1873 / 20 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 22 Jan 1873 18:00:01 GMT) scan diff

Schädigung beider eintreten solle. Die Domãänenverwaltung sei 83 . dort müsse also auch die Verwaltung der Staatsforsten belassen werden. Ueberhaupt wünsche er keine Verstärkung des landwirthschaftlichen Ministeriums, 2 dessen Vereinigung mit dem des Handels zu einem volkswirt

aftlichen Ministerium. 1 6 ö wurde in namentlicher Abstimmung mit 164

2 Sti bgelehnt. gegen e, m, ö begann das Haus die Berathung der Petitionen. , ,, re, e. e · Am 17. nächsten Monats wird hierselbst eine Kommission behufs Ausarbeitung des Entwurfes einer Militär⸗Straf⸗ gerichtsordnung für das Deutsche Reich zusammentreten.

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Um die kommerzielle Vertretung der deutschen Indu⸗ striellen auf der Wiener Ausstellung bewirbt sich gegen⸗ wärtig eine größere Zahl von Agenturbureaus. Abgesehen von der „Deutschen Generalagentur für die Wiener Weltausstellung , begründet von Herrn Albert George hier, stehen diese Bureaus zu den deutschen Ausstellungskommissionen in keinerlei Bezie⸗ hung; sie bilden vielmehr geschäftliche Unternehmungen von rein privatem Charakter. .

Seitens der Militär-Medizinal-Abtheilung des Kriegs⸗ Ministeriums sind die das Reglement für die Friedens; fazarethe der Königlich preußischen Armee vom 5. Juli 1852 abändernden resp. ergänzenden Bestimmungen zusammengestellt worden, und ist die 198 Druckseiten umfassende Zusammenstel⸗ lung den Militärbehörden, Stäben und Truppentheilen der Armee zugegangen.

Diejenigen Apotheker⸗Gehülfen, welche das Fürst⸗ lich Lippe⸗Detmoldsche Gehilfen Examen bestanden, haben beim Eintritt als Gehülfen in preußische Apotheken die diesseitige Gehülfen⸗Prüfung nicht mehr abzulegen.

Der General der Kavallerie z. D. Graf Franz von Walderfee verstarb am 16. d. M., Mittags in Breslau in seinem 82. Lebensjahre. Franz Heinrich George Graf von Walder see, geboren am 25. April 1791, war der Sohn des Grafen Franz von Waldersee und der Gräfin Luise zu Anhalt, 1806 Fähnrich im Dragoner⸗Regiment König von Bayern Nr. 1, 1808 Seronde-Lieutenant im Regiment der Gardes du Corps, 1812 Premier⸗Lieutenant, 1813 Stabs⸗Rittmeister, focht bei Gr. Görschen, Bautzen und Haynau, avancirte 1815 zum Rittmeister, 1819 zum Major, wurde 1832 Commandeur des 3. Ulanen⸗ Regiments, 1834 Commandeur der Gardes du Corps, 1834 Oberst⸗Lieutenant, 1836 Oberst, erhielt 1841 die zweite Garde⸗ Kavallerie⸗Brigade, wurde 1842 Generalmajor, 1848 Comman⸗ deur der Garde⸗Kavallerie, 1849 General⸗Lieutenant, 1856 Com⸗ mandeur des V. Armee⸗Corps, 1858 General der Kavallerie und Militär-⸗Gouverneur der Provinz Posen, 1861 Chef des schlesischen Dragoner⸗Regiments Nr. 4 und 1864 Gouverneur vön Berlin, welchen Posten er bis kurz vor dem letzten Kriege bekleidete.

Der General⸗Lieutenant à la suite der Armee Victor Herzog von Ratibor, Fürst von Corven, Prinz zu Hohen⸗ lohe⸗Waldenburg⸗Schillingsfürst Durchlaucht, ist von seinen Be⸗ fitzungen in Schlesien hier angekommen, um einen längeren Auf⸗ enthalt hier zu nehmen.

Der General⸗Lieutenant von Kummer, Commandeur der 15. Divifion, hat sich heute nach seiner Garnison Cöln, und der General⸗Lieutenant und Commandeur der 2. Division von Tresckow II. desgleichen nach Danzig zurückbegeben.

Königsberg i. Pr., 22. Januar. W. T. B.) Bei der gestern Abend stattgehabten Wahl eines zweiten Bürgermeisters hiesiger Stadt wurde der Kreisgerichts Rath Braun in Lyck mit 64 von 75 Stimmen gewählt.

Bayern. München, 19. Januar. Der König wird von Hohenschwangau über Partenkirchen kommend, morgen Abend hler eintreffen und bis zum Frühjahr in der Residenzstadt verweilen.

Der Entwurf zur Reform der Handels⸗ und Gewerbekammern wird, wie das „Korr. Bl. v. u. f. D.“ mittheilt, in Folge der vielfachen Opposttion, die er gefunden, nunmehr in eine Form gebracht werden, welche den meisten der von den genannten Kammern kundgegebenen Wünsche ent⸗ sprechen wird.

Sachsen. Dresden, 21. Januar. (Dr. J.) Die Zweite Kam mer hielt gestern eine Abendsitzung, welche der Präsident Dr. Schaffrath mit einem dem verstorbenen Geh. Rath Dr. Wein⸗ lig gewidmeten Nachrufe eröffnete, worauf die Kammer das Andenken des Verstorbenen durch Erheben von den Sitzen ehrte. Die Kammer genehmigte sodann den Entwurf einer neuen Land⸗ tagsordnung mit einer Reihe theils von der Deputation, theils aus der Mitte der Kammer beantragten Abänderungen. Es fanden nur kurze Debatten statt. Hiernächst ward die von der Regierung eingebrachte Mehrforderung von T9000 Thlr. für den Bau der Anatomiegebäude in Leipzig bewilligt. Eine Peti⸗ tion des hiesigen Aktien vereins für den zoologischen Garten, um Gewährung eines jährlichen Staatszuschusses, beschloß die Kam⸗ mer auf sich beruhen zu lassen. Der Antrag des Abgeordneten Pre. Schubert auf Errichtung eines homöopatischen Lehrstuhles an der Universität Leipzig wurde der Regierung zur Kenntniß— nahme überwiesen. Die nächste Sitzung findet wahrscheinlich Donnerstag statt.

Württemberg. Stuttgart, 20. Januar. Der König hat den von St. Petersburg hier eingetroffenen vormaligen Königl. Geschäftstrãger daselbst, Geheimen Legations⸗Rath a. D. von Abele, fowie den nunmehr zum Königl. Geschäftsträger am Kaiserlich russischen Hofe ernannten Legations⸗Rath Freiherrn von Maucler in Audienz empfangen.

