Ausweise vom Bamkt en umd Ira ceastrie-
Preusslsohe Gredit- Anstalt. Die Fnan, sonie Geninn- un Verlust- Konto uit, Dezember. S. Ins. in No. 29. .
Hamburger Vorelnsbank. Die Divid. pr. 1872 beträgt 133 *. Liübeocker Bank. Die Divid. von 9 Z pr. 1872 gelangt von jetat ab in Berlin bei der Firma 8. Bleichröder zur Auszahlung. Cemernl - Verrsammlumem. 12. Februar. Braunkohlen - Aotien - Gesellschaft „dlüokanfi an Borna. Ordentl. Gen- Vers. in Borna.
Der Narkt schloss für sämmtliche Getreidearten fest, aber ruhig. Lomÿäora, 31. Januar, Nachwitt. (J. T. B) Getreide- markt. (Sehluscbericht) Der Markt blieb bis zum schluss für zämmtliche Getreidearten fest, aber ruhig au letaten Montagspreisen.
Erste Beilage
Wetter: Regneriach. ; ö ; Londom, 1. Februar. Pie dem „Reuterschen Bureau“ aus Rio de Janeiro vom 9. Januar zugegangenen Berichte melden: Wöchselcours auf London 266. Breis für good first 9600 Reis. Verkäufe seit Abgang der letzten Post 79,000 Sack. Total-Export geit letzter Post 128, 500 Sack, davon nach dem Kanal 600, nach dem Norden Europas 1200, nach dem Mittelmeer 14009, nach den Vereinigten Staaten 94, 500, nach anderen Häfen 2000 Sack. Vor- rath 110000 Sack. Fracht nach dem Kanal 30 sh, Liverpool, 31. Januar. (Baum wollen-Wochenberieht.) (VW. I. B.)
Gegen Vari wärtige e. an, Woche.
70. 00 64000 dsgl. v. amerikan.. 28,0900 36,000 dsgl. für Spekulat. . 5, 000 3. Export ö ö k 4,000 4, J 61000 57. VWirklicher Export-. J 3,000 ,, 70, 000
Wochennmsatꝝ
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3 509 Vorrath! 454,000 445, dsgl. v. amerikan.. . 109, 000 96,000 Schwim. n. Grossbritannien 360. 9000 328, 009 desgl. v. amerikan. . 285, 000 265.0990
Liver pod, 31. Jannar. Vormittags (M. L. B.) Baum wolle (Anfangsbericht)) Muthmaasslicher Umsatz 10.0900 Ballen. Fest.
Tagesimport 20 000 Ballen, davon 18.000 B. amerikanische, 1000 B. ostindisehe.
KHiverEFool, 31. Jannar, Im. (SG. T. B) Getreide- markt. Weizen 1 d. niedriger, Mehl flau, Mais weichend.
Liver kdl. 31. Januar. Nachm. (Y. L. E.) Baumwolle (Schlussbericht]: Umsatæ, 126000 B., davon für Spekulation und Ex- port 2000 B. Höher.
NMNiddl. Orleans 1056100, middl. amerikanische 101/14, fair Dhollerah 7ę, middl. fair Dhollerah 63, gocd middl. Dhollerah 6, middl. Phollerah 54, fair Bengal 48, fair Broach 76, nen fair, Qomra 74, good fair GQomra 7, fair Madras 6, fair Fernam 1035, fair Smyrna F, fair Egyptian 10.
Upland nicht unter good erdinar) Februar-April- Verschiffung 101649, Orleans desgl. Dezember-Februar- Verschiffung 10, d.
Mane hester, 31. Januar, Nachmittags. (W. L. B 12er Water Armitage 10, 12er Water Taylor 12, 20er Water Micholls 135, 30er Water Gidlo 144, 30er Water Clayton 16, 40r Mule Mayol 143, 40r Nedio Wilkinson 16, 36r Warecops Qua- lität Rowiand 1856, 40r Double Weston 17, 60r Double Westen 199, Printers ils, z Sh pfd. 135. Gutes Geschäft, Ereiso anziehend.
Haris, 31. Januar, Nm. (M. T. B.) Produktenmarkt. Rüböl ruhig, per Januar 97, 75, per März-= April 98,00, per Mai- August 98,50. Mehl fest, pr. Januar 69, 75, pr. März-April 70,50, pr. Märm-Juni 71.00. Spiritus pr. Januar 55,00. — Wetter: Schnee.
St. Fetershaennꝶ, 31. Januar, Nm. 5 Uhr. (M. T. B)
Produktenmarkt. Talg loco 485, pr. August 498. Weizen pr. Mai 144. Roggen pr. Mai 1, 40. Hafer pr. Mai-Juni 4, 15. Hanf pr. Juni 35. Leinsaat (9 Pud) pr. Mai 13. — Wetter: Kalt.
er- Cork, 31. Januar. Abends 6 Uhr. Baumwolle 216. Mehl. 7 D. 90 C. Rother Frühjahrsweingen — Baff. Eetroleum in New-Fork pr. Gallon von 63 Pfd. 203. do. in Philadelphia pr. Gallon von 63 Ffd. 204. Havanna-Lucker Nr. 12 93.
Ve m- orks, 11. Januar. Baum wvollen- Wochenbericht. zufuhren in allen Unionshäfen 116,000 Ballen, Ausfuhr nach Eng- land 64 000, nach Frankreich 25, 000, nach anderen Häfen — Vor-
rath in allen Unionsbäfen 572,000 Ballen.
FeleꝶranHindelsae WwitteriumzssHerä6enñnte.
AIgemeine Himnmnels- ansicht.
Ber. Aby emp. Abu
ort, E. I. u, , en .
