1873 / 14 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 16 Jan 1873 18:00:01 GMT) scan diff

den soll, die Savonarola in San Marco bewohnte. Das Denkmal besteht aus einer Büste dieses Mönchs, nebst einem Basrelief, das ihn darstellt, wie er dem Volke predigt. Düss . Nach Nr. 1917 der astronomischen Düsseldorf, 13. Januar. N zec af Nachrichten von Peters in Altona hat Herr Poyson in Madras in Sstindlen in Folge telegraphischer Aufforderung den Sternschnur⸗ penschwarm vom 27. November 1872 mit dem Fernrohr aufgesucht

und so beobachtet. . . . 72 eit Madras Rektascension in Zeit Südl. Dekl. 1, niht r, r, gs, n,, d.

2. Sch: 17 Uhr 3 M. 31S. J ö 4 1 ö. 25 , 17 n, 14 22 j, 29 / 350 4,28.

Landwirthschaft.

Berlin, 15. Januar. Für das Königliche landwirth⸗ scha rr che Mr fen n sind im letzten Quartal 1872 den Annalen der Landw.“ zufolge nachstehende Gegenstände er wdrben werden: I) Angekanft: 1. Fünfschariger verstellbarer SaatpfRlug, von Defve⸗ rums Bruk in Altbidaberg (Schweden), durch den Konsul W. Röhß in Gothenburg. 2. Eine größere Kollektion von Werkzeugen und Ge⸗ räthen für Obst- und Gartenbau, vom pomologischen Institut in Reutlingen. 3. Zwanzig Modelle von landwirthschaftlichen Geräthen und Modellen (Pflüge, Eggen ꝛ6), vom Modelleur A. Günther in Proskau. 4. Lieferung 39 (Fortsetzung) des naturgetreuen Obstkabinets von H. Arnoldi in Gotha. 5. Eine Sammlung von Blatt⸗Skeletten, zur Erläuterung des Verlaufs der Gefäßbündel, theilweise unter Glas und Rahmen; vom Obergärtner Lindemuth in Berlin. 6. Frank. Sammlung der landwirthschaftlichen Gräser Deutschlands. J. Baenitz. Herbarium für Landwirthe. 8. v. Thümen. Herbarium mycologicum Geconomicum. Lieferung 1. 9. Dr. A. Frank. Pflanzentabellen. 10. Behm. Geographisches Jahrbuch pro 1872. 11. Dr. L. Pfeiffer. Vomenclator potanicus. 12. Dr. W. Ahles. Botanische Wandtafeln. Die Lehre von der Gestalt der Zelle, der Gewebe und der Blüthe.

2) Geschenke: 1. Ein Camenzer Vereinspflug. Von R. Werner in Camenz in Schlesien. 2. Diverse Runkelrüben, theilweise von ab⸗ normen Bildungen. Von G. Wendt in Güstrow, durch Professor A. Braun in Berlin, vom landwirthschaftlichen Verein zu Pr. Star—= gard und vom landwirthschaftlichen Verein zu Elbing. 3. Ein größe— res Sortiment vorzüglicher Kartoffeln. Bon J. L. Schiebler in Celle durch Dr. C. Filly, Berlin. 4. Kartoffel bastarde, entstanden durch Vereinigung der oberirdischen Stengel von verschiedenen Arten. Von Dr. Neubert in Stuttgart durch Professor Dr. Koch in Berlin. 5. Ein Exemplar eines verzweigten Kohlrabi. Von Dr. Magnus in Berlin. 6. Fünf Getreideproben aus dem nördlichen Schweden (64 Gr. nördlicher Breit). Durch Konsul W. Röhß in Gothenburg. T Eine Roggenähre mit 19 Nebenästen, sog. ästiger Roggen. Von M. Olden⸗ burg in Piotrowo bei Czempin. 8. Getreideähren, mit der sog. Gras⸗ wurzelhaft behaftet. Von A. Küster in Falkenberg bei Luckau, durch Dr. C. Filly in Berlin. 9. Ein Exemplar des Agaricus esculentus (Cham- pignon) mit doppelt. Hut. Von Kröcher auf Dom. Brunn b. Wusterhausen. 10. Drei Proben von Fourage (Zwieback) für Pferde im Kriege (Thor⸗ leyfood ꝛc.) und eine Probe Heusamen. Vom Königlichen Provignt⸗ amt, Berlin. 11. Eine aus der Kreuzung von Linkolnböcken mit Me⸗ rinoschafen hervorgegangene Wollprobe, nebst Bericht. Von Dr. H. Janke in Cottbus. 12, Belemniten und Geoden. Von Gutsbesitzer Fritzsche in Kutzenberg (Bayern). 13. Album von Photographien der im Mettlacher Gestüt vorhandenen Pferde, Vom Vorsteher der Sek— tion für Pferdezucht in der landwirthschaftlichen Lokal-Abtheilung Merzig, Kommerzien⸗Rath Boch in Mettlach, durch das Königliche Ministerinm für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten. 14. Eine Tafel mit photographischen Abbildungen von Honigschleudermaschi⸗ nen. Vom Förster Gühler in Steinhöffel bei Fürstenwalde. 156. Zwei Kataloge des Edinburgh⸗Museums. Von Dr. Magnus in Berlin. I6. Fr. Voigt. Die Rohmaterialien zur Bierproduktion unter Lupe und Mikroskyp. Von Wiegandt u. Hempel in Berlin. 17. Zwei Karten nebst Erläuterungsbericht einer auf der Herrschaft Gr. Hoschütz projektirten Wiesenanlagen. Von R. L. Appun in Gleiwitz, durch den Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Rath Dr. von Nathusius in Berlin. 18. Diverse Maschinenkataloge. Vom Department of Agriculture in Washington und C. Reuther u. Co. in Honnef a. Sieg 2. Die im 3. Quartal d. J. aus Vucovar in Slavonien von F. Bednarek ein⸗ gegangenen Bodenproben sind auf besondere Veranlassung und Durch Vermittelung des Kultur⸗Ingenieurs F. W. Toussaint in Görlitz über⸗ sandt worden.

. Gewerbe und HSandel.

