1873 / 47 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 21 Feb 1873 18:00:01 GMT) scan diff

vorbehalten werden.

aufmerksam, sammentritt kutiren.

seien; dem gegenüber 2 er vor konstatiren, daß unser Han

der mannigfachen gewagten dungen. Man möge sich

Geschãfte

was monate⸗ ja vielleicht jahrelang gabe von Eisenbahnaktien unter Par dennoch nicht verwerflich gerechtfertigt. Herr Papiere, Herr Wever darauf, daß unter pari gesetzwidrig sei. unter par! rechtfertige. der! Herren Wever, Graf zur renten angenommen. Bei der hiera wurden die Herren von Tettau mit mit 78 Stimmen gewählt. die Herren Graf zur Lippe, von Holl Graf Kleist je eine Stimme.

= Im weiteren Verlauf der gestrigen Sitzung des Hauses

der Abgeordneten wurde, nachd

Hr. Friedenthal den Wunsch ausgesprochen, Lesung keine Amendements mehr eingehen mögen, der 5 Gesetzentwurfs, betreffend die Dotation der Provinziglver⸗ der Kommission vorgeschlagener Fassung

bände in folgender, von angenommen:

„Die Vertheilung der im 8.1 bestimmten Summen unter die Verbände und Landestheile erfolgt

ebendaselbst genannten kommunalen

ur einen Huͤlfte nach dem Maßstahe des Uunfi⸗ nach dem ee n der durch die 3 vom 1. )

1871 festgestellten Zahl der Ciyilbevölke

und ebenso 8. 3.

Diejenigen vinzen Preußen, d fallen, werden nach demselben

onds, welche nach 5. Brandenburg, Pommern

der Amtsverwalkung (8. ] Nr. 2) vom

überwiesen. Gesammtbeitrag, ordnung vom 135. : zu leisten hat, den gedachten Landkreisen weit die in 5. 70 a. a. D. bezeichneten erspart werden ohne jede Diskussion. 5. 4 Tage, an welchem die Antheilen der Previnzen 6

ieser Provinzen nach dem Maßstabe

2

Kreis⸗Ordnung (8. 1 Nr. Y) vorläufig überwiesen. dauernde Belasfung der vorläufig überwiesenen Summe steht den Die spätere Verwendung derselben erfolgt nach der Provinzial⸗Ordnung.

Sowelt über die im 5. J bezeichneten Summen nicht be⸗

Kreisen nicht zu. näh * 5 reits durch die Vorschriften der S5. 3, ist, erfolgt die Bestimmung über die weisung durch besondere Ges

fügung gestellten Summen,

legenden Fonds zu

ftaͤnde des

der Kommission hervorgegangen,

weit über die im §. 1 bezeichnete schrift des §. 3 1 benannten

zu Unterhaltung der ihrer r und Previnzial-Anstalten nach dem im Maßstabe überwiesen.

Derselbe motivirte seinen Antrag damit, daß er wünsche, daß die 180 000 Thlr., welche von den 2 Millionen ausgeschieden wer⸗ den Landkreisen sofort und dauernd überwiesen wer⸗ möge man nicht des reinen Prin⸗ Provinzial⸗Ordnung möglichst den Provinzial ⸗Vertretungen vor⸗ von ostpreußischen Auffassung der Abg. Dr. Windthorst (Meppen)

den sollen, den mögen. Diese Summe zips wegen, nur um die neue schnell zu erlangen, enthalten. Der Abgeordnete konstatirte, daß die wiederholt gegen die gesprochen hätten. Auch

und der Referent Abg. Dr. Friedenthal sprachen sich welches darauf abgelehnt wurde.

Amendement aus, welches §§. 4 und 5, sowie die beiden Schl 6. Die Ueberweijung weiterer haushalts⸗ Etat, unter Uebertragung d öpflich ngen, bleibt vorbehalten. 1

Der Minister des Innern

mit Ter Ausführung dieses Gesetzes beauftragt.

wurden darauf in der Fassung des cher mithin durchweg gene der Rechenschaftsberi währung von Landwehr durch Reichsgesetz

treffend die den Angehörigen der ten Beihülfen. Referenten Abg. Sch

Die Forderungsrechte, Reichsgesetzes vom 2. 3 wehr gegenüber durch die Gewährung Darlehnen erworben hat, n,, der

ommunal⸗Verbände

ho henzollernschen Lande

Durch erwirbt, daß weitere Darlehne Landwehr aus dem durch Zuschüffe a

Herr von Dechend machte daß es fraglich sein dürfte, vor dem Zu⸗ der Kommission über diese Die Laskerschen Mittheilungen hätten den Ge⸗ danken angeregt, als ob unsere Sandelsverhãltnisse ungesunde

elsstand durchweg ehrenhaft sei, trotz

hüten, solche Urtheile zu fällen, so lange nicht die Unterfuchungskommission ihre Arbeit beendet habe,

und in gewissen Verhältnissen geschäftlich Wilckens verwies auf die Entwerthung ber voll eingezahlten Aktien durch die unter pari— ausgegebenen

Herr von Dechend entgegnete, daß der geschäftliche Verkehr mitunter eine Ausgabe von Aktien Nach einigen kurzen Bemerkungen Lippe und des Justiz⸗Mini⸗ sters ward die Diskussion geschlossen und der Antrag des Refe⸗

Außerdem erhielten noch Stimmen

Maßstabe (8. 2) in Landkreise dieser Provinzen vertheilt und denselben zur Durchführung der Kreisordnung, insbesondere für die Kosten

In gleicher Weife und nach gleichem Maßstabe wird der ? . der Staat nach 5. 70 zlbsat 1 der Kreis⸗ Dezember 1872 zu den

