1873 / 1 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 02 Jan 1873 18:00:01 GMT) scan diff

Kunst und Wissenschaft.

Jahresabschluß brachte das Kön ig⸗ ovitãten. Die erste, Du ell“ von G.

Berlin, 2. Januar. Zum liche Schauspiel ö

ein einaktiges wei Heeinere N

stspiel Ein amerikanisch

von Moser, trägt den C ö U ; Gattung, welche der ü i .

ämmtlich durch unläugbare Geschicklichkeit in ĩ Stoffs, witzigen Dialog und .

wie Hypothekennoth‘, „Kaudel

die jetzt noch Repertoir⸗

ch um die Hand

geschaffen, und bereitung. des nung Beifall erworben haben,

dinenpredigten , „Das Sti d, ,

t leich begab? Wittwe beworben, die ihre Charakter⸗Eigen in Verlegenheit geräth, we

Hand einer jungen eiten, ihre ein 2 welchem von ihnen sie die ö. blarmgew ander r agegen zwar

aber ein aufrichtiger, . Wal

ehler kennend and reichen soll.

aber oberflächlicher Weltmann lich weniger sicher, j

.

Erstere ist mustkalisch, der Andere malt und zei ide ergãnzen 2. 7. et; ã , 2 en Beide, zuerst im höchsten Grade unwilli . . imm 2 66 komischen Situgtion auf Vorschlag des aunigen Herrn ,, Feld räumen soll. i . Anwendung aller Beredtfamleit sucht er de n fg. ö Ber enselb i ö an, en 3 a. J ö ĩ wahr . . Fr. v. Stern aber, deren n h . en angedeutet ist, um den B 3

t ö au ögli i

. t . eiedueg 2 ie. id n . Sicherheit über den Werth beid anner zu verschaffen. Sie erdichtet eine Unglücks i .

Lentscheidet. Hr. v. Roden bleibt kalt, anner gf ger nrg,

derjenigon . um d anderen Schnlasersechr-eih, mel H öniꝶli 8leh Prenuasisehenm Stants- Anzeiger imn dem Monatom Oktober, Wo

Benennung

der ausgeloosten resp. gekündigte , ,

Einlõsungs-

Ver zei e mis a mz em, Aktiem ete., derem Verloosiams

Hülfe anbietet und snaugeil ĩ dem steht ihr Entschluß ,, höchsten Erstaunen des siegesb

E. Liedtke gab dem Charakter des Hrn von. ! en diese Roll f 6 mit so 1 da iederlage vor dem stislen, mehr in sich h so . 2 Herr al * gestellten entgegen re gen, 3 gesetzten Charakt iederen Charakters Alfeld s G 2 3 ĩ herzlos erscheinenden . 3. K 2 deutlicher das reiche Gemüth derselben zur

en. Seit⸗ Aer en,, ewußten Hrn. v. 35

v. Roden jenen Anflug

2 e sich zum

Erste Beilage

tschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußisch

schließliche Al wußte den Edelmut 2 J.

en Staats⸗Anzeiger.

zum Deu 1. 1873.

j ö ers, namentlich i ei dem Eintreffen der e n , , ie Bescheidenheit sowie die Unfähigkeit

en, kam zu entsprechen⸗

Donnerstag, den 2. Januar

Der Schiffsmann kann jedoch in welchem das Schiff ganz wird, die Auszahlung der H G. 67) verlangen, verflossen sind. In sechs Monate na Auszahlung der Hälfte der zu fordern berechtigt.

Ob und inwieweit vor Heuer zu leisten oder H

in dem ersten Theil entlöscht is dahin verdienten Heuer ts sechs Monate seit der der Schiffsmann n Auszahlung wiederum die Auszahlung verdienten Heuer

t, und nach Verlust des Schiffs vor demjenigen Seemanns⸗

bei Zwischenreisen amt, welches zuerst angegan

hrung kalt und oder zum größeren

am Schluß a altung brachte.