Berlin, 16. Januar 1873. In der gestrigen Verwaltungsraths⸗ Sitzung der Aktiengesellschaft für Holzarheit, wurde die von dem Direktor vorgelegte Bilanz geprüft und die Dividende auf 127 pCt. festgesetzz. Die vorgenommenen Abschrejbungen und die Dotirung des Reservefonds (20 pCt. statt der statuarisch vorgeschriebenen 10 pCt.) erhöht denselben auf über 50, O)0 Thlr. Die Dividendenscheine wer⸗ den an den noch bekannt zu machenden Stellen am 1. März zur Aus⸗ zahlung gelangen. 3

Ueber Frei⸗-Quartiere für Lehrer zur Zeit der Welt⸗ 4 stellung 1873 in Wien macht die W. W.⸗Ausst. Z.“ Folgendes ekannt:

Die Administration des Rudolfinums, einer in Wien bestehenden

Humanitätsanstalt zur Unterstützung von Studirenden mittelst voll⸗ ständiger Verpflegung derselben in einem gemeinsamen Hauswesen, hat im Einverftändnisse mit dem Stifter dieser Anstalt, Herrn A. M. Pollak, Ritter von Rudin, sich bereit erklärt, die auf 0 Zimmer sich belaufenden Räumlichkeiten des zweiten Stockes dieses Institutes wäh⸗ rend der Schulferien von Anfang August bis Ende, September des Jahres 1873 für 300 Professoren und Lehrer aller Länder, welche die Weltausstellung in Wien besuchen werden, in der Art zur Verfügung . stellen, daß jedem dieser Gäste die unentgeltliche Unterkunft ge—⸗ ichert ist. 4 Die Zuweisung dieser 30 Quartiere wird von der genannten Ad⸗ ministration in der Weise getroffen werden, daß so viel möglich zu gleicher Zeit aus den verschledenen Ländern beguartiert werden, damit der Verkehr derselben unter einander ein um so anregenderer und auch für die Wissenschaft von dauernden Vortheilen begleiteter werde,

Nachdem nun nur immer 30 Herren auf einmal für die Dauer von 14 Tagen wieder 30 andere Herren für gleiche Anzahl Tage unter⸗ gebracht werden können, so hat die Administration die Bitte gestellt, ihr die von Seite der einzelnen ausländischen Kommissionen diesfalls zu erwartenden Anmeldungen zur Bestimmung des Turnus ihrer Lo⸗ girung bekannt zu geben. ; .

Die Zusicherung der Aufnahme und die Bekanntgabe der Zeit, in welcher dieselbe stattfinden kann, wird den Bewerbern von Seite der Administration rechtzeitig brieflich bekannt gegeben werden; diese Briefe sollen denselben gleichzeitig bei ihrem Eintreffen im Rudolfinum als Legitimation dienen. ö.

Diejenigen Herren Professoren und Lehrer, welche von diesem höchst dankenswerthen Anerbieten Gebrauch machen wollen, werden ein⸗ geladen, sich spätestens bis Ende Januar bei der betreffenden Landes- kommission, in dessen Sprengel sie ihren Wohnsitz haben, zu melden, und machen darauf aufmerksam, daß bei allenfallsiger Ueeberzahl der Anmeldungen die Entscheidung über Aufnahme und Nichtaufnahme von der Zeitfolge der geschehenen Anmeldung abhängig gemacht wer⸗ den wird. . ö

Brüssel, 15. Januar. (W. T. B.) Heute fand eine Gene⸗ ralversammlung der Aktionäre der Unionbank Jacob Irêres C Comp) statt, in welcher 498 Aktien vertreten waren. Nach den Mittheilungen, welche über die Verhältnisse der Bank gemacht wurden, läßt sich hoffen, daß die Liquidation sich gütlich abwickeln wird. Eine neue Generalversammlung soll auf den 30. d. zusammen⸗ berufen werden. .

London, 16. Januar. (W. T. B.) Der heutige Cityartikel der „Times“ führt aus, daß das gestern stattgehabte sehr lebhafte Ver⸗ langen nach Diskontirungen die Hoffnung auf eine noch im Laufe dieser Woche erfolgende abermalige Herabsetzung des Zinsfußes der Bank von England zwar verringert habe, indeß werde eine weitere Ermäßigung desselben voraussichtlich dennoch nicht lange auf sich warten lassen.

Verkehrs⸗Anstalten.

München, 14. Januar. Seit dem 1. Januar erscheint (monat⸗ lich einmal) ein nach amtlichen Quellen bearbeiteter Briefporto⸗ Anzeiger, welcher für Briefe, Drucksachen, Waarenproben und Post⸗ anweisungen das zulässige Gewicht, die Frankaturtaxe u. dgl. bei der Versendung nach den verschiedenen Ländern angiebt. .

Stockholm, 11. Januar. Das Wetter ist fortwährend mild und sowohl die Skären der Ostsee als auch der Mälar sind ganz eis⸗ frei und daher die Schifffahrt unbehindert. .

New⸗Nork, 15. Januar. (W. T. B.) Der Bremer Dampfer „Hansa“ ist heute Nachmittag 4 Uhr hier eingetroffen.

Hilfeleistungen zur Linderung des 1 die Sturm fluth am 12. und 13. November 1872 verursachten Noth standes.

Berlin. Die Sammlung der „Nordd. Allg. Ztg.“ für die Verunglückten am Ostseestrande hat im Ganzen 4077 Thlr. 10 Sgr. 4 Pf. und 545 Fres. .

In Sorau i. . hat fich zum Zwecke der Sammlungen von Beiträgen für die Nothleidenden an der Ostseeküste ein Komite ge⸗ bildet, welches bereits 550 Thlr. an den deutschen Hülfsverein zu Berlin abgesandt hat und von welchem noch weitere Beträge in Aus— sicht stehen, da die Sammlung fortgesetzt wird.

Celle. Bei dem hiesigen Komite sind bis zum 1. Januar er. 1720 Thlr. eingegangen. ;

In . wird am 29. d. M. eine Darstellung lebender Bilder mit Musik und Gesang abwechselnd zum Besten der Ostsee⸗ beschädigten stattfinden. .

Stuttgart. Am Sonnahend, den 18. d. M. wird, mit Ge⸗ nehmigung Sr. Maj. des Königs im Kgl. Hoftheater ein großes Militaär⸗Musikkenzert zum Besten der Ostsee⸗Ueberschwemmten durch die vereinigten Musikcorps aller Waffen des Kgl. württembergischen Armeecorps gegeben werden, ö .

Hamburg. Für die Nothleidenden an der LOseeküste sind bei den hiesigen vereinigten Komites bis jetzt eg. 130,990 Thlr. eingegangen.

Gotha, Bei dem Vorstande des Frauenhülfsvereins sind bis jetzt 1961 Thlr. 13 Sgr. 6 Pf. für die Nothleidenden eingegangen.

Teplitz (Böhmen), 10. Januar. Das Stadtverordneten⸗Colle= gium hat gestern den Antrag des Stadtrathes; „es möge das Colle⸗ gium in Anhetracht des großen Unglückes, welches die deutschen Ostsee= länder getroffen hat, aus den Stadtrenten einen Betrag von hundert Thalern votiren, welche an das Königliche preußische Staats⸗Ministe= rium zu Händen der deutschen Küstenbewohner zu ühersenden sind,“ angenommen. Ferner hat der Bürgermeister durch die Lokalblätter die Bewohner von Teplitz zu Beiträgen eingeladen, und ist in Folge dessen bereits die Summe von hundertzwölf Gulden nebst mehreren Kleidungsstücken gesammelt worden.