Aufwendungen für den Fiskus

Zu den beiden nächsten Paragraphen: Tußerdem werden vom 1. Jaauar 18573 ab bis zu dem Provinzial⸗Ordnung in Kraft tritt, aus den Preußen, Brandenburg, und Sachsen an der Dotation von 2 Millionen T 9 150,000 Thaler entnammen und den einzelnen Landkreisen

etze. Bis zum Erlasse . sind die Jahresbeträge der zur Ver⸗ S soweit dieselben jeweilig noch nicht ihre bestimmungsmäßige Verwendung gefunden haben, zu einem für Rech⸗ nung der betheiligten Verbände zu verwaltenden und zinsbar zu be⸗ vereinnahmen. Eine N Fonds ist dem Landtage alljährlich vorzulegen. . hatte Abg. v. Mitschke⸗Eollande folgendes Amendement gestellt: den §. 4 und 5 in dem Gesetzentwurf, ist in einem 5. Summe nicht schon dur Verfügung getroffen ist, wird dieselbe in den §5. 1 zu Provinzen u. s. w. bis zur r zial⸗Vertretung den bestehenden Provinzial⸗ resp. Kommunal Vertre⸗ fungen provisorijch zum Zwecke der Einführung der Kreisordnung, in⸗ sofern sich das Bedurfniß dazu als nothwendig herausstellen jollte und Verwaltung übertragenen milden Stiftungen

migt ist, angenommen. Es folgte t über die Verwendung des zur Ge⸗ Beihülfen an] Angehörige der Reserve und 56 . . 194 bereit 96 onds, sowie die zweite Berathung des Gesetzes be⸗ 6. . Reserve und Landwehr geleiste⸗ Zunächst wurde nach —ͤ ellwitz der Nachweis der in Rede stehen⸗ den Fonds von 2494492 Thlr. für geführt erachtet. 8 Ldes Gesetzes lautet in der von der Kommission nicht amendirlen Faffung der Regierungsvorlage; welche der uni 1871 Angehörigen

gehen Kraft z uf di Monarchie beziehungsweise die der Regierungsbezirke Wiesbaden, den Stadtkreis Frankfurt am Main und die in dem Umfange über, die Darlehne durch die Organe dieser Verbande bewilligt worden sind. Dasselbe gilt hinsichtlich der Forderungsrechte, welche der Staat da⸗

darauf

Dinge zu dis⸗

dem Lande als Fachmann

in den sogenannten Grün⸗

dauern könne. Die Aus⸗

i sei, wenn auch mißlich,

die Ausgabe von Aktien

uf vorgenommenen Wahl 82 und Prof. Baumstark

eben, Herzog von Ujest und

em noch der Referent Abg. daß in der dritten 5. 2 des

lächeninhalts, zur andern Dezember

rung.“ 1Nr. 2 auf jede der Pro⸗

Schlesien und Sachsen ent⸗ auf die einzelnen

des Kreisausschusses und J. Januar 1873 ab dauernd

Kosten der Amtsverwaltung überwiesen, sobald und in so⸗

, Schlesien halern (8 1. Nr. I)

des 5. 2 fuͤr die Zwecke der s Ein Anspruch auf

und 5 Verfügung getroffen Verwendung und die Ueber⸗

Nachweisung über die Be⸗

wie er aus der Berathung §. 4 so zu fassen: So⸗ die Vor⸗

Bildung der neuen Provin⸗

5. 2 bestimmten Vertheilungs⸗

Saucken⸗Tarputschen Provinzialstände sich des Vorredners aus⸗

gegen das Die beiden

ußparagraphen: . Summen, aus dem Stagts⸗ er entsprechenden Ausgabe⸗Ver⸗ und der Finanz⸗Minister sind

Kommissionsentwurfs, wel⸗

dem Antrage des

Staat in Ausführung des der Reserve und Land⸗ eihülfen in Form von

von Bei vo diefes Getzes auf die

assel und

in welchem

an Angehörige der Reserve und

Gesammtbetrag von 2,5577, 810 Thaler zu ergänzenden Beihülfefonds

gewährt werden.“ Hierzu beantragte der Abg. von Rauchhaupt, statt der gesperr⸗

ten Worte zu setzen: „gehen kraft dieses Gesetzes auf die ein⸗ zelnen Kreisverbände, beziehungsweise kreiseximirten Städte und die hohenzollernschen Lande in dem Umfange über u. s. w.“

Für dieses Amendement traten außer dem Antragsteller nur noch die Abgg. von Gottberg und Kirch ein, während sich Abg. Rickert und die Reglerungs⸗Kommission dagegen erklärten; es

wurde darauf abgelehnt. .

Zu F. 2 des Gesetzes: „Die Fonds, welche durch die Rũck⸗ zahlung der im 5§. 1 bezeichneten Darlehen gebildet werden, sind zur Verwendung für gemeinnützige Zwecke im Interesse der betreffenden Landestheile bestimmt,“ beantragte der Abg. von Rauchhaupt, hinter „betreffenden“ einzuschieben: Kreise, bezie⸗ hungsweise,ᷣ und ward der Paragraph mit diesem Amendement angenommen, sowie unverändert der Schlußparagraph des Ge⸗ setzes: „Die Verwaltung des für die Hohenzollernschen Lande zu bildenden Fonds wird bis zur Einführung einer kommunalen Vertretung in denselben durch Königliche Verordnung geregelt.“ Es folgte die zweite Berathung des Gesetzentwurfs, betref⸗ fend die Verfassung der Amts verbände und des Kommunal⸗ verbandes in den Hohenzollernschen Landen. Die Abgeord⸗ neten Epvelt und Cramer hatten eine Reihe von Amendements gestellt, mit denen sich die Regierung zumeist einverstanden er⸗ klärte. Nur bei §. 12 Gusammensetzung der Amtsversamm⸗ lungen) erhob sich eine längere Debatte. Derselbe gewährt in seinem ersten Alinea dem Fürsten von Hohenzollern, als Besitzer des Hohenzollernschen Domanialgutes, in seinem zweiten den Fuürsten von Fürstenberg und von Thurn und Taxis, als Besitzern Hohenzollernscher Herrschaften, das Virilstimmrecht auf den Amtsversammlungen Greistagen). Die genann⸗ ten Abgeordneten beantragten, das letztere zu streichen. Der Re⸗ gierungs⸗Kommissar Geheimer Ober⸗Regierungs⸗ Rath Per⸗ sius hielt den ganzen Paragraphen aufrecht und berief sich auf das Urtheil der Vertrauensmänner, die über das Gesetz berathen hätten. Ihm traten die Abgeordneten Dr. Windthorst, von Mallinckrodt und von Gerlach bei, welche geltend machen, daß die Wahl durchaus keinen Vorzug vor dem gesetz lichen Stimmrecht habe und in keiner Weise eine besondere Fähigkeit des Gewählten bekunde. Dagegen führte der Abg. Lasker aus, daß bei Annahme der Kreisordnung für die östlichen Provinzen das Virilstimmenrecht ausdrücklich als unstatthaft konstatirt wor⸗ den sei und daß es nimmermehr geduldet werden dürfe wenn in einem Spezialgesetz für ein kleines Ländchen ein Prãjudiz gegen einen feierlich proklamirten Staatsgrundsatz geschaffen werden solle. Es liege auch nicht der geringste Grund vor, eine Ausnahme zu machen. Das Amendement wurde darauf geneh⸗ migt; das zweite Alineag also gestrichen. 5. 12 wurde darauf in dieser Fassung in namentlicher Abstimmung mit 132 gegen g4 Stimmen angenommen und dann die Diskussion abgebrochen. Sitzung schloß um 4 Uhr.