Deutsches Reich. Seemannsordnung. Vom 27. Dezember 1572. pon Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von

nach erfolgter Zustim⸗ was folgt:

en werden kann. ̃ . erung hat der Schiffer dem smann im Seefahrtsbuch die bisherigen e und die Dauer der Dien ein Fuührungszeugniß zu e rtsbuch nicht eingetragen werden. 18. Die Unterschriften des Schi und dem Zeugniß (5. 17) werd die Abmufterung stattfindet, kosten.

abzumustern⸗ Anmusterung

sofern berei bei Ablauf je

gleicher Weise ist der frühere eit der letzten

dem Antritt der Reise Vorsch andgelder zu zahlen sind,

Wir * im Namen des Deutschen Reichs, Bundesrathes und des Reichstages,

Erster Abschnitt. Einleitende Bestimmungen.

stzeit zu bescheinigen, auf Ver⸗ rtheilen. Das letztere

olaer Hiümpmdigumßg dureh diem Deutschen Reicha-

vem 3er umd Dezember 1822 verhöffentliekht warden int:

23 das Seefa (Verzeichniss pro III. Quartal 1872 8. D. Reichs- und K. Preuss. Staats Anzeiger No. 332 II. Beil.) ;

s unter der Bescheinigung Seemannsamte, vor welchem und stempelfrei beglaubi

en von dem . hlungen auf die

Benennung Reichs- ete.

der ausgeloosten resp. gekündigten Anzeiger. Einlösungs- Papierè. Termin.

4 proz. Staats-Anleihe vom Jahre 1856 4s proz. vormals Nassauisches Staats- Anlehen d. d. 17.16. 1861 bis 15... resp 43proz. vormals Nassauisches Staats- Anlehen 4d. d. 15.12. 1860

Nassauisches Anlehen d. d. 12.57. 1859

Nassauisches Staats- Anlehen d. d. 30.9. 1 .

3 proꝛ. vormals Nassauisches Doma- nial-Anlehen d. d. 21.7. 1837 ...

Vormals Kurhessisches Staats-Lotterie- Anlehen vom Jahre 1845

Mecklenburg- Schwerinsche 4proz. An- Faleihe de 1862 . Schuldbr. der vorm. Kammer- Anleihe des Herzogthums Sachsen-Gotha.. Schuldbr. der Ablösungskasse zu Gotha

15.6. 73.

bis 8. /5 73.

Lübeckische Staats- Prämien- Anleihe .. Lübeckische Staats-Anleihe vom Jahre

2.16.1. 7.

Steuer- Kredit-Kassenscheine Ostern 73

Rentenbriefe d. Prov. Preussen

Brandenburg..

Westfalen und der Rheinprovinz

Hohenzollernsche

Rentenbr. d. Grundrenten-Ablös. Kasse des vorm. Landgräfl. Hess.

Schuldverschreib. der Richsfeldschen Tilgungskasse Schuldverschreibung der Paderborner Tilgungskasse

Pfandbr. der Pommerschen Landschaft Grossherzoglich Posener... i 7 des Berliner Pfandbrief-Amts , . des Danziger Hyp-Verei 1, . kredit-Bank in Gotha Central-Pfandhr. der Preuss. Central- Bodenkredit-Aktiengesellschaft ....

Hypothekenbr. der Pommersch 7p.= Aktien- Bank ö Hypotheken- Antheilscheine der Nord-

deutschen Grundkredit-Bank nach erfolgt olgt.

Fosener Provinzial-Oblig Bekanntm.

Oblig. des Kreises Ahaus nach erfolgt erfolgt.

Bekanntm.

Angerburg zJ 1 72 Bees kow-Storkowm

Braunsberg ,,,,

Eylau, Pr.

Oblig. des Kreises Falkenbe *g 2 rr nen * .

Fürstenthum .... K

Greifenhagen .... bis 14

. 73. Greifswald ö nach erfolgter Bekanntm.

L7. 73. Grünberg. ..... 2.1. 73.

Heiligenbeil .... 21 73

1.7. z. 3613. 73

14 73. 31/12. 72.

1.7. 73. 111. 73.

