1873 / 23 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 25 Jan 1873 18:00:01 GMT) scan diff

tigen zu lassen und sodann über dieselbe in weitere Berathung zu treten.

Baden. Donaueschingen, 21. Januar. Auch hier war am letzten Sonntag Abend auf Veranlasseng des Veteranen⸗ Vereins eine Belfort⸗Feier. Bei dem dazu veranstalteten Banket, welches durch Vorträge der Liedertafel verschönert wurde, zeigte sich allgemeine Theilnahme der Einwohnerschaft. Reden und Toaste hoben die Bedeutung des Tages hervor.

Mecklenburg. Schwerin, 24. Januar. Die Groß⸗ herzoglichen Herrschaften sind gestern Abend von Neu⸗ strelitz hier wieder eingetroffen.

Sachsen⸗ Coburg Gotha. Coburg, 23. Januar. Der Ministerialrath Rose von hier ist von Sr. Hoheit dem Herzog zum Vorstand der hiesigen Ministerial⸗-Abtheilung defini⸗ tiv ernannt worden. Derselbe eröffnete gestern im Auftrage des Herzogs den Landtag für das Herzogthum Coburg, welcher sich darauf mit Prüfung der Wahlen zu beschäftigen begann.

Elsaß⸗Lothringen. Metz, 21. Januar. Zur Ein⸗ weihung des Denkmals für das erste Armee⸗Corps zu Noisseville traf eine zahlreiche aus Offizieren des J. Armee⸗ Corps bestehende Deputation unter Führung des Obersten von . vom Grenadier⸗Regiment Kronprinz hier ein, des⸗ gleichen General⸗Lieutenant Frhr. von Pritzelwitz, der im Kriege die 2. Division kommandirt hatte. Am 19. Morgens 9 Uhr kam der Ober⸗Befehlshaber der Okkupationsarmee, General der Ka⸗ vallerie, Frhr. von Manteuffel, mit zahlreichem Gefolge von Nanch hier an. Das Denkmal selbst liegt auf dem höchsten Punkte der Gegend; auf einem Sandsteinsockel ruht der Löwe mit nach Metz zugewandtem Haupte. Die umliegenden Gräber der im Kriege gefallenen Deutschen und Franzosen waren mit Flaggen und Tannen reich und der ernsten Feier angemessen geschmückt. Ein kombinirtes Bataillon des 8. Ostpreußischen Infanterie⸗Re⸗ giments mit Musik und den drei Regiments⸗Fahnen, stand rechts vom Denkmal, ihm gegenüber hielt eine kombinirte Eskadron des Ostpreußischen Dragoner⸗Regiments mit Standarte. Auf den beiden andern Seiten des Denkmals standen die Deputationen anderer Truppentheile der Garnison; in der Mitte um das Denk⸗ mal viele Offiziere, Beamte und Damen. Die Truppen waren sämmtlich im Paradeanzug. Nach Beendigung der unter Gesang und Predigt erfolgenden Weihfeierlichkeiten hielten der Gouverneur General Lieutenant von Bentheim, sowie der General der Kavallerie, Freiherr von Manteuffel An⸗ sprachen, während welcher das Fort St. Julien mit schwerem Geschütz salutirte. Hierauf präsentirten die Truppen und die Musik spielte die Nationalhymne. Damit war die Feierlichkeit beendigt, und die sämmtlich anwesenden Truppen und Deputirten defilirten vor dem General von Manteuffel. Nachmittags vereinigte ein Diner die hiesige Generalität und die Offizier⸗Corps des 45. Infanterie⸗ und Dragoner⸗Regiments, sowie die zu der Feierlichkeit hier eingetroffenen auswärtigen Offiziere im großen Saale des Militär⸗Kasinos. Bei diesem Diner brachte General Freiherr von Manteuffel den ersten Toast auf Se. Majestät den Kaiser aus. Um 6 Uhr verließ er mit seinen Offizieren das Festlokal, um nach Naney zurückzukehren.

Diedenhofen, 18. Januar. Schon früh verkündete die Militär⸗Reveille die Feier des heutigen Tages. Stadtthore und Militär⸗Gebäude waren festlich geflaggt und ebenso hatten mehrere Einwohner ihre Häuser geschmückt. Das 4. Rheinische Infanterie⸗ Regiment Nr. 30 feierte den heutigen Tag zugleich als seinen Ehrentag zur Erinnerung an die Einnahme und den Einzug in Belfort durch ein Mahl, bei welchem der Commandeur des Re⸗ giments das Hoch auf Se. Majestät den Kaiser und König aus⸗ brachte. Dieser Feier schloß sich am Abend eine zweite im hie⸗ sigen Civil⸗Kasino an. Nachdem die Festtheilnehmer durch den Vortrag mehrerer patriotischer Lieder erfreut worden waren, ver⸗ einte sie ein gemeinsames Abendessen, sowie ein demselben folgen⸗ der Ball. Bei Tisch brachte der Vorstand des Kasinos auf Se. Majestät den Kaiser, und die deutsche Einheit ein Hoch aus, das mit Begeisterung aufgenommen wurde.

Desterreich⸗ Ungarn. Wien, 24. Januar. ser ist gestern nach Ofen abgereist.

Pesth, 23. Januar. Im Unterhause interpellirte Joseph Madarasz den Kultus⸗Minister wegen Aufhebung der Be⸗ stimmung des Wehrgesetzes, nach welcher die Volksschullehrer zu den Waffenübungen einberufen werden. Der Kultus⸗Minister . versprach demnächst eine diesbezügliche Vorlage einzu⸗

ringen.

Baron Fr. Podmaniczky brachte den Beschlußantrag ein, wonach das Haus in Anbetracht, daß die Unabhängigkeit der Abgeordneten gewahrt werden müsse, beschließen möge, seinen Mitgliedern keine Diäten, sondern nur Reisekostenentschädigung zu bezahlen. Der Justiz⸗Minister Pauler brachte, einem früheren Versprechen gemäß, den Strafprozeß⸗Entwurf ein. Darauf setzte Horn die gestern begonnene Rede fort, er kritisirte eingehend das Budget und rieth zur Aenderung der Finanzpolitik. Der Minister⸗Präsident Szälvy hielt eine einstündige Rede und ent⸗ wickelte in derselben das von Pulszky und Horn geforderte, aber auch von der Regierung bereits vorbereitete Programm. Das Srposé wurde mit lebhaftem Beifall aufgenommen.

