1873 / 52 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 27 Feb 1873 18:00:01 GMT) scan diff

Es ist dann Gewicht darauf gelegt worden, daß es Unrecht sei, vor dem Erlaß des allgemeinen Unterrichtsgejetzes , so weittragender Urt zu treffen, wie sie getroffen worden sind. eine Herren! Ich bin allerdings nicht der Meinung, daß es gut gewesen wäre, diese vorhin erwähnten Raumerschen Regulative noch lange in ihrem Wortlaut zu erhalten, auch schon aus dem einfachen praktischen Grunde, weil die thatsächliche Entwickelung bereits über sie hinaus und demjenigen erheblich näher geführt war, an vielen Stellen wenig⸗ steng, -was die allgemeinen Bestimmungen enthalten. Andere Gründe liegen so klar auf der Hand, daß ich sie zu erwähnen kaum für nöthig halte. Der Hinweis auf das künftige Unterrichtsgesetz ist bei mir Gegenstand sehr ernster Erwägung gewesen; aber, meine Herren, wir waren ja und sind auch noch in großen Kreisen darin mit einander einig, daß für ein sehr wesentliches Gebiet des Staates die Herstel⸗ lung neuer Verbände, die die Elemente enthalten, Genügendes zu tra— gen an materiellen Leistungen und die Elemente geistiger Natur ent⸗ halten, die genügend, bei der Schulleitung mit Erfolg verwendet werden zu können. daß diese Herstellung eine Vorbedingung für das Un— terrichtsgesetz sei. Sie haben gemeint, es ist doch in den letzten De— batten erörtert worden, diese Vorbedingung sei nur durch die Kreis⸗ ordnung geschaffen. Aber als die allgemeinen Bestimmun— gen in Bearbeitung waren und als sie erlassen wurden wer, meine Herren, wußte da, was das Schicksal der Kreisordnung fein würde? Außerdem, meine Herren, wer weiß, auch wenn ich im Stande sein möchte, Ihnen in der nächsten ya . das Unterrichts⸗ gesetz, an das inzwischen noch ganz andere Anforderungen gekommen sind, als diejenigen, die in den früheren Entwürfen ihre Erörterung gefunden haben, ich bitte Sie, sich nur die eine Frage der Fortbil⸗ dungsschule., der Mittelschule und andere Dinge zu vergegenwärtigen, alfo wenn ich im Stande wäre, das Gesetz in der nächsten Session vorzule⸗ gen, meine Absicht ist, mit aller Kraft dahin zu wirken, welche Garantie besteht denn, daß dieses schwierigste Gesetz in der That in einer oder wenig Sesstonen derartig von den mitwirkenden Faktoren der Gesetzgebung durcharbeitel wird, daß man auf ein ganz nahes Zu⸗ standekommen, ich meine ein wirkliches Zustandekommen, zu rechnen habe? Da find, doch verschiedene Schwankungen sehr leicht möglich und da sie nicht blos möglich, sondern auch wahrscheinlich sind, dar⸗ um habe ich gemeint, mit Demsenigen nicht warten zu sollen, was ich und nach leidlich eingehender Prufung für das Beste und Rechte hielt. Ich habe mich auch nicht von dem Gedanken dabei geglaubt beirren Üssen zu sollen, daß man einen Weg beschreite, auf dem man nicht weiter würde vorwärts gehen können. Meine Herren, ich meine, der Weg, der in der Uuterrichtsgesetzgebung einzuschlagen ist, das ist der Weg, den die allgemeinen Bestimmungen eingeschlagen haben: ich würde Ihnen wenigstens einen andern nicht in Vorschlag zu kringen ver⸗ mögen. Ich habe gezlaubt, mich mit den allgemeinen Bestimmungen in ber Richkung zu bewegen, in der künftig die Gesetzgebung nach meiner Uebezeugung gehen muß. J 16.

Es ist dann die Unerreichbarkeit der Ziele hervorgehoben worden. Meine Herren! Die Behauptung ist in dieser Formel eine unrichtige. Ich weiß sehr wohl, daß Vieles von Dem, was in den allgemeinen Bestimmungen enthalten ist, nicht alsbald ins Leben treten wird, daß Postulate darin die Herstellung von Vorbedingungen bedingen, die aller= Fings in den Bestimmungen ihren Ausdruck auch gefunden haben. Aber auf der ndern Seite weiß ich, daß an andern Stellen in der That Verhaältnisse bestehen, in denen das Verlangte vollständig durchführbar ist Es handelt sich, meine Herren, um allgemeine Bestimmungen. Die allge⸗ meinen Bestimmungen müssen das zu erstrebende, wenn auch nicht sogleich überall erreichbare Ziel fixiren, und wo das Ziel nicht sofort erreicht werden kann, auf die Mittel und Wege bedacht ein, auf de⸗ nen es herbeigeführt werden kann, Schritt für Schritt, mit energischer Hand. Das werden Sie auch, wenn Sie die allgemeinen Bestim⸗ mungen sie sind ziemlich umfangreich durchsehen, finden, daß Verhältnisse, die weniger entwickelt sind, und wo die Möglichkeit der Ausführung nicht gleich da ist, ausreichende Rechnung d. he die Rechnung, die wirklich gefordert werden darf, weil man eben die Ver⸗ hältnisse nicht zu ändern vermag in der That getragen ist. . Es ist daran ein Vorwurf angeknüpft worden, und der Vorwurf könnte gerecht sein, wenn die Voraussetzungen alle zuträfen. Es ist eine eardo der allgemeinen Bestimmungen: Prãp. : Der Ton liegt besonders darauf, die Praͤparanden gehörig heranzubil⸗ den, ihnen die äußeren Mittel zu gewähren, daß sie gehörig durchbildet werden können, und sie allmählich auf das Maß zu führen, was in Zukunft erforderlich sein soll als Voraussetzung des Berufs der Lehrer, als Vorausfetzung des Eintritts in das Seminar. Dafür ist aller= dings und darin hat der Herr Abgeordnete von Gottberg unbedingt Recht die Summe, die im Etat ausgeworfen war, eine zu kleine Aber, meine Herren, Sie wissen ja, ich muß dem Herrn Finanz Minister meine Anträge für das nächste Jahr bis spätestens zum 30. Juni an⸗ melden, und bis dahin kann ich dech unmöglich schon dasjenige be⸗ meffen, was aus Anerdnungen, die am 15. Oktober getroffen werden, folgt. Die Aenderungen im Nachtragsetat haben gezeigt, daß von allen Seiten ein Verständniß für diesen gerechten Vorwurf des Herrn Abg. von Gottberg vorhanden gewesen ist, es ist ein Unterschied zwischen , O00 und 100 009 Thlrn. . 2

