8. und II. sub 1 und 2 der außerordentlichen Generalversamm— lung vom 29. Januar 1857, von dem noch nicht emittirten Betrag en Hi. Serke die Summe ven 46
und den Rest der noch zurückgekauften Aktien J. und II. Serie mit 416900 zusammen Fl. 1006060000
Der Aufsichtsrath unserer Gesellschaft hat beschlossen, auf Grund der Beschlüsse l.
Nominal mit Dividendengenuß von 1873 ab unter nachstehenden Modalitäten zu begeben: ‚. ; ö. . Den derzeitigen Aktionären wird das Vorzugsrecht zum Bezuge der für obigen Betrag zu emittirenden Aktien zum Course von 160 pCt. — gleich SW. Fl. 375 per Stück unter den folgenden Bedingungen gewährt: . 1) Anf je fünf der gegenwärtig cirkulirenden 10000 Stück Aktien entfällt die Berechtigung zum Bezug von zwei Aktien; um für Besitzer gerin— gerer Beträge die Ausübung des Bezuügsrechtes zu ermöglichen, werden Theilcertifikate à 1 Aktie ausgefertigt, wovon je zwei auf je eine einzelne umlaufende
Aktie entfallen. ezember 1852
) Die alten Aktien sind in der unerstrecklichen Frist vom Herren Merck, Ehristian c Comp. in München,
IG. Dezember 1872 bis 36. Herren Sal. Oppenheim jun. d Comp. in Cöln,
bei einer der nachfolgenden Stellen zur Abstempelung vorzulegen;
Bank für Handel nnd Industrie in Darmstadt, A. Sch aaffhausen'scher Bankverein in GCöln, Braunschweigische Kreditanstalt in Braunschweig,
Bank für Handel und Industrie Herrn Ignatz Leipziger in Breslau,
in Berlin, Schinkelplatz 3, Filiale der Bank für Haudel und Industrie in Frank⸗ Herrn Michael Kaskel resp. Dresdener Bank in Dresden, g Herren Meyer d Comp. in Leipzig,
furt a. M., . r erren Schmitz, Heidelberger C Comp. in Mainz, Herren Frege c Comp. in Leipzig 8 n ö ö Herren Ed. Frege c Comp. in Hamburg,
Herren Köster C Comp. in Mannheim und Heidelberg, 82 ĩ ö Herren Frank, Model ce Comp. in Brüssel,
Herren Nümelin ck Comp. in Heilbronn, 5 u — Herren Pflaum dt Gomp. in Stuttgart, Herren Hanser, Grebner K Gomp. in Straßburg.
Die zur Abstempelung vorzulegenden alten Aktien sind in einem nach der Nummernfolge geordneten Bordereau zu verzeichnen; die entsprechenden Formulare sind bei den vorgenannten Stellen zu erhalten. . . ;
3) Bei der Anmeldung und Abstempelung der alten Aktien ist auf den entfallenden neuen Nominalbetrag eine erste Einzahlung von 50 pCt., d i. von Fl. 125 per entfallende ganze Aktie und von Fl. 25 per entfallende, Is Aktie (bei Einzahlung in preußischer Währung à 47) zu leisten.
