2 Vachdem über das Vermögen des Metzgers und Wirthes einrich Fischer dahier der fer g. Konkurs erkannt worden ist, wird Termin zur förmlichen Liquidation der Schulden, worin die Gläubiger ihre Forderungen unter Vorlegung der deshalbigen Beweis⸗ Stücke bei Strafe der Ausschließung von der Masse anzumelden und zu begründen haben, auf den : 10. Februar d. J., Vormittags 9 Uhr C. St., in hiesiges Gerichtslokal anberaumt. dersfeld, den 7. Fanuar 1573 Königliches Amtsgericht, Abtheilung II. Scho ed de.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛe.
Eisenhahn⸗Vataillon.
Es sollen 158 Paar wildlederne Handschuhe für Unter⸗ offiziere im Wege der öffentlichen Submission ff werden. Die Lieferungsbedingungen liegen im Kaserment des Bataillons Baracke 1, Stube 10, zur Einsicht aus.
Die versiegelten Offerten sind bis zum 20. d. an das gedachte Bureau franco einzusenden und denselben entsprechende Proben mit
abrikstempel und Firma der Einsender e,. beizufügen. Die osten der Zurücksendung der Proben haben die Ein ender zu tragen. Unfrankirt oder später eingehende Offerten bleiben unberücksichtigt.
Berlin, den 14. Januar 1873.
Die Bekleidungs. Kommission des Eisenbahn⸗Bataillons.
129
Auktion, Am Donnerstag, den 39. d. M., Vormittags U Uhr, sollen im hiesigen Materialien⸗Magazin Hof, Französische Straße 330 für diesseitige Zwecke nicht mehr verwendbare Materialien als cirea 40 Kilo Gußeisen, 309 Kilo Schmiedeeisen, 1360 Kilo Kupfer und . Kilo Messing, 780 Kilo Zink, 3600 Kilo alter Eisendraht, sowie 8 Sinus Bouffolen, 5 Wecker ohne Relais 1 Manipulator, IL „Receptor und 30 Blitzableiter fur je 1 Lei⸗ . . 2. , ,. . . ihn, verkauft erden, Berlin, den 9. Januar 1873. Kaiserliche Telegraphen⸗ Direktion. Hirsch. . e.
iss) Ankauf alter Leinwand. Alte weiße Leinwand, zu Verbandzeugen geeignet, kauft die unter⸗ äh Eskadron, an welche desfallsige Offerten gefälligst zu rich⸗ en sind. Rathenow, den 14. Januar 1873. Ersatz⸗Esk adron Brandenburgischen Husaren⸗Regiments SZietensche Husaren) Nr. 3.
2j Submisffons- Einladung.
Die Lieferung von 1350 frisch gefällten, ungeschälten kiefernen Telegraphenstangen, in Raten von circa 200 Stück wöchentlich, soll e, . ege der Submission an den Mindestfordernden vergeben
Die Lieferungsbedingungen können im Bau⸗-Bureau der Telegra⸗ phen⸗Direktion, im Börsengebäude zu Stettin, eingesehen, auch gegen Erstattung der Kopialien in Abschrift mitgetheilt werden.
Die Submittenten wollen ihre Offerten bis zum 165. Februar er,, Morgens 10 Uhr, versiegelt und mit der Aufschrift:
Submission auf Lieferung von Telegraphenstangen
an die unterzeichnete Telegrgphen⸗-Direktion einsenden. Die Eroͤffnung der Offerten findet zu dem angegebenen Termine in Gegenwart der etwa persönlich erscheinenden Submittenten statt.
Offerten, welche später eingehen oder den Bedingungen nicht vollständig entsprechen, bleiben unberückfichtigt. Die Auswahl unter den Submittenten wird vorbehalten. Diese bleiben aber 14 Tage an ihre Offerten gebunden.
Stettin, den 11. Januar 1873.
Kaiserliche Telegraphen⸗Direktion.
9]
Eisenhahn.