1. Februar.
8 Christians . 343,7 — 02 — 080., schw. bedeckt.
8 Hernösand . 346,5 — NC., schwach. bedeckt.
8 Helsingfors 346, 1 9 — Windstille. bedeckt.
8 Ketersburg. 347, 3 O., schwach. bewölkt.
8 Stocrholm 344.4 NO., schwach. bedeckt. i)
8 Skudesnäs . 343,7 O., mässig. halb heiter. S Fredericksh — — ONO. mãäszig. — *) S Helsingör.— — — No., schwach. —
S Moskau... 339,5 —12,, — S0, mässig. bedeckt.
6 Memel .... 342,4 6.9 = 13,5 — 9,7 No. mässig. trübe.
7 Flensburg 341, 0 — O0. I9bhaft. bedt., Sohnee Königsberg 341,4 / — 7, 0 O., stark. 6 Danzig. . .. 341,1 42 — 9,7 — 74 — bedeckt, ) 6 Putbus; 32. = 2 — 3, 0 80., sehn. Schnee. s) 6 Kieler Has. 343, — MXO. lebhaft Schnee. 3) 7 Cöslin .... 340, S — 6,1 80, schw. heiter.
6 Wes. Lehtt. 339, S — OS80., lebh. bewölkt. I Rilhelmsh. 330.4 — 880., schw. 21. heiter. 6 Stettin.... 341,4 — 6,7 CO., mässig. heiter.
S Gröningen. 340,9 — O0XNO., schw. schön.
6 Bremen ... 340, 1 — O., mässig. heiter.
S Helder .... 340,6 — 0O0XO., stark.
6 Berlin ... 339,5 O., mässig. ganz bewölkt. 6 Posen . .... 337, ;
O N., mässig. bedeckt. 6 Münster ... 337, 8 N.) Schwach. heiter. 6 Torgan ... 336,7
6 Breslau ... 333,9
edeckt.
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8 NO., lebhaft bedeckt. 9 O., mäsig. bedeckt.) 0 3 0
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8 Brüssel ... 338,0
6 Cöln .. . . .. 337,5
6 Wiespaden. 334.3 — 6 Ratibor ... 329,7 40,3 — 6 Trier.... 332,9 — 0.6 — 8 8 7 8 8
— —
Se Sie- , X =
NO., schwach. etwas Schnee. S80O., mässig. etwas Schnee. NG], lebh. bed, Schnecfs. NO., mässig. bedeckt. trübe.
.
K —
NO., mãssig. O86. schr. trübe. Windstille. trübe. O NO., lebh., bedeckt. NO., schw. bedecxt.
S80., mässig. bedeckt.
Cherbourg. —
Rœ gœ &ãjJe R 2‘
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Carlsruhe. . 333, Paris.. 338, St. Math jon 337,7
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Gestern Schnee. 31.1. Mar. — 1,8, Minim. — 3, . Nachm O. mässig. 3) Strom 8., gest.
Schnee.
5. März
vollbezahsten Interimscertificate gegen definitive Aktien erfolgt vom 10. Februar er. ah in Berlin bei der Bank für Handel und Industrie
und Cohn, Bürgers & Co.
27. Januar er. zur Rückz. am 1. Juli er. gezogenen Stücke. in No. 29.
a erische Ludwigs -Hlsenbahn. Ordentl. Gen. Vers. zu Nürnberg.
y Bergsohlössohen Aotlen - Blerbrauerei zu Brauns- berg. Ordentl. Gen. Vers. zu Braunsberg. .
y Frenssisohe Credit - Anstalt. Ausserordentl. Gen. Vers. zu Berlin. 8. Ins. in Nr. 29.
v Lelpalger Cassenvereln. Ordentl. Leipzig.
v Baumwoll Spiunerel Kolbermoor. Ordentl. Gen. Vers. zu München. ö.
Banmwoll - Feinspinnerel in Augsburg. Ordentl.
Gen. Vers. in Augsburg.
Ansreiekkeanm von Aketi6ern. Bank für Süddeutsohland in Darmstadt. Der Umtausch der
Gen. Vers. in
HKHKümelieemgem ume Verchen gen.
Kettwiger Stadt- Obligationen. Das Verzeichniss . 1 Ins.
u. 155 ö
Verkãnfe, Verpachtun gen, Submissionen ꝛc.
— — * R ,
Aus den Beständen der Rhein⸗Nahe⸗Eisenbahn sollen ei 468, 900 3a ; Schienen und S6 700 Pfund Kleineisenze im Weg der öffentlichen Submission verkauft werden und ist zur Eröffnung der eingehenden Offerten auf
Montag, den 15. Februar c. Nachmittags 3 Unr, im Bureau dez Unterzeichneten anberaumt. Die Offerten sind por frei mit der Aufschrift Ankauf alter Schienen“ und versiegelt, spätestens zum genannten Termin an Unterzeichneten linzureich Später eingehende Offerten bleiben unberücksichtigt. Die Bedin ung fönnen in meinem Bureau eingesehen, auch gegen portofreie Intr] unter Beifügung von Briefmarken für die Rückantwort von hier zogen 2 ben . 3 6
euznach, den 27. Januar !
; Der ,,, , . e h.
) Gest. Nm. O. 2. N. schwach. Stram S8. ) Nachts Schnee. 9) Nachts Schnee. ) Gestern stürmisch. ) Gest.
KEimanalelnmgem.
Elberfelder Disoonto- und Wechsler-Bank- Die Vollz. auf die Interimsscheine ist mit 25 , oder 50 Thlr. pr. Interimsschein der Filiale der Mittel-
vom 15. bis 31. März er. in Berlin bei
deutschen Creditbank und Riess & Itzinger zu leisten. Annszallkluangem.
Sohwedisohe Staats - Eis onbahn-
burg eingelöst.
