K. Ausschuß für Elsaß⸗Lothrin gen. Preußen: Der w * brück. Bayern: Der Staats-Minister von Pfretz schner, in dessen Behinderung: der Gesandte, Staatsrath Freiherr Pergler von Perglas. Sachsen; Der Gesandte, Geheime Rath von Koenneritz, in dessen Behinderung: der Geheime Justiz⸗-Rath Held. Württemberg: Der Gesandte, Staatsrath Freiherr von Spitzemberg. Baden: Der Wirkliche Geheime Rath von Freydorf, in dessen Behinderung: der Gesandte, Geheime Legations-Rath Freiherr von Türcheim. Mecklenburg⸗Schwerin: Der Staats⸗Minister von Bü⸗ sow. Braunschweig: Der Geheime Rath von Liebe,
Stellvertreter: Hessen: Der Ministerial Rath Dr. Neidhardt. Lübeck: Der Minister ⸗Resident Dr. Krüger.
Ausschuß für die Verfassung: Preußen: Der Staats⸗Minister Delbrück. Bayern: Der Staats⸗Minister von Pfretzschner, in dessen Behinderung: der Staats⸗Minister Pr. von Faeustle. Sachsen: Der Staats⸗Minister Freiherr von Friesen, in dessen Behinderung: der Gesandte Geheimer Rath von Koenneritz. Württemberg: Der Justiz⸗Minister von Mittnacht, in dessen Behinderung: der Ministerial · Rath Heß. Baden: Der Wirkliche Geheime Rath von Freydorf in dessen Behinderung: der Gesandte, Geheime Legations⸗· Ra Freiherr von Tr ng. Oldenburg: Der Staats⸗Minister von Rössing, in dessen Behinderung: der Geheime Ministe⸗ rial⸗Rath Selkmann. n,, Der Staats⸗ Minister Freiherr von Krosigk. se . für die Geschäft s⸗Ordnung: Preußen: Der Staats Minister Delbrück. Bayern: Der Staats- Mi— nister Dr. von Faeu stle, in dessen Behinderung: der Gesandte Staatsrath Freiherr Pergler von Perglas. Württemberg: Der Justiz-Minister von Mittnacht, in dessen Behinderung: der Ministerial⸗Rath Heß. Hessen: Der Staats⸗Minister Hofmann. Großherzogthum Sachsen: Der Geheime Staatsrath Dr. Stichling, in dessen Behinderung: der Ge⸗ heime Finanz⸗Rath Dr. Heerwaxrt. Sach sen⸗Altenburg: Der Staats-Minister von Gerstenberg⸗Zech. Schwarz⸗ g⸗Rudolsta dt: Der Staats⸗Minister vo n Bertrab.
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hauses machte der Prãäst Plenarsitzung erfolgten W , , . ,. ellung der Geistlichen, ü ; 9 2 . Gesetzesvorlagen und die dazu eingegangenen Petitionen. Es waren gewählt die Herren Graf Kraffew, Herzog von Ratibor, Graf Brühl, Herzog von Cron, Hobbin, p. Grunert, Frhr. v. Landsberg⸗Vehlen, Graf Jork von Wartenburg, v. Kröcher, v. Plötz, vom Rath, v. Kleist Retzow, Graf D. d. Schulenburg⸗Beetzendorf, Graf zur Lippe, Graf Münster, Pr. Tellkampf, Wever, Dr. v. Holleben, Sulzer, v. Voß. Der Präsident theilte mit, daß die Kommission beschloffen habe, sich noch nicht zu konstituiren, sondern zunächst pon den auswärtigen nicht anwesenden Mitgliedern Nachricht einzufordern, ob sie die Wahl annehmen. Hierüber entspann ch eine längere Diskussion, da Herr von Bernuth dies als eine Verschleppung der Angelegenheit ansah und den Antrag stellte, sofort die Konstituirung der Kommisston vorzunehmen. Da der Präsident jedoch, als der Geschäftsordnung gemäß er⸗ achtete, daß er die Kenstituirung der Kommission veranlasse, so zog Herr von Bernuth seinen Antrag wieder zurũck. ö Es folgte der mündliche Bericht der X. Kommission über den Gesetzentwurf, betreffend das Grundbuchwesen und die Verpfändung von Seeschiffen in Neu⸗Vorpommern und Rügen. Die Kommission hatte folgende Anträge gestellt: den Eingang des 8. 18 folgendermaßen zu fassen: Gesetzliche Hopothcken gewähren in Beziehung auf Grundstücke und deren Zu—⸗ ehr, soweik folches nach 8. 30 des Gesetzes über den Eigenthums— erwerb vom 5. Mai 1872 und nach 5§. 15 des gegenwärtigen Gesetzes den eingetragenen Gläubigern haftet, nur u. s. w. wie nach der Kom⸗ ni e m , folgenden zweiten Absatz beizufügen: In Bezie⸗ hung auf das beweglicke Vermögen giebt die gesetzliche Dypothek nur ein Vorrecht im Koenkurse. Das gejetzliche Psandrecht des Vermiethers an den eingebrachten Sachen des Miethers bleibt unberührt, hinter §. 18 folgenden neuen Paragraphen anzunehmen. . 3. isa. Gefetzliche und vertragsmäßige Hypotheken, welche bei dem Inkrafttreten dieses Gesetzes an dem beweglichen Zubehör eines Grund stücks (8. 18) bestehen, mussen bis zum 1. Juli 1874 eingetra⸗ gen werden, widrigenfalls se Dritten gegenüber keine Wirkung haben. Nach einer kurzen Diskussion, an der sich die Herren Malm⸗ ros (als Referent), Graf Krassow, Dr. Dernburg und der Re⸗ gierungs⸗Kommiffar Geheimer DOber⸗Justiz⸗Rath Pr. Förster be⸗ theiligten, wurden die Anträge der Kommission angenommen, und dann um 31 Uhr die Sitzung geschlossen.
