1873 / 59 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 07 Mar 1873 18:00:01 GMT) scan diff

Die Tilgung erfolgt vermittelst Ausloosung oder freihändigen Ankaufs der zu tilgenden Stückzahl binnen spätestens . Jahren, vom Jahre der Emission der Obligationen ab, nach Maßgabe des aufgestelllen Tilgungsplanes. Die Stadtgemeinde Ratibor behält sich indessen das Recht vor, den Tilgungsfond durch größere Ausloosung oder freihändigen Ankauf zu verstärken, sowie sämmtliche noch um— laufende Schuldverschreibungen zu kündigen.

Den Gläubigern steht kein Kündigungsrecht zu.

Vom Tage der Cmission der Obligationen ab werden die⸗ selben in halbjährigen Terminen am 2. Januar und 1. Juli jeden Jahres mit 4 Prozent verzinst.

5) Jeder Obligation werden 10 Zinscoupons für die auf die Emission folgenden zehn Zinstermine und ein Talon beigegeben,

Die ferneren Zinscoupons werden ebenfalls für fünfjährige Perioden ausgegeben.

6) Die Ausgabe einer neuen Zinscoupons⸗Serie, welche zuvor bekannt gemacht werden muß, erfolgt bei der Stadtkasse zu Ratibor 2. Ablieferung des der alten Zinscoupons-Serie beigedruckten

alons. .

Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der neuen Zinscoupons an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist. (

7) Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der auszugebenden Zinscoupons ann n, der Schuldverschreibungen bei der Stadtkasse in Ratibor in der nach dem Eintritte des Fälligkeitstermins folgenden Zeit.

8) Mit der zur Empfangnahme des Kapitals zu präsentirenden Schuldverschreibung sind auch die dazu gehörigen Zinsgoupons der späteren Zinstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinscoupons wird der Betrag vom Kapitale gekürzt.

9) Die ausgeloosten beziehungsweise gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb der nächsten vier Fahre nach Ab lauf des Kalenderjahres, in welchem sie fällig geworden sind, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten der Stadtgemeinde Ratibor.

10 Die Ausloosung der Qhligationen erfolgt alljährlich im Monat Qktober in öffentlicher Sitzung der Stadtverordneten. Die getilgten Obligationen werden in Gegenwart des Magistrates ver— nichtet, darüber, daß solches geschehen, wird von demselben eine Be⸗ scheinigung ausgestellt und diese zu den Akten gebracht.

117 Die ausgeloosten sowie die gekündigten Obligationen werden unter Bezeichnung ihrer Littr., und Nr. sowie des Betrages, über welchen sie lauten, und des Termines, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, spätestens drei Monate vor dem Zahlungstermine öffent⸗ lich bekannt gemacht.

Mit Eintritt des letzteren hört die Verzinsung der ausgeloosten, sowie der gekündigten Obligationen auf.

12) Alle Bekanntmachungen erfolgen durch den „Deutschen Reichs und Preußischen Staats⸗Anzeiger“, das „Amtsblatt der Königlichen Regicrung zu Oppeln“, die „Schlesische und Breslauer Zeitung“ und das „Ratiborer Stadtblatt“. Für den Fall, daß eines dieser Blätter eingehen sollte, wird durch den Magistrat mit Zustim— . Königlichen Regierung zu Oppeln ein anderes Blatt sub⸗

ituirt.

13). In Ansehung der verlorenen oder vernichteten Obligationen finden die Vorschriften der Verordnunz vom 16. Juni 1819 (Gesetz⸗ Sammlung Seite 157) §5§. 1 bis 12 mit nachstehenden näheren Be⸗ stimmungen Anwendung.

a. Die im §. 1 vorgeschriebene Anzeige muß dem Magistrate emacht werden, welchem alle diejenigen Geschäfte und Befugnisse zu⸗ tehen, die nach jener Verordnung dem Schatz⸗Ministerium zukommen,

gegen die Verfügung des Magistrates findet der Rekurs an die König⸗ liche Regierung zu Oppeln statt;

b. Das im 5§. 5 gedachte Aufgebot erfolgt bei dem Königlichen Kreisgerichte zu Ratibor;

C. Die in den 85. 6, 9 und 12 vorgeschriebenen Bekanntmachun⸗ gen erfolgen durch die unter Nr. 12 ö Blätter;

d. An die Stelle der im §. J erwähnten sechs Zahlungstermine sollen vier und an die Stelle der im 5. 8s erwähnten sechsten und 5 Zinszahlungs⸗Termines soll der vierte und beziehentlich fünfte

eten.

Zinscoupons können weder aufgehoben noch amortisirt werden; jedoch soll Demjenigen, welcher den Verlust von Zingcoupons vor Ablauf der . Verjährungsfrist bei dem Magistrate anmel⸗ det und den stattgehahten Besitz der Zinscoupons durch Vorzeigung der Obligationen oder sonst glaubhaft darthut, nach Ablauf der Ver⸗ jährungsfrist der Betrag der , und bis dahin nicht vor—⸗ gekommenen Zinscoupons gegen Quittung ausgezahlt werden.

14). Zur Sicherheit der hierdurch 3 Verpflichtungen haftet die Stadt Ratibor mit ihrer Steuerkraft und ihrem Vermögen.

Ratibor, den 10. Juli 1872.

Schema zu den Zins-Coupons. Provinz Schlesien. 8e Regierungsbezirk Oppeln. eri e Zinscoupons Nr. . .. über.. Zinsen

zu der Obligation der Stadt Ratibor .

. Inhaber dieses Coupons empfängt gegen dessen Rückgabe am , 18. . die halbjährlichen Zinsen der Stadt Obligation H nee,, , ., aus der hiesigen Kämmerei⸗Kasse.

Mather, denn

Dieser Zins⸗Coupon wird ungültig. wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres der . abgehoben wird. .

Anmerkung; Die Namensunterschriften des Magistrats⸗Dirigenten und der Magistratsmitglieder können mit Lettern oder Facfimile⸗ stempeln gedruckt werden, doch muß jeder Zins⸗Coupon mit der eigenhändigen Unterschrift eines Kontrollbeamten versehen werden.

. Sch ema zu dem Talon. Provinz Schlesien. Regierungsbezirk Oppeln. o n

Tal . zu der Obliggtion der Stadt Ratibor. ö 64 . 2 . 3 ö über!. Thaler zu vier und ein halb Prozent verzinslich. Inhaber diesegs Talons empfängt gegen dessen . zu der

vorbezeichneten Obligation die te Serie Zinscoupons für die Jahr 18. bis 1... bei der hiesigen ier ere ge, f . ö. dem Inhaber der Obligation gegen diese Aushändigung protestirt worden ist.