Der Herr Abg. von Gottberg hat dabei angeschloͤssen, daß es nicht richtig sei, den Weg zu verlassen, der früher in Beziehung auf die Prãparandenbildung innegehalten sei, die Ausbildung durch einzelne Lehrer. Ich muß Hewworheben, der Weg ist keineswegs verlassen wor= den, es Find alie Wege als innezuhaltende gestattet worden, die zur Ausbildung tüchtiger Präparanden führen können; es ist aber nicht mehr, wie in dem einen der Regulative, in dem mittleren, der Modus der Ausbildung der Präparanden durch Einzelne mit Ausschließlichkeit als die Regel und als das Beste empfohlen worden, und zwar aus dem einfachen Grunde, weil fich nach der Ueberzeugung der betheilig⸗

ten Männer und insbesondere des Mannes, der jenes Regulativ schrieb, grade dieser Punkt nicht bewährt hat. Man war bereits dazn gekommen Prãparanden ⸗Anstalten im engeren Sinne zu be gründen; diesen Weg mußte man weiter verfolgen, wenn man Tüch—= figes zu leiften überhaupt bestrehbt war. . 6 sind nun noch einzelne Vorwürfe gemacht werden. Es sind die Lasten der Gemeinde als sehr erhebliche bebandelt worden. Ich laube, was aus den allgemeinen Befstimmungen unmittelbar folgt, sfft so schwer nicht. Die hier vorgebrachten Fenstervorhänge— ich muß, jo kleinlich es ist, grade auf piesen Punkt eingehen die Fenster⸗ vorhänge sehen so aus, wie ein artikel. Nun, meine Herren, der nothwendigste Artikel, an dem man festhalten muß, ist die Er⸗ haltung des guten Auges, und um dessenwillen sind zur Zeit, als die Rau⸗ merschen Regulative galten, sehr viele Anordnungen über die Jenstervor- hänge erlaffen worden; etwas Neues ist in den allgemeinen Bestimmungen in dieser Beziehung nicht enthalten. Was die Tintenfässer betrifft, so haben Sie wohl einen ausreichenden Ausdruck der Auf⸗ fassung über diesen egengenommen. . 9g He so * gehõrte Vorwurf, daß der Neligionsunterricht zu⸗ rückgcdrãngt erscheine, ist zwar ebenso vielfach bestritten worden, aber meine Herren, es ist doch auch nothwendig, daß ich wiederum erkläre: dem ist nicht jo. Wäre die Sache wirklich so, jo würde z B. eine der oberften kirchlichen Behẽrden des Landes, der wangelische Ober Kirchen rath, der allerdings bezüglich der Bestimmnngen über den Religions ˖ unterricht auch Bedenken geltend gemacht hat, sich nicht fär berechtigt ehalten haben, den Austrag dieser Bedenken einstweilen dem kũnftigen errichtsgejetz zu überlassen. Das Faktura ist wohl geeignet, schon das Maß der dabei erhabenen Vorwärfe etwas zu beschranken. Dann, meine Herren, ist der Lernftoff ich 2 die Punkte, die der Herr Abgeordnete von Gottberg h ehoben hat allerdings be⸗ chrãnkt; int im a n demjenigen,

iehung auf den weltlichen Unterricht erferdet de. Ich ann das icht anerkennen; auch in Bezug auf diesen Unterricht findet fich die Warmmg, daß man nicht in Sed ächtnisß kram. Nomenklatur und derartige Dinge auzarten dürfe. Wenn aber dies in den allge⸗ meinen Beftimmun gen nickt schärfer hervertritt, dicielben aber nach der andern Seite hin mit ausdrücklichen Werten den Ge zum Aus druck brachten, so lag das eben in der Verschiedenheit der Stoffe und in der Vergangenheit, der man sich gegenüber befand; denn. meine Herren, wir konnen das nicht leugnen, es ist da an Gedãchtnigßwerk

das Prãparandenwesen.

zu viel geleistet worden. Meine . Ist , denn das, was ver⸗ langt wird, ein jo Weniges? Man sagt, ich habe die 3 der vollständig zu erlernenden Kirchenlieder von 30 auf herabgesetzt. Ja, meine Herren, daneben steht aber auch, daß neben diesen ganz zu memorirenden Liedern auch andere Lieder erklärt werden sollen und dabei die besten Verse im Gedächtniß zu behalten sind. Es ist eine ganz einfache Erwägung, die dazu geführt hat. Unsere herrlichen Kirchenlieder sind in vielen Punkken von hervorragender Kraft und würdig, init jedem Worte durch das ganze Leben festgehalten zu werden. Der Herr Abg. v. Gottberg hat vollkommen Recht, wenn er auf den Segen, den sie in schwerer Lebenslage gewähren, so hinwies, wie er dies gethan hat. Aber es giebt unter den vielen Strophen der langen Lieder auch solche, die gegenüber solchen Goldkörnern als Spreu bezeichnet werden können und die bis jetzt auch gelernt, aber bald vergessen werden, bald ver⸗ gesien werden müssen wegen ihres geringen Inhalts; und darum, meine Herren, habe ich geglaubt, pädagsgisch und vor allen Dingen nicht unkirchlich zu handeln, wenn ich meine, es reiche vollständig die Zahl von 20 Liedern aus. : 2

Ich glaube hiernach dasjenige nicht unbeleuchtet gelassen zu haben, was der Herr Abg. von Gottberg vorgebracht hat.

Auf die Anfrage des Abg. Grafen Wintzingerode, wie die Geistlichen für die Mühewaltung der Schulinspeftion zu entschä⸗ digen seien, erklärte der Staats⸗Minister Dr. Falk:

Ich habe nur zu antworten, daß die Frage, sowohl was Kreis= schulinspektoren, als was Lokalschulinspektoren betrifft, verschiedentlich zur Erörterung gekommen ist und noch täglich zur Erörterung kommt. Auch das Hohe Haus wird voraussichtlich einen solchen Anlaß geben; denn im Kommissionsberichte über die Petitionen, die unter LI. auf- geführt sind, findet sich bei Nr. 11 der Antrag, eine jolche Petition in Betreff der Kreisschulinspektoren der Königlichen Staatsregierung zur Erwägung zu überweisen. Abwenden läßt sich die Erörterung der Frage nicht; in irgend welcher Art muß der Frage näher getreten werden.

