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zu verdanken, und Dr. O ist der Ueberzeugung, daß durch die⸗
so waren die Schutzmãnner zeitweise genöthigt, die Passage, die sic durch das Vordrängen des Publikums verengte, in der erforderlichen Breite wiederherzustellen. Nachdem die Wagen von dem Opern⸗ hause nach dem Königlichen Schlosse gefahren waren, marschirten nach 9iM Uhr die Musik- und Tambour Corps, welche von Fackelträgern eskortirt wurden, von dem Denkmale Friedrichs des Großen über die Schloßbrücke nach dem Lustgarten durch
die Militär -⸗Chaine, die sich öffnete und demnächst wieder schloß
Auf dem Marsche drängten den Musikcorps von der Straße „Unter den Linden“ und den angrenzenden Plätzen her große Menschenmassen mit solcher Gewalt nach, daß die auf der
loßbrücke und neben derselben stehenden Personen willenlos in die Schloßfreiheit, Einzelne bis auf den Fahrdamm vor dem Hause Nr. 3 geschoben wurden. In Folge dessen nahm, wäh⸗ rend die Musikcorps über die Schloßbrücke rückten, das Gedränge auf der Schloßfreiheit derartig zu, daß die zusammengepreßte Menge hin und her wogte, Hülferufe laut wurden, und einzelne Personen vor den Häusern Nr. R und 3 ohnmächtig niederfielen Gegen Ende des ersten
und fortgetragen werden mußten. Musikstückes, der österreichischen Nationalhymne, oder beim Be⸗ ginne des unmittelbar folgenden Alexandermarsches — die Zeu⸗ gen weichen in ihren Angaben hierüber von einander ab — ent⸗ stand plötzlich in der Richtung von der Schloßbrücke her, über welche sich unabsehbare Menschenmassen vorbewegten, ein so ge⸗ waltiger Anprall gegen die vor den ersten Häusern der Schloß⸗ freiheit Kopf an Kopf stehende Menge, daß ein Zurückweichen nicht möglich war. Es entstand ein allgemeiner Aufschrei, welcher die Musik uͤbertönte und ein Kampf, in welcher dem Stoßen von der Schloßbrücke her ein Stoßen von der entgegengesetzten Seite folgte. Die Wirkung des Andranges zeigte sich zunächst darin, daß die Laterne, welche vor dem Laden des Sattlermeisters D., Schloßfreiheit Nr. 1, aufgestellt war, ihrer ganzen Länge nach aus dem Boden herausgehoben wurde, sich etwa 2 Schritte fortbewegte, und langsam unter Beihülfe der sie umgebenden Menschen niedersank. Unmittelbar darauf lag an der Stelle, wo die Laterne gestanden hatte, ein Knäuel von Menschen am Boden. Die daneben Stehenden traten auf die Niedergerissenen und kämpften mit ihnen, indem sie sich gegen die Anklammernden mit Händen und mit Füßen wehrten. Der Stoß, welcher sich fortsetzte, traf demnächst einen etwa 3 Fuß hohen und 5 Fuß langen Handwagen, welcher mit einer Bretter⸗ auflage versehen war. Der Tischler O. hatte denselben auf dem Fahrdamm dicht an dem Trottoir des Hauses Schloßfreiheit Nr. 1 bis vor die Hausthüre von Nr. 2 als Tribüne aufgestellt, und zum Daraufstehen gegen 5 Sgr. für die Person vermiethet. Der Wagen brach plötzlich zusammen und die darauf stehenden Personen, etwa 20 an der Zahl, fielen zu Boden. Da Diejeni⸗ gen, welche sich in unmittelbarer Nähe des Wagens befanden, nachstürzten, so entstand ein zweiter Knäuel von Menschen, in welchen u. a. die verehel. L. mit ihrer 109jährigen Tochter, die auf dem Wagen gestanden hatte, und der Gymnasiast K. hinein⸗ gerissen wurden. Als die L. aus dem Gewühle entfernt wurde, lag neben ihr ein alter Mann, anscheinend in den letzten Zügen. K., der etwa 4 Stunde unter anderen Personen gelegen hatte, be⸗ merkte, daß einige Personen wie leblos auf dem Straßen⸗ damme lagen. Mit dieser Katastrophe ist offenbar diejenige identisch, welche der Tischler F., nachdem er ein Krachen zu hören geglaubt, wahrgenommen hat. Derselbe sah in der Nähe des Hauses Schloßfreiheit Nro. L einen Knäuel von etwa 50 Men⸗ schen, die wild durcheinander am Boden lagen. Eine dritte Katastrophe ereignete sich vor den Häusern Schloßfreiheit Nro. 2 Uund 3, dicht am Trottoir. Eine Anzahl von Personen preßte sich im Gedränge fest zusammen; unmittelbar darauf fiel eine größere Zahl zu Boden und riß Andere mit sich, so daß sich auch hier ein förmlicher Knäuel von Menschen bildete. In den⸗ selben gerieth u. A. der Werkführer R., der hierbei verunglückte und nach dem Ergebnisse der Obduktion am Erstickungstode gestorben ist. Die Leiche einer Frau und etwa 12 bewußtlose und zum Theil schwerverletzte Personen wurden unter Beihülfe von Schutzmännern aus dem Gedränge in das Haus Schloß⸗ freiheit Nro. 3 geschafft, woselbst die noch lebenden Verletzten von den Aerzten Dr. B. und O. zum Bewußtsein zurück⸗ gebracht wurden. Sieben Personen haben an Ort und Stelle den Tod gefunden, zwanzig Personen, von den nachträglich vier verstorben sind, haben mehr oder weniger schwere Verletzungen davon getragen. Nach dem Gutachten des gerichtlichen Physikus, Professor Dr. S., ist nicht zu bezweifeln, daß die Verstorbenen an Erstickung durch Zusammenpressen des Körpers im Menschengedränge den Tod gefunden haben.
