1872 / 303 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 23 Dec 1872 18:00:01 GMT) scan diff

̃ 2 2 —* * i / 2 2. 3 ——

IM. 1735

.

Die Einlösung des am 2. Januar 1873 fälligen Coupons der von uns emittirten 4 proz. Pfandbriefe

Serie J. findet vom 2. Januar 1873 ab außer bei der Kasse der unterzeichneten Bank, Herrenstraße 26, in Berlin bei dem Bankhause Jacob Landau,

in Hamburg hei der Norddeutschen Bank

statt

überreichen.

Breslau, im Dezember 1872.

Mit den Coupons ist ein arithmetisch und nach der Höhe der Beträge geordnetes Verzeichniß zu

B. 86 XII)

Schlesische Boden -⸗Credit⸗ Aktien ⸗Bank.

. Schlesischer Bank⸗Verein.

Mit Bezug auf §. 52 unseres Gesellschafts⸗Vertrages machen wir hierdurch bekannt, daß wir mit Genehmigung des Verwaltungs- rathes für das Jahr 1822 eine Abschlags-⸗Dividende auf unsere Antheilsschelne von ApEt. festgesetzt haben, ö.

Die Auszahlung erfolgt gegen Einlieferung der mit einem Nummer -Verzeichniß zu begleitenden Abschlags ⸗Dividendenscheine Rr. 11 in den Vormittagsstunden vom 15. bis einschließlich den 31. Januar 1873 .

ier an unserer Kasse k 9 Berlin * der Ml etion der Diskonto⸗Gesellschaft und bei Herrn S. Bleichröder,

in Frankfurt a. M. bei den Herren M. A. v. Nothschild 8 Söhne, bei sämmtlichen preußischen ö und in Leipzig bei den . Frege 8 Comp.

Breslau, den 20. Dezember 1872.

Schle sischer Bauk⸗Berein.

From berg. Graf Hoverden. Moser.

IM. 1731]

Danziger Maschinenbau⸗Aktien⸗Gesellschaft.

Die Inhaber nachfolgender Interimsscheine unserer Gesellschaft: Nr. 13 bis 142, 250 bis 251, 331 bis 340. 352 bis 360, 548 bis 557, 562 bis 5 2581 6 . die zum 15. November ex. ausgeschriebene Einzahlung von 50 pCt. nicht geleistet. Nach §. 5 des Gesellschaftsstatuts gehen die säumigen Aktionäre ihrer Rechte aus der Altienzeichnung und der geleisteten Theilzahlüngen zu Gunsten der ge e verlustig, und ist der Aufsichtsrath befugt, die betreffenden Interimsscheine für mortifizirt zu erklären und durch andere für die

esellschaft zu verwerthende zu ersetzen. . ; . 9 ö . bee nnn ö ö. nächsten Generalversammlung vorzuschlagen, daß sie von diesen Bestimmungen zu Gunsten derjenigen

Aktionäre Abstand nehme, welche die rückständige Einzahlung mit Verzugszinsen à 6 pCt. vom 15. November bis 15. Januar 1873 bei

unserer Gesellschaftskasse in Danzig, Weidengasse 35, leisten. . ö r ig , ö vorläufig, bis nach dem genehmigten Beschlusse der Generalversammlung, nicht auf den Interimsscheinen

quittirt werden, sondern es werden die Gelder bis auf Weiteres in Asservation genommen. Danzig, den 17. Dezember 1872. (a. S2 / 12)

Danziger Maschinenbau⸗Aktien⸗-Gesellschaft. Der Aufsichtsrath.

IDamme.

lass AHnHalt-HDesgnnuiä6sche Hinndlesbmmhka.