Ratibor, den. ten... 18

Königliche en , , Akademie Poppelsdorf . in Verbindung mit der Rheinischen Friedrich⸗Wilhelms⸗Universität Bonn. Das Sommer⸗Semester beginnt am 21. April d. J. gleichzeitig 9 den . an deg , . Bonn. i, spezielle ki an umfa olgende mit Demonstrationen verbundene wi = liche Vorträge: .

bau und . Landesmelioration: Derselbe. Pflanzenbau; Prof. Dr. Werner. Kleinviehzucht: Derselbe. Land- 53 Seminar; Direktor Prof. Dr. Dünkelberg und Prof, Dr. Werner Landwirthschaftliche Geräthe⸗ und Maschinenkunde mit besonderer Berücksichtigung der Prinzipien der Bodenkultur: A. Haven⸗ stein. Weinbau und Gemüsebau: Garten⸗Inspektor Sinning. Wald- bau und Forstschutze Oberförster Herf. Organische Experimental⸗ Chemie in Bezihung auf die Landwirthschaft: Prof. Pr. Freytag. Chemisches Praktikum: Derselbe. Charakteristik, der Futterstoffe und der Futtermischungen: . Dr. Ritthausen. Experi- mental · hysik: Ingenieur. Hr. Wüst. Physikalisches Prakti= kum. Derselbe. Landwirthschaftlich; Botanik und. Pflanzen krankheiten: Prof. Dr. Körnicke. Physiologische und mikrosko ö e Uebungen: Derselbe. Experimentelle Thierphysiologie: Dr. in. Naturgeschichte der wirbellosen Thiere, mit besonderer Berücksich⸗ tigung auf die der Land⸗ und Forstwirthschaft schädlichen Insekten: Prof. Dr. Troschel. Geognosie: Prof. Dr. Andrae. Landwirthschaft⸗ liche Baukunde; Baurath Dr. Schubert. Praktische Geometrie und Uebungen im Feldmessen und Nivelliren: Derselbe. Zeichnen⸗Unter⸗ richt; Derselbe. Volkswirthschaftslehre; Prof. Dr. Held. Staatsrecht für Landwirthe: Ober⸗Bergrath Prof., Dr. Klostermann. Acute und Seuchen ⸗Krankheiten der ah ,. Dep. ⸗Thierarzt Schell. Gesund⸗ heispflege der Hausthiere: Derselbe. Herf n. ursus der Bienen zucht: Dr, Pollmann. Demonstrationen auf dem Versuchsfelde und in den Wirthschaften zu Poppelsdorf und Annaberg. Landwirthschaft⸗ liche, forstwirthschaftliche, botanische und 5 Exkursionen.

Die Fowlerschen Dampf ⸗Kultur⸗Appargte sind auf der zur Aka—⸗ demie gehörigen Domäne Annaberg seit 1871 eingeführt und treten auch im laufenden Semester in fortwährende Benutzung.

Außer den ührigen der Akademie eigenen uffn haftlichen und praktischen Lehrhülfsmitteln, welche sich nicht nur auf den allgemeinen und speziellen Landbau und die Viehzucht beziehen, sonde n auch durch ein für chemische, physikalische pflanzen. und thierphysiologische Prak⸗ tika besonders eingerichtetes Institut, sowie durch die neuorganisirte Versuchsstation eine wesentliche Bereicherung erhalten haben, steht der⸗ selben durch ihre Verbindung mit der Universität Bonn die Benutzung der Sammlungen und Apparate der letzteren zu Gebote. Die Akade— miker sind bei der Universität immatrikulirt und haben deshalb das Recht, noch alle anderen für ihre allgemeine wissenschaftliche Bildung wichtigen Vorlesungen zu hören, über welche der Unipersitaͤts⸗-Katalog das Nähere mittheilt. . Auf Anfragen wegen Eintritts in die Akademie ist der Unter—⸗ zeichnete gern bereit, jedwede gewünschte nähere Auskunft zu ertheilen.

Poppelsdorf bei Bonn, im Februar 1873.

Der Direktor der landwirthschaftlichen Akademie:

Prof. Dr. Dün kelberg.

Aichtamtliches.

Amerika. Rew⸗-YJork, 5. März. (W. T. B) Hier eingegangenen Nachrichten zufolge ist es gestern Abend in New⸗Orleans zwischen der Miliz und der Polizei zu einem blutigen Zusammenstoß gekommen. Erstere suchten sich der Polizeistation zu bemächtigen, wurden jedoch von der Polizei zurückgewiesen, welche sich zu ihrer Vertheidigung auch der Artillerie bediente. Ein Todter und zehn Verwundete blieben auf dem Platze. Nach dem Eintreffen von Bundestruppen räumte die Miliz vollständig das Feld. M 6. März. Neueren Nachrichten zufolge ist die Ruhe in der Stadt völlig wiederhergestellt. Ein Washingtoner Telegramm des Reuterschen Buregus aus Washingten meldet unterm 4. d. Mts.: Präsident Grant trat heute seine zweite Amtsperiode an“. 9 seiner Inaugurations⸗Botschaft an den Kongreß agt er: Die Vorsehung hat mich zum zweiten Male an die Spitze die ser großen Nation berufen. Mein bisheriges Bestreben war, die Gesetze aufrecht zu halten und in der Förderung der Interessen des Volkes nach meinem Besten . handeln. Mein künftiges Verfahren wird, unterstützt durch vierjährige Erfahrung, dieselbe Richtung ein⸗ schlagen. Als meine erste Amtsperiode begann, hatte sich das Land noch nicht von den Wirkungen der großen Rebellion erholt. Es schien weise zu sein, keine neuen Fragen anzuregen; daher sind die verflosse—⸗ nen vier Jahre in der Anstrengung verstrichen, Eintracht, öffentlichen Kredit, Handel und alle Künste des Friedens und des Fortschritte: herzustellen. Es ist meine feste Ueberzeugung, daß die civllisirte Welt sich dem Republikanismus hinneigt. Die Regierung, und durch seine Repräsentanten das Volk, unserer großen Republik sind dazu bestimmt, der Leitstern aller anderen Länder zu werden. Unter unserer Republit unterhalten wir ein Heer und eine Flotte, geringer an Zahl als sene irgend siner europäischen Macht. Keine Gebietsausdehnung auf 5 Festlande könnte eine Vergrößerung der militärischen Streitmacht er— fordern, 6 eher dürfte eine solche Ausdehnung uns in den Stand setzen, dieselbe herabzumindern. Die Wirkungen des letzten Bürgerkrieges haben den Sklaven be⸗ freit und ihn zu einem Buͤrger . doch ist er noch nicht im Besitz der Bürgerrechte, welche Bürgerschaft mit sich führt. Dieses Unrecht sollte berichtigt werden, und behüfs dieser Berichtigung ĩst es meine Pflicht, dem Farbigen eine billige Chance zu geben, seinen Zu⸗ laß in Schulen zu entwiheln, und ihm, die Versicherung zu ertheilen, ö. ö. etragen die Behandlung, die er empfangen wird, regeln erde. Meine Anstrengungen werden gerichtet sein auf die Wiederherstel lung guter Gesinnungen zwischen den perschiedenen Sektionen 6 gemeinsamen Landes, die Wiederherstellung des Papiergeldes auf einen fixirten Werth im Vergleich zum Goldwerthe, möglicherweise auf einen Parifuß mit demselben, den Bau billigerer Routen die Er⸗ haltung freundschaftlicher Beziehungen mit allen unseren Nachbarn sowie mit entfernten Nationen, die Wiederherstellung unseres Handels und die Wiedererlangung unseres Antheils an dem Transporthandel auf den Meeren, die Ermunterung von Fabriken, Industrien, die He⸗ ö. der Arbeit und die CGipilisation der Ureingeborenen unter dem heilsamen Einflusse der , . entweder dies oder Krieg bis zur Ausrottung. Unsere Ue . in Stärke und die Vortheile, die wir aus der Civilisation beziehen, sollten uns nachsichtig gegen den Indianer stimmen, das ihm bereits zugefügte Unrecht läßt einen Saldo zu seinen Gunsten, und die zu erwägende Frage ist: kann nicht aus dem Indianer durch gehörige Belehrung und Behandlung ein nützliches Mitglied der Gesellschaft gemacht werden? Im ersten Tahre meiner Verwaltung wurde ein Vorschlag für den Zulaß von San Domingo in die Unlon als ein Territorlum ge— macht. Dieser Vorschlag ging nicht von mir, sondern von der Be— völkerung von San Domingo aus., Ich glaube jetzt wie damals, daß es zum Besten der Interessen dieses Landes und der Bevölkerung von San Domingo gewesen sein würde, wenn der Vorschlag gänftig aufgenommen worden wäre. Er wurde indeß verworfen und von mir niemals wieder in Anregung gebracht. Für die Zukunft muß, ,,. ich im Amte bleibe, daß Thema bezüglich der Gebietserweiterung die Unterstä ung des amerikanischen Volkes haben, ehe ich es empfehle. Ich theile nicht die Besorgniß, daß Regierungen in Gefahr stehen, durch Äus— dehnung geschwächt oder zerstört zu werden. Nachdem Handel, Er⸗