— In der heutigen 13. Sitzung des Herrenhauses, welcher der Justiz⸗-Minister Dr. Leonhardt, iowie mehrere Re⸗ gierungs⸗Kommifsarien beiwohnten und die der Präsident Graf Otto zu Stolberg⸗-Wernigerode um 1 Uhr 20 Minuten eröff⸗ nete, theilte der letztere zunächst mit, daß Graf Reventlow⸗Farve gestorben ist; das Haus erhob sich, das Andenken des Ver⸗ storbenen ehrend. = Die Kommission zur Vorberathung der kirchenpolitischen Gesetze hat sich konstituirt, und den Grafen zu Münster zum Vorsttzenden, Herr Dr. Sulzer zu dessen Stell⸗ vertreter, Herrn Gobbin zum Schriftführer und den Grafen Schulenburg⸗Beetzendorf zu dessen Stellvertreter ernannt. Nach diesen Mittheilungen trat das Haus in die Tagesordnung, deren erfter Gegenstand der mündliche Bericht der X. Kommisston über den Gesetzentwurf, betreffend das Grundbuchwes en und die Verpfändung von Seeschiffen in der Provinz Schleswig⸗
ol stein war, die ersten 15 Paragraphen der Vorlage wurden ohne Diskussion genehmigt. Als ia beantragte die Kom⸗ mission folgenden Paragraph einzu chieben:
Den Hypothekengläubigern steht frei, unter Einreichung der alten Hypothekenurkunden die Ausfertigung von Hypothekenhriefen in Ge⸗ Kmätbeit des s. 157 der Grundhuchordnung vom 5 Mai 1873 zu be- Inteagen. Diefe Ausfertigung erfolgt kostenfrei, wenn der Antrag in verkalkt jeds Menaten von Anlegung des Grundbuchblattes oder Ar- fiele ab gesteñst ift. U . ⸗
Tee muga Ronnnissar Geheime Justiz Rath Dr. För⸗ Ter, Tflaärte sich gegen diesen Paragraphen, während der Refe⸗ ee, TFerr Malmros die Annahme desselben befürwortete. .
83 der Abstimmung wurde der Kommissionsantrag mit gerwiger Mejorität, hierauf die S8. 16 bis 44 ohne jede Dis= sen nach den Anträgen der Kommission angenommen. Für 3 . beantragte die Kommission folgende Faffung:
Die erben gen, welche zur Feststellung der innerhalb der Aus el,, Dem esdeten cber? der Anmeldung nicht bedürfenden Rech, d Geer, nen mn Schiffen (58. 3) erfolgen, sind stempel⸗ un ofen Dr, nach s. 5 des Koftentarifs der Grundbuch⸗Ord⸗ ming vom J Da idr m entrichtenden Kosten bleiben in so weit auß Ang, Te, wd, be, der Gintragung des Rechts zugleich für
Die Regierungs⸗Kommissare Geh. Ober ⸗Justiz⸗Rath Dr. Förster und Ober⸗Gerichts⸗Rath Rüdorf sprachen sich gegen den letzten Satz dieser Fassüng aus, während der Referent Herr Malmros den Antrag der Kommission vertheidigte. Ein Antrag des Herrn v. Dechend, die Fassung der Kommission abzulehnen und die Regierungs- Vorlage wieder herzustellen wurde abge⸗ lehnt und der vorliegende Antrag und schließlich das ganze Ge⸗ setz nach den Anträgen der Kommisfion bei Schluß des Blattes genehmigt. ̃
— Aus der gestrigen Sitzung des Hau ses der Abge⸗ ordneten ist noch nachzutragen, daß der 5. 52 des Entwurfes eines Gesetzes über die Amts verbände der Dohenzollernschen Lande zu einer namentlichen Abstimmung Änlaß gab. Die Regierungs⸗Vorlage hatte in diesem Paragraphen, welcher von der Provinzialvertretung Hohenzollerns handelt, beantragt, den Fürsten von Hohenzollern, von Fürstenberg und von Thurn und Taxis je eine Stimme einzuräumen. Dagegen wollte der Abg. Evelt nur dem Fürsten von Hohenzollern eine Stimme einräumen, der Abg. von Lattorff den 3 Fürsten zusammen 2 Stimmen. Der Antrag von Lattorff wurde schließlich mit
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134 gegen 125 Stimmen angenommen. — In der heutigen (86) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher am Ministertische der Staats ⸗Minister Graf Eulenburg und mehrere Regierungs⸗Kommissarien beiwohn⸗ ten, theilte der Präsident von Forckenbeck mit, daß vom Minister der landwirthschaftlichen Angelegenheiten ein Gesetzentwurf über die Organisation der General ⸗Kommissionen für die Provin⸗ zen Posen, Pommern und Brandenburg eingegangen . Darauf wurde der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Auf⸗ hebung beziehungsweise Ermäßigung gewisser Stempel⸗Abgaben, in drikter Lefung mit einem Amendement des Abg. Pr. Bähr (Cassel), welches die Stempel⸗Abgabe auch für die im S S Nr. 2 des Gesetzes vom 5. Mai 1872 gedachten Löschungs⸗ Anträge aufhebt, angenommen. Es folgte die dritte Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Dotation der Provinzial⸗ Verbände. Fast ohne jede Diskussion wurde diese Vorlage nach den Beschlüssen der zweiten Lesung angenommen.
In dritter Berathung wurde dann nochmals vom Hause beschlossen, den Nachweis der Verwendung der 24943492 Thlr. welche zur Gewährung von Beihülfen an Angehörige der Reserve und Landwehr durch das Reichsgesetz vom 22. Juni 1871 bereit gestellt worden, für geführt zu erach⸗ ten. Der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die den Ange⸗ hörigen der Reserve und Landwehr geleisteten Beihülfen passirte die dritte Lesung. Der Abg. Rickert beantragte, die Regierungs—⸗ vorlage, welche die Fonds, die sich durch Rückzahlung bilden, an die Provinzial verbände verweist, wieder herzustellen unter Ver⸗ werfung der Beschlüsse der zweiten Berathung, welche diese Fonds den Kreisen zuweisen wollen. Für diesen Antrag erklärte sich der Abg. v. Saucken⸗Tarputschen, während sich die Abgg. v. Rauchhaupt und v. Gottherg dagegen erklärten. Der Minister des Innern Graf zu Eulenburg sprach sich dahin aus, daß Seitens der Regierung möglichste Schonung beim Einfordern intendirt sei, aber immerhin solle das Prin- zip bleiben, daß der Staat nur seine Hülfe also nur Darlehne und nicht Schenkungen gewähre. Nun meine er, daß die Kreise zu leicht in die Lage kommen, mit einander zu konkurriren, um recht viel wegzuschenken, was von den Pro⸗ vinzialbehörden nicht zu befürchten sei, weil sie eben den Inter⸗ essenten nicht so nahe stünden. — Der Antrag des Abg. Rickert wurde abgelehnt und der Entwurf unverändert nach den Be⸗ schlüssen der zweiten Lesung angenommen. — Beim Schluß des Berichtes ging das Haus zur zweiten Berathung des Gesetz⸗ entwurfes, betreffend die Erbschaftssteuer, über.
