ez, good middl. Dhollerah e, middl. Dhollerah 5, fair Bengal 5, fair Broach 73, new fair Gomra 73, good fair GComra 5, fair Madras 6z3, fair Pernam 103, fair Smyrna 8, fair Egyptian 10

Upland hicht unter good ordinary Januar - Februar - Ver- schiffung 96 d. .

LlIverpool, 20. Dezember. (Baumwollen- Wochenbericht) (W. T. B.) —— ——

Wochenumsata dsgl. v. amerikan. ..... . k dsgl. für Spekulat.

Export

9 wirkl. Konsum Wirklicher Export Import der Woche...... ..... ...... ... . Vorrath . dsgl. V. amerikan. .. ...... ...... ö Schwim. n. Grossbritannien desgl. v. amerikan ö

Hlverpodcl, 20. Dezember, Nm. T. B) Getreide-

1 Weisser Weizen 1 d. höher. Mehl begehrt. Mais ester.

Manmchenter, 20. Dezember, Nm. (W. T. B.) 12r Water Armitage 10, 12 Water Taylor 12, 20r Water Micholls 133, 30r Water Gidlow 153, 30r Water Clayton 16, 40r Mule Mayxol! 143, 40r Medio Wilkinson 16, 386r Warpcops Qualität Rowland 153, 40r Double Weston 17, 60r Double Weston 19, Printers 16, ,,, 8zpfd. 138. Mässiges Geschäft zu vollen Preisen.

Paris, 20. Dezember, Nm. (W. T. B.) (Produktenmarkt.) Rüböl weichend, pr. Dezember 97.75, pr. Januar - April 99.09, pr. Mai- August 100.50. Mehl , pr. Dezember 75.00, pr. Januar-April 71.75, pr. März-April 71.50. Spiritus pr. De- zember 5850 Wetter: Veränderlich.

St. Eegershrax, 20. Dezember, Nm. 5 L. (W. T. B.) (Pro- duktenmarkt.) Talg loco 493, pr. August 5053. Weizen pr. Mai 133. Roggen loco 7, pr. Mai 740. Hafer pr. Mai-Juni 3.90. Leinsaat (9 PFud) pr. Mai 13. Wetter: Milde.

New- orks, 20. Dezember, Ab. 6 UL. (W. T. B.) Baum- wolle 295. Mehl 7D. 15 CG. Rothér Frühjahrs weigen D. C. Raff. Petrol. in New- Vork pr. Gallon v. 65 Pfd. 273, do. in Philadelphia 265. Havanna-Zücker No. 12 9.

Fracht für Getreide pr. Dampfer nach Liverpool (pr Bushel) 9, do. für Baumwolle (pr Pfd.) —.

129, 600

EFonelg- nnd Actiem - Höre.

Kerlim, 20. Dezember. Wochenbericht der Coursbewe- gung an der Berliner Börse:

. 13. 20. Ausländ. Werthe, Be, Inländ. Werthe. Dez. Dez. Oest. Silb- Rente 64 Press. proz. Anl 10095 101 1860er Loose 93 4pro;;. 85 g4z R. Prin. Anl. v. lS6 d 23 St - Schldsch. S995 90 . 1666 126 „PErämienanl.. 1246 1235 AMerikaner 97 Bankantheil. 227 225 sltaliener:: . 65 Berl. Hand. Ges. 1575 1 Tabaksoblig. 92 DPDiskonto -- Ges. 335 Ta baksaktien 713 RKassenverein. 293 Rumän. Anleihe 973 Schls.Bankverein 169 OQesteor. Kroditakt. 2052 Berg. · Mk. Eisenb. 132 Darinstâ dter .... 213 Berl. Anh. 222 Luxemburger... 151 bxl.Ptsd. Mgd. - 155 Meininger 1595 Görlitzer - 1973 Oest. St.- B. ( Fra.) 206 grsl. Seh v Erh. 39 Süd. i. mp 7 Göln- Mindener - 170 Rechte- Od. I. 1301 Weohsel. Oberschle38. 232 , 915 Petersburg k. S. 91

ö

Rheinische 1702

HKreskanm, 209. Dezember, Nm. 2 L. M. (T. D. d. Staats- Schles. 35proz. Pfandbriefe 82 Br., do Renten- briefe 935 bez. Cesterr. Banknoten gl bez. u. G. Russ. Bank- noten 82 bez. Oberschlesische Stammaktien Lit. A. u. C. 222 bez. neue —. Breslau-Schweidnitz Freiburger Sammaktien 1263 6. 43proxz. Ober- schles. Prioritäten Lit. G. 935 Gd.; Lit. H. 973 et G. und Warschau - Wiener

Anzeigers.)

u. GlIld. Oder - Ufer Babn - Stammaktien 1289 Gd.

Oy8 bez. 5proz. von 18659 1915 bez. u. Gd. Stammaktien =. Steigend.

Eranmke furt a. II., 20. Dezbr., Nm. 2 . 30 Min. (W. T. B.) Fest. Dresdener Bank 109663, RKjäshsk- Wjäsma Eisenbahn reditaktien 3544, Franzosen

S6. Nach Schluss der Börso: 355, Lombarden 201, Silberrente 645. Schluss günstig.

(Schlusscourse.) Berliner Wechsel 10. Wechsel 8655. Londoner Wechsel 118. 923. Wiener Wechsel 106. Hessische Ludwigsbahn 178.

743. Albrechtsbahn- Aktien —, do. Prioritäten S3. Kreditaktien *) 353. Bayerische Prämien- Anl. 1114, do. Militär - Anleihe 100. Neues Badische 1221. 1872er russisch. englische Anleihe vollbez. 885, do. nicht vollbez. —.

