1873 / 22 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 24 Jan 1873 18:00:01 GMT) scan diff

Berkehrs⸗Anstalten. Berlin, 24. Januar. Der Deutsche nautische Verein

. vorgestern seine Berathung über den von dem . Peels

f iel; vorgelegten Entwurf einer Strandungsordnung fort und trat ofort in die Spezialdiskussion Über denselben ein, die demnächst auf gerstern vertagt wurde.

Die Nr. 8 der Zeitung des Vereins Deutscher Eisenbahn-Verwaltungen“ hat folgenden Inhalt: Die außer ordentliche General⸗Versammlung des Vereins Deutscher Eisenbahn⸗ Verwaltungen, Kommissions⸗Bericht, betreffend die Errichtung eines statistifchen Central-⸗Bureaus für den Verein und Einführung einer Statistik der Güterbewegung auf den Eisenbahnen. Mittheilungen über Eisenbahnen.

Frankfurt a/⸗M., 22. Januar. Die heutige dritte Sitzung der außérordentlichen Generalversammlung des Vereins Deutscher Eisenbahnverwaltungen wurde vom Vorsitzenden, Geh. Regierungs-Rath Fournier, um 94 Uhr eroͤffnet.

Die Berathung des neuen Betrieb s-Reglemements wurde zunächst beendet. Der Entwurf soll dem Reichskanzler⸗Amte zur Be⸗ rücksichtigung resp. Genehmigung vorgelegt werden.

Rr. 6 der Tagesordnung betraf die Prämiirung von Erfindun⸗ gen und Verbesserungen im Eisenbahnwesen. Die Wiener Generalversammlung (1869) beschloß, für die nächsten 3 Jahre einen Prämienfond mit jährlich 3333 Thlr. zu dotiren und aus demselben Prämien für Erfindungen im Betrage bis zu 19009 Thlrn, auszu⸗ chreiben. Der Referent, Direktor Schrader Berlin⸗Anhalt), em⸗ pfahl diesen Beschluß zu einem dauernden zu ö da einerseits die vielfachen Anmeldungen von Erfindungen und Anfragen von Erfindern beweisen, ein wie lebhaftes Interesse in den betheiligten Kreisen der Einrichtung entgegengetragen wird, andrerseits der Verein durch den in diefem Jahre gefaßten Beschluß, für eine Verbesserung des Copir⸗ verfahrens Prämien auszusetzen, sich wiederholt für die Zweckmäßigkeit der Prämiirung von Erfindungen ausgesprochen hat. Dieser Antrag des Referenten wurde ohne Debatte angenommen und in Folge dessen sofort die Wahl der Prüfungs-Kommissign vorgenommen. Weiter beschloß die Generalversammlung auf Antrag der Han—⸗ noverschen Staatsbahn: für die Erfindung einer Einrichtung, mittels deren die Koppelung der Eisenbahnwagen vorgenommen wer— den kann, ohne daß ein Zwischentreten des Kopplers zwischen die Wagen erforderlich wird einen ersten Preis von 3000 Thlr. und einen zweiten Preis von 1000 Thlr. auszusetzen.

Der siebente Gegenstand der Tagesordnung, Berathung des neuen Entwurfs eines Regulativs für die gegenseitige Wagenbenutzung im Bereiche des Vereins, wurde auf Vor⸗ schlag des Referenten, General⸗Direktionsrath Petri (bayerische Staats⸗ bahn) durch Enblocannahme des von der, Kommission vorgelegten Entwurfes erledigt. Hinterher erhob sich eine längere Geschäftsvrd⸗ nung über die Frage, ob eine solche Enblocannahme per majoram oder nur mit Stimmeneinhelligkeit gefaßt werden darf, in deren Ver⸗ lauf die Majorität, um den Wünschen der Minorität Gerechtigkeit widerfahren zu lassen, auf den früheren Beschluß verzichtete.

Es folgte nunmehr die Spezial-Diskussion des Entwurfs. Das Resultat der fünfstündigen Debatte war die fast unveränderte An⸗ u ähme desselben.

Auf der Tagesordnung der morgen stattfindenden letzten Sitzung stehen rein ede Sachen.

München, 22. Januar. Heute ist vom Ministerium des König= lichen Hauses und des Aeußern an die Königliche General⸗Direktion

der Verkehrsanstalten die Allerhöchste Entschließung vom 24. v. M.

ergangen, nach welcher Se. Majestät die Führung der Rürnberg= Ansbacher Bahn auf der direkten Linie, nicht über Fürth, ö. migt hat.

Der Graf Lehndorff-Steinort hat sich am 17. Ignuar nach St. Petersburg und Warschau begeben, um in einer Eigenschaft als Vorsitzender der Verwaltung der ostpreußischen Südbahn Verträge mit verschiedenen russischen Bahnen abzuschließen.

London, 23. Januar. (W. T. B) Das in re fene Nacht hier ankernde, für Australien bestimmte Auswanderer ff Nor t⸗ fleeth“ ist von einem ausländischen Dampfer im Kanal übersegelt worden. Von den aus 412 Persönen bestehenden Passagieren und Mann⸗ schaften gelang es nur 85 Personen zu retten. Der Name des Bampfers, welcher das Unglück herbeiführte, und ohne anzuhalten, weiterfuhr, ist unbekannt. ;

Eine zweite Depesche aus Hamburg meldet: Nach einem der ‚Börsenhalle“ zugegangenen Londoner Telegramme hat. der bereits ge, meldete Zusammenstoß zwischen dem Auswandererschiffe ‚Nortfle th“ und einem Dampfer etwa zwei Meilen von Dungeneß stattgefunden; der Dampfer soll ein australischer gew'sen sein. Die Zahl der Passa⸗ giere wird auf 412 angegeben, von welcher, trotz schleuniger Hülfe, über 300 in den Wellen umgekommen seien. ;

Madrid, 18. Januar. Der heutige Tiempo“ meldet; Die Unternehmer des transatlantischen Kabels haben beschlossen, dasselbe zwischen Cadix und den kanarischen Inseln und von dort nach der Havana direkt ohne andere Stationen zu legen. Die Länge dieses zweiten Theils des Kabels würde ungefähr 1290 Meilen betragen. Die Gesammtkosten des Unternehmens werden fich auf 300, das jähr⸗ liche Erträgniß auf 30 Millionen belaufen.

