1873 / 14 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 16 Jan 1873 18:00:01 GMT) scan diff

ban Nachdem über das Vermögen des Metzgers und Wirthes einrich Fischer dahier der een Konkurs erkannt worden ist, wird Termin zur förmlichen Liquidation der Schulden, worin die Gläubiger . Forderungen unter Vorlegung der deshalbigen Beweis⸗ Stücke bei Strafe der Ausschließung von der Masse anzumelden und zu begründen haben, auf den 10. Februar d. J., Vormittags 9 Uhr C. St., in hiesiges Gerichtslokal anberaumt. Hersfeld, den 7. Januar 1873. Königliches Amtsgericht, Abtheilung II. Schoedde.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen re.

Eisenbahn-Batgillon

Es sollen 158 Paar wildlederne Handschuhe für Unter⸗ affiziere im Wege der öffentlichen Submission beschafft werden. Die Lieferungsbedingungen liegen im Kaserment des Bataillons Baracke 1, Stube 10, zur Einsicht aus.

Die versiegelten Offerten sind bis zum 20. d. an das gedachte Bureau franco einzusenden und denselben entsprechende Proben mit Fabrikstempel und Firma der Einsender versehen, beizufügen. Die Kosten der Zurücksendung der Proben haben die Einsender zu tragen. Unfrankirt oder später eingehende Offerten bleiben unberücksichtigt.

Berlin, den 14. Januar 1873.

Die Bekleidungs. Kommission des Eisenbahn⸗Bataillons.

1291

Auktion, Am Donnerstag, den 39. d. M., Vormittags 1 Uhr, sollen im hiesigen Materialien⸗Magazin⸗Hof, Franzöfische Straße 33be für diesseitige Zwecke nicht mehr verwendbare Materialien als cirea 40 Kilo Gußeisen, 309 Kilo Schmiedeeisen, 130 Kilo Kupfer und Ku ferniederschläge, 7 Kilo Messing, 780 Kilo Zink, 3600. Kilo alter Eisendraht, sowie 8 Sinus Bouffolen, 5 Wecker ohne Relais 1 Manipulator L „Receptor und 30 Blitzableiter fur je 1 Lei⸗ tung öffentlich an den Meistbietenden gegen baare Zahlung verkauft werden. Berlin, den 9. Januar 1873. Kaiserliche Telegraphen⸗

Direktion. Hirsch. Ankauf alter Leinwand.

(185 .

. hu weiße Leinwand, zu Verbandzeugen geeignet, kauft die unter⸗ eie Eskadron, an welche desfallsige Offerten gefälligst zu rich⸗ en sind.

Rathenow, den 14. Januar 1873. Ersatz ⸗Eskadron Brandenburgischen Husaren⸗Regiments Zietensche Husaren) Nr. 3.

iss) Submisssons⸗ Einladung.

Die Lieferung von 1350 frisch gefällten, ungeschälten kiefernen ac n e ne, in Raten von circa 200 Stück wöchentlich, soll . ö. ege der Submission an den Mindestfordernden vergeben

en.

Vie Lieferungsbedingungen können im Bau-Bureau der Telegra— phen⸗Direktion, im Börsengebäude zu Stettin, eingesehen, auch gegen Erstattung der Kopialien in Abschrift mitgetheilt werden.

Die Submittenten wollen ihre Offerten bis zum 16. er., Morgens 10 Uhr, versiegelt und mit der Aufschrift:

Submission auf Lieferung von Telegraphenstangen

an die unterzeichnete Telegraphen⸗Direktion einsenden. Die Eroͤffnung der Offerten findet zu dem angegebenen Termine in Gegenwart der etwa persönlich erscheinenden Sutmittenten statt.

Offerten, welche später eingehen oder den Bedingungen nicht vollständig entsprechen, bleiben unberücksichtigt. Die Auswahl unter den Submittenten wird vorbehalten. Diese bleiben aber 14 Tage an ihre Offerten gebunden.

Stettin, den 11. Januar 1873.

Kaiserliche Telegraphen⸗Direktion.

Februar

lo

Mrfische Eis enhahn.