645. Papierrente 605. Minden - Loose 93.

Grazer Loose SlJ. Gömörer Str. Bundesanleihe 100. Ame. rikaner de 1882 g5z. Darmst. Bankaktien 5Zz5. 1584, do. neue 151. Schuster Gewerbebank 141. Bodenkredit 109. Deutsch-österreichische B. 125. Iltalienisch- deutsche Bk. Franco-holländ. B. Franz. ital. B. —.

Central- Pfandbriefe 965. Provinzial-Disconto - Gesellsch. 174.

Brüsseler Bank 11553. Berliner Bankverein 1583. Leipziger Vereinsbank —. lerbank 198. Centralbank 1114. Englische Weohslerbank 5. 6proz. Anleihe 94. South Eastern 691.

bahnaktien 110. Hahnsche Effektenbank 130.

bank 1026.

pr. medio resp. pr. ultimo.

FEraenRakfart a. N., 20. Dezember, Abds. Sehr fest.

Effekten · Soꝛiotät.) pr. compt. , rente —, Klisabethb. 2615. Oberhessen —, Meining.

1026, Brüsseler Bank , Wiener Unionbank Westbahn —, Oregon —,

Deutsch- õsterr. Bank 126.

Hamburger Pariser Wechsel Franzosen, alte“) 3543, neue —. Böhmische Westbahn. —. Lombarden*) 1995. Galizier“) 2417. Elisabethbahn 2507. Nord- westbahn 228. Elbthal 1927. Gotthardbahn 1033. . regon

Rugs. Bodenkredit 99. Neue Russen 885. Türken 5Ilz. Silberrente 1860er Loose 933. 1864er Loose 160. Ungar. Anleihe 75, do. Loose 16897. Raab.

Meininger B. Süddeutsche

Frankfurter Bankverein 161, do. Wechs. Antwerpener Bank 109. Baltischport 86. Newm-Lorker Kontinental - Eisen- Wiener Union- bank —. Frankfurter Baubank 1043. Oesterreich. National-

(W. T. B)

Amerikaner 953, Kreditaktien 354, 1860er Looss 94, Franzosen 386543, pr. Compt. —, Galizier 2415, Lombarden 199, Silberrente 647 n, .

ank neue —, Darmst. Bankaktien 532, österreichische Bank-Aktien Böhmische Nordwesthbahn , Raab · razer Loose —, PErov.-Diskonto-Gdesellschaft —, Frankfurter Bank- verein —, Hahnsche Effektenbank 1293, Amsterdamer Bank , neue französische Anleihe —, französ. - italien. Bank —. Donauaktien —, Frankfurter Wechslerbank —, Rhontinental- Eisenbahnbau , Antwerpener Bank Berliner Bank- vorein —, franz. österr. ungarische Bank —, Reichseisenbahn

HMemahwræ, 20. Dezember, Nm. (W. T. B) Fest.

(Schlusseourse) Prenss. Thaler 14838. Hambarger St. Er. Aktien 986. Silberrente 65. Oesterreichische Kreditaktien 398, do. 1860er Loose 95. Nordwestbahn 488. Franzosen 764. RKaab-Grazer Loose Sßsz. Lombarden 433. Italienische Rente 65. Vereinsbank 1277. Hahnsche Effektenbank 130. Kommerz bank 1305. Norddeutsche Bank 191. Prov. Diskonto-Gesellseh. 180. Anglo - deuteche Bank 1365, do. neue 119. Dänische Landmannbank 192. Dortmunder Union 1753. Wiener hHnion. bank 251. 64er Russ. Prämien-Anl. 124. 66er Runs. Prämien- Anl. 123. Amerikaner de 1882 923. Diskonto 4 offiz. 5.

Wechselnotirungen: London lang 13 Mk. 77 Sp., London kurz 13 Mk. 10 Sp., Amsterdam 35330, Wien 83, Paris 1893, Petersburg 283. .

vaiem, 20. Dezember. (W. T. B) Mährisch- Schlesische Centralbahn 139.00.

(Schlusscourse.) Papierrente 66.60. Silberrente 70.29). 186540r Loose 96. C0. Bankaktien 960. G09. Nordbahn 215.30 Kreditaktien 331. 75. Franzosen 331. 0). Galizier 2238. 50. Kaschau-Oderberg 18200. Pardubitzer 168.50. Nordwestbahn 211.50, d9. Lit. B. 122.00 London 1099.70. Hamburg S0. 30. Paris 42.85. Frankfurt 92.830). Amsterdam 91.009. Böhmische Westhahn 237.0090. Kreditloose 188 50. 1860er Logse 102.20. Lombardische Eisenbahn 188.00. 1864er Loose 142.20. Union- hank 265.50. ltalionisch - österreich. Bank —. Arbitrage- Bank —=— . Anglo-Austrian 318.75. Austro - türk 1069090. Na- poleons 8755 Dukaten 5.16. Silberconpons 108.75. Klisabeth-. bahn 145.99. Ungarische Prämienanleihs Albrechtisbabn A. do. Prior. Rudolph)bhahn Preuss. Banknot. —.

Wiem, 20. Dezember. (UW. T. B) Die Kinnahmen der Lombardischen Eisenbahn (ästerreich. Netz) betrugen in der Woche vom 9. bis zum 15. Dezbr. 633.342 FL, ergaben mithin gegen die entsprechende Woche des Vorjahres eine Mehr. einnahme von 1520 HI.

