1873 / 54 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 01 Mar 1873 18:00:01 GMT) scan diff

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Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Geheimen Hofrath a. D. Hesse zu Guben, bisher im Auswärtigen Amt, den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Prediger Dr. phil. Bornitz zu Lichtenberg, Kreis

Niederbarnim, und dem Kreisgerichts⸗Sekretär und Kanzlei⸗Di⸗

rektor, Kanzlei Rath Zimmermann zu Goldap, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Proviantmeister, Rechnungs⸗ Rath Südkemper zu Düsseldorf, den Königlichen Kronen⸗ Orden dritter Klasse; den Lehrern ꝛce. Henopp zu Bahnbof Braunfels, Kreis Wetzlar, Raupers zu Sandlingen, Kreis Celle, Sitzke zu Schönhagen, Kreis Jüterbog⸗Luckenwalde, und Peters zu Sobbowitz, Landkreis Danzig, den Förstern Löhe zu Forsthaus Hardt bei Bensberg, Fischer zu Dagobertshausen, Kreis Melsungen, und Mahn kopf zu Schweinitz, Kreis Jerichow J., dem Seilermeister Heinrich Zieskoven zu Cöln, den Kreig⸗ erichts Boten und Exzekutoren Ulbrich zu Ziegenhals, Kreis

eisse, und Kaffsack zu Bochum, dem Gerichtsvogt a. D. Brinkmann zu Osnabrück, dem Schulzen Dieckmann zu Gladau, Kreis Jerichow II., und den Kirchenvorstehern Peyer zu Groß⸗Rodensleben, Kreis Wolmirstedt und Klinke zu Bar⸗ neberg, Kreis Neuhaldensleben, das Allgemeine Ehrenzeichen; so⸗ wie dem Fabrikbesitzer Dr. philos. Schleicher zu Biebrich, dem Wirthschafts⸗Inspektor Bucher zu Pisein, Kreis Bromberg, dem Saalmeister Wilhelm Ferdinand Martin zu Cröll⸗ witz im Saalkreise, dem Restaurateur Lankoff zu Lauenburg in Pommern und dem Schuhmachermeister Georg Wilhelm Kroening zu Stargard in Pommern die Rettungs⸗Medaille am Bande zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Allerhöchstihre Genehmigung H ertheilen zur Anlegung des dem General-⸗Lieutenant z. D. Grafen von Hacke, zuletzt Com— mandeur der stellvertretenden 37. Infanterie⸗Brigade, verliehenen Ehrengroßkreuzes des Großherzoglich oldenburgischen Haus⸗ und Verdienst⸗Ordens des Herzogs Peter Friedrich Ludwig und das dem Obersten von der Armee von Beckedorff, Commaudeur der stellvertretenden 37. Infanterie⸗Brigade, verliehenen Com⸗ thurkreuzes erster Klasse des Herzoglich achsen«-ernestinischen Hausordens.

Deutsches Reich.

Bekanntmachung.

. Mit Bezugnahme auf die in Nr. 6 des Reichsgesetzblattes verkündete Kaiserliche Verordnung vom 26. Februar d. J., durch welche der Reichstag berufen ist, am 12. März d. J. in Berlin zusammen zu treten, wird hierdurch bekannt gemacht, daß die Benachrichtigung über den Ort und die Zeit der Eröffnungs⸗ Sitzung in dem Bureau des Reichstags, Leipziger Straße Nr. 4, am 11. März in den Stunden von 9 Uhr Morgens bis 8 Uhr Abends und am 12. März Vormittags von 8 Uhr ab offen liegen wird.

In diesem Bureau werden auch die Legitimationskarten für die Eröffnungs⸗Sitzung ausgegeben und alle sonst erforderlichen Mittheilungen in Bezug auf dieselbe gemacht werden.

Berlin, den 28. Februar 1873.

Das Reichs kanzler⸗Amt.

Delbrück.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem bisherigen Amtmanne des Eder⸗Kreises, Kreis⸗Rath Neumann in Wildungen den Charaker als Regierungs⸗-Rath; sowie

dem Ober⸗Buchhalter Tit ius zu Berlin den Charakter als Rechsnungs⸗Rath; und . Dem Kauf nann Michaelis Schlesinger zu Berlin den Charakter als Kommissions⸗-Rath zu verleihen.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Der bisherige Baumeister Johann Heinrich Schaper

zu Allenstein O⸗Pr. ist als Königlicher Eisenbahn-Baumeister

bei der Oberschlesischen Eisenbahn zu Breslau angestellt worden.

. Wiener Weltausstellung.

In Erwiderung zahlreicher Anfragen bringt die Central⸗— Kommission hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß von den berschiedenen Agenturen und Bureaus, welche den Ausstellern ihre Vermittelung anbieten, allein die Deutsche General— Ag entur hierselbst zu ihr in amtlichen Beziehungen steht.