Bergisch

Wir beabsichtigen, die Anfertigung, Anlieferung und Aufstellung der eifernen Ueberbaue für vier Wegunterführungen und zwei kleinere Brücken auf der Zweigbahn Tinnentrop-Rothemühle im Wege der Submission zu verdingen. .

Zeichnungen und Bedingnißheft liegen in unserm hiesigen Central— Baubüreau zur Einsichtnahme aus, auch sind Abdrücke derselben gegen 6 von dem Büreau⸗Vorsteher, Rechnungsrath Elkemann zu

eziehen. nerbietungen mit der Aufschrift:

„Offerte auf Lieferung eiserner Brücken⸗Ueberbaue für die Zweighahn Finnentrop⸗Rothemühle!n

sind bis zum 4. Februar er., an welchem Tage, Vormittags 11 Uhr, ö. Eröffnung derselben erfolgen wstd, ö und . frei einzureichen. Elberfeld, den 8. Januar 1873. Königliche Eisenbahn⸗Direktion.

M 1806

*

Hannoyersche Stagts Eisenbahn.

Bekanntmachung.

Für die ca. 195. Meilen lange Wasserleitung von Reinhausen bis Göttingen soll die Anlieferung der 1760 Mm. weiten ö Rohre nebst Zubehör mit einem Gesammtgewichte von ca. 10,550 Centner im Ganzen oder in Theilen durch öffentliche Submission ver⸗ geben werden.

Hierzu wird Termin auf

Mittwoch, den 29. Jannar 1873

Vormittags 10 Uhr im Bureau der unterzeichneten Betriebs⸗Inspektion anberaumt.

Offerten and mit der Anfschrift „Submission auf Lie⸗ ferung gußeiserner Rähren für die Wasserleitung nach Bahnhof Göttingen“ versiegelt und portofrei bis zum

vorbengnnten. Termin an mich einzusenden.

Die Lieferungshedingungen und Detailzeichnungen liegen auf hie⸗ sigem Burgau zur Einsicht aus, können äuch gegen Erstattung der Kopialien bezogen werden. (a 1121 / XII.)

Göttingen, den 27. Dezember 1872.

Königliche Eisenbahn⸗Betriebs⸗Inspektion.

Crone.

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

Emissions⸗Beschluß,

betreffend die Ausgabe der vierten Serie Seitens der Inhaher unkündbarer Schuldderschreibungen

der Landeskreditkasse zu Cassel.

Auf Grund der F§. 9 und 11 des Gesetzes vom 25. Dezember 1869, die Landeskreditkasse in Cassel betreffend, soll zufolge Beschlusses des kommunalständischen Ausf usses des Regierungsbezirks Cassel vom 20. Dezember v. J. unter fing, von i gel n m , ue am 27. desselben Monats genehmigten Bedingungen die vierte Serie Seitens der Inhaber unkündbarer Schuldverschreibungen der Landes- kreditkasse im Belaufe von ausgegeben werden. h

I) Die Schuldverschreibungen werden ausgegeben in Stücken:

von 10090 Thalern Lit. A 21 500 , . B. 1 200 I) 1 C. n 1990 n / D. Dieselben lauten auf den Inhaber, können aber' * langt fre n stellt werden Gergl. 5. 2 des Gesetzes . t Inhaber, r auf Verlangen auf den Namen geste erden (vergl. 5. 22 de esetzes vom 25. Juni 1332 die Errichtung einer Landeskreditkasse betreffend. z z . 2 w Schuldverschreibungen werden zu vier He ent jährlich in halbjährlichen, je am 1. März und 1. September fälligen inst. Dieselben können Seitens der Inhaber überhaupt nicht, Seitens der Landeskreditkasse aber nur in dem Falle der zu bewirkenden Amortisation, Oder Joweit dieselben aus dem Verkehr zurückgezogen werden sollen (s. unten Ziffer 4 fig), gekündigt werden. 3) Die Schuldverschreibungen werden allmählig je nach dem für die Ausleihnng eintretenden Bedarf ausgegeben. Die Verwen— dung derselben, oder, im Falle deren durch die Landeskreditkasse im Voraus hbesorgten Verkaufs, des Erlöses derfelben, darf, unbeschadet des Rechts vorübergehender Belegung nach Vorschrift des 5. 13 des Gesetzes vom 25. er, . 1869, nur zum Erwerb hypothekarischer Forde⸗ rungen in der Höhe des Nominalbetrages der dazu verwendeten Schuldverschreibungen stattfinden. ,

4 Alljährlich kommt min dest ens derjenige Betrag der ausgegebenen Schuldverschreibungen zur baaren Einlösung, welcher in dem ,, Kalenderjahre auf die mittelst derselben gewährten Darlehen durch ordentlichen oder außerordentlichen Kapitalabtrag baar ingegangen ist.