Der Minister⸗Präsident sagte im Wesentlichen Folgendes: Die Rekriminationen, betreffs der Vergangenheit, nützen nichts und sind auch nicht ganz berechtigt, da das ganze 6 und alle Parteien die gegenwärtige Finanzlage herbeigeführt, die kei⸗ neswegs besorgnißerregend ist. Der Redner wies dem Abgeord⸗ neten Tisza gegenüber nach, daß dieser nicht präliminirte Aus⸗ gaben im Hause durchsetzte. Das erste Mittel zur Verbesserung etwaiger begangener Fehler sei Sparsamteit, welche die Regierung aceeptirt. s weit sie nicht die öffentlichen Interessen schädigt. Das zweite Mittel seien fruchtbringende Investitionen in vernünftiger Reihenfolge; das dritte, Verkauf jener Staatsgüter⸗Parzellen, die dem Staate keinen Nutzen bringen, außerdem Steuererhö⸗ 2. und Einführung einiger neuer Steuern. Bezüglich alles dessen acceptirte der Minister⸗Präsident die Anträge des Finanz⸗ Ausschusses.

Derselbe theilte mit, daß das Ministerium demnächst fol⸗ gende Fesetzentiwürfe vorlegen werde: Ueber Steuererhöhung, den

undkataster, einen Kriminalkoder, einen Handelsgesetzentwurf und einen Gesetzentwurf über Aktiengesellschaften, endlich einen Plan über alle Eisenbahn⸗, Land⸗ und Wasserstraßen. Die Re⸗ her,. auch angeben, in welcher Reihenfolge und mit wel⸗ chen Mitteln alles dies ohne zu große Belastung des Landes realistrt werden kann.

Nach einigen persönlichen Bemerkungen der Abgeordneten Schwarz und Moritz sprach noch Mariässi, der die Rechte gegen die A e der Opposition vertheidigte. Hierauf wurde die Sitzung geschlossen.

Der Kai⸗

*.

8 * 3 Großbritannien und Irland. London, 22. Ja⸗ nuar. Aus Osborne wird gemeldet, daß die Königin sowie der gesammte Hof am 17. oder 19. Februar nach Schloß Windsor zurückkehren werden. Der Prinz und die Prinzessin von Wales haben sich in Begleitung des Herzogs von Cambridge

zu einem Besuche des Marquis von Ailesbury nach Savernake

Forest⸗house begeben.

23. Januar. Gestern fand in Downing⸗Street der erste Ministerrath in diesem Jahre statt, bei welchem sämmtliche 16 Mitgliedern des Kabinets zugegen waren.

216 Millionen Lstr.

Frankreich. Paris, 22. Januar. Das „Journal officiel“ veröffentlicht das Budget der Nationalversammlung für 1873. Dasselbe beläuft sich auf 8, 24,9000 Fr. Die Diäten der Ab⸗ geordneten betragen 6,642,000 Fr., die des Präsidenten 72,000, die der Quästoren 27,000 Fr., die Gehälter der Beamten der Nationalversammlung 501,400 Fr. ꝛc.

Nubar⸗Pascha ist in Paris eingetroffen, wie es heißt, um mit der Regierung über die Aufhebung der Konsulargerichts⸗ barkeit in der Türkei zu unterhandeln.

Die Kom mission zur Untersuchung der Lieferungs⸗ abschlüsse während des Krieges ist noch in voller Thätigkeit. Gestern wurde Garibaldi's Generalstabschef Bordona von ihr vernommen. ö

Die „Corr. Havas“ meldet:

„Die schlußgültige Unterzeichnung des französisch⸗-englischen Han⸗ delsvertrages ist abermals hinausgeschoben, indem sich unerwartete Schwierigkeiten bei den Detailverhandlungen ergeben haben, die das Ganze in Frage zu stellen drohen. Die Schwierigkeiten kommen na⸗ mentlich davon, daß man fürchtet, daß die Mächte, von deren Zu⸗ stimmung die Ausführung des Vertrages abhängt, dieselbe verweigern werden.“

Die Präfekten haben an die Maires ihrer Departe⸗ ments ein Circular für die Ausführung des Gesetzes vom 27. Juli 1872, betreffs der Errichtung der Territorial⸗Armee gerichtet. Der Kriegs⸗-Minister verlangt Berichte über die Zahl und die Kategorie der Leute, welche in jedem Kanton berufen sind, dem aktiven Theil dieser Armee eingereiht zu werden. Um diesem Verlangen zu entsprechen, werden die Maires aufgefor⸗ dert, eine Liste der dienstfähigen Männer, die sich in ihren resp. Gemeinden aufhalten und welche den Klassen von 1860, 1861, 1862, 1863, 1864, 1865 und 1866 angehören, d. h. 26 32 3 alt sind, einzusenden und dabei anzugeben, welche gedient haben.

Versailles, 24. Januar. (W. T. B.) Die Dreißiger⸗ Kommission hat heute den Artikel 2 des von der Subkom⸗ mission ausgearbeiteten Gesetzentwurfs über die der Regierung zustehenden Befugnisse bis auf den Schlußpassus bezüglich der Interpellationen genehmigt und dann die weitere Berathung auf morgen vertagt. Mehrere Amendements, denen zufolge dem Prä⸗ sidenten der Republik statt innerhalb der im Art. 2. bestimmten Fristen die sofortige Publikation solcher Beschlüsse der National⸗ versammlung obliegen sollte, zu welcher sich diese in außerordent⸗ lichen Fällen veranlas sehen könnte, wurden abgelehnt.

Italien. Rom, 21. Januar. Gestern fand im Quirinal ein diplomatisches Diner statt, an welchem auch der König theilnahm. Dem diplomatischen Corps war vorher mitgetheilt worden, daß die Hoftrauer für Napoleon III. während desselben aufgehoben sein sollte.

Seit gestern weilt Prinz Arthur von England hier. Anfang Februar wird der außerordentliche Gesandte der Republik Uruguay, Graf Thomar, hier erwartet, um die zwischen Italien und jener Republik schwebenden finanziellen Fragen definitiv zu erledigen.

Griechenland. Athen, 11. Januar. Ueber die erfolgte Ergänzung des Ministeriums wird dem „N. K.“ geschrie⸗ ben: Herr Kalliphronas hat das Kultus⸗, Herr Sotiris Petimezas das Marine⸗ und Herr Chalkiopulos das Justiz⸗Ministerium übernommen. Ersterer war schon öfter Minister, Herr Petimezas erhält zum ersten Male ein Portefeuille. Der Letztere ist Oberst⸗Lieutenant der Artillerie; Herr Chalkiopulos ist Advo⸗ kat in Patras, war Volksvertreter in der Nationalversammlung und auch schon Minister.

Rumänien. Bu karest, 24. Januar. (W. T. B.) Die Deputirtenkammer hat heute ihre Sitzungen wieder be⸗ gonnen.

(W. T. B.) Die Deputirtenkamm er begann heute die Berathung der Regierungsvorlage, betreffs Abänderung des Strafgesetzbuchs, nachdem vorher einstimmig der Erlaß einer Beileidsadresse an die Wittwe des Kaisers Nopoleon votirt worden war.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 23. Januar. Der Großfürst Michael Nikolajewitsch, Statthalter im Kaukasus, ist am 22. in St. Petersburg eingetroffen.

