1873 / 36 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 08 Feb 1873 18:00:01 GMT) scan diff

schãdigenden Brände in den 4 Versicherungsklassen 1 Sgr. 4 Pf. resp. 2 Sgr. 8 Pf., 6 Sgr. 8 Pf. und 13 Sgr. 4 Pf. pro 100 Thlr. der Versicherungssumme weniger auszuschreiben waren. Im Uebrigen gab der Bericht zu besonderen Anträgen keine Veranlassung und wurde beschlossen, der General Direktion für die pro 1871 geführte Verwaltung die vollste Anerkennung auszusprechen. .

63 e der bisher von der Kurmärkischen Hülfs⸗ kasse eingereichten Etats ihrer Einnahmen und Ausgaben wurde beschlofsen, daß dieselben für die Zukunft nur in Betreff der Verwaltungskosten aufgestellt werden sollen, da einmal alle Einnahmen der Hülfskasse für jedes Rechnungs⸗ jahr ganz genau feststehen, die Ausgaben aber mit Ausnahme der Verwaltungskosten sich nicht etatistren lassen, indem nicht voraus⸗ gesehen werden kann, ob uberhaupt resp. auf welche Höhe Dar⸗ lehnsgesuche eingehen. 66

Anlangend den Bericht der General⸗-Direktien der Land⸗ Feuer Sozietät, betreffend den Beitritt zu dem Verein öffentlicher Feuer⸗Versicherungs⸗Anstalten in Deutschland, war der erste Aus⸗ schuß der Ansicht, daß es sich empfehle, wenn die diesseitige Land⸗ Feuer⸗Sozietät zunächst noch als anßerordentliches Mitglied mit dem qu. Vereine in Verbindung bliebe, bis die wirklichen, resp. 2 Resultate des Vereins sich mehr übersehen lassen, be⸗ sonders da auch den ordentlichen Mitgliedern des Vereins nach den betreffenden Statuten der etwaige Austritt sehr erschwert wird. Der Landtag schloß sich dem an und genehmigte den dar⸗ nach auf die Land⸗Feuer⸗Sozietät fallenden Kostenbeitrag;

In Betreff des Antrags der Land⸗Armen-Direktion für die Land⸗Irren⸗Anstalt zu Neustadt⸗Eberswalde, eine neue fahrbare Feuerspritze anzuschaffen, refp. einen neuen Kohlenschuppen und einen neuen Kuhstall zu erbauen, beschloß der Landtag, der An⸗ schaffung der Spritze zuzustimmen, den Bau des Kohlenschuppens dagegen abzulehnen, da Kohlen bekanntlich ohne wesentlichen Schaden zu leiden, im Freien lagern können.

Was dagegen die Bewilligung von 4000 Thlr. zum Neu⸗ bau eines Kuhstalles anlangt, so wurde bel hoe, diesen Antrag für dies Jahr abzulehnen, dagegen der Landarmen⸗Direktion anheimzustellen, dem nächsten Kommunal -⸗Landtage eine neu motivirte Vorlage zu machen, sich namentlich auch darüber zu äußern, ob im Falle eines als nothwendig sich herausstellenden größeren Bedarfs an Milch, diese nicht aus der Umgegend in guter Qualität und zu angemessenem Preise zu beschaffen sei.

Die englische Post aus London über Cöln vom 7. früh ist ausgeblieben.

Königsberg, 6. Februar. Am 3. d. M. hatten sich die ehemaligen Freiwilligen Jäger und Veteranen aus den Jahren 1813 —15 hierselbst zu einem kameradschaftlichen Mitlagsmahl versammelt, um den vor 60 Zahren erlassenen Aufruf „zur Bildung von Freiwilligen⸗Corps“ zu feiern. Die Zahl der Kampfgenossen betrug 20. Der erste Toast galt Sr. Majestät dem Kaiser und König und wurde vom Ge⸗ heimen Regierungs⸗Rath Professor Dr. Neumann ausgebracht und darauf die Volkshymne: „Heil Dir im Siegerkranz“ gesun⸗ gen. Den zweiten Toast: dem preußischen und deutschen Heere, brachte der Stadtrath Koehler aus. .

Danzig, 7. Februar. Das Denkmal für die im letzten

Kriege vom 3. Ostpreußischen Grengdier⸗Regiment Nr. 4 Ge— fallenen wird am Geburtstage Sr. Majestät des Kaisers und Königs, am 22. März, feierlich auf dem Legerthorplatz enthüllt

werden. Das Denkmal sollte ursprünglich dem des Füsilier⸗ Regiments Nr. 33 aus Sandstein gefertigt werden, da inzwischen jedoch Sr. Majestät der König von Sachsen als Chef des Gre⸗ nadier⸗Regiments Nr. 4 demselben seinen Namenszug verliehen und 500 Thlr. zur Errichtung des Ehrendenkmals geschenkt hat, so wurde von dem ursprünglichen Plan, dasselbe in Cöln fer⸗ tigen zu lassen, abgegangen und dagegen ein aus Granitstein und Eisen bestehendes Denkmal bei hiesigen Fabrikanten bestellt.

„Hannover, 7. Februar. Zu Ehren des bisherigen hiesigen La . jetzigen Präsidenten der Regierung zu Aachen, von Lesßiger, fand am Mittwoch Abend auf der Börse ein aus dem Offizier⸗Corps, sowie den höheren Kreisen der Beamten und der Bürgerschaft zahlreich besuchtes Festessen statt, auf welchem der Ober⸗Präsident, Graf zu Stolberg⸗Wernigerode, den Toast auf Se. Majestät den Kaiser und König, und der Stadt⸗ Direktor Rasch einen Trinkspruch auf den Regierungs⸗Präsidenten von Leipziger ausbrachte. Hr. von Leipziger dankte gerührt in längerer Rede, welche mit einem Hoch auf die Stadt und Provinz Hannover schloß. Nachdem Stadtsyndikus Albrecht ein mit all⸗ gemeinem Beifall aufgenommenes Hoch auf den preußische Staat und das deutsche Vaterland ausgebracht, wurde die Versammlung aufgehoben.

Die Kalenberg-Grubenhagensche Landschaft ist den 25. d. M. zu einem ordentlichen Landtage einberufen worden.

