1873 / 47 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 21 Feb 1873 18:00:01 GMT) scan diff

vorbehalten werden. aufmerksam, daß sammentritt kutiren.

danken angeregt, als ob. seien; dem gegenüber konstatiren, daß unser Han der mannigfachen gewagten dungen. Man möge sich

lange nicht die Untersuchungs kommission ihre Arbeit beendet habe,

jahrelang dauern könne. unter Pari sei, wenn auch mißlich, bennoch nicht verwerflich und in gewissen Verhältnissen geschäftlich Herr Wilckens verwies auf die Entwerthung

was monate⸗ ja vielleicht gabe von Eisenbahnaktien

erechtfertigt. . voll eingezahlten Aktien

Papiere, Herr Wever darauf,

unter pari gesetzwidrig sei.

unter par! rechtfertige. der. Herren Wever,

renten angenommen.

wurden die Herren von Tet

mit 78 Stimmen gewählt. die Herren Graf zur Lippe,

der Kommission über diese Die Laskerschen Mittheilungen unsere Handelsverhältnisse unges unde

Herr von Dechend machte darauf es fraglich sein dürfte, vor dem Zu⸗ Dinge zu dis⸗ hätten den

e er vor dem Lande

elsstand durchweg ehrenhaft sei, trotz Geschäfte in den sogenannten Grün⸗

hüten, solche Urtheile

durch die unter pari

von Holleben, Herzog

Graf Kleist je eine Stimme.

Im weiteren Verlauf der gestrigen Sitzung des Hauses der Abgeordneten wurde, nachdem noch der Referent Abg. Pr. Friedenthal den Wunsch ausgesprochen, daß in der dritten Amendements mehr eingehen mögen, der 8. 2 des Dotation der Provinzialver⸗ Kommission vorgeschlagener Fassung

Lesung keine

Gesetzentwurfs, betreffend die bände in folgender, von der

angenommen:

„Die Vertheilung der im 85. kommunalen dem Maßstabe des

ebendaselbst genannten zur einen Hülfte nach

1871 festgestellten Zahl der Ciyilbevölkerung.“

und ebenso 5. 3.

h n Hande welche nach §. 1 Nr. 2 randenhurg, Pommern, S jzachs en, werden nach demselben Maßstabe (8. 2) auf die einzelnen

theilt und denselben zur Durchführung e für die Kosten des Kreisausschusses und 1ẽRr. Y vom 1. Januar 1873 ab dauernd Weife und nach gleichem Maßstabe wird der §. 710 Absatz 1 der Kreis⸗ Kosten der Amtsverwaltung esen, sobald und in so⸗ ezeichneten Aufwendungen für den Fiskus

vinzen Preußen,

ag eh. dieser Provinzen ver

der Kreisordnung, insbesonder der Amtsverwaltung (8. überwiesen. In gleicher Gesammtbeitrag, ordnung vom 13. zu leisten hat, weit die in 5. 70 a. a. erspart werden.“ ohne jede Diskussion. §. 4. Außerdem werden Tage, an welchem d Antheilen der Provinzen Prer und Sachsen an der

O. b

ieser

ö nach dem Kreis⸗

rdnung (5. 1 Nr. 2)

dauernde Belassung der vorläufig überwiesenen tere Verwendung derselben erfolgt nach der Provinzial⸗Ordnung. ; im Z. J bezeichneten Summen nicht be— der S5. 3, 4 und 5 Verfügung getroffen

Kreisen nicht zu. Die spä näherer Vorschrift de 5§. 5. Soweit über die

reits durch die Vorschriften

ist, erfolgt die . . en sind die Jahresbeträge der zur Ver⸗

soweit dieselben jeweilig noch nicht ihre

weisung durch beson

Bis zum Erlasse dersel fügung gestellten Summen, bestimmungsmäßige Verwend

nung der betheiligten Verbände zu verwaltenden und zinsbar zu be⸗ legenden Fonds zu vereinnahmen.

stände des Fonds ist dem La hatte Abg. v. Mitschke⸗ Co den 5. 4

der Kommission hervorgegangen, weit über die im 5. 1 bezeichnet in schrift des 5. 3 Verfügung getroffen ist,

L benannten Provinzen u. s.

zial⸗Vertretung den bestehen

tungen n , zum Zwe

sofern sich das

zu Unterhaltung der ihrer Verwaltun rovinzial⸗Anstalten nach dem im §. 2 b

und Maßstabe üͤberwiesen.“

Derselbe motivirte seinen Antrag damit, daß er wünsche, daß die von den 2 Millionen ausgeschieden wer⸗

480, 000 Thlr., welche

den sollen, den Landkreisen sofort

zips wegen, nur um schnell zu erlangen, enthalten. Der Abgeo konstatirte, daß die wiederholt gegen die

gesprochen hätten. Auch der Abg. Dr. und der Referent Abg. Dr. Friedenthal Amendement aus, welches darauf ab und 5h, sowie die beiden Schlu

55. 4

6. Die Ueberweisn

haushalts⸗ Etat, unter Uebertragung der entsprechenden Ausgabe⸗Ver⸗ Innern und der Finanz⸗Minister sind

pflichtungen, bleiht vorbeha

J. Der Minister mit der Ausführung dieses wurden darauf in der cher mithin durchweg gen der Rechenschaftsberi währung von Beihülfen Landwehr durch Reich

ten Fonds, sowie die zweite Berathung des Gesetzes, be⸗ * ö a ; der Reserve und Landwehr geleiste⸗ Zunächst wurde nach dem Antrage des Schellwitz der Nachweis der in Rede stehen⸗ 26M „M4192 Thlr. für geführt erachtet.

1, des Gesetzes lautet in der von der Kommission nicht

treffend die den Angehöri ten Beihülfen. Referenten Abg. den Fonds von

welchen der Staat nach Dezember 1872 zu den : den gedachten Landkreisen überwi

Dotation von 2 Millionen

jährlich 480000 Thaler entnommen und den einzelnen Landkreisen Maßstabe des §. 2 fuͤr die Zwecke der

Ein Anspruch auf Summe

und 5 in dem Gesetzentwurf,

Zu den beiden nächsten Paragraphen:

vom 1. Jaauar 1873

die Provinzial⸗-Ordnung in Kraft . Schlesien halern (81. Nr. I)

ßen, Brandenburg,

vorläufig überwiesen.

die Verwendung

ung gefunden haben, zu

llande folgen

2 ' j

ist in einem

w. bis zur

edüͤrfniß dazu als nothwendig herauss ltung übertragenen milden Stiftungen estimmten Vertheilungs⸗

und dauernd

rdnete von ostpreußischen Auffassung

ng weiterer Summen,

lten. des Gesetzes beauftragt.

