1873 / 53 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 28 Feb 1873 18:00:01 GMT) scan diff

IJnletzterer Hin icht steltte ich heraus, daß aus des Kammer- Di en n g, . er,, m. es Kammer⸗Direktors . r r erlaufe der Verhandlungen und ( ) kJ e, b,, , fd , . an, ,, , n r ener, ee. aus solcher nm i ö. en betreffend die Einberufung der Delega⸗ liegenben Jail. nicht un , en Fällen entstehen können, in dem vor⸗ Ha gedorh n habe. Dasselbe wurde verlesen und auf die von gohnchsen frogt d getreten waren, da der Gegner dez Rittmeisters Tagesordnung der Montag stattfindenden Sitzung gestellt . . re , m e, dessen Vaters in der k ,, . den Minister⸗Prästdenten, ob die An— gesiegt hat. . ng der spanischen Republik erfolgt sei B ĩ ö , w 2 1. zu durfen, daß es sich in der Person ichtung gel ? ü ( 389 d ,, ,, n , r gen von ejnem Beamten handelte, der ane 2 f m es 2 6 ,, . gen Stagatsämtern in . . in, Dien tzeit wicht zehner⸗Kommission ur Revisi des 14 , n, ifa i rn stiche a, . ö. vorgestanden hat Adam Lazar wilnj hte 3. . es Strafprozeßentwurfes. = . e, J 9 ff , ,

weifelt, war. Eben dieserhalb hi zzogli 5

eifelt jielt Herzogliches Staats⸗

H fl rium sich zu der Annahme berechtigt, daß die dichstliche Antrag, welcher angenommen wurde. Das Abgeordnetenhaus setzte demnächst die Debatte über das Unterrichtsbudget fort.

Thätigkeit des Kammer-Direktors von Löhneysen in den fraglichen Der Pesther Lloyd“ schreibt: Gestern fand in Wien

Angelegenheiten nicht aus dem Bestreben )* i, sei amkliche Stellung zum Vortheile 6, 2 , ,, ö . i n e r wei nf seiner er gr, güne, ar , an nr, ; daß schon in der scharfen Beurtheilung, welche der e Finanz-Minister Baron Holz= der direkterialen Thätigkeit des Kammer-Dir d n.,, gethan, Finanz⸗Minister Ferkapolyi inister⸗Präsi ĩ ĩ c Direktors pon L Kerkapolyi, Minister⸗Präsident , . ö. n, 8 Ib! , k . Baron de en 1 . ne ? i, welche durch eine Srd oder gar Dis⸗ er Verhandlung wa i . ö, kaum erforderlich . . Angelegenheiten für 1874. u KJ an ie Angelegenheit bis dahin noch immer den Charakter . ganze Budget erledigt wurde, wärs der Schluß ge⸗ 6. . ö. dasselbe mit keinerlei Forderungen an die Delegationen antritt, welche das Ausmaß des letztbeidilligten Budgets und

einer internen bewahrt, so trat sie von der Zei ĩ

. bet, e tra it an, daß im Dezem⸗

ber v. J in der Zeitschrift für Rechtspflege ein , der, die an dasselbe geknü ini ö ire n. ss geknüpften Zusagen des Kriegs⸗-Ministers über⸗

aus dem n i i. Erkenntnisse vom 28. Jun! desselben Jahres (W. T. B) Die von einigen Zeitungen gebrachte Nach⸗

abgedruckt erschien, in den Bereich der Oeffentli ö. ien, in : ffentlichkeit. gn ,,, , des Verfahrens des . von ö . Muthungssachen ward der Gegenstand richt von einer b 5 ö el, e he schliehlich in exzessiwe Ausfälle ausar⸗ Reichs b 6. worstehenden y. des gemein sgmen al- zuerst in der „Deutschen Allgemeinen Zeitung“ . , ö. . 3 ahl, zukolge an egründe rium des Budgets bewege sich vielmehr innerhalb . 9. des vorjährigen, als Rormalbudget . riegsbudgets und der im Extraordinarium ausgeworfene Mehr⸗

zur Veröffentlichung gelangten, von B ĩ . / ö. gten. von Braunschweig, den 31. Ja⸗ nuar dieses Jahres datirten Artikel, der i . Direktor . bedarf erreiche auch nicht im G ĩ ntferntesten die vr ĩ . f st e von den Zeitungen

Löhneysen eines skandalösen Betruges mit wahrheitswidriger Das Unterhaus hat heute die Generaldebatte über

Berufung auf, das obergerichtliche Erkenntniß bes— : e ff, znntniß beschuld ard er sich als Dirigent der bergamtlichen gibh er san , das Kultus- und Unterrichts Bud h ; Budget beendigt und den Antra des Abg. Iranyi angenommen, daß die Regierung ,

dadurch habe zu Schulden kommen f h , . lassen, daß er, gufmerksa macht durch die Löhrsche Muthung, seinen ältesten und spaͤter , werden solle, in möglichst kurzer Fri , . ; g. ging zer Frist Gesetzentwürfe über Reli— gionsfreiheit und Einführung der Civilehe . Reli

zweiten Sohn veranlaßt habe, ebenfalls dieselbe Muth r

. 6 . e, ebenfalls ze Muthun gvord J

,, woran sodann die weitere , n . 5. der Prozeß ein grelles Licht auf die Korruption werfe,

; Schweiz. Bern, 27. Februar. (W. T. B.) 194 Mit⸗

glieder des großen Rathes von Bern haben die Genehmi⸗

gung der Baseler Diözesanbeschlüsse beantragt.

welche in Beamten- und Militärkreifen! ei ĩ 53 7 eisen einzureiß ) ‚⸗ Hirn e, fen ic . ausgedruckt 3 . ö., gierung den Kammer⸗-Di Löhneysen nicht sofört ar an ö . ö von Löhneysen nicht sofort aus j - Jene Beschuldigung des Kammer-Direktors von Löhneys— Jene ? J 8 sen e. , . entbehrt, bedarf nach dem, was en K onsta nz, 27. Februar. (W. T. B.) Da das Pfarramt k e in if. e leis den Akten gemäß dargelegt der Spitalkirche sich weigerte, eine verpflichtende Crllar Ausführung, als es erforderlich ist, den hinsichtlich Einhallung der Seitens des Bezirksamtes er,, ö, . zur gemeinschaftlichen Benutzung der Spital⸗ (ang trete irche abzugeben so hat das Bezirksamt Besitz von der Kirche ergriffen und wird dieselbe heute Nachmittag den Altkatholiken für so lange zum alleinigen Gebrauch überweifen, bis das Pfarr⸗ amt sich den amtlichen Anordnungen unterworfen hat. Morgen

