nach Vorschrift beendet war, wurden die Kirchthüren auch fũr die Gemeinde geöffnet. Mit Sr. Majestãat dem Kaiser und König erschienen Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzen Carl, Fried⸗
rich Carl, Albrecht und Alexander in großer Generalsuniform, mit dem Bande des Schwarzen Adler⸗Ordens, Se. Königliche ee der Prinz Adalbert in der Admiralsuniform und Se. öͤnigliche Hoheit der Erbgroßherzog von Mecklenburg⸗ Schwerin, ebenfalls mit dem Bande des Schwarzen Adler⸗Ordens, nachdem Se. Königliche Hoheit vorgestern investirt worden war, und Se. Königliche Hoheit der Prinz Wilhelm von Württemberg, wãhrend die General ⸗Feldmarschãlle, Commandirenden Generale u. s. w. sich schon vorher in der Königlichen Empore versammelt hatten.
Ihre Majestät die Kaiserin und Königin nahm mit Ihren Königlichen Hoheiten der Prinzessinnen des Königlichen Hauses in der untern Königlichen Loge Platz. Der Sängerchor stimmte sofort die große Liturgie an, und der Hof⸗ und Divisionsprediger Rogge las die Epistel des 1. Sonntags nach Epiphan, Epistel Paulus an die Römer 12. V. 1— 12, und legte dann den 22. Vers des 11. Kapitels derselben Epistel seiner Weihebetrachtung zu Grunde: „Darum schaue die Güte und den Ernst Gottes, den Ernst an denen, die gefallen sind. Die Güte aber an Dir, sofern Du an der Güte bleibst, sonst wirst auch Du — 2 werden!“ Nachdem der ergreifende Gottesdienst mit dem Te Deum, dem allgemeinen Gebet und dem Segen be⸗ endet war, begaben sich die Deputationen, welche den größten Theil der Kirche in beiden Stockwerken eingenommen hatten, durch die Breite Straße, in welcher eine Chaine von Mannschaften des 1. Garde⸗Regiments zu Fuß gebildet war, nach dem Lustgarten und nahmen vor dem Marstall, der Truppen⸗Aufstellung ge⸗ genüber, ihre Plätze ein. Alle Offiziere und die Mannschaften derselben, waren Ritter des Eisernen Kreuzes beider Klassen. Als Se. Majestãt der Kaiser und König, begleitet von den Königlichen Prinzen, den Feldmarschällen und der ganzen Generalität, vor der Mitte dieser Deputationen erschienen, wobei auf besonderen Befehl die in Parade stehenden Truppen nur das Gewehr aufnahmen, aber nicht präsentirten, sprachen Allerhöchstdeiselben mit weit vernehmlicher Stimme:
„Ich habe die Vertreter Meiner ganzen Armee um Mich versam⸗ melt, damit sie Zeugen sein möchten, wie die durch den Heldenmuth aller ihrer Truppentheile eroberten Fahnen unseres Feindes an heiliger Stätte zu dauerndem Gedächtniß aufgestellt werden. Daß es gerade an dieser Stätte geschieht, beweist, daß wir Gott die Ehre geben, der uns auserwählt, so Großes vollbringen zu sollen. Allen hier Versam⸗ melten aber spreche Ich wiederholt Meinen tiefgefühlten Königlichen Dank aus für den Heldenmuth, die Tapferkeit, Hingebung und Aus— dauer ohne Gleichen, mit welcher Meine Armee in Verbindung mit Meinen Verbündeten Siege erkämpft, die von Erfolgen gekrönt wurden, welche für ewige Zeiten auf den Tafeln der Geschichte verzeichnet blei⸗ ben werden.“
Nach Beendigung dieser Anrede wendeten Sich Se. Maj e⸗ stät der Kaiser und König zu dem, die Parade kom⸗ mandiren General und befahlen, daß die Truppen die Honneurs mit dreimaligem Hurrahruf machen sollten, und als dies ge⸗ schah, wendeten Sich Se. Majestãt wieder gegen die Front der Deputationen, als Beweis und Hindeutung, daß dieser Ehren⸗ beweis ihnen gelten solle.
Hierauf folgte ein Vorbeimarsch der paradirenden Truppen vor Sr. Majestäͤt und den hinter Allerhöchstdenselben stehenden Deputationen. Die Offiziere der Deputationen begaben sich nun in den Marmorsaal des Schlosses zu einem Dejeuner, an wel⸗ * auch der Königliche Hof und die ganze Generalität Theil nahm.
Bevor Se. Majestät den Saal gegen 2 Uhr verließen, ergrif⸗ fen Allerhöchstdieselben das Glas und riefen mit lauter über den ganzen Saal und die zahlreiche Versammlung erschallender Stimme:
„Auf das Wohl Meiner ruhmreichen und siegreichen Armee, der Sie, als deren Vertreter, Meinen Königlichen Gruß und Dank brin⸗ gen werden.“
Der Feldmarschall Graf v. Wrangel erwiderte diesen Ab⸗ schiedsgruß mit einem Hoch auf Se. Majestät den Kaiser und König, in welches die Anwesenden begeistert einstimmten.
— Bei dem Bundesamt für das Heimathwesen stehen für morgen folgende Termine an:
1) Drtsarmenverband des Gutsbezirks Klein⸗Beeren contra Ortsarmenverband Luckenwalde. 2) Ortsarmenverband Düssel⸗ dorf contra Ortsarmenverband Crefeld. 3) Landarmenverband Alt⸗Pommern contra Ortsarmenverband Stettin. 4) Ortsarmen⸗ verband Cüstrin contra Ortsarmenverband Schützensorge. 5) Ortsarmenverband Studa contra Ortsarmenverband Neumark. 6) Ortsarmenverband Berlin contra Ortsarmenverband Elbing. 7) Ortsarmenverband Pyritz contra Ortsarmenverband Berlin. 8) Ortsarmenverband Danzig contra Ortsarmenverband Klein⸗ Böl kau ) Ortsarmenverband Harburg contra Ortsarmenverband Wolterdingen.