— Bis zum 1. Februar d. . waren in den Münz stätten des Deutschen Reichs in Zwanzigmarkstücken 345,174,220 Mark und in Zehnmarkstücken 114078070 Mark ausgeprägt worden. In der Woche vom 2. bis 8. Februar sind ferner ge⸗ prägt in Zwanzigmarkstücken: in Berlin 515620 Mark und in München 248 500 Mark; ferner in Zehnmarkstücken: in Han⸗ nover 995, 990 Mark, in Frankfurt a. M. L888 019 Mark, in München 569, 630 Mark, in Dresden 296389 Mark, in Stutt⸗ gart 285.540 Mark, in Karlsruhe 250,940 Mark und in Darm— stadt 418 900 Mark. ö Die Gesammtausprãgung stellt sich daher bis 8. Februar d. J. auf 468,749,890 Mark, wovon 349, 9368 340 Mark in Zwanzig⸗ markstücken und 118,811,460 Mark in Zehnmarkstücken bestehen.
— Auf eine Seitens der Ober ⸗Rechnungskammer gegebene Anregung hat das Stats⸗Ministerum nach eingehender Prü- fung die Nothwendigkeit oder Billigkeit, in Betreff der Gehalts ⸗ bezuͤge der im Mobilmachungsfalle bei der mobilen Armee Ver= wendung findenden Militärbeamten, welche gleichzeitig ein Nebeneinkommen aus einem Civilamte beziehen, besondere Fest- setzungen zu treffen, nicht anzuerkennen vermocht. .
Insbesondere hat eine analoge Anwendung des Staats⸗Mini⸗ sterial⸗Beschlusses vom 22. Januar 183! nicht für begründet erachtet werden können, da der gedachte Beschluß lediglich von der Regu⸗ lirung des Diensteinkommens der zur mobilen Armee einberufenen Civil⸗Beamten handelt; für eine Ausdehnung aller Benefizien der Civilbeamten auf die Militärbeamten es aber auch an der Voraussetzung völlig gleichartiger Berufsverhältnisse gebricht.
Der Militärbeamte gehört seinem Berufe nach dauernd der Armee an und hat in Folge dessen, also seiner speziellen Dienst⸗ pflicht, jederzeit die Mobilmachung zu gewärtigen. Die Verlei⸗ hung des Nebenamtes hat daher von Hause aus einen prekäreren Charakter und liegt der Verleihung eines solchen an einen Mi⸗ sitärbeamten immer die selbstverständliche Voraussetzung zum Grunde, daß und so lange sein Hauptamt ihm die Verwaltung des Nebenamtes überhaupt gestattet.
— Der General⸗Major von Bernhardi, Commandeur der 10. Kavallerie Brigade, ist mit Urlaub von Posen hier an⸗ gekommen.
Dem Füsilier⸗Bataillon 2. Garde⸗Regimen ts zu Fuß ist von Sr. Majestät zum Andenken an die Schlacht von St. Privat ein silberner Ring verliehen worden; die Anlegung d elben an den Schaft der Fahne hat heut Vormittag im Exerzierhause des Regiments stattgefunden.
— Durch Allerhöchste Ordre vom 29. Januar d. J ist bei der Westfälischen Deputation für das Seimathswesen zu Münster in Stelle des ausscheidenden Appellationsgerichts- Direktors Koch das Verwaltungs⸗Mitglied der Deputation und seitheriger stellvertretender Vorsitzender, Regierungs⸗ Rath Hüger zum Vorsitzenden, so wie der bisherige Stellvertreter des richter⸗ lichen Mitgliedes, Appellationsgerichts Rath Wesemann, zum richterlichen Mitgliede, und der Appellationsgerichts Rath Dr. Plate zum Stellverter des richterlichen Mitgliedes ernannt
Bayern. München, 20. Februar. Der König erwiderte gestern Abend den Besuch, welchen ihm Prinz Luitpold gestern Morgens abgestattet hatte, und empfing hierauf den Königlichen Staats⸗Minister von Pfeufer in Audienz. Die „Allg. Ztg.“ nimmt an, daß u. A. auch die Frage der Verwaltungsreform Gegenstand der Besprechung war. 1
Würzburg, 13. Februar. Der hiesige Stadtmagistrat hat einem alten Herkommen folgend, alljährlich — auch in diesem Jahre wieder — aus Anlaß des Jahreswechsels dem König ein Geschenk von 100 Goldgulden nach München gesandt. Dieser Loyalitätsmanifestation ist nunmehr durch eine Entschließung des Königlichen Staats⸗Ministeriums der Finanzen insofern ein Ende gemacht worden als in Folge dieser Entschließung „laut der Bestimmung des §. 10 des Reichsmünzgesetzes“ diese Würz⸗ burger Goldgulden in Zukunft nicht mehr geprägt werden dürfen.
Württemberg. Stuttgart, 20. Februar. Das heute ausgegebene Bulletin über das Befinden der Königin⸗ Mutter lautet:
„Die größere Hälfte des gestrigen Tages verlief günstig, sämmt⸗ liche Krankheitserscheinungen traten zurück; gegen Abend stellten sich Beengungen ein, welche beinahe die ganze Nacht hindurch in sehr qualvoller Weise andauerten. Dr. Gärtner.“
Baden. Karlsruhe, 20. Februar. Der Landgraf Frie d⸗ rich von Hessen, sowie die Erbprinzessin von Monaco sind heute Abend in Karlsruhe eingetroffen und haben im Groß⸗ herzoglichen Schlosse Wohnung genommen.