Civil⸗ und Militärbeamtenstand des Lat f dessen E fti ivil⸗ lit andes, auf, dessen Ehrenhaftig⸗ keit kein Makel haftet, gegen den Vorwurf , .

soll bereits Prof. Michelis zum ĩ

t f. zum ersten Male altka dienst in der Kirche celebriren. .

zu vertheidigen. Auch das dem Herzogli inisteri ut . Herzoglichen Staats⸗Ministeriur gegenüber ausgedrückte Erstaunen würde vaffelbe keiner . Solothurn, 27. Februar. (W. T. B des Kantons Solothurn, 6, C

achtung bedürftig gehalten haben, wäre nil ĩ ß t wäre nicht auch in maßv Weise durch die Preffe mehrfach in Frage tell hr . net haben nur Lachat als Bisch k L hof anerkennen und dessen Erlasse auch ferner verkünden zu wollen ist von der .

zogliche Landesregierung verpflichtet sei, im disziplinarischen Wege auf tonalregierung nochmals eine achttägige Frist gestellt worden,

die für Mißbrauch der Amts setzli schri —ͤ Amtsgewalt gesetzlich vor ebene Entlas⸗ sung aus dem Staatsdienste in Betreff . ü n, . innerhalb deren sie sich zu fügen haben. Anläßlie n ch zu füg Anläßlich der Truppen⸗ aufgebote erklärte die Regierung, ihrerseits . ffn.

Löhnepsen hinzuwirken. Bundes⸗Intervention, sie werde die Aufrechterhaltung der Ruhe

der Bergbeamte für dritte f k 5 the f Obgleich nun Herzogliches Staats-Ministeri ö. der Bergbeamte für dritte Personen Bergwerke zu muthen befugt . K— . i etzli⸗ und Ordnung im Kanton selber ha nun anton ndhaben. Die Ultramontaner haben aus eigener Initiative der Soloꝛ, ge , nr,

sei, den Zweck des Verbots, den Bergbeamten des Staats das . öffentliche Vertrauen zu erhalten, in vielen Fällen vereiteln chen Vorschriften zu handeln geglaubt hat, fo hat es dennoch werde, hat dabei Herzogliches Obergericht die amtliche Thätigkeit 6 seßziger. Lags der Sach, keinen Anstand genommen, das Gut—' des Kammer -Direktors von Löhneysen in der streitigen und einer damit schten ü Sers Ftaätzs mv ait: darüber einzusferde., eb in Verbindung stehenden anderen Muthungssache auf Grund der betref⸗ dus dignstliche Wer halten dez. Kammer Direktors don göhneysen fenden Kammerakten eingehender Kritik unterzogen und schließlich in in. der heregten Angelegenheit Anlaß dazu biete, gegen denfelben ein Frage gestellt, ob nicht der Kammer-Direktor von Löhneysen auf Er⸗ Disziplingtberfahren zinzulelten, oder gar Klage auf Entlaffung def— ö. ö. i n. . von , . Herzog iche ,, . 17. d. M StaatsMinisterium anzuhalten sei, in Sachen seiner Kinder den der ; mn hieraig am = 17. d. Mts,. eingegangenen ichen Be⸗ ei it 215 : i Herzoglichen Bergdirektion obliegenden Geschäften, einschließlich der richte ot fich der ber Staats an alf e, ,, . . ö dienstlichen Kenntnißnahme von allen auf das Bergwesen bezüglichen l daß bis jetzt nicht der geringste Anhaltspunkt zu der Annahme tevision der Verfassung bitten. Die Geistlichen des Kantons Vorgängen, welche zu Gunsten seiner Angehörigen oder zu Ungunsten * iche, daß der Kammer- Direktor, von Löhneysen fich gegen das haben das Fastennandal Lachats nicht verlesen etwaiger Gegner derselben mnnerhalb oder außerhalb des Kollegiums lee for en vergangen habe, indem die in dem fraglichen Jeitungs— ĩ irgend wie Einfluß äußern können, vollständig fern zu bleiben. ö Regen, denselben erhobenen Anschuldigungen des Vetrußes, oder rieren, Cägts , Tbrgär, s s w n der Fälschung durch die vorliegenden Verhandlungen keine Unterstützung . htigen Sttzung der 3m eiten Kam mer fragte der Depn⸗ . wegen der Vorgänge auf Sumatra an. Der Mi⸗ . ö. Fransen van de Putte erklärte darauf, der Regierung liege je . hr fh Politik fern, es gelte nur, die Autorität derselben . 9 Respeltirung abgeschlossener Verträge sicher zu stellen. ; er Vize Krafident des Rathes von Ostindien fei mit genügen⸗ en ö nach Atchin geschickt worden, um dort ein ent— 3 Arrangement herbeizuführen; von hier aus würde der ; ing zweier Kriegsschiffe nach den ostindischen Besitzungen eschleunigt werden, ein Truppennachschub von hier sei nicht beab⸗

Herzogliches Staats⸗Ministerium hat von dem . des Er⸗ . kenntnisses die erste Kunde dadurch erhalten, daß ihm Abschrift des⸗ fän 5 ö ; ; daß auch zu einer auf Entlassung des genannten Beamten sichtigt. Die Regierung rechne auf di 6 le 2 des Generalgouverneurs. . ; Klugheit und Umficht

änderter Form vom Staats⸗Minister beantragler Fassung angenommen, wonach dieser Fall gesetzlicher Regelung vorbe⸗ halten bleibt, und hierauf der ganze Gesetzesvorschlag ange⸗ nommen. Der Ausschuß beantragte hierzu noch, „der Landtag wolle die Erwartung aussprechen, daß Großherzogliche Staats⸗ regierung auch diese Doppelbesteuerung zu beseitigen suchen werde.“ Staats⸗Minister Dr. Thon erklärte sich jedoch gegen den Antrag, weil derselbe einen sehr großen Steuer⸗ ausfall bedingen werde; die Aktien⸗Inhaber seien ohnehin schon dadurch begünstigt, daß sie nur bis zu 4 Prozent Rente von ihrem Kapital herangezogen würden. Die Regierung würde sich dem Antrag nicht fügen können. Derselbe wurde mit allen gegen 3 Stimmen abgelehrt.

