wie man sie unter dem Wort gewöhnlich versteht, nicht gesprochen, sondern nur von dem Uebermaß der Geschäfte, die auf mir lasten; Dissonanzen, die mich zum Ausscheiden veranlaßten, haben gar nicht stattgefunden. Ich habe mich innerhalb des Ministeriums bei den letzten durch Abstimmung zur Entscheidung gebrachten Fragen jederzeit, wie ich glaube, auf Sei⸗
irgendwo überstimmt worden wäre, daß Beschlüsse, die mir zuwider wären, gefaßt wären, wenn auch vielleicht ich nicht Alles durchsetzen konnte, was ich wünschte — ich bin darin vielleicht auch zu sanguinisch und zu rasch — wenigstens nicht mit dem Aufwande von Mitteln, die mir bei meiner sonstigen Thätigkeit als Ueberschuß verbleihen.
Ob es nützlich ist, dem preußischen Staate eine andere Verfassung, auch in dieser Beziehung mehr der englischen ähnlich, zu geben? — ich glaube, der Herr Vorredner erstrebt einen solchen Zustand, wir sind demselben auch näher gekommen, wenn ich auch nicht glaube, daß wir ganz zu demselben gelangen werden, dazu sind die Nationen in ihrer ganzen Zusammensetzung zu verschieden. Es kann ja sein, daß man es für wünschenswerth hält, daß das preußische Ministerium anders organisirt werde, daß unser Staatsrecht geaͤndert werde, daß unserem Minister⸗Präsidenten mindestens die Befugnisse, wie sie etwa der Präsident eines Regierungs⸗Kollegiums hat, das Inhibiren, das Veto auf Königliche Entscheidung hin beigelegt wird. Das Alles ist, aber bisher nicht vorhanden, und ich kann so rasch die Dinge nicht ändern, wie meine Kräfte verbraucht werden, ich muß meine Aenderungen richten nach den Dingen, wie sie bis jetzt liegen. Der richtige Ausdruck der jetztg:n Sachlage wäre eigentlich der, daß man den Titel des Minister-Präsidenten, der nichts weiter bedeutet, ganz fallen ließe und lediglich nach dem Prinzip ginge, daß von gleich⸗ berechtigten acht Ministern jederzeit der älteste den Vorsitz führt. Soll aber der Titel des Minister⸗Präsidenten irgend etwas sich der Idee, die man sich von seinem Ansehen und seinem Einflusse macht, Nähern⸗ des gewinnen, dann erfordert es nach der heutigen Lage einen solchen Aufwand von fauxrfrais an Arbeiten und Beeinflussen und Ueberreden der übrigen Ressorts, daß derjenige. der Minister-Präsident ist, gar nichts Anderes nebenher thun kann, und immer nach dem Ende eines jeden Tages sich sagen muß, daß er hinter den Aufgaben, die er sich gestellt hat, zurückgeblieben ist. So gering sind die Mittel: man muß entweder die kollegiale Verantwortlichkeit rein festhalten und sich nicht, daran kehren, wer Minister-Präsident ist, und diesem nicht das Geringste an größerer Verantwortlichkeit, keine höhere. Verantwortlichkeit zuweisen, als jedem andern Staats⸗Minister oder man muß diesen, wenn man ihn stärker als die andern zur Verantwortung ziehen will, also neben dem jedesma⸗ ligen Ressortminister in erster Linie, mit andern Mitteln ausstatten, womit ich immer nicht behaupten will, daß einer auf die Dauer gleichzeitig die Stellungen als Reichskanzler und als preußischer Mi— nisterPräsident zu seiner eigenen Befriedigung versehen wird.
Der,. Herr Vorredner hat, bedauert, daß das Ministerium nicht bei dieser Gelegenheit eine Modifikation und Vervollstän⸗ digung erfahren hat. Meine Herren, ich glaube, das wäre sehr unzweckmäßig gewesen, und ich habe nach Kräften zu verhindern gesucht, daß eine Aenderung einträte. Der Herr Vorredner meinte, es wäre eine ganz gewaltig einschneidende Aenderung, — dann ist meine Arbeit der ersten 14 Tage nach meiner Rückkehr verfehlt ge⸗ wesen. Ich habe mich bemüht, dahin zu wirken, daß womöglich gar keine Aenderung stattfinde. Der jetzige Minister-Präsident ist mein
ältester Kollege, in so fern, als er vor mir in dem Ministerium be— reits war, er ist ein Freund von meiner frühesten Jugend her, zwischen uns ist volle Offenheit und gegenseitiges Vertrauen. Ich bin voll⸗ ständig überzeugt, daß er seinerseits das Minister-Präsidium nicht weiter . möchte, wenn er die Weiterführung um den Preis eines politischen Bruches mit mir erkaufen sollte, — das volle Vertrauen habe ich zu ihm, dies habe ich zu wenigen anderen Leuten — außerhalb des jetzigen Ministeriums, meine Herren. Ich glaubte, es handele sich um Vervollständigung von außerhalb her.
Nehmen Sie also an, Se. Majestät hätte einen neuen Minister⸗ Präsidenten von außen her ernannt, ich wüßte nicht, wer das gus den⸗ jenigen Kreisen, mit denen ich überhaupt bisher habe enger zusammen leben können, sein sollte, es müßte nothwendig ein mehr oder weniger Fremder sein, und dann war ich nicht sicher, wie die Dinge weiter geführt worden wären. Nehmen Sie einmal an, daß in 2 Pe⸗ riode in der ich zu den Geschäften zurückkehrte, einer von den bisheri⸗ gen Mitgliedern des Ministeriums ausgeschieden wäre, — der Minister der landwirthschaftlichen Angelegenheiten hat es aus Gesundheitsrück—⸗ sichten gethan, — nehmen Sie an, daß Jemand aus politischen Rücksichten, die man einem andern vielleicht doch immer untergeschoben haben würde, ausschiede, so würde es immer den An⸗
1 gehabt haben, als ob dieses Ausscheiden eine Zensur des Ver⸗ haltens der Königlichen Regierung und der darin bleibenden übrigen Kollegen enthielte, — sei gewissermaßen ein Protest mit Abreise, mit dem Ausscheiden verbunden. Lag nicht in ö stummen Protest entweder ein Zeugniß gegen die zurückbleibenden Kollegen oder ein Symptom für die, ganz unberechtigte Voraussetzung, daß Se. Majestät in Bezug auf e f Regierungsmaßregeln anderen Sinnes geworden sei? Beides könnte man annehmen, je nachdem auf der einen Seite ein Austritt aus dem Kabinet stattfand. .
