1873 / 41 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 14 Feb 1873 18:00:01 GMT) scan diff

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das Publikum gegen Täuschungen und Beeintrãchtigungen

ützen geeignet sind; 2 ö der Gesetzgebung und der Verwaltungẽ⸗ praris erforderlich sind, um vorhandenen Uebelständen und

Mißbräuchen thunlichst abzuhelfen, . Es k . daß bie e bein r, re, . ** t eschehe Thatfachen mit der größten orgfa pe 6. .

ĩ der Verhältnisse und Per ; 9. ie genannte wird unter dem

i ãsi S ũ s zwei von Uns zorsitz zräsidenten der Seehandlung. Günther, aus z . Justiz?! und zwei erwaltungsbegmten zu be⸗ tehen haben, und laden Wir die beiden Häuser des Landtages archie ein, auch ihrerseits je zwei Mitglieder zu erwählen,

2 2 fee der unverzüglich einzusetzenden Kommission theil⸗

nuch g f geha ten Uns vor, der Landesvertretung seiner Zeit die bezũg⸗

lichen Kommissionsberichte zugehen zu lassen. Berlin, den 14. Februar 1873. Gegeben Berli Fern nr

Bi c. Itz enplitz. Eulenburg. Falk. Leonhardt. 8 ,, Kameke. Königsmarck.

Rücksichtlich der Vertheilung des Fon ds zu Chau ssee⸗ .. ah das Jahr 1873 von 2600, 000 Thalern ist dem Hause der Abgeordneten ein Plan vorgelegt worden, 23 welchem auf die einzelnen Provinzen entfallen: J. Zu . Straßen. Preußen 413,270 Thlr., Brandenburg 45 900 Thlr., Pommern 52, 050 Thlr, Schlesien 178,409 Thlr. Sachsen 88, 000 Thlr., Schleswig⸗Holstein 1000 Thlr., dann over 91, 170 . Westfalen 1400 Thlr., Hessen⸗ Nassau 202,20 . 6. provinz und Hohenzollern 168, 560 Thlr. J. in Summa 1251, Thlr. Il. Zu Umbauten und extraordinären Instandsetzungen auf Staats⸗-Chausseen 400900 Thlr. Ill. Zu Prämien fuͤr Kreis⸗ ꝛc. Chausseen 948, 190 Thlr.

ich den weniger bemittelten Personen, und nament⸗ lich der . ere n en im Thier garten zugãnglich zu machen, ist den Pächtern der Eisnutzung in den ee, , Pachtverträgen die Bedingung gestellt, daß sie an Bahngel höchstens 2 Sgr. 6 Pf. für die Person erheben dürfen.

Diese Bestimmung ist noch gegenwärtig in Kraft.

Die englischen Posten vom 12. Früh und Abends sind , n n Schiff soll im Kanal nach Dover um⸗

gekehrt sein. . ö.

gassel, 12. Februar. Der ständische erwaltungz⸗ ,, ist zu einer Sitzung auf Donnerstag den 20. d. M. Vormittags 10 Uhr, einberufen worden.

ö . München, 11. Februar. Am hiesigen Hofe . r r anle; des Todes der verwittweten Kaiserin von Oesterreich alle in Aussicht genommenen Hoffeste abbestellt . Nach zahlreichen darüber abgehaltenen Sitzungen ist im Staats-Ministerium des Innern ein Gesstzent wurf über das Brandversicherungswesen zu Stande gekommen, wel⸗ cher dem nächsten Landtag vorgelegt werden soll und über wel⸗ chen nun noch die Gutachten der Kreisregierungen und einiger Sachverständiger in nichtamtlicher Stellung eingeholt werden.

Dem Direktor der Kammer des Innern der Regierung der Oberpfalz K. von Lindner ist. der erbetene Ruhestand bewilligt und in Anerkennung seiner vieljährigen Dienste Rang und Titel eines Regierungs⸗Vizepräsidenten verliehen zum Direktor der Kammer des Innern der Regierung der Oberpfalz der Rath derselben Kreisstelle der K. Brenner hefßrhert and zum Rath der Kammer des Innern der Regierung der Ober⸗ pfalz der Bezirksamtmann von Deggendorf H. Reindl ernannt

worden. Württemberg. Stuttgart, 12. Februar. Der König hat 2 den . v. Waldbott⸗Bassenheim in Audienz

* n, heute ausgegebene Bulletin über das Befinden der

önigin⸗ tter lautet: . . *3n,,, Majestät der Königin-Mutter verlief der gestrige Tag Yhne wesentliche Aenderung; die Nacht war ziemlich unruhig in Folge des starken Hustenreizes und des dadurch ,, , , Kammer der Abgeordneten nahm in ihrer heutigen Sitzung die letzten noch abweichenden Beschlüjse der Rammer der Standesherren zu dem Weiderechts⸗ und Weideab⸗ löfungsgesetz an, und dann die Endabstimmung über das ganze Gesetz vor, welches mit 6 gegen 4 Stimmen angenommen wurde. Darauf wurde über eine Eingabe des Landesvereins für Homöopathie verhandelt. Die Bitte des Vereins ging dahin: .

Die Ständeversammlung möge bei der Königlichen Staatsregie⸗ rung Tahin zu wirken suchen, daß 1) auf der Landezuniversität Tübin.· gen ein Lehrstuhl für Homꝰͤopathie und eine hom opathisch⸗ Klinit errichtet werde; 2) die Prüfungen der Studierenden der ö in der Folge auch auf die Grunzsätze der Hemd ehathie n,, werden; 3) den , Aerzten das Selbstdispensiren ganz

i estattet werde. . ; 6 Fer r i seon stellte einfach den Antrag: die Eingabe der Regierung zur Kenntnißnahme zu übergeben. Der Bericht⸗ erstatter von Kolb jedoch stellte den Antrag: die erste Bitte (homöopathischer Lehrstuhl) der Regierung zur Erwägung zu übergeben; die dritte ( Selbstdispenfiren der hom öopathischen Aerzte) der Regierung zur Berücksichtigung zu empfehlen, welche beide Anträge mit großer Mehrheit angenommen wurden.