Faffung des Kommissionsentwurfs, wel⸗ . ist, angenommen. Es folgte

t über die Verwend der

an] Angehörige Juni

sgesetz vom 227.

gen

wa. Faffung der Regierungsvorlage;

3 ger den mig re hie Reichsgesetzis vom

wehr gegenüber durch die Gewährung von

Darlehnen erworben hat,

,, ommunal⸗Verbände

Wiesbaden, den Stadtkreis Fran

hohenzollernschen Lan

die Darlehne durch die Organe di Dasselbe zilt hinsichtlich der Jorderungsrechte, durch erwirbt, daß weitere Darlehne

Landwehr aus dem durch

welche der Staat in Ausführung des 2. Zuni 1871 Angehörigen der

eihũl

gehen Kraft dieses

der Monarchie beziehun

der Regierungsbez

de in dem Umfange

Zuschüsse aus der Staa

daß die Ausgabe von Aktien Herr von Dechend entgegnete, daß der geschäftliche Verkehr mitunter eine Ausgabe von Aktien Nach einigen kurzen Bemerkungen

Graf zur Lippe und des Justiz⸗Mini—⸗ sters ward die Diskussion geschlossen und der Antrag des Refe— Bei der hierauf vorgenommenen Wahl

tau mit 82 und Prof. Baumstark Außerdem erhielten noch Stimmen

1 bestimmten Summen unter die Verbände und Landestheile erfolgt Flächeninhalts, zur andern

Hälfte nach dem Maßstabe der durch die Zihlung vom 1. Dezember

auf jede der Pro⸗ chlesien und Sachsen ent⸗

Eine Nachweisung über die Be⸗ ndtage alljährlich vorzulegen.

des Amendement gestellt: wie er aus der Berathung §. 4 so zu fassen: So⸗ e Summe nicht schon dur wird dieselbe in den 8. 1 zu Bildung der neuen Provin—⸗ den Provinzial resp. Kommunal ⸗Vertre⸗ cke der Einführung der Kreisordnung, in

den mögen. Diese Summe möge man nicht des reinen Prin⸗ die neue Provinzial Ordnung möglichst den Provinzial ⸗Vertretungen Saucken⸗Tarputschen Provinzialstände des Vorredners Windthorst (Meppen) , sich gegen das elehnt wurde. ,,,

kfurt am Main und die

eier Verbände bewilligt worden sind. welche der Staat da⸗

an Angehörige der

Ge⸗

als Fachmann

zu fällen, so

Die Aus⸗

ausgegebenen

von Ujest und

ab bis zu dem tritt, aus den

teht den

und die Ueber⸗

einem für Rech⸗

die Vor⸗

sstellen sollte und

überwiesen wer⸗

vor⸗

sich

aus⸗

Die beiden

aus dem Staats⸗

ung des zur Ge⸗ Reserve und 1871 bereit ge⸗

Reserve und Land⸗ fen in Form von Getzes auf die Sweise die irke Cassel und

über, in welchem

Reserve und

Gesammtbetrag von 2577, 810 Thaler zu ergänzenden Beihülfefonds ĩ gewährt werden.“

ten Worte zu setzen: „gehen kraft dieses Gesetzes auf die ein⸗ zelnen Kreisverbände, beziehungsweise kreiseximirten Städte und die hohenzollernschen Lande in dem Umfange über u. s. w.“

noch die Abgg. von Gottberg ö Rickert und die Regierungs⸗Kommission dagegen erklärten; es g wurde darauf abgelehnt.

zahlung der im 5§. 1 bezeichneten zur Verwendun betreffenden Landestheile bestimmt,“ beantragte Rauchhaupt, hinter „betreffenden“ einzuschieben: hungsweise,“ und ward angenommen, sowie unverändert der setzes: „Die Verwaltung des für die zu bildenden Fonds wird bis zur Einführung einer kommunalen Vertretung in

lungen) erhob sich eine längere Debatte. seinem ersten Alinea dem Fürsten von Hohenzollern,

Hierzu beantragte der Abg. von Rauchhaupt, statt der gesperr⸗

ei Für dieses Amendement traten außer dem Antragsteller nur und Kirch ein, während sich Abg.

Zu §. 2 des Gesetzes:: Die Fonds, welche durch die Rück⸗ Darlehen gebildet werden, sind für gemeinnützige Zwecke im Interesse der

der Abg. von „Kreise, bezie⸗ der Paragraph mit diesem Amendement Schlußparagraph des Ge⸗ d Hohenzollernschen Lande

denfelben durch Königliche Verordnung geregelt“

Es folgte die zweite Berathung des Gesetzentwurfs, betref⸗

den Hohenzollernschen Landen. Die Abgeord=

12 (Zusammenfetzung der Amtsversamm⸗ Derselbe gewährt in als Besitzer bes Hohenzollernschen Domanialgutes, in seinem zweiten den Fuͤrstn von Fürstenberg und von Thurn und Taxis, als BVesitzern Hohenzollernscher Herrschaften, das Virilstimmrecht auf den Amtsversammlungen Greistagen). Die genann⸗ ten Abgeordneten beantragten, das letztere zu streichen, Der Re⸗ gierungs⸗Kommissar Geheimer Ober⸗Regierungs⸗ Rath Per⸗ stus hielt den ganzen Paragraphen aufrecht und berief sich auf das Urtheil der Vertrauensmänner, die über das Gesetz berathen hätten. Ihm traten die Abgeordneten Dr., Windthorst, von Mallinckrodt und von Gerlach bei, welche geltend machen, daß die 3 durchaus keinen Vorzug vor dem gesetzlichen Stimmrecht habe und in keiner Weise eine besondere Fähigkeit des Gewählten bekunde. Dagegen führte der Abg. Lasker aus, daß bei Annahme der Kreisordnung fur die östlichen Provinzen das Virilstimmenrecht ausdrücklich als unstatthaft konstatirt wor⸗ den sei und daß es nimmermehr geduldet werden dürfe, wenn in einem Spezialgesetz für ein kleines Ländchen ein Präjudiz gegen einen feierlich proklamirten Staatsgrundsatz geschaffen werden solle. Es Liege auch nicht der geringste Grund vor, eine Ausnahme zu machen. Das Amendement wurde darauf geneh⸗ migt; das zweite Alinea also 66 §. 12 wurde darauf in dieser Fassung in namentlicher Abstimmung mit 132 gegen 4 Stimmen angenommen und dann die Diskussion abgebrochen. Sitzung schloß um 4 Uhr.