Württemberg. Stuttgart, 6. Februar. Die Kö⸗ nigin⸗Mutter ist an einem heftigen Katarrh erkrankt. Das. über das Befinden Ihrer Majestät heute früh ausgegebene ärztliche Bulletin lautet folgendermaßen:

„Bei Ihrer Majestät der Königin⸗Mutter hat ein schon seit Wochen bestehender hartnäckiger Husten in den letzten Tagen einen entzündlichen Charakter angenommen. Nachdem der gestrige Tag mit iemlicher Oppression der Brust verbunden war, brachte die abgelaufene

tacht zwar noch keinen Schlaf, aber mehr Ruhe und Nachlaß der krankhaften Erscheinungen. Dr. Gärtner.“

Die Zweite Kammer setzte heute die Berathung des Kommissions⸗Gutachtens über den Antheil des Staates am Gewinn der Notenbank fort, ohne dieselbe zu Ende zu führen.

7. Februar. (W. T. B.) Die Zweite Kammer hat nach zweitägiger Debatte beschlossen, der Regierung gegenüber die Erklärung auszusprechen, daß die von der Regierung vorgenommene Ausführung des Gesetzartikels über den Gewinnantheil des Staates an der württembergischen Noten⸗ bank dem Sinne des Gesetzes nicht entspreche, zugleich aber die Regierung zu ersuchen, eine dem Gesetze entsprechende Ausfüh⸗ rung in der Weise herbeizuführen, daß der Staat das ihm zu⸗ kommende Drittheil des Gewinnes ohne Vorabzug der Tantis⸗ men und des Reservefonds erhalte.

Hessen. Darmstadt, 6. Februar. Unter dem Patro⸗ nate Ihre Königlichen Hoheit der Prinzessin Ludwig findet zum Besten des „Alice⸗Frauenvereins! übermorgen ein SubskriptionsMaskenball im Saale der Vereinigten Gesellschaft

hierselbst statt. Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. Coburg, 5. Februar. Der

Landtag des Herzogthums Goburg hat die Theuerungs⸗ zulagen für die Beamten, Lehrer und Geistlichen nach der Regie⸗

gegen zu bringen.

kommen. Die Staatsdiener erhalten von 109 Thlr. Gehalt 20 und dann um je 5 oder 10 Thlr. steigend, so daß bei einem Gehalt von 900 - 1000 Thlr. 100 Thlr. als Theuerungszulage gewährt werden. Die Lehrer erhalten 30, die Geistlichen 50 fl. auf dem Lande, in der Stadt Coburg Erstere auch 50 fl.; die Accessisten im Rechnungs⸗ und Schreibfach je 30 fl.

Anhalt. Dessau, 5. Februar. (Spen. Itg) Der Schluß des Landtags wird zu Ende der nächsten Woche erfolgen und derselbe bis dahin die sämmtlichen Vorlagen von Wichtigkeit er⸗ ledigt haben. Die Gesetzesvorlage wegen der Schullasten be⸗ schäftigt die Kammer bereits in mehreren Sitzungen und erstreckt sich auf die Bestreitung des gesammten Aufwandes für das Volks⸗ schulwesen des Landes. Auf die höheren Lehranstalten findet das Gesetz keine Anwendung. Mit dem Schluß des Landtages werden gleichzeitig die amtlichen Publikationen der bevorstehenden Ernennungen eintreten.

Lübeck, 6. Februar. Der Bürgerausschuß berieth gestern über einen von Dr. E. Klug eingebrachten Antrag, be⸗ treffend neue gesetzliche Regulirung der hier bestehenden Be— stimmungen hinsichtlich der Quartaltermine in Ansehung der Pfandgelder und der Mietheverhältnisse. Quartaltermine sind jetzt hier die Vorabende von Ostern, Johannis, Michaelis und Weihnachten, bezw. der vier Wochen später fallende Tag, letzteres namentlich bezüglich der r n ten, Nach dem vorgelegten An⸗ trage soll nun künftig für Zinszahlungen von Pfandposten, Auszah⸗— lung derselben, Miethezahlungen und Umzüge der erste Werktag der Monate April, Juli, Oktober und Januar; für Kündigungen von Pfandposten und von Miethen der letzte Werktag der Mo⸗ nate März, Juni, September und Dezember als Quartaltag gelten, mit der näheren Bestimmung, daß die halbjährliche Kün⸗ digung von Pfandposten, welche bisher nur an dem Termin oder zu dem Termin erfolgen konnte, auf welchen der Posten geschrieben steht, jetzt an jedem der neuen Quartaltermine zulässig ist und daß für die Auszahlung noch eine fiebentägige Nothfrist nach dem Fälligkeitstermin gewährt werden soll. Die neuen Be⸗ stinimungen sollen auch auf die jetzt bestehenden Verhält⸗ nisse Anwendung finden, sofern nicht die Betheiligten hin⸗ sichtlich der Hypothekenposten etwas Anderes verein⸗ baren und das im Hypothekenbuche notiren lassen, als hinsicht⸗ lich der Mietheverhältnisse binnen kurzer Frist etwas Anderes ausdrücklich und schriftlich mit einander abmachen. Der ständige Senatskommissar, welcher den Verhandlungen über diesen An⸗ trag im Bürgerausschuß beiwohnte, stellte in Aussicht, daß der Senat sich mit demselben einverstanden erklären würde und so beschloß denn der Bürgerausschuß einstimmig, diesen Antrag dem Senate mit der Bitte um Veranlassung des Weiteren ent⸗

Bremen, 4. Februar. Die Deputation zur Herstellung des finanziellen Gleichgewichts hat alle Vorschläge, die Grund⸗ steuer oder die gleichfalls auf dem Grund⸗ und Miethwerth der Häuser ruhende Erleuchtungssteuer hinaufzusetzen, abge⸗ lehnt, dagegen beschlossen, den Antrag zu stellen, daß das bestehende Schätzungsverfahren für diese Steuern abge⸗ ändert werde. Die Deputation empfiehlt, zwei amtliche Schätzer mit 4 5000 Mk. anzustellen, welche für gewöhn⸗ liche Zeiten ausreichen würden, bei den von zehn zu zehn Jahren vorzunehmenden Neuschätzungen aber geeignete Hülfs⸗ kräfte heranzuziehen hätten. Eine solche Neuschätzung soll dann noch im laufenden Jahr erfolgen für die Stadt und die an⸗ stoßenden Dorfgemarkungen. Der Verkaufswerth soll auf fünf Jahre hinaus das Ergebniß einer nachher etwa vorgenommenen Neuschaͤtzung für die Steuer suspendiren und neben dem Ertrags⸗ werth auch für die Grundstücke des Landgebiets in Betracht kommen. Rekurse gegen die Schätzungen gehen an eine dafür niederzusetzende Senatskommission.

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 7. Februar. (W. T. B.) Im Kräftezustande der verwittweten Kaiserin Carolina Augu sta war im Laufe des gestrigen Tages eine Minderung eingetreten; auch zeigte sich eine leichte Anschwellung der Hände und Füße, zu welchem bei Beginn der Nacht ein vermehrter Fieberzustand hinzutrat. Gegen Morgen ist indeß einige Erleich⸗ terung eingetreten.