Hessen. Darmstadt, 12. Februar. Zum Behufe der Inempfangnahme der mit dem Eisernen Kreuze dekorirten Fahnen und Standarten der Großherzoglichen Division waren heute die Truppen zur Parade auf dem Paradeplatz ausgerückt. In Front standen drei Bataillone des Großherzog= lichen Leibgarde⸗Regiments in Compagniefront Kolonnen und je zwei Escadrons des Garde⸗ und des Leib⸗Dragoner⸗Regiments in Becadronsfront. Die auswärtigen Infanterie⸗Regimenter waren durch Deputationen vertreten. Die Parade kommandirte Gene= ral ⸗Major und Commandeur der Großherzoglichen Kavallerie⸗ Brigade von Wichmann, und es waren Prinz Alexander als Vertreter des Großherzogs, der Divisions⸗Commandeur Prinz Ludwig und Prinz Wilhelm anwesend. Als die deko⸗ rirten Ehrenzeichen ankamen, wurde das Gewehr präsentirt, und darauf durch die Prinzen Alexander und Ludwig die Front ab⸗ gegangen. Auf Se. Majestät den Deutschen Kaiser und Se. Königliche Hoheit den Großherzog wurde sodann von den Truppen ein Hurrah ausgebracht. Den Schluß bildete der Vorbeimarsch derselben mit angefaßtem Gewehr. Die Hal⸗ tung und das Aussehen der Truppen war vortrefflich

Die Zweite Kammer der Landstände wird im Laufe der nächsten Woche zur Berathung der neuen Geschäftsordnung zusammentreten. Auf der Tagesordnung der ersten Sitzung

des⸗Kreditanstalt und über den Antrag des Abgeordneten Welker, die Collateralsteuer betreffend.

Sach sen⸗Weimar⸗Eisenach. We im ar, 13 Februar. Der Für st und die Fürstin Reuß j. L. sind heute Nachmittag zu einem Besuche am Großherzoglichen Hofe eingetroffen.

Ein Telegramm aus Cairo vom 12. Februar meldet, daß der Erbgroßherzog daselbst von seiner Reise nach Ober⸗ Aegypten sehr befriedigt und in bester Gesundheit wieder einge⸗ troffen ist.

Brannschweig, 13. Februar. Zum Besuch am Herzogl. Hofe traf der Großherzog von Oldenburg gestern Nach⸗ mittag hier ein. Nach der Tafel wohnten die Fürstlichen Gãste der Vorstellung im Hoftheater bei. In der Sitzung der Landesversammlung vom 11. Februar, welcher Caspari präsidirte und am Ministertische der Staats⸗Minister v. Campe und die Geheimeräthe Schulz und Zimmermann beiwohnten, krat das Haus in die Berathung über die Gesetzentwürfe, den Wohnsitz im Herzogthume und die An⸗ und Abmeldung beim Aufenthaltswechsel be⸗ treffend. Die Kommission hat sich mit dem Grundprinzipe des Gesetzentwurfes einverstanden erklärt und empfiehlt dasselbe zur Annahme, hat jedoch zu den einzelnen Para⸗ graphen des Gesetzes mehrere Beanstandungen zu machen. Geheimerath Schulz erklärte, daß der Gesetzentwurf, zwar sehr kurz sei, aber tief in die bürgerlichen Verhaͤltnisse eingreife und eine besondere Tragweite habe. Das Gesetz sei für die braun⸗ schweigischen Landeskinder und Bundesangehörige berechnet; wenn die Kommission in ihrem Berichte und Antrage zum §. 1 auch Bundesausländer in das Gesetz mit hineinziehe, so habe solches schwere Bedenken, weil dadurch der Landesregierung das Recht, Ausländern den Aufenthalt zu verweigern, wenn nicht ganz ent⸗ zogen, doch sehr erschwert werde. Bestimmungen solcher Art fänden sich in keiner Gesetzgebung anderer Staaten. Er gebe anheim, jede Bestimmung uͤber Bundesausländer aus dem Ge⸗ setze fortzulassen. Die Kommission ließ nach langer Debatte darauf die von ihr vorgeschlagene Bestimmung über Bundes⸗ ausländer fallen. J. I lautet danach: ; „Für Gemeindezenossen ck. revidirte Städteerdnung vom 19, Mär 1850 8. 10 Landgemeiude⸗Ordnung vom 19. März 1850 8. 12 und als solche zur Mitbenutzung der offentlichen Gemeindeanstalten berechtigt, sowie zur Theilnahme an den Gemeindelasten verpflichtet, gelten fernerhin alle Reichsangehörigen, welche in der betreffenden Gemeinde mit der der Gemeindebehörde erklärten Absicht ihrer dauern den Niederlaffung ihren Aufenthalt, d. h. ihren Wohnsitz (juristisches Domizil, nehmen. Derjenige, welcher in einer Gemeinde seinen Wohnfitz genommen hat, nimmt sofort an der Mitbenutzung der Ge⸗ meindeanstalten Theil, kann aber erst nach Ablauf von drei Monaten zur Tragung der Gemeindelasten herangezogen werden. Der 5. 2 wurde in der Regierungsvorlage mit einem An⸗ trage des Abg. Schmid nach langerer Berathung in folgender assung angenommen: . ; ö fan e. nenn, Gemeindegenosse, der im Besitze der bůrger⸗ lichen Ehrenrechte sich befindet und den sonstigen Erfordernissen in den §S§. 15 der Städte- und Landgemeinde-Ordnung resp. des Gesetzes dom 26. Januar 1870 Nr. 14 genügt und die Eigenschaft eines braun⸗ schweigischen Staatsangehörigen sei es vermöge Abstammung oder egitimation oder vermöge Aufnahme oder Naturalisation besitzt, ist nach einjähriger Dauer des Wohnsitzes a. in der betreffenden Stadt. gemeinde befähigt und verpflichtet zum Erwerb des Bürgerrechts, guch gehalten, binnen 3 Monaten nach Ablauf des Wohnsitziahrs zur Auf⸗ nahme in die Bürgerrolle sich zu melden (§. 13, 14 der revidirten Städte⸗Ordnung), P. in der betreffenden Landgemeinde wahlberechtigt (vgl. 8. 185 der L. G. O.). Nur die in der Landgemeinde⸗Ordnung unter = 5 genannten Personen bedürfen zur Wahlberechtigung weder des einjährigen Wohnsitzes, noch überhaupt der Gemeinde Genossen⸗ schaft. Auch sind die Gemeindebehörden allgemein befugt, Gemeinde— genossen, welche den oben hervorge obenen Voraussetzungen ent spyechen, das , , , . Wahlberechtigung schon vor Ablauf des Wohn⸗ itziahrs zu ertheilen. ü . Der F. 3, welcher von dem Verluste des Bürgerrechts, resp. der Wahlberechtigung oder deren Suspension handelt; 8 F. 4, welcher bestimmt, daß durch die Bestimmungen der §8§. 1 uͤnd 2 für die dazu geeigneten Fälle die Anwendung der Vor⸗ schriften in 5. 5 des Reichsgesetzes über die Freizügigkeit vom 1. November 1867 und im 5. 31 des Reichsgesetzes über den Unterstützungswohnsitz vom 6. Zuni 1870 nicht ausgeschlossen wird; und endlich 8. 5, nach welchem das Gesetz mit dem J. Juli 1873 in Wirksamkeit treten und von diesem Termine an alle entgegenstehenden landesgesetzlichen Bestimmungen ihre Gültigkeit verlieren sollen und zugleich ausgesprochen wird, daß ein Wohnortsrecht in der Bedeutung und mit den Wirkungen, welche bisher dem Wohnortsrechte gesetzlich beigelegt waren, nicht ferner erworben wird, wurden in der Fassung der Regierungs⸗ vorlage angenommen. . 24 drei Paragraphen bestehende Gesetz, die An⸗ und Abmeldung beim Aufenthaltswechsel betreffend, wurde mit einigen vom Abgeordneten Schmid beantragten Abänderungen in dem von der Regierung vorgelegten Entwurf genehmigt. Wer seinen Aufenthalt in einer Gemeinde des Herzogthums nimmt oder aufgiebt, muß spätestens binnen 3 Tagen nach dem An- und Abzuge und ersteren Falls unter Beibringung der nöthigen Nach⸗ weife über seine Person der Ortgpolizei⸗Behörde Meldung machen. Wer dieselbe unterläßt, verwirkt Geldstrafe bis zu 20 Thlrn. oder Haft bis zu 14 Tagen. Derjenige, bei welchem der An⸗ und Abziehende Wohnung oder Unterkommen gefunden oder bisher innegehabt hat, ist bei gleicher Strafe verpflichtet, dafür zu sorgen, daß die Meldung geschehe. Ueber die Meldung ist von der Ortspolizeibehörde ein Register zu führen und eine kostenfreie Bescheinigung zu ertheilen. Auf den Frem⸗ denverkehr, rücksichtlich dessen es bei dem bisherigen Vor⸗ schriften sein Bewenden behält, beziehen sich die Bestimmungen des Gesetzes nicht. Die Gemeinden sind befugt, auf statutarischem Wege Vorschriften zu erlassen, durch welche die Hausbesitzer, resp. Vertreter verpflichtet werden, die Gemeinde⸗ oder Ortspolizei⸗ behörden auf geeignet befundene Weise in fortlaufender Kenntniß über die in ihren Häusern wohnenden Personen zu halten. Wer solchen Vorschriften zuwiderhandelt oder sich weigert, den Haus⸗ besitzern die bezeichneten Nachrichten über sich selbst oder seine Angehörigen zu ertheilen, verwirkt Geldstrafe bis zu 10 Thlrn. oder Haft bis zu 19 Tagen. Das Gesetz tritt am 1. Juli 1873

