1873 / 42 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 15 Feb 1873 18:00:01 GMT) scan diff

Hannover, 14. Febrnar. Die seither dem Regierungs— Präsidenten von Leipziger obgelegene Stellvertretung des Ober- Präsidenten der Provinz Hannover in Abwesenheits- und Be⸗ hinderungsfällen ist einstweilen dem Landdrosten von Boetticher

hier übertragen worden.

Sachsen. Dres den, 13. Februnr. Die Zweite Kam⸗ mer trat heute zu einer kurzen Sitzung zusammen. Unter den Registrandeneingängen befand sich ein Königliches Dekret, durch welches das auf den abgeänderten Etat des evangelisch⸗luthe⸗ rischen Landes⸗Konsistoriums bezügliche Dekret zurückgezogen wird; die Zurückziehung ist damit motivirt, daß es nicht thunlich sein werde, die genannte Behörde noch im Jahre 1873 ins Leben treten zu lassen. Die Kammer beschloß, die fragliche Etatsange⸗ legenheit durch dieses Dekret als erledigt zu erachten. Die in den 3 beider Kammern, betreffs des Publikationsgesetzes zu dem Kirchengesetze über die Errichtung des erangelisch-Uuthe⸗ rischen Landes. Konfistoriums übrig gebliebene Differenz war der erste Gegenstand, der die Kammer beschäftigte. Die Zweite Kam⸗ mer hatte einen Antrag angenommen, der Regierung zu erklären, daß die von derselben mit der Synode zu treffende Verein⸗ barung über die Art der kirchlichen Aufsichtführung über den Religionsunterricht der Ständeversammlung

ur Genehmigung vorgelegt werden müsse. Die Erste Kammer

2 diesen Antrag k und statt dessen beschlossen, das Ersuchen an die Regierung zu richten, den Ständen die der Sy⸗ node zu machende Vorlage zur Kenntniß zu bringen. Die 1. Deputation (Referent: Abg. Dr. Biedermann) rieth der Kam⸗ mer an, vor der Hand bei ihrem Beschlusse stehen zu bleiben. Dieser Antrag rief eine Debatte hervor, an der sich Abg. v. Zahn gegen, Abg. Krause und der Referent für denselben wiederholt betheiligten und welche den beiden Erstgenannten namentlich Ge⸗ legenheit bot, über die staatsrechtliche Stellung der Minister in Evangelicis, ihr Verhältniß zum Gesammt⸗Ministerium und die Natur der ihnen anvertrauten Kirchengewalt entgegengesetzte Auffassungen zu entwickeln. Die Kammer hielt ihren Beschluß gegen 8 Stimmen aufrecht. Sodann erledigte die Kammer zwei Petitionen. Nächste Sitzung Montag.

14. Februar. Die Erste Kam mer hielt heute Mittag eine kurze Sitzung, welcher die Staats⸗Minister Frhr. v. Friesen und v. Nostitz⸗Wallwitz und die Geheimen Regierungs⸗Räthe v. Mangoldt und Schmaltz beiwohnen. Se. Königliche Ho⸗ heit der Kronprinz referirte über die Resultate des me en, , verfahrens, betreffs des Oehmichenschen Antrags wegen Erhö⸗ hung der für CEhausseebauten u. f. w. ins außerordentliche Budget eingestellten Summe. Die Deputationen haben sich dahin geeinigt, ihren Kammern vorzuschlagen, den Beschluß der Ersten Kammer: die Regierung zu ersuchen, Pos. 9 des außer⸗ ordentlichen Budgets beim nächsten Landtag insoweit zu erhö⸗ hen, als es die vorhandenen technischen 2c. Kräfte gestatten, an⸗ zunehmen, bez. bei demselben stehen zu bleiben. Ohne Debatte beschloß die Kammer, bei 3. früheren Beschlusse stehen zu bleiben. Bei der Berathung über die Resultate des Verei⸗

nigungsverfahrens hinsichtlich des Entwurfes einer revidirten

Städte⸗Ordnung in der letzten Sitzung war von der Kammer der Beschluß gefaßt worden, den 5. 8 nach dem Entwurfe anzunehmen. In der Zweiten Kammer hatte dieser Beschluß zu Zweifeln über seinen Sinn Anlaß gegeben. Ueber diesen Zwischenfall wurde von der außerordentlichen Deputation für die Srganisationsgesetze durch den Referenten Bürgermeister Hennig ein Nachbericht erstattet und die Kammer nahm ohne Debatte den Deputationsantrag an, jenen Beschluß dahin zu erläutern, daß durch denselben §. 8 der revidirten Städte⸗Ord⸗ nung übrigens in der bereits in dem früheren Stadium der Berathung von den Kammern vereinbarten Fassung und nur mit der Herstellung der damals von der Ersten Kammer abge⸗ lehnten Worte des Entwurfs: „nach Gehör des Kreisausschusses“ angenommen worden sei. Für die 2. Deputation referirte Herr von Böhlau über das Ergebniß des Vereinigungsverfahrens hinsichtlich des von der Zweiten Kammer angenommenen, von der Ersten abgelehnten Antrags auf gesetzliche Regelung der Stellung der Ober⸗Rechnungskammer zu Regierung und Ständen. Der Finanz⸗Minister hat in der Vereinigungs⸗Deputation erklärt: er werde sich weder für noch gegen den Antrag verwenden. Der hierauf formulirte Vereinigungsvorschlag:

die Regierung zu ersuchen, in Erwägung zu ziehen, ob und

inwieweit die Befugnisse der Ober⸗Rechnungskammer und ihr

Verhältniß zur Regierung und zur Ständeversammlung, sowie

die Rechte der letztern zegenüber der Ober⸗Rechnungskammer ge⸗=

setzlich näher zu bestimmen seien und dem nächsten Landtage

eine Vorlage darüber zu machen,“ wurde von der Kammer ohne Debatte gegen 1 Stimme ange⸗ nommen. Schließlich beschloß die Kammer, auf durch Kammer⸗ herrn v. Burgk und Bürgermeister Martini Namens der 4. De⸗ putation erstattete mündliche Vorträge, hinsichtlich der Petition Marschners in Dresden um Aufhebung der Beschränkungen der Concertmusiten während der geschlossenen Zeiten, bei ihrem frü⸗ hern Beschlusse, „die Regierung zu ersuchen, die Verordnungen vom 21. Oktober 1843 und 25. Oktober 1848 einer Abänderung zu unterziehen,“ stehen zu bleiben; die Beschwerde des Ady.