Auf die Nachricht von dem am 16. 8. M. erfolgten Ableben des Professors Br. Köhler in Tübingen hat der König sein Bedauern über den Verlust, welchen die medizinische Fakul⸗ lät durch den Hingang dieses tüchtigen und würdigen Mitgliedes erlitten hat, den Kollegen desselben ausdrücken und die Hinter⸗ bliebenen seine Theilnahme versichern lassen. .

(Allg. Ztg.) In der Kammer der Abgeordneten ist am 18. d. M. das Ausführungsgesetz zum Unterstützungs⸗ wohnsitz vollends zu Ende berathen worden. Bemerkenswerth ist aus den letzten Sitzungen noch die am 17. von dem Minister des Innern gemachte Mittheilung, aus Anlaß der Artikel, die von Aufbringung der erhöhten Kosten für die Armenfürsorge handeln, daß die Reglerung in nächster Zeit einen Gesetzentwurf, betreffend die Gemeindebesteuerung, zur Vorlage bringen werde, wodurch den Gemeinden weitere Steuerquellen eröffnet werden sollen.

Erwähnt zu werden verdient bei diesem Anlaß, daß der Gemeinde⸗ rath der Stadt Stuttgart schon vor einigen Monaten um ein

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olches Gesetz bei der Regierung petitionirt, und in einer vom , Dr. Hack verfaßten Denkschrift die Nothwen⸗ digkeit eines solchen Gesetzes nachgewiesen, und darin unter an⸗ derem auch angeführt hat: daß die Stadt Stuttgart allein durch das Reichsgesetz über den Unterstützungswohnsitz einen Mehrauf⸗ wand von he 150, 000 Fl. für das Armenmwesen haben werde. In der Zweiten Kammer wurde inzwischen sodann noch der Gesetzentwurf über die Todeserklärung der seit dem Kriege gegen Frankreich vermißten Militärpersonen nach dem Regierungs⸗ antrag, mit allen gegen die eine Stimme von Probst angenommen. Die Kammer der Standesherren wird voraus⸗ sichtlich vor 8 Tagen keine öffentliche Sitzung mehr haben. Ihre Kömmission hält dagegen täglich Sitzungen über das Gesetz in Betreff der Steuerreform.

Baden. Karlsruhe, 18. Januar. Die Erinnerung an die Kämpfe von Belfort wurde gestern und heute hier festlich begangen. Gestern Abend fand vor dem Schlosse ein Jackelstãnd⸗ chen statt, und durchzogen dann die Militãr⸗Musik⸗Corps mit Zapfenstreich die Stadt. In der Schubergschen Halle waren von sr Uhr an die Mitglieder des „Militärvereins“ zu einem Er⸗ innerungsfeste vereinigt. Die Halle, welche den Kampfgenossen zum Festraum diente, war in sinniger Weise mit den Bildern des Deutschen Kaisers, des Kronprinzen, des Großherzogs und der Großherzogin, des Generals von Werder, und mit Wappen und Fahnen geschmückt. Heute früh ertönte Kanonendonner und Glockengeldute, und um 9 Uhr brachten die drei hiesigen Militãr⸗Muffik⸗Corps dem General von Werder ein Ständchen. Die Enthüllungsfeier der den gefallenen Polytechnikern gewidmeten Erinnerungstafel im Portal der Hochschule begann nach 11 Uhr. Der Großherzog, der Prinz Wilhelm, der General von Werder und Staaks-Minister Pr. Jolly, die Spitzen der Behörden des Staats und der Stadt, ein großer Theil des Offiziercorps der Lehrkörper des Polytechnikums, insoweit der Raum des Ma⸗ schinenbau⸗Lehrsaals des Polytechnikums es gestattete, die Studi⸗ renden der Hochschule waren an genanntem Orte versammelt, um die Festrede des Prof. Dr. D. Müller anzuhören und dann in das Portal sich zu begeben, wo Prof. Dr. Grashof z. 3. Direktor des Polytechnikums, nach einer Ansprache die Gedenk⸗ tafel enthüllte. Dieselbe trägt die Namen von sechs Polytech⸗ nikern, welche den Tod für's Vaterland starben. Prof. Gras⸗ hof dankte im Namen des Polytechnikums für die Errichtung des Denkmals und schloß mit einem Hoch auf den Großher⸗ zog. Hierauf ergriff derselbe das Wort, um die Versammelten zu einem Hoch auf Se. Majestät den Kaiser und König auf⸗ zufordern. Beide Toaste fanden begeisterten Wiederhall. Die öffentlichen Gebäude und eine große Zahl von Privathäusern hat heute Flaggenschmuck angelegt, Abends veranstalten mehrere Gesellschaften Bankette.

Oldenburg, 18. Januar. Das Gesetz blatt für das H. Old. enthält: Gesetz für das Großherzogthum vom 2. Januar 1873, betreffend Abänderung des Eivilstaatsdienergesetzes vom 283. März 1867. Gesetz für das Großherzogthum Oldenburg vom 11. Ja⸗ nuar 1873, betreffend Abänderung der Geschäftsordnung des Landtags. Gesetz für das Großherzogthum Oldenburg, vom II. Januar 1873, Letreffend den Schutz nützlicher Vögel.

Braunschwesg, 22. Januar. Die y und Perord⸗ nungssammlung vprbffentlicht die Kirchen⸗ isitations⸗ ordnung für dies evangelisch⸗lutherischen Kirchen des Landes, d. d. Braunschweig, den 6. Januar 1873.

Sachsen⸗Altenbꝓurg. Altenburg, 20. Januar. D Herzog Hermann von Sachsen⸗Weimar ist heute früh mit seiner Tochter, der Prinzessin Pauline, welche vor einigen Tagen aus Berlin hier eingetroffen war, nach Stutt⸗ gart abgereist.

Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. Coburg, 20. Januar. (Cob. Ztg. Dem Vernehmen nach ist der Landtag des Her⸗ zogthums Coburg auf Mittwoch, den 22. Januar, einberufen.

Schwarzburg⸗Rudolstadt. Ru dol stadt, 19. Januar. Der seit dem 8. d. M. hier versammelte Landtag des Fürsten⸗ thums hat sich bisher vorzüglich mit der Berathung des Stagts⸗ haushalts⸗Etat fürs die nächste FJinanzperiode beschäftigt; außer⸗ dem ist demselben deine Denkschrift über die Domänenfrage vor⸗ gelegt worden. Das . rx Ramen derjenige Landesangehörigen, welche während des deutsch⸗ französisela Krieges gefallen, sonst gestorben oder dauernd vermißt es id, zum ehrenden Gedächtniß zur öffentlichen Kenntniß; die Grik mmtzahl derselben beträgt 34; unter den Ge⸗ bliebenen befindet Sauch Adolf Prinz Bentheim⸗Tecklenburg⸗Rheda.

