bunden ist. In diesem Falle würde nach dem Beschlusse des Hauses der Abgeordnelen, dann eine Abfindung in bestandenen Forstgrund⸗ stücken eintreten müssen, wenn die Vorbehalte in §. 11 zutres n, d. h. wenn für die Bauholzberechti ie Gemeinde oder der Genossen⸗ schaft Forstgrundstücke von n, usdehnung zu gewähren sein wür⸗ eignet sind. Meine Herren, einen solchen Unffang werden diese Bau— holzberechtigungen für sich allein ganz gewiß niemals haben. Dagegen würde allerdings in dem Falle, wenn eine Gemeinde mit ihrer Bau⸗ holzberechtigung auch andere ihr i en e , , n n Wh , die ihr zu gewährende Forstfläche verhältnißmäßig wachsen. er an⸗ dere al würde der sein, wenn etwa eine Gemeinde oder Genossen⸗ schaft die Trägerin oder das Subjekt einer Bauholzberechtigung für ihre sämmtlichen Mitglieder oder Gengssen sein spollte, also der Fall, wenn für alle ihre Mitglieder die e e che Person der Gemeinde alz zum Bezuge von Bauholz, anzusehen wäre, Meine Herren! Ein solches Rechtsverhältniß 1 zwar wiederholt behauptet, nicht so weit gehen, es unbedingt als un- möglich hinzustellen, aber ich darf mit Sicherheit sagen, daß es jedenfalls zu den äußersten Seltenheiten, gehören wird. Mir scheint, die rechtliche Natur der Bauholz berechtigung steht dem entgegen, denn ich glaube, daß die n ,, unmittelbar an der einzelnen Baulichkeit klebt, daß sie von den Bedürfnissen der ein zelnen Baulichkeit abhängt, daß sie also 3 rechllichen Natur nach ein Recht des Einzelnen sein muß. Praktisch wird daher die Aende⸗ rung der Regierungsvorlage, welche das Abgeordnetenhaus beschlossen hat, von keiner großen Bedeutung sein. Wenn trotzdem die Staats= reglerung diese Aenderung für unerwünscht erachtet, so leitet sie dabei nicht fo sehr die Besorgniß, daß durch die Aenderung, die für FJorst⸗ servituten in der Provinz Hannbver abzutretende Foꝛftfläche erheblich vergrößert werden würde, sondern sie wird von dem Gedanken geleitet, daß durch dieselbe eine Anzahl sehr unerwünschter Rechtsverwickelun⸗ gen herbeigeführt werden wird. Meine Herren! Sobald das Gesetz ausspricht, daß die Bauholzberechtigungen der Gemeinden und Ge⸗ nossenschaften durch bestandene Forstgrundstücke abgefunden werden sollen, wird unzweifelhaft in den einzelnen Gemeinden das Drängen und Streben dahin gerichtet sein, das Rechtsverhältniß so zu drehen, daß fanstatt der einzelnen Bauholzberechtigten die Gemeinde als Träger der Bauholzberechtigung erscheint, damit dadurch das Ziel, in Pestandenen Forstgrundstücken abgefunden zu werden, erreicht wird. Es werden Rechtsftreitigkeiten entstehen, theils zwischen den einzelnen Genossen und der Gemeinde oder der Genossenschaft als solcher, theils zwischen den Berechtigten und den verpflichteten Forsteigenthümern. Und in der That, feitdem die Gesetzesvorlage in der Provinz Han⸗ noper bekannt geworden ist, sind derartige Ansprüche bereits erhoben und haben zu Konflikten auf dem ö geführt. .
Diesen Zustand, meine Herren, wünscht die Staatsregierung zu vermelden, und aus diesem Grunde erklärt sie sich vorzugsweise gegen die von dem Haufe der Abgeordneten beschlossene Veränderung des Gesetzentwurfs.
Der vermittelnde diese Bedenken, wenn
, d r,
ich will auch
Antrag Ihrer Kommission, meine Herren, wird r ganz aufheken, so doch, erheblich abschwächen. Der Antrag hat. im Allgemeinen die Frage, die ich voranstellte, ob nämlich Bauholzberechtigungen der Gemeinden und Genngssenschaften in bestandenen Forstgrundstücken abzufinden seien, im Gin erstãndnij mit, dem Hause der Abgeord⸗ nefen bejaht, er will jedoch diese Vorschrift dahin näher deklariren, daß Bauholzberechtigungen, die his zum 1. Januar 1872 von einzelnen Mitgliedern der Gemeinde oder Genossenschaften ohne Dazwischenkunft des Genossenschaftsvorstand s, also unmittelbar bezogen sind, den Be⸗ stimmungen des §. 11 im ersten Absatz nicht unterliegen sollen, daß also diese Bauholzberechtigungen nicht in bestandenen Forstgrundstücken abgefunden werden sollen. Damit, meine Herren, ift der Frage nicht vorgegriffen, ob in den einzelnen Fällen als Träger der Bauholz⸗ berechtigung, die Genossenschaft beziehungsweise die Gemeinden, oder die einzelnen Stellenbesitzer erscheinen, dagegen ist die Quelle von Rechtsstreitigkeiten, auf die ich mir erlaubt habe, vorhin hinzudeuten, durch diesen Anträg verstopft, und aus diesen Gründen glaubt die Staatsr gierung, den Anirag Ihrer Kommission befürworten zu sollen. — In der Diskussion über die Petition der Amtmänner Neuhauß zu Ascheberg und Fischer zu Nordkirchen, Kreis Lü⸗ dinghaufen, welche Verwahrung einlegen gegen den durch Reskript der Regierung zu Münster, d. d. 16. Juli 1872, über sie ver⸗ fügten Austritt aus dem katholischen Verein, und gegen die Verfügung des Ministers des Innern, d. d. - September 1872 auf Grund ihrer Beschwerde, nahm der Regierungs⸗Kommissar Geh. Ober⸗Regierungs⸗Rath Wohlers das Wort: Aus den von dem Herrn Referenten vorgetragenen Gründen bitte ich das Hohe Haus, dem Antrage auf Tagesordnung sich anzuschlie⸗ ßen. Dle Sache ist, wie mir scheint, sehr einfach, Es handelt sich um einen Verein, der sich ohne allen Zweifel mit öffentlichen Angele⸗ genheiten befaßt und eine Einwirkung auf. dieselben bezweckt. Der Verein befaßt sich