— In der heutigen (29.) Sitzung des Hauses der Ab⸗ geordneten, welcher am Ministertisch der Minister der geist⸗ lichen 3c. Angelegenheiten Dr. Falk und einige Regierungs⸗ Kommissare beiwohnten, machte der Präsident von Forckenbeck die Mittheilung, daß folgende Porlagen Seitens der Staats⸗ regierung an das Haus gelangt seien: 1. von den Ministern des Innern und des Handels ein Entwurf über eine Abänd— rung der Wegegesetzgebung in der Provinz Hannover; 2. vom Minister des Innern ein Entwurf über die Theilung des Krei⸗ ses Beuthen und 3. von demselben Minister eine Vorlage über die Verfassung der Amts und Landes ⸗Kommunalverbände in den Hohenzollernschen Landen, sowie 4. eine Vorlage über die Betheiligung von Beamten an Erwerbsgenossenschaften. — Ein Schreiben des Justizministers, welches anfragt! ob gegen den in Tanten erscheinenden „Boten für Stadt und Land“ wegen der in zwei Nu.mmern enthaltenen Beleidigungen des Hauses der Ab⸗ geordneten das gerichtliche Verfahren eingeleitet werden soll, wurde der Geschäftsordnunge - Kommission überwiesen. I
Das Haus trat sodann in die erste Berathung des Gesetz⸗ entwurfs über die kirchliche Dis ziplinargewalt und die Errichtung des Königlichen Gerichtshofs für kirchliche Angelegenheiten. (S. Nr. 8 d. Bl.) Gegen die Vorlage sprach zuerst der Abg. Holtz, welcher meinte, daß durch sie die Verfassung sowie das Leben der katholischen und evangelischen Kirche untergraben werde. Der Abg. Jung trat in längerer Ausführung für die Vorlage ein, wonächst bei Schluß des Blattes der Abg. v. Gerlach gegen die Vorlage sprach. Er hob besonders hervor, daß das Abstraktum „Staat“ an Stelle der Religion gesetzt werden solle.
— In dem Reskripte vom 13. Dezember 1833 (v. Kamptz
ein Anspruch auf Diäten⸗ und Reisekostenvergütigung für ihre Mitwirkung bei der Setzung von Merkpfählen nicht ustehe, weil jedes Geschäft, welches einem Landrathe von der
egierung übertragen worden, für ihn ein Dienstgeschäft sei, deffen Ausführung, sofern es nicht mit Reisen außerhalb des Kreises verbunden ist, ohne Entschädigung für den Reisekosten⸗ aufwand bewirkt werden müsse. Die Minister für die land⸗ wirthschaftlichen Angelegenheiten und des Innern haben diesen Grundsatz auch noch gegenwärtig für maßgebend erachtet, da bei den Geschäften der Kreisvermittelungsbehörden und bei den Expropriationen für bergbauliche Zwecke die Stellung des Land⸗ raths eine wesentlich andere sei, als bei der Setzung von Merk⸗ pfählen, wo er als Kommissarius der Landespolizeibehörde vor⸗ wiegend das öffentliche Interesse wahrzunehmen habe, die Re⸗ skripte vom 27. Oktober 1868 und 14. April 1869 daher auch eine analoge Anwendung auf Wasserstandsregulirungen nicht finden können. Ebenso unzutreffend sei die Bezugnahme auf das Reskript vom 25. Mai 1869, wodurch den bei der Setzung von Merkpfählen zugezogenen Bautechnikern, deren Thätigkeit und Stellung bei diesen Geschäften von denjenigen des Landraths völlig verschieden sei, das Liquidiren von Diäten und Reise⸗ kosten gestattet istt⸗
Sachsen. Dresden, 18. Januar. Die Zweite Kam⸗ mer brachte im weiteren Verlaufe ihrer gestrigen Sitzung die Berathung der Resultate des Vereinigungsverfahrens über den Volksschul⸗Gesetzentwurf nicht zu Ende. Diejenigen Beschlüffe, welche als Konsequenz der zu den 5§5. 6 und 7 gefaßten Be⸗ schlüsse gelten, wurden mit wechselnden Majoritäten, welche je⸗ doch nirgends zwei Drittel der Anwesenden erreichten, aufrecht erhalten. Ebenso wurde bei §. 16 der frühere, von der Ersten Kammer abgelehnte Beschluß der Kammer, wonach die Einrich⸗ tung der Lehrerbildungsanstalten durch Gesetz zu regeln ist, mit weniger als Zweidrittel⸗Majorität aufrecht erhalten. Nachdem über den Vereinigungsvorschlag zu dem von dem Besetzungs⸗ recht der Lehrerstellen handelnden 5. 19 zwei Redner, die Ab⸗ geordneten Riedel und Oehmichen, gesprochen hatten, wurde auf Antrag des Abgeordneten Dr. Biedermann die Sitzung nach nahezu sechsstündiger Dauer vertagt.
In ihrer heutigen Sitzung führte die Kammer die gestern
abgebrochene Berathung zu Ende. Eine Debatte fand nur über den Vereinigungsvorschlag zu 8. 19 statt. Gegen diesen Vor⸗ schlag sprach u. A. der Referent Dr. Panitz, welcher die Auffassung bekämpfte, als ob mit der Annahme dieses Vorschlags von der Ersten Kammer ein wesentliches Zugeständniß gemacht worden sei. Seitens der Regierung wurde vom Kultus⸗Minister Dr. von Gerber der Vereinigungsvorschlag dringend zur Annahme empfohlen. Er bezeichnete denselben als eine glückliche, im ma⸗ teriellen Interesse der Lehrerschaft dringend zu wünschende Lösung. Nur in diesem Interesse, nicht als Machtgewinn, nehme die Regie⸗ rung das ihr zugedachte Recht an. Der Minister hob die That⸗ sache hervor, daß schon zur Zeit eine Menge kleiner Gemeinden mit der Bitte um einen Lehrer sich an das Ministerium wen⸗ deten. Er bestritt, daß der Vorschlag die Lehrer zu Staatsbe⸗ amten mache und, einer Aeußerung eines Referenten gegenüber, daß er die Centralisation einer BSmnipotenz des Staates auf dem Gebiet des geistigen Lebens anbahne. Wenn man freilich der Regierung von vornherein das Mißtrauen entgegenbringe, daß sie das ihr zugedachte Recht zu Gunfsten einer einseitigen Richtung ausüben werde, 5 sei keine Verständigung möglich. — Die Debatte, zu der sich noch zahlreiche Redner gemeldet hatten, wurde durch die Annahme eines Schlußantrags beendet. Der Referent Dr. Panitz erklärte, das Gesetz würde bei größerem Entgegenkommen der Regierung zu Stande gekommen sein; wenn sich die Regierung nicht der Nothwendigkeit bewußt bleibe, Füh⸗ lung mit der Majorität der Zweiten Kammer zu behalten, sei kein Fortschreiten der i g möglich. Der Staats⸗Minister Dr. von Gerber verwahrte die Regierung nochmals mit Be⸗ stimmtheit gegen den Vorwurf mangelnden Entgegenkommens; eine Grenze, über die sie mit ihren Zugeständnissen nicht hinausgehen könne, habe sie sich freilich ziehen müssen. Der Vereinigungsvorschlag wurde mit 40 gegen 36 Stimmen abgelehnt. — Bel den folgenden Paragraphen wurden die vorlie⸗ genden Vereinigungsvorschläge mit wechselnden Majoritäten an⸗ genommen, die als Konsequenzen der zu den S§. 6 und 7 ge⸗ faßten Beschlüsse geltenden Beschlüsse ebenso, aber nirgends mit Zweidrittelmajoritãt, aufrecht erhalten. Der von der Ersten Kammer angenommene, anfangs von der Deputation zur An⸗ nahme empfohlene Antrag, die Regierung zu ermächtigen, bei der Schlußredaktion des Gesetzes dem Mangel an Uebersichtlich⸗ keit und Handlichkeit abzuhelfen, wurde mit 40 gegen 35 Stim⸗ men abgelehnt. Zum Schluß der Sitzung rief eine Anfrage des Abg. Dr. Biedermann an die Regierung über das fernere Schicksal des Schulgesetzes und der damit zusammenhängenden Gefetze noch eine kurze und lebhafte Debatte hervor. Dr. Bieder⸗ mann und ein zweiter Redner der Linken hielten es für unmög⸗ lich, daß die Regierung das Gesetz, auf 5. 92 der Verfassungs⸗ Urkunde gestützt, publiziren werde; sie müsse, meinte der erste Redner, das Gesetz zurückziehen, oder die Kammer auflösen. Von der Rechten trat der Abg. Günther dieser Auffassung ent⸗ gegen, und der Abg. Sachße deduzirte aus der Verfassung die Verpflichtung der Regierung. das Gesetz zu publiziren. Der Staats⸗Minister Dr. v. Gerber hatte schon vorher erklart, daß die Frage nach dem weiteren Schicksal des Gesetzes eine Frage sei, die sich aus der Verfassung von selbst beantworte. — 19. Januar. Der Ministerial Direktor Geheimrath Dr. Weinlig, Vorstand der Abtheilung für Ackerban, Gewerbe und Handel im Ministerium des Innern und Direktor des statistischen Bureaus, ist nach längerer Krankheit in der vorigen Nacht gestorben.