Der ordentliche Kapitalabtrag der gedachten Darlehen ist mindestens auf ein Prozent zu bestimmen.

. 5) Die Einlösung der Schuldverschreibugen erfolgt auf Grund vorhergehender Ausloosung mittelst Kündigung nach Ablauf einer sechsmonatlichen Kündigungsfrist (vergl. S§ę. 16. und 18 des Gesetzes vom 25. Dezember 1869). ö 6) Behufs der zerloosung ist die von der Direktion zur Einlösung bestimmte Summe von derselben in thunlichst gleichem Verhält- nisse anf die verschiedenen Litera's der ausgegebenen Schuldverschreibungen, unter Mitberuͤcsichtigung der im Laufe des Fa hres als Kapital⸗ w n fuel Stücke (vergl. unten Ziffer 8, einzutheilen und die Stückzahl zu bestimmen, welche von jeder Litera auszuloosen und zu ist.

Q. Ueber die Verloosung der zu kündigenden Nummern der verschiedenen Litera's ist ein notarielles . Bekanntmachung über erfelgende Kündigungen ist nicht nur in dem „Amtsblatte der Königl. Regierung zu Cassel, im Deutschen e , n m, . . , zu , ö

; Die gekündigten uldverschreibungen werden nach Ablauf der Kündigungsfrist zum vollen Nenn 8 Gesete . 3. ge e s g f gungsfrist zum nnwerth ausgezahlt (vergl. 5. 18 des „Die Verxloosung tritt ein, sobald in dem vorausgehenden Kalenderjahre die Ausgabe der diese vierte Serie von einer Million Thaler bildenden Schuldyerschreibung vollendet ist: bis dahin erfolgt die jährliche Einziehung der nach . Bestimmungen Giffer einzulösenden Schuldverschreibungen mittelst Aufkaufs aus freier Hand. K 8) . k werden . 43 k 3 . n n gn 2. die mittelst der ersteren gewährten Darl 1m Aar jowohl bei deren gänzlicher Abtragung, als auch bei abschlägkichen Zahlungen, einschließlich der ti ö mäßigen Kapital-Abträge, jederzeit zum Nennwerthe in Zahlung genommen. . 5 . n, , Auch ist es gestattet, den , halbjährlichen Kapital⸗Abtrag und eine ,, Stückzahlung in einer Summe 3 Schuldverschreibungen zum Nennwerthe zu zahlen; dagegen ist selbstverständlich die Herauszahlung eines Üeberschusses auf letztere ässig.

Die solchergestalt an die Landeskreditkasse zurückgelangten Schuldversckreibungen werden, ebenso wie di iff i ück⸗

gezahlten Schuldverschreibungen, vernichtet. . 56 öh ö. . K assel, am 3. Januar 1873.

138

Protokoll aufzunehmen. sondern auch

Die Direktion der Landeskreditkasse.

Harnier.

ö. Emissions⸗Beschluß,

betreffend die Ausgabe der fünften Serie Seitens der Juhaber unkündbarer Schuldperschreibungen der Landeskreditkasse zu Cassel.

Auf Grund der zs. 8 und 11 Des Gesetzs vom 25, Desemher 1869, die Landeskredittafse in Gassel betreffend, soll zufolze B w . Del 84 . . 6 . . en ben ö 8 7 E schlusses des kommunalständischen Ausschusses des Regierungsbezirks Cassel vom 26. Dezember v. J. unter folgenden, von . e Fräsidenten am 27sten dess. Monats genehmigten Bedingungen die fünfte Scrie Seitens der Inhaber unkündbarer Schuldverschreibungen der

Landeskreditkasse im Belaufe von 9 9 . einer Million Thaler ausgegeben werden.