Slirke- Zuokerfabrik-Aot n gesellschaft vorm. CO. A. Koehl- mann in Frankfurt a. 0. Die Divid. von 5 g — 4 Thlr. 9 Sgr.
2 Pf. wird von jetzt an in Berlin bei Jos. Jaques ausgezahlt.
Rooklom d, Rook-Island und St. Louls-Elsenbahn. Die am
1. Februar er. fälligen Zinsen der convertirten Bonds werden von
da ab in Berlin bei Morris Frank ausbezahlt.
ämien-Anleihe von 1860. Die am 1. November 1872 und früher ausgeloosten Prämien-Oblig. werden vom 1. Februar er. ab bei der Norddeutschen Bank in Ham-
M 157
1
den 22.
*
23 5* ö
Sonnahend,
2 4 3 zur welcher die Herren Aktionaͤre hierdurch eingeladen werden.
1) Wahl der Mitglieder des Aufsichtsraths pro 1873. 2) Bestätigung der Wahl der Rexisoren pro 1872. 3) Wahl der Mitglieder der Revisions⸗Kommission.
5) Bericht der Revisoren.
Berlin, den 2s. unmar 18.
Bertheim.
Verschiedene Bekanntmachungen.
PNentsche ö Hljpothekenbank (20ctiengesellschasä)
. Henn.
Generalversammlung der Attionäre
Februar er, Nachmittags 4 Uhr, im Banklokale, Friedrichsstraße Nr. 100,
Tagesordnung:
4 Geschäftsberichk der Direktion und Vorlegung der Bilanz.
6) Beschluß über Ertheilung der Decharge an die Direktion und den Aufsichtsrath.
75 Beschluß über die Tantiosme des Auffichtsraths pro 1872. — ; 3 n, Direktlon wegen Abänderung einiger Statutenbestimmungen und Ertheilung einer Vollmacht zur Verhandl
mit der Königlichen Staatsregierung und demnächstiger Verlautbarung der vereinbarten Bestimmungen.
Stimmberechtlgt sind nach 8. 45 des Statuts nur diejenigen Aktionäre welche spätestens am Tage por d
Generalversammlung ihre Aktien bei der Direktion deponiren oder den Besitz derselben der Direktion bescheinigen. Die Legitimationen der Vertreter sind spätestens zwei Tage vor der Generalversammlung der Direktion einzureichen.
H äie Hirectgtich mn.
Abegg.
M. 154
ö
eine Zweigniederlassung in Berlin errichtet haben.
Außerdem haben wir Herrn Georg Boer Prokura ertheilt. näher bestimmt sind,
Gemeinschaft mit einem Prokuristen erforderlich. Sondershausen, den 30. Januar 1873.
Der Wirkungskreis der Bank umfaßt — mit Ausnahme der Noten⸗Emission —
Hierdurch beehren wir uns Ihnen mitzutheilen, daß wir mit dem heutigen Tage unter der Firma:
Rin än gische Hanaks,
Filiale Berlin,
Die Leitung derselben übernimmt unser langjähriges Direktions-⸗Mitglied Herr Kommerzien⸗Rath Boer in Gemeinschaft mit dem ebenfalls in unsere Direktion berufenen Herrn
J. J. Alexander.
alle Geschäfte, wie sie in 5. 13 unserer Statt
Zur Giltigkeit der Zeichnung ist die gemeinschaftliche Unterschrift zweier Direktions⸗Mitglieder oder eines Direktions⸗-Mitgliede⸗
(a. III
FHhürimgische Harz.
Doersting. Boer.
HM. 1465
PDautsche Lebens-, Pensions- und-
Renten- Versicherungs-Gesellschaft auf Gegenseitigkeit in Potsdam.
Im 4. Quartal 1872 wurden ausgefertigt: „1668 Rolieenm mit Sig, 37 Len. Ve sicher rumgs-Stumanmae.
Der Versicherungs-Bestand am 31. Derember 1872 beträgt: . 13.298 Vers6raerndan g em h mmi 4.22. 36G c Kämkre,. erm Se Fan en ns- mn an mmm e-,
Vorstehende Gesellschaft empfiehlt sich zu Abschlüssen aller Arten von Lebensversicherungen zu den vortheilhaftesten und liberalsten Bedingungen und werden Frospekte, Formulare etc., sowie jede gewünschte Auskunft bereitwilligst ertheilt.
(a. 744! 1) Hie Hirelstß6 om. Meß ex. A. H. Heng.
Mo nnats-LUekbers6elut U er städtischem Kran H pro Januar 1873. gömüäss 8. 23 des Bank-Statuts vom 18. Mai 1863. Activa. Thlr. 351,333.
1.644.498. 1991, 6901. 1. 196,575.
h Geprägtes Geld-
2) Königliche Banknoten, Kassen-Anweisungen und Darlehns-Scheine. ;
3) Wechsel-Bestände
4 Lombard-Bestände.
5) Effekten nach dem Cours verthe 38,226.
Thlr. Sgr 980, 000. — 1, hö, hÜ3. II.
Eassäß va. I) Banknoten im Umlauf — 2) Guthaben der Theilnehmer am Giro-Verkehr 3) Depositen-Kapitalien. - 1,008, 250. — 4 Stamm-Kapitalhli 14000009. — welches die Stadt-Gemeinde der Bank in Gemässheit der §8§. 41 10 des Bank- Statuts überwiesen hat. Breslau, den 31. Januar 1873.
Die städtische Bank. HEremer Hanka.
Nehersicht Ende Januar 1873. Acgiwnm: Mark 38,738, 31? 8, 737. M8
14h lh öh i
2889600 53 g Mot, dj
16, H07 Mg 23 Y fl. Mo ght 165 65 139 Jh] dd M
3 bol 1,02 ib
Wechse;ĩ; Darlehen gegen Unterpfand Effe,, Verschiedene Debitoren.