Württemberg. Stuttgart, 18. Januar. Die Zweite Kammer beendigte heute die Berathung des Einführungs⸗ gesetzentwurfs zum Reichsgesetze über den Unterstützungswohnsitz und nahm die Gesetzvorlage über die Todeserklärung der seit dem Kriege 1870 — 71 vermißten Militärpersonen an.
Baden. Mannheim, 15. Januar. (Bad. L.⸗Iig.) Bezüglich des Städtetag es haben 46 Städte ihre Zustim⸗ mung erklärt; das Oberland wünscht die Abhaltung des Tages in der Mitte des Landes. Der Antrag, daß zunächst die Vertreter der Städte Karlsruhe, Freiburg, Lahr, Offenburg, Pforzheim, Bruchsal, Durlach, Baden, Rastatt, Konstanz berufen werden sollen, um wegen Bestel⸗ lung eines Ausschusses das Nöthige vorzubereiten und das für Letzteren nöthige Material zu beschaffen, wurde angenommen. Dem. Ausschusse wird ag der Beschluß über den Antrag (Müllheim), einige Verwaltungsbeamte beizuziehen, vorbehalten.
SHessen. Darmstadt, 18. Januar. Die gestern ausge⸗
Ann. Bd. I7. S. 881) ist ausgesprochen, daß den Landräthen
gebene Nr. 2 des Großherzoglichen K gierungsblatts enthält u. A.
68 und 69 des Forststrafgesetzes vom 4. Februar 18357 erwãhn⸗ ten bisherigen Maße in das Metermaß betreffend vom 14. De⸗ zember 1872; ferner eine Bekanntmachung Großherzoglicher . und Hofmusik⸗Direktion, die Organisation der Groß⸗ erzoglichen . eater⸗ und Hofmusik⸗Direktion betreffe. d. Oldenburg, 17. Januar. Das Gesetzblatt veröffentlicht ein Gesetz für das Herzogthum Oldenburg vom 2. Januar 1873, betreffend Abänderung der Regierungs- Bekanntmachung vom 22. April 1845, betreffend Berechnung der für Dienstreisen der Aemter zu leistenden Vergütung; ferner Finanzgesetz für die Jahre 1873, 1874 1875 vom 3. Januar 1873 und Gesetz für das Herzogthum Oldenburg vom 10. Januar 1873, betreffen Neue Bestinimungen zum Gesetze vom 3. April 1855, betreffend 2 Unterrichts und Erziehungswesen im Herzogthum Olden⸗ urg.
Sachsen⸗Altenburg. Altenburg, 18. Januar. Der Herzog Bernhard von Sachsen⸗Weimar nebst Prin⸗ zessin-Tochter sind gestern auf hiesigem Residenzschlosse zum Besuch eingetroffen und werden morgen Sonntag wieder abreisen.
Lübeck, 18. Januar. Der Senat publizirt eine Verord⸗ nung, die Anmeldung der Flußschiffe und deren
Ladung, sowie der Flöße und deren Bestandes be⸗ treffend, vom 15. Januar.
Desterreich⸗ Ungarn. Wien, 18. Januar. Ungarischen Blättern zufolge wird der Allerhöchste Hof in Folge der anhal⸗ tend günstigen Witterung noch bis Ende Januar in Gödöllö verbleiben und erst dann — falls bis dahin kein plötzlicher Witterungswechsel eintritt — nach Ofen übersiedeln.
. — Die „Wiener Abendpost“ veröffentlicht an der Spitze ihres Blattes folgende Erklärung; „Die Mittheilungen einiger Blätter über die Details der a n n, , insbeson⸗ dere über die Vertheilung der Zahl der Abgeordneten auf die einzelnen Länder und Wahlgruppen, haben in den letzten Tagen mannigfache Beunruhigung hervorgerufen. Wir sind in der Lage zu versichern, daß diese Angaben vielfach irrig sind und daß erst die im Reichsrathe einzubringende Vorlage über die Wahlreform das richtige Bild der von der Regierung beabsich⸗ tigten Vertheilung der Abgeordnetensitze gewähren wird.“
Pesth, 18. Januar. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Unterhauses nahm die Berathung des Budgets ihren Anfang. Nach dem Berichterstatter Szell nahm der Finanz⸗Mi⸗ nister Kerkapoly das Wort und erklärte in einer längeren, von der Kammer beifallig aufgenommenen Rede, daß er mit der Uebertragung einzelner Rechnungsposten aus dem Extraordina⸗ rium in das Ordinarium einverstanden sei. Das vorhandene Defizit sei den großen Ausgaben und den Investitionen zuzu⸗ schreiben. Wenn diese einmal beendigt seien, sei eine baldige Aufbesserung der finanziellen Verhältnisse des Landes sicher zu k da das Uebel nicht so bedeutend sei, wie es dargestellt werde.
— Die auf heute anberaumte Konferenz der Deak⸗ partei ist auf morgen vertagt.