Wir fordern andurch die Inhaber unserer Interimsscheine Nr. 10901 bis 20000, über Vierzig Thaler Einzahlung lautend, auf deren Vollzahlung mit Sechszig Prozent ihres Nennwerthes oder mit Scchszig Ehalern

zuzüglich pCt. Zinsen vom 41. Jannar bis zum Zahlungstage in den Tagen vom X. bis 15. Januar 1823 einschließlich

bei unserer Hauptkasse hierselbst, Herrn H. C. Plaut in Leipzig, ; den Herren Rauff & Knorr in Berlin, den Herren Dingel & Co. in , . den Herren Lüdicke x. Müller in Cöthen, den Herren Levi Calm & Söhne, Bankgeschäft in Bernburg, . u bewirken und dagegen die neuen Aktien im Nominalbetrage von je Ein Hundert Thalern nebst Talon und Dividendenscheinen Er die Jahre 18727 und 1873, deren ersterer zur Empfangnahme der Dividende für das Jahr 1872 nach Höhe der auf die Interimsscheine bis jetzt geleisteten Einzahlung von Vierzig Prozent berechtigt und dem entsprechend abzustempeln ist, in Empfang zu nehmen. . ie vollzuzahlenden Interimsscheine sind den gedachten Zahlungsstellen mit doppeltem arithmetisch geordneten Nummernverzeichniß u überreichen und bez. auszuhändigen. . ; ; ; ( ; Kienle n Rr n eiche innerhalb der oben gesetzten Frist die ausgeschriebene Einzahlung nicht leisten, haben in Gemäßheit der einschlagenden Bestimmungen unserer Statuten Verzugszinsen zu Sechs vom Hundert jährlich nebst einer Kenventionalstrafe von Zehn Prozent der gausgeschriebenen Einzahlung zu vergüten. Im Jahre 13574 wird die Ausrelchung neuer Dividendenscheine ebenso für die Aktien unserer ersten Emission, als für die Aktien unserer zweiten Emission erfolgen. Dessan, den 14. November 1872.

Der Verwaltungsrath der Anhalt-Dessauischen Landesbank. Medicus, d. Z. Vorsitzender.

lasig Bekanntmachung.

Unter Hinweisung auf Art 8 alin. 1 und 2 unserer Statuten, welche lauten: ; Aktionaͤre, welche die ausgeschriehenen Einzahlungen nicht rechtzeitig leisten, sind zur , , Konventionalstrafe von zehn Prozent der Einzahlung, mit welcher sie im Rückstande geblieben, verpflichtet. Hand. GesB. Art. 229 Der Aussichtsrath kann beschließen, daß die säumigen Zahler, welche die Einzahlung nach dreimaliger Aufforderung dazu, emäß Artikel 221 alin. 2 des Hand- Ges.-B. nicht leisten, ihrer Anrechte aus der Zeichnung der Aktien und der geleisteten Hahl n zu Gunsten der Grundkredit⸗Bank verlustig gehen, . . . ö fordern wir die Inhaber der nachbezeichneten Nummern unserer Interimsaktien hiermit auf, die rückständigen Einzahlungen nämlich

a) 50 Prozent auf die Nummern: ( ö . i. 1II76. tag 1881. 1947. 1952. 1993,95. 213031. 225859. 2460. 2798. 2977. 2999. 3238. 3509. 3522. 3546. 3569 72.

3693. 3706. 3709. 3829/46. 385281. 3912. 40012. 4042. 4067. 4075. 4078 4200/1. 4203 4215. 4381. 457981. 4899701. 47641568. 5361. 5425. 5566 55380 84. 5720. 622729. 6472/76. 6488. 6537. 6982. 7018. 7101. 71935. Iö0) 609. 7614/15, 7675. 768385. 7806. 7907. 8472 8731.48. 87833. 8843 44 8899. 9029. 9263. 936877. 9389 90. 947072. 9562 64. 961617. 9663 79. 9760. 9817/19. 10,144. 1070825. 10,9045. 11,1257. 11, 138. 11, 16367. 11,253. 11,4609. 11551617. 11636. 1196771. 12,4068. b) 30 Prozent auf die Nummern:

io i, , . . 5474. 724647. 7362. 9301/5. 9762563.

c rozent auf die Nummern: 79795. 3752. 421. 4815. 5012. 5467. 6206. 6856/57. 6943. 7087 90. 7567/68. 7915. 9363 67. 9651/52. 9869. 1084859. 11.291. bis spätestens zum 8. . 1823 bei unserer Bank. Hauptkasse hierselbst, oder bei einer der von uns mehrfach öffentlich bekannt ge⸗

machten Zahlungsstellen unserer Bank ; , . zuzüglich ber verfallenen Konventionalstrafe von zehn Prozent des rückständigen Betrages,

Deutsche Grundkredit- Bank.