In der Diskusston über Kap. 126, Tit. 6 „Zuschuß für die Funstmuseen in Berlin“ empfahl der Abg. Dr. Virchow bei Verwendung der Summen die größte Vorsicht, damit nicht einzelne Zweige der Sammlungen zurückgesetzt würden. Er sprach hierbei das Bedenken aus, daß das von Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit dem Kronprinzen übernommene Pro⸗ tektorat die eigentlichen technischen Leiter der Anstalt in den Hintergrund drängen könne. Der Staats⸗Minister Dr. Falk entgegnete hierauf: . .

Sie Interessen, die der Herr Abg. Dr. Virchow speziell vertreten hat, liegen mir auch sehr am Herzen und sind von anderer Seite, ich glaube, nicht ganz ohne Mitwirkung des verehrten Herrn Abgeordneten zu mei⸗ ner Kennkniß gebracht. Ich glaube sodann nicht, daß er zu klagen hat, die Neigung, Gemälde zu kaufen, sei in die Verwaltung künstlich hineingebracht, fondern es wird lediglich nach seinen eigenen Worten verfahren: man benutzt die Gelegenheit, wo sie sich bietet. Im Augenblick ist die Gelegenheit, etwas nachzuholen in Bezug auf die Gemäldegalerie, günstig und darum muß sie benützt werden. Daß deswegen die übrigen Zwecke des Mujeums nicht leiden, darüber werde ich wachen. Das schwerste Bedenken endlich, welches der Herr Abgeordnete vorgetragen hat, ist ein koastitutionelles. Ich glaube ihn davon befreien zu können. Die hohe Persen, auf die er Bezug nahm, hat nur fördernd bisher und wird im ner nur fördernd diese Zwecke verfolgen. Was die konstitutionelle Seite betcifft, so wolle der Herr Abgeordnete, wie er ja auch angedeutet hat, sich immer an mich halten.

Dem Hause der Abgeordneten ist folgender Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Organisation der Ge⸗ neral⸗-Kommissionen für die Provinzen Posen, Pommern und Brandenburg vorgelegt worden:

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen zc. verordnen unter Zustimmung der beiden Hänser des Landtages wes folgt:

; §. 1. Die für die Provinzen Posen und Pommern vorhandenen General ⸗Kommissionen zu Posen und Stargard werden zu einer Ge⸗ neral⸗Kommission für beide genannte Provinzen vereinigt.

§. 2. Die zu Berlin bestehende General-Kommission für den Regierungsbezirk Potsdam und die landwirthschaftliche Abtheilung der Regierung zu Frankfurt 4. O. werden zu einer General -Kommission für die Provinz Brandenburg vereinigt. .

. 3. Mit der Ausführung dieses Gejetzes wird der Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten beauftragt. . Motive.

Die durch den Gesetzentwurf verordnete Umgestaltung der zur Leitung der Auseinandersetzungs-Geschäfte bestehenden General-Kom⸗ missionen zu Posen, Stargard und Berlin, sowie der landwirthschaft⸗ sichen Abtheilung der Regierung zu Frankfurt a. O. ist eine Maß. regel, welche durch die stattgefundene Abnahme der Geschäfte, die den bei den genannten Kollegien angeftellten Mitgliedern keine aus⸗ reichende Beschäftigung mehr gewähren, durch die in ihrer Folge zu erwartende Verminderung des Bedürfnisses an Arbeitskräften, welche zweckmäßig zur Abhülfe eines fühlbaren Mangels bei andern General- Kemmissionen Verwendung finden können und durch die Rügsicht auf eine voraussichtliche Ersparung an dem bisherigen Kostenauf⸗ wande für die bestehenden genannten Behörden als dringend geboten erscheint.

schz X Die General⸗Kommission zu Posen, welche durch das Gesetz vom 8. April 1823 (GesetzSammiung S. 49) für das Großherzog⸗ thum Posen errichtet worden ist und nach der durch die Allerhöchste Kabinets⸗Ordre vom 20. Juli 1823 (Pos. Amtsblatt 1823, S. 432) erfolgten Üeberweisung des Kulm-⸗Michclauschen Kreises und des Land⸗ gebiets der Stadt Thorn an die damalige General⸗Kommission zu Marienwerder, gegenwärtig nur die Bezirke der Regierungen zu Posen

nnd Bromberg umfaßt, besteht außer dem Direktor aus 4 Mitgliedern.

Am Schlusse des Jahres 1871 waren die bei derselben noch an⸗ hängigen Auseinandersetzungssachen, welche am Schluß des Jahres 1855 noch 391 betrugen, auf die geringe Zahl von 41 herabgesunken, welche von 9 Spezial⸗Kommissarien bearbeitet werden. Es leuchtet ohne weiteren ö ein, daß dieser Geschäftsumfang selbft nach Hinzurechnung der der General⸗Kommissien obliegenden hesenderen Sfftzial Arbeiten keine hinreichende Beschäftigung ein Kollegium von 5 Mitgliedern darbietet. . .

B. Ein fast gleiches Verhältniß findet bei der durch 8 1 der Verordnung vom W. Juni 1517 (GejetzSamml. Seite 161) unter T beftãtigten General ⸗KWommissionen zu Stargard für die Provinz Pom⸗ mern statt, welcher auch für Nen Vorpommern und Rügen (Regie= runge bezirk Stralsund) die Ausführung der Ablösungs⸗Ordnung vom 2. März 1850 (6. II) und der Gemeinheitstheilungs⸗Ordnung vom 19. Mai 1851 (53. 26) übertragen ist. Das außer dem Vorsitzenden aus Mitgliedern bestehende Kollegium beschäftigt zur Zeit nur 5 Spezial Kommissarien. ö. *

m Schlufse des Jahres 1871 waren nur noch 288 Sachen und war 51 Ablösungen und 207 Gemeinheitstheilungen anhängig ge= er. Es ift zwar nach der Verkündung des Ablösungsgesetzes vom 27 April 1872 in Betreff der den geistlichen Infstituten 2c. zustehen den Realberechtigungen eine der Zahl nach erhebliche Vermehrung der Provokationen bei beiden Gen gal- Komm issicnen zu erwarten; es wird mndeß die Bearbeitung dieser Sachen, bei denen zur Ermittelung der Ʒahreswerthe nur theils die Martini Durchschnitt· Marktyreise, theils die festgeftellten Noermalpreije zur Anwendung , keine erheb⸗ lichen Schwierigkeiten und nir eine vorübergehende last für die Auffichts behörde darbieten, da deren Abwicklung voraus sichtlich nur eine kurze Zeit in Anspruch nehmen wird. :