Schweiz. Bern, 16. Januar. Das bereits erwähnte Schreiben des Präsidenten des Staatsraths des Can⸗ tons Genf an den Bundesrath hat folgenden Wortlaut:
ö ; Genf, 12. Januar.
Gekreue, liebwertheste Eidgenossen. Wir haben seiner Zeit Ihr geehrtes Schreiben vom 22. August v. J mit dem Proteste des Msgr. Agnozzi gegen das Gesetz über die religiösen Genossenschaften und gegen unsern Beschluß vom 29. Juni erhalten; in jüngster Zeit theilen Sie uns das neueste diplomatische Aktenstück mit, in welchem der gleiche Prälat gegen unsere Beschlüsse vom 20 September und gegen die Naßregeln protestirt, die wir behufs Reorganifation des durch die Demission des Bischofs Marilley für den Kanten Genf in einem wahren Zustand von Anarchie gerathenen katholischen Kultus zu treffen beabsichtigen. Wenn wir auf diese Kundgebungen des Repräsentanten einer fremden Macht nicht zu antworten für gut fanden, so geschah dies nicht aus Mangel an Gründen, sondern weil wir diese Intervention des heiligen Stuhles für ein so anma—⸗ ßendes Attentat auf, die Unabhängigkeit unseres souveränen Stagtes hielten, daß uns w die würdigste Antwort schien. Daß wir uns jetzt aber die Mühe nehmen, dieses Stillschweigen zu brechen, geschieht nur, um unsererseits gegen den Hirtenbrief zu protestiren, mittelst welchem der heilige Vater von unseren Kanzeln herab unsern latholischen Mitbürgern ihr Verhalten in den inneren Angelegenheiten unseres Landes vorschreibt. Was die Proteste des Nuntius betrifft, haben wir uns begnügt, dieselben einfach ad acta zu legen, was wir Ihnen hiermit zur Kenntniß bringen.
⸗ Im Namen des Staatsraths: Der Präsident Moise Vautier.“
. Frankreich. Paris, 17. Januar, Der Kriegs⸗Mi⸗ nister hat in der chislehurster Angelegenheit ein zweites Schreiben an den Marschall Mac Mahon gerichtet. Dasselbe trägt das Datum vom 13. und lautet: ö Ich bin benachrichtigt worden, daß Offiziere, welche der Kaiser—= lichen Garde angehörten, bei Gelegenheit des Todes Napoleons III. einen Trauerflor an ihren Degen geheftet haben. Ich bitte Sie, diese Sf fiziere daran zu erinnern, daß die offizielle Trauer allein dem mili⸗ tärischen Gebrauche, gemäß den am Degen getragenen Trauer flor ge stattet, und daß die Familien- oder Herzenstrauer (deul de famille ou de egeur) cf und allein durch einen Flor am Arm angedeutet wird. Da diese letztere Kundgebung augenscheinlich die einzige ist, welche die von der Nationalversammlung gegen Napoleon III. ausge- sprochene Absetzung den in Rede stehenden Offizieren gestattet, so wer⸗ den Sie begreifen, ich zweifle nicht daran, daß Sie den Flor am Degen zu unterdrücken haben werden. Ich bitte Sie in allen Fällen, in dieser Hinsicht die strengste Ausführung des Reglements sichern zu wollen. Ich habe die Ehre ꝛc.
E. de Cissey.
— Das „Avenir National“ meldet:
„Die Subkommisston des obersten Kriegsraths hat ihre Arbeiten über die Erweiterungen der Befestigungen von ri vollendet und wird dieselben nächstens dem Kriegs⸗ Minister vorlegen, worauf dieser von der Nationalversammlung die nöthigen Geldmittel zur Ausführung des Projekts verlangen wird. — Am Montag wird Herr d' Audiffret⸗Pasquier die Ver⸗ nehmung des General⸗Intendanten hinsichtlich des Materials der Arsenale beginnen. Die Lieferungskommission hat schon mehr als 700 Berichte über diese Angelegenheit erhalten. — Seit einigen Tagen machen die Zöglinge von St. Eyr topo— graphische Studien und Terrginaufnahmen in der Umgebung des Mont Valerien von Montretout bis Malmaison und Bougival.
— Die Armeeorganisations⸗Kommission hat den Antrag Pire angenommen, dahin gehend, den jungen verhei⸗ ratheten Leuten zu gestatten, als einsährige Freiwillige zu dienen. — Mittelst Dekrets des Präsidenlen der Republik vom 10. d. M. ist der Abbs Turinez zum Bischof von Tarentaise in Savoyen ernannt worden. Versailles, 18. Januar. (W. T. B.) Die Natio⸗
ein Gesetz, die Abänderung der in den Artikeln 19, 58, 61,
nalversammlung beschäftigte sich in der heutigen Sitzung
86: 2660 Thlr. Hierzu Summa Kap. 95: 6470 Thlr, mithin über⸗
fast ausschließlich mit der Interpellation des Deputirten Lespi⸗ nasse, welche fordert, daß der Minister des Innern dahin wirke, daß die stãdtischen Wahlkörper und die Gemeindevertretungen die Gesetze achten. Der Minister entgegnete, daß er schon Schritte in dieser Richtung gethan habe und fügte hinzu, daß er den Gesetzen Gehorsam verschaffen werde, so lange er Minister sei. Die einfache Tagesordnung wurde abgelehnt und beschlossen, jm Vertrauen auf die Festigkeit des Ministers des Innern zur Tagesordnung überzugehen. Sodann wurde der letzte Artikel des Broglie schen Antrages über die Errichtung des Rathes für den , Unterricht genehmigt. Am nächsten Montage soll die Interpellation des Deputirten Johnston bezüglich des vom Kultus⸗Minister erlassenen Cirkulars berathen werden.
Spanien. Madrid, 16. Januar. (K. 3) Die noth⸗ wendige Ergänzung zu der Vorlage über die Abschaffung des bisherigen Rekrutirungs modus ist nun erfolgt, indem der Ma⸗ rine⸗Minister einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Marine Aushebung auf den Tisch des Kon grejses gelegt hat. Es ist eine Kommission zur Ausarbeitung des Berichtes über die Vor⸗ lage wegen Aufhebung der Sklaverei ernannt. Die Budget Kommission hat die Abänderungen gebilligt, welche der Finanz⸗ Minister Echegaray für das Ausgabe- Budget vorgeschlagen hat. Herr Manuel Gomez ist zum ersten Vize ⸗Präsidenten der Kam= mer gewählt worden. — . ͤ
= Der Carlistenführer Gamundi und sein Adjutant Do⸗ mingo de la Cruz wurden von den Königlichen Truppen in Catalonien gefangen genommen.