Aus dem Wolff'schen Telegraphen-Büreau.

Darmstadt, Donnerstag, 16. Januar. Prinz Arthur von Großbritannien ist zum Besuche des großherzoglichen Hofes hier eingetroffen.

Kopenhagen, Donnerstag, 16. Januar. Nachdem gestern von 89 Bautischlergesellen die Arbeit eingestellt wurde, haben sämmtliche Meister dieses Gewerkes auf Grund vorher getroffener Uebereinkunft ihrerseits ebenfalls die Arbeit eingestellt.

Königliche Schauspiele. .

Freitag, den 17. Januar. Im Opernhause. (16. Vorstel⸗ lung.) Die Hochzeit des Figaro. Oper in 4 Abtheilungen mit Tanz, von Beaumarchais. Musik von Mozart. Cherubin: Frl. Ehnn, K. K. Kammersängerin aus Wien, als vorletzte Gast⸗ rolle. Gräfin: Frau v. Voggenhuber. Susanne: Frl. Lehmann. Almaviva: Hr. Betz. Figaro: Hr. Krolop. Anfang halb 7 Uhr. Mittelpreise.

Im Schauspielhause. (16. Abonnements⸗Vorstellung.) Maria und Magdalena. Schauspiel in 4 Akten von Paul Lindau. Anfang halb 7 Uhr. Mittel⸗Preise.

Sonnabend, den 18. Januar. Im Opernhause. (17. Vor⸗ stellung.) Lohengrin. Romantische Oper in 3 Akten von Richard Wagner. Elsa: Frau von Voggenhuber. Ortrud: Frl. Brandt. Lohengrin: Herr Niemann. Telramund: Herr Betz. König Heinrich: Herr Behrens. Anfang halb 7 Uhr. Hohe Preise.

Im Schauspielhause. (17. Abonnements⸗-Vorstellung) Minna von Barnhelm, oder: Das Soldatenglück. Lustspiel in 5 Abtheilungen von G. E. Lessing. Anfang halb 7 Uhr. Mittel⸗Preise.

Die Meldungen um Billets zum Zuschauerraum des dritten Ranges für den bevorstehenden ersten Subskriptionsball sind bereits so zahlreich eingegangen, daß nur ein Theil derselben berücksichtigt werden kann. Die nach dem 14. d. M. eingelau⸗ fenen und etwa noch eingehenden Gesuche finden unter keinen Umständen eine Berücksichtigung.

Die preußische Rang- und Quartier-Liste für 1872.

Die „Rang und AQuartier-Liste der Königlich preu⸗ ßischen Armee und Marine für das Jahr 1872“ umfaßt etwa 190 Seiten weniger als die für das Jahr zuvor, wiewohl sie an Inhalt wesentlich reicher ist, da die Großherzoglich hessische (25.) Division, die gänzlich veränderte Waffe der Artillerie als solche u. a. m. neu hinzugetreten sind.

Die Reihenfolge des Inhalts selbst in dem neuen Handbuche ist im Allgemeinen die gleiche geblieben. Von den Abweichungen, die den neuen Jahrgang von dem vorangegangenen unterscheiden, heben wir folgende hervor. Im Kriegs ⸗Ministerium, speziell im Militär⸗Oekonomie⸗Departement, hat eine anderweite Vertheilung des Dienstbetriebs und dem entsprechend auch eine veränderte Benennung der einzelnen Abtheilungen Platz ge⸗ griffen. Die erste und vierte derselben, für Etats⸗ und Kassen⸗ sowie für Serviswesen, sind geblieben; die Abtheilung für

tatural⸗-Verpflegungs⸗, Reise⸗ und Vorspann⸗Angelegenheiten

ist fortan nur für Natural⸗Verpflegungs⸗Angelegenheiten be⸗ stimmt, während Reise⸗ Vorspann⸗, Geld⸗ und Verpflegungs⸗ Angelegenheiten der Abtheilung für das Bekleidungswesen mit⸗ übergeben worden sind.

Beim General-⸗Stabe der Armee ist zum ersten Male und zwar unter der Leitung des Grafen Moltke selbst ein CEentral⸗Direktorium für das Vermessungswesen im preußischen Staate aufgeführt.

Bei der Armee⸗Eintheilung ist zum ersten Male ein⸗ gefügt, und zwar hinter der 22. Division des XI. Armee⸗Corps, die Großherzoglich hessische (25.) Division, Garnison Darm⸗ stadt, Commandeur, General⸗Lieutenant Ludwig Prinz von Hessen und bei Rhein u. s. w.: die Division wird gebildet aus der 49. und 50. Infanterie⸗ und der 25. (Großherzoglich hessischen) Kavallerie⸗ Brigade und zwar aus 4 Infanterie⸗ 4 Landwehr⸗ und 2 Dragoner⸗Regimentern, sowie dem Groß⸗ herzoglichen Artillerie⸗Corps, Train⸗Kompagnie und Garde⸗ Unteroffizier⸗Kompagnie. Ferner steht hier zum ersten Male die Inspektion der Infanterie⸗Schulen.

In der Reihe der Infanterie⸗Regimenter fehlt auch in diesem Jahre noch Nr. 92, während die laufenden Nummer

nicht mehr bis 114, sondern unter Zuzählung der vorerwähnten

Großherzoglich hessischen Regimenter bis 118 reicht. An die Infanterie⸗Regimenter und zwar vor der Militär⸗Schieß⸗ Schule schließen sich die fünf Unteroffizier⸗Schulen an.

Bei der Kavallerie reihen sich an die bisherigen Drago⸗ ner⸗Regimenter die 2 hessischen an.

Die Artillerie erscheint in Folge der bereits früher mit— getheilten Neuformation in wesentlich veränderter Organisation.

Bei dem Ingenieur-Corps ist das Eisenbahn⸗Bataillon nunmehr den Pionier⸗Bataillonen nicht unmittelbar angereiht, sondern hinter die ganze Waffe gesetzt worden. Bei der Landwehr findet sich die Organisation der hessi⸗ schen Regimenter, sowie der Landwehr⸗Bataillone im Reichs⸗ ö. Elsaß⸗Lothringen zum ersten Male vollständig aufge⸗ ührt. ;

Als letztere sind genannt Diedenhofen, Metz, Saarburg, Saargemünd, Hagenau, Straßburg i. E., Molsheim, Schlett⸗ stadt, Colmar, Mülhausen i. E. und Altkirch.