(W. T. B.) Gestern haben die Sitzungen des Mili⸗ tärkomites begonnen, welches über die neue Organisa⸗ tion der Armee berathen soll. . besteht aus den beiden Feldmarschällen und einer Zahl hochstehender Gene⸗ rale. Es handelt sich zunächst um die Formation von Armee⸗ Corps statt der jetzt vorhandenen Divisions⸗Kommandos. Auch der Großfürst Michael Nikolajewitsch, Statthalter im Kaukasus, wohnt denselben bei.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 20. Januar. Die Thronrede, mit welcher der König den Reichstag eröff⸗ nete, lautet nach den „H. N.“ in der Uebersetzung wie folgt: „Gute Herren und schwedische Manner!

Ueber fünf Jahrzehnte sind verflossen seit der Zeit, da mein be⸗

rühmter Großvater den Thron bestieg, zu welchem ihn das schwedische Volk durch freie Wahl berufen hatte. .

Diese Zeit ist für unser Vaterland eine Zeit des Friedens gewe⸗ sen. Vermehrter Wohlstand, glückliche Staatsentwickelung und unge⸗ störte Zusammenwirkung zwischen Regierung und Volk sind ihre aus— zeichnenden Züge gewesen. . ;

Karl Johann wurde ein Schwede, und sein Geschlecht hat eine Chre darein gesetzt, es zu sein. In der Liebe des Volkes fah der Stammvater seine Belohnung, und immer einstimmiger wird das Zeugniß der Geschichte, wie berechtigt er dazu war. Recht und Wahr⸗ heit zu kräftigen, war die auf. unsere e , gestũtzte Regierungẽ⸗ aufgabe des Sohnes, und die Ehre des erstgeborenen Enkels liegt darin das Land mit Gesetz gebaut zu haben.

Während seiner dreizehnjährigen friedevollen und glüclichen Re= gierungszeit von der Liebe seiner Völker umfaßt, ist Karl der 3. zehnte von ihrer tiefen Trauer in sein neulich eic e sene⸗ Grab be⸗ gleitet worden. Mit der Trauner des Landes über den frühzeitigen

Hintritt eines leutseligen Königs, vereinigt sich auch die Meinige über den Verlust des hochgeliebten Bruders, von welchem ich als Erbtheil den uralten Thron Schwedens erhalten habe, und da ich nun zum ersten Mal als König Sie, gute Herren und schwedische, Männer, be— geschieht dies in der Hoffnung, das Sie auf mich die Erge⸗

benheit übertragen werden, welche mein Vorfahr besessen 366 und daß

Sie mir das Vertrauen widmen werden, welches die sicherste Stütze des Thrones ist. ;

Die erste Begegnung des Königs und der gesetzlichen Bevoll= mächtigten des Volkes ist bedeutungsvoll. Sie leitet den Gedanken

auf den wirklichen Grund einer Staäatsverfassung, welche durch Alter

gewurzelt und Jahrhunderte hindurch fortgepflanzt, noch heute die Stärke und das Glück unseres Landes bildet. .

Schwedens König und Volk, beide im Bewußtsein nicht nur ihrer durch das Gesetz bestimmten Rechte, sondern auch ihrer Verantwert⸗ lichkeit, sollen mit gegenseitiger Achtung und Liebe einander schützen und beistehen. Auf solche Weise wird das allgemeine Wohl gefördert und, mit Gottes Hülfe, das Land unserer Vaͤter geehrt und frei den Nachkommen als Erbtheil hinterlassen werden. .

Die Vereinsakte zwischen Schweden und Norwegen hat ein Band geknüpft, welches die Zeit schon befestigt hat. Vermehrte ö,, und ein vertraulicherer Umgang der Völker werden die Bemühungen des Beiden gemeinschaftlichen Königs erleichtern, diese Vereinigung zu stärken und zu entwickeln, welche eine Bürgschaft ist für die Selbständig— keit und das Glück der Brüderreiche, ; .

Ven Monarchen und Staats⸗Oberhäuptern in fremden Ländern habe ich Versicherungen erhalten sowohl ihrer Theilnahme an unserem großen Verlust, als auch ihrer freundschaftlichen Gesinnung gegen mich und die Vereinigten Reiche. .

Die so glücklich bestehenden guten Verhältnisse zu allen fremden Mächten beizubehalten und zu entwickeln, wird der Gegenstand meiner unablässigen Bestrebungen sein; je einiger wir mit uns selbst sind, um so stärker und geehrter wird auch unsere äußere politische Stel⸗ lung werden. . ö .

Durch die neulich beendigte skandinavische Kunst⸗ und Instustrie⸗ Ausstellung zu Kopenhagen ist das innige Verhältniß, welches zwischen uns und unserem Nachbarreiche Dänemark hesteht, noch deutlicher an den Tag gelegt worden. Von dem Vorschlag zu einem gemein⸗ samen skandinavischen Münzsystem, welches Ihnen nach mehrfältigen Vorbereitungen jetzt vorgelegt werden wird, hoffe ich, daß er zu einer noch größeren Annäherung zwischen Stammperwandten, welche so viele Interessen gemeinsam haben, Anlaß gehen wird. .

Die wichtige Angelegenheit, auf eine unsere Selbständigkeit sichernde Weise unser Vertheidigungswerk zu ordnen, ist der Segen . meiner ernstlichsten Sorge. Ein. Vorschlag zu veränderten Be⸗ timmungen der Organisation wird jetzt ausgearbeitet. Bei jeder Organisationsform ist inzwischen ein vollständiger und wohl geordne⸗ ter Generalstab nothwendig. Zur Bildung eines solchen wird Ihnen der Vorschlag mitgetheilt und in gewissen Stücken Ihnen zur Prü⸗ fung vorgelegt werden. Zur Organisation des Militärpersonals der Seevertheidigung ist ein Vorschlag, gebaut auf den Grundsatz, daß die Vertheidigung unserer Küsten die Aufgabe der Seewaffe bildet, ausgearbeitet. .

Die der Industrie günstigen Umstände der letzten Jahre und der reichliche Vorrath von Kapitalien, welcher daraus hergeflossen ist, fordert auf zur Arbeit an der ferneren Entwickelung der Hülfsquellen 6 Landes. Während fertige oder in Bau Hegriffene Eisen⸗ bahnen die füdlichen Theile des Landes in mehreren Richtungen durch, kreuzen, fehlen diese Kommunikationsmittel in den nördlichen noch fast ganz. Ich will Ihnen also vorbereitende Maßregeln zur Anlage einer Stammbahn im Norden der Gefle⸗Dala⸗Eisenbahn vorschlagen.

Zur Erleichterung der von Alters her auf der Erde ruhenden Beschwerden bin ich gesonnen, einen Vorschlag zum Aufhören des Kronbrieftragens abzugeben. . 4

Verschiedene Veränderungen in dem Unterrichtswesen bei unseren Elementarlehranstalten (d. i. höheren Schulen in Gegensatz zu Volks- schulen) sind in der letzten Zeit in Frage gesetzt worden. Nachdem ein zur näheren Entwickelung der Angelegenheit eingesetztes Komite in dem ö Jahre seine Arbeit abgeschlossen hat, ist es nun meine Abficht, Ihnen einen Plan zur Anordnung dieser wichtigen Angelegenheit vorzulegen. . . .