HGessen. Darmsta dt, 20. Februar. Die Zweite Kam⸗ mer begann heute die Berathung über den ihr vorgelegten Entwurf einer neuen landständischen Geschäftsordnung und er⸗ ledigte die Artikel 1—32. Prinzipielle Meinungsverschieden⸗ heiten zwischen Regierung und Kammer traten im Verlaufe der Verhandlung nicht zu Tage; der Entwurf, bei welchem die Ge⸗ schäftsordnung des Deutschen Reichstages vorwiegend berück⸗ sichtigt ist, fand vielmehr in seinen wesentlichen Punkten keine Beanstandung, während die mehr formellen und redaktionellen, vom Ausschusse vorgeschlagenen Aenderungen die Billigung der Regierung fanden. Dagegen gaben die von der Gültigkeit und Prufung der Wahlen handelnden Artikel 7 und 8 Anlaß zu Debatten. Nach dem Entwurfe (Art. 7) sollte die Kammer zum Zwecke vorläufiger Prüfung der Legitimationen der ein⸗ zelnen Abgeordneten in fünf Abtheilungen geschieden werden. Diese Abtheilungen hätten nach Artikel 8 gegenseitig ihre Legitimation zu prüfen. Im Falle von Wahlanfechtungen und Einsprachen entscheidet die Kammer. Für diese Bestimmung hatten sich im Ausschusse die Abgg. Dumont und Buff ausge⸗ sprochen, die Mehrheit aber hatte sich für ihren Strich entschieden und wollte nicht blos die angefochtenen Wahlen, sondern alle Wahlen Seitens der Kammer einer Prüfung unterzogen wissen. Die Kammer entschied sich gegen 9 Stimmen für die Letzteren. Abgelehnt gegen 9 Stimmen wurde ein Antrag des Abg. Dumont zu Art. 15, demzufolge jede Kammer auf Vorschlag ihres Bureaus in Uebereinstimmung mit der Regierung ihre Ausgabebedürfnisse festzusetzen haben würde. Bei Art. 17 wurde eine der badi⸗ schen Geschäftsordnung nachgebildete Alinea abgelehnt, inhalt⸗ lich welcher nur die Verhandlungen über Gesetzentwürfe nach stenographischen Aufzeichnungen in das Protokoll aufgenommen werden sollen, Diskussionen in anderen Fällen dagegen erst dann, wenn es die Kammer beschließen würde. In Folge einiger vom Ministerialrath Hallwachs vorgebrachter Einwen⸗ dungen wurde dagegen die Stelle des Ausschußantrages ge⸗ ändert, lautend: „die stenographischen Aufzeichnungen bilden einen Anhang des Protokolls“ und statt dessen auf Antrag des Abg. Metz gesetzt, sie bilden einen Theil des gedruckten Protokolls. Morgen soll die Berathung über die Geschäftsord⸗ nung ihren Abschluß finden.
— Die Antwort des Großherzoglichen Ministeriums der Justiz auf die Interpellation des Abg. Stüber, (verlesen in der Sitzung der Zweiten Kammer vom 19. d. M.) lautet:
Der Unterzeichnete beehrt sich auf die ihm mittelst Schreibens vom 20. d. M. mitgetheilte Interpellation des Herrn Abg. Stüber Folgendes ergebenst zu erwidern:
Ad 1. Das Großherzogliche Ministerium der Justiz hält es für angemessen und zulässig, die Kompetenz der Bezirksstrafgerichte durch Verweisung einiger Vergehen von geringerer Strafbarkeit an die Land⸗ gerichte zu beschränken, und ist mit der Vorbereitung eines diese Kom⸗ petenzbeschränkung der Bezirksstrafgerichte bezweckenden Gesetzentwurfs bereits beschäftigt.
Ad 2. Wenn auch nicht verkannt werden kann, daß erhebliche Gründe sich dafür anführen lassen, dent Verletzten bei den Anirags⸗ Vergehen, insbesondere bei Beleidigungen mehr Rechte einzuräumen, als dies nach der Strafprozeßordnung, Artikel 424, geschehen ist, so dürfte es doch in jetziger Zeit, in welcher durch eine bereits im Ent⸗ wurf vorliegende Strafprozeßordnung das Verfahren in Strafsachen im ganzen Deutschen Reich er geregelt werden soll, sich nicht empfehlen, in dieser Beziehung eine gesetzliche Aendernng eintreten zu lassen, um so weniger, als ducch eine solche Aenderung und insbeson⸗ dere durch die von dem Herrn Interpellanten gewünschte Einräumung eines selbständigen Beschwerderechts an den Ankläger die Grund⸗ prinzipien unserer Strafprozeßordnung verletzt werden würden.
Eine Abhülfe des gefühlten Bedürfnisses wird aber dadurch er⸗ zielt werden können, daß die Beamten der Staatsanwaltschaft an⸗ gewiesen werden, auf Verlangen der Verletzten (Ankläger) gegen die ihnen bekannt zu machenden Einstellungsbelchlüsse und Freisprechungen der Gerichte die zulässigen Beschwerden oder Rechtsmittel zeitig anzu⸗ zeigen und zu verfolgen oder, wenn sie das Verlangen des Verletzten für unbegründet halten, die Entscheidung des Ober-Staatsanwalts und, sofern der Verletzte auch mit dieser nicht einverstanden ist, des Großherzoglichen Ministeriums der Justiz zu veranlassen.
Das Großherzogliche Ministerium der Justiz beabsichtigt, in dieser Richtung eine Instruktion an die Gerichte und Beamten der Staatsanwaltschaft zu erlassen und glaubt, daß dadurch den Inter⸗ essen der Verletzten, so weit bei dem jetzigen Stand der Gesetzgebung thunlich, Rechnung getragen sein wird.
Darmstadt, am 31. Januar 1873. . . Kempff.
— Gr. J.) Der Entwurf eines neuen Schulgesetzes liegt nunmehr dem Gesammt⸗Ministerium zur Berathung vor und dürfte in aller Kürze den Kammern zugehen. — Darüber, ob das von der Regierung zugesagte Kirchengesetz schon in Kürze zur Vorlage fommen, oder erst in der im nächsten Herbste stattfindenden Landtagssession der Kammer unterbreitet werden wird, ist die Regierung zu einem Entschlusse noch nicht gelangt.
Elsaß⸗Lothringen. Metz, 18. Februar. Am 22. d. M. wird zu Viowille die feierliche Einweihung des Denkmals für die Gefallenen des 3. Brandenburgischen Infanterie⸗Regiments Nr. 20 stattfinden. Zur Theilnahme an dieser Feier wird bereits am 21. eine stärkere Deputation dieses Regiments von Bar le Duc aus hier eintressen.
Oesterreich⸗ ungarn. Wien, 20. Februar. Der Prinz Luitpold von Bahern ist von hier nach München zurück⸗
De wüm is. Ta weng wäriete, worden sind. Die Bestimmungen des 6. II de Tarn nen keine Anwendung.
worden.
gekehrt.
—— Mit Allerhöchster Entschließung vom 20. v. M. ist die Erhöhung des Friedensstandes bei den Compagnien der 4. und 5. Feld⸗Bataillone der Linien⸗Infanterie und bei den Re⸗ serve⸗Compagnien der Jäger⸗Truppe um je zwei Zugsführer und vierzig Infanteristen, beziehungsweise Jäger, genehmigt worden. Bezüglich des successiven Ueberganges von dem gegenwärtigen — 2 9. erhöhten Friedensstand werden seinerzeit Spezialweisungen nachfolgen.