2
Gegen diese Einzahlung empfängt der Einreicher der alten Aktien, unter sofortiger Rückgabe derselben, die entsprechenden auf den Inhaber lauten— den Eertisikate über den ihm zukommenden Nominalbetrag neuer Aktien. ö Jö Bis und mit 338. Januar 1823 längstens ist der Restbetrag des Uebernahmspreises von 100 pCt, d. ir, mit Fl. 250 für jede entfallende ganze Aktie und mit Fl. 50 für jede entfallende 1 Aktie (in preußischer Währung à 47) an einer der oben genannten Stellen zu zahlen. . Die Regulirung der Zinsen findet in der Art statt, daß hei Ausgabe der Certifikate 4 pCt. Zinsen aus der ersten Einzahlung von 50 pCt. des Nominale vom Einzahlungstage bis zum 31. Dezember 1872 dem Präsentanten der alten Aktien vergütet werden. . . Bei der Schlußzahlung sind von dem Inhaber des Certifikates 5 pCt. Zinsen aus 100 pCt. Nom. vom 1. Januar 1873 bis zum Zahlungs— tage zu entrichten. ö 9 Gegen die Rest-Einzahlung und Rückgabe der Certififate über ganze Aktien empfangen deren Inhaber sofort Zug um Zug die entsprechenden definitiven liberirten Stücke mit Zinsen⸗ und Dividendengenuß vom 1. Januar 1873 ah. . . J Inhaber von vollgezahlten Theil-Certifikaten à 16 Aktie müssen je fünf solcher Certifikate zusammenlegen, um hiergegen eine definitibe liberirte Akte mit Zinsen- und Dividendengenuß vom 1. Januar 1873 ab zu empfangen; das auf den TheilsCertifikaten ruhende Bezugsrecht erlischt, wenn es nicht in der vorstehenden Weise bei einer der Anmeldestellen bis zum 30. Juni 1873 ausgeübt worden ist und verfallen Einzahlungen, welche auf solchergestalt erloöschene Theil⸗Certifikate geleistet worden sind, zu Gunsten der Bank. .
5 Es ist jederzeit — vom¶m 16. Dezember 1822 ab — gestattet, die volle Einzahinng anticiham4o zu leisten und empfängt Derjenige, welcher bor, dem 31. Dezember 1872 die Vollzahlung leistet. 4 pCt. Zinsen aus dem Einzahlungshetrage vom Zahlungstage bis zum 31. ö vergütet, sowie sofort die auf ihn nach Maßgabe des Vorstehenden entfallenden definitiven Stücke mit Zinsen⸗ und Dividendengenuß vom 1. Januar 1873.
= 6) Die auswärtigen Stellen sind mit einem angemessenen Vorrath von Certifikaten beziehungsweise definitiven Aktien versehen; sollte derselbe jeweilig durch den Bezug absorbirt sein, so wird den Einreichern über den zu empfangenden neuen Nominalbetrag auf Verlangen eine Bescheinigung ertheilt werden, gegen deren Rückgabe dem Inhaber derselben acht Tage nach Ausstellung die neuen Stücke bei derselben Stelle behändigt werden.
II. Nach dem 4. Dezember 1828 ist die Anmeldung nicht mehr zulässig; über die bis dahin nicht beanspruchten
Aktien wird die Direktion zu Gunsten der Gesellschaft anderweit n, . III. Diejenigen Eertifikate, auf welche die Voll⸗ resp. Schlußzahlung von 100 pEt. bis zum E*1. Januar 182 nicht eleistet worden ist, verfallen mit der auf solche geleisteten ersten Einzahlung von Nechtswegen zu Gunsten der Bank und . keinerlei Ansprüche gegen dieselbe.
IV. Nach vollendeter Begebung obiger Aktien werden an Altien unseres Instituts emittirt sein Stuck 40000 Aktien IJ. Serie Fl. 10000, 000 Nom. ö 60 000 * 150000090 * . 10000000 * Fl. Z35/ 000000 Nom.
Bank für Handel und Industrie.
*
Darmsta dt, 20. Nobember 1872.
—
Deutscher Neichs⸗Anzeiger
Koͤniglich Preußischer Staats Anzeiger.
und
. F Abonnement beträgt A Thlr. 2 Sgr. G Pfg.
sür das bierteljahr.
Jar t ane preis sür den Raum einer Vruchzeile Sgr. *
Berlin, Sonnabend
Deutsches Neich.
Des Kaisers und Königs Majestät haben Aller— gnädigst geruht, dem als Hülfsarbeiter im Reichskanzler⸗Amte beschäftigten Staatsanwalt Dr. juris Carl Ferdinand Haller den Charakter als Regierungs⸗Rath zu verleihen.
Bekanntmachung. Vom 1. Januar 1873 ab werden bei sämmtlichen Reichs. Postanstalten Postkarten zum Verkauf 6 welche gleich
mit dem Frankostempel von , Groschen bez. 2 Kreuzern bedruckt sind.