. Braunschweig, 27. Februar. Die von dem Geh. Rath Zimmermann in der Sitzung der Landesversammlung vom 22. d. M. verlesene Erklärung des erzoglichen Staats⸗ Ministeriums auf die Interpellation des elbg. Häusler über die amtlichen Maßregeln, zu welchen dem Ministerium das von dem Kammer⸗Direktor von Löhneysen in amtlichen Verhältnissen be⸗ obachtete, durch ein Erkenntniß des Herzoglichen Ober⸗Gerichts zu allgemeiner Kenntniß gelangte Verfahren Veranlassung ge⸗ geben 33 hat folgenden Wortlaut:

Am 30. Juni 1869 legte der damals in . auf Urlaub befindliche Kammer⸗Direktor von . durch Telegramm an Herzogliche Kammer, Direktion der ergwerke, Namens seines in väterlicher Gewalt nicht mehr, befindlichen, ältesten Sohnes, des Ritt⸗ meisters von Löhneysen zu Wien, Muthung 3 Schwefel im Mühlen⸗ sieke bei Coppengrave ein.

Drei Tage nachher, am 3. Juli 1869, kam eine Muthung des Kaufmanns Löhr zu Düsseldorf auf Schwefelkies an demselben dn! orte bei Herzoglicher Bergdirektion zum Präsentatum, welche indeß, nach stattgehabtkem Verfahren, durch Beschluß der Herzoglichen Berg⸗ Direktion vom 23. Februar 1870, weil der von Löhneysenschen Muthung, als der älteren, die Priorität gebühre, zurückgewiesen ward.

Der ꝛc. Löhr verfolgte gegen . Beschluß Rekurs an Herzog⸗ liches Staats Ministerium, welchen dasselbe jedoch. da es die Gründe, aus welchen Löhr für seine, später als die von Löhneysen'sche einge⸗ reichte, Muthung die Priorität vor derselben in Anspruch nahm, für nicht zutreffend erachtete, zurückwies und dabei dem ze. Löhr in Ge⸗ mäßheit des §. 33 des Berggesetzes überließ, sein behauptetes Vor⸗ recht durch gerichtliche Klage gegen den Rittmeister von Löhneysen geltend zu machen. /

Von dieser Befugniß hat der ꝛc. Löhr Gebrauch gemacht und in dem Prozesse, obgleich in erster Instanz mit seiner Klage zurückge⸗ wiesen, in der Appellations⸗- und Revisions⸗Instanz so vollständig ob⸗ gesiegt, daß nicht allein seine Muthung für die allein giltige erkannt sondern auch der Rittmeister von ien. zur Erstattung des dem Kläger durch seinen unbegründeten Widerspruch verursachten Schadens verurheilt worden ist. . Das in der Revisions-Instanz vom 1. Senate des Herzoglichen Obergerichts am 28. Juni v. J. abgegebene Erkenntniß beruht vor— zugsweise darauf, daß ein Bergbeamter des Staates innerhalb seines Bezirkes eben so wenig für Andere, als für sich durch Muthung Bergwerke erwerben könne und daß daher, weil der Kammer⸗-Direktor von Löhneysen als Vorsitzender der für das Herzogthum als Berg⸗ behörde fungirenden Herzoglichen Kammer, Direktion der Bergwerke Bergbeamter sei, die für seinen, obgleich der väterlichen Gewalt ent— rückten Sohn vorgenommene Muthung nichtig erscheine, ö Zur Nachweisung, wie die entgegengesetzte Annahme, daß

nister Frhr. v. Friesen Theil nahmen wurde auf Antrag der ; ͤ Desterreich⸗ Ungarn. Pe sth, 27. Februar. Im Ab⸗

2. Deputation Abth. B. fast einstimmig beschlossen, die Regierung zu ermächtigen, den Bau der Eisenbahn von Krippen über Schandau, Sebnitz und Neustadt nach Bautzen, soweit nöthig mit Benutzung eines Theiles der südlausitzer Staatsbahn und Herstellung des zweiten Gleises auf diesem Theile, jedoch ohne gleichzeitige Einrichtung der Eisenbahnbrücke bei Wendischfähre für In gen . auf Staatskosten ausführen zu lassen und die dazu erforderlichen 5, 150,000 Thlr. aus den verfügbaren Beständen des mobilen Staatsvermögens zu entnehmen, und ferner die Regierung zu ersuchen: den Bau der Bahn Krippen⸗ Bautzen mit thunlichster Beschleunigung in Angriff zu nehmen und zu fördern, auch, wenn irgend moglich, binnen 4 Jahren die Bahn dem Betriebe zu übergeben, die Strecke zwischen Kir⸗ schau und Bautzen aber gleichzeitig mit der südlausitzer Bahn zum Ausbau gelangen zu lassen, und, wenn diese früher in Betrieb . werden sollte, als die Linie Krippen⸗Bautzen, mit ersterer gleichzeitig dem Betriebe zu übergeben. Der weitere De⸗ putationsankrag dagegen, die Regierung zu ermächtigen, den Kosten⸗ aufwand für Herstellung einer Ueberbrückung der Elbe bei Schandau zum Zwecke des Straßenverkehrs im außerordentlichen Budget für nächste Finanzgeriode zu postuliren, wurde abgelehnt. Letzter Berathungsgegenstand war der vom Abg. Penzig er—⸗ stattete Bericht der 3. Deputation über eine Petition der Han⸗ dels und Gewerbekammer zu Chemnitz, durch welche zur Kennt⸗ niß der Kammer einige auf eine einschränkende Reform des Aktienwesens bezügliche Beschlüsfe dieses Vertretungskörpers mit dem Ersuchen um Unterstützung gebracht worden sind. Den ersten dieser Anträge: „die Abschaffung von Prioritätsanleihen ist eine Nothwendigkeit, damit die Konkurrenzfähigkeit der Privat-Unternehmer möglichst erhalten bleibe“, empfiehlt die Deputation, zur Zeit auf sich beruhen zu lafsen; dagegen will ste den zweiten Antrag: „die Ausgabe von Aktien⸗Interims⸗ scheinen unter 40 Prozent ist fernerhin nicht zu gestatten“, der Regierung zur Berücksichtigung, den dritten Antrag: „die Auf⸗ machung einer Statistik des Äktienwesens der letzten 25 Jahre durch Vermittelung der statistischen Aemter und Bureaux und der Organe des Handels- und Gewerbestandes ist anzustreben und zu fördern“, derselben zur Kenntnißnahme übergeben wissen. Die Deputationsanträge wurden angenommen.

Württemberg. Stuttgart, 26. Februar. Das heute ausgegebene Bulletin über das Befinden der Königin⸗

Mutter lautet: . . . „Nacht erträglich; Husten läßt etwas nach; Kräfte ordentlich.