In der heutigen (47. Sitzung des Hauses der Ab ge⸗ ordneten, welcher am Ministertisch der Finanz-Minister Camp⸗ hausen und mehrere Regierungs⸗Kommissarien beiwohnten, setzte das Haus die zweite Berathung des Staatshaus halts von 1873 fort, und wurden die Etats für die beiden Häuser des Landtags mit einigen von der Kommission beantragten Mehrbewilligungen, genehmigt. Zu Titel 4 der Ausgaben des Hauses der Abgeordneten (Diäten und Fuhrkosten) be⸗ merktè der Referent Abg. Graf Limburg-Stirum, daß in der Kommission Alle darin einig waren, daß eine Erhöhung der Diäten erst für die nächste Session zu erstreben sei. Ein Schreiben des Minister-⸗Präsidenten Grafen v. Roon an die Kommission habe eine entsprechende Vorlage noch für diese Session in Aussicht gestellt. Auf weitere Anfrage des Abg. p. Bonin erklärte der Finanz-⸗Minister Camphausen, daß der betreffende Entwurf in den nächsten Tagen an das Haus gelangen werde. Folgende von der Kommission be⸗ antragte Erhöhungen wurden genehmigt: Für das Herrenhaus: Kap. 42 der Ausgabe Tit. 2 (Remunerirung von Stenogra⸗ phen ꝛé) statt 10080, 11,B560 Thlr. und Tit. 5 (zur Unterhal⸗ lung des Gebäudes und des Garteng) statt 2109 Thlr. 2660 Thlr. Für das Abgeordnetenhaus: Kap. 43 der Ausgabe Tit. 3 Gu außerordentlichen Remunerationen) statt 1000 Thlr., 1200 Thlr., Tit. 5 Bureau⸗Bedürfnisse) stattt 38, 430, 50 0900 Thlr. und Tit. J (unvorhergesehene Ausgaben) statt 500, 580 Thlr. Unverändert und ohne Diskussion wurde der Etat der Lotterie⸗ Verwaltung genehmigt und iwurde dann die zweite Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Verfassung der Amtsverbände und des Landeskommunal-Verban⸗ des in den hohenzollernschen Landen fortgesetzt. Die Vorlage wurde mit einigen nicht wesentlichen Abände⸗ rungen, denen der Vertreter der Staatsregierung Geh. Ober⸗ Regierungs⸗Rath Persius beistimmte fast ohne Diskussion an⸗ genommen. Bei Schluß des Blattes trat das Haus in die zweite Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Erbschafts steuer.

Unter dem 19. und 23. Dezember v. J. sind zwischen den Bevollmächtigten Sr. Majestät des Kaisers und Königs und Ihren Königlichen Hoheiten des Großherzogs von Mecklenburg⸗ Schwerin und resp. des Großherzogs von Mecklenburg⸗Strelitz Nilitärkonventionen abgeschlossen worden. Nach denselben freten das Großherzoglich mecklenburg⸗schwerinsche, sowie das Großherzoglich mecklenburg ⸗strelitzsche Kontingent vom 1. Ja⸗ nuar 1873 ab in den Etat und in die Verwaltung der König⸗ lich preußischen Armee, und zwar . des TX. Armee⸗Corps. Dle von diefem Zeitpunkt ab nach dem Reichs-Militäretat zur Unterhaltung der Großherzoglich mecklenburgischen Kontingente bestimmten Beträge werden daher der Königlich preußischen Militärverwaltung zur Verfügung gestellt, wogegen diese die Verpflichtung übernommen hat, sämmtliche Bedürfnisse der mecklenburgischen Kontingente nach den preußischen Normen und Verwaltungsgrundsätzen zu bestreiten.

Der General⸗Feldmarschall von der Armee, von Stein⸗ metz, hat sich gestern Mittag wieder nach Görlitz zurückbegeben.

Der Großherzoglich mecklenburgische Gesandte am Kaiserlich Königlich Bsterreichischen Hofe, von Gamm, ist geftern Abend aus Wien, über Dresden kommend, hier ein⸗ getroffen und hat heute früh seine Reise nach Schwerin wieder fortgesetzt.

Königsberg, 20. Februar. Die Korporation der hiessgen Kaufmannschaft wird am 25. April d. J. ihr 50 jähriges Bestehen feiern. Das Fest soll nach einem am . gefaßten Beschluß eine möglichst weite Ausdehnung nehmen.

klärte. Nur bei 5.

stattete Mittags dem König, der König Prinzessin Alexandra Besuche

Minister Berr und Regierungs⸗R

ihnen Ministerial⸗Rath Riedl dahin folgen, ; auf sein Ansuchen diefer Funktion enthobenen Ober⸗Appellations⸗

tigten ernannt worden ist. . Pr. Fäustle werden, wie die „Allg. Ztg. mitt heilt, wohl erst Anfangs März si

Cast ell ist beauftragt worden, in Erfahrungen Kenntniß zu nehmen, lichen Besfitzern bei den Verwaltungs⸗Behörden gemacht wor⸗

a der Zweiten Kammer, in welcher

Frhr. v. fend die Verfassung der Amts vo erbände und des Kommunal⸗ . Gerber anwesend waren,

verbandes in neten Epelt und Cramer hatten eine Reihe von Amendements gestellt, mit denen sich die Regierung zumeist einverstanden er⸗

henden Verfassungsbestimmungen f ö unbedingte Verpflichtung ab, einen vom Könige an die Stände ge⸗ brachten Gesetzesvorschlag, der verfassun §8. 92 der Verfassungsurkunde aber ni sst, als Gesetz zu publiziren?