Italien. Rom, 17. Januar. Nach der „Italia Militare“ hat die Vertheilung der Vetterligewehre an die Bersaglieri⸗ Regimenter begonnen, und werden dieselben in kurzer Zeit damit versehen sein. Einige dieser Gewehre sollen auch in den Distrikten vertheilt werden, um die Einjährig⸗ Freiwilligen in diefer Waffe einzuexerziren. Nächstens werden die Befehle aus⸗ gehen, wonach die Offiziere der Provinzial miliz in den Jahren 1873 und 1874 zwei Monate Dienst thun sollen.
— Der italienische Gesandte am Hofe von Kopenhagen, Marchese Spinola, hat einen Urlaub von zwei Monaten ver⸗ langt und erhalten, um Privatangelegenheiten zu besorgen. — Auch der diesseitige Gesandte bei der hohen Pforte, Graf Bar⸗ bol ani, hat von der Regierung einen Urlaub erbeten und er⸗
alten.
h — 18. Januar. (W. T. B.) Der Finanz ⸗Minister legte in der heutigen Sitzung der Kammer das Schluß⸗ ergebniß der Finanzverwaltung für 1872 vor. Danach betragen die Gesammteinnahmen 1295 Millionen, eine Million mehr als die Voranschläge im definitiven Budget erwarten ließen und 108 Millionen mehr, als die Einnahmen im Jahre 1871. Die Gesammt⸗Ausgaben belaufen sich auf 13716 Millionen und Tbersteigen die Ausgaben für 1871 um 89 Millionen, bleiben aber um 181 Millionen hinter den Voranschlägen des defini· tiven Budgets zurück. Der Finanz⸗Minister sprach schließlich fein Vertrauen aus, daß die Kammer die vorgelegte Schluß⸗ Abrechnung genehmigen werde.
Rußland und Polen. St. Petersburg. 18. Januar. Durch einen Befehl an die Truppen der Garde und des St. Pe⸗ fersburger Militärbezirks vom 28. Dezember ist angeordnet wordem, daß bei allen Regimentern, abgejonderten Bataillonen und Batterien vom 1. Januar 1873 an Tagebücher geführt werden sollen, um so ausführliche Nachrichten über das innere Leben und die Beschäftigungen der Truppen in Friedenszeiten und über die einzelnen Thaten derselben im Kriege zu ge⸗ winnen.
19. Januar. (W. T. B.) Nach dem heute veröffent⸗ lichten Reichsbudget pro 18735 betragen die Einnahmen 517, 349,834 Rubel und die Ausgaben 517,32, 162 Rubel. Es verbleibt mithin ein Ueberschuß von 2,672 Rubel.
Amerika. New⸗gork, 20. Januar. (W. T. B.). Dem Schatz sekretär Boutwell sind gestern Seitens zwei verschiedener Snyndikate, welche hiesige und Londoner Bankhäuser vertreten, Offerten bezüglich der Begebung einer neuen Anleihe von Io Millionen Dollars gemacht worden; derselbe hat sich aber bis zu n rn. Dienstag, wo die Budgetausschüsse des Kon⸗ gresses wieder zusammentreten, seine definitive Entscheidung vor⸗ behalten.
; — In den östlichen Theilen Nordamerikas ist starkes Regenwetter eingetreten. Die Flüsse sind im Steigen be⸗ riffen. In Philadelphia werden Ueberschwemmungen daf htet Die Erie⸗Eisenbahn steht unter Wasser. — Alle Zeitungen protestiren gegen den Ankauf der Samana⸗ Bai Seitens der Regierung.
Landtagsangelegenheiten.
Berlin, 20 Januar. Dem Hause der Abgeordneten ist fol⸗ gender Nachtrag zum Staatshaushalts-Etat für das Fahr 1873 vorgelegt worden: .
Kap. 95. Tit. J. Ministerium des Innern. Landräthliche Be⸗ hörden und Aemter. Besoldungen; Zwei Landräthe für die beiden neu zu bildenden Kreise Kattowitz und Tarnowitz im Regierungs⸗ Bezirke Oppeln, durchschnittlich 1400 Thlr., für jeden 2399 Thlr. Tit 3. Gin Kreis- Sekretär für den Kreis Kattowi durchschnittlich 65 Thlr. NB. Für den Kreis Tarnowitz ist der bisher im Kreise Beuthen angestellte, in Folge der Theilung dDieses Kreises disponibel werdende zweite Kreis⸗Sekretär bestimmt. Tit. 4. Zwei Kreisboten für die unter Titel 1 bezeichneten beiden Kreise durchschnütlich fũr jeden 310 Thlr. — 620 Thlr. Tit. J. Andere persönliche Ausgaben: . Remunerirung eines Buregu⸗Hülfsarbeiters beim Landraths amte des Kreifes Kattowitz durchschnittlich 4590 Thlr. NB. Für den Kreis Tarnowitz wird ein Bureau-Hülfsarbeiter zur Zeit ni t erforderlich erachtet. Tit. 9. Sächliche Ausgaben: Zu Dienstaufwands . Entschã⸗ digungen für die beiden neu anzustellenden Landräthe nach dem jetzt y Durchschnittssatze à 10900 Thlr. — 200 Thlr. Summa Kap. 95: 6770 . Tit. 6 Davon ab die Remuneration für den beim Landrathsamte zu Beuthen fungirenden zweiten Hülfs⸗ beamten (Assessor, welcher nach erfolgter Theilung des Kreises Beuthen entbehrlich ist mit 30 Thlrn, mithin bleiben 6470 Thlr.
Kap. 98. Tit. 1. Polizei⸗Verwaltung in den Provinzen. Besol⸗ gungen: Zwei Pelizei⸗Inspektoren für die beiden Kreise Beuthen und Kattowitz durchschnittlich 1900 Thlr. für jeden 2009 Thlr. Tit. 11. Sächliche Ausgaken. An Dienstaufwands⸗Entschädigungen für diese Teiden Polizei⸗Fnspektoren à 300 Thlr. — 600 Thlr. Summa Kap.
haupt 9070 Thlr. ( . 2
Bemerkungen. Für den Kreis Beuthen sind gegenwärtig etats⸗ mäßig angestellt: 1 Landrath, 2 Hülfsarbeiter (Affessoren), 2 Kreis⸗ sekretãre, 1 Bureau⸗Hülfsarbeiter, 1 Kreisote., In Folge der Thei⸗ lung dieses Kreises in die drei Kreise Beuthen, Kattowitz und Tarno- ß werden von den bezeichneten Beamten entbehrlich: J Hůlfsarbeiter (Asseffor), dessen Remuneration pon 300 Thlr. jährlich auf die Kosten
1000 Thlr. und jährlich erforderlich
9 eamter wird dort
Gesetzes, beamten bei der Verwaltung von Erwe vorgelegt worden:
Wir Wilhelm,
ganzen Umfang der Monarchie, was folgt: Unmittelbare Staatsbeamte, welche
Gesellschaften sein. 2 Die Genehmigung ist fortan zu versagen,
Natur ihres Amtes neben der Bejoldung, welche Beamte u. s. w), kann die Genehmigung, auch gliedschaft ein Vermögensvortheil verknüpft ist, e die Uebernahme Ressortministers erscheint. ; . §. 3. Die ertheilte Genehmigung ist jederzei Urkundlich u. s. w.