Nach den vorstehenden Ermittelungen erscheint es außer Zweifel, daß der gewaltsame und plötzliche Andrang großer Menschenmassen, welche sich bei dem Beginne des Zapfenstreiches über die Schloßbrücke in der Richtung nach dem Hause Schloß⸗ freiheit Nr. 1 gegen die daselbst dicht gedrängt stehende Volks⸗ menge bewegten, und der dadurch hervorgerufene Gegenstoß der letzteren als die Hauptursache der Unglücksfälle zu erachten ist. Als demnächstige Folgen, welche den Eintritt der Katastrophe be⸗ schleunigt haben, stellen sich das Umstürzen der Laterne vor dem D. schen Laden und das Zusammenbrechen des Handwagens dar. — Was zunächst die Frage anbelangt, ob die Unglücksfälle durch eine direkte Thätigkeit der Polizeibeamten herbeigeführt worden sind, so ist dieselbe unbedingt zu verneinen. Die Zeugenaussagen stimmen darin überein, daß den Unglücksfällen keine Aktion
der Schutzmannschaft vorangegangen ist. Das von dem Dr. O. bekundete nnd von dem Verlagsbuchhändler G. vermuthete. Zurückdrängen des Publikums durch
reitende Schutzmänner fand statt, als die Passage für die Rück⸗ fahrt der Wagen nach Portal III. hergestellt wurde, fällt mithin in die Zeit vor dem Eintritte der Unglücksfälle. Die Angabe des Arbeitsburschen B, daß vor dem Zusammenbrechen des Handwagens 2 berittene Schutzmänner das Publikum unter dem wiederholten Rufe „zurück“ mit dem Hintertheile ihrer Pferde zurückgedrängt hätten, steht mit den eidlichen Aussagen des Gym⸗ nasiasten K., der verehelichten L. und des Stadtgerichts Raths B. in Widerspruch, welche letztere das Zusammenbrechen des Wagens gesehen und ein voraufgegangenes Einschreiten der Schutzmänner nicht wahrgenommen haben, beziehentlich in Abrede stellen. Die Angabe des vierzehnjährigen Zeugen ist daher ohne Werth. Im Uebrigen scheint die im Publikum verbreitete und auch von der Presse aufgestellte Behauptung, berittene Schutzmänner seien in die Menschenmasse hineingeritten und hätten dadurch die Unglücks⸗ fälle herbeigeführt, auf einer irrthümlichen Auffassung der Thä⸗ tigkeit derselben am fraglichen Abende zu beruhen. Durch das Zeugniß des Gymnasiasten K. und des Commis J. und durch die polizeilichen Angaben des Konsuls v. d. H. und des hr. O. ist dargethan, daß reitende Schutzmänner ledig⸗ lich deshalb in die Menge ritten, um den zu Boden Gestürzten und Verletzten zu Hülfe zu kommen und durch Raumschaffen ein Entkommen zu ermöglichen. J. hat dieser Maßregel seine Rettung
selbe die Erhaltung zahlreicher Menschenleben möglich geworden ist und ohne dieselbe das Unglück größere Dimensionen ange⸗ nommen haben würde. ; Es kommt ferner die Frage zur Erwägung, ob bei Entste⸗ hung der Unglücksfälle die polizeilichen Anordnungen bez. eine mangelhafte Ausführung derselben ursachlich mitgewirkt haben. Durch die Bekanntmachung des Polizei⸗Präsidenten vom 3. Sep⸗ tember v. J. war für die Zeit von 8 Uhr Abends bis zu der Beendigung des Zapfenstreichs die gänzliche Absperrung a. des zwischen der Charlottenstraße und dem Denkmale Friedrichs des Großen belegenen Theils der Linden, b. des Platzes am Opernhause, C. des Platzes am Zeughause, d. der nach diesen Plätzen einmündenden Straßen, einschließ⸗ lich der Universitätsstraße, e. der Schloßbrücke, f. des gepflasterten Theils des Lustgartens, der vor der Front des Museums befindlichen Anlagen, und der Wege zwi⸗ schen diesen und dem Museum, g. der Schloßfreiheit, angeordnet. Das Kommando der Schutzmannschaft übertrug die Absperrung zu a. — e. dem Polizei⸗Hauptmann H. unter Beigabe von 5 Offizieren, 16 Wachtmeistern, 250 Mann zu Fuß und 20 berittenen mit der Weisung, daß vom Zeughause und vom Palais Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen ab und auf der Schloßbrücke Niemand stehen dürfe. Ferner übertrug das Kommando dem Polizei⸗Hauptmann K. unter Zu⸗ wendung von 8 Offizieren, 30 Wachtmeistern, 250 Mann zu Fuß und 20 berittenen nebst 1 Wachtmeister die Absperrung, I) des Lustgartens mit der Weisung, von der Schloßbrücke eine Linie bis nach den Anlagen und von hier bis zum Museum, auf der anderen Seite ebenfalls bis zum Museum, und von den Anlagen bis zur Ecke des Doms eine Linie zu ziehen, so daß die Anlagen vollständig abgesperrt waren und rechts und links davon das Publikum bis zum gepflasterten Theil stehen konnte, 2) der Schloßfreiheit an der Ecke des s. g. Rothen Schlosses unter Freihaltung der Passage zum Portale III. Mit der Absperrung sollte nach der Anweisung des Kom⸗ mandos der Schutzmannschaft um 77 Uhr begonnen werden, um 77 Uhr sollte sie beendet sein. Nach den Angaben der Beam⸗ ten hat dieselbe um 7 resp. 73 Uhr ihren Anfang genommen, ist indeß in vollem Umfange nur hinsichtlich des Lustgartens und der Schleusenbrücke zur Ausführung gebracht worden. Als der Polizei⸗Hauptmann H. mit der ihm übertragenen Absperrung von der Schloßbrücke aus begonnen, waren die betreffenden Plätze und Straßen bereits derartig mit Menschenmassen ange⸗ füllt, daß es dem Polizei⸗Lieutenant P, dem speziell die Ab⸗ sperrung der Schloßbrücke und der angrenzenden Straßen unter Zuordnung von 20 Mann und 1 Wachtmeister oblag, nur gelang, auf der Schloßbrücke eine freie Bahn für die vom Opern⸗ hause nach dem Königlichen Schlosse fahrenden