Minckwitz die Interpellation Minister Freiherr v. Friesen, tigen Beantwortung derselben bereit. merkte nun zunächst, daß er sich lich an den Inhalt der Interpellation halten und einige von dem Abg. Dr. Minckwitz bei deren Begruͤndung berührte Punkte, weil in der Interpellation nicht enthalten,

ommenden Wiener Courierzug wieder . eingetroffen ist,

ö n⸗Mutter und der

ab.

Die bayerifchen Bevollmächtigten beim Bundesrath, Finanz. . 6 . sind schon vor

Morgen wird

Berlin abgereist. telle des

ser nach welcher an

nigen Tagen von h

wirklichen Bevollmäch⸗

erichts⸗Präsidenten von Neumanr zum retzscher und

Die Minister v. P

nach Berlin begeben.

= Der Ministerial⸗Referent Regierungs⸗Rath Freiherr von Baden besonders von den welche dort mit den bürger⸗

en sind.

Sachsen. In der heutigen die Staats⸗Minister Fabrice, v. Nostih⸗Wallwitz und Dr. stand zunächst auf der Tagesordnung

ine von dem Abg. Klemm und einer größeren Anzahl Mit⸗

Dresden, 20. Februar.

Friesen, v.

glieder der Linken gestellte Interpellation wegen der in einem Artikel des „Dresdener Journal“ der Regierung zur Publikation des Volksschulgesetzes, die Königlichs Staatsregierung folgende Anfragen richtet:

behaupteten Verpflichtung welche an

1) Lestet die Königliche Staatsregierung aus den zur Zeit befte⸗ fuͤr die oberste Staatsgewalt die zmäßig berathen worden, nach t als verworfen zu betrachten

2) Rimmt die Königliche Staatsregierung eine solche Verpflichtung

auch dann an, wenn a. ein folcher Gesetzesvorschlag von den Ständen nur mit Abänderungen angenommen worden ist, und insbesondere p) die Curigtstimmen beider Kammern bezüglich dieser getheilt geblieben sind?

Abänderungen

Nachdem in Abwesenheit des Interpellanten der Abg. Dr. begründet hatte, erklärte Staats⸗ die Staatsregierung sei zur sofor⸗ Der Staats⸗Minister be⸗ bei seiner Beantwortung ledig⸗

als nebensächlich, un⸗

berührt lassen werde, und fuhr sodann folgendermaßen fort:

„Die Änfrage der Herren Abgeordneten Klemm und Genossen stützt fich auf einen Artikel, der vor einiger Zeit in dem „nichtamt⸗ lichen Theil! des „Dresdner Journals“ erschlenen ist. Die Staats⸗ regierung muß sich nun entschieden dagegen verwahren, als ob sie ver⸗ pflichtet sei, über ihre Stellung zu einem solchen Journalartikel, und darüber, ob und inwieweit sie mit den darin gus esprochenen Ansichten übereinstimme oder nicht, hier in amtlicher . Auskunft zu ertheilen. Ebensowenig kann sie im Allgemeinen eine Verpflich⸗ tung anerkennen, auf Grund einer gestellten Interpellation sich über spielle Auffassung gewisser Verfassungsbestimmungen zu

ihre prinzipie erklären. .

Wenn die Staatsregierung dessen ungeachtet im vorliegenden Falle die Beantwortung der 66 nicht ablehnt, so geschicht dies ledig⸗ lich deshalb, weil sie selbst es für wünschengwerth erachtet, daß den vielfach im Lande verbreiteten mißverständlichen Auffassungen gegen⸗ Über ihre Ansicht von der fraglichen Verfassungsbestimmung in amt⸗ licher Weise bekannt gemacht werde, Diese Ansicht ist folgende:

Die e , von 5§. 92 der Verfassungsurkunde ist so klar und bestimmt, daß die Regierung dann, wenn, der dort vor esehene Fall vorliegt, sich nicht mehr das Recht zuschreiben kann, na ihrem Er⸗ messen darüber zu entscheiden, ob der Gesetzvorschlag verworfen sei oder nicht. In dieser Beziehung entscheidet der Wortlaut der Ver⸗ fassung, und die Regierung hat keine weitere Wahl.

Ganz unabhängig hiervon befteht aber 8. 112 der Verfafsungs⸗ urkunde. Hiernach bedürfen alle ständischen Beschlüsse, welche auf Angelegenhäiten des Landes Bezug haben, um wirksam zu werden, der ausdrücklichen Sanktion des Königs. Ohne diese ausdrückliche Sank⸗ tion kann kein Gesetz publizirt werden, und es kann hierbei keinen Unterschied machen, ob dasselbe durch die Majorität beider Kammern angenommen worden oder nach 8. IJ der Verfassungsurkunde als nicht veriworfen zu betrachten ist; der König hat vielmehr in beiden Fällen das Recht, die Sanktion zu ertheilen oder zu verweigern. Selbstverständlich verbleiben die Minister auch für diese König⸗ liche Entschließung J Sie haben daher ihren Rath Sr. Majestät dem Könige nur mit Rücksicht auf die ö der Ver⸗ faffung und auf Das zu ertheilen, was ihrer gewissenhaften Ueber⸗ zeugung nach dem Wohle des Landes am meisten entspricht. Durch diefe Beantwortung der 1. Frage erledigt sich die der 2. Frage in ihren beiden Theilen von selbst.“ ; Abg. Br. Minckwitz behielt dem abwesenden Interpellanten, sofern die Erklärung der Regierung nicht allenthalben für be⸗ friedigend erachtet werden könnte, Weiteres vor.— Bei der darauf folgenden Petit onsberathung wurde der mit einem jüngst gefaßten Beschlusse des Landwirthschaftsrathes für das Deutsche Reich übereinstimmende Krause sche Antrag: „Bei der Reichsregierung dahin zu wirken, daß dem Reichstage baldigst ein ,,. Veterinär ⸗Polizeigesetz vorgelegt werde, welches die Bekämpfung der Viehseuchen einheitlich regelt und bei den gemeingefährlichen ansteckenden Thierkrankheiten von dem Grund⸗ satze ausgeht, daß die aus rein kontagiösen Krankheiten entstehenden Verluste dem Viehbesitzer, der ohne eigenes Verschulden ist, in an⸗ gemessener Weise entschädigt werden.“ . angenommen. Endlich gab der Bericht der Abth. A. der Finanz-Deputation über das den Nachweis über die bisherige Verwendung des Kasernenbau⸗Vorschußfonds von 1,400 000 Thlr. betreffende Dekret zu langer Debatte Anlaß, nach deren Schluß die Kammer beschloß, nach dem Antrage der Deputation, eine Er⸗ klärung über die Verwendung des Kasernenbau⸗Vorschußfonds bis zur definitiven Rechnungsablage auszufetzen u. s. w. und bei der Regierung zu beantragen, daß dieselbe die Verhandlun⸗ gen wegen des Kasernenbaues in Leipzig alsbald wieder auf⸗ nehmen und das Zustandekommen derselben bei zu verhoffendem Entgegenkommen der Gemeindevertretung durch Genehmigung der projeklirten Straßenanlage an der Nordfront der Pleißenburg

unterstützen möge.