kenn und der rasche Transit des Gedankens und der Materie dur elegraphen und Damp] Alles . haben, glaube ich eher, 3 der große Schöpfer die Welt vorbereitet, eine, eine einzige

chende Nation zu werden, eine Vollendung, die Heere und Flotten nicht länger nothwendig machen wird. Ich werde irgend welche Vor⸗ schläge des Kongresses, die auf solche Zwecke hinzielen, ermuntern und 1 Die nstrengungen für eine Reform des Staatsdienstes werden fortgesetzt, und die Regeln, welche mit Bezug auf diesen Ge⸗ genstand zingeflihrt wurden. aufrecht, erhalten werden.“

VPräsident Grant erkennt im Weiteren die ihm durch seine Wieder-

prache spre⸗

Einleitung in die landwirthschaftlichen Studien: Direkt . fessor Dr. Dünkelberg. Allgemeiner k TVirsch * Bir

Spezieller

Tage entgegensehe, an welchem er von seinen Verantwortlichkeiten, die seit dem ereignißvollen Bombardement auf Forct Sumter im April 1861 überwältigend waren, erlöst werden würde. Er habe nan, des ganzen Krieges nie um Beförderung oder ein Commando gebeten. Trotzdem sei er während der letzten Wahlen der Gegenstand einer Be⸗ schimpfung und Verläumdung, die in der Geschichte kaum ihres Gleichen Hg gewesen. Diese Angriffe könne er indeß im Hinblick auf das erdikt der Nation, das er dankbar annimmt, hintansetzen.

ö Die Inaugurationsfeier trug einen imposanten Charakter. Zwölftausend Mann Truppen und die Miliz der verschiedenen bürgerlichen Organisationen nahmen an dem Zuge Theil, der eine Länge von zwei (engl.) Meilen hatte. Praͤsident Grant wurde mit Begeisterung begrüßt. Die Mitglieder des diplo⸗ matischen Corps waren in. Gala zugegen. Als Präsident Grant auf der Tribüne erschien, um den Eid zu leisten, gab sich großer Enthustasmus kund. Artilleriesalven ertönten und die Kirchenglocken läuteten. Hierauf wurde eine glänzende militärische Revue abgehalten, bei welcher die Generale Sherman und Sheridan zugegen waren. Die Stadt war am Abend glänzend illuminirt. Im Weißen . fand ein Ball statt, bei welchem Präsident Grant, die Mitglieder des Kabinets und des diplomatischen Corps und tausend Personen anwesend waren.

—— Aus New-Jork wird der „Daily⸗News“ unter dem 4. d. telegraphirt: ‚Die Regierung von Hawaii erbietet sich, den Vereinigten Staaten als Entgelt für einen Reciproeitäts⸗-Vertrag die Perlflußbucht unweit Honolulu für eine Marinestation ab⸗ zutreten. Der Kongreß hat sich aufgelöst, ohne Schritte mit Bezug auf die Lage der Dinge in Louifiana und die mormo⸗ nischen Schwierigkeiten zu ergreifen, oder die Bill für die Ver⸗ theilung der vom Genfer Schiedsgericht zu erkannten Schadlos⸗ haltungssumme zu erledigen.

. Landtags⸗Angelegenheiten.

Berlin, 7. März. In der gestrigen Sitzung des Hauses der Abgeordneten nahm in der Diskussion über den An⸗ trag des Abg. Dr. Eberty, die Stifter Merseburg ze. betreffend, der Regierungskommissar Geheimer Regierungs⸗Rath Dr. Forch nach dem Antragsteller das Wort:

