g auf Einrichtungen Bedacht eitung, Ausbildung und Ver⸗ schaften ermöglichen.
Ortepolizei in der Stadt Braunschwei
zu nebmen, welche eine zwe mäßigere L
wendung der ausführenden Polizeimann angenomm folgte Kap. NX: Baukosten wird den Kosten fur die F Zustimmung ertheilt; b be c. bei der Zoll⸗ un d. bei verschiedenen Behörd Ebenso wurde genehmigt Ka 390, 000 Thalern für die Versammlung sich mit Fortz bisher gezahlten Zus Kasse zu 40090 Thlrn den wurden die festgestellten Thlrn. . b. Amortisation zu 487,5 1219, 740 Thlrn. für örterung genehmigt. zu Staats z wecken W0 000 Thlr. Extraordinär zur Mehr⸗Ausgaben. Uebereinstimmung zwi verfügt werden kann, ist die in Diskretion des Staats⸗
von 1835 hingegen sei e sich die Regierung ent⸗ zestimmungen zu treffen, die nach ihrer Ueberzeugung und der eines großen T eiles des Volkes nicht gut seien, werde sie lieber auf ein neues Schalgesetz ganz verzichten; dann aber seien alle die anderen Reformen in Frage gestellt. Sehr be⸗ denklich sei es daher, im Voraus eine Pression auf die Ent⸗ schließung der Regierung zu versuchen. daß die Frage hier als Machtfrage qualificirt worden sei, sie sei es nicht und solle es nicht sein; erkläre man sie dazu, so zwinge man die Regierung, diese Machtfrage aufzunehmen, das aber sei für beide Theile sehr gefährlich, und nicht räthlich sei, unter den gegenwärtigen Verhältnissen die Machtfragen 1 Er würde sehr bedauern, wenn die Frage, zur Machtfrage gemacht, gegen die Zweite Kammer entschieden würde, denn die Regierung wünsche eine angesehene, minder bedenklich der Regie⸗ dieser Auffas⸗
tief beklagen, mit dem Schulgese
des Reichsgesetzes vom 6. Juni 1870 geordneten sechsmonat⸗ länger auszukommen;
lichen Präklusivfrist begann fuͤr Ersatzansprüche, welche vor der Geltung des Reichsgesetzes entstanden sind, mit dem Tage, an welchem das Gesetz in Kraft trat, dem 1. Juli 1871. — Arbeiter, welche für ein Gewerbe thätig sind, ohne die zu dessen Betrei⸗ bung erforderliche technische Ausbildung z zu den Gewerbegehülfen im Sinne des 5. 29 des Reichsgesetzes vom 6. Juni 1870.
— Bis 3 stätten des Deutschen Reichs
bedeutenden Ent⸗ und Bewässerungsprojekte an der Amtsbezirke Bersenbrück gewährte der Ausschuß ein Darlehn von
15, 000 Thlrn. aus dem Landesmeliorationsfonds.
Bayern. München, 6. März. Im Festsaalbau der Königlichen Residenz war heute Hofta fel Nachmittags halb 4 Uhr und zählte gegen fünfzig Gedecke. Die Tönigin⸗Mutter mit dem Prinzen Otto waren anwesend. Der König hatte zu derselben außer den obersten Hofchargen und den Königlichen Staats⸗-Ministern die Staatsräthe, Füuͤrst Hohenlohe und mehrere andere Standesherren, den Erzbischof, den Königlichen Regierungs⸗Präsidenten, den Stadtkommandan⸗ ten und höhere Beamte geladen.
— Das Königliche Krie die durch Ziffer 2 der Ausfü
a. bei der Baudirektion de zu 562, 000 Thalern die i den Kreisdirektionen zu 136, 800 d Steuerdirektion zu 26,400 Tha⸗ en zu 27,9090 Thalern für p. X. Pensio⸗ Finanzperiode, wobei die von dem Staate der Beamten⸗Wittwen⸗ und einverstanden erklärte. Ka
Dieselbe begann inanzperio
u besitzen, zählen nicht
Er bedauere lebhaft,
um 15. Februar d. J. waren in den Münz⸗ in Zwanzigmarkstücken ark und in Zehnmarkstücken 122, 996, 009 Mark In der Woche vom 16. bis 22. Februar in Berlin
die Finan 356,926,680 M ö ausgeprägt worden. ahlung des d. Is. sind 5, 2 7,040 Mark, a. M. 2, 895,940
p. XI. Landes schul⸗ Summen a. Kapitalzinsen 1373, 700 00 Thlrn. ,. c. Praͤmien⸗Anleihe zu eriöode zbenfalls ohne jede Er⸗ Außerordentliche Verwendung Kap. XII. handelt von dem er Minder-Einnahmen und Kap. XII. festgesetzte Summe schen Regierung und Ständen diesem ausgeworfene Summe Ministeriums verstellt. daß dasselbe mit den Geldern t und giebt
s⸗Ministerium hat verfügt, daß rungs⸗Bestimmungen zur König⸗ lichen Verordnung vom 24. Oktober v. J. anbefohlene Aus⸗ scheidung der Offiziere des Beurlaubtenstandes in solche der Reserve und solche der Landwehr, auch auf die Aerzte, Ap othe⸗ ker und Veterinärärzte des Beurlaubtenstandes analog in Anwendung zu treten habe und hierbei das am 1. April d. J. bestehende Wehrpflichtigkeits Verhaͤltniß als maßgebend zu er⸗ Die Landwehr⸗Aerzte früherer Ernennung haben in analoger Anwendung der im Kriegs⸗Ministerial⸗Reskript vom . ! Bestimmungen die Chargenbezeichnung „Reserve⸗ (Landwehr⸗) Assistenzärzte 1. Klasse“, die bisherigen „Landwehr⸗Assistenzärzte“ hingegen haben die Chargenbezeichnung „Reserve⸗ (Landwehr⸗) Assistenz⸗ ; In gleicher Weise ist für die frühern „Landwehr-Unterveterinärärzte“ die Chargenbezeichnung „Reserve⸗ (Landwehr) Veterinärärzte 2. Klasse“ in Gebrauch zu n Hinsichtlich der Chargenbezeichnung der Admini⸗ strativbeamten früherer Ernennung des Beurlaubtenstandes wird demnächst besondere Entschließung erfolgen. derselben nach Wehrpflichts-Kategorien, falls dieselbe nicht schon vorgenommen wurde, ist bis dahin auszusetzen. J
— Der Stiftung des verstorbenen Privatiers L. Dörffler von Nürnberg mit einem Kapitale von 54,000 Fl. zur Grün⸗ dung eines Fonds für hülfsbedürftige evangelisch⸗luthe⸗ rische Kirchen in ganz Deutschland und zur Unterstützung derselben in nothwendigen Fällen für Bauten und alle anderen Zwecke, für welche nicht das Kirchenvermögen ausreicht und der Staat oder die Gemeinde, der Gustav⸗Adolph⸗Verein nach seinen Satzungen, überhaupt nicht schon andere Dritte die Verbindlich⸗ keit zur vollständigen Leistung haben, ist die landesherrliche Be⸗ stätigung ertheilt worden.