Indem ich den Segen Gottes herabrufe auf den Reichstag, den ich hiermit für eröffnet erkläre, verbleibe ich Ihnen, gute Herren und schwedische Männer mit aller Königlichen Gnade und Huld stets wohl gewogen.“ . . .

Hierauf las, wie üblich, der Staats- Minister der Justiz einen Bericht über dasjenige vor, was sich in der Reichsregierung seit dem letzten Reichstage ereignet hat, und die, Wortführer beider Kammern drückten in Reden die Ergebenheit der Kam⸗ mern aus. .

Der König erschien mit der fürstlichen Krone und in dem fürstlichen Mantel (König Oscar II. ist noch nicht gekrönt,, umgeben von seiner großen Wache; neben ihm aber trugen die Staats⸗Minister der Justiz und der auswärtigen Angelegen⸗ heiten auf blauen Kissen die Königliche Krone und das Szepter, welche Insignien sie dann auf einen zur rechten Seite des Thrones stehenden Tisch legten.

Christiania, 21. Januar. Das norwegische Finanz— Departement hat die Börsenkomites erfucht, eine Erklärung, betreffend die zwischen den vereinigten Reichen und Dänemark abgeschlossene Münzkonvention abzugeben. Das Börsen— komite in Drontheim hat, dem „Morgenbladet“ zufolge, unterm J. Januar eine Erklärung abgegeben, worin es u. A. heißt:

„»Das Komite kann ohne Bedenken die Einführung der von der Konvention angenommenen Münzordnung hier im Lande empfehlen, natürlich unter Vorbehalt des Anschlusses der beiden andern Reiche und ist gleichzeitig davon überzeugt, daß damit die unter den am hiesigen Srte vorhandenen Sachverständigen herrschende allgemeine Meinung ausgesprochen ist.“

Dänemark. Kopenhagen, 22. Januar. In den ver⸗ flossenen 9 Monaten dieses Finanzjahres haben die unter die Abtheilung für Finanzsachen fallenden Einnahmen 6, 300,669 Rdl., oder 380,537 Rdl. mehr als in den entsprechenden Mo⸗ naten des vorigen Finanzjahres eingebracht. Gleichzeitig betrug die Einnahme an Kriegssteuer für Waareneinfuhr und Bren⸗ nereibetrieb 1,ů053,B 790 Rdl., oder 35,718 Rdl. . als in den ersten 9 Monaten des Finanzjahres 1871 —72.

Landtagsangelegenheiten.

Berlin, 25. Januar. In der gestrigen Sitzung des Hau⸗ ses der Abgeordneten beantwortete der Minister des Innern Graf zu Eulenburg die Interpellation des Abg. v. Gott⸗ berg, die Auswanderung betreffend, wie folgt:

, . Nr. J der Interpellation bezieht sich darauf, ob Nachwe,. ingen für 1872 vorliegen über die Auswanderung. Das ist noch nicht der Fall; allein in wenigen Wochen werden diese Nach⸗ weisungen eingehen. Es wurde früher schon regelmäßig in Preußen eine Statistik über die Auswanderung erhoben und der Beschluß des , es vom 7. September 1871 hat diese Maßregel in das ganze Rei

können, die der Herr Interpellant verlangt. ; ö

Die Frage, die der Herr Interpellant sodann berührt, ist eine außerordentlich wichtige, tief einschneidende und der Besprechung sehr , Von allen Seiten wird die Verminderung der ländlichen Bevölkerung der Kreise bemerkt und schmerzhaft gefühlt; allein es

angeordnet. Die Landesregierungen haben das Nöthige veranlaßt, und der Termin zur Erreichung der Listen ist auf den 15. Februar festgesetzt; dann alse werden, wenn diese Frist überhaupt innegehalten werden wird, die Zusammenstellungen gemacht werden

liegen dem ganzen Phänomen doch tiefere Ursachen zu Grunde, als sosche, die durch Polizeimaßregeln gehoben werden können. Ich will mir erlauben, obgleich dies zur Sache nicht unmittelbar gehört, die Zahlen zu nennen, die aus dem Jahre 1871 zu konstatiren sind.

Es sind da aus der Provinz Preußen ausgewandert: 5348, aus der Provinz Brandenburg 1817, aus der Probinz Pommern 4094, aus der Provinz Posen 2877, aus der Provinz Schlesien 1694, aus

der Provinz Sachseu 9; zusammen also aus diesen eben genannten rovinz . sind ausgewandert im

Aus der

zrovinzen 16,809. Jahre 1871: 8510, aus der

rovinz Westfalen 2181, aus der Pro⸗

vvinz Hessen⸗Nassau 3989 und aus der Rheinprovinz mit Einschluß der

ohenzollernschen Fürstenthümer 2944. Dies giebt eine Totalsumme ir den preußischen Staat von 38,545, daven mit Auswanderungs⸗ konsens 26,783 und ohne Auswanderungskonsens 13,860. Die letzte Zahl kann natürlich nicht ganz genan sein, denn sie basirt nur auf Hörensagen oder Vermuthungen. Es hat eigenthümlich berühren müssen, daß gleich nach der letzten Zählung vom Jahre 1871, welche 4 Jahre nach der vorletzten Zaͤhlung stattfand, aus mehreren Kreisen brrichtet wurde: die Bevölkerung habe abgenommen. Diese Nachrichten wiederholten sich aus vielen Regierungsbezirken. Mir liegt eme Zu⸗ sammenstellung vor, nach welcher die ländliche Bevölkerung in der 3 Preußen bei 17 Kreisen abgenommen hat, in der Provinz Brandenburg bei 18 Kreisen, in der Provinz Pü+rmnmern bei 21, in in der Posen nur bei 6, in der Provinz Schlesien bei 27, in der Pro⸗ vinz Sachsen bei 17, Schleswig⸗Holstein bei 109. Hannover bei 26 Westfalen bei 21, Hessen⸗Nassau bei 23, in der Rheinprovinz bei 35,

ö bei 2, zusammen bei 221 Kreisen und 2 Ober⸗Amts⸗ ezirken.

In demselben Maße, wie die ländliche Bevölkerung in den Kreisen abgenommen hat, hat sie auch in einem großen Theile der kleinen Städte abgenommen, so daß nach dem Resultate der letzten Zihlung im ganzen Staate die Bevölkerung bei 575 Städten abgenommen, bei 765 Städten aber zugenommen hat, da freilich in sehr hervorragendem Maße. Rechnet man die städtische und ländliche Bevölkerung der Landkreise zusammen, so hat im Gan⸗ zen die Bevölkerung abgenommen bei 193 Landkreisen und 2 Ober⸗ amtshezirken. Die den Landkreisen fehlende Bevölkerung ist zum Theil nach den großen Centren zusammengedrängt, zum Theil allerdings aus⸗ gewandert.