In der heutigen (7 Sitzung des Hau ses, der Ab ge⸗ ordneten, welcher am Ministertisch der Finanz⸗Minister Camp⸗ hausen und mehrere Regierungs⸗Kommissarien beiwohnten, setzte das Haus die zweite Berathung des Staatshaus halts von 1873 fort, und wurden die Etats für die beiden Hãuser des Landtags mit einigen von der Kommission beantragten Mehrbewilligungen, genehmigt. Zu Titel 4 der Ausgaben des Hauses der Abgeordneten (Diäten und Fuhrkosten) be⸗ merkte der Referent Abg. Graf Limburg⸗Stirum, daß in der Kommission Alle darin einig waren, daß eine Erhöhung der Diäten erst für die nächste Session zu erstreben sei. Ein Schreiben des Minister⸗Präsidenten Grafen v. Roon an die Kommisston habe eine entsprechende Vorlage noch für diese Session in Aussicht gestellt. Auf weitere Anfrage des Abg. p. Bonin erklärte der Finanz⸗Minister Camphausen, daß der betreffende Entwurf in den nächsten Tagen an das Haus gelangen werde. Folgende von der Kommission be⸗ antragte Erhöhungen wurden genehmigt: Für das Herrenhaus: Kap. 12 der Ausgabe Tit. 2 (Remunerirung von Stenogra⸗ phen ꝛc statt 10 080, 11,560 Thlr. und Tit. 5 Gur Unterhal⸗ kung des Gebäudes und des Gartens) statt 2100 Thlr. 2669 Thlr. Für das Abgeordnetenhaus: Kap. 43 der Ausgabe Tit. 3 Gu außerordentlichen Remunerationen) statt 10990 Thlr., 12090 Thlr., Tit. 5 (Bureau⸗Bedürfnisse) stattt 38,480, 50 000 Thlr. und Tit. J (unvorhergesehene Ausgaben) statt 500, 580 Thlr. Unverändert und ohne Diskussion wurde der Etat der Lotterie Verwaltung genehmigt und wurde dann die zweite Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Verfassung der Amtsverbände und des Landeskommunal-Verban⸗ des in den hohenzollernschen Landen fortgesetzt. Die Vorlage wurde mit einigen nicht wesentlichen Abände⸗ rungen, denen der Vertreter der Staatsregierung Geh. Ober⸗ Reglerungs⸗Rath Persius beistimmte fast ohne Diskussion an⸗ genommen. Bei Schluß des Blattes trat das Haus in die zweite Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Erbschafts steuer. ö Unter dem 19. und 23. Dezember v. J. sind zwischen

den Bevollmächtigten Sr. Majestät des Kaisers und Königs und Ihren Königlichen Hoheiten des Großherzogs von Mecklenburg⸗ Schwerin und resp. des Großherzogs von Mecklenburg⸗Strelitz Militärkonventionen abgeschlossen worden. Nach denselben freten das Großherzoglich mecklenburg⸗schwerinsche, sowie das Großherzoglich mecklenburg⸗ strelitzsche Kontingent vom 1. Ja⸗ nuar 1573 ab in den Etat und in die Verwaltung der König⸗ lich preußischen Armee, und zwar . des X. Armee⸗Corps. Die von diefem Zeitpunkt ab nach dem Reichs⸗Militäretat zur Unterhaltung der Großherzoglich mecklenburgischen Kontingente bestimmten Beträge werden daher der Koͤniglich preußischen Militärverwaltung zur Verfügung gestellt, wogegen diese die Verpflichtung übernommen hat, sämmtliche Bedürfnisse der mecklenburgischen Kontingente nach den preußischen Normen und Verwaltungsgrundsätzen zu bestreiten. Der General⸗Feldmarschall von der Armee, von Stein⸗ metz, hat sich gestern Mittag wieder nach Görlitz zurũckbegeben. Der Großherzoglich mecklenburgische Gesandte am Kaiserlich Königlich österreichischen Hofe, von Gamm, ist gestern Abend aus Wien, über Dresden kommend, hier ein⸗ getroffen und hat heute früh seine Reise nach Schwerin wieder fortgesetzt. Königsberg, 20. Februar. Die Korporgtion der hiesigen Kaufmannschaft wird am 25. April d. J. ihr öojähriges Bestehen feiern. Das Fest soll nach einem am , gefaßten Beschluß eine möglichst weite Ausdehnung nehmen.

wieder hier eingetroffen ist,

. und der

ab.

ten beim Bundesrath, Finanz⸗ Landgraf, sind schon vor

kommenden Wiener Courierzug stattete Mittags dem König, der Prinzessin Alexand ra Besuche Die bayerischen Bevollmãchti Minister Berr und Regierungz⸗ ) einigen Tagen von hier nach Berlin abgereist. Morgen wird ihnen Ministerial⸗Rath Riedl dahin folgen, welcher an Stelle des auf sein Ansuchen diefer Funktion enthobenen Ober⸗Appellations⸗ gerichts⸗Präsidenten von Neumayr zum wirklichen Bevollmäch⸗ ligten ernannt worden ist. Die Minister v. Pfretzsscher und Pr. u stle werden, wie die „Allg. Itg.“ mittheilt, wohl erst Anfangs März sich nach Berlin begeben.

Der Ministerial⸗Referent Regierungs⸗Rath Freiherr von Castell ist beauftragt worden, in Baden besonders von den Erfahrungen Kenntniß zu nehmen, welche dort mit den bürger⸗ k . bei den Verwaltungs-Behörden gemacht wor⸗ en sind.