Anlieferung und Aufstellung
Bergisch Rar fe
Wir beabfichtigen, die Anfertigung, der eifernen Ueberbaue für vier Wegunterführungen und zwei kleinere Brücken auf der Zweigbahn Tinnentrop-⸗Rothemühle im Wege der Submission zu verdingen
Zeichnungen und Bedingnißheft liegen in unserm hiesigen Central⸗ Baubüreau zur Einsichtnahme aus, auch sind Abdrücke derselben gegen
e, . von dem Büreau⸗Vorsteher, Rechnungsrath Elkem ann zu eziehen.
nerbietungen mit der Aufschrift: „Offerte auf Lieferung eiserner Brücken⸗Ueberhaue
für die Zweighahn Finnentrop⸗Rothemühlen sind. bis zum 4. Februar er., an welchem Tage, Vormittags 11 uhr, die Eröffnung derselben erfolgen witd, versiegelt und porto⸗ frei einzureichen. Elberfeld, den 8. Januar 1873. Königliche Eisenbahn⸗Direktion.
M 1806
hannonersche Stunt Cisenhahn.
Bekanntmachung.
„ Für die ca. 14 Meilen lange Wasserleitung von Reinhausen bi
gate ei soll die Anlieferung der 170 n ,
Rohre nebst Zubehör mit einem Gesammtgewichte von a' 10,650 er im Ganzen oder in Theilen durch öffentliche Submission ver—
geben werden. Hierzu wird Termin auf
Mittwoch, den 29. Jannar 1873
; Vormittags 10 Uhr im Bureau der unterzeichneten Betriebs ⸗Inspektion anberaumt.
Offerten ind mit der Aufschtift ‚Suhmission auf Lie— fernng gußeiserner Röhren für die Wasserleitung
nach Bahnhof Göttingen“ versiegelt und portofrei bis zum vorbenannten Termin an mich einzusenden.
Die Lieferungs bedingungen und Detailzeichnungen liegen auf hie⸗ sigem Bureau zur Einsicht aus, können auch gegen Erftattung der Kopialien bezogen werden. (a 1121 / XI.
16 en, . Dezember 1872. e Königliche Eiserhahn Betriebs nspektion
r one.
Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.
Emissions Beschluß betreffend die Ausgabe der vierten Serie Seitens der Inhaber mnkündbarer Schuldverschreibungen der Landeskreditkasse zu Cassel.
Auf. Grund der SS. 9 und 11 des Hesetzes vom 25. Dezember 1869, die Landeskreditkasse in Cassel betreffend, soll des kommunalstandischen Ausf usses deg Regierungsbezirks Cassel vom W. Dezember v. J. 21 fin l. 3 6. i e , ne am 27 desselben Monats genehmigten Bedingungen die viert? Serie Seitẽng der Inhaber unkündbarer Schuldverschreibungen der Landes-
kreditkasse im Belaufe von einer Million Thaler ausgegeben werden. I) Die Schuldverschreibungen werden ausgegeben in Stücken:
von 1909 Thalern Lit. A. 7 500 . . B. C. D
138
200 ö ö 100 ö ö. ; Dieselben lauten auf den Inhaber, ks . re g . Wicselben lauten auf den Inhaber, können aber auf Verlangen auf den Namen gestellt werden (vergl. 8. 22 s 23. Juni 1832 die Errichtung einer Landeskreditkasse , z ö. 9 . 3. . Schuldverschreibungen werden zu vier Prozent jährlich in halbjährlichen, je am 1. März und 1. September fälligen ö Die elben können Seitens der Inhaber überhaupt nicht, Seitens der Landeskreditkasse aber nur in dem Falle der zu bewirk Amortisation, Oder loweit dieselben aus dem Verkehr zurückgezogen werden sollen 9. unten m 4 flg.), gekůndigt 6 . 3) Die Schuldverschreibungen werden allmählig je nach dem für die Ausleihnng eintretenden Bedarf ausgegeben. Die Verwen⸗ dung derselben, oder, im Falle deren durch die Landeskreditkasse im Voraus . Verkaufs, des Erloͤses derselben, darf, unbeschadet des Rechts vorübergehender Belg ung nach Vorschrift des 5. 