unter Anderm damit, Adressen zu erlassen an eine der Fraktionen des Hauses der Abgeordneten,. Also, daß es sich hier um einen po⸗ sitischen Verein handelt, darüber kann nicht das geringste Bedenken obwalten. Der Verein hat auch selbst die betreffende Anzeige gemacht und da⸗ durch zu erkennen gegeben, daß er sich dessen bewußt ist. Es handelt sich ferner um einen Verein, der Wander versamm lung en veran⸗ staltet und zwar ohne allen Zweifel auch in den Amtsbezirken der Beschwerdeführer. In diesem Falle liegt dann diesen, als den Amt—⸗ männern, die Verpflichtung der polizeilichen Ueberwachung ob. fach der Westfälischen Landgemeindeordnung hat allerdings der Amtmann die Verwaltung der Polizei in den Amtsbezirken. Nun liegt es doch klar auf der Hand, daß der Amtmann nicht der geeignete Mann dazu ist, sich selbst zu überwachen, resp. einen Verein, dem er selbst angehört. Noch klarer ist es fast, daß dazu nicht geeig⸗ net sind der Beigeordnete oder der dem Amtmann nachgeordnete Gemeindevorsteher. Aus diesen Gründen glaube ich, daß kein Anlaß vorliegt, diese Petition der Königlichen Staatsregierung zur Kenntnißnahme zu überweisen. Dies würde schon deshalb keinen Zweck hahen, weil der Königlichen Staatsregierung die Sachlage ohnehin vollkommen bekannt ist. Ich glaube nicht, daß eine neue Erwägung irgend ein anderes Resultat haben würde, Den Beschwerdeführern ist es durch⸗ aus unbenommen, einem politischen Verein beizutreten, aber, wenn sie nebenbei Polizeibeamte sein wollen, so muß ihnen die Wahl gestellt werden, sich entweder der Theilnahme an einem Vereine, wie der in Rede stehende, zu enthalten oder ihr Amt als Amtsmänner aufzugeben.
Die Erklärung, welche der Finanz⸗Minister Camphausen in der gestrigen Sitzung des Hauses der Abgeordneten vor Eintritt in die Tagesordnung bei Vorlegung des die Staats⸗ schuldentilgun betreffenden Gesetzentwurfs über die Finan z⸗ lage abgab, . folgenden Wortlaut: .
Meine Herren! Nach den Einrichtungen, die in Bezug auf das Kassenwesen im en hen Staate bestehen, wird der Abschluß der Einnahmen und Äusgaben für das Jahr 1872 in der Mitte des Mo— nats März erfolgen; ich werde daher erst in, der zweiten 9 des Monat März in der Lage sein, eine ,, zuverlässige Neber⸗ sicht über die Einnahmen und die Ausgaben des States dem Hohen
ause mittheilen zu können. Indessen, meine fr namentlich in 8 der Ausgabenfonds ö viele Dispositionen in Frage stehen und wenn in dieser Hinsicht gar Manches sich noch mehr oder weniger ändern kann, so bin ich doch heute schon in der Lage, zu übersehen, wie viel die Ueberschüsse für das Jahr 13572 mindestens hetragen werden und ich erfülle eine angenehme Pflicht, indem ich Ihnen mittheile, daß dieser Minimalbetrag sich auf 20 Millionen Thaler belaufen wird. Ich bezweifle nicht, daß der wirkliche Abschluß ö Summe übersteigen Bird, und daß er ste nicht, ganz unerheblich übersteigen wird. Auf dieses Resultat haben die ungewöhnlich günstigen Perhaältnisse des Jahres 1872 in allen Zweigen der Verwaltung eingewirkt. Es wird sich muthmaßlich herausstellen, daß wir nicht eine einzige Verwaltung ha⸗ ben werden, die nicht größere Erträge abwirft, als in dem Etats Voranschlag r , waren. Es wird später meine Aufgabe sein, das im Ein- zelnen darzulegen, wenn der vollständig reviditte Abschluß in meinen
Händen sein wird. Ich kann mir aber nicht versagen, auf einzelne Punkte schon heute Hinzuweisen und da nimmt nun eine ganz beson⸗ ders merkwürdige Stellung ein der Ertrag der Stempelsteuer. Die Stempelsteuer war in unserem Etat mit 7 Millionen Thlr, veranschlagt; sie hat in der Wirklichkeit erreicht die Summe von 13,140 000 Thir. Sie hat im Jahre 1871, wie Ihnen erinnerlich sein wird, betragen die Summa von 8, 480,000 Thlr. und diese glänzende Einnghme hat uns bestimmt, in dem Voranschlag für 1573 die Stempelstener, abweichend von dem sonft gewohnten Verfahren, wonach der dreijährige Durch⸗ schnitt genommen wird, mit der höheren Summe von 8400, Thlr. auszubringen. In Folge der glänzenden Resultate, die nun aber das ö 1872 aufweist, hat die Regierung geglaubt, von dem sonst ge⸗ wöhnlichen Verfahren noch stärker abweichen zu dürfen, als wie es schon bei Aufstellung des Staatshaushalts⸗Etatsentwurfs geschehen war, sie hat Ihnen daher durch den Nachtragsetat e, , die Einnahme an Stempelfteuer für das Jahr 18373 noch um 15900909 lr. zu erhöhen und dadurch anf die runde Summe von 10,009,
Thlr. zu bringen. Ich glaube auch, daß wir die Hoffnung hegen dürfen, trotz der rn fr die bei der Stempelsteuer in Aussicht ge⸗ nommen hh auch diese Einnahme vollständig zu erreichen. Zwar würde ich nicht die Hoffnung hegen, daß die überaus singulären Resultate des Jahres 1872 sich auch im Jahre 1873 wieder olen werden; ich glaube, daß der, mit fieberhafter Hast etriebene Gründungseifer, daß die vielen Umsätze, namentlich in städtischen Grundstücken, in Baustellen, in Häusern u. s. w. wie sie im Jahre 1873 im ausgedehntesten Maße stattgefunden haben, in ähnlicher Weise sich für die Zukunft wohl nicht erneuern werden; das aber glaube ich, daß für die Summe, welche die Staatsregierung bei dem Nachtragsetat in Aussicht genommen hat, auch auf eine dauernde desfallsige Einnahme wird gerechnet werden können.