In der heutigen Sitzung des Abgeordnetenhauses ist der Gesetzentwurf wegen Zulassung ausländischer Versiche⸗ rungsanstalten zum Betriebe innerhalb Oesterreichs ohne weitere Debatte in zweiter und dritter Lesung angenommen worden. Bei der dann folgenden Berathung von Petitionen wurde von dem Abg. Rechbauer die Vorlegung der in der Thronrede ver⸗ heißenen Gesetzentwürfe über das Verhältniß zwischen dem Staate und der Kirche in Erinnerung gebracht.

Schweiz. Bern, J. Februar. (W. T. B.) Der Bun⸗ desrath hat den Regierungs⸗Rath Kum mer hier zum Direktor des eidgenössischen statistischen Bureaus ernannt. Von dem ultramontanen Blatte „Vaterland“ in Luzern wird ein Prote st des Bischofs . gegen die für seine Amtsentsetzung vor⸗ gebrachten Gründe, deren Richtigkeit er nicht anzuerkennen ver⸗ möge, sowie ein Hirtenbrief desselben an die katholische Schweizer Bevölkerung, endlich ein Memoriale des Domkapitels zu Basel angekündigt, in welchem die bei der Baseler bischöflichen Frage in ,, kommenden rechtlichen Gesichtspunkte hervorgehoben werden.

Großbritannien und Irland. London, 7. Februar. Der Prinz und die Prinzessin von Wales sind zur Saison von Sandringham nach London zurückgekehrt.

Die fünfte Session des gegenwärtigen Parkaments wurde, wie schon gestern telegraphisch mitgetheilt, heute Nach⸗ mittag durch eine Kommission, bestehend aus dem Lordkanzler, dem Marquis von Ripon, Viscount Halifax, dem Earl von Kimberley und dem Garl von Cork eröffnet. Der Lord⸗ kanzler verlas die Thronrede, die wie folgt lautet:

Meine Lords und Herren! Ich begrüße Sie cordial bei Ihrem Wiederzusammentritt zur Erledigung Ihrer wichtigen Pflichten. Ich . die Genugthuung, mit den auswärtigen Mächten der ganzen

elt freundschaftliche Beziehungen zu unterhalten. Als ich Sie das letzte Mal anredete, wurden Sie in Kenntniß gesetzt, daß Schritte ergriffen worden seien, um wirksamer mit dem Sklaven⸗ handel von der Ostküste von Afrika zu verfahren. Ich hahe nun einen Gesandten nach Zanzibar geschickt, der mit solchen Instruktionen versehen ist, die mir fur bie Erreichung des im Auge habenden Zweckes Als die geeignetsten erschienen, Er hat kürzlich den Ort seiner Be⸗ stimmung erreicht und ist mit dem Sultan in, Verkehr getreten. Mein Bundesgenosse, der Deutsche Kgiser, der es übernommen hatte, ein schiedsrichterliches Urtheil über die unter den Punkten des Ver⸗ trages von 1845 so lange streitige Wassergrenzlinie abzugeben, hat übereinstimmend mit der Behauptung der Regierung der Vereinigten Staaten entschieden, daß der Haro⸗Kanal die Linie darstellt die, mit der wahren. Auslegung dieses Vertrages am meisten im Einklange steht. Ich hielt es für das dem Geist

geziemende Verfahren, dem Schiedsspruche durch prompte Zurück ziehung von meiner theilweisen Okkupation der Insel San Juan un⸗ verzũgliche Ausführung zu geben. Die Prozedur vor dem Schieds⸗ gerichte in Genf, welche in Folge der Ausschließung der im Namen der Regierung der Vereinigten 2 vorgebrachten indirekten Fer⸗ derungen fortzusetzen im Stande war, fand ihren Abschluß in einem Schieds pruche, welche, die Ansprüche, die man als wichtig zuließ theils festsetzte, thei 3 zurückwies. Sie werden seiner Zeit ersucht werden, für die. Bezahlung der Summe, die in Gemäßheit dieses Schiedsspruches den Vereinigten Staaten ge⸗ bührt, Vorsorge zu treffen. Dem Deutschen Kaiser wie dem Genfer Tribunal gebühren meine,. Anerkennung, für die Mühe und Sorgfalt, welche sie auf die friedliche Beilegung von Controver⸗ sen, wie solche nur das volle Vorherrschen von nationalem Wohlwollen in einem Falle, wo es besonders gehegt werden sollte, verhindern konnte, verwendeten. In weiterer Verfolgung einer wohlverstandenen und fest⸗ gestellten Politik habe ich mit meinem Bundesgenossen, dem König der Belgier, einen Vertrag für die Auslieferung von Verbrechern ab⸗ geschlossen. Die Regierung von Frankreich hat während der, Ferien ihre Eröffnungen mit meiner Regierung zum Behufe des Abschlusses eines Handelsvertrages an Stelle dessen von 1860, der im Ablauf be⸗ griffen ist, erneuert. Im Verfolg dieser Eröffnungen habe ich den doppelten Zweck einer billigen Rücksicht gegen bestehende Verhält⸗ nisse, der Sicherung einer allgemeinen Vorsorge von permanenterem Charakter, und der Stütze auf eine gegenseitige und gleiche Basis für die kommerziellen und maritimen Transaktionen der beiden Länder im Auge behalfen. Ich hoffe, binnen Kurzem im Stande zu sein, Ihnen das Endresultat anzuzeigen. Seit einigen Jahren wunde es von den resp. Regierungen Rußlands und des Vereinigten Königreichs empfun⸗ den, daß es der Ruhe Mittelasiens dienlich sein würde, wenn die zwei Regierungen zu einer Identität der Ansicht betreffs der Linie, welche die nördliche Grenze der Besitzungen von Afghanistan bejchreibt, gelangen könnten. Demgemäß hat ein Schriftwechsel statt⸗ gefunden, dessen Hauptgegenstand dies ist. Sein Inhalt wird, wie ich hoffe, nicht weniger als sein Zweck von der öffentlichen Meinung beider Nationen gebilligt werden. Es werden Ihnen Schriftstücke mit Bezug auf die in Gemäßheit des Washingtoner Vertrages abgegebenen Schiedssprüche, auf die mit Frankreich geführten kommerziellen. Unter⸗ handlungen, und auf die nördliche Grenze der Besitzungen Afghani⸗ stans vorgelegt werden. ; . .