13 des Gesetzes vom 25. Dezember 1869, nur zum Erwerb hy ern g. Forde⸗ rungen in der Höhe des ominalbetrages der dazu verwendeten Schuldverschreibungen stattfinden. — 4 Alljährlich kemmt min dest ens derjenige Betrag der ausgegebenen Schuldverschreibungen zur baaren Einlösung, welcher in dem . Kalenderjahre auf die mittelst derselben gewährten Darlehen durch ordentlichen oder außerordentlichen Kapitalabtrag b aar ch 3 , n e n . . . zu bestimmen. ; R Tie Kinlösung der Schuldverschreibugen erfolgt auf Grund vorhergehender Ausloosung mittelst Kündi i sechsmonatlichen Kündigun sfrist Gwergl. §§. 16. und 18 des Gesetzes vom 25. , 1869). P 6 Behufs der zerloosung ist die von der Direktion zur Einlösung bestimmte Summe von derselben in thunlichst gleichem Verhält= nisse anf die verschiedenen Litera 's der ausgegebenen Schuldverschreibungen, unter Mitberüͤcksichtigung der im Laufe des Jahres als Kapital⸗ , Stücke (vergl. unten Ziffer 8, einzutheilen und die Stückzahl zu bestinimen, welche von jeder Litera auszuloofen und zu I ueber die Verloosung der zu kündigenden Nummern der verschiedenen Litera's ist ein notarielles Protokoll aufzunehmen . Die Bekanntmachung über erfolgende Kündigungen ist nicht nur in dem „Amtsblatte der Königl. . zu ir sondern auch im Deutschen e mn, , . e ne. e er ,, . zu bewirken. Die gekündigten Schuldverschreibungen werden nach Ablauf der Kündigungsfrist voll Gesches . 3 . . s . g f gungzsfrist zum vollen Nennwerth ausgezahlt (vergl. 5. 18 des ; ie Verloosung tritt ein, sobald in dem vorausgehenden Kalenderjahre die Ausgabe der diese vierte Serie von einer Million Thaler bildenden Schuldverschreibung vollendet ist: bis dahin erfolgt die jährliche Einziehung der nach vo tehenden Besti i einzulösenden Schu ldverschreibungen mittelst Aufkaufs aus freier Hand. ö . 1 ö ö Darlehen 8) 26 k werden . 42 . 3 . ö , auf die mittelst der ersteren gewährten Darl — un ar sowohl bei deren gänzlicher Abtragung, als auch bei abschläglichen Zahlungen, ei ießli i . mäßigen , n,. . zum . in rh g genommen. . 5 k . gestattet, den tilgungsplanmäßigen halbjährlichen Kapital-Abtrag und eine außerordentliche Stückzahlung in einer Sumn r fn fr Schuldverschreibungen zum . zu zahlen; dagegen ist selbstverständlich die . 3 i gn auf . - Die solchergestalt an die Landeskreditkasse zurückgelangten Schuldverschreibungen werden, ebens ie di i i ück⸗ gezahlten Schuldverschreibungen, vernichtet. ffe⸗ ö ö ö ö M Cassel, am 3. Januar 1873.
Die Direktion der Landeskreditkasse.
Harnier.
lis Emissions⸗Beschluß,
betreffend die Ausgabe der fünften Serie Seitens der Juhaher mnkündbarer Schuldverschreihungen der Landeskreditkasse zu Cassel.
Auf Grund der s§. 9 und 11 des Gesetzes vom 25. Dezember 1869, die Landeskreditkasse in Cassel betreffend, soll = schlusses des kommunalständischen Ausschusses des Regierungsbezirks Kaffel vom XV. Dezember . 3 . von . ö jräsidenten am 27sten dess. Monats genehmigten Bedingungen die fünfte Serie Seitens der Inhaber unkündbarer Schuldverschreibungen der
andeskreditkasse im Belaufe von 9 9 einer Million Thaler ausgegeben werden.