Von den theoretischen Streitfragen, zu deren Erörterung in diesem . Hause schon zum Oefteren die Angelegenheit der sächsischen omstifter Veranlassung gegeben hat, kann ich zunächst abstrahiren. Jedenfalls hat das Edikt vom Jahre 1810 auf, die säͤchsischen Dom⸗ stifter gar keinen Bezug, denn wir haben dieselben erst durch den Frieden vom Jahre 1815 erworben. Außerdem bestimmt der 5§. 35 des Reichs. Deputations⸗Hauptschlusses vom Jahre 1803 keineswegs, daß das Vermögen der Domstifter ausschließlich für kirchliche und Schulzwecke verwendet werden soll, sondern es ist ausdrücklich gesagt, daß es auch zu andern gemeinnützigen Zwecken oder auch zur Erleich— terung der Finanzen des betreffenden Landesherrn verwendet werden kann. Ich will, wie gesagt, von diesen theoretischen Streitfragen ab- strahiren, und darf auf das Gebiet der Thatsachen übergehen. Ich glaube, daß es zur Befriedigung des Hohen Hauses gereichen wird, wenn ich zunächst konstatiren kann, daß die Staatsregierung ihre Ab= sicht, den Wünschen des Hauses, wie sie in dem Beschlusse vom 6. Dezember 1866 niedergelegt sind, möglichst entgegenzukommen, un⸗ zweideutig an den Tag gelegt hat. Die Revenüen der Domstifter sind zum großen Theil zur Unterhaltung von Kirchen und Schulen bereits bestimmt, und die Patronatslasten der betreffenden Kapitel sind keineswegs unbedeutend. Die ,,, hat aber seit dem 1. Januar v. J. für das Gymnasium in Merseburg, abgesehen von demjenigen, was die früheren Etats bereits vorgesehen haben, 1200 Thlr. Pre anno neu verwendet, nota hene das Gymnasium in Merseburg steht nur halb à conto des Domkapitels, und zur anderen . ä conto des Fiskus als Copatrons. In ähnlicher Weise sind für das Gymnasium zu Naumburg vom 1. Januar vorigen Jahres ab, lau⸗ fend für alle künftigen Jahre, auf den Etat gestellt 3460 Thlr. In dieser Weise ist es gelungen, die Wünsche, welche von Seiten der Leh— rer geltend gemacht worden sind, ihrem vollen Umfange nach zu befriedigen. Ebenso ist auch Hoffnung vorhanden, die Anträge der Beistlichen zu befriedigen, und in ähnlicher Weise wird nach Mog lich⸗ keit fortgefahren worden, soweit es die jura quaesita zulaffen, die 4 fernerweit zum Nutzen von Kirchen und Schulen zu ver— enden. Was im Uebrigen die einzelnen Punkte des Beschlusses von 1866 anlangt, so sind bereits seit der Allerhöchsten i r n, vom 31. Januar 1822 keine Anwartschaften mehr ertheilt. Ferner sind seit dem Jahre 1864, ich glaube, seit dem November 1864 keine neuen ch besetzt. . auch zunächst in der Absicht der Königlichen Staats- regierung, die Besetzung neuer Stellen nicht eintreten zu lassen, bevor nicht die Reorganisation der Stifter abgeschlossen ist. Dagegen bin ich außer Stande ad Nr. 2 des Beschlusses vom Jahre 1866 eine bin- dende Zusage darüber zu geben, ob diese im Werke befindliche Reor⸗ ganisatlon der Stifter, dahin stattfinden wird, daß deren Revenüen ausschließlich zu kirchlichen und Schulzwecken berwendet werden sollen. Eine solche Zuficherung kann ich um so weniger geben, als die Königliche Stagtsregierling bei ihrer hier schon 6fter kundge— gebenen rechtlichen Auffassung er Sache heharrt. Diese geht dahin, daß vermöge des westfälischen Friedens „also aus dem jus reformandi und ferner vermöge der Säkulari= sationsbefugniß, wie sie durch den Reichs⸗Deputations-Hauptschluß den betreffenden Landesherrn gegeben ist, daß vermöge dieser beiden staats= rechtlichen Bestimmungen die Krone sich in dem Besitze des Rechts be⸗ . über die Revenüen der Stifter nnd die Reorganisation der⸗ elben selbständig zu befinden, d. h. ohne Mitwirkung der Land— stände. Uebrigens sind diese Stifter keine Staatsanstalten, keine K 6 ö e pia corpora. ; ie entgegengesetzte Re ö ung des Hohen Hauses, welche in dem . von 1866 5 t ist, hat . ine Seh regierung Veranlassung gegeben, diese Rechtsfrage wiederholt in ein⸗ 6 Erörterung zu ziehen. Es haben darüber sehr umfassende Verhandlungen statt efunden. Die Königliche Staatsregierung ist aber in dem k vom 22. April 1879 zu dem Re⸗ sultat gelangt, welches ich bereits anzudeuten die Ehre hatte. Gleich= wohl wird der Beschluß von 1866 auch bei den ferneren Entschlie⸗ ßungen der Königlichen Staatsregierung über die Reorganisation kei⸗ nen g, e diff ch .

unter diesen Umständen wo also auf der einen Seite eine Rechtsauffassnng besteht, die von dersenigen des Hohen Haufes ab⸗ weicht, auf, der andern Seite aber eine praktische Handhabung der Angelegenheit stattfindet, die durchaus wohlwollend ist und den Wün—⸗ schen des Hohen Hauses, sowie den ö der unmittelbar bethei⸗ ligten Lehrer und Geistlichen nach Möglichkeit und bereitwilligst ent⸗ gegenkommt ob unter diesen Umständen es besonders indizirt ist, . 9 i e n . 1 zur . Erörterung zu

ö er Erwägung des Hohen enn , gung Hohen Hauses ganz ergebenst

In der Berathung des von dem Abg. Bernards eingebrachten Gesetzentwurfs, die Aufhebung d ö Kalender⸗ 2. Ste mp egst euer betreffend, erklärte der Minister des Innern 5. Eulenburg nach dem Abg. Pr. Windthorst Der Standpunkt, auf welchen die Regierun dem An gegenüberstellt, 9j nicht unh ein une fh er . re ö ö tischer, als vielmehr der Standpunkt der allgemeinen , . en Rück⸗ sichten. Wenn die Besteuerung der Zeitungen nicht bestände, würden

erwählung zu dem höchsten Amte im Lande erwiefen an, und ken daß ihm dies die Verpflichtung 3 426 3

wir nicht in der Lage sein, Ihnen die Einführung berselb etwas aus preßpolizeilichen . zu m r 4 ki.

nach Kräften zu dienen, und daß er mit der größten Shih dem

1

Beurtheilung darüber frei, ob die Einführung des Stempelz für Zei⸗ . aupt eine richtige Maßregel war oder nicht. Wir stellen uns auf den Standpunkt, daß diese Stempelsteuer augenblicklich existirt, daß sie einen Betrag von ungefähr einer Million abwirft, und wir fragen uns, ist es zweckmäßig, ist es nothwendig, schen in diefem Augenblicke auf den Fortfall der Steuer hinzuwirken. Meine Herren! In Bezug auf unsre finanziellen Zustände, glaube ich, geben wir uns nach manchen Richtungen hin gewissen Illusionen hin; wir beruhigen uns mit dem Gefühle, eine Reihe von Maßregeln, zur Abhülfe bestehender Nothstände ergriffen zu. haben, ohne uns klar zu werden, daß das nur die Anfänge der efriedigung von Bedürfnissen sind, die lange noch nicht gedeckt sind. Außerdem geht daraus, 3. wenn man in einem Dahe einen Ueberschuß von 26 Millionen gehabt hat, keineswegs hervor, daß sich solche oder ahn⸗ liche ,, jedes Jahr ergeben werden. Ich glaube, meine Her= ren, wir haben uns von Jahr zu Jahr überzeugen ni daß Alles, was wir für Beamte, für Lehrer, für sonstige Bedürfnisse des Staa⸗ tes thun, wirklich vor der Hand nur Anfänge sind, und daß, um befriedigende Zustände herbeizuführen, noch ganz andere Sum; men werden verwendet werden müssen, als diejenigen, die mit Zustimmung des Landtages in der diesmaligen Session bewilligt worden sind. Ich erinnere namentlich an das Bedürfniß von Bau⸗Ausführungen, die rückständig sind: ganz eklatant ist der Mangel an öffentlichen Gebäuden, die würdig sind, den Zwecken zu pienen, zu denen sie bestimmt sind. Es werden dg noch Summen in . kommen, die viel größer sind, als Sie im Augenblicke sich vor⸗ tellen. f Ist es richtig, unter solchen Umständen eiue Steuer abzuschaffen, die, wie ich behaupte, und wie die Staatsregierung der Ansicht ist, nicht drückt? Ich kann die Argumente, die dafür angeführt worden sind, daß die Äbschaffung dieser Steuer ein dringendes Bedürfniß sei, nicht vollständig gelten lassen. Erstlich sagen Sie, auf dem ganzen Ge— biete der Steuergesetzgebung gebe es kein solches Monstrum, wie die Stempelsteuer für Zelkungen, sie sei das illegitimste Kind. Ja, illegitime Kinder können oft sehr unbequem werden, aber ich meine, man hat deshalb kein Recht, sie aus der Welt zu schaffen. Wenn Sie sagen, die ganze Preffe ist einstimmig darin, daß die Stempelsteuer abge⸗ schafft werden müsse, so gebe ich das zu. Das Feuer in dieser Be⸗ ziehung kommt wirklich aus dem Centrum und von beiden Flügeln, Kreuzzeitung, Germania, demokratische Blätter, also auf der ganzen Linie. Aber, meine Herren, was beweist das? Es erinnert mich nur daran, daß Jemand einmal vor Jahren gesagt hat: Die Presse, wenn es sich um ihre Sptzialin eressen handelt sei sie konservativ oder gemäßigt oder demokratisch, ist immer viel mehr Presse als konservag⸗ tiv. gemäßigt oder demokratisch. Das sind Rücksichten, die an der Presse haften, und die auf politische Entscheidungen nicht von Einfluß sein dürfen. Wenn die Ansicht aber richtig ist, daß die Steuer, da sie einmal be⸗ teht und nicht drückend ist, nicht zu denjenigen gehört, zu deren Fort⸗ chaffung ein augenblickliches und dringendes Bedürfniß vorliegt, dann barf sich die Regierung nur auf den Standpunkt stellen, Sie zu er⸗ suchen, ehe Sie diesen Antrag annehmen, die Sache zu überlegen und mit einer gewissen Vorsicht zu verfahren. Weiter ist es auch nichts, was die Regierung von Ihnen wünscht. Sie häli es für zweckmäßig, ie hält es für vorsichtiger, wenn Sie die Abschaffung dieser Steuer etzt noch nicht verlangen. ö ö