Württemberg. Stuttgart, 19. Februar. Das neueste Bulletin über das Befinden der Königin⸗Mutter lautet:

„Während des gestrigen Tages war eine tiefe Betäubung und Apathie unverkennbar; spät Abends wurde der Ko . klar, dagegen kamen die ganze Nacht hindurch anhaltende Beengungen und Hustenreize. Dr. Gärtner.“

Baden. Karlsruhe, 19. Februar. Die Prinzessin Marie von Baden, Herzogin von Hamilton, die Erbprin⸗ zessin von Mongeo sowie der Landgraf Friedrich von Hefsen sind heute Nachmittag nach Baden zurückgekehrt.

Hessen. Darmstadt, 20. Februar, Gestern trat die Zweike Kammer der Stände des Großherzogthums zu einer Sitzung zusammen. Zur Verlesung kam die Antwort der Großh.

Bayern. München, 19. Februar. Prinz Luitpold,

tskasse bis auf den

welcher heute Morgens mit dem um 4 Uhr 50 Minuten an⸗

Regierung auf die Interpellation des Abg. v. Rabenau, die Er⸗

bauung einer Bahn von Eydtkuhnen nach Metz b 1 e, ,, des Abg. Stüber erwiderte 9. . . 26 Geschäftskreis der Bezirks⸗Strafgerichte durch eine Beschrän⸗ . ihrer Kompetenz zu verringern bereit sei. Was das weitere 6 des Interpellanten anlangt, bei Aburtheilung von In— i senfällen dem Ankläger größere Rechte während der öffentlichen

erhandlung einzuräumen, verwies sie jedoch auf die in Aus⸗ 6. stehende allgemeine deutsche Strafprozeß⸗Ordnung. Cine ,, . des Abg. v. Wedekind, die Fortsetzung der Oden⸗ 9. 66 nach Neckarelz betreffend, wurde dahin beantwortet, . . . Verhandlungen noch zu keinem Resultate 9 . ö . Der Abg. Metz machte in seiner Eigenschaft 9 29. ent des Finanzausschusses Mittheilung von einem an ihn h ngten Schreiben des Gesammt⸗Ministeriums, welches auf eine desfallsige Anfrage erklärt, daß für folgende Gegenstände n. beziehungsweise erhöhte Forderungen im Budget in Aus— 6 ,, . eien: Erhöhung der Dotation der Hof⸗Biblio⸗ / 6 fl. erstellung von eisernen Thüren auf derselben . . für Erhöhung der Gehalte der Professoren zu Gießen fl.; für einen ueuen Flügelanbau an dem dortigen Gym⸗ . 54,000 fl. Es seien ferner noch nicht näher flrirte For⸗ rungen zu erwarten für Erbauung eines Zellengefängnisses, für ein Gebäude für die Kunstsammlungen. Seitens des Mi— k der Justiz seien 20 00 fl. für Erhöhung der Schreib⸗ ö. . ö 10000 fl. für Reparaturen am Justizpalast in 9 . Insatz gebracht. Desgleichen sei die Beschaffung eines = 1 ö. . ,,, Darmstadt ins Auge gefaßt.

ö ö. es Hof⸗Theaters würden etwa 450, G00 fl.

ie Kammer berieth hierauf über die Gegenstände der . Bezüglich des Antrages des 6 J

ö. Emichtung eint allgemeinen Landes-Kreditanstalt aus den

, , Kriegstontributs Geldern beschloß die Kammer dem

. . Aus schusses gemäß, die Regierung zu ersuchen,

ö. n . in Erwägung zu ziehen und geeigneten Falls den

än . orlage zu machen. Endlich beschloß die Kammer

9. - em Antrage des Abg. Welcker, die Regierung um Re⸗

n, ö. bestehenden gesetzlichen Bestimmungen über die Kol—

. euer zu ersuchen. Morgen beginnt die Berathung

über . . Geschäftsordnung.

achsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weim

. , . ar, 20. .

In der heutigen dritten Sitzung des außero .

Landta * fanden Ausschußwahlen statt.

uin ie heutige „Weim. Itg.“ enthält folgende Berich—

Durch, mehrere Zeitungen ist die Nachri s ß die i

d, hei verschiedenen Personen und . ö

ö, u tus Departement unseres Staats-Ministeriums zur Begut⸗

z . zugegangenen „Grundzüge eines Volksschulgesetzeb⸗ welche

9 ö. , , n , ö auch in Betreff

unseres Kultus Ministeriums l . 6 n .

Fulda geworden seien, gleich als ob es u n en, n.

diesem Gesetzentwurfe bedürfe. Vir sind 3 i , ö

k

einbarung mit der bischyflichcn Vi . .

9 r hi en hörde in keiner Wei bote

. HJ n ö . 6 g e .

lediglich im Wege der k 9 . .

J. April 1823 übet das katholische , . 94 an, e

net ist, so würde auch jede Aenderun . hie e n fen ö

i ene itz im Wege der, Gi fn i., ö.

. ne ö. es einer Zustimmung des bischöflichen .

Sachsen⸗Altenburg. Altenburg, 20. Februar.

einer Bekanntmachung des ö.