Dr. Gärtner.“ 27. Februar.

Frankreich. Paris, 26. Febru ĩ ünf Frank P. 26. ar. Die Fünfund⸗ ,,,, ., der a , nn. 1 t ist, hat die Absicht, den zweiten Thei en n,. e i 9 g i nnn * n, . nmlu en. er Präsident verlangt jedoch Aufschuß. weil die Generale keineswegs über isse . j Die Kommission ist in mehreren P le n, ,, ) s e unkten mit dem Kries-⸗Mi— nister nicht einverstanden; sie beantragt ĩ . der Zuaven⸗Regintenter, wo . 3 ,, den, 6 während der Kriegs⸗Minister für deren —— Die Zahlung der Entschädigungssu Dpfer der. Metzeleien in China soll 10 . . ; Versailles, 27. Februar. (W. T. B.) Die National— 6 . beschloß die Dringlichkeit für den Gesetzent⸗ s . e, l,, ,, . . der Republit ; r alversammlung und begann sodann di n . . , . . irie e * . * g mit dem Gesetzentwurfe einverstande Im Laufe der Debatte beantragte der M is . n ] l I 19 Marqut Iste 2 daß die Nationalversammlung die ton g g einn 56 einführen solle, während der Deputirte Haentjens . ö e, Parteigenossen eine Erklärung vorlas, in welcher pe allgemeine Volksabstimmung gefordert wurde Die vet . Berathung wurde auf morgen vertagt. k

Spanien. Madrid, 27. F Spanten. Madrid, 27. Februar. (W. T. B. e⸗ gierungsseitig wird in die Provinzen e eth . . . Generale, darunter die Marschälle Concha 35 . ano, der Regierung ihren Degen auf das Bereitwilli 1e und k zur Verfügung geftellt haben ö ; Na er vom „Temps“ veröffentlichten Analyse wi e Anal ,, ,,, der spanische . 1. Ausmw 26 ar, den bei den auswärtigen Mächten atm kreditirten spanischen Gefandten hat z a sl Nachweis zu e gesuch n Ted , hweis zr ht, daß die Errichtung d Republik eine nothwendige Fol e gbr ih ichen no ge der augenblicklichen L e wesen sei,. König Amadeus habe trotz , ; deus aller sein 3⸗ . e e n, aht Herr werden ö , . n Gesuhle, die ihm, als Fremden, gegenüber r ; den seien zils die Cörtes Sirch uff gan nge säwor— . 5 e Republik proklami ü sei das nicht eine Revolution s ; . e . sondern eine „nothwendig 6 i gewesen. Es wird weiter , , . . 3 U, ,., ö könne nicht die Jackel der acht uropa sein; die Umwandelung der Regi form sei eine lediglich auf die inneren Verhä gun e r . kende Frage, welche in keiner Bezi 9 n nf, end. iehung zu internati litischen Problemen stehe, an a E n n e ge, könnte. Amerika und die Schweiz h K ; tten die spanische R ĩ bereits anerkannt, die spanjsge ge , he, , , daß die anderen Mächte kuf be n , ., . t ichfalls anerkenne dieselben nicht begehren würden i spani . i n egehre r panischen Regierung in d einen Punkte, den diese sich von ihnen erbitt ö moralischen linte tibi ng, Leer denn Strenge . . . . Das neue Ministerium hat Goupernenre für alle . ernannt, meist aus den Mitgliedern der National- ,, Zum Eivil⸗ Gouverneur von Madrid ist Nicolas stebanez, einer der beiden früheren republikanischen Abgeord⸗ zum General⸗Kapitän von Madrid der

neten der Hauptstadt, win General Pavia, zum General⸗Kkapitän von Barcelona der Truppen

, . zum General-Kommandanten der f t atalonien Juan Contreras und zum Dber⸗Befehlshaber der ,. General Rouvilas ernannt. Seit der Errichtung der ö. . h , . . operirende Hauptarmee jetzt zührer; auf Moriones folgte Pavi Pay

Nouvilas. In Bilbao um .

; ĩ . nd Pampelona fürchtet ei An⸗ e e gen e. fürchtet man einen An⸗

Italien. Rom, 24. Februar. Die bi ĩ

It . 24. Feb e birmani 8e⸗ s . ndtsch aft, die vorgestern früh von Florenz hier . 94 sich noch im Laufe desselben Tages dem Papste vor stellen um ihm . 9 ihres Königs zu überbringen. = 2. Bebruar. Durch die „Italienischen Nachrichten“ wird ine Depesche des fpanischen Ministers 64 . wärtigen an den hiesigen spanischen Gesandten veröffentlicht in welcher die Mittheikungen über angebliche Rücksichtslofigkeiten, welche der König Amadeus bei seiner Abreise von Madrld und 6 n. 6 durch Spanien an die portugisische Grenze . habe, als jeder Begründung entbehrend bezeichnet Dem „LOsservatore Romano“ zufolge wäre Graf?

zum Nachfolger des Freiherrn v. Tuben fa Botf ch , ** der päpstlichen Kurie ausersehen.

Dänemark. Kopenhagen, 25. Februar empfing heute in besonderer Audienz auf Schloß Amalienborg den am hiesigen Hofe akkredirten Kaiserlich russischen Gefandten Baron Mohrenheim, welcher dem Könige bei dieser Gelegen heit ein Notifikationsschreiben seines Souveräns über das Aib⸗ leben der Großfürstin Helena Paulowna überreichte. . k Februar. (W. T. B.) Der Ausschüß des Fol ke— things, welcher für die Berathung der, Betreffs der skandi⸗ navischen Münzkonvention gemachten Vorlage nieber geseh worden ist, hat einstimmig beschlossen, die Annahme derfelben ö e e i. zu ,, ö ist, mit ziemlicher Sicherheit ehmigun er ĩ anis ö n g onvention durch den danischen