Bleyl in Ehemnitz, wegen der Erhebung katholischer Kirchen steuern für katholische Ehefrauen von deren protestantischen Ehemännern

der Regierung zur Berücksichtigung zu überweisen. Beide Be⸗

schlüsse wurden ebenfalls auf Grund stattgehabten Vereinigungs⸗ verfahrens und ohne Debatte gefaßt. Nächste Sitzung Montag.

Stuttgart,. 13. Februar. Das heutige Bulletin über das Befinden der Königin⸗Mutter lautet: „Die Nacht verlief sehr unruhig, gab zu ernsten Besorgnissen

Württemberg.

Veranlassung; später einige Stunden Schlaf, Dr. Gäectner.“

Wie der „St.⸗2l. f. W.“ meldet, hat die von der Kammer der Abgeordneten gewählte Kommission für Begutachtung des juüngst eingebrachten Gesetzesentwurfs, betreffend die Bestreitung

erordentliche Militärbedürfnisse, bereits zwei Sitzungen gehalten, in welchen die einschlagenden staats⸗ rechtlichen und finanziellen Fragen einer vorläufigen Besprechung unterworfen wurden. Zur naͤchsten Kommissions⸗Sitzung sind die Minister von Mittnacht und von Suckow behufs mündlicher

des Aufwands für au

Erörterung einzelner zweifelhafter Fragen eingeladen worden.

Baden. Karlsruhe, 11. Februar. Anwesenheit der Großherzogin,

die Eröffnung des vierten von diesem Vereine im Einverständ⸗ nisse mit dem Großherzogl. Oberschulrath veranstalteten Unter⸗ richtskurses zur Ausbildung von Arbeitslehrerinnen statt.

8 hat mittelst Allerhöchster Entschließung vom J. d. Mts, den Staatsrath Arnold von Biegeleben unter Anerkennung seiner treu geleisteten und ersprießlichen Dienste auf sein Nachsuchen in den Rahestand versetzt.

zweiten Kammer der Skände einen Gesetzesentwurf über einige weitere Abänderungen und Ergänzungen des bestehenden Ge—⸗— werbesteuertarifs vorgelegt.

teralsteuer betr., hat der Ausschuß der Zweiten Kammer durch den Abg. Metz einen Bericht erstattet, in dem er beantragt, dem Antrage des Abg. Welcker gemäß die Großherzogl. Regie⸗ rung zu ersuchen, eine Revision der Kollateralsteuergesetzgebung zur Herstellung gesetzlicher Einheit und Beseitigung der hervor— getretenen Mängel baldgeneigtest vornehmen und desfallsige Ge⸗ setzes vorlage ständischer Beschlußfassung unterbreiten zu wollen.

hat über den Antrag der Abgeordneten Ellenberger und Wadsack, die Errichtung einer Landes⸗Kreditanstalt betreffend,

dur welcher einen früheren des Abgeordneten Kraft auf dem XX. Land⸗

tage wieder aufgriff, lautet:

Landes⸗Kreditanstalt, durch welche Gemeinden und Privaten zur För⸗ derung gemeinnütziger Zwecke und der Lundeswohlfahrt. Kapitalien zu

können, Bedacht zu nehmen,

Gestern fand in sowie der Prinzessin

essen. Darmstadt, 14. Februar. Der Großherzog

Das Großherzogliche Ministerium der Finanzen hat der

Ueber den Antrag des Abgeordneten Welcker, die Kolla⸗

Der erste Ausschuß der Zweiten Kammer der Stände

den Abgeordneten Welcker Bericht erstattet. Der Antrag,

die Kammer wolle Gr. Regierung ersuchen, auf Errichtung einer

geringen Zinsen und gegen Abtragung mittelst Annuitäten erhalten

und seine Motive weisen besonders auf die durch die fran⸗ zösische Kriegsentschädigung disponibel werdenden Mittel hin. Die Gr. Regierung hat zu dem Antrag folgende Erklärung abgegeben:

„In dem von den Herren Antragstellern reproduzirten Antrgg des vormaligen Abgeordneten Herrn Kraft, ist als Anlaß und als Mittel zu der von ihm gewünschten Einrichtung Bezug senommen ö. die aus der französischen Kriegsentschädigung dem Großherzogthum dem— nächst zufließenden, zu den gewöhnlichen Bedüfnissen der Hauptstaats⸗ kasse nicht erforderlichen Summen. Nun ist aber zur Zeit noch in keiner Weise gewiß, welche Höhe diese Summen erreichen werden, und es läßt sich daher dermalen über die Verwendung dieser Mittel mit einiger Sicherheit ö nichts bestimmen. Im Uebrigen würde die Regierung die Verwendung überschüssiger Mittel, wenn sie sich dem⸗ nächst in genügendem Umfang ergeben sollten, zu dem von den Herren Antragstellern bezeichneten Zwecke in hohem Grade wünschenswerth erachten, wie denn auch seither schon in einzelnen Fällen die Darleihung disponibler Staatsmittel zu, niedrigem Zins— fuß und gegen Rückzahlung in Annuitäten behufs der Förderung gemeinnütziger öffentlicher Zwecke im Cinvernehmen zwischen Regierung und Ständen gewährt worden ist und künftig gewährt werden kann. Der Gründung eines bleibenden Fonds zu solchen Dar⸗ lehen und den Modalitäten der Ausführung wird aber erst dann näher getreten werden können, wenn sich die Größe der dazu verfügbaren Mittel und damit auch der Umfang der aus der Verwaltung derselben erwachsenden Geschäfte übersehen läßt. Zur Zeit glaubt daher die . das einstweilige Beruhenlassen des Antrags empfehlen zu ollen.“ Unter diesen Verhältnissen will der Ausschuß davon absehen, auf eine nähere Pruͤfuug der durch die zu errichtende Anstalt zu verfolgenden Zwecke, jetzt schon einzugehen. Er ist übrigens ganz damit einverstanden, daß die Errichtung einer Landes⸗ Kreditanstalt von wesentlichem Nutzeu sein könnte und beantragt: verehrliche Kammer wolle an Gr. Regierung das Exsuchen richten, dieselbe wolle, nachdem die durch die französischen Kriegs-Entschä— digungsgelder entstehenden Ueberschüfse f e f, und über deren Verwendung Beschlüsse zu fassen sind, auch die Frage über Er—⸗ richtung einer Landes-Kreditanstaltn nähere Erwägung ziehen und deshalb den Ständen Vorlage machen.