Kopenhagen, 21. Januar. Wenn es die Witterungsverhält⸗ nisse erlauben, so soll die Postdampfschiffahrtn ach den Farser⸗ ie rl und Island in diesem Jahre mit dem Abgange des Dampf⸗ schiffes „Diana“ am 1. März ihren Anfang nehmen, wonach das genannte Schis planmäßig 7 Reisen machen und auf den drei Som⸗ merreisen den Berufjord anlaufen wird.

Aus dem Wolff'schen Telegraphen-Bureau.

Bern, Donnerstag, 23. Januar. Die Anträge, welche der am 27. d. M. zusammentretenden Baseler Diöcesankonferenz vor⸗ gelegt werden sollen, sind auf Entsetzung des Bischofs von Basel, Tachat, von seinem Amte, auf Einsetzung eines Bisthumsver⸗ wesers und auf Revistion des Diöcesanvertrages gerichtet. Graf Theodor Scherer, der Führer der ultramontanen Partei in der Schweiz, hat dem Bischofe auf seinen Besitzungen eine Zufluchts⸗ stätte angeboten.

Paris, Donner stag, 23. Januar. Der Kriegs⸗Minister, General de Cissey, hat sich gestern nach Calais begeben, um den dort stattfindenden artilleristischen Uebungen beizuwohnen. = Auf die jüngste Anleihe von drei Milliarden sind bis jetzt 2300 Millionen eingezahlt worden.

London, Freitag, 24. Januar. Nach der „Times steht für die nächste oder nächstfolgende Woche eine weitere Diskonto⸗ Herabsetzung in Aussicht.

Paris, Freitag, 24. Januar. In Folge des Fallissements der „Société industrielle“ sind die Bücher dieser Gesellschaft mit Beschlag belegt worden; auch haben bei mehreren Administrato⸗ ren der Gesellschaft, namentlich bei dem früheren Handels⸗Mi⸗ nister Lefebore⸗Duruflet und dem früheren Präfekten St. Paul, Haussuchungen stattgef unden.

New-⸗-gork, Donnerstag, 23. Januar. Die Bedingungen des Kontraktes wegen Begebung der neuen 5prozentigen Bonds sollen im Wesentlichen den bei den früheren Emissionen zu Grunde liegenden gleich sein; man vermuthet, daß die Bonds bald an den Markt gebracht werden sollen.

Königliche Schauspiele.

Sonnabend, 25. Januar. Im Opernhause. (23. Vor⸗ stellung). Letztes Konzert und Vorstellung der Gesell⸗ schaft des Herrn Ullmann. 1. Theil. Der Kapell⸗ meister, komische Oper in 1 Akt, Musik. von Paer (in französischer Sprache), Frl. Monbelli und Sigr. Tagliafico. IJ. Theil. Konzert, ausgeführt von Fräul. Sograff, Fräul. Anna Regan und Herrn Camillo Sivori. III. Theil. Scenen aus: die Nachtwandlerin (III. Akt), Musik von Bellini (in ita— lienischer Sprache), Frl. Maria Monbelli und Sigr. Tagliafico. Anfang 7 Uhr. Mittel⸗Preise.

Im Schauspielhause. (24. Abonnements ⸗-Vorstellung.) Maria und Magdalena. Schauspiel in 4 Akten von Paul Lindau. Anfang halb 7 Uhr. Mittel⸗-Preise.

Sonntag, 26. Januar. Im Opernhause. (24. Vorstellung). Der Prophet. Oper in 5 Akten. Musik von Meyerbeer. Ballet von Hoguet. Fides: Frl. Brandt. Bertha: Frl. Grossi. Johann von Leyden: Hr. Niemann. Oberthal: Hr. Betz. Anfang halb 7 Uhr. Mittel⸗Preise.

Im Schauspielhause. (25. Abonnements⸗Vorstellung.) Der Störenfried. Lustspiel in 4 Aufzügen von R. Benedin. Vorher: Die Gustel von Blasewitz. Dramatistrte Anekdote in 1 Akt von Schlesinger. Anfang halb 7 Uhr. Mittel⸗Preise.

Königliches Museum.

Von den neuesten Erwerbungen des Königlichen

Kupferstich-Kabinets ist im ersten Saal dieses Kabinets eine Anzahl der seltensten und bedeutendsten Blätter zu näherer Kenntnißnahme des kunstliebenden Publikums ausgestellt. Diese zumeist fehr kostbaren Blätter stammen, abgesehen von einigen Einzelankäufen von dem Kunsthändler Prestel in Frankfurt a. M., aus den weithin berühmten Sammlungen des Baron von Meck⸗ lenburg und des Marchese Durazzo, davon die erstere im No⸗ vember vorigen Jahres in Berlin, die letztere um weniges später in Stuttgart zur Versteigerung kam. Während jene Sammlung ausschließlich Radirungen holländischer Meister, namentlich des 1I7. Jahrhunderts, enthielt, umfaßte die Sammlung Durazzo nächst einer unvergleichlichen Fülle von Niellen eine ebenso kost⸗ rare Fülle von Werken italienischer und deutscher Meister des 15. und 16. Jahrhunderts. Ungeachtet beide Versteigerungen eine große Anzahl von Käufern herbeizogen, und die Preise für die hervorragenderen Blätter meist zu ungemeiner Höhe hinauf— getrieben wurden, gelang es dennoch, besonders durch die Sen⸗ dung des Professors H. Weiß nach Stuttgart, die Königliche Sammlung nach den betreffenden Richtungen hin auf das We⸗ sentlichste zu bereichern und zu ergänzen.

Die bedeutsamsten Bereicherungen sind die Erwerbungen aus der Versteigerung der Sammlung Durazzo, hierunter 13 deutsche

und 25 italienische Niellen, dabei 7 von Peregrini mit dem Haupt⸗

werke des Meisters, und, als nachträglich erworben, das bekannter⸗ maßen nur in 3 Exemplaren vorhandene Hauptblatt der Niello⸗ Kunst „die Anbetung der Könige von Tomaso Finiguerra“. Ferner 3 Blätter von Giulio und zwei von Domenico Campag⸗ nola; 4 von Antonio da Brescia mit dem Hauptwerke auch dieses Meisters „Maria mit dem Christuskinde zwischen Martha und Joseph“ von wunderbarer Erhaltung; 4 Sibyllen von Baceio Baldini im frühesten (Druck Zustande von großer Schönheit; 3 Blätter von Ludwig Krug; der Fahnenträger von H. S. Be⸗ ham; 1 Blatt in trefflichem Abdruck von A. Hirschvogel; 12 Blätter, darunter die Mehrzahl von äußerster Seltenheit, von Lucas van Leyden; ein Prachtdruck von A. Dürer; 2 große Farbendrucke von Le Blond, dem Erfinder des Bunidrucks. Endlich höchst geistreich behandelte Handzeichnungen von P. Ve⸗ ronese. L. Eambiasi, S. Rosa, H. Goltzius, J. Courtois u. A.