Gotha, den 7. Dezember 1872.

lasao Bekanntmachung,

betreffend die Einlösung gekündigter Berliner Stadtobligationen à S pCt. de 1846, as, 1820. Die Inhaber der zum 4. April 1822 gekündigten Berliner Stadtobligationen à 5 pCt, werden „wegen Vermeidung ferne⸗ ren Zinsenverlustes“ hierdurch wiederholt aufgefordert, die Ein lösung derselben bei der Stadt⸗Hauptkasse in den Vormittagsstunden von 9 bis 1 Uhr zu bewirken. . . Der Betrag fehlender Zinscoupons wird von der Kapitalvaluta ekürzt. . . ; Das Verzeichniß dieser gekündigten Stadtobligationen à 5 pCt. befindet sich beim Kommunalblatt Nr. 49 vom 8. Dezember 1872 und werden Exemplare dieses Verzeichnisses, sowie Quittungsformu⸗ lare zur Erhebung des Kapitals von der Stadt ⸗Hauptkasse unentgelt⸗ lich verabreicht. Berlin, den 3. Dei em her 1872. Magistrat hiesiger Königlichen Haupt- und Residenzstadt. X. 1739 HBerliner Lomhnurdt- Hanh. Die Einlösung des am 2. Jannar 1823 fälligen Zins⸗

coupons auf unsere Aktien erfolgt mit 5 Thlr. Pr. Ert. pro Stück vom 2. Januar n. J. ab

bei unserer Kasse hierselb st und bei dem Bankhanse Hch. Wm. HKassenge Co. in Dresden.

An diesen beiden Zahlstellen wird auch der am 1. Juli 18235 fällige Dividendenschein Nr. 1 unserer Aktien s. 3. zur Einlösung gelangen.

Berlin, den 20. Dezember 1872.

Die Direktion.

3650

Nordhansen⸗GErfurter Eisenbahn. Die am 1. Jannar 1823 fälligen Zinscoupons Nr. 4 der Prioritäts Obligationen unserer Gesellschaft werden bei unserer Hauytkasse, Thüringische Bank in Sondershausen, sowie bei

der Direktion der Diskonto⸗Gesellschaft in Berlin

und bei Herrn H. C. Plaut in Leipzig vom Verfalltage ab eingelöst.

Die Direktion.

3343

gkltona⸗-Kieler Eisenbahn-Gesellschaft.

Bekanntmachung.

Am Donnerstag, den L. Januar 1878, Vormittags 11 Uhr, sindet im Bahnhofsgebäude in Altona die dritte Auslvosung von 85 Stück 43 prozentigen Schleswigschen Prioritäts Obligationen zum Nominalwerith von 28000 Thlr. in Gegenwart zweier Direktions⸗ mitglieder und eines protokollführenden Notars statt, zu welcher . den Inhabern dieser Priorltäts-Obligationen der Zutritt

estattet ist. J Altona, den 19. Dezember 1872. ; Die Direktisn. H. Telkampf.

36371

Weimar⸗Geraer Eisenbahn⸗ Gesell schaft.