Meine Herren des Hauses der Gemeinen Es werden Ihnen die Etats des kommenden Finanzjahres über— reicht werden. Diejelben sind mit Rücksicht auf die Wirksamkeit und Mäßigkeit unserer Etablissements unter schwierigen Verhaltnissen, die durch Variationen einer ausnahmsweisen Natur in den Preisen einiger wichtiger Konsum⸗Artikel entstanden, entworfen worden. Meine Lords und Herren! . Obwohl die Ernte bis zu einem gewissen Grade mangelhaft war, mag die Lage der drei Königreiche mit Bezug auf Gewerbe und Handel, auf die Zulänglichkeit der Staatseinkuͤnfte zur Deckung der öffentlichen Unkosten, auf die Abnahme des Pauperismus, und auf die relative Höhe des gewöhnlichen Verbrechens, im Allgemeinen als befriedigend erklärt werden. Es wird Ihnen zeitig eine Maßregel zur Regelung der Irischen Universitäts⸗Unterrichtsfrage unterbreitet wer— den. Dieselbe wird zu ihrem Zweck den Fortschritt der Gelehrsam⸗ keit in diesem Theile meiner Besitzungen haben und mit einer sorg— fältigen Rücksicht für die Gewissensrechte entworfen werden. Sie werden reichliche Beschäftigung in der Behandlung anderer legislativer Gegenstände von Wichtigkeit finden, welche meistentheils in verschie⸗ denen Gestalten und zu verschiedenen Zeiten bereits zu Ihrer Kenntniß—⸗ nahme gelangt sind. Unter diesen wird Ihrer Beachtung schleunigst die Bildung eines obersten Gerichtshofes einschließlich von Paragraphen für das Appellverfahren in Anspruch nehmen. Unter den Ihnen vor— zulegenden Maßregeln werden sich auch Vorschläge für die Erleich⸗ terung der Uebertragung von Land und für die Amendirung unseres Lokalbesteuerungssystems, gewissen Paragraphen des Unterrichtsgesetzes von 1870, und die Eisenbahn und Kanäle regelnden allgemeinen Ge—⸗ setze, sowie verschiedene andere Vorlagen für die Gesetzverbesserung be⸗ finden. Ich empfehle Ihre Berathungen ernstlich der Führung und Gnade des Allmächtigen Gottes.“

(W. T. B.) Die von Lord Granville in der gestrigen Sitzung des Oberhauses über die central⸗ asiatische Frage gegebenen Mittheilungen haben im Wesent⸗ lichen folgenden Inhalt: Im Oktober v. J. empfing die englische Regierung von Rußland in Beantwortung des Vorschlages, eine bestimmte Demarkationslinie zwischen den beiden Mächten in Central⸗ asien zu vereinbaren, eine Depesche, in welcher Fürsten Gortschakoff nach einer Rekapitulation des historischen Verlaufs der ganzen Angelegenheit das Einverständniß Rußlands mit einem großen Theil der vorgeschlagenen Grenzlinie konstatirt, zugleich aber seine abweichende Meinung hinsichtlich der beiden Provinzen Badakshan und Wakhan darlegt. Nach einer Unterredung mit Graf Schuwaloff sandte die englische Regierung am 8. Januar eine Depesche an den englischen Botschafter in St. Petersburg, Lord Loftus, von welcher Granville einen Theil verliest. Es heißt darin: Graf Schuwaloff habe seiner Ueberraschung dar⸗ über Ausdruck gegeben, daß sich aus Anlaß der centralasiatischen Frage in England eine gewisse Anfregung und Gereiztheit habe kundgeben können, während doch der Kaiser von Rußland keine Frage kenne, welche das gute Einvernehmen zwischen den beiden Mächten zu beeinträchtigen vermöge; allerdings, fuhr Schuwaloff fort, herrsche keine volle Uebereinstimmung in Betreff einiger Details, welche auf das zwischen Clarendon und Gortschakoff über die afghanische Grenze verabredete Arrangement Be⸗ zug hätten, aber dieser Umstand sei nicht geeignet, das gute Verhältniß beider Länder zu stören. Der Kaiser stimme mit fast allen Verlangen Englands überein; es bleibe allein der auf Badakshan und Wakhan bezügliche Punkt übrig, doch könne der Kaiser unmöglich annehmen, daß sich daraus eine Ursache von Differenzen zwischen den beiden Staaten ergeben könne, und gebe er die feste Versicherung, daß dies nicht der Fall sein werde. Im Weiteren erklärte Graf Schuwaloff, daß die Expedition nach Khiwa, welche im Frühjahr 47 Ba⸗ taillone stark aufbrechen werde, nur zum Zweck habe, räuberische Anfälle zu bestrafen und 50 gefangene Russen zu befreien, aber keine Eroberungspläne verfolge, und knüpfte hieran beruhigende Versicherungen in der positivsten Form. Lord Granville schloß seine Rede mit der Erklärung, in Anbetracht der in Rußland herrschenden Regierungsform sei jenen Versicherungen ein solches Gewicht beizumessen, daß sie der formellsten Verpflichtung gleich erachtet werden könnten.

In der heutigen 5 des Oberhauses brachte Earl Canarvon die Angelegenheit des Dampfers „Murillo“ zur Sprache. Lord Granville drückte sein Bedauern aus, daß kein Vertrag mit Spanien bestehe, welcher die Auslieferung des „Murillo! und seiner Bemannung ermögliche. Die Verhand⸗ lungen über Abschluß derartiger Verträge würden eifrig geführt und seien mit Dänemark und den Vereinigten Steaten bereits weit vorgeschritten; die Genehmigung des bezüglichen Vertrages mit Nordamerika werde nur durch die Vertagung des Senates in Washington verzögert. Frankreich gegenüber liege die Noth⸗ wendigkeit einer diplomatischen Intervention, sobald es sich um eine Auslieferung handle, nicht mehr vor. Die auf den „Mu⸗ rillo“ bezügliche diplomatische Korrespondenz verfprach Lord Granville vorzulegen.

Im Unterhause nahm John Brady Anlaß, bezüglich

rungsvorlage bewilligt, dafür aber 1800 fl. mehr als die Regie⸗ rung gefordert, so daß im Ganzen 17,000 fl. zur Verwendung

internationaler Freundschaft und Jer Würde des Landes am meisten

des Falles des Dr. Hessel eine Anfrage an die Regierung zu

richten. Der Staatssekretär des Innern, Sir H. A. Bruce, er⸗ klärte darauf, daß es ihm unmöglich sei, die Initiative zu einer Modifizirung der Parlamentsakte vom Jahre 1865 über die Be⸗ handlung von angeschuldigten, aber nicht überführten Gefange⸗ nen während der Haft zu ergreifen. Er hoffe indeß, daß die Richter, nachdem die öffentliche Aufmerksamkeit auf diesen Ge⸗== genstand gelenkt worden, mildere, der Humanität entsprechende Maßregeln zur Anwendung bringen würden.