des Gesetzes, die Bestrafung von Polizei⸗Uebertretungen betreffend, vom 22. Dezember 1870 werden aufgehoben.

der Grundsteuer in der Stadt Vraunschweig.

Der Landtag hat sich gestern bis zum Herbste vertagt. Waldeck. Arolsen, 11. Februar.

in Wirkfamkeit. Die Strafbestimmungen im 5§. 12 Nr. 2 und 3

Auf der Tagesordnung der nächsten Sitzung am 12. d. M. steht u. A. die Berathung Üüber den Gesetzentwurf: Einführung

Schwarzburg⸗Rudolstadt. Ru dol stadt, 8. Februar.

Das Regierungs⸗ Blatt veröffentlicht ein Gesetz, betreffend einige Abänderungen

HSamburg, 13. Februar. In der gestrigen Sitzung der Bürgerschaßt wurde zunächst die Wahl eines Ausschusses zur Prüfung des Senatsantrags wegen Erlaß eines Gesetzes, be⸗ treffend die Deklarationen für die Handels- und Schiff ahrts⸗ statistik sowie die Erhebung einer Deklarationsabgabe vorgenom⸗ men und darauf u. A. die Erwiderung des Senats, betreffend Revision des Verhältnißgesetzes, sowie der Taxordnung in Straf⸗ sachen auf Antrag von Dr. Mönckeberg an den bestehenden Ausschuß verwiesen. Den Schluß der Sitzung bildete der Be⸗ richt des Ausschusses über die Staatshaushalts⸗Ahrechnung des Jahres 1870.

Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 13. Februar. Gestern Morgens um 10 Uhr traf Se. Königl. Hoheit Prinz Luitpold von Bayern und Nachmittags um 3is Uhr Se. Königliche Hoheit Prinz Adalbert von Preußen in Wien ein und nahmen in der Hofburg das Absteigequartier. Beide höchste Gäste wurden bei der Ankunft am Bahnhofe von Sr. Maje stät empfangen und sodann in die Hofburg begleitet.

(W. T. B.) Das Leichenbegängniß der ver⸗ storbenen verwittweten Kaiserin Carolina Aug u sta hat heute Nachmittag unter persönlicher Theil nahme saͤmmt⸗ licher Glieder des Kaiserlichen Hauses in der feierlichsten Weise stattgefunden; Prinz Adalbert von Preußen, Prinz Luitpold von Bayern und Prinz Georg von Sachsen befanden sich unter den Leidtragenden. Die Mitglieder sämmtlicher Be⸗ hörden schritten im Trauerzuge und die Straßen, durch welche sich derselbe bewegte, waren von großen Volksmassen angefüllt. Se. Königliche Hoheit der Prinz Adalbert von Preußen besuchte heute den Grafen Andrassy.

Die von Paris gemeldete Nachricht, daß Prinz Alfons Wien verlassen und sich nach Paris begeben habe, bestätigt sich nicht; der Prinz verweilt augenblicklich noch hier.

Das Reichs-Kriegs-Ministerium hat im Einvernehmen mit dem Ministerium für Kultus und Unterricht angeordnet, daß bis zur Errichtung einer jüdisch - theologischen Falultãt in Oesterreich den an dem Breslauer jüdisch⸗theologischen Semi⸗ nare studirenden Seminaristen die gesetzmäßige Befreiung be— willigt werden möge. ö ; Pesth, 12. Februar. Im Unterhause erstattete Präsi⸗ dent Bitté die Anzeige über das Ableben der Kaiserin Carolina Augusta. Das Haus beauftragte den Präsidenten, den Gefühlen des Beileids und der Theilnahme bei Ihren Majestäten Ausdruck zu geben. Morgen hält das Haus keine Sitzung. Karl Bobory interpellirte den Kommunikations- Minister, ob die grundbücher⸗ liche Intabulation der Eisenbahnen bereits durchgeführt sei. Schweiz. Genf, 13. Februar. (W. T. B.) Der große Rath von Genf hat die Artikel 2 und 3 des neuen katholi—⸗ schen Kultusgesetzes nach den von der Mehrheit der Kommission gestellten Anträgen ebenfalls angenommen und zwar mit, dem von Carteret beantragten Zusatze, daß die katholischen Gemeinden Genfs, gemäß dem bestehenden Bisthumsvertrage bei der Diözese Lausanne verbleiben sollen.