Die am X. ,. 6 , . halbjährigen Zinsen der Aktien obiger Gesellschaft werden, und zwar die der Glenn, ü elan mit je 2 Thlr. ? Sgr. 6 Pf., die der Prioritäts⸗Stamm⸗ ö. ,, ö ö ö , a egen Einlieferung der betreffenden Zins Coupo . ; 29. Berlin ; 39. dem Bankhause S. Bleichröder, . ö Jacob Landau, acob Landau, .A. von Noth⸗ h Söhne, Lingke & Co., Geraer Bank, Weimarischen

an 3 ö dem 6 tan, in der Zeit vom 2. bis 15. Igunar ausgezahlt. ö. Ablauf dieser 21 werden die Zins Coupons nur noch bei den Bankbäusern S. Bleichröder und Jacob Landan in Berlin und M. A. von Rothschild Sohne in Frankfurt

a. M. eingelöst. . Der Aussichtsrath der Welmar⸗Geraer Eisenbahn ˖ Gesellschaft.

v V Breslau ö 2 Frankfurt a. M. j

Altenburg ö 2 Gera der Weimar .

zur Vermeidung weiterer Verluste zu leisten. von Holtzendorff. Landsky. N. Frieboes.

n G. von Bleichröder. Petersen. Dritte Beilage

Dentscher

Königlich Preußisch

und

Ve

für das bierteljahr.

Insextionspreis für den Raum einer Druckzeile Sgr. 46

P as Abonnement beträgt A Thlr.? Sgr. G Pfg.

Berlin, Montag,

eichs⸗Anzeiger

er Staats⸗Anzeiger.

Alle Post-Anstalten des In- und Ano lande nehmen Gestellung an,

sür Gerlin die Expedition: Zietenplatz Nr. 3.

1 9 . den 23. Dezember, Abends.

1827.

Auf Ihren Antrag in dem Berichte vom 20. d. M. will Ich Sie von dem Präsidium Meines Staats⸗Ministeriums hierdurch entbinden. Sie behalten den Vortrag bei Mir in den Angelegenheiten des Reichs und der auswärtigen Politik und sind, im Falle Ihrer Behinderung an der persönlichen Theil⸗ nahme an einer Sitzung des Staats-Ministeriums, befugt, Ihr Votum in den, die Interessen des Reichs berührenden Ange⸗ legenheiten, unter Ihrer Verantwortlichkeit, durch den Präsi⸗ denten des Reichskanzler⸗Amts, Staats⸗-Minister Delbrück, ab— geben zu lassen. Der Vorsitz im Staats⸗Ministerium geht an den ältesten Staats-Minister über. Das Staats-Ministerium habe Ich hiervon in Kenntniß gesetzt.

Berlin, den 21. Dezember 1872.

Wilhelm. Fürst v. Bismarck.

An den Präsidenten des Staats⸗Ministeriums Fürsten v. Bismarck.

Dentsches Reich.

Se. Majestät der Kaiser und 2 haben im Namen des Deutschen Reichs, auf Vorschlag des Bundesraths, den Ober⸗Gerichts⸗Rath im Großherzoglich hen Obergerichte der Provinz Rheinhessen, Friedrich Wilhelm Heinrich Mohrmann zu Mainz, zum Rath bei dem Reichs⸗-Ober⸗ Handelsgericht in Leipzig zu ernennen geruhet.

Der Marine⸗Schiffbau⸗Ingenieur Paschen ist zum Marine⸗Schiffbau⸗Ober⸗Ingenieur, die Marine ⸗Maschinenbau⸗ Ingenieure Hintze und Meyer sind zu Marine⸗Maschinen⸗ bau⸗Qber⸗ Ingenieuren, die Marine⸗Schiffbau⸗ Ingenieure Fest und Zarnack sind zu Marine Schiffbau ⸗Ober⸗ Ingenieuren, der Baumeister Rechtern ist zum Marine⸗Hafenbau⸗Ober⸗ Ingenieur, der Marine⸗Maschinenbau⸗Ingenieur Klauer ist zum außeretatsmäßigen Marine⸗Maschinenbau⸗Ober⸗Ingenieur, der außeretatsmäßige Marine ⸗Schiffbau⸗Ingenieur Schun ke ist zum etatsmäßigen Marine⸗Schiffbau⸗Ingenieur, die Marine⸗ Schiffbau ⸗Unter⸗ Ingenieure Pannecke, Dietrich und van Hüllen sind zu Marine-Schiffbau⸗Ingenieuren, der Marine⸗ Maschinenbau Unter ⸗Ingenieur Weßner ist zum Marine⸗ Maschinenbau⸗Ingenieur, der außeretatsmäßige Marine⸗Ma⸗ schinenbau⸗Unter⸗Ingenieur Aßmann ist zum etatsmäßigen Marine ·Maschinenbau⸗Unter⸗Ingenieur, die Marine⸗Schiffbau⸗ Ingenieur ⸗Aspiranten von Lindern, Rudloff, Hoßfeldt, Saefkow und Rauchfuß sind zu Marine⸗Schiffbau⸗Unter⸗ Ingenieuren, der Marine Maschinenbau⸗Ingenieur⸗Aspirant Beck ist zum Marine⸗Maschinenbau⸗Unter⸗Ingenieur, der Ma⸗ rine-Schiffbau⸗Ingenieur⸗Aspirant Gaede ist zum Marine⸗ Schiffbau⸗Unter Ingenieur ernannt worden.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Den Bergrevierbeamten, Berg⸗Rath Gallus zu Witten a. d. Ruhr, zum Ober⸗Berg⸗Rath; und