Liverpool, 7. Februar. (W. T. B.) Bei der heutigen Parlamentswahl wurde der konservative Kandidat Torr mit 18,02 Stimmen zum Mitgliede für Liverpool gewählt. Auf den liberalen Gegenkandidaten Caine fielen 10,790 Stimmen.

Frankreich. Paris, 6. Februar. Der Unterrichts⸗ Minister hat durch ein Rundschreiben die Präfekten aufgefor— dert, jedes Mal, wenn ein Elementarlehrer verurtheilt oder über denselben eine Diseiplinarstrafe verhängt wird, ihn sofort davon in Kenntniß zu setzen. Der Minister hat schon früher diese Weisung ertheilt, ohne daß die Präfekten derselben pünktlich nach⸗ gekommen wären.

Der „Temps“ meldet: „Herr Thiers hat ungefähr 70 bi⸗ schöfliche Briefe betreffs der itallenischen Kloͤster erhalten. Jeder derselben wurde sofort in Form eines Schreibens, welches Barthelemy im Namen des Präsidenten unterschrieb, beantwortet und darin erklärt, daß es dem Präsidenten ungeachtet seiner Ergebenheit für die religiösen Interessen unmöglich sei, sich in die italienischen Angelegenheiten einzumischen. Diese bischöfliche Demonstration scheint hauptsächlich durch den Erzbischof von Paris hervorgerufen worden zu sein.“

„Avenir National“ schreibt: „Marschall Mae Mahon hat den Offizieren der Armee von Versailles angezeigt, daß nächstes Frühjahr Versuche im Großen mit der Truppen⸗-Mobili⸗ strung gemacht werden sollen, um die Corpsführer an diese Operationen zu gewöhnen.“

= Der Cercle Parisien de la Ligue del'Enseignement hat seinen Bericht veröffentlicht. Die Zahl der zu Gunsten des unentgeltlichen obligatorischen Unterrichts durch Laien gefammel⸗ ten Unterschriften beläuft sich auf 1,267,267.

Seit einigen Lagen hat die Remontekom mission unter dem Vorsitze des Divisions⸗-Generals Lefort ihre Arbeiten begon— nen, welche auf Hebung der französischen Pferdezucht ab⸗ zielen um dem Mangel an kriegstüchtigem Material abzuhelfen. Statistiker schätzen die Jahresproduktion auf 300, 000 Füllen, welche den Armeebedarf mehr als ausreichend würden decken können. Von diesen Thieren geht indeß ein ganz bedeutender Theil, und zwar gerade der bessere, ins Ausland. Es wird sich also in erster Linie um eine Erhöhung der Sätze für den Ankauf handeln. Auch ist von mehreren Seiten vorgeschlagen worden, obligatorische Pferdemusterungen einzuführen, nach Ana—⸗ logie der in Preußen bestehenden. ke, Fe,.

Versail les, 7. Februar. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Dreißiger-Kommission wurde die Einleitung des von derselben ausgearbeiteten Gesetzentwurfs, welche die der National versammlung zustehende konstituirende Gewalt betrifft, mit 14 gegen 4 Stimmen angenommen. Mehrere Kommissions⸗Mit⸗ glieder enthielten sich der Abstimmung. Die drei ersten Paragraphen des ersten Artikels wurden ohne Debatte angenommen. Zu dem vierten Paragraphen des ersten Artikels schlug der Präsident der Republik folgende Fassung vor: „Die Sitzung wird aufgehoben, sobald der Präsident gehört und die Berathung über den Gegenstand seiner Rede geschlossen worden ist. Diese Fassung des Para⸗ graphen wurde aber von dem Herzog von Broglie sowie von Max Richard und anderen Kommissionsmitgliedern angefochten und der Paragraph darauf in der Fassung der Kommission mit 24 gegen 2 Stimmen angenommen; ebenso der Paragragh 1 des zweiten Artikels. Ueber den Paragraph 2 des zweiten Artikels, welcher dem Präsidenten der Republik das Recht verleiht, mittelst einer motivirten Botschaft die anderweitige Berathung eines Ge— genstandes durch die Nationalversammlung zu verlangen, „wenn er darüber nicht vorher gehört worden ist,“ entstand eine kurze Debatte, da der Präsident Thiers die Streichung der Worte wenn er darüber nicht vorher gehört worden ist⸗ verlangte. Die Streichung dieser Worte wurde schließlich mit 1 gegen 10 Stim⸗ men genehmigt. Ein späteres Telegramm meldet: Im weiteren Verlaufe der Sitzung der Dreißiger⸗Kommission kam der dritte Artikel des konstitutionellen Gesetzes betreffend das Verfahren bei Interpellationen zur Berathung, ohne daß es nach langer Dis⸗

kussion zu einer Beschlußfaffung kam. Die D ö n,. schlußfassung kam. Die Debatte wird morgen

Italien. Rom, 4. Februar. Der König empfin vor⸗ gestern den von Chislehurst zurückgekehrten K rr Napoleon Bonaparte (Bruder des Kardinals), der ihm die Danksagungen der Kaiserin Eugenie und ihres Sohnes für die ihm erwiesene Theilnahme überbrachte. Gestern ist der König wieder auf einige Tage nach Neapel abgereist.

Die Kammer hat die am 28. v. M. be— gonnene Generaldebatte über den Etat des Unterrichts⸗Ministe⸗ riums unterbrochen, um die ganze Sitzung vom 29. einer Vor— lage zu widmen, welche das Ministerium der öffentlichen Arbeiten zur Auszahlung der durch ein Schiedsgericht festgestellten Summe von 8 Millionen 850 0090 Lire an die Gesellschaft, die laut Ver⸗ trag vom Jahre 1867 den Bau der ligurischen Eisenbahn über⸗ nommen, ermãchtigt, Am 30. ward die Generaldebatte über das Budget des Ministeriums des öffentlichen Unterrichts wieder aufgenommen und am folgenden Tage zu Ende geführt. Die „Opinione⸗ erinnert daran, daß dem Senate ein Entwurf über das Universitãätswesen vorliegt, daß Erhebungen über den höheren Unterricht im Gange sind, daß der Kammer ein Projekt über den Elementarunterricht unterbreitet ist, und daß erst von einer Diskussion über diese Vorlagen und über die Reorganisation des Unterrichts sich prakf⸗ tischer Nutzen wird erwarten lassen. Der Abgeordnete Guerzoni hielt die fuͤr den Elementarunterrscht ausgesetzten Summen für unzureichend, verlangte die Beseitigung des Religionsunterrichts aus den Staatsanstalten und sprach über die Art und den Um⸗ fang, in welchem sich die deutschen Universitätseinrichtungen in Italien nachahmen ließen. Righi lenkte die Aufmerkfamkeit des Ministers auf die in den Konservatorien herrschende Richtung und trat für die nationale Musik ein. Fiorentino wollte die Zahl der Lyceen in Neapel von zwei auf vier vermehrt wis⸗ sen und tadelte die vom Minister gegen die Seminarien bewie⸗ sene Nachgiebigkeit, während Pissavini an das im Mai vorigen Jahres gegebene Versprechen einer Vorlage über die Abschaffung der geistlichen Direktoren an Gymnasien und Liceen erinnerte. Der Unterrichts ⸗Minister führte in Besprechung der von den Vorrednern berührten Fragen aug, daß es in Italien nicht an Universitäten fehle, da es deren so diele wie Deutschland habe, wohl aber an wissenschaftlichem Leben.