Sachsen. Dresden, 20. Februar. In der heutigen Sitzung der Zweiten Kammer, in welcher die Staats⸗Minister Frhr. v. Friesen, v. Fabrice, v. Nostitz Wallwitz und Dr. vH. Gerber anwesend waren, stand zunächst auf der Tagesordnung eine von dem Abg. Klemm und einer größeren Anzahl Mit⸗ glieder der Linken gestellte Interpellation wegen der in einem Artikel des „Dresdener Journal“ behaupteten Verpflichtung der Regierung zur Publikation des Volksschulgesetzes, welche an die Königlichs Staatsregierung folgende Anfragen richtet:

1) Leitet die Königliche Staatsregierung aus den zur Zeit befte⸗ henden Verfassungsbestimmungen für die oberste Staatsgewalt die unbedingte Verpflichtung ab, einen vom Könige an die Stände ge brachten Gesetzesvorschlag, der verfassungsmäßig berathen worden, nach S8. M der Verfaffungsurkunde aber nicht als verworfen zu betrachten ist, als Gesetz zu publiziren? ; : .

3) Nimmt die Königliche Staatsregierung eine solche Verpflichtung auch dann an, wenn a. ein solcher Gesetzesvorschlag von den Ständen nur mit Abänderungen angenommen worden ist, und insbesondere p) die Curiatstimmen beider Kammern bezüglich dieser Abänderungen getheilt geblieben sind? Nachdem in Abwesenheit des Interpellanten der Abg. Dr. Minckwitz die Interpellation begründet hatte, erklärte Staats⸗ Minister Freiherr v. Friesen, die Staatsregierung sei zur sofor⸗ tigen Beantwortung derselben bereit. Der Staats⸗Minister be⸗ merkte nun zunächst, daß er sich bei seiner Beantwortung ledig⸗ lich an den Inhalt der Interpellation halten und einige von dem Abg. Dr. Minckwitz bei deren Begrundung berührte Punkte, weil in ber Interpellation nicht enthalten, als nebensächlich un⸗ berührt lassen werde, und fuhr sodann folgendermaßen fort: „Die ÄUnfrage der Herren Abgeordneten Klemm und Genossen stützt sich auf einen Artikel, der vor einiger Zeit in dem „nichtamt⸗ lichen Theil“ des „Dresdner Journals“ erschienen ist. Die Staats⸗ regierung muß sich nun entschieden dagegen verwahren, als ob sie ver- pflichtet sei, über ihre Stellung zu einem solchen Journalartikel, und darüber, ob und inwieweit sie mit den darin gusgesprochenen Ansichten übereinstimme oder nicht, hier in amtlicher Weise Auskunft zu ertheilen. Ebensowenig kann sie im Allgemeinen eine Venpflich⸗ tung anerkennen, auf Grund einer gestellten Interpellation sich über 1 prinzipielle Auffassung gewisser Verfassungsbestimmungen zu erklären.

Wenn die Staatsregierung dessen ungeachtet im vorliegenden Falle die Beantwortung der Anfrage nicht ablehnt, so geschieht dies ledig⸗ lich deshalb, weil sie selbst es für wünschenswerth erachtet, daß den vielfach im Lande verbreiteten mißverständlichen Auffassungen gegen⸗ über ihre Ansicht von der fraglichen Verfassungsbestimmung in amt⸗ licher Weise bekannt gemacht werde. Diese Ansicht ist folgende:

Die Vorschrift von 8. 92 der Verfassungsurkunde ist so klar und bestimmt, daß die Regierung dann, wenn, der dort vor esehene Fall vorliegt, sich nicht mehr das Recht zuschreiben kann, nach ihrem Er⸗ messen darüber zu entscheiden, ob der Gesetzvorschlag verworfen sei oder nicht. In dieser Beziehung entscheidet der Wortlaut der Ver⸗ fassung, und die Regierung hat keine weitere Wahl. . Ganz unabhängig hiervon befteht aber 8. 112 der Verfafsungs⸗ urkunde. Hiernach bedürfen alle ständischen Beschlüsse, welche auf Angelegenheiten des Landes Bezug haben, um wirksam zu werden, der ausdrücklichen Sanktion des Königs. Ohne diese ausdrückliche Sank⸗ tion kann kein Gesetz publizirt werden, und es kann hierbei keinen Unterschied machen, ob dasselbe durch die Majorität beider Kammern angenommen worden oder nach §. 92 der Verfassungsurkunde als nicht verworfen zu betrachten ist; der König hat vielmehr in beiden Fällen das Recht, die Sanktion zu ertheilen oder zu verweigern.

Selbstverständlich verbleiben die Minister auch für diese König⸗

liche Entschließung verantwortlich. Sie haben daher ihren Rath Sr. Majestät dem Könige nur mit Rücksicht auf die Vorschriften der Ver⸗ faffung und auf Das zu ertheilen, was ihrer gewissenhaften Ueber⸗ zeugung nach dem Wohle des Landes am meisten entspricht. Durch diefe Beanlwortung der 1. Frage erledigt sich die der 2. Frage in ihren beiden Theilen von selbst.“ ;

Abg. Br. Minckwitz behielt dem abwesenden Interpellanten, sofern die Erklärung der Regierung nicht allenthalben für be⸗ friedigend erachtet werden könnte, Weiteres vor. Bei der darauf folgenden Petitions berathung wurde der mit einem jüngst gefaßten Beschlusse des Landwirthschaftsrathes für das Deutsche Reich übereinstimmende Krause sche Antrag: ;

„Bei der Reichsregierung dahin zu wirken, daß dem Reichstage baldigst ein umfassendes Veterinär⸗Polizeigesetz vorgelegt werde, welches die Bekämpfung der Viehseuchen einheitlich regelt und bei den gemeingefährlichen anfteckenden Thierkrankheiten von dem Grund⸗ satze ausgeht, daß die aus rein kontagiösen Krankheiten entstehenden Verluste dem Viehbesitzer, der ohne eigenes Verschulden ist, in an⸗ gemessener Weise entschädigt werden.“ .

angenommen. Endlich gab der Bericht der Abth. A. der Finanz⸗Deputation über das den Nachweis über die bisherige Verwendung des Kasernenbau⸗Vorschußfonds von 1,400, 000 Thlr. betreffende Dekret zu langer Debatte Anlaß, nach deren Schluß die Kammer befchloß, nach dem Antrage der Deputation, eine Er⸗ klärung über die Verwendung des Kasernenbau⸗Vorschußfonds bis zur definitiven Rechnungsablage auszufetzen u. s. w. und bei der Regierung zu beantragen, daß dieselbe die Verhandlun⸗ gen wegen des Kasernenbaues in Leipzig alsbald wieder auf⸗ nehmen und das Zustandekommen derselben bei zu verhoffendem Entgegenkommen der Gemeindevertretung durch Genehmigung der projeklirten Straßenanlage an der Nordfront der Pleißenburg unterstützen möge.

