eichnung „Kaiserliche Marine“ oder den Namen des Schiffes — 1 welchem die Mannschaften * als das der militãrischen Kokarde gleichbedeutende Abzeichen gelten soll.
Der General⸗Major und Commandeur der 4. Garde⸗ Infanterie⸗Brigade von . enberg, ist von Wien hierher zurückgekehrt, wohin sich derselbe in Begleitung Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Adalbert zur Beiwohnung der Trauerfeier⸗ lichkeiten für die verstorbene Kaiserin⸗Wittwe von Desterreich be⸗ geben hatte.
Der Oberst⸗Lieutenant à la suite des Generalstabes der Armee und persönliche Adjutant des Kronprinzen des Deutschen Reiches und Kronprinzen von Preußen Kaiserliche und König⸗ liche Hoheit, Misch ke, ist von Wiesbaden hier eingetroffen.
— Der Hauptmann Freiherr von Paykull vom König⸗ lich schwedischen Ingenieur⸗Corps ist hier eingetroffen, um sich über die hiesigen Ingenieurverhältnisse zu informiren.
Lieb au, 13. Februar. Am 3. d. M. wurde in den An⸗ lagen vor dem Bahnhofsgebäude eine Friedenseiche gesetzt, deren Einweihung indeß bis zum Geburtstage Sr. Majestäͤt des Kaisers und Königs vertagt ist.
Hannover, 17. Februar. Se. Königliche Hoheit der pen Albrecht reiste gestern Nachmittag 2 Uhr nach Braun schweig und kehrte Abends 10 Uhr 30 Minuten von dort zurück.
Söln, 14. Februar. Denjenigen Truppentheilen, bei welchen Of . oder Mannschaften in dem letzten Feldzuge mit der ö in der Hand gefallen sind, haben Se. Majestät der Kaiser und König zum Andenken silberne Fah nen ringe nerliehen, auf welchen die Namen der Gefallenen eingravirt sind. Am 12. d. M. Mittags fand daher im Kreise des hier garnisonirenden 3. Westfälischen Infanterie⸗Kegiments Nr. 16, welches zu diesem Zweck auf dem Kasernenhof versammelt war, mit entsprechender Rede des Regiments⸗Commandeurs die feierliche Anheftung der den Fahnen des 1. und 2. Bataillons genannten Regiments laut Allerhöchster Ordre vom 9. Januar d. J. verliehenen massiv silbernen Ringe statt.
ayern. München, 14. Februar. Vorgestern hielt der auf 23 der Reichs gewerbeordnung errichtete Gew erbesenat bei der Königlichen Regierung seine erste Sitzung. Als Vorsitzender fungirte Regierungs⸗Direktor v. Kobell. Derselbe er⸗ oͤffnete die Sitzung mit einer kurzen Ansprache, in welcher er be⸗ merkte, daß der neu errichtete Gewerbesenat als Berufungsinstanz für alle Rekurse und Beschwerden in Gewerbssachen bestellt sei und diesen Fortschritt mit Freuden begrüßte, insbesondere da bei dem neuen Institut auch der Oeffentlichkeit und Mündlichkeit Rechnung getragen sei. Der Minister von Pfeufer wohnte im Zuhörerraume der 26. bei, ebenfo mehrere Regierungs⸗Räthe nstige Beamte der Kreisregierung. . 5 1 93 Kompletirung der Sffiziere des Beurlaubtenstandes für die Kriegsformation der Eisenbahnkompagnie auf den durch die Mobilmachungsbestimmungen festgesetzten Stand wird nächftens die Verjetzung einer größern Anzahl von Reserve⸗ und Landwehr⸗Offizieren aller Waffen, welche bei bayerischen oder außerbayerischen Staats⸗ oder Privatbahnen im Bau⸗ resp. Betriebsdienste als Beamte angestellt sind, erfolgen. Die Ueber⸗ führung sämmtlicher Mannschaften des Beurlaubtenstandes aller Waffen, welche, beziehungsweise so lange sie bei Staats⸗ oder Privateisenbahnen angestellt sind, oder als ständige professionelle Ärbeiter bei denselben fungiren, zur Reserve beziehungsweise Landwehr der Eisenbahnkompagnie hat am kommenden J. März zu erfolgen. ; . Im Jahre 1872 zählte die Gensd armerieschule über 400 Schüler, welche beinahe alle zur Anstellung im aktiven Gensd' armeriedienste gelangten; mit Ausnahme der in den Reichsdienst übergetretenen Gens darmen war der Abgang gegen früher ein bedeutend geringer; der Sollstand ist nun beinahe vollständig und wird in kurzer Zeit erreicht sein. . In nãächsten Monat wird vom Königlichen Kultus⸗Ministe⸗ rium hier eine Kommission von Sachverstãndigen einberufen werden, welche ein Gutachten bezüglich der Verlegung der Central⸗-Forstlehranstalt nach München abzugeben haben wird.
Sachsen. Dres den, 17. Februar. Aus Anlaß der glücklich erfolgten Wiedergenesung der Königin wurde in der katholischen Hofkirche beim gestrigen Vormittagẽgottes dienste das Fe Deum abgesungen, welcher Feierlichkeit der König, sowie die Herzogin von Genua und die Prinzen und Prinzessinnen des Königlichen Hauses beiwohnten. .
— Die Erste Kammer beschloß in ihrer heutigen Sitzung welcher als Regierungskommissar Geh. Rath Freiesleben und Geh. Kriegs⸗-Rath Mann beiwohnten, zunächst, nach dem Vor⸗ gange der Zweiten Kammer, sich mit den in den Jahren 1869 und 1870 vorgenommenen Veränderungen im Staatsgut ein. verstanden zu erklären. Auf Vortrag des Kronprinzen überwies die Kammer sodann mehrere Straßenbaupetitionen der Regie⸗ rung zur Kenntnißnahme, ebenso auf Antrag der zweiten De⸗ putation (Ref. Rülke) mehrere, die Abänderung verschiedener Einrichtungen bei Militärleistungen bezweckende Peti⸗ tionen. Der Abgeordnete Meinhold erstattete sodann na⸗ mens der vierten Deputation Bericht über mehrere Petitionen. Die Petition Gutmanns und Gen. zu Dresden, um sofortige Abtragung der fiskalischen Pulvermühlen in der Nähe des Feld⸗ schlößchens, beantragte die Deputation übereinstimmend mit dem Beschlusse der Zweiten Kammer der Staatsregierung zur Kennt⸗ nißnahme zu überweisen, zugleich aber auch den in der jensei⸗ tigen Kammer beschlossenen Antrag des Abgeordneten Jordan anzunehmen, wonach die Staatsregierung ersucht werden soll, im Falle der Verlegung der fiskalischen . und Pul⸗ verhauser hierzu Grundstücke in solcher Lage und so großer Ent⸗ fernung von der Stadt Dresden zu wählen, daß neue Gefahren und Belästigungen für die Stadt und deren nächste Umgebung aus der Anlage nicht entstehen können. Vize⸗Präsident Pfoten⸗ hauer theilte mit, daß dem Stadtrathe zu Dresden durch Ver⸗ ordnung des Ministeriums. des Innern neuerdings er⸗ öffnet worden sei, daß das Kriegs⸗Ministerium schon jezt Anordnung getroffen habe zur sofortigen Inangriff⸗ nahme der Vorarbeiten zur Verlegung der sämmtlichen Pulver⸗ und Feuerwerks⸗Etablissements. Der Zusatzantrag werde über⸗ ift durch die einschlagende Bestimmung der Bundes⸗Gewerbe⸗
rdnung. Nachdem auch der Kronprinz sich gegen diesen ganz überflüssigen Zufatz erklärt hatte, wurde derselbe mit großer Majorität abgelehnt, der erste Theil des Deputations⸗ Antrages einstimmig angenommen. . . Die Zweite Kammer genehmigte zunächst nachtrãglich den 8. 8 der revidirten Städte- Srdnung in der im Vereinigungs= verfahren vereinbarten Fassung. Ohne Debatte stimmte die Kam⸗ mer dem Verkaufe des Kupferhammer- und Walzwerkes Grün⸗
al um den der Regierung neuerdings gebotenen Kaufpreis von ah Thlr. für 9 . zu. Sie ermãchtigte ferner ohne Debatte die Regierung zur Ertheilung der Konzesston und Erypropriations⸗Befugniß für die Linie Meuselwitz⸗Wolfsgefährt auf sächsischem Gebiete, unter der Voraussetzung, daß vorher die Konzessions⸗Ertheilung auf preußischem Gebiete nachgewiesen ist. Der letzte Gegenstand der Tagesordnung war der dritte allge⸗ meine Eisenbahnbericht der Abtheilung B. der Jinanz⸗Deputation erstattet durch den Abg. May. Er beschäftigt sich zunächst. mit neuen, zwischen Dresden bez. Meißen und Leipzig projektirten Linien, gegen welche die Leipzig Dresdener Eisenbahn⸗ Compagnie ein Verbiekungsrecht zu haben behauptet. Ein Rechtsgutachten der Majorität der J. Deputation verneint die Existenz dieses Ver⸗ bietungsrechts; eine Minorität dieser Deputation lehnt die Ab⸗ gabe eines derartigen Rechtsgutachtens ab, weil Sutachten über privatrechtliche Verhältnisse und Rechte, um die es sich hier handle, außerhalb der Kompetenz der Kammer lägen; nur über staatsrechtliche Fragen habe die J. Deputation auf Verlangen der Kammer Rechtsgutachten abzugeben. Das Gutachten der Ma⸗ jorität ftimmt mit der Ansichk der Regierung überein; die Fi⸗ nanzdeputation schließt sich derselben an und beantragt, die Re⸗ gierung zur Konzessionirung einer Eisenbahn von Meißen über Lommatzsch, Ostrau und Mügeln nach Leipzig zu ermãchtigen und sie zu ersuchen, einem Unternehmer die Vornahme genereller Vorarbeiten für eine Linie Dres den⸗Wils dru ff⸗Leipzig dann zu gestatten, wenn bis 1. Januar 1874 nicht sichere Aussicht für ein Unternehmen Meißen⸗Leipzig oder Dresden⸗Wilsdruff⸗Alten⸗ burg vorhanden ist. Nach längerer Debatte wurde unter Ab⸗ lehnung der Deputationsanträge ein von den Abgg. Dr. Meischner, Sachße und Oehmichen eingebrachter Antrag angenommen, welcher dahin geht, die Regierung zu er⸗ suchen, Erlaubniß zu ertheilen, daß die generellen Vorarheiten für eine direkte Eisenbahn Dresden⸗Leipzig via Wilsdruff, Ostrau, Mügeln u. s. w. binnen angemessener Präclusivfrist vorgenom⸗ men werden und sie zu ermächtigen, nach fristmäßiger Vorlage dieser Vorarbeiten von den beiden Projekten Meißen⸗Leipzig und Dresden⸗Wilsdruff⸗Leipzig für dasjenige, welches den vol ks⸗ wirthschaftlichen Interessen am meisten entspricht und dessen solide Realisirung am besten garantirt ist, Konzession sammt Expropriationsbefugniß zu ertheilen, auch, wenn letztere Linie den Vorzug erhält, der dafuͤr zu bildenden Gesellschaft aufzuerlegen, daß fie vermitlelst einer Seitenbahn über Lommatzsch nach Meißen diesen Landestheil in ihre Linie aufnehme. Außerdem wurde die Regierung zur Konzessionsertheilung ermächtigt: für die Linie Eölln bei Meißen bis zur Landesgrenze bei Pegau zur Fortsetzung nach Weißenfels und für die Zweigbahnlinie Beucha⸗ Brandis, für diese an die Leipzig⸗Dresdener Eisenbahn⸗Com⸗ pagnie. Dagegen wurde die Konzessionirung der Linie Oranien⸗ baum⸗Leipzig zur Zeit abgelehnt. Endlich wurde die Regierung ersucht, daß sie dem nächsten Landtage eine Vorlage zum Staats⸗ bahnbau der Linie Schwarzenberg⸗Johann⸗Georgenstadt mache, wenn sich bis zum 1. Oktober d. J. keine Gesellschaft zum Ban dieser Bahn gefunden habe.
Mecklenburg. Schwerin, 17. Februar. Das Regie⸗ rungs⸗Blatt veröffentlicht die zwischen Sr. Majestät dem Deut⸗ schen Kaiser und König von Preußen und dem Großherzog von Mecklenburg⸗Schwerin Unterm 19. Dezember v. J. abgeschlossene, am 2. Januar d. J. ratifizirte Militär⸗Konvention. Nach derselben ist das Großh. mecklenburg⸗schwerinsche Kontingent vom 1. Januar d. J. ab in den Etat und die Verwaltung der Königlich preupischen Armee, und zwar speziell des X. Armee⸗ Corps getreten, wogegen die nach dem Reichs Militãr⸗Etat zur Unterhaltung des Großh. mecklen urg⸗schwerinschen Kontingents bestimmten Beiträge der Königl. preußischen Militär⸗Verwaltung zur Verfügung gestellt sind.
Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 17. Februar. Die höchste Propositionsschrift. durch deren Verlesung gestern die außerordentliche Session des Landtags eröffnet worden ist, führt nur einige der für die Berathung im Landtag be⸗ stimmten Vorlagen auf, in erster Linie eine solche wegen Ver⸗ willigung bezüglich Weiterbewilligung von Theuerungszulagen an gering besoldete Staatsdiener, Geistliche und Volksschullehrer, sowie wegen verschiedener Eisenbahn⸗ Unternehmungen, insbeson⸗ bere eine Vorlage, betreffend den Bau der Bahn Erfurt⸗Schön⸗ berg⸗-Hof, ferner einen Gesetzentwurf über die von Eisenbahnen zu entrichtende Abzahe; den Entwurf eines dritten Nach⸗ trags zu dem Gesetz über den Civilstaatsdienst; einen Gesetzentwurf wegen Abänderung des 5. 3 des Nachtrags vom 13. Mai 1859 zu dem Gesetz über die öffentliche Brandverficherungsanstalt vom 28. August 1826; den Entwurf eines Nachtrags zu dem Gesetz über die Verwaltung der öffentlichen Depositen vom 12. Februar 1840 und den im 3Zu⸗ sammenhang mit der zu erlassenden Synodalordnung stehenden Entwurf eines Gesetzes wegen der Beitreibung der kirchlichen Umlagen ꝛe. Die übrigen Vorlagen werden mit besonderem Dekrek an den Landtag gelangen. Der Landtag wählte zu seinem Präsidenten den bisherigen Präsidenten Dr. Fries, zu Vize⸗Präsidenten den Freiherrn von Rotenhan und den Medi⸗ zinal⸗Rath Dr. Brehme.
— Der Geh. Finanz⸗Rath Dr. Heerwart hat sich heute als stell vertretender Bevollmächtigter für das Großherzogthum zur Theilnahme an den Bundesrathssitzungen nach Berlin be⸗ geben.
Braunschweig, 14. Februar. In der heutigen Sitzung der Landesversammlung verlas der Präsident Caspari einen von dem Abg. Kulemann gestellten , Antrag:
Die Versammlung wolle bei erz ol r Landesregierung 1) eine Reviston der Stempelordnung vom; 1. Oktober 1821, insoweit eh! solche auf die Erhebung der Erbschaftssteuer bei gh 2) die] uf⸗ hebung der durch die Verordnung vom 21. Februar 756 und 13, April L758 resp. 5. 3 des Gesetzes vom 4 Juli 1851 festgesetzten Abgaben an die . und Wegebesserungs⸗Kassen, wenigstens insoweit solche von gerichtlich deponirten letztwilligen Verfügungen zu erheben ist, be⸗ antragen. .
Fi Bersammlung ging darauf zur Tagesordnung, Motivi⸗ rung und Beantwortung der Interpellation, die Erweiterung der Kompetenz des Reichs in der Rechts gesetzgebung betreffend, über.
Die Abgeordneten Koch und Bode (zugleich Reichstags⸗ Abgeordnete) hatten in der Sitzung vom . Dezember v. J. eine Interpellation an das Herzogliche Staats⸗Ministerium gerichtet:
„Welche Stellung hat Herzogliche Staatsregierung im Bundes- rathe genommen, zu dem im Jahre 1871 vom Reichstage gefaßten . die Nummer 13 des Art. 4 der Reichsverfassung, welche sautet: „Die gemeinfame Gesetzgebung über das Obligationenrecht, Strafrecht, Handels- und e. recht und das gerichtliche Verfahren dahin abzuändern: „die gemeinsame Gesetzgebung über das gesammte bürgerliche Recht, das Strafrecht und das gerichtliche Verfahren, ein⸗ schließlich der Gerichts-Organisation?“ und welche Stellung gedenkt Herzogliche Stäaatzregierung im Bundesrathe zu nehmen zu dem vom
in abzuändern: „die gemeinjame Gesetzgebung über das gesammte ibi fig Recht, das 8 und das gerichtliche Verfahren? Nachdem Herzogliches Staats⸗Ministertum sich zur Beant⸗ wortung der Interpellation bereit erklärt, motivirte hierauf die⸗ selbe der Abgeordnete Koch. ; Der Staäats⸗-Minister von Campe erwiderte, daß er bei der Wichtigkeit der Angelegenheit es für angemessen gehalten habe, die Beantwortung der Interpellation schriftlich abzufassen, und er solche nach deren Verlesung auf das Bureau des Hauses legen werde. Derselbe verlas eine sehr umfassende Ausarbei⸗ tung, worauf Abg. Bode Braunschweig) darauf antrug, die Verhandlung über diese wichtige Angelegenheit bis dahin aus⸗ zusetzen, daß die Antwort des Herzoglichen Staats: Ministe riums gedruckt der Versammlung mitgetheilt sei, mit welchem Antrage sowohl das Herzogliche Staats⸗-Ministerium als die Versamm⸗ lung einverstanden war. Auf die Frage des Abg. Müller, ob der braunschweigische Bundesgesandte im Bundesrathe für den Antrag gestimmt, entgegnete Staats⸗Minister von Campe, daß in dieser Angelegenheit im Bundesrathe noch gar keine Abstim⸗ mung erfolgt sei. Der Abg. Geitel berichtete für die Kommis⸗
sion für innere Angelegenheiten über den von den Abg. Dr.
Seyferth, Schöttler und Koch gestellten Antrag: ; en Veranlagung der Aktien Gefellschaften zür Kommunalst enen betreffend, nämlich die Landesregierung zu erfuchen, die 55. 2 und 3 des Gefetzes wegen Ergänzung der Städteordnung und der Landge⸗ meinde⸗Srdnung in Betreff der Kommunalsteuer industrieller Etablisse⸗ ments vom 5. Funi 1871 dahin zu verändern, daß 1) als Maßstab der Kommunalsteuerzahlung der zur Vertheilung ommende Gewinn des verflossenen Jahres ohne Berücksichtigung der 5 Prozent Zinsen des Aktienkapitals in Anrechnung koramt; Y) bestimmt wird, daß sämmtliche industrielle Etablissements derfelben Kommune mit dem⸗ . Prozentsatz des Reingewinnes besteuert werden. —
; Die Kommisston sieht sich nicht in der Lage, die An⸗ träge zur 4 empfehlen zu können und giebt anheim, diefelben abzulehnen. — Der Abg. Müller berichtete Namens derselben Kommission über den von dem Abg. Reuter gestellten Antrag, die Förderung der Wasserleitungsanlagen im Lande be⸗ treffend. Die Kommisston ist einstimmig der Ansicht, daß der Antrag in der gestellten Weise und Ausdehnung als unausführbar und zu weit gehend, nicht zur Annahme verstellt werden können, der Gegenstand gl hohl von solcher Wichtigkeit sei, daß es für zweckmäßig erachtet werden müsse, Herzogliches Staats⸗ Ministerium zu ersuchen, die Frage in ernste Erwägung zu ziehen. —siec Versammlung genehmigte darauf die Proposition der Herzoglichen Landesregierung wegen Neubau eines Gymna⸗ sialgebäudes zu Blankenburg und bewilligte ohne Debatte ein⸗ stimmig die veranschlagten Baukosten zu 60, 234 Thalern, ver⸗ stellt aber die Frage, welche Art der Heizung einzuführen, in das Ermessen Herzogl. Staats⸗Ministeriums.
Sachsen⸗Coburg⸗ Gotha. Gotha, 17. Februar. Heute Vormittag trat hier der neugewählte Landtag des Herzog⸗ thums zum ersten Mal zusammen, Seitens der Regierung be⸗ grüßte denselben der Staatsrath Brückner. Der Landtag schritt alsbald zur Konstituirung seines Buregus. Gewählt wurde zum Präsident Abg. Berlet (Gotha). Behufs der nun zunächst vor⸗ zunehmenden Wahlprüfungen fand noch die Verloosung in die betreffenden sechs Prüfungs⸗Kommissionen statt.
amburg, 15. Februar. Mit dem heutigen Tage hört die 3 in Hamburg üblich gewesene Rechnung nach Mark Banco auf, nachdem dieselbe seit dem Jahre 1619, in ihrer jetzigen Form und fundirt auf Barrensilber seit 1770 bestanden. Vom 17. d. M. an tritt an die Stelle der Bancowãhrung die Reichs münzwährung.
Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 17. Februar. (W. T. B.) Der 33 er hat gestern Mittag den außerordentlichen persischen Gesandten Malcolm Ehan empfangen. .
= 17. Februar. (W. T. B.) Die Abreise Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Adalbert von Preuß en erfolgte gestern Abend mittelst Separatzuges. Zur Verabschiedung hatten sich der preußische Botschafter General⸗ Lieutenant von Schweinitz, das gesammte Botschaftspersonal und der deutsche Konsul Mall⸗ mann am Nordwestbahnhofe eingefunden. e
— Der Verfafsungs-Ausschuß beschloß in seiner heutigen Sitzung, nachdem zuvor die Ernennung eines Bericht⸗ erstatters über den neuen Wahlordnungs⸗Entwurf beliebt und als solcher Herbst gewählt war, ohne Generaldehatte sofort in die Berathung des Gesetzentwurfs über die Wahlreform einzu⸗ treten. In der darauf begonnenen Spezialberathung über §8. 6 und 7 der Vorlage, in welcher namentlich die Erhöhung der Zahl der Abgeordneten des Großgrundbesitzes zur Diskussion gelangte, erklärte Herbst, daß der Gesetzentwurf, wenn derselbe auch nicht ohse Mängel sein möge, ein großer Schritt im In⸗ teresse des Reiches sei, welchem man Ueberzeugungen und be⸗ rechtigte Anspruͤche zum Opfer bringen müsse. Der Minister des Innern, Lasser, motivirte die Regierungsvorlage, für welche das in der Thronrede verkündete Programm als Ausgangz⸗ punkt gedient habe. In letzterer sei nicht nur auf. die Unab⸗ hängigmachung des Reichsraths, sondern auch auf die Wahrung aller vertretungsberechtigten Interessen hingewiesen worden und damit die gleichmäßige Erhöhung der Zahl der Abgeordneten aus allen Gruppen gegeben gewesen. — Morgen wird die De⸗ batte fortgesetzt werden.
Schweiz. Bern,. 17. Februar. W. T. B.) Der Bun⸗ desrath ist von einer Delegation der Baseler Diözesankonferenz ersucht worden, dem Rekurse des Bischofs Lachat gegen die Beschlüsse der Diözesankonferenz eine suspensive Wirkung, durch welche das weitere Vorgehen der Konferenz gehindert werden
ürde, nicht beizulegen. .
ö — 3 2 Augustin Keller in Aarau hat den Baseler Bisthumsvertrag ausgearbeitet; er fordert darin die Errichtung eines schweizerischen National⸗Bisthums auf demokratischen Grundlagen ohne jede Mitwirkung Roms, strenge Scheidung des staatlichen vom kirchlichen Gebiet, sowie Aufrecht⸗ erhaltung der Staatsrechte gegenüber den kirchlichen Ueber⸗ griffen. Der Vertrag ist einer Kommission zur Vorberathung übergeben worden. .
— Der Beschluß des Bundesraths in der Ange⸗ legenheit des Pfarrers Mermillod lautet im Wesentlichen wie folgt: Der Bundesrath beschließt im Interesse der Eid⸗ genossenschaft und der Handhabung der Ruhe und Ordnung, daß, so lange Caspar Mermillod nicht auf die Ausübung der ihm vom heiligen Stuhle übertragenen Funktionen eines aposto⸗= lischen Vikars verzichtet, ihm der Aufenthalt auf schweizerischem Gebiete untersagt ist. Dies Verbot ist hinfällig, wenn derselbe ausdrücklich erklärt, auf jene Verrichtungen zu verzichten. Nach dem Berichte des Genfer Staatsraths an den Vundesrath ist die bereits gemeldete Ueberführung Mermillods auf französi⸗ sches Gebiet nach Ferney ohne irgendwelche Gegendemonstratian
Reichstage gefaßten Beschlusse: die oben ausgegebene Nummer 13
erfolgt.
Genf, 17. Februar. Mermillod hatte, wie das „Jour⸗ nal de Geneve“ meldet, dem Bundesrathe angezeigt, daß er seine Funktionen als apostolischer Vikar, des Verbots der Staatsbe⸗ hörde ungeachtet, auszuüben gedenke; der Bundesrath beauftragte in Folge dessen die Regierung von Genf, Mermillod über die schweizer Grenze zu bringen. Da Mermillod — wie irrthümlich gemeldet — das schweizer Gebiet freimillig nicht verlassen hatte, ist derselbe heute nach Ferney (umweit Gex in Frankreich) abge⸗ führt worden.
Belgien. Brüssel, 17. Februar. Die von mehreren Blättern gebrachte Nachricht, daß der Graf von Flandern nach Rom gereist sei, wird heute von dem amtlichen „Moniteur“ mit dem Hinzufügen dementirt, daß nur Oberitalien das Reise⸗ ziel des Grafen von Flandern bilde.
Großbritannien und Irland. 17. Fe⸗ bruar. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Ober⸗ hauses erklärte der Herzog von Argyll als Staats⸗Sekretär für Indien auf eine Anfrage des Herzogs von Somerset, er sei so glücklich, konstatiren zu können, daß bei Feststellung der Demar⸗ kationslinie in Badakshan keinerlei geographischer Irrthum unter⸗ gelaufen sei. Die Demarkationslinie folge dem Laufe des Oxus bis dahin, wo dieser sich in zwei Abflüsse theile. Anfangs habe man sich für den linken Abfluß als Demarkationslinie entschie⸗ den, weil dieser der natürlichere gewesen sei; auf den Rath Rawlinsons habe man aber später den nach der rechten Seite hin sich abzweigenden Abfluß gewählt. Der Earl von Carnar⸗ von brachte dann noch die mißliche Lage zur Sprache, in der sich, nach einer Eingabe des Vikars von Napton, eine Anzahl Auswandererfamilien in Kanada und Brasilien befänden. Lord Granville erwiderte, die Eingabe sei der englischen Gesandschaft in Rio zugestellt worden, um Erhebungen vorzunehmen und, wenn die Sache sich in der angegebenen Weise verhalte, die Regierung von Brasilien zur Abhülfe der Uebelstände zu ver⸗ anlassen.
— In der heutigen Unterhaussitzung bestätigte auf eine Anfrage Akroydls der Unter⸗Staatssekretär des Auswär⸗ tigen, Viscount Enfield, daß außerordentliche umfangreiche Kohlenlager in der nordchinesischen Provinz Schansi vorhanden seien zu deren Ausbeutung indessen die europäischen Kaufleute in Peking die chinesische Regierung bisher vergeblich zu be— stimmen versucht hätten. Die letztere durch einen Zusaͤtzver⸗ trag zu dem bestehenden Handelsvertrage dazu zu veranlassen, biete erhebliche Schwierigkeiten; man müsse hoffen, daß China einst von selbst zu der Erkenntniß gelangen werde, wie große Vortheile ihm aus der mit Hülfe auswärtigen Kapitals anzu⸗ bahnenden Entwickelung des Bergbaues und der Eisenbahnen erwachsen würden.
— 18. Februar. Nach dem gestern Abend von den Aerzten Jenner, Gull und Weber ausgegebenen Bulletin leidet der deutsche Botschafter, Graf Bernstorff, an einem durch ein Leberleiden herbeigeführten Hydrogaster. Die Kräfte des Kranken sind trotz andauernder Schlaflosigkeit zwar noch ziem⸗ lich ungeschwächt; nach dem Charakter der Krankheit ist indeß eine rasche Besserung des Zustandes nicht zu erwarten.
— Die Mitglieder der Birmanischen Gesandtschaft 3 sich am 14. d. M. von Dover via Calais nach Paris egeben.
Frankreich. Paris, 16. Februar. Das „Journal offieiel“ veröffentlicht ein Gesetz, nach welchem die neue Enceinte im Norden von Dünkirchen der ersten Reihe fester Plätze zugezählt werden soll. — Dasselbe Blatt bringt ferner die Veränderungen in der Besetzung der Präfekturen. Zwei Präfekten, Va⸗ pereau und Girard de Rialle, sind zur Disposition gestellt, zehn andere, darunter der Präfekt von Nantes, versetzt worden.
— Der Kriegs-Minister läßt eine Arbeit über den gegenwärtigen Stand der Armee⸗Reorganisation vorbereiten Derselbe soll gedruckt und an die Deputirten vertheilt werden.
— In Rouen, Nimes, Montpellier, Caen, Tours, Orleans, Poitiers und Le Mans sollen Artillerieschulen errichtet werden.
Versailles, 17. Februar. (W. T. B.) Die Dreißiger⸗ Kommission nahm heute den Bericht des Herzogs von Broglie über den Gesetzentwurf, betreffend die Befugnisse der öffentlichen Gewalt, entgegen. Der noch nicht veröffentlichte Be⸗ richt soll der „Agence Havas“ zufolge, obgleich in der versöhn⸗ lichsten Form abgefaßt, doch alle Beschlüsse der Kommission im Wesentlichen aufrecht erhalten, und wird voraussichtlich morgen der Nationalversammlung noch nicht vorgelegt werden. Die Dreißiger⸗Kommission wird morgen über die Amendements von Tallon, Arago und Anderen, über welche es zu einer Beschluß⸗ fassung noch nicht gekommen ist, berathen.
Spanien. Madrid, 17. Februar. (W. T. B.) Das von dem Minister des Auswärtigen, Castelar, an die Vertre⸗ ter Spaniens bei den auswärtigen Mächten gerichtete identische Rundschreiben hebt hervor, daß die Einrichtung der Republik nicht etwa in der augenblicklichen Ueberraschung, sondern mit voller wohlerwogener Absicht von den Cortes beschlossen worden sei. Dasselbe läßt zwar der Loyalität und den streng konstitu⸗ tionellen Grundsätzen des Königs Amadeus volle Gerechtigkeit widerfahren; es sei demselben aber nicht gelungen, die stolze Ab⸗ neigung der auf ihre Unabhängigkeit eifersüchtigen Nation zu bestegen. Die Republik sei gegründet und die Regierung sei ge⸗ wählt worden, ohne daß von irgend einer Seite eine Pression stattgefun⸗ den habe, und die sofort eingesetzte Regierung habe den Entschluß ge⸗ faßt, mit aller ihr möglichen Energie dem ihr von der National⸗ versammlung ertheilten Mandate gerecht zu werden und die öffentliche Ruhe aufrecht zu erhalten. Das Rundschreiben giebt den Vertretern Spaniens an den auswärtigen Höfen auf, den respektiven Regierungen darzulegen, daß die republikanische Regierung alle Garantien für Erhaltung der öffentlichen Ruhe biete, empfiehlt denselben an, auseinanderzusetzen, daß dieselbe nach Innen und nach Außen einen durchaus friedlichen Cha⸗ rakter habe und fordert sie auf alle irrthümlichen Ansichten, welche außerhalb Spaniens etwa über die Haltung der Armee verbreitet sein könnten, zu zerstreuen. Die Armee sei ent— schlofsen, die öffentliche Autorität, die eine durchaus legitime sei, weil sie aus dem Willen des Volkes hervorgegangen, auf⸗ recht zu erhalten.
Italien. Rom, 13. Februar. In den Bezirken Bob bio und Ottone haben Erdstöße viel Schaden angerichtet und einige Dörfer ganz, andere theilweise vernichtet.
— 16. Februar. (W. T. B.) Bei der gestrigen Theater⸗ vorstellung wurde der König mit lebhaften Hechrufen sowohl auf ihn selbst, als auch auf König Amadeus empfangen. — Es wird mit Bestimmtheit versichert, der Ausschuß zur Berathung des Klostergesetzes habe die Abschaffung der Generalatshäͤuser
London,
erhalten bleiben und durch eine bestimmte Summe in Renten entschädigt werden; auch wird ihnen ein Theil der Klöster, die sie gegenwärtig inne haben, belassen.
— I7. Februar. Die Deputirtenkammer hat heute die Berathung des Gesetzentwurfs über die Armeeorganisation be⸗ . — Die von dem bisherigen spanischen Gesandten am hiesigen Hofe, Marquis de Montemar, erbetene Demission ist von der spanischen Regierung angenommen worden.
Rußland und Polen. St. Peters burg, 15. Februar. Die Central⸗Verwaltung der Gesellschaft zur Pflege ver⸗ wundeter oder kranker Krieger hat an alle Bezirks⸗ und Lokal⸗ verwaltungen und Komites dieser Gesellschaft die Aufforderung gerichtet, sich mit den Landschaften und Städten in Verbindung zu setzen, damit dieselben eine bestimmte Anzahl von Stellen und Betten in ihren Hospitälern bestimmen, welche in Kriegszeiten der Gesellschaft unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden könn⸗ ten. Es würde dadurch die Möglichkeit gewonnen, die Verwun⸗ deten und Kranken in die inneren Gouvernements zu schicken und so eine Anhäufung derselben bei der Armee zu vermeiden.
. Der „Turk. Ztg.“ wird unterm 20. November aus Ir⸗ gis (Bez. Orenburg) Folgendes geschrieben; Aus Anlaß des Gerüchts von dem Anmarsche von 11,B000 Chiwesen auf Kara⸗ tamak, die einen Einfall in die Kreise Irgis und Emba beab⸗ sichtigen sollen, ist befohlen worden, die neuen Kosaken⸗Sotnien, welche aus dem Bezirk Turkestan nach der Orenburger Linie ge⸗ hen sollten, zurückzuhalten. Es befinden sich hier bereits sechs Sotnien und zwei sind in der verflossenen Woche den Chiwesen in der Richtung auf Karatamak entgegengesandt worden.
Schweden und Norwegen. Christiania, 15. Februar. In der gestrigen Storthingssitzung brachte Sverdrup fol⸗ gende motivirte Tagesordnung in Vorschlag: „Das Storthing, welches den durch die vorjährige Adresse begründeten Stand⸗ punkt festhält, geht zur Behandlung der übrigen Sachen über.“ Die Behandlung dieses Vorschlags soll Montag stattfinden.
Amerika. Havanna, 15. Februar. (W. T. B.) Der General⸗Kapitän von Cuba hat durch eine Proklama— tion die in Spanien eingetretene Regierungsveränderung bekannt gemacht und zum Gehorsam gegen die von den Cortes gewählte Regierung aufgefordert. Die Stimmung ist eine sehr aufgeregte; unter den Sklavenbesitzern herrscht große Unzufriedenheit über die Proklamirung der Republik, indeß ist bisher die Ruhe in der Stadt nicht gestört worden.
Landtagsangelegenheiten.
Berlin. Se, Maß estät der König haben dem Finanz-Minister den Auftrag ertheilt, den Tarif, welcher dem den Häusern des Landtags vorgelegten Entwurfe eines Gesetzes, betreffend die Ge— währung von Wohnungsgeldzuschüssen an die unmittel: baren Stgatsbeamten, beigefügt ist, zurückzuziehen und anstatt desselben folgenden anderweiten Tarif als Anlage zu jenem Gesetz— entwurf den Häusern des Landtags zur verfassungsmäßigen Beschluß— nahme vorzulegen:
Jahresbetrag des Wohnungszuschusses in den Orten der Servis⸗Klasse Bezeichnung der Beamten.
Berlin . II. UI. I. Y. Thlr. Thlr. Thlr. Thlr. Thlr. Thlr.
ö
Beamte der 1. Rang⸗ = 50 40 300 21 200 200
klasse.
Beamte der 2. und 3. Rangklasse, sowie Ober ⸗ Regierungs⸗ Räthe und mit diesen in gleichem Range stehende Beamte ..
ö
Beamte der 4 und 5. Rangklasse
Beamte, welche zwi⸗ schen den Beamten der 5. Rangklasse und den Subalter⸗ nen der Proyinzial⸗ Behörden rangiren, / Subaltern⸗Beamte zweiter Klasse bei den Central ⸗ Behörden,
.
Subalternbeamte bei den Provinzial- und Lokalbehörden 180 14 120 100 72 60
V. Unterbeamte 80 60] 48 36 24 20
— Die Kommission des Hauses der Abgeordneten hat den Be— richt über den Gesetzentwurf, betreffend die Dotation der Provinzial -⸗Verbände erstattet. Die Kommission schlägt für den Gesetzentwurf folgende Fassung vor, wobei die Abänderungen der Re= gierungsvorlage durch gesperrte Schrift hervorgehoben sind (85. 2, 3, 4 sind neu;) Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. verordnen mit Zustimmung beider Häuser des Landtags, was folgt: 8§. 1. Aus den Einnahmen des Stagtshaushalts wird ; I) zur Ausstattung der Proyvinzial⸗Verbände von Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien, Sachsen, Schleswig-Hol— stein, Westfalen und der Rheinprovinz, sowie des Stadtkreises Frank⸗ furt 4. M, der . Lande und des Jadegebietes mit Fonds zur Selbstverwaltung, die Summe von jährlich zwei Millionen Thalern, und 2) zur sofortigen und unmittelbaren Gewährung von . für die Durchführung der Kreis-Ordnung, ins be⸗ ondere zur Bestreitung der Kosten des Kreisausschusses und der Amtsverwaltüng in den Provinzen Preußen, Brandenburg, PñoQrẽvu mern, Schlesien und Sachsen, sowie zur Ausstattung der übrigen Provinzen und Landestheile mit gleichartigen Fonds für die Durchführung der zu erlas⸗ . ähnlichen Gesetze: die Summe von jährlich einer iin Thalern vom 1. Januar 13873 ab zur Verfügung gestellt. F. 2 (neu). Die Vertheilung der im 5. J bestimmten Summen unter die ebendaselbst genannten kommunglen Verbände und Landes theile erfolgt zur einen Hälfte nach dem Maßstabe des Flächeninhalts, zur andern Hälfte nach dem Maßstabe der durch die Zählung vom 1. Dezember 1871 festgestellten Zahl der Civilbevölkerung. § 3 (neu). Diejenigen Fonds, welche nach §. 1, Nr. 2 auf jede der Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen entfallen, werden nach demselben Maßstabe (59. ) auf die einzelnen Lanbtreise dieser Provinzen vertheilt und denselben zur Durch führung der Kreisordnung, insbesondere für die Kosten des Kreisaus— schusses und der Amtsverwaltung (8. 1, Nr. 2) vom 1. Januar 1873
endgiltig beschlossen; jedoch sollen die Ordensgenerale als solche
satz 1 der Kreisordnung vom 13. Dezember 1872 zu den Kosten der Amtsverwaltung zu leisten hat, den gedachten Landkreisen überwiesen, sobald und insoweit die in 8. 70 a. a. O. bezeichneten Aufwendungen für den Fiskus erspart werden.
4 (neu). Außerdem werden vom 1. Januar 1873 ab bis zu dem Tage, an welchem die Provinzial⸗Ordnung in Kraft tritt, aus den Antheilen der Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen an der Dotation von 2 Millionen Thalern §. 1 Nr. I jährlich 480,000 Thaler entnommen und den einzelnen Landkreisen dieser Provinzen nach dem Maßstabe des 5. 2 für die Zwecke der Kreisordnung (8. Nr. ) vorläufig überwiesen.
Ein Anspruch auf dauernde Belassung der vorläufig überwiesenen Summe steht den Kreisen nicht zu. Die spätere Verwendung dersel⸗ ben erfolgt nach näherer Vorschrift der Provinzial⸗Ordnung.
5. 5. Soweit über die im 5. J bezeichneten Summen
icht bereits durch die Vorschriften der 5§5§. 3, 4 und 5
zerft gung getroffen ist, erfolgt die Bestimmung über 3 , , und die Ueberweisung durch besondere
esetz e.
Bis zum Erlasse derselben sind die Jahresbeträge der zur Ver⸗ fügung gestellten Summen, soweit dieselben jeweilig noch nicht ihre bestimmungsmäßige Verwendung gefunden haben, zu einem für Rechnung der betheiligten Verbände zu verwaltenden und zinsbar zu belegenden Fonds zu vereinnahmen.
F. 6. Die Ueberweisung weiterer Summen, aus dem Staats⸗ haushalts⸗Etat, unter Uebertragung der entsprechenden Ausgabever⸗ pflichtungen, bleibt vorbehalten.
. 5. J. Der Minister des Innern und der Finanz ⸗Minister sind mit der Ausführung dieses Gesetzes beauftragt.
Urkundlich c.
Beschlüjse der Kom misson. Eine Nachweisung über die Bestände des Fonds ist dem Landtage alljährlich vorzulegen.
— Dem Hause der Abgeordneten ist folgender Nachtrag zum
Sta atshaushalts⸗Etat für das Jahr 1873 zur verfassungs— mäßigen Beschlußnahme und Einverleibung der darin bezeichneten Summen in den Sta-tshaushalts⸗Etat vorgelegt worden: Der in der Etatsvorlage ausgeworfenen Summen sind hinzuzu⸗ setzen: Einnahme. L. Finanz Ministerium. Kapitel 4. Direkte Steuern. Titel 3. Klassifizirte Einkommensteuer 893,000 Thlr. Kapitel 5. Indirekte Steuern. Titel 9. Stempelsteuer 1,600, 0900 Thlr. Kapitel 11. Allgemeine Finanz⸗Verwaltung. Titel 11. Ein⸗ nahmen des vormaligen Staatsschatzes 750,000 Thlr. Summa der Einnahme 3, 243,000 Thlr.
Ausgabe. Dauernde Ausgaben. III. Allgemeine Finanz⸗Ver⸗ waltung. Kapitel 64. Allgemeine Fonds. Titel 5. Zu Wohnungs— geld⸗Zuschüssen für die Staatsbeamten 2, 215.000 Thlr. JV. Ver⸗ waltung für Handel, Gewerbe und Bauwesen. Kapitel 66. Bauverwaltung. Sächliche Ausgaben. Titel 8. Zu Dienstaufwands⸗Entschädigungen für die Baubeamten 46,290 Thlr. VIII. Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten. Kavitel 124. Gymnasien und Realschulen. Titel 2. Dispositionsfonds für das höhere Unter⸗ richtswesen, einschließlich 320,000 Thaler zu Besoldungs-Verbesserungen für Direktoren und Lehrer an den höheren Unterrichts-Anstalten 240,000 Thlr. Kapitel 125. Elementar⸗Unterrichtswesen. Titel 3. Dispositionsfonds zur Förderung des Seminar⸗Präparandenwesens 37,242 Thlr. Titel 4. Besoldungen und Zuschüsse far Lehrer, Lehre⸗ rinnen und Schulen, unter Hinzufügung der Worte: „insbesondere auch zur Gewährung von zeitweiligen Zulagen für ältere Lehrer“ 700,000 Thlr. Titel 5. Zu Ruhegehalts⸗-Zuschüssen und Unter⸗ stützungen für emeritirte Elementarlehrer und Lehrerinnen 45,927 Thlr. 24 Sgr. 6 Pf. Titel 6. Zur Vermehrung der Schulaufsichtskräfte und zwar zu Besoldungen fur 50 Kreis⸗Schulinspektoren mit 800 Thlr. bis 1600 Thlr., im Durchschnitt 1200 Thlr., zu Reisekosten⸗-Vergü⸗ tungen für dieselben 200 Thlr. bis 400 Thlr., im Durchschnitt 300 Thlr. für jeden, ferner zur Remunerirung von weiteren Kreis⸗ und Lokal ⸗Schulinspektoren 31000 Thlr. Summa der dauernden Ausgaben 3.313,369 Thlr. 24 Sgr. 6 Pf. Einmalige und außerordentliche Ausgaben. VIII. Ministerium der geistlichen, Unterrichts und Medizinal-Angelegenheiten. Titel 104. Außerordentlicher Zuschuß zur Vermehrung der Sammlungen der Kunstmuseen in Berlin 200,900 Thlr. Summa der einmaligen und außerordentlichen Ausgaben für sich. Dazu: die dauernden Ausgaben 3,313,369 Thlr. 4 Sgr. 6 Pf. Zusammen 3,513,369 Thlr. 24 Sgr. 6 Pf.
Statistische Nachrichten.
Paris, 14. Februar. Der „Rappel“ schreibt: „Aus den Be⸗ richten, welche an das Kriegs⸗Ministerium eingelaafen, geht hervor, daß von durchschnittlich 305,000 Konskribirten, welche vor der Aus— hebungskommission erschienen waren, 7700 nur lesen und 59,900 weder lesen noch schreiben konnten. Allo können nur 74 pCt. lesen und schreiben, 3 pCt. nur allein lesen, 25 pCt. keines von beidem.
Kunst und Wissenschaft.
Berlin, 18. Februar. In der Nacht vom Freitag auf Sonn⸗ abend starb hier der Geheime Justiz-⸗Rath Dr. A. Rudorff, Mit⸗ glied der Akademie der Wissenschaften. Derselbe war am 21. März 1803 zu Mehringen in Hannover geboren, hat also nahezu das 70. Le⸗ bensjahr erreicht. Seine Studien machte er unter Savigny und be⸗ gann dann 1825 als Dozent, 1829 als Professor seine Wirksamkeit an der hiesigen Universität.
— Der mathematische und der naturwissenchaftliche Verein hiesiger Universität veranstaltet zum 40jährigen Ge— dächtniß am Geburtstage dieses Astronomen morgen eine Kopexrni⸗ kus⸗Feier. Nach dem Programm wird die Festrede Professor Foer⸗ ster in der Aula der Universität Mittags 1 Uhr halten. Abends 8 Uhr findet im Saale der Urania, Leipzigerplatz 15, ein Kommers mit Prolog, Festspiel, Festzeitung statt.
— Von der Kreisordnung für die Provinzen Preußen 2c. vom 13. Dezember v. J. ist auch im Verlage der J. U. Kernschen Buch⸗ handlung (Max Müller) in Breslau eine Textausgabe erschienen, die zum Handgebrauch ö eingerichtet, mit einem ausführlichen Sach⸗ register versehen und korrekt gedruckt ist.
— Das Werk der historischen Abtheilung des großen preußischen Generalstabes „Der deutsch⸗französische Krieg von 1870 bis 1871“ ist kürzlich durch eine Kommission vom Generalstab der spani⸗ schen Armee übersetzt worden.
Gewerbe und Handel.
Die Berliner Aktien-Gesellschaft für 3 brikation produzirte im Jahre 18772 940285 Pfund Papier, zido⸗ von indessen auf die ersten Monate durchschnittlich 719, 8430 Pfd., für die späteren Monate aber nach Ausführung von Umbauten und Reparaturen 1145722 Pfd. monatlich fallen. Die Berliner Hand⸗ lung setzte monatlich 21,366 Thlr., gegen 13,566 Thlr. im Jahre 1571 um. Der Gesammtumsatz belief sich im Jahre 1872 auf 435,336 Thlr., wovon 53,8376 Thlr. Gewinn erzielt wurden. Die im erbst 1871 neu angelegte Fabrik ist nahezu fertig und wird voraus— schtlich eine Produktionsfähigkeit von jährlich 15,000 Ctr. Papier ermöglichen. In den Aufsichtsrath sind in der General-Versammlung am 14 d. M. wieder resp. neu geiwählt worden die Herren: A. Hof⸗ mann in Berlin, als Vorsitzender, Emil Heymann in Berlin (von der Firma Meyer Cohn), Moritz Cohn in Breslau Gon der Firma
Gebrüder Guttentag daß) Emanuel Nathan in Berlin, Eduard
Hendler, Dresden. Die Bilanz ist im Inseratentheil abgedruckt. London, 15. Februar. Der Strike der Kohlenarbeiter in Süd⸗Wales dauert noch immer fort und der Nothstand unter den brodlosen Arbeitern ist, verschiedenen Berichten von dort zufolge, täglich im Wachsen. Ein Ausgleich ist vorgeschlagen worden, der von den Arbeitern bereitwillig angenommen wurde, aber die Arbeitgeber wollen bedingungsloses Nachgeben.
— Das Handelsamt hat von dem Staatssekretär für äußere Angelegenheiten die Uebersetzung eines Dekrets des Kaisers von Brasilien bezüglich des Küstenhandels dieses Landes erhalten, welches gusländischen Schiffen gestattet, sich mit dem Küstenhandel
ab dauernd überwiesen. In gleicher Weise und nach gleichem Maß— stabe wird der Gesammtbeitrag, welchen der Staat nach §. 70, Ab⸗
zwischen den Häfen des Kaiserreiches, wo Zollämter errichtet sind, zu beschäftigen.