Für die Lyeeen konstatirte der Minister eine Zunahme der Schüler, für die Gynnasien eine geringe Veränderung, wobei zu bedenken sei, daß technische Schulen, Handelsinstitute und andere Anstalten eine beträchtliche Anzahl absorbiren. Er gab Aufklärungen hin⸗ sichtlich der angeordneten Erhebungen über den höheren Unter⸗ richt und vertheidigte seine in Bezug auf die bischöflichen Semi⸗ nare getroffenen Maßregeln. Die Frage des religiösen Unter⸗ richts bedürfe ernster Erwägung und könne erst ün Zusammen⸗ hang mit andern Fragen ihre Erledigung finden. Nach Er⸗ öffnung der Spezialberathung fand am 1. d. M. eine erregte Debatte über den Oberschulrath statt, welcher durch das Ver⸗ sprechen des Ministers, einen Entwurf über Reorganifation dieser Behörde einzubringen, ein Ende gesetzt ward.

Der Präsident der fran zösischen Republik hat dem Komite von Ferrara zur Unterstützung der durch die Ueber—⸗ schwemmung Beschädigten 500 Lire zugestellt.

Griechenland. Athen, J. Februar. (W. T. B.) In für unterrichtet geltenden Kreisen wird die Lösung der Lau⸗ rionfrage durch das Zusammentreten einer nationalen Gesell⸗ schaft, an deren Spitze der Bankier Baltazzi steht, als gewiß betrachtet. Die im Gange befindlichen Wahlen zur neuen Deputirten kammer nehmen anscheinend einen dem Ministe⸗ rium günstigen Verlauf.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 6. Februar. Das Ministerium der Reichs domänen ist, wie die Mos⸗ kausche Zeitung“ meldet, mit den betreffenden Ministerien und dem General⸗Gouverneur des Ostseegebiets darüber in Verbindung getreten, in welcher Weise die am 10. März 1869 Allerhöchst be— stätigten Bestimmungen über die administrative und landwirth⸗ schaftliche Organisation der auf den Kronsgütern der Gouverne— ments Liv⸗ Est⸗ und Kurland angesiedelten Bauern auf die— jenigen Kronsgüter in Anwendung zu bringen wären, welche in ihrem vollen Bestande zusammen mit den, in der Nutzung der Bauern befindlichen Ländereien Privatpersonen oder Anstalten auf längere oder auf einige Zeit zum Besitz verliehen worden sind.

J. Fabruer. (W. T. B.) Für den im Frühjahr er⸗ warteten Besuch des Schahs von Persien werden bereits Vorbereitungen getroffen. Der Schah selbst und zwei seiner Prinzen werden in der Eremitage des Kaiserlicheun Winterpalais und das 59 Personen starke Gefolge im Hotel Demuth wohnen. Der persische Gejandte Mirza Malk⸗chom Chan, welcher den Besuch Sr. persischen Majestät hier angekündigt, wird dem— nächst St. Petersburg verlassen und sich zunächst direkt nach Berlin begeben. :

Der Großfürst Nicolaus Constantinowitsch und der Fürst Eugen Maximilianowitsch von Leuchtenberg, welche wie bereits gemeldet die Erlaubniß des Kaisers zur Theilnahme an der Expedition nach Khiwa erhielten, haben sich bei der am 2. d. erfolgten Abreise des General⸗Adjutanten Kaufmann, welcher sich zur Uebernahme des Kommandos de Expedition gegen Khiwa nach Taschkend begiebt, persönlich von demselben auf dem Bahnhofe verabschiedet. Die Abreise des Fürsten Eugen Maximilianowitsch soll in diesen Tagen, die des Großfürsten Nicolaus Constantinowitsch Ende diefes Monats erfolgen. Beide werden auf dem Kriegsschauplatze bei Beginn der Expedition eintreffen.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 3. Februar. Nach Mittheilungen der Post och Inr. Tid“ ist der Herzog von Dalarne am 1. d. M. an einer Lungenentzündung er⸗ krankt, welche jedoch in ziemlich milder Form aufgetreten ist.

In einer Korrespondenz von St. Petersburg an „Stock— holms Dagblad“ heißt es: „Das jetzt bestehende gute Einver— nehmen zwischen Schweden und Rußland wird hier als eine er⸗ freuliche Umwandlung betrachtet. Besser verstandene Handels interessen und eine lebhaftere Berührung zwischen den Rationen haben viele Vorurtheile zerstreut und dazu beigetragen, die Mei⸗ nung in Schweden zum Vortheile für Rußland umzuändern.“

Der Termin für die Einlösung von 100 Millio— nen der 1882 rückzahlbaren 5 ο Bonds ist dahin abgeändert worden, daß die Aufkündigung am 1. März, die Rückzahlung am 1. Juni d. J. stattfindet, um den Termin für die letztere mit dem Zeitpunkte der europäischen Einzahlungen auf die neue Anleihe von 300 Millionen in Uebereinstimmung zu bringen. Amerika. Washington, 5. Februar. Der Schatz sekretär Boutwell macht bekannt, daß von den laut Gesctz vom 25. Februar 1862 emittirten, 1882 rückzahlbaren Ssoger Bonds demnächst 100 Millionen amortisirt werden sollen; die Verzin⸗ sung dieser zur Amortisation gelangenden Bonds hört am 6. Mai ce. auf. Weitere Amortisirungen sollen in der Kürze erfolgen.

Landtags⸗ Angelegenheiten.