Lübeck, ir anuar. Der heutigen ersten Versammlung der Bürgers i. in diesem Jahre lagen sieben Senatsantrãge vor, darunter didindlgenden: Erlaß eines Gesetzes, betreffend die für den Gewerbs Lerieb im Umherziehen zu entrichtende Steuer; Erlaß eines Gefädss, betreffend die Erfüllung von Zahlungs verbindlichkeiten, * auf deutsche Reichsmünze lauten; Erlaß

Der

einer revidirten VRerdnung über die hiesigen Schiffahrtsabgaben; Erlaß eines Gesetz s, die Anlage neuer Straßen in Stadt und Vorstädten durch Private betreffend. Diese Anträge, bei welchen die vom Bürgerausschuß proponirten Abänderungen vom Senate adoptirt waren, wurden sammilich durch die Bürgerschaft zustim⸗ mig erledigt. Die übrigen Vorlagen waren von nur lokalem Interesse.

El saß⸗Lothringen. Metz, 15. Januar. Die aus fran⸗ zösischen und deutschen Beamten zusammengesetzte Kommission, welche die neue Grenze zwischen dem Deutschen Reich und der französischen Republik festzustellen und abzustecken beauftragt war, hat ihre Arbeiten beendigt. Die neue Grenze ist, durch 1,03 Meter hohe und gegenseitig 100 Meter entfernte Steine be⸗ zeichnet, und ist es mit zwei Ausnahmen gelungen, die Grenz⸗ linie so zu ziehen, daß sie keine Ortsgemarkungen durchschneidet.

Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 20. Januar. Dem Ab⸗ geordnetenhause ist folgender Gesetz entwurf, betreffend Ab⸗ änderung des Gesetzes vom 6. September 1850 und der Kaiser⸗ lichen Verordnung vom 23. Oktober 1857, bezüglich der Ge⸗ bühren von Ankündigungen und Einschaltungen in periodische Schriften, dann in Ankuͤndigungs- und Anzeigeblätter vorge⸗ legt werden: 5. 1. Die Gebühren für Ankündigungen, ferner für Einschaltungen in priodische Schriften, in Ankündigungs⸗ und Anzeigeblätter werden aufgehoben. 5. 2. Ankündigungs⸗ und Anzeigeblätter (58. 6 der Kaiserlichen Verordnung vom 25. Oktober 1857), unterliegen dem Zeitungsstempel nur dann, wenn sie wenigstens einmal wöchentlich (vier Mal im Monate oder 57 Mal im Jahre) ausgegeben werden. 5. 3. Dieses Gesetz tritt mit 1. Juli 1873 in Wirksamkeit. .

Pe sth, 21. Januar. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Unterhauses vertheidigte Professor Kautz in längerer und

Fürstliche Ministerium bringt die

eingehender Ausführung die Budgetanträge des Finanzausschus⸗ ses 83 erklärte sich auf das Entschiedenste gegen die . pläne der Opposition. Der Deputirte Schwarz richtete die Auf⸗ forderung an die Regierung, der Intrigue entgegenzutreten, welche hinter dem Rücken des Kabinets den Bestand desselben efährde. . af 6. Der Minister des Innern hat an seine Kollegen das An⸗ suchen gestellt, die Munizipien aber angewiesen: die Verfügung zu treffen, daß auf allen aus der Hauptstadt datirten oder dahin zu sendenden Schriftstücken, in welcher Sprache sie immer abge⸗ faßt sein mögen, die gesetzmäßige Benennung „Bud . gebraucht werde. 3.

Niederlande. Haag, 18. Januar. Im Juli d. J. wird in Delft der 27. vol kswirthschaftliche niederlän⸗ dische Kongreß unter dem Vorsitze von Klenn van Willigen abgehalten werden. Ueber den näheren Inhalt des Programms ist noch nichts festgestellt.

Großbritannien und Irland. Lon don, 20. Januar. Sir James Fergusson, der Gouverneur von Süd⸗Australien, ist in London angekommen.

Frankreich. Paris, 19. Januar. Der Präsident der Republik empfing heute in Versailles wieder die birmanischen Gesandten, welche bei ihm zu Abend speisten.

Es bestätigt sich, daß es drei verurtheilten Kom mu nisten gelungen ist, aus dem Gefängnisse des Chantiers in Versailles zu enkspringen. Dieselben sollten mit dem „Rhin“, der dieser Tage mit einem neuen Transport Deportirter abgeht, nach Kali⸗ fornien gebracht werden.

21. Januar. (W. T. B.) Die Prinzen von Or⸗ leans haben heute zum ersten Male dem am Todestage Lud⸗ wigs XVI. stattfindenden Meßopfer beigewohnt.

Versailles, 21. Januar. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Nationalversammlung wurde, nachdem die Deputirten Paris und Fournier die betreffs des Johnstonschen Tadelsvotums gegen den Unterrichts-Minister von ihnen gestell⸗ ten Tagesordnungsanträge selbst wieder zurückgezogen hatten, die von Christophle beantragte lediglich das Versprechen des Unterrichts-Ministers, das von ihm erlassene Cirkular dem obe⸗ ren Unterrichtsrathe vorzulegen, betonende Tagesordnung, welche allein noch zur Berathung übrig geblieben war, mit 420 gegen 35 Stimmen angenommen. Die Diskussion über die während des letzten Krieges in Lyon und für die Armee des Vosges abgeschlossenen Lieferungsgeschäfte ist auf den 30. d. festgesetzt worden.

Spanien. Madrid, 17. Januar. Die „Gaceta“ ver⸗ öffentlicht zwei Dekrete; eines, welches das Ceremoniell bei Ge⸗ legenheit der Entbindung der Königin festsetzt, und ein zweites, welches die Compagnie des Kabels von England nach Irun autorifirt, eine für den Dienst des Kabels reservirte telegraphische Linie von Irun nach Madrid zu errichten.

Im Kongreß hat die Debatte über das Projekt, hinsicht⸗ lich der Säkularistrung der Kirchhöfe begonnen. Der Finanz⸗ Minister wies darauf hin, daß die Artikel des Ausgabebudgets hinsichtlich der Eisenbahnen, Gerichtskosten, Depositenkasse ze. eine Rentenemission von 6 Milliarden Realen nöthig machen würde, was er absolut mißbillige. Er versprach hierauf, binnen kurzem eine vollständige und definitive Lösung der Finanzfrage vorzu⸗ legen, und zwar ohne neue Rentenemission und mit Achtung aller erworbenen Rechte. Die Finanz⸗Kommission zog in Folge der Erklärung ihres Ministers ihren Bericht zurück.