Während der letzten Zählungsperiode haben sich auch andere Mo—⸗ mente gezeigt, die auf die Zunahme der Bevölkerung eben nicht gün⸗ stig eingewirkt haben. Ich will die Epidemien anführen, die wir erlebt haben, die Verluste, die der letzte Krieg gebracht hat, den Aus⸗ fall an Geburten bei den Landwehrfamilien, veranschlagt etwa auf ungefähr 100,000. Dann waren im Jahre 1871 diejenigen Garniso⸗ nen nicht mitgezählt, welche jetzt in Frankreich stehen. Diejenigen Beweggründe, welche die Bevölkerung nach den großen Städten zu⸗ sammendrängen, brauche ich Ihnen nicht weiter auseinander zu setzen, sie liegen auf der Hand. ;

Dazu kommt die Auswanderung, und das ist ja das Thema, welches uns zunächst hier beschäftigt. Da sind es, wenn ich von per⸗ sönlichen Gründen, die der Auswanderung zu Grunde liegen können, absehe, namentlich wirthschaftliche und politische Motipe, welche in Betracht kommen.

Eine Erscheinung, die sich in den letzten zehn Jahren unsrer Er⸗ fahrung wiederholt hat, ist die, daß die Auswanderung am stärksten ist nach einem Kriege. Das liegt auch in der Natur der Sache. Es ist theils die Furcht ver einem neuen Kriege, theils der Rückschlag der Vermögensverluste, die erlitten worden sind, und diese Vermögens⸗ verluste find gerade, was das kleine Kapital anbetrifft, enorm. Die Kraft der Bevölkerung wird durch den Krieg ungeheuer in Anspruch genommen, namentlich auch das kleine Kapital, weil es, wenn ich mich so ausdrücken darf, weniger widerstandsfähig ist; es wird absor⸗ birt. Die Leute, die in den Krieg gezogen sind, müssen meistentheils, wenn sie zurückkommen, von vorn anfangen; dieses Manöver nochmals zu wiederholen, dazu haben wenige Leute Lust.

Die Auswänderung ist im Jahre 1864 65 von 12000 plötzlich auf 18,0090 gestiegen, in den Jahren 1866 68 von 17,000 auf 26,000, und im Jahre 1872 wird die Proportion eine noch stärkere sein. Denn obgleich die Listen noch nicht vorliegen, . kann man dies doch zum Theil aus der Einwanderung in Amerika sehn; da wird die deutsche Einwanderung auf 140, angegeben, darunter vielleicht 60 000 selbständige Männer.

Diese Erscheinung wird also für das Jahr 1872 mit in Anschlag ebracht werden müssen, wenn die Auswanderungszahl sich so hoch stellt. ur Beruhigung kann man sich jedoch sagen, daß gerade nach einer

solchen prägnanten Erscheinung hinterher auch wieder eine Verminde— rung der Auswanderung eintritt.

Die wirthschaftlichen Gründe, welche die Auswanderung herbei⸗ führen, liegen im Wesentlichen nicht darin, daß sich die wirthschaft⸗ liche Lage unserer Bevölkerung verschlechtert hätte, sondern darin, daß trotz der Verbesserung der wirthschaftlichen Lage unserer Bevölkerung der Drang in dieselbe gekommen ist, dahin zu ziehn, wo sie glaubt, sich ein größeres Lebensglück verschaffen zu können, und diesem Drange wird man prinzipiell nicht entgegenwirken können. Wenn wir das e , der Freizügigkeit auch heute noch für ein richtiges anfehen und in

eziehung auf die Uebersiedelung von einem Ort zum andern in Deutsch⸗ land zur Anwendung bringen, so werden wir es auch dann nicht bekämpfen können, wenn die Veränderung des Wohnorts sich bis zur Auswande— rung 9. Es ist ja unzweifelhaft, daß in Beziehung auf die un— geregelte Auswanderung, namentlich, was die Militärpflichtigen und was die Verlegenheiten anbetrifft, die den Gutsbesitzern erwachsen, die Gesetze so gehandhabt werden müssen, um in dieser Richtung einer Zü⸗ ellosigkeit vorzubengen. Aber, meine Herren, die Grenze ist sehr n ! die Linie ist sehr scharf und die meisten Vorschläge, die in dieser Beziehung bisher aus dem Lande gekommen sind, lafsen sich mit den Gesetzen, wie sie jetzt liegen, nicht vereinbaren; sie verletzen das rincip, welches der ganzen Auswanderungsfreiheit zu Grunde liegt. ch will nur an das Eine erinnern, was der Herr Abgeordnete von Gottberg erwähnt hat; er sagte, es solle einfach Niemand im Ein⸗ schiffungshafen zugelassen werden, der nicht einen Paß oder Auswande— rungskonsens hat. Das Gesetz schweigt aber von beiden, und wenn man daß im Wege der Verordnung anordnen wollte, sc würde man gegen das Gesetz fehlen. Es fragt sich also, ob der Uebel⸗ stand Dimensionen annehmen könnte, daß man zu einer Aenderung des Gesetzes schreiten müßte; ehe das nicht der Fall ist, wird es nicht de. Mit Bezug auf die Agenten gebe ich zu, daß es deren giebt und daß ihnen aufgepaßt werden muß: es sind in dieser Beziehung revidirende Vorschriften erlassen und auch die Reichsgewalt ist mit der Frage befaßt worden. Allein, meine . heimliche Agenten hat es gegeben, so lange die Auswanderung überhaupt existirt und der Erfolg dieser Agenten hängt in immer von der Lust zum Auswandern ab, ohne dieselbe sind ihre Agitationen fruchtlos. Ich glaube, meine Herren, daß die Lösung der Auswanderungsfrage einen großen Zeit⸗ raum erfordern wird, dessen Ablauf wir nicht erleben werden. Wir müssen den Deaug, eine bessere Situation zu suchen, bekämpfen durch Gesetze und Maßregeln, die dem jetzt Auswandernden die Heimath heimisch macht. Wir müssen hinwirken auf dem Lande guf Hebung der Industrie, auf Förderung des Wegebaues, der Eisenbahnen und des Kanalbaues. Man muß sich auch nicht scheuen zu erleben, daß vielleicht eine Eisenbahn, die jetzt wieder den Weg nach n,, abkürzt, so und so viel, Auswanderer mehr mit sich führt als bisher. weise hin auf die Einführung landwirthschaftlicher Maschinen auf die Verbesserung der Wohnungsverhältnisse auf dein Lande, auf die Erleichterung der Ansiedelung, auf die Förderung des Sparkassen⸗ wesens, das mehr decentralisirt werden kann, kurz auf ein Ensemble der Hebung der 1 Zustände, welcher sich allerdings durch Gesetze und Maßregeln nachhelfen laͤssen würde, aber deren Haupthebel doch auch grade in derjenigen Bevölkerung sich finden muß, die an der Nichtauswanderung ein Interesse hat. Also, meine erren, die Regierung wird in dieser Beziehung bereit sein, sie wird eden durchführbaren Vorschlag mit Freuden annehmen, aber sie bittet ie um Ihre sehr kräftige Mitwirkung, sonst werden wir auf diesem Gebiete Nichts erreichen.