Neben der Stempelabgabe nimmt ebenfalls eine ganz apparte Stellung ein die Bergwerksverwaltung. Die Bergwerksverwaltung wird an Mehrüberschüssen gegen den Voranschlag mehr als die Summe von 6 Millionen Thalern liefern. . :
Im Uebrigen ftellen sich Mehreinnahmen, wie bereits schon er¶ wähnt, in allen Verwaltungen heraus. Für heute habe ich vielleicht noch anzuführen, daß in diesem Jahre auch die Erträge der direkten Steuern ungefähr 14 Millionen mehr aufbringen werden, als in Aussicht genommen war. Dazu trägt am meisten bei die Eisenbahn⸗ Abgabe mit 450, 000 Thlr., die Einkommensteuer mit 474 009 Thlr. Die Einkommensteuer hat für das Jahr 1872 betragen 6. 126,00 Thlr. Diesem Resultate gegenüber könnte es vielleicht auffallend erscheinen, daß die Regierung Ihnen im Nachtrags⸗Etat vorgeschlagen hat, die — für das Jahr 1873 zu normiren auf 7 Millio— nen Thaler. . ,,
Aber, meine Herren, dieser Vorschlag beruht auf vollständig soliden Grundlagen. Wir kennen in diesem Augenblick genau die Veranlagung für das Jahr 1873, diese Veranlagung hat das Resultat ergeben von 7204, 000 Thalern. Wir wissen nun recht wohl, daß in eh von Reklamationen — und vielleicht in diesem Jahre, wo eine o hohe Steigerung stattgefunden hat, noch, mehr als in den anderen Jahren — immer ein gewisser Rückschlag eintritt; wir glauben aber doch darauf rechnen zu dürfen, daß die Einkommenstener für das r 1873 die Summe von 7,0006090 Thalern ergeben wird, und es sollen dem Etat in Folge dessen beinahe 900, 9000 Thaler, ganz genau S893, 0090 Thaler zugesetzt werden. Nun, meine Herren, wäre es vielleicht nicht ohne Intereffe, sich zu vergegenwärtigen, was es heißt, wenn der Einkommensteuer 900, 000 Thaler zu cht werden: bas heißt 30 Millionen jährlichen Einkommens mehr der Einkommenstener zu unterwerfen.
Der Anlaß, weshalb ich mir heute das Wort erbeten hahe, liegt nun in Folgendem. Die Regierung hegt den dringenden Vunsch, da die großen Geldmittel, die ihr in Folge des Abschlusses des Verwal⸗ tungsjahres 1872 zufließen, möglichst bald, dem Lande zum Nutzen ihre e n lg finden mögen, und sie schlägt Ihnen vor, von dieser Summe den Betrag von 12774, 000 Thlr. zur extraordinären Schul⸗ dentilgung zu verwenden. Wir haben in dem Etatvoranschlag von 1873 bereits die k erbeten, zur . Schuldentilgung 760,000 Thaler zu verwenden. Wenn wir die eben erwähnte Summe dem noch hinzufügen, so würden wir also ungefähr 203 Million zur ,, Schuldtilgung zu verwenden haben. Wenn das Hohe Haus genehmigt, daß die Anlei⸗ hen, die wir im Stagtshaushalts⸗Etat bezeichnet haben und die in diesem Gesetzentwurf bezeichnet werden, getilgt werden, so würden wir darauf zu rechnen haben, vom Jahre 1874 an den Staatshaushalts⸗ Etat um eine Summe von etwa einer Million Thaler jährlich ent⸗ lastet zu sehen. Es ist nämlich, die Absicht, sämmtliche 44prozentige Anleihen, die in die Konsolidationsmaßregeln von 1869 nicht einge⸗ schloffen wurden, zu tilgen. Es sind dies folgende fünf Anleihen: ein Rest von der Anleihe der Niederschlesisch⸗Märkischen Bahn, und zwar 42prozentige Prioritäts-Obligationen, die noch rückständig sind im Betrage von 834,800 Thalern; ein, Betrag bei, der Münster⸗Hammer Eisenbahn, ebenfalls Prioritäts⸗Abligationen, im Betrage von 170,300 Thlrn.; dann drei Iprozentige Anleihen aus dem Herzogthum Nassau, von denen die erste beträgt 3,369, 257 Thlr., die zweite vom 15. Dezember 18690 ebenfalls die Summe von 3,368,257 Thlrn. und Hie dritte Anleihe vem 17. Juni 1861 von 2,273 085 Thlr. Es würde, um diese Anleihen jämmtlich zu tilgen, ein Kapitalbetrag erforderlich sein von 10917199 Thlrn. und es würden dadurch an Zinsen und Tilgungsbeträgen bei sämmtlichen An— leihen, bei denen noch Tilgungsfonds bestehen, erspart werden zl, Sl Thlr. ö.
Außerdem ist es noch die Absicht, von denjenigen 4 prozentigen Anleihen, die von dem Rechte der Konsolidation keinen Gebrauch ge⸗ macht haben, je nach dem Jahrgange, von dem entferntesten angefan⸗ gen, diejenigen noch zur Zeit bestehenden Restbestände die nicht kon⸗ solidirt worden sind, zu tilgen, bei der Anleihe vom Jahre 1848 mit einem Betrage von 649,766 Thlrn., und ferner noch bei, vier anderen Anleihen aus den Jahren hä, 55, 57 und 59. Alle diese Anleihen würden dann mit ihren Restbeträgen vollständig getilgt werden, und es würden diejenigen Effekten, die jetzt in dem bekannten Konsolida— tionsfonds liegen, der Hauptverwaltung der Staatsschulden überwiesen, und die Anleihen sämmtlich vollständig getilgt werden können. .