Ich habe es daher für meine angelegentlichste Aufgabe gehalten, den jetzigen Personalbestand des Kabinets über diese Krisis hinüber— zuführen, so daß aus einem Ausscheiden kene Rückschlüsse auf Mei⸗ nungsverschiedenheiten, sei es zwischen Sr. Majestät und den Räthen der Krone, sei es innerhalb des Ministeriums, gemacht werden konn— ten. Gerade Angesichts der wichtigen Aufgaben, die Ihnen, meine . vorliegen, schien es mir von der höchsten Wichtigkeit, das bis—⸗ herige Ministerium diesen Aufgaben in möglichster Geschlossenheit entgegenzuführen, und ich glaube, wir werden die Wirkung davon in den Resultaten bei den ie r nr n,, nicht zu bereuen haben.
Die Vervollständigung des Ministeriums aus der Majorität der Kammer, ja meine Herren, das ist sehr viel leichter gesagt als gethan. Um das zu thun, muß man eine mehr oder weniger konstante Ma— jorität haben. Wo liegt die Majorität, dieses Arkanum des konsti⸗ tutionellen Systems? Das war in England sehr leicht zu sehen; so lange es nur zwei Parteien gab, Whigs und Tories, war es ein ein—⸗ 6. Rechenexempel: man zählte nach, und wer die 6 hatte, etzte sich in den Besitz der Verwaltung. Das ist auch in England nicht mehr a und das halte ich für das wesentliche Mott, warum die englische Regierung in ihrer inneren Verwaltung nicht mehr die⸗ i . Energie nach bestimmten Richtungen verfolgen kann wie rüher. Es giebt ießt wenigstens fünf Fraktionen, mit denen gerechnet werden muß, von denen man schon die Vertreter mehrer zufammen⸗ reifen mu um überhaupt zu einer Majorität zu gelangen, eine Her r irn ie schwankend wird, indem gewöhnlich nur eine, oft auch keine dieser Fraktionen mit, dem ganzen Bestande des Ministeriums von Herzen einverstanden ist. Man kommt sehr piel leichter an die Geenze des gemeinsamen Territoriums, auf dem sich ein solches Koa⸗ litions⸗Ministerium ubethnupt nur behaupten kann; das Gebiet wird ein sehr vieh engeres. Wir sind meines Erachtens bisher überhaupt nicht in der Lage, ein Partei⸗Ministerium bei uns in Preußen bil⸗ den zu können. Das Ministerium muß einen vorwiegend gouverne⸗ mentalen — 6 n, Sie mir nach meiner ganzen Herzensguffassung den Ausdruck: Königlichen Charakter tragen. Sowie wir in Partei⸗ Ministerien hineingerathen, so werden die. Gegensätze ge⸗ schärft. Der König allein und die Emangtion, die von ihm und seiner politischen 1 ausgeht, bleibt parteilos, und in dieser Stellung über den Parteien, auf dieser oh der Krone, muß, meine Herren, die Regierung in Preußen gehalten werden. Es kann noth⸗ wendig sein, nach dem gouvernementalen Gefühl Sr. gef und der Regierung, mit einer Partei zu gehen und in anderen Fällen mit einer anderen. In England wird ein solcher Wechsel gewöhnlich durch einen Ministerwechsel charakterisirt. Sollen reaktionäre Maßregeln getroffen werden, so übernimmt die liberale Partei das Ruder, aus der richtigen Vorgussetzung, daß ste die nöthigen Grenzen nicht über⸗ schreiten wird; sollen liberale Maßregeln getroffen werden, so tritt vorzugsweise, die konservative Partei ans Ruder aus der⸗ selben Rücksicht. Bei uns sind meines Erachtens die Parteigegen⸗ 6 noch zu schroff, und das staatliche Gefühl, das Gefühl, daß jedes Individuum für die Regierung und für gute Regierung
des Staats, auch wenn sie außerhalb und unabhängig von der eigenen Partei erfolgt, verantwortlich bleibt, das ist bisher nicht in dem Maße, wie in England, ausgebildet, wenn ich auch nicht leugne, daß wir in den letzten zwanzig Jahren hierin immense Fortschritte gemacht haben und daß wir auf dem besten Wege sind, daß Niemand unter uns mehr
über zu Grunde geht. Jeder fängt an, der Nothwendigkeit der Fort— existenz der geordneten Regierung des Staats Rechnung zu tragen, wenn er nicht etwa einer Partei angehört, die grundsaͤtzlich diesen Staat, wie er, negirt, weil er nach ihrer Meinung überhaupt nicht existiren sollte.
Ich muß nun, obschon ich mich durchzden Herrn Vorredner habe verleiten lassen, langer zu reden, als ich glaubte, noch eine Frage er— wähnen, die er beruͤhrt hat, nämlich die Frage des Adlatus, was er eine russische Einrichtung nannte, was aber doch hier nicht zutrifft. Ich mußte dem Herrn Vorredner längere Zeit zuhören, bis ich mich überzeugte, daß mein Verhältniß zu dem Herrn Präsidenten des Reichskanzler-Amtes in dieser Natur aufgefaßt wurde. Ich glaubte, es wäre nur von der neuen Einrichtung im Kriegs⸗Ministerium die Rede, die eben darin ihren Grund hat, daß Jemand außerhalb der Geschäfte des Minister⸗ Präsidiumẽ ein so umfangreiches Ressort nicht bewältigen kann. Was aber mein Ver— hältniß zum Herrn Minister Delbruͤck betrifft und die Erlaubniß, die ich durch Allerhöchste Ermächtigung erhalten habe, mich auch in meiner Abstimmung unter Umständen durch ihn vertreten zu lassen, so kann ich erst voransschicken, daß ich glaube in der Lage zu sein, Alles, was dieser mein Kollege für mich etwa abstimmen sollte, zu ratihabiren, aber selbst, wenn ich das nicht thäte, so ist ja die Abstimmung im Staats⸗Ministerium noch gar nicht der entscheidende und definitive Akt, durch welchen sich ein Minister an eine Maßregel bindet, das ist erst die Kontrasignatur. Wenn im Staats⸗Ministeriun ö gegen S abgestimmt ist und es ist zu Protokoll genommen, und dieses Protokoll ist von Allen unterschrieben, so bleibt nichtsdestoweniger jedes Mittelglied der Ma⸗ . der Lage, seine