Sachsen.
ferner geprägt in Zwanzigmarkstücken; in Hannover 2,105,730 Mark, in Frankfurt Mark, in Stuttgart 810 780 Mark und in e 371, 140 Mark; ferner in Zehnmarkstücken: in München in Dresden 358,186 Mark und in Darmstadt
ohne Noth zu vermehren.
Zweite Kammer; die Finanzp
751,210 Mark wenn sie
225,000 Mark. Die Gesamm
würde sein, rung endete. sung der Frage nicht
Nachdem noch me
einer Niederlage daher dringend, stattzugeben.
hrere Redner gesprochen, wurde der De⸗ putationsantrag mit 35 gegen 32 Stimmen angenommen, Vize⸗ Präsident Streit berichtete uber das Resultat des Vereinigungs⸗ verfahrens bezüglich der Verfassungsabänderungen. batte beschloß die Kammer zum dritten Male, bei ihrem früheren Beschlusse stehen zu bleiben. Die Kammer erledigte überdem eine große Anzahl Berathungsgegenstände, u. A. genehmigte sie die dentlichen Staatsbudget und zu dem
Deckung etwaig
t⸗Ausprägung stellt sich daher bis 22. Februar Während die i
auf 491,707,750 Mark, wovon 368, 277360 Mark in gmarkstücken und 123 430,390 Mark in Zehnmaꝛrkstücken
achten sei.
einzig zur Finanz⸗Kommifsion des Staats stets mö deshalb anheim, Thlrn. für die nehmigung er
— Die Anzahl der amtlichen Ver kaufsstellen für n, mit deren Errichtung Mitte Oktober 1872 hat am Schlusse des Monats Januar d. J. d in diesem Zeitraume für 252.775 Thaler Freimarken und Francocouverts ꝛc. verkauft worden. Der tägliche Erlös einer jeden dieser Verkaufsstellen ttlich 11. Thaler betragen. der Einrichtung sind die Kaiserlichen Ober⸗-Post⸗ Direktionen veranlaßt worden, in denjenigen volks⸗ oder verkehr⸗ felbst amtliche Verkaufsstellen für Freimarken solche demnächst einzurichten. Auch soll nicht in bedeutenderen Landorten amtliche Verkaufs⸗
Die Verkaufsstellen sollen thunlichst in den⸗ an denen sich Briefkasten die Briefkasten sind an den Gebäuden anzubrin⸗ gen, in welchen Verkaufsstellen errichtet sind.
— Die gestrige Nummer der Germania“ enthält Mit⸗ in Bezug auf eine den Erzbischof Grafen Ledo⸗ u Po sen betreffende Aeußerung, welche der Kultus⸗ bei der letzten Etatsberathung auf Grund eines Be⸗ Präsidenten der Provinz Posen machte. Im Hinblick auf diese Mittheilungen ist es von Interesse, den Worflaut der betreffenden Stelle in ihrem Zusammenhange und vollständig kennen zu lernen. Sie ist in einem an den Kultus⸗ Minister von Mühler gerichteten Berichte vom 2. März 1870 enthalten und lautet:
ch Ew. Excellenz überhaupt dahin Vortrag gehalten, daß ich mich für die Stadt Wongrowitz als Sitz des Gymnasti nur dann entscheiden könne, wenn das Deutsche bereits von der Seta an als Unterrichs sprache adoptirt werde, erschien es mir ersprießlich mit dem Herrn Erzbischofe von Gnesen und Posen ausführlich zu konferiren. Nach eingehendster Besprechung hat mir nun seiner Zeit der Herr Erzbischof nicht nur erklärt, sondern mich auch aus eigenem Antriebe autorisirt, Ew. Excel lenz dar⸗ zulegen, daß er vom kirchlichen Standpunkte aus meine Auffafsung über das Zweckmäßige der Einfüh⸗ rung des Deutschen als einheitlicher Unterrichts⸗ sprache vollkommen theile und sich demgemäß den von mir Ew. Exeellenz zu unterbreitenden Maß⸗ nahmen lediglich anschließ e.“
— Das Königlich preußische Nebenzollamt J. zu Ober⸗ Schreiberhau im Hauptamtsbezirke Liebau ist in ein Neben⸗ zollamt II. umgewandelt worden.
— Die im Verwaltungsbereiche der Königlich preußischen Regierung in Sigmaringen für einige zollpflichtige Gegenstände (Wein und Branntwein) bisher noch aufrecht erhaltene Binnen⸗ 125 des Vereinszollgesetzes vom
Ohne De⸗ ,. erkennt an,
glichst sparsam umgegangen is die im Etat angesetzte Summe von 19 Finanzperiode zu genehmigen, worauf die Ge⸗
Postwerthzeiche begonnen worden,
2399 betragen. Von denselben sin ) — . . ärzte 2. Klasse“ zu führen.