Die Deputirten von Puerto Rico wurden gestern Abend in die progressistische Tertulia eingeführt. Einige Reden wurden zu Gunsten der Reformen auf den Antillen gehalten.

Ein glänzendes militärisches Banket fand gestern Abend im Palaste statt.

General Moriones ist gestern Nachmittag in Pampe⸗ lona angekommen.

Italien. Rom, 21. Januar. Die von mehreren Zeitungen ge⸗ brachte Nachricht, daß Artikel 2 der Gesetzvorlage über die religiösen Körperschaften, betreffend die Generalatshäuser von der zu dessen Vorberathung eingesetzten Kommission abgelehnt worden sei, entbehrt den „Italienischen Nachrichten“ zufolge der Begründung. Die Kommission hat vielmehr, weil sie bisher nicht vollzählig resp. beschlußunfähig war, noch gar keine desini⸗ tiven Beschlüsse gefaßt. Von einigen Mitgliedern ist indeß aller⸗ dings ein Amendement, welches eine Art Dotirung der Genera— latshäuser beabsichtigt, von anderen eine Erhöhung der päpst⸗ lichen Eivilliste zu demselben Zwecke in Aussicht genommen.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 21. Januar. (W. T. B. Die Großfürstin Helene Paulowna, geb. Prinzessin von Württemberg, ist heute Nachmittag 2 Uhr mit Tode abgegangen. (Die Großfürstin, eine Schwester Sr. Kö⸗ niglichen Hoheit des Prinzen August von Württemberg, war am 9. Januar 1807 geboren und vermählte sich am 20. Februar 1824 mit dem am 9. September 1849 verstorbenen Großfürsten Michael von Rußland, Oheim Sr. Majestät des Kaisers).

Schweden und Norwegen. Stockholm, 15. Januar. Die Krönung des schwedischen Königspaares soll dem Ver— nehmen nach gleich nach Schluß des Reichstages hierselbst stattfinden. . ;

Christianiag, 17. Januar. Staatsrath Stang ist vor Kurzem vier Tage in Stockholm gewesen. Gleichzeitig war auch der frühere Staats-Minister Sibbern dort.

Amerika. New⸗gork, 21. Januar. Nach aus Porto⸗ rico hier eingegangenen Nachrichten hat Spanien die Einfüh⸗ rung der in der Munizipalverwaltung von Portorico projektirten Reformen einstweilen vertagt. ĩ

= Aus New-JYork vom 19. d. wird den „Daily News“ telegraphirt: In der Nacht vom Sonnabend zum Sonntag und während eines Theiles des letzteren Tages richtete wieder ein von strßmendem Regen begleiteter heftiger Sturm in Cuba, na⸗ mentlich zur See, den bis jetzt vorliegenden spärlichen Berichten zufolge, vielen Schaden an. .

(H. N.) Am 21. Dezember v. J. wurde die erste Session des neugewählten Parlaments in Rio Janeiro durch den Kaifer Dom Pedro II. mit folgender Thronrede eröffnet:

‚Erlauchte und sehr würdige Herren Vertreter der Nation! 3u meiner größesten Genugthuung sehe ich die Reichsvertretung wieder verfammest, deren weise Berathungen so entscheidend für den Fort schritt unferes Vaterlandes sind. Das Kaiserreich erfreut fich im In⸗ nern des Friedens. Der Gefundheitszustand ist im Allgemeinen he—⸗ friedigend. Die Krankheiten, welche in einzelnen Bezirken aufgetaucht sind, find nicht von großer Intenstkät und ich hoffe zu Gott, daß sie in Kurzem wieder verschwinden werden. .

Nach wie vor befinden wir ung in Frieden und Freundschaft mit den übrigen Nationen, eine werthvolle Bürgschaft der gegenseitigen In⸗ teressen, welche immer mehr sich vervielfaͤltigen nnd erweitern. Die Mißhelligkeiten, welche zwischen der brasilianischen Regierung und der argentinischen Republik bezüglich der endgiltigen Festsetzungen des

iedens mit der Republik Paraguay entstanden waren, sind glück⸗ Üicher Weise in einer für beide Theile gleich gerechten und ehrenvollen Weise durch die in hiesiger Stadt am 19. v. M. unterzeichnete Ueber⸗ einkunft ausgeglichen. schlofsen mit der argentinischen Republik, Portugal, Italien und Großbritannien und sind die Ratifikationen des . bereits ausgewechselt. e. ;

Aus den Ihnen vom Schatzamt vorzulegenden Nachweisen wer⸗ den Sie das Wachsthum der Einnahmen des Reichs ersehen. Die daraus hervorgehende günstige Finanzlage hat uns gestattet, den gro⸗ ßen Anforderungen, welche der Krieg mit Paraguay hinterließ, zu be⸗ gegnen, und den mornlischen und wirthschaftlichen Fortschritten des Reiches fördernd zu Hülfe kommen, ohne das Gleichgewicht unserer Finanzen in Frage zu stellen, ja sogar unter sich herausstellenden Ueber schüssen der Einnahmen über die Ausgaben. Unter diesen Umständen, und Dank dem eifrigen Bemühen, mit welchem Sie unseren Kredit befestigt haben, können wir fortfahren, in dem patriotischen Werke immer weiterer Ausbildung und Vervollkommnung unseres öffentlichen Schul⸗ und Erziehungswesens, sowie andererseits der Unterstützung der Gewerbe, namentlich des Ackerbgues, durch die Herbeiziehung von Ar= beitern und die Entwickelung unseres Kommunikations- Systems. Zu meiner lebhaften Befriedigung theile ich Ihnen mit, daß im Einver⸗ nehmen mil der Regierung von Portugal die Legung eines atlantischen Kabels zwischen Brasilien und Europa kontrahirt ist. Schon im Laufe des Jahres 1874 werden wir für unsere Beziehungen zu jenem Welttheile uns dieses bewunderungswürdigen Mittels der Thatkeaft unseres Jahrhunderts bedienen können. Mit der größesten Anstren⸗ gung wird daran gearbeitet, daß zu gleicher Zeit die festländische bra—⸗ silianische Telegraphenlinie fertig werde, an welche das transatlantische Kabel sich anschließen soll.