Und wenn Sie mich fragen, wie es kommt, daß ich diese Er—⸗

wägungen ausspreche und nicht der Herr Finanz⸗Minister, dann be⸗

merke ich, daß ich damit zeigen will, daß es Erwägungen sind, welche nicht blos von dem Herrn Finanz⸗Minister, sondern von dem ganzen Staats⸗Ministerium ausgehen, und daß es das ganze Staats⸗Mini⸗ sterium ist, welches Ihnen anräth, bei der BVeschlußfassung über den Antrag vorsichtig zu sein.

Nach dem Abg. Dr. Braun ergriff der Finanz⸗-Minister Camphausen das Wort:

Meine Herren! Einer der geehrten Herren Redner hat ein Votum in meine Erinnerung zurückgerufen, was ich vor mehr als 20 Jahren abgegeben habe. Es gereicht mir zur Freude ihn versichern zu können, daß wenn ich das Votum in gleicher Lage heute abzugeben hätte, es ganz in derselben Weise ausgefallen wäre. Mein Herr Kollege hat

Sie aber schon darauf aufmerksam gemacht, daß die Stgatsregierung

heute nicht in der Lage ist, Ihnen die Einführung der, Zeitungssteuer

zu proponiren, und ich kann hinzufügen, daß, wenn wir in der Lage

wären, sie proponiren zu sollen, ich mich diesen Verfahren nicht würde anschließen können. Aber, meine Herren, eine Steuer einführen und eine Steuer ab schaffen, das sind zwei wesentlich verschiedene Dinge.

Zur Aufhebung der Steuer ist die Uebereinstimmung aller drei Fak⸗

Foren der gesetzgebenden Gewalt erforderlich. Ob wir, wenn das Hohe

8 beschließen möchte, die Zeitungssteuer aufzuheben, mit voller ewißheit schon auf die Zustimmung des zweiten Faktors rechnen

können, das lasse ich dahin gestellt sein.

Dann, meine Herren, haben Sie einer bestehenden Steuer gegen—⸗ über stets zu untersuchen, welche von den bestehenden Steuern die drückendste ist. Die Staatsregierung ist schon vor einem Jahre in der Lage gewesen, Ihnen eine Erklärung abzugeben, die theilweise von dem Herrn Antragsteller verlesen worden ist. Er hat Den letzten Theil der damaligen Erklärung nicht mit vorgelesen. Ich erlaube mir, das nachzuholen, weil ich gerade auf den letzten Theil Werth lege. Alfo er hat geschlossen bei dem Satze, wo es nun weiter geheißen

ätte:

h Die Staatsregierung beharrt bei der Ansicht, daß es ihr obliegt, in dieser Beziehung eine große Reform durchzusetzen, und wenn sie be⸗ dauert hat, daß in Folge der Beschlüsse des Abgeordnetenhauses die sofortige Erreichung dieses Zieles ihr unmöglich geworden ist, so wird sie aber fortfahren, die Maßregeln ins Auge zu fassen, die n einem so erwünschten Ziele führen können, und sie wird, bevor ihr , , ist, nicht daran denken, die Zeitungsstempelsteuer auf⸗ uheben.

; Meine Herren! Ihnen Allen ist bekannt, daß es uns bis zu diesem Augenblicke noch nicht gelungen ist, die Maß— regel der Steuerreform ins Leben t rufen. Die zweite Berathung hat hier eine große Majorität für das Gesetz ergeben; ich darf mich der Hoffnung überlassen, daß die dritte Berathung die elbe Majorität oder vielleicht eine noch größere Majorität ergeben wird, und ich halte ferner an der Hoffnung fest, daß die Berathung in dem anderen Zweige der gesetzgebenden Gewall zu demselben, erwünschten Resultat führen wird; ob aber diese Hoffnung sich, in die Gewißheit verwandelt, davon muß ich auch in diesem Augenblick noch sagen, das steht dahin. Ich kann also nicht anerkennen, daß die Vorbedingung, bie die Staatsregierung in der Erklärung vom 20. April 1872 hinge⸗ stellt hat, in diesem Augenblick bereits erfüllt ist.

Meine Herren! Es wird in der Diskussion häufig darauf Bezug genommen, 34 der Ueberschuß des Jahres 1872 sich auf die bedeutende Summe von 20 Millionen und wohl noch etwas höher belaufe; aber meine Herren, schon vor einigen Tagen war. . der Lage, dem ge⸗ genüber auch daran zu erinnern, daß wir die Mehrausgaben im Or— binario in dem Etat von 1873 gegen das Jahr von 1872 um mehr als 18 Millionen Thaler gesteigert haben. Wenn gefragt wird, ob ich nun aus dieser Bemerkung den Schluß ziehe, 9. es n, un⸗ möglich sei, für das Jahr 1873 und vielleicht auch für die folgenden Jahre auf die Einnahme aus der Zeitungs-Stempelsteuer zu verzichten, so sage ich nein. Meine Herren, was sollte das wohl überhaupt. für ein Finanz⸗Minister sein, der davor , e. wenn ihm in einem Jahre 606, 000 Thlr. oder nach dem Amendement des Herrn Abg. Berger 909 009 Thlr. entgingen, auf die er hätte rechnen können! So ist unsere Finanzlage nicht, daß solche Kleinigkeiten wirklich einen gef en Einfluß ausübten. Aber, meine Herren, wenn Sie jetzt de⸗