Nachträge zum außeror
Finanzgesetze auf die Finanzperiode 1872 73; ferner beschloß sie einstimmig, die Regierung um Aufhebung der Anordnung der General ⸗Direktion der Staatseisenbahnen zu ersuchen, welche eine sechsstündige Abladefrist für die in Wagenladungs⸗ Heute Abend hal⸗
ordnung bildete die Bera⸗
(Braunschweig) auf Die Berechtigung von Uebernahme von Geschäfts⸗ d. Abg. Bode hat den
ten Gegenstand der Tages Antrag des Abg. Bode Revision der gesetzlichen Bestimmung Staats. und städtischen Beamten zur! führungen für Privatpersonen betreffen
Behufs noch weiterer
hat durchschni
Entwickelung zu nehmen.
thung über den
reicheren Orten, wo Die Ausscheidung
noch nicht bestehen, ausgeschlossen sein, stellen zu etabliren. jenigen Gebäud befinden, oder
fracht ankommenden Güter eingeführt werde. ten beide Kammern Sitzung.
Württemberg. die gesetzlichen Bestimmungen
dtischen Beamten, zu übernehmen, insbesondere in d, Verwaltungs- oder Aufsichts⸗ b gerichtet sind, einer Re⸗ tigen Landtage eine diese
regierung zu ersuchen,
Die Staats rsuchen, ge Staats⸗ und stä
über die Berechtigung von schäftsführung Bezug auf den rath solcher Ges visien zu unterz e ordnende Gsetzesvorl Die staatsrechtliche f allein zur Annahme empfohlen, j den Zusatz beantragt: in das neue Gesetz das unb rirter Nebenämter in Verständen, solcher Gejellsche gedachten Staats⸗ lädti Beide Anträge, sowie ein am Schlusse des Kommi wobei jedech den Beamten, haben, ein bis zwei Jahre Zeit gel Aemtern frei zu machen. wurden mit großer Majorität Am Schluß der gestrigen S von den Abgeordneten Staats⸗Ministerium geri orporation der K Staats-Ministerium ersuch ssterium die Errichtung einer zu b'fürworten und der L jene Gesetze vorzulegen, we der der Preußisch grundgesetzen erford sterium gewillt, die B
chsen⸗ Coburg ⸗ Go ndtag des Herzog daß die gegen die T en Bestimmungen au der Zubehör der W Kommunalbehör
Stuttgart, 5. März. eute hatten beide Kamm ern Sitzung Die Erste Kammer tte die Frage der Notenbank in Berathung, trat aber den Be⸗ schlüssen der Zweiten Kammer nicht nur nicht bei, sondern be⸗ schloß vielmehr auf Antrag ihrer Kommission, gegen die König⸗ liche Staatsregierung zu erklären, daß sie die Genehmigung der §§. 25 und 53 der Gesellschaftsstatuten der Notenbank vom J. September 1871 mit dem Art. 15 des Gesetzes vom 24. Juli 1871 in Uebereinstimmung finde. Frage Regierung und Erste Kammer auf Seiten der Notenbank gegenüber der Zweiten Kammer. In Betreff der Konzessionirung einer Filderbahn mahnte Staats⸗Minister v. Linden zur Vorsicht vor Ertheilung von Konzessionen solcher Bahnen, die, wie die hier in Rede stehende den vorhandenen Staatsbahnen den Ver⸗ kehr zu entziehen drohen.
— In der Zweiten Kammer wurden von den Ministern des Innern und des Kultus mehrere Interpellationen beant⸗ wortet, woran sich auf Grund der neuen Bestimmungen der Geschäftsordnung zum Theil lange Debatten knüpften. Ausführungsgesetz zum Unterstützungswohnsitz wurde heut in der Endabstimmung mit 58 gegen 12 Stimmen angenommen. Das Retablissementsgesetz kann erst am nächsten Dienstag zur Berathung kommen, da der Bericht der Fünfzehner⸗Kommission erst vorgestern in der Kommission seibst festgestellt wurde und sich somit noch im Drucke befindet, steht daher vor Ende nächster Woche keinesfalls zu erwarten. —— Das „Regierungsblatt; enthält: Gesetz, betreffend die Todeserklärung der seit dem Kriege gegen Frankreich ver⸗ er z 14. Februar 1873. — Gesetz, betreffend die Aufhebung von Vorrechten des Fiskus und ande⸗ rer gesetzlich beguͤnstigter Personen. — Bekanntmachung der Ministerien der Justiz, des Innern und der Finanzen, betreffend die Jurisdiktionsverhältnisse zwischen 8 un Vom 11. Februar 1873. — Ver⸗ fügung der Ministerien der Justiz und des Kriegswesens, be—⸗ treffend den Vollzug militärgerichtlich erkannter Freiheitsstrafen durch die bürgerlichen Behörden. Verfügung des Ministeriums der Auswärtigen Angelegenheiten, Abtheilung für die Verkehrs⸗Anstalten, betreffend die Extrapost⸗ Vom 24. Februar 1873. — Verfügung Kriegswesens,
(Allg. Ztg.)
en eingerichtet werden, en für Privatpersonen
Eintritt in den Vorstand, ellschaften, welche auf Erwer iehen und noch dem gegenwaär age zu machen.
ommission hat diesen Antrag
theilungen ondern in ihrer Mehrheit auch
chows ki z M inister
richts des früheren Ober⸗ Es stehen somit in dieser
dingte Verbot der Annahme remune= Verwaltungs⸗ und Aufsichtsräthen Erwerb gerichtet sind, für die ob⸗ Beamten aufzunehmen.“ mendement des Abg. Schöttler, inzuzusetzen:
chen Aemter inne oll, sich aus diesen
Dresden, J. März. Zur Kenntnißnahme der Kammern wurde heute eine Zuschrift des Kultus⸗Ministers an die Präsidenten gebracht, wonach aus Anlaß des Landtags⸗ schlusses am Montag, den 16. d. M, in der evangelischen nnn, ö stattfinden wird. — Die Ersste Kammer beschäftigte sich in ihrer heutigen Vormittagssitzung mit dem Berichte der Kw . die dem Landtage vorliegenden Privat⸗Eisenbahnprojekte. weitaus den meisten Projekten beantragte die Deputation Beitritt zu den von der Zweiten Kammer gefaßten Beschlüssen, und die Kammer trat mit wenigen Ausnahmen den Anträgen der De⸗ Das Projekt Meißen⸗Leipzig bez. Dresden⸗-Wils⸗ Diskusfion, Uebernahme durch den
ften, welche auf und städtischen
ssionsantrages h s welche jetzt derglei assen werden ]
angenommen.