6 , als g ft, die erw langer fortbestehen zu lassen und 4 Ausgaben aus Staatsmitteln ohne N

schäftslokal neue erhebliche Opfer zu bringen. Dieselbe benutzt gegenwartig ein für die Jahressumme von 1300 Thalern ge⸗ miethetes Lokal. Dasselbe würde nur durch eine Prolongation des Vertrages auf den Zeitraum von 3 Jahren gegen einen jährlichen Miethsbetrag von W090 Thlr. und einen zum 1. April d. J zu den künftigen Einrichtungskosten zu zahlenden Beitrag von 1000 Thlr. zu konserviren sein. Ein anderes Lokal läßt sich in Posen nicht ermit⸗ teln. Auch aus diesem Grunde erscheint es rathsam, mit der noth= wendigen Umgestaltung der Behörde nech vor dem 1. Oktober d. S. . Durch eine einfache Verminderung der Mitglieder beider Kollegien ist der beabsichtigte Zweck um deshalb nicht zu erreichen, weil die General⸗Kommissionen für alle vorkommenden Streitsachen die richterlichen Behörden erster Instanz bilden und nach der aus- drücklichen Vorichrift im 5. 1 der Verordnung vom 22. November 1844 (GesetzSamml. 1845 Seite 19) einschließlich des Dirigenten aus mindestens 5 Mitgliedern bestehen sollen, deren Mehrzahl zum Richteramte qualifizirt sein muß.

Die General⸗Kommissionen, welche für die Dauer 3 Komvpe⸗ tenz ein forum speeiale causae bilden, sind als gerichtliche Behörden anzusehen. Die etatsmäßigen Mitglieder der General⸗Kommissionen und landwirthschaftlichen Abtheilungen sind nach der susdrücklichen Bestimmung im §. 65 des Disziplingr⸗Gesetzes für die richterlichen . i 7. Mai 1851 (Gesetz Sammlung S. 218) den Letzteren gleichgestellt. .

3 kann eine neue Organisation der General⸗Kommissionen, abgesehen von der Bestimmung im Artikel 109 der Preußischen Ver⸗ fassungs⸗-Urkunde vom 31. Januar 1859, nach der Vorschrift im Artikel 89 daselbst nur durch ein Gesetz herbeigeführt werden.

Bei der Frage nach der zweckmäßigsten Art der nothwendigen Umgestaltung ö. von einer Ueberweisung der Anseinandersetzungs⸗-Ge⸗ schäfte an die bestehenden Bezirks⸗Regierungen abzusehen. Eine selche Verbindung, welche nach der Auflösung der General⸗Kommissionen zu Königsberg i. Pr. und Marienwerder durch die Verordnung vom 30 Juni 1834 (GesetzSamml. S. 93) in der Provinz Preußen statt⸗ gefunden hat, kann nicht als rathsam erscheinen. Denn die 2blie⸗ genheiten der leitenden Aufsichtsbehörde können erfahrungsmäßig besser von einer selbständigen kollegialischen Behörde unter Festhaltung gleichmäßiger Grundsätze bei der Anwendung der Gesetze und mit ge⸗ ordneterem Nachdruck ausgeübt werden, als von einzelnen der Regie⸗ rung für die , beigegebenen Dezernenten, deren Thaͤtigkeit durch die oft entgegenstehenden sonstigen Interessen der Re⸗ gierungen als Partei beeinflußt werden kann. J 465

Ueberdies müßte auch in letzterem Falle, wenn nicht bei jeder Regierung eine selbständige Abtheilung eingerichtet werden sollte, ein besonderes aus 5 Mitgliedern bestehendes Spruchkollegium nach Vor⸗ schrift der Vecordnung vom 22. November 1844 hergestellt werden. Abgesehen von der geschäftlichen Unzweckmäßigkeit würde eine jolche Einrichtung, da für Pommern und Posen fünf dergleichen Kollegien einzurichten sein würden, ein erheblicher Kostenaufwand erforderlich werden, der die Aussicht auf eine Ersparung von Kosten in Folge der neuen Organisation beseitigen würde. .

Es kann sich hiernach nur eine Vereinigung der Behörden für beide genannten Provinzen zu einer General ⸗Kommission empfehlen, die mit Wahrscheinlichkeit ihren Sitz in Stargard erhalten wird, von wo aus die Verbindung mit der Provinz Posen keine Schwierigkeiten darbietet. ; ö ; 6 Die bisherigen etatsmäßigen Kosten betragen nach den neuesten Stats: für die General⸗Kommission in Posen

a. an Gehältern der Mitglieder und der Bureau⸗ Beamten K

22.145 Thlr. b. für die sächlichen Ausgaben.

J ß jlberhaupt 26 595 Thlr. und für die General⸗Kommission zu Stargard s. an Gehältern der Mitglieder und Bureau⸗ Beamten .

J 19,535 Thlr. b. an sächlichen Ausgaben

,,, 2440 überhaupt 22075 Thlr. und es läßt sich mit Sicherheit erwarten., daß von der Gesammt⸗ Summe von 47,570 Thlr. jedenfalls künftig das Gehalt eines Direktors mit durchschnittlich 2630 Thlr. und ein Theil der Gehälter der Be⸗ amten erspart werden kann. . .

Die Mitglieder der General⸗Kommission werden sich in Folge der neuen Organifation nach der Vorschrift im 8 51 des Gesetzes vom 7. Mai 1851 ihre Versetzung in eine gleiche Stellung an einem an⸗ dern Ort gefallen lassen müssen.