I) Die Schuldverschreibungen werden ausgegeben in Stücken: von 1000 Thalern Lit. ö. 500

jn, 200 . 100 ; Dieselben lauten auf haber, k ; 68 igen duf den N ==, Tikcselben lauten auf den Inhaber, können aber auf Verlangen auf den Namen gestellt werden (vergl. 5. 22 des Gesetzes 23. Juni ö , ,, . Tandeskreditkasse betr.). 3 . ,

eers' Dis Schuldverschreibungen werden zu vier Und einem halben Prozent jährlich in halbjährlichen, je am 1. Sep- tember fälligen Raten verzinst. ; ö. VJ ö Dieselben können Seitens der Inhaber überhaupt nicht, Seitens der Landeskreditkasse aber nur in dem Falle der zu bewirkenden Amortisation, Oder oweit dieselben aus dem Verkehr zurückgezogen werden sollen (s. unten Ziffer 4 flg.) gekündigt werden. ö 3 Die Schuldyverschreibungen werden allmählich je nach dem für die Ausleihung eintretenden Bedarf ausgegeben. Die Verwendung derselben, oder, im Falle deren durch die Landes kreditkasse im Voraus besorgten Verkaufs, des Erlöses derselben, darf, unbeschadet des Rechts vorübergehender Belegung nach Verschrift des S. 13 des Gesetzes vom 25. Dezember 1869, nur zum Erwerb hypothekarischer Forderungen in der Höhe des Nominalbetrages der, dazu verwendeten Schuldverschreibungen stattfinden.

4 Alljährlich kommt min dest ens derjenige Betrag der ausgegebenen Schuldverschreibungen zur baaren Einlösung, welcher in dem 1 Kalenderjahre auf die mittelst derselben gewährten Darlehen durch ordentlichen oder außerordentlichen Kapitalabtrag baar egangen ist. ; . Der. ordentliche Kapitalabtrag der gedachten Darlehen ist mindestens auf ein Prozent zu bestimmen.

ö 5) Die Einlösung der Schuldverschreibungen erfolgt auf Grund vorhergehender Ausloosung mittelst Kündigung nach Ablauf einer sechsmonatlichen Kündigungsfrist (vergl. s§. 16 und 18 des Gesetzes vom 2östen Dezember 1869.

ö. 9) Behufẽs der Verloosung ist die von der Direktion zur Einlösung 3 Summe von derselben in thunlichst gleichem Verhält⸗ nisse auf die verschiedenen Litera 's der ausgegebenen Schuldverschreibungen, unter itberücksichtigung der im Laufe des Jahres als Kapitalabtrag el fe n gken Stücke (bergl. unten Ziffer 8) einzutheilen und die Stückzahl zu bestimmen, welche von jeder Litera auszuloosen und zu

39 Ueber die Verlsosung der zu kündigenden Nummern der verschiedenen Litera's ist ein notarielles Protokoll aufzunehmen. ; Die Bekanntmachung über erfolgende Kündigungen ist nicht nur in dem Amtsblatte“ der Königlichen Regierung zu Cassel, sondern auch im . en en, n,, ö. Königlich , . Staats⸗Anzeiger“ zu bewirken.

. le getundigten Schuldverschreibungen werden nach Ablauf der Kündigungsfrist zum vollen Nennwerth a 5 Gesetzes 23 4 ö . 1869). 3 . JF

ie Verloosung tritt ein, sobald in dem vorausgehenden Kalenderjahre die Ausgabe der diese fünfte Serie von einer Million Thaler bildenden Schuldverschreibungen vollendet ist; bis dahin erfolgt die jährliche Einziehung der nach vorstehenden Besti i einzulösenden Schuldverschreibungen mittesst Aufkauf aus freier Hand. . ö . ,, a . 8 . i n n,, ö gn , all 5 n, ,, . . die mittelst der ersteren gewährten Darlehen und zwar sowohl bei deren gänzlicher Abtragung, als auch bei abschläglichen Zahlungen, einschließli i zplan⸗ mäßigen Kapitalabträge, jederzeit zum Nennwerthe in Zahlung kgenpmen n. J ,

. Auch ist es gestattet, den tilgungsplanmäßigen halbjährlichen Kapitalabtrag und eine außerordentliche Stückzahlung in einer Summe 3 , zum Nennwerthe zu zahlen; dagegen ist felbstverständlich die Herauszahlung eines Ueberschuffes auf

k zulg lig. . . ö ; (

Die fil c eergeftalt an die Landeskreditkasse zurückgelangten Schuldverschreibungen werden, ebenso wie die nach Ziffer 4 bis 7 zurück

gezahlten Schuldverschreibungen, vernichtet. Cassel, am 3. Januar 1873. . . ö.