„Die Reformen des Wahlgesetzes, der Nationalgarde und des Rekrutirungswesens verdienen Ihre volle Fürsorge. Ich bin gewiß, daß diese wichtigen Fragen von Ihrem erleuchteten Patriotismus eine entsprechende Lösung erfahren werden. Unsere eigene sowohl als die Erfahrung anderer Länder lehrt, daß die beklagenswerthen Mißbräuche, die so häufig die Wahlen gestört und gefälscht haben, vor Allem in der mangelhaften politijchen Bildung und, Gesittung wurzeln, die nur die Zeit heben kann. Da ez jedoch, für die Länder mit Repräsentatip⸗ verfassung von höchster Wichtigkeit ist, in den Wahlen die öffentliche Meinung und den Willen des Volkes zu treuem Ausdruck gelangen zu sehen, so gilt es, dieselben mit neuen und besseren Bürgschaften zu umgeben. Dieses Resultat aber, welches wir alle wünschen, hängt zu einem großen Theile nicht nur von der strengen Befolgung des Ge⸗ setzes über die parochialen Wahlbehörden ab, sondern nicht minder von der Garantie, welche der gesammte Wahlprozeß ebenso sehr den Majoritäten wie den beträchtlicheren Mi⸗ noritäten giebt, die bei dem gegenwärtigen Systeme fast immer der Vertretung sich beraubt sehen, auf welche sie Anspruch haben. Die Nationalgarde hat wichtige Dienste geleistet, sowohl in Unter⸗ stützung des Heeres als dadurch, daß sie an vielen Orten die Polizei⸗ gewalt geradezu völlig ersetzt hat. Es ist jedoch weder billig, noch steht es mit der Natur ihrer Institution im Einklang, ihr in nor— malen Verhältnissen Verpflichtungen aufzuerlegen, denen nicht alle ohne Schaden an ihrem bürgerlichen Erwerbe nachkommen können, und welche den Bürger so häufig Beschränkungen in seiner politischen Freiheit ausgesetzt haben. Das Rekrutirungsgesetz endlich ruft fort— währende Klagen hervor und es kann nicht anders sein bei der Un⸗ gleichheit, mit welcher diese Last vertheilt ist, und bei dem Mangel einer Musterrolle der zum Kriegsdienst verpflichteten Bürger. Die daraus hervorgehenden Uebelstände sind gleich gefährlich für die indi⸗ viduelle Freiheit, wie für die Organisation unseres Heeres und ich zweifle nicht, daß Sie die Abstellung derselben für eine Ihrer drin⸗ gendsten Aufgaben ergchten werden.

„Erlauchte und sehr würdige Herren Vertreter der Nation! Die Stellung, welche wir bereits unter den cipilisirten Völkern einnehmen, giebt Zeugniß von der sittlichen Kraft unseres Volkes und den großen Elementen des Aufschwunges, in deren Besitz es sich befindet. Strengen wir nur um so mehr uns an, indem wir der göttlichen Vorsehung für diese unermeßlichen und beständigen Wohlthaten unsern Dank dar— bringen, Brasilien immer weiter vorwärts zu führen! Das ist der Wunsch, den ich aus dem Grunde meiner Seele Ihnen und allen un sern Mitbürgern entgegenbringe.

„Die Session ist eröffnet.“

Landtags⸗Angelegenheiten.

Berlin, 22. Januar. In der gestrigen Sitzung des Hauses der Abgeordneten entgegnete in der Diskussion über den Gesetzentwurf, betreffend die Grenzen des Rechts zum Gebrauch kirchlicher Straf⸗ und Zuchtmittel, der Regierungs⸗ Kommissar Geh. Regierungs⸗Rath Dr. Hübler den Abgg. Strosser und v. Wedell (Vehlingsdorf):

Meine Herren! Ich will dem Herrn Vorredner nicht folgen in die Spezialdiskussion, die er soeben über das vorliegende Gesetz er⸗ öffnet hat. . wird sich später, glaube ich, noch bessere Gelegen⸗ heit finden. Ich will nur auf einen Vorwurf anworten, den der 6 Vorredner für gut befunden hat, gegen die Staatsregierung zu erheben. Meine Herren! Der Herr Vorredner hat gemeint, daß der Gesetzentwurf in 8. 4 dem klaren Worte Gottes widerstreite, und er hat deshalb ge⸗ wünscht, die Kommission möge bei ihren Berathungen dahin kommen, den §. 4 zu streichen. Meine Herren, ist dieser Vorwurf wahr?

Er ift nicht wahr! .

Was bestimmt denn das Wort Gottes, auf das der Herr Vor— redner sich beruft? Der Herr Vorredner hat Ihnen eine Stelle aus dem Matthäus vorgelesen. Da heißt es:

Sündigt Dein Bruder an Dir, so gehe hin und strafe ihn zwischen Dir und ihm allein.

Hört er Dich nicht, so nimm nech einen oder zwei zu

Dir u. s. w. Hört er die nicht, so sage es der Gemeinde.

Die Vulgata wie ich für die Herren im Centrum bemerken will übersetzt die ecelesias. Was bestimmt nun der 5. 4 des Ge⸗ setzentwurfs? ;

Kein Religionsdiener ist befugt, gesetzlich zulässige Straf⸗ oder Zuchtmittel unter Bezeichnung der davon betroffenen

Person 6 bekannt zu machen.

Nun, meine Herren, derogirt wirklich der 5. 4 dem, Worte, welches der Herr Vorredner aus dem Matthäus hier allegirt hat? Meine Herren, er derogirt ihm keineswegs. Was heißt denn öffent⸗ lich? Darüber giebt das Strafgesetz die nöthige Auskunft. Was heißt eine öffentliche Bekanntmachung? Eine solche, bei, der jeder Dritte, bei der das große, betheiligte oder unbetheiligte

ublikum Kenntniß erhält. Ist dies denn aber die Verkün—— digung, welche durch das Wort Gottes geboten wird? Was befiehlt

denn der Herr im Matthäus? Sage es der Gemeinde. Heißt das:

dem „Publikum“? Ist etwa die Kirche, ein Ort, wo blos die Gemeinde versammelt ist? steht denn nicht die Kirche mit ihren Thü⸗ ren offen für Alle, die hineintreten wollen? Gehen Sie doch Sonn⸗ tags in den hiesigen Dom oder in die Cölner Kathedrale, Ist denn da blos die christliche Gemeinde versammelt? Und in solchen Kirchen sollen Kirchenstrafen öffentlich verkündigt werden dürfen“ Einem darauf bezüglichen Verbot wollen Sie, die Werte der heili⸗ gen Schrift gegenüber stellen? Meine Herren! Ich habe noch ein vgar Worte, an die Ausführungen des Herrn Abgeordneten von Wedell zu knüpfen. Der Herr Abg. von Wedell hat den. Stand- punkt der Staatsregierung ganz richtig dahin präcisirt, daß die gegen⸗ wärtigen Gesetzesvorlagen nicht gegen die Kirche, sondern gegen die

Kirchengewalt und zwar gegen die Ausschreitungen dieser Kirchen⸗

gewalt gerichtet sind. Der Herr Abg. von Wedell hat dann die Er⸗ wartung ausgesprochen, es möge die Staatsregierung der Kirche be⸗ hülflich sein, zu der ihr verfassungsmäßig zugesicherten . zu gelängen. Nun, meine Herren, die taatsregierung hält dieses Ziel unausgesetzt im Auge, und es wird sich schon in der nächsten Zeit

bei der Etatsberathung Gelegenheit finden, das Votum des Hohen

Hauses desfalls herbeizuführen. Der Herr Abgeordnete v. Wedell hat endlich auf die Schulregulalive hingewiesen. Auf die von ihm daran

Wir haben ferner Auslieferungsverträge ge⸗

geknuüpften Fragen hier ausführlich einzugehen, würde die Diskussion

sehr weit abführen von dem Gegenstande, der momentan zur Bera—= thung steht; auch in dieser Hinsicht wird sich später voraussichtlich die Möglichkeit eröffnen, dem Herrn Abgeordneten die von ihm ge— wünschte Beruhigung zu gewähren.