Viöiem, 20. Dezember. (W. T. B) Wochenausweis der gesammten Lombardischen Eisenbahn vom 2. bis zum 8. De- zember: 1,2. 3, 4 El gegen 14228, 738 FI. der entsprechenden Woche des Vorjahres, mithin Wechenpmehreinnahme 5-346 FI. Bisherige Mehreinnahme vom J. Januar 1872 ab 2068, 445 EI.

Anmsgter dannn, 20. Dezember, Nm. 4 U. I5 M. (W. JT. B)

Oesterr. Papierrente Mai- November verz. 606. Oesterr. Papierrente Februar - August vorz. —. Oesterr. Silberrents Januar-Juli verz. 635. Cesterr. Silberrente April-Oktober verz. Oesterreich 1860er Locdse . Oesterr. 1864er Loose 155. proz. Russen V. Stieglits 5proz. Russon VI. Stiegkt 855. 5proz. Russen de 1864 Russische Prämien-Anl. von 18541 Russische Prämien-Anl. von 1866 Russ. Eisen- bahn 230. Gproz. Ver. St. pr. 18832 98 bproz. neue Spanier 275. 5proz. Türken 51.

Londoner Wechsel, kurz 1206

KHiorredom, 20. Dezember, Vm. (W. T. B.)

(Anfangscourse. Consols l., Amerikaner 915, Italiener 66r, Lombarden 1744, Türken 544, neue französische Anleihe 27 Prämie. Wetter: Feucht.

Nice need ona, 20). Dezember, Nm. 4 U. (W. L. B.) Fest.

Cansols gl ltalienische 5proz. Rente 66. Lombar- den 17343 5proz. Kussen de 1862 923. 5prez. Russen de 1864 96. Silber 59z. Türkische Anleihe de 1865 5d 43. 6prozent. Türke de 1869 6445 6proz. Verein. St. pr. 182 91.

Wechselnotirungen: Berlin 6.251. Hamburg 3 Monat 20.59. Frankfurt a. M. 1196. Wien 11 FI. 35 Rr. Faris 25.95. Peters burg 31.

Parks, 20. Dezember, Nrn. 12 L. 40 M. (W. T. B.)

3proz. Rente 53.55, Anleihe de 1871“ 8465, neneste Anleihe de 1872 S7. 10, Italien. Rente 68. 15, Franzosen 780.00, Lombar- den 435.99, Türken —. . .

Harras, 20. Dezember, Nm. 3 UL. (W. T. E) Fest.

(Schlusscourse,) 3prozent. Rente 53 55. Anleihe 1871 83475. Anleibe de 1872 87.109. Anleihe Margan —. öprezentige Rente 67.99 ltalien. LTahaks-Aktion S55.00. zosen (gestempelt) 781.25, do. none esterreich. Nord west- bah 505.00. Lomb. Eisenbahn-Aàktion 437.50. Eomt ard. Prier; täten 258 00. Türken de 18565 55.45, do. de 1869 327.00. Türk loose 181.00. Neueste türk. Looss 61 Fer einig 3 ten-Anleibe pr. 1882 (ungest.) —. Goldagio

Nere-Xorhki, 20. Dezember, Ab. 6 U. (W. T. B.)

Höchste Notirung des Goldagios 11, niedrigste 114.

Sohlusscourse.) Wechsel auf London in Gold 1095. Golg- aglo 115. V Bonds de 18835 113, do,. neus 111. Bonds ds 1865 116. Eriebahn 60. Ulinois 124.

6proz. Vet einigte

Einzahlungen.

Allgemelne Deposltenbank. Das Verzeichniss von Interims- scheinen, auf welöhe die rückständige zweite Einz. von 20 pCt. nebst 6 pCt. Verzugszinsen und 5 pCt. Konventionalstrate im Januar a f. zu leisten ist, siehe Ias. in No. 391.

Neptun, Kontinental-Wasserwerks -AkRtiengesellschaft. Die Restzahl. auf die Aktien II. Emiss ist vom 27. Dezember er. bis inkl. I. Januar 1873 bei der Gesellschaftskasse in Berlin zu leisten.

Aus zahlungen. .

Wolmar - Geraer Elsenhahn - desellschaft. Di am 2. Januar 1873 fälligen Zinsen werden von da ah bis 15. Junnar 1873 mit 2 Thlr. 77 Sgr. pr. Stammaktie und 5 Thlr. pr. Prior. Aktie in Berlin bei S. Bleich öder und Jacob Landau ausbezahlt.

Nehltheuer-Weldaer Elsenbahn. Die Zinsen für die Prior. Oblig. pr. II Sem. Cr. werden vom 2. Jinuar 1873 ab mit 2 Thlr. 15 Sgr. pr. 100 Thlr. in Berlin bei A. Paderstein aus- bezahlt.

Lebensvorsicherungs - Bank für Dentsohland in Gotha. Die . für die im Juhre 1868 eingezahlten Prämien beträgt 35 pot.

,,, Gosellschast‚ Harlengrube“ bel Meusel- witz. Der den vollgezahlten Aktien beigetügte Zinscoupon für die Bauzeit bis ultimo Dezember er. wird mit 4 LTulr. 23 Sgr. 5 Pf. an der Hauptkasse in Altenburg eingelöst.

Gen eralversammlungen.

13. Januar 1873. Rhelnlsch-Westfällsocher Lloyd, Transport Ver- sichoerungs-Aktlon- Gesellschaft in H. Gladbach. Ausserord Gen. Vers. zu Gladbach. Us chweller Bergwerksverein. Ausserordentl. Gen. Vers. zu Eschweilerpumpe; s. Ins. in No 301. I. JZwlokauer Brüchenberg - Zehntenverband, Ordentl. Gen Vers. zu Zwiekau.

Ausreichung von Aktien und Dividenden-

scheinen.