regierung

Bei der ersten Brrathung des Nachtrags zum Staatshaushalt für 1873: „Die bis zur . Fest⸗ stellung des Staatshaushalts⸗Etats innerhalb der Grenzen des⸗ selben geleisteten Ausgaben werden hiermit genehmigt“, nahm zuerst der Regierungs⸗Kommissar, Geh. Finanz⸗Rath Hoff⸗ mann, das Wort:

Meine Herren! Die Vorlage, in deren Berathung Sie in diesem Augenblick eintreten, ist eine solche, von der man es jedesmal bedauern muß, wenn sie überhaupt nöthig ist. Sie lenkt Ihce Aufmerksamkeit darauf hin, daß, während wir heute den 24. Januar 1873 schreiben, das Budget für 1873 leider noch nicht zur Feststellung gelangt ist. Es ist dies ein unerwünschter Zustand, nicht blos in rechtlicher Be⸗ ziehung im Hinblick äuf die Bestimmungen der Verfassung, sondern auch deshalb, weil er geradezu materielle Nachtheile für das Land im Gefolge, hat. Die Staatsregierung ist bei vielen Fonds, welche sie in dem Etat ausgebracht hat zu nützlichen Ausgaben im Interesse des Landes, nicht in der Lage, über dieselben zu verfügen, so lange der Etat nicht festgestellt ist. Die Verwendung dieser Fonds wird durch die Verzögerung der Feststellung des Etat mit verzögert. Ich erlaube mir in dieser Beziehung auf ein konkretes Beispiel in der Finanzver⸗ waltung aufmerksam zu machen. Die Herren werden sich erinnern, daß in dem Extraordinarium des Etats der Finanz⸗Verwaltung ein Fonds von cireag 73 Millionen Thalern zur außerordentlichen Tilgung von Schulden ausgebracht ist. Wäre das Budget vor dem Beginne des Finanzjahres zur Feststellung gelangt, so würden wahrscheinlich in diesem Augenblick die Anleihen, die zur Tilgung in Aussicht genommen sind, bereits gekündigt sein, und die Finanzverwaltung würde in diesem Augenblicke bereits in der Lage sein, Dispositionen zu treffen, um schon vor Ablauf der Kün⸗ digungsfristen in den Besitz der Schuldverschreibungen zurückzugelangen und dadurch dem Lande Ilnsausgaben zu erfvaren. Ich erlaube mir, Sie ferner an alle die Fonds zu erinnern, die zu Neubauten ausge⸗ bracht sind, seien es Hochbauten, Wasserbauten, Wegebauten, Melio⸗ rationen oder sonstige Bauten. Wäre der Etat festgestellt, so würde man in diesem Augenblicke über diese Fonds verfügen könnten, nicht blos um die Bauten einzuleiten, sondern bei der jetzigen milden Wit⸗ terung dieselben vielfach schon zu beginnen. =

Ich habe im Namen des Herrn Finanz⸗-Ministers den dringenden Wunsch auszudrücken, daß das Hohe Haus sich die baldige Feststellung des Staatshaushalts-Etats besonders wolle angelegen sein lassen. In— dem ich diesen Wunsch ausspreche, bin ich sehr wohl dessen eingedenk, daß die Berathung anderer wichtiger und dringender Vorlagen es ge⸗ wesen ist, hinter welcher die Etatsberathung zeitweise hat zurücktreten müssen. Ich spreche dies ausdrücklich aus, um meine Worte nicht der Mißdeutung auszusetzen, als wären sie von der Auffassung eingegeben, als ob die Etatsberathung in diesem Hohen Hause bisher nicht mit allem Eifer betrieben worden wäre. Diese Auffassung liegt meinen Worten fern. Meinen Worten liegt einzig und allein die Absicht zum Grunde, das Interesse aller Seiten und aller Mitglieder des Hohen Hauses dafür anzurufen, daß der Staatshaushalts⸗Etat nunmehr mög⸗ lichst bald zur Feststellung gelange, damit die preußische Verwaltung in den normalen Zustand zurückfehrt, in welchem die Verwaltung auf Grund eines verfassungsmäßig festgestellten Budgets geführt wird, und damit die Staatsregierung in die Lage kommt, über die Fonds, welche sie zu nützlichen Ausgaben im Interesse des Landes im Budget ausgebracht hat, verfügen zu können.

Zu dem Gesetzentwurf, betreffend die Lösung von Jagd⸗ scheinen in den Hohenzollernschen Landen beantragte der Abg. Windthorst (Dortmund) den Preis von 5 Gulden auf L fl. 45 kr. 1 Thlr., wie in den alten Provinzen, herabzu⸗ setzen. Dann sollen die Jagdscheine nur an Staats⸗ und Ge⸗ meinde⸗Forstbeamte, nicht auch an Privatförster unentgeltlich ab⸗ gegeben werden. Hierüber erklärte der Regierungs⸗Kommissar, Geh. Regierungs⸗Rath v. Kamptz: . ;

Gestätten Sie mir, nur mit wenigen Worten auf die Anträge des geehrten Herrn Vorredners einzugehen. ö.

Der Vorwurf gegen den Gesetzentwurf richtet sich zunächst gegen die Höhe der Jagdscheingebühr. Die Regierung ist der Ansicht, meine Herren, daß der Satz von fl. eine mäßige Mitte hält, und glaubt, daß, wenn niedriger gegriffen wird, der beabsichtigte Zweck, die Zahl der Jäger zu vermindern, schwerlich erreicht werden würde. Es ist zwar richtig, daß die Gebühr in den alten Provinzen nur einen Thaler beträgt. Es kommt indessen in Betracht, daß dieser Satz 1859 ein—⸗ geführt ist, also zu einer Zeit, wo das Geld noch einen weit höheren Werth hatte, als jetzt. Ferner muß ich darauf aufmerksam machen, daß von fast allen Seiten jetzt und schon früher das Verlangen aus⸗ gesprochen ist, daß der Satz von 1 Thaler bei der bevorstehenden Reform der Jagdpolizei⸗Gesetzgebung wesentlich erhöht werden möchte.

Dazu kommt, daß auch in Preußen selbst die Jagdscheingebühr nicht überall die gleiche ist: sie beträgt, wie schon der Herr Vorredner hervorgehoben hat, in Hannover 3 Thlr, in der Provinz Kessen⸗Nassau mit Ausschluß des ehemaligen Herzogthums Nassau 27 Thlr. Dieser letztere Ychührenfatz ist aber erst durch das Gesetz vom 26. Februar 1870 eingeführt worden, und die Landesvertretung hat diesem Gesetze damals ihre Zustimmung ertheilt, ohne daß gegen den Satz, von 23 Thlr., der den Satz von 1 Thlr. doch auch wesentlich übersteigt, auch nur der mindeste Widerspruch erhoben worden wäre, Nun läßt sich in der That doch nicht annehmen, daß das Haus jetzt, wo der gleiche Fall vorliegt, die gleiche Maßregel ablehnen wird, die Regie⸗ rung hofft vielmehr, daß Sie das Amendement, die Gebühr auf

einen Thaler herabzusetzen, ablehnen werden.