Diese gestempelten Postkarten werden zum Nennwerthe an
das Publikum abgelassen. Daneben wird der Verkauf der Postkarten der jetzt gebräuchlichen Art, welche nicht gestem⸗ pelt und auch nicht mit Freimarken beklebt sind, ferner der Postkarten mit bezahlter Rückantwort unter den bis- herigen Bedingungen fortgesetzt.
Die für den inneren Verkehr zur Anwendung kommenden Postkarten können auch nach sämmtlichen europäischen Staaten, mit Ausnahme von Rußland und Italien, benutzt werden. In diesem Falle sind neben den, bereits auf die Karte gedruckten, gr untofempel noch die zur Ergänzung erforderlichen Frei marken (z. B. im Verkehr mit der Schweiz noch Sgr. bez. 1 Kr.) aufzukleben.
Berlin, den 9g. Dezember 1872.
Kaiserliches General⸗Postamt. Stephan.
Königreich Preußen. Se. Majestät der 3önig haben Allergnädigst geruht: Dem Kreis Wundarzt Dr. Nickse zu Neustettin den Charakter als Sanitäts⸗Rath; und Dem Kreisgerichts Sekretär Schulze zu Seehausen in der Altmark bei seiner Versetzung in den Ruhestand den Cha— rakter als Kanzlei⸗Rath zu verleihen.
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Das Mitglied der Königlichen Direktion der Oberschlesischen Eisenbahn, e, n,, . Gleim, und der Ober-⸗Betriebs⸗ Inspektor derselben Bahn, Rampoldt, sind zu Mitgliedern der in Gemäßheit des Allerhöchsten Erlasses vom 14. Novem⸗ ber 1872 errichteten und mit dem 1. Januar 1873 in Wirk- samkeit tretenden Königlichen Eisenbahnkommission zu Glogau bestellt worden.
Der bisherige Königliche Landbaumeister Anton Groß bei der Regierung in Magdeburg ist zum Königlichen Bau— Inspektor ernannt und demselben die dortige Wege⸗Bau⸗ Inspektorstelle verliehen worden.
Abgereist: Der Ober-Bau- und Ministerial-Direktor der Eisenbahn⸗Abtheilung im Handels ⸗Ministerium, Weishaupt, nach Cassel.
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 28. Dezember. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute die Vorträge des Obersten von Albedyll und des Staats- und Kriegs-Ministers Grafen von Roon entgegen, und empfingen hierauf den Flügel ⸗A1d— jutanten Major von Stülpnagel.
— Se. Königliche Hoheit der Prinz Albrecht ist am 25. d. M. Nachmittags in Altenburg eingetroffen und im Herzoglichen Residenzschlosse abgestiegen.
— Diejenigen Personen, welche Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin aus Veranlassung des eintretenden Jahreswechsels ihre Glückwünsche darbringen möchten, haben shre Karten am 31. d. Mts. bei der Ober ⸗Hofmeisterin Gräfin von der Schulenburg abzugeben.
— Ueber die Internationale Ausstellung zu Lon don im fehl I373 geht uns die folgende Bekanntmachung zur Veröffentlichung zu:
Diejenigen gl, welche sich bei der im April 1873 zu eröffnenden dritten Sektion der hiesigen permanenten Ausstel⸗ lung betheiligen wollen, werden hierdurch darauf aufmerksam
emacht, daß die AÄblieferung der angemeldeten Gegenstände in em , je nach der Klasse, zu welcher sie ge⸗ hören, spätestens an folgenden Tagen stattfinden muß: aus der Klasse: . = 8e, Oel. und Wasserfarben) am 1. März und Mãärz; . Bildhae sichen am 4. März und 6. März; 2 und (künstlerische Nachbildungen am März; Kunstmi . und sonstige Zimmerausschmückungen, sowie Nahrungsstoffe am H. Mär und 7. März; Architektonische Entwürfe am 7. März /
wurden im
Alle Post-Anstalten des In- und Auslandes
nehmen BGestlellung an,
für Gerlin die Expedition: Zietenplatz Nr. 3.
23 i e
den 28. Dezember, Abends.
1872.
Stiche, Lithographie und Photographie (als Kunst), Kunst⸗ tapeten u. s. w. am 8. März;
Küche und Kochkunst am 8 März und 10. März;
Stahl, Messerschmiedewaaren und schneidende Werkzeuge am 19. März; .