Unter den militär⸗wissenschaftlichen Instituten steht als neu die medizinisch⸗chirurgische Akademie für das Militär verzeichnet.

In der Marine ist bei der Admiralität eine wesentlich ver⸗ änderte Eintheilung aufgeführt, die in militärische, in technische, in besondere Dezernate; erstere für seemännisch⸗militärische, für allgemein militärische, für Unterrichts, Nachrichten- und Küsten⸗ Vertheidigungs⸗Angelegenheiten; die technischen für Ausrüstung, Werftverwaltung, Schiffbau, Maschinenbau, Artillerie! und Waffenwesen, Hafenbefestigungen und Torpedo⸗Wesen; letztere für Land⸗ und Wasserbau, für Etats⸗ und Kassen⸗Angelegen⸗ heiten, für Garnison-Verwaltung, Sanitäts- und Medizinalwesen, Justitiariats⸗Angelegenheiten, Rechnungs⸗Revision. Eine Central⸗ Abtheilung und ein hydrographisches Bureau stehen selbständig da. Im weiteren Theile der Rangliste der Marine ist als neu nur noch die Fortlassung der Betonnung des Jadegebietes zu erwähnen.

Den letzten Theil des militärischen Handbuches bilden dann wie stets die Anciennetäts⸗Listen der Generale und Stabsoffiziere der Armee, sowie der Flagg⸗ und Stabsoffiziere der Marine, ferner das Namen⸗-Register, das diesmal besonders sorgfältig ausgearbeitete und mit zweckmäßigen Abkürzungen versehene alpha⸗ betische Berzeichniß des Quartierstandes 2c., eine Uebersicht der Armee⸗Eintheilung und ein ausführlicher Nachtrag, der ungefähr mit dem Ende des Jahres 1872 abschließt.

Berlin, 16. Januar. Dem Ighresbericht von Emil Sa⸗ lomon pro 1572 über Hypotheken und Grundbesitz entneh⸗ men wir Folgendes:

Die günstigen Auspizien, unter welchen das Jahr 1872 begonnen, haben sich für den gesammten Realkredit und Grundbesitz so ziemlich zis gegen Ende des verflossenen Jahres erhalten. .

Betreffs des Hypothekengeschäfts waren Kapitalien in der ersten Hälfte des Jahres 1872 ausnehmend flüssig, und deckten vollständig alle Bedürfnisse. Da es den verschiedenen hiesigen und auswärtigen Hypotheken- Banken bei dem flüssigen Geldstande sehr leicht wurde, ihre Pfandbriefe günstig zu verwerthen, so kamen dadurch neue. Kagpitalien für hypothekarische Anlagen an den Markt. Diese Banken machten von ihren Berechtigungen den weitge⸗ hendsten Gebrauch und wenn auch die meisten Abschlüsse bei . mit ,,, verbunden waren, so sind doch anderer⸗ seits große Hypothekenposten dadurch aus dem Markt genommen wor⸗ den, so daß Privatanlagen im Zins 6 e b, mußten. Im letzten Quartal waren Kapitalten weniger flüssig, so daß für hypothekarische Anlagen das Geld eher fehlte, als offerirl war.

Der Zinsfuß für erste pupillarische Stellen in besten Stadtgegen⸗ den stellte sich im Laufe des Jahres auf 414444 41 —–5 *, zu wel⸗ chem am Schluß des Jahres Offerten übrig blieben; in Mittelgegend war à 5— 55 stets Geld vorhanden, entferntere Gegenden und erste Stellen, über Pupiharität hinaus haben 5k 6x getragen.

Mit Amortisation fanden Abschlüsse à 4.x Zinsen, 4x Ver⸗

waltungsgebühr und J 1 Amertisation, im letzten Quartal à 5 * Zinsen, Verwaltungsgebühr, 1 Amortisation statt.

Für zweite und fernere Eintragungen war in bester Stadtgegend a 51 —6* Zinsen Geld zu haben, Mittelgegenden erzielten 6-61 *, entferntere Gegenden bis 73. . .

Die hohen Course der Pfandbriefe und die erhöhten Taxprin— zipien der Landschaften waren die Ursache, daß von ersten Hypotheken auf Rittergüter innerhalb des 20 fachen Grundsteuer-Reinertrages wenig Offerten an den Markt kamen, solche blieben à 44 —5* künd—⸗ bar sehr gefragt. J

Für zweite Eintragungen auf ländliche Besitzungen fanden sich keine Abnehmer. ; .

In Kreisobligationen fanden sehr bedeutende Umsätze statt, da gleich sichere 5h⸗ und 4 proz. Staatspapiere im Course sehr angezogen und meist über pari standen, so waren Kreisobligationen sehr gefragt. Der Cours der 5proz stellte sich durchschnittlich auf 100 101 59, der 4 proz. auf 92 946 91 x*.

Die im Jahre 1871 sich entwickelnde Spekulationslust für Grund— besitz hatte sich in der ersten Hälfte des Jahres 1872 noch mehr ge— steigert. Die Gründung von bedeutenden Baugesellschaften, welche nach allen Richtungen ihre Thätigkeit erstreckten und beträchtliche Ankäufe sowohl in bebauten, als unbebauten Grundstücken gemacht, haben die Spekulation immer mehr wachgerufen. Die Nachfrage nach Woh— nungen, die erhöhten Arbeitslöhne und Miethen steigerten in sich schon den Werth von bebauten Grundstücken und so war es eine natürliche Folge, daß Ankäufe, die 1871 geschehen, großentheils 1872 zu erhöhten Preisen wiederum realisirt wurden. Die Spekulation hat sich im verflossenen Jahre nicht allein auf beste Gegenden beschränkt, sondern nach allen Richtungen hin erstreckt. Die Steigerung gegen 1871 in allerbester Stadtgegend ist annähernd mit 25 *, in Mittel⸗ gegenden auf 30 * anzunehmen. ;

ür Bauterrain und größere Baukomplexe war allseitig große Nachfrage. Abgesehen von Terrgins, welche Baugesellschaften erwor⸗ ben hapen, wurden in guten Stadtgegenden einzelne Parzellen sehr hoch, bezahlt, ebenso sind. Baustellen in andern Gegenden zu bedeutend erhöhten Preisen erworben worden. Es. konnte bei der rapiden Steigerung und bei dem sich im letzten Quartal zeigenden Geldmangel nicht ausbleiben, daß, wenn auch nicht ein bedeutender Rückschlag, doch ein Stillstand auf allen Gebieten und nach allen Richtungen hin eintreten mußten. Schon im Oktober⸗Termin, als auch im Januar⸗Termin wurde eine nicht unbedeutende Anzahl früher von Spekulanten erworbene Grundstücke nicht abgenommen und die geleisteten Anzahlungen verfielen als Reugeld. Nächstdem sind die 1872 erhauten Grundstücke kst nur mit großen Wohnungen versehen, wodurch eine größere Anzahl Wohnungsräume Ende des Jahres leer geblieben und somit wiederum einer fernern Steigerung der Miethspreise großer Wohnungen Einhalt gethan.