mit dem Interesse
Direktor Weishaupt in der am 15. d. M. betreffenden Gesetzentwurf gehalten hat:
aufgestellte und heute wieder
in Bezug auf die
*
oder Ungunst verfahre. Meine stelle ich die Thatsache entgegen, daß gegenwärt 636 Meilen Privatbahn im Bau sind und daß zum Bau vorbereitet werden. behaupten, daß des Guten schon etwas zu dafür spricht auch die enorme Steigernng. der an Arbeitskräften, die Steigerung der Preise der absolute Unfähigkeit der Etablissements für Eisen
neue Engagements auf kurze Ueberzeugung, daß, wenn J wir eine Sündfluth erlebt haben würden, welche mit sich fortgerissen haben würde, die guten. w
Die Staats⸗Reglerung ist sich bewußt,
glaubte verantworten zu können, es sich darum handelte, . von welchen angenemmen werden konnte, daß
der hat sich allerdings die Staatsregierung in
worden wären; geradezu ablehnend hat sie sich den Unternehmungen an der Stirn geschrieben keiner Weise um ein Landesbedürfniß handle, sond tage oder um die Bedürfnisse eines Konsortiums.
versagen können. Ohne ein Im Uebrigen ist die Staats-Regierung in und Ziele sind klar und offen.
bei der Konzessionirung nach Gunst, resp.
Minister gestern bereits gesprochen, ich möchte In einem Augenblick, wo Staatsfonds für
bahnban vollkommen zurückgezogen hatte, wo di auf ihren Lorbeeren ruhten,
Strousberg erkannte dies mit seinem richti sich an die betheiligten Kreise und Gemeinden Opfern auf. Diese Opfer sind
in Stamm ⸗Aktien . in baar al bari. Bersin⸗Görlitzer Bahn, wo die Städte Görlitz,
lionen Thaler
verstand es, mit Geschick die Sachen
hen zu grupp nehmungen ins Leben zu rufen; mit H
ülfe von
Vorschriften. Veranlassung vorgelegen, ertheilen? .
Meine Herren, das System Strusberg auf der General-Entreprise und der Zahlung g statt in baar.
nanz ⸗Konsortien: es sind dies im Allgemeinen S ch glaube, man wird sich nicht darüber
potenteren Eisenbahn⸗Gesellschaften in Konkur eingeräumt hat bei Systeme gegenüber, es vom — und lobenswerthes gehalten wird.
von dem ich nicht erst an
bahn⸗Anlagen eriheilt worden ist, Sie stellten Komites und bildeten Gesellschaften; sie zahlten von 5 Prozent des Anlage⸗Kapitals ein und 10 Prozent eingezahlt, worden seien. Staatsregierung aus den Namen Spitz des Gründungs⸗Komitees gestanden
erfüllt und die Unternehmungen
er mit dem Durch⸗
nung gebracht worden ist, und 1 Kreissekretär, wel dem arnowitz übergeht
schnitisgehalte von 900 Thlr. auf den Kreis
der beiden neuen Kreise Kattowitz und Tarnowitz . in Anrech⸗
mersche Fentralbahn, die Bahn von Berlin n
** Tit. 3). Dagegen wird für den Kreis Beuthen die etatsmãßige nftellung eines Polizei- Inspektors mit dem Durchschnittsgehalte von einer Dienstaufwands⸗Entschädigung von 300 Thlr. Kap. 85 Tit. I. und 11). ich chon seit längerer Zeit kommissarisch beschäftigt und aus dem Disposttionsfonds für die Polizei⸗Verwaltung remunerirt.
— Dem Hause der Abgeordneten ist felgender Entwun feines betreffend die Betheiligung der Staats⸗
von Gottes Gnaden, König von Preußen ꝛc. verordnen mit Justimmung beider Häuser des Landtages für den
1 eine kern Besoldung oder Remuneration beziehen, dürfen ohne Genehmigung des vorgesetzten Ressortministers nicht Mitglieder von Vorftänden, Auffichts⸗ oder Verwaltungsräthen auf Erwerb gerichteter
beziehen, noch auf einen anderen Erwerb hingewiesen sind (Medizinal⸗
theilt werden, jofern der letzteren nach dem Ermessen des vorgesetzten des Staatsdienstes vereinbar
— Nachträglich theilen wir nach den stenographischen Be⸗ richten die Rede mit, welche der Regierungs⸗Kommissar Ministerial⸗
geordneten stattgehabte Diskussion über den die Eisenbahnanleihe
Gestatten Sie mir einige sachliche Bemerkungen an die gestern oll Behauptung zu knüpfen, daß die
Staatsregierung der . den Gemeinden, den Bezirken u. s. w. usführung von Eisenbahnen nicht genügend Spiel
raum kasse, resp. daß sie bei Gewährung von Konzessisnen nach Gunst st Herren, der ersten Behauptung, daß der Privatindustrie nicht der nothwendige Spielraum
Man könnte
größten, die eingegangenen Verpflichtungen rechtzeitig zu erfüllen und risten zu übernehmen. ] die Schleüsen noch weiter geöffnet wären,
daß sie dem neuerdings mehr— fach Feliebten System, Eisenbahnen durch Baubanken und Finanz konsortien zu gründen, soweit entgegengekommen ist, vornehmlich in den Fällen, wo Eisenbahnlinien ins Leben treten zu lassen,
des Landes ganz besondere Vortheile gewähren würden.
msolchen Fällen zu den Konzessionsgesuchen gestellt, wenn es sich um reine Parallelbahnen han⸗ delte, ohne daß durch dieselben wesentlich neue Distrikte aufgeschlossen
Haus wird diesem Verhalten der Staatsregierung die Zustimmung nicht derartiges Verhalten. über das Land eine verderbliche Katastrophe hereingebrochen sein.
einzelnen Fall zu diskutiren, sie hat Nichts zu verschweigen, ihre Wege
Es find gestern Namen genannt worden, um zu beweisen, daß nach Ungunst verfahren werde. Es find dies die Namen Strousberg, Puttbus, Biron, Wage⸗ ner. Meine Hecren, über den Dr. Strousberg hat der Herr Handels⸗
Strousberg war entschieden der Mann seiner Zeit.
zur Sitposition standen, wo die Privat ⸗Industrie sich von dem Eisen⸗
erschien Strousberg; ihm schlugen und kamen die Herzen aller Kreise entgegen, welche bis dahin vergeblich und ungeduldig auf Eisenbahnen gewartet hatten.
