Kunst und Wissenschaft.
Jahresabschluß brachte das Kön ig⸗ ovitãten. Die erste, Du ell“ von G.
Berlin, 2. Januar. Zum liche Schauspiel — ö
ein einaktiges wei Heeinere N
stspiel Ein amerikanisch
von Moser, trägt den C ö ⸗ U ; Gattung, welche der ü i .
ämmtlich durch unläugbare Geschicklichkeit in ĩ Stoffs, witzigen Dialog und .
wie Hypothekennoth‘, „Kaudel
die jetzt noch Repertoir⸗
ch um die Hand
geschaffen, und bereitung. des nung Beifall erworben haben,
dinenpredigten , „Das Sti d, ,
t leich begab? Wittwe beworben, die ihre Charakter⸗Eigen in Verlegenheit geräth, we
Hand einer jungen eiten, ihre ein 2 welchem von ihnen sie die ö. blarmgew ander r agegen zwar
aber ein aufrichtiger, . Wal
ehler kennend and reichen soll.
aber oberflächlicher Weltmann lich weniger sicher, j
.
Erstere ist mustkalisch, der Andere malt und zei ide ergãnzen 2. 7. et; ã , — 2 — en Beide, zuerst im höchsten Grade unwilli . . imm 2 66 komischen Situgtion auf Vorschlag des aunigen Herrn ,, Feld räumen soll. i . Anwendung aller Beredtfamleit sucht er de n fg. ö Ber enselb i ö an, en 3 a. J ö ĩ wahr . . Fr. v. Stern aber, deren n ⸗ h . en angedeutet ist, um den B 3
t ö au ögli i
. t . eiedueg 2 ⸗ ie. id n . Sicherheit über den Werth beid anner zu verschaffen. Sie erdichtet eine Unglücks i .
Lentscheidet. Hr. v. Roden bleibt kalt, anner gf ger nrg,
derjenigon . um d anderen Schnlasersechr-eih, mel H öniꝶli 8leh Prenuasisehenm Stants- Anzeiger imn dem Monatom Oktober, Wo
Benennung
der ausgeloosten resp. gekündigte , ,
Einlõsungs-
Ver zei e mis a mz em, Aktiem ete., derem Verloosiams
Hülfe anbietet und snaugeil ĩ dem steht ihr Entschluß ,, höchsten Erstaunen des siegesb
E. Liedtke gab dem Charakter des Hrn von. ! en diese Roll f 6 mit so 1 da iederlage vor dem stislen, mehr in sich h so . 2 Herr al * gestellten entgegen re gen, 3 gesetzten Charakt iederen Charakters Alfeld s G 2 3 ĩ herzlos erscheinenden . 3. K 2 deutlicher das reiche Gemüth derselben zur
en. Seit⸗ Aer en,, ewußten Hrn. v. 35
v. Roden jenen Anflug
2 e sich zum
Erste Beilage
tschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußisch
schließliche Al wußte den Edelmut 2 J.
en Staats⸗Anzeiger.
zum Deu 1. 1873.
j ö ers, namentlich i ei dem Eintreffen der e n , , ie Bescheidenheit sowie die Unfähigkeit
en, kam zu entsprechen⸗
Donnerstag, den 2. Januar
Der Schiffsmann kann jedoch in welchem das Schiff ganz wird, die Auszahlung der H G. 67) verlangen, verflossen sind. In sechs Monate na Auszahlung der Hälfte der zu fordern berechtigt.
Ob und inwieweit vor Heuer zu leisten oder H
in dem ersten Theil entlöscht is dahin verdienten Heuer ts sechs Monate seit der der Schiffsmann n Auszahlung wiederum die Auszahlung verdienten Heuer
t, und nach Verlust des Schiffs vor demjenigen Seemanns⸗
bei Zwischenreisen amt, welches zuerst angegan
hrung kalt und oder zum größeren
am Schluß a altung brachte.