Amerika. Nach über Plymouth, 27. Februar eingel Nachrichten ist San Vincente Central⸗ ar eingelangten Erdbeben zerstört worden. t Amerika) durch ein

anzurechnen, der Königlichen Staatsregierung zur Berücksichtigung zu überweisen. Obwohl fich der Regierungs⸗Kommissar Geheimer Regierungs⸗Rath Dahrenstaedt gegen den letzteren Antrag aus⸗ sprach, wurden doch alle drei angenommen. Mit Bewilligung dieses Kapitels waren die dauernden Ausgaben des betreffenden Etats erledigt. Es folgten die einmaligen und außerordent⸗ lichen Ausgaben. Bei Tit. 1 Für Syhnodalkosten, behufs Ausführung des Art. 15 der Verfassungsurkunde vom 31. Ja⸗ nuar 1850 25,000 Thlr. fragte der Referent Abg. Miquel, wie dieses Geld verwendek werden soll. Der Minister der geist⸗ lichen ꝛc. Angelegenheiten Dr. Falk setzte in längerer Rede aus⸗ einander, daß seiner Ansicht nach die evangelischen Kirchen sich so konstituiren müßten, daß jeder Landestheil auf Grund seiner historischen Entwickelung Provinzialsynoden bilbe und aus diesen müßte die Landessynode hervorge⸗ hen, welche mit dem Ober⸗ Kirchenrath sich zu verständigen hätte. Der Abg. Freiherr v. d. Goltz (Dramburg) sprach gegen Die Bewilligung, da er die Synoden nicht als legitime Vertre⸗ tung der evangelischen Kirche ansehen könne. Darauf wurde die Position bewilligt. Bei Schluß des Blattes diskutirte das Haus die folgenden Titel:

Das Nebenzollamt J. zu Oberschreiberhau im Hauptamtsbezirke Liebau ist in ein Nebenzollamt II. umgewan⸗

delt worden.

Heute Vormittag gegen 11 Uhr traf auf dem , . Bahnhofe die Fahne des 3. Bataillons 2. Garde⸗Landwehr⸗ Regiments von Cottbus hier ein und wurde durch eine Fahnen⸗ sektion des Kaiser Alexander Garde⸗Grenadier⸗Regiments Nr. 1

nach dem hiesigen Zeughause überführt.

Breslau, 27. Februar. Das Erlöschen der Cholerg⸗ Epidemie in Stadt und Umgegend von Ratibor ist amtlich

konstatirt worden.

Hannover, 17. Februar. Se. Hoheit der Herzog Paul von Mecklenburg⸗Schwerin passirte auf der Durchreise von Bonn nach Berlin heute Nacht den hiesigen Bahnhof.

Bayern. München, 26. Februar. Der König hat der „Allg. Ztg.“ zufolge nach dem Eintreffen der Trauerbot⸗ schaft von dem Tode des Generals Frhrn. von Hartmann den Hinter⸗ lassenen das Allerhöchste Beileid über den Verlust des Mannes aussprechen lassen, mit dessen Namen die dankbare Erinnnerung an die ruhmvollen Thaten der von ihm geführten bayerischen Truppentheile verknüpft ist. Im Allerhöchsten Auftrag hat sich auch General Freiherr von der Tann nach Würzburg begeben, um als Bevollmächtigter Sr. Majestät den heute stattfindenden Leichenfeierlichkeiten anzuwohnen, und wiederholt den Angehö⸗ rigen des Verstorbenen die Königliche Theilnahme auszu⸗ drücken. ) Die „Allg. Ztg.“ enthält ferner eine aus München ihr zugegangene Berichtigung, wonach eine Entschließung des Königs in Betreff der Üniformsänderungen in der Ar⸗ mee bisher nicht ergangen ist.

ÜUm den verstorbenen kommandirenden General des 2. Armee⸗Corps, General der Infanterie Freiherr von Hartmann, in außerordentlicher Weise zu ehren, wurden gemãß Allerhöchster Bestimmung zur Theilnahme an dessen Beerdigung Deputationen aus der gesammten baherischen Armee beordert, und zwar: J. Aus dem Stande des il. Armee⸗Corps: sämmtliche Divisions⸗ und Brigade⸗Generale mit ihren Adjutanten; von jedem Infan⸗ terie. und Artillerie⸗Regiment 1 Stabsoffizier, 1 Hauptmann, J Lieutenant; von jedem Kavallerie⸗Regiment 1 Stabsoffizier, 1 Rittmeister oder Lieutenant; von jedem selbständigen Bataillon 1ẽHauptmann, 1 Lieutenant. Vom 14. Infanterie⸗Regiment, desfen Oberstinhaber der Verstorbene war, 1 Stabsoffizier, 2

auptleute, 2 Premiers und 2 Seconde⸗Lieutenants, 2 Feldwebel,

Unteroffiziere, 12 Gefreite und Gemeine. II. Aus dem Stande des J. Armee⸗Corps: 1 General⸗Major 1 Regiments⸗-Comman⸗ deur, 2 Stabsoffiziere, 3 Hauptleute, 3 Premiers und 3 Seconde⸗ Lieutenlants. Zugleich wurde das 10. Jägerbataillon und das 2. Ulanen⸗Regiment behufs Ergänzung der reglementmäßigen Trauerparade zur Beerdigung beigezogen.

Würzburg, 26. Februar. (N. K.) Heute Mittag, kurz nach 12 Uhr, setzte sich der große militärische deichenkondukt in Bewe⸗ gung, der den verstorbenen General Freiherrn von Hartmann zur letzten Ruhestätte geleitete. Zahlreich hatten sich Zuschauer zu diefer ernsten Feier besonders aus den benachbarten Städten eingefunden. Eine Abtheilung Ulanen aus Anshach eröffnete den Zug, Artillerie, Jäger von Aschaffenburg und das hier gar⸗ nisonirende 9. Infanterie Regiment folgten. Hinter denselben schritt die Pfarrgeistlichkeit, und nach ihr kam der Leichenwagen, von sechs Rappen gezogen, mit Lorbeerkränzen, Blumengewin⸗

den, den militärischen Insignien, Orden und Wappen des Ver⸗ der Privaten und richtete an die Staatsregierung die Frage: storbenen geschmückt. Eine Deputation des 14. Infanterie⸗Regi= M) „Oh in, nächster Zeit Ein. Reichsgeseß in Aussicht stehe, wel⸗ je Di i in K ches durch Einführung eines einheitlichen Papiergeldes oder sonst geeig⸗

mn n Diener cast des hieß gen nel 3 tiefen . und nete Maßregeln diese Uebelstände beseitige? 2) Wolle die Staats⸗ . a ,, , . hen chen, . 26 , , regierung ihren Einfluß beim Bundesrathe dahin geltend machen, daß er einzige Sohn und die naͤchsten Verwandten des Verstorbenen, Seitens der Reichsregierung durch Gesetz die' Prkatban ken angehal= sowie Prinz Luitpold von Bayern, General v. d. Tann, die ten werden, an den größeren Handelsplätzen Deütschlands Einlösungs. Generallieutenants W. v. Walther, Fr. Graf v. Bothmer, die stellen für ihre Noten zu halten? I) Könne, im Falle 1 und 2 nicht Generalmajor v. Wißell, Horadam, Frhr. v. Leonrod, der preußi⸗ bejaht werden künnten, von der Regierung nicht im direkten Geschãfts⸗ sche Militärbevollmächtigte am bayerischen Hofe Major v. Stülp⸗ verkehr mit den betreffenden Staatsregierungen auf die Zurück ishung

fwözeß, n Absutant des Kronprinzem des BDeutschen Reichs und der se schlegtten Scheine hin äewirlt werden. 2 . ö . , . ; z 3. 8. n e. 4, Der Abgeordnete Barthel interpellirte in Betreff der Lotterie⸗