II. Äuch für die Provinz Brandenburg liegt ein dringendes Be⸗ dürfniß zur Umgestaltung der Auseinandersetzungs-Behörden vor; denn es ist gegenwärtig eine begründete Veranlaffung zum Fortbestande der durch 3. 1 der Verordnung vom 20. Juni 1817 bestäͤtigten General⸗ Kommission zu Berlin, deren Geschäftskreis, nachdem ihr durch Ka—⸗ binets⸗Ordre vom 22 September 1826 (Ann. Band 19, Seite 1029), die in der Provinz Sachsen übertragenen Geschäfte wieder abgenom⸗ men sind, gegenwärtig mit dem Regierungsbezirk Potsdam zusammen fällt, neben dem Bestehen der landwirthschaftlichen Regierungs⸗-Abthei⸗ lung zu Frankfurt a. O, nicht vorhanden. Die Letztere ist an Stelle der früher in Soldin bestandenen General⸗Kommission durch die Ver⸗ ordnung vom 2. Juni 1840 (Gesetzc Samml. S. 132) mit der Maß⸗

abe getreten, daß die Oberlausitz auf die General Kommission zu

Breslau überging. Sie umfaßt gegenwärtig den Regierungsbezirk Frankfurt 4. D. als ihren Geschäftsbezirk, besteht außer dem Diri⸗ genten aus 5 Mitgliedern und beschäftigt nur 4 Spezial⸗Kommissarien zur Bearbeitung der am Schluß des Jahres 1871 noch anhängig ge⸗ bliebenen 233 Sachen. . 5 ö

Die General- Kommission zu Berlin besteht außer dem Präsidenten ebenfalls aus 5 Mitgliedern und beschäftigt7 Spezial⸗Kommissarien.

Am Schlusse des Jahres 1871“ waren bei ihr noch 491 Sachen anhãngig. . ö

Es ist im Interesse der einheitlichen Geschäftsführung für die Provinz und aus Rücksicht einer Verminderung des Kostengufwandes, den die fast eine selbstandige Behärde bildende landwirthschaftliche Regierungs Abtheilung zu Frankfurt bisher in dem nämlichen Umfange verursacht hat, wie eine selbständige General⸗Kommission, als eine Nothwendigkeit anzuerkennen, die bestehenden beiden erwähnten Be⸗ hörden zu einer General Kommission zu vereinigen. .

Die etatsmäßigen Koften für die bestehenden Behörden betragen usammen 51, 805 Thaler und zwar für die General= Kommission in ö a. an Besoldungen und Remunerationen 21,140 Thlr., b. an fachlichen Ausgaben Wö0 Thlr. und für die landwirthschaftliche Ab= theilung der Regierung in Frankfurt a. O. 2. an n, . und Remunerationen 25,255 Thir, b. an sächlichen Ausgaben 2770 Thlr.

Durch die beabsichtigte Einrichtung nur einer General-⸗Kommission werden sich von vorftehenden Kosten dag Gehalt des Dirigenten der sandwirthschaftlichen Abtheilung der Regierung zu Frankfurt von 23060 Thaler und die Besoldungen eines Theils der Beamten, abge⸗ sehen von einer alsdann zulässigen Verminderung der Hülfsarbeiterfonds in der Raths - Kategorie und der sächlichen Ausgaben, voraussichtlich ersparen lassen. J ;

Im Uebrigen findet auch hier das zu J. Gesagte statt.

III. Die Ausführung der neuen Organisation ist dem Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten n. wobei be⸗ merkt wird, daß sich eine Bestimmung der tpunkte, mit welchem ,, Sicherheit fuüglich ni en läßt, theils wegen damit verbun⸗ . erungen, theils auch wegen der nöthig werdenden rãumlichen r ., eine nicht voraus zu bestimmende Zeit in Anspruch nehmen werden.

Dem Hause der Abgeordneten ist folgender Nachtrag zum Staatshaushalts-Etat für das Jahr 1873 vor⸗ gelegt worden: ;

Dauernde Ausgaben. C. Staats- Verwaltungs Ausgaben. . PVer⸗ waltung fũr . Gewerbe und Bauwesen. itel 65: Ministe⸗ rium. Befolbungen. Titel 2: 1 Unter ⸗Staatesckretär 50M) Thlr— Summa für sich Bemerkungen: Der preußlsche Staat hat seit 18686

Millionen Einwohner zugenom⸗ sehr viel mehr geworden, Schulen bedürfen der Ver⸗

ovinzen haben diese se zus chf 23 7 r C 37 usam men bewohnen, höchstens 19458 5178

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K dem der Ministerien gleich, welche Unter.

welche (im Privat⸗ Wohngebäude) ein Haus allein oder nur mit ei

bl, Ax 6 56 anderen Familien ü i. se

8 3; 7 30.

1 27 Ur. 4 des Deutschen Post archivs hat folgenden Inhalt: Deutschen . ĩ st 2

* Vostv ug Lerster Artikel). Beschãftigung der fene nf er , , ain nh! 13) Auf der Fahrt um die Welt.

Aktenstũcte und tze:

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rung des türkischen

II. Kleine i en met,

, Packetverkehr während der Weihnachtsz

Weihnachts⸗Postverkehr in Dresden und

Königsberg i. Hr. 2 Ei . Schmalspurige Eisen⸗ wer indis elgisch⸗ amerikanische Post. Errichtun 23 e n Pagetrost. Scbneiüste Reise züischen . aienst Dien , , . . . 9 ldienst. Die Einwanderung nach . Verbindung Konstantinopels mit der asiatischen Küste.

bahnen. Die d

und pa. . London⸗Bom 1 ö räsident Grant über den . Neue au⸗

Ver r, dn. e Tn hrt Aus dem Jahesbericht des deutsch M. . 36. 6 amerikanisches Kommunikationswefen. Mr. es hat folgenden Inhalt: Benutzung der P ter⸗Anmeldezettel Ausgabe des Fahrpost

. hschaft in den König⸗

den Inhalt. Preußen: Bescheid vom

Räumung und Auskrautung öffent—⸗

llzungen aus dem Meliorationsfonds für den Die Ausstellung von Rindvieh in Augs⸗

(

, Da en des Luftmeeres. trische Fundamentzahlen von H. F. Kameke.—

Lindenberg. Besondere Beila s -. i Beilage zum T Vermischtes. Weltausstellung 1353 Hi en

bauschule in Cleve. Marktbericht. Viehpreise. Stãrkepreise.

rapezunt für 1871. III. Literatur des Verkehrs wesens.

isenbahn⸗Güů 1873. Neue

September 1872. Die zweite Ver. auch ndwirthschaftsraths or zun ns wer landwirthschaftlichen Verein am 18. Regierung bezirke Marienwerder. Litera Von Br. Georg Hartwig. Me— ; n nem n 4 Betra ü

den landwirthschaftlichen Arbeitermangel und dessen e . en Reichs⸗Anzeiger. Frequenz der Acker-

8 5745.

eit bis 5, und im

en

1862 - 64 1854 - 67 3, 25 * 22

2, 36.

wing 1,88 * selben 1,82 * 2,69 *

etwas gestiegen.

internen, 30, 828,434 im internationalen Verkehr,

(12, 784, 397 im internen,

Stati stische Nachrichten.