ihm in reichlichem Maße geflossen; nnter Anderem hat man Millionen und abermals Millionen gezeichnet
Wusterhausen, der Prinz Friedrich der Niederlande für eirea 2 Mil⸗ Stam m-⸗Aktlen al pari übernommen haben. So ging es weiter, unter Andern auf der Bahnlinie Halle⸗Sorgu⸗Guben, wo die Magbeburg⸗ Leipziger Gesellschaft ihr Vorrecht auf den Bau der Bahn 2Jahre hatte ruhen lassen und demnächst davon Abstand nahm. Natürlich wendeten viele sich dem aufgehenden Gestirn zu. Strousberg
Kreife und Gemeinden wurde es ihm leicht, Kautionen zu stellen und Eifenbahn⸗Gefellschaften zu konstituiren unter Erfüllung der gesetzlichen Hätte in jenem Augenblick für die, Staatsregierung eine diefen Gesellschaften die Konzesston nicht zu
beruht im Wesentlichen Das System hat die Thätigkeit ut schieden überdauert, es wird fortgesetzt von den Baubanken und Fi⸗ das Handels⸗Ministerium, worüber gestern geklagt wurde, der Konzessionirung von Bahnen einem Handels-Ministerium keineswegs für ein bejonders gunstiges
Wag nun! die Jlamen Wagener, Putbus und Biren betrifft.; so bemerke ich, daß diesen Herren selkst keinerlei Konzession
. ließen sich in das Han= delsregister eintragen, wodurch der Beweis erbracht wurde, daß weitere konnte da die derjenigen, die an der
Wie
nehmen, die Konzesston nicht zu ertheilen?
waren ja n ng Meine 6 In dieser Weise sind zu Stande gekammen: die pom⸗
Ein selcher
rbsgesellschaften
aus der Staatskasse
wenn die Mitglied⸗
schaft mittelbar oder unmittelbar mit einer Remuneration oder mit einem anderen Vermögens⸗Vortheile verbunden ist. 5§. 2. Solchen unmittelbaren Staatsbeamten, welche nad. der
sie aus Staats kassen
wenn mit der Mit⸗
t widerruflich.
im Hause der. Ab⸗
ewährt werde, ig nicht weniger als weitere 300 Meilen
daher viel eher viel geschehen sei; Löhne, der Mangel Materialien und die bahnbedarf, selbst der
Ich bin der
alle Unternehmungen ie die minder guten.
als sie es irgend
sie der Entwicklung Etwas sprö⸗
aber verhalten, wenn stand, daß es sich in ern lediglich um Agio⸗ Ich glaube, das Hohe
würde längst
der Lage, über jeden
nur noch hinzufügen: Eisenbahnbauten nicht
e alten Gesellschaften
gen Blick; er wandte und forderte sie zu
Ich erinnere an die Cottbus, Spremberg,
iren und neue Unter Finanzkräften, wie der
rößtentheils in Aktien des Urhebers ent⸗
trousbergs auf Aktien. wundern können, wenn älteren und renzfällen den Vorzug solchen zuführen brauche, daß
on zu Eisen⸗ sich an die Spitze von die verlangte Kaution
hatten, Veranlassung Alle Bedingungen
zweckmäßig befunden:
Bahn von Oels nach Wartenberg. Das Interesse, welches die Herren an diesen drei Vahnen gehabt haben, liegt auf der Hand; sie hatten den natürlichen Wunsch, die Bahnen. zu Stande zu bringen, und haben, wie gestern von dem Herrn Handels⸗Minifster angeführt worden ist, keineswegs dazu beigetragen, das Handels⸗Minifterium hierbei stets in angenehme Stimmung zu versetzen. Weitere Konzessionen sind an von diesen Herren gebildete Komites noch nicht ertheilt, insbesondere auch rächt an Herrn Wagener, wie gestern behauptet wurde, die Konzession fũr eine Bahn von Schneidemühl nach Belgard, resy. von Schneidemühl nach Posen — sch glaube, das waren die gestern genannten beiden Bahnen — oder für die Bahn Belgard⸗Neustettin⸗Schneidemühl, sondern nur die Genehmigung zur Anfertigung der Vorarbeiten dazu ohne Konse— quenzen für die Ausführung. Ich glaube, daß hieraus deutlich hervor⸗ geht, wie die Staatsregierung in dieser Frage nichts gethan hat, was ihr irgendwie als Schuld angerechnet werden könnte. Meine Herren! Wenn es in der Hand des Handels-Ministeriums läge, die Ramen zu bestimmen, die an der Spitze solcher Unternehmungen zu stehen haben, dann würde sie noch ganz andere Namen zu streichen wisfen; sie hat darüber jedoch nicht zu befinden; sie muß sich des halb denjenigen gefallen laffen, welcher ihr mit Anträgen entgegenkommt, und hat nach Pflicht und Gewissen zu prüfen.