5. 6.5 J., 8., 3. und 15. J. R, des 3, 5, 6. 8. und 109. Jäg . Bie Interpellalionen wurden der Regierung über⸗ d. J. R., 6 i

Den ersten Gegenstand der Tagesordnung bildete der Be⸗ richt des Ausschusses für Rechts- und Administrativgesetzgebung über den Entwurf eines Nachtrags zum Gesetz über den Civil⸗ staatsdienst. Referent Abg. Brüger. Nach der Regierungsvor⸗ lage soll bei Berechnung der Dienstzeit diejenige Zeit einem Be⸗ amten mit in Anrechnung gebracht werden, welche er vor dem Eintritt in den Dienst deß Großherzogthums im Dienste eines anderen deutschen Staates oder des Deutschen Reichs zugebracht hat. Die Ausschußmajorität beantragte die Beschränkung auf das Deutsche Reich in Wegfall zu bringen. Der Geheime Staats⸗ rath Dr. Stichling erklärte sich Neamens der Staatsregierung mit dem Antrage der Ausschußmehrheit einverstanden. Der

für die

(W. T. B.) Nach dem heutigen Bulletin war die Nachtruhe durch starke Beklemmungen und leichtes Phantasiren gestört worden, indeß trat gegen Morgen Besse— rung ein.

Baden. Karlsruhe, 25. Februar. (Karlsr. Ztg.) Der unter dem Protektorate Ihrer Königlichen Hoheit der Großher⸗ zogin stehende badische Frauenverein hat seit einer Reihe von Jahren sich in der erfreulichsten Weise stets weiter entwickelt und sein Wirken auf mannigfache Gebiete edler Frauenthätigkeit erstreckt. So ist das Bedürfniß einer neuen, der umfassenden Art seiner Wirksamkeit entsprechenden Gliederung entstanden und sind die an die Mitglieder, sowie an auswärtige Frauenvereine mit gleichen Bestrebungen nun versendeten neuen Statuten zu einer geeigneten Regelung der ganzen Thätigkeit des badischen Frauenyereins bestimmt. Im Allgemeinen verfolgt derselbe gemeinnützige Zwecke, welche sich für Frauenthätigkeit eignen, und erkennt er als G *** seiner Aufgabe insbesondere J. weib⸗ liche Arbeiten „J. Rombung der Bildung und Erwerbs⸗ fähigkeit deste folgender Heschlechts; II. Kinderpflege, Fürsorge für Gesundh Der Kaufmahung von Kindern; III. Krankenpflege, namentlich Aidex. Gesellschon Krankenwärterinnen, bei Kriegs—⸗ fällen (in Verbindung ußt dem badischen Männer -⸗Hülfsverein) Pflege verwundeter und kranker Militärpersonen; IV. Wohl⸗ thätigkeit, Armenunterstützung und Hülfeleistung bei außeror⸗ dentlichen Nothständen. Zugleich mit Einführung der neuen Statuten haben Ihre Königl. Hoheit die Großherzogin 400 fl. und weitere 100 fl. für die bezeichnete Nachweiseanstalt, Ihre Kaiserl Hoheit die Prinzessin Wilhelm 400 fl. und erst in diesen Tagen Ihre Majestät die Deutsche Kaiserin 300 Mark dem Badischen Frauenverein überwiesen.

Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 27. Februar. Laut Telegramm aus Jerusalem vom 26. d. M. ist der Erb⸗ großherzog daselbst in bestem Wohlsein eingetroffen. In der heutigen Landtagssitzung interpellirte der Abg. Kappauf die Staatsregierung über die Zunahme der Pa⸗ piergeldfabrikation, sowohl von Seiten der Staaten als auch