Deutsches Reich. Seemannsordnung. Vom 27. Dezember 1572. pon Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von
nach erfolgter Zustim⸗ was folgt:
en werden kann. ̃ . erung hat der Schiffer dem smann im Seefahrtsbuch die bisherigen e und die Dauer der Dien ein Fuührungszeugniß zu e rtsbuch nicht eingetragen werden. 18. Die Unterschriften des Schi und dem Zeugniß (5. 17) werd die Abmufterung stattfindet, kosten.
abzumustern⸗ Anmusterung
sofern berei bei Ablauf je
gleicher Weise ist der frühere eit der letzten
dem Antritt der Reise Vorsch andgelder zu zahlen sind,
Wir * im Namen des Deutschen Reichs, Bundesrathes und des Reichstages,
Erster Abschnitt. Einleitende Bestimmungen.
stzeit zu bescheinigen, auf Ver⸗ rtheilen. Das letztere
olaer Hiümpmdigumßg dureh diem Deutschen Reicha-
vem 3er umd Dezember 1822 verhöffentliekht warden int:
23 das Seefa (Verzeichniss pro III. Quartal 1872 8. D. Reichs- und K. Preuss. Staats Anzeiger No. 332 II. Beil.) ;
s unter der Bescheinigung Seemannsamte, vor welchem und stempelfrei beglaubi
en von dem . hlungen auf die
Benennung Reichs- ete.
der ausgeloosten resp. gekündigten Anzeiger. Einlösungs- Papierè. Termin.
4 proz. Staats-Anleihe vom Jahre 1856 4s proz. vormals Nassauisches Staats- Anlehen d. d. 17.16. 1861 bis 15... resp 43proz. vormals Nassauisches Staats- Anlehen 4d. d. 15.12. 1860
Nassauisches Anlehen d. d. 12.57. 1859
Nassauisches Staats- Anlehen d. d. 30.9. 1 .
3 proꝛ. vormals Nassauisches Doma- nial-Anlehen d. d. 21.7. 1837 ...
Vormals Kurhessisches Staats-Lotterie- Anlehen vom Jahre 1845
Mecklenburg- Schwerinsche 4proz. An- Faleihe de 1862 . Schuldbr. der vorm. Kammer- Anleihe des Herzogthums Sachsen-Gotha.. Schuldbr. der Ablösungskasse zu Gotha
15.6. 73.
bis 8. /5 73.
Lübeckische Staats- Prämien- Anleihe .. Lübeckische Staats-Anleihe vom Jahre
2.16.1. 7.
Steuer- Kredit-Kassenscheine Ostern 73
Rentenbriefe d. Prov. Preussen
Brandenburg..
Westfalen und der Rheinprovinz
Hohenzollernsche
Rentenbr. d. Grundrenten-Ablös. Kasse des vorm. Landgräfl. Hess.
Schuldverschreib. der Richsfeldschen Tilgungskasse Schuldverschreibung der Paderborner Tilgungskasse
Pfandbr. der Pommerschen Landschaft Grossherzoglich Posener... i 7 des Berliner Pfandbrief-Amts , . des Danziger Hyp-Verei 1, . kredit-Bank in Gotha Central-Pfandhr. der Preuss. Central- Bodenkredit-Aktiengesellschaft ....
Hypothekenbr. der Pommersch 7p.= Aktien- Bank ö Hypotheken- Antheilscheine der Nord-
deutschen Grundkredit-Bank nach erfolgt olgt.
Fosener Provinzial-Oblig Bekanntm.
Oblig. des Kreises Ahaus nach erfolgt erfolgt.
Bekanntm.
Angerburg zJ 1 72 Bees kow-Storkowm
Braunsberg ,,,,
Eylau, Pr.
Oblig. des Kreises Falkenbe *g 2 rr nen * .
Fürstenthum .... K
Greifenhagen .... bis 14
. 73. Greifswald ö nach erfolgter Bekanntm.
L7. 73. Grünberg. ..... 2.1. 73.
Heiligenbeil .... 21 73
1.7. z. 3613. 73
14 73. 31/12. 72.
1.7. 73. 111. 73.