Ich komme auf die gestern ebenfalls herangezegene Frage wegen Ausführung einer Bahn von Langelsheim nach Clausthal. Meine Herren! Ein ganz kurzer historischer Rückblick wird Ihnen beweisen, daß der Staatsreglerung auch bei dieser Vahn keinerlei Berschulden vorgeworfen werden kann. Im Jahre 1867, bald nachdem Hannover an Preußen gefallen war, zeigte sich ganz augenscheinlich, daß der Bergbau im Oberharz nothleidend sei, und daß ihm nur dur eine Eisenbahn nach dem Hochplateau von Clausthal geholfen werden könne. Zu einer Anlage auf. Staatskosten war diese kleine Bahn in ihrer Folirten Lage nicht geeignet, die Staatsregierung sah sich deshalb nach einer Prival⸗-Gesellschaft um, die etwa in der Lage wäre, die Bahn herzustellen. Sie fand dazu geeignet die Magdeburg ⸗ Halber⸗ städter Gesellschaft, welche damals im Begriff war, die Eisen⸗ bahn von Vienenburg nach Halle zur Ausführung zu bringen, und die schon eine groͤßere Arzahl von Zweigbahnen in die Thäler des Harzes hine ngelegt hatte. Mit einer anderen Gesellschaft konnte sie sich nicht wohl in Verbindung setzen, weil weder die Braunschweigische, noch die Hannover- Altenbekener schon vorhanden waren. Die Magdeburg - Halber⸗ städter Gesellschaft erklärte sich bereit, die Ausführung der Bahn zu übernehmen, wenn diese gleichzeitig in Verbindung gesetzt würde mit einer Fortfẽtzung der Halle⸗Vienenburger Bahn nach Seesen, und wenn für die Ireigbahn nach dem Oberharz eine Zinsgarantie gewährt würde. Die Staatsregierung erklärte sich hiermit, da die Gefellschaft auf andere Bedingungen nicht eingehen wollte, vorläufig einverstanden und bemühte sich von der braunschweigischen Regierung für die Magdeburg⸗Halberstädter Gesellschaft die Konzession zum Bau der Bahn nach Seesen zu erlangen. Die bhraunschweigische Regierung verhielt sich aber hiergegen durchaus ablehnend, und als im Jahre 1870 der Staatsvertrag abgeschlossen wurde wegen Verkaufs der braunschweigsschen Staatsbahnen an eine Privaigesellschaft, da behielt sie sich sogar das Recht vor, dieser Gesellschaft die Konzession für den im Braunschweigischen liegeuden Theil der Bahn von Vienenburg nach Seesen zu ertheilen. Sie hat dies später Jauch gethan und, die Mag⸗ deburg⸗Halberstädter Gesellschaft hatte in Beziehung auf diesen Punkt das Nachsehen. Es verblieb ihr nur die auch braun⸗ schweigischer Seits zugestandene Zweigbahn nach Claus⸗ thal, für welche die Konzession schen im Jahre 1869 ertheilt worden war. Die Staatsregierung sah sich alfo im Jahre 1876 einem Abkommen gegenuber, wonach die Magdeburg⸗Halberstädter Gesellschaft die Bahn nach Clausthal gegen Gewährung einer Zins⸗ garantie zur Ausführung bringen sollte. An Stelle der Zinsgarantie, die hier im Hohen Hause niemals große Sympathien gefunden hat, trat eine Ensschädigung à fond peräu von 500,00 Thlr., die Berg verwaltung war mit diesem Abkommen durchaus zufrieden, weil sie sich fagte, daß sie durch diese Bahn jährlich 250 000 Thlr. an Fuhrkesten ersparen, bereits in 2 Jahren der Zuschuß wieder gedeckt sein würde. Die Staatsregierung wandte sich nunmehr an die Landesvert? ng, um die Genehmigung zu erhalten, daß die 500 000 Thlr. der Magdeburg⸗ Halberstãdter Eisenbahngesellschaft gegeben werden dürfte. Da kam in zwölfter Stunde die Braunschweigische Eisenbahngesellschaft mit der Offerte, unter günstigeren Bedingungen den Bau und Betri b der Bahn zu übernehmen. )
Meine Herren! Es geschah dies in Folge einer Anfrage des. be⸗ treffenden Referenten des Herrenhauses und gleichzeitigen Mitgliedes des Verwaltungsraths der Berlin⸗Potsdam⸗Magdeburger Eisenbahn. Diese ist aber Mitbesitzerin der Braunschweigischen Eisenbahn und gleichzeitig natürliche starke Konkurrentin der Magdeburg⸗Halberstädter Eifenbahn. Also auf eine Anfrage des Herrn Referenten des Herren- hauses, erklärte sich die Braunschweigische Eisenbahn⸗Gesellschaft bereit, den Bau unter günstigeren Bedingungen zu unternehmen. So über— raschend dies auch für die Staatsregierung sein mußte denn die bezügliche General⸗-Versammlung der Magdeburg⸗Halberstädter Eisen⸗ baha⸗Gesellschaft hatte nicht etwa hinter verschlossenen Thüren getagt, und der Staatsvertrag war in der Gesetzsammlung veröffentlicht wor den, Jedermann wußte also genau, um was es sich handelt? und wie die Sache lag — so zog sie doch für sich die finanziell besten Konse⸗ quenzen aus dieser Offerte, indem sie nunmehr sich an die beiden Ge⸗ sellschaften, die Braunschweigische und die Halberstädter wandte, eine engere Submission unter ihnen ausschrieb und auf. Grund des Ergeb⸗ nifses dieser Submission in die Lage kam zu übersehen, daß sie unter Umständen die Bahn ohne alle Zuschüsse gebaut bekommen konnte. Jede dieser Bahnen hat ihre Bedingungen gestellt, unter denen sie bereit ist, die Zweigbahn nach Clausthal zur Ausführung zu bringen, ohne einen Staatszuschuß in Anspruch zu nehmen. So liegt in diesem Augenblick die Angelegenheit. Das Hohe Haus kann vertrauen, daß die Staatsregierung sich durchaus auf keine Bedingungen einlassen wird, die nicht dem Verkehrs⸗Interesse des Landes entsprechen. Sie werden aus dieser Darlegung ersehen, meine Herren, daß irgend welches Versehen oder Verschulden die Staatsregierung auch in dieser Frage nicht trifft.
des Reichs-Ober⸗Handels⸗
Die neueste Entscheidung ; Die
gerichts in Leipzig lautet: (Nr. 14 Nullits de Lintimation, D Zustellung des Appellaktes an Ausländer muß bei Strafe der Nichtig⸗ keit bei dem Generalprokurator des kompetenten Appellhofes erfolgen.
— Die Nr. 3 des Amtsblatt der Deutschen Reichs⸗ Postverwaltung hat folgenden Inhalt: General⸗Verfãgung vom 12. Januar 1873. Postdampfschiff⸗Verbindungen zwischen Dänemark, den Faröer und Island.
Statistische Nachrichten.
Im Kaiserlichen statistischen Amte sind kürzlich Uebersichten über die Produktion und Bestenerung, sowie über die Ein- und Ausfuhr von Tabak im Deut sch en Zollgebiete für die Zeit vom 1. Fuli 1871 bis 30. Juni 1872 aufgestellt worden. Wir entnehmen denselben die nachfolgenden Angaben: .
Die Gesammtfläche aller mit Tabak bepflanzten Ländereien belief sich auf 22509, 20 Hektar, auf welchen überhaupt 713943 Ctr. getrocknete Blätter oder im Durchschnitt 3137 Et. auf ! Hektar ge⸗ wonnen worden sind. Der mittlere Preis eines Centners getrockneter Blätter stellt sich auf 8. Thlr. An dem Tabaksbau in steuerpflich⸗ tigem Umfange partizipirten 4916 Pflanzer mit 22.239, 12 Hektar, während Tabaksbau in steuerfreiem Umfange von 83,675 Pflanzern auf einer Gefamwtfläche von 0 C68 Hektar getrichen worden ist. Der Betrag der für das Ernte jahr 187172 festgestellten Tabakssteuer be⸗ sief sich auf rund 518979 Thlr., wovon jedoch an Erlassen wegen Hagel, Frost, Mißwachs, Ueberschwemmung u. S w. überhanpt 15,5360 Thlr. abgehen, so daß also der wirkiche Ertrag der Steuer sich auf 565 49 Thlr. stellt. Die einzelnen dentschen Staaten nehmen
ach Stralsund und die
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an den oben angegebenen Jahlen folgendermaßen Theil:
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