Die Direktion der Landeskreditkasse.

SHarnier.

Verschiedene Bekanntmachungen.

Bekanntmachung. Die Kreis⸗Thierarzt⸗Stelle des Kreises chlochau, mit welcher neben dem Gehalt . Remuneration 2 Hsrlich 1090 Thlr. aus Kreis Kommunglmittesn verhunden, ist erledigt.

Bekanntmachung. Die Kreis⸗Wundarzt⸗Stelle des Kreises

8 Lyg, mit dem Wohnsttze des Inhabers in dem Kirchorte Borozyrrer, . 2 4 ö ene, a. Qualifizirte Bewer⸗ ch. . ung hund er werden aufgefordert, sich unter Einreichung i isse i

He beh. Thierãrʒte fordern wir hierdurch auf, sich unter Ein⸗ 8 Wochen bei uns zu melden. Das i . 6 . 3 n l mer ln, 6 i . bei . . . ö been ir ig 200 Thaler. Gumbinnen, den bewerben. M erder, den 4 Januar 1873. Königliche 8. Januar Königliche Regierung, Abthei . egierung, Abtheilung des Innern. Schaffrinski. k. ; e,. k

1

Exxtra⸗Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

M 1M. Donnerstag, den 16. Januar

1873.

E

d

Lum Berliner Börsen- Courszettel des Reichs- und Staats- Anzeigers.

Bereits seit längerer Teit haben wir monatlich mehrere statistische Zusammenstellungen über die deutschen und preussischen Eisenbahnen und die deutschen Banken, so wie vierteljährlich

TLebersichten über die in Folge des Gesetzes vom 11. Juni 1870 entstandenen Aktien- und Kommandit-Gesellschaften auf Aktien veröffentlicht.

In Anknüpfung daran ist gegenwärtig auf mehrfach uns gegebene Veranlassung die Abfassung von statistischen Zusammenstellungen in Angriff genommen, welche die Gesammtverhältnisse

derjenigen Banken, Eisenbahnen und Industrie-Gesellschaften, deren Effekten an der Berliner Börse gehandelt werden, übersichtlich darstellen. iese statistischen Vebersichten, welche auf Grund der uns vorliegenden Statuten, Bekanntmachungen und sonst publizirten Nachrichten abgefasst sind, haben den Zweck, eine thatsächliche Aus—

D kunft über die einschlägigen Verhältnisse zu gewähren und somit zur Erläuterung der in dem Courszettel des Reichs- und Staats-Anzeigers aufgefüährten Effekten zu dienen.

Publikationen mit der Uebersicht der Banken, lassen jetzt die Eisenbahnen und demnächst die Industrie-Gesellsehaften folgen.

Wir begannen die Reihe der

Um die betreffenden Uebersichten, deren Abdruck periodisch sich wiederholen wird, stets vollständig korrekt zu erhalten, ersuchen wir die betheiligten Verwaltungen, uns etwaige Verãnderungen

sofort mitzutheilen und werden wir denselben zu diesem Jwecke die betreffenden Uebersichten direkt zugehen lassen.

II. Die Eisenbahnen.

(Eingeklammerte Dividenden bedeuten Bauzinsen.) . Appoints Name der Bahn Sitz Betrag und und der Effecten- Gattung. Emission.

Zins- Cours

(Grõsse Dividenden

der Stucke.

termin. in

Zinsfuss.

Concessionsjahr. isss is60 is ol8y: .

Zins-

Garantie.

Zahlstelle ö

Zinsen u. Dividenden

in Berlin

Bemerkungen.

oo Thlr. 9/o do.

do.

200 T. 1 5.2. 100,

5.2. 100, 225.100,

2750009 Th. 1800000 ,

1000000, 900000,

Aachen-Mastricht. Stamm-Actien... Aachen 1846. do. do. Priorit. Act. I. Em. do.

do. do. do. do. do. do.

tx C 1

do. II. Em. do. III. Em.

do. do.