Den Pastor Georg Wilhelm Theodor Fischer in Graetz zum Superintendenten der Diöcese Wollstein, Regierungs- bezirks Posen, zu ernennen;

Dem Rendanten bei der Direktion für die Verwaltung der direkten Steuern in Berlin, Johann Friedrich Au gust Winkel, den Charakter als Rechnungs⸗Rath; sowie

Dem praktischen Arzt Dr. Clemens D' ham zu Schmallen⸗ berg den Charakter als Sanitäts⸗Rath zu verleihen.

Berlin, 22. Dezember. Se. Königliche Hoheit der Prinz Carl von Preußen ist, von St. Petersburg kommend, hier wieder eingetroffen.

Berlin, 23. Dezember. Ihre Hoheiten der Herzog, die Herzogin und die Prinzessin Marie von Sachsen-⸗-Altenburg sind heute Mittag nach Altenburg zurückgereist.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Das dem Fabrik- Direktor Robert Hasenclever zu Stolberg bei Aachen unter dem 4. März 1870 auf die Dauer von drei Jahren ertheilte Patent ; .

auf einen durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Röstofen, soweit derselbe als neu und eigenthümlich erkannt

worden ist, x ist um weitere 2 Jahre, also bis zum 4. März 1876, ver⸗ längert worden. Ministerium für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten. Dem Veterinär -Assessor bei dem Königlichen Medizinal-

Kollegium für die w . Schlesien Or. Ulrich in Breslau ist die Departements⸗Thierarztstelle im Regierungsbezirk Breslau

verliehen worden.

——

Das 41. Stück der Gesetz Sammlung, welches heute ausge— geben wird, enthält unter

Nr. S080. die Kreisordnung für * Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesten und Sachsen. Vom 13. Dezember 1872; und unter

Nr. 8081. den Allerhöchsten Erlaß vom 14 November 1872, betreffend die Errichtung Königlicher Eisenbahn⸗Kommissionen in Glogau und Kattowitz für die Verwaltung des Oberschlest. schen Eisenbahn⸗Unternehmens. ö

Berlin, den 23. Dezember 1872.

Königliches GesetzSammlungs⸗Debits⸗Comtoi r.

hicht amtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 25. Dezember. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen gestern um 127 Uhr militãärische Meldungen entgegen und empfingen alsdann Se. Königliche Hoheit den Prinzen Carl, Höchstwelcher aus St. Petersburg zurückgekehrt war, sowie Se. Hoheit den Herzog Wilhelm von Mecklenburg. .

Um 2 Ühr ließen Sich Allerhöchstdieselben von dem Minister

des Königlichen Hauses, Freiherrn von Schleinitz, einen kurzen

Vortrag halten, machten hierauf eine Ausfahrt und dinirten um 5 Uhr bei Ihren Königlichen Hoheiten dem Prinzen und der Prinzessin Friedrich Carl.