Immobilien C Mobilien Unkosten⸗Conto Baare Casse.
Aktien⸗Kapital ... . Depositen Unverzinsliche Depositen Banknoten in Umlauf Verschiedene Creditoren , Unerhobene Dividenden pro 1868-71. Gewinn⸗ und Verlust⸗Conto. ; ern,, der Einlagen auf Contobücher im Januar: 37 pt
er Direktor: Ad. Renken.
passt vs
2 8 2
Dreier,
Proc.
9 — 2
—
Königreich Preußen.
Auf Ihren Bericht vom 2. Januar . will, Ich dem Kur⸗ und Neumärkischen Ritterschaftlichen Kreditwerke die Errichtung einer Dar— lehnskasse gestatten und dem für dieselbe durch die Generglversamm—⸗ lung vom 11. Juni v. J. entworfenen, in der Anlage zurückfolgenden (a) Statute hierdurch Meine Genehmigung ertheilen.
Berlin, den 8. Januar 1873.
Wilhelm. 3 Gr. Eulenburg. Dr. Leonhardt.
An die Minister des Innern und der Justiz.
A. Statut der Kur⸗ und Neumärkischen Ritterschaftlichen Darlehnskasse zu Berlin.
Titel JI. Zweck der Darlehnskasse.
S. J. Mit dem Kur- und . Ritterschaftlichen Kre⸗ dit-Institute wird, unter Garantie desselben, zur Untexstützung der Operationen dieses Instituts, sowie zur Förderung und Erleichterung des ländlichen Kredits und der Pfandkriefé-Amortisation, nach Vor— schrift des gegenwärtigen Statuts „eine Darlehnskasse“ verbunden.
„S. 2. Die Darlehnskasse führt die Firma: „Kur⸗ und Neu⸗ märkische Nitterschaftliche Darlebnskasse.
Der Sitz der Haupt⸗Ritterschafts⸗Direktion zu Berlin ist auch der Sitz der Darlehnskasse.
z. 3. Die disponiblen Mittel des Kur- und Neumürkischen Ritterschaftlichen Kredit-Instituts werden in Höhe des Amortisations⸗ Zuschußfonds sewie bis zum Betrage von 300909 Thalern des eigen⸗ thümlichen Haupt-Institutsfonds der Darlehnskasse zur Bildung ihres Stammkapifals darlchnsweise überwiesen und den gedachten beiden Fonds mit z Proz. verzinst.
Die sich außerdem aus der Verwaltung der Darlehnskasse ergeben⸗ den Ueberschüsse werden, vorbehaltlich der Disposition am Schlusse des 5. 6, zur Bildung eines besondern Reservefonds so lange abgeführt, bis derselbe die Höhe von 500000 Thlr. erreicht hat, auf welcher Höhe er erhalten werden muß.
Der Reservefonds dient zur Deckung etwaiger Ausfälle bei der Verwaltung der Darlehnskasse und ist Eigenthum des Kur- und Neu⸗ märkischen Ritterschaftlichen Kredit⸗Instituts.
Hat der Reservefends die angegebene, Höhe erreicht, so fließen die Erträge desselben, sewie alle Ueberschüsse der Darlehnskasse zum KLur⸗ und Neumärkischen Ritterschaftlichen Haupt⸗Institutsfonds zur Förderung des Real-Kredits und der Pfandbriefs⸗Amortisation nach näherer Bestimmung des Engeren Ausschusses.
Auch bleibt in solchem Falle dem Engeren Auzschusse überlassen, über die Zurüchkziehung des Stamm-⸗Kapitals und Ersetzung desselben aus dem Reservefonds weitere Anordnung zu treffen.
Die senstige geeignete Benutzung der Bestände des Reservefonds erfolgt, nach den näheren Bestimmungen der Haupt⸗Ritterschafts⸗ Direktion.
Titel II.. Von den Geschäften der Dahrlehnskasse.
.. 4. Die Dahrlehnkasse ist befugt: a. Darlehne und Depositen für ihren Geschäftsperkehr anzunehmen,. Die Depositen dürfen, sofern sie jederzeit rückzahlbar sind, und darüber in Giro⸗ oder Check⸗Rech⸗ nung verfügt wird, nur unverzinslich, sofern sie aber in laufender Rechnung verzinst, oder dafür verzinsliche, auf bestimmte Namen lau⸗ tende Depositenscheine ausgegeben werden, uur unter Festsetzung einer Kündigungsfrist von mindestens 3 Tagen angenommen werden,
b. Disponible Kassenbestände nutzbar zu machen, durch Diskon— rung, Kauf und Belcihung von Wechseln nach den Grundsätzen der Yreußischen Bank, durch Erwerbung und Beleihung von sicheren länd⸗ lichen Hypotheken, oder von Werthpapieren nach den Grundsätzen der Preußischen Bank, jedoch mit Ausdehnung auf die vom Norddeuischen
zunde und Deutschen Reiche emittirten Schuld verschreibungen und die auf den Inhaber lautenden, Papiere, welche Staaten, Kommunal⸗ Verbände und andere Korporationen des Deutschen Reiches ausgeben, endlich durch Hinterlegung bei Bankhäusern und Bank⸗Instituten.
Bei der Gewährung von, Lemhard⸗-Darlehnen bleibt der Dar⸗ lehnskassen Verwaltung eine nähere Vereinbarung mit dem Schuldner über ihre Befriedigung wegen Kapital, Zinsen und Kosten insbeson⸗ dere dahin vorbehalten, das gewährte Unterpfand, sofern es in fungiblen Sachen besteht, die einen Marktpreis oder Börsencours haben, selbständig — also ohne Verpflichtung zu des fallsigen Anträgen bei Gericht — zu versilbern. Dieser Befugniß der Ver⸗ waltung hat sich jeder Darlehnsnehmer bei Eingehung eines derarti⸗ gen Lomhardgeschäfts ausdrücklich zu unterwerfen.