Als die demnächst bedeutendsten Erwerbungen sind die von dem Kunsthändler Prestel zu bezeichnen, und zwar in erster Reihe „der Kindermord“ nach Rafael von Mare Antonio Rai⸗ mondi, sowie „die heilige Cäcilie“ von denselben Meistern; dazu das „Wappen mit dem Todtenkopf“ von A. Dürer, und eine meisterhafte Handzeichnung, zum Theil in Sepia ausgeführt, von A. van Velde.

Aus der Sammlung des Barons von Mecklenburg endlich finden sich vor Allen als Hauptstück das Pferd von P. Wou⸗ vermann; sodann die vollständige Folge der Thiere von J. Fyt; sieben Blätter von R. Dujardin; 5 von C. Dusart; eins von G. Schalken; 21 von A. van Everdingen und Blätter von A. Verboom, W. vom Heusch, B. Breemberg, Th. Wyck, A. van Ostade, C. Bega, R. Zeemann u. A. m. sämmtlich ausge⸗ zeichnet durch Seltenheit und Vorzüglichkeit des Drucks.

Die Ausstellung selbst, täglich zu den gewöhnlichen Stunden ohne Weiteres zugänglich, dürfte bis gegen Ende Februar dauern.

Ausstellung von Werken des Professors Eduard Magnus.

In dem langen und dem darauf e , Oberlicht⸗Saal der Königlichen Akademie der Künste zu erlin ist während der Zeit vom 15. Januar bis 15. Februar eine Ausstellung von Gemälden, Skizzen und Zeichnungen des verewigten Professors Eduard Magnus veranstaltet, welche das Lebenswerk dieses

,, noch einmal wenigstens im Auszuge zur Anschauung ringen.

Eduard Magnus war am J. Januar 1799 zu Berlin ge⸗ boren, der Bruder des späteren Chefs des Banquierhauses von Magnus und des bekannten Physikers und Professors an der Königlichen Universität. Seine Studienzeit und, künstlerische Entwicklung fiel glücklich zusammen mit dem kräftigen Wieder⸗ aufblühen der Künste nach den Befreiungskriegen. In Rom, in Paris, in Berlin, Düsseldorf und München regten sich schöne, jugend⸗ siche Kräfte in frischem Wetteifer; bedeutende Werke der Archi⸗ tektur, Malerei und Bildhauerei erwuchsen in diefen Kunst⸗ städten; die Theilnahme des Publikums trug wieder die Künstler; den auf Kunstförderung gerichteten Bestrebungen der Regierun⸗ gen gesellten sich in Preußen und Deutschland die der über Provinzen und Staaten verbreiteten Kunstvereine.

Eduard Magnus durfte in den zwanziger Jahren in einem längeren Studienaufenthalt in Italien sich zur Meisterschaft entwickeln. Als er wieder in seine Berliner Heimath zurückge— kehrt war, verschafften ihm seine ungewöhnlichen Leistungen in der Bildnißmalerei bald einen glänzenden Ruf. Diese Gattung hat er denn auch während seines ganzen Lebens zumeist kulti⸗ virt; auf dieser Ausstellung seiner Werke finden sich uur äußerst wenige Genrebilder. Desto zahlreicher sind die Porträts.

In den hier vereinigten Bildern läßt sich des Künstlers eigener

Entwickelungsgang und die Art seiner Malerei während eines halben Jahrhunderts überblicken. In den Studienköpfen und Bildniffen aus seiner Anfangszeit erscheint seine Farbe noch schwer, sein Vortrag hat eine gewisse Härte, Glätte und Pein⸗ lichkeit. Aber während der letzten zwanziger Jahre, bereits in Rom, entfaltet sich seine Malerei zu einer schönen Freiheit und sein Kolorit wird klar, leuchtend und warm. In den vierziger und ersten fünfziger Jahren erscheint er auf der Höhe seiner Kunst. Die mit außerordentlicher Feinheit des beobach⸗ tenden Blicks und mit inniger Versenkung in das Leben der Phystognomie erfaßten Erscheinungen giebt er in einer höchst geistreichen, breiten uud wirkungsvollen Manier im Bilde wieder, mit einer Beherrschung der Technik und in einer schönen Har—⸗ monie des Kolorits, wie sie damals in der deutschen Malerei noch ziemlich selten waren. Dann begann ein mehr und mehr ausgebildetes Augenleiden, der sogenannte grüne Staar“ dem Künstler sich immer störender und hinderlicher zu erweisen. Es scheint auf feine Auffassung des Kolorits in den letzten fünf⸗ ziger und ersten sechsziger Jahren nicht ohne Einfluß gewesen zu sein. Die durch Professor von Gräfe 1863 glücklich voll⸗ zogene Operation des Uebels gab ihm die volle Fähigkeit des gesunden Sehens wieder. Bis gn seinem Lebensende hat er nicht aufgehört, mit bestem Erfolg in der Bild ermalerei thätig zu sein, wenn auch nicht gleich anhaltend wie in früheren Jahren und häufig darin unterbrochen durch kunstwissenschaft⸗ fiche literarische Bestrebungen, welche besonders manchen wich⸗ tigen Fragen und Aufgaben der Architektur galten. Wir müssen darauf verzichten, die ganze Reihe der hier ausgestellten Bildnisse im Einzelnen zu besprechen. Nur einiger durch ihre Kunst oder durch die dargestellte Persönlichkeit besonders hervorragenden kann hier Erwähnung geschehen.

Seiner frühesten Zeit entstammt sicher das Bildniß eines kleinen, etwa 10 12jährigen blonden Mädchens von strenger, ernster und wundersamer Schönheit. Ebenso durch diese, wie durch die ganze Art der malerischen Behandlung erinnert es an Bilder altflanderischer oder kölnischer Meister. Von hohem künstlerischen Interesse sind die Gemälde aus der Zeit von Magnus römischem Aufenthalt: das Bild einer jungen Frau von großer Schönheit, in einem dunkeln Sammet— mieder, welches Hals, Schultern und Arme frei läßt. Die zarte linke Hand ruht ö. der Brust und die Finger verflechten sich mit einer feinen Goldkette, welche jenen schmückt. Eine dunkelgetönte Landschaft bildet den Hintergrund. Derselben Zeit entstammt ein außerordentlich edel aufgefaßtes und durchgeführtes lebens großes Bildniß Thorwaldsens.