itzung verlas der Präsident eine und Genossen an Herzogl. n des Inhalts: Braunschweig hat t, bei dem preußischen Han⸗ Bankfiliale in Braunschweig lung noch in dieser Diät che bei Errichtung dieser Filiale wegen rten Privilegien nach unsern Sta: — Ist Herzogliches Staats-Mini⸗ aufmannschaft zu
putation bei. , , druff ⸗ Leipzig veranlaßte auf mannschaft zu Rãäthlichkeit 2 e,, ⸗ aats⸗Minister Freiherr von Frie⸗ sen erklärte, daß eine solche . ö. den . im Allgemeinen nicht empfehlenswerth sei, wenn eine solche aber stattfinde, der Betrieh nur gegen Erstattung der dem Staate er⸗ wachsenden Kosten geführt werden dürfe, um Kollissionen, die sonst dem Finanz⸗Ministerium bei seiner Stellung als Aufsichts⸗ behörde erwachsen könnten, zu vermeiden. die Konzessionirung dürfe aber bei der vorliegenden Linie die Betriebsüberlassung an den Staat nicht hingestellt werden. Die Kammer lehnte nach dieser Erklärung einen auf Betriebsüber⸗ lassung abzielenden Antrag ab; bezüglich der Linien selbst wurde den Beschlüssen der Zweiten Kammer beigetreten. der Linie Dresden ⸗Tetschen trat die Kammer dem jenseitigen Be⸗ schlusse bei, die Konzessionsgesuche für diese Linie zur Zeit ab— Ein Antrag der Herren Seiler und v. Metzsch, in die Berathung über das Eisenbahnprojekt Mehltheuer⸗Plauen, über welches die Deputation wegen mangelnder Vorarbeiten dem frü⸗ heren Kammerbeschlusse gemäß nicht Bericht erstattet hat, einzu⸗ gehen, wurde nach kurzer Diskussion abgelehnt.
. In der Sitzung der Zweiten Kammer, in welcher sämmtliche Staats⸗Minister anwesend waren, erstattete der Vor⸗ sitzende der außerordentlichen Deputation für das Volksschul⸗ gesetz, Abg. Dr. Biedermann, Bericht über die gegen die Pu⸗ blikation dieses Gesetzes eingegangenen Petitionen. tation empfahl, diese Petitionen der Regierung zur Kenntniß⸗ ahine Der Referent entwickelte die Gründe die, seiner Ansicht nach, gegen die Anwendung des 5. 92 der Verfassungsurkunde sprächen. ĩ Freiherr von Friesen in längerer Rede die Stellung der Re— gierung zu der Frage auseinander. Der Minister erklärte, die . 9 rein vom xrechtli und verfassungsmäßigen Standpunkte aus, ohne ö . Fragen, zu prüfen haben, l F. N der Verfassungsurkunde vorliege. daß er vorliege, so befinde sie sich einem von beiden Kammern angenommenen Gesetzentwurfe gegenüber. Frage nicht in der Form an sie heran, ob das Schulgesetz publizirt werden solle, oder nicht, sondern so, ob sie Sr. Masestät ertheilen solle, einem angenommenen Gesetze die * ; Das sei eine Frage, die sehr ernst erwogen sein wolle, bei der, er gebe es zu, auch politische Rück⸗ sichten, aber nicht blos einseitige ins Gewicht fielen. heute nicht sagen, welchen Vorschlag die Minister Sr. Majestät machen würden, er könne nur versichern, daß die Regierung alle Rücksichten nach allen Seiten hin aufs Ernsteste erwägen werde. Aber die Meinung. müsse er schon heute entschieden bekämpfen, als ob in der Publikation des Schulgesetzes eine Nichtachtung, eine Läsion der Majorität der Zweiten Kammer liegen könne. König von einem ihm verfassungsmäßig zustehenden Rechte Ge⸗ brauch mache, so könne darin unmöglich eine Verletzung irgend eines Faktors der Gesetzgebung erblikt werden. auf die ganze Haltung der Regierung der Kammer gegenüber berufen, die den Verdacht ausschließe, daß sie, wen; sie einmal eine abweichende Ansicht festhalte, damit eine Schädigung der Rechte der Rammer beabsichtige. Regierung sei das Schulgesetz gut, ein ganz bedeutender Fort⸗ schritt, es hänge überdem aufs Engste zusammen mit all den übrigen Reformgesetzen; mit der Nichtpublikation des Schul⸗ gesetzes vertage man das Inslebentreten derselben auf, ganz Ihre Nichteinführung würde die Regierung
andes versamm
auf der zu Die Vertagung des Landtags
Staat erörtet wurde.
chen Bank gewäh * 2 itte der Korporation der K mißten Militärpersonen. —
thums gab heute seine Zustim⸗ heilbarkeit der Grundstücke be⸗ fgehoben würden; nur soll ohnhäuser (Gemeindetheile den verboten werden mal, welches (nach einem Entwurfe d in Form eines 50 Fuß hohen Gefallenen des 95. Regiments errichtet 000 Thlr. verwilligt worden; 2500
Privatzeichnungen aufgebracht. Wien, JT. März.