Dieselbe ist auf ihre Veranlassung hehufs der besseren Ver— tretung der Interessen deutscher Aussteller errichtet, und wird unter ihrer Aufsicht innerhalb der Ausstellungsräume die Ge— schäfte führen. Aussteller, welche die Vermittelung der Deut⸗ schen General-Agentur in Anspruch zu nehmen wünschen, wol⸗ len sich an den Herrn Albert George, Charlottenstraße 62

hierselbst, wenden. . Berlin, den 1. März 1873. Central⸗Kommission des Deutschen Reichs für die Wiener Ausstellung von 1873.

Berlin, Sonnabend,

stehen zum 3. d. M. folgende Termine an:

den 1. März, Abends.

1873.

Aichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 1. März. Se Majestät der Kaiser und König empfingen gestern Nachmittag den Polizei⸗ Präsidenten und konferirten später mit dem Minister des König⸗ lichen Hauses, Freiherrn von Schleinitz. Mittags machten Aller⸗ höchstdieselben eine n, im Thiergarten und ließen Sich bei der Rückkehr von dem Reichskanzler Vortrag halten. Um 5 Uhr fand im Palais ein Diner von einigen 30 Gedecken statt.

Heute Vormittag um 11 Uhr nahmen Se. Majestät die Rapporte der Leib⸗Regimenter und hierauf einige militärische Meldungen entgegen. Demnächst ließen Sich Allerhöchstdieselben vom Militär ⸗Kabinet und im Anschluß hieran von dem Geh. Kabinets⸗Rath von Wilmowski Vortrag halten.

Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin besichtigte gestern die Geflügel⸗Ausstellung in der neuen Centralstraße. Den Kammerherrendienst bei Ihrer Majestät haben übernommen die Königlichen Kammerherren Freiherr von Frankenberg und Freiherr von Tettau.

In der gestrigen Plenarsitzung des Bundesraths, in wel⸗ cher der Staats⸗Minister Delbrück der Vorsitz führte, wurde zu⸗ nächst Beschluß gefaßt über die geschäftliche Behandlung der Vorlagen des Präͤsidiums, betreffend: 4. den Entwurf eines Ge⸗ setzes wegen der Etats⸗Ueberschreitungen bei den übertragbaren Fonds der Marine⸗Verwaltung in den Jahren 1867 1871; b. die Kosten für das Retablissement des Kriegskarten Bedarfs; c. den Abschluß eines Auslieferungs⸗Vertrages mit Belgien; d. die Reichs- Kommission für die deutschen Grad⸗ messungsarbeiten; e. eine Meinungsverschie denheit, betreffend den Transport ausgewiesener Personen.

Ausschußberichte wurden erstattet über: a. die vom Reichs- tage beschlossenen Gesetzentwürfe über Zusätze zu Art. 4 Nr. 9

der Reichsverfassung; b. die Eingabe dess * von Arenberg wegen des Schutzes seiner standesherrlichen I chte; . das Fuhr⸗ kosten⸗Aversum des Stations⸗Kontrolleurs in Stettin; d. eine Ein⸗ gabe wegen der Verzollung von Flaschen in Weintheilungslagern; 6. die Zulassung von finnischer Butter in Privatlager *. amt⸗ lichen Mitverschluß; f. die Ausfuhr⸗Vergütung für Zucker; g. Be⸗ richtigungen des amtlichen Waarenverzeichnisses; h. den Erlaß der Abgaben für die durch die Ostsee⸗Ueberschwemmung verloren gegangenen Waaren; i. die Eingabe des Matrosen Busch wegen Zulassung desselben zum Steuermannsdienst; k. die Kosten für die Beförderung Ausgewiesenèr; J. die Prüfung von niederen Wundärzten in Württemberg für das Fach der Geburtshülfe; m. die Anerkennung der in einem Staate ausgestellten Gesinde⸗ Dienstbücher im gesammten Reichsgebiet. Endlich wurden mehrere Eingaben vorgelegt.

Der Ausschuß des Bundes raths für Eisenbahnen, Post und Telegraphen, sowie die vereinigten Ausschüsse für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Elsaß⸗Lothringen hielten heute Sitzun⸗

en. Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths fuͤr das Land⸗ . und die Festungen und für Rechnungswesen versammeln sich morgen zu einer Sitzung.