Wagen herzustellen, die sich indeß im Laufe des Abends auf 10 Fuß Breite verengte. Nur einmal etwa um 8 Uhr, wurde die Schloß⸗ brücke auf kurze Zeit von Menschen freigestellt. Die Absperrung der Seitenstraßen erwies sich als unausführbar. Als sich bei dem Abmarsche der Musik⸗ und Tambour⸗Corps, wie erwahnt. von den Linden her Tausende von Menschen in Bewegung setz⸗ ten, und von den rechts und links von der Schloßbrücke stehenden Volksmassen Zuzug erhielten, ließ der Polizei⸗Lieutenant P., der inzwischen Verstäͤrkung bis zu 50 Mann und 15 Berittene er⸗ halten hatte, seine Mannschaften zu beiden Seiten der Schloß⸗ brücke aufstellen und befahl ihnen, sich unmittelbar nach dem Vorübermarsche der Musikeorps in der Mitte zu vereinigen, um den nachdrängenden Menschenmassen Widerstand zu leisten. Der Befehl wurde zwar ausgeführt; der Anprall der Nachdrängenden war indeß so gewaltig, daß die Mannschaften bis zur Absper— rungslinie des Lustgartens in der Verlängerung des Königlichen Schlosses zurückgeworfen wurden, und u. A. der Schutzmann A. bis in die Anlagen hineingetrieben wurde. Dem Polizei⸗Haupt⸗ mann H. war es beim Beginn der Absperrung unter Auf— bietung aller Kräfte gelungen, das Publikum bis auf wenige Schritte von dem Denkmale Friedrichs des Großen zurück⸗ zudrängen. Hinter demselben, Unter den Linden, stand indeß die Menge in so dichten Massen, daß es dem Polizei⸗Lieutenant D. mit den ihm zugewiesenen 30 Mann und 3 Wachtmeistern nur theilweise gelang, den Zuzug von Menschen von den oberen Linden her durch die befohlene Absperrung derselben an der Charloöttenstraße zu hindern. Jede Durchlassung eines Wagens und jede sonstige Gelegenheit wurde von dem Publikum zu immer erneuten Durchbrüchen benutzt. Als sich die Menschen⸗ massen Unter den Linden nach dem Abmarsche der Musik⸗ und Tambour⸗Corps in- Bewegung setzten, erachtete es der Polizei Hauptmann H. für unmöglich, ohne Gefahr für Menschenleben wirksamen Widerstand entgegen zu setzen. Dem Polizei⸗Lieutenant J. war die Freistellung der Schloß⸗ freiheit unter Zuordnung von etwa 30 Mann übertragen. Da zur Absperrung des Lustgartens die Verwendung sämmtlicher, dem Polizei⸗Hauptmann K. zur Disposition stehenden Mann⸗ schaften, zu denen die des Polizei ⸗-Lieutenans J. gleich⸗ falls gehörten, erforderlich war, und dieselbe erst gegen 3 Uhr zum Abschlusse kam, so gelangten die Mann⸗ schaften des J. erst um diese Zeit nach der Schloß⸗ freiheit. Sie stellten daselbst zunächst die befohlene Ver⸗ bindung nach der Schloßbrücke bis zum Bezirke des Polizei⸗ Dauptmauns H. und die freie Bahn für die Wagen an der Seite des Schlosses bis zum Portale III. her. In der Folgezeit beschränkte sich die Thätigkeit der Schutzmänner auf der Schloß⸗ freiheit darauf, die gedachte Passage offen zu halten, die vor den Häusern Nr. 1 — befindlichen Volksmassen in Ordnung zu hal⸗ ten, und ein Vordrängen derselben nach dem Lustgarten zu ver— hüten. Von der Räumung der Schloßfreiheit und der Absper⸗ rung derselben am sogenannten Rothen Schlosse glaubte der Polizei⸗Hauptmann 8K. abstehen zu sollen, da er diefelbe wegen der dichten Menschenmassen, welche die Schloßfreiheit bereits er füllten, ohne Gefahr für die letzteren für unausführbar erachtete. Eine, größere Anzahl von Schutzmännern als etwa 30, glaubte er für die Schloßfreiheit nicht abgeben zu können, da er die übrigen ihm zugeordneten Mannschaften zur Aufrechthaltung der Absperrung des Lustgartens für unentbehrlich hielt. Wenn die von dem Polizei⸗Präsidenten, resp. dem Kommando der Schutzmannschaft getroffenen Anordnungen, insbesondere die Ab⸗ sperrung der Schloßfreiheit, der Schloßbrücke und deren Um— gebungen bis zur Beendigung des Zapfenstreiches im vollen Umfange zur Ausführung gekommen wären, so würde der Zu⸗ jammenstoß der Menschenmassen, der die Unglücksfälle verur⸗ sachte, an der Schloßfreiheit verhütet worden sein. Aber eben nur die vollständige Ausführung der Absperrung aller Zugänge zu dem Terrain von der Charlottenstraße bis zum Königlichen Schlosse und dem Ausgange der Schloßfreiheit hätte eine un=
durch übermächtiges Andrängen gewährt. Zu einer solchen Absperrung reichten die vorhandenen Kräfte nicht aus.
Die Ansammlung von Menschen und der Zuzug, welche dem verhängnißvollen Zusammenstoße vorausgingen, hatten so gewaltsame Verhältnisse angenommen, wie sie nach menschlichtr Voraussicht nicht zu erwarten waren, und der fast willenlose Vorstoß großer Menschenmassen, der durch die größere Zahl und mithin überlegene Kraft der Nachdrängenden herbeigeführt wurde, gestaltete sich zu einer vis major, der die Polizei⸗Be⸗ amten trotz Aufbietung aller Kräfte außer Stande waren, zu widerstehen.
Was endlich die oben erwähnte Aufstellung eines Hand— wagens Seitens des Tischlers O. betrifft, so ist nicht darge— than worden, daß unter denjenigen Personen, welche durch den Zusammensturz des Wagens niedergeworfen worden sind, Je— mand zu Tode gekommen ist. Der Wagen war überdies von fester Bauart und hatte eine Tragkraft von mehr als 12 Cent— nern. Einer größeren Zahl von Menschen als 8 — 10, hatte O. die Erlaubniß, den Wagen zu besteigen, nicht ertheilt. Das 6 einer fahrlässigen Tödtung fällt ihm hiernach nicht zur Last.