Kollegen von Neuem zu berufen und zu agen, ich habe mich damals geirrt, ich habe dieses oder 3. novum erfahren, ich habe dieses oder jenes nicht gewußt, meine Abstimmung nehme ich zurück, sie gilt nicht, und ich kann den Akt, der aus dieser Abstimmung hervorgehen wird, nicht kontrasigniren. Erst wenn er letzteres gethan hat, wenn er seine Unterschrift zu der Sr. Majestät des Königs gesetzt hat, erst dann ist der verfassungsmäßige Akt voll= zogen, erst dann übernimmt der Minister seine Verantwortlichkeit. Es würde außerordentlich unbequem sein, wenn irgend ein Minister einen zu häufihen Gebrauch von diesem formellen Recht machte, und die andern würden schließlich sagen; wir wünschen eine Aenderung in diesem Geschäftsgang oder in dieser Person. Aber das Recht kann meines Erchtens keinem Minister verwehrt werden, daß er vor der Kontrasignatur sagt; an diese Abstimmung will ich nicht ge⸗ bunden hleiben. Durch welches Mittel ich nun meine Abstimmun abgebe, hat eigentlich mit der Uebernahme der Verantwortlichkeit dur die Kontrasignatur Nichts zu thun, ich könnte es ja schriftlich thun, wir sind nicht in der Lage, einen Abwesenden zu präkludiren, wenn ein schriftliches Votum vorliegt; es würde Nichts helfen, er würde jagen, ich kontrasignire nicht, — das ist keine Anforderung, zu der Jemand körperlich gezwungen werden kann. Und so würde in den seltenen Fällen, wenn der zu meiner Vertretung ermächtigte und mit mir im nelle Einverständniß und im Besitz meines vollsten Vertrauens befihbliche Kollege, wenn der — in einer wichtigen Sache wird es nicht vorkommen — in einer unwichtigen sich zu etwas verstanden hätte, was ich in keiner 4 verantworten könnte, so würde die Möglichkeit ja gar nicht ausgeschlossen sein, daß ich vor der Unterschrift sagte, das kann ich nicht ratihabiren. Indessen, das kommt nicht vor, denn gewöhnlich sind die Dinge, auf die man Werth legt, doch vorher vollständig in Frage formulirt, und man hat sein Ja oder Nein zu sagen, und wenn Meinungsverschiedenheit zweschen uns wäre, zwischen Herrn Minister Dellbrück und inir, so würde ich noch zweifelhaft sein, ob er die Sache nicht besser verstanden hat als ich, und würde unter Umständen seinem Urtheil mich fügen.
. Ich kann nur zum Schluß wiederholen, daß der Herr Vorredner die Wirkungen der Personalveränderung die stattgefunden hat, überschätzt hat, und ich ergreife gern diese Gelegenheit, meinerseits dahin zu wirken, daß dieser Ueberschätzung nicht weiter Raum gegeben wird, da namentlich die wunderlichen Sachen in den Zeitungen, als wenn i das Opfer irgend einer Intrigue . und hinaus gedrängt wäre, widerlegt werden. Ich habe Se. Majestät den König sehr lange bitten müssen, ehe mir diese Erleichterung gewährt wurde; ich habe den jetzigen Minister⸗Präsidenten sehr lange bitten müssen, daß er sein Abschiedsgesuch zurücknahm, und Se. Majestät der König hat durch ein Wort, das auf einen Soldaten nie . Eindruck verfehlt, diese meine Bitte verwirklicht, und ich bin herzlich erfreut, daß er sich dazu verstanden hat, diese arbeits- und mühevolle und, wie ich fürchte, auf die Dauer wenig dankbare Stellung in seinem Alter zu übernehmen, und ich möchte Sie bitten, die d,, , die Sie dem Ministerium unter meinem Präsidium gewährt haben, ihm auch unter dem jetzigen Präͤ⸗ fidium nicht zu versagen; denn es ist in der That kein anderes.
— In der Diskussion über den Justizetat sprach der Abg. Dr. Windthorst (Meppen) gegen die von dem Abg. Lasker vor⸗ geschlagene Resolution rücksichtlich der Gerichts organisation. Hier⸗ auf erklärte der Justiz⸗Minister Dr. Leonhardt: 9. * ; Meine Herren! Ich kann mit dem Herrn Abgeordncken für Meppen ict verkennen, daß die, Ihnen vorgeschlagene Resolution unnöthig ist und praktisch irgend welche Folgen nicht haben wird. Ich will jedoch mich auch nicht gegen die Resolution erklären, wenn Sie Gewicht auf dieselbe legen, zumal da irgend welcher Vorwurf gegen die Königliche Regierung und speziell gegen mich als preußischer Justiz-Minister in der Resolutien nicht zu finden sein wird. Sie Königliche Regierung soll zuvörderst dahin wirken, daß die Gerichtsorganisation für das Deutsche Reich ohne Verzug ins Leben gerufen werde. Damit bin ich einverstanden, setze jedoch natürlich voraus, daß „ohne Verzug“ soviel heißt, als: „ohne Verzug, welcher nicht in der Sache liegt“. Ich würde mich üher diesen Punkt nicht weiter äußern, wenn nicht der 8 Abg. Lasker als Berichterstatter auf eine Erklärung von meiner
eite über Verzögerungen, welche die Sache erfahren, provozirt hätte. ist nu ĩ n d eit der Reform der Rechtspflege im Dea e, Reich Verzögerungen erfahren hat. Diese liegen aber in der Sache, ganz besonders in dem bereits hervorgeho⸗ benen Umstande, daß die Reform für den Nerddeutschen Bund be⸗ gonnen wurde und daß sie fortgesetzt werden mußte und beendigt wer— den muß für das Deutsche Reich. In Uebrigen haben irgend welche Verzögerungen nicht stattgefunden.
Die große Arbeit der Organisation, verbunden mit der Prozedu ren, ist mir als preußischem Justiz⸗Minister von dem Herrn Bundes⸗ kanzler übertragen und mit aller Kraft in Angriff genommen. Die Sache hatte große Schwierigkeiten, besonders mit Rücksicht auf den eingenommenen Standpunkt. Ich bin nämlich davon ausgegangen, . es dringend . sei, ein umfassendes Gerichtsverfassungs⸗
Richtig ist nun allerdings 6 daß die .