Württemberg. Stuttgart, 19. Februar. Das neueste Bulletin über das Befinden der Königin⸗Mutter lautet:

„Während des gestrigen Tages war eine tiefe Betäubung und Apathie unverkennbar; spät Abends wurde der Kopf auffallend klar, dagegen kamen die ganze Nacht hindurch anhaltende Beengungen und Hustenreize. Dr. Gärtner.“

Baden. Karlsruhe, 19. Februar. Die Prinzessin Marie von Baden, Herzogin von Hamilton, die Erbprin⸗ zessin von Monaco sowie der Landgraf Friedrich von Hefsen sind heute Nachmittag nach Baden zurũckgekehrt.

HSessen. Darmstadt, 20. Februar. Gestern trat die Zweike Kammer der Stände des Großherzogthums zu einer Sitzung zusammen. Zur Verlesung kam die Antwort der Großh.

Bayern. München, 19. Februar. Prinz Luitpold,

us der Staatskasse bis auf den

welcher heute Morgens mit dem um 4 Uhr 50 Minuten an⸗

Regierung auf die Interpellation des Abg. v. Rabenau, die Er⸗

bauung einer Bahn von Eydtkuhnen nach Metz b f di Interpellation des Abg. Stüber erwiderte 9. 2 3 den Geschäftskreis der Bezirks⸗-Strafgerichte durch eine Beschrän⸗ kung ihrer Kompetenz zu verringern bereit sei. Was das weitere Ersuchen des Interpellanten anlangt, bei Aburtheilung von In⸗

Verhandlung einzuräumen,

Interpellation des Abg. v. Wedekind, die Fortsetzun ; ; g der Oden⸗

. nach Neckarelz betreffend, wurde dahin beantwortet,

die diesfälligen Verhandlungen noch zu keinem Resultate

, , . Der Abg. Metz machte in seiner Eigenschaft

als Präsident des Finanzausschusfes Mittheilung von einem an

ihn gelangten Schreiben des Gesammt⸗Ministeriums, welches auf eine desfallsige Anfrage erklärt, daß für folgende Gegenstände neue, beziehungsweise erhöhte Forderungen im Budget in Aus⸗ 1h genommen seien: Erhöhung der Dotation der Hof⸗-Biblio⸗ . 4000 fl Herstellung von eisernen Thüren auf derselben 6 f. für Erhöhung der Gehalte der Professoren zu Gießen fl. für einen ucuen Flügelanbau an dem dortigen Gym⸗ rr. 54,0090 fl. Es seien ferner noch nicht näher firirte For⸗ rungen zu erwarten für Erbauung eines Zellengefäͤngnisses,

für ein Gebäude für die Kunstsammlungen. Seitens des Mi⸗

nisteriums der Justiz seien 20 000 fl. für Erhöhung der Schreib⸗

gebühren und 10,909 fl. für Reparaturen am Justizpalast in

Mainz in Ansatz gebracht. Desgleichen sei die Beschaffung eines

. e. 2 . Darmstadt ins Auge gefaßt.

eraufbau des Hof⸗ ü 5

ö ö. Hof⸗Theaters würden etwa 450, 600 fl.

ie Kammer berieth hierauf über die Gegenstände h

Tagesordnung. Bezüglich des Antrages des 26 Euren;

auf Errichtung einer allgemeinen Landes⸗-Kreditanstalt aus den

franzbösischen Kriegskontributs⸗Geldern beschloß die Kammer dem

, . des Ausschusses gemäß, die Regierung zu ersuchen, ö Anhang in Erwägung zu ziehen und geeigneten Falls den

tänden Vorlage zu machen. Endlich beschloß die Kammer gemäß dem Antrage des Abg. Welcker, die Regierung um Re⸗

. der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen über die Kol⸗ lateral⸗Steuer zu ersuchen. Morgen beginnt die Berathung über 2. landständische Geschäftsordnung.

achsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 20. Februar

In der heutigen dritten Sitzung des K Landta X fanden Ausschußwahlen statt. ringe heutige „Weim. Ztg.“ enthält folgende Berich⸗

Durch mehrere Zeitungen ist die Nachricht gege daß die i

a en, Zeit Verschie denen Personen und n ß

em Kultus -Departement unferes Staats-Ministeriums zur Begut— achtung zugegangenen „Grundzüge eines Volks schulgesetze n welche

. wesentliche Neuerungen, namentlich auch in Betreff

er i,, 3. enthalten Gegenstand einer Korrespondenz

36 Kultus- Ministeriums mit dem bischöflichen Domkapitel in 3 ö 6 seien, gleich als ob es der Zustimmung desselben zu er Gesetzentwurfe bedürfe. Wir sind in der Lage, mittheilen zu

ounen, daß eine solche Korrespondenz unseres Kultus Departements weder eingeleitet ist, noch auch eingelestet werden wird, da eine Ver—

, , der bischöflichen Behörde in keiner Weise geboten ist . 2. die Stellung der katholischen Kirche unseres Landes zum Staate . . einem Abkommen des letzteren mit ersterer beruht, sondern 1 im, Wege der Staatsgesetzgebung (durch das Gesetz vem

. über das katholische Kirchen⸗ und Schulwesen) geord— n ist 6 würde auch jede Aenderung, die hierin getroffen werden , e. , . 63 Staats esezs c bing, getroffen werden . 5 er Zustimmung des bischsflichen Domkapitels

Sach sen⸗Altenburg. Alten bur )

. g. g, 20. Februar. einer Bekanntmachung des Herzoglichen Minssteriums, Ab= theilung der Finanzen, sind am 14. d. M. von den in Umlauf befindlichen Sachsen⸗Altenburgischen Kassenscheinen 66 Thaler, nämlich 10,4500 Thaler in einthälerigen und

C00 Thaler in zehnthälerigen, welche durch Abnutzung zirku⸗ lationsunfähig geworden waren, vor Notar und Zeugen ver⸗ nichtet worden. An Stelle derselben werden 1500 Stück ein— , ian, Nummern 634,001 bis 635,500 und 2000 S zehnthälerige mit den Nummern 48 biz 56 oo k tern 48,001 bis 50,000 in