Auf Grund dieser aktenmäßig festgestellten Thatfachen hat der Staats-Anwalt des Königlichen Stadtgerichts die Annahme für ausgeschlossen erachtet, daß die fraglichen Unglücksfälle durch die Schuld dritter Personen, insbesondere durch die Schuld von Polizeibeamten, herbeigeführt worden seien. J
Der Ober⸗Staatsanwalt des Königlichen Kammergerichts hat sich der Ausführung des Staats⸗-Anwalts angeschlossen und demgemäß ebenfalls angenommen, daß das beklagenswerthe Er— eigniß sich als ein Unglücksfall darstelle.
Cassel, 10. Januar. Der ständische Verwaltungs— Ausschuß ist auf den 16. d. M. einberufen worden.
Bayern. München, 10. Januar. Der König hat ge⸗ nehmigt, daß alle Sendungen, welche nachweislich zur Unter⸗ stützung der durch die letzten Sturmfluthen betroffenen Bewohner der deutschen Ostseeküste bestimmt und an ein zu diesem Zweck in einer der beschädigten Provinzen zusammenge— tretenes Komite adrefsirt sind, auf den Linien der bayerischen Staatsbahnen frachtfrei befördert werden.
— Der neu ins Leben getretene „oberste Sch ulrath“ ist am 6. d. M. durch den Staats⸗Minister v. Lutz mit einer ent⸗ sprechenden Anrede feierlich eröffnet worden, worauf die neue Behörde sofort in den ihr zugewiesenen Wirkungskreis eintrat.
Württemberg. Stuttgart, 109. Januar. In Voll⸗ ziehung des Artikel 5 der mit dem 1. Januar 1873 in Wirk— samkeit, getretenen neuen allgemeinen Bauordnung ist durch Königliche Verordnung vom 16. Dezember v. J. die Zu stän⸗ digkeit der Regierungsbehörden in Bau polizeisachen geregelt worden. Es sind hierdurch in der Organisation und Zuständigkeit der Behörden gegenüber den bisher in Geltung gewesenen Normen nicht unerhebliche Aenderungen eingetreten; insbesonder ist bemerkenswerth, daß die Zuständigkeit der Kreis Regierungen in Baupolizeisachen mit Ausnahme der denselben noch vorbehaltenen Kognition über die Errichtung sogenannter lästiger gewerblicher Anlagen (Reichsgewerbeordnung §. 16 und Bau⸗ ordnung Art. 82) und über die Anlegung oder Veränderung von Wasserwerken ohne Stau⸗Anlage Ministerial Verfügung vom 14. Dezember 1871) in Folge der neuen Verordnung auf⸗ gehört hat, welche die Ausübung der baupolizeilichen Funktionen, soweit hierzu nach dem Gesetz nicht die Gemeindebehörden berufen sind, inzwischen den Oberämtern und dem Ministerium des Innern vertheilt.
— 11. Januar. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Zweiten Kammer wurde das Einführungsgesetz zu dem Reichs⸗ gesetze über den Unterstützungswohnsitz nach zweitägiger Debatte mit ol gegen 33 Stimmen in der Fassung des, Kommisstons-An— trages angenommen. Nach demselben wirkt der erste Srtsgeist= liche bei der Armenpflege der Ortsbehörde als Stimmberech⸗ tigter mit. Ferner hat die Kammer in ihrer heuti⸗ gen Sitzung den Staatsvertrag mit Bayern vom 17. Dezember 1872 betreffend die Heranzieh ung einer Strecke bayerischen Gebiets für den Bau der EGisenbahn von Ulm nach Heidenhain mit Einstimmigkeit genehmigt. ;
Baden. Karlsruhe, 11. Januar. Im hiesigen Poly⸗ technikum wird am 18. 8. M., Vormittags 11 Uhr, die zum Andenken an die im Kriege von 1870,71 gebliebenen Angehöri⸗ . dieser Anstalt errichtete Gedenktafel feierlich enthüllt werden.
— Der Gemeinderath der Stadt Mannheim hat die Ver— anstaltung eines badischen Städtetags angeregt und in dem Einladungsschreiben folgende Fragen zur Erörterung gestellt: 1) Die Frage über die Einführung der Einwohnergemeinde. 2) Die Frage der Reform der Gemeindebesteuerung. 3) Die Frage, der Reform des Grundbuchs- und Unterpfandswesens. ) Wie dem Andrange von Schreibereigeschäften, die mit der eigentlichen Gemeindeverwaltung nichts zu thun haben und welche die letztere überbürden, begegnet werden könne.
Sachsen⸗ Altenburg. Altenburg, 11. Januar. Der Erbprinz von Schwarzburg⸗Sondershausen nebst Ge⸗ mahlin ist heute von hier nach Dessau abgereist.
Desterreich⸗ Ungarn. Wien, 12. Januar. Auf Aller⸗ höchste Anordnung wird für den verstorbenen Kaiser Napo⸗ leon III. die Hoftrauer von heute angefangen durch zwölf Aug. ohne Abwechslung, bis einschließlich 23. Januar getragen werden.
Vesth, 11. Januar. Im Abgeordnetenhause interpel⸗ lirte Joseph Madarasz den Finanz⸗Minister, ob er verfügen wolle, daß alle ihm untergebenen Organe in Hinkunft aus⸗ schließlich die ungarische Sprache als Amtssprache gebrauchen. Csernatony interpellirte die Regierung, ob ste einen Gesetz⸗ entwurf über Modifikationen des Wahlgesetzes noch in einer Zeit vorzulegen gedenke, wo dem Hause Muße bleibt, die Vor⸗ lage eingehender zu studiren und reiflich zu Überlegen. Hierauf wurde die Tagesordnung festgestellt.