Mansfeld (See-) .. Marienwerder... ö

ner Vereinbarung der Ortsgebrauch des mann angemustert wird.

e Zahlungen an Schiffeleute müss ch Wahl derselben en heder ausgestellten, auf Si

ffer die Ausstellung des estimmt in Ermangelung ei

Verweigert der Schi . Hafens, in wel

J oder enthält dasselbe Beschuldigungen Schiffsmann bestreitet, so ha amt den Sachverhalt zu un Schiffsmann zu b 20. Die erfolgte Abmu dem Seefahrtsbuche des abgemusterten S Musterrolle vermerkt. 21. Die Musterrolle ist erfenigen Zeit, auf welche die als musterungs verhandlung welchem abgemustert Letzteres übersendet diesel

§. 22. Wenn der Bestand der Mannschaft Musterung (6. 10 führbar ist, so

werden kann, die Musterung nachzuholen, Musterung nicht meh Vermerk über die Anze die Seefahrtsbü

; für die Musterungsverhandlun Ausfertigung der Musterrolle, zu erhebenden Ko

alle Kaffahrtei⸗ rcsetzblatt S. 35) führen, ausüben

Führer des

Gesetzes finden au 4. . chsflagge zu

Gesetzes ist der ung oder Verhinderung

Mannschaft“) werden ers gerechnet, desglei soffizier mit Ausnahme des

hne zur Schiffsmannsch

ärter oder in an te und Pflichten, welche in etzt sind. Es er oder von

rhalb des Bundesgebiets die sstaaten und im Auslande die

1. Die Vorschriften dieses vom 25 Oktober 186 welche das Recht, die

Benennung

der ausgeloosten resp. gekündigten e me.

deren Richtigkeit der em der Schiffs letzteren das Seemanns⸗

bniß der Unter⸗

chiffe (Gesetz

Einlõ ö . . nwendung,

en, wenn ni eder baar oder mit⸗

cht zahlbaren Anwei⸗

t auf Antrag des tersuchen und das Erge escheinigen.

Anderes vereinbart is telst einer auf den R

suchung dem sung 1 werden.

Oblig. des Kreises Remscheid d vom Seemannsamt in

bereits ab- chiffsmannes und in der

tritt der Reise hat der Schiffer ein die Heuer geleisteten Vors gebenen Handgelder einzutragen Schiffsmann über den hat der Schiffer jedem euerbuch zu über⸗ nhabers geleistete

Abrechnungs⸗ en, in welches alle auf hlungen, sowie die etwa ge In dem Abrechnungs jeder Zahlung zu quitti der es verlangt, noch enfalls jede auf die Heuer des

aft sich während der Reise falls nicht ein An⸗ träge unter die ver⸗ Heuer zu vertheilen. att, wenn die beigeführt ist

Part. Schuldverschreihu 54 schen Gemeinde zu 2. K

Oblig. des Kreises Zeit- ndigung derjenigen Reise

sterrolle ausgefertigte An⸗ 5. 12) sich bezieht, dem Seemannsamt, vor wird, zu überli

buche ist von dem

Schiffmann, geben und darin eb Zahlung einzutragen. 40. die Zahl der Mannsch

d, so sind, en Heuerbe altniß ihrer ? findet jedoch nicht st Entweichung her iffsmannes nicht an Bord zurück=

aft sich während der Reise der Schiffer dieselbe sofern die Umstände

Aken - Rosenburger Deichverb. Obligat. aft zu gehören auf

derer Eigen⸗ Seemannsamt des Heimaths⸗

Aenderungen erfährt, orstehender Be⸗ iffer, sobald ein See⸗ en unter Darlegun

ͤ ist, den Sachverhalt ige ist vom Seemannsamt er der betheiligten Schiffs⸗

en, einschließlich der ten fallen dem Rheder

Magdeburg - Rothensee - Wolmi

ü r . irstedter

6 vermindert und nicht wieder ergänzt wir . die e, . eute na erh

f die Vertheilung

bei welchem eine stimmungen unaus mannsamt angegangen der Hinderungsgrũ diese nachträgli

deres bedungen ist, bleibenden Schiffs Ein Anspruch au Verminderung der Manns und die Effekten des entwi geblieben sind. Wenn die 3 als ein Sechste langen der verbleib eine Erhnng gestatt

dem Rheder hat der S

innerhalb des Bundes- Maßgabe der Landes gesetze en unterliegt der Oberaufficht des