Pesth, 20. Februar. Heute Vormittags wurde in der Ofner Festungs⸗ Pfarrkirche ein feierliches Requiem für die Kaiserin Carolina Augusta abgehalten, an welchem die Abgeord⸗ neten Theil nahmen.
— Im Unterhaufe interpellirte Demeter Bonis den Justiz⸗Minister, ob er den Entwurf eines Expropriationsgesetzes für Provinzstädte vorlegen wolle. Der Minister Pauler ant⸗ wortete, daß das hauptstädtische Expropriationsgesetz theilweise auf die Provinzstädte werde ausgedehnt werden. Hierauf wird die Spezialdebatte über das Kommunikations⸗Budget fortgesetzt und beendet. Morgen beginnt die engere Generaldebatte über das Budget des Handels⸗Ministeriums.
— Der „Pester Lloyd“ meldet: Gestern hat eine Besprechung in der Entrepots⸗Angelegenheit beim Handels⸗Minister
stattgefunden. Der Minister machte Mittheilungen über die bis—⸗ her von der Regierung eingeleiteten Studien und erklärte zu⸗ gleich, daß das Ministerium geneigt sei, etwa drei Millionen auf Adaptirung der Plätze zu verwenden und, sobald die Grund⸗ prinzipien festgestellt sind, das Nähere wegen der dem Unter⸗ nehmen zu gewährenden Begünstigungen zu vereinbaren. Auf eine Anfrage bemerkt der Minister, daß ein Theil der Entrepots und Docks am Soroksarer Arm, der andere in der Nähe des Zollamtes angelegt werden soll. Einstimmig und energisch pro⸗ testirten die anwesenden Kaufleute gegen diesen Plan. Der Mi⸗ nister nahm die Bedenken zur Kenntniß.
Schweiz. Bern, 21. Februar. (W. T. B.) Ven 53 Geistlichen des Kantons Solothurn ist unter Nennung ihrer Namen die Erklärung abgegeben worden, daß sie den Bischof Eugenius Lachat allein als den rechtmäßigen Bischof von Basel anzuerkennen, in allen kirchlichen Angelegenheiten nur auf seine Stimme zu hören vermöchten, den amtlichen Ver—
kehr mit demselben daher nicht abbrechen und alle seine kirch—
lichen Erlasse auch ferner öffentlich verkünden würden.
Großbritannien und Irland. London, 20. Fe⸗ bruar. In Marlborough⸗House fand gestern ein großes Diner statt, bei welchem außer dem Herzog von Edinburgh, der dänische Gesandte, der Herzog von St. Albans, Graf Maffei, der Premier⸗Minister Gladstone, der Lordkanzler und mehrere andere Kabinets⸗Minister nebst ihren Gemahlinnen die Gäste des Prinzen und der Prinzessin von Wales waren.
— Das Armee-Budget für das laufende Finanzjahr wurde gestern der Oeffentlichkeit übergeben. Der Nettobetrag desselben beläuft sich auf 13.231, 400 Lstr. oder 408, 0090 Lstr. weniger als die im vorigen Jahre verlangte Summe. Die Ge⸗ sammtzahl der Mannschaften beträgt nun 128,968, d. h. 4681 weniger als im vorigen Jahre. Die ansehnliche Reduktion des Etats vertheilt sich ziemlich gleich über die verschiedenen Departe⸗ ments des Heeres. Mit einer Erhöhung figuriren der Gottes⸗ dienst, die militärische Rechtspflege, das Löhne⸗ und Kontroll⸗ Etablissement, die Armeeverwaltung und Proviant, Fourage, Kohlen und Transportunkosten. Dem Vernehmen nach wird das Unterhausmitglied W. Fowler in der Komiteberathung über die Armee⸗Etats einen Antrag auf Reduktion des Heeres um 10000
Mann stellen.
— 21. Februar. (W. T. B.) Das Befinden des Grafen Bernstorff ist unverändert. Der Prinz von Wales hat dem Botschafter gestern einen Besuch abgestattet.
— Im Oberhause stellte heute Lord Houghton den Antrag, die Regierung möge die diplomatische Korrespondenz mit Frankreich vorlegen, betreffend das an die englischen Unter⸗ thanen ergangene Verbot, die Dekorations-Medaille für die Pariser Weltausstellung von 1855 anzunehmen, und verlangte zu wissen, ob gelegentlich der bevorstehenden Weltausstellung in Wien die Annahme auswärtiger Dekorationen erlaubt sei. Earl Granville sprach sich der Interpellation gegenüber für Auf⸗ rechterhaltung des seit Jahrhunderten bestehenden Gesetzes aus, daß kein Engländer ohne formelle Erlaubniß seines Souveräns eine auswärtige Dekoration tragen dürfe, worauf Lord Hough⸗ ton seinen Antrag zurückzog.
— In der heutigen Unterhaussitzung erklärte auf eine Anfrage Seymours Mr. Grant Duff (Mitglied des Departements für Indien), daß der Kriegs⸗Minister nächstens eine Karte von Mittel⸗Asien veröffentlichen werde. Von der Landschaft Badak⸗ schan liege kein Theil am rechten Ufer des Oxus; bezüglich des an diesem Ufer belegenen Theils von Wackhan könne mit Be⸗ stimmtheit nicht angegeben werden, ob dasselbe als zum Gebiete von Shir Ali Chan gehörig zu betrachten sei, dessen Grenze sonst der Oxus sei. — Fowler interpellirte die Regierung über die angebliche Abtretung des Gebiets an der Delagoa⸗Bai Sei⸗ tens Portugals. Der Unter⸗Staatssekretär für die Kolonien, Mr. Hugesson, beantwortete die Interpellation dahin, daß es wünschenswerth erscheinen müsse, die Position Englands an der Delagoa⸗Bai nicht aufzugeben. Mit Rücksicht auf die Möglich⸗ keit einer Konföderation der südafrikanischen Kolonien sei es von Wichtigkeit, daß keine andere Großmacht dort festen Fuß fasse. Es sei übrigens formell dementirt, daß Deutschland beabsichtigt abe, den von Portugal beanspruchten Gebietstheil der Delagoa⸗
ai anzukaufen. — Ein von der Regierung befüͤrworteter Antrag Mundella's, eine Kommission zur Untersuchung der Ursachen der Kohlentheuerung zu ernennen, wurde angenommen.