Mansfeld (See-) .. Marienwerder... ö
ner Vereinbarung der Ortsgebrauch des mann angemustert wird.
e Zahlungen an Schiffeleute müss ch Wahl derselben en heder ausgestellten, auf Si
ffer die Ausstellung des estimmt in Ermangelung ei
Verweigert der Schi . Hafens, in wel
J oder enthält dasselbe Beschuldigungen Schiffsmann bestreitet, so ha amt den Sachverhalt zu un Schiffsmann zu b 20. Die erfolgte Abmu dem Seefahrtsbuche des abgemusterten S Musterrolle vermerkt. 21. Die Musterrolle ist erfenigen Zeit, auf welche die als musterungs verhandlung welchem abgemustert Letzteres übersendet diesel
§. 22. Wenn der Bestand der Mannschaft Musterung (6. 10 führbar ist, so
werden kann, die Musterung nachzuholen, Musterung nicht meh Vermerk über die Anze die Seefahrtsbü
; für die Musterungsverhandlun Ausfertigung der Musterrolle, zu erhebenden Ko
alle Kaffahrtei⸗ rcsetzblatt S. 35) führen, ausüben
Führer des
Gesetzes finden au 4. . chsflagge zu
Gesetzes ist der ung oder Verhinderung
Mannschaft“) werden ers gerechnet, desglei soffizier mit Ausnahme des
hne zur Schiffsmannsch
ärter oder in an te und Pflichten, welche in etzt sind. Es er oder von
rhalb des Bundesgebiets die sstaaten und im Auslande die
1. Die Vorschriften dieses vom 25 Oktober 186 welche das Recht, die
Benennung
der ausgeloosten resp. gekündigten e me.
deren Richtigkeit der em der Schiffs letzteren das Seemanns⸗
bniß der Unter⸗
chiffe (Gesetz
Einlõ ö . . nwendung,
en, wenn ni eder baar oder mit⸗
cht zahlbaren Anwei⸗
t auf Antrag des tersuchen und das Erge escheinigen.
Anderes vereinbart is telst einer auf den R
suchung dem sung 1 werden.
Oblig. des Kreises Remscheid d vom Seemannsamt in
bereits ab- chiffsmannes und in der
tritt der Reise hat der Schiffer ein die Heuer geleisteten Vors gebenen Handgelder einzutragen Schiffsmann über den hat der Schiffer jedem euerbuch zu über⸗ nhabers geleistete
Abrechnungs⸗ en, in welches alle auf hlungen, sowie die etwa ge In dem Abrechnungs jeder Zahlung zu quitti der es verlangt, noch enfalls jede auf die Heuer des
aft sich während der Reise falls nicht ein An⸗ träge unter die ver⸗ Heuer zu vertheilen. att, wenn die beigeführt ist
Part. Schuldverschreihu 54 schen Gemeinde zu 2. K
Oblig. des Kreises Zeit- ndigung derjenigen Reise
sterrolle ausgefertigte An⸗ 5. 12) sich bezieht, dem Seemannsamt, vor wird, zu überli
buche ist von dem
Schiffmann, geben und darin eb Zahlung einzutragen. 40. die Zahl der Mannsch
d, so sind, en Heuerbe altniß ihrer ? findet jedoch nicht st Entweichung her iffsmannes nicht an Bord zurück=
aft sich während der Reise der Schiffer dieselbe sofern die Umstände
Aken - Rosenburger Deichverb. Obligat. aft zu gehören auf
derer Eigen⸗ Seemannsamt des Heimaths⸗
Aenderungen erfährt, orstehender Be⸗ iffer, sobald ein See⸗ en unter Darlegun
ͤ ist, den Sachverhalt ige ist vom Seemannsamt er der betheiligten Schiffs⸗
en, einschließlich der ten fallen dem Rheder
Magdeburg - Rothensee - Wolmi
ü r . irstedter
6 vermindert und nicht wieder ergänzt wir . die e, . eute na erh
f die Vertheilung
bei welchem eine stimmungen unaus mannsamt angegangen der Hinderungsgrũ diese nachträgli
deres bedungen ist, bleibenden Schiffs Ein Anspruch au Verminderung der Manns und die Effekten des entwi geblieben sind. Wenn die 3 als ein Sechste langen der verbleib eine Erhnng gestatt
dem Rheder hat der S
innerhalb des Bundes- Maßgabe der Landes gesetze en unterliegt der Oberaufficht des
Zweiter Abschnitt. Seefahrtsbücher und 5. Niemand darf i bevor er sich gamte ausgewiesen und von gt erhalten hat. chiff mann ein Deu hr zur Ueberng 3 hat er sich ü väterlichen Gewa Genehmigung des V
Musterrolle und in
ets steht d 6 leute tin r ,
Die Gesch ahl der Mannsch
verringert, . leibenden Schiffsleute ergänzen,
Fällen, in welch lt, tritt in E Jahren in ein, wenn die d wie folgt be tritt mit Beginn des dritten J te oder aus derselben Leichtmatrosen, und mit er Musterrolle bestimmte
Musterung.