gesetz zu entwerfen, also nicht etwa ein Gerichtsverfassungsgesetz, welches ich auf die Materien beschränkt, deren Regelung nothwendig geboten wird urch die Prozedurordnungen. Sodann bot die Arbeit aber auch in der Richtung große Schwierigkeiten dar, daß die Gerichtsverfassung mit den Prozedurordnungen in engstem Zusammenhang gebracht werden sollten. Es ist Ihnen nun bekannt, meine Herren, aus den Reichstags⸗ verhandlungen des vorigen Fahres, daß der württembergische Herr ö tiz⸗Minister darüber Beschwerde führte, daß die . der ache ganz vorzugsweise in den 3 des preußischen Justiz⸗Mini⸗ . läge und die Arbeit vor sich gehe, ohne daß den übrigen Bun—⸗ esstaaten eine Einwirkung zugestanden werde. Wenn ich damals nicht aus Gesundheitsrücksichten in den Hochalpen geweilt hätte, sondern in dem Parlanientshguse der Lejpzigerstraße, so würde ich gegen diese Bemerkung e. eingelegt haben; denn der preußische Justiz. Mini⸗ 8 ist von gerade entgegengesetzten Grundsätzen ausgegangen bei der earbeitung. der Entwürfe, die ihm übertragen waren. Es geht nämlich gus den allgemeinen Motiven zum. Entwurfe des Strafgesetzbuches hervor, daß ich es von vorn herein für wün—
schenswerth erachtet habe, daß über die wichtigeren Prinzipien des Strafrechts vorab eine Verständigung mit den . . u en Re⸗ gierungen eintrete, so wie ferner, daß die deutschen Regierungen über
ten der Majorität befunden, und es ist auch nicht der Grund, daß ich sagt: es soll nach meiner Meinung geschehn, ob auch der Staat dar— ;
die Hauptprinzipien des Entwurfs guch ihre Erklärungen abgegeben haben. In ganz gleicher Weise ist bei der Strafprozeßordnung ver fahren, freilich zu einer Zeit, als die süddeutschen Staaten dem Reiche noch nicht beigetreten waren. Damals ist auch von mehreren deutschen Justiz-Ministern für wünschenswerth und geboten er⸗ achtet, daß bei den Berathungen über die Gerichttver⸗ fassung die bedeutenderen Staaten vorab betheiligt würden. Da natürlich kein Grund vorlag, diesem Wunsche entgegen zu treten, so haben in der neuesten Zeit Konferenzen mehrerer hier anwesender Justiz⸗Minister stattgefunden. Ich bin zu meinem Bedauern nicht in der Lage, über das Ergebuiß der Besprechungen mich zu äußern, weil diese vertraulich gewesen sind. Die Besprechungen haben stattgefunden, es hat sich in Folge dessen die Nothwendigkeit herausgestellt, den im preußischen Justiz-Ministerium bearbeiteten vorläufigen Entwurf der Gerichtsverfassung umzuarbeiten. Diese Umarbeitung ist bereits er⸗ folgt, der umgearbeitete Entwurf ist mitgetheilt worden, und es wer⸗ den nun weitere Konferenzen stattfinden. Hieraus ist, glaube ich, zu entnehmen, daß von keiner Seite Verzögerungen stattgefunden haben Was nun die Resolution unter 1b. anlangt, so find die⸗ jenigen Gedanken, welche in diesem Theil der Resolution ent⸗ halten sind, diejenigen, zu denen ich mich seit mehreren ö. ren, auch wiederholt in diesem Saale, bekannt habe. Ich habe diefen Gedanken auch praktische Bedeutung beigelegt, indem ich mich durch sie leiten ließ bei der Regelung des Grundbuchwesens, ferner bei der Bearbeitung von Entwürfen über das Vormundschafts⸗ und Depositalwesen, welche, wenn auch nicht in dieser Session, doch sehr bald die Aufmerksamkeit der Landesvertretung auf sich ziehen wer⸗ den. Vor Allem thut uns noth, meine Herren, eine starke aber ein⸗ fache Gerichtsverfassung. Eine solche Gerichtsverfassung wird es er— möglichen, daß die Rechtspflege mit verhältnißmäßig geringer Anzahl von Richtern und richterlichen Hülfsbeaniten gehandhabt wird und die Mittel gewonnen werden, um Richtern und richterlichen Hülfsbeagmten eine ihren wirklichen Bedürfnissen , Besoldung zu gewähren. In wie weit nun dieses praktisch durchgeführt werden kann, hängt ganz wesentlich ah von der Reichsgesetzgebung über die Verfaffung der Ge⸗ richte und über die Prozeduren. Daß für die Bearbeitung der Pro⸗ zeduroerdnungen, der Gedanke der Resolution mit maßgebend gewesen ist, ist wohl über allen Zweifel erhaben. Ob sie nin den Gedanken der Resolution in der Faffung der Budgetkommission oder in der des Herrn Abg, Baehr annehmen wollen, ist praktisch vollständig gleich, denn so viel versteht sich ja ganz von . daß die Verminderung der Richter und der richterlichen Hüsfsbeamten in dem Interesse der Rechtspflege eine natürliche Schranke findet.
Ueber die Resolution, die Vereinigung beider h eichsten Ge⸗ richtshöfe betreffend, äußerte der Ju stiz⸗Minister:
Ich möchte in Kürze mich über diese Resolution erklären. Be⸗ kanntlich ist im Jahre 1867 von der Königlichen Staatsregiernng dem Herrenhause ein Dir ent urn vorgelegt, welcher die Vereinigung des QAber⸗Appellationsgerichts mit dem Sber-Tribunal bezweckt. Dieser Gesetzentwurf wurde von dem en ., ohne Weiteres zurückge⸗ wiesen, und zwar aus sachlichen Gründen, keineswegs allein oder auch nur vorzugsweise aus Rücksichten des Etats. Ich muß nun bekennen daß ich bei Gelegenheit fast jeder neuen Session geschwankt hahe, o ein Gesetzentwurf von Neuem vorzulegen sei oder nicht. Es wird er⸗ klärlich sein, wenn ich von der Einbringung eines solchen in der 3 sten Session Abstand genommen habe; die Gründe der Ableh⸗ nung dauerten fort, und es kann einem Minister doch nicht angenehm sein, wenn ein Gesetzentwurf von der Schwelle des Hauses zurückgewiesen wird. Später kam aber ein wichtiger Moment in Betracht, nämlich die Errichtung des Bundes Oberhandelsgerichts. Dieser Umstand war für diese Frage in der doppelten Richtung von Bedeutung. Einmal insofern, als die Er⸗ richtung eines obersten Bunde gerichts in Leipzig, wenn auch vielleicht nicht den Buchstaben der Verfassungs- Urkunde, so doch den Sinn der⸗ selben verletzt. Es ist auch klar, daß der Gedanke des Art. 92 der Verfassung gar nicht wieder dadurch zur Wahrheit wird, daß eine Vereinigung des Ober⸗Appellationsgerichts mit dem Ohber⸗Tribunal eintritt. Es bestehen auch dann — freilich kann man sagen, nicht in Preußen, wohl aber für Preußen — zwei oberste Gerichtshöfe: das Ober-Tribunal und das Reichs⸗-Oberhandelsgericht. Sodann kam aber für mich in Betracht, daß, — wie ich wenigstens angenommen habe — die Errichtung eines Reichsgerichts für Handelssachen mit nothwendiger legislativer Konsequenz zur Errichtung eines obersten Reichs ⸗⸗Gerichtshofes mit unbeschränkter Kompetenz führen mußle. Dieser Erwägung gegenüber schien kein dringendes Be⸗ Ddürfniß vorzuliegen, die Vereinigung sofort eintreten zu lassen. In ganz neuester Zeit bin ich wieder schwankend gewesen, ob nicht die Vereinigung zu beantragen sei mit Rückicht auf den Umstand, daß die beiden obersten Gerichte in Preußen über verschiedene Punkte des Strafrechts in unerfreulicher Weise differiren. Ich habe dennoch von der Vorlage eines Entwurfs abgesehen, weil ich nicht gern der An⸗ nahme Raum geben wollte, als hege die Königliche Regierung Miß— trauen gegen die Reichsgesetzgebung. Wenn das Hohe 86 erheb⸗ liches Gewicht darauf legt, daß eine Vereinigung der beiden obersten Gerichtshöfe jetzt eintritt, welche in verhältnißmäßig kurzer Zeit doch jedenfalls eintreten muß, so werde ich meinerseits nach Kräften bereit i den Wünschen nachzukommen.