Königsberger Vereinsbank. Die Dividendenscheine zu den 40proz. Interimsscheinen werden in Berlin bei der Preussischen Boden- Kredit- Aktion-Bank ausgereicht.

Ohersehleslsche Bank für Handel und Industrie In Beuthen. Die Dividendenscheine pr. 1872 zu den Interimscheinen werden vom 28. bis 31. Dezember c. in Berlin bei der Disconto-Gesell- schaft ausgereicht.

Oberschleslscher Kredltvoreln. Die Dividendenscheine pr. 1872 zu den Interimsscheinen werden vom 29. Dezember er. bis 4. Januar 1873 an der Gesellschastskasse in Ratibor aus- gereicht.

„Neptun, Rontinental-Wasserwerks-Aktiengesellschaft. Der Umtausch der Inter imsquittungen zu den Aktien II. Em. gegen definitire Stücke erfolgt vom 27. Dezember cr. bis 1I. Januar 1873 an der Gesellschaftskasse.

Kündigungen und Verloosungen,

Könlgllch Preusslsche Staatsanlelhe von 1856. Das Ver- zeichniss der am 16 d. M. ausgeloosten, zum 1. Juli 1873 rück- zahlbaren Schuldverschreibungen siehe Beilage zu No 301

Zeltzver Stadt-Obligatlonen. Das Verzeichniss der gekün- ,. zum 1. Juli 1873 rückzahlbaren Oblig. siehe Ins. in

0.

Zweite Beilage

Zweite Beilage

*

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Koͤniglich Preußischen Staats Anzeiger.

Sonnabend, den 21. Dezember

18272.

M O2.

Königreich Preußen.

Konzessions Urkunde, betreffend den Bau und Betrieb einer 151 ahn von Marienburg bis zur Landesgrenze in der Richtung auf Warschau durch die Marienburg Mlawka er Eisenbahn ˖ Gesellschaft Danzig Warschau, preußische Abtheilung). Vom 1. Juni 1872.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen zc.

„Nachdem von dem Komite, welches sich zur Gründung einer Aktiengesellschaft unter der Firma:

Marienburg Mawka'er Eisenbahn⸗Gesellschaft

. (Danzig · Warschau, preußische Abtheilung)

ebildet hat, darauf angetragen worden ist, dieser Gesellschaft die sonzession zum Bau und Betriebe einer Eisenbahn von Marienburg bis zur Landesgrenze bei Mlawka in der Richtung auf Warschau zu ertheilen, wollen Wir diese Konzession, sowie das Necht zur Expro— priation und zur vorübergehenden Benutzung fremder Grund stücke nach Maßgabe des Gesetzes vom 3. November 1838, unter den nach—= stehenden Bedingungen hierdurch ertheilen.

J. Die Gesellschaft bildet sich unter der Firma:

Marienburg Mlawka er Eisenbahn⸗Gesellschaft (Danzig Warschau, preußische Abthrilung)⸗

und nimmt ihr Domizil und den Sitz ihrer Verwaltung in Danzig

oder unter Genehmigung des Ministers für Handel, Gewerbe und

öffentliche Arbeiten an einem anderen, an der Bahn gelegenen Orte.

II. Die Vollendung und Inbetriebnahme der Bahn muß läng⸗ 1 innerhalb drei Jahren nach dem Tage der Konzessions. Ertheilung erfolgen.

Für den Bau gelten insbesondere folgende Bestimmungen:

I) Die Bahnlinie in ihrer vollständigen Durchführung durch alle Zwischenpunkte wird von dem Minister für Handel, Gewerbe und oͤffentliche Arbeiten festgestellt, auch unterliegen sämmtliche Bauprojekte und der Hauptkosten⸗Anschlag der Genehmigung des letzteren.

2 Die Gesellschaft hat allen Anordnungen, welche iwegen polizei⸗ licher Beaufsichtiaung der beim Bahnbau beschäftigten Arbeiter ge⸗ troffen werden mögen, nachzukommen und die aus diesen Anordnun⸗ gen etwa erwachsenden Ausgaben, ins hesondere auch die durch etwaige Anstellung eines besonderen Polizei ⸗Aufsichtspersonals entstehenden Kosten zu tragen.

Sie wird den Anforderungen der zuständigen Behörden wegen Genügung des kirchlichen Bedürfnisses der beim Bau beschäftigten Beamten und Arbeiter bereitwillig Folge leisten und die dadurch etwa bedingten Kosten übernehmen, auch zu der in Gemäßheit des Gesetzes vom 21. Dezember 1846 für die Bauarbeiter einzurichtenden Krankenkasse die nöthigen Zuschüsse leisten.

3) Der Staatsregierung ist vorbehalten, zur speziellen technischen Beaufsichtigung der Bauausführung einen besonderen technischen Komm ssarius zu bestellen, der, unbeschadet des allgemeinen gesetzlichen Aufsichtsrechts und der daraus entspringenden Befugnisse des Staats (8. 46 des Eisenbahn⸗-Gesetzes vom 3. November 1838), die solide und vorschriftsmäßige Ausfübrung des Baues, sowie die Verwendung ge— eigneter Materialien und Betriebsmittel zu überwachen hat. Die Gesellschaft ist verbunden, den Anforderungen des Kommissarius unter Vorbehalt des an den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten binnen zehntägiger präklusivischer Frist einzulegenden Rekurses unbedingt Folge zu leisten.

Die dem Staate durch diese spezielle Aufsicht erwachsenden Kosten hat die Gesellschaft nach der Bestimmung des Ministers für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten zu erstatten.

4) Die Gesellschaft ist verpflichtet, sich allen Bestimmungen des mit der Kaiserlich russischen Staatsregierung abzuschließenden Staats⸗ vertrages zu unterwerfen.