Berlin, 8. Februar. In der gestrigen Sitzung des Hauses der Abgeordneten beantwortete der Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten, Dr. Fal, die Interpellation des Abg. v. Wierzbinski, den Unterricht in den höheren Lehranstalten des Großherzogthums '. betreffend, wie folgt:

Sie werden, meine Herren, hoffe ich, mit mir einverstanden sein, wenn ich mich an die Beantwortung der Interpellation felbst halte, wenn ich absche von den weiteren Ausführungen, die der Herr Vor— redner über die Germanisationsfrage im Allgemeinen gegeben hat; von den Drohungen oder Ankündigungen, die wir in Uoeberstimmung mit anderen Erkläruugen von Auswanderungen gehört haben, absehe; wenn ich, auch auf die speziellen Verhältnisse des Gymnasiums in Wongrowiec, von dem gewiß hier noch die Rede sein wird, jetzt nicht eingehe; es bedarf dazu des Besitzes der Akten, und die sind mir im Augenblicke nicht zur Hand, ich kann deshalb auch die Darstellungen, die der Herr Atzgeordnete gegeben hat, wenn sie mir auch im Ganzen

erkennen, ins besondere nicht, soweit es sich um Zahlen dabei handelt.

Was die Interpellation selbst betrifft, so muß ich zuerst betonen, daß die gestellte Frage gegenüber der rechtlichen und faktischen Sachlage ganz unrichtig gefaßt ist. Es bedarf der Kenftatirung dieser beiden Umstände. Es wird zunächst in dem Eingange der Interpellation davon gesprochen, daß zewiffe von dem Herrn Vorredner verlesene Verfügungen sich in Widerspruch mit, den bisher geltenden gesetzlichen Bestimmungen befänden. Meine Herren, die Instruktion vom 24. Mal des Jahres 1842, auf die der Herr Vorredner sich bezogen hat und allein beziehen konnte, ist keine gesetzliche Bestimmung. Sie enthält gar Nichts über den Unterricht in der polnischen Sprache, ob dieser Unterricht obligato⸗ risch oder fakultativ sein soll; die Ordnung dieses Verhäͤltniffes ist lediglich im Verwaltungswege je nach den Verschiedenheilen der Dert— lichkeit und in Betracht kommenden Beziehungen geregelt worden. Im Uehrigen enthält diese Instruktion in dem Theile, der von den höhern Lehranstalten handelt, nur eine Beziehung auf das Marien⸗ gymnasium zu Posen, auf das Gymnasium zu Trezemesno, welches inzwischen eingegangen ist, und auf ein drittes katholisches Gymna— sium, welches im südlichen Theil der Provinz errichtet werden sollte, das später- Gymnasium zu Ostrowo. Sie bestimmt, in Bezug auf diese Anstalten allerdings, daß der Religionsunterricht in der Muttersprache ertheilt werden solle. Es ist diese Instruktion von

Dieses könne nur durch Einführung der grö oöͤgli ihei z ; größtmöglichen Freiheit, in Gestalt freier Konkurrenz des Lchrperssnals, a ö.

dem Minister, der damals an der Spitze der Verwaltung stand, erlassen, und zwar auf Grund einer Allerhöchsten

richtig zu sein scheinen, nicht in allen ihren Theilen als richtig an.

Genehmigung vom 29. Mai 1842, die sich nicht erstred⸗ auf den Wertlaut der Instruftion, sondern lediglich auf die darin ausgesprochenen Grundjätze. Da ich der Meinung gewesen bin, daß in der That bei dem Religionsunterricht ein grundsätzliches Element in Betracht kommt, so bin ich den geordneten Weg gegangen und habe die Genehmigung Sr. Majestät zur Abänderung des betreffenden Grundsatzes eingeholt, und diese Genehmigung ist, wie Ihnen auch der Herr Redner mitgetheilt hat, durch eine Srdre vom Sktober ver— gangenen Jahres ich weiß das Datum augenblicklich nicht ertheilt worden. Im Uebrigen hat die Praxis bewiesen, daß im Verwal⸗ tungswege die Instruktion von 1842 bereits nach manchen Richtungen hin Aenderungen wie solche in der Instruktion selbst bereits für zulässig erklärt waren erfahren hat. Es handelt sich in der That nicht um einen Widerspruch mit den gesetzlichen Bestimmungen, son⸗ 16 nur um ein Verfahren, welches der Verwaltung als solcher zu— steht.

Wie ich darauf gekommen bin, diese Angelegenheit anderweitig zu ordnen, fragt der Herr Redner. Es wurden lebhafte Beschwer—⸗ den theils durch Eingaben, theils auch in der Oeffentlichkeit, darüber erhoben, daß, wie sich ja das auf anderen Gebieten verwandter Art ebenfalls ereignet, durch die katholischen Religionslehrer an den höheren Lehranstalten in der Provin; Posen der Religionsunterricht der Deutschen auf das Aergste und Entschiedenste vernachlaffigt werde Es wurde beispielsweise erwähnt, daß an einer Anstalt, wo ein Lehrer einige fürfzig Schüler habe, wovon der größte Theil deutscher Zunge sei und das Polnische gar nicht oder nur sehr wenig verstehe, die— jenigen Schüler aber, die polnischer Zunge seien, das Deutsche sämmt— lich verständen, sich der Religionsunterricht dennoch nur auf den ÜUnter— richt in polnischer Sprache bejchränke.

Das war ein Gesichtspunkt, der ernste Erwägungen an die Hand gab. Es traten aber, als die Frage des weitern erwogen wurde, noch andere Gesichtspunkte entgegen, die mir den Gedanken nahe legen mußten, hier zu ändern, wenn geändert werden könnte. Es Find nun grundsätzlich die höheren Lehranstalten der Provinz Posen dazu be— stimmt, auch den Kindern polnischer Natienalität deutsche Bildung zu geben. Sie sind grundsätzlich deutsche Lehranstalten, und es ist darum eine Erwägung, welcher sich die Unterrichtsverwaltung nicht verschließen kann und die dahin geht, daß insbesondere auch auf dem hehren Gebiete der Religion die Schüler polnischer Nationalität nicht Ausgeschlossen sein dürfen von dem Geist und der Kraft der deutschen Sprache. ö Zu dieser mehr grundsätzlichen Erwägung traten praktische Ge— sichtspunkte. Die Trennung des Religionsunterrichtz, welche durch— geführt wird, bis hinauf zur Spitze der Anftalt ist eins von den Mitteln, die gleichen Glaubensgenossen, die verschiedener Rationalität angehören, von einander zu trennen. Derartige Mittel werden genug angewandt oder sind doch vorhanden, und es lag darum in dieser Er— wägung ein Aufruf, an einer Stelle ein solches Mittel auszuschließen.