Chirurgische Instrumente am 11. März;
Maschinerie und Rohmaterialien, sowie wissenschaftliche Erfindungen am 11 , und 12. März;
2 für die Kunstgewerbe am 12. März; eide und Sammet am 19 März;
Wagen am 7. April. ;
Die Anmeldung der Gegenstände, über deren Zulassung . Ausstellung das hiesige englische Prüfungskomike zu ent⸗ cheiden hat, ist vor dem 31. Januar 1873 (in Betreff von Wagen jedoch vor dem 1 Januar 1873) an den Sekretär zu bewirken. Kö
Die Adresse des Letzteren lautet:
The Secretnryyr,, Annual International Exhibitions, Upper ö Gore
London.
Jeder n Ausstellung zugelassene Gegenstand muß einen nach vorgeschriebenem Muster eingerichteten Zettel tragen, auf welchem in englischer Sprache die Adresse und der Name des Ausstellers resp. des Verfertigers oder Erfinders, die kurze Be— zeichnung des Gegenstandes, der Ferkaufspreis und die Num— mer, übereinstimmen hd mmer auf der Ablieferungs—⸗ liste, zu vermerken i .
Auf Verlangen hin ich be it usstellern in Deutschland
ormulare der anzuheftenden Zet. mie der Ablieferungs⸗ listen zu übersenden, auch jede weitere Auskunft zu ertheilen.
London, den 16. Dezember 1872.
Der Kaiserlich kö General⸗Konsul ir de.
Bayern. München, 23. Dezember. Das Kriegs⸗ ministerium hat zum Vollzuge der Allerhöchsten Verord- nung »die Kriegsartikel betreffende angeordnet: daß die 55 Kriegsartikel bei allen Truppenabtheilungen sogleich, dann künftig jedem neu zugehenden Soldaten vor Ableistung des Fahneneldes durch wortdeutliches Verlesen bekannt gegeben werden. Die Abtheilungs⸗Kommandanten haben Sorge zu tragen, daß diese Bekanntgebung in bemessenen Zeiträumen erneuert und der Inhalt der Kriegsartikel auf diese Weise und durch entsprechende Erläuterungen der Mannschaft zum richtigen Verständniß gebracht werde. Die bestehenden Bestimmungen über Ableistung des Eides bleiben unverändert.
— Auf Grund des §. 133 Absatz 1 der deutschen Gewerbe⸗ ordnung hat das bayerische Staäts⸗Ministerium des Innern bestimmt, daß die Wirksamkeit der in den §8. 128 ünd 129 derselben über die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter in Fabriken getroffenen Anordnungen bis zum 31. Dezember 1873 suspendirt bleibt und bis zu diesem Zeitpunkte noch die einschlägigen Vorschriften der Königlichen Verordnungen vom 15. Januar 1840, die Verwendung der werktagsschulpflichtigen Jugend in Fabriken betreffend, und vom 16. Juli 1854, die sanltäts. und sittenpolizeilichen , für jugendliche Ar⸗ e,. in Fabriken betreffend, zur Anwendung zu kommen
aben. ö — . Königliche Entschließung vom 17. Dezember ollzuge der Verordnung vom 24. Juli 1871, den Ober⸗Medizinal⸗Ausschuß und die Kreis⸗Medizinal⸗Aus⸗ schüsse betreffend, vom 1. Januar 1873 anfangend und auf die Dauer von 4 Jahren zu Mitgliedern des Ober⸗Medizinal⸗ Ausschusses ernannt, und zwar a) zu ordentlichen Mitglie⸗ dern: der Königliche Geheim⸗Rath Dr. F. X. v. Gietl, der Ober⸗ Medizinal⸗Rath und Professor Dr. M. v. Pettenkofer, der Ober Medizinal⸗Rath Dr. E. v. Graf, der Geheim⸗Rath Dr. Chr. v. Rothmund, der Königliche Ober-Medizinal-Nath Dr. S. v. Fischer, der Hofrath r. W. v. Hecker, der Professor und Direktor Dr. J. Lindwurm, der Königliche Professor und Oberarzt an der Kreis- Irrenanstalt