Großbritannien und Irland. London, 11. Januar. W. T. B.) Für Napoleon Ill. wird vom 14 bis zum 4 d. M. Hof⸗ trauer angelegt werden. Die einbalsamirte Leiche des Kaͤisers wird, wie es heißt, nächsten Montag und Dienstag in Parade ausgestellt sein. Die Beisetzung erfolgt am Mittwoch Vormittags
und zwar in einer Gruft unter dem Sitze, welchen der Kaiser sonst im Chor der katholischen Kirche zu er e nr k
Frankreich. Paris, 11. Januar. Die Generale Chanzy, Ducrot und Bourbaki sind nach Paris beordert wor⸗
bedingte Sicherheit gegen das Vorkommen von Unglücksfällen
den, um ihre Ansichten über die Reorganisation der Ar⸗ mee abzugeben.
Auch der General Lefort, Commandeur der
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13. Division im Departement . Basses Pyrénées hat den lten, na aris zu kommen. . en n . en n. Versuche in Calais werden fortgesetzt. Zum 20. wird die Anwesenheit des Präsidenten ĩ immtheit erwartet. . 4 ,, use haben Verhaftungen von Mitglie dern der Internationale stattgefunden. Der Munizipalrath Gaillard in Narbonne ist ebenfalls verhaftet worden. — Von den zur Zeit im Bagno von Toulon befind⸗ lichen 2050 Sträflingen sollen 1600 nach Neu⸗Caledonien, 450 ickt werden. ; * . der konstitu tionellen Projekte beträgt“ jetzt fieben; es sind die von Marcel Barthe, Tallon, de Cham⸗ brun, Louis Perun, de Douhet, Pierre Lefrane und Bienvenue. Bertaulld, ehemaliger Präsident des linken Centrums, arbeitet an i ten. ,,, Clementine von Sachsen⸗Coburg:; Gotha, die einzige überlebende Tochter Ludwig Philipps, hat ihre Wohnung bei ihrem Bruder, dem Herzog von Aumale, ge⸗
J 12. Januar. Bei seiner heutigen Unterredung
ĩ Delegirten der Rechten hat der Präsident . e n, . Agence Havas“ zufolge, sich bemüht, nach⸗ zuweisen, daß seine Politik den Verhaͤltnissen in Italien gegen⸗ äber vollständig unverändert sei; von mehreren , , Rechten wäre indeß gleichwohl eine zweite Unterredung mit 3
räsidenten der Republik für nothwendig erachtet worden un würde deshalb von ihnen morgen die Vertagung der Interpel⸗ latian Belcastels beantragt werden. Nach dem „Soir“ habe der Präsident bei der fraglichen Unterredung vor Allem die . vative Republik betont, welche die dem a. Stuhle schu die gen Rücksichten zu respektiren wisse, gleichwohl aber gute Bezie⸗ hungen mit dem Königreich Italien aufrecht erhalten wolle.
talien. Rom, 8. Jannar. (WV. T. B.) Den Professoren der . Universität, welche dem Könige bisher den Eid der Treue verweigert haben, ist durch Entscheidung des . Studienraths bis zur Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften das Anrecht auf Pension genommen und die Ausübung der y thätigkeit, sei es öffentlich, sei es privatim, untersagt worden. 11. Januar. (W. T. B) In der heutigen Sitzung der De⸗ putirtenkammer erklärte der Minister der bffentlichen Arbeiten Devincenzi, daß der Eisenbahnverkehr durch den Giove⸗Tunnel innerhalb 10 Tagen wiederhergestellt sein werde. q . Mailand, 11. Januar. (W. T. B.) Die hiesigen Zei⸗ tungen eröffnen eine Zubskription zur Errichtung eines Napo— leon⸗Denkmals in Mailand.
land und Polen. St. Petersburg, 11. Januar. . zur Ein führung der allgemeinen Militär pflicht ist, wie die „R. St. P. 3. meldet bereits dem Reichsrath eingereicht worden. Es umfaßt 140 Paragraphen. = Ter General-Gouverneur von Turkestan, General⸗ Adjutant von Kaufmann beabsichtigt nach einer Meldung der Nowosti“, St. Petersburg gegen den 10. Januar mit allen Personen seines Gefolges zu verlassen. — Dafselbe Blatt meldet, daß die Kommission, welche damit betraut ist, auf der Wiener . an g. Abtheilung einzu— i i egriff ist na ien abzureisen. . . 2 k der deutschen Kolonisten aus Sü druß⸗ land nach Amerika hat in der letzten Zeit erheblich zugenom⸗ men. Aus Odessa wird gemeldet, daß aus dem Beresanschen Kreise nach Amerika gegen 120 Familien abgegangen find; ge⸗ genwärtig ist die Neigung, auszuwandern. besonders stark in Der Kolonie Rohrbach. Aüch in den um Odessa herumliegenden deutschen Kolonien beginnt der Gedanke an eine Uebersiedlung nach Amerika Eingang zu finden und einige Kolonisten haben ihr Eigenthum bereits verkauft. Dänemark. Kopenhagen, 9. Januar. Für den ver— storbenen Gemahl der Prinzessin Auguste von Hessen⸗ Cafsel, Baron Blixzen⸗-Finecke, hat der König eine vierzehn⸗ tägige Kammertrauer angeordnet. Man erwartet, daß die Ueber⸗ siedelung des Hofes hierher im Laufe der nächsten Woche f wird. ö Die vom Kriegs⸗Minister vorgelegte Heeresreorga⸗ nisation stützt sich hauptsächlich auf dieselben zwei Grundprin⸗ zipien, als die jetzt geltenden, nämlich die allgemeine Wehrpflicht und die Einübung saͤmmtlicher Mannschaften. Dagegen hat man eine gleichmäßigere Vertheilung der ausgeschriebenen Mannschaft auf die verschiedenen Abtheilungen herbeizuführen versucht. Die Ausbildung der Infanterie ist im Wesentlichen so geblieben, wie es das Heergesetz festgestellt hat und wird auch noch ferner in den drei Stadien gehalten; dieselbe wird in 10. Regimenter und 2 Bataillone und ein Reservebataillon, sowie eine Leib⸗ garde, welche aus einem Linien- und einem Verstärkungs⸗ Fataillon besteht, eingetheilt. Die Anzahl der Verstärkungs⸗ bataillone wird auf 8 eingeschränkt, aber diesen wird als Ersatz dafür größere Festigkeit gegeben. Die Kavallerie soll aus 5 Re⸗ gimentern à 3 Eskadronen à 150 Mann bestehen. Bei der Artillerie tritt die Veränderung ein, daß aus den Reservebatterien Linienbatterien werden und die Zahl der Rekruten einen Zu⸗ wachs von 2420 auf 288 Konstabler und von 216 auf 240 Trainkonstabler erhält. Das Ingenieurcorps soll aus einem Regiment, nämlich 6 Linien⸗ und 3 Reservebatterien Ingenieur⸗ truppen bestehen. Das Traincorps wird in 2 Trains⸗ und L Sanitätscompagnie eingetheilt. Die Zahl der wehrpflichtigen Kommandirenden soll dem Vorschlage gemäß vermindert, da⸗ gegen aber die der festen Kommandirenden, namentlich der Pre⸗ mier⸗Lieutenants und Sergeanten, vermehrt werden. Die in Vorschlag gebrachte Heerordnung wird ungefähr jährlich 330, 000 Rdl. mehr kosten als die jetzt geltende.