Bei dem Bundesamt für das Heimathwesen 1) Ortsarmenver⸗ band Hamburg contra Ortsarmenverband Reußen. 2) Land⸗ armenverband von Alt⸗Pommern contra Ortsarmenverband Stettin. 3) Ortsarmenverband Pyritz contra Ortsarmenverband Klitten. 4) Gesammtarmenverband des Kirchspiels Niepars contra Landarmenverband Neu⸗Vorpommern. 5) Landarmen⸗ verband der Ober⸗Lausitz contra Ortsarmenverband Spremberg. 6) Ortsarmennerband Groß⸗Lichtenau contra Ortsarmenverband Neuteich. I) Ortsarmenverband Grunau contra Ortsarmenver⸗ band Neuteich. 8) Ortsarmenverband Pr-⸗Eylau contra Orts⸗ armenverband des Gutsbezirks Worlack. 9) Ortsarmenverband Leipzig contra Ortsarmenverband Strößwitz. 10) Ortsarmen⸗ verband Stargard contra Ortsarmenverband Gnesen. 11) Orts⸗ armenverband Stargard contra Ortsarmenverband Berlin. 12) Landarmenverband der Neumark contra Ortsarmenverband Zehden.

Im weiteren Verlauf der gestrigen Sitzung des Hauses der Abgeordneten wurde die zweite Berathung des Etats des Ministeriums der geistlichen 2c. Angelegenheiten fort⸗ gesetzt. Zu Titel gg (10,000 Thlr.) als erste Rate für Er⸗ weiterung der Gebäude der Kunstakademie und für Herstellung von Ausstellungsräumen rügte der Abg. Dr. Virchow den Mangel an Raum bei diesem Institute, und bei Titel gs (zum Bau eines Gebäudes für die Gypssammlung der Kunst⸗Museen in Berlin 30, 900 Thlr.) daß man im Museum zuviel Kopien anhäufe, ebenso zu Tit. 101 (4200 Thlr., für die Herausgabe des Werkes über die ostasiatische Expedition) daß das Werk zu theuer zu stehen komme, ohne entsprechende wissenschaftliche Bedeutung bean⸗ spruchen zu können. Dem letzteren Vorwurf trat der Finanz— Minister Camphausen entgegen. (Siehe unter Landtags⸗ Angelegenheiten. Zu den einmaligen und außerordentlichen Ausgaben lag ein Antrag des Abgeordneten von Saucken⸗Tar⸗ putschen vor, die Petition der städtischen Behörden in Königs⸗ berg wegen Errichtung eines neuen Gymnastums der Regierung zur Berücksichtigung zu überweisen. Dieser Antrag wurde an⸗ genommen. Im Zusammenhange mit dem Etat der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten steht folgender Antrag des Abg. Karsten:

sekretär ausgeworfen sind.

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Die Staatsregierung aufzufordern, I) eine Ermittelung über die in der Stadt Berlin vorhandenen, zum Bau der in Aussicht genom⸗ menen neuen Staats⸗Institute der verschiedenen Ministerien geeigneten und verfügbaren Grundstücke zu veranlassen, damit nach einem ein⸗ heitlichen Plane eine räumlich zweckmäßige Zusammenlegung für die,

verwandte Zwecke verfolgenden Institute gesichert werde und Y) die

Ergebnisse dieser Ermittelung in der nächsten Session dem Abgeord⸗ netenhause vorzulegen.

Dieser Antrag wurde, nachdem sich der Finanz⸗Minister da⸗ gegen erklärt hatte, abgelehnt.

Es folgte die Berathung des Nachtrags⸗Etats des Handels⸗ Ministeriums, in welchem 5000 Thlr. für einen Unter⸗Staats⸗ Der Referent Abgeordneter Rickert theilte mit, daß die Kommission die Bewilligung dieses Postens einstimmig beantragt habe. Der Abgeordnete Dr. Virchow bemerkte, daß er den Posten gern bewillige, aber der Ansicht sei, daß die Königliche Untersuchungs⸗Kommission unbefan⸗ gener urtheilen würde, wenn der Handels⸗Minister sofort seinen Posten niederlegen würde, zumal es scheine, daß er in dem verlangten Unter⸗Staatssekretär sich einen Coadjutor schaffe. Der Finanz⸗Minister widerlegte diese Aeußerungen in Abwesen⸗

eit des Handels⸗Ministers (s. unter Landtags⸗Angelegenheiten). benso äußerten sich die Abgg. Dr. Windthorst (Meppen) und Dr. Glaser. Darauf wurden die 5000 Thir. genehmigt.

Der Etat der allgemeinen Finanz verwaltung ward unverändert nach den Kommissionsbeschlüssen genehmigt. Hiermit war die Etatsberathung beendigt, und das Etatsgesetz ward in folgender Form angenommen:

§. 1. Der diesem Gesetze als Anlage beigefügte Staatshaushalts⸗ Etat für das Jahr 1873 wird in Einnahme: auf 210,043,457 Thlr. und in Ausgabe: auf 210 043,467 Thlr., nämlich auf 186. 593, 237 Thlr. an fortdauernden und auf 23,450,230 Thlr. an einmaligen und außerordentlichen Ausgaben festgestellt.