Kleinere Grundstücke in guten Stadtgegenden, herrschaftlich ge= baut, bleiben Preis haltend und noch gefragt, während größere Be⸗ sitzungen, die sich zur Spekulation eignen, offerirt. 3

s kamen im Laufe des Jahres 1872 28 unbebaute und 45 be— baute Grundstücke, . 73 Grundstücke mit eingeschätztem Rein—⸗ ertrage von 63,855 Thlr. (gegen 174 Grundstücke im Jahre 1871) zur Subhastation.

Redaction und Rendantur: Schwieger. Berlin, Verlag der Expedition (Kesseh. Druck: H. Heiberg—« Vier Beilagen. (einschließlich der Börsen⸗ und Extra⸗Beilage.)

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Stants⸗Anzeiger.

6 1M.

Königreich Preußen.

Gesetz, betreffend das zur Eheschließung erforderliche Lebensalter. Vom 21. ien m m,, ö Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen z. verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages Unserer Mo—⸗ narchie, für den ganzen Umfang derfelben, mit Einschluß des Jade— gebiets, was folgt: 3 Einziger Paragraph.

Das zur Ehes ließung erforderliche Lebengalter tritt bei Personen männlichen Geschlechts mit dem vollendeten achtzehnten, bei Personen weiblichen Geschlechts mit dem vollendeten vierzehnten Lebensjahre ein. Ausnahmen von dieser Vorschrift finden nicht statt. Alle entgegen- stehenden Bestimmungen sind aufgehoben.

Urkundlich unter Unserer Fd steigenhändigen Unterschrift und bei⸗ gedructem Königlichen Insiegel. Gegeben Berlin, den 21. Dezember 1872.

ĩ . 8.) Wilhelm.

Fürst von Bismarck. Graf von Roon. Graf von Ftzenplitz. von Selchow. Graf zu Eulenburg. Leonhardt. GCamphausen. Falk.

Gesetz, betreffend die Aufhebung der in der Hannover bestehenden Vorkaufs-, Näher⸗ und rechte. Vom 24. Dezember 1872.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen zc. verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages Unserer Mo— narchie, für die Provinz Hannover, , folgt:

Die noch bestehenden Vorkäufs-, Näher und Retraktrechte an Immobilien werden aufgehoben.

S. 2.

Hat sich das Ereigniß, worauf sich die Ausübung des Vorkaufs⸗ Näher⸗ oder Retraktrechts gründet, vor dem Inkrafttreten diefes Ge— setzes zugetragen, so darf das Recht nur bis zum J. April 1873 gericht⸗ lich geltend gemacht werden, sofern dasselbe nicht nach dem bestehenden Rechte bereits früher erloschen ist.

5. Es bleiben aufrecht erhalten: 1) das durch Verträge oder letztwillige Verfügungen begründete 9 aun ,, 9 as in Fällen der Enteignung gesetzlich begründete Vorkaufs— und Wiederkaufsrecht; ,. l. 3) das auf den statutarischen Bestimmungen der Ritterschaft des Herzogthums Bremen beruhende Vorkaufe⸗ und Retrakt⸗= recht der Agnaten an den ritterschaftlichen Erbstainmgütern. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterse rift und bei⸗ gedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Berlin, den 24. Dezember 1872. w Wilh elm. 96 Graf von Itzenplitz. von Selchow. Gra Leonhardt. Camphausen. Falk.

rovinz etrakt⸗

von Roon. zu Eulenburg.

Allerhöchster Erlaß vom 1I. Dezember 1872, betreffend die Einführung des Instituts der Schiedsmänner im Kreise Bochum.

In Ausführung des Gesetzes vom 4. März 1855 (Gesetz-⸗Samm⸗ lung S. 181) will Ich auf den Bericht vom J. w c. hier⸗ durch genehmigen, daß das Institut der Schiedsmänner in dem Krelfe Bochum, Regierungsbezirks Arnsberg, in derselhen Weise eingeführt werde, wie durch Meinen . vom 28. Februar 1859 (Gesetz⸗Samm⸗ lung S. 102 für die in demselben bezeichneten Kreise der Provinz Westfalen angeordnet worden ist,

Berlin, den 11. Dezember 1872.

w

n Sr. zu Eulenburg. Leonhardt.

An die Minister des Innern und der Justiz.

deren betreffend die Abstandnahme von der durch das

Gesetz vom 25. 43 1872 angeordneten Ausführung einer Eisenbahn von Eschhofen nach Camberg für Staats— rechnung.

. Vom 8. Januar 1873.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.,

verordnen mit Zustimmung beider . des Landtags, was folgt: Einziger Paragraph.

Von der durch das Gesetz vom 25. März 1872, betreffend die Erweiterung des Staats⸗Eisenbahnnetzes 2c. (Gesetz⸗ Sammlung pro 1872, S. W38) angeordneten Ausführung einer Eisenbahn von Esch⸗ hofen nach Camberg für Staatsrechnung wird Abstaͤnd genommen und der nach 8. 2 des Gesetzes durch . von Schuldverschrei⸗ bungen aufzuhringende Geldbedarf von 25,006, 00 Thalern auf den Betrag von 24 0ᷣo0, 009 Thalern herabgesetzt.

Urkundlich unter Unserer Iser r , digen Unterschrift und bei⸗ hedrucktem Königlichen Insiegel⸗.

Gegeben Berlin, den 8. Januar 1873. .

(. 8.) Wilhelm. Graf von Roon,. Graf von Itzenplitz. von Selchow. Graf zu Eulenburg. 5 , Camphaufen. r. Falk.

Auf Ihren Bexicht vom 1. Januar 8. J. will Ich, in Folge des Antrages des 31. Rheinischen Provinzial⸗Landtages in der wiederbeige⸗ ügten Adresse vom 24. Septeniber v. J, den anliegenden (2. Sechften

ichtrag zu dem revidirten Reglement für die Provinzial Feuer⸗Sozietät der Rheinprovinz vom 1. September 1852 an,. genehmigen.

Berlin, den 6. Januar JI 73.

Wilhelm.

z . Gr. Eulenburg. n den Minister des Innern.