5) Behufs Sicherstellung der rechtzeitigen und soliden plan und anschlagsmäßigen Ausführung und Ausrüstung der Bahn, so wie aller übrigen bezüglich des Bahnbaucs der Gesellschaft obliegenden Verbindlichkeiten muß bei der General -Staatskasse zu Berlin ein Betrag von 5 pCt. des auf 8560, 000 Thlr.

»Acht Millionen Fünf Hundert und Sechszig Tausend Thaler«— festgesetzdten Aktienkapitals in baar oder in preußischen Staats. oder vom Siaate garantirten Papieren, oder in inländischen Eisenbahn⸗ Vrioritäts Obligationen (unter Berechnung aller dieser Effekten nach dem Courswerthe) nebst den noch nicht fälligen Zinscoupons und den Talons hinterlegt und in gerichtlicher oder notarteller Verpfändungs— urkunde erklärt werden, daß diese Kaution der preußischen Staats⸗ regierung zur beliebigen Verwendung unwiderruflich verfällt, wenn die Gesellschaft mit der Erfüllung der Verpflichtungen, welche durch die Kaution sicher 86 werden sollen, in Verzug kommt.

Die Rückgabe der , ., erfolgt an den Verfallterminen, kann jedoch vom Handels⸗Ministerium inhibirt werden, wenn nach dessen, lediglich maßgebender Entscheidung die Gesellschaft sich einer Verzögerung des Baues schuldig macht. Die Rückgabe der Kaution selbst erfolgt, sobald die Gesellschaft ihren Verpflichtungen zur plan—= und anschlagsmäßigen Ausführung und Ausrüstung der Bahn überall

genügt hat.

9 Die Gesellschaft ist zum Bau und Betriebe eines zweiten Ge— leises, sowie zur nachträglichen Anlegung neuer Stationen und Halte stellen verpflichtet, wenn und soweit die Regierung solches im Ver—⸗ kehrsinteresse für erforderlich erachtet.

III.,. Zur Sicherung der steten Instandhaltung der Bahn und ihrer Betriebsmittel hat die Gesellschaft mit der Eröffnung des Be— triebes einen Erneuerungs- und einen Reserpefonds zu bilden. Dem Erneuerungsfonds, aus welchem vornehmlich die Kosten der Erneuerung der Lokomotiven nebst Tendern und Wagen, beziehungsweise einzelner Hauptbestandtheile derselben, als: Feuerkasten Kessel, Cylinder, Siede röhren, Federn, Achsen, Räder, Radreifen, Bremsen, Wasserbehälter, Wagenkasten und Coupe's, sowie die Erneuerung der Schienen, Schwellen, Weichen und der kleinen Eisentheile des Oberbaues gedeckt werden sollen, sind die Einnahmen aus dem Verkaufe der entsprechen⸗ den alten Materialien, ein nach Anhsrung der Direktion und des Aufsichtsraths von dem Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche

Arbeiten festzusetzender jährlicher Zuschuß aus den Betriebseinnahmen

sowie die Zinsen des Erneuerungsfonds selbst zu überweisen.

Der Refervesonds, der die Mittel zur Bestreitung der durch außergewöhnliche Elementar-⸗Ereignisse und größere Unglücksfälle her⸗ vorgerufenen außerordentlichen Ausgaben gewähren, mit Geneh— migung des Ministers für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten auch zu den Kosten nachträglich für erforderlich oder zweckmäßig er⸗ achteter Ergänzungsbauten herangezogen werden soll, ist durch Zu—⸗ weisung des nach vollständigem Ausbau und vollständiger Aus— rüstung der Bahn verbleibenden Restes des Anlagekapitals und durch Ueberweisung der nicht rechtzeitig erhobenen und zu Gunsten der Ge— sellschaft verfallenen Zinsen und Dividenden des Anlagekapitals, der Zinsen des Reservefonds selbst, sowie durch einen von dem Auf sichtsrathe der Gesellschaft zu bestimmenden nicht unter einem Zehntel Prozent des Anlagekapitals betragenden jährlichen Zuschuß aus den Be⸗ triebseinnahmen zu dotiren. Hat der Reservefonds die Summe von 120 000 Thalern, .

»Ein Hundert und Zwanzig Tausend Thalern«, erreicht, so braucht er nur guf dieser Höhe erhalten zu werden.

Die Anlegung der Bestände des Erneuerungs. und Reservefonds . n m nn Staats oder vom Staate garantirten Papieren

attzufinden.

. Die Genehmigung, nöthigenfalls die Abänderung des Fahr⸗ plans bleibt der Königlichen Staatsregierung vorbehalten; ebenso die Genehmigung des Bahngeldtarifs und des Frachttarifs, , für den Gütern, als für den Personenverkehr, sowie der Abänderung der Tarife, insoweit dieseibe nicht dem freien Ermessen der Gesellschaft Üüberlassen wird. z

Dle Gesellschaft hat die Befͤrderung von Personen in 4 Wagen

3

klassen zu bewerkstelligen und für den Transport von Kohlen und Koks und eventuell der übrigen im Artikel 45 der Verfasfung des Deutschen Reichs bezeichneten Gegenstände den Einpfennigtarif einzu= führen, soweit und sobald dies von dem Minister für Handel, Ge— werbe und öffentliche Arbeiten verlangt wird.