Zum Etat der Münzverwaltung hatte der Abg. Richter (Hagen) beantragt, das Abgeordnetenhaus wolle be⸗ schließen, die Regierung aufzufordern, daß in den preußischen Münzstätten nicht mehr Münzen mit Bildnissen fremder Landes⸗ herren oder Hoheitszeichen freier Städte geprägt werden. Hier⸗ über nahm der Finanz⸗Minister Camphausen das Wort:

Meine Herren! Als das Reichsgesetz über die Münzwverfassung berathen wurde, ist ausführlich darüber verhandelt worden, wie das Gepräge der Münzen beschaffen sein und in wie weit es den verbün— deten Regierungen freigestellt werden solle, die Bildnisse der Landes⸗ herren auf den Münzen abdrücken zu lassen. Diese Frage ist entschie⸗ den; sie in einem andern Sinne zu entscheiden, als es das Reich es gethan hat, liegt nicht in meiner Macht. Nun fragt es sich; wie hat die preußische Regierung diesem Gesetze gegenüber die Beziehungen zu ihren verbündeten Regierungen ins Auge zu fassen. Da sind wir davon ausgegangen, daß, wenn an uns das freundliche Ersuchen gestellt wird, denjenigen Staaten, die nicht eigene Münz— stätten besitzen, solche Münzen auszuprägen, wir dem Er⸗ suchen, soferan der Herr Reichskanzler sich mit der ganzen Behandlung der Sache einverstanden erklärte, nicht entgegen treten sollten, es schien uns das die Freundschaft, die Bundesfreund⸗ lichkeit, die uns gegen alle verbündeten Regierungen am Herzen liegt, zu erfordern. In allen Fällen, wo zu solchen Prägungen übergegangen wurde, ist vorher mit dem Herrn Reichskanzler darüber kommunizirt worden. Es tritt auch durchaus nicht das Verhältniß ein, als ob solche Münzen in be⸗ liebigem Umfange geprägt werden können, es tritt auch keineswegs das Verhältniß ein, daß der preußische Antheil an den Ausprägungen des— halb irgendwie verringert würde. Ferner ist allerdings nicht ausge⸗ schlossen, daß eine Regierung, die bei uns auf Unwillfährigkeit stieße, sich an eine andere Regierung mit freundlicheren Gesinnungen wenden könnte. Natürlich ist nie davon die Rede gewesen, daß Preußen sich darum beworben hätte, solche Ausprägungen vorzunehmen, sondern es hat sich stets nur um eine im bundesfreundlichen Sinne erwiesene, mit dem Reichsgesetz nicht im Widerspruch stehende Maßnahme gehandelt.

Der dem Hause der Abgeordneten vorliegende Gesetz⸗ entwurf, die Amts- und Kommunalverbände in den Hohenzollernschen Landen besteht aus 95 Paragraphen und hat folgenden Inhalt:

Erster Titel: Von den Amtsverbänden. Erster Abschnitt. Von den Grundlazen der Verfassung der Amtsverbände §§. 1–11. Zweiter Abschnitt. Von der Vertretung und Verwaltung der Amts⸗ verbände. Erster Unter⸗Abschnitt. Von der Zusammensetzung der Amts ver sammlung §5§. 12— 22. Zweiter Unter ⸗Abschnitt. Von den Versammlungen und Geschäften der Amtsversammlung §5§. 23 33. Dritter Unter-Abschnitt. Von dem Amtshaushalte 58 31 36. Vierter Unter⸗-Abschnitt. Von dem Amtsausschusse, seiner Zusammen⸗ setzung und seinen Geschäften §§. 37—44. Fünfter Unter⸗-Abschnitt. Von den Amts-Kommissionen F§. 45.

Zweiter Titel. Von dem Landeskommunalverbande der Hohenzollernschen Lande. Erster Abschnitt. Von den Grundlagen der Verfassung des Landeskommunalverbandes §58. 46— 51. Zweiter Abschnitt. Von der Vertretung und, Verwaltung des Landeskom⸗ munalverbandes. Erster Unter⸗Abschnitt. Von der Zusammensetzung des Kommunal⸗-Landtags §§. 52-56. Zweiter Unter-Abschnitt. Von den Versammlungen und Geschäften des Kommunal⸗Landtags 55. 57 bis 65. Dritter Unter-Abschnitt. Von dem Landesausschusse, seiner Zusammiensetzung und seinen Geschäften s§. 66 74. Vierter Unter— Abschnitt. Von den Landes kommissienen 5. 5 und 76. Dritter Titel. Von der Oberaufsicht über die Amts⸗ und Landes kommunal Verwaltung S5. 77. 352.

Vierter Titel. Allgemeine ebergangs⸗ und Ausführungs⸗ Bestimmungen §5. 83 95.

. Der dem Hause der Abgeordneten vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, betreffend Abänderungen der Wege— gesetzgebung der Provinz Hannover lautet:

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.

verordnen, unter Zustimmung beider Häuser des Landtages der Monar⸗ chie, für das Gebiet der Provinz Hannover, was folgt: S. 1. Die in Gemäßheit der Bestimmungen des §. 80 des Ge⸗ setzes über Gemeindewege und Landstraßen vom 28. Juli 1851 bisher von den Staatsbehärden bezüglich der Landstraßen⸗Bauverwaltung wahrgenommenen Befugnisse gehen, soweit sie die technische Leitung des Neubaues und der Unterhaltung betreffen, mit dem 1. April 18735 auf die Organe des provinzialständischen Verbandes der Provinz Han— nover über.

3. 2. Die unmittelbare Verwaltung der Landstraßen steht von deimselben Zeitpunkte an der Wegeverbandsvertretung (Gesammtver⸗ tretung, Ausschuß), unter dem Vorsitz und unter der geschäftlichen Leitung der Obrigkeit (Amtshauptmann bezw. Magistrat), sowie unter Mitwirkung der ständischen Techniker, zu.