Großbritannien und Irland. London, 11. Februar. Wie das Hofjournal meldet, kamen gestern Lord Poltimore und Lord Otho Fitzgerald, der Hofschatzmeister und der Hofmarschall, in Osborne an und überreichten der Königin Adressen von beiden Häusern des Parlaments in Erwiderung auf die Thronrede. (

Die Birmanische Gesandtschaft verabschiedete sich gestern anläßlich ihrer Abreise nach Birma vom Prinzen und der Prinzessin von Wales in Marlborough⸗-House.

13. Februar. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Unterhauses gab auf eine Anfrage Bentincks der Präsident des Handelsamtes, Fortescue, nähere Aufschlüsse über die ver⸗ besserte Methode, welche bei Anwendung der Schiffssignale ein⸗ geführt werden soll und sprach die Hoffnung aus, daß die anderen Nationen dieselbe adoptiren werden. Gladstone hob aus Anlaß der Reform des höheren Unterrichtswesens in Irland rühmend die zunehmende Prosperitäts Irlands hervor. Sowohl die gewöhnlichen als auch die Agrarverbrechen seien in der Ab⸗ nahme begriffen, kein einziger Fall von Hochverrath sei während des Jahres 1872 vorgekommen. (Beifall. Eastwick kündigte für morgen einen Antrag auf Vorlegung der diplomatischen Korrespondenz über die Verhandlungen zwischen Lord Elarendon und Gortschakoff, betreffs des neutralen Gebiets zwischen den englischen und russischen Besitzungen in Centralafien an. Auf eine An⸗ frage Cochrane's gab der Unterstaatssekretär im Auswärtigen Amte, Lord Enfield, die Zusicherung, die offiziellen Aktenstücke, betreffend die Reform der Gerichtsbarkeit in Aegnpten, sowie be— züglich des Suezkanals vorzulegen, sobald die schwebenden Ver⸗ handlungen über diese Fragen beendigt seien. Auf eine Inter⸗ pellation Smiths erwiderte Gladstone, daß dem Parlamente die Befugniß zustehe Ausfuhrzölle auf Kohlen einzuführen, abge— sehen von dem Export nach denjenigen Ländern, welche durch die bestehenden Verträge gegen solche Auflagen gesichert seien. Der bezügliche Vertrag mit Frankreich laufe im nächsten Mo⸗ nate ab. ;

Errichtung eines Ober⸗Appellations⸗-Gerichtshofs ein. Frankreich. Paris, 12. Februar. Der Prozeß des Prinzen Napoleon gegen den ehemaligen Minister Victor Lefrane, wegen der von demselben verfügten Ausweisung des Prinzen, ist abermals auf acht Tage vertagt worden. . Die „Liberté“ meldet, daß die Bildung einer medizi⸗ nischen Fakultät in Nantes jetzt von der Regierung be— schlossen sei. . Versailles, 13. Februar. (W. T. B. In der heutigen Sitzung der National versammlung wünschte der Deputirte General du Temple wegen der religißsen Gebäude in Rom, welche französischen Ursprungs sind, eine Interpellation an die Regierung zu richten. Der Minister des Auswärtigen, de Re⸗ mufat, bat die Versammlung, diese Interpellation nicht zuzu⸗ lassen, da es sich dabei um eine äußerst delikate Angelegenheit handele und eine öffentliche Besprechung derselben nur Inkon— venienzen herbeiführen würde. Du Temple verlangte indeß, daß seine Interpellation am nächsten Montage auf die Tagesordnung gesetzt werde. Die Narionalversammlung ging jedoch auf diesen Intrag nicht ein und du Temple zog in Folge dessen seine Interpellation zurück. Spanien. Madrid, 13. Februar. (W. T. B.) Die Regierung der Vereinigten Staaten von Nordamerika hat durch ihren Gesandten, General Sickles, bereits gestern die Regierung der spanischen Republik anerkannt. Der Senat hat einen permanenten Ausschuß von 20 Mitgliedern ernannt. Malcampo und Topete haben Zorilla im Namen Serrano's die Unterstützung des letzteren angeboten um die Ordnung aufrecht zu erhalten; Zorilla wird, gutem Ver—⸗

(Mittwoch) steht u. A. die Berathung: über den Antrag der Ab⸗

geordneten Ellenberger und Wadsack auf Errichtung einer Lan⸗

der Forstordnung vom 21. November 1853.

nehmen nach, noch heute das Hotel des Minister⸗Präsidiums

Im Oberhause brachte Lord Selborne die Bill wegen

punkt für eine größere Veränderung der Verfassung sowie die k

räumen und morgen nach dem Auslande abreisen. An verschie⸗ denen Punkten der Stadt haben Volksansammlungen stattgefun⸗ den, welche jedoch eine ruhige 2. beobachten; die Umgebung des r n, m de,. wurde ohne Widerstand durch Kavallerie gerãumt.

Portugal. Lissabon, 12. Februar. (W. T. B.) Der Minister der öffentlichen Arbeiten, Cardoso Avelino, und höhere Eisenbahnbeamte haben sich nach der Grenzstation Ba⸗ dajoz begeben, um den König Amadeus dort zu empfangen. Das hiesige Königliche Palais wird zur Aufnahme des Königs und seiner Familie in Stand gesetzt. Der hier beglaubigte spa⸗ nische Gesandte, Fernandez de los Rios, hat sich ebenfalls auf Befehl der spanischen Regierung nach der Grenzstation begeben. Auf dem hiesigen Bahnhofe wird König Amadeus morgen von . Könige von Portugal und seinen Ministern empfangen werden.