Unter den folgenden Porträts befinden sich die von vielen der bekanntesten Celebritäten der Berliner Gesellschaft jener Jahr⸗ zehnte, in welcher sich ihr Maler als eins ihrer gefeiersten Mit⸗ glieder bewegte. Künstler und Künstlerinnen, Herren und Damen aus den durch Reichthum, Bildung und Geburt hervorragendsten Familien der Hauptstadt; zwischen ihnen höchst liebenswürdige Bildnisse schöner Kinder, Knaben und Mädchen. Von den Por⸗ träts berühmter Künstler find besondeas mit höchster Auszeich⸗ nung zu nennen: Das Bildniß Feli Mendelsohn-Bar⸗ tholdhs (durch Feckerts schöne Steinzeichnung vervielfältigt), in lebensgroßer Halbfigur, die Arme auf der Brust überein⸗ ander gekreuzt, dargesiellt; das Brustbild Christian Rauchs; das berühmte Bildniß der Sängerin Jenny, Lind (1846 gemalt) Und das der Gräfin Rossi Genriette Sonntag) von 1850. Das der erstern bildete die unvergeßliche Zierde der großen Berliner Ausstellung des Jahres 1846. Die Sängerin ist auf einem dunkel sammetnen Chaiselongue sitzend dargestellt, die Hände auf dem Schooß in einander gelegt, wo ein lichtblauer Shawl über die weiße Robe gebreitet ist, den Kopf etwas zur rechten Schulter gewendet und mit begeistertem Ausdruck in den großen blauen Augen aufgerichtet. Eine einfache dunkle Wand und Vorhang bildet den Hintergrund. Die vollendet schöne Farbenharmonie des Bildes ist auch heut noch unverändert die gleiche geblieben. Die Gräfin Rosst ist als Brustbild gemalt in granatroͤther Sammetrobe, der Kopf leicht gewendet und ebenfalls aufblickend.

Ein außerordentlich schönes Bildniß ist ferner das dem Jahr 1848 entstammende, der Gattin des Baurath H. mit ihrem Töchterchen, das sich stehend an ihren Schooß schmecgt; das der Mutter des Künstlers; das eines Knaben mit Strohhut und streifigem Hemd bekleidet, mit treuherzig, aufblickenden großen hellen feuchten Augen; das der Frau Geh. Rath B. des Pro⸗ fessor W.; der beiden Brüder und des kleinen Neffen des Meisters.

Von seinen Porträts berühmter Staatsmänner und Mili⸗ tärs sind nnr zwei hier zur Ausstellung gekommen; das des Ministers Grafen von Arnim⸗Boitzenburgz und das des Ober⸗ Befehlshabers in den Marken, Feldmarschalls Grafen von Wrangel, im Jahre 1819 gemalt. Der Letztere ist in ganzer Figur, in die Uniform der Garde⸗Kürassiere gekleidet, stehend in einem Prachtzimmer dargestellt, dessen offene Thür den Blick auf den Schweizersaal des Königlichen Schlesses zu Berlin gewährt. Die linke Hand hält den Griff des Pallasch, die Rechte ist auf den Tisch neben ihm gestemmt.

Außer den etwa 100 Porträts sind in dieser Ausstellung noch einige Genrebilder zu berücksichtigen, meist porträtartige, wenn auch typische Darstellungen einzelner Halbfiguren. Von dem durch Mandels Stich sehr verbreiteten Bilte der beiden Kinder, des kleinen Mädchens zur Seite des nackten, Blumen werfenden Knaben, ist hier eine unvollendete Untermalung vor⸗ handen. Unter jenen Einzelgestalten sind die schönsten die eines Landmädchens mit breitem Strohhut, im Profil dargestellt, die linke Hand auf die Hüfte gestützt, und das (1842 gemalte) Bld eines Schifferjungen, welcher sein gebräuntes kräftiges, mit glänzenden Augen zur Seite blickendes Antlitz in die linke Hand stützt, ein Bild, das mit der Vererbung der Sammlung des Konsul Wagner Eigenthum der Königlichen National⸗ Gallerie geworden ist. Die Kreide⸗, Bleistift⸗ und Pastell⸗ Zeichnungen der Ausstellung sind fast ausschließlich Porträts.

Redaktion und Rendantur: Schwieger.

Berlin, Verlag der Gypedition (Kesselh. Druck: H. Heiberg.

Drei Beilagen (einschließlich der Börsen⸗Beilage).

E 22.

Erste Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

Freitag, den 24. Januar

1873.

Königreich Preußen.

i ) Bau und Betrieb einer gonzessions⸗Urkunde, betreffend den ü ̃ i von Einbeck nach Salzderhelden durch die Braunschwei⸗ H gische Eisenbahn Gesellschaft. Vom 16. Dezember 1872.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.

* dem 98 in der Stadt Braunschweig dom izilirte Braun chwei⸗ gische ie e Ge sellschsjt mit Genehmigung ihrer vorgesetzten Fan. es Regierung darauf angetragen hat, ihr die Konzession zum Bau und Betriebe einer Eisenbahn von Einbeck nach Salzderhelden zu er⸗ theilen, wollen Wir diefe Konzession, sowie das Recht zur Expropria⸗ tion und zur vorübergehenden Benutzung fremder Grundstücke nach Maßgabe der , ,, Gefetze unter den nachstehenden Bedingun⸗

erdurch ertheilen: ; .

n ) ö iche Eisenbahn⸗Gesellschaft ist bezüglich des Baues und des Betriebes der in Rede stehenden Bahnstrecke den preu= sischen Gesetzen und Verordnungen, insbesondere dem Gesetze über die ahn. Lekernchmmmggen vom 3. November 1838 und dem Gesetze pom 16. März 1867 über die Besteuerung von Eisenbahnen unter⸗

en. . * marfff Die Gesellschaft muß auf Vetlangen der preußischen Regie⸗ ng in einem von letzterer zu bezeichnenden Orte Domizil wählen und in diesem Domizile ein Organ bestellen, welches sie dem Staate und dem Publikum gegenüber in allen, die Bahn betreffenden Ange⸗

*

legenheiten mit unbeschränkter Vollmacht zu vertreten befugt und ver— flichlet ist. 3 l ; (

ich g aller Entschädigungsansprüche, welche gegen die Gesell⸗ schaft aus Anlaß der Anlage oder des Betriebes der Bahn geltend ge— nacht werden, ist sie der Preußischen Gerichtsbarkeit unterworfen und sollen die gegen . Gesellschaftsorgan in Vertretung der Gesellschaft rechtskräftig ergehenden gerichtlichen und Administrativ⸗Entscheidungen ohne Weiteres gegen die Gesellschaft verbindlich und vollstrecbar sein.