Meine Herren! Es würde der Staatsregierung sehr erwünscht sein, wenn dieser Gesetzentwurf mit . berathen werden möchte; ebenso hege ich die Hoffnung und den dringenden Wunsch, daß die Feststellung des Staatshaushalts-Etats, in der die Ermächtigung ent⸗ halten ist, mit der Tilgung von 7,760,000 Thlr, vorzugehen, uns nun⸗ mehr sobald als wie irgend möglich ausgehändigt werden möge, Es liegt im Interesse des Landes, daß sich nicht Summen in den Stagts⸗ kaffen anhäufen, anstatt den Verkehr zurückgegeben zu werden. Wir dürfen erwarten, daß durch eine solche Operation das Kapital für solide Zwecke noch flüssiger werden wird, als wie es seither schon geschehen ist, daß für hypothekarische Darlehne, für Darlehne, die dem Grundbesitz zu Gute ehen gi solide Prioritäts⸗-Obligationen u, s. w. sich dadurch ein befferer Markt bilden wird, indem die Eigenthümer der gekündigten Obligationen voraussichtlich gerade darauf ihre Neigung richten wer⸗ den, wieder ähnliche solide Papiere zu erwerben, wie es die preußischen Staatspapiere waren. Vielleicht könnte der Zweifel aufgeworfen wer⸗ den, ob es zweckmäßig wäre, mit diesen Tilgungen vorzugehen, während doch die Staatsregierung, wie bekannt, in dem ö ist, für verschie⸗ dene Eisenbahnen früher oder später bedeutende Summen realisiren zu müssen. In dieser Hinsicht will ich nun aber anführen, daß ich von den 6. Krediten, die der Staatsregierung zur Dispofition gestellt sind, bis zum heutigen Tage noch nicht für einen einzigen Thaler Gebrauch gemacht habe, und daß wir hoffen dürfen, mit der Realisirung überhaupt erst dann vorgehen zu dürfen, wenn der Reichstag seinerseits sich mit dem Kaiser. und den verbündeten Re⸗ gierungen darüber verständigt haben wird, wie über die Kontributions
gelder weiter zu verfügen sein wird. Bekanntlich ist durch das Reichsgesetß vom 8. Juli 1877 die weitere Disposition dem Reichstage vorbehalten, Und wir werden also ruhig abwarten müssen, was in dieser Beziehung beschlossen werden wird. Indessen, meine Herren, das liegt auf der Hand, daß dort nur zwei Wege ein⸗ geschlagen werden können: entweder eine bedeutende Summe für den
Invalidenfonds 6 fundiren, und dann wird sich für alle Staaten die Gelegenheit ergeben, in zweckmäßiger Weise neue Anleihen zu machen, und dadurch dem Reiche die Gelegenheit zu geben, solide Fonds zu erwerben, oder aber es könnte in Aus t genommen werden, eine Vertheilung der Fonds unter die Partikularstaaten vor= zunehmen; dann würden wir in dem Falle sein, noch mit weiteren Schuldentilgungen vorzugehen und zugleich die Kredite für die Eisen⸗ bahnzwecke in, der bequemsten und zusagendsten Weise za befriedigen. Nach Allem diesen, meine Herren, beehre ich mich, Ihnen die Aller. höchste Ermächtigung vom 16. laufenden Monats, den Gesetzentwurf und die Motive zu übergeben. .
— Die Interpellation des Abgeordneten Freiherrn von Schorlemer-Alst, das Schwarzwild betreffend, beant⸗ wortete der Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten, Graf von Königsmarck, wie folgt: ; . (
Meine Herren! Der Entwurf zu einem Gesetze, wie es die Inter= pellation im Auge hat, ri. also das Schwarzwild fernerhin nicht mehr als jagdbar zu hetrachten, sondern dem freien Thierfang zu überweisen ö. ist im Königlichen Staats⸗-Ministerio eingehend be⸗ rathen. Bei der Berathung sind aber von sachkundiger Seite über⸗ zeugende Gründe darüber beigebracht worden, daß der Zweck des Ge⸗ setzes durch dasselbe nicht erreicht werden würde, sondern daß es anderer legislativer Maßregeln, zum Theil weitergehender Natur edürfe, um dauernd dem Ueberhandnehmen des Schwarzwildes entgegenwirken zu können. Solcher Gesetzentwurf, nach diesen Gesichtspunkten, wird augenblicklich ausgearbeitet; ich kann allerdings nicht übersehen, ob er rechtzeitig die Vorstadien durchlaufen haben wird, um dem Landtage noch in dieser Session vorgelegt werden zu können. Ich a. aber, . die Fertigstellung in aller kürzester Frist gelingen werde. Na meiner subjel tiven fn, hätte ich allerdings . daß die Materienicht durch ein Spezialgesez geordnet würde, sondern durch eine allgemeine Jagdordnung, welche ich vorbereite und wie sie im Königreich Sachsen seit dem Jahre 1865 besteht. Soweit meine Information reicht, soll die all⸗ gemeine Jagdordnung in Sachsen allgemein befriedigen. Glauben Sie inzwischen nicht, meine Herren, daß die Königliche Staatsregie⸗ rung dem Uebelstande der übermäßigen Vermehrung des Schwarz- wildes gegenüber, die Hände in den Schooß gelegt habe. Was nach gegenwärtiger Lage der Gesetzgebung geschehen konnte, ist geschehen. Die Königlichen Forstverwaltungen sind wegen Abschusses in den fiskalischen Forsten mit, den. weitgehendsten In⸗ struktionen versehen werden, und hinsichtlich der Gemeinde⸗ und , f, sind Kommandos gelernter Jäger von Schützen⸗ und
ägerbataillonen requirirt worden, größtentheils auch bereits abge⸗ gangen; um den Eifer dieser Kommandos anzufeuern, ist ihnen eine namhafte Schießprämie, nämlich von 4 Thlr. pro Stück Schwarz— wild ohne Unterschied, zugebilligt worden. ⸗ In der zweiten Berathung des Rechenschafts⸗Berichts über die Verwendung des zur Gewährung von Beihülfen an Angehörige der Reserve und Landwehr durch das Reichsgesetz vom 22. Juni 1871 bereit gestellten Fonds, sowie des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die den Angehörigen der Reserve und Landwehr geleisteten Beihülfen, nahm der Regie⸗ rungs⸗Kommissar Geh. Ober⸗Regierungs⸗Rath Persius nach dem Abg. Rickert das Wort: .