§. 2. Im Jahre 1873 können nach Anordnung des Finanz⸗ Ministers verzinsliche Schatzanweisungen bis auf Höhe von 10,009, 0600 Thlr., welche vor dem 1. Oktober 1874 verfallen müssen, wiederholt ausgegeben werden. Die guf Grund des Gesetzes vom 17. März 1872 (Gesetz⸗ Sammlung S. 185) ausgegebenen Schatzanweisungen sind bei eintretender Fälligkeit einzulösen. j

3. 3. Die im Jahre 1373 eingehenden Rückzahlungen auf die nach den Gesetzen vom 23. Dezember 1867 (Gesetz Sammlung S. 1929) und vom 3 März 1868 (Gesetz⸗Sammlung S. 174) zur Ab⸗ hülfe des Nethftandes in Ostpreußen gewährten Darlehne sind zur theilweisen Einlösung der Schatzanweisungen zu verwenden. Im Uebrigen finden auf die nach 8. 2 dieses Gesetzes auszugebenden Schatzanweisungen die Bestimmungen der 55. 4 und 6 des Gesetzes vom 23. September 1866 (Gesetz Sammlung S. 607) Anwendung.

§. 4. Die bis zur gesetzlichen Feststellung des Staatshaushalts⸗ Etats (8. I) innerhalb der Grenzen desselben geleisteten Ausgaben werden hiermit nachträglich genehmigt.

§. 5. Der Finanz⸗Minister ist mit der Ausführung dieses Ge⸗ setzes beauftragt. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unter— schrift und beigedrucklem Königlichen Insiegel.

Zugleich mit dem Etatsgesetz wurde fglgende Refolution an⸗

genommen: : Die Staatsregierung aufzufordern, künftig der allgemeinen Ueber⸗ sicht der Einnahmen und Ausgaben spezielle Uebersichten über die Verwendung derjenigen Centralfonds beizufügen, welche nach Maß⸗ gahe der Tisel-⸗Ueberschriften als Dispositionsfonds, Fonds für ver— mischte, sonstige oder unvorhergesehene Ausgaben anzusehen sind.

Damit mar die zweite Berathung des Staatshaushaltes er— ledigt bis aus zwei erl. nnen, betreffend die Aufhebung der Zeitungssteuer und die Aufhebung des Chausseegeldes, die Unter allgemeiner Zustimmung aus der Etatsberathung ausgeschieden und am Mittwoch als selbständige Anträge, die erstere Resolu— tion in Verhindung mit dem Antrage Bernards zur Berathung kommen werden. Von dem Antrage des Abg. Lasker, betreffend die Zusammenstellung der ertheilten Eisenbahn⸗-Konzessionen nahm der Präsident an, daß er unter den gegenwärtigen Um⸗ ständen zurückgezogen werden wird. Was sonst noch aus der Etatsberathung restirt, ist ohne Belang für die dritte Lesung, die am Montag oder Dienstag stattfinden wird.

Endlich erledigte das Haus in dritter Berathung ohne Diskussion die Gesetze, betreffend die außerordentliche Tilgung der Staatsschulden und betreffend die Ausführung der Kreis⸗ ordnung nach den Beschlüssen der zweiten Lesung.

Die Sitzung schloß nach 4 Uhr.

In der heutigen (54) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher am Ministertische die Staats-Minister Dr. Falk und Leonhardt mit mehreren Kommissarien beiwohnten, stand die wiederholte dritte Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Abänderung der Artikel 15 und 18 der Ver⸗ fassungs⸗Urkunde vom 31. Januar 1859, und zweite Abstim⸗ mung darüber nach Maßgabe des Artikel 107 der Verfassungs⸗ Urkunde, auf der Tagesordnung. Zuerst nahm der Abg. Graf Praschma das Wort gegen die Vorlage, indem er ausführte, daß etwas so Wichtiges, wie ein: Verfassungsveränderung, nicht von den legislativen Faktoren vorgenommen werden dürfe, ohne vorher an das Urtheil des Volkes appellirt zu haben. Dann sprach der Abg. Freiherr von Schorlemer⸗Alst gegen die Vorlage, indem er schließlich behauptete, der Minister der geistlichen zc. Angelegenheiten habe die marianische Kongregation für verwandt mit den Jesuiten erklärt. Der Staats⸗Minister Dr. Falk wider⸗ legte die letzte Aeußerung des Vorredners. Die marianische Kongregation habe er nicht für verwandt mit den Jesuiten er⸗ klärt, wohl aber verboten wegen ihres Zusammenhanges mit den Jesuiten, sonst aber anderen Sodalitäten kein Hinderniß in

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