Den Geistlichen welche die Erklärung , ,,

selben von dem Ober ⸗Staatsanwalte zu diesem Zwecke überreicht wor⸗ 6 n. 31 ͤ den ist. aus dem Staats dienste gerichteten Klage in den die fraglichen Muthungs—⸗ 2 Dasselbe war nicht zweifelhaft darüber, daß zur Herbeiführung er e, nn betreffenden Arten kein ausreichendes Materiak voör— eines ordnungsmäßigen Geschäftsganges in Angelegenheiten der frag lege, um den, nach §. 5 Nr. 3 des Gesetzes Rr. II3 vom 22. De— lichen Art das Erforderliche zu verfügen sei und wies daher den Kam⸗ zember 1870 erforderlichen Beweis, daß der Kammer-Direktor von Löh⸗ mer⸗-Direktor von Löhneysen unter Bezugnahme auf den . des ,. durch Handlungen, welche mit seinen Dienstobliegenheiten und über⸗ Erkenntnisses an, . aller zur Kompetenz der Bergbehörde ge⸗ a g seiner amtlichen Stellung unvereinbar sind, das für seine amtliche hörenden Angelegenheiten, bei welchen sein eigenes oder das Inleresse Wirksameit erforderliche Vertrauen fo vollständig verloren habe daß seiner Angehörlgen in Frage kommen könne, sich jeder, dienst⸗ 9 öffentlichen Interesse seine Entfeinung vom Amte nothwendig er ichen Kenntnißnahme und Thätigkeit, zu enthalten, insheson⸗ . en auch nur mit einiger Auesicht auf Erfolg unternehmen zu dere aber Anordnung zu treffen, daß die in dergleichen Angelegen⸗ nn,, k heiten an Herzogliche Bergdirektion gelangenden Schriftstücke nicht a 3) daß dagegen solche dienstliche Handlungen des Kammer-Direk— ihm, sondern dem ältesten anwesenden Mitgliede des Kollegiums vor⸗ . 2 Löhneysen vorlägen, welche, wie dieses 8. J Nr. 4 des eitir— gelegt, daß kollegialische Berathungen über diese Angelegenheiten in 31 Gesetzes vom Jahre 1870 als Vorausfetzung zur Einleitung eines seiner Gegenwart nicht vorgenommen und Verfügungen darin ihm k fordere, geeignet sein, das für seinen Beruf weder zur Kenntnißnahme, noch Mitsignatur vorgelegt würden, auch . Vertrauen zu erschüttern, und daß daher in den aktenmäßigen jede sonstige Theilnahme und Einwirkung auf Verfügungen des Vhatsachen genügende Anzeigen zur Eröffnung eines Disziplina-— Kollegiums oder dessen Hülfsbeamten in dergleichen Angelegenheiten Verfahrens, gegen den Kammer⸗Direktor von Löhneysen gegeben seien. zu vermeiden und von diefer Anweisung, soweit es zu deren Ausfüh⸗ hi Ohgleich von dem Ober-Staatsanwalte in letzterer Beziehung rung erforderlich sei, die Mitglieder der Herzoglichen Bergdirektion in nn gef st ist, daß selbstverständlich damit noch nicht ausgesprochen Kenntniß zu setzen. ; 6 . demn g chst auch eine Disziplinarstrafe gegen den Kammer— Konnte sich nun auch das Herzogliche Staats⸗-Ministerium außer⸗ ö irektor von Löhneysen erkannt werden müsse, da ihm zu seiner Ver— dem nicht der Erwägung entziehen, ob die Art und Weise der dienst⸗ , n. nach s. 40 des Staatzdienst⸗-Gesetzes Raum und Zeit zu lichen Thätigkelt des Kemmeß-Dirkktors vön Löhneysen in den fragli= In sei und es immerhin denkbar bleiben möge, das geschilderte chen Angelegenheiten ihn in dem Maße gravire, daß ein Disziplinar⸗ J eine nur zu Ordnungsstrafen nach §. 34 führende oder fonftiges Strafverfahren gegen ihn einzuleiten sei, so hielt doch ö ienstwidrigkeit aufzufassen; so wird Herzogliches Staäats-Minifterium ger gl he Staats-Ministerlum hierzu die Sache aus folgenden n . unterlassen, die Angelegenbeik, auf Grund des gutach— ründen nicht für geeignet. z ichen Berichts des Ober⸗Stagtsanwalts einer nochmaligen ftrengen Obgleich die hier zunächst in Betracht kommende Geschäftsord⸗ r fen zu unterziehen und pflichigemäß dassenige zu thun, was' es nung Herꝛoglighe Kammer nur die Vorschrift enthält: . an Resultate für das der Gerechtigkeit Entfprechende er— „Wenn eine Sache im Kollegio zum Vortrage kommt, bei welcher H . ein Mitglied desselben persönlich interessirt ist, oder welche dessen nahe 2A Uebrigens ist dem Kammer-Direktor von Löhneysen auf dessen Verwandte unmittelbar betrifft, so hat dasselbe sich des Votirens zu ntrag Urlautz auf unbestimmte Zeit ertheilt und ist wegen der in terimistischen Besorgung seiner Dienstgeschäfte Verfügung getroffen.

9 auch den Umständen nach, auf Anweisung des Vorsitzenden, während der Verhandlung sich zu entfernen“, so konnte doch Herzog Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. Gotha, 27. Februar. Die GelsetzSammlung 'für das Herzogthum Gotha ent—

,, ichen ng ai . 5 erichts nur anschließen, daß schon die gesetzlich ausgesprochene Un⸗ ält: Ministerial⸗ ; . e et jedes Bergbeamten und, seiner nächsten Angehörigen, 6 J R . 6 ni Bergwerke in seinem Verwaltungsbezirke durch, Muthung S. Februar 1873 ) ersonen betreffend. Vom zu erwerben, den Bergbeamten verpflichte, sich jeder amtlichen Thätig⸗ . . ö . Lübeck, 28. Februar. seiner heutigen Sitzung ein an die Burgerschaft zu richtender

keit in Muthungsangelegenheiten auch entfernterer Angehörigen zu enthalten. Daß der Kammer⸗-Direktor, von öhneysen Sengtsantrag auf fünfsährige Subvention an das Stadttheater

dem hatte, war unzweifelhaft; anderer⸗

Großbritannien und

. ö Irland. London 8 Rar bruar. Die offizielle „London 3 26. Fe⸗

; ; , Gazette“ meldet, daß die Köni—⸗ gin außer den bereits angezeigten Hoffestl h een ö 1 März ein Lever und am 14. Mär) einen Drawing⸗room im un, . . wird. Gra affei, der neuernannte italienische Geschãfts⸗ träger in Madrid, hat ge ; fc 1. kan ö ö . Abend London verlassen, um sich Lord und Ladn Cairns haben sich nach R e woselbst 6 6 . März zu J . Das Flottenbudget wurde heute der Oeffentlichkei übergeben,. Die für die Beduͤrfnisse der lor im 34, 4 ersorderliche Summe beträgt 9g, 8?2, 725 Lstr. oder 340,576 Lstr mehr als im vorhergehenden Jahre. Mit einer u nahine figuri⸗ ö. die Etats des Admiralitätzsamtes, der wissenschaftlschen ranche, der Werften⸗ und Marinehöfe, der Medizinal⸗Etablisse⸗ 6 der Marinevorräthe, der Dampfmaschinen und des , ,, außerhalb der Staatswerften. In der Anzahl der n . der Flotte ist eine Reduktion von 1000 Mann ein⸗ 5 reten. Die Zahl derfelben beläuft sich auf 60,000 gegen 1-0Q00, in dem nunmehr seinem Abschluß entgegengehenden

Finanzjahre. (W. T. B) In der Sitzung des Unter⸗

Der König

Bat., sowie des 1., 5. und 6. Chery. Reg. und des 1. und 2 Ül. Reg. Aus Frankfurt a. M. und den umliegenden preußi⸗

Garnisonsorten waren Offiziers⸗Deputationen anwesend. Die dem Kommando des Generalmajsors v. Lutz ausgerückten beinahe in kompleter Stärke. Es befanden sich dabei das 2. und 3. Bat. des 9. J. R., das 10. Jäg. Bat. von Aschaffenburg, das 2. Ul. Reg. von Ansbach und 2 Bat⸗ terien des 2. Feld⸗Art. Reg. mit 12 Geschützen. Dann folgten die hiesigen Ciwilbeamten in Uniform Professoren der Univer⸗ sität, der Bischof von Würzburg und einige Herren des Dom⸗ kapitels, der protestantische Pfarrklerus der Stadtmagistrat, sämmtliche Militärbeamte 2c. Eine Abtheilung Ulanen schloß den Zug. Nachdem die Geschütz⸗ und Gewehrsalven abgegeben

schen unter Truppen waren

ö k

Ferlin, Februar. In der gestrigen Sitzung d Hauses der Abgeordneten nahm in der . ersten und zweiten Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, be⸗ treffend die Abänderung der Artikel 15 und 18 der Verfassungs⸗ ö ö . ö. der Minister der geistlichen 2E. Angelegenheiten Dr. Falk nach d 6 . h F ach dem Abg. Dr. v. Gerlach Es liegt nicht in meiner Absicht, in die Debatte sachlich einzu⸗