— In der Sitzung des Hauses der Abgeordneten am 24. d. M. stand der Gesetzentwurf, betreffend die Abstellung der auf den Forsten haftenden Berechtigungen und die Schei⸗ dung ö Forsten für die Provinz Hannover zur Berathung.
Ein zu 5. 11 gestelltes Amendement des Abgeordneten Lauenstein, die Grundsätze dieses Paragraphen auch auf die Ab⸗ findung der Bauholzberechtigung anzuwenden, wurde von Ab⸗ geordneten der Provinz Hannover befürwortet. Der Regierungs⸗ Kommissar Geh. Ober⸗Regierungs⸗Rath Marcard erklaͤrte hier⸗ über nach dem Abgeordneten 5
Im Gegensagtz zu dem geehrten Herrn Vorredner bin ich zunächst der Ansicht, daß die Ausnahme, die in dem 8 11 hineingeschoben ist, jedenfalls keine größere Tragweite haben wird. Meine Herren! Der Fall, daß Realgemeinden oder ,,, sich im Besitze von Bauholzbe⸗ rechtigungen, und zwar von Berechtigungen solchen Umfangs befinden, daß dieser Paragraph überhaupt Anwendung finden kann, ist nach meiner Meinung überhaupt etwas außerordentlich Sel⸗ tenes. Inshesondere bin ich der, Ueberzeugung, daß der Fall, wo. eine Realgemeinde oder eine. Genossenschaft als solche Träger einer ar e nn, für die einzelnen Mitglieder der Gemeinde oder der Genossenschaft ist, fast gar nicht vorkommt. Sopeit meine Erkundigungen reichen, hat man mir nirgends nach— weisen können, daß ein solches hin und wieder behauptetes Rechtz⸗ . durch Richterspruch anerkannt sei, Ich bin daher der Mei⸗ nung, daß, wie man im Uebrigen auch die Sache auffassen mag, diese Ausnahme praktisch keine große Bedeutung haben wird. Auf der an— dern Seite sieht die Königliche Stagtsreglerung in dieser Frage ein . sie ist der Meinung, daß für eine Bauholzberechtigung die Ubfindung in bestandener Jorftfla e eine durchaus ,, und unrichtige ist, weil die gie een j und Genossenschaften fast nie im Stande sein werden, 6 auf ihrer Abfindung selbst Bauholz zu ziehen; und zwar schon mit Rücksicht auf die lange Umtriebszeit.
Dag'egen ist die Staatsregierung der Ansicht, daß gerade 1 bei der Bauholzberechtigung Geld meistens das einzig richtige Ab⸗ findungsmittel sein wird weil der Bauholzberechtigte dadurch in den Stand gesetzt wird, die Bedürfuisse seines Gebäudes auf die einfachste und billigste Weise sich zu beschaffen. Wenn der geehrte Herr Vor— redner in ,, at, daß die Gemeinden, sobald sie mit bestan⸗ dener Forst abgefunden sein würden, die Abgabe von Bauholz für die Einzelnen aufgeben würden, so deutet er damit nur an, daß eine Ab⸗ findung von Bauholzberechtigungen in hestandener Forst in der That nichts weiter sein würde, als eine verschleiernde Geidabfindung.
Ich stelle daher dem Hohen ie. anheim, den Antrag, der darauf gerichtet ist, die Worte: „mit Ausnahme jedoch des Bezages bon Bauholz! zu streichen, abzulehnen und dein Entwurf der 8h . Regierung auch in diesem Punkte zuzustimmen.
K
des Aentschen Reichs Anzrigers
und Königlich Rreußischen Ktaatzs-Anzeigers: Berlin, Wilhelm⸗Straße RNr. 32.
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
, Gegen den Commis Gustav Lindenheim ist die gerichtliche . wegen Unterschlagung in den Alten L. 63 de 1873 Comm. II beschlossen worden. Die Verhaftung hat nicht ausgeführt werden können. Es wird ersucht, den pp. Lindenheim im Betretungs⸗ falle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegen—⸗ ständen und Geldern an die K5nigiche Stadtvoigtei⸗Direktion hier ⸗ selbst abzuliefern. Berlin, den 25. Januar 1873. Königliches Stadt⸗ ericht, Abtheilung für Uutersuchungssachen. Kommission II. für , , . Beschreibung. Alter; 20 Jahr., Haare: dunkel. Augenbrauen: dunkel, Mund: gewöhnlich. Gesichtsfarbe; gesund, Gestalt; schlank. Geburtsort: Briesen in Westpreußen. Größe: 5 6 5 Zoll. Augen: braun. Nase: gewöhnlich. Zähne: gut. Sprache
eutsch. 1 II. 127 Gefährlicher Dieb.
Wir haben einen 35— 40 Jahre alten Mann von mittlerer Größe, schlanker Gestalt, dunkelbraunen Haaren, bartlosem blassem Gesicht und grauen Augen wegen schweren Diebstahls in Verhaft genommen.
erselbe glebt an, daß er George Shepherd heiße, verheiratheter Schneider aus Saratoga — Springs (Staat New-York) sei und erst im November v. J,. mit einem nicht näher bezeichneten Postdampfer in Hamburg angekommen sei. Dieser äußerst gefährliche, Dieb, welcher schon mittelst Durchbrechens der Mauer aus dem Gefängnisse zu entkommen suchte, macht ganz den Eindruck eines aus einer Straf— anstalt entronnenen Sträflings. Wir bitten sämmtliche Behörden um Aufschluß über . Person und bemerken, daß wir, sobald uns irgend welche Anhaltspunkte geboten werden, der betreffenden Behörde sofort unter Anschluß der Photographie des Verhafteten, nährere Mittheilung zukommen lassen werden.
Pforzheim, den 22. Januar 1873.
Großh. ,. , ek k.