. Kommissions⸗ und Reglisations-Geschäfte, inebesondere auch die Vermittelung von Hypotheken gegen Provision zu besorgen, sowie Kredite und Darlehne unter den von der Haupt⸗Ritterschafts⸗ Direktion näher festzustellenden Sicherheiten, der Negel nach nicht über 6 Mo— nate hinaus, zu bewilligen.
— . III. Von der Verfassung und Verwaltung der Darlehns⸗ asse.
.S. 5. Die Dariehnskasse wird von den reglementsmäßigen Be— hörden des Kur⸗ und Neumärkischen Ritterschaftlichen Kredit-Instituts und dessen Beamten mitverwaltet, jedoch werden die Geschaͤfte der⸗ selben, abgesondert von denen des Pfandbrief⸗Kredit⸗Instituts, unter deitung und Aufsicht der Haupt-Ritterschafts Direktion, von einem Vorsteher geführt. ö
§. Der Engere Ausschuß ist verpflichtet, sich von der gesamm⸗ ten Verwaltung der Darlehnkasse in Kenntniß zu erhalten. Er hat sich zu diesem Zwecke von der Haupt⸗Rittexschafts-Direktion alljährlich einen, alle Zweige der Darlehnskassen⸗Verwaltung umfassenden Ge⸗ schäftsbericht erstatten zu lassen,
. Derselbe hat ferner durch Deputirte die Darlehnskasse mindestens einmal jährlich extraordinär und außerdem, so oft derselbe in Ange⸗ legenheiten des Ritterschaftlichen Kredit Instituts versammelt ist, or— dinär zu revidiren. Diese Kassenrevisionen müssen gleichzeitig mit denen der Haupt⸗Ritterschafts⸗-Kasse stattfinden.
Außerdem hat, derselbe den alljährlich von der Ritterschatts-Direktion zu entwerfenden Geschäftsunkosten⸗-Etat festzustellen und die Jahresrechnung der Darlehnskasse zu superrevi⸗ diren, sowie dem Rendanten derselben Decharge zu ertheilen.
Der Engere Ausschuß ist auch befugt, auf Antrag der Haupt— Ritterschafts⸗-Dircktion zu bestimmen, welche von den, der Darlehns⸗ kasse nach 8. 4 gestatteten Geschäften bis auf Weiteres nicht mehr be— trieben werden sollen.
Endlich ist der Engere Aueschuß ermächtigt, einen aliquoten Theil, jedoch höchstens drei Vlertheil der gemäß, F. 3 zur Bildung eines Reservefonds bestimmten Verwaltungsüberschüsse, auch bevor die⸗ ser 6 die Höhe von 500,000 Thirn. erreicht hat, zur Förderung der Pfandbriefs⸗Amortisation verwenden zu lassen.
§. 7. Die Haupt⸗Ritterschafts-Direktion hat die obere Leitung und Kontrolle der Darlehns-Kassenverwaltung, sowie des dem Vor⸗ steher obliegenden Geschäftsbetriebes, und zeichnet die Grundsätze vor, nach welchen die Geschäfte der Darlehnskasse verwaltet werden sollen.
Die Haupt⸗Ritterschafts⸗-Direktien hat den Vorsteher und dessen Stellvertreter zu ernennen, resp. wegen intermistischer Wahrnehmung der Funktionen dieser Beamten Anerdnungen zu treffen, sowie über⸗
aupt die i gen Beamten zu bestellen und innerhalb des vom
ugeren Ausschusse nach 8. 6. alineg. 3 festzustellenden Geschäftsun⸗ kesten⸗Etats die Gehalte derselben, sowie die zu leistenden Amts— Kautionen zu bestimmen.
S 8. Der Vorsteher hat den Betrieb und die Verwaltung der Geschäfte der Darlehnskasse ünd der gesammten Fonds nach Maß—
Haupt⸗
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger. 30
Sonnabend, den 1. Februar
2
1873.
alen von der Haupt⸗Ritterschafts⸗Direktion ertheilten Instruktion zu führen.
Nach Außen hin hat derselbe jedem Dritten gegenüber die unbe— schränkten Befugnisse eines Geschäftsinhabers und bedarf einer p zialvollmacht selbst in den Fällen nicht, wo die Gesetze ausdrücklich eine solche fordern. Auch hat derselbe Eide Namens der Darlehns—⸗ kasse zu ö. J 9. :
. ie Provinzial -Ritterschafts⸗Verwaltungen in Perleber . und Frankfurt a. O. sind Vermittelungsorgane der . asse.
Die Haupt⸗Ritterschafts Direktion kann auch an anderen Ort wenn ein ö dazu hervortritt, Vermittelungsorgane i n
Das Verhältni; der Vermittelungsorgane zur Darlehnskasse wird durch Instruktion der Haupt Ritterschafts-Direktion festgestellt.
§. 19. Sämmtliche Beamte (3. IN), welche in Folge der Dar⸗ lehns Kasseneinrichtung neu angestellt werdeng sind Beamte des Kur— und Neumärkischen Ritterschaftlichen Kredit-Instituts und es finden auf. sie die reglementsmäßigen Bestimmungen desselben, sowie die sonstigen, für die Beamten des Instituts geltenden Vorschriften An— wendung, wenn nicht bei ihrer Anstellung etwas Anderes ausdrücklich bestimmt, worden ist. Demgemäß haben auch die von ihnen in An— ghlegenheiten der Darlehnskasse aufgenommenen und ausgefertigten Verhandlungen und Urkunden die Eigenschaft und Gültigkeit öffent⸗ licher Dokumente.