Ich habe zunächst in Beꝛug auf den von dem Herrn Vorredner mitgetheilten Fall aus dem Greifenhagener Kreise die Erklärung ab⸗ zugeben, daß dieser Fall nicht zur Kenntniß des Ministeriums des Innern gekommen ist. Ich habe überhaupt in den Ministexialakten, wie ich bereits in der Kommission bemerkt habe, keine Beschwerden von Landwehrmännern oder Reservisten über zu strenge Ein⸗ ziehung der ihnen aus Staatsfonds gewährten Darlehne ermitteln können. Im Gegentheil hat das Ministertum empfohlen, bei der Wiedereinziehung der Darlehne mit möglichster Schonung zu verfah⸗— ren, und in diesem Sinne sind auch von verschiedenen Provinzial⸗ Vertretungen ganz ,, . Instruktionen an die Kreiskommissionen erlassen worden. So hat, wenn ich mich recht entsinne, der Pommersche Provinzial⸗Landtag ausdrücklich beschlossen und eine bezügliche Bestim⸗ mung in die von ihm erlassenen Instruktionen aufgenommen, wonach keine Kreis⸗-Kommission befugt sein soll gegen Landwehrmänner, welche in der Zurückzahlung empfangener Darlehne säumig sind, sofort selbst die Klage anzustrengen, sondern in jedem Falle erst die ausdrückliche Ge⸗ nehmigung der von dem Provinziallandtage niedergesetzten Kommission einzuholen hat. Eine ähnliche Anordnung ist, wenn ich nicht irre, auch von dem Provinziallandtage der Provinz Sachsen getroffen. Ich führe diese Fälle nur an, um darzuthun, daß auch bei der Staats⸗ regi rung der Wunsch besteht, daß jede unnöthige Härte bei Wieder⸗ einziehung der Darlehne vermieden werde, und daß die Proyinzial⸗ Vertretungen diese Absicht der Staatsregierung auch ganz richtig auf⸗— gefaßt und dem entsprechende Anweisungen ertheilt haben. .
Was das Amendement des Herrn Abg. von Rauchhaupt betrifft, se bin ich nicht in der Lage, Namens der Staatsregierung mich da— mit einverstanden zu erklären. r senigen zustimmen, was zur Bekämpfung desselben von dem Herrn in Rickert gesagt worden ist. Ich habe auch meinerseits die Ueber⸗ ebenso milde
—
zeugung, daß die Provinzen dieses Geschäft gewiß und gerecht abwickeln würden, wie die Kreise. Ich, glaube, gerade die erwähnten Anweisunzen, die von Seiten des pommerschen und anderer Landtage ergangen sind, thun dar, daß die Provinzialpertretungen ihrerseits nicht das unbedingte Zutrauen zu allen Kreisvertretungen ihrer Provinz haben, daß dieselben überall mit der wünschenswerthen Milde und Nachsicht verfahren würden. Ich glaube aber auch, der eine Gesichtspunkt, den der Herr Abgeord⸗ nete Rickert bereits hervorgehoben hat, ist durchschlagend und hindert, dem Amendement des Herrn von Rauchhaupt die Zustimmung zu er⸗ theilen, nämlich der Gesichtspunkt, daß von den Vertretungen von mehr als 400 Kreisen bei der Wiedereinziehung der Darlehne sehr verschiedenartig verfahren werden würde, und daß die Anwendung ver⸗ chiedenartiger Prinzipien in so vielen Kreisen eine an große Zahl von Beschwerden und Berufungen Seitens der 3 ervisten und Landwehrmänner hervorrufen würde. Die Zahl dieser Berufungen wird voraussichtlich eine viel geringere sein, wenn die Abwicklung der Angelegenheit in die Hände der Provinzigllandtage resp. der von diesen eingesetzten Kom⸗ missionen gelegt wird; letztere können dann allgemeine Grundsätze für den Bereich der ganzen Provinz aufstellen, nach welchen die einzelnen Kreise zu verfahren haben. . ; . Wenn der Herr Abgeordnete von Rauchhaupt noch die praktische Schwierigkeit hervorgehoben hat, daß einzelne Provinzen gar nicht im Beßitz von Provinzialkassen sich befänden und daß daher die Wieder—⸗ einziehung der Gelder durch die Vermittelung V. kasfen werde erfolgen müssen, dadurch aber große Weiterun gen herbeige⸗ führt werden würden, so kann ich dem auch nicht beitreten. Haben auch nicht sämmtliche Provinzen Landeshauptkassen, wie beispielsweise die Provinz Schlesien eine 6. besizt, so haben 3. doch die eine oder die andre ständische Institutskasse, wie z. B. die Provinz Sachsen gegenwärtig eine Landarmenkässe in Merseburg und diese Kassen werden nach meinem Dafürhalten . wohl im Stande sein, das Einziehungsgeschäft zu besorgen. Ich glaube daher, daß die Schwierigkeiten, welche der Herr Abg. v. Rauchhaupt von der Annahme der Regierungsvorlage besorgt, in der That nicht eintreten werden. Ich möchte deswegen bitten, der letzteren die Zustimmung zu ertheilen. Nach dem Abgeordneten Dr. Kirch erklärte der Regierungs⸗ Kommissar, Geheimer Finanz-Rath Scholz: . wollte blos mit zwei Worten daran erinnern, daß die Hin- gabe eines Theils der Unterstützungsmittel in Form von Darlehen gar nicht geschehen ist etwa in der Absicht, um die Zurückforderung wieder zu ermöglichen, um mit diesem Gelde tin i etwas Anderes zu mgchen, sondern daß dies wesentlich geschehen ist im Interesse der Empfänger. Die Erwägung insbesondere, daß eine ganze Zahl von Personen lieber, wenn sie in einer solchen Lage ist, wie die damals heimkehrenden Landwehrmänner und . ein Darlehen gegen . , annimmt, als daß sie von vornherein erklärten, in der Lage zu sein, ein Geschenk annehmen zu müssen, diese Erwägung ist es au
ewe en, welche baihin geführt hat, daß ein Thel der Unter stůtzungs mittel in
Ich kann im Wesentlichen nur Dem ⸗
Geraer
Form von Darlehen gegeben
„Ich muß also diese Auffassun
zurückweisen, als ob es bei e fes m der Darlehne sich ledigli
nur um ein odioses Geschäft handele, als ob n erster Linie in Be⸗
tracht käme, wer das Odium zu tragen habe.