Oeffentliche Ladung. Auf Antrag, der Königlichen Stagts⸗ Anwaltschaft ist durch Beschluß des unterzeichneten Gerichts vom heu⸗ tigen Tage gegen folgende Personen: 1) Schriftsetzer Wilhelm Fried⸗ rich Ludwig Alms aus Stralsund, geb, zu Richtenberg den 1. No⸗ vember 1849, 2) Franz Friedrich Christoph Alten aus Richtenberg, eb. den 26. Mai 1849, 3) Matrose Carl Adam Gottlieb Ehristian Boas aus Stralsund, geb. den 17. Januar 1849, 4 August Friedrich Heinrich Bartels aus Franzburg, geb. den 11. April 1852, 5) Ma— trose Johann Jogchim Christoph Behm aus Zingst, geb. den 7. April 1849, 6) Matrose Christian Martin Johann. Berkander aus
ranzburg, geb. den 25. April 1819, 7) Matrese Albert Carl Chri— tian Brandt, aus Langenhanshagen, geb. zu Beiershagen den 17. September 1849, 8) Knecht Friedrich Heinrich Elias Burmeister aus almzin, geb. den 29. Januar 1852, 9) Matrose Johann Theodor erdinand Dähn gus Pruchten, geb. den 15. Januar 1849, 10 riedrich Joachim Ludwig Dobbertin aus Franzburg, geb. zu Ober= of den 15. Januar 1852, 11) Knecht Joachim Friedrich Christoph Druhn aus Neubauhof, geb. zu Nienhagen den 19. August 1851, 12) Maler Ludwig Robert Egner, gen. Olböter aus Stralsund, eb. den 29. Dezember 1849, 13) Matrose Carl Heinrich Jo⸗ . Falck aus Zingst, geb. den 28. April 1849, 14) . obert Heinrich Christian Wilhelm Gramkow aus Zingst, geb. zu Stralsund den 23. Februar 1849, 15) Kupferschmidt Heinrich Fried⸗ rich Theodor Grundmann aus Stralsund, geb. den 27. Oktober 1840, 165 Wilhelm Christian Theodor Haase aus Mauks, geb. den 28. De—⸗ zember 1849, 175 Eduard Karl Wilhelm Hausmann aus Stralsund eb. den 2. Januar 1849, 18) Matrose Wilhelm August Friedri ö. aus Barth, geb, zu Pantelitz den 109. Januar 1849. 197) Ma—⸗ trose Robert Heinrich Holtz aus Zingst, geb. den 21. Juli 1849, 20) Matrose Johann Carl Friedrich Kadew aus Stralsund, geb. den 15. Januar 1849, 21) Matrose Farl Wilhelm Ludwig Kamerar aus Stralsund, geb. den J. März 1849, 22) Matrose Heinrich Christeph Kraeft aus Prerow, geb. zu Bresewitz den 13. April 1849, 23) Jo⸗ hann Friedrich Herinann Kröger aus Buchholz, geh. den 7. Februar 1352. 24) Maurer Carl Friedrich Krüger aus Stralsund, geb. zu Alt⸗Tellin den 26. September 1849, 255 Glaser Louis Friedrich Wll⸗ helm Misch aus Stralsund., geb. den 15. Juni 1849, 26) Matrose Ludwig Jaachim Theodor Müllerwerth aus Barth, geb den 16. No—⸗ vember 1848, A) Knecht Theodar Christian Martin Muuß aus Bis— dorf, geb. den 1. November 1851, 28) Matrose Frommhold Neumann aus Stralsund, geb. den 7. September 1849, 29) Mairose Friedrich Ludwig Theodor Peters aus Stralsund. geb; zu Röbel, den 29. Sep— tember 1849, 30) Matrose Johann Friedrich Gottfried Röhr aus, Zingst, geb. den 17. Mai 1849, 31) Matros⸗ Johann Carl Gustav Rohde aus Barth, geb. zu Fahrenkamp den 29. September 1849, 32) Matrose Carl Heinrich Christoph Schiewe, aus Barth, geb. den 12. Februar 1849, 33) Matrose Johann Heinrich Christoph Schlüter aus Damgarten, geb. den 2. April 1849, 34) Tischler Franz Wilhelm Theodor Schöning aus Stralsund, geb. den 27. Oktober 1849, 35) Matrose Axel Frommhold Friedrich Schröder aus Barhöft, geb. den 25. Januar 1849, 36) Matrose Wilhelm Reinhold Schütt aus ingst, geb. den 16. November 1849, 37) Matrose . Johann Tudwig Schütz gus Stralsund, geb. zu Gruel den, 12. Januar 1849, 38) Matrose Johann Carl Martin Schultz aus Lüdershagen (Dorf), geb. zu Trinwillershagen den 2. Januar 1849, 39) Matrose Johann Friedrich Christoph Schult aus Behrenshagen, geb. zu Jahnkendorf den 16. März 1849, 40) Zimmermann Johann Carl Wilhelm Schwie⸗ mann aus Stralsund, geb. den 2. Januar 1849, 41) Hermann Frie⸗ drich Ludwig Selig aus Stralsund, geb, den 17. Mai 1851, 42) Knecht Carl Friedrich Martin Sinnig aus Gruel, geb. zu Prusdorf den 2. Juni 1849, 43) Matrose Jogchim Friedrich Stubbe aus Saal (Dorf) geb. zu Daskow den 4. Mai 1849, 44) Johann Andreas Carl Stüdtmann aus Stralsund, geb. den 3. Januar 1859, 45) Tischler Wilhelm Friedrich , Sund aus Semlow, geb. den 4. April 18652, 46) Matrose Johann Heinrich Ludwig Tabel aus Stralsund, geb. zu ,,. 21. November 1849, 4) Matrose Johann Friedrich Gotthard redup aus Langendamm, geb. den 15. . 1849, 48) Matrose Arnold Heinrich Theodor Treumann aus Zingst, geb. den 5, Septem⸗ ber 1849, 49) Hausknecht Johann Christoph Theodor Völker aus Spoldershagen, geb. zu Granzin den 15. November 1849, 50) Bäcker Albert Johann Heinrich , aus Franzburg, geb; zu Oebelitz den 25. Dezember 1849, 51) Tischler Wilhelm Heinrich Magnus Witt aus The ffunk geb. zu Saßnitz den 19. Dezember 1849, 52) Matrose Christian Ernst Friedrich Wittenborn aus Barth, geb. den . Mai 1849, 53) Johann Carl Friedrich zakewskg aus Mar⸗ tenshagen, geb. den 19. Juni 1849, 54) Ernst Gustav Adolf Ram⸗ pold aus Carnin, geb. den 18. März 1849, 55) Seefahrer Johann Carl Friedrich Peters gus Neu Zarrendorf, geb. zu Neu Miltzow den 26. Juni 1847, 56) Seefahrer Carl Christian Theodor Maaß aus Brandshagen, geb. zu Spandowerhagen den 6. September 1849, 57) Knecht Johann Carl Theodor he aus Gremergdorf, geb. den 24 Mai 1852, 58) Knecht Carl Friedrich Johann Schulbt aus Techlin, geb. den 2. Oktober 1852 die e, ,. eröffnet, weil sie ohne gr mj das Gebiet des Deutschen Reiches verlassen und sich dadurch dem Eintritt in den Dienst des stehenden Heeres resp. der lotte zu entziehen gesuücht haben. Zur Verhandlung der Anklage und ntscheidung der Sache werden dieselben geladen in termino den 13. Juni is73, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge—
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. 5.