etiren wollen; „wir geben die Zeitungssteuer an . haben Sie damit nicht blos für das laufende Jähr, nicht nur für das Jahr, in welchem wir uns in einer so glücklichen Lage befinden, die Einnahmequelle aufgegeben, sondern Sie geben sie für alle Zu—⸗ kunft auf. Da leugne ich nun nicht, da . sehr wohl die Frage entstehen kann, ob wir nicht noch weitergehende Bedürfnisse zu befriedigen haben, deren Befriedigung uns mehr am Herzen liegt,

mag. Wenn wir uns an den en zurückerinnern, wo ich im vorigen Jahre die eben auch in ihrem Schlußsatze verlesene e, n, abgab, denn werden Sie sich doch vergegenwärtigen müssen, da wir Ffeitdem mit Ihrer vollen Zustimmung. den. Staatshaus. halts⸗Etat für die Provinzialfonds und für die n, mit Vier Millionen Thalern dauernden Ausgaben helastet haben, eine Ausgabe, an die im April vorigen Jahres in der That. noch nicht edacht wurde. Sie werden sich ferner vergegenwärtigen müssen, daß i das Schulwefen, für Unterrichtszwecke mit Ihrer vollen Bewilli⸗ ung und vielmehr auf lebhafte Anregung von Ihrer Seite große rg enn mn rene, erfolgt sind, und daß wir zu vielen andern Zwecken des öffentlichen Lebens große dauernde Ausgaben bewilligt haben. Alus alledem ziehe ich nicht den Schluß, daß wir unbedingt den Satz hin— stellen könnten: auch wenn es der Wille der Landegver⸗ tretung in ihren beiden Körperschaften sein sollte, auf eine solche Ein⸗= nahme verzichten zu wollen, die Erklärung abgeben zu wollen, daß die Aufhebung dieser Einnahme wichtiger sei als wie alles andere, was wir dem gegenüber mit dem betreffenden Geldbetrag vornehmen können, daß dann die Staatsregierung behaupten müßte: das sei unmöglich, darauf könne man sich Absolut nicht einlassen. Dagegen aber, melne Herren, kann ich die Situation auch keineswegs so an— gethan finden, daß nun uns plötzlich hier zugemuthet wird, noch bevor die anderen Zwecke sicher gestellt sind, ein solches Gesetz zu erlassen und eine dauernde Verzichkleistung eintreten zu lassen. Ich glaube mich von dem Standpunkte aus, den ich einnehme, dem Rathe meines Herrn Kollegen anschließen zu können, daß Sie die Sache mit Vor⸗ sicht und mit reiflicher Ermaägung betreiben mögen. In der von dem Abg. Pr. Windthorst (Meppen) an⸗ geregten Diskussion über die Tagesordnung der nächsten Sitzung äußerte der Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. Falk mit Bezug auf dir von dem genannten Abgeordneten hervor⸗ gehobenen Bedenken, ob es zulässig sei, in die Berathung der Kirchengesetze einzutreten, bevor die Verfassungsveränderung publizirt sei: ö Meine Herren! Die Bedeutung der Angelegenheit wird es recht⸗ fertigen, daß ich in eine Frage eintrete, die ö eine Frage dieses aufes allein ist. Ich habe früher wiederholt Gelegenheit gehabt zu etonen, welch außcrordentliches Gewicht, die Staatsregierung darauf legt, daß nicht der Schluß der gegenwärtigen Session der vollständigen Erörterung der gemachten Vorlagen ein Ende bereite. Ich kann mich nun der Besorgniß schwer entschlagen, daß, wenn die Auffassung, die der Herr Abgeordnete Dr. Windthorst entwickelt hat, die Zustimmung dieser Hohen Versammlung erlangt, dasjenige, was die Staatsregie⸗ rung für ein Uebel hält, eintreten möchte. Allerdings, meine Herren, giebt es noch einen Weg, der diesem Uebel entgehen läßt, das ist die Verlängerung der Session bis weit in den Sommer, Aber, meine , n ib glaube, auch das werden Sie für ein Uebel jalten und fuͤr ein recht schwer zu ertragendes. Cine nähere Ausführung ist kaum nöthig, um das darzuthun. Diese beiden Uebel, glaube ich, gin vermieden werden. Sie können nur ver⸗ mieden werden durch baldigen Eintritt in die Debatte. Freilich dürfte man das nicht thun, wenn in Wahrheit die Verfassung und der darauf geleistete Eid so aufzufassen wäre, wie das ehen der Abg. Windthorst gethan hat. Ich habe bei einer früheren Verhandlung bereits die heutige Diskussion etwas zu antizipiren gesucht, indem ich als meine Äuffafsfung von der Sache zum Ausdruck hrachte, die Ver— n bleibe völlig gewahrt, insofern nur diejenigen Gesetze, um erentwillen das ist fa die nächste Veranlassung die Verfassung einer Veränderung unterworfen werden soll, nicht eher publizirt wer— den, als bis die legale Publikation der Verfassungsänderung voran⸗ egangen ist. Das ist meines Erachtens der richtige Standpunkt; für 6 Einhaltung würde man ja Kautelen treffen können. Ich darf, dazu bin ich ermächtigt, die bestimmte Erklärung abgeben, daß die Staatsregierung zu einer Publikation der etwa von beiden Hänsern beschlossenen Fassung der Gesetzentwürfe über die Vorbildung der Geistlichen und uber die Disziplinargewalt nicht schreiten wird, es ei denn, daß vorher die Verfassungsänderung, die Zustimmung aller Faktoren erhalten habe und verkündet sei. Ich könnte mir auch denken, daß eine Sicherstellung Ihrerseits durch eine Einschaltung eines Para—⸗ graphen am Ende dieser beiden Gesetzentwürfe noch besonders herbei⸗ geführt werden könnte. . ( 3

Der Herr Redner hat noch besonderes Gewicht darauf gelegt, daß er nicht wisse, wie sich das Herrenhaus und wie die Krone sich gegenüber den Verfaffungsänderungen verhalten werde, und damit angedeutet, daß vielleicht ganz fruchtlose Arbeit gemacht werde; so lange das andere Haus seinen Beschluß nicht gefaßt hat, weiß freilich auch ich nicht, wie dasselbe beschließen wird; sobiel aber weiß ich, daß, wenn die projek— tirte Verfassungsänderung die Zustimmung des andern Hauses in lega— ler Form erhält, die Krone dieselbe vollziehen wird,.

Von dem Abgeordneten v. Brandt ist folgender An⸗ trag eingebracht worden: 3 ö

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen, nachfolgend em Gesetzentwurf seine Zustimmung zu geben:

Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Auf hebung der Aller⸗ höchsten Kabinets-Ordre vom 11. Juni 1825 über die Ver⸗ gütigung fuͤr die von Grundbesitzern aus ihren Feldmarken zum Chausseebau hergegebenen Feldsteine, Sand und Kies.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. ver⸗ ordnen mit Zustimmung beider Häuser des Landtages für den Um⸗ fang der Monarchie, was folgt:

Einziger Paragraph.

Die Kabinets-Ordre vom 11. Juni 1825, betreffend die Ver⸗ gütigung für die von Grundbesitzern aus ihren Feldmarken zum Ehausseebau hergegebenen Feldsteine, Sand und Kies wird hiermit aufgehoben.