Was die Bestimmung in 5. 2 anlangt, wonach die Forstbe⸗ amten von der Erlegung einer Gebühr befreit sein sollen, so will der Herr Antragsteller auf die Vorschrift zurückgehen, die wir in dem altländischen Fagdyolizeigesetz vom 7. März 1859 haben. Dort ist bestimmt, daß Forstbeamte für die Jagdscheine keine Ge= bühr zu entrichten haben, soweit es sich um die Ausübung der Jagd in ihrem Schutzbezirk handelt. Es ist auch unzweifelhaft nur billig und gerecht, wenn man diesen Beamten nicht noch eine besondere Steuer dafür auferlegt, daß sie in die Lage kommen, ihre Amtépflicht zu erfüllen. Die Staatsregierung geht aber weiter, sie glaubt, daß ihnen auch Gelegenheit gegeben werden muß, auch außerhalb ihres Reviers zu jagen. Cs wird von ihnen verlangt, daß sie sich zu tüchtigen . en ausbilden; und das können sse nur durch fleißige praktische Ausübung der Jagd. Das ist die Erwägung gewesen, welche die Re⸗ gierung veranlaßt hat, die unentgeltliche Ertheilung der Jagdscheine an Forstbeamte ze. ganz allgemein in Vorschlag zu bringen.

Ich darf hierbei darauf hinweisen, daß in diesem Hohen Hause selbst erst noch im vorigen Jahre die Anfmerksamkeit der Staats⸗ ausdrücklich darauf hingeletkt worden ist, wie un— gemein nothwendig es ist, daß alle Forstbeamten, sowohl die Schutzheamten als auch die Verwaltungsbeamten zu recht tüchti— gen Jäger ausgebildet werden. Es liegt das jn auch in der That im allseitigen Interesse, namentlich auch im Landes⸗-Kultur-Interesse, schon deshalb, weil es wünschenswerth ist, daß man überall tüchtige sachperständige, ausgebildete Schützen zur Hand hat, wenn es dar gut ankommt, mit Abminderung übermäßig angewachsener Wildstände oder mit der Ausrottung schädlicher Wildsotten mit Erfolg vorzugehen. Ich möchte Sie deshalb bitten, auch hier der Vorlage zuzustimmen. Bei dieser Gelegenheit erlaube ich mir 19 auf einen Druckfehler aufmerksam zu machen. Unter Nr. 2 im 8. 2 ist zwischen den Wor- ten Forst und Kandidaten hinter dem Bindestrich das Zeichen „2c.“ eingefügt. Es könnte das Veranlassung zu der Annahme geben, als sollten nicht blos Forst“, sondern auch andere Kandidaten unentgelt⸗ liche Jagdscheine erhalten.

Die XIV. Kommission des Hauses der , zur Bergthung der Gesetzentwürfe über die Vorbildung und Anstellung der Geistlichen 2c. hat jetzt ihren Bericht erstattet. bestãtigt, daß die Kommisston beschlossen hat, dem Haufe den gestern mitgetheilten Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Abänderung des Art. 15 und 18 der Verfassungsurkunde vom 31. Januar 1850 vorzulegen.

Nr. 3 des Central-Blatts für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichskanzler⸗Amt enthält: 1) Allge—⸗ meine Verwaltungssachen. Mittheilungen über den Stand der Rinder⸗ pest. 2) Münzwesen. Ausprägung der Reichsgoldmuünzen. 3) Maß und Gewichtswesen. Nachträge zur Eichordnung vom 16. Juli 1868 (besondere Beilage zu Nr. 37 des Bundesgesetzblattes) und zu dem

Erlaß vom 15. Februar 1871, betreffend die Eichung und Stempe⸗

lung von Maßen und Meßwerkzeugen für Brennmaterialien, sowie für Kalk und andere Mineralprodukte, vom 31. Januar 1872. H Zoll⸗ und Steuerwesen. Dem Kaiserlichen Hauptsteueramt Straßburg . /E. ist die Befugniß zur Abfertigung von Rohzucker zum ermäßigten Zoll⸗ satz von 4 Thlrh. pro Centner ertheilt worden. Das Königlich preußische Nebenzollamt J. zu Vorburg im Hauptamtsbezirke Flens⸗ burg, ist mit Wirkung vom 1. Februar d. J. ab in ein Nebenzollamt II. umgewandelt worden. Dem Königlich bayerischen Nebenzollamte . am Bahnhofe in Eger ist die Befugniß zur Eingangsabfertigung von Rohzucker zum ermäßigten Zollsatze von 4 Thlrn. pro Centner ertheilt worden. 5) Heimathwesen. Entscheidung des Bundesamts für das Heimathwesen. 6) Militärwesen. Bekanntmachung, be⸗ treffend eine Abänderung der Vorschrift im 5. 154, 3 der Militär⸗ Ersatz⸗Instruktion vom 26. März 1868. J Postwesen. Bekannt⸗ machung, betreffend die Versiegelung der Briefe mit Werthangabe. 8) Personal Veränderungen, Titel⸗ und Ordens Verleihungen. Dem Kaiserlich Deutschen General-Konsul von Heinemann zu Stockholm ist vom 14. d. Mts. ab ein dreimonatlicher Urlaub ertheilt worden; mit seiner Vertretung ist der Kaiserlich Deutsche Vize⸗Konsul Henrie Cantzler daselbst beauftragt.

Die Nr. 8 der „Annalen der Landwirthschaft in den Königlich Preußischen Staaten“ hat folgenden Inhalt: Preußen; Ernennungen. Eisgang in der Weichsel. Mittheilungen aus dem Ministerium für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten in Beziehung auf die Rinderpest und andere ansteckende Viehkrankheiten. Deutschland: Wiener Welt⸗Ausstellung 1873. Spezialreglement für die landwirthschaftliche Maschinenhalle. Ueber die Anwendbarkeit des Dampfpfluges zur Tiefkultur der Meppenschen Haide. Die ameri⸗ kanische Pferdekrankheit. Von Müller, Professor an der Königl. Thier⸗ arzneischule. Das landwirthschaftliche Studium an der Universität Heidelberg. Aus dem Regierungsbezirke Stettin. Vermischtes; Cu⸗ raęao⸗Guano. Instruktion für Verbesserung des Baumsatzes und der Baumpflege an den Staatsstraßen. Berichtigung.

Statistische Nachrichten.