2 die nach der Ueb
mal
eine Ehrenpflicht ansehen,
nach de erzeugung der ständlschen
vollständig unterstützt worden sind durch Gewähr ĩ Darlehns, solche . es . 3 Eee fe ifo? inn sondern auch ohne weitere Maßregeln die⸗
eine Herren! Solche ö da⸗·
selbe erfüllen, und das empfangene Darlehn zurückgewähren.
Der zweite Gesichtspunkt, Herrn Abgeordneten von Rauchh , in der Hand der Kreis- Verwaltun Erheblichem mehr zu gebrau 3.
i des Herrn Abgeordneten von ö
Abg. Eyvelt und Cramer,
und den Fürsten von
Persius:
Meine Herren! Ich bitte Sie,
unverändert anzunehmen und demgemäß nicht n sondern auch dem Fürsten von J Taxis eine Vertretung in den Amtsversammlungen zu
Der vorliegende Gesetzentwurf beabsichtigt schen Amtsverbanden ähnliche n 1 wie wir, sie in den altpreußischen , l besitzen. Bei der Berathung
k. lee. * . , anerkannt daß neben den Gemeinden auchden größeren Grundbesitzern als dem stabilen Elemente in den Kreifen ö. 9. on⸗ dere Vertretung auf den Kreistagen zu gewähren sei. ;
ll : erdings einen zahlreichen Stand rößerer , nicht, h, ö. giebt 5 . 6 größere l em Umfange ihrer Besitzungen, wie
Maße ihrer Steuerleistung über die übrigen un e
Hohenzollern, hurn und gewähren.
der Kreisordnung, meine
erren, ha und zur Geltung gebracht, —
zollernschen Landen giebt es nun g
rundbesitzer, wel ch dem weit hervorragen. Der H steuerbeträge angegeben,
e sowohl na
err Vorredner die der Fürst
hat, und Sie werden hleraus entnommen h
im . zu der von dem steuersumme sehr erhebliche find.
ist
hat b zu Ho
ehnen.
n den ho
. ö 3 , n. . . on Nauchhaupt entgegentreten möchte, ist der: wenn ein Theil der Unterstũtungzsumme in gesammelt ist, so ist
Pre n e ern itung 266 noch
etwas, aber er zersp
r ittert und zu nichts bitte . das Amendement auch haupt abzu ö
. Zu S312 des Entwurfz eines Gesetzeg, betreffend die Ver⸗ fassung der Amtsverbände und des Landes Kommunasder=
bandes in den hohenzollerschen Landen, beantragten die
die Bestimmungen zu streichen, welche . Fürsten von Fürstenberg zum Mitglied der Amtsversamm— ungen der Oberamtsbezirke Sigmaringen und Gammertingen, Thurn und Tais als Mitglied der Amts— , des erstgenannten Bezirks machen. ärte, der Regierungs-Kommissar Geh. Dber⸗Reglerungs⸗-Rath von . 9 e e. e,. e.
beträge diese Fürsten . Verhältniß :
völkerun den geehrten H trauensmännern anlassung während des Laufe männer durch die Köni ürsten von Fürsten rundsteuer⸗Beträ vom 12. August desselben Tagezz ode den ist und daß die V
Hiergegen er⸗
den 5. 12 der Regierungsvorlage uur dem Fürsten zu ürstenberg und von
in den Hohenzollern⸗ BSrganignnen zu schaffen,
en⸗
tzer
ereits diejenigen Grund⸗ henzollern zu entrichten
aben, daß diese Beträge ganzen Lande aufzubringenden Grund⸗
In Betreff der beiden anderen Fürsten hat sich d = redner, wenn ich recht vernommen habe, darauf e nner .
steuerbetrag mitzutheilen, Amtsbezirke Sigmaringen
den der Fürst von Fürstenberg in dem Ober— zirke ĩ zu entrichten hat. der altländischen Anschauung nur gering erscheinen, Hohenzollernschen Verhältnifsen ein Grundst
Mag auch letzterer nach so ist doch nach euerbetrag von 309 Gul⸗
den recht erheblich. er Fürst von Fürstenberg hat aber außerdem in dem benachbarten Ober⸗Amtsbezirke e n n eine 3
erheblichere Grundsteuer zu entrichten,
2 36 der gesammten Grundsteuer. un
Vertretung in den Amtsversammlungen gebühre,
deswegen nicht vorenthalten werden dürfe, ihnen nicht wohl anders als in der Form
werden kann. Denn die daß von der etwa besonders Grundbesitzer
zwar von dem
r Zahl geringe,
in einem der größeren Es ist
zu
Vornahme
esammtsteuer
. , das ., ie von dem Fürsten von
Taxis in dem Ober⸗-AÄmtsbezirke Sigmaringen ö. . Grundsteuer beträgt sogar 636 Gulden oder 2,4 3 der Die Regierung glaubt hiernach, daß allen drei Fürsten eine besondere
u entrichtende
und daß ihnen dieselbe
ist wirksamen
hiergegen
eben eine
weil eine solche Vertretung von Virilstimmen gewährt derselben einer zu keonstituirenden nicht füglich die Rede sein kann. n dem Herrn Vorredner gemacht worden daß die beiden Fürsten von Fürst
so Wahl Wahlverbande
geltend enberg und von
Thurn und Taxis in dem Lande selbft keinen regelmäßigen Wohnsitz
haben. Ich glaube aber,
daß hierauf kein entscheidendes Gewicht zu
na
kh auch zustand
ten,
den den
standen
irgend
zu. doch der
besitzern eine Vertretu nicht mit ihrem Woh 8 kommt der früheren Sigmaringischen Landes ver ü Fürstenberg ein besonderes Virilstimmenrecht Fůrstenthum Grundbesitz — und daß eine schauungen der Hohenzoll ie Grundsãätze sind, unter ih einstimmig dami nicht nur andern Fürsten vo tretung gewährt veränderke Annahme der Einem hohenzollern entgegnete der genannte ch glaube mit einem . e ,n zu m als im August vorigen Jahres ihrerseits sich mit 3 X
Fürsten
deres Viril⸗Stimmrecht
Auf die Bemerkung des Abg. Lasker, der Regierungsvorlage ein Präjudiz für schaffen werde,
Meine Herren! Ich man durch die Aufnah vorliegenden Gesetzentw Gesetzgebung habe sch rung hat eine solche Absicht durchaus nur bestrebt gewesen, nach den eig einmal in den hohenzollernschen C destheile eine seinen Verhältnisse und Provinz zu geben. Beilegung von Virilstimmen an
ordnungen.