68. Nachtrag 8 euer Soʒiett der Rheinprovinz vom bon 18652 Seite 653 ff.)

. kr. A. E. 1) vom 12. März 1860, Ges. S. S. 145 ff; 2 vom 8. Oktober 1861, Ges⸗S. S. Si] ff L3) vom 2. Juli 1863, Ges. S. S. 473 ch . 1866, Ges. S. S. 203 und 5) vom 4. Mai

nee, g ;

rt. 1. Der Schlußsatz des §. 29, die §§. 31, 34, 35 (vergl.

J / J. .

6 vom 28. Oktober fsb), 4, 5b, 71, H, 5, zb. gie S6e ici,

26 „104 und 105 des revidirten Reglements für die Provinzial⸗Feuer⸗=

e der Rheinprovinz vom J. Septeinber 1852 werden auf-

An Stelle derselben treten folgende Bestimmungen:

gar 29. Schlußsatz. Ausnahmsweise können Gebäude, welche rch innere Bauart und Benutzungsweise eine außergewöhnlich geringe wuersgefahr darbieten, auf den Antrag des Versicherten nach dem tmessen der Sozietäts- Direktion anstatt in Die näch der fonstigen

e haffenheit, Lage und Benutzung bedingte Versicherungsklasse in die süichste vorhergehende Klasse aufgenommen werden.

ö Ist der Eigenthümer eines Gebäudes mit der Bestim⸗ ung der Versicherungsklasse Seitens der Provinzial⸗Feuer⸗Sozietäts⸗

. dem revidirten Reglement für die Provinzial⸗ 1. September 1857 (Ges.⸗S.

*

Donnerstag, den 16. Januar

Direktion zufrieden, so hat es dahei sein Bewenden; will er sich der⸗ selben aber nicht unterwerfen, so steht ihm der Weg des Rekurses an den Provinzial⸗Verwaltungsrath zu.

5§. 34. Die Klassen⸗Eintheilung und das Beitragsverhältniß der

verschiedenen Klassen, können durch den Provinzlal-Landtag resp' den Provinzial ⸗Verwaltungsrath unter Genehmigung des Ober⸗Präsidenten abgeändert werden. Die genehmigten Aenderungen sind durch die Amtsblätter der Rheinprovinz bekannt zu machen. SF. 35. Es soll aus den Ueberschüͤssen an ordentlichen Beiträgen ein eiserner Bestand an esammelt werden, welcher zunächst als Reserve⸗ fonds zur Deckung künftiger Ausfälle dienen soll. Wenn dieser eiserne Bestand bis zur Höhe des anderthalbmaligen Betrages der Jahreseinnahme an Beitragssätzen angewachsen ist, soll eine Herab⸗ setzung der Beitragssaͤtze stattfinden können und eine solche alsdann dem Beschlusse des Provinzial⸗-Landtages, beziehungsweise, wenn der Provinzial-Landtag nicht in nächster Zeit zusammentritt, des Provin⸗ zial⸗Verwaltungsräaths anheimgestellt sein. 1.

S. 64. Die obere Leitung und Verwaltung ber Provinzial Feuer⸗ Soꝛietãt führt der Provinzial⸗Verwaltungzraͤth nach Maßgabe des Regulativs über die Organisation der Verwaltung des propinzialstän⸗ dischen Vermögens und der provinzialständischen Anstalten in der Rheinprovinz vom 27. September 1871 (Ges-S. S. 469). Die un⸗ mittelbare Verwaltung derfelben führt ein Proyinzial⸗Feuer⸗Sozietäts Direktor mit den durch das Reglement der Feuer⸗Sozsetäts-Di⸗ e beziehungsweise dem Feuer⸗Sozietäts⸗Direklor beigelegten Be⸗

gnissen 8 h Direktion hat ihren Sitz und Gerichtsstand in der Stadt oblenz.

§. 65. Bei der Direktion werden ein Inspektor zur Unterstützung des Provinzial ⸗Feuer⸗Sozictäts⸗Direktors, die nöthigen Techniker und Bureaubeamten so wie Diener nach dem für die Provinzial -Feuer⸗ Ie r Hirettir in deren Etat näher zu bestimmenden Bedürfnisse angestellt.

Dig Funktionen der Feuer⸗Sozietäts-Kasse werden durch den stän— dischen Kassen⸗Rendanten geübt. ö J

Die Fonds der Rheinischen Provinzial -Feuer⸗Sozietät sind von dem übrigen, durch die provinzialständische Verwaltung administrirten Vermögen gesondert zu halten.

Zur Bestreitung des Bureau⸗ und Kanzlei Aufwandes und der Ausgaben für die obere Leitung der Geschäfte durch den Provinzial⸗ Verwaltungsrath, sowie für die Kassenverwaltung ist aus Sozieftäts— fonds alljährlich ein Verwaltungskostenbeitrag an die provsnzkässtän— dische Centralverwaltung zu zahlen, welcher durch den Provinzial⸗-Land—

der Sozietät vorzusehen ist.

571. Die sämmtlichen Beamten der Provpinzial⸗Feuer⸗Sozietäts⸗ Direktion (8. 5) beziehen ein fixirtes Gehalt nach einem Etat, wel— her für eine bestimmte Reihe von Jahren von der Provinzial⸗-Feuer⸗ Sozietäts⸗Direktion entworfen, von dem Provinzial⸗Verwaltungsrathe begutachtet und vom Proyvinzial⸗Landtage festgestellt wird.

5. 75. Der ständische Kafsenrendant hat als Provinzial⸗Feuer— Soꝛietãts⸗Kassenrendant eine hbesondere Kaution von dreitausend Thalern preußisch Kourant in öffentlichen inländischen Effekten, welche außer Cours gesetzt werden, zu bestellen.

Das, Kautionz⸗Instrument ift neben den Effekten bei der Pro⸗ vinzial⸗Hülfskasse aufzubewahren.

Die Kaution der Elementar-Steuererheber soll so abgemessen und regulirt werden, daß sie für sämmtliche ihnen anvertrauten Neben- fonds und also auch für die Feuer⸗Sozietäts⸗Beiträge mithaftet.

§. 77. Die Anstellung des Proyinzigl⸗Feuer⸗Sozietäts⸗Inspektors geschieht. dergestalt, daß der Provinzial Feuer⸗Sozietäts-Direktor dem Provinzial-Verwaltungsrathe für diefe Stelle mehrere geeignete Kan⸗ didaten präsentirt und letzterer dann aus ihnen, entweder auf eine ge⸗ wisse Reihe von Jahren (nicht unter sechs Jahre) oder nach Befinden auf ö 5 . ö

.S. 80., Nur die Bestallung des Provinzial⸗Feuer⸗Sozietäts⸗ Direktors wird von dem Minister des Innern a n 5 tigt und kontrasignirt und von Uns Höchstselbst vollzogen. Die Be— stallungen des Provinzial⸗Feuer⸗Soietäts-Inspektors und Provinzfal— Kassen⸗Rendanten werden von dem Vorsitzenden des Provinzial ⸗Ver⸗ waltungsraths, die Bestallungen der übrigen Beamten von dem Pro⸗ vinzial⸗Feuer-⸗Sozietäts⸗-Direktor ausgefertigt und vollzogen.