SHandels⸗Register.
. Konkurse, Subhastationen, Aufgebote, Ver⸗ ladungen n. dergl. Verschiedene Bekanntmachungen.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ze. i
Oeffentlicher Anzeiger.
Verloosung, Amortisation, Zins zahlung u. s. w.
von öffentlichen Papieren. ande Literarische Anzeigen.
uns so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demsel⸗ ben herbeigeschafft werden können. Im Falle ihres Ausbleibens foll mit der Untersuchung und Entscheidung in contumaciam verfahren werden. Stralsund, den 14. Januar 1873.
önigliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
. Durch unser rechtskräftiges Erkenntniß vom 13. Dezember 1871 sind: I) Kasimir Joseph Dobberschütz aus Gollmütz, 2. Franz Brozka aus Kolno, 3) 33 Wilhelm Karge aus Striche, 4 Jakob Sgkolowski aus Wierzebaum, 5) Paul Piah aus Lezec, 6) Moritz Bock, Handelsgehilfe aus Zirke, ) Jachiel Happek aus Zirkeg 8) Isidor Israel aus Zirke, 9 Karl August Pohl gus Kolno, To). Johann Reiche aus Wierzebaum, 11) Zacharias Zickel, Handels⸗ gehilfe aus Lissa, zuletzt in Birnbaum wohnhaft, auf Gruͤnd des 140 des Deutschen Reichs⸗Strafgesetzbuchs ein Jeder zu einer Geld⸗ uße von funfzig Thalern, welcher im Unvermögensfglle Ein Mongt Gefängniß unterstellt ist, verurtheilt. Da ihr Aufenthalt bisher nicht zu ermitteln war, so werden die Gerichte ergebenst ersucht, im Be⸗ tretungsfalle diese Strafen zu vollstrecken und uns davon gesilligst be⸗ nachrichtigen zu wollen, sämmtliche Behörden aber, welche diese * sonen ermitteln, dem nächsten Gerichte und uns von ihrem AÄufent— haltsorte gefälligst Nachricht zu geben. Birnbaum, am 21. Januar 1873. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
Sandels⸗Register.
Handelsregister des Königlichen Stadtgerichts zu Berlin. In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 944 die hie⸗ sige Handelsgesellschaft in Firma: ö A. Kögler & Co.
vermerkt steht, ist eingetragen: .
Der Fabrikant Albert Wilhelm Ferdinand Kögler zu Berlin
ist am 1. Januar 1873 aus der ö ausge⸗
schieden. Der Fabrikant Gustav Gürndt zu Berlin ist am
1. Januar 1873 als Handelsgesellschafter eingetreten.
Die Firma ist in: ; Haacke & Co. geändert.
In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 2503 die hie⸗ sige Handelsgesellschaft in Firma: Pollak & Klein vermerkt steht, ist eingetragen: . Der Kaufmann Jongs Pollak ist am 15. Januar 1873 aus der Handelsgesellschaft ausgeschieden. Die Firma ist in: . Kaesse & Klein geändert.
In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 2548 die hiesige Handelsgesellschaft in Firma: Expedition des Sonntags ⸗Blattes Franz Duncker K Ernst Raeb vermerkt steht, ist eingetragen: Der Buchhändler Ernst Heinrich Raeb zu Berlin ist am L Januar 1873 aus der Handesgesellschaft ausgeschieden. Der Buchhändler Carl Ferdinand Liebetreu zu Berlin ist am 1. Januar 1873 als Handelsgesellschafter eingetreten. Die Firma ist in: Expedition des Sonntagsblattes . Franz Duncker & C. F. Liebetren geändert.
In . Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 3338 die hiesige Aktiengesellschaft in Firma: Berliner Makler ⸗Bank vermerkt steht, ist eingetragen: Der Kaufmann Hermann Friedmann zu Berlin ist in den Vorstand eingetreten.
Die Gesellschafter der hierselbst unter Firma: H. Rosanes & Co, am 1. Januar 1873 begründeten Handelsgesellschaft (ietziges Geschäftslokal: Neue Friedrichsstraße 39) sind die Kaufleute: 1) Heinrich Rosanes, 2) Samuel Jauͤower, beide hier. Zur Vertretung der Gesellschaft ist nur der Kaufmann Heinrich Rosanes befugt. . . . ist in unser Gesellschaftsregister unter Nr. 4243 eingetragen worden. ö
In unser Firmenregister, woselbst unter Nr. 4713 die hiesige Handlung in Firma: J. J. Lehmann
vermerkt steht, ist eingetragen: Der Kaufmann Sally Lehmann zu Berlin ist in das Handelsgeschäft des Kaufmanns Jacob Isaac Lehmann zu Berlin als Handelsgesellschafter eingetreten und die nun⸗ mehr unter der Firma: J. J. Lehmann bestehende Handels gesellschaft unter Nr. 4244 des Gesellschaftsregisters ein⸗ getragen.
Die Gesellschafter der hierselbst unter der Firma: J. J. Lehmann am 1. Januar 1873 begründeten Handelsgesellschaft sind die Kauf—
leute: ; I) Jacob Isaac Lehmann, 2 Sally Lehmann, beide hier. 4 Dies ist in unser Gesellschaftsregister unter Nr. 4244 eingetra⸗ gen worden. . . . Die dem Sally Lehmann für diese Firma ertheilte Prokura ist e n und deren Löschung in unser Prokurenregister Nr. 2089 er⸗ olgt.
In unser Firmenregister, woselbst unter Nr. 526 die hiesige Handlung in Firma:
W. Peters & Co.
vermerkt steht, ist eingetragen: z ö
Der Kaufmann Carl Sievers zu Berlin ist in das
Handelsgeschäft des Kaufmanns Oscar Theodor Max
Tillich als Handelsgesellschafter eingetreten und die nunmehr
unter der Firma: W. Peters C Co. bestehende Handelsge⸗
sellschaft unter Nr. 445 des Gesellschaftsregisters einge⸗
tragen. ; Die Gesellschafter der hierselbst unter der Firma: W. Peters & Co. am 1. Januar 1873 begründeten Handelsgesellschaft find die Kauf⸗
leute: ) Oscar Theodor Max Tillich, 2) Carl Sievers, beide hier.