Die Gesellschaft übernimmt ferner die Verpflichtung, soweit der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten es im Ver— kehrsinteresse für nöthig erachtet, jederzeit auf dessen Verlangen mit anderen in- und ausländischen Bahnverwaltungen für die Beförde—=

rung von Personen und Gütern einen durchgehenden Verkehr mittelst.

direfter Expeditionen und Tarife zu errichten und hierbei insbesondere auch in ein gegenseitigts Durchgehen der Transportmittel gegen die übliche, nöthigenfalls von dem Minister für Handel, Gewerbe und . Arbeiten festzusetzende Vergütung zu willigen. Bezüglich dleser direlten Tarife 3. die Gesellschaft verpflichtet, auf Verlangen des Ministers für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten auf ihrer in diesem neu einzurichtenden durchgehenden Verkehre zu be rührenden Strecke den niedrigsten Tarif ⸗Einheitssatz pro Centner und Meile zuzugestehen, welchen sie auf dieser Strecke für die gleichartigen Transportgegenstände in ihrem Lokaltarife erhebt.

Sollte sie jedoch in einem anderen durchgehenden Verkehre für jene Strecke ihrer Bahn einen unter dem Lokaltarif Einheits fatz pro Tentner und, Meile ermäßigten Satz pro Centner und Meile bezichen, so muß sie für jene Strecke diesen ermäßigten Tarifsat auch in dem neu zu errichtenden durchgehenden Verkehre auf Verlangen des Mini—⸗ sters für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten zugestehen.

Für durchgehende Gütertransporte wird die Erhebung einer Expeditionsgebühr für die Bahn von Marienburg bis zur Landes— grenze bei Mlawka ausgeschlossen, wenn weder die ursprüngliche Versand - noch die letzte Adreßstation an dieser Bahn liegt.

Die vorbezeichnete Verpflichtung der Gesellschaft zur Einrichtung eines direkten Verkehrs und zum Zugeständnisse des vorbezeichneten Tarifsatzes wird jedoch durch die Bereitwilligkeit der anderen bethei⸗ ligten Eisenbahnverwaltungen bedingt, in diesem Verkehre ihren Tarif nach denselben Grundsätzen zu normiren und somit für ihre in dem einzurichtenden durchgehenden Verkehre zu benutzende Strecke den niedrigsten Tarif ⸗Einheitssatz pro Centner und Meile zuzugestehen, wel⸗ chen sie auf dieser Strecke für gleichartige Transportgegenstände in ö. Lokalverkehr resp. in einem anderen durchgehenden Verkehr erheben.

Sollte die Gesellschaft zum Zwecke der Einrichtung eines neuen direkten durchgehenden Verkehrs das gleiche Zugeständniß, wie es vor= 6 präzisirt ist, von einer andern Bahnverwaltung fordern und ie letziere ohne von dem Minister für Handel, Gewerbe und öffent. liche Arbeiten für zugänglich erachtete Gründe sich weigern, auf den von der Gesellschaft e nnn direkten Verkehr überhaupt einzu— gehen, oder jenes Zugeständniß in Betreff des Tarifsatzes zu machen, so ist die Gesellschaft an das ibrerseits auf Erfordern des Ministers für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten für einen direkten Ver lehr, an welchem die sich weigerlich haltende Bahnverwaltung mit— betheiligt ist, gemachte frühere Zugeständniß nicht mehr gebunden.

. Die Beförderung von Tillbhen, Militär ⸗Effekten und sonsti= gen Armeebedürfnissen hat nach denjenigen Normen und Sätzen statt⸗ zufinden, welche auf den Staats -Eilenbahnen im Gebiete des früheren K , 9a r .

.Der Postverwaltung des Deutschen Reichs gegenüber ist die Gesellschaft verpflichtet: . st

U) ihren Betrieb, soweit die Natur desselben es gestattet, in die nothwendige Uebereinstimmung mit den Bedürfnissen der Postver-⸗ waltung zu bringen.

2) Mit jedem fahrplanmäßigen Zuge auf Verlangen der Postverwaltung einen. Postwagen un innerhalb desselben: a) Briefe . Gelder, ungemünztes Gold und Silber, Juwelen und Pretiosen ohne Unterschied des Gewichts, ferner solche nicht in die Kategorie der obigen Sendungen gehsrige Packete, welche einzeln das Gewicht von 290 Zollpfunden nicht überschreiten, P) die zur Be—⸗ gleitung der Postsendungen, sowie zur Verrichtung des Dienstes unter wegs erforderlichen Postbeamten, auch wenn dieselben geschäftslos zurückkehren, C) die Geräthschaften und Utensilien, deren die Beamten unterwegs bedürfen, unentgeltlich zu befördern.

Statt besonderer Postwagen können auf Grund desfallsiger Ver⸗ ständigung auch Postecupés in Eisenbahnwagen, gegen eine den Selbstkosten für die Beschaffung und 6 thunlichst nahe⸗ stehende Miethe benußt, es kann ferner bei solchen Zügen, in denen Postwagen oder Posteoupes nicht laufen, die unentgeltliche Mitnahme eines Postbeamten mit der Briefpost, dem alsdann der erforderliche Sitzplatz einzuräumen ist, oder die unentgeltliche Beförderung von Brief. und Zeitungs Packeten durch das Zugpersonal verlangt werden.

3) Für ordinäre Packete über 20 Pfund, auch wenn dieselben innerhalb des Postwagens oder Postcoupés befördert werden, erhält die Gesellschaft die tarifmäßige Eilfracht, welche für das monatliche Gesammtgewicht der zwischen je 2 Stationen beförderten zahlungs« pflichtigen Packete berechnet und auf Grund besonderer Vereinbarung aversionirt wird.