Vom 28. Februar 1873. Spezialla mung dazu, stehenden gesetzlich die Veräußerung 24.) von den betreffenden können. — Für das Denk des Architekten Bohnste Sandstein⸗-Obelisken) den nd vom Landtage 4
Als Bedingung für
Württemberg und Bayern.
kontrole ist auf Grund des Auch bezüglich
1. Juli 1869 aufgehoben worden.
— Die außerordentliche Botschaft des Kaisers von Japan trifft morgen früh mit der Lehrter Bahn hier ein und nimmt während der Zeit ihrer Anwesenheit in Berlin im Grand Hotel de Rome Wohnung. Dieselbe besteht aus dem außeror⸗ dentlichen Gesandten T. Iwakoura. und seinen vier Adjutanten T. Kido. T. Okoubo, H. Ito und N. Jamagouti, den beiden ersten Sekretären T. Tanahe. und N. Gah, T. Kouzimoto, dem 3. Sekretär K. Soughioura, dem 4. Sekretär T. Ando und dem persönlichen Sekretär des Gesandten X. TZoumè; ferner den Kommissar des Finanz⸗Departements M. Tanaka, dem Kommissions⸗Sekretãär M. Tomita und dem Arzt J. Foukoui. Gestern nahmen die Mitglieder dieser Botschaft, auf der Reise vom Haag nach Berlin, vom Oberst⸗Lieutenant v. Roerdansz geleitet, die großen Eisenwerke von Krupp in Essen in Augen⸗
Vom 17. Februar 1873. —
Thlr. sind durch
Oesterreich⸗ Ungarn. Nach Schluß der gestrigen Abgeordnet tete der Minister⸗Präsident Fürst Auers über den Ausfall der Wahlreformd empfing den Minister-Präside seine Befriedigung über den Sitzung aus.
— Gestern Nachmittag ungarische Minister⸗Präsident Jos Gouverneur von Fiume ernann ustav Alois Podstatz den Eid in die Hände des Kaisers ab. de Graf Podstatzky⸗Liechkenstein als Ober⸗ Nachdem diese des zum Königlich ten Grafen Julius
und Estafettentaxe. der Ministerien treffend Veränderungen in der Landwehrbezirks⸗-Eintheilung des Königreichs Württemberg. Vom 10. Februar 1873. — Be⸗ kanntmachung des Ministeriums des Kirchen⸗ und Schulwesens, betreffend den Titel und Rang der Vorstände der Realanstalten. Vom 11. Februar 1873. — Verfügung des Ministeriums des Kirchen⸗ und Schulwesens, betreffend eine Modifikation in den organischen Bestimmungen der land⸗ und forstwirthschaftlichen Anstalt in Hohenheim. Vom 18. Februar 1873. Bekannt⸗ machung des Kriegs⸗Ministeriums, betreffend die Erhebung von Pensionen, Landinvalidengehalten, sowie von ständigen Beihülfen, Gratialien, Unterstützungen Seitens der Militärpersonen (Offi⸗ ziere, Aerzte, Beamte, Soldaten) und Seitens der Hinterbliebenen Vom 21. Februar 1873.
(Prag. 3) enhaussitzung erstat⸗ perg dem Kaiser Bericht Der Kaiser Herzlichste und drückte Verlauf und das Ergebniß der
dem 2. Sekretãr nten aufs
s um 1 Uhr legten der Königlich eph v. Szlävy, der auch te Graf Geza Szapäry, ky⸗Liechtenstein als
Die Depu⸗
nahme zu überweisen. sowie Graf G geheime Räthe mittelbar darauf wur fmeister bei der Großherzogin eeidigung vorüber war, f ungarischen Minister des Innern ernann Szapéäry als solcher statt
Das Reichs gesetz 17. Februar 1873, betreffen Verordnung des Ackerbau⸗Ministeriums Erläuterung der Veror nun Wirksamkeit der
setzte Staats⸗Minister solcher Personen.
Braunschweig, 6. März.
Hannover, 7. Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Carl ist heute ec gi Ahr 360 n ge. ,. über Cassel nach Frankfurt a. M. abgereist.
— Um dem scheidenden Ober⸗Praͤsidenten, Grafen Otto zu Stolberg⸗Wernigerode auch ein äußeres Zeichen der Ver⸗ ehrung und der Anerkennung der Verdienste zu geben, die sich derselbe während seiner Amtsthätigkeit unter schwierigen Verhält⸗ nissen in der Provinz erworben, war vorgestern von einem aus den verschiedensten Berufsklassen zusammengetretenen Festkomite in den festlich geschmückten Räumen der Börse ein feierliches Abschiedsmahl veranstaltet, an welchem etwa 300 Personen Theil nahmen. Den ersten Toast brachte Se. Königliche Ho⸗ heit Prinz Alb recht auf Se. Majestät den Kaiser und König, den zweiten Graf Muͤnster auf den Grafen Stolberg aus, wor⸗ auf der Ober⸗Präsident seinen Dank in ergreifenden Worten Aus⸗ druck lieh.
Der ständische Verwaltungs aus schuß genehmigte in seiner gestrigen, letzten Sitzung, die vom Landes⸗Direktorium vorgenommene Vertheilung der Ausgaben des Landarmenver⸗ bandes der Provinz Hannover pro 1872. ad 258,035 Thlr. 18 Gr. 5 Pf. auf die Amtsverbände und selbständigen Städte, bewilligte den Rettunganstalten zu Großefehn, Schladen und Ricklingen eine außerordentliche Beihülfe von je 100 Thalern, und vertheilte die disponibeln Mittel des Vorjahrs für das ische Schul⸗ und Synagogenwesen. An Beihülfen zum Land⸗ enbau pro 1873 wurden für die Wegeverbände des Land⸗ drosteibezirks Lüneburg 143,490 Thlr., Stade 109,950 Thlr., Osnahruͤck 74. 280 Thlr., Aurich 87970 Thlr. und zum Ge⸗ meindewegbau im Landdrosteibezirke Hannover 5470 Thlr. H desheim 85l5 Thlr, Lüneburg 29 935 Thlr., Stade 8765 Thlr. Osnabrück 5395 Thlr., Aurich 1820 Thlr. bewilligt.