Zweiter Abschnitt. Seefahrtsbücher und 5. Niemand darf i bevor er sich gamte ausgewiesen und von gt erhalten hat. chiff mann ein Deu hr zur Ueberng 3 hat er sich ü väterlichen Gewa Genehmigung des V

Musterrolle und in

ets steht d 6 leute tin r ,

Die Gesch ahl der Mannsch

verringert, . leibenden Schiffsleute ergänzen,

Fällen, in welch lt, tritt in E Jahren in ein, wenn die d wie folgt be tritt mit Beginn des dritten J te oder aus derselben Leichtmatrosen, und mit er Musterrolle bestimmte

Musterung.

esgebiet als Schiffsmann in h und Alter vor demselben ein Seefahrts⸗

scher, so d me von S

en ein Schiff länger als zwei lung einer anderweitigen en Schiffsmann edungen ist.

Höhe für alle Seemanns⸗ stellenden Kosten bleibt dem

dieses Vorbehalts steht die Be en Landesregierungen im Verordnungswege zu.

Dritter Abschnitt. Vertrags verhãltniß. eit des Heuervertrages is

Die Bestimmung über die in gleicher

hin mern n, lb des Bundesgebiets

Jahre auswärts verwei Abrede für den seit zwei eine Erhöhung der Heuer Diese Erhöhung wi

I) der Schiff

in der Musterro schnitts betrag Beginn des vierten Ja

Heüer der Vollma

amter innerha Bundesrath vorbehalten.

Bis zur Erledigung die Höhe der Kosten

Dienst treten, über Namen, H

buch ausgeferti vierzehnten Lebensj

gelassen werden; a wenn er noch

Dienst 3 i i ũ e nach Zei Oblig. des Verbandes zur Regulirung limmnng über

der Schwarzen Elster arf er vor vollendetem

chiffsdienften nicht zu⸗ ber seine Militaͤrverhältnisse, sowie, st unterworfen, oder mindersähri aters oder Vormundes zur leber⸗

ahres in die

lle bestimm als Durch⸗

lioration der Erft- Niederung... sich ergebende

24. Die Gültigk t durch schriftliche

hres in die in d trosen ein;

Meserit ö Oblig. der Genossenschaft für die Me-

17. 75. 26.12. 73. . Sehroda der Staät Stettin .

1/7. 73. 1. 4. 73. 1.1. 73.

Abfassung nicht ; 5§. 25. Wenn bei dem Abschluß des Heuervertrages die Verein⸗ nicht durch ausdrückliche Erklärung

diejenige Heuer als vereinb Hafens, in welchem der

die daselbst zur Zeit der Anmusterung

nn sich für eine Zeit verheuert, fũr nen Heuervertrag gebunden ist, so es zuerst geschlossenen Vertrages den

hme von S

druck der Seemannsordnur tung deutscher Kauffahrteis leute, an ih.

dienften auszuweisen.

ist dem Schiffsma bnung und des Gesetzes, chiffe zur Mitnahme hilfs

aftliche Gen

Y der Leichtmatro der Musterrolle Beginn des vierten Jahres

le übrige Mannsch Heuer mit Beginn

und mit Beginn des vier

ihres ursprüngli In dem Fall der Jahres in den? §. 12. Die aus, den n des Schiffers un welche auf einem, tschen Handelsgesetzbuches, inden haben, as Dienstver

se erhält mit Be es dritten Jahres die in Vollmatrosen und mit

ein Fünftel derselben mehr an

lioration der Niers- und Nordkanal-

Niederungen barung über den Betrag de

getroffen ist, so wird im 3 welche das Seemann mann angemustert wird, für übliche erklärt.