Wenn ein Postwagen oder das in dessen Stelle zu benutzende Ye hn, lad 2) für den Bedarf der Post nicht ausreicht, so hat die Gesellschaft entweder die Beförderung der nicht unterzubringenden Postsendungen in ihren Wagen zu vermitteln, oder der Post die er- forderlichen Transportmittel leihweise herzugeben. Im ersteren Falle wird für ordinäre Packete über 20 Pfund eine weitere als die ad 3 vorgesehene Vergütung nicht geleistet. Im letzteren Falle zahlt die Poslverwaltung außer der Frachtvergütung für die ordinären Packete über 20 Pfund eine besonders zu vereinbarende, nach Sätzen pro Coupé und Meile und resp. pro Achse und Meile zu bemessende Hergabe und Transportvergütung.

5) Die Gesellschaft übernimmt die Unterbaltung, Unterstellung, Reinigung, das Schmieren, Ein. und Ausrangiren 2c. der Eisenbahn⸗

ostwagen, sowie den leihweisen Ersatz derselben in Beschädigungs ällen gegen h welche nach den Selbstkosten bemessen wer⸗ , über deren Berechnung besondere Vereinbarung getroffen wird. ;

6) Die Gesellschaft ist verpflichtet, die mit Postfreipässen versehenen . unentgeltlich zu befördern, vorausgesetzt, daß diese nur einen Fheil ihrer Reise auf der Eisenbahn, einen anderen aber mit gewöhn— lichem Postfuhrwerk zurücklegen.

VII. Der Telegraphen Verwaltung gegenüber hat die Gesellschaft diejenigen , . zu übernehmen welche für die Eisenbahnen im Gebiete des ehemaligen Norddeutschen Bundes festgestellt sind, oder später für dieselben anderweit festgestellt werden mögen.

VIII. Die Gesellschaft hat auf ihre Kosten alle Anlagen aus— zuführen, welche Seitens der Staatsregierung im Interesse der Landet—« vertheidigung oder behufs der zollamtlichen Abfertigüng der die Landesgrenze passirenden mit der Bahn beförderten Personen und Güter gefordert werden.

X. Die Gesellschaft ist verpflichtet, die von ihr anzustellenden Bahnwärter, Schaffner und sonstigen Unterbeamten mit Ausnahme der einer technischen Vorbildung bedürfenden, vorzugsweise aus den mit Civil: Ansiellungsberechtigung entlassenen Militärs, soweit diesel ben das 35. Lebenssahr noch nicht zurückgelegt haben, zu wählen.

Für ihre Beamten und Arbeiter bat sie, nach Maßgabe der jetzt und künftig für die Staatsbahnen bestehenden Grundsätze, Pensions-=, Wittwen' und Unterstützungskassen einzurichten und zu denselben die erforderlichen Zuschüsse zu leisten.

X. Während der Bauzeit besteht die zu bildende Direktion aus dem die Bauausführung leitenden, der Bestätigung des Handels- ö bedürfenden Bautechniker und einem administrativen Mit- gliede. . Bei Eröffnung des Betriebes guf der ganzen Bahn wird die Leitung der Verwaltung einer kollegialisch organisirten Direktion

.

6 übertragen, in welcher mindestens zwei besoldete Mitglie- der, von denen das eine die Befähigung für den preußischen höheren Verwaltungs oder Justizdienst, das andere die Qualifikation zum preußischen Bau InWspektor haben . fungiren. Die Wahl sämmt⸗ licher Direktions Mitglieder, sowie bie Wahl des Vorsizenden der Direktion aus der Zahl der besoldeten Mitglieder steht dem Auf⸗ sichtsrathe zu; sie bedarf bezüglich des Vorsitzenden und des oder der technischen Mitglieder der Bestätigung des Ministers für Handel, Ge— werbe und öffentliche Arbeiten.

Die Direktion bildet den Vorstand der Gesellschaft und repräsen— tirt dieselbe nach Innen und Außen mit allen Befugnissen und Ver. pflichtungen, welche die Gesetze dem Vorstande einer Aktien Gesell. schaft beilegen. Sie führt ihre Geschäfte nach Maßgabe einer vom Aufsichtsrathe zu entwer enden, von dem Minister für Handel, Ge—= werbe und öffentliche Arbeiten zu genehmigenden und eventuell fest. nern,, n , m,. des uf

. . Von den Mitgliedern des Aufsichtsraths müssen wenigstens 3 ihren Wohnsit im Deutschen Reichsgebiete haben. Vn e r des Aufsichtsraths und dessen Stellvertreter sind stets aus den im Deutschen Reichsgebiete wohnhaften Mitgliedern zu wählen. Xl. . Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten ist berechtigt, in den Fällen, in welchen er es für nöthig erachtet, die Berufung außerordentlicher Generalversammkungen zu verlangen.

XIII. Die Stgatsregierung ist berechtigt, sich in den Fällen, wo sie das staatliche Interesse für betheiligt erachtet, bei den General= Versammlungen und den Verhandlungen der Gesellschafts⸗Vorstände (Direktion resp. Verwaltungs. oder Aufsichtsrath) durch einen Kom missar vertreten zu lassen. Um die Ausübung dieses Rechts zu er= möglichen, ist von allen Generalversammlungen und Zusammen« künften der Vorstände rechtzeitig Anzeige zu machen.

Der Regierung steht ferner das Recht zu, die Vorlage der Kassen— bücher der Gesellschaft, so mie die Einreichung jährlicher Betriebs. left zu verlangen und den Zeitpunkt für die Einreichung zu

immen. .

Alle Aenderungen in den Tarifen sind in den von der Regierung vorzuschreibenden Formen und Zeiütabschnitten anzuzeigen.