Italien. Rom, 9g. Februar. Am JT. d. M. ist das pro⸗ visorische Budget des Unterrichts-⸗Ministeriums erledigt worden. Der Abgeordnete Cairoli erinnerte daran, daß im verflossenen Sommer der Abgeordnete Ruspoli die Auf⸗ merksamkeit der Regierung auf die im Besitze religiöser Genossenschaften befindlichen Bibliotheken gelenkt habe, und dieser selbst erkärte, seine damaligen Äussagen vollständig aufrecht zu erhalten. Er erbot sich zu weiteren Mittheilungen über Ver⸗ schleppung und Beiseiteschaffung von Büchern Seitens der Kloster— geistlichkeit und citirte einige dahin einschlagende Facta. Der Abg. Miceli brachte eine Tagesordnung ein, durch welche die Regierung aufgefordert ward, in wirksamer Weise für die Er⸗ haltung der römischen Archive, Bibliotheken und Museen zu sorgen, die ganze Strenge des Gesetzes gegen Veruntreuungen anzuwenden und die nöthigen Schritte zur Wiedererlangung der unterschlagenen Gegenstände zu thun. Der Minister Seialoja erklärte, daß bei , Sequester von Sendungen geist⸗ licher Genossenschaften niemals Gegenstände von künstlerischem oder literarischem Werthe gefunden seien, und bat die Kammer, die Tagesordnung Miceli's abzulehnen. Diese ward gleichwohl votirt. Die Diskussion zu den Kapiteln des mittleren und des Elementarunterrichts war ohne Bedeutung. Der Etat ward schließlich im Gesammtbetrage von 22,761,663 Lire angenommen.

Am 8. d. M. begann die Generaldebatte über das Budget des Marine⸗Ministeriums. Perrine di San Martino er— klärte die für die Marine ausgesetzten Summen für unzulänglich. Boselli verlangte von der Regierung eine wirksame Unterstützung und Förderung des Schiffsbauwesens. Der Minister wird morgen antworten. Die Berathung der von Pescatore über die Natio⸗ nalbank eingebrachten Resolution ist bis nach Erledigung des Etats des Marine⸗Ministeriums vertagt.

13. Februar. (W. T. B) Der König Vietor Emanuel ist heute hier eingetroffen. Der Gemeinderath von Turin hat den Beschluß gefaßt, an den Herzog von Aosta nach Lissabon ein Telegramm zu senden, um ihm die lebhafte Theil⸗ nahme und tiefe Ehrerbietung auszudrücken, mit welcher die Bürgerschaft Turins seiner Ankunft entgegensieht. Nach einer der „Opinione“ aus Gibraltar zugegangenen telegraphischen Mel⸗ dung, hat der an der Spitze des britischen Mittel meergeschwaders stehende Admiral mehrere Schiffe zum Empfang des Königs Amadeus nach Lissabon abgesendet.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 12. Fe— bruar. Der Kaiser hat an Stelle der verstorbenen Groß— fürstin Helene, die Großfürstin Katharina zur Patronin der von der Kaiserin Maria Feodorowna errichteten Anstalten, des Hebammen⸗Instituts mit dem Hospitale für Wöchnerinnen und des Marien⸗Instituts, ernannt.

Die Kommission, welche bei dem Domänen-Mini— sterium eingesetzt ist, um den Zustand der Forstwirthschaft zu prüfen hat es für nothwendig erachtet, daß ein Gesetz über die Unveräußerlichkeit der Staatsforsten in denjenigen Kreisen er⸗ lassen werde, in denen das Areal derselben weniger als 60 pCt. des allgemeinen Waldareals des Kreises ausmacht. Dann soll eine besondere Achtsamkeit auf die Exploitirung der Privatforsten in denjenigen Kreisen gerichtet werden, in denen das Areal der— selben im Allgemeinen weniger als 25 pCt. des Flächeninhalts des ganzen Landes beträgt, und falls daselbst die Wälder⸗ ausrottung zunehmen sollte, wäre das Expropriationsgesetz in Anwendung zu bringen, wie dasselbe bei Expropriationen der Ländereien zu gemeinnützigen Zwecken, wie Eisenbahnbauten zc. geschieht. Endlich soll noch dahin gestrebt werden, alle Bauern⸗ und Kommunalwälder bis zur Ausarbeitung eines Forstregle— ments unter staatlicher Leitung zu behalten.

Schweden und Norwegen. Ehristia nia, 9. Februar. Die Königin von Schweden-Norwegen wird hier Dienstag Abend mit einem um 11 Uhr ankommenden Extrazug erwartet.

Der dem Storthinge für den Termin vom 1. Juli 1873 bis 1. Juli 1874 vorgelegte Budgetentwurf zeigt eine Ge— sammtausgabe von 5,515, 000 Spezies, während die Einnahmen auf 5.365, 000 Spezies geschätzt werden. Der Unterschied, l50, 000 Spezies, wird mit den kontanten Mitteln der Staats kasse gedeckt. Außerdem ist eine außerordentliche Bewilligung zum Vertheidigungswesen, nämlich 202,666 Spezies vorgeschla— gen, welche Summe durch Veräußerung von Obligationen, die zu der im Jahre 1871 beschlossenen Staatsanleihe gehören, her— beigeschafft werden soll. Davon sind 65,000 Spezies zur An— schaffung neuer Gewehre und 70,000 Spezies zu Befestigungs— arbeiten bei Dröbaksund bestimmt.

Anläßlich der Mißtrauengadresse des norwegischen Storthing vom 15. Mai 1872 hat der König dem Thinge am 5. d. Mts. eine Mittheilung folgenden Inhalts gemacht:“

„Wir hegen die Hoffnung, daß die Frage wegen der Versamm⸗ lungszeit des Storthings eine Lösung finden wird, welche das Volk

und dessen Repräsentanten zufriedenstellt. Die Mitglieder des Staats—⸗

raths haben durch ihre ,, . in dieser Sache die Voraus⸗ setzungen, welche sich bei Einführung der jährlichen Storthinge geltend machten, vor Augen gehabt. Wenn die 4 beweist, daß ein Festhalten an diesen Vorausfetzungen einen ungünstigen Einfluß auf die

hätigkeit des Storthings ausüben, so halten Wir es für Unsere Pflicht eine veränderte Ordnung zu bestimmen oder zu ihrer Feststellung mitzuwirken. Die Frage wegen Theilnahme der Staatsräthe an den Verhandlungen des Storthings ist Gegenstand Unserer eingehendsten Betrachtung. Wir haben dieselbe von Unserem Vorgänger als Erb⸗ theih übernommen und Wir werden dieselbe nicht aus Unseren Ge— danken lassen. In treuer Liebe zur Freiheit des Volkes wollen Wir Unsere Pflicht, die Eigenthümlichkeiten der norwegischen Verfassung und die Bewegungen der Zeit in Betracht zu ziehen, erfüllen. Der richtige Zeit⸗=

Durchführung derselben ist und bleibt flels eine schwierige Aufgabe. Der Rath, welcher in dieser Sache Unserem verewigten Bruder von der Mehrzahl der Staatsrathmitglieder gegeben wurde, stand mit vielen früheren Beschlüssen des Storthings in Uebereinstimmung. Dieser Rath zielt nicht darauf hin, den Beschlüssen der Zukunft vorzugreifen, sondern die Sache einer genaueren Prüfung, auch rücksichtlich der freien Verfassungen und gewonnenen Erfahrungen anderer Länder, zu

unterziehen. Es ist Unser Wille, daß diese Prüfung mit Srgfalt und ohne Vorurtheile geschieht. Sie muß mit Zutrauen zu den Fähig— keiten und Kräften, welche die vorwärtsschreitende Aufklärung bietet und austheilt, aber auch zuglei änderung des Grundgesetzes nöthigen Behutsamkeit ausgeführt werden.“