Industrielle Etablissements, Fabriken und Groß⸗
JInserate nimmt an dig autorisirte Annongen⸗Fxpedition von
Rudolf Mosse in Berlin, Leipzig, gamhurg, Frank-
furt a. M., Breslau, Halle, Nrag, Mien, München, Nürnberg, traßburg, Zürich und KÄtuttgart.
Die Gesellschafter der hierselbst unter der Firma: Aug. Kraus & Co.
am 1. Januar 1873 begründeten Handelsgesellschaft ; (jetziges Geschäftslokal: Tiekstraße 21) sind die Kaufleute:
1) Johann Christian August Kraus,
2) Adolph Königsberger,
.
2 ist in unser Gesellschaftsregister unter Nr. 4246 eingetragen worden.
In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 3025 die hiesige
Handelsgesellschaft in Firma:
Avpel & Schroeder
vermerkt steht, ist eingetragen: . Der Kaufmann August Wilhelm Emil Carl Schroeder ist aus der Handelsgesellschaft ausgeschieden. Der Kaufman Johann Traugott Hermann Apel zu Berlin setzt das Han⸗ delsgeschäft unter der Firma H. Apel fort. Vergleiche Nr. T221 des Firmenregisters.
Demnächst ist in unser Firmenregister 7221 die
Firma: H. Apel und als deren Inhaber der Kaufmann Johann Traugott Hermann Apel hier eingetragen worden. Berlin, den 24. Januar 1873. Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Cipilsachen.
. Ex .
unter Nr.
In unser Genossenschaftsregister ist bei Nr. 3 Konsum⸗ verein Fortschritt zu Bernau, Eingetragene Genossenschaft, zufolge Verfügung vom 17. d. Mts. Folgendes eingetragen: An Stelle des Vorstandsmitgliedes Webermeisters Wilhelm Reichelt ist der Seidenwirkermeister August Büttner zu Bernau als Beisitzer getreten. Alt⸗Landsberg, den 18 Januar 1873. Königliche Kreisgerichts⸗Deputation.
Bekanntmachung. . In unser Gesellschaftsregister ist heute unter Nr. 244 bei der Gesellschaft in Firma — George Weber & Comp. folgender Vermerk eingetragen worden: . Der Kaufmann Louis Anton Trapp ist am 18. Januar 1873 aus der Gesellschaft ausgeschieden. Der Kaufmann Carl George Weber setzt das Geschäft unter der bisherigen Firma unter Uebernahme der Aktiva und Passiva allein fort. Gleichzeitig ist die Firma — George Weber & Comp. unter Nr. 911 des Firmenregisters und als deren Inhaber der Kauf— mann Carl George Weber zu Danzig eingetragen worden. Danzig, den 21. Januar 18713. hein hes Kommerz⸗ und Admiralitäts⸗Kollegium.
Bekanntmachung.
In unser Gesellschaftsregister ist heute unter Nr. 230 bei der
Handelsgesellschaft in Firma . Böttcher & Schroeder folgender Vermerk eingetragen: . ; .
. Der Kaufmann Victor Julius Böttcher, jetzt zu Berlin, ist . dem 14. Dezember 1872 aus der Gesellschaft aus⸗ eschieden. Der Kaufmann Paul Julius Schroeder zu Bier führt das Geschäft unter der bisherigen Firma un⸗ ter Uebernahme der Aktiva und Passiva allein fort.
Gleichzeitig ist die Firma
Böttcher & Schroeder ( unter Nr. 91l0 des Firmenregisters und als Inhaber derselben der Kaufmann Paul Julius Schroeder zu Danzig eingetragen worden.
Danzig, den 22. Januar 1873. 6
koͤnigliches Kommerz⸗ und Admiralitäts⸗Kollegium.
,, ; In die Handelsregister des Kreisgerichts Kaukehmen ist zufolge Verfügung vom 17. Januar 1873 am nämlichen Tage eingetragen: a. in das Gesellschaftsregister: Nr. 5.
T. und J. Fischel.
; Kaukehmen. Die Gesellschafter sind: ö. fe ig hl
oseph Fischel, beide in Kaukehmen. Die Gesellschaft hat im Oktober 1872 begonnen. b. in das Register über Ausschließung der Güter⸗ gemeinschaft: Nr. 12
Kaufmann Theodor Wich aus Kaukehmen, Theilhaber
der Firma T. und J. Fischel in Kaukehmen, hat für seine Ehe mit der Goldine Wilk aus Tilsit durch gericht⸗ lichen Vertrag vom 3. Dezember 1872 die Gemeinschaft der Güter und des Erwerbes ausgeschlossen und dem Ver—⸗ . ö. Ehefrau die Natur des gesetzlich Vorbehaltenen deigelegt.
Kaukehmen, den 17. Januar 1873.
Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
( Bekanntmachung.
In unser Gesellschaftsregister Nr. 23 ist heute bei der 1 k Ließsau Col. 4 folgende Eintragung, bewirkt worden:
Nach dem Inhalt des Protokolls der Generalversammlung vom 20. Juni 1572 sind zu Direktionsmitgliedern gewählt worden: 1) der , G. Ziehm zu Damerau, 2) der Kaufmann C. Stobbe zu Zeisgendorf, 3) der Besitzer Th. Tornier zu Gr. Lichtenau. Als stellvertretendes Mitglied fungirt der Besitzer Ad. I zu Barendt, eingetragen zufolge Verfügung vom 22. Januar 1875.
Marienburg, den 22. Januar 1873. ᷣ
dhe hes Kreisgericht. J. Abtheilung.
. ö e n,, 6. ie Gesellschafter der in Stettin unter der Firma: ,, ,, e. am 22. Januar 1 errichteten Handelsgesellschaft sind: 1) der Kaufmann Robert Emil Brunner zu Stettin 2 der Kaufmann Carl Theodor Ferdinand Welt chenda. Dies ist in unser Gesellschaftsregister unter Nr. 177 heute eingetragen. Stettin, den 23. Jannar 1873. Königliches See. und Handelsgericht.
Sandelsregister. In th Firmenregister ist unter Nr. 1241 er Kaufmann Hermann Ignaz Benjamin Roderich Gru⸗
richte zur festgesetzten Stande zu erscheinen und die zu ihrer Verthei⸗ digung dienenden Veweismittel mit zur Stelle zu 6 oder i.
. ist in unser Gesellschaftsregister unter Nr. 4245 eingetragen worden.
now zu Stettin,