Heute Vormittag zwischen 9 und 10 Uhr besuchten Se. Majestät der Kaiser und König einige Kauf— läden und machten dort verschiedene Weihn hiseinkäufe. Um II Uhr ließen Sich Allerhöchstdieselben voin Civilkabinet Vor⸗ trag halten, empfingen später den Besuch der Herzoglich Altenburgischen Herrschaften und fuhren gegen 2 Uhr spazieren. Das Diner fand um 5 Uhr im Palais statt.

Ihre Majestät die Kgiserin-Königin wohnte gestern mit Ihrer Hoheit der Prinzessin von Sachsen dem Gottesdienste in der Marienkirche bei. Beide Kaiserliche Majestäten empfingen den aus St. Petersburg heimgekehrten Prinzen Carl von Preußen. Ihre Majestät die Kaiserin⸗ Königin war bei der Kinderbescheerung der Dorotheenstädtischen Stadthezirke im Arnimschen Saale anwesend. Das Familten⸗ diner fand bei Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Friedrich Carl auf dem Königlichen Schlosse statt. Heute verabschiede— ten Sich vom Königlichen Hofe Ihre Hoheiten der Herzog und die Herzogin von Sachsen Altenburg mit Prinzessin Tochter.

Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin ist heute bei der Weih⸗ nachtsbescheerung im Augusta⸗Hospital zugegen.

Se, Königliche Hoheit der Prinz Carl, Höchst⸗ welcher Sich am Freitag in St. Petersburg von Sr. Masestät dem Kaisexr und sämmtlichen daselbst anwesenden Großfürsten von Rußland auf dem Bahnhofe verabschiedete, ist gestern Nach⸗ mittag um 5 Uhr hier wieder eingetroffen. Die von russischer Seite zum Ehrendienste bei Höchstdemselben kommandirten Gra⸗ fen Peroffski und Lamsdorf begleiteten Se. Königliche Hoheit bis Eydtkuhnen und traten von dort die Rückrelse an. Im Gefolge Sr. Königlichen Hoheit befanden sich der Hofmarschall Graf Dönhoff und die Adsutanten Majors Graf Seyssel d' Air und von . sowie der Commandeur des 1. Garde⸗Regi⸗ ments z. F. Oberst von Böhn.

In der Plenarsitzung des Bundesraths am Sonn⸗ abend, den 21 d. Mts., führte der Staats⸗Minister Delbrück den Vorsitz. Zur Vorlage kamen:; a) der Geschäftsbericht der Reichs- Liquidations-Kommission für Rhedereischäden; p) ein Antrag wegen zollfreier Einführung von Hausgeräth c. der Offiziere der Deutschen Okkupations-Armee; ej der von der besonderen Reichs ⸗Kommission , n Entwurf einer Deutschen Civil-Prozeß-⸗Ordnung, ch ein Antrag Preußens, betreffend den Erlaß des Eingangszolles für eingeführte ge— brauchte Fischerei⸗Geräthschaften, o) ein Antrag Sachsens, be⸗ treffend die allgemeine Einführung einer farbigen Bezettelung für das auf Eisenbahnen beförderte Zollgut, f) ein Antrag Badens, betreffend die Errichtung eines Kaiserlichen Haupt zollamts in Basel. Sodann theilte der Vorsitzende mit, daß von Januar 1873 ab ein amtliches Centralblatt für das Deutsche Reich erscheinen werde. Hierauf wurde Beschluß ge— faßt über die vom Reichstage angenommene Seemannsordnung nebst dem Gesetze, betreffend die Verpflichtung der Kauffahrtei⸗ schiffe zur Mitnahme hülfsbedürftiger Seeleute. Ausschuß⸗ berichte wurden erstattet über! a) die Einrichtung 2c. des Seefahrtsbuches und der Musterrolle; b) die Abän⸗ derung der Formulare zu Schiff cer isttaten C) den Antrag, betreffend die generelle ,,. der Finanz behörden zur Bestimmung der Zollstellen, über welche K zum Zollsatze von 4 Thalern eingeführt werden darf; d) den Entwurf eines Niederlassungsvertrages mit der Schweiz; 9 das Regulativ zur Ordnung des Geschäftsganges bei dem

undesamte für das Heimathwesen; f) die Bereilstellung der Geldmittel zur Bestreitung der Reichsgusgaben . 1873; g) den neuen Bauschsummen⸗Ltat für das Großherzogthum Baben, h) die Bewilligung einer Beihülfe an die von der Sturmflut! betroffenen Zollbeamten in Lübeck und Travemünde. Endli kamen mehrere Eingaben zur Vorlage.