London, 22. Januar. Die britischen Zollausweise über den Verkehr von Edelmetallen in Großbritannien pro 1873 ergaben, daß in diesem Jahre Gold im Betrage von 18,337,852 Lstr., d. i. 3,275,158 Lstr. weniger als im Vorjahre in das Ver. Königreich importirt, und für 19,748,916 Lstr. oder 949,359 Lstr. weniger expor⸗ tirt wurde. Der Goldimport von Australien fiel von 6,898,826 Lstr. in 1871 auf 5,983,232 Lstr. in 1872 herab, aber der Import von den Ver. Staaten stieg von 6,492,595 Lstr. in 1871 auf 8, 147,559 Lstr. in 1872. Die Goldausfuhr nach den Britischen Besitzungen in Süd⸗ afrika stieg in 1372 auf 1,389,975 Lstr.; über eine Million ging nach

Aegypten, und die Ausfuhr nach Südamerika überstieg die Einfuhr

von dort um über 35 Millionen Lstr. Der Export nach Deutschland belief sich wie in 1871 auf mebr als 8 Millionen Lstr. Der Gold⸗ export von dem Ver. Königreich nach Deutschland, Frankreich, den Niederlanden und Belgien überstieg die Goldeinfuhr von diesen Län⸗ dern um 6,703,458 Lstr. Gold im Betrage von 1,670,000 Lstr. wurde auch nach Portugal exportirt. Die Silber⸗ einfuhr in das Vereinigte Königreich in 1872 belief sich auf 11,167,467 Lstr. d. i. 5, 59, 855 Lstr. weniger als in 1871. Die Einfuhr aus den Vereinigten Staaten zeigte, obwohl sie sch über 4 Millionen be⸗ lief, eine Abnahme von einer Millien. Die Einfuhr aus Südamerika, nämlich 2,700,009 Lstr., stellte sich um 600,009 Lstr. geringer als in 1871; und die Einfuhr aus China, die in 1871 mehr als drei Mil⸗ lionen betrug, fiel in 1872 auf eine blos nominelle Summe herab. Die Silberausfuhr in 1872 belief sich in 1372 auf 10,586, 945 Lstr., oder nahezu 25 Millionen weniger als in 1871. Die Edelmetallausfuhr nach Indien überstieg 57 Millionen Lstr, d. i. nahezu das Doppelte des Betrages in 1871, aber die Nachfrage auf den Kontinent von Europa zeigte eine sehr beträchtliche Abnahme. Die Gesammteinfuhr von Gold und Silber in das Vereinigte Königreich in 1872 betrug demnach 29,505,319 Lstr., 8. i. 8,635,008 Lstr. weniger als in 1871, und die Totalausfuhr 36,335,361 Lstr. oder 3,424,810 Lstr. weniger als in 1871.

Kopenhagen, 22. Januar. Die „Ministerialtidende“ enthält eine Uebersicht über die im vorigen Jahre auf den dänischen Staats⸗ Telegraphenlinien beförderten Telegramme, Dänemarks eigene Korrespondenz betrug im vorigen Jahre 216,769 gegen 197,544 im vorhergehenden Jahre und die Transit⸗-Korrespondenz 129, 8891 gegen

113,584 in 1871. Kunst und Wissenschaft.

Das Schulblatt für die Provinz Brandenburg, herausgegeben vom Geheimen Regierungs⸗-Rath 4. D. Bormann und den Konsistorial⸗Räthen Reichhelm und Hohnhorst (Berlin, Wiegandt und Grieben), 35. Jahrg.ů, 1. und 2. Heft (Januar und Februar 1573), hat folgenden Inhalt: Die Bedeutung der heiligen Schrift für das Volksleben und der biblische Geschichts Unterricht ven Bren⸗ nekam. Einige Gedanken über den Aufsatz: Die Lehrer⸗Seminare und ihre Aufgaben. Mechanisch oder geistreich, von G. K. 120. Sendschreiben an Lehrer und Lehrerinnen, von K. Bormann. Verordnungen Königlicher Behörden: Allgemeine Bestimmungen des Königlich preußischen Ministers der geistlichen. Unterrichts- und Medi⸗ zinal Angelegenheilen vom 15. Oktober 1872, betreffend das Volks⸗ schul⸗ Präparanden⸗ und Seminarwesen.

Das 10 Heft des 8. Bds. der von Dr. Ascherson, Dr. Berg⸗ mann und Dr. Bratuscheck (Berlin, Henschel) herausgegebenen Phi⸗ losophischen Monatshefte enthält zunächst eine Abhandlung von Dr. Cr. Hermann zur Kritik der Hegelschen Logik“, jodann Rezenstonen von 4 philosophischen Schriften, hierauf eine Biblio— graphie, d. i., ein alphabetisch geordnetes Verzeichniß der bis zum 530. November 1872 erschienenen philosophischen, theologischen und pädagogischen Schriften, endlich ein Verzeichniß der philosophischen Vorlesungen des Wintersemesters 1872 1873, von Dr. Ascherson.

Das Januarheft der „Neuen Militärischen Blät⸗ ter‘ von G von Glasenapp enthält folgende größere Aufsãätze: Das Jahr 1872. Senning und Duhan, zwei Lehrer griedrich des Großen. Der Deutsche Kriegerbund. Kurzer Rückblick auf die fran⸗ zösische Armee seit 1871. Das englische Feldgeschütz. Die Märsche der französfschen Armee von Wörth bis Chalons und von Rheims bis Sedan. (Mit 2 Karten) Kavalleristische Ansichten. Beitrag zur Srganisation der weiblichen Krankenpflege in den Lazarethen und Krankenhäusern. Studien zur neuen Infanteriz⸗Taktik. 2

Freiburg, 21. Januar Da die zur Ausführung des Sieg es⸗ Denkmals nöthigen Mittel durch die im Lande veranstalteten Sammlungen, die Beiträge vieler Gemeinden, die in Geschütz metall bestehenden fürstlichen Gaben des e, e. Kaisers und unseres Großherzogs, sowie durch den von einer nzahl hiesiger Einwohner . zerzicht auf die Einquartierungsgelder setwa 15.009 fl) nun vollständig gedeckt sind, und einschließlich der Zinsen eine Höhe von S6 0õ0 fl. erreichen werden, so wurde vorgestern im Einverständ⸗ niß mit den übrigen Gemeinden der Vertrag mit dem Bildhauer Professor Moest in Karlsruhe definitiv abgeschlossen. Derselbe gewährt ur Vollendung des Denkmals eine Frist von 3 Jahren. Ueber den Er der Aufstellung ist noch kein Beschluß gefaßt. .

Straßburg, 22. Januar. Der bekannte Dante⸗-Forscher, Prof. Witte in r hat seine gesammten Dante Sammlungen an die hiesige Universitäts⸗Bibliothek käuflich überlassen und sich nur ausbedungen, sie noch auf Lebenszeit in Besitz behalten zu dürfen.

Die städtischen Behörden in Krakau haben beschlossen, nicht blos zwei Diputirte nach Thorn zu entsenden, sondern auch eine be⸗