von Oberbayern Dr. B. Gudden, P) zu außerordentlichen Mitgliedern und zwar ) für pharmazeutische Angelegenheiten der Königliche Broß e Dr; L. A. Buchner, der Apotheker Dr. Bedall, für thierärztliche Angelegenheiten der Königliche Professor der Central - Thier- g n Dr. L. Frank und der städtische Bezirks ⸗ Thierarzt ? — 26. Dezember. Der Justiz⸗Minister Dr, von Fäu stle hat nach erfolgter Wiederherstellung seiner Gesundheit das Portefeuille wieder übernommen. ; ürttemberg. Stuttgart, XT. Dezember. Die Zweite Kammer hat in ihrer vorletzten Sitzung noch einen Antrag des Abgeordneten Pfeiffer auf Einführung einjähriger Budget perioden mit 53 gegen 21 Stimmen angenommen. In der letzten Sitzung wurde ein in einer vorangegangenen Sitzung begonnener uͤnd in dieser zu Ende geführter Gesetzentwurf be— rathen und angenommen, welcher die dienstliche Stellung der den Amtsvorständen beigegebenen Beamten der Oberämter, der Oberamts⸗Aktuare, betraf. Der Entwurf fand allgemeine Billigung und wurde mit 19 Stimmen gegen die eine von Sesterlen angenommen. — Die Kammern haben sich, wie be⸗ reits mitgetheilt, bis zum 3. Janugr 1873 vertagt.
Gifen Darm stadf, 23. Dezember. Die Erste Kammer stimmte in ihrer heutigen Schlußsitzung vor den Feiertagen der von der Großherzoglichen Regierung proponirten
Verlängerung des Finanzgesetzes auf sechs Monate bei. Herr Wernher nahm Veranlasfüng, eine Verwahrung zu Protokoll zu geben, durch welche er für künftige Fälle das Recht des
auses wahrte, im Falle von Prorogationen des Budgets, eine vorherige gemeinsame Berathung der Finanzausschüsse beider Kammern zu verlangen. Die , Wahl des landständischen Kommissärs bei der Staatsschulden⸗Tilgungs⸗ kasse wurde auf Antrag des Finanz⸗Ministers Freiherrn von Schenck, auf eine der nächsten Sitzungen vertagt. Einhellig stimmte die Kammer dem von der dazu erwählten Kommission ausgearbeiteten Entwurf einer Adresse an Se, Königliche Hoheit den Großherzog bei und betraute den Grafen von Erbach⸗Schönberg und Freiherrn W. von Löw zu Steinfurth mit ihrer Ueberreichung.
— 25. Dezember. Die Antwort⸗Adresse der Ersten Kammer der Stände auf die Thronrede lautet:
r, , Großherzog! Allergnädigster Gro ene und Herr!
Die Erste Kammer der Stande fühlt sich gedrungen den aller, unterthänigsten Dank für die Huld, mit der Ew. Königliche Hoheit Allerhöchstderen getreue Stände willkommen zu heißen geruht haben, und den Gefühlen der ehrerbietigen Treue und vertrauensvollen Liebe, mit welchen die landesväterlichen Gesinnungen Eurer Königlichen Hoheit uns erfüllen, Ausdruck ö geben.
Wir werden mit Freudigkeit unsere Kräfte der Förderung der fortgesetzten landesherrlichen Bestrebungen Ew. . Hoheit widinen, welche die Erfüllung gerechter Wünsche Allerhöchstihrer Unterthanen, die Vervollkommnung der Gesetzgebung, die dauerhafte . 6 geordneten Finanzzustandes des Großherzogthums um Ziele haben.
⸗ Bie Erste Kammer der Stande wird den Allerhöchsten Wünschen Ew. Königlichen Hoheit gemäß, in der gewissenhaften Beschäfligung mit den Angelegenheiten des Landes ihre Pflicht erkennen, und mit vollster Hingebung danach streben, die großen Aufgaben, welche ihr gestellt sind, in gewohnter Treue zum Segen des Landes zu erledigen.