XIV. „Alle, die juristische Persönlichkeit der Eisenbahn ⸗Gesell. schaft, welcher die in Rede stehende Konzession als ein an ihre Person gebundenes Recht ertheilt ist, abändernden Beschlüsse der Gesellschaft, überhaupt alle Abänderungen ihres Gesellschafts vertrages, welche nach dem in dieser Hinsicht lediglich und allein entscheidenden Ermessen der Staatsregierung den Voraussetzungen nicht entsprechen, unter denen die Konzession ertheilt ist, erlangen nur durch die Genehmigung der Staatsregierung Gültigkeit.

Insbesondere bedürfen Beschlüsse der Gesellschaft, welche die Ueber- nahme des Betriebes auf anderen Eisenbahnen, die Uebertragung des Betriebes der 43 Bahn an eine andere Gesellschaft, den Verkauf der Bahn die Auflösung der Gesellschaft oder die Fusion mit einer anderen Gesellschaft aussprechen, zu ihrer Gültigkeit der Bestätigung der Königlichen Staatsregierung.

Diese Bestätigung ist auch zur Aufhebung der Beschlüsse früherer Generalversammlungen überall dann erforderlich, wenn dieselben vom Staate genehmigt worden waren.

Die Aushändigung einer Ausfertigung dieser Konzessions⸗Urkunde an das Eingangs bezeichnete Gründungs⸗Komite erfolgt erst, nachdem die Hinterlegung der unter JI. 5 vorgeschriebenen Kaution und Ver- pfändungs Urkunde stattgefunden hat.

In Geltung tritt diese Konzesston erst mit der ven heut ab längstens binnen einer 6monatlichen Präklusivfrist zu bewirkenden Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister. Nachdem diese Eintragung rechtzeitig erfolgt und unter Beifügung von Druckexem⸗ plaren des Gesellschaftsstatuts nachgewiesen ist, soll die gegenwärtige Urkunde durch die Amtsblätter der Regierungsbezirke Danzig, Marien. werder und Königsberg auf Kosten der Gesellschaft bekannt gemacht und eine Anzeige von der landesherrlichen Genehmigung in die Gesetz⸗ Sammlung aufgenommen werden.

Wird dagegen 6. Eintragung binnen der vorbezeichneten Frist nicht herbeigeführt, so ist die gegenwärtig ertheilte Konzession ohne Weiteres erloschen, in welchem Falle jedoch die hinterlegte Kaution zurückgegeben werden soll.

Urkundlich unter Unserer , . Unterschrift und bei- gedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Berlin, den 1. Juni 1872.

(L. S.) Wilhelm.

Graf von Itzenplitz. von Selchow,

Ugleich für den

Justiz · Minister: Dr. Falk.

Graf von Roon.

Graf zu Eulenburg. Camphausen.

Personal-Veränderungen in der Armee.

Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. A. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen.

Den 30. November 1372. Jagem ann, Major à la suite des 4. Westf. Inf. Negts. Nr. 17 und Präses der Gewehr ⸗Revisions.« Kommission in Sömmerda, , mit Wahrnehmung der

Funktionen des Direktors der Gewehrfabrik in Danzig, zum Direktor der Gewehrfabrik in Danzig ernannt. Klatten, Major vom Kriegs- Ministerium, unter Stellung à la suite desselben, zum Präses der Gewehr · Revisions Kommission in Sömmerda ernannt. Gerhard, Hauptm. à làa suite des 8 Pomm. Inf. Regts. Nr. 61, Direktions Assistent und Mitglied der Gewehr ⸗Revisions - Kommission in Som- merda unb Adjutant bei der Inspektion der Gewehrfabriken, vom 15. Januar k J. ab zur Dienstleistung bei der Abtheilung für die Artillerie ˖ Angelegenheiten im Kriegs-Ministerium kommandirt.

B. Abschiedsbewilligungen ze.

Den 12. Dezember 1872. v. Flotow, Ob. Lt. u. Brigadier der 3. Gensd'armerie Brigade, in Genehmigung seines Abschieds gesuches mit Pension und der Uniform des Garde- Füs. Regts zur Disposition gestellt. Riesch; Pr. Lt. vom 8. Rhein. Inf. Regt. Nr. 70, als . mit Pens. nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst und der Regts. Uniform der Abschied bewilligt.

Beamte der Militär⸗Verwaltung.

Durch Verfügung des Kriegs- Ministeriums.

Den 22. Oktober 1872. Marth, Garn. Verwalt. Ober Inspektor in Danzig, zum Garn. Verwaltungs -⸗Direktor ernannt.

Den 24. Oktober 1872. Steinmetz, Rohleder, Garn. Verwalt. Ober ⸗Inspektoren in Metz, resp Königsberg i. Pr., zu Garn. Verwaltungs - Direktoren ernannt. Falck, Gotthold, Tolß, Ka— sernen Inspektoren resp. in Flensburg, Zabern und Lippstadt, zu Garn. Verwaltungs ⸗Inspektoren ernannt.

Den 8 November 1872. Reichel, interimist. Kasernen In spektor in Breslau, zum Kasernen ⸗Inspektor ernannt. .

Den 3. Dezember 1872. laeser, Fortifikations · Sekretär zu Posen, in den Nuhestand versetzt. Loß, Inspektor des Festungès⸗« Modellhauses in Berlin, zum Fortifikations - Sekretär in Posen, Zillger, Wallmeister, zum Inspektor des Festungs ⸗Modellhauses zu Berlin ernannt.

Militär⸗Justiz⸗Beamte.

Durch Verfügung des General-Auditeurs der Armee. Bruhn, Garn. Auditeur in Sonderburg, als Divistons ⸗Auditeur zur 29. Division vom 1. Januar k. J. ab verseßzt.

n 2 29 * K .

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