Regierung ganz genau, . In den letzten Sitzungen hat and diejenige die Landes yversammlung den Staatshaushalts⸗Etat für die Finanzperiode 1873 — 75 berathen. Ohne Diskussion wurden gestern nach dem Bericht der Kommission angenommen Kapitel 1. All⸗ gemeine Landesverpflichtungen Verwaltungskosten beim Staats⸗Ministerium und Landesarchive : Kapitel 3. Legationskosten zu 19,500 Thlr. und Kapitel 4 Landtagskosten und ständische Gehalte zu 24,300 Thlr. für die dreijährige Finanzperiode. Verwaltungskosten, 65,900 Thaler Kapitel 6. Finanzverwaltung: a. Finanzkollegium mit 198,509 Thlrn. b. Steuerkollegium mit 10,200 Thlrn., c. Steuerdirektion mit 18,600 Thlr., d. Baudirektion mit 280,200 Thlrn., für die Finanzperiode werden genehmigt, und spricht Abg. Kulemann den Wunsch aus, daß die Entschädigungen der Baubeamten für Reisen, in anderer Weise als solches jetzt ge⸗ schehe, festgestellt werden mögen. lizeimilitär mit 127, 500 Thlrn. für die Finanzperiode berechneten Kosten wurden genehmigt. für die Kreisdirektionen sind für die Finanzperiode 233, 800 Thlr— angesetzt, welche von der Versammlung genehmigt werden. h. Die Kosten der Medizinal⸗Anstalten mit 67, 606 Thlrn. und S der Landes⸗Qekonomie⸗Kommission mit 75,300 Thlrn. für die Finanzperiode wurden genehmigt. polizei in Braunuschweig und Wolffenbüttel, 76,578 Thlr, ent⸗ stand eine längere Debatte, welche auf heute vertagt wurde. In der heutigen Sitzung wurde der Antrag des Abg.
mischung politischer blatt enthält u. A. das Gesetz vom d die Praxis der Wundärzte; die vom 19. Februar 1873, g vom 1. August 1872, Immatrikulation ch der anderen Hoch⸗ Verordnung des Ackerbau⸗Ministers vom mit dem Unterrichts⸗ Allerhöchst genehmigte Königlichen Hochschule für Bodenkultur in Wien zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. — Der Finanzausschuß hat die ags für die Staats⸗Einnahmen und Aus 1873 beendet und das Finanzgesetz, bedarf auf 389. 853,662 Fl. veranschlag mit 393 677,697 Fl. eingestellt ist, so, von 3,821. 035 Fl. ergiebt, Ausschusse für das Ei dels⸗Minister Banhans, Session eine Reihe von tirten Eisenbahnen vorlegen werde. Kanal-Ausschuß beendigte die Regierungsvorlage bis auf tarife Ueber letztere wü Anschauungen des Handel Prag, 7. März. die Kaiserin von Ru
Dann aber trete die zu 408,546 Thr. Kapitel 2. betreffend die R. G. Bl. Nr. 122, über die an der Hochschule für schulen Wiens; die 24. Februar 1873, womit einverständlich
Minister das unter
Stalut der Kaiserlich
zu 108,300 Thlr.
den Rath Bodenkultur bezügli
Sanktion zu verweigern. Kapitel 5, Justiz⸗
veranschlagte
Finanzperiode angenommen.
dem 6. Juni 1872
Berathung des sgaben pro in welchem der Gesammt— t, die Gesammtdeckung daß sich ein Ueberschuß n. — In dem
Benn der Kapitel J. Die für das Po⸗ endgiltig angenomme senbahnwesen erklärte der Han⸗ ß die Regierung noch im Laufe der Gesetzentwürfen über die nicht garan⸗ — Der Don au⸗Oder⸗ Berathung der betreffenden die Bestimmungen über die M nscht der Ausschuß vorerst noch die Ministers kennen zu lernen. (Prag. Abendbl.⸗)
Kapitel 8. Polizeiverwaltung: a.
Er könne sich
Nach der Ueberzeugung der Ueber die Position d. Orts-
Ihre Majestät ßland wird den 16. März um 7
Zu einem unbestimwte Zeit.
„Der Landesregierung anheim zu geben, bei Handhabung der
Uhr früh auf der Durchreise in Prag eintreffen und über Bud⸗ weis die Reise nach Meran fortsetzen.
Schweiz. Bern, JT. März. (W. T. B.) Nach Meldungen diesseitiger Blätter lautet die Antwort der Solothurner Geistlichen auf das Ultimatum des Regierungsrathes dahin, daß das Gesetz, betreffend die Verantwortlichkeit der Staats⸗ beamten auf sie nur in ihrer Eigenschaft als Führer der Civil⸗ standsregister Anwendung finde, wogegen sie als Geistliche nur Diener der Kirche seien; daher wäre die Verlesung von Lachats Fastenmandat fur sie ein Gebot des Priestergehorsams gewesen. — Eine neue Note des Kabinets von Versailles an die schweizer Regierung, betreffs der ligne d'Italie beharrt bei der schon früher von demselben dargelegten Anschauung und ver⸗ langt — ohne auf die Erklärung des Bundesraths, daß die bezuͤglichen Beschlüfse der Bundesversammlung Gesetzeskraft er⸗ langk haben, weiter einzugehen — daß in Betreff der französischen Aktieninhaber ein anderweites Arrangement stattfinden möge. Genf, 7. März. (W. T. B.) In allen Ortschaften des Kanton Genf ist eine Proklamation angeschlagen, durch welche Namens derselben Versammlung, welche bei dem Bundes⸗ rathe und Staatsrathe gegen die ultramontane Kundgebung in Ferney Protest erhoben hatte, zur Annahme des neuen katholi⸗ schen Kultusgefetzes aufgefordert wird.