Landtags⸗Angelegenheiten. Berlin, 14. Februar. In der gestrigen Sitzung des

von Oldenburg auszuführenden Bau einer Eisenbahn von Neue

Legations⸗Rath Jordan nach dem Referenten Abg. Dr. Glaser:

. Meine Herren! Der Herr Minister der Auswärtigen Angelegen⸗ heiten hat mich beauftragt, Ihnen die Grunde darzulegen, aus welchen er vom Standpunkte seines Ressorts aus lebhaftes Interesse daran zu nehmen hat, daß die vorliegende Positien des Etats der Eifenbahn— verwaltung die Genehmigung dieses Hohen Hauses findet. Da ich Ihnen in diesem Sinne also nachträglich noch einige Erläuterungen 9 dieser Geldforderung zu geben habe, die hier in Gestalt einer zudgetfrage auftritt, habe ich mir erlaubt, mich sogleich nach dem Vortrage des Herrn Referenten zum Worte zu melden.

Der erste Anknüpfungspunkt, welcher sich far die geschäftliche Mitwirkung des Ministers der Auswärtigen Angelegenheiten in diefer Eisenbahnfrage dargeboten hat, beruht auf dem Staatsvertrage, welchen die vormalige hannoversche Regierung am 16. November 1864 mit der Königlich niederländischen Regierung wegen Errichtung dieser Eifen— bahn abgeschlossen hat. Ich möchte mich für den Augenblick darauf beschränken, in Betreff dieses Vertrages nur wenige Punkte hervor— zuheben. Zunächst darf dieser Vertrag im Allgemeinen als unzweifel⸗ hafter Beweis dafür hingestellt werden, daß beide vertragschließende Regierungen, insbesondere auch die hannoversche Regierung, sich von der Nützlichkeit, oder, den damaligen Verhältniffen entfprechend, wohl richtiger gesagt, von der Nothwendigkeit der Herstellung dieser Eisenbahn⸗ verbindung vollkommen überzeugt hatten. Der Vertrag beruht akten— gemäß auf sehr langwierigen Vorverhandlungen zwischen beiden vertrag⸗ schließenden Regierungen, auf sehr eingehenden Erwägungen aller ein— schlagenden lokalen Interessen und lokalen Verhältniffe von Seiten der hannoverschen Behörden. Endlich erlaube ich mir noch hervorzuheben, daß über die Richtung dieser Bahn in diesem Vertrage vollftändig bin—⸗ dende Vereinbarungen getroffen worden sind. Wenn die niederländische Staatsregierung die in ihr Gebiet fallende Bahnstrecke auf Staats— kosten zu bauen sich ausdrücklich verpflichtete, die hannoversche Regie— rung dagegen nur die Verpflichtung übernahm, dem ersten Konzefsions« bewerber, welcher sich zur Herstellung der Bahn finden wurde, die Konzession zu ertheilen, so werde ich vielleicht Gelegenheit haben, auf die Bedeutung dieses letzteren hannoverschen Anerbtetens später noch näher zurückzukommen.

Indem nun die Königlich preußische Staatsregierung an die Auf— gabe heranzutreten hatte, die in diesem Vertrage der niederländischen Re— gierung gegenüber übernommenen Verpflichtungen zur Erfüllung zu bringen, konnte es keinem Zweifel unterliegen, daß für Preußen irgend eine Verpflichtung, Geldaufwendungen zur Ausführung dieses Unternehmens aus Staatsmitteln zu beschaffen, der niederländischen Regierung gegen⸗ über aus jenem Vertrage nicht vorlag. Dennoch schien es nach Lage der Verhältnisse eine ganz besondere Pflicht, darauf zu achten, daß dieser Vertrag sobald als möglich zur Ausführung gebracht würde, umsomehr, als es sich um wichtige Interessen des damals mit dem preußischen Staatsgebiete wieder vereinigten Ostfrieslands handelte.

Ich darf als bekannt voraussetzen die Bemühungen der Regierung, um diesem Landestheile die unter der vormaligen Landesregierung lange entbehrte, schon längst aber unentbehrlich gewordene Eisenbahnverbin⸗— dung von Westen nach Osten zuzuführen. In diesen Bemühungen war die Königliche Regierung in sofern von glücklichem Erfolge be— lohnt, als es sehr bald gelang, unter den neuen Verhältnissen die Großherzoglich oldenburgische Regierung zu bestimmen, daß sie in Fortsetzung ihrer Staatsbahn von Bremen nach Oldenburg nun auch die Herstellung der weiteren Bahn von Oldenburg bis nach Leer zum Anschlutz an die hannoxersche Westbahn auf eldenburgische Staats— kosten übernahm.

Bei den Verhandlungen, welche zum Abschluß eines Vertrages hierüber geführt haben, und bei denen ich persönlich mitzuwirken den Auftrag hatte, war dauernd und ich darf wohl sagen, beinahe bis zu dem Momente der Unterzeichnung von der oldenburgischen Regierung die Anforderung vertreten worden, daß die preußische Regierung ge— wissermaßen als Gegenleistung für das, was Oldenburg übernehmen wollte, die bindende Verpflichtung übernehmen sollte, nunmehr unverzüglich die Ausführung dieses schon in dem Vertrage mit den Viederlanden behandelten Anschlußprojektes zu garantiren? oder auf Staatskosten diese Bahn herzustellen.