83

Doll. Oso

O0

Alabama u. Chattanooga. Prioritãten Staat Alabama 1868. 4725000 . 100 D.

FI. ol

300 FIS. Ihlr. 0

. Wien. 1001.

Albrechtsbahn. Prioritäts-Actien ; Altenburg 1870.

Altenburg- Leitz. Stamm · Friorit. Act.

735000 Ih.

Sp. Thlr. Thlr. FI. Holl. o/, FI. oo do. Thlr. 9/0 do.

do.

do.

do.

6150099 , 100 Spec. 6500009. 5.1091. looo 00 FI. I0O00FI.H. 3507000 F. Oe. 200 FICM. 3507000 219 26390000. M. 125 Rl. M. 4500000R. 125,

50000009 1Ih. 100. 1100000 , 100

100,

Altona 1843. do.

Amsterdam 1836.

Teplitz 1856.

Altona-Kiel. Stamm-Actien...... do. Prioritãts-Actien I. u. . Em. Amsterdam-Rotterdam. Stamm-Actien Aussig- Teplitz. Stamm- Act. (abgest.) do do. do. (nene) do. Baltische Eisenbahn. Stamm -Actien Petersburg 1868. do. do. Priorit.· Actien do.

Bergisch- Märkische Stamm- Actien Elberfeld 1844. do. do. Prior. I. Ser. do.

do.

11 S* 153

162

ik G & , · .

do. do.

do. do. ; J ? 100

Litt. B 10.5.2. 100.

Litt. C

do.

do. do. do.

do. do. do. do. do. do. do. do.

do. do.

do. Aachen-Düsseld. Prior. I. Em. do. do. II. Em. do. do. III. Em.

Dũsseld. Ezlberf. Prior. I. Ser.

II. Ser.

I. Ser.

II. Ser.

10.5.2. 100. 200, 200 100, 100, 100. 100, 100,

do. do. do. do. do. do. do.

do.

Dortmund-Soest. do. Hess. Nordb. Prd. Wilh. Priorit.

Ruhrort - Crefeld-Kr.- Gladbacher Prior. I. Ser.

do. do.

do.

do. 200,

do. II. Ser. do. III. Ser.

do. do. do. do. do. do. Berlin- Anhalt. Stamm- Actien (abgest.) Berlin 1839.

do. do. (neue) .. do.

do. Priorit. Actien do.

do. do. I. u. II. Em. do.

do. do. do.

Berlin- Dresden. Stamm-Actien Berlin 1872. Berlin 1864.

Litt. B

Berlin- Görlitz. Stamm-Actien ....

200. 100,

10.5.2. 100. 200 5.2. 100, 200,

10.5.2. 100.

do. do.

do. Berlin 1845.

do.

do.

do.

Berlin 1870.

Stamm- Prior. Actien j do. Prioritãts-Actien.

do ; do. itt. B Berlin- Hamburg. Stamm- Actien... j do. Prior. Actien I. Em.

do. do. II. Em. do. do. III. Em.

Befliner Nordbahn. = Stamm-Actien ... do. Stamm Prior. Act.

do.

w —w—— w T C L CO

Berl. Potsd. Magd. Stamm- Actien- do. Priorit. Litt. A n. B do. do. Litt. . do. do. Litt. D.

Cr . .

** 1

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1

8 *

Diskonto-Gesellsch. do.

Feig & Pinkus.

S. Bleichrõder. Volkmar & Bendix.

S. Bleichröder. do.

S. Simonson. S. Bleichrõder. do. Richter & Co. do.

Dis konto-Gesellsch. do.

do.

S. Bleichrõder. Diskonto-Gesellsch. do. do. Hauptkasse . Rehn. do. do. do. do.

Dis konto-Gesellsch. do. do. do.

Hauptkasse d. Bahn. do. do. do.

Berliner Bank. do.

Gesellschafts kasse. do.

do. do.

Privathahn. Amort. : seit 1858 mit ½. Verloos.: Juli auf

2. Januar.

do. Amort. : seit 1860 mit 3 υ. Verloos.: Juli auf

2. Januar.

do. Amort. : seit 1868 mit 4500 jährl.: Verloos.