Belgien. Brüssel, 7. März. (W. T. B.) Die De⸗ putirtenkam mer fuhr auch heute in der Berathung der Vor⸗ lage über den Wiederankauf der Eisenbahnen des Grand Luxem⸗ bourg fort. Der Parteiführer der Linken, Frere⸗Orban (der frühere Premier⸗Minister) griff das ganze Projekt dabei mit der größten Entschiedenheit an und sprach sich namentlich gegen das Ganze des Vertrages und speziell gegen die Bestimmungen über die Herstellung neuer Eisenbahnlinien aus. Der Bau der letzte⸗ ren sei nicht nur unnütz und überflüssig, sondern auch der dafür ausgeworfene Baukostenbetrag ein viel zu hoher. Fräre⸗Orban erklaͤrte: Es sei das geradezu skandalös. Man lasse den Staat eine verfehlte Spekulation bezahlen. Der Staat trete mit dem Ankauf der Eisenbahnen des Grand Luxembourg einfach in den Handel einer belgisch⸗ deutschen Gesellschaft ein und gebe deren Hoffnungen auf Gewinn die Weihe. Aber solche Dinge könne uͤnd werde die öffentliche Meinung nicht gut heißen, da durch sie weder das öffentliche Ansehen, noch die öffentliche Moral ge⸗ hoben werden könne.
Großbritannien und Irland. London, 6. März. Die Königin kommt am 11. d. M. wieder nach London, um daselbst bis zum folgenden Sonnabend zu verweilen.
Ueber den Verlauf der Krankheit des deutschen Bot⸗ schafters Grafen von Bern stor ff, melden die neuesten Bulletins, baß der Patient die letzte Nacht ziemlich unruhig verbrachte, daß aber in den Symptomen keine Veränderung eingetreten sei.
Aus Sttawa in Canada wird unterm 5. d. M, tele⸗ graphirt: Das zweite Parlament des Dominion trat heute zu⸗ sammen. Der Sprecher des schlag des Gouverneurs ohne Opposition wieder
— T. März. Sprecher des Unterhauses, ist mit Tode abgegangen.
Frankreich. Paris, 5. März. Das „Bien publie“ giebt folgenden Kommentar zur Rede des Präfidenten der Republik: .
„Die Politik der Rede ist die Politik des Paktes von Bordegux, deren' natürliche Folgerung die Botschaft ist. Herr Thiers hat dies klar bewiesen. Seine Rede ließe sich in einigen Worten zusammen⸗ faffen: die Versammlung hat das konstituirende Recht; der Pakt von Bordeaux stellt es fest; die Botschaft bekräftigt es; die Regierung hat es unaufhörlich proklamirt. Die Republik besteht de facto; in Bor⸗ deaux wurde sie anerkannt; seitdem wurde sie bestätigt, und wenn Herr Thiers in der Botschaft den Rath gab, sie zu organisiren, so usurpirte er nicht, sondern konftatirte nur nochmals eine nicht zu läugnende Thatsache. Aus diesem Rechte und dieser Thatsache ent⸗ springt für die Regierung eine doppelte Verbindlichkeit; sie darf das konstituirende Recht der Versammlung nicht entäußern; sie darf das Ansehen der thatsächlichen Regierung nicht verringern lasfen. Diese doppelte Pflicht hat sie erfüllt. Was die Zukunft anbelangt, so Liegt es auf der Hand, daß die Dauer und die Befestigung der Revuklik von der Republik selbst abhängt. Wenn sie nicht ge⸗ mäßigt fruchkbringend für die Interessen ist, wenn sie Frank⸗ reich nicht die Würde und das Mrestige giebt, auf die es ein Recht hat, so wird die Republik den Restaurationen den Weg eröffnen. Wenn sie im Gegentheil auf der von ihr betretenen konser⸗ pativen Bahn beharrt, wer würde dann der jetzigen Versammlung, oder irgend einer anderen anrathen können, von einem Rechte Gebrauch zu machen, welches Niemand läugnen kann, um an Stelle dieser glück= lichen Gewißheit die Abenteuer, die Zufälligkeiten, das Unsichere, die Wirren einer neuen Revolution
zu setzen?“ — Der Minister
gewählt.
jungen Mädchen nach
Waisenanstalten. I) eine Ausstattung bei der Abreise, Nouméa, 3) in der Kolonie stern von Saint Joseph de Clunn, deren Sorge
vertraut sind, an welchem auf eine Aussteuer in Anweisungen vier Hektaren Ansprüche machen, die den, welche sich in der Kolonie verheirathen.
versammlung wurde heute
eastels des Inhalts, daß das blick auf die Gesetze, welche die gewalt betreffen, nicht anwendbar sei,
weitere Modifikation erfahren hatte,
vor, durch welches die Bestimmung die Nationalversammlung sönlich anhören muß,
rechten Centrum bekämpfte, dasselbe. Buffet vom rechten Amendements aus und trat der Dreißiger⸗Kommission ein, augenblicklichen Lage Rechnung freie Hand lasse. vertagt.
Italien. Rom, 4 März. den Prinzen Adalbert von Bayern.