ö Wenn ein Schiffsma die er durch einen früher geschlo hat der Anspruch auf Erfüllung

ĩ eine Anmut stattgefunden. ohne daß au ert ist, so geht sen §. 27. Wird ein rolle geheuert, so gelten bestimmungen mannschaft ge Heuer fordern, we Ranges gebührt.

§. 28. Die Verpflichtung des sich an Bord einz

Wenn der Schiffsmann

nn zugleich ein Ab⸗ end die Verpflich⸗ bedürftiger See⸗

der Musterrolle ange⸗

aft steigt die in r ahres um ein

des dritten J ten Jahres um ein ferneres chen Betrages. iffer 2 tritt

liche oder vormundse ehmigung (6. 5)

gilt, sofern ihr eine Einschränkung nicht beigefügt ist, als ein⸗ für- lben wird der Minder oweit es sich um den ervorgehenden Rechte und a darüber handelt. er bereits ein See nes neuen Seefahr st desselben glaubh em Seemannsamt i

allemal ertheilt.

Kraft derse gleichgeachtet, i die aus ihnen h liche ef g

ährige einem Großjährigen bschluß von Heuervperträgen, Pflichten und das gericht

der Leichtmatrose mit Beginn des ollmatrosen ein.

Dienst⸗ und Heuervertr d der zur Schiff sman nach den Art. 86

erung auf Grund des späteren Vertrages ch auf Grund des ersten Vertrages ange⸗

der Muster⸗ angelung anderer lle mit der übrigen Schiffs⸗ kann er nur dieselb der Musterrolle den übrigen Schiffsleuten

einen Effekten eginnt, wenn

ägen herrü nschaft gehörigen d 867 des allge⸗ schollen anzujehenden auf der Verschol ann einen halben die letzte Nachricht über

fahrtsbuch ausgefertigt erh 53 tsbuches das ä Daß dies ge⸗ n dem neuen Seefah

Schiffsmann erst nach Anfertigung ür ihn in Erm alt der Musterro reden; insbesondere

im Jan. 73. muß behufs Erlaugun legen oder den Verl

schchen, wird von d

Wird der Verlust glau leich eine Besch und Dienstver der Schiffsmann sich Wer nach Inhalt

meinen Deutsch Schiffe sich ben lenheitsfrist. 3 dem Tage für b das Schiff reicht. Der Betrag d mathshafens zu überge pfan eber chtig 5. 43

des Schiffs von dem

aft machen. ; . f ch i , fällig mit Abl troffenen Ab

welche nach

im Jr. I. 3 , zhaft gemacht, so ist diesem Vermerke zu⸗ eendet, bis zu welchem des Seemannsamtes ü hältnisse, sowie üb ierüber genügen eines Seefahrtsbuches ang angemustert werden,

en ist dem Seemannsamt des Hei⸗ ches die Aushändigung an die Em⸗ mitteln hat ; bührt Beköstigung eitpunkt des Dienstar

Cöln- Mindener Eisenb. Prior. Oblig. .. er Forderung

Eursk - Charko- An Fisenp. Gplig... if names / mit

dienste zu leisten, der Anmusterung. stantritt länger als vierundzwanzig

im April 73. auer der Dienstzeit, d ausweist, beizufügen. emustert ist,

ber die Be⸗

ufinden un

bedungen ist, mit r Rechnung

Magdeburg - Halberstädter Eisenbahn- R Er darf die

darf nicht von neuem

Tost-GleivwitV .. Frior Oblig Nellen bun; 4. 73. Neisse-Brieger Eisenb. Prior. Oblig. ..