Amerika. Washington, 11. Januar. (W. T. B.) Die Ant⸗
wortsnote der spanischen Regierung auf die Note des
Staatssekretärs Fish, betreffs Cubas, ist sehr entgegenkommend undlfreundschaftlich gehalten; auch soll darin, wenn schon in sehr allgemeinen Wendungen, die Versicherung ausgesprochen sein, daß Spanien eine der Emanzipation der Sklaverei förderliche
Politik durchführen werde.
lich erkennen lassen. Der Kommissiongt kann nach Art. 376 HGB. die Waare, welche einen Markt- oder Börsenpreis hat, zu dem vom Committenten limitirtea Preise nur dann übern hmen, wenn der Markt⸗ oder Börsenpreis nicht hoher ist.
— Die Nr. 2. des ‚Amts⸗Blatts der Deutschen Reichs⸗ Post verwaltung“ hat folgenden Inhalt; General⸗Verfügungen vom 3. Januar 1873: Preis⸗Aufgabe, betreffend den Wegfall der Begleit⸗ briefe zu den gewöhnlichen Packeten. Vom 5. Januar 1873: Kurz⸗ schrift im Postbetriebe — Vom 4. Januar 1875: Einnahmen und Ausgaben der Kaiser Wilhelm⸗Stiftung für die Angehörigen der Drut⸗ schen Reichs Postverwastung pro 1852. — Vom 9. Januar 1873: Pensionsberechligung, Wittwenkassen⸗Angelegenheiten und Heirathskon⸗ sense der von der preußischen Staatsregierung angestellten Beamten und Unterbeamten.
— Die Nr. 1. des Central⸗Blatts der Abgaben⸗, Ge⸗ werbe und Handel 8s-Gesetz gebung und Verwaltung in den Königlich Preußischen Staaten“ enthält: Eirkular⸗-Verfügung des Königlichen Finanz-Ministeriums, die Wiedereinlassung übergangs— steuerpflichtigen Retourguts betreffend, vom 20 Oktober 1872. Ver⸗ fügung des Königlichen Finanz⸗Ministeriums, die Mindestbeträge der Geldstrafen bei Zoll⸗Defraudationen und Kontraventienen. betreffend, vom 22. Oktober 18377. — Cirkular⸗Verfügung des Königlichen Fi⸗ nanz⸗Ministeriums, die Erweiterung der Befugniß der Herzoglich Braunschweigischen Steuerämter betreffend, vom 4. Oktober 1872. Cirkular⸗Verfuͤgung des Königlichen Finanz⸗Ministeriums, die Errich⸗ tung eines Königlich Württembergischen Grenzsteueramts zu Gebraz⸗ hofen betreffend, vom 4. Oktober 1872. CEirkular⸗- Verfügung des Königlichen Finanz-Ministeriums, die Befugniß des Steueramts in Barth betreffend, vom 7. Oktober 1872. — Cirkular⸗Verfügung des Königlichen Finanz-Ministeriums, Strafresolute gegen Brenner trei⸗ bende betreffend, vom 2. Dezember 1872. — Erkenntniß des König⸗ lichen Ober⸗Tribunats vom 25. September 1872. Die subsidiarische Haftbarkeit des Brennereitreibenden für die Steuer unterliegt dann nicht der richterlichen Entscheidung, sondern entsteht von selbst aus dem Gesetze und ist von der Steuerbehörde zu realisiren, wenn die Berech⸗ nung der vorenthaltenen Steuer nach dem von de Gesetzgebung be⸗ stimmten Verfahren und nicht lediglich auf Grund der in der Brannt⸗
weinsteuergesetztebung vorgeschriebenen Vermuthungen angelegt it. Verfügung des Königlichen Finanz⸗Ministeriums, die Taravergütung fsir Verpackungen in Schilf⸗ oder Strohmatten betreffend, vom 26.
Oktober 1872.
Statistische Nachrichten.
20 0. 860 Thlr. (1851— 55: 400,178 Thlr.), Amerikas Westküste 1e oed sd ,
358,78 Thlr.). Für die Einfuhr Üiber See aus europischen Ländern kommen folgende namentlich in Betracht: Großbritannien und Irland
Thlr.
München, 9. Januar. Nach dem eben ausgegebenen Personal⸗ stand der Königl. bayerischen polytechnischen Schule zu München im Wintersemester 1872,73 sind in dieser Anstalt im Ganzen 59 Lehrer in Wirksamkeil, nämlich: 2 ordentliche und 5 außerordentliche Pro⸗ fessoren, 13 Asfistenten, 6 Privatdocenten und 14 Nebenlehrer, wovon 7 Professoren der Universität und 7 Lehrer anderer Anstalten sind.
Weihen st ephan, 4. Januar. Die hiesige Central-Land⸗ wirthschaftsschule ist im laufenden Wintersemester von. 03 Stu- direnden besucht. Von den Studirenden sind aus Bapctu 52, Oester⸗ reich 18, Preußen 13, Königreich Sachsen 3, Württ Gul. Sachen. Coburg⸗Gotha, Italien, Rußland, je 2, aus Hessen ⸗Darmstadt, Meck⸗ lenburg⸗Schwerin, Anhalt⸗Dessan, Braunschweig, Lothringen, Niederlande, Schweiz, Dänemarck, Ostindien, je 1. Dem landwirthschaftlichen Studium gehören 69, dem speziell technologischen 34 Studirende an. Sem Alter nach sind 42 Studirende unter 20 Jahre, dagegen 61 von 20 bis 44 Jahre alt.
