1873 / 42 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 15 Feb 1873 18:00:01 GMT) scan diff

a) von

2661 Sekanntmachung.

Graudenzer Kreis-Obligationen.

Finlösung am 1. Juli 1873 sind ausgeloost: . 9 ö E *nsfisn von 31,099 Thlr. laut höchstem Privilegium vam 23, Juni 1854. Litt? X]! 2 25 Thlr. Nr. 66, 86, 131, 157 .

B ö Thlr. Nr. 19, o4, 765, 77, 33, 236.

8. 2 165 Thlr. Nr. i4. 5, 33. 43, 69, 190.

P) von der II. Emiffisn von 100, 000 Thlr. Laut h öchstem Privilegium vom. 19. Zuni l 834. Littr' G. * 106 Thlr. Nr. 146, 152, 155, 180, 246.

D. à 500 Thlr.

Nr. 41. E Aa 1000 Thlr.

Aller⸗

Nr. 9. k ͤ ) von der II. Emissien von 86,0069 Thlr. laut :

höchstem Privilegium vom 3. März 1862.

Hättr' A. d 25 Thlr. Nr. 16, 45, 47. 30. . 8

B 2 560 Thlr. Nr. 26, 31, 32, 223, 6h 30. .

6 2 1665 Thir. Rr. 2, 27, 57, 70, 71, S4, 92, 93 168, . g, 132, 153, 197. k der JI. Emission von 40 090 ö Aller⸗ höchste ivile gi g. Januar 18565. höchstem Privilegium vom . 8 ar 1855. ö. Littr. X à2 106 Thlr. Nr. 34, 35 69, 9g0, 133. 136, 241, 289. Am 1. Juli 1873 hört die Verzinsung dieler Obligationen auf. Aus früheren Verloosungen sind bisher nicht zur Zahlung prä—

sentirt:

d4) von

a) von der J. Emission. 25 Thlr. Nr. 10 19. 41, 88, r 163, 179. . . 2 50 Thlr. Nr. 3. 34, 48, 63, 75, 87, 89, 118, 123. 159 Fhlr. Nr. 17. Bon der II. Emission. 25 Thlr. Nr. 14, 59, 68, 70. 50 Thlr. Nr. 33. 5 ,, Von der III. Emission. 25 Thlr. Nr. 109, 1; 2 155 Thlr. Ur. 61, 172, 193. PD i 500 Thlr. Me. 5. ,, Von der I. Emission. . Littr. A. à 100 Thir, Rr. 11, 74. 109, 315. Die Einlösung der Obligationen erfolgt außer Kommunal⸗Kasse in Graudenz ö l durch die Herren Max Tichy in Berlin, ö S. Frenckel in Nordhausen, Jacob Litten in Elbing, sowie durch die Vereinsbank in Königsberg und den Y 2 . Danzig. ? k J Graudenz, den 22. Januar 1375. 4 . Die ständische Finanz⸗Awommisston des Graudenzer Kreises.

Littr. 135, 142, 162,

33

durch die Kreis⸗

Bank⸗Verein in

328 ö 1 ö Eis h h an Oherlausitzer Eisenhahn. (Kohlfurt⸗Falkenberg.) . .. Die Herren Aktionäre, welche nicht bereits Vollzahlung geleistet haben oder noch vor dem 1 April e. leisten, werden ,. in Gemäßheit des 5. 14 des Statuts ersucht, die . 3. von Zwanzig Prozent des gezeichneten Bett iges abzüglich r. ö für die bisherigen Einzahlungen mit 2 Thlr. Pro ,, unserer Hauptkasse in Ruhland spätestens am 1. Apri e Vorlegung der ertheilten Duittungsẽ bogen zu bewirken. Ruhland, den 2. Februar 1873.

u. 190)

. Nr. 376. 1I7I–- 85. 2999 - 3009. 327. 557 * 66. 5963. 6837. 71162

die auf den 31.

beate ars, die sehlenven Einzahlungen s sp

zuzüglich 6 * V

Rechte aus den betre

. XM. 165

m 300.000 Thlr. beschlosfen, stellen wir na Verfügung:

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

Berliner Bankverein.

Auf die Jnterims Aktien des Berliner Baukvereins 0 412 * Nr. 5lo? bis lz; 1872 einberufene weitere Einzahlung von 20 * und auf die r m s 82 6. gern. Isg. 19512 14. 20, 172-3]. 20,700. 21, 84.

2 102 iC. 13266. 4. 16 50 (19, win,.

id dis So. io sis, lin, , 'in ih ä, wid, dn,eö0. W, 634. z, ozJ - 0. zo oz1.= 3.

21541. 22,141 - 44. 22,755 - 58. 22,921 -

. l bisher Nicht geleistet worden Oktober 1872 einberufene Vollzahlung von 40 * bisher M ) geleistet . i. Interims⸗Aktien unter Bezugnahme auf den

Wir fordern daher die Inhaber dieser xims? ö ätestens Montag den 31. März 1573, Mittags 12 Uhr,

31m. Oktober 15372 an der Kasse des Berliner Bankvereins zu leisten.

eren nach S. 6 der Statuten die sünmigen Aktidgnäre alle (a. 186 II.)

§. 6 der Statuten des Berliner Bankvereins

Verzugszinsen vom 1. Juli bezüglich

Geschieht dies nicht, so verliere! 5. ö ffenden Interims-Aktien und diese werden annullirt.

Berlin, den 5. Februar 1573. x ö ereins. Der Teufsichtsrath des Berliner Bankv

Delbrück.

. Aktien Brauerei Neustadt⸗ Magdeburg.

ñ f f . , nr, lung Tie Erhöhung unseres Aktienkapitals ar a. é. stattgefundenen außerordentlichen Generalversannnlung, die Erhöhung e

i ; 3 3 7 ö * . * . 3u Nachdem in geh am nch mm ch 8. 6 unserer Statuten 150, 900 Thlr. unseren Aktionären unter folgenden Bedingungen zur

Bedingungen geltend zu machen.

; ; 900 Flr da ri Neue zum Nominalwerthe von 200 Thlr. al pari. Akndhme der Interimss pder 100 Thlr. per Aktie zu leisten. . . k , . 31. März a. c. an unserer Kasse, Berlinerstraße 14, bewirkt werden und sind . i ivi scheine Talsn behufs Abstempelung derselben und unter Tie alten Aktien ohne Dividendenscheine und 36 en, n,. . i , fertigt ichnisses zu d ther be Kasse 3 ? . zureichen. ͤ 235 gefertigten Verzeichnisses, . garn porher bei unserer Ke ö 'ireslen ere, loo Tölt. ver e fad Bei der bis zum 30. September s; ͤ letzten löl, n Embfang zu nehmen. . 2. . 6. 24 Tit. per Aktie in Abzug zu bringen und die effektiven Stücke in Empfang zu nehme Ve nen witten. ach mn Oktober 13735 an der Dipidende Theil. 2 8. 53 . , gesche 8560 2 nahme der Interimsschei ; . ; ĩ J ö e. , . ,. 8 a , m , , und it der Aufsichtsrath ermächtigt, die nicht übernommenen Stücke bestmöglichst Bezugsrecht if . , , Ges msschaft 3 zegeben. J . zu Gunsten der Gesellschaft zu begeben Bengareht auf Grund vorst hene Wir fordern daher di , . zugsrech den 1. Februar 18465. . , Der Aufsichtsrath ö der Aktien⸗Brauerei Neustadt⸗Magdeburg.

̃ ttionär erhä f sechs alte Aktien eine

Jeder Aktionär erhält auf sechs alte Aktien 3 ö ; cheine sind 50 * ( 35 Die Abnahme muß in der Zeit vom 1. bis , .

stattfindenden zweiten und letzten Einzahlun 2 * *

3 Ri ere e rh , el, . scheine in obigem Termin bis zum 31. März a. c. nicht bewirkt

haben, erlischt nach 5. 6 das

je Aktionäre auf, das ihnen zustehende 8 Carl Schmidt.

l

Die Direction.

Verschiedene Bekanntmachungen.

M 198 Betanntmachung. . ö Der hiesige Bürgermeister Herr Gardemin ist zum Bůrgermeister Der hie tze e i ee der Voraussetz daß seine Be⸗

in Spandau erwählt und unter der Voraussetzung, daß]

stätigung erfolgt, soll zur anderweiten Besetzung der hiesigen

Bürgermeisterstelle

baldigst geschritten werden. Wir fordern deshalb 10. März er. bei . Hröschke den zu wollen. . . 3 ist auf 1209 Thlr. pro anno festgesetzt, Neben⸗ ämter sind von der Stelle ausgeschlossen. Forst, den 7. Februar 1873.

Die Stadtverordneten.

qualifizirte Bewerber auf, sich bis zum Vorsteher, Herrn Kommerzien⸗Rath

Magdeburg⸗Halherstädter Eisenhahn⸗

M. 199]

Mit dem 10. Februar d. J. E in Berlin eine selbstständige Es werden daher von da Stendal in Berlin vom Fracht⸗ resp. Eilgüter nicht mehr, um Packhof geschafft, sondern es w n gh den Adressaten die Ankunft gemeld

erfucht, demnächst die Abfertigung bei der Zoll⸗Expedition zu

bewirken. ; Die Taxe über . Seitens der Bahn zu erhebenden Kos Eilgut⸗Expedition zu Berl in einzusehen. Magdeburg, den 8. Februar 183. Direktorium.

Siebente Kölner Pferde und

Equipagen⸗ Lotterie mit Allerhöchster Genehmigung. Ziehung 5. April 1873.

ꝰ— n Werthgewinne hh n,

IM. 87

haler in mehreren hocheleganten pier spänni— gen, zwei⸗ u. einspaͤnnigen Equipagen mit komplett plättirtem Geschirr und je 4 Pferde, je? Pferde und e 1Pferd. 36 = 40 Lurus« und Arbeitspferde ꝛc. Loose à 1 Thlr. zu beziehen durch den General⸗ Agenten Paul Rud. Meller, Köln, Hof 14.

die für die Mitwirkung bei der Abfertigung ten ist in unserer Güter⸗ resp.

im Saale des HNötel de

16 und 17 zur

Verschiedene Bekanntmachungen.

u 8 Je lLgk6kEaGErRK

ö ihn Him- Gesells chat.

unter Hinweisung auf deren §5§5. 12, 165,

J ermit gemäß 8. 12 unserer Statuten und un

Die Aktiongire der Gesellschaft werden hier . Srdentlichen General⸗Versammlung auf Donnerstag, den G. März a. C Vormittags 10 Uhr, Hruase hier, Louisenstraße 16 11, eingeladen. Stimmzettel werden am Eingange des Lokals ausgereicht werden. Stettin, den 3. Februar 1873.

Der Verwaltungsrath.

Phar iüm gische Harnks,

Aktionäre der Thüringischen Bank findet

l⸗Versammlung der 12 Uhr, im Bankgebäude

diesjährige, ordentliche General Ver Wer.

lenstag, den 18. März, Mittags 1 zu Sondershausen

Tagesordnung.

M 183 Di

335 C 3zftaßerick ö 1872 1. Geschäftsbericht pro 1372. 66 8 n,, . *. ? 1 2 * . 282 2 1 2 * 3 aths⸗Mit eder. ; 2 r ftatutenmäßig ausscheidende vier Verwaltungsraths-⸗Miitgheder. e, , . 2. Wahl . ö und bemerken, daß Einlatzkarten (S885. 53 - 55 d. Statuts) im Bureau der Bank Wir beeehren uns, hierzu ergebenst einzulade ; f mm nh

verabreicht werden.

Sondershausen, 1. Februar 1873. e , .

Hornung.

IM. 16

rann s eM ß ische His in balnnn-

Wa Gern Bann nns dali. Die Herren Aktionäre werden hierdurch zu der am H . ö . den 283. d. Mts., Nachmittags 4 Uhr,

im Saale der hiesigen Bahnhofs Restauration

ordentlichen Generalversammlung

Tages ordnung;

1) Bericht der Direktion, Vorlage des Rechnungẽ a bichlusses pro 1872

2 Reuwahl des ,,, 5. , i ,

; , , n, , en, welche 26 und 27. d. bei der Braunschweigi⸗

, den ö. in die Generalverfammlung erfolgt. durch Karten, welche am 26 und 27. d e s g

Dien ger if ire rn n hlküen aber Ter Depofitenscheine über dieselben zu erheben sind.

schen Kredit- Anstalt hier gegen Vorzeigung der Aktien oder der Depositenschei z . Braunschweig, den 15. Februar 1873.

Der Aufsichtsrath.

v. Voigtländer.

eingeladen. . . und Beschlußfassung darüber;

Bal tis cheꝶr LIO S.

Direkte Post⸗ Damfschifffahrt zwischen * . Ok He

Seti indd RC- klin, Humboidt, Thorwaldsen, Washington.

vermittelst der neuen Post⸗Dampfschiffe J. Klasse: z N lorit? Arndt, Frr Ernst n KE xX Aim em n n is , , He 20. April 3. April 17. Mai 1. Mai 1 29 Var . . , . Hr net Mor 863 , Hr. Ert. ö 65 Thlr. vassageyrg⸗ une eföfn gur f gin, 2 en,. die Agenten des Baltischen Lloyd, sowie an

Wegen Fracht und an n,, Bie Birectiom des Baltischen Lloyd in Stettin.

Hier folgt die besondere Beilage

Postblatt

zum Dentschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

tm A2.

1873.

Nachrichten von allgemeinerem Interesse

Postanweisungen an das Personal der Kaiserlichen Marine im Auslande.

Für das im Auslande befindliche Personal der Kaiserlichen Marine können bei allen Reichspost- anstalten auf gewöhnliche Postanweisungen Geld- beträge bis zu 50 Thlr. eingezahlt werden. Die Leber- mittelung der eingezahlten Beträge an die Adressaten bewirkt das Marine-Postbureau in Berlin zu denselben Terminen, welche für die Absendung der Privathriefe an die im Auslande befindlichen Personen der Deut- schen Marine bestimmt sind.

Vom Absender wird erhoben:

a) bei Zahlungen an die Offiziers und die im

Offizier Range stehenden Beamten für Beträge bis 25 Thlr. einschl. eine Gebühr von 2 Gr. und für Beträge über 25 bis 50 Thlr. eine Gebühr von 4 Gr.; bei Postanweisungen aus Berlin in beiden Fällen eine Gebühr von 2 Gr.;

b) bei Zahlungen an Mannschaften vom Deckoffizier

erster Klasse abwärts für Beträge bis zur Höhe von 5 Thlr. eine Gebühr von 1 Gr., bei höheren Beträgen die Gebühren unter a.

Ausser der Adresse und der Angabe des Namens und Wohnortes des Absenders dürfen Mittheilungen auf die Postanweisungen nicht niedergeschrieben werden. Die Adresse selbst muss neben dem Namen und Dienst- character ete. des Adressaten folgende Angabe ent-— halten:

„An Bord Sr. Majestät Schiff (Name des Schiffs) per adr. des Kaiserlichen Hof-Postamtes in Berlin.“

Postanneisungs-Verkehr mit Vorwegen.

Postanweisungen nach Norwegen können von jetat ab nach säümmtlichen Norwegischen Orten bis zum Einzelbetrage vop 37, Thalern abgesandt werden. Pie Gebühr beträgt 4 Sgr. ohne Unterschied der Ein- zahlun gssumme.

Ausfüllung der Postanneisungen von Seiten der Absender.

Aus den Kreisen des Kaufmannsstandes ist darüber geklagt worden, dass auf den Eostaneisungen sänfg die Angabe des Namens und Wohnorts des Absenders unterlassen und dadurch Anlass zu Meite- rungen gegeben werde. Das General-Postamt hat darauf aufmerksam gemacht, dass die Nennung des Absenders auf den Coupons der Postanweisungen zwar im post- dienstlichen Interesse nicht erforderlich, für den ge— Schüftlichen Verkehr zwischen Absender und Empfänger aber vielfach wichtig ist, um die Contoberichtigung zu ermöglichen, und dass aus diesem Grunde die Benutzung der Goupons im eigenen Interesse der Betheiligten sich empfiehlt.

Versiegelung der Briefe mit WMerthangahe.

Mit Genehmigung des Fürsten Reichskanzlers ist für den Verkehr innerhalb des Reichs-Postgebiets in Bezug auf den Verschluss der Briefe mit Wert h- angabe die Aenderung getroffen worden, dass ortan statt der bisherigen fünfmaligen Versiegelung auch eine Versiegelung mit zwei (bæ. mit drei oder vier) Siegeln für ausreichend erachtet werden soll, wenn na ch der Einrichtung des verwendeten Ggouverts durch die zweimaligè (bzæ. drei- oder viermalige) Versiegelung der Inhalt des Briefes vollständig gesichert ist. Nach näherer Anordnung des General-Postamts angefer- tigte UÜuster-Couverts, welche zu einer zweimaligen Versiegelung sich eignen, sind bei sämmtlichen Reichs- Postanstalten aus- gelegt und werden dem Publikum auf Ver- langen zur Ansicht vorgezeigt. Die betreffenden Muster- Couverts gelten in Bezug auf Form und Schnitt als Maasstah; in Bezug auf die Grösse nur insofern, als wesentlich grössere Couverts zu einer zweimali- gen Versiegelung nicht mehr geeignet sind, indem der innere Schutzstreifen dann für den zweck der Siche- rung nicht mehr ausreicht. Die Art und Stärke des Papiers oder sonstigen Stoffes zu den Couverts bleibt nach wie vor dem freien Ermessen der Correspondenten üherlassen.

Nach Orten ausserhalb des Reichs-Postgebiets ge- richtete Briefe mit Werthangabe müssen bis auf Weite— res noch in der bisher vorgeschriebenen Weise verschlossen werden.

Berlin, Sonnabend, den 15. Fehruar.

Kaiserlichen General- Postamts.

Tersendungsbedingungen für Sendungen mit Nerth- angabe nach Frankreich.

Sendungen mit baarem Gelde, Werthpapieren und

anderen werthvollen Gegenständen müssen in Leinen oder

starkem, nicht durchsichtigem Wachstuch ohne aus-

wendige Vath verpackt, sowie besonders gut ver— siegelt Und mit deutlichen Siegelabdrücken versehen sein.

Die Inhalts-Declarationen zu Sendungen mit haarem Gelde müssen ergeben, aus welchen Münzsorten die Sen-

dung besteht. Die den Sendungen nach Frankreich bei- gegebenen Begleitadressen dürfen nicht verschlossen sein.

Die Signatur bei Sendungen mit Werthangabe nach Frankreich darf weder aufgeklebt, noch aufgenäht oder aufgenagelt sein.

Portotarxe für die (orrespondenz im Verkehr mit Ven- Fundland.

Für die Correspondenz nach und aus Neu-

Fundland kommen Folgende ermässigte Portosätze in

Anwendung:

für frankirte Briefe Groschen, bz. 15 Kreuzer

für je 15 Gramm;

für unkrankirte Briefe 62“ Groschen, bz. 24 Kr.

für Unze pptr. 14 Gramm).

Die Recommandationsgebühr beträgt 5! Groschen

bz. 13 Kreuzer.

Portotaxe für die Correspondenz im Verkehr mit (hina

und Japan via Brindisi.

Seit dem 1. Januar wird die Correspondenz aus Deutschland nach sämmtlichen Orten in China und Japan auf dem Wege über Brindisi und von Suez ab mit britischen Schiffen unter nachstehenden Bedingungen befördert:

Gewöhnliche Briefe können unfrankirt oder bis zum Bestimmungsorté frankirt abgesandt werden; der bisherige Frankirungszvang hat also aufgehört.

Recommandirte Briefe, ferner Drucksachen und Waarenproben müssen dagegen in allen Fällen frankirt werden. Recommandirte Briefe sind nur nach Hongkong, Skhanghai und Vokohama zulässig.

Das Porto beträgt:

für frankirte Briefe nach China und Japan: 7M Groschen, bz. 26 Kr. für je 15 Gramm;

für unfrankirte Briefe aus China und Japan: 1019 6roschen, bz. 36 Kr. für je 15 Gramm;

für recommandirte Briefe nach Hongkong,

Shanghai und Vokohama: . 1 Groschen, bz. 41 Kr. für je 15 Gramm, nebst einer Recommandationsgéebühr von 2 Groschen, bz. 7 Kreuzern;

für Drucksachen und Waarenproben nach

China und Japan: 1Lẽõ Groschen, bz. 6 Kr. für je 40 Gramm.

Die Briefe ete. müssen von dem Absender mit dem Vermerk: „via Brindisi mit britischen Schiffen“ versehen sein.

Portotare für die Correspondenz im Verkehr mit degypten via Brindisi.

Auf diejenigen Briefpostsendungen nach Aegypten, welche auf dem Wege über Brindisi Beförderung erhalten sollen, finden folgende Bestimmungen Anwen- dung:

Die gewöhnlichen Briefe nach Alegandrien, dem übrigen Unter-Aegypten und nach Mittel-Aegypten können unfrankirt, oder bis zum Bestimmungsorte frankirt ab- gesandt werden; die Briefe nach Ober- Aegypten unter- liegen dem Frankirungszwange bis Assyut (Sint).

Das Porto beträgt:

im Verkehr mit Alexandrien:

für frankirte Briefe 4 Groschen, bz. 14 Kreuzer für je 15 Gramm;

für Drucksachen und Waarenproben * Groschen, bz. 3 Kreuzer für je 40 Gramm;

für unfrankirte Briefe nach Deutschland 6 Groschen, bz. 21 Kreuzer für je 15 Gramm;

im Verkehr mit dem übrigen Aegypten:

für frankirte Briefe 5 Groschen, bz. 20 Kreuzer für je 15 Gramm;

für Drucksachen und Waarenprohen 1 Groschen, bz. 4 Kreuzer für je 40 Gramm;

für unfrankirte Briefe nach Deutschland 9 Groschen, bz. 32 Kreuzer für je 15 Gramm.

Reeommandirte Briefe sind nach Alexandrien, dem übrigen Unter-Aegypten und nach Mittel-Aegypten

für den Verkehr mit der Post auf Grund von General- Verfügungen des

zulässig. Das im Voraus zu entrichtende Porto setzt sich zusammen: a. aus einer festen Gebühr von 2 Groschen, oder 7 Kreuzern; b. aus dem Porto, welches beträgt: nach Alexandrien 41, Groschen, bz. 16 Kreuzer für je 15 Gramm; . nach dem übrigen Unter- und nach Mittel-Aegyp- ten 8 Groschen bz. 28 Kr. für je 15 Gramm.

Porto für Postharten nach Constantinopel, AMlexan-

rien, Smyrna ete.

Das Porto für Postkarten nach Constantinopel, Ale- vandrien, Smyrna, Beirut, Jerusalem und einigen ande- ren Orten der Levante, welche anf Verlangen von den Postanstalten bezeichnet werden, beträgt von jetzt ab bei der Beförderung über Oesterreich pro Stück 1 Sgr.

Portotare für Drucksachen und Naarenproben im Postverkehr mit Serbien.

Seit dem 1. Januar können im Verkehr mit Ser- bien Drucksachen unter Band bis zum Gewichte von 500 Gramm gegen ein Porto

von ½ Groschen, bz. 2 Kreuzer für je 50 Gramm

bis zu 250 Gramm; und von 3 Groschen, bz. 11

Kreuzer, über 250 bis 500 Gramm ; abgesendet werden.

Seit demselben Tage kommt die Tase für Waaren- probensendungen nach und aus Serbien mit Groschen, bz. 2 Kreuzer, nicht mehr für je 40 Gramm, sondern für je 50 Gramm zur Erhebung.

Fostdampfschissfahrt zwischen Bänemark, den Faröer und Island.

Zwischen Kopenhagen einerseits, den Faröer und Island andererseits, werden auch in diesem Jahre re- gelmässige Postdampfschifffahrten unterhalten. Die Ab- fahrt erfolgt von Kopenhagen planmässig am 1. März, 17. April, 28. Mai, 7. Juli, 16. August, 27. September und S. November. Die Schiffe landen in Reykjavik auf Island, bei den Sommerfahrten auch in Berutjord und legen sowohl auf der Hinfahrt, als auch auf der Rück- fahrt in Thorshavn (Faröer) an.

Hinsichtlich der Portosätze und Versendungshedin- gungen für Briefe und Fahrpostgegenstände ertheéilen die Postanstalten nähere Auskunft.

Postverbindungen mit Brasilien, den La Plata Staaten und Peru.

Seit dem 8. Januar finden zwischen Liverpool und Valparaiso über Rio Janeiro, Montevideo und Buenos— Ayres, anstatt der bisherigen vierzehntägigen, wöchent-— liche zu Postbeförderangen benutzte Fahrten statt. Die Schiffe gehen an jedem Mittwoch von Liverpool ab. Bei jeder zweiten Fahrt nach Valparaiso, vom 15. Januar gerechnet, legen die Packethoote auch in Pernamhueco und Bahia an, mithin die am 26. Februar, 12. März ü. s. w. abgehenden Schiffe.

Seepostverbindungen mit dem (aplande, Cap Natal, St. Helena und 48cension.

Seit Beginn dieses Jahres findet zwischen Southamp— ton und dem Cap der guten Hoffnung monatlich eine dreimalige Seepostverbindung, anstatt der hisherigen zweimal monatlichen statt. Die Schiffe gehen am 5. 15. und 25. jeden Monats, falls diese Tage jedoch auf einen Sonntag fallen, am folgenden Montag von Sonthamp- ton ab.

Das am 5. von Southampton abgehende Schiff legt in St. Helena an und steht, bei der Ankunft in der Ta- felbai, mit einer von dort vorläufig einmal monatlich statt- findenden Fahrt nach Cap Natal in Verbindung.

Zwei der Schiffe laufen auf der Rückfahrt nach Europa Ascension an.

Postfreipũsse.

Obwohl die Ertheilung von Postfreipässen zu Privatreisen seit mehr als 20 Jahren aufgehoben worden ist, gehen dem General- Postamt immer noch Anträge auf Verabfolgung von Postfreipässen aus den Kreisen des reisenden Publikums zu. Es ist daher er— neut darauf aufmerksam gemacht worden, dass die Er- theilung von Freipässen zu anderen als postdienst- lichen Reisen Seitens der Postverwaltung grundsätz-

lich überhaupt nieht mehr stattfindet.