I) Die Schuldverschreibungen werden ausgegeben in Stücken: von 1000 Thalern Lit. A ). 500 2 1 B. 1) 200 2 . C. . ö . Dieselben lauten auf den Inhaber, können aber ö Verlangen auf . Namen gestellt werden (vergl. 5. 22 des Gesetzes 66 . . t ö 1 / * . P . 9 23. Juni 852 die Errichtung einer Landeskreditkasse betr.). ; . 2) Die Schuldverschreibungen werden zu vier und einem halben Prozent jährlich in halbjährlichen, je am 1. März und 1. Sep-
tember falligen . verzinst. „ Dieselben können Seitens der Inhaber überhaupt nicht, Seitens der Landeskreditkasse aber nur in dem Falle der zu bewirkend Amortisation, Oder oweit dieselben aus dem Verkehr zur cgezogen werden sollen (s. unten Ziffer 4 flg.) gekündigt . ; . 2 3) Die Schuldverschreibungen werden allmählich je nach dem für die Ausleihung eintretenden Bedarf ausgegeben. Die Verwendung derselben, oder, im Falle deren durch die Landeskreditkasse im Voraus be sorgten Verkaufs, des Erlöses derselben, darf, unbeschadet des Rechts vorübergehender Belegung nach Verschrift des 5§. 13 des Gesetzes vom 25. Dezember 1869, nur zum Erwerb hypothekarischer Forderungen in der Höhe des Nominalbetrages der, dazu verwendeten Schuldverschreibungen stattfinden. Alljährlich kommt min dest ens derjenige Betrag der ausgegebenen Schuldverschreibungen zur baaren Einlösung, welcher in dem . Kalenderjahre auf die mittelst derselben gewährten Darlehen durch ordentlichen oder außerordentlichen Kapitalabtrag b aar egangen ist. . . 34 6 * . , n,, ö. ist , 6 hin i zu bestimmen. . 2) Die Einlösung der Schuldverschreibungen erfolgt auf Grund vorhergehender Ausloofung mittelst Kündigung nach Ablauf ei sechsmonatlichen Kündigungfrist vergl. S8. 16 und 18 des Gesetzes vom Zösten Dezember n ö ,,, . 6) Behufs der Verloosung ist die von der Direktion zur Einlösung bestimmte Summe von derselben in thunlichst gleichem Verhält⸗ nisse auf die verschiedenen Litera s der ausgegebenen Schuldverschreibungen, unter Mitberücsichtigung der im Laufe des Jahres als Kapitalabtrag ern fen Stücke (pergl. unten Ziffer 8) einzutheilen und die Stückzahl zu bestimmen, welche von jeder Litera auszuloosen und zu . Ulber die Verloosung der zu kündigenden Nummern der verschiedenen Litera's ist ein notarielles Protokoll aufzunehmen. Die Bekanntmachung über erfolgende Kündigungen ist nicht nur in dem Amtsblatte“ der Königlichen Regierung zu Cassel, sondern auch im . c , . 9. gt n iglich 6 Siedle dunn ger. zu 3 ; Die gekündigten Schuldverschreibungen werden na lauf der Kündigungsfrist zum vollen Nennwert ö . 2 . 26 verde f gungsfrist 3 h ausgezahlt (ergl. 5. 18 des ie Verloosung tritt ein, sobald in dem vorausgehenden Kalenderjahre die Ausgabe der diese fünfte Serie von einer Million Thaler bildenden Schuldverschreibungen vollendet ist; bis dahin erfolgt die jährliche Einziehung der nach vorstehenden ĩ i einzulösenden Schu lxverschreibungen mittelst Aufkaufz aus freier n. label . . , ,, He 8) ö. n n,, ö e ö in i r gen e die mittelst der ersteren gewährten Darlehen zwar sowohl bei deren gänzlicher Ahtragung, als au ei a äglichen Zahlungen, einschließli i = mãßigen . ,,. 24 me, , in Zahlung . . . , , e, (luch ist es gestattet, den tilgungsplanmäßigen halbjährlichen Kapitalabtrag und eine außerordentliche Stückzahlung in einer Summe en, n, mr f eren, zum Nennwerthe zu zahlen; dagegen ist fahre fler isn, die Herauszahlung 2. lleber schuffe⸗ auf ; i
Die jolchergestalt an die Landeskreditkasse zurückgelangten Schuldverschreibungen werden, ebenso wie die nach Ziffer 4 bis 7 zurũck⸗
gezahlten Schuldverschreibungen, vernichtet. Cassel, am 3. Januar 1873.