Herzoglichen Ministeriums, Ab⸗ theilung der Finanzen, sind am ö. ö 9 von . . Sachsen⸗Altenhurgischen Kassenscheinen 6 Thaler, nämlich 10,500 Thaler in einthälerigen und . Thaler in zehnthälerigen, welche durch Abnutzung zirku⸗ ationsunfähig geworden waren, vor Notar und Zeugen ver⸗ nichtet worden. An Stelle derselben werden 1500 Stück ein⸗ 3 henden , 634001 bis 635,500 und 2000 ehnthälerige mit den N 60 k ö, ummern 48.001 bis 50,000 in

Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. Gotha, 20 D hiesige Landtag genehmigte heul r th lh. . seine 6 . 3 . J

Wie die „Weim. Zeitung“ mittheilt, geht das Herzogli Staats⸗Ministerium damit um, einen r an . pn richten, welcher darauf abzweckt: die gegenwärtig bestehenden

rei gothaischen Lan drathsämter Dahl Ohrdruf und Wal⸗

tershausen in eins, nämlich „das Landrathsamt Gotha“ i ver⸗

schmelzen. Nicht minder sollen di 6 e rh ert sollen die 4 Just zämte; Ichters fällig werden.

Lübeck, 19. Februar. (H. N.). Der in der letzt

; 6G M. en Ver⸗ sammlung der Bürgerschaft von Dr. Klügmann 6 . 6 näheren Erwägung des Bürgerausschuffes verwiesene An⸗ 3 auf Abänderung derjenigen Paragraphen der Verfassungs⸗ n nr, welche über den Legitimationsmodus für die Theil⸗ nahme an den Wahlen zur Bürgerschaft handeln, kam in der heutigen Sitzung des Bürgerausschusses vor und wurde hier zunächst an eine Kommission von fünf Mitgliedern zur Begut⸗ . verwiesen. Aus den Vorbesprechungen, die über den Antrag stattgefunden haben, so wie aus den Personen, welche . die Kommission gewählt wurden, scheint hervorzugehen, daß er Antrag nicht in den ihm gestecklen engen Grenzen bleiben

ausen, Thal und Zella, sowie einige ne r, 3

wird, sondern daß er voraussichtlich den We h ͤ h g bahnt, um zu einer Revision der jetzt seit 25 Jahren in Kra . = af n; ö. . s hren in Kraft bestehenden Ver⸗ 20. Februar. Die „Lüb. Anz.“ veröffentlichen den Nach⸗ 3 zu dem Gesetze vom 25). Dezember 1851, die ö ö. . . . a. , und den dritten Nachtrag zu dem Ge om 29. September 1866, d lübeckischen Freistaate are. .

Hamburg, 20. Februar. In der gestrigen Sitzung der . . chaft wurde in der Berathung des Hir g d ice. ö. er den Bericht der gemischten Kommission, betreffend die Re— ö. der Verfassung der Art. 29 nach dem Antrag der ge⸗ 6 4 ö 4 Art. 30 bleibt, nachdem

Anträge zu dem ĩ 6 bisheri dann, . 3 selben abgelehnt, in der bisherigen

Elsaß⸗Lothringen. Straßb 19. Februar Der Ober- Präsident von Möller i 6 er ö he, me, 66 i ren öller ist gestern Vormittag von

Oesterreich⸗ ungarn. Wien, 19. Februar. In der

Ausschuß gewählt und die Debatte über die Strafprozeß⸗Ord⸗

stellte Prinzip der reinen Anklage, wänschte die S der ͤ taats⸗A af unter die richterliche Konttole 3. t, wies den . 6 der subsidiären Anklagen näch und stellte in a 83 einen Antrag, welcher unterstützt wurde. Der Ju sstiz⸗ ö. inister widerlegte in einer zweistündigen Rede die gegen den Intwurf erhobenen Einwendungen, gleichzeitig erklärend, daß nach der Ansicht des Ministerrathes die öl mmeen der Regie⸗ rungsvorlage eine schwere Schädigung der Wirksamkeit der Ite⸗ 6 wäre. Der Antrag Lichtenfels wurde einstimmig abge⸗ . und 5. 2 in der Kommissionsfassung angenommen. n, ö zu . , . Paragraphen gestellten Ab⸗

Anträge zurück, dieselben als ö ö. 3 j Der Ausschuß zur Vorberathung der Ju stizvorl beendigte seine Berathung and nahni mit e , . 1 fikationen die Regierungsvorlagen, betreffend das Bagatell ver⸗ , Mahnverfahren und Einschränkung der Gerichtsbarkeit der Bezirksgericht an. Eine vom Ausschuß vorgenommene Ab⸗ änderung hetrifft die Herabsetzung der Ziffer des im Wege des Mahnverfahrens zu fordernden Betrages von 500 auf 250 fl. ö auf Antrag Jaszinski's, daß . tzen betreffen 8 ; . ů̃ izi

. , n . as Mahnverfahren, für Galizien 20. Februar. (W. T. B.) Das Herrenhaus nahn . ,,,, nebst dem gif enen igen u ĩ A ements i iter . ga. ö. nwesentlichen K in zweiter

Schweiz. Bern, 20. Februar. (W. T. B) Der große 6 Ihur gau hat das Vorgehen der k ö ischof Lachat von Basel mit Stimmenmehrheit gebilligt; 9. ens einiger katholischen Geistlichen sind Proteste gegen das z . eingelaufen, durch welches denselben der weitere dienst⸗ iche Verkehr mit dem Bischofe Lachat untersagt wird.