§. 11. Alle Schriftstücke der Darlehnskasse werden unter dem Namen: „Kur- und Neumärkische Vitterschaftliche Darlehns-Kasse“ ausgefertigt und, mit Ausschluß der Quittungen über die zur Kasse eingehenden Gelder und Effekten, von den dazu bestellten Beamten, diese Quittungen aber vom Rendanten und Controleur vollzogen.
§. 12. Die Namen der Beamten und Vermittelungs Organe, welche mit den Geschäften, der Darlehnskasse betraut werden, sind von der Haupt⸗Ritters chafts⸗Direktion öffentlich bekannt zu machen.
13. Der „Deutsche Reichs⸗Anzeiger und der Königlich Preußische Staats⸗nzciger“ ist Publikationsblatt in allen AÄnge— legenheiten der Darlehnskasse.
Es bleibt dem Vorstande überlassen, in wiefern er Bekanntma⸗
chungen in dergleichen Angelegenheiten auch noch in anderen Blättern
ergehen lassen wolle.
53. 14. Alle bei dem Kur- und Neumärkischen Ritterschaftlichen Kredit⸗Institute bestehenden Bestimmungen und Einrichtungen finden guch auf diese Darlehnskasse und deren Verwaltung Anwendung, in soweit damit die Anordnungen des gegenwärtigen Statuts verein— bar sind.
Die Haupt-⸗Ritterschafts-Direktion hat hierüber bei entstehenden Zweifeln, mit Ausschluß jeden gerichtlichen Verfahrens, zu entscheiden.
§. 15. Eine Auflösung der Darlehnskasse tritt nur auf Beschluß der Generalversammlung der Kredit⸗Verbundenen ein. .
Landtagsangelegenheiten.
Berlin, 1. Februar. In der gestrigen Sitzung des Hauses der Abgeordneten nahm in der Diskussion über den Gesetzentwurf, betreffend die Abänderung der Artikel 15 und 18 der Verfassungsurkunde vom 31. Januar 1850, der Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. Falk nach dem Abgeordneten Dr. Petri das Wort:
Es liegt mir ob, meine Herren, den Standpunkt der Staatsre— gierung gegenüber den Vorschlägen Ihrer Kommission und den dazu gestellten Amendements zu bezeichnen. Ich will mich dabei möglichst kurz fassen Es ist Ihnen ja in der Erinnexung, daß die Staatsre⸗ gierung von Anfang an den Standpunkt zwar nicht sich zu eigen machte, daß einzelne Bestimmungen der Ihnen gemachten Vorlagen mit dem Wortlaut der Verfassung nicht in Einklang seien, daß sie aber doch nicht umhin konnte, einen solchen Standpunkt als einen be⸗ rechtigten anzuerkennen. Von diesem Gesichtsvunkte aus deutete sie einen Weg, an, auf welchem man derartigen Bedenken gerecht werden könne. Dieser Weg, die doppelte Abstimmung über die Gesetze selbst, hat, wie die erste Lesung bereits darthat, in diesem Hohen Hause außerordentlich geringen, vielleicht keinen Anklang gefunden. Es wurde bekont, daß einzelne Bestimmungen es nicht blos seien, die mit dem Wortlaut der Verfassungsurkunde sich in Widerspruch befänden, sondern ganze Theile. Man wies auf den ganzen Geist dieser Vorlagen demnächst hin, man betonte grundsätzliche Bedenken, praktische Schwierigkeiten, und An⸗ gesichts dieser Gesichtspunkte ist, da ja die Staatsregierung ihre An⸗ regung nur aus praktischen Gründen gab, bereits früher meinerseits hervorgehoben worden, daß in der Einschlagung eines andern Weges, darin bestehend, daß der Wortlaut der Verfassungsurkunde selbst eine Aenderung erfahre, ein Differenzpunkt zwischen denjenigen Herren, die dieser Meinung Ausdruck geben würden, und der Staatsregierung nicht gegeben sein würde. Ich bin heute in der Lage Namens der Staats— regierung zu erklären, daß sie den auch von Ihrer Kommission vor— geschlagenen Weg acceptirt. ;
Es ist freilich wahr, daß die vorgeschlagenen Verfassungsände⸗ rungen in den beiden Artikeln 15 und 18 — hier handelt es sich um den überwiegend wichtigeren Artikel 15 — in Aussicht genommen wor— den sind im Hinblick auf jene Gesetzesporlagen, und daß es ebenso⸗ wenig feststeht, in welcher Gestalt diese Gesetzesvorlagen An— nahme, insbesondere auch Seitens dieses Hohen Hauses, finden werden. Indessen, wenn daran von einer Seite die Behauptung geknüpft wor⸗ den ist, es rechtfertige sich, ehe man das ubersehe, nicht, zu einer Ver⸗ fassungsveränderung zu schreiten, so scheint mir das denn doch nicht begründet. Es wird ja Niemand in Abrede nehmen, daß es grund⸗ sätliche, tief cinschneidende und weitgreifende, auch über den Inhalt dieser Vorlagen hinausragende Gesichtspunkte gewesen sind, die in den Vorlagen zum Ausdruck gekommen sind. Mir scheint, die erste Be⸗ rathung der Vorlage hat das zweifellos gestellt. Wer nun der Ueber⸗ zeugung ist, daß es Recht sei, diesen Gesichtspunkten gemäß die Gesetz⸗ gebung im Einzelnen zu entwickeln, Recht sei, etwaige Schranken, die einer solchen Entwicklung aus der Verfassung entgegengestellt werden könnten, zu beseitigen, der wird, so meine ich, auch heute bereits in der Lage sein, sich darüber schlüssig zu machen, eb der empfoh⸗ lenen Verfafsungsveränderung resp. in welchem Maße und wie weit beizutreten sei. Mir scheint auch umgekehrt es vollkommen statthaft, bevor feststeht, ob und welche Verfassungsänderung wirklich eintritt, daß dieses Hohe Haus die Vorlage selbst zum Gegenstande seiner Berathung mache, vorausgesetzt immer nur — was auch gestern, wenn ich richtig verstanden habe, Seitens des Herrn Abg. Virchow hervorgehoben wurde — daß diese Bergthung einen eventuellen Charakter habe, Bedeutung nur in der Annahme . den Fall, daß die Verfassungsändernng hinterher wirklich ins Leben tritt. Wenn so verhandelt wird, ist, es nicht möglich — und das möchte ich den Herrn Abg. Glaser bitten zu bedenken — daß man bei einer Beschlußfassung über die einzelnen Vorlagen in Widerspruch mit der Verfassungsürkunde trete. Ein Widerspruch würde nur dann da sein, wenn man die Gesetze, zu denen man eine Verfassungsände⸗ rung für nothwendig hält, ins Leben treten lassen wellte, ehe die Ver— fassungsänderung seibst ins Leben getreten ist.