Auf der Universität 1 ĩ 3 ;

uristen: Inl, 9 Ausl, zus. 43; Mediz?' ner und Ph

47 Inl, 31 Ausl, zuf. I8; Famerassß J zilos . ö . ö 3. rng sten. Philosophen und Philo länder, zusammen 261; Vorlesungen Theil im Ganzen 275 Studirende.

Nach dem „Brem. Handelsbl.“ waren in Brem en in den Jah⸗

Bewohnte tn shi

S. 38 Harnchaltungen JI 15,533 7 mme Mir, 2

357), haltu S 552 A, 187, ieder d

66 572 - 9202 S, 191, Privatwohngebäude in n, , . Haushaltungen 3613 2713 -= 30068, aus⸗

ren 1864 - 1867 - 1871 vorhanden:

bäude 10294 —- 10925 - 1779, Wohnräume

, altungen WI -= 1224, 4 Haushaltungen 364 = 386 535 ? haltnngzn iss 13 3, ki , nnn ihne gen ar , n. bis 5 Personen 50 19h9- 970, 5 = 19 Pere nen Boll 163, , = 5 Perlonen 1915. 1050 1263, I6ß 3) Per souen 1538 - 155 —- 211, über 20 Personen 342 35-45 oder in Pro⸗ zenten Haushaltung 9 66 - 59, 42 5557, 2 Haushastun⸗ gen 25,41ñ 24383 25554, 3 und mehr Haushaltungen 14,93 Löls 550, bis s Personen 4537 35 75 43 0. 5 bie jo Ver; sonen 42 04 - 42,90 4455, über 10 Personen 1159 11, 35—- 17.41

aushaltungen, welche im eigenen Haufe wohnen, Jahl: 2 = 5,627 Sitz Dienstwohnungen benutzen? 238 = 659, zur Miethe wohnen I , 8? Personen oder in Proꝛenten: im eigenen Hause wohnen = 20 82. 4 30330, Dien st wohnungen benutzen = 1.35 –= 1, 18, zur Miethe wohnen = 68,92 - 68, 45. Es kommen auf 1 bewohntes Privatgebäude: Wohnraum o- 47 65, 7 5.22, Haushaltungen 1,56 1,565 1,80, Bewohner 647 6.45 6.6], auf eine Haushaltung (im

Treiburg studiren im Wintersemes i. Treib. . 1 Winter semester 5 Inländer. 20 Ausländer, zufammen 55;

45; in Summa: 191 Inländer, 76 Aus- Hospitanten 14; es nehmen folglich an den

Werth von 2,607,009, 317 2, 84 791, 210) FI. London, 24. Februar.

ments im Handelsamte ernannt.

Privat⸗Wohngebãude): Wohnrãume 322 329 3, 18. Familien . ö. zusammen bewohnen, waren mindeftens 3 . ee. 68x, ein Haus mit

Jahre 1871 nicht mehr

etwas mehr ervor, daß die Progression als er gewachsen ist.

1867-71

gang ist nicht durch ein Erlahmen der Bäuthätigkét s ee 1 101 119 er Bauthatigkeit 2 2 nr, de g daß im Durchschnitt größere, fũr a. 1 3 . ͤ a . von Bewo mern hestimmte Häuser gebaut wurden, und d se en an Stelle kleiner. Allerdings ist nun gleichzeitig er Prozentsatz der im eigenen Hause wohnenden Haushaltungen

In den im Reichsrath vertretenen Ländern Oesterreich-nn— garns waren im Jahre 1871 (im Vergleich 1 . Postanstalten vorhanden und 2595 (4286) Poftcourse eingerichtes Es wurden 16 1093395 (i48, 459, i2) Briefe befördert (173 538 11 fi. 23553550 auf Korrespondenzkarten). An Zeitungen wurden r de, . 269 exportirt, im Fahrpostverkehr 14,955,174 (14,452,912) Send ungen

1170777 im internationalen Verkehr im

Der Handels. Minister Chichester F

. . 25 Mir sichester For⸗ tes cue hat Herrn Richard Vaezy zum Nachfolger des ver sterbenen Herrn Albany Fonblange als Chef des statistischen Departe—

Kunst und Wissenschaft.

Die bis jetzt erschienenen 3 Nummern der n. Mitth ei lungen enthalten folge

Nachforschung nach Riffen bei Fernando . und Kap St. Roque Beschreibung einiger Felsen im bengalischen Meerbusen, Verbesserung der Sir t von Karatschi an der Westküste vor Vorder- Indien Beschreibung des Hafens von Antosagosta in Bolivia? Be“ stimmung der magnetischen Elemente an einigen Punkten Norddeutschlands, über einige Inseln und Inselgruppen im südlichen indischen Denn, . Druck und Winde im südlichen Theile des indischen Oceans, Reise der Nymphe“! von Hakodadi näch Naga⸗ saki, üher Klima und Meteorologie der Torresstraße (QNordaustralien) geegraphische Längenhestimmungen an verschiedenen Käftenpunkten der Sid, die, sekuläre Veränderung der magnetischen Variation und die tot hwendig reit magnetischer Beobachtungen, Beschreibung des Hafens von Desdé Agh an der Südküste der Tuürkef, Ströme im nördlich stillen Ocean und Cours für das Segeln im größten Kreise zwischen Japan und San tan sto, Besprechung des Elementary Manual 2. Aufl.) über die Abweichungen des Kompafses in eisernen Schiffen.