Kunst und Wissenschaft.
erlin, 13. Januar. Der wissenschaftliche Kunst verein ö sich . den 15. d. M., Abends 7 Uhr, unter dem Vorsitze des Professors Dr. von Holtz endorf und des Histo⸗ rienmalers Bleibtreu in dem Hause Nr. 13 Unter den Linden. — Aus den Sitzungen dex historischeu Vereine im Monat Dezember 16. 2. ch rein fir die Geschichte der Mark Bran⸗ denburg: Direktor Freiherr von Ledebur äber die Geschichte der mär⸗ kischen Familie von Burgsdorff während des 16 und L. Jahrhun⸗ derts = Verein fü die Geschichte Berlins: Magistrats⸗ Sekretär Ferd.
Die neuesten Psãjudikate des Reichs⸗Oberhandelsgerichts in , irn, 3 des Dolus aus Art. 82 der AD WO. Dem Indossator liegt es nicht ab, Nachforschungen über das obligatorische Verhältniß zwischen dem Indossanten und dem Wechselschuldner anzu—
gal den Umständen des einzelnen Falles ist zu entscheiden, 1 8 ob die Mittheilungen des Indossanten an den Indossatar detaillirt materiellen Zustände genug sind, um im Indossatar die zum Begriffe des Dolus erforder⸗ liche Ueberzeugung hervorzubringen, oder ob sie zu allgemein gehalten
* versteht unter der „Anzeige von der Aus— wenn nicht mit einem Dritten contrahirt
stellen. 1
sind. Der Art. 377 HG führung des Auftrags,“
das Berliner Geschlecht der Stroband; Maler
niedersächsischen Klöster. — Verein für
vom Kyffhäuser. — Verein für Geschichte und Alterthumskunde zu Frankfurt a. M.: 6a 3 seit Schrift „Vier ‚ n halt; Dr. Euler über den Ursprung der Katzenmusiken; Professor Dr.
Römern und über ähnl ktion es n b stückes und des schwedischen Oer — Elsässischer Vogesenklub zu Stra ß⸗ burg: Dr. Schricker über die Vogesen als Wanderziel. — Königlich sächsischer Alterthumsverein in Dresden: Freiherr von Beaulieu Mar- connay über die Herrschaft Kniphausen im Großherzogthum Olden⸗ burg und seine Befitzer von den ältesten Zeiten an kis zu der Ver— einigung dieser Herrschaft mit dem Großherzogthum Oldenburg.
der Chemie und Pharmacie Dr. Ludwig. rj *. folger Döbereiners als Direktor des pharmaceutischen Institutes und als Redacteur des Archivs der Pharmacie eine ausgedehnte wissen⸗ schaftliche und literarische Thätigkeit entwickelt. e Archivs hat einstweilen Professor E. Reichardt in Jena übernommen. Der deutsche Apotheker⸗Verein, welcher sich seit Anfang dieses Jahres aus der Vereinigung des nord⸗ und süddeutschen Apotheker ⸗Vereins konstituirt hat, zählt jetzt etwa 2000 Mitglieder und steht unter Bei— rath eines Ausschufses von 6 Mitgliedern, unter der Oberleitung des Apothekers Dr. Schacht in Berlin.
Meyer über berühmte Berliner und ihre Wohnstätten; Garnisonj chullehrer 2 üb iedri en; Geheimer Registrator Dr. Brecht über Wagener über Friedrichshagen 3 , . dustern Keller in Berlin. — Schlesische Gesellschast für vaterländische Kultur in Breslau: Histor. Sekt. Professor Dr. Grünhagen über die Schlesiens in den letzten Zeiten vor der preußi⸗ schen Besitzergreifung; Dr. Grotefend über die Bildung und Entwicke⸗ lung des schlesischen Landfriedenshundes vom Jahre 1435. — Histo⸗ rischer Verein für Niedersachsen: 8 . ,, . 963 d influß indesheimer Kongregation auf die Reformation der den Einfluß der Windeshe g e ae he .
rofessor Weismann über die Römerzüge der Deut⸗ einrich III.; Justiz- Rath Dr. Euler über die Herren von Bismarck im Kirchenbann“ und ihren In⸗
enthe über die Geschichte der successiven Reduktion des As bei den er . Münz⸗Reduktionen des russischen Kobeken⸗
Am 6. d. M. starb zu Jena der Professor
alle, 10. Januar. 36. 3 Derselbe hat als Nach⸗
Die Redaktion des
Kafsel, 5. Januar. Bei den Erdarbeiten der Bebra⸗Friedlän⸗
der Bahn ist eine irdene Urne aufgefunden worden, welche eine große
Anzahl altfranzösischer Silbermünzen enthielt. Dieselben stammen anscheinend aus der Zeit Philipps des Schönen (1285 bis 1314.
— Am 9. Januar d. J. starb in Frankfurt a. M. der Astronom
Ernst Schubert.
München, 10. Januar. Wie die Allg. Ztg.“ meldet, hat der
König die Ludwigsmedaille für Kunst den Königlichen Hof⸗
Schauspielern Christen, Dahn, Richter und dem Hof⸗Opernsänger Nachbauer und die Medaille für Industrie dem Hof-⸗Tapezirer Max Steinmetz in München und dem Musikalienverleger Kahnt in Leipzig verliehen.
— Der Münchener ärztliche Verein hat auf An⸗ trag seines Mitgliedes, des Ober-Medizinalsraths und Pro⸗ fessors Dr. von Pettenkofer, an den Magistrat der Stadt Mün⸗ chen das Ansuchen gestellt: die Mittel zur Anschaffung von Apparaten behufs Untersuchung der Bodentemperatur und des Kohlensäuregehaltes der Grundluft in den beiden Krankenhäusern zu bewilligen. Dem Gesuche wurde stattgegeben, und die hierfür nothwendigen Mittel mit 34 fl. für Reparaturen und Reagentien bewilligt. Ein Gesuch des ärztlichen Vereins an das Königliche Kriegs-Ministerium um Bewilli⸗ gung der Mittel zur Errichtung von Stationen zum gleichen Zweck in sieben Münchener Kasernen wird demnächst an die hohe Stelle abgehen.