Behufs der technischen Leitung des Baues und Betriebes der Bahn hat die Gesellschaft einen Beamten zu ernennen, welcher die sormelle Qualifikation zum Königlich preußischen Eisenbahn⸗Baumeꝛister besitzen muß. Die Wahl dieses Beamten, die ihm zu ertheilende Geschäftsinstruktion und die, Bestimmung seines in Preußen zu nehmenden amtlichen Domizils bedarf der Genehmigung des preußi— schen Handels⸗Ministeriums. Diesem Beamten kann zugleich die Eingangs bezeichnete Vollmacht ertheilt werden. .

Il. Der preußischen Regierung bleibt vorbehalten, den Verkehr zwischen ihr und der Gesellschaft, sowie die Handhabung der ihr üher bie betreffende Bahnstrecke zustehenden Hoheits- und Aussichtsrechte einer Behörde zu übertragen. .

Diese Behörde hat die Beziehungen ihrer Regierungen zu der Eisenbahn⸗Verwaltung in allen Fällen zu vertreten, die nicht zum hirekten Einschreiten der competenten Polizei⸗ oder Gerichtsbehörden geeignet sind. Die Eisenbahn⸗Verwaltung hat sich bei Angelegenheiten serritorialer Natur, welche hiernach von der Königlich preußischen Re⸗ gierung ressortiren, an diese zu wenden. . .

Die gedachten Funktionen können von der Königlich preußischen Regierung auch einem besonderen Kommissarius übertragen werden.

JV. Für den Bau gelten insbesondere folgende Bestimmungen:

I) Die Gesellschaft ist verpflichtet, die Vollendung und Inbetrieb⸗ nahms der Bahn längftens bis zum 1. Mai 1875 zu, bewirken.

23) Die Bähalinte in ihrer vollständigen Durchführung durch alle 3Zwischenpunkte, die Bestimmung der Orte, wo nach . des Verkehrsbedürfniffes setzt oder künftig Stationen für den ersonen⸗ der Güterverkehr anzulegen sind, sowie sämmtliche Bauprojekte unter⸗ liegen der Genehmigung des preußischen Ministers für Handel! Ge⸗

erbe und öffentliche Arbeiten. Die von der Herzoglich braun schwei⸗ gischen Regierung geprüften Betriebsmittel sollen einer Revision durch die diesseitige Regierung nicht bedürfen.

3) Die Gefellschaft hat allen Anordnungen, welche wegen poli⸗ zeilicher Beaufsichtigung der beim Bahnbau beschäftigten Arbeiter ge⸗ roffen werden mögen, nachzukommen und die aus diesen Anordnungen eiwa erwachsenden Ausgaben, inshesondere auch die durch etwaige An⸗ stellung eines besonderen Polizei. Aufsichts⸗Personals entstehenden Kosten zu tragen Sie wird den Anforderungen der zuständigen Behörden wegen Genügung des kirchlichen Bederfnisses der beim Vau beschäf⸗ tigten Beamten und Arbeiter bereitwillig Folge leisten, und die da⸗ durch eswa bedingten Kosten übernehmen, auch zu der in Gemãäßheit des Gefetzes vom 21. Dezember 1846 für die Bauarbeiter einzurich⸗ lenden Krankenkasse die nöthigen Zuschüsse leisten.

I) Behufs Sicherstellung der rechtzeitigen Vollendung, sowie der soliden Äusführuüng' und gehörigen Ausrüstung der Bahn muß bei der General-Staatskasse zu Berlin ein Betrag von 25000 Thlr., buchstäblich: „Fünf und zwanzig Tausend Thalern“ꝰ in baar, oder in preußischen Staats oder vom Staate garantirten Papieren, oder in Inländfschen Eisenbahn⸗-Prioritäts-Obligationen (unter Berech⸗ nung aller dieser Effekten nach dem Courswerthe) nebst den noch nicht sälligen Jinscoupons und den Talons hinterlegt und in gerichtlicher oder notarieller Verpfändungsurkunde erklärt werden, daß diese Kaution der preußischen Staatsregierung zur beliebigen Verwendung unwider⸗ ruflich verfällt, wenn die * fischyjt mit der Erfüllung der Verpflich⸗ tungen, welche durch die Kaution sichergeftellt werden sollen, nach dem; Ermesfen des Königlichen Handels-Ministeriums in Verzug komint.

Die Zurückgabe ber Zinscoupons erfolgt an deren Verfallter= minen, kann jedoch vom Königlichen Handels⸗Ministerium inhibirt werden, wenn nach dessen hierfür allein maßgebenden Ermessen die Gesellschaft mit Erfüllung ihrer Verpflichtungen in Verzug kommt.

Die Rückgabe der Kaution selbst erfolgt, sobald die Gesellschaft

ihren Verpflichtungen zur Ausführung und Ausrüstung der Bahn nach

Maßgabe der Anforderungen des Handels⸗Ministers überall genügt hat. 3) Die Gesellschaft ist zum Bau und Betriebe ines zweiten Ge⸗ . ern lichtet. sobald die Königlich preußische Regierung solches erlangt.

V. Die Gesellschaft ist verpflichtet, die Bahn nebst den Trans⸗ 6 fortwährend in einem solchen Zustande zu erhalten, daß Rr Betriebsdlenst allen von Der Staatsregierung im Interesse der Sicherheit und der Größe des Verkehrs gestellten Anforderungen. Ge⸗

* * 7

nüge leistet; insbesondere muß die Gesellschaft alle Vervollstndigun⸗ gen und Vervolskommnungen der Bahnanlagen und, des Betriebs. materials ausführen, welche sich nach Ansicht der Staatsregierung im Interesse des Verkehrs als Bedürfniß herausstellen.