Braunschweig, 12. Februar. In der heutigen Sitzung der Landes versammlung wurden zunächst mehrere Petitionen berathen und darauf in die Diskussion des Gesetz⸗Entwurfes: Abänderungen des Gesetzes über die Erhebung der allgemeinen Grundsteuer vom 24. August 1849 und die Einführung der all⸗ gemeinen Grundsteuer in der Stadt Braunschweig betreffend, ein⸗ getreten. Herzogliches Staats⸗Ministerium hat auf Anlaß des von der letzten Landesversammlung in dem Schreiben vom 6. Mai v. J. an die Landesregierung gerichteten Ersuchens die Frage ob zur Einführung der allgemeinen Grundsteuer in der Stadt Braunschweig zu schreiten sei, nach vorgängiger Begut⸗— achtung durch die Herzogl. Zoll⸗ und Steuer⸗Direktion, das Her⸗ zogl. Steuer⸗Kollegium und den Stadtmagistrat hierselbst der Er⸗ wägung unterzogen, aus welcher der vorliegende Entwurf eines Ge⸗ setzes, betreffend Abänderungen des Gesetzes über die Erhebung der allgemeinen Grundsteuer vom 24. August 1849 und die Einführung der Grundsteuer in der Stadt Braunschweig, her⸗ vorgegangen ist. Die Beseitigung der indirekten Abgaben in der Stadt Braunschweig hat das Herzogliche Staats⸗Ministerium als zeitgemäß und wünschenswerth erachten müssen, weil die Aceise⸗ Schranken einer zweckmäßigen Erweiterung der Stadt hindernd in den Weg treten, die Steuererhebung seit dem Hinauswachsen der Stadt über die äußeren Umfluthgräben eine unsichere und schwierige geworden ist, so daß auch bei verbesserten und kost⸗ spieligeren Kontrolle⸗Einrichtungen zahlreiche Defrauden nicht wer⸗ den vermieden werden können, und weil es hofft, daß die freie Konkurrenz der in den benachbarten Ortschaften Braunschweigs wohnenden, billiger arbeitenden Bäcker und Fleischer namentlich dem minder begüterten Theile der städtischen Bevölkerung zu Statten kommen werde. Die Kommission für innere Angelegenheiten hat sich mit dieser Ansicht sowohl aus den vom Herzoglichen Staats- Ministerium angeführten, als auch aus den bei der Verhand⸗ lung dieser Frage auf dem vorigen Landtage hervorgehobenen Gründen umsomehr einverstanden erklärt, als inzwischen auch die Stadtverordnetenversammlung in Braunschweig sich für die Aufhebung der seitherigen städtischen indirekten Abgaben aus⸗ gesprochen hat. Die Schlußbestimmung lautet nach dem von der Versamm⸗

lung angenommenen Antrage der Kommission: „Der Zeitpunkt, von welchem an die Erhebung der Grundsteuer nach den Be⸗ stimmungen dieses Gesetzes erfolgen soll, wird von Herzoglicher Landesregierung durch Verordnung bekannt gemacht. Von diesem Zeitpunkte an verlieren die dem vorliegenden Gesetze widerstreitenden Bestimmungen des Gesetzes Nr. 33 vom 24. August 1859 ihre Kraft.“ Der Gesetzentwurf wurde mit unwesentlichen Aenderungen angenommen.

Schwarzburg⸗Rnudolstadt. Ru dolstadt, 13. Februar.

Staatshaushaltung günstiger gestalten sollten, eine suecesswe Aufbesserung sämmtlicher Gehälter eintreten zu lassen. Der Etat für die nächste Finanzperiode hat nämlich nur einen Ueberschuß von 13 14,000 Fl. gegeben. Außerdem hat der Landtag der Fürstlichen Regierung eine Subventionssumme von 175,000 Thlr. für die Erfurt⸗Hofer Bahn bewilligt, seine Zustimmung gegeben, daß zur gelegenen Zeit Stammaktien der projektirten Schwarza⸗ Bahn bis zu 300,000 Thlr. übernommen werden, und den An⸗ trag, zum Zwecke einer Subventionsbewilligung für eine Franken⸗ hausen berührende Landtag zu berufen, angenommen.

einen außerordentlichen

Bahnverbindung

Neuß. Gera, 14. Februar. Vom 3. oder 10. März ab

wird hier für die Dauer von drei Wochen die Session des Ge⸗ schwornengerichts des ersten thüringischen Appellations⸗ gerichtskreises abgehalten.

Elsaß⸗Lothringen. Straßburg, 12. Februar. Die

Antwort des Reichskanzlers Fürsten von Bismarck auf das Ge⸗ such des hiesigen Gemeinderaths in der Schulsprachenfrage lautet folgendermaßen:

„An den Herrn Bürgermeister von Straßburg. „Berlin, den 25. Januar 1873.

„Die Vorstellung, welche Sie, Herr Bürgermeister, im Namen

des Gemeinderaths von Straßburg unterm 31. Dezember v. J. an mich gerichtet, und in welcher Sie den Antrag französische Sprache in allen Klassen der Gemein de⸗Elementarschulen als Unterrichtsgegenstand einführen zu dürfen, ist geprüft worden.

gestellt haben, die

„Wenn ich auch die sachlichen Erwägungen würdige, von denen die

Vertreter der Stadt bei Stellung des Antrags sich haben leiten lassen, so habe ich doch aus den von Ihnen angeführten Gründen die Ueber⸗ zeugung nicht gewinnen können, daß die Verfügung der Bezirksschul⸗ behörde, gegen welche der Antrag gerichtet ist, unherechtigt oder un⸗ zweckmäßig sei. Ich theile die Ansicht, daß die Erlernung mehrerer Sprachen neben einander nicht Aufgabe der Volksschule ist. und daß es vom erziehlichen Standpunkte richtiger ist, die in der Volksschule , Kinder mit dem c Gebrauch einer Sprache in Rede un

rerer Sprachen ,,, ,, nicht abzuwendenden Gefahr auszu⸗ setzen, daß sie keine der

rift auszurüsten, als sie der bei gleichzeitiger Erlernung meh—

eiden sich vollig und richtig zu eigen machen. „Die Klassen der Bevölkerung in Straßburg, welche die Erler⸗

nung der französischen Sprache für ihre Kinder wegen des Verkehrs mit Frankreich als nothwendig erachten, finden dazu in den höheren Unterrichtsanstalten ausreichende Gelegenheit; sie werden in der Regel

auch die Mittel besitzen, ihre Kinder diese Anstalten besuchen und

sie über das Alter hinaus unterrichten zu lassen, mit welchem die Volksschule den Unterricht abschließt. v der französischen Grenze in den an Deutschland grenzenden nirgends in den Primärschulen die deutsche Sprache gelehrt, woraus sich ableiten läßt, daß das Bedürfniß des gegenseitigen Verkehrs die

Sovpiel bekannt, wird . ezirken

Erlernung der Sprache des Nachbarlandes in jenen Schulen nicht

erheischt.