esgebiet als Schiffsmann in h und Alter vor demselben ein Seefahrts⸗
scher, so d me von S
en ein Schiff länger als zwei lung einer anderweitigen en Schiffsmann edungen ist.
Höhe für alle Seemanns⸗ stellenden Kosten bleibt dem
dieses Vorbehalts steht die Be en Landesregierungen im Verordnungswege zu.
Dritter Abschnitt. Vertrags verhãltniß. eit des Heuervertrages is
Die Bestimmung über die in gleicher
hin mern n, lb des Bundesgebiets
Jahre auswärts verwei Abrede für den seit zwei eine Erhöhung der Heuer Diese Erhöhung wi
I) der Schiff
in der Musterro schnitts betrag Beginn des vierten Ja
Heüer der Vollma
amter innerha Bundesrath vorbehalten.
Bis zur Erledigung die Höhe der Kosten
Dienst treten, über Namen, H
buch ausgeferti vierzehnten Lebensj
gelassen werden; a wenn er noch
Dienst 3 i i ũ e nach Zei Oblig. des Verbandes zur Regulirung limmnng über
der Schwarzen Elster arf er vor vollendetem
chiffsdienften nicht zu⸗ ber seine Militaͤrverhältnisse, sowie, st unterworfen, oder mindersähri aters oder Vormundes zur leber⸗
ahres in die
lle bestimm als Durch⸗
lioration der Erft- Niederung... sich ergebende
24. Die Gültigk t durch schriftliche
hres in die in d trosen ein;
Meserit ö Oblig. der Genossenschaft für die Me-
17. 75. 26.12. 73. . „ Sehroda der Staät Stettin .
1/7. 73. 1. 4. 73. 1.1. 73.
Abfassung nicht ; 5§. 25. Wenn bei dem Abschluß des Heuervertrages die Verein⸗ nicht durch ausdrückliche Erklärung
diejenige Heuer als vereinb Hafens, in welchem der
die daselbst zur Zeit der Anmusterung
nn sich für eine Zeit verheuert, fũr nen Heuervertrag gebunden ist, so es zuerst geschlossenen Vertrages den
hme von S
druck der Seemannsordnur tung deutscher Kauffahrteis leute, an ih.
dienften auszuweisen.
ist dem Schiffsma bnung und des Gesetzes, chiffe zur Mitnahme hilfs
aftliche Gen
Y der Leichtmatro der Musterrolle Beginn des vierten Jahres
le übrige Mannsch Heuer mit Beginn
und mit Beginn des vier
ihres ursprüngli In dem Fall der Jahres in den? §. 12. Die aus, den n des Schiffers un welche auf einem, tschen Handelsgesetzbuches, inden haben, as Dienstver
se erhält mit Be es dritten Jahres die in Vollmatrosen und mit
ein Fünftel derselben mehr an
lioration der Niers- und Nordkanal-
Niederungen barung über den Betrag de
getroffen ist, so wird im 3 welche das Seemann mann angemustert wird, für übliche erklärt.