Zur Sicherung der stetigen guten Instandhaltung der Bahn und ines den Verkehrsbedürfnissen bezüglich der Anzahl und Beschaffen⸗ heit genügenden Lokomotiv⸗ und Wagenbestandes hat die Gesellschaft auf etwaiges Verlangen des preußischen Handels⸗-Ministeriums einen, durch r, . Beiträge zu bildenden Fonds zu hinterlegen. Ueber die Höͤbe dieser Beiträge und über die aus dem Fonds zu leistenden Ausgaben wird das Handels⸗Ministerium alsdann unter Berücksichti⸗ gung des vorerwähnten Zweckes und des periodisch sich ändernden Be⸗ ff ö. Anhörung des Verstandes der Gesellschaft ein Regu—

iv erlassen.

VI. ‚Die Genehmigung, nöthigenfalls die Abänderung des Fahr⸗ plans bleibt der Königlichen Stgatstegierung vorbehalten, ebenso die Genehmigung des Bahngeldtarifs und, des Frachttarifs, sowohl für . Güter⸗, als für den Personenverkehr, sowie der Abänderung der Tarife, in sow it dieselbe nicht dem freien Ermessen der Gesellschaft überlassen wird.

Die Gesellschaft hat die Beförderung von Personen in 4 Wagen— klafssen zu bewerkftelligen, und für den Transßort von Kohlen und

Koks und event. der übrigen im Art. 45 der Verfassung des Deut- schen Reiches bezeichneten Gegenstände den Einpfennigtarif einzuführen, soweit und sobald dies von dem Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten verlangt wird. ö

Die Gesellschaft übernimmt ferner die Verpflichtung, soweit der Königlich preußische Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten es im Verkehrs ⸗-Interesse für nöthig erachtet, jederzeit auf deffen Verlangen mit anderen in- und ausländischen Bahnverwaltun⸗ gen, für die Beförderung von Personen und Gütern einen durch⸗ gehenden Verkehr mittelst direkter Expeditionen und Tarife zu errich⸗ fen, und hierbei insbesondere auch in ein gegenseitiges Durchgehen der Transportmittel gegen die übliche, nöthigenfalls von dem bezeichneten Minister festzusetzende Vergütigung zu willigen. Bezüglich dieser direkten Tarife ift die Gesellschaft verpflichtet, auf Verlangen des bezeichneten Ministers auf ihrer in diesem neu einzurichtenden durch⸗ gehenden Verkehre zu berührenden Strecke den niedrigsten Tarif⸗Ein⸗ heitssatz pro Centner und Meile zuzugestehen, welchen sie auf dieser Strecke für die gleichartigen Transportgegenstände in ihrem Lokal— tarife erhebt. .

Sollte sie jedoch in einem andern durchgehenden Verkehr für jene Strecke ihrer Bahn, einen unter dem Lokal⸗-Tarif⸗Einheitssatz pro Gentner und Meile ermäßigten Satz pro Centner und Meile beziehen, so muß sie für jene Strecke diesen ermäßigten Tarifsatz auch in dem neu zu errichtenden durchgehenden Verkehre auf Verlangen des bezeich—⸗ neten Ministers zugestehen.

Für durchgehende Gütertransporte wird die Erhebung einer Expe⸗ ditionsgebühr für die Bahn von Einbeck nach Salzderhelden ausge— schlossen, wenn weder die ursprüngliche Versandt⸗ noch die letzte Adreß- station an dieser Bahn liegt.

Die vorbezeichnete Verpflichtung der Gesellschaft zur Einrichtung eines direkten Verkehrs und zum Zugeständnisse des vorbezeichneten Tarifsatzes wird fedoch durch die Bereitwilligkeit der anderen bethei⸗ ligten EGisenbahn-Verwaltungen bedingt, in diesem Verkehre ihren Tarif nach denselben Grundsäßzen zu normiren, und somit für ihre in dem einzurichtenden durchgehenden Verkehre zu benutzende Strecke den niedrigsten Tarif-Einheitssatz pro Centner und Meile zuzugestehen, welchen sie auf dieser Strecke für gleichartige Transportgegenstände . ,, Lokalverkehr resp. in einem anderen durchgehenden Verkehre erheben.

Sollte die Gesellschaft zum Zwecke der Einrichtung eines neuen direkten durchgehenden Verkehrs das gleiche Zugeständniß, wie es vor—⸗ stehend präzisirt ist, von einer anderen Bahnverwaltung fordern und die letztere ohne von dem hezeichneten Minister für zulänglich erachtete Gründe sich weigern, auf den von der Gefsellschaft vorgeschlagenen direkten Verkehr überhaupt einzugehen, oder jenes Zugeständniß in Betreff des Tarifsatzes zu machen, so ist die Gesellschaft an das ihrer⸗ seits auf Erfordern des Ministers für einen direkten Verkehr, an wel⸗ chem die sich weigerlich haltende Bahnverwaltung mitbetheiligt ist, gemachte frühere Zugeständniß nicht mehr gebunden.

Il gn Beförderung von Truppen, Militär⸗Effekten und son⸗ stigen Armee⸗Bedürfnissen hat nach denjenigen Normen und Sätzen stattzufinden, welche auf den Stagts-Eisenbahnen im Gebiete des frũ⸗ heren Norddeutschen Bundes jeweilig Gültigkeit haben.

III. Gegenüber der Post⸗ und Telegraphen⸗Verwaltung ist die Gesellschaft bezüglich der in Rede stehenden Bahnstrecke den Bestim— mungen unterworfen, welche für diesen Verwaltungszweig vom Reichs⸗ kanzler-Amte erlassen sind oder künftig erlassen werden.

X. Die Gesellschaft ist verpflichtet, die von ihr anzustellenden Bahnwärter, Schaffner und sonstigen Unterbeamten, mit Ausnahme der einer technischen Vorbildung bedürfenden, vorzugsweise aus den mit Civil⸗Anstellungs-Berechtigung entlassenen Militärs, soweit die—⸗ selben das 35. Lebensjahr noch nicht zurückgelegt haben, zu wählen.

X. Anderen Unternehmern bleibt sowohl der Anschluß an die in Rede stehende Bahnstrecke mit den Zweigbahnen, als die Benutzung der eisteren gegen zu vereinbarende event. vom Hreußischen Handels— Mm r n,, oder Bahngeldsätze vorbehalten.