; 27. Februar. auses erklärte der Unter-Staatssekretär d swärti

ä, e. der j e des auswärtigen ee, . Guten Kauf eine Anfrage von Guest, es liege enn n 5 1 Absicht der Regierung, von Rußland zu verlangen, ö entral⸗Asien eine bestimmte Linie sestgesetzt werde, Über welche hinaus in der Richtung nach der neutralen Zone hin

Dem Bürgerausschuß lag in

worden, hielt Domkapitular Pfarrer Schork eine längere An⸗ sprache an der offenen Gruft, in welcher er ein Lebens⸗ und Charakterbild des Verstorbenen entwarf. Nach 1 Uhr war die Feier zu Ende, und mit klingendem Spiele zogen die Truppen vom Friedhofe in die Stadt. Der größere Theil der fremden Truppen wird heute noch Würzburg verlassen.

Sachsen. Dresden, 27. Februar. Die Zweite Kam⸗ mer trat in ihrer heutigen Sitzung dem Antrage der 1. Depu⸗ tation zu 5. 33 des Bezirks vertretungs⸗Gesetzes bei: die Regierung

Vestinimung des Jeitpunktes zu ermächtigen, wo dieses Gesetz

Geheime Staatsrath Dr. von Groß beantwortete die Interpella⸗ tion des Abg. Hotzel, betreffend die Eisenbahn über Sangerhau⸗ sen, bez. Allstedt, dahin, daß die Direktion der betreffenden Eisenbahngesellschaft erklärt habe, in Folge der zahlreichen Peti⸗ tionen der Linie über Allstedt und Artern näher treten zu wollen.

Als letzter Gegenstand der Tagesordnung wurde der Gesetzentwurf über die von Eisenbahnen zu entrichtende Ab⸗ gabe berathen. Die §§. 1—6 wurden nach dem Antrage des Ausschusses in der Regierungsfaffung, 5. 2 mit einem Amende⸗ ment des Abg. Müller angenommen. Der 5. 7 (Betreibung einer Eisenbahn durch Andere als Aktien⸗Gesellschaften), den der Ausschuß beanstandet hatte, weil er die Besteuerung in

d entgegengehandelt n seits kam aber auch das Maß, in welchem dies geschehen war, und die Folgen, welche damit verbunden gewesen sind, in Betracht.

In ersterer Hinsicht ergeben nun die Kammerakten, daß die dienst⸗ liche Thätigkeit des Kammer⸗Direktors von Löhneysen in der fraglichen Angelegenheit sich im Wesentlichen darauf beschränkt hat, sich die ein⸗ gegangenen Schriftstücke, wie alle übrigen zum räsentatum gelangten Kammersachen vorlegen zu lassen und, wie Sol⸗ ches geschehen, durch seine Signatur zu beglaubigen, unerheb⸗ liche, nicht zur kollegialischen. Berathung gelangte, Verfü— gungen mit zu signiren und zu bestimmen, welche Verfügung ihm nicht zur Mitsignatur vorzulegen seien; daß er sich dagegen der Theilnahme an kollegialischen Berathungen und seines Votums für alle eigentlichen

ur 1. Kraft zu treten hat. Nach längerer Debatte, an welcher mehrere Abgeordnete, sowie Seitens der Regierung Finanz⸗Mi⸗

diesem Falle dem Verordnungswege vorbehielt, ward in ver⸗

Beschlüsse der Herzogl. Bergdirektion pflichtmäßig enthalten hat.

im Betrage von 5000 Mark jährlich vor. Daß das Theater ohne Subvention nicht bestehen könne, 36 daß ö . 3. Privatmitteln, welche zeitweilig gewährt war, auf die Dauer nicht anhalten werde, ward anerkunnt. Der Senat hat einen aus den Abgaben der Kommerzbank fließenden, zu seiner allei⸗ nigen Disposition stehenden Fonds; aus diesem Fond hat nun der Senat schon einige Mal dem Theater Zuschüsse gewährt und die Bürgerschaft richtete deshalb an den Senat das Ersuchen, derselbe möge auch ferner die Subventionirung des Theaters ohne Mitwirkung der Bürgerschaft aus diesem Fond bestreiten.

nicht weiter vorgerückt werden nie daran

zur Verfügung stehe. Nach dem heute das Befinden

über des

Entfernung des Wassers beschlo

heute ausgeführt und von dem P

gedacht, irgend ein Territorium v tnherein als ie . on vornherein als ein solches anzuerkennen, welches

Abend ausgegebenen Bulletin Graf Bernstorfßf, war von den behandelnden Aerzten wegen

der zunehmenden Wasseransammlung Konsultation zugezogen worden, in Folge deren die künstliche

dürfe; auch habe die Regierung

für eine etwaige Annexion

deutschen Botschafters, auch Dr. Paget zu einer

ssen wurde. Die Operation ist

zutreten, weil ich von der Ueberzeugung durchdrungen bin, d ie Debatte, so weit sie die heute vorliegende Frage een r en 2 schöpft war, ehe noch die heutige Verhandlung begann, und der Gang der Verhandlung hat mich eines Anderen nicht Überzeugt. Ich habe nur das Wort ergriffen üm R ich sage es zu meinem Schmerze eine Hoffnung, dem Herrn Abgeordneten nicht erfüllen zu können der soeben die Tribüne verlassen hat. Er hat, wie mir ge⸗ sagt wird, ich war im Anfang seiner Rede nicht hier die Hoffnung ausgesprochen, daß ich heute oder demnä st die eingebrachten, Geseßzentwürfe, zurückziehen würde, Diese Hoff— nung wird sich nicht erfüllen! Im, Gegentheil, meine Herren die Staatsregierung legt das höchste Gewicht darauf, daß ihr im

atienten gut überstanden worden.

. ses er Soss; f Sie T . g Laufe dieser Session auf die Frage, die sie in Form der Vorlagen