Was die Kommission in dem Art. 15 an Aenderungen vorgeschla— gen hat, genügt zweifelsohne den Gesichtspunkten, auf welchen die Vor⸗ lagen der Staatsregierung beruhen. Es ist aber nicht dies gerade, was diese Vorschläge der Staatsregierung als annehmbar erscheinen läßt. Es ist vielmehr die prinzipielle Richtigstellung derjenigen Ge—
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danken, die die Staatsregierung in dem Artikel 18 bereits früher ge⸗ funden hat, wenigstens diejenige Staatsregierung, der anzugehören ich die Ehre habe. Der Herr Abg. Reichensperger hat das von mir aus— gesprochene Wort, es sei der Artikel 15 vieldeutig, nach einer längeren Ausführung gestern in Abrede genommen.
Die Vieldeutigkeit liegt zunächst in den Worten „ihre Angele⸗ enheiten. Die Kirche soll nach Art. 15 berechtigt sein, ihre Ange= legenheiten selbständig zu verwalten und zu ordnen. Es ist ja zwei— fellos, daß es eine ganze Reihe von Angelegenheiten giebt, bei denen ein Verständiger nicht zweifeln wird, daß es in der That Angflegen⸗ heiten der Kirche und der Kirche allein sind, — bei der ersten Lesung der Gesetzes vorlagen ist das zur Genüge hervorgehoben worden. Es giebt nun aber ebenso zweifellos eine Reihe von Gebieten, auf wel⸗ chen die Sache nicht s⸗ klar ist, auf welchen — und recht weitgehend — Seitens der Kirchen behauptet wird: das ist noch unsere Angelegen⸗ heit, wo aber von der andern Seite das nicht anerkannt wird. Ich meine nun, derselbe Faktor, der die Kirche in die Möglichkeit gesetzt hat, ihre Angelegenheiten selbständig zu ordnen und zu regeln, der⸗ selbe Faktor muß im Streite auch das Recht haben zu bestimmen: was sind ihre Angelegenheiten, und wo geht die Grenze, und der Faktor ist nichts anderes als die Staatsgesetzgebung, denn die Ver⸗ fassungsurkunde beruht auf der Staatsgesetzgebung. Und, meine Her- ren, das ist auch — ich behaupte das ausdrücklich — der Gesichts⸗ punkt gewesen, der bei den Verhandlungen über die Verfassungs⸗ Urkunde von dem sopiel genannten Minister von Ladenberg innege— halten worden ist. Der Herr Abg. Reichensperger hat gestern eine recht brauchbare Sammlung der in den verschiedenen Verhandlungen in Frankfurt und Berlin aus Anlaß jener Artikel gehaltenen Reden, gegeben; dieselbe Sammlung steht mir zu Gebote, und man wird dort finden, daß der Minister von Ladenberg wiederholt hervorgehoben hat, da wo es sich um Angelegenheiten handle, wo die Kirche allein stehe, da habe sie allein zu verwalten und zu ordnen, daß aber da, wo andre Gebiete mitberührt werden, — das ist der wiederholt vor⸗ kommende Ausdruck — daß da die Staatsgewalt es sei, die darüber zu wachen habe, daß die Berührung nur in rechter Weise stattfinde, und im Verwaltungswege und Gesetzgebungswege das Nähere zu be⸗ stimmen habe. Ich meine also, man wird sich nicht ohne Grund be—⸗ rufen können auf jene Aeuße ung des genannten Ministers. Es drückt aber auch der Satz in dem Kommissionsvorschlage, der dem Staate das Recht gewährt, gleichzeitig dies aus, — und ich muß es wieder⸗ holen auf den lebhaftesten Widerspruch hier, — daß, insoweit die Re⸗ ligionsgesellschaften, und die Kirchen insbesondere, im Rechtsleben des Staates stehen, sie die Bedeutung, wenn auch der höchsten privilegirten und der innerlich bedeutsamsten Korporationen, doch aber immer nur die Bedeutung von Korporationen haben. Außerdem wird durch jene Worte, an die sich die eine Nutzanwendung der Aufsicht anschließt, deutlich ausgedrückt, daß die Kirche sich inner⸗ halb des Lebens des Staates bewege und nicht über demselben; und weil diese Gesichtspunkte von mir vielfach als die rechten bezeichnet worden sind, deswegen glaube ich auch vollkommen das Recht zu ha⸗ ben, mich einverstanden erklären zu sollen mit demjenigen, was Ihre Kommission bei Art. 15 vorgeschlagen hat.