Das 1. Heft des 12. Jahrg. des Rübezahl“ (der Schle— sischen Previnzial⸗ Blätter N. F). enthält u. A. ga e du fshl— 3 6st. Gttl. Büsching und die Centralbibliothek zu Breslau, von

. Woltmann: Erinnerungs⸗Brocken aus dem J. Viertes diefes Fahr⸗ hunderts im Riesengebirge, aus E. a. w. P. *) (Nagels) handschriftl.

r Hy drographi⸗ nde Aufsätze: Resultatlose

Nach lasse; Biographie des Pr. C. Z. R. Schneit sse; . . 6. R. Schneider von Th. Oelsner; * n , nee Entgegnung vom Sberl. g e ,, * 3 D nftalien vom Lehrer lleberschũr; Volksthũůnlsches vom 2 m Zol hten, von Re Riedel, Sagen vom Zobten und aus dessen mgegend; Schwadian und sein Ursprung, von Dr. K. Haupt.

Basel, 25. Februar. Der Literarhistori inri 23. Februar. Der L istoriker Professor und Bibliothekar in Aarau, ift, wie , gn

Nachrichten m ö 2. 2 6 e b . elden, nach längerer Krankheit im 87 Lebensjahre ge⸗

In Glasgow starb am 3. der Dr. Gomas Barklay .

* 6 . 1 ne einer Luftrõhren⸗Entzũndung lter ben 3! Jahren. Der Verstorbene genoß eines ausgebreit. . als. Sprachforscher und wurde für den tüchtigsten 3

skandinavsschen Sprache in England gehalten. .

; 9 ai ö. . offer. . . Nachmittag 1 Uhr begann die . h . 2 . . von Kopernikus in . 1 6 ; 66 . un der tit er endez Sapienza ee, , e . artig der Unterrichts⸗Minister Scialoja, der Minist?r. Präsident Lanza, der inan: Min milter Stialojg, der Minister. ãsid anza, der Finanz⸗Minister Sefl i S w Sella, viele Senatoren und d 8 Abgeordnetenhauses und eine 5 hl F namentlich Deutsche und Polen. . namentlich D olen. Zuerst ecgriff der Minsf * * . * 2 . , , das Wort 2. hernach ba wer. r niversität, Dr. Serafini Profestor Dr. Berti n 2 rität, r. Serafini, Berti un Gre nf m Respighi. Ihre Reden ernteten reichen . , telegraphische Depeschen zwischen dem s⸗Verein in Th nd dem R ömif iiverñit . horn und dem Rektor der römischen Universität

8 n 24 T stł London, 24. Februar. An der Ostküß S Fond = Februar. Ostküste von Sch und in der Nachbarschaft von Leedz Daben starke . h; I h 26 *

begleit t von hefti Fros⸗ 3 . h ne heftigem Froste, geherrscht. Auch in London schneit e

London, 25. Februar. Der S f

25. Der Schneefall, der gestern M 1 dauerte mit Unterbrechungen bis in die Nacht . 6 1 ing en tin n srest rn in der Hauptstadt. Heute hat bet einem fudöstlichen Winde ein starker Th ingefetzs und di Straßen sind fast unpassirbar. J St. Petersburg, 25. Februar.

St. 5 Das Eis des finnis

. ist durch den starken Südweststurm am! 9. 6 ee n, und das Fahrwasser bis Sweaborg offen. D Ez Eis * fen und in der Dünam ündung ist, wie aus Riga gemeldet wird, durch den Nordoststurm, der in' den letzten Tagen ge⸗

herrscht, gebro d i irscht, gebrochen und durch den am 10. Februar eingetretenen ftarken

Süd ö ;

6 se 1 eg hinaungetticben worden, daß es nicht r lichthar ist. Auf diese Weise ist der Einge ,

abermals frei geworden. se ist der Eingang in den Hafen

Landwirthschaft.

. n . e ö 81 Tit ung geh git Gumbinnen haben die Saaten bis⸗ 8 we ö & gänzlich an Schnee mangelte, nicht gelitten. Die Blachfröste haben das Ausfaulen der Saaten verhindert. . 41 due dem Meliorationsfonds für den Regierungs⸗ . 2. . 1 wie die Annalen der Landwirthschaft mit⸗ heilen, 25. Januar d. J. f Plenarverf

ö amm⸗

; 3 2 J. stattgefundenen lung 27 Anträge auf Darlehen für auszuführende Meliorationen be⸗

a und 4 abgelehnt, Die bewilligten Darlehen belaufen sich im e erf , 17 w voraussichtlich Von Ueberweisung der 1500 52 4 ‚. * gige e, . dem Fonds für Vorarbeiten 2c. ist mit Run ch , 1. Bewill igungsantrãge und auf die 8 Hen ber f n. Fonds Abstand genommen worden. Aus diesem Fonds wurden b willigt; I) für, besondere Förderung der Bienenzucht 20 Hrn 25 Thlr. und für das laufende Jahr wiederum 2 Prämien à 25 9 y, * 4 ien e, glg von Düngerstätten 4 366 3 ö0 Thlr.; 3) 59 Thlr. 253 Sgr. für 4 klei horarbelten; 4 für die agrikultur⸗ chemische Ve chef till . mischen Gesellschaft für das laufende Jahr 205 Thlr. Ferner n. für das laufende Jahr die Bewilligung erhöhter Prämien für die

zweckmäßige Anlegung von Dungftätten und nach Umständen mehr bern N

Dres den, 25. Februar. Nach einem Trlegrar iserli . ruar. Nach egramm s Königlichen Statthalterei zu Prag ist gestern . , letzten Seuchenorte, Stadt Senftenberg, erloschen, so daß nunmehr Böh men vollständig seuchenfrei ist. ö. .

ö. e, . . eutschen . i nnd Königlich a, .

Berl ilhelm⸗Straße Nr. 32. 3 *— 2 la

Verkaufe, Berpa tungen, Sub misstonen 2c.

Sandels⸗Registe r.

. . Handelsregister. 1) Der Kaufmann Friedrich Wilhelm Wehle hier ist als In— haber der Firma Wilhelm Wehle hier unter Nr. 13565 des Firmenregisters eingetragen. 2) Die Kaufleute Friedrich August Louis Engel und Wilhelm Engel, beide hier, sind als die Gesellschafter der feit dem 15. Februar 1873 hier unter der Firma Louis Engel & Co. bestehenden offenen Handelsgesellschaft unter Nr. 701 Des Gesellschaftsregisters eingetragen. 3) Die Kaufleute Otto Thurm und Wilhelm Beschke, beide hier, sind als die Gesellschafter der seit dem 25. Februar 1513 hier unter der Firma Thurm & Beschke bestehenden offenen Handelsgesellschaft unter Nr. 705 des Gesellschafts⸗

5 Fife e n ; ie bisherigen Vorstandsmitglieder des Möbel⸗, Spiegel und r hiesiger c ieee! . eingetragene Genossenschaft, sind aus ihren Stellen aus-

reußisch en qtaats Anzeiger: 1. Steckbriefe und Unterfuchungs⸗Sachen.