Meine Herren! Nach der damaligen Lage der neuen Verhält—⸗ nisse konnte und wollte die Königliche Regierung auf ein folches neues Verpflichtungsmoment mindestens nicht sogleich eingehen, um—⸗ joweniger, als von allen Seiten Anforderungen auf dem— selben Gebiete an sie herantraten, welche sich bereits in hohem Maße als dringlich gestaltet hatten. Es wurde also dieser Anforderung der Großherzoglich oldenburgischen Regierung Widerstand entgegengesetzt, und es gelang, die Großherzogliche Regie⸗ rung zum Abschluß des Vertrages wegen der Eisenbahn von Leer nach Oldenburg auf der Grundlage der Ausführung auf oldenbur— gische Staatskosten dadurch zu bewegen, daß von Preußen, ohne Uebernahme einer bestimmten neuen Verpflichtung, im Schlußprotokoll vom 17. Januar 1867 nur die Zusicherung auch der Großherzoglich olden⸗ burgischen Regierung ertheilt wurde, das baldige Zustandekommen einer Eisenbahn von der preußisch⸗niederländischen Landesgrenze bei Neue Schanze zum Anschluß an die oldenburgische Eisenbahn khunlichst zu fördern. Diese Zusicherung konnte von der preußischen Regierung um so un— bedenklicher abgegeben werden, als dadurch nur das wiederholt wurde, wozu die preußische Regierung der niederländischen Regierung gegen über bereits verpflichtet war. Das Zustandekommen dieses Vertrages mit Oldenburg, meine Herren, war für die Betheiligung des Ministe— riums der Auswärtigen Angelegenheiten insofern von nicht unerheb— licher Bedeutung, als nunmehr die drei benachbarten Regierungen sich zu diesem Werke in dem Sinne vereinigt hatten, daß durch vertragsmä—⸗ ßige Urkunden das übeinstimmende Interesse aller drei Regierungen an dem Zustandekommen dieses Werkes konstatirt war, und mehr als das, die Verpflichtung, in einer oder der an⸗ deren Weise die Ausführung nach Möglichkeit zu fördern. Um so mehr lag auch Grund vor für das Auswärtige Ministerium, der ganzen weiteren Entwickelung, welche die Angelegenheit genommen it. Schritt für Schritt und soweit thunlich, unter thätiger Bethei⸗ igung zu folgen. Meine Herren! Es sind 6 Jahre her seitdem, und ich darf auch auf Grund der Akten des Ministeriums der Auswärti— gen Angelegenheiten bekräftigen, daß die Angelegenheit während dieses langen Zeitraums fast unausgesetzt, ja kaum mit einer Unterbrechung während des Krieges, der Gegenstand der lebhaftesten Sorge und der eingehendsten Erwägungen der Königlichen Staatsregierung gewesen ist, und zwar nach allen Richtungen, welche dabei in Betracht kommen. Ich möchte mir erlauben, aus dieser für die Entwicklung der Ange— legenheit höchst wichtigen Periode nur etnige Momente besonders hervorzuheben.

Zunächst kann es keinem Zweifel unterliegen, daß diese Angelegen⸗ heit nach diesem Zeitraum an und für sich eine ganz andere Bedentung gewonnen hat, als diejenige war, welche ihr beim Abschlusse des han⸗ noversch⸗niederländischen Vertrages beizumessen war. Damals, im Jahre 1864, wäre es gewiß schwer geworden den Nachweis anzutreten, daß es sich bei dieser Frage um irgend etwas Anderes, als um die Befriedigung kokaler Interessen handeln könnte. In welchem Maße sich die Sach- lage in dieser Beziehung verändert hat, davon kann man sich ganz einfach überzeugen, wenn man eine Eisenbahnkarte der damaligen

Zeit mit der heutigen Karte vergleicht. Man kommt dabei zu einem überraschenden Resultate. Denn die Bahn, welche jetzt erganzt werden

mit der bei jeder beabsichtigten Ver⸗

Hauses der Abgeordneten erklärte in der Diskussion über die Seitens der Staatsregierung beantragte Subvention zu dem

soll durch die Ausfüllung der kleinen Lücke von Ihrhove nach Neu⸗

Schanze, erscheint auf der heutigen Eifenbahnkarte von allen durchge⸗ henden großen Linien insofern als die auffallendste, als sie in Anfe⸗ hung einer direkten Verbindung von Berlin aus nach den Niederlan⸗ den, speziell nach Harlingen, fast der idealen direkten Luftlinie sich

nähert, während also die Bedeutung der Ausfüllung dieser Lücke erheblich erweitert hat und die erhöhte Sorge der Königlichen Staats⸗ regierung in Anspruch nehmen mußte, trat allerdings auf der anderen Seite hervor, daß die Schwierigkeiten, diese kleine fehlende Lücke im Wege der Privatunternehmung auszufüllen, nahezu unübersteiglich geworden

waren. Dies hatte seinen Grund eben in der eigenthümlichen Konfi—⸗ guration der Besitz⸗ und Betriebsverhältnisse der benachbarten Eifen- bahnen. Es handelt sich überhaupt nur! um eine Strecke von zwei

Meilen, die mit verhältnißmäßig fehr bedeutenden Kosten hergestellt wer⸗ Schanze nach Ihrhove der Regierungs-Kommissar Geheimer lb ir *. t

den muß, für die sich deshalb irgend ein Privatunternehmer, ohne Staats- Subvention, nicht finden möchte. Namentlich in Folge des Abschlusses des Vertrages mit Oldenburg vom Jahre 1867, war zwar in allen betheiligten Landestheilen eine Agitation hervorgetreten, um das Zustandekommen dieser Bahn, wenn irgend möglich, zu fördern; aber fie ermattete, nachdem sich ehen als Resultat herausgestellt hatte, daß ohne Sub= vention die Sache nicht zu Stande zu bringen wäre. Es konnte der Königlichen Staatsregierung unter diesen Umständen nur in hohem Grade erwünscht sein, daß von Seiten der beiden mitbetheillgten Ne— gierungen die Neigung hervortrat, sich mit der preußischen Regierung zu vereinigen, um durch gemeinsame bekuniäre Opfer endlich die Aus—⸗ führung dieses Werkes zu sichern. Die Anerbietungen, welche von der nieder⸗ landischen und von der. oldenburgischen Reg ierung gemacht wurden, und die als ganz unzweifelhafte pekuniäre Opfer beider Staaten sich Hharakterisiren, sind dem Hohen Haufe bekannt. Unter Fiesen Um; ständen aber, meine Herren, muß es auch für das Auswärtige Mini— sterium im hohen Grade wünschenswerth sein, daß bei dieser Lage der Sache nach so langem Aufenthalt derselben die preußifche Regie⸗ rung ihre Hand nicht von der Sache abziehe, sondern daß sie vielmehr im gemeinsamen Zusammenwirken mit den beiden benachbarten Re— gierungen, mit denen sie ohnehin auf dem Gebiete der Verkehrseinrich— tungen und Verkehrsbeziehungen in so vielfacher Beziehung steht, diese. Ziel zu erreichen strekt. Auch in den letzken' Jahren hat die Angelegenheit noch einen bedeutenden Aufschub dadurch gefunden, daß Bedenken auftauchten, welche im Interesse der Emshäfen noch 1 gemacht werden von Seiten der zunächst betheiligten