8. 81. Mit der , ,, der Sozietätsbeamten wird es e in ähnlicher Art wie bei den unmittelbaren Staatsbeamten gehalten. ;

Dem Feuer-Sozietätsdirektor wird der Eid durch den Voprsitzen— den des Provinzial-Verwaltungsraths, aller übrigen Beamten durch den ProninziglFeuer⸗Sozietäts-Direktor abgenommen.

F., 96. Die Rechnung wird zunächst von dem Prov inzial⸗Feuer⸗ Sozietäts-Direktor revidirt und muß mit dessen Gutachten (oder Re— visions-Protokell! binnen längstens sechs Monaten nach dem Schluß des betreffenden Jahres an den Provinzial⸗Verwaltungsrath eingereicht werden, welcher darauf die vorläufige Decharge ertheilt, jede solche Rechnung aber dem nächsten Provinzial-Landtage vorlegt.

Dm letzteren steht die Superrevision und die Ertheilung der end⸗ lichen Decharge zu.

Auch iu alljährlich zugleich bei Ertheilung der vorläufigen Decharge der summarische Inhalt der Rechnung selbst, so daß daraus die Versicherungssummen, nach den Klassen gesondert, die Summen

der gezahlten Brandvergütungsgelder, nach Klassen gesondert, die Summe der Gehalte u. s. w. zu entnehmen sind, durch die Amts— blätter zur öffentlichen Kenntniß gebracht und eine Ausfertigung dieser Bekanntmachung an das Ministerium des Innern eingesandt werden. J, 1 muß regelmäßig in jedem Monat revidirt, außerdem aber von Zeit zu Zeit, jedoch e einmal jährlich, einer außerordentlichen Revision unterworfen

erden.

Die ordentlichen Revisionen liegen dem Provinzial Feuer⸗-Sozie⸗ täts⸗Direktor ob; außerordentliche Revisionen kann ber owoht . selbe, als der Provinzial waltung rat; veranlassen.

§. 105. Beschwerden über das Verfahren der Ortsbehörden oder Anfragen der letztern sind zunächst bei der Provinzial-Feuer⸗Sozietäts⸗ Direktion und weiterhin bei dem Provinzial⸗Verwaltungsrath' anzu⸗ bringen; die Beschwerden, welche über die Provinzial⸗Feuer⸗Sozietäts⸗ Direktion selbst anzubringen, und die Anfragen, welche von dieser zu machen sein möchten, gelangen . an den Provinzial⸗Verwal⸗ tungsrath und weiterhin an den Landtag.

S. 104. Es muß auf, jedem Provinzial-Landtage durch den Pro— vinzial-⸗Verwaltungsrath ein zu diesem Zwecke abgefaßter allgemeiner Beri ht der Provinzial⸗Feuer⸗Sozietäts-Direktion über den Zustand der Sozietät vorgelegt werden, welchem dann zugleich die noch nicht dechargirten Rechnungen (8. 96) einzuschließen sind, nicht minder jeder⸗ zeit der dermalen geltende Verwaltungskosten⸗Etat beizufügen st.

K. 1095. Bei Streitigleiten zwischen der Provinzial-Feuer⸗-Sozie⸗ täts-Direktion und den Wer he el, sie mögen die Aufnahme zur Versicherung, den Beginn derseiben, die Festsetzung der Versicherungs⸗ summe oder die Erfüllung des Versicherungsvertrages betreffen, steht dem Betheiligten nach seiner Wahl binnen einer präklustvischen Frist von sechs Wochen nach Insinuatlon der betreffenden Verfügung der Rekurs an den Provinzial-Verwaltungsrath oder der Rechtsweg offen. Von der, einmal getroffenen Wahl kann nicht wieder abgegangen wer⸗

den. Die , Provinzial. Verwaltungsrathes auf diesem Wege ist endgültig. ie Insinuation der Entscheidungen der Provin⸗

tag festzusetzen, nach Bedürfniß neu zu reguliren und in den Etat

der ordentlichen und resp. außerordentlichen Beiträge, die Summen

1873.

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zial⸗Feuer⸗Sozietäts⸗Direktion und des erfolgt entweder zu Protokoll oder durch Dokument. ;

Wegen der Prämien ist nur der Rekurs zulässig.

Art. 2. Wo in dem Reglement die Bezeichnung „Provinzial Direktion“ oder schlechtweg „Direktion“ und „Provinzial⸗Direktor“ oder einfach Direktor“ gebraucht ist, tritt überall die Bezeichnung . , Feuer⸗ Sozietäts⸗Direktion“ beziehungsweise

ro vin zial Feuer Sozietäts⸗Direktor“ an ihre Stelle. Art. 3. Der 5§. 7 der Zusätze vom 2. Juli 1863 (Ges⸗Samml. S. 5) zum revidirten Reglement vom L. September 1857 wird aufgehoben. An seine Stelle tritt folgende Bestimmung:

§z JT. Die näheren Bedingungen, unter welchen die Sozietät die Versicherung der Mobilien gewährt, werden unter Genehmigung des Provinzial ⸗Verwaltungsraths von der Feuer⸗Sozietäts⸗ Direktion fest⸗˖ gesetzt und auf Kosten der Sozietät bekannt gemacht.

Art. 4. Der Zeitpunkt, mit welchem der vorstehende Nachtrag in Kraft tritt, wird von dem Ober⸗Präsidenten festgesetzt und durch die Amts- und Kreisblätter der Rheinprovinz bekannt gemacht.

rovinzial⸗Verwaltungsrathes usendung gegen Insinuations⸗

Landtags⸗Angelegenheiten. Berlin, 16. Januar. In der gestrigen Sitzung des Hauses

der Ab geordneten nahm bei Berathung der Petition, betreffend die Begründung einer Universität in der Stadt Posen, der Minister der geistlichen ze. Angelegenheiten, Dr. Falk, nachdem der Abg. Wegener den Antrag begründet und der Abg. Hennig sich gegen denselben erklärt hatte, das Wort:

Der erste Herr Redner hat Ihnen des Ausführlichen entwickelt, daß diese Frage keine neue, sondern eine solche ist, die vielfältig zur Verhandlung in diesem Hohen Hause gestanden hat oder doch dazu gestellt werden sollte. Es wird mir gewiß erlaubt fein, die Frage so zu übernehmen, wie ich sie thatsächlich gefunden habe, und bei EGin— nahme dieses Standpunktes bin ich auch in der Lage, wenn ich Sie bitte, dem zuletzt gestellten Antrage beizutreten? vollkommen absehen zu können von den politischen Gründen, die sich sehr wohl gegen diesen Antrag geldend machen ließen. Und ebenfalls bin ich in der Lage, absehen zu können von der Frage, ob jede Provinz eine Unixversität haben müsse, und von der welteren Frage, für welche der in Streit befindlichen Städte, Posen oder Bromberg, man sich zu entscheiden habe. Es ist ein Grund, der den Antrag durchaus als einen ungusführbaren charakterisiren läßt; der Herr Abg. von Hennig hat ihn bereits berührt: es fehlen für setzt und meine Herren, da hilft eine Schönfärberei nichts für einige Zeit die Lehrkräfte, um eine neue Universität zu gründen. Die Besetzung der vakanten Stellen ist eine der schwersten Aufgaben, die meinem Ressort gestellt sind, schwer zu lösen, oft kaum zu lösen mit der äußersten Anstrengung und mit der, größesten Mühe. Die Sache steht so, daß die hervorragen⸗ den Männer der meisten Disziplinen zu einem großen Theile ihre Lehrthätigkeit eingestellt haben. Es fehlt und da entscheidet nur die nackte Thatsache nicht blos an ebenbürtigem ausreichendem, sondern überhaupt, an ausreichendem Nachwuchs. Es gilt das nament⸗ lich von den Disziplinen der Theologie, des römischen Rechts, des Kriminalrechts, des Kirchenrechts, der Philosophie, ja, meine Herren, auch der klassischen Philologie. Man bemüht sich im höchsten Maße, die Kräfte nicht blos zu erreichen aus denjenigen Kreisen, auf die man zuerst und naturgemäß angewiesen ist, die deutschen Uniyversitäten, die Blicke sind oft genug weit hinausgelenkt worden über die deut— schen Universitäten, auch über die Universitätskreife überhaupt. und es ist gelungen, eine oder die andere Kraft aus solcheu Kreisen zu ge— winnen. Dieser Thatsache stehe ich gegenüber, und muß außerdem anerkennen, daß das Bedürfniß für die bestehenden Universitäten ein solches ist, was noch reife und große Kräfte fordert. Ich bitte Sie nur, den diesmaligen Etat anzusehen, wie viel neue Professuren darin als durchaus nöthig bezeichnet worden sind. Es ist nicht allein die Gründung der einen Universität, die den letzten Jahren ihre Ent⸗ stehung verdankt, die Universität Straßburg, die diese Verhältnisse herbeigeführt hat. Allerdings ist für vorübergehende Zéit diefe Grün— dung von wesentlichem Einfluß gewesen. Aus den frischeften und kräftigsten Personen des Lehrstandes der Universität hat Preußen di⸗ rekt 13 Männer abgeben müssen, und indirekt durch Befetzung der durch die Straßburger Universität anderweit in Deutschland vakant gewordener Stellen noch vier. Bei einigen ist es mit Mühe gelungen, sie von ihrer patriotischen Aufgabe ,, um ihres engeren Vaterlandes willen. Es sind auch andere Gründe vorhanden. Die Thatsache ist keine neue, daß die Neigung, sich der Universitätslauf— bahn zu widmen, seit langer Zeit eine große nicht war. Man kann absehen von den Gründen, welche das herbeigeführt haben, die That— sache ist da. Ich bin mit Ihnen, meine Herren, auf das Aeußerste bemüht, eine der Quellen zu verstopfen, aus denen dieser Uebelstand fließt. Das Hohe Haus hat für das vergangene Jahr eine sehr wesentliche Summe bewilligt zur Aufbesserung der Gehälter der Uni— versitätelehrer, und ich gebe mich, wie ich hoffe, der begründeten Meinung hin, daß die noch größes Forderung, die in diesem Fahre an das Hohe Haus gestellt ist, ebenfall- Ihre Zustimmung finden werde. = Ich halte es auch für eine meiner nächstliegenden Pflichten, sorg⸗ fältig zu prüfen, wie dem segensreichen Institut der Pripatdocenten aufzuherfen sei AG meine Herren, diese Mittel und andere, die zur Beseitigung der Uebelstände gewählt werden könnten, brauchen, um Erfolg zu haben, Zeit.

Im gegenwärtigen Augenblicke wiederhole ich, ist meiner Meinung nach dieser Umstand allein vollkommen ausreichend, um den Antrag als einen unausführbaren zu charakterisiren, und Sie, meine Herren, zur Ablehnung desselben führen zu müssen.

Nach dem Abg. Dr. Windthorst (Meppen) bemerkte der Staats⸗Minister Dr. Falk:

Der Herr Redner, der soeben gesprochen hat, hat gemeint, der Herr Abgeordnete Witt habe meine Behauptung, daß es an Geld zur Errichtung einer Universität in der Provinz 6 fehle, wiederholt. Ich gin allerdings erstaunt, daß etwas wie⸗ derholt werden kann, was gar nicht gesagt worden ist; denn ich habe von Geld nicht das Geringste gesagt.

Was die Lehrkräfte betrifft, jo bleibe ich bei meiner Behauptung, und insbesondere auch bei der, daß ich die Lehrkräfte suche, wo sie irgend u finden sind, und daß ich Jedem dankbar bin, der mich auf solche Krãfte n, macht, auch dem Herrn Vorredner. Leider aber hat das Mittel, auf das der Herr Abgeordnete mich hingewiesen hat,

nämlich die Streitschriften, die in Bonn gewechsell worden sind, mir

bis zu diesem Augenblicke neue Lehrkräfte nicht gezeigt.

Die Diskussion über die Petition, die Besteuerung der Versicherungsagenten betreffend, leitete der Regierungs⸗ Kommissar, Geh. Finanz⸗Rath Siber, wie folgt, ein:

Meine Herren! Die Ausführungen Ihrer Kommission haben die bisherige Auffassung der Königlichen Regierung über die gesetzliche Be— rechtigung der von den Petenten angefochtenen Bestimmungen der An⸗ weisung vom 4. September 1869 nicht . erschüttern vermocht. Der Antrag Ihrer Kommission beruht in erster Reihe auf der Annahme, daß bei der Anwendung der landesgesetzlichen Bestimmungen über die Besteuerung des Hausirgewerbes die in dem Bundesgejetze getroffenen Begriffsbe⸗ stimmung über den Gewerbebetrieb im Umherziehen dergestalt be—

stimmend sei, daß im Geltungstzereiche des Bundesgesetzes ein Gewerbe betrieb der Hausirsteuer nur in denjenigen Fällen unterworfen werden