Sach sen⸗Coburg⸗Gotha. Gotha,“ ; g⸗— . ha, 20. Februar. D hiesige Landtag genehmigte heut sämmtliche Wahlen, die ö. seine 66 1 gefallen sind. J Teim. Zeitung“ mittheilt, geht das Herzogli Staats⸗Ministerium damit um, einen , . 33 zu richten, welcher darauf abzweckt: die gegenwärtig bestehenden drei gothaischen Lan drathsämter Gotha, Ohrdruf und Wal⸗ tershausen in eins, nämlich „das Landrathsamt Gotha“ zu ver⸗ n e n, ,. i die 4 Justizãmter Ichtershausen 3 Thal un ie eini ö eg⸗ r e. Th ella, sowie einige Rentämter weg⸗

Lübeck, 19. Februar. (H. N.) Der in der letzten Ver— sammlung der Bürgerschaft von Dr. Klügmann . 9 zur näheren Erwägung des Bürgerausschusses verwiesene An⸗ trag auf Abänderung derjenigen Paragraphen der Verfassungs⸗ urkunde, welche über den Legitimationsmodus für die Theil⸗ nahme an den Wahlen zur Bürgerschaft handeln, kam in der heutigen Sitzung des Bürgerausschusses vor und wurde hier zunächst an eine Kommission von fünf Mitgliedern zur Begut⸗ achtung verwiesen. Aus den Vorbesprechungen, die über den Antrag stattgefunden haben, so wie aus den Personen, welche in die Kommission gewählt wurden, scheint hervorzugehen, daß der Antrag nicht in den ihm gesteckten engen Grenzen bleiben e. e , ö. ö , den Weg bahnt, um zu

Revision der jetzt seit 25 Jahren in f 2 rr, ö ö je h Kraft bestehenden Ver⸗

20. Februar. Die „Lüb. Anz.“ veröffentlichen den Nach⸗ trag zu dem Gesetze vom 29. Dezember 1851, die . * Mitglieder des Senates betreffend, und den dritten Nachtrag zu

dem Gesetze vom 29. September 1866, das Unterri lübeckischen Freistaate betreffend. K,

Samburg, 20. Februar. In der gestrigen Sitzung d Bürgerschaft wurde in der Berathung 2. sg iche. über den Bericht der gemischten Kommission, betreffend die Re— viston der Verfassung der Art. 29 nach dem Antrag der ge⸗ ö ö . Art. 30 bleibt, nachdem

e Anträge zu demselben abgel ĩ ? bisheri . 4 3 s abgelehnt, in der bisherigen

Elsaß⸗Lothringen. Straßburg, 19. Februar Der Ober- Prästdent v5n Mölser ist gestern Vormi , e, hier nach Cassel abgereist. st gestern Vormittag von

Nach

Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 19. Februar. In der

jurienfällen dem Ankläger größere Rechte während der öffentlichen serha ĩ verwies sie jedoch auf die in Aus⸗ sicht stehende allgemeine deutsche n n, , Eine

nung fortgesetzt. Lichtenfels sprach gegen das im 5. 2 auf stellte Prinzip der reinen Anklage, wünschte die a m schaft unter die richterliche Kontrole gestellt,

Werth der subsidiären Anklagen nach und Sinne einen Antrag, welcher unterstützt wurde. Entwurf erhobenen Einwendungen, nach der

gierung wäre. lehnt, und 5. 2 Lichtenfels zog die

abgelehnten Antrags bezeichnend.

der Gesetzentwurf, betreffend das Mahnverfah

keine Wirksamkeit haben solle. ö 20. Februar. (W. T. B.)

heute die neue Strafprozeß⸗Ordnung nebst dem Einführungs

und dritter Lesung an.

Schweiz. Bern, 20. Februar. (W. T 8) D ;

3 (W. T. B.) Der groß 2 Thurgau hat das Vorgehen der k en Bischof Lachat von Basel mit Stimmenmehrheit gebilligt

Verbot eingelaufen, durch welches denfelben der weit ienst liche Verkehr mit dem Bischofe Lachat unterfagt . ö

Großbritannien und Irland. London, 19. Fe

.

bruar. Beatrice und ihres gesammten Hofstaates Schloß Windsor zurückgekehrt. 1 h Ihre Majestät auf einige Tage nach der Hauptstadt.

dung nehmen zu wollen. Großbritanniens

Staats⸗Einnahmen

korrespondirenden Periode des Vorjahres ie im gleichen Zeitraume auf oi zs r, . . abend betrug die Bilanz des England 8,711,085 Lstr.

Ansuchen gerichtet werde, die drei im Vert aufgestellten völkerrechtlichen Hhrun d gh age von

3 D Nordamerika zur gemeinschaftlich

Kenntniß der fremden Mächte zu bringen.

31. Januar bei richtiger Auslegung völlig im Eink

stehen scheine mit der Depesche k vom ö Der Inhalt der letzteren sei folgender: Großbritannien hebe hervor, daß es sich angelegen sein lassen werde, Shere Ali, den derrscher von Afghanistan, auf alle die Vortheile aufmerkfam zu machen, welche ihm aus der Anerkennung der von ihm selbst geforderten Grenze erwachsen würden, und ihm die Noth⸗ wendigkeit darzulegen, sich eines jeden Angriffs zu enthalten; England werde auch für die Zukunft senen Einfluß auf

klärungen Großbritanniens, so schloß Enfield unte Beif des Hauses, seien von Gortschakoff . . ,,, genommen, wie sie abgegeben worden seien, indem auch der letzten den Einfluß Englands auf Shere Ali als hinreichende Garantie für dessen friedliche Haltung erachte. Auf Anregung von Smith theilte Enfield mit, daß der Dampfer „Morillo“ in Cadir noch immer unter Arrest gehalten werde; eine Vorlegung der bezüglich dieser Angelegenheit gepflogenen Korrespondenz könne, so lange die Untersuchung noch im Gange sei nicht er⸗ folgen, Enfield verlas ferner auf eine Anfrage Peels ein Schreiben Lord Granville's an die Admiralität, worin letztere aufgefordert wird, einen Dampfer nach Lissabon zur Aufnahme i ng. e,, . ö Gemahlin abyusenden und eine zum Schutze der englischen . enü

Anzahl Schiffe zu stationiren. w 20. Februar. (W. T. B.) hat heute der a Du b lin, 20. Februar. (W. T. B.) Der Generalpr g hat nach der erfolgten Freisprechung des Bischofs , gan angezeigt, daß die Regierung das gerichtliche Verfahren gegen die übrigen der Beeinflussung bei den Wahlen bezichtigten Personen vorläufig nicht fortzusetzen beabsichtige.