. 3. Den Staatsbehörden verbleiben die ihnen zustehenden lan- despolizeilichen Befugnisse, sowie die Rechte der kommunalen Ober⸗ aufsicht gegenüber den Wegeverbänden.

§. 4. Sämmtliche aus Staatsmitteln bisher bestrittene Kosten der technischen Leitung des Landstraßenbaues werden in Zukunft von dem provinziglständischen Verbande getragen,

§. 5. Das für den Landstraßenbau erforderliche technische Bau⸗ personal wird in ausreichender Zahl von dem provinzialständischen , angenommen. Dasselbe ist dem Landesdirektorium unter⸗ geordnet. .

5. 6. Selbständige Städte, welche geeignete technische Angestellte haben, sind auf ihren Antrag von der Mitwirkung des ständischen Wegebaupersonals zu entbinden. .

§. J. Die im 5§. 81 des Gesetzes vom 28. Julie 1851 erwähnte Vertretung der Wegeverwaltung vor den Gerichts- oder Verwaltungs⸗ behörden gehört ihrem ganzen Umfange nach zu den Befugnissen des Ausschusses der Wegeverban dzvertretung. ;

§. 8. Alle dem gegenwärtigen Gesetze widerstreitenden Vorschrif⸗ teu werden hiermit aufgehoben.

Die Motive zu dem in Nr. 18 d. Bl. abgedruckten Gesetzentwurf, betreffend die Betheiligung der Staats⸗ beamten bei Verwaltung von Erwerbsgesellschaften, lauten:

Das Bestreben der sogenannten Erwerbsgesellschaften bei ihrer Geschäftsverwaltung Staatsbeamte zu betheiligen, und die häufig durch die Aussicht auf beträchtliche Vermögengportheile genährte Nei⸗ gung der Beamten, Stellen im Vorstande, Verwaltungs⸗ oder Auf⸗ sichtsrathe solcher Gesellschaften zu übernehmen, nöthigen zu der Er⸗ wägung, in welcher Weise das Interesse des öffentlichen Dienstes und die Integrität des Beamtenstandes gegen die Nachtheile sicher zu stellen sein werden, welche eine schrankenlose Betheiligung der Staats⸗ diener an der Verwaltung von Erwerbsgesellschaften nothwendig im Gefolge haben muß. . .

Zwar ist bereits durch einen Beschluß des Stgats-Ministeriums vom 24. Oktober 1859 den Staatsheamten die Verpflichtung auf⸗ erlegt, eine Stelle als Mitglied von , (Verwal⸗ tungsrath, rg Direktion) nicht ohne Genehmigung des betref⸗ fenden Ressort⸗Chefs anzunehmen, die Bedingungen doch unter denen die Genehmigung n ertheilen ist, sind generell bisher nicht, bestimmt worden, und es hat sich in dieser Beziehung eine verschiedenartige Praxis herausgebildet. ö ;

Aus diesem Grunde und mit Rücksicht auf die Verhandlungen, welche innerhalb der Faktoren der Reichsgesetzgebung über die vorlie⸗ gende Materie geflogen worden sind, hat die Stagtsregierung be⸗ . die anderweitige Regelung derselben in Aussicht zu nehmen, und den Erlaß eines Gesetzes vorzuschlagen, das darauf abzielt, mög⸗ lichst in derselben Art, wie dies nach den Beschlüssen des Deutschen

Reichstages zum 8. 16 des Entwurfes eines Gesetzes über die Rechts— rerhältnisse der Reichs beamten für diese Beamten beabsichtigt wird, eine Feststellung der Modalitäten herbeizuführen, unter denen die Theilnahme der Staatsbeamten an der Verwaltung der Erwerbs⸗ Gesellschaften zuzulassen ist.

Der S§. 1 des in dieser Absicht aufgestellten Entwurfes macht die

Theilnahme für alle unmittelbaren Staatsbeamten, welche aus der Staatskasse eine fortlaufende Besoldung oder Remuneration beziehen, von der, Genehmigung des vorgesetzten Ressort⸗Ministers abhängig und schließt, die Zulässigkeit der letzteren für alle Fälle aus, in denen mit der Mitgliedschaft mittelbar der unmittelbar eine Remuneration oder ein anderer Vermögensvortheil verbunden ist. Diese Vorschrift befindet sich im Wesentlichen in Ueber— einstimmung mit, den vorgedachten Reichstagsbeschlüssen, die⸗ selbe geht nur insofern weiter, als sie nicht nur den künf— tigen Eintritt in eine Gesellschaftsverwaltung, sondern die Betheiligung überhaupt von der, Genehmigung des vorgesetzten Ministers abhängig macht, damit aber zugleich auf alle die— eigen Beamten sich erstreckt, welche sich zur Zeit und bis zum Erlasse es beabsichtigten Gesetzes der Verwaltung von Erwerbsgesellschaften angeschlossen haben.

Eine solche Ausdehnung erschien nothwendig, um diejenigen Be— amten, welche entgegen der schon jetzt geltenden Dienstvorschrift die Genehmigung nicht nachgesucht haben, an dem Verbleiben in einer dem Dienste unzuträglichen Stellung zu hindern.

Der 5. 2 des Entwurfes läßt die Genehmigung auch im Falle einer remuneratorischen oder mit einem anderen Vermögensvortheile verknüpften Mitgliedschaft für diejenigen Beamten zu, für welche die amtliche Besoldung nach der Natur des Amtes eine nur nebensächliche Bedeutung hat, und welche daher neben ihrer amtlichen Stellung darauf angewiesen sind, ihren Erwerb auch außerhalb des Amtes zu suchen. Dieser Bestimmung liegt die Erwägung zu Grunde, daß es un⸗ billig erscheint, solche Beamte, denen der Staat nicht elne ihrem Die strange entsprechende für ihren Lebens-Unterhalt nach Maßgabe der allgemeinen Etatsverhältnisse für auskömmlich zu erachtende Besol⸗ dung gewährt, die vielmehr auf, die Beschaffung anderweitiger Er— werhsquellen hingewiesen sind, weiter zu beschränken, als dies das In⸗ teresse des Staatsdienstes erfordert. In wie weit bei diesen Beam ten die Ausschließung von der Verwaltung der Erwerbsgesellschaften nöthig ist, wird dem Exmessen des vorgesetzten Ressort-Chefs, unter Berücksichtigung des allgemeinen Gesichtspunktes, daß das Interess des Staatsdienstes nicht darunter leiden darf, überlassen werden können. Daß im §. 3 die ertheilte Genehmigung für widerruflich erklärt ist, entspricht dem korrespondirenden Beschlusse des Reichstages und der Rücksicht, welche auf das nicht immer konstante dienstliche Inter esse zu nehmen ist. ö