Die R liche Bestir
ferner von
— in dem
dem Fů
werde
befunden
erklärt haben,
ein
Präjudiz
Einräumun
ollernschen ertrauensmänner, welch des Gesetzentwurfs mit
Ich weiß
rgend ; enthalten für die westlichen und die mittleren Provinzen zu erlassenden Krels— r Es ist ja bereits in der Kreisordnung Provinzen das Prinzip festgestellt, daß ein Vir tagen im Allgemeinen nicht stattfinden solle—
aufmerksam machen, meine Herren, rilstimmrecht in der Kreisordnung doch ein Fall vorgesehen ist, wo da besitzer sich fakti ĩ
etra
und
e che
er Beilegung von
n. Wahlverbande Nun, meine Herren, ich meine, diese Bestimmung kommt ̃ g eines faktischen Virilstimmrechts sehr nahe. egierung wäre ja ihrerseits wohl in der Lage gewesen, eine ähn⸗ mmung, wie sie der 5. 90 der Kreisordnung enth
legen ist. Da auch in der Kreisordnung denjenigen größeren = w 6. dem Kreistage * e . e dem
. eise angehören. in
cht,
meine
von
in der
a. haben dieselben keinen 6 * Bevorrechtun evölkerung entspricht. e im vorigen Sommer über die 1 ihrem Guta nen die Hohenzollernschen Abgeor t einverstanden erklärt, daß in den
gliche Regierung eine Nachweisung der von berg und ben Thurn und Taxis zu entrichten— äge aufgestellt, daß diese Nachweisung, welche datirt, den Vertrauensmännern am Nachmittag r am nächsten Berathungstage mitgetheilt wor— ertrauensmänner sich damit ausdrücklich einver— daß den genannten beiden Fürsten ein beson⸗ in den Amtsversammlungen beigelegt werde.
daß durch Annahme ᷣ die Virilstimmen ge⸗ erklärte der Regierungs⸗Kommissar:
muß der Ansicht des Herrn Vorredners, daß me der in Rede stehenden Bestimmung in den urf ein Präjudiz für die spätere allgemeine affen wollen, entgegentreten.
für
der
hrt worden ist, die
assung den hei⸗ Thurn
ten gehört worden
neten — haben sich
Amtsverhandlungen
rsten von Hohenzollen, sondern
n Fürstenberg und von Thurn und Taxis eine Ver⸗
g , Sie deswegen wiederholt um un⸗ egierungsvorlage bitten.
schen Abgeordneten, welcher replizirte, Regierungs⸗Kommissar: orte einer Behauptung des Herrn Vor— üssen, nämlich der Behauptung, daß, die hohenzollernschen Vertrauens männer Virilstimmen an die Fürsten is einverstanden erklärt hat⸗ u . t zu den von zu entrichtenden Steuern zu zahlen ha errn . at,
er gesammten Be⸗ ben.
auf
Der Staatsregie⸗ fern gelegen, sie ist vielmehr enthümlichen Verhaͤltnissen, wie sie anden vorhanden sind, diesem Lan⸗ n entsprechende Vertretung in Kreis nun auch gar nicht, inwiefern die die ef rng nten beiden Fürsten ollte
ilstimmrecht auf Kreis⸗ Ich darf aber darguf daß, wenn auch ein formelles Vi⸗ und nicht anerkannt ist, in derselben ⸗ das Wahlrecht der größeren Grund⸗ sch zu einem Virilstimmirecht gestaltet. der Kreisordnung bestimmt: Bleibt die vorhandene Zahl der in dem Wahlverbande der größeren Grundbesitzer Wah in einem Kreise unter der ihrem Verbande nach Abgeordnetenzah als Wähler vo
7 (G8. . d zukommenden . . a. , 3 so . Abgeordnete, handen sind, und fä ie dem i : e
Zahl von Abgeordneten dem .
§. 8
dings
Herren, daß
Landesvertretung
drei auch den An⸗
auch den beiden
besitz
Vorste
den
ei Fürsten in d währen sei.
;
0
für die hohenzollernschen L Fürsten ein f faktisch aber würde densel die Regierung indeß s i.! Vorwurf gemacht worden sein, da und Taxis . einführen wolle. Die
tand genommen, off
en
Ich habe bereits vorher gesagt, bin der Grundbe . Taxis allerdings kein gro der hohenzollernschen Lan gelten.
tz der Fürste er ist, aber nach den ; de muß der ; eine Herren, erwägen Sie, Taxis, der die geringste immerhin wo besitzer, steuerbet der genannten Grundbesitzer,
Grundsteuer v hl 29 bis 36 Mal mehr welcher nächst demselben in Ho rag zu entrichten hat. Ich sollt ürsten soweit hervorrag kann man sie wohl ch welcher verdient, besonders in treten zu werden.
n von
ande vaorzuschlagen. ormelles Virilstimm ben doch ein solches o verfahren, so würde i
Dann wuͤrde aller⸗
recht nicht eingeräumt, e. werden. Wäre n hr wahrscheinlich der sie hier verhuͤllterweise ein Viril⸗ egierung hat deshalb keinen An⸗
en auszusprechen und vorzuschlagen,
ö daß jedem der
mtsverhandlungen ein Stimmrecht zu ge—
daß nach unsrer altländischen
)
ürstenberg und T den besonderen Verhältnissen selbe in der That als ein solcher daß der Fürst von Thurn und on den drei Fürsten zahlt, noch
Urn
bezahlt, als dersenige Grund⸗
henzollern den höchsten Grund⸗ e meinen, wenn die Besitzungen en über diejenigen der übrigen arakterisiren als Groß ⸗Grund⸗ den Amts⸗Versammlungen ver⸗
welche Steuer⸗ Ich erinnere
meine Ver⸗
res 1871
Rom, 16.
Uebersicht der Einn ahm rend der 3 le
Februar.
en an den
,. tzten Monate des Jahres 18 32 ü ai gelb unter den Ver- Francs, 1,203,131 Francs mehr als in de
s der Verhandlungen der Vertrauenz—
Statistische Nachrichten.