Die Direktion der Landeskreditkasse.
Sarnier.
Berschiedene Bekanntmachungen. Bekanntmachung. Die Kreis⸗Wundarzt⸗Stelle des Kreises
Lyck, mit dem Wohnsttze des Inhabers in dem Kirchorte Borozyrrer,
Schlochau, mit wel
, Die Kreis⸗Thierarzt⸗Stelle des Kreises Schl — zer nehen dem Gehalt eine Remuneration von sährlich 100 Thlr. aus Kreis⸗Kommunalmitteln verbunden, ist erledigt. Qualifizirte Thierärzte fordern wir hierdurch auf, sich unter Ein— reichung ihrer Zeugnisse innerhalb 6 Wochen bei uns um die Stelle z bewerben. Marienwerder, den 4 Januar is73. Königliche egierung, Abtheilung des Innern. Schaffrins ki.
woselbst sich eine Apotheke befindet, ist erledigt. Qualifizirte Bewer⸗
ber werden aufgefordert, sich unter Einreichung ihrer Jeugnssfe in
8 Wochen bei uns zu, melden. Das ficirte Einkommen der Stelle
aus Staatsfonds beträgt jährlich 200 Thaler. Gumbinnen, den
8. Januar 1873. n , egierung, Abtheilung des Innern. raun.
43 1M.
zum Deutschen Reichs⸗l
Extra⸗Beilage nzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
Donnerstag, den 16. Januar
1873.
R ———
Lum Berliner Börsen- Courszettel des Reichs- und Staats- Anzeigers.
Bereits seit längerer Zeit haben wir monatlich mehrere statistische Zusammenstellungen über die deutschen und preussischen
Vebersichten über die in Folge des Gesetzes vom 11. Juni 1870 entstandenen Aktien- und Kommandit- Gesellschaften auf Aktien veröffentlicht.
In Anknüpfung daran ist gegenwãärti egebene Veranlassung die Abfassung von statistischen Zusammenstellungen in Angriff genommen, welche die Gesammtverhältnisse
auf mehrfach uns
Eisenbahnen und die
derjenigen Banken, Eisenbahnen und Industrie- Gesellschaften, deren Effekten an der Berner Börse gehandelt werden, übersichtlich darstellen. Diese statistischen Lebersichten, welche auf Grund der uns vorliegenden Statuten, Bekanntmachungen und sonst publizirten Nachrichten abgefasst sind, haben den Zweck, eine thatsächliche Aus-
kunft über die einschlägigen Verhältnisse zu gewähren und somit zur Erlänterung der in dem Courszettel des Reichs- und Staats-Anzeigers aufgeführten Effekten zu dienen.
Publikationen mit der Vebersicht der Banken, lassen jetzt die Eisenbahnen und demnächst die Industrie-Gesellschaften folgen.
Um die betreffenden Uebersichten, deren Abdruck periodisch sich wiederholen wird, stets vollständig korrekt zu erhalten, sofort mitzutheilen und werden wir denselben zu diesem Jwecke die betreffenden Uebersichten direkt zugehen lassen.
s — ᷣ— r — —
Name der Bahn und Effecten- Gattung.
Sit z und
Coneessionsjahr.
II.
Die
Eigen banhnem.
(Eingeklammerte Dividenden bedenten Bauzinsen.)
Appoints ( Grõsse
der Stũcke.)
Betrag der Emission.
Dividenden
1868 1859 1870 1871
Zinsfuss.
9
Zins-
termin.
Cours
deutschen Banken, so wie vierteljährlich
Wir begannen die Reihe der
ersuchen wir die betheiligten Verwaltungen, uns etwaige Veränderungen
Zins-
in Garantie.
Zahlstelle
für Zinsen u. Dividenden in Berlin
Bemerkungen.
Aachen-Mastricht. — Stamm-Actien ... do. do. Priorit. Act. I. Em.
do. do. do. do. II. Em.
do. do. do. do. III. Em.