. XI. Die preußische Regierung behält sich das Recht vor, das Eigenthum der Bahn nebst allem beweglichen und unbeweglichen Zu⸗ behör nach Ablauf von dreißig Jahren, vom Tage der Betriebs-Er— öffnung an gerechnet, oder auch später, nach einer in beiden Fällen mindestens ein Jahr vorher zu bewirkenden Ankündigung für den Staat käuflich zu erwerben.

Als Kaufpreis zahlt der Staat das, auf diese Bahn verwandte, Anlage-Kapital. Insofern zur Zeit der Erwerbung der Zustand der Bahn oder des Zubehörs gegen die ursprüngliche Anlage sich wesentlich verschlechtert haben möchte, soll von dem zu erstattenden Anlage⸗Kapital, nach einem durch Sachverständige zu bestimmenden Prozentsatz ein, dem dermaligen Zustande entsprechender Abzug gemacht werden.

Zu dem vorbezeichneten, auf den preußischen Staat im Falle des Ankaufs übergehenden Zubehör gehört insbesondere das für diese Bahn angeschaffte Betriebsmaterial und das zur Bahn⸗-Verwaltung und zur Transport-⸗Wrwaltung dieser Bahn gehörige Inventarium.

XII. Sollte die Gesellschaft die Bahn ganz oder theilweise an⸗ derweit veräußern oder verpachten oder sonst den Betrieb darauf An⸗ deren abtreten wollen, so ist zu jeder dieser Maßnahmen die Zustim— mung der Königlich preußischen Regierung nothwendig.

Mit. Benehmigung des preußischen Handels- Ministeriums kann der Betrieb der Bahn für Rechnung der Gesellschaft, insbesondere der Königlichen Eisenbahn⸗Direktion zu Hannover, übertragen werden,

Die gegenwärtige Urkunde ist auf Kosten der Braunschweigischen Eisenbahn⸗Gesellschaft durch das Amtshlatt fi Hannover zu ver⸗ öffentlichen. Eine Anzeige von dieser landesherrlichen Genehmigung und der Verleihung des Expropriationsrechts ist in die Gesetz-Samm⸗ lung aufzunehmen. *.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei⸗ gedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Berlin, den 16. Dezember 1872.

(. 8.) Wilhelm.

Graf von Itzenplitz. von Selchow. Graf zu Eulenburg. n Dr. Leonhardt. Camphausen. Falk.

4wxiges vormals nassauisches Staats ⸗Anlehen von 6,000,000 fl. 4. d. 28. April 1860.

Bei der am 4. d. Mts. stattgehabten vierten Verloosung der Partial⸗Obligationen des unter Vermittelung des Bankhausez M. A. von Rothschild C Söhne in Frankfurt a. M. negociirten 45* igen, vormals, nassauischen Staats- Anlehens, von 6, G00, 00 fl. d. d. 28. April 1850 sind nachverzeichnete Obligationen gezogen worden: 6

A. Zur Rückzahlung auf den 1. Mai 1873. 1 Lit A. à 109 fl. Nr. 639, 739, 759, 769, 983, 1059, 1742,

1814, 2002, 2594, 3066, 3126, 4285 und 41295. 14 St. iber 1400 fl. Soo Thlr. Sgr. Pf.

lit. B. 200 fl. Nr. 31, 200, 384 und 919.

nnr, , I St. über S00 f. 457 Thlr; 4 Sgr. 3 Pf. lit. . 2 500 ff. Rr. 378,6 415, 552, 563, Sis, sri, 195] 2103, 2284, 2301, B11, 2373, 2704, 32765, 3296, 3545, 3555, 4177 und 5930 ... 19 St. über Hö0o9 fi. 5423 Thlr; 17 Sgr. 2 Pf lit. D. à jo) ff Nr. J54, 1135. 1532, i5hsg, ioßz, 206 u. 03] 7 St über 700 .* 46000 Thlr. Sgr. Pf.

Summa M St. Über 18, 70 fl. IG 685 Thlr. 1 Sgr. 5 Pf.

B. Zur Rückzahlung auf den 1. November 1873.

Lit. A. à 100 fl. Nr. 1243, 1405, 1525, 1800, 1926, 1961, 200, 2136, 2157, 3084, 3448, 3604 und 3768

13 St. über 1309 fl. 742 Thlr. 25 Sgr. 9 Pf.

3 Pf.

Lit. B. à 2065 fl. Nr. 73, 242, 3590 und sH33 2816,

4 St. über S00 f 457 Thlr. Sar Lit C. à bo ss. Nr. 33, 258, 267, 1851, io K

2029, zo 5, 3779, gz0h,. zr5z, Zhhz, 44h. 465. vn, S540 und

Sho.... .. 13 St, lber Wo fi. 3142 Thlr. 3 Sar. 9 f

JIit. H. à 10600 fi. Rr. 36, 178, 258, 429, No, Gro, S4 u.

St. über S000 fi. = 571 Thir. i? Sgr. 16 Pf.

Summa St über 19. 100 i. = Io M14 Thlr. S Sr 7 Pf

I

Die Inhaber dieser Partial-Obligationen werden hierv dem Bemerken Hina ti daß sie die Kapitalbeträge, n g. zinsung nur bis zum hetreffenden Rückzahlungstermine erfolgt, sowohl bei dem Bankhause der Herren M. A. von Rothschild C Söhne in Frankfurt 4. M, als auch bei der Königlichen Regierungs⸗Haußtkasse zu Wiesbaden, sowie bei jeder Königlichen Regierungs⸗Hauptkasse, bei der Königlichen Staagtsschulden⸗Tilgungskasse in Berlin, der König⸗ lichen Kreiskasse in Frankfurt a. M. und bei den Königlichen Bezirkö⸗ Hauptkassen in Hannover, Lüneburg, und Osnabrück gegen Rückgabe der Obligationen mit den dazu gehörigen, nach dem J. Mai 1875 fälligen Zinskoupons Ser. J. Nr. 7 und 8, resp. mit den nach dem 1. November 1873 fälligen Koupons Serie J. Nr. 8. nebst Talons erheben können. . Die Geldbeträge der etwa fehlenden, unentgeltlich mit abzu⸗ . Zinskoupons werden an dem zu zahlenden Kapitale zuruͤck= zehalten.

Vezeichniß der in früheren Verloosungen gezogenen, noch nicht eingelssten Obligationen: Rückzahlbar am 1. Mai 1871.

it. A. 1044, 1094, 1274, 1864 1374, 4757, 42777. Lit. B. 985. J. C. 457, 1367, 1406, 1526, 3247, 4577.