Urkundlich ꝛc. .

Motive

Die Berathung und Beschlußfaffung. über das Expropriations⸗ Gesetz wird in dieser Legislatur⸗Periode nicht mehr stattfinden.

Statistische Nachrichten.

Die Statistik über die Seeunfälle und Rettungen an den 1 Küst en im Jahre 1872 ist kürzlich von dem Bureau der deutschen Gesellschaft ausgegeben worden. Dieselbe ent⸗ hält einen Auszug aus den Statuten, betreffend Belohnungen, Ret— tungskosten, Hülfs⸗ und Bergelohn und Nothsignale, ferner einen ta— bellarischen Rückblick in die Seeunfälle in 1871, dann den Bericht über Schiffbrüche und Rettungen in 1872, ein Verzeichniß der Ret⸗ tungsverfuche deutscher Rettungsstationen, eine Tabelle der Seeunfälle in deutschen Küstengewässern 1872, Leistungen der deutschen Rettungs—= stationen und endlich eine tabellarische Uebersicht über die Unfälle des verflossenen Jahres. . . .

Bie Zahl der Seeunfälle an den deutschen Küsten betrug im Jahre 1873 129 (gegen 94 in 1871), von denen allein 69 auf den stürmischen November kommen; von letzteren fallen wieder 5? allein dem furchtbaren Orkan vom 12/13. November 1872 zur Last. Von den im Jahre 1872 verunglückten Schiffen waren 79 deutsche (1871: 65), groͤßbritannische 1 (1871: 123), niederländische 6 (1871: 4, dänische 5 (1871: 1), schwedische 12 (1871: I), norwegische 6 (1871: 4, russische 7 (1871: I, französische 1 (1871: O), unbekannt 2 (1871: 5. Im Jahre 1871 verunglückte auch 1 amerikanisches Schiff, während 1872 auf S0 gf . Nation ein Unfall, nicht trifft. Unter den ver= unglückten Schiffen befanden sich: 10 Seeschiffe (1871: 35), 54 Küsten⸗ fahrer 87 1: 54) und , . (1871: 5). Was den Ort, an welchem die Schiffbrüche ftattfanden, betrifft, so entfallen auf die Nord eeküste 50 gegen 55 in 1871 und zwar: zwischen Ems und Weser 22 (1871: 26), zwischen *. und Elbe 8 (1871: 5), . der Elbe und an der schleswigholsteinischen Küste 20 (1871: 24). Auf die Ostseeküste treffen 79 Schiffbrüche gegen 39 in 1871 und zwar: Küste von Schles— wig-Holstein 35 (1371: 19, Käste von Mecklenburg 109 (1871: h, Küuͤste des Regierungsbezirks Stalsund 20 (1871: 6 Küste der Re⸗

an der Nordseeküste durchgangig viel zahlreicher als an der Ostsee⸗ küste waren, ist im verflossenen Jahre das Verhältniß ein umgekehr= . gewesen. Die nachfolgende Uebersicht läßt dies recht deutlich er⸗ ennen:

Zahl der verunglückten ¶Nordseekůste, Ostseeküste. Schiffe. Zahl. Xx Zahl. * 1872 129 50 33,7 79 61,3 1871 94 55 58,5 39 41,5 1870 103 76 73,8 27 26,2 1869 114 71 62,3 43 37,7 1868 115 71 61,7 44 38,3 1867 128 66 . 62 48,5

Die Zahl der bei den im Jahre 1871 vorgekommenen Seeun⸗ ällen nachweislich in Gefahr gewesenen Personen belief sich auf über aupt 793 (gegen 5099 in 18715, von welchen 745 (1871: 4609) gerettet

worden sind. Die Rettung erfolgte durch Küstenrettungsstationen bei

34 Personen (1871 bei 59), durch Landhülfe bei 234 Personen (1871

bei 107 Personen), durch Seehülfe bei 64 Personen . bei 66

3 durch Selbsthülfe bei 413 Personen (18571 bei 228 Per⸗

onen). Die Zahl der nachweislich umgekommenen Personen belief

sich auf 48 gegen 49 im Jahre 1871. ö

Das kürzlich, herausgegebene Jahrbuch für das Berg⸗ und

Hüttenwesen im Königreiche Sachsen für das Jahr 1873 (Freiberg,

in Kommission bei Craz und Gerlach) enthält statistische Mit⸗

theilungen über das Bergwesen im Königreich Sachsen, denen wir die nachfolgenden Angaben entnehmen: -

Im Jahre 1871 bestanden im Königreiche Sachsen überhaupt

569 Berggebäude, nämlich 307 Erzgruben, 86 Steinkohlenwerke

und 176 Braunkohlenwerke. Der Flächeninhalt, der Grubenfelder

dieser verschiedenen Bergwerksunternehmungen betrug im Ganzen 36, 095,2

ekt, wovon 22, 583,2 Hekt, auf den Erzbergbau, 11 325,2 Hekt, auf den teinkohlenbergbau, einschließlich der Anthracitwerke und 2186,8 Hekt.

auf den Braunkohlenbergbau entfallen. Die gesammte Produktion dieser Werke belief sich einer Belegschaft von 28,416 Beamten und

Arbeitern dem Werthe nach im Jahre 1871 auf 12,929, 369 Thaler.

Es sind nämlich gefördert worden an Erzen aller Art 914, 095,7 Ctr.

für 2,141,B759 Thlr., an Steinkohlen 57,768,268 Ctr. für 10, 139,8

Thlr., an Braunkohlen 11,446,794 Ctr. für 647623 Thlr. Aus

einem Theile der produzirten Stein⸗ und Braunkohlen sind dargestellt

worden: 1,478,193 Hektol. Koks für 385,704 Thlr., 4,902, 1990 Stück

Briquetts für 23,6953 Thlr. und 60,149,152 Stück Braunkohlentiegel

für 110,273 Thlr.

Die Zahl der beim Bergbau im Jahre 1871 tödtlich verun⸗

glückten Arbeiter belief sich auf 67, so daß also, bei 27693 be⸗ chäftigt gewesenen Arbeitern auf je 1000 2419 Unglücksfälle treffen.

eim Erzbergbau, welcher 9332 Arbeiter beschäftigte, verunglückten

14 Mann (auf 1600: 1,500) und zwar durch Steinfall 2 (0,214 auf

100, in Schächten 6 (O, 643 auf 1009, in bösen Wettern und durch

Maschinen je 1 (0,107 auf 1000). Beim Steinkohlenbergbau mit

14,642 Arbeitern verunglückten 490 Mann (231 auf 1000 und zwar

durch Steinfall Al (1434 auf 1000, in Schächten 12 (0819 auf

1000), in bösen Wettern 1 (0068 auf 1000), durch Maschinen 3

(O. 205 auf 1000); beim Braunkohlenbergbau mit 3719 Arbeitern 13

3,495 auf 1000), davon durch Steinfall 9 (2420 auf 1000), in

Schächten 1 (, 269 guf 1000), in bösen Wettern 3 (0806 auf 1090.