Weisensee

Wreschen

Züllichau-Schwiebus

zr Schiffer zum Ausprüche wegen etwaiger d wegen sonstiger aus der en werden hierdurch nicht berührt. 29. Den Schiffmann, welch Antritt oder der Fortsetzung Schiffer zur Erfüllung seiner weise anhalten lassen

Die daraus erwa Der Schiffsm

cktritt von dem Heuerver⸗ Mehrausgaben für einen Verzögerung erwachsener

Stunden verzögert,

Dienstverhältnisses dur trage befugt.

ch den in das Seefahrts⸗ ausgewiesen h 4 solcher Vermerk nicht bald die Beendigung

aubhaft gemacht, ist, ein

feinem eigenen Bedarf sonst bei Seite

Bord des Schiffs An⸗ des Schiffs entsprechen⸗ n bestimmten wohlverwahrten und

und Getränke nur zu

endigung des früheren ßern, vergeuden oder

einzutragenden dem Ermessen beigebracht werden, des Dienstverhältni vom Seemannsamt hierüber fan ge

der Bundesrath. stempelfrei.

verabreichten Speisen verwenden und

44. Die Schiffsmanns auf einen, ihr

ichts davon veräu

chaft hat an nd der Größe

des Seemannsamtes ein so dient statt desselb sses auf andere Art gl einzutragender

Oberschlesische Eisenb-Stamm-Aktien

Rheinische Fisenb. Prior.-(Oblig 1K 2.2.

er nach der Anmusterung dem Dienstes sich entzieht, kann d Pflicht durch das Seemannsamt zwangs—

er Zahl u d ihre Effekte d zu lüftenden L dem Schiff Gründen zeitwei werden, so ist

ö Khein-Nahe REisenb. -Prior-Oblig. .

ö Ruhrort-Crefeld-Krei 3 i.. 75. J

Stargard- Posener Eisenb. Stamm- Aktien

Preis des Seefa

ö S8 hrtsbuches bestimmt sfertigung selbst

ö e eines Unfalls oder aus anderen erfolgt kosten⸗ und J

auf dem Schiffe nicht gewährt angemessenes Unterkommen zu

ann in Folg n Unterkommer ihm ein anderweitiges

Einrichtung und inrichtung den Kosten hat der Schi

ͤ 3mann zu ersetzen. ann ist verpflichtet, in

ehung des Schiffs⸗

MWegeverbandes des Amts Vereinigte südöesterreichische, lombar- Aurich dische u. central-italienische Eisenb.-

der Stadt Anklam 30. /12. 72.

16.112. 72. . gerlich Gehorsam zu

ungen des S chiff und Ladung ihm übertragene

dienstes den Anordn . Zeit alle für S

rtsbuch muß über die Militärverhältnisse des Inha⸗ seisten und zu jeder

(Anmusterung: Ab⸗

Das Seefa

bers (5. 5) A verschaffen. §. 16.

unft gehen. §. 45. Die dem

Schiffsmann für

den Tag mindestens zu verab= d Getränke (5. 43), ĩ

hat die Mu die Größe und die E

„, 5erlin . 17. 73. Warschau-Bromberger Eisenb.- Aktien.

16.12. 72.

211.

1L.1. 2.11.

1.7.

reichenden Speisen un Sraumes S. [ bestimmen si

Heimathh⸗

im Verordnungswege zu. Der Schiffer ist berechtigt, oder wegen ein

wohl an Bord des eichkerfahrzeugen und als auch unter

n.

Verpflichtung zu erfüllen, en Booten, als auch hl unter gewöhnlichen Umständen,

er das Schiff bis zur Ab⸗— aubniß ertheilt, so festgesetzt ist, noch

en liegt, so ist der Schiffs langer als zehn Stunden

chiffsmannschaft na aßgabe der folgenden B 11 bis 22) zu veran J chiffsmann hat sich, erniß entgegensteht, zur Musterun 11. Die Anmusterung be dem Schiffsmann ge Sie muß für unter Vorlegung der Seefa— Reise, für andere Schiffe, den kann, erfolgen. 12. Die Anmusterungs y

mustẽrung) der S

stimmungen (85 destens mitzunehmenden

44) und die min m örtlichen Rechte des

ch in Zweifel nach d

herer Bestimmungen steht den Landesregierungen

Warschau-Lerespoler Eisenb.-Aktien u.