Hamburg, 11. Januar. Der hiesige Geschichtsverein hat dem historischen Verein für die Herzogthüuͤmer Bremen und Verden, in Stade, werthvolle ältere Schriften und Münzen älterer Zeiten übersandt. Dem Verein ist auch ein Exemplar der nachweislich ältesten Stader Münze, welche im Holsteinischen gefunden wurde, zu⸗ gegangen.
— In Ehringen im Ries beabsichtigen die Freunde und Ver⸗ ehrer von Melchior Meyr⸗ diesem, dem Verfasser der „Erzählun⸗ gen aus dem Ries“ ein Denkmal in Erzguß zu errichten.
Florenz, 8. Januar. In der hiesigen anthropologischen Gesellschaft las der Präsident Mantegazza eine MWweit Nicco⸗ lucci's über die anthropologischen Eharaktere der Latiner. In der Schädelform sind die heutigen Bewohner Latiums von den Alten in nichts perschieden und die mehrfach ausgesprochene Meinung, daß der altrömische Typus gänzlich verschwunden und daß die heutigen Römer ein bastardirter Stamm seien, ist thatsächlich unbegründet. Aus den antiken Bildwerken geht hervor, daß der alte Römer mittelgreß, von starken Gliedern und besonders starken Muskeln, daß sein Kopf wohl⸗ entwickelt und groß und auf dem Scheitel etwas gedrückt war. Die Stirn war breit, aber nicht sehr hoch, die Augen groß und weit ge⸗ öffnet, die Nase im Profil keine Adlernase, die Nasenflügel leicht ge⸗ wölbt, der Mund mittelgroß, die Wangen wenig hervortretend, das Gesicht länglich und der Umriß desselben ein leicht ovaler. Dieselben Charaktere kommen im Ganzen dem Römer noch heute zu. Dagegen sei, wie Niccolucci ausführt, vom anthropologischen Standpunkte die Benennung „latinische Völker,“ wie sie gewöhnlich für Franzosen, Spanier, Portugiesen und Rumänier gebraucht wird, zu verwerfen; latinisch sei nur Italien und auch hier seien wahre Latiner nur die Eingeborenen von Latium gewesen.
Landwirthschaft.
Karlsruhe, 9. Januar. Nach einer Mittheilung der Königlich bayerischen Regierung ist die Rinderpest in Oberösterreich wieder erloschen und damit das von Bayern gegen Oberösterreich und Salz burg erlassene Einfuhrverbot von Rindvieh u. s. w. aufgehoben wor⸗ den. Doch bleibt zur Sicherung des gegen die noch infizirten Kron⸗ länder ergangenen bayerischen Einfuhrverbots der Transport der in Betracht kommenden Thiere und Rohstoffe aus und durch Oberöster⸗ reich und Salzburg nach und durch Bayern gewissen Beschränkungen unterworfen, ähnlich wie sie nach der badischen Verordnung vom 21. Dezember v. J. hinsichtlich der Einfuhr aus und durch Tirol und Vorarlberg angeordnet wurden.
Gewerbe und Handel.
Das Jahr 1872 ist, abgesehen von vereinzelten Resultaten schot⸗ tischer Fischer, kein günstiges Häringsjahr gewesen. Während die 6 Schiffe der Emdener Haäͤringsfischerei⸗Aktiengesellschaft, der Hansa“ zufolge, es in den vorhergegangenen 3 Jahren auf fast 5000 Tonnen Durchschnittsfang gebracht haben, beziffert sich der vorjährige Fang nur auf 3821 Tonnen, und in den Niederlanden waren die vorjäͤhri⸗ gen Resultate meistens noch schlechter. In Etwas entschädigen die guten Verkaufspreise. Der Ertrag der Auktionen, welche behuf Ab⸗ rechnung mit der Mannschaft 2—3 Tage nach der Einbringung des Fanges in Emden abgehalten wurden, ergiebt einen Durchschnittspreis von 13 Thlr. pro Tonne. Der Vertrieb derjenigen Quantitäten, welche Seitens der Gesellschaft in den Auktionen für eigene Rechnrng übernommen sind, hat den wirklich erzielten Durchschnittspreis auf fast 144 Thlr. pro Tonne erhöht.
— Weimar, 10. Januar. Die Großherzoglich Sachsen⸗ Weimarischen Kassen-Anweisungen zu 1 und 5 Thlr. vom 20. April 1859 verfallen am 30. April 1873. Bis zum 1. Februar 1873 werden dieselben von allen öffentlichen Kassen in Zahlung an⸗ genommen. Vom 1. Februar 1873 findet die Einlösung nur noch bei der Großherzoglichen Hauptstaatskasse statt.
Homburg, 10. Januar. (W. T. B.). In der gestrigen Ge⸗ neralversammlung der Aktionäre der hiesigen Spielbank wurde die Summe von 62, 000 Fl. für Remunerationen an die bisherigen Beamten und Bediensteten der Gesellschaft bewilligt. Von den Lin⸗ geboten der Stadt Homburg wurde nur dasjenige bezüglich Ueber⸗ nahme der Orangerie und des sonstigen Mobillars für S0, 000 Fl. an⸗ genommen. Weitere Beschlüsse wurden nicht gefaßt.
London, 10. Januar. (W. T. B.) In einem gestern in Exeter⸗ Hall von den Londoner Gewerkvereinen abgehaltenen Meeting wurden Tadelsresolutionen über die Verurtheilung der strikenden Gas⸗ arbeiter angenommen und — in Folge der Weigerung des Staats⸗
wurde, nicht die bloße Anzeige: es sei gekauft oder verkauft zAvielmehr
muß die schriftliche oder mündliche Anzeige die Selbstübernahme deut
U terthumskunde: Oberlehrer Otto über die neueren Resultate der Sage
sekretärs Bruce, eine wegen Freilassung der Gasarbeiter an ihn ab⸗