Frankreich. Paris, 19. Februar. Das „J fi⸗ eiel / berichtet aus Algerien, daß der seit K . getretene Witterungswechsel eine günstige Wirkung auf den Stand des Setreides ausgeübt habe. Die Ruhe ist nirgends n, worden. Der General Galfffet ist in Goleng eingetroffen. Alle noch nicht unterworfenen Abtheilungen der Chambäs und Mekhedmas haben die ihnen gestellten Bedingungen angenommen und die rückständigen Steuern sowie einen Theil der Kriegs⸗ kontributionen bezahlt. Es herrscht in Folge dessen in der gaͤn⸗ zen Provinz 3 die größte Ruhe. . Der Gesetzentwurf Savary, den die National⸗ Versammlung mit 421 gegen 268 ö angenommen, . die Ergänzungswahl möglichst erschweren: um gewählt zu wer⸗ den, muß man die absolute Stimmenmehrheit der votirenden und ein Viertel der Stimmen der eingeschriebenen Wähler haben. Die Rechte setzte diesen Entwurf durch, weil sie bei den bisherigen Bestimmungen keine Deputirten mehr durchzubringen vermochte.

Spanien. Madrid, 26. Februar. (W. T Ti

Rundschreiben des Ju stiz⸗Ministers ⸗̃. die e de, der Gerichtstribunale hebt die unumgängliche Nothwendigkeit von Reformen in der Justiz, anderweiter Organisirung der Gerichte und Verbesserungen in der Civil⸗ und Kriminal⸗Gesetzgebung hervor. M Saragossa haben lebhafte Kundgebungen zu Gunsten der republikanischen Regierung stattgefunden. Die

Die Königin Victori 8 . 38 36.. . . 6 1 43 Kaiserin Eugenie in Chislehurst einen Besuch

heutigen Sitzung des Herrenhauses wurde der Budget⸗

S e ihrer i in E Saballos und anderen Führern bei Santa Pau in Catalonien

Ausschuß gewählt und die Debatte über die Strafprozeß⸗Ord⸗

wies den geringen stellte in diesem 1. ; 1 Der Justiz⸗ Minister widerlegte in einer zweistündigen Rede die gegen 3. rho der gleichzeitig erklärend, daß

Ansicht des Ministerrathes die . der . rungsvorlage eine schwere Schädigung der Wirksamkeit der Re⸗ Der Antrag Lichtenfels wurde einstimmig abge⸗ . 2. . rn, , angenommen.

ö d den späteren Paragraphen gestellten Ab⸗ änderungs⸗Anträge zurück, dieselben als ,, des ersten

Der Ausschuß zur Vorberathung der Ju stizvor

beendigte seine Berathung and . ö. ,, 5 fikationen die Regierungsvorlagen, betreffend das Bagatellver⸗ ,. Mahnverfahren und Einschränkung der Gerichtsbarkeit der Bezirksgerichte an. Eine vom Ausschuß vorgenommene Ab— änderung betrifft die Herabsetzung der Ziffer des im Wege des Mahnverfahrens zu fordernden Betrages von 5090 auf 200 f. Desgleichen beschloß der Ausschuß auf Antrag Jaszinski's, daß für Galizien

Das Herrenhaus nahm

Gesetze mit einigen unwesentlichen Amendements in zweiter

Seitens einiger katholischen Geistlichen sind Proteste gegen das

Die Königin ist gestern in Begleitung der Prinzessin tes von Osborne nach Am nächsten Montag kommt

In dem Befinden des Graf s f ist

3 des Grafen Bernstorff ist 9 neuesten Bulletin zufolge seit gestern keine wan, Selam erung eingetreten. Die Krankheit scheint aber eine günstige Wen—

Großb. 53 vom 1. April bis 15. Debruar beliefen sich amtlichen Ausweisen zu⸗ folge auf 64,523,235 Lstr. gegen 63, 404,368 Lstr. in der ü Ausgaben 2 Am letzten Sonn⸗ Schatzamtes in der Bank von

20. Februar. (W. T. B) Im Unterhause kündigte heute Hardy an, daß er an einem der nächsten k . in Vorschlag zu bringen gedenke, in welcher an die Krone das

Washington mit In Erwiderung auf eine Anfra ; nf

i : ge Cochrane's wies Enfield darauf hin, daß der Sinn der Depesche gortschasoff⸗ ö zu

8 j I z * . auf . Sheri Ali nach dieser Richtung hin geltend machen. Diese 61

amtliche „Gaceta“ meldet einen über die vereinigten Banden von

errungenen Sieg. Die Nachricht, daß Clus i 3 angekommen sei, entbehrt jeder Wi rn n ö ö Numänien. Bukarest, 19. F

. : ö t, 19. Februar. (W. T. ) Di

,, hat die Steuer auf Scun 2 igt gleichzeitig aber beschlossen, daß in Landgemeindert das . . . ir nn nn nur von Rum? a

itze des politischen Wah 8 werden darf. kJ

Rußland und Polen. St .

ĩ 2 6 et 95 8 . n der . im K en find an Stelle der alten Schiffs⸗Karonnader mi 9pfündigen Stahlgeschützen . . , nn

. Auf Allerhöchsten Befehl erhält die G page zu dem Adler auf ihrer Kopfbekleidung den und den Roßschweif, welche m. tragen.

Von den Skopzenprozesf i ;

; . ze zessen, die am 30. Januar ö haben, ist der erste beendigt. a , , 2 . lagten verurtheilte das Gericht zum Verlust . * . 2. te und zur Verhannung in eine entfernte Gegend 8. iens, wo sie unter strenge polizeiliche Aufsicht zu stellen 36 ö Schweden und Norwegen. Stockholm 15 34 Der hom Chef des Landes ertheidigungs⸗D barter ö. zrath Vendenhjelm⸗ ausgearbeitete Heerges etz vor s ch la ö. ö Svenst Tidsskrift mittheilt, darauf ausgehen 6 !. 1 ö ohne die eingetheilte (inddelte) Armee b

. en, je och so, daß der Uebergang von diesem zu einen . eren Snstem erleichtert wird. Aus diesem Grunde so l da . arhltniß zwischen den Stammtruppen und der Landi ehr n ,, werden; und die Kreise, aus welchen 3 tegimenter ausgehoben und welche a z verändert werden, sollen im Verhältniß n,

verãnd in, so i hältniß zur Volksmem gemi ; ö Kreise mit besonderen Befchlchabern. 3 ni ö , . 36 zu beaufsichtigen haben

t ilt Jeder waffenfähige Jüngling soll Tückftigkein im Schießen haben. Wer sich dieselb .

mn. W selbe ohne Anleitung sel bst er

worben hat, erhält eine Entschädi 2 2 k . . n. gung. Alle Rekruten der . ollen n Jahr bei den Depots dienen Die

Zahl der Unteroffiziere soll durch Werbung ungen Leite .