ö Wenn ein Schiffsma die er durch einen früher geschlo hat der Anspruch auf Erfüllung
ĩ eine Anmut stattgefunden. ohne daß au ert ist, so geht sen §. 27. Wird ein rolle geheuert, so gelten bestimmungen mannschaft ge Heuer fordern, we Ranges gebührt.
§. 28. Die Verpflichtung des sich an Bord einz
Wenn der Schiffsmann
nn zugleich ein Ab⸗ end die Verpflich⸗ bedürftiger See⸗
der Musterrolle ange⸗
aft steigt die in r ahres um ein
des dritten J ten Jahres um ein ferneres chen Betrages. iffer 2 tritt
liche oder vormundse ehmigung (6. 5)
gilt, sofern ihr eine Einschränkung nicht beigefügt ist, als ein⸗ für- lben wird der Minder oweit es sich um den ervorgehenden Rechte und a darüber handelt. er bereits ein See nes neuen Seefahr st desselben glaubh em Seemannsamt i
allemal ertheilt.
Kraft derse gleichgeachtet, i die aus ihnen h liche ef g
ährige einem Großjährigen bschluß von Heuervperträgen, Pflichten und das gericht
der Leichtmatrose mit Beginn des ollmatrosen ein.
Dienst⸗ und Heuervertr d der zur Schiff sman nach den Art. 86
erung auf Grund des späteren Vertrages ch auf Grund des ersten Vertrages ange⸗
der Muster⸗ angelung anderer lle mit der übrigen Schiffs⸗ kann er nur dieselb der Musterrolle den übrigen Schiffsleuten
einen Effekten eginnt, wenn
ägen herrü nschaft gehörigen d 867 des allge⸗ schollen anzujehenden auf der Verschol ann einen halben die letzte Nachricht über
fahrtsbuch ausgefertigt erh 53 tsbuches das ä Daß dies ge⸗ n dem neuen Seefah
Schiffsmann erst nach Anfertigung ür ihn in Erm alt der Musterro reden; insbesondere
im Jan. 73. muß behufs Erlaugun legen oder den Verl
schchen, wird von d
Wird der Verlust glau leich eine Besch und Dienstver der Schiffsmann sich Wer nach Inhalt
meinen Deutsch Schiffe sich ben lenheitsfrist. 3 dem Tage für b das Schiff reicht. Der Betrag d mathshafens zu überge pfan eber chtig 5. 43
des Schiffs von dem
aft machen. ; . f ch i , fällig mit Abl troffenen Ab
welche nach
im Jr. I. 3 , zhaft gemacht, so ist diesem Vermerke zu⸗ eendet, bis zu welchem des Seemannsamtes ü hältnisse, sowie üb ierüber genügen eines Seefahrtsbuches ang angemustert werden,
en ist dem Seemannsamt des Hei⸗ ches die Aushändigung an die Em⸗ mitteln hat ; bührt Beköstigung fü eitpunkt des Dienstar
Cöln- Mindener Eisenb. Prior. Oblig. .. er Forderung
Eursk - Charko- An Fisenp. Gplig... if names / mit
dienste zu leisten, der Anmusterung. stantritt länger als vierundzwanzig
im April 73. auer der Dienstzeit, d ausweist, beizufügen. emustert ist,
ber die Be⸗
ufinden un
bedungen ist, mit r Rechnung
Magdeburg - Halberstädter Eisenbahn- R Er darf die
darf nicht von neuem
Tost-GleivwitV .. Frior Oblig Nellen bun; 4. 73. Neisse-Brieger Eisenb. Prior. Oblig. ..