Großbritannien und Irland. London, 1 . ʒ nn, 9 ö . 9. 2 . Die Königin ist gestern in Begleitung der r ne f! eatriee und ihres gesammten Hofstaates von Osborne nach Schloß Windsor zurückgekehrt. Am nächsten Montag kommt Ihre Majestät auf einige Tage nach der Hauptstadt. ; In dem Befinden des Grafen Bernstorff ist J . seit gestern keine wesentliche Verän⸗ teten. Die Krankheit schei ĩ ünsti 9 . ö . heit scheint aber eine günstige Wen⸗ Großbritanniens Staats-Einnahm 1 April bis 1 Februar beliefen sich amtlichen . solge auf ch 23,235. Lstr, gegen 63, 104,368 Lstr. in der korrespondirenden Periode des Vorjahres, und die Ausgaben w ö. 3 Lstr. Am letzten Sonn⸗ ug die Bilanz des z in der den,, 36. z des Schatzamtes in der Bank von 20. Februar. (W. T. B.) Im Unterhau ündi heute Hardy an, daß er an einem der nächsten . ee nf, in Vorschlag zu bringen gedenke, in welcher an die Krone das Ansuchen gerichtet werde, die drei im Vertrage von Washington aufgestellten völkerrechtlichen Grundsätze gemeinschaftlich mit Nordamerika zur Kenntniß der fremden Mächte zu bringen In Erwiderung auf eine Anfrage Cochrane's wies Enfield darauf hin, daß der Sinn der Depesche Gortschakoffs vom 31. Januar bei richtiger Auslegung völlig im Einklang zu stehen scheine mit der Depesche Granville's vom 24. Januar Der Inhalt der letzteren sei folgender: Großbritannien hebe hervor daß es sich angelegen sein lassen werde, Shere Ali, den derrsiher von Afghanistan, auf alle die Vortheile aufmerksam zu machen, welche ihm aus der Anerkennung der von ihm selbst. geforderten Grenze erwachsen würden, und ihm die Noth⸗ wendigkeit darzulegen, sich eines jeden Angriffs zu enthalten; , auch für die Zukunft seinen Einfluß auf Sheri Ali nach dieser Richtung hin geltend machen. Diese Er= klärungen Großbritanniens, so schloß Enfield unter dem Beifall des Hauses, seien von Gortschakoff in gleichem Sinne entgegen⸗ genommen, wie sie abgegeben worden seien, indem auch der letztere den Einfluß Englands auf Shere Ali als hinreichende Garantie, für dessen friedliche Haltung erachte. Auf Anregung von Smith theilte Enfield mit, daß der Dampfer „Morillo“ in Cadin noch immer unter Arrest gehalten werde; eine Vorlegung der bezüglich dieser Angelegenheit gepflogenen Korrespondenz könne, so lange die Untersuchung noch im Gange sei nicht er⸗ ö. Enfield verlas ferner auf eine Anfrage Peels ein Schreiben Lord Granville's an die Admiralität, worin letztere aufgefordert wird, einen Dampfer nach Lissabon zur Aufnahme ae ige . . Gemahlin abzusenden und é zum Schutze der englischen J enü Anzahl n . stationiren. . . 20. Februar. (W. T. B.) Die Königin Victori hat heute der Kaiserin Eugenie i h , n, B . der Kaiserin Eugenie in Chislehurst einen Besuch Dublin, 20. Februar. (W. T. B.) Der Generalpro or hat nach der erfolgten Freisprechung des Bischofs . . gan angezeigt, daß die Regierung das gerichtliche Verfahren gegen die übrigen der Beeinflussung bei den Wahren bezichtigten Personen vorläufig nicht fortzusetzen beabsichtige.

Frankreich. Paris, 19. Februar. Das „Journal . ciel / berichtet aus Algerien, daß der seit . Tagen . Ltretene Witterungswechsel eine günstige Wirkung auf den Stand des Getreides ausgeübt habe. Die Ruhe ist nirgends ‚ᷓ worden. Der General Galfffet ist in Goléa eingetroffen. Alle noch nicht unterworfenen Abtheilungen der Chambas und Mekhedmas haben die ihnen gestellten Bedingungen angenommen und die rückstindigen Steuern sowie einen Theil der Kriegs⸗ kontributionen bezahlt. Es herrscht in Folge dessen in der gaͤn⸗ zen Provinz Konstantine die größte Ruhe.

65 Der Gesetzentwurf Sapary, den die National⸗ Versammlung mit 451 gegen 268 Stimmen angenommen, soll die Ergänzungswahl möglichst erschweren: um gewählt zu wer⸗ den, muß man die absolute Stimmenmehrheit der votirenden und ein Viertel der Stimmen der eingeschriebenen Wähler haben. Die Rechte setzte diesen Entwurf durch, weil sie bei den bisherigen Bestimmungen keine Deputirten mehr durchzubringen vermochte.

Spanien. Madrid, 20. Februar. (W. T Fin Rundschreiben des Ju stiz⸗Ministers . die . der Gerichtstrihungle hebt die unumgängliche Nothwendigkeit von Reformen in der Justiz, anderweiter Organisirung der Gerichte und Verbesserungen in der Civil⸗ und Kriminal⸗-Gesetzgebung hervor. In Saragossa haben lebhafte Kundgebungen Gunsten der republikanischen Regierung stattgefunden. Die amtliche „Gaeeta“ meldet einen über die vereinigten Banden von

heutigen Sitzung des Herrenhausces wurde der Budget=

nung fortgesetzt. Lichtenfels sprach gegen das im §. 2 aufge⸗

errungenen Sieg. Die Nachricht, daß Cluseret i i n,, sei, entbehrt jeder ö FJ umänien. Bukarest, 19. Februar. (W. T. B i , , , . hat die Steuer auf Spirstuoferñ 23 6 . 3 bechlestn daß in Landgemeinden das : von Spirituosen nur von Rumäni welche im iti . a , e, r des politischen Wahlrechtes sind, ausgeübl

Rußland und Polen. St. Peters

; . ; ersburg, 19. Fe ,,, , ele,

i. alten Schiffs⸗Karonnaden mit“ ö n n ,, armirt worden. , i in

Au erhöchsten Befehl erhält die Garde-⸗Egui ö. een he r 3 ihrer Kopfbekleidung den arte m . welchen die übrigen Truppen der Garde

Von den Skopzenprozessen, di

; ie am 30. J 3 haben, ist der erste beendigt. Die een m ; . agten verurtheilte das Gericht zum Verlust der Bürger⸗ ö. he und zur Verhannung in eine entfernte Gegend Ostsibi⸗ iens, wo sie unter strenge polizeiliche Aufsicht zu ftellen sind , , . un Norwegen. Stockholm, 15. Fe⸗ , ,, . . e , n. D d arch digungs- Departements, aatsr Im, ausgearheitete He erg esetz vo i. wie ESyenst Tidsskrift“ mittheilt, . ,, 12 ,, e, . * i. , ,. (inddelte) Armee auf⸗ zd Daß der Uebergang von diesem ͤ anderen System erleichtert wird. Aus dies en. en ; iesem Grr k ,,,, . der ,

e gleichgestellt werden; und die Kreise 8 . . , ausgehoben und n. . 1 den, sollen im Verhältniß zur Volk ĩ Zandsturm⸗Kreise mit besonderen B 1

1 ö efehlshabern, wel i . , . 6 zu ö eingetheilt werden. Jeder waffenfähige Jüngling soll Tüchtigkeit im Schießen haben. Wer sich dieselbe ohne Anlei

. mn. V e Anleitun = . a n, eine a , Alle e r n .