Rückzahlbar am 1. November 1871. Lit. A. 1034, 1174, 2096, 2883, 3944, 4483, 44963. Jät. B. 733, 1013. Lit. G. 2173, iz, Is zäör, z46ß, a4, zzs, 1633. Jit, 5. 119, 523, 1627, 2d.

Rückzahlbar am 1. Mai 1872. Sämmtliche gezogenen Obli⸗

gationen. Wiesbaden, den 16. Januar 1873. Der Regierungs⸗Präsident.

von Wurmb.

Statistische Nachrichten.

Das Dezember-Heft des „Centralblattes für die gesammte Un— terrichsVerwaltung in Preußen“ enthält eine Uebersicht über die Frequenz der preußischen Grnnasial⸗ und Real-Lehr—= anstalten während des Winter-Schulsemesters 1871/72, der wir folgende Mittheilungen entnehmen. In der preußischen Monarchie waren 209 Gymnasien vorhanden, in welchen 2268 Direktoren Ober- und ordentliche Lehrer, 276 wissenschaftliche Hülfslehrer, 3536 technische Lehrer, 132 Ortsgeistliche, welche den Religionsunterricht er⸗ theilten, 165 Probe⸗ Kandidaten lehrten. An den mit den Gymnasien verbundenen Vorschulen unterrichteten A0 Lehrer. Die sämmtlichen Gymnasien wurden von 60754 Schülern befucht, von denen 6361 der L, 9680 der II., 14,624 der II, 9897 der IV., 10 063 der V., 10129 der VI. Klasse angehörten, und 7609 neu aufgenommen waren. Die Vor⸗ schulen wurden von 8208 Schülern besucht. Der Konfession nach waren von den Gymnasiasten 41, 099 evangelisch, 14426 katholisch, 8 Dissidenten, S230 jüdisch, von den Schülern der Vorschulen 5649 er, 638 kath., 1Diss., 920 jüd. Der Heimath nach wurden 35429 Inländer aus dem Schulort, 24,450 J. von auswärts, 875 Ausländer an den Gymnasien, 7347 J. 4. d. Sch, 792 J. v. a.ů, 69 A. an den Vor⸗ schulen unterrichtet. 66835 Schüler gingen von den Gymnasien ab, darunter 1063 mit dem Maturitäts-Zeugniß; 131 starben; von den Vorschulen schieden 1839 Schüler ans, darunter 11 durch den Tod.

Was die anerkannten Progymnasien des preußischen Staates anbetrifft, so9 war deren Zahl 32. Es unterrichteten an denselben 161 Rektoren und ordentliche Lehrer, 42 wissen= schaftliche Hülfslehrer, 39 technische Lehrer, 32 Ortsgeistliche, welche den Religions- Unterricht ertheilten An den mit dem

rogymnasien verbundenen Vorschulen waren 10 Lehrer thätig. Die . wurden von 3083, die Borschulen von 229 Schuͤ⸗ lern besucht. Der Konfesston nach waren von den Schütern der Pro⸗ gymnasien 1779 ev., 1600 kath. 317 jüd., von den Zöglingen der Vorschulen 268 ev, 37 kath. 42 jüd. Der Heimath nach besuchten 21235 J. a. d. Sch., 1531 J. v. a, 42 A. die Progymnasien, und 284 J. a. d. Sch., 58 J. v. a., 5 A. die Vorschulen. 423 Zöglinge schieden von den Progymnasien, 7 von den Vorschulen aus, darunter 8 und resp. 1 durch den Tod. , .

, . I. Ordnung waren im preußischen Staate 77 vor⸗ handen. An denselben lehrten 899 Direktoren, Ober⸗ und grdentliche Lehrer, 1097 wissenschaftliche Hülfslehrer, 153 technische Lehrer, 54 Srtsgeistliche, welche den Religionsunterricht ertheilten, J Probe⸗ Kandidaten. An den mit den Realschulen J. O. verbundenen Vorschulen wurde von 95 Lehrern Unterricht ertheilt. Die Realschulen J. O. wurden von 24.323 Schülern besucht, von denen 1135 der J. Kl, 3542 der II. K., 6076 der III. R. 757 der IV. K., 4559 der V. K., C264 der VI. K. angehörten, und 2742 neu aufgenommen waren. An den Vorschulen wurden 3984 Schüler unterrichtet, von denen 749 neu aufgenommen waren. Der ö nach waren von den Schülern der Reaglschulen J. O. 19,3311 ex ( 2863 kath, 47 diss, 2102 jüd., von den Zöglingen der Vorschulen 3283 ex, 3260 kath., 8 diss, 373 jüd. Der Heimath nach wurden 16470 J. 1. d. Sch a 7313 J. V. a. 540 A. auf den Realschulen J. O. 360 J. 4. d. Sch, 284 J. v. a., 30 A. auf den Vorschulen unterrichtet. Von den Realschulen J. D. gingen 3230 Schüler ab, darunter 258 mit dem Zeugniß der Reife; 38 starben Von den Vorschulen schieden 1054 Schäler auz, davon 11 durch den Tod. Realschulen II. Ord⸗ nung waren nur in den Provinzen Brandenburg (, Sachsen (1),

zen 15 vorhanden. An denselben unterrichten 146 Direktoren, Ober⸗ und ordentliche Lehrer, 32 wissenschaftliche, Hülfslehrer, 41 technische Lehrer, 6 Srtggeistliche, welche den Religions-Unterricht ertheilten, 7 Probe⸗Kandidaten. An den mit den Realschulen 1I. O, ver⸗ bundenen Vorschulen unterrichteten 238 Lehrer. Die Realschulen II. O. wurden von 4039 Schülern besucht, von denen 400 neu aufgenommene waren; in den Vorschulen wurden 1334 Schüler, darunter 117 neu aufgenommene, unterrichtet, der 4 nach waren von den Schülern der Realschulen II. O. Z30hö ev, 47 kath., 687 jüd, von den Zög= lingen der Vorschulen 940 ev, 104 kath, Ih0 jüd. Was die; eimath anbetrifft, so wurden 3133 3. a. d. Sch., 718 J. v. a., 178 A. an den Realschulen II. O, 1252 J. 4. d. Sch, 56 J. v. a., 26 A. an den Vorschulen unterrichtet. on den Realschulen II. O, schieden 494, von den Vorschulen 252 Zöglinge aus, darunter 7 und resp. 4 durch den Tod.

5 Schleswig ⸗Holstein (), ö (6), Rheinprovinz (2), im Gan=