bereits abgel. Gblig Schiffs und in dess

auf dem Lande, sowo

Erlaubniß des Schiffers darf ssen. Ist ihm eine Zeit, wenn aber

nach erfolgter cht ein unabwendb barung des mit Seemanns⸗

den Schiffe

t in der Verlaut vertrages vor einem des Bundesgebietes liegend e Antritt oder Fortsetzung der obald ein Seemannsamt angegangen wer⸗

Warschau - Wiener Ei ö j er Eisenb. Aktien und musterung nicht verla

zur festgesetzten Abends zurückkehren,

Wenn das S mann nur in dringenden täglich . arbeiten

ei ungewöhnlich langer ne Kürzung der

getrekener Unfäll l der Speisen und

sichtlich der Wah

n, wann, aus welchem Grunde

Dauer der Reise, Ration oder eine Aenderung Getränke eintreten

Er hat im S

rtsbücher vor vor ö.

n einem Haf

. Part. Oblig. der Aachen-Hö 2.1. 75. . öngener Berg- allen schuldi werks- Aktien- Ges schuldig, iffsjournal zu bemerke

erhandlung wird vom Seemannsamt

Demmin Part. Oblig. der Berghbau-Aktien-G

Frankfurt a. O. ...

Aenderung eingetreten ist. om Schiffer getroffenen ch sein Verschulden her⸗

eine Kürzung oder A oder wenn die v ungerechtfertigt oder. dur

und in welcher Weise Wenn dies ver Anordnungen sich als

heben Schiffbruch, Ladung hat der Erhaltung von Schiff

Seegefahr, besonders bei dre walt und Angr

lle befohlene

Schiffsmannschaft eines f Einer Verhand⸗ Ausfertigung auf Grund der

als Nusterrolle ausgefertigt. Schiffs gehörigen lung angemustert werden,

30. 6. 73. „Mark“ zu Dortmund

Oblig. des Cöln-Müsener Bergw.-Akt. Chic bei Ge

nicht gleich lhre Schiffsmann a

so erfolgt die

Graudenz ö 1.4. 73. Vereins

1.11.

11. 2.11.

2.1. 2.1.

1.10. 72. bereits ab-

Neustadt EM. gelaufen.

Ostrowo 366 . ö. ö

1414 75

ne den erlittenen eber diesen Anspruch ent⸗ echtsweges das Seemannsamt, vor

so gebührt

beigeführt erweisen, echende Ver

Entbehrungen entspr scheidet unter Vorbehng em abgemustert wird 47. Wenn ein Schiffsleute be daß das Sch oder daß die V schaft an Spei verdorben sind beziehung weise

ich als begrü ñ 48

hne Einwilligung des st an Bord bleibt, das Schiff nicht

erbunden, bei Schi sowie für Si der Ladung, den

Ladung unweig

Oblig. der H B Atti arpener Bergbau-Aktien- Schiffers, so la

Ges. in Dortmund nge dieser selb

Namen und Nationalität des Namen, Wohnort und d die Bestimmungen des

cfonderer Verabredungen. J

usterrolle mu Namen und Wo Stellung jedes Schiffsmanne sießlich etwaiger b der Musterrolle erhellen, Speise und Tra errolle vom . Schiffsmann erst emustert, so hat das Seemannsamt eine terrolle einzutragen. . Bei jeder inne om Seemannsam Vermerk in das Seefahrtsbuch als Ausgangs⸗ oder olche Eintragung nur, . st vom Schiffer für die Dauer ällnisses in Verwahrung enn ein angemusterter

1.4. 73 resp. mort des Schiffers,

ür Rettung der Personen der Schiffstheile, der nordnungen des Schiff orgen und bei der Bergung gegen ülfe zu leisten.

r oder nicht weniger als drei darüber erheben, cht seetüchtig ist, Bedarf der Mann⸗ ungenügend oder uchung des Schiffs Ergebniß in , falls die Beschwerde te Abhülfe Sorge zu tragen. Antritt des Dienstes erkrankt die Kosten der Verpflegung