Die Ausgaben für Gesundheitspflege, welche bei dem Ersbergbau

für das ständige Personal von den Gruben selbst, bei dem Stein⸗

kohlen⸗ und Braunkohlenbergbau dagegen von den Knappschafts⸗ und

Krankenkassen übertragen werden, stellten sich im Jahre 1871 bei einer

Belegschaft von 2,799 Mann auf 106,154 Thlr. 17 Ngr. 5 Pf, im

Durchschnitt also auf 3 Thlr. 24 Ngr. 9,, Pf. pro Mann. Bei den Berg⸗Knappschaftskassen, deren Mitgliederzahl sich auf 24,784 belief und welche vom Jahre 1870 einen Kassenbestand von 1081644 Thlr. 2 Ngr. 2 Pf. übernahmen, betrugen im Jahre 1871 die Einnahmen an Beiträgen der Mitglieder und Werke, Zinsen zc. 357,551 Thlr. 20 Ngr. 1 Pf., die Ausgaben an Pensionen, Krankenlöhnen ze. 29,233 Thlr. 20 Ngr. 9 Pf., so daß am Schlusse des Jahres 1871 ein Kassenbestand von 1,Rig.972 Thlr. 1 Ngr, 4. Pf. verblieb, im Durchschnitt 435 Thlr. 24 Ngr. 1,0 Pf. für jedes Mitglied. Die Zahl der Pensionsempfänger belief sich auf 2086 Invaliden, sowie 7759 Witlwen und Waisen. Die Kranken- und anderen Un⸗ terstützungkassen zählten 1456 Mitglieder; der Kassenbestand aus 1870 betrug 4518 Thlr. 24 Ngr. 7 Pf., die Gesammteinnahmen 4220 Thlr. 30 Ngr. 8 Pf, die Gesammtausgaben 3690 Thlr. 29 Sgr. 7 Pf. Der Änfang 1872 vorhandene Kassenbestand war 2048 Thlr. 15 Ngr. 8 Pf. oder durchschnittlich 3 Thlr. 14 Ngr. O2 Pf, für jedes Mit⸗ glied. Die Schulkassen bei dem Erzbergbau, aus welchen für den Schulunterricht an Bergmannskinder Unterstützungen gewährt werden im Jahre 1871 an 9733 Kinder mit 10,32 Thlr. 3 Ngr. 1 Pf. hatten am Schlusse des Jahres 1871 einen Vermögensbestand von 12,301 Thlr. 20 Ngr., die Stiftungskassen bei dem Erzbergbau einen solchen von 52,725 Thlr., der Magazin- und Theuerungszulagen⸗Fonds bei Erzbergbau einen solchen von 319,756 Thlr. 2 Ngr. 8 Pf. Das Vermögen sämmtlicher beim Bergbau bestehenden mr n nn , belief fich am Schlusse des Jahres 1871 auf zusammen 13549, 505 Thlr. 10 Ngr. und war um 61,210 Thlr. 1 Ngr. 9 Pf. höher, als am Schlusse des Vorjahrs. n .

Die fiskalischen Hüttenwerke Sachsens mit den dazu gehörigen chemischen und Metallwaaren⸗Fabriken und anderen Betriebsanstalten beschäftigten im Jahre 1871 überhaupt 1568 Beamte und Arbeiter und produzirten an Gold, Silber, Blei und anderen Metallen, Me⸗ tallwagren und Metalloiden überhaupt 379, 334,25 Ctr. im Werthe von 3,968,298 Thlr. Es übersteigt der Werth dieser Produktion denjeni⸗ gen des Vorsahres um 300, 000 Thlr. Insbesondere hat sich das Aus⸗ bringen an Silber, Zink, Kupfercvitriol, Schwefelsäure und Arsenikalien bei den fiskalischen Hüttenwerken Freibergs, das an Kupferwaaren bei dem Hammerwerk zu Grünthal, sowie das an Nickelprodukten bei den Blaufarbenwerken Schneebergs erheblich vermehrt. Verunglückungen sind im Jahre 1871 bei dem fiskalischen Hüttenwesen nicht vorgekom⸗ men. Was den Zustand der bei dem Hüttenwesen bestehenden Knapp⸗ schafts⸗ und anderen ur ff n n betrifft, so weisen dieselben am Schlusse des Jahres 1871 ein Gesammtvermögen von 94487 Thlr. 13 Nor 8 Pf. nach. Die Knappschaftskassen, welche 1169 aktive Mitglie der hatten, verforgten 170 Invaliden, 294 Wittwen und 172 Waisen, der Vermögensbeftand betrug Anfang 1871 62,024 Thlr. 1 Ngr. 376 die Einnahmen 43,992 Thlr. Ngr. 1 Pf., die Ausgaben 15 9 Thlr. 17 Rgr., das Vermögen Ende 1871: 90918 Thlr. 14 Ngr. Pf. oder im Durchschnitt 77 Thlr. Ngr. 1 Pf. für jedes aktive Mitglied. Unter den Einnahmen von 1871 befinden sich indeß 26730 Thlr. 15 Ngr. 8 Pf, welche nach Aufhebung der Freiberger Berg= k vom Staate der Hüttenknappschaftskasse überwiesen worden sind.

Die Bergakademiezzu Freiberg, welche im Laufe des Jahres 1872 eine vollständige Umaͤnderung nicht nur durch Erweiterung des Stundenplanes, sondern auch durch andere der Neuzeit entsprechende Einrichtungen erfahren hat, verfolgt das Ziel, in einem drei⸗ bis vier⸗ jährigen Lehrgange eine möglichst vollständige Ausbildung in den berg⸗ und hüͤttenmännischen Wissenschaften mit Einschluß des Maschinen⸗ wefens zu gewähren. Die Anzahl der auf derselben Studirenden be⸗ trug am 31. Oktober 1872 (Lehrjahr 1872/18633) 76, nämlich aus: Deutschland 2 arunter 10 Sachsen), Luxemburg 1, Oesterreich Un garn 4, der Schweiz 3, Rußland und Polen 8, Serbien 1, der Wal—⸗ kachei i, Griechenland 5, Ftalien 3, Spanien 2, Portugal 1, Eng lanb 6, Nordamerika 13, Südamerika 3, Mexiko 2, Ostindien 1.

Kunst und Wissenschaft.

Das Kaiserliche Königlich österreichische Ministerium für Kultus und Unterricht hat, nach einer Mittheilung in der „Oesterr. Wochenschrift f. Wiss. u. Kunst“, den Direktor des Oesterreichischen Museums beauftragt, eine umfassende wiss i ge chreibung smmt⸗. licher Provinzigl-Museen der 2 en Länder in Angriff zu nehmen, ein Werk, das Jahre zu seiner Vollendung erfordern wird, und das erste derartige Unternehmen in Deutschland 9j nachdem

, Steltin und Cöslin 9 (1871; 14), Küste des Regie⸗ rungsbezirks Danzig 1 (1871: 3), Küste des Regierungsbézirks Königt⸗

als unt die Erleichterung von dieser

*

teuerlast am Herzen liegen

berg 4 (UiSs71: 5). Während in früheren Jahren die Schiffsunfaͤlle

Wallerstein Weyerns Versuch erfolglos blieb. Frankreich ist mit der⸗ artigen Arbeiten vorangegangen.

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