„Es würde aus diesen Gründen nicht wohlgethan sein, die auf einer richtigen Erwägung beruhende Verfügung der Bezirks Schul⸗ behörde abzuändern und vermag ich daher dem darauf zielenden

Antrage nicht Statt zu geben. : Der Reichskanzler: von Bismarck.“

Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 13. Februar. Das Herrenhaus hielt heute in Anwesenheit des gesammten Mi⸗ nisteriums eine außerordentliche Sitzung, um der Trauer über den Todesfall in der Kaiserlichen Familie Ausdruck zu verleihen, und ermächtigte das Präsidium, das Beileid des Hauses an Allerhöchster Stelle in geeigneter Weise kund zu geben.

Der Finanz ausschuß nahm den Gesetzentwurf, be⸗ treffend den Nachtragskredit für die Weltausstellung, desgleichen eine diesbezügliche Resolution an, worin das Bedauern über die bedeutende Ueberschreitung des für die Weltausstellung bewilligten Kredits ausgesprochen wird. Die Regierungs⸗ vorlage bezüglich des Donau⸗Oderkanals wurde von dem betreffenden Ausschusse mit der Abänderung angenommen, daß der Regierung bei der Bestimmung des Anlagekapitals nnd der Fixirung des Effektenkurses ein Einfluß gewährt und ein Maxi⸗ maltarif in das Gesetz aufgenommen werde. Aus dem Gesetzentwurf, betreffend die Errichtung eines Verwaltungs-Gerichtshofes, den die Regierung in einer der nächsten Sitzungen des Abgeordnetenhauses einzubringen ge⸗ denkt, theilt die Prager 3.“ die wesentlichen Bestimmungen mit, denen wir Folgendes entnehmen: .

Der Verwaltungs⸗Gerichtshof hat in allen Fällen zu erkennen, in denen Jemand durch eine gesetzwidrige Entscheidung oder Verfügung einer Verwaltungsbehörde in seinen Rechten verletzt zu sein behauptet. Die Verwaltungsbehörden, gegen deren Entscheidungen oder Verfügun⸗ gen bei dem Verwaltungs⸗-Gerichtshofe Beschwerde erhoben werden kann, sind sowohl die Organe der Staatsverwaltung als die Organe der Landes⸗, Bezirks⸗ und Gemeindeverwaltung. ;

Von der Zuständigkeit des Verwaltungs-Gexichtshofes sind aus—⸗ geschlossen: a. Angelegenheiten, welche auf den ordentlichen Rechtsweg gehören; b. Angelegenheiten, welche nach dem Staatsgrundgesetze vom 21. Dezember 1867 zur Kompetenz des Reichsgerichtes gehören; e. Angelegenheiten, in denen die Verwaltungsbehörden nach freiem Ermessen vorzugehen berechtigt sind; 4. Angelegenheiten, welche nich Maßgabe des Gesetzes vom 21. Dezember 1867 in beiden Reichshälften gemeinsam verwaltet werden; 2. An⸗ gelegenheiten, welche nach Maßgabe des Gesetzes vom 21. Dezember 1365 in beiden Reichshälften nach gleichen Grundsätzen verwaltet werden, dafern die angefochtene Entscheidung oder Verfügung kraft gesetzlicher Vorschrift im Einvernehmen mit einer gemeinsamen Ver— walkungsbehörde oder einer Verwaltungsbehörde der anderen Reichs⸗ hälfte getroffen worden ist oder auf einer im gleichen Wege verein⸗ barten Verordnung beruht; f. Angelegenheiten, welche sich, auf, die Besetzung öffentlicher Aemter und Dienste beziehen; g. Disziplinar— Angelegenheiten; h. Beschwerden gegen administrative Entscheidungen, welche in letzter Instanz vom Obersten Gerichtshofe, sowie gegen Ent⸗ scheidungen, welche von einer aus Verwaltungsbeamten und Richtern zufammengesetzten Instanz geschöpft worden sind; i. Beschwerden gegen Entscheidungen und Verfügungen der Steuer⸗-Einschätzungs⸗Kommissionen.

Der Verwaltungs⸗Gerichtshof hat nur auf Anrufung der Par⸗ teien vorzugehen. Die Beschwerde kann bei dem Verwaltungs⸗Gerichts⸗ hofe erst erhoben werden, wenn die Angelegenheit im administrativen Wege ausgetragen ist. ö . ö

Findet der Verwaltungs⸗Gerichtshof die Beschwerde gegründet, so hat er die angefochtene Entscheidung oder Verfügung unter Angabe der Gründe als gesetzwidrig aufzuheben. Die Verwaltungsbehörden sind verpflichtet, in der Sache die weiteren Verfügungen zu treffen, wobei sie an 33 1 ö far Verwaltungs⸗Gerichtshofes ausgesprochene Rechtsansicht gebunden sind. . .

r , des Rechtes, die Giltigkeit von Gesetzen und Verord⸗ nungen zu . steht der Verwaltungs⸗Gerichtshof den ordentlichen Gerichten gleich. . ö. .

Ueber Kompetenz⸗Streitigkeiten zwischen dem Verwaltungs⸗Ge⸗ richtshofe und den ordentlichen Gerichten entscheidet das Rei . Kompetenz⸗Streitigkeiten zwischen dem Verwaltnngs⸗Gerichtshofe und dem Reichsgerichte sind in einem aus je drei Mitgliedern beider Ge⸗ richtshöfe zusammengesetzten Senate zu entscheiden, dessen Vorsitz der g des Obersten Gerichtshofes oder sein Stellvertreter führt.

as Verfahren vor diesem Senate wird durch eine Verordnung ge⸗

regelt ö . . Der Verwaltungs⸗Gerichtshof besteht aus einem Präsidenten, des⸗

Der Landtag 5 der Fürstlichen Regierung die Ermächtigung ertheilt, die Gehälter der Beamten bis zu 500 Thlr. um

Wilhelm im Vereinslokal des Badischen Frauenvereins hier

123 Prozent zu erhöhen und, sobald sich die Ueberschüsse in der

sen Stellvertreter und der erforderlichen Anzahl von Räthen. Der

Diensft bei dem Verwaltangs⸗-Gerichtshofe ist ein besoldetes Staats— Amt. Die Mitglieder des Verwaltungs ⸗Gerichtshofes werden auf Vorschlag des Ministerrathes vom Kaiser ernannt. Die Mitglieder des Verwaltungs- Gerichtshofes sind im Allgemeinen nach den für rich⸗ terliche Beamte bestehenden Vorschriften zu behandeln Der Verwal—= tungs ⸗Gerichtshof verhandelt und entscheidet regelmãßig in Senaten von vier Räthen und einem Vorsitzenden. Die Berufung an den Verwastungs— Gerichtshof hat keine aufschiebende Wirkung. Die Erkenntnisse des Verwaltungs⸗-Gerichtshofes werden mit absoluter Stimmenmehrheit

geschõpft.

14. Februar. (W. T. B.) Freiherr von Pretis-Eagnoda, erklaͤrte in der heutigen Sitzung der Fraktion der Verfassungstreuen aus Veranlassung eines von dem Abgeordneten Roser gestellten Antrages auf CGin⸗ führung einer Börsensteuer, daß die Regierung sich mit dieser Frage beschäftige Sie werde 6 nach allen Richtungen hin einer reiflichen Erwägung unterziehen und dann eine entsprechende Vorlage einbringen. Der Rofersche Antrag wurde darauf zu— K

. Nach einer in dieser Sitzung abgegebenen Erklärung des Ministers des Innern, Lasser, wird 66 der Wahlref . entwurf dem Reichsrathe vorgelegt werden.

Schweiz. Bern, 14. Februar. (W. T. B.) Gestern und heute haben wieder gemeinsame Berathungen zwischen dem Bundesrathe und der Deputation der Genfer Regie⸗ rung, welche aus dem Staatsraths⸗Präsidenten Vautier und den Staatzräthen Cambessedes und Ormond besteht, stattgefunden. Zur Berathung standen die gegen Mermillod zu ergreifenden Maßregeln und die Ausführung derselben, falls derselbe auf Ausübung der Funktionen als apostolischer Vikar beharren sollte. Die Mermillod gestellte Frist für die definitive Antwort, welche man mit Bestimmtheit als eine verneinende ansehen zu müssen glaubt, geht morgen Mittag 12 Uhr zu Ende. Heute trat in Solothurn die Baseler Diözesankonferenz behufs Wahl eines Bisthumsverwesers zusammen.

Großbritannien und Irland. London, 13. Februar. Großbritanniens Staatseinnahmen vom J. April bis 8. Februar betrugen, amtlichen Ausweisen zufolge, 62,426,577 Lstrl. oder 1,395,765 Lstrl. mehr als in der entsprechenden Pe⸗ riode des Vorjahres.

14. Februar. (W. T. B.) In der heutigen Unter— haus-Sitz ung fragte Ayrton an, weshalb noch ein Gesandter beim Papste unterhalten werde, da dies eigentlich als eine Belei⸗ digung für den König von Italien und für das italienische Volk betrachtet werden müsse. Zugleich beantragte derselbe die Vorle⸗ gung der darauf bezüglichen amtlichen Dokumente. Viscount Enfield erwiderte Namens der Regierung, daß der fragliche Ge— sandtschaftsposten die Regierung lediglich über die Beziehungen der papstlichen Kurie zu den auswärtigen Mächten informiren solle. Newdegate hezeichnete die Beibehaltung des Gesandtschafts⸗ postens als eine mit den freundlichen erkenntlichen Gesinnungen Italiens gegen England unverträgliche Anomalie. Der Antrag Ayrtons wurde indeß mit 116 Stimmen gegen 63 abgelehnt. Im weiteren Fortgange der Sitzung sagte der Viscount auf eine An⸗ frage SCastwicke s die Uorlegung der Dokumente, welche sich auf die mit dem Fürsten Gortschakoff über Herstellung einer soge⸗ nannten Zwischenzone in Central⸗-A1sien geführten Verhandlungen beziehen, zu sobald dieselben gedruckt sein würden und bemerkte Dilke gegenüber, daß sich dabei auch die Berichte über die russi⸗ schen Kolonien am Ufer des Terek befänden.

Von den Königlichen AuswanderungsKommissa—⸗ ren werden neuerdings die arbeitenden Klassen gegen die Aus— wanderung nach Paraguay gewarnt. Nach der „Morning . *. . Regierung 9 Ausschuß niederzusetzen,

elchem die Untersuchung wegen Benutzung von seeuntüchti Schiffen obliegen soll. . ö 1

Frankreich. Paris, 13. Februar. Das „Journal offieiel! meldet aus Algerien: In den Provinzen Algier und Orgn ist seit einigen Tagen Regenwetter eingetreten, doch ist der Regenfall bis jetzt nicht hinreichend, die gehegten Be— sorgniss zu zerstreuen. Nach den neuesten Nachrichten aus dem Süden ist Si Reddur ben Hamza nach Guerera gezogen, wo sich die Chambas Muadsi mit ihm vereinigt haben. Ein Theil seiner Anhänger dagegen hat sich, auf die Nachricht von der bevorstehenden Ankunft des General Galliffet, Metlili genähert. Von den fünf Stämmen der Gola scheinen drei noch immer geneigt zu sein, sich zu unterwerfen. ,

14. Februar. Der Herzog von Broglie wird den von ihm zu erstattenden Kommissionsbericht erst am Montag vortragen. Die Nachricht, daß zur Unterstützung einer im Interesse des Herzogs von Montpensier in Spanien ins Werk zu setzenden Bewegung eine Summe von 20 Millionen gezeichnet worden sei, wird von dem „Journal de Paris“ für unbegründet erklärt.

Spanien. Madrid, 13. Februgr. (W. T. B.) General Espartero hat der republikanischen Regierung seinen Glück— wunsch dargebracht. Dagegen hat der spanische Gesandte in Paris, Olozaga, drei Mal sein Gesuch um Abberufung von seinem Posten wiederholt, und um sofortige Ernennung eines achfolgers gebeten. Die Regierung hat indeß beschlossen, Oloʒaga „im Namen des Vaterlands“ und der Freiheit um das Verbleiben in seiner Stellung, als Gesandter der spanischen Re— publik anzugehen und ihm sofort anderweite Kreditive zuzu⸗ stellen. Gestern Abend ist ein Kourier abgegangen, welcher mittelst identischer Schreiben allen Vertretern Spaniens im Auslande das Ereigniß der Gründung der spanischen Re⸗ publik anzeigt.

„Das Ministerium trat nach der Sitzung zu einem Kon— seil zusammen. Einer der ersten Akte der neuen Regierung war die Begnadigung der zum Tode Verurtheilten, welche heute früh in Barcelona hingerichtet werden sollten. Castelar wird eine Denkschrift an die fremden Regierungen richten, in welcher er sich über die von der spanischen Republik zu befolgende äußere Politik aussprechen wird. Wie verlautet, wird die Regierung besonders bemüht sein, eine allgemeine Voksbe⸗ waffnung einzuführen.

Die, Antwortsadresse der Nationalversamm— lung auf die Botschaft des Königs Amadeus schließt mit der Eikläͤrung, daß das spanische Volk nach Beseitigung der gegen— wärtigen Gefahren und Schwierigkeiten dem Könige zwar die Krone nicht wieder anbieten könne, daß dasselbe ihm aber eine andere Ehrenauszeichnung, nämlich diejenige des Bürgers eines reien unabhängigen Volkes zu Theil werden lassen werde. Der Verzicht des Königs auf die Krone ist, wie der „Imparcial“ zu wissen glaubt, aus dem eigenen freien Entschlusse des Königs hervorgegangen und gegen den ausdrücklichen Willen seines Vaters erfolgt.

Die Nationalversammlung hat heute Perales,

Der Finanz ⸗Minister,

den Präsidentensitz einnahm, hob in seiner Rede die Nothwen— digkeit hervor, die Ordnung aufrecht zu erhalten und sprach die Erwartung aus, daß die Nationalversammlung im Falle ent⸗ stehender Unordnungen der Regierung die weitgehendsten Macht⸗ befugnisse zur Rettung des Volkes einräumen werde. Die nächste Sitzung findet am Freitag statt. Jum General-Ka— pitän von Madrid ist Noupilas ernannt worden. In Bar— cellona ist die Republik ebenfalls in vollkommener Ruhe aus⸗ gerufen worden, die Truppen fraternisirten mit dem Volke.

Aus Vittoria hat General Moriones telegraphisch angezeigt, daß er die Republik anerkenne.

Portugal. Lissabon, 13. Februar. (W. T. B.) In der gestrigen Sitzung der Deputirtenkammer erklärte der zur , ünkens Angesichts der Ereignisse in Spanien Alle est um die bestehende Gewalt schaaren, vor Allem . und allen Parteigeist und allen Parteihader schweigen lassen müßten. Der Konseilpraͤsident de Fontes Pereira de Mello erwiderte, daß er in den Vorgängen in Spanien eine Gefahr für die Unab— g r und Ruhe Portugals nicht zu erblicken vermöge. Zu⸗ gleich dankte derselbe Silva für die von diefem kundgegebenen patrioti⸗ schen Versicherungen. In gang gleicher Weise gab auch die Kammer der Pairs ihren Gefuͤhlen für den König und die' Re— gierung Ausdruck.

Italien. Rom, 11. Februar.

Laut einer Uebersicht „Gazetta uffiziale“ ebersicht der

: über den Stand der Staatsschuld am 1. Januar, nimmt dieselbe in diesem Jahre folgende Summen in ö : . für Interessen, 2,668,512 Fres. nien und 73,472,322 Fr. für Amortisation; i

e g. ö Fre f sation; im Ganzen

. in Königliches Dekret setzt die Uebereinkunft zwischen dem Königreich Italien und der Republik San Sal⸗ vador, betreffend gegenseitige Auslieferung von Verbrechern, in Wirksamkeit. Am 5. d. wurde im auswärtigen Ministerium auch ein gleicher Vertrag mit Großbritannien unterzeichnet.

Dieser Tage wird ferner das vom Könige unterzeichnete Dekret veröffentlicht werden, durch welches der nautische 7 Handelsflotte reformirt

ird. Die Verordnung soll bereits mit dem neuen Schulja 1873— 74 in Kraft . .

Nach einem Berichte über die Zusammensetzung der Dep utirten kammer befinden sich 63 Beamten in derfelben, darunter 12 Magistratspersonen und 13 Professoren.

Der Kriegs-Minister hat beschlossen, zwei Tele— graphen⸗Co mpagnien zu bilden, welche, gerade so wie die drei Eisenbahn⸗Compagnien beim Sappeur-Corps, beim Genie in Casall eingerichtet werden sollen.

14. Februar. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Deputirtenkamm er begründete Laporta seine berests an gekündigte Interpellation über die offizielle Betheiligung der Behörden und Truppen an der zu Florenz abgehaltenen Leichen— feierlichkeit für den Kaiser Napoleon. Die Interpellation wurde durch die Erklärung des Minister⸗Präsidenten Lanza, daß die ganze Feier nur einen privaten Charakter gehabt habe und die Truppen nur zur Aufrechterhaltung der Srdnung ausgerückt seien, erledigt. Im Senate wurde heute auf den Antrag des Senators Pepoli folgende Tagesordnung angenommen: Der Senat, bewegt durch die Nachricht von der Thronentsagung des Königs Amadeus von Spanien, betrachtet sich als Dolmetscher der Gesinnungen der Nation, wenn er zLiesem Fürsten wegen seiner würdigen und wahrhaft konstitutionellen Haltung seine

Bewunderung ausdrückt und demselben versichert, daß er bei seiner Rückkehr in das Vaterland stets den Gefühlen der Liebe und Verehrung wiederum begegnen werde, die ihn überall hin begleiten werden.

Rumänien. Bukarest, 14. Februar. (W. T. B.) In der heutigen Kammersitzung legte der Handels⸗Minister das Bergwerksgesetz vor. Im Senat wird das Gesetz über Minister— Verantwortlichkeit berathen. Die heutigen anhaltenden Schnee⸗ stürme haben bedeutende Verkehrsstockungen herbeigeführt.

Nußland und Polen. St. Petersburg, 15. Februar. Der Kaiserliche Hof hat aus Anlaß des Hinscheidens der verwittweten Kaiserin Carolina Augusta auf vier Wochen Trauer angelegt.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 10. Fe— bruar. Nach Mittheilung der „Post och Inr. Tid.“ wird die Königin morgen mit dem gewöhnlichen Schnellzuge nach Christiania abreisen, da der Kronprinz sich von seinem Falle . der dabei geschehenen Beinverletzung jetzt vollkommen erholt zat.

Der Gesundheitszustand des Herzogs von Dalarne, welcher bekanntlich wegen einer Lungenaffektation an die Aus= übungen seiner Funktionen als Vorsitzender der während der Ab— wesenheit des Königs in Norwegen eingesetzten interimistischen Regierung verhindert wurde, hat sich in den letzten Tagen etwas geb ert, ; ear, er e, n, Für die verstorbene verwittwete Kaiserin von Oesterreich, Carolina Augusta, geb. Prinzessin von Bayern und Mutters Schwester der verwittweten Königin von Schweden⸗Norwegen ist eine mit dem heutigen Tage beginnende, 21 Tage dauernde, Hoftrauer angeordnet worden.

Amerika. Nach weiteren aus Panama in London ein— getroffenen Nachrichten sind durch den Orkan am 18. v. M. in As pinwall besonders deutsche und französische Lagerhäuser stark beschädigt worden; auch sind mehrere Barkschiffe mit ihren Ladungen vernichtet.

Landtags⸗Angelegenheiten. Berlin, 15. Februar. In der gestrigen Sitzung des Hau⸗

gehörende Depuͤtirte Silba, daß seines Be⸗

Großherzogthum Posen zur Provinz Preußen aufmerksam Ich bitte dabei e auch ins Auge zu fassen die ö. aebi die die Provinz Preußen hat, und die fehr ungünstigen klimatisch: und Bodenverhãllnisse, welche gerade den fruchtbarsten Theil der Pro⸗ vinz in vielen Jahreszeiten gänzlich unfahrbar machen. Es ist daher . Finer Reihe von Jahren vorzugsweise in Litthauen und andern, heilen von Qstpreußen der Chauffeebau in solchen Richtungen von e n . un hl ig een, m men worden, wo ohne eine s rundlage eine weitere Entfaltu ĩ ätigkeit ni 6 i. ö. . . faltung der Privatthätigkeit nicht die Provinz Posen besitzt ein ziemlich ausreichen Chausseen, die allerdings wesentlich durch 9 . ' . Kreise entstanden sind; sie ist aber dabei auch wesentlich unterstuͤtzt worden, und es ist nie eine Prämie versagt worden zu dem Betrage wie er nach den lokalen Verhältniffen angemesfen ist. Sie meer. nach dem vorkänftgen Verthellungsplan finden, daß eine sehr erheb⸗ liche Summe zu Prämien reservirt ist, und daran' wird die Provin Posen ihren gebührenden Antheil erhalten. Es ist noch nie der ö. gewesen, daß ein Kreis⸗Chausseebau in Stocken gerathen wäre, weil es an dem Zuschuß aus der Staatskasse gefehlt hätte. Was außer der Provinz Preußen in anderen Provinzen von Seiten der Staa tskasse für Chaussee⸗Neubauten ersichtlich gemacht worden, ist mit jehr wenigen Ausnahmen nicht die wirkliche Anlage neuer Chausseen, sondern es sind Umbauten von in früheren Jahren schlecht angelegten Chausseen, von Chausseen in Gebirgsgegenden, die eine übermäßige Steigung haben, se daß sie für den' Nerkehr fast nutzlos sind, oder von Chausseen, die früher sehr leicht ohne Packlage ange— t sind und des gänzlichen Umbaues bedürfen, um haltbar zu werden oder von Chausseen, welche in der Nähe von großen Städten gelegen, kel einen solchen Verkehr aufzunehmen haben, namentlich durch Fabrikanlagen, daß ihre Unterhaltung als Chausseen mit den gewohn⸗ lichen Mitteln überhaupt nicht mehr möglich ist, die deshalb gänzlich in Pflasterung umgelegt werden müssen. Außerdem sind nur hin und wieder solche kleinere Strecken in anderen Provinzen von der Staats— kasse gebaut worden, wo wegen besonderer Verhältnisse einem aner⸗ kannten Bedürfnisse durch die Mittel der zunächst Interessirten nicht genügt werden konnte. Das ist namentlich der Fall, wenn es sich hin und wieder um die Herstellung einer Verbindung zur Ergänzung des Ehgusseenetzes zwischen Stagtsstraßen handelt, und wo ifolirte Strecer entstehen würden, die die Kreise nicht zur Unterhaltung übernehmen könnten, weil sie einen unverhältnißmäßigen Aufwand für sie hervor— bringen würden; oder wo eine Straße so unglücklich an der Grenze dersch iedener Kreise hinläuft, daß in keinem derselben ein genügendes Interesse sich findet, um die an sich nöthige Chaussirung auszuführen Die Provinz Posen ist in der glücklichen Lage, jetzt ein ziemlich um⸗ fassendes Chansseenetz zu besitzen, welches nur bei den' vermehrten Eisenbahnbauten neue Anschlüsse braucht, und die Unterstützung, welche *. . von Seiten der Staatsregierung bedarf, wird ihr nicht

ö der von ö. Budgetkommisfion beantragten eränderungen erklärte der gen Regi 3⸗ der e, 9g genannte Regierungs⸗ „Ich will nur bemerken, daß bisher die Einrichtung bestanden h daß die Finanzverwaltung für jede Meile n han fst⸗ en . dem Staate zu unterhalten ist, ein bestimmtes Averfum der Bauver⸗ waltung üherweist, aus welchem die sämmtlichen Kosten zur Unter⸗ haltung bestritten werden, und zwar sowohl die materiellen Unter⸗ g tungs kosten als die Besoldung der Chaussee⸗Aufseher, der Chaussee⸗ Wärter, die Pensionen der Beamten, die Unterstützungen, welche die Vittwen und Hinterbliebenen aus der Staatskafse bekommen.“ Dis Budget⸗Kommission hat es für nöthig erachtet, diese letztere Position namentlich die Besoldung der Chaussee⸗Aufseher, zu trennen. Bei der Aufstellung des Etats ist an von der Ansicht ausgegangen daß der Anforderung des Gesetzes für die Ober⸗RKechenkammer daß die. Besoldung der Beamten mit ihren Durchschnitts, Marimal⸗ und Minimalsätzen aus dem Etat ersichtlich gemacht werden follen, hier hinreichend Genüge geschehen sei, in der Weise, wie die Aufstellung des Etats erfolgt ist. Meiner Meinung nach würde allerdings eine weitere Trennung nicht nöthig sein, sie wird zur Folge haben, daß noch eine weitere Umgestaltung des Etats in Frage kommen wird in Be⸗ zug auf die Chaussee⸗Unterhaltung, weil nun das glverfum nicht mehr die Bedeutung haben kann, daß die Chaufceeverwaltung sich einrichten muß mit. der bestimmten Summe im Ganzen, sondern es werden gewiff Positionen künftig vielleicht auf den Etat des Finanz⸗Ministers ganz zu übernehmen sein, namentlich scheint kein Grund, einen besonderen Pen sionsfonds für Chaussee. Aufseher ꝛc. ferner beizubehalten, wenn die Äus— gaben dafür nicht aus dem Aversum mit bestritten' werden. Dies wird in Erwägung genommen werden bei Aufstellung des nächsten Etats

Die Budgetkommission hatte beantragt, für das Jade— gebiet mehrere Positionen zu streichen, well die betreffenden Ausgaben dem Reiche obliegen. Der Ministerial⸗Direktor Mac— Lean nahm hierüber, nachdem der Referent Abg. Rickert jenen Antrag motivirt hatte das Wort:

Meine Herren! In der Budget⸗-Kommission hat sowohl der Ver⸗ treter des Herrn Finanz-Ministers, als ich meinerseits die Gründe dargelegt, welche nach der Ansicht der Staatsregierung es nicht ʒulãssig machen, diese Ausgabe von dem Etat abzusetzen. Die Einleltungen zu den Bauten, zu deren Fortführung und Unterhaltung diese Posi⸗ tionen bestimmt und nothwendig sind, sind von der Königlichen Ma— rineVerwaltung zu einer Zeit getroffen worden, wo sie das Jadegebiet direkt für Rechnung des preußischen Staats verwaltete; wenn später⸗ hin eine Trennung stattgefunden hat, wonach die frühere Königliche Marine an das Reich übergegangen ist, so ist dadurch das Verhůaltniß des Jadegebiets an und für sich, unberührt geblieben; es ist nach wie vor preußisches Gebiet und lediglich der preußischen Staatsregierung liegt die Verpflichtung ob, die von der früheren Verwaltung über⸗ nommen worden ist. Ich verkenne keineswegs, daß es sich bei den Ausgaben, die hier in Ansatz gebracht sind, zum Theil um solche handelt welche an und für sich überhaupt nicht von dem Staate zu leisten sind, sondern welche für die Betreibung von Kommunalbedürfnissen getroffen werden, und es wird daher gewiß dahin gestrebt werden, durch Herbeiführung

einer geordneten Kommunalverfassung in der neuen Stadt Wilhelmshaven auch diese Gemeinde zur Uebernahme derjenigen Lasten zu bestimmen welche bisher von der Staatsverwaltung getragen werden Für den Augenblick kann dies aber nicht geschehen. Es existirt dort noch keine geordnete Gemeinde, und Sie werden nicht verlangen, daß nun der Uebergang von der Marine-Verwaltung auf die Civilbehbr⸗ den im preußischen Staate sich dadurch kennzeichnen soll, daß man alles verfallen läßt, was bisher eingerichtet ist. Es tritt ferner hinzu abgesehen davon, daß Steuern erhoben werden von der Staatskaffe, daß die Marine Verwaltung berechtigt war, durch besondere Königliche Ordre den Erlös aus dem Verkauf der ihr entbehrlich gewerdenen Grundstücke zu bestimmten Anlagen im Interesse der neuen Stadt

ses der Abgeordneten sprach bei der Berathung des Etats der Verwaltung für Handel, Gewerbe und Bau— wesen der Abg. Witt sein Bedauern aus, daß für Chaussee⸗ bauten in der Provinz Posen nichts bewilligt sei, nachdem auch in den früheren Jahren wenig oder nichts in dieser Richtung ge— schehen. Der Regierungs⸗Kommissar, Ministerial⸗Direktor M ac⸗ Lean erwiderte hierauf:

Meine Herren! Ich kann Sie versichern, daß bei der Vertheilung der Chausseebaufonds lediglich die Bedürfnisse der einzelnen Provinzen berücksichtigt werden, ohne irgend eine besondere Vorliebe für die eine oder die andere Provinz. e, , n,

„Es ist seit einer langen Reihe von Jahren Grundsatz, daß aus‚ schließlich auf Kosten der Staatskasse Chausseen in der Regel nicht gebaut werden, daß vielmehr, um schneller die Entwickelung eines aus⸗ reichenden Chausseenetzes zu fördern, die Bauten von den Kommunen, von den Kreisen vorgenommen und durch Prämien von der Staats- kasse unterstüßt werden. Eine Ausnahme ist nur gemacht worden in den östlichen Provinzen, wo es noch an den Hauptstraßen fehlt, an welche sich Kreischausseen anschließen können. Der Herr Vorredner

Sorin, Gomez zu Vize-Präsidenten erwählt. Martos, welcher

Wilhelmshaven zu verwenden, daß sie durch solche Mittel die Käöster, die zur theilweisen Anlage von Straßen und zu Pflafterungen ent“ standen sind, bestritten hat und daß ein Betrag von über 120609 Thlr., die, aus solchen Erlösen gewonnen werden, zur Verfügung des Finanz⸗Ministers gestellt resp. an die preußische Staatskasse von der Marine⸗-Verwaltung abgeführt sind. Die Mittel, die zu diesem Zwecke von der Marine-Verwaltung vorgesehen waren, sind also dem preußischen Staate zugeflossen. Nun, meine Herren, handelt es sich zum großen Theil um sehr dringende. Bedürfnisse. Die Uebergabe der Verwal⸗ tung an den preußischen Staat ist erst in den letzten Monaten des vorigen Jahres vorbereitet und die Bauverwaltnng ist nicht in der Lage gewesen, spezielle Kenntniß von den früher dort getroffenen Ein— richtungen zu nehmen. Ich habe, mich daher darauf peschränken müssen, der Budgetkommisston wörtlich zur Kenntniß zu bringen, was von dem Chef der Maxine⸗Verwaltung in Bezug auf die raglichen Anlagen dem Handels-Ministerium mitgetheilt worden ist. Daraus werden Sie haben entnehmen können, daß in der Stadt Wishelmshaven. und für alle dortigen Niederlassungen, die, wenn sie auch durch den Bau, des, Kriegshafens zunächst herbeigelockt sind, doch keineswegs

hat auf das Mißverhältniß in der Zahl der Staats Chauffeen im

Pertinenzien desselben sind, sondern selbständige bürgerliche Anlagen,