Oblig. des Siegrheinischen Bergwerks-

und Hütten-àktien-Vereins Schiffsoffizie

mannsamte

und ihrer Effekten, i einem See

Geräthschaften und nach besten Kräften der . und d

euervertrages, eins

esondere muß te Beschwerde

sie angemustert sind, welche das Schi * Getränken mit sich führt, amt eine Unters

at dasselbe, f

Im Uebrigen wird die

der Muster⸗ Musterung in

nk gebührt. Bundesrath bestim nach Ausfertigun

erpflegung ; §. Schiff smann ist verpflicht Verklärung mitzuwirken und seine Aussa

Dieser Verpf Reise⸗ und Versäum

inrichtung der Must ; mi, 1 ; W uf Verlangen bei der idlich zu bestärken.

ahlung der etwa erwa men, auch wenn der iffs beendigt i e entdeckt, da

Oblig. der Kölnischen Maschinenbau-

Aktien- Ges. o hat das Seemanns

der Vorräthe zu ver en. Auch h ir die geeigne

hat er gegen ten nachzukom

Antritt der Rei welchem er sich verheue efugt, den Sch ange herabzusetzen

von dieser Bef bald thunlich,

des Bundesgebiets erfolgend

31 171 72. t hierüber und

ndet erweist, 418. Falls der Schiffsmann nach oder verwundet wird, so trägt der Rheder und Heilung

musterung wird v Dienstantritts ein welcher zugle eh isn . eefahrtsbuch zu diesem Das Seefahrt bu des Dienstver 515

der Schiffs⸗ rt hat, untauglich n, mit Ausschluß des und seine Heuer verhältniß⸗

jedes Schiffsmannes 34. eepaß dient. Außer mann zu dem Dienste, ist, so ist der Sch Steuermanns, im mäßig zu v

Hrhr getroffene Anordnun

der Krankheit oder Verwundung die

der Schiffsmann wegen if Ablauf von drei Monaten seit der

ntritt, bis zum der Verwundung;

Reise antritt und mi ; fen zurückkehrt, bis zum Ablauf von

1, Reise nicht a

Erkrankung o 7) wenn er die

deutschen Ha

ugniß Gebrguch, dem Betheiligten daß und wann dies gescheh

so hat er die

der Schiffer ö zu eröffnen,

e nach einem

t dem Schiffe n rei Monaten

chiffsmann dur

Redaction und Rendantur: Schwieger.

einzutragen,

auch in das intragung tri

Vor der Erö

setzt wird, den

wenddarez Hinderniß wie möglich gegen den S

außer Stand treten, so hat er si

ienst anzu⸗ ch hierüber sobald ĩ

seit der Rückk

r des Schiffes; 3) wenn er die

nung und E it bie Verringerung der Heuer eise antritt un

d mit dem Schiffe zurückkehrt,

ĩ ĩ as S ie Musterun lgt ift, aus- nicht in Wi zenn er mit dem . Beilagen, . , , n, ü, n n, J . 3 Die Heuer ist in Ermangelung einer anderweitigen Ab⸗ die Rückreise des edoch nicht in einem deu

Berlin, Verlag der Expedition (Cesseh. Druck: H. Heiberg

sechs Monaten seit der

rend der Reise am Lande zurũckgelaf Ablauf von sechs Monaten seit der

om Zeilpunkte der endet, bis zum Ablauf von

; Die Heuer ist einbarung getroffen ist, er tigen Beendigung des

t in der Verlautbarung der Been. Anmusterun

d der aus diesem Sie muß, sobald das Dienst= wenn nicht ein Anderes

zamt des enigen Hafens,

(iinschließlich der Börsen Beilage) 16. Die Abmusterung besteh

ung des Dienstverhaltnisses seitens häͤltniß ausscheidenden verhältniß beendig vereinbart wird, v

ern keine andere Ver⸗ Reise oder bei der wenn diese

fs; des Schiffers un 4 wenn er wäh mußte, bis zum

Dienstverhältn des Schiffs.

ses zu zahlen,

t ist, erfolgen, or dem Seemann