Januar u. Juli auf Juli u. 2. Januar.

Ueber Amortisation ist nichts bekannt gegeben.

Actien m. Num. über „4720 sind ungültig.

Der Coupon v. 1. Juli wurde nicht eingelöst.

Privathahn.

Privathahn. Es existiren auch 635,000 Thlr.

Stamm- Actien, fär die bisher kein Cours

notirt wird.

Privatbahn.

Privathahn.

Privatbahn.

Privatbahn.

4007½ Einzahlung.

Privathahn.

Amort.: V nebst ersparten Zinsen. Ver-

loosung: 1. Juli auf 2. Januar.

Privatbahn unter Staatsverwaltung seit 1850.

Amort.: von 1855 60: 10, seitdem z 0ν.«

Verloosung: Juli auf 2. Januar.

Amort. : J. Em. 1855 —- 690: 1 0υ, seitdem SoM,

Verloosung Juli auf 2. Jannar.

Amort.: II. Em. 1860 u. 61: 10, seitdem

Yo. Verloosung: Juli auf 2. Januar.

Amort. : aus dem Reinertrag der Ruhr-Sieg-

bahn über 380½ bis zur Höhe von oo.

Verloosung: Juli auf 2. Januar.

Amortisation und Verloosung wie vorige.

Amort.: mit Fo. Verloos.: Juli auf 2. Jan.

Amort. : seit 1866 mit oυ., Verloos.: Juli auf

2. Januar.

Amort. : seit 1869 mit υί. Verloos.: Juli auf

2. Januar.

Amort. soll 1873 bis zur Höhe von 83,000

Thlr. jãhrlich durch Ankauf bewirkt werden.

Amort. : beginnt 1875 mit E oυί,. Verloosung:

Juli auf 2. Januar.

Amort. : seit 1854 mit FG. Verloos.: Juli

auf 2. Januar.

Amort. : seit 1856 mit o). NVerloos.: Juli

auf 2. Januar.

Amort. : seit 1858 mit EM. Juli auf 2. Januar.

Amort. : seit 1852 mit mindestens 10, 0090 Thlr. jährlich. Verloosung: Juli auf 2. Januar.

Amort.: seit 1855 mit o., Verloos.: Juli auf 2. Januar.

Amort. : seit 1860 mit auf 2. Januar.

Amort.: seit 1861 mit P . auf 2. Januar.

Amort. beginnt 1880 mit 20 000 Thlr. j

Verloos.:

Verloos.:

Verloos.:

seit 1853 mit o. Verloos.:

Januar.

seit 1856 mit M.

Januar.

Amort.: seit 1858 mit Koι . auf 2. Januar.

Privatbahn.

Amort. : auf 2.

Amort. auf 2.

Verloos.:

Verloos.:

med.

Ver-

Amort. : seit 1843 mit 1 υ. Verloos.: März auf 1. Juli.

Amort. : seit 1858 resp. 61 mit Eo. loosung: med. März auf 1. Juli.

Amort. : seit 1867 mit Po.. Verloos.: med. März auf 1. Juli.

Privatbahn, deren Bau soeben in Angriff ge- nommen wird.

Privatbahn, d. durch Concessionserweiter. er- mächtigt ist, d. Linien Görl-Reichenb., Zit- tau, Weisswasser- Musk. u. a. auszuführen.

Amort. : seit 1870 mit oυ. Verloos.: April auf 1. Juli. .

Amort. : o. Verloos.: April auf 1. Juli.

Privathahn.

Amort. : seit 1848 mit Fo. Verloos.: April auf 1. Juli.

Amort. : seit 1849 mit EC. auf 1. Juli.

Amort. beginnt 1875 mit Fo. April auf 1. Juli.

Pri vatbahn, noch im Bau. Die Eröffnung kleiner Strecken ist für 18373 in Aussicht genommen.

Diese Actien sind noch nicht vollgezahlt; weitere Einzahlungen erfordert die Di- rection nach Bedürfniss.

Privatbahn.

Verloos.: April

Verloosung:

Amort. : J Prox. Verloos.: Ende De- Amort. : beginnt 1873 mit scember auf 1. Juli.

Amortisirt 1846: I Proz.

Prox.