Frankreich. Paris, 19. Februar. Der Kriegsminister hat unter dem 14. Februar an alle Corpsbefehlshaber folgendes Rundschreiben erlassen: J ö
Die Angriffe, welche sich Militärs, wenn sie allein sind, zu jeder Zeit von Seiten der Ordnungsfeinde ausgesetzt sehen, haben sich seit einigen Monaten an verschiedenen Punkten unseres Landes dermaßen gehäuft, daß es meine Pflicht ist, Ihnen die Verhaltungslinie zu be⸗ zeichnen, die Sie den unter Ihren Befehlen stehenden Truppen für solche Fälle ohne Bedenken einzuschärfen haben. Wer sich gegen die Armee vergreift, will sich gegen das Gesetz vergreifen, dessen Wächter und Vertheidiger die Armee auf allen Stufen ihrer Hierarchie ist; mehr als je ist es aber nothwendig, daß das Gesetz das Feld be⸗ haupte. Sie werden also gefälligst den Militärs aller Waffen, welche unter Ihrem Commando stehen, in Erinnerung bringen, daß die Uniferm, welche sie zu tragen die Ehre haben, ihnen nicht blos die 6 auferlegt, überall das Beispiel einer guten Aufführung, des
nftands und der Achtung vor der Obrigkeit zu geben, sondern ihnen auch ein Recht einräumt, von Allen respectirt zu werden, Sie sollen also unter Beobachtung der möglichsten Mäßigung keinen Anstand nehmen, von ihren r fen Gebrauch zu machen, wenn sie angegriffen werden, und jedenfalls alle Personen, die sie beschimpfen, ergreifen und nach dem nächsten Posten führen. Ich bin gewiß, daß der Bei⸗
stand der gerichtlichen und Verwaltungsbehörden Ihnen nicht fehlen wird, um einem Zustande gründlich ein Ende zu machen, welchen nicht länger fort dauern zu lassen im Interesse aller guten Bürger liegt. Ich bitte Sie, dieses Rundschreiben mittelst Tagesbefehls zur Kenntniß Ihrer Truppen zu bringen und mir den Empfang desselben zu be scheinigen. Empfangen Sie n. s. w. Geueral de Cis ey.
— 21. Februar. (W. T. B. Der Präsident Thiers hat gestern den deutschen Botschafter, Grafen von Arnim, und den Botschafter Spaniens, Olozaga, empfangen und ist, nachdem 8 Elysee übernachtet, heute Mittag nach Versailles zurück⸗
ekehrt.
— Der Bruch zwischen der Rechten und dem
rechten Centrum ist — wie die „Agence Savas“ meldet — ein noch entschiedenerer geworden. Die „Union“ beschuldigt heute den Herzog von Broglie und den Herzog von Audiffret⸗ Pasquier, einen Pakt mit dem Präsidenten der Republik abge⸗ schlofsen und in Verfolgung persönlicher ehrgeiziger Zwecke für die Minderung des Ansehens und der Machk der Nationalver⸗ sammlung gestimmt zu haben. . Versaill es, 21. Februar. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Nationalversammlung trug der Herzog von Broglie den von ihm verfaßten Bericht vor, welcher reich ist an Lobeserhebungen über den Präsidenten der Republik. Er erklärte, daß der zweite Antrag des Justiz⸗-Ministers Dufaure die Rechte und die Würde der Nationalverfammlung vollständig wahre und schloß mit der Versicherung, daß der Gesetzentwurf kein anderes Ziel habe als dasjenige, einem Einverständnisse die Weihe zu geben, welches zu erzielen zwar viel Mühe erforderte, dessen segensreiche Folgen aber gewiß sehr hoch anzuschlagen sein wer— den. Die beiden Centren begleiteten den Bericht mit Beifalls— rufen; die Rechte und die Linke verhielten sich schweigend. Hervé de Saisy von der Rechten wurde wegen verletzender Aeußerungen über die Dreißiger⸗-Kommission zur Srdnung gerufen. Die Ra⸗ tionalversammlung beschloß, am Montag, Dien stag, Mittwoch die Sitzung auszusetzen und die Berathung des Broglle'schen Berichts am Donnerstag vorzunehmen.
Schweden und Norwegen. Stockholm, 18. Februar. Der Finanz-Ausschuß bringt die Herabsetzung des ersten Daupttitels im Budget mit 106.000 Rdl. schw. in Vorschlag. In Betreff der 800 000 Rdl., welche von diesem Haupttitel der Hofhaushaltung zufallen, wird vorgeschlagen, daß die Summe bei Lebzeiten des Königs unverändert bleiben soll.
— Am Montag lag im morwegischen Storthing der Vorschlag zu einer motivirten Tagesordnung vor, welchen der Präsident J. Sperdrup, zufolge eines in einer Partei⸗Ver⸗ sammlung von der volksliberalen Majorität des Thinges gefaß⸗—
war die Absicht gewesen, der Tagesosdnung sofort bei Einhrin⸗ gung Anerkennung zu verschaffen, aber die ministerielle Mino⸗ rität verlangte mit Bestimmtheit einen Aufschub, der auch be— willigt wurde. Die Verhandlungen in der Montagssitzung wa⸗ ren ziemlich eingehend und schlossen damit, daß das Stort⸗ hing mit 66 Stimmen gegen 42 einen von Ketil Motzfeldt und Sverdrup eingebrachten Vorschlag annahm, wodurch die Tages— ordnung die folgende Form erhielt:
Das Storthing, nach dessen Dafürhalten die Stellung der An— gelegenheiten, wodurch die Adresse von 1872 hervorgerufen wurde, in keinerlei wesentlichen Beziehung durch den vom Staatsrathe hierüber eingereichten Antrag verändert worden ist, geht zur nächsten Sache der Tagesordnung über.“
Am Freitag beschloß das Storthing in einer Versammlung bei geschlossenen Thüren die vor Kurzem in Christiania ange—⸗ kommene Königin zu begrüßen, und dieses geschah Sonnabend durch eine Deputation, deren Wortführer der Advokat Kildal war. —
— Heute Abend beabsichtigten die Korporationen der norwegi⸗ schen Hauptstadt dem König und der Königin ihre Huldi— gungen durch einen Fackelzug darzubringen.
Dänentark. Kopenhagen, 19. Februar. Der König und die Königin veranstalteten gestern für das Komite zur Unterstützung der durch die Sturmfluth beschädigten Bewohner eine Soirée in den festlich geschmückten Sälen des Schlosses Christiansborg. Sowohl der König, die Königin, als auch das Kronprinzliche Paar und Prinzessin Thyra ꝛc. nahmen an dem darauf folgenden Balle Theil.