Ein Amendement prinzipiellerer Natur steht dem Vorschlag der Kommission gegenüber, es ist das dasjenige, das unter den Unter⸗ schriften an erster Stelle den Namen des Hrn. Abg. Weicke trägt, — dem Artikel 15 selle ein Zufatz werden: „Die Grenzen dieser Rechte gegenüber dem Staate regelt das Gesetz“ Ich vermag nicht, die Bedenken zu unterdrücken, die mir aus der Annahme dieses Amende⸗ ments erwachsen zu müssen scheinen. Wenn man die Werte so liest, „die Grenzen dieser Rechte gegenüber dem Staat regelt das Gesetz“, so muß man annehmen, daß dem Gesetz die von mir und von Ihrer Kommissien vindizirte Souveränetät gegeben wird. Es kommt ledig⸗ lich darauf an, ob die Grenzpfähle vom Gesetz ein bischen mehr rechts oder ein bischen mehr links gestellt werden, ein bischen mehr nach der Seite der Kirche oder nach der Seite des Staates, und schieben Sie sie ein wenig weit nach der Seite der Kirche hin, nun, meine Herren, dann hat alles Dasjenige, was Ihre Kommission ge⸗ sagt hat, vollkommen in dem Satze Platz, die Aufsicht und der all— gemeine Gedanke des Unterworfenseins unter das Gesetz. Wenn nun aber von Seiten der verehrten Herren, insbesondere also des Hrn. Abg. Dr. Glaser, gestern gesagt worden ist, dieser Satz sei in Vor⸗ schlag gebracht, um den Streit, in den wir hineingetreten seien, mit beizulegen, so muß ich mir allerdings denken, daß mit dem Satz etwas Anderes gemeint ist, als ich nach seiner ersten unbe⸗ fangenen Lesung daraus entnahm. Da kann ich mir nun denken, daß man davon ausgeht: erst muß ein Grenzgebiet feststehen, erst müssen sich die beiden Theile, Staat und Kirche, einigen, wo das Grenzgebiet anfängt, und nur innerhalb dieser Einigung, zwischen den beiden Li—⸗ nien ist das Gesetz nie befugt, die Mittellinie zu ziehen. Ja, meine Herren, wenn das richtig ist, so kommen wir wohl nicht einen einzigen Schritt weiter, denn es wird sich eben darüber eine Einigung nicht herbeiführen lassen. Oder aber „dem Staate gegenüber“ sind die Worte, die betont werden müssen. Ist darunter nun der Staat, ver⸗ bunden mit allen seinen Attributen, der vollen Gesetzgebung und Ge⸗ walt, die sich auf alle Gebiete des bürgerlichen Lebens erstreckt, ver⸗ standen, oder ist „Stgat“ pielleicht in engerer Beziehung, zum Unter⸗ schied etwa von der Gemeinde verstanden? Es könnte das » nzuneh⸗ men sein, wenn man sich zurückerinnert an diejenigen Gesetzesvorschläge, die bei der Verfassungsurkunde gemacht sind, Staat und Gemeinde spielten in jenen Gesetzesvorschlägen immer eine Rolle. Es zeigt das hier recht, wie zweifelhaft der Ausdruck ist. Und, daß die Auslegung nicht bloß von mir, sondern in der That verschieden gedacht wird, dafür möchte ich ein Beispiel anführen in der Person des verehrten Herrn, der mir gegenüber sitzt (auf den Abg. Holtz hinweisend) Ich bin einmal in der Kommission zugegen gewesen, dort war ein Vor⸗ schlag, der auch mit diesen Worten schloß, von dem Herrn Abg. von Brauchitsch eingebracht worden. Ich habe leider nicht Gelegenheit gehabt, die Motivirung desselben zu hören, wohl aber hörte ich die Untwort eines der Herren anf diese Auseinandersetzung, und die ging dahin: als ich zuerst dieses Amendement las, gefiel es mir ganz gut, — wenigstens war das der Sinn, die Worte waren es nicht —, als ich aber die Begründung hörte, da bin ich erschrocken und weise dieses Amendement mit viel größerer Energie zurück, als den Vorschlag des Referenten. Und, meine Herren, derselbe Herr, der dies erklärte, hat nun dieses Amendement mit unterschrieben. Ich denke, meine Herren, es ist wohl klar, zweideutig ist das Amendement, und wenn wir heute die Verfassung llarstellen wollen, so dürfen wir uns nicht in Zwei deutigkeiten hineinbegeben. Dies sind meine Bedenken gegen dies Amendement.
Aber der Herr Abg. Glaser hat auch im Allgemeinen den Ge⸗ sichtspunkt hervorgehoben, er und seine Gesinnungsgenossen hielten sich befonders berufen, den Streit und Kampf, beizulegen., Heute hat, so⸗ weit ich in der Lage gewesen, den Herrn Abg. Dr. Windtherst zu ver⸗ stehen — die Richtung seiner Sprache nach dem Stuhle des Herrn Prä⸗ sidenten lãht leider nur einen Theil des Schalles bis hierher gelangen — der Herr Abg. Dr. Windthorst hat einen ähnlichen Gedanken in An⸗ regung gebracht, er hat auch davon gesprochen, man müsse noch zur Verftändigung greifen, ich glaube, er sagte, es sei der letzte Augenbüick der , n m m, e lh Aber welchen Boden dieser Ver⸗ staͤndigung haben Sie bezeichnen hören? Den Boden der Praxis bis zum Fun oder Juli 1871. Nun, meine Herren, das ist ja eben die Praxis, die die gegenwärtige Staatsregierung zurückweist und zurück- weisen muß; eine Verständigung auf diesem Beden heißt weiter gar nichts als: es beuge sich die Staatsregierung. Das kann sie nicht.