—Deffentlicher Anzeiger.

andels⸗Regifter

onkurse, Subhastationen, Aufgevdote, dungen u. dergl.

ren öffentlichen Papieren.

handel Serschiedene Bekanntmachungen. Literarische Anzeigen.

Befugniß die Gesellschaft zu vertreten und die Firm i steht Jedem der beiden Gesellschafter zu. . Elberfeld, den 13. Februar 1855. Der dende e , nnr ink.

, m, d ere r 2 J er Genossenschaftsregister i 7 ĩ . ssenschaftsregister ist am 17. Februar 1873 bei Consum · Verein Gutehoffnung (eingetragene Genossenschaft) 8 ̃ zu Sterkrade, tr. . , . ufolge Ausscheidens eines Mitglieds und Neuwahl best

, 9 d Neuwahl besteht der ) dem Ingenieur Wilhelm Lindgens, 2) dem Hüttenbeamten Carl von Haza, 3) dem Fabrikarbeiter Hermann Bollwerk, .

alle zu Sterkrade.

geschieden; an ihrer Statt sind die Tischlermeister Wilhelm Schilling zum. Direkter. Julius Freystedt ö. in Joseph Wagner zum Magazinverwalter gewählt. Einge⸗ . tragen bei Nr. 1I des . Zu 1 bis 4 zufolge Verfügung von heute. ü, , den 25. Februar 1873. önigliches Stadt⸗ und Kreisgericht. J. Abtheilung.

S. des banken fem r e, gönn ' bandel

In das Handelsregister bei dem Königlichen Handelsgerichte da⸗ hier 31 heute auf Anmeldung eingetragen worden: a . . des Firmenregisters und Nr. 1356 des Gesellschafts⸗

Der vermoͤge Vertrags mit dem 11. Februar 1873 statt⸗ efundene Uebergang des von dem Fabrikanten Johann Daniel

midt in Solingen, unter der Firma Zoh. Schmidt daselbst, geführten Handelsgeschãfts,. mit Aktiven und Passiven, owie mit der Berechtigung zur Fortführung der Firma, an eine beiden Söhne die irc! Hugo Schmidt und Gott⸗ old Schmidt in Solingen; die zwischen beiden letzteren nun-

e e ,, . N die offene Handelsgesellscha ebr. Roßkothe Duisburg mit dem 1. Februar 1873 auf dem ze e rb gn gr . ö er if n en, 66 * Nr. 152 des Ge⸗ l Zregisters gelöscht und neu als Einzelfirma unter Nr. 486 Des Firmenregisters eingetragen am 20. Februar 1873. . 3

Konkurse. Sub hastationen, Aufgebote Vorladungen n. dergl. ö ;

. über d . re e n, Ga 2 r den Nachla verstorbenen stwirtb Erdmann einrich Albert Ho 97 erõ . ö . n n, zu Nebra am 6. Dezember 1857 eröffnete Querfurt, den 17. Februar 1873. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

3 Bekanntmachung.

dem Konkurse über das Vermögen des Handels 8

a ,, , , ner ier, re 265, zur iti

Verwalter der Ma bestellt worden. ) ; m .

mehr bestehende Handelsgesellschaft behält die bisherige Firma: .

Breslau, den 22. Februar 15973.

Verlecjung, Amertisation, 3 inszahlung u. s. w;

Industrielle Stabliffements, Fabriken und Groß-

ee, Siem ̃ bietenden Verkaufe des nachbezeichneten Grundbesitzes auf

schreiberei aus.

, . Rdeikommissarische, insbesondere Servituten und Realberechtigunge ĩ

werden hierdurch aufgefordert, solche iin e , rn, des Verlusts gegen den neuen E

Königliches Stadtgericht. J. Abtheilung.

Inserate nimmt an digautprisixte Annongen⸗Expediti

Rudolf Moffe in Berlin, Leipzig, he, .

furt a. M., Kreslau, Halle, Krag, Wien, ünchen, Nürnkerg, Straßburg, Zürich und Stuttgart.

(oꝛ5

Subhastations⸗Patent 9

und CEdietal⸗ Ladung. In Zwangsvollstreckungs. Sachen des

des Joseph Lichtenstei den Gastwirlh und Kren Mgmt steht Termin zum öffentlichen meist⸗

weig et sons wider g, Nr. 12 zu Ilten,

Montag, den 7. April d. J., Nachmittags 3 Uhr,

zu Ilten im Ekeling'schen Wirthshause an.

Die Kaufbedingungen liegen zur Einsicht auf der Gerichts⸗ Alle, welche an den Verkaufs Gegenstand Eigenthums⸗ Näher⸗, fand; und andere dingliche Rechte,

obigen Terinine bei Strafe

rwerber anzumelden.

o SBeschreibung des Grundbesitzez:

I) Die Kothstelle Nr. 12 zu Ilten mit Wohnhaus zwischen der Pfarre und Kaufmann David belegen, enthaltend h 233 5 Kammern, 2 Küchen, Keller, Bodenraum . j ,, 3 dabei befindlichem cired e, nd Hofraum, 23 Obstbäumen und

azu gehören die Gerechtsame d i

Stele r iner er ef ge en, und auf der

2) . Q. R. Ackerland und 4 QR. KWiese im Wiesen⸗

3) 3 M. d Q. R. Agerland und 7 Q. R. Wiese auf

al , , He n und 33. , gi ee e . 8 X 1 2 nf der Kleewiese zwischen Heinr.

3 ö ent h n Kronsbruche.

in Holztheil im ck. i ; ö. . . . ö enbruche von 1 M. 7 QR. Eichen in eichen daselbst von 1 M. 5 Q.⸗R.

8) 109 X . ö dem gin d .

33 115 Q. R. desgleichen daseibst.

. . 3 n .

en neuen Holztheilen 60 Q. -R i 19 ie f 8, , n, . . ch . ckerland im OSsterfelde zwischen Dohrs