— Gestern wurde durch den Minister des Innern im Fol⸗ kething ein neues wichtiges Gesetz, betreffend eine persönliche Kommunesteuer, eingebracht. Danach sollen die Kommunen ihre nöthigen Mittel, soweit sie nicht durch Grundbesitz 2c. eingehen, sich vom 1. April 1874 durch eine persönliche Einkommensteuer verschaffen. Die Gewerbesteuer fällt, wo sie noch besteht, weg. In Kopenhagen besteht schon ein solches Einkommensteuergesetz, welches durch den Entwurf nur ergänzt und verbessert wird. Eine spezielle Besteuerung von Vermögen wird, als nicht rath— sam, aufgegeben. Wo der Steuerpflichtige Familienvater ist, wird für jede Person, die er zu versorgen hat, von der Gefammt⸗ summe des Einkommens resp. 30 Rdl. in den Städten und 20 auf dem Lande abgezogen.
Amerika. New⸗JYork, 21. Februur. (W. T. B.) Es herrscht hier ein heftiges, mit Regen und orkanartigem Sturm verbundenes Un wetter, wodurch der Verkehr fast gänzlich ge⸗ hemmt wird.
Washington, 20. Februar. (W. T. B.) Die Unter⸗ suchungskommission des Repräsentantenhauses über den Bau der Union⸗Paeifie⸗Bahn hat ihren Bericht erstat⸗ tet. Der Bericht bezeichnet das Verfahren der früheren Verwal⸗ tung dieser Bahn als ein betrügerisches und empfiehlt einen Pro— zeß gegen die Gesellschaft einzuleiten Zwecks Wiedererstattung der ungesetzlicher Weise an den Crödit-mobilier gezahlten Summen.
Havanna, 20. Februar. (W. T. B.) In der Stadt
herrscht vollkommene Ruhe. Die „Tribuna“, ein neues Journal, spricht sich für die Republik aus und räth den Aufständischen, von der weiteren Kriegführung abzustehen und sich der Republik anzuschließen, da sie sich sonst die Republikaner zu Feinden machen würden. — Aus Südamerika liegen per Dampfer „Lusitana“ folgende Nachrichten vor: Der chilenische Kongreß wurde am 31. Dezember geschlossen. Die Streitfrage zwischen Chili und Bolivia ist freundschaftlich beigelegt worden. Wie aus Rio de Janeiro unterm 2. Februar gemeldet wird, haben die Minister für auswärtige Angelegenheiten und Ackerbau resignirt, und sind deren Portefeuilles anderweitig begeben worden. Wie verlautet, kehrt Penedo nach London zurück. Das gelbe Fieber verursacht täglich 17 Todesfälle.
Asien. Aus Calcutta wird der „Times“ unterm 19. d. telegraphirt: Es herrscht hier große Befriedigung bezüglich der k Grenze, wie dieselbe in Fürst Gortschakoffs De⸗ pesche vom 31. Januar festgestellt wurde. — Cabul ist wegen
der Grenze von Seistan besorgt. — Den persischen Eingriffen
; desgl. über Vermessungsbehoͤrden ten Beschlusses in der vorigen Woche eingebracht hatte. Es ü
in Belutschistan ist ein Ziel gesetzt worden. — Ein Handels⸗ vertrag mit Russisch⸗Asien wird gewünscht. — Der Gesandte aus Kashgar ist mit Herrn Forsyth in Calcutta eingetroffen.
Australien. Aus Honolulu traf die Barke D. C. Marran“ am 4. Februar in San Franzisko ein und brachte die Nachricht, daß das Parlament der Sandwichs⸗Inseln die Wahl des Prinzen Lunalilsg zum König des hawaischen Reiches sank— tionirt hat. Die Krönung desselben hal am 5. Januar stattge⸗ funden. Das Ministerium des neuen Königs besteht fast aus lauter Amerikanern. Der Finanz⸗Minister Robert Sterling ist ein 6 Nachdem König Lunalilo den Amtseid geleistet hatte, hielt er eine Rede, im Laufe welcher er nach einem Lobe auf seinen Vorgänger sagte:
»Diese Nation bietet das interessanteste Beispiel in der Geschichte
von herzlichem Zusammenwirken eingeborener und ausländischer Racen in der Handhabung sein r Regierung dar, und höchst glücklicher Weise existirt auch in allen Beziehungen des Lebens daselbst ein Gefühl, das jeder gute Mensch zu fördern sich hestreben wird. Meine Regierung beginnt unter günstigen Auspicien. Unsere Beziehungen zu auswärtigen Regierungen sind die freundschaftlichsten, und ich bin überzeugt, die⸗ selben werden jo fortdauern, wenn wir unsere Pflicht im Einklange mit, den unter Nationen anerkannten Principien der Gerechtigkeit und Artigkeit erfüllen. I‚n Inlande herrschen Frieden und vernünftige Wohlfahrt, die zu fördern mein erustester Wunsch fein wird. Die Inseln sind weit höherer Entwickelung, als sie je besaßen, fähig. Sie haben Fähigkeit genug, um ein Königreich zu bilden, welches die Ach— tung anderer Nationen gewinnen, sowie einer weit zahlreicheren VBe— völkerung größeren Comfort und Glückseligkeit gewäbren wird. Wir sind durch die Natur glücklicherweise auf die große Meeresstraße der Nationen gestellt. Der Handel aller Flaggen sollte durch die Sicher— heit unserer Rheden, unsere Abundanz an Produkten und liTeralen Gesetzen, und die Regulationen unserer Häfen hierher gezogen werden. Jede künftige Gesetzgebung, welche den gehörigen Schutz und die Förderung unserer commerziellen Beziehungen im Auge hat, soll meiner herzlichen Zustimmung begegnen . . Das Leichenbegängniß des verstorbenen Königs gab zu einer imposanten militärischen und bürgerlichen Feier Anlaß, an welcher sich die eingeborene wie ausländische Bevölkerung be— theiligte. Bischof Wilbis leitete die religiöse Feier, welche mit Salutschüssen und einem Requiem⸗Marsch schloß.