. ollen ein Jahr bei den Depots dienen ĩ ö. ö Unteroffiziere soll durch en n,, Leute . k ö werden. Alle, die zu Unteroffi—

ieren beför ĩ , . K fördert werden wollen, sollen als gemeine

16. Februar. Das Gutachten des Aussch ĩ

5 ) hte ? husses der 3w . er über den in der Versammlung ö. . 4 anuar von den Vizesprechern gemachten Vorschlag, den König . 3. unterthänigen Schreiben zu ersuchen, sich und seine Gemahlin 3. alten Herkommen gemäß krönen zu lassen und den Tag azu zu bestimmen, welcher in der Ersten Kammer sofort ange⸗ ö in der Zweiten aber auf den Tisch gelegt und am

3 iskutirt wurde, wobei er kaum der sofortigen Verwerfung 9 gi und dem Ausschuß übergeben wurde, ist jetzt gedruckt . gtive, welche das Gutachten hervorgerufen haben daß

ieser Vorschlag die Kammer zu keiner ferneren Maßregel An laß ö n,, kurz folgende:

Zwar ist, die Krönung ein alter Gebrauch, die Grundgesetze ab e, de. darüber nichts; ob die allgemeine . wendigkeit der Krönung ist, will der Älusschuß unentschieden lafsen, ist aber überzeugt, daß durch dieselbe das Band zwischen König und Volt nicht fester geknüpft wird, als es schon ohne dieselbe ist, und er fin⸗ det. eᷣ unvereinbar mit der Beschaffenheit des Verhältnisses, welches zwischen König und Volk besteht, daß der Reichstag vor den König mit einem, Gesuch tritt, welches seiner eigenen Auffassung Über die Nothwendigkeit der fraglichen feierlichen Handlung und über die Zeit , stattfinden gl Fesseln anlegen könnte; denn nur . ommt es zu, dem Reichstage darüber seinen Willen mit

Dänemark. Kopenhagen, 17. Februar. A

, 35 gen, J7. ; m 153. d. ts. fand im Palais des Königs auf Amalienburg ein Staatsrath statt, worauf später sämmtliche Minister zur . ö. gezogen wurden.

Nach dem „Handbuche für Seewesen“ besteht die Flot Dänemarks aus folgenden Schiffen. ,, Panzer: Die Fregatte „Peder Skram“ (18 Kanonen und 600 Pferdelraft) Fregatte „Danmark“ (24 und 590), Fregatte „Dane⸗ brog“ (16 und 400), die Batterien „Rolf Krake“ (z und 235) inbortnen⸗ (2 und 360), „Gorm“ (2 und 360) und „Sin“ (4 und 00) = Schraubenschiffe ohne Panzer: Das Linien— schiff „Skjold? (42 und 306), Fregatte „Jülland /! (26 und 490), Fregatte „Sjalland“ (266 und 300), Fre⸗ gatte „Niels Juel“ (26 und 300), Korvette „Dagmät⸗ (14 und 300), ; Korvette „Heimdall“ (14 und 370), Kor⸗ vette „Thor? (19 und 260), die Schoonerschiffe HSylla⸗ (3 unb 150), „Diana.“ (3 Und 150, „Abfaloll« (und 100, „Esbarn Snare“ (3 und 100 und „St. Thomas“ G6 und 1859), die Eisenkanonenböte „Thura“, „Schrödersee“ Willemoes „Buhl“, „Krieger“ und „Marstrand“, alle von Eisen und jedes Boot mit 2 Kanonen, das Eisenkanonenboot Hauch und ein Kanonenboot nach Fareys System, jedes mit einer Kanbne, jowie ein im Bau begriffenes Kanonenboot , „Holger Danske“ (7 und 260), „Sleswig“ 13 und 30) „Hella“ (G und 2900) und. „Geiser“ (8 und 166). Logis schiffe: „Dronning Marie“, „Löpenörn“ und „Agnete“ Die Ruder flottille 38 Kanonenjollen. Transportflotte: G Eisen⸗ K 1 Dampf Tran sportjolle und 1 Transportschute. . ö. Die dritte Behandlung des Gesetzentwurfs, betreffend die Ertheilung des Indigenats an verschiedene Ausländer, wurde ö. im Folkething ohne Diskussion erledigt. Da es bereits he ner . . wurde, so ist es nunmehr vom

ichsta tig und wird zur Königliche ĩ Ministerium zurückgehen. ; k 18. Februar. Der Minister des Innern, Fonnesbech * * * z. ö ech, legte in der heutigen Sitzung des Folkethings er ,, Gesetzentwürfe vor, welche eine nicht unbedeutende Erweiterung des Eisenbahnnetzes des Landes in ziemlich sichere Aussicht stel⸗ len. In dem ersten Gesetze sucht der Minister die Ermächtigung des Reichstages zur Konzessionsertheilung für einen Zeitraum bis zum 1. Januar 1970 für folgende Sisenbahnen nach: a. von Odense über Querndrup nach Spvendburg, h. von Randers nach Grenag, . von Silkeborg nach Herning. Das zweite Gesetz be⸗ trifft 3 Eisenbahnen, wofür eine Konzession auf 80 Jahre er⸗ theilt werden soll, a. von der nordseeländischen Bahn von einem Punkte zwischen Lyngby und Fredriksburg nach der Stadt Fre⸗ drikssund, b. eine Bahn von Friedrichsburg (Hilleröd) durch den ein, bedeutendes Areal Nordseelands bedeckenden sogenannten Gribwald nach einem noch nicht näher bezeichneten Punkte, e . i. nach einem Runkte auf der Südküste dieser Insel in Verbindung mit ei = en n n, ung mit einer neuen Hafen⸗

Saballos und anderen Führern bei Santa Pau in Catalonien

J mer irg. Mit dem Dampfer „Lusitania“ sind in Lissabon folgende Nachrichten aus Südamerika eingetroffen: Valpa⸗

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