Die von dem Bundesrath berufene Kommission zur definitiven Feststellung des Entwurfs einer Prozeßordnung in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten für das Deutsche Reich hat den von ihr ausgearbeiteten Entwurf einer Deutschen

Civilprozeß⸗Ordnung nebst dem Entwurfe eines Ein führungsgesetzes durch den Druck Verlag der Königlichen Geh. Ober Hofbuchdruckerei R. v. Decker Berlin 1877) ver= öffentlicht. Das Werk besteht aus zwei Bänden, von denen der erste die Gesetzentwürfe, der zweite die Begründung der⸗ selben enthält. Das Vorwort zum zweiten Bande lautet:

Der Bundesrath beschloß in seiner Sitzung vom 8. Mai 1871:

I) Zur definitiven Feststellung des Entwurfs einer Prozeßordnung in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten für das Deutsche Reich wird eine Lommisston von zehn Juristen berufen;

2. Der Vorsitzende wird aus der Mitte der Kommission von dem Neichskanzler ernannt, sofern sich nicht der Königlich preußische Justiz⸗Minister hr. Leonhardt zur Uebernahme des Vorsttes bereit finden läßt;

3) Die Kommission wird ihren Berathungen den von dem Königlich preußischen Justiz · Minister aufgestellten Entwurf einer deutschen Tivilprozeßordnung von 1871 in Verbindung mit dem von der früheren norddeutschen Bundeskommission ausgearbeiteten Ent. wurf von 1870 und den sonstigen einschlägigen legislativen Vorarbeiten zu Grunde legen.

whk Mitgliedern dieser Kommisston wurden vom Bundesrathe

gewahlt:

I der Königlich preußische Gebeime Ober -Justiz⸗Rath und vortra—= gende Rath im Justiz Ministerium Dr. Falf zu Berlin,

2) der Königlich preußische Ober - Tribunals - Rath Freiherr von Diepenbroit⸗ Grüter zu Berlin,

3) . Königlich preußische Appellationsgerichts ⸗Rath Planck zu

elle,

4 der , Dorn, Rechtsanwalt bei dem Ober ˖ Tribunal Ü Berlin, ; .

3 er Justiz Rath von Wilmowski, Rechtsanwalt zu Breslau,

6) der Königlich bayerische Are il ion, n gta und Referent im JustizMinistexium r. Gottfried Schmitt zu München, der Königlich säͤchsische Geheime Justi Rath Abeken zu Dresden, 8) der Königlich württembergische Sber-⸗Tribunals-Rath von Kohl

haas zu Stuttgart, ) der Großherzoglich badische Ministerial · Rath im Justiz Ministerium PVr. Albert Gebhardt zu Karlsruhe, 10) der Großherzoglich mecklenburg schwerinsche Ministerial ⸗Rath von Amsberg zu Schwerin;

und derselben. der Königlich preußische Stadt und Kreisgerichtsrath Hagens zu Danzig, und . der Königlich preußische Kreisrichter Polenz zu Sprottau als Schriftführer beigegeben.

Nachdein der Königlich preußische Justiz⸗Minister Dr. Leonhardt dem Wunsche des Bundesraths entsprechend den Vorsitz angenommen hatte, trat die Kommission am 7. September 1871 in Berlin zusam= men. Ihre Berathungen nahmen die Zeit vom 7. September 1871 bis zum 7. März 1877 in Anspruch. Bei Behinderung des Königlich preußischen Justiz-⸗Ministers Dr. Leonkardt wurde der Vorsitz von dem K bayerischen Appellationsgerichts Rath Dr. Schmitt geführt.