Die „Gazzetta uffiziale“ veröffentlicht eine Sta atst ele graphen wäh⸗
72; sie betrugen 7737, 0565 nselben 3 Monaten des
Jah⸗
Lülly
die demnächst
für die östlichen weilt,
Der 5§. 90
Landgemeinden
ält, auch
bildeten einen ent Darauf folgten Molisr Kranke“ den veralteten gerei
Stuttgart. 17. Februar. sänger Johann Baptist Pischek Tode abgegangen.
Weimar, 18. Leipzig, Dr. Georg Ebers, der sei hat in dem zu der Abd⸗el⸗Ausuah das Grab eines legen lassen und in ihm eine histo allgemeinem Interesse Lebenslauf des Verstorbenen den Na heb lebte in der XVIII. ägyptische hundert vor Christus und nah Pharao Tutmes III. pon dem er Dekorationen aller Ar Viele Namen von we ältesten Form derselben. Fingerzeige. Besonders werthvoll für der Regierungsdauer des großen Koni Tag, Monat und Tag. Dan ng n . , ein gee diese Inschrift in den nächsten Wochen mit v öffentlicht werden soll. ö 61
in der
Münch en, 18. Februar. Jahrhunderten Molkère geb demselben eine stedts (von H und gedankenreiche Dichtung, das Leben des Gefeierten al geistigend erklärte. alt gl f
m usse schmückten 6 die Hau
Den Sch
ebruar.
mit dem e
Unter An
Der
Ihre F
entdeckt.
, eröffnete diesel welche die in klangvollen O 8 seine literarische Weltbede . Schluß bildet eine sich auf dem Gebiete der Kunst in V
erschien unter einem im Geschm Baldachin die Bildnißmedaille de ptfiguren seiner Stücke Kränze niede sprechenden Ton⸗Rah es „Gelehrte Frauen“ Bearbeitung von Baudissin, mten Alexandriner zu beseit
Es
er Art für seine stasigtischen Städten g
hrter Hofmann.
rlegten.
d
Kunst und Wissenschaft.
Der 17. Februar, an welchem bor zwei ᷣ gren ward, gab der sinnige Gedenkfeier zu bereiten. errn Dahn vorgetragen)
Ein
ö
R
Hofbühne Anlaß, rolog Dingel⸗ eine schöne ttaven sowohl utsamkeit ver⸗ Apostrophe an beide ersähnung zu begegnen. ack von Louis XIV. ge⸗ s Dichters, vor welche usikstücke von men um das ganze Bild.
und „der eingebildete welche den Vorzug hat, igen.
Der Königliche Hof und Kammer⸗ ist gestern in Sigmaringen mit
Professor der Aegyptologie in t vorigem Herbst in Aegypten Nekropolis von Theben gehörenden gewissen Amen⸗ em- heb auf⸗ rische Inschrift von großem wird Nin chgeborenen mitgetheilt. Amen⸗em⸗ n Dynastie, etwa im m Theil an den Feldzügen des r' den Euphrat überschritt und eldenthaten empfing. e zen Kunde von der olge, giebt wichtige erg isch die Chronologie ist die Angabe 86 Tutmes II. auf Jahr und nensphis II., dem Nachfolger des Wir hören, daß Uebersetzung ver⸗
ihr der
17. Jahr⸗
Status der Deutsehen Banken ult. Januar 1873.) (Verglichen mit Ende Dezember 1872) (In Tausenden von Thalern)
Activa.
Namen
der Banken.
Metall⸗
vorrath.
Gegen
Dezember.
Kassen⸗ anwei⸗ sungen und fremde Bank⸗ noten.
Ende
1872.
Gegen
Ende Dezember.
1872.
Gegen Ende Dezember. 1872.
Wechsel.
Lombard.
Gegen Ende / Dezember.
1872.
f
Effekten Gegen
Ende Dezember. 1872.
und sonstige Aktiva.
Um⸗ laufende
Noten.
Gegen
Ende Dezember.
1872.
Dezember.
1872.
und sonstige Kredi⸗ toren.
Gegen Ende Dezember. 1872.
Preußische Bank Bank des Berliner Kassenvereins. .. Danziger Privatbank Ritterschaftliche Privatbank in Pom⸗ mern in. Provinzialbank reslauer städtische Bank
Homburg v. d. H. Cölnische Privatbank Sächsische Bank zu Dresden Leipziger Bank Landständische Bank in Bautzen ... Bank für Süddeutschland Weimarische Bank Braunschweigische Bank Gothaer Privatbank Anhalt⸗Defsauische Landesbank .... Thüringi .
an
Kommerzhank in Lübeck.. Bremer Bank
189, 867
671 372
375 326 351
370 341 1471 20 095
89 347 103856 2937 386 4421 1480 1415 1231 251 761 1441 334 3001
f 11
4974 16,531 48 174
1 1644
1445 1263 30 30
3 418 23
27 29
11 T*
.
24
ii .
163, 692 4151 256
3693 1308 1991
1725 1549 3320 JTh62
244 3011 15,259 5718
9925 3580 3929 3207 1153 3568 2847 1233 12913 * 2244
—19, 720 1024 58
i
1
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, et t elk nn,
24,527 4252 584
476 458 1197
23 450 123 2164
118 210. 5768 2384 876 1700 11453 1315 451 11 336 Mö 338 2212
— 7081
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128 226
872 167 38
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* 3541 1128
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385 3551 2120 7309039) 3581 4563 1885 1529 2424 S381 2064 1090
868
3382 * .
6
754
290,724
631 946 9777
898 980
990 924
4119
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161
— 20, 807
66 35
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15945) 1619
17 387 303 244
23
K
32,762 23, 95h 145
828 16 1999
885 85 1228 9633
202 zb 1235
30845
893 10942 288 1646 393 4101 106 1376 47
1
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Zusammen ...
Allgemeine Depositenbank Norddentscher Sandwirthschaftlicher Bankverein zu Berlin allescher Bankverein von Kulisch, e h, Comp estfälische Bank Olden . Landesbank Oldenburgische Spar⸗ und Leihbank.
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9) incl. 1,912,000 Thlr. co ) Depositen und Obligos.
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Hypothefenforderungen.
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eren Bilanzen regelmäßig im D.
ursirende Pfandbriefe und 250 Thlr. Reservefond.
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58557 * 18577
. veröffentlicht werden.
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31