Die Nr. 7 der „Annalen der Landwirthscha t in den Königlich Preußische Staaten“ hat folgenden Inhalt: Preußen: Vertretung auf der Wiener Weltausstellung. Erkenntniß des Königlichen Ober Tribunals vom 25. September 1872. Die neue Kreisordnung. Praktische Erfolge genossenschaftlicher Meliorationen. (Aus dem Nach— trage zu der im Ministerium für die landwirthschaftlichen Angelegen— heiten im November 1867 geferligten Denkschrift, betreffend die Ver— wendung der Fonds für Landesmeliorationen. (Schluß) Aus einem Berichte des Direktorz des Königlichen pomologischen Instituts zu Proskau, Stoll, über seine Reise zur Ausstellung nach Bozen und zur JV. Versammlung deutscher Pomologen, Obst⸗ und Weinzüchter in Braunschweig. Literatur: Die Bonitirung der Ackererde von Prof. Dr. Wilhelm Knop. Der Lichtträger. Von Ferdinand Winckler. Besondere Beilage zum „Deutschen Reichs⸗Anzeiger. Vermischtes: Der achte Drainage⸗Kursus im Regierungsbezirke Trier. Ueber⸗ tragbarkeit der haarzerstörenden Flechte (Fina tonsurans) von den Thieren auf die Menschen. Marktbericht. Viehpreise. Stärkepreise.

Die Nr. 1. des „Amts-Blatt der Deutschen Reichs—⸗ Telegraphen-⸗Verwaltung“ hat folgenden Inhalt: Verfügungen vom 1. Januar 1873. Adressirung der in Folge von Unterbrechungen 3c. per Post an die Telegraphen⸗Station zu Paris zu befördernden Depeschen. Vom. 13. Januar 1873. Instradirung der Deutich⸗ Schweizerischen Terminal⸗-Korrespondenz. Bescheidungen vom J. Ja⸗ nuar 1873. Verfügung an die Kaiserliche Telegraphen⸗Direktion zu N., die Beförderung der Depeschen in Serien mittelst des Morse— Apparats betreffend. Vom 12. Januar 1873. Verfügung an die Kaiserliche Telegraphen-Direktion zu N, die Mitnahme von Depeschen seitens der über Land gehenden Expreßboten 2c. Behufs der Aufgabe bei der Telegraphen⸗Station betreffend. ;

Vereinsthätigkeit.

Verden, 20. Januar. Am 14. d. M. wurde für die Stadt— und Landgemeinde Verdens ein Zweigverein zur Pflege im Felde verwundeter und erkrankter Krieger im Anschluß an die Kaiser⸗ Wilhelm-Stiftung für Deutsche Invaliden konstituirt und ein Vorstand gewählt.

Statistische Nachrichten.

In Swinemünde liefen nach einer in der „Ostseezeitung“ enthaltenen Uebersicht im Jahre 1872 (im Vergleich mit 1871) 2302 Segel-Seeschiffe von 2iö,269 Last . 65 Sch., 10028 L.) ein. Davon waren 269 Sch. von 215,692 8. C 147 Sch., 3849 L beladen, 33 Sch. von 1577 L. 82 Sch. 179 L) in Bal⸗ last. Ferner liefen 1163 Dampfer von 214.713 L. (4 142 D. 21,206 TW), davon 1122 D. von 2113700 L. (4 119 D. 19,338 L) beladen, II D. 3004 L. (4 23 D. 1868 L. unbeladen ein; außerdem 657 Küsten⸗ fahrer von 14,5726 L. - 227 K. 3746 L.), wovon 634 K. 142932. 236 K. 3967 2) beladen, 23 K. 433 8. ( 9 K, 221 L) in Ballast; im Ganzen also 4122 Schiffe von 444,708 L. M434 Sch. 149248.) wovon 4025 Sch. 439,594 L. (4 502 Sch. 14,4456 C.) beladen, I Sch. 5014 L. 68 Sch., 4. 468 L) in Ballast. Die Zahl der im J. lis72 einlaufenden Segelschiffe steht hinter derjenigen des J. 1868 (TWö43) zurück, die Lastzahl dieser Schiffe hinter derjenigen des J. 1871: Dagegen wird der Dampfschiffahrtsverkehr des J. 1872 von keinem Vorfahre erreicht; 1857 kamen in Swinemünde nur 395 Dampfer von 63,196 L. an. Auch in der ,, war das J. 1872 das lebhafteste seit 1355 (bis wohin die Tabellen zurückreichen). Im gesammten Ee , e re. kommt keins der Vorjahre dem J. 1572gleich. Unter den einkaufenden Schiffen waren 1160 deutsche Segelschiffe von 118150 E. und 611 deutsch' Dampfer von S754 , von beiden Gattungen also mehr als die Hälfte. Demnächst war die großbritannische Flagge am stärksten vertreten, durch 358 Segelschiffe von 35,594 L. und WBö Dampfer von 105, 106 L. Die norwegische Flagge führten 210 Se gelschiffe, 2,615 L. und 43 Dampfer 4721 L., diz ich ee h 111 Si h f 10665 L. und 49 Dampfer 5179 L, die dänische 240 Segelschifte 8527 L. und 553 Dampfer 19299 L, die nie⸗ derländische 165 Segelschiffe 12870 L. und 26 Dampfer 6193 L.,

die russische 41 Segelschiffe 4842 L. und 10 Dampfer 1209 L., die

die französische 14 Segelschiff 1256 L. und 1 Dampfer 340 X. die amerikanische 2 Segelschiffe 637 L, die italienische Segelschiff 120 L.

Die Zahl der auslaufenden ,. war 4121 von 464487 L. ( S4 Sch 40, 21 ), davon 273 Sch. Ii6, 33 &. C- I Sch. 17, 942 .) beladen, 1575 Sch. 247 754 L. (C 244 Sch. 233679 L.) in Ballast. Die Junghme der in Ballast auslaufenden Schiffe ist besonders durch die Dampfer herbeigeführt worden, deren 95 von 16,168 L. mehr in Ballast ausliefen als im J. 1871.

Darmstadt, 18. Januar. Im Jahre 1872 wurden in den Irrenanstalten des Großherzogthums Hessen verpflegt, im Tandes⸗Höospital: 227 Männer, 193 Frauen, im Ganzen 420 Pfleg. linge. Der Bestand der Pfleglinge am Schlusse des Jahres 1872 war 361. In der Landes-Irrenanstalt wurden 176 Männer, 187 Frauen, im Ganzen 363 Personen verpflegt; der Bestand am Schlusse 1872 war 253.

Gotha, 14. Januar. Trotz der vorjährigen hiesigen Blattern⸗ epidemie find hier doch 297 Personen weniger gestorken als im Jahre 18571. Geboren wurden 743 Kinder, namlich 375 Knaben und