Alabama u. Chattanooga. — Prioritäten
Albrechtsbahn. — Prioritäts-Actien .- Altenburg- Leitz. — Stamm- Priorit. Act.
Altona-Kiel. — Stamm-Actien...... do. Prioritäts-Actien I. u. IH. Em. Amsterdam-Rotterdam. — Stamm-Actien Aussig- Teplitz. — Stamm-Act. (abgest.) do do. do. (neue). Baltische Eisenbahn. — Stamm - Actien do. do. Priorit. · Actien
Bergisch Närkische Stamm- Actien .-. do. do. Fri n,,
do. do.
do.
do.
do.
do.
do.
do.
do. Aachen-Düsseld. — Prior. J. Em. do. do. II. Em.
do. do. III. Em.
Dũsseld. Elberf. Prior. I. Ser. do. do. II. Ser.
Dortmund-Soest. do. I. Ser. do. do. II. Ser.
Ness. Nordb. Prd. Wilh. Priorit. Ruhrort-Crefeld-Kr.- Gladbacher Prior. I. Ser.
do. do. do. IH. Ser.
do. do. do. II. Ser.
Berlin. Anhalt. Stamm- Actien sabgest.) do. do. (neue) .. do. Priorit.·Actien do. do. I. u. II. Em. do. do. Litt. ..
Berlin- Dresden. — Stamm-Actien
Berlin-Görlitz. — Stamm-Actien ...
Stamm- Prior. Actien
Prioritãts - Actien .
. do ; 46. Lit.
Berlin- Hamburg. — Stamm- Actien...
9 do. Prior. Actien I. Em.
do. do.
do.
II. Em. do. do. II. Em. Befsiner Nordbahn. Stamm- Actien... . Stamm · Frior. Act. ner , mr, ,
do. Litt -s do. Litt. D..
Aachen 1846. do.
do. do.
Staat Alabama 1868.
wien. Altenburg 1870.
. 1843. o. Amsterdam 1836. Teplitz 1856. do. Petersburg 1868. do.
Elberfeld 1844. do. do.
Berlin 1839. do. do. do. do. Berlin 1872.
Berlin 1864.
do. Berlin 1845. do.
do. do. Berlin 1870. do. Berlin 1837. do. do. do.
2007. 5.2. 100,
5.2. 100, 225. 100,
2750099 Th. 1800000 ,
1000000 , 900000,
Nꝛ2ö5000 Dl. 1000D.
300 EIB. 1001.
100 8pec . 5.100 T. I000 FI. H. 3507000 F. Qe. E00 FICM. 3507009. 2190 263900900. M. 125 Rl. M. 4500000. 125,
50000000 Ih. 1007. 1100000 , 100,
100,
100,
10.5.2. 100.
200, 100,
10.5.2. 100. 200 5.2. 100, 200, 10.5.2. 100.
1
112612
3
1 .
*
w — 17
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r C O m , r m
* g- .
Di K L O D CO .= 233
.
7 Thlr. O/o
Doll. Oo
FI. o IMhlr. Oo
Sp. Thlr. Thlr. /o FI. Holl. o FI. o/o do.
do.
do. do.
do.
Dis konto-Gesellsch.
Feig & Pinkus.
S. Bleichrõder. Volkmar & Bendix.
S. Bleichröder. do.
S. Simonson. S. Bleichrõder. do. Richter & Co. do.
Dis konto-Gesellsch. do.
do.
do.
do.
do.
do.
do.
do.
do.
do.
do.
do.
do.
do.
do.
do. S. Bleichrõder. Diskonto- Gesellsch. do. do. Hauptkasse d. Pahn. do. do. do. do.
Diskonto-Gesellsch.
Hauptkasss d. Bahn. do.
do.
do. Berliner Bank.
do. Gesellschafts kasse. do.
do. do.
do. Amort. : seit 1868 mit 4500 jährl.:
Privatbahn. do. Amort. : seit 1858 mit 3 ½. Verloos.: Juli auf
2. Januar.
do. Amort. : seit 1860 mit cυς,. Verloos.: Juli auf
2. Januar. Verloos. Januar u. Juli auf Juli u. 2. Januar.
Ueber Amortisation ist nichts bekannt gegeben.