. er Königlich sächsische Geheime JustizRath Abeken schied in Folge seiner Ernennung zum Königlich sächsischen . am 7. Oktober 1871 aus der Kommission. An Stelle desselben wurde vom Bundes⸗ rathe der Königlich sächsische Appellationsgerichtspräsident Klemm zu Zwickau , Der Königlich preußische Geheime Ober -⸗Justiz⸗ Rath Dr. Falk verblieb auch nach seiner im Janugr 1872 erfolgten Er- nennung zum Königlich preußischen Staats-⸗Minister und Minister der geistlichen, Unterrichts! und Wedizinal Angelegenheiten Mitglied der Kommission.

Die neueren Prozeßgesetze und Prozeßgesetzentwürfe sowie die auf die Reform der Civilprozeßgesetzgebung bezügliche Literatur hat die Kommifsion bei ihren Berathungen in den Kreis ihrer Erwägungen gezogen.

Die dem 6 preußischen Justiz Ministerialentwurfe einer deutschen Civilprozeßordnung von 1871 zu Grunde liegenden Prin. zipien sind von der Kommission im Wesentlichen adoptirt worden, dagegen haben die einzelnen Bestimmungen dieses Entwurss ihrer Mehrzahl nach sowohl in sachlicher als auch in redaktioneller Be— ziehung Abänderungen erfahren.

Außer dem Entwurf einer Eivilprozeßordnung ist von der Kom. i nd uc der Entwurf eines Einführungsgesetzes berathen und estgestellt.

.Bei ihren Beschlüssen über die Rechtsmittel, insbesondere über die Ober -Revision, ist die Kommission in ihrer Majorität von der für präjudiziell erachteten Voraussetzung ausgega n daß über das 2 der Ober ⸗-Revision nur ein Reichs Gerichtshof entschei⸗

en werde.

Aus Rücksicht auf diese Voraussetzung beschränkt der Entwurf gegenüber den in großer Zahl bestehenden Provinzial, Lokal- und Statutar- Rechten der einzelnen Bundesstaaten die Zulässigkeit der Ober Revision auf die Fälle der Verletzung solcher Rechtsnormen, deren Geltung scch über den Bezirk des , hinaus erstreckt (Entwurf der Prozeßordnung §. 498), bebält jedoch Aus. nahmen vor (Entwurf des Einführungsgeseßes SS. 4, 5). Von der Feststellung dieser Ausnahmen hat die Kommisston abzusehen beschlossen, in der Erwägung, daß sie für die Vollständigkeit derselben nicht einstehen könne und demgemäß dem Bundeßrathe anheimgeben müssen, durch die Regierungen der einzelnen Staaten ermittein zu lassen, welche Rechtsnormen über den Bezirk eines Revisionsgerichts hinaus gelten, deren Verletzung a n, aber nach dem der Ober⸗ revision zu Grunde liegenden Gedanken zur Begründung dieses Rechtsmittels nicht geeignet ist , welche Rechtsnormen nicht über den Bezirk eines Rey . gleichwohl aber zur Begründung der Oberrepiston ge eignet ist.

Der von der Kommission ausgearbeitete Entwurf einer

Deutschen Civil-⸗Prozeßordnung besteht aus ara⸗ Ca ben die in folgende Abschnitte gefaßt sind:

uch Allgemeine . Erster Abschnitt: Gerichte. weiter Abschnitt: 1 ritter Abschnitt: Verfahren. weites Buch: Verfahren in erster Instanz. Erster tt: erfahren vor den Landgerichten. Zweiter Abschnitt. Ver. fahren vor den Handelsgerichten und vor den Amtsgerichten. Drittes Buch: Rechtsmittel. Erster Abschnitt: Berufung

sionsgerichts hinaus gelten, deren

k ö wd ö 8 . 8 ö ; wen i mn n

ne, ./ ,