; urger, Diese Bedenken sind aber von der Staatsregierung nach allen Richtungen Lin aufs sorgfältigste erwogen. Dhne kan der Lösung der technischen Fragen sich betheiligen zu könnens, ift der Herr Minister der Auswärtigen Angelegenheiten der Ansicht, daß die tech⸗ nischen Schwierigkeiten, welche obwalten mögen, zu überwinden sein werden, und daß es gelingen wird, jeder Beschädigung der Schiff— éehrteinteressen vorzubeugen. Die Sorgfältigkeit? dieser Trwaͤ— gung, meine Herren, hat bereits ein nicht unerhebliches Opfer erfordert, denn es kann keinem Zweifel unterliegen, daß wenn diese Bahn, was nach den sonstigen Vorausfetzungen wohl mög! lich gewesen wäre, während des Krieges bereits zur Verfügung gestan— den hätte, dann dem allgemeinen deu schen Handelsverkehr manche recht empfindliche Nachtheile hätten erspart werden können. Auch von diesem Fesichtspunkte aus, meine Herren, den ich nur in seiner historischen Vergangenheit andeuten wollte, glaubt der Herr Minister der Ausiär= tigen Angelegenheiten, werde diefe Bewilligung von Ihnen nicht verfagt werden. ö . Allgemeinen erlaube ich mir, mich dahin zu resumiren, daß in der Bewilligung dieser Positlon, durch wesche ein für die Verkehrs⸗ interessen des Landes offenbar grotzen Nutzen bringendes Unternehmen gefördert werden wird, gleickzeitig auch dem Minister der Auswärtigen Angelegenheiten in gewünschter Weise die Mittel geboten werden, um die nachbarlichen Verkehrsbeziehungen zu den befreundeten auswärtigen Regierungen zu pflegen und zu mehren. Im Auftrage des Herrn Mi— nisters der Auswärtigen Angelegenheiten bitte ich Sie, bewilligen Sie diese Forderung.

Bei der Diskussion des Etats für Handel, Gewerbe und Bauwesen antwortete der Regierungs⸗Kommissar Ministerial⸗ Direktor Mo ser auf eine Anfrage des Abg. Karsten (Walden— burg) in Betreff der Aufhebung des für die Hoffmannschen Ring⸗ öfen ertheilten Patents:

Melne Herren! Sie können sich wohl denken, daß ich auf diese Anfrage nicht vorbereitet gewesen bin; denn ich habe nicht erwarten können, daß sie bei Gelegenheit der Berathung des Budgets des Handels⸗Ministeriums gestellt werden würde.

Die Anfrage geht dahin, ob der Herr Minister für Handel, bevor er das Hoffmannsche Patent aufgehoben hat, das Plenum der technischen Deputation für Gewerbe befragt habe, oder ob er sich lediglich auf das Gutachten des Rer = ten, als welchen der Herr Vorredner den Professor Weber gem It, verlasse habe. Meine Herren, die Antwort darauf ist ei : das Plenum der technischen Deputa— tion für Gewerbe ist orden und hat sich einstimmig für die Aufhebung des Paten Der Professor Weber ist gar nicht Referent in der Sache ondern zwei andere Mitglieder der technischen Deputation sins Referenten gewesen.

Meine Herren! Ich könnte damit, meine Beantwortung wohl schließen, denn die Ausführungen des Herrn Vorredners stüßzen sich lediglich auf die Vernachlässigung, die der Herr Minister für Handel begangen haben soll; aber ich bitte mir noch einige wenig? Woͤrte zu gestatten. Die Patent⸗Gesetzgebung beruht in Europa auf verschiede⸗ nen Systemen, auf dem Systeme der Anmeldung und auf dem Sy⸗ steme der Vorprüfung. Die meisten Staaten haben das erste System adop— tirt, Preußen und einige wenige andere Staaten, prüfen dagegen die Anträge auf Ertheilung von Patenten, bevor sie ein solches ertheilen in Bezug auf die Neuheit und Eigenthümlichkeit der Erfindung.

Es ist nicht meine Absicht, hier auf die Vorzüge des einen oder andern Systems einzugehen, nur das gestatte ich mir zu bemerken:

Wenn in den Staaten, die das Anmeldesystem adoptirt haben ein Patent aufgehoben werden soll, so geschieht das durch den Richter! Es kann zu einer solchen Aufhebung des Patentes auf verschiedene Weise kommen; einmal kann in das Patent eingegriffen worden sein und es kann von dem Verklagten der Einwand gemacht werden, die Erfindung sei nicht neu und eigenthümlich, Und in Folge dessen das Patent hinfällig werden, oder es kann qufris ex populo kommen und zu der Regierung sagen: „Du hast ein Brevet oder ein Patent ertheilt, Du hast Dich aber in den Voraussetzugen geirrt, es liegt diesem Patente keine neue Erfindung zu Grunde.“ Dann wird in diesen Staaten vor dem Richter geklagt, und der Richter hebt das Patent auf, oder er weist den Antragfteller zurück. Sehr natürlich meine Herren! Die Verwaltungsbehbrde hat mit der ganzen Sache in diesen Staaten gar nichts zu thun. Bei uns, in Preußen, ist ein anderes Verfahren. Wenn ein Gesuch eingeht auf Ertheilung eines Patents, so wird dieses Gesuch der technischen Deputation für Gewerbe zugefertigt; die technische Deputation für Gewerbe prüft, ich sage hier absichtlich so gut, wie fie es kann, bei dem Aufschwung, den die Industrie genommen hat und bei der Groß⸗ artigkeit der technischen Literatur ist das mit sehr großen Schwierig- keiten verknüpft das Gesuch in Bezug auf seine Neuheit, erstattet einen Bericht an den Herrn Minister, und der Herr Minister ertheilt das Patent, oder versagt es. Nun, meine Herren, daß es doch auch bei uns in Preußen einen Weg geben muß, ein Patent aus der Welt zu schaffen, wenn die technische Deputation für Gewerbe sich eirrt hat, wenn sie Etwas übersehen hat, das ist klar, und da besteht 6 uns seit vielen Jahren die Praxis, daß, wenn Jemand sich durch die Patent⸗-Ertheilung beschwert fühlt in vorliegẽndem Falle sind es ein Herr Viktor. und eine. Anzahl von Betheiligten, 36 bis 40 Grundbesitzern gewesen er bein Mintster den Antrag stellt eine Untersuchung zu veranlassen, und wenn er findet, daß das Patent irrthümlicher Weise ertheilt fei, das Patent aufzuheben. Das muß natürlich bei uns, in Preußen, der Minister thun, der das Patent ertheilt hat, nicht der Richter. Im vorliegen. den Falle war, wie gesagt, der Antrag gestellt worden, der Heir Mi⸗ nister veranlgßte eine Enquete, fragte die technische Deputation für

Gewerbe, beauftragte die Regierung in Frankfurt unter Zu⸗