Actien m. Num. über „4720 sind ungültig. Der Coupon v. 1. Juli wurde nicht eingelöst.
Es existiren auch 635,000 Thlr. Stamm- Actien, für die bisher kein Cours notirt wird.
Privatbahn. Privatbahn.
Privatbahn. Privatbahn. Privatbahn. Privatbahn.
M, Einzahlung.
Privatbahn. Amort. : io b nebst ersparten Zinsen. Ver-
loosung: 1. Juli auf 2. Januar.
Privatbahn unter Staatsverwaltung seit 1850. Amort.: von 1855 — 69: 1 0, seitdem c.
Verloosung: Juli auf 2. Januar. Amort. : J. Em. 1855 — 60: 1 0υά, seitdem o, Verloosung Juli auf 2. Januar. Amort.: II. Em. 1860 u. 61: 10, seitdem Foo. Verloosung: Juli auf 2. Januar. Amort.: aus dem Reinertrag der Ruhr-Sieg- bahn über 39 o½ bis zur Höhe von oo. Verloosung: Juli auf 2. Januar. Amortisation und Verloosung wie vorige. Amort.: mit o. Verloos.: Juli auf 2. Jan. Amort. : seit 1866 mit S oυο, Verloos.: Juli auf 2. Januar. Amort. : seit 1869 mit cυ6. Verloos.: Juli auf 2. Januar. Amort. soll 1873 bis zur Höhe von 83, 000 Thlr. jãhrlich durch Ankauf bewirkt werden. Amort. : beginnt 1875 mit oυ. NVerloosung: Juli auf 2. Januar. : seit 1854 mit Fo. Verloos.: Juli 2. Januar. ; seit 1856 mit oυ. Verloos.: Juli Januar. ; seit 1858 mit Fo. Verloos.: Juli 2. Januar. Amort. : seit 1852 mit mindestens 10,000 Thlr. jührlich. Verloosung: Juli auf 2. Januar. Amort.: seit 1855 mit o,. Verloos.: Juli auf 2. Januar. Amort.: seit 1860 mit Po auf 2. Januar. Amort.: seit 1861 mit o/. Verloos.: auf 2. Januar.
Amort. beginnt 1880 mit 20000 Thlr. j
Verloos.:
Verloos.:
Amort. : seit 1853 mit *oso. auf 2. Januar.
Amort.: seit 1856 mit R oυ. auf 2. Januar.
Amort. : seit 1858 mit oo. auf 2. Januar.
Privatbahn.
Verloos.:
Verloos.:
Amort.: seit 1843 mit 10. Verloos.:
März auf 1. Juli.
Amort.: seit 1858 resp. 61 mit g cι. loosung: med. März auf 1. Juli.
Amort. : seit 1867 mit Po . Verloos.:
März auf 1. Juli.
Privatbahn, deren Bau soeben in Angriff ge- nommen wird.
Privatbahn, d. durch Concessionserweiter. er- mächtigt ist, d. Linien Görl-Reichenb., Zit- tau, Weisswasser- Musk. u. a. auszuführen.
Amort.: seit 1870 mit P oυάηC,. Verloos.: April auf 1. Juli. .
Amort.: P o½. NVerloos.: April auf 1. Juli.
Privathahn.
Amort. : seit 1848 mit Po. Verloos.: April auf 1. Juli.
Amort. : seit 1849 mit R υC. Verloos.: April auf 1. Juli.
Amort. beginnt 1875 mit o. Verloosung: April auf 1. Juli.
Privathahn, noch im Bau. Die Eröffnung kleiner Strecken ist für 1373 in Aussicht genommen.
Diese Actien sind noch nicht vollgezahlt; weitere Einzahlungen erfordert die Di- rection nach Bedürfniss.
Privathahn.
Amort. : 3 Pro. Verloos.: Ende De-
Amortisirt 1346: 3 Prox.
Amort. : beginnt 1873 mit seember auf 1. Juli. Proꝛ. .