Weiter war aber ein Uebelstand fehr energisch betont worden, der ebelstand, daß die katholischen Deutschen in der Propin; Posen ihre Religionsbedürfnisse nur in ganz untergeordneter Weife zu befriedigen im Stande seien. Die Gründe, die das bewirken, find verschieden— artige, aber einer der Gründe ist der, daß es vielfältig an Geistlichen fehlt, die geeignet sind, in deutscher Sprache die katholische Lehre zu verhreiten. Hat, mir doch allein die Regierung zu Pofen berichten müssen, daß es in ihren Bezirken ich glaube nicht zu irren, jeden— falls nicht zu hoch zu greifen 39 Geistliche und Schulinspektoren gebe, die der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig feien, um eine Schulinspektion zu führen. Solche Männer werden am wenig— sten in der Lage sein, die Lehre der katholischen Kirche deutsch mitzu— theilen, deutschen, katholischen Gottesdienst zu halten. Der Staats— regierung war die Macht nicht gegeben, bei der beruflichen Ausbildung der jungen Männer katholischer Konfession, welche sich der Theologie widmeten, ihr Auge offen zu haben und dabei einzugreifen, aber aus jenen Anstalten gehen eine ganze Reihe Abfturienten hervor, die sich dem geistlichen Berufe widmen und da war es doch der Er— wägung gewiß werth, ob nicht innerhalb des Gebiets, wo die Staats— regierung zu sagen hat, was geschehen soll, eine Grundlage zu legen sei für die Befähigung zur künftigen Abhattung deutscher Gottes— dienste der katholischen Konfession. Dies ist aber durchaus nicht möglich, wenn diejenigen Elemente den Gymnasiasten auf keine Wesfe in deutscher Sprache entgegen geführt werden, die im Gottesdlenst verwerthet werden.

. Pon diesen Gesichtsvunkten aus habe ich das Provinzial-Schul— kollegium zu Posen aufgefordert, mich zunächst über die thatsächliche Sachlage zu vergewissern und demnächst sich gutachtlich zu äußern.

Demzufolge ist zunächst festgestellt, daß an dem Friedrichs-Wil— helm Gymngsium zu Posen, an den Gymnasien zu Meseritz und Schneidemühl, an den Realschulen zu Fraustadt und Rawitsch der Religionsunterricht nur in deutscher Sprache ertheilt wird. Es ist ferner hervorgehoben worden, daß an dem Gymnasium und der Real— schule zu Bromberg und dem Progymnasium zu Nackel der Religions— unterricht deutsch ertheilt werden soll, mit Aushülfe des Polnischen in denjenigen Fällen, wo dies nothwendig ist, und daß allerdings bei den Symnasien zu Krotoschin, Lissa, Inowraclaw, Gnesen, Schrimm, Wongrowice, Ostrowo, am Mariengymnasium und an der Realschule zu Posen, sowie an den Progymnasien zu Trezemeszno und Rogafen der Religionsunterricht in erster Linie polnisch ertheilt wird und nur ausnahmsweise dabei deutsch unterrichtet wird. Es ist von Seiten der Direktoren ein Gutachten erfordert worden, und da haben sich mehrere dahin ausgesprochen, daß es vollkommen statthaft sei, den deutschen Religionsunterricht in der Sexta zu beginnen, die Mehrzahl der Direktoren hat ihr Gutachten dahin abgegeben, daß in den oberen Klassen in der Religion deutsch unterrichtet werde; der Direktor der Realschule zu Posen, der polnischen Nationalität angehörig, war die einzige bestimmt dissentirende Stimme (Abg. Kantak: Das Ma— riengymnasium, vielleicht ein Irrthum). Vielleicht liegt eine Verwechfe— lung vor: ich stütze mich auf den Bericht des Propinzial⸗-Schulkolle⸗ giums und meinen Herrn Motty. Der Direktor des Mariengymnastums hat sich zwar auch für die Statthaftigkeit des Religions— unterrichts in deutscher Sprache von Sexta an ausgesprochen, aber unter so eigenthümlichen, nicht zutreffenden Voraussetzungen, daß ich annehme, daß er mit dem Direktor der Realschule einverstanden ist— Und die Ansicht der Mehrheit des Provinzal-Schulkollegiums in Pofen geht dahin, daß es vollkommen gerechtfertigt erscheine, wo die voll— ständige Kenntniß der deutschen Sprache vorhanden sei, auch den Reli— gions-Unterricht in deutscher Sprache eintreten zu lassen. Zweifellos ist, daß, nach der Ueberzeugung der Mehrheit in Bezug auf alle Klassen, die von Tertig einschließlich aufwärts. Die Minderheit die⸗ ses Provinzial⸗Schulkollegiums hat allerdings Gesichtspunkte geltend gemacht, wie sie in dem Vortrage des Herrn Interpellanten gekenn⸗ zeichnet waren, namentlich auch darauf hingewiesen, daß der Religions— unterricht in der Muttersprache ertheilt werden müsse. In diesem Satze liegt gewiß ein sehr großes Maß von Wahrheit, ob aber die Formulirung des Satzes zu einer Art pädagogischen Dogmas, daß das unter allen Umständen geschehen müsse, berechtigt sei, ob bei dieser Formu⸗ lirung sie ist Ihnen ja Allen bekannt wirklich pädagogische Gründe entscheidende waren, nicht andere, darüber, glaube ich, werden wir einer anderen Gelegenheit noch des Weiteren reden können. Hier ist das nicht erforderlich. Denn was das Gymnasium und die Real— schule betrifft, so ist von Faktoren, wie ich sie vorhin erwähnt habe, zum Theil auch von jener Mehrheit des Provinzial-Schulkollegiums, darauf hingewiesen worden, daß in erster Linie in solchen Anstalten der Religionsunterricht nicht Erbauungsstunde, sondern Ler stunde sei, daß es sich handle um die biblische Geschichte, um die Geschichte und die Lehren der Kirche, daß es sich handle um Gewinnung sicherer Kenntnisse und Erkenntniß hiervon, also um Dinge, die bei allen an= deren Unterrichtsgegenständen dem Grundsatze nach gleiche sind. Es ist ferner darauf hingewiesen worden, daß es sich zwar nicht verkennen lasse wer möchte das verkennen? daß der Religionsunterricht das wichtigste Erziehungsmittel sei, dan er zu wirken habe auch auf das Gemüth aber es ist ebensowohl darauf hingewiesen worden, daß es guch andert Gegenstände gebe, die dieselbe Wirkung in der Schule zu üben hätten beispielsweise der Unterricht in der Geschichte, in der Literatur und

daß, wenn dieser auch zurückstehe gegen die Bedeutung des Religions—