Des huldvollen landesherrlichen Woblwollens Ew. Königlichen
Hoheit uns auch für die Zukunft getröstend, sind wir in tiefster Ehr⸗
erbietung Ew. Königlichen Hoheit allerunterthänigst, treugehorsamste die Erste Kammer der Stände des Großherzogthums.
Darmstadt, den 23. Dezember 1872. .
— Der Abg. v. Rabenau hat folgende Interpellation an das Ministerium gerichtet:
»Am 19. d. hat der Köntglich preußische Handels Minister dem
preußlischen Abgeordnetenhause eine Vorlage über Herstellung einer direkten Eisenbahnverb 3 zwischen Eydtkuhnen und Metz geinacht. Von der Strecke sind fertig die Strecken Eydtkuhnen Berlin und Dieden hofen Meß. Noch zu erbauen sind die Strecken Berlin. Wetzlar resp. Vahnstein⸗Trier⸗Diedenhofen. Die Strecke Berlin Wetzlar soll nach der Vorlage mit Umgehung des Großh. hessischen Gebiets, insbesondere also auch der Stadt Gießen, ausgeführt werden, da von der im gahn-⸗ thal auf Königl. preußischem Gebiet gelegenen Main -⸗Weserbahn⸗ Station Fronhaäusen aus die von der Natur vorgezeichnete Richtung dieser Bahn im Lahnthal über Gießen verlassen und durch gebirgiges Terrain vermittels Tunnels und bei relativ wr, ,. Steigungs⸗ verhältnissen auf Königlich preußischem Gebiet nach Weßlar gebaut werden soll. Der Interpellant richtet an die Großherzogliche Staats ⸗ regierung die ergebenste Anfrage: 1) Ist der Großherzoglichen Staats- regierung dieses Sachverhältniß und die Gründe, auf welchen dasselbe beruht, bekannt, und bejahenden Falles, welched sind die Gründe? 2 Liegt es in der Absicht der Staatsregierung, eventuell mit Rücksicht auf die Bestimmungen der Reichsverfassung (68. 41 und 47 beim Reichskanzler die erforderlichen Schritte zu thun, um die naturgemäße e n. der in Rede stehenden Bahn auf hessischem Gebiet herbei uführen ? ; ; . Mecklenburg. Schwerin, 25. 6 Am 21. d. M. fand in Rabensteinfeld die Christbescheerung für arme Kinder statt, zu welcher der Großherzog, die Großherzogin, die Großherzogin⸗Mutter, sowie die Herzoginnen Marie, Anna und Elisabeth mit Begleitung eintrafen. — Ihre Königlichen Hoheiten theilten eigenhändig die Sachen an die Kinder aus, der Großherzog den Knaben und die Großherzogin den Mädchen, und zwar wurden 40 Kinder, 24 Knaben und 16 Mädchen beschenkt.
Sachsen⸗ Coburg ⸗ Gotha. Coburg, 25. Dezember. Eine in der letzten Nunimer des Regierungsblattes erschienene Ministerial-Verordnung enthält umfassende Maßregeln ur Verhütung des Auftretens der asiatischen Cholerg, so wie über das Verhalten der Behörden und des Publikums bei deren Auftreten, und eine ausführliche Anweisung zum Des. infektions · Verfahren.
Oesterreich⸗ Ungarn. Wien 26. Dezember. Die De⸗ legationen treten diesmal, wie Wiener Blätter mittheilen, in Wien zusammen, so daß — falls es nöthig erscheinen sollte — der Reichsrath auch während der Session der Delegationen seine Berathungen fortsetzen, oder doch die Ausschüsse, welche diesmal so große und wichtige Vorlagen zu berathen haben werden, ihre Arbeiten abschließen könnten. Denn es erscheine kaum möglich, daß die Wahlreformgesetze von beiden Häus
I sein könnten
en, da derselbe im Ganzen und Großen den bei den Budg . e⸗ sprochenen Wünschen und geltend r, Ansichten der Maso⸗ rität des Abgeordnetenhauses entspricht. Eine lebhafter Debatte werde dagegen der für die tausstellung gefo⸗ Nachtragskredit von sieben Millionen hervorrufen, Bewilligung nicht zu bezweifeln sei.