. D, Die Rr. 7 des „Fentzal-Blatt für das Deutsche Reich“ hat folgenden Inhalt: Münzwesen: Notiz über die Ausprä— gung von Reichs-Goldmünzen. Zoll- und Steuerwesen: Befugniffe des Neben⸗Zollamtes J. zu Kattowitz und des Unter-Steueramts Wald— heim. Konsulatswesen: Ernennung 2c. Marine und Schiffahrt: Mittheilungen über Herausgabe der Amtlichen Liste der Schiffe gl. über Vermes im Regierungsbezirke Schleswig. Militärwesen: Fortsetzung des Verzeichnisses der höheren Lehranftalten, welche zum einjährig freiwilligen Militärdienst berechtigt sind.
— Die Nr. 8 des ‚Preußischen Handels-Arch ivs“ hat fol⸗ genden Inhalt: Gesetz gebung: Schweden. Norwegen und Däs⸗— mark: Skandinavische Münzkonventien. — Niederlande: Errichtung eines Zollamtes in der Provinz Obervssel. — Rußland: Aufhebung des Einfuhrverbots von Schweinen ꝛc. — Desterreich: Er richtung einer hauptamtlichen Expositur im Bahnhofe der österreichischen Nordwestbahn in Wien. — Errichtung einer hauptamtlichen Expositur im Bahnhofe der Franz Jofefsbahn zu Budweis. — Umwandlung der Expositur des Hauptzollamtes Rum— burg zu Aloisburg in ein Nebenzollamt II. Klasse. — Errichtung einer Expofitur des Hauptzollamtes zu Prag im Bahnhofe der Turnau Kralup⸗Prager Bahn zu Prag. — Chile: Dekret, bet effend die Nie⸗ derlage verschiedener Artikel. Statistik: Deutsches Reich: Bremen: Statistijche Uebersicht über Bremens Handel und Schiffahrt im Jahre 1871 (Schluß). — Württemberg: Jahresberichte der Handels- und Gewerbekammern in Württemberg fuͤr das Jahr 1871 Fortsetzung). Oesterreich: Stand der privilegirten Oesterreichischen Nationalbank am 31. Dezember 1872. — Rußland: Jahresbericht des Konfulats zu Berdiansk für 1872. — Großbritannien: Jahresbericht des Kon— sulats zu Gibraltar für 1572. — Mittheilung en: Danzig. Brom— berg. Landsberg a. W. Glogau. Magdeburg. Frankfurt a. M. Biele⸗ feld. Cöln.
— Die Nr. 16 der Annalen der Landwirthschaft in den Königlich Preußischen Staaten hat folgenden Inhalt: Preu— ßen: Erkenntniß des Königlichen Gerichtshofes zur Entscheidung der Kompetenzkonflikte vom 11. Januar e. Die Fortschritte in der Meierei⸗ wirthschaft in Dänemark während der letzten drei Jahre. Vortrag, gehalten von Th. Segelcke. Die zweite Versammlung des deutschen Landwirthschaftsrathes. Aus der ordentlichen Sitzung des Central— Kollegiums der verbündeten landwirthschaftlichen Vereine Schlesiens. Zur Knochenbrüchigkeit des Rindviehes. Aus der Provinz Preußen. Aus dem Regierungsbezirke Frankfurt. Vermischtes: Frankreichs Ge⸗ treideernte 1872. Einführung eines Dampfpfluges in Westfalen. Er⸗ gänzung der Mittheilung über eine neue Krankheit der Buchen. Ueber eine eigenthümliche Entartung der Kartoffel. Versammlung der Vor⸗ steher der agrikulturchemischen Versuchsstationen Italiens zu Rom am 20., 21. und 22. Januar. Sitzung der Königlich schwedischen Land⸗ bau⸗Akademie am 260. Januar.
Vereinsthatigkeit. ie Gesammtsumme der Liste VII. der für Wilhelmsstiftung für deutsche Invaliden Gaben beträgt 4481 Thlr. 11 Sgr. 6 Pf.
Kunst und Wissenschaft.
Stuttgart, 18. Februar. Dem ordentlichen Professor Dr. Merx an der philosephischen Fakultät der Universität Tübingen ist die nachgesuchte Dienstentlassung bewilligt worden.
SIrei burg, 19. Februar. Hofrath und Professor Dr. Werber ist gestern in einem Alter von 76 Jahren gestorben. „Straßburg, 14 Februar. A. A. 3) Die hiesige Univer— sitäts- und Landesbibliothek ist in der letzten Zeit durch reiche Gaben wiederum vermehrt worden. Ihre Magjestät die Deutsche Kaiserin stiftete ein Prachtwerk, Se. Majestät der Kaiser von Ruß⸗ land, den von Tischendorf herausgegebenen Codex Sinaiticus. Ein architektonisches Prachtwerk verdankt die Anstalt dem Fürsten von Fürstenberg. Der Ernst Arnoldsche Kunstverlag in Dresden ließ die bei ihm einzeln erschienenen Kupferstiche für die Kaiserliche Bibliothek in , . eigens in einen Band vereinigen, nachdem er diesem werthvollen Geschenke bereits mehrere für die Kunstgeschichte wichtige Werke hatte vorangehen lassen. Die Zahl der Manuskripte wurde durch den Antiguar Fidelis Butsch in Augsburg wesentlich vermehrt; derselbe übergab auch einen werthvollen Helztafeldruck. Sämmtliche deutsche Staaten senden ihre amtlichen Veröffentlichungen. Auch bel⸗ gische Ministerien haben ihre Publikationen, sowie die ihnen unter⸗ geordneter Behörden zur Verfügung gestellt. Der Bibliothekar van der Hägen in Gent hat bibliographische, literaturgeschichtliche und historische Werke geschenkt. Das italienische und das englische Ko— mite setzen ihre Sammlungen immer noch in erfreulicher Weise fort. Das nordamerikanische Komite schickte , das in Madrid 3 Kisten mit Büchern. Braumüller in Wien fügte seinen früheren kostbaren Geschenken die von Sickel, herausgegebenen Monumenta graphieca hinzu. Deutsche Verleger, die entweder ihren ganzen Verlag oder eine Auswahl daraus anhoten, sind nenerdings wieder in beträchtlicher An—⸗ zah zu, nennen. so Ernst Mohr in Heidelberg Grunow in Leipzig, Finsterlin in München, Maute in Jeng, das Bibliographische Insti—= tut in Hildburghausen u. A.; F. A. Brockhaus in Leipzig Fheilte allein 1199 Bände mit.
London, 19. Februar. Durch einen Beichluß des Senats der Londoner Universität wird Griechisch nicht länger als kompulsorisch
Do. 84 21 T die Kaiser⸗
eingegangenen