letzten Unterhauses wurde auf Vor⸗ . dorden se ö ; n — die Frage vorgelegt wird, ob er beabsichtige, sich vor Zusammen⸗
(W. T. B) Lord Ossington, der frühere trit' deg nächsten Storthings krönen zü lassen und ob die Kö⸗ mit das Storthing die nöthigen entsprechenden
des Innern erließ an die Präfekten und Maitres ein Rundschreiben Betreffs der Auswanderung von Neu⸗Caledonien, und bezeichnet als für diesen Zweck besonders geeignet die jungen Maäͤdchen aus den Das Marine-Ministerium giebt denjenigen, welche in eine Auswanderung einwilligen, folgende Zusicherungen: 2) unentgeltliche Reise bis Wohnung und Kost bei den Schwe⸗ die jungen Mädchen bei ihrer Abreise von Frankreich bis zu dem Tage an⸗ sie eine Stelle finden, 4 können sie auf Land im Werthe von denjenigen übergeben wer⸗
Versailkes, J. März. (W. T B.) In der National⸗ bei der fortgesetzten Berathung des Entwurfs der Dreißiger-Kommission ein Amendemeut Bel⸗ Veto des Präsidenten der Repu⸗ Konstituirung der Regierungs⸗ nachdem dasselbe von der Kommission im Einverständniß mit der Regierung noch eine mit 410 gegen 255 Stimmen angenommen. Lucien Brun schlug ein weiteres Amendement der einzelnen Fälle, in denen
den Präsidenten der Republik per⸗ lediglich der eigenen Beurtheilung der Nationalversammlung überlassen werden sollte. Desseiligny vom Depeyre von der Rechten unterstützte Centrum sprach sich gegen alle
für den Wortlaut des Entwurfs welcher den Nothwendigkeiten der trage und doch für die Zukunft Die Berathung wurde sodann auf morgen
Der König empfing heute
Miceli der Minister des Auswärtigen, Visconti⸗Venosta, die ge⸗ wünschten Aufklärungen über die in Korfu erfolgte Verhaftung eines wegen Mordes angeklagten Italieners, welcher später vom Tribunal in Trani wieder freigelassen wurde. Der Minister des Auswärtigen beklagte, daß Griechenland den Abschluß eines Aus⸗ lieferungsvertrages ablehne und daß eine große Anzahl italieni⸗ scher Verbrecher ungestraft eine Zufluchtsstätte in Griechenland finde. Nachdem der Ministerpräsident Lanza noch einige Be⸗ merkungen hinzugefügt, wurde der Gegenstand verlassen, ohne daß an die Besprechung desselben irgend ein weiterer Antrag ge⸗ knüpft wurde. — Vom Papste wurde heute eine aus 163 Ka⸗ tholiken aus Oesterreich, Deutschland, Belgien, Frankreich, Eng⸗ land, Italien, Spanien, Amerika und der Schweiz bestehende Deputation empfangen. Der Papst beantwortete die vom Fürsten Alfred Lichtenstein verlesene Adresse und machte jedem Mitgliede der Deputation eine Medaille mit seinem Bildnisse zum Geschenk.
Portugal. Lissabon, 6. März. (W. T. B.) Die amtliche ( Gaceta“ veröffentlicht ein Königliches Dekret, durch
welches die Reserven zum Dienste bei der Fahne einberufen werden. 3 I
Rußland und Polen. St. Peters burg, 6. März. Die rusfische Marine zählte nach dem „Gol. am 2. Januar d. J. 14 Admirale, 24 Vize⸗Admirale, 40 Contre⸗ Admirale, 187 Kapitäns ersten und 112 zweiten Ranges, 272 Kapitän⸗ Lieutenants, 422 Lieutenants, 14 Midshipmen und 75 Garde- marines, im Ganzen 1295 Personen, von denen B den Admi⸗ rals- 571 den Stabs⸗, eben so piele den Ober⸗Offiziers⸗ rang haben und 75 noch Gardes-marines sind, Zu einer voll⸗ ständigen Bemannung der Flotte sind, ohne die Bedürfnisse des Ministeriums, der Justiz- und der Hafenverwaltung zu berück⸗ sichtigen, 325 Stabs⸗ und 641 Ober⸗Offiziere erforderlich, es fehlen also 70 der letzteren. Dieses Verhältniß verdreifacht sich, weil jetzt viele Stabs-⸗Offizierstellen mit Ober⸗ffizieren besetzt sind. Hinsichtlich der Flotte sind noch folgende Nach⸗ richten vorhanden: Die Zahl der Offiziere des Steuer⸗ manns⸗Corps beläuft sich auf 518, von denen 322 für die Fahr⸗ zeuge erforderlich sind; Marine-Artillerie⸗ Offiziere sind für die Fahrzeuge 112 bestimmt, vorhanden find 187; vom Corps der Ingenieur⸗-Mechaniker, das im Ganzen 546 Offiziere zählt, wer⸗ den 274 zur vollständigen Flottenbemannung gebraucht; die Ad⸗ miralität zählt 282 Offiziere, von denen 180 für die Fahrzeuge beansprucht werden; die Zahl der Schiffsärzte beläuft sich auf 198, von denen 135 für die Schiffsbemannung erforderlich sind. Außerdem werden in den Listen der Rotte noch 150 Schiffsbau⸗ Ingenieure und 56 Ingenieure für Marinebauten geführt. In der Reserve befinden sich 84 Offiziere aller Grade und Spe⸗ zialitãten.
Schweden und Norwegen. Stockholm, 4. März. Das norwegische Storthing hat am 1. d. M. eine Ver⸗ sammlung bel geschlossenen Thüren abgehalten, in welcher eine Adresse an den König angenommen worden sein soll, worin ihm
nigin ebenfalls gedenke, den kirchlichen Segen zu empfangen, da⸗ Veranstaltungen in Betreff der Bewilligungen treffen könne. In der an demselben Tage stattgefundenen öffentlichen Sitzung verweigerte Sperdrup die Annahme der Wiederwahl zum Präsidenten. Darauf wurde der Vize⸗Prisident Kildal zum Präsidenten und Sverdrup zum Vize⸗Präsidenten erwählt. — Die vielen Adressen aus den Provinzstadten, welche die Mißtrauensadresse des Storthings vom 15 Mai 1872 miß⸗ billigten, riefen eine Gegenerklärung hervor, zu welcher mehrere Männer in Christiania und Aker, als die Professoren Dage und Münster, Björnstjerne Björnson u. s. w., einluden. Diese Ge⸗ generklärung ist dem Storthinge unterm 12. Februar mit 7009 Unterschriften versehen, zugestellt worden.
Dänemark. Kopenhagen, 5. März. Der 40. Bericht des Central-Komites über eingegangene Geldbeiträge für die nothleidenden Ueberschwemmten zeigt eine Totaleinnahme von M9914 Rdl. 3 Mk. 14 Sh.
— Nr 9 des Centralblatts für das Deutsche Reich herausgegeben im Reichskanzler⸗Amt, hat folgenden Inhalt: 1 All⸗ gemeine Verwaltungssachen: Mittheilungen über den Stand der Rinderpest. 2 Münjwesen: Notiz über die Ausprägung von Reichs— Goldmünzen. 3) Maß⸗ ünd