Weisensee
Wreschen
Züllichau-Schwiebus
zr Schiffer zum Rü Ausprüche wegen etwaiger d wegen sonstiger aus der en werden hierdurch nicht berührt. 29. Den Schiffmann, welch Antritt oder der Fortsetzung Schiffer zur Erfüllung seiner weise anhalten lassen
Die daraus erwa Der Schiffsm
cktritt von dem Heuerver⸗ Mehrausgaben für einen Verzögerung erwachsener
Stunden verzögert,
Dienstverhältnisses dur trage befugt.
ch den in das Seefahrts⸗ ausgewiesen h 4 solcher Vermerk nicht bald die Beendigung
aubhaft gemacht, ist, ein
feinem eigenen Bedarf sonst bei Seite
Bord des Schiffs An⸗ des Schiffs entsprechen⸗ n bestimmten wohlverwahrten und
und Getränke nur zu
endigung des früheren ßern, vergeuden oder
einzutragenden dem Ermessen beigebracht werden, des Dienstverhältni vom Seemannsamt hierüber fan ge
der Bundesrath. stempelfrei.
verabreichten Speisen verwenden und
44. Die Schiffsmanns auf einen, ihr
ichts davon veräu
chaft hat an nd der Größe
des Seemannsamtes ein so dient statt desselb sses auf andere Art gl einzutragender
Oberschlesische Eisenb-Stamm-Aktien
Rheinische Fisenb. Prior.-(Oblig 1K 2.2.
er nach der Anmusterung dem Dienstes sich entzieht, kann d Pflicht durch das Seemannsamt zwangs—
er Zahl u d ihre Effekte d zu lüftenden L dem Schiff Gründen zeitwei werden, so ist
ö Khein-Nahe REisenb. -Prior-Oblig. .
ö Ruhrort-Crefeld-Krei 3 i.. 75. J
Stargard- Posener Eisenb. Stamm- Aktien
Preis des Seefa
ö S8 hrtsbuches bestimmt sfertigung selbst
ö e eines Unfalls oder aus anderen erfolgt kosten⸗ und J
auf dem Schiffe nicht gewährt angemessenes Unterkommen zu
ann in Folg n Unterkommer ihm ein anderweitiges
Einrichtung und inrichtung den Kosten hat der Schi
ͤ 3mann zu ersetzen. ann ist verpflichtet, in
ehung des Schiffs⸗
„ MWegeverbandes des Amts Vereinigte südöesterreichische, lombar- Aurich dische u. central-italienische Eisenb.-
der Stadt Anklam 30. /12. 72.
16.112. 72. . — gerlich Gehorsam zu
ungen des S chiff und Ladung ihm übertragene
dienstes den Anordn . Zeit alle für S
rtsbuch muß über die Militärverhältnisse des Inha⸗ seisten und zu jeder
(Anmusterung: Ab⸗
Das Seefa
bers (5. 5) A verschaffen. §. 16.
unft gehen. §. 45. Die dem
Schiffsmann für
den Tag mindestens zu verab= d Getränke (5. 43), ĩ
hat die Mu die Größe und die E
„, 5erlin . 17. 73. Warschau-Bromberger Eisenb.- Aktien.
16.12. 72.
211.
1L.1. 2.11.
1.7.
reichenden Speisen un Sraumes S. [ bestimmen si
Heimathh⸗
im Verordnungswege zu. Der Schiffer ist berechtigt, oder wegen ein
wohl an Bord des eichkerfahrzeugen und als auch unter
n.
Verpflichtung zu erfüllen, en Booten, als auch hl unter gewöhnlichen Umständen,
er das Schiff bis zur Ab⸗— aubniß ertheilt, so festgesetzt ist, noch
en liegt, so ist der Schiffs ⸗ langer als zehn Stunden
chiffsmannschaft na aßgabe der folgenden B 11 bis 22) zu veran J chiffsmann hat sich, erniß entgegensteht, zur Musterun 11. Die Anmusterung be dem Schiffsmann ge Sie muß für unter Vorlegung der Seefa— Reise, für andere Schiffe, den kann, erfolgen. 12. Die Anmusterungs y
mustẽrung) der S
stimmungen (85 destens mitzunehmenden
44) und die min m örtlichen Rechte des
ch in Zweifel nach d
herer Bestimmungen steht den Landesregierungen
Warschau-Lerespoler Eisenb.-Aktien u.
bereits abgel. Gblig Schiffs und in dess
auf dem Lande, sowo
Erlaubniß des Schiffers darf ssen. Ist ihm eine Zeit, wenn aber
nach erfolgter cht ein unabwendb barung des mit Seemanns⸗
den Schiffe
t in der Verlaut vertrages vor einem des Bundesgebietes liegend e Antritt oder Fortsetzung der obald ein Seemannsamt angegangen wer⸗
Warschau - Wiener Ei ö j er Eisenb. Aktien und musterung nicht verla
zur festgesetzten Abends zurückkehren,
Wenn das S mann nur in dringenden täglich . arbeiten
ei ungewöhnlich langer ne Kürzung der
getrekener Unfäll l der Speisen und
sichtlich der Wah
n, wann, aus welchem Grunde
Dauer der Reise, Ration oder eine Aenderung Getränke eintreten
Er hat im S
rtsbücher vor vor ö.
n einem Haf
. Part. Oblig. der Aachen-Hö 2.1. 75. . öngener Berg- allen schuldi werks- Aktien- Ges schuldig, iffsjournal zu bemerke
erhandlung wird vom Seemannsamt
Demmin Part. Oblig. der Berghbau-Aktien-G
Frankfurt a. O. ...
Aenderung eingetreten ist. om Schiffer getroffenen ch sein Verschulden her⸗
eine Kürzung oder A oder wenn die v ungerechtfertigt oder. dur
und in welcher Weise Wenn dies ver Anordnungen sich als
heben Schiffbruch, Ladung hat der Erhaltung von Schiff
Seegefahr, besonders bei dre walt und Angr
lle befohlene
Schiffsmannschaft eines f Einer Verhand⸗ Ausfertigung auf Grund der
als Nusterrolle ausgefertigt. Schiffs gehörigen lung angemustert werden,
30. 6. 73. „Mark“ zu Dortmund
Oblig. des Cöln-Müsener Bergw.-Akt. Chic bei Ge
nicht gleich lhre Schiffsmann a
so erfolgt die
Graudenz ö 1.4. 73. Vereins
1.11.
11. 2.11.
2.1. 2.1.
1.10. 72. bereits ab-
Neustadt EM. gelaufen.
Ostrowo 366 . ö. ö
1414 75
ne den erlittenen eber diesen Anspruch ent⸗ echtsweges das Seemannsamt, vor
so gebührt
beigeführt erweisen, echende Ver
Entbehrungen entspr scheidet unter Vorbehng em abgemustert wird 47. Wenn ein Schiffsleute be daß das Sch oder daß die V schaft an Spei verdorben sind beziehung weise
ich als begrü ñ 48
hne Einwilligung des st an Bord bleibt, das Schiff nicht
erbunden, bei Schi sowie für Si der Ladung, den
Ladung unweig
Oblig. der H B Atti arpener Bergbau-Aktien- Schiffers, so la
Ges. in Dortmund nge dieser selb
Namen und Nationalität des Namen, Wohnort und d die Bestimmungen des
cfonderer Verabredungen. J
usterrolle mu Namen und Wo Stellung jedes Schiffsmanne sießlich etwaiger b der Musterrolle erhellen, Speise und Tra errolle vom . Schiffsmann erst emustert, so hat das Seemannsamt eine terrolle einzutragen. . Bei jeder inne om Seemannsam Vermerk in das Seefahrtsbuch als Ausgangs⸗ oder olche Eintragung nur, . st vom Schiffer für die Dauer ällnisses in Verwahrung enn ein angemusterter
1.4. 73 resp. mort des Schiffers,
ür Rettung der Personen der Schiffstheile, der nordnungen des Schiff orgen und bei der Bergung gegen ülfe zu leisten.
r oder nicht weniger als drei darüber erheben, cht seetüchtig ist, Bedarf der Mann⸗ ungenügend oder uchung des Schiffs Ergebniß in , falls die Beschwerde te Abhülfe Sorge zu tragen. Antritt des Dienstes erkrankt die Kosten der Verpflegung
Oblig. des Siegrheinischen Bergwerks-
und Hütten-àktien-Vereins Schiffsoffizie
mannsamte
und ihrer Effekten, i einem See
Geräthschaften und nach besten Kräften der . und d
euervertrages, eins
esondere muß te Beschwerde
sie angemustert sind, welche das Schi * Getränken mit sich führt, amt eine Unters
at dasselbe, f
Im Uebrigen wird die
der Muster⸗ Musterung in
nk gebührt. Bundesrath bestim nach Ausfertigun
erpflegung ; §. Schiff smann ist verpflicht Verklärung mitzuwirken und seine Aussa
Dieser Verpf Reise⸗ und Versäum
inrichtung der Must ; mi, 1 ; W uf Verlangen bei der idlich zu bestärken.
ahlung der etwa erwa men, auch wenn der iffs beendigt i e entdeckt, da
Oblig. der Kölnischen Maschinenbau-
Aktien- Ges. o hat das Seemanns
der Vorräthe zu ver en. Auch h ir die geeigne
hat er gegen ten nachzukom
Antritt der Rei welchem er sich verheue efugt, den Sch ange herabzusetzen
von dieser Bef bald thunlich,
des Bundesgebiets erfolgend
31 171 72. t hierüber und
ndet erweist, 418. Falls der Schiffsmann nach oder verwundet wird, so trägt der Rheder und Heilung
musterung wird v Dienstantritts ein welcher zugle eh isn . eefahrtsbuch zu diesem Das Seefahrt bu des Dienstver 515
der Schiffs⸗ rt hat, untauglich n, mit Ausschluß des und seine Heuer verhältniß⸗
jedes Schiffsmannes 34. eepaß dient. Außer mann zu dem Dienste, ist, so ist der Sch Steuermanns, im mäßig zu v
Hrhr getroffene Anordnun
der Krankheit oder Verwundung die
der Schiffsmann wegen if Ablauf von drei Monaten seit der
ntritt, bis zum der Verwundung;
Reise antritt und mi ; fen zurückkehrt, bis zum Ablauf von
1, Reise nicht a
Erkrankung o 7) wenn er die
deutschen Ha
ugniß Gebrguch, dem Betheiligten daß und wann dies gescheh
so hat er die
der Schiffer ö zu eröffnen,
e nach einem
t dem Schiffe n rei Monaten
chiffsmann dur
Redaction und Rendantur: Schwieger.
einzutragen,
auch in das intragung tri
Vor der Erö
setzt wird, den
wenddarez Hinderniß wie möglich gegen den S
außer Stand treten, so hat er si
ienst anzu⸗ ch hierüber sobald ĩ
seit der Rückk
r des Schiffes; 3) wenn er die
nung und E it bie Verringerung der Heuer eise antritt un
d mit dem Schiffe zurückkehrt,
ĩ ĩ as S ie Musterun lgt ift, aus- nicht in Wi zenn er mit dem . Beilagen, . , , n, ü, n n, J . 3 Die Heuer ist in Ermangelung einer anderweitigen Ab⸗ die Rückreise des edoch nicht in einem deu
Berlin, Verlag der Expedition (Cesseh. Druck: H. Heiberg
sechs Monaten seit der
rend der Reise am Lande zurũckgelaf Ablauf von sechs Monaten seit der
om Zeilpunkte der endet, bis zum Ablauf von
; Die Heuer ist einbarung getroffen ist, er tigen Beendigung des
t in der Verlautbarung der Been. Anmusterun
d der aus diesem Sie muß, sobald das Dienst= wenn nicht ein Anderes
zamt des enigen Hafens,
(iinschließlich der Börsen Beilage) 16. Die Abmusterung besteh
ung des Dienstverhaltnisses seitens häͤltniß ausscheidenden verhältniß beendig vereinbart wird, v
ern keine andere Ver⸗ Reise oder bei der wenn diese
fs; des Schiffers un 4 wenn er wäh mußte, bis zum
Dienstverhältn des Schiffs.
ses zu zahlen,
t ist, erfolgen, or dem Seemann