5 Jahre bedeutend vergrößert werden. Alle, die zu Uateroffi⸗ sollen als gemeine

ãniern, sind, ausgeübt

urg, 19. Februar. re gehörige Korvet⸗

arde· Equi⸗ Gar def

topf berleidun Gar destern n die übrigen Truppen der

Garde

Die

Fe⸗ e inte ments,

2

zieren und Offizieren befördert werden wollen Soldaten eintreten. ̃ n , . ; ö 3 ö. 3 ö k des dAusschusses der 3weiten ann e, ö en in er Versammlung beider Kammer: . . 26 en Vize sprechern gemachten Vorschlag, den Konig n erthänigen Schreiben zu ersuchen, sich und seine Gerrzahlin . alten Herkommen gemäß krönen zu lassen und dert Tag . zu bestimmen, welcher in der Ersten Kammer sofort ange— . in der Zweiten aber auf den Tisch gelegt umd am 2g diskutirt wurde, wobei er kaum der sofortigen Verwerfung n j und dem Ausschuß übergeben wurde, ist jetzt gedruckt Die Mative, welche das Gutachten hervorgerufen haben daß dieser Vorschlag die Kammer zu keiner ferneren Maßregel An⸗ laß geben möge“, sind kurz folgende: . Zwar. ist die Krönung ein alter Gebrauch, die Grundgesetz e aber enthalten darüher nichts; ob die allgemeine Meinung für die Noth wendigkeit der Krönung ist, will der Ausschuß unentschieden affen st aber überzeugt, daß durch dieselbe das Band zwischen König 265 . nicht fester geknüpft wird, als es schon ohne diesel be sst und er = det es unvereinbar mit der Beschaffenheit des Verhaltnisse⸗ 1* . zwischen König und Volk besteht, daß der Reichstag vor den 6 mit einem. Gesuch tritt, welches seiner eigenen Au ffassung ü ber die Nothwendigkeit der fraglichen feierlichen Handlung und über die zeit i wel er dieselbe stattfinden soll, Fesseln anlegen könnte; der rr uu . kommt es zu, dem Reichstage darüber seinen Willen mit— ; Dänemark. Kopenhagen, 17. Februar. Am 13. d Mt. fand im Palais des Königs auf Amalienbur g ein Staatsrath statt, worauf später sämmtliche Minister zur Königlichen Tafel gezogen wurden. Nach dem „Handbuche für Seewesen“ besteht die Flotte Dänem a1. ks aus folgenden Schiffen. Schraubenschiffe mit Panzer: Die Fregatte „Peder Skram“ (18 Kanonen und 609 Pferdekrafth, Fregatte Danmark“ (24 und 500), Fregatte Dane⸗ brog⸗/ (16 und 400), die Batterien „Rolf Krake“ 6 und 235 Lindormen“ (2 und 360), „Gorm“ (2 und 360) und Ddin⸗ (4 und 2500). Schraubenschiffe ohne Panzer: Das QInien⸗ schisf „Skjoldꝰ (42 und 300), Fregatte „Jülland“ (E26 und 490), Fregatte „Sfjalland“ (26 und 300) Ire⸗ gatte „Niels Juel“ (26 und 300), Korvette „Dagmar“ (14 und 300), Korvette „Heimdal“ (14 und NG, Kor— vette „Thor“ (10 und 260), die Schoonerschiffe Sylla⸗ (3 und 150), „Diana“ (3 und 150), „Absalon⸗ 83 und 100, „Esbarn Snare“ (3 und 100) und „St. Tho mas (5 und 1850), die Eisenkanonenböte „Thura“, „Schrödersee“ „Willemoes“, „Buhl“, „Krieger“ und Marstrand / alle von Eisen und jedes Boot mit 2 Kanonen, das Eisenkanonenboot „Hauch“ und ein Kanonenboot nach Fareys System, jedes mit einer Kandne, jowie ein im Bau begriffenes Kanonenboot. Räderschiffe: Holger Danske“ (7 und 266), „Sleswig“ (12 und 240), „Hekla“ (9 und 200) und „Geiser“ (8 und 160. Logisschiffe; „Dronning Marie“, „Lövenörn“ und Agrrete⸗. Die Ruderflottille 8 Kanonenjollen. Transportflotte: W Eisen⸗ Transportböte, 1 Dampf⸗Transportjolle und 1 Transportscchute. k Die dritte Behandlung des Gesetzentwurfs, betreffend die Ertheilung des Indigenats an verschiedene Ausländer, wurde heute im Folkething ohne Diskussion erledigt. Da es bereits früher vom Landsthing behandelt wurde, so ist es nunmehr vom Reichstage fertig und wird zur Königlichen Sanktion ans Ministerium zurückgehen. . 18. Februar. Der Minister des Innern, Fonnes ech, legte in der heutigen Sitzung des Folkethings verschiedene Gesetzentwürfe vor, welche eine nicht unbedeutende Erweiterung des Eisenbahnnetzes des Landes in ziemlich sichere Aussicht stel⸗ len. In dem ersten Gesetze sucht der Minister die Ermächtigung des Reichstages zur Konzessionsertheilung für einen Zeitraum bis zum 1. Januar 1970 für folgende Eisenbahnen nach: a. von Odense über Querndrup nach Svendburg, h,. von Randers nach Grenag, C. von Silkeborg nach Herning. Das zweite Gesetz be⸗ trifft 3 Eisenbahnen, wofür eine Konzession auf 80 Jahre en⸗ theilt werden soll, a. von der nordseeländischen Bahn von einem Punkte zwischen Lyngby und Fredriksburg nach der Stadt Fre⸗ drikssund, b. eine Bahn von Friedrichsburg (Hilleröd) durch den ein, bedeutendes Areal Nordseelands bedeckenden sogena runten Gribwald nach einem noch nicht näher bezeichneten Punkte, e. eine Bahn von Nykjöbing auf Falster nach einem Punkte auf der Südküste dieser Insel in Verbindung mit einer neuen Hafen⸗ anlage daselbst.

ö Amerika, Mit dem Dampfer „Lusitania“ sind in Lissa bon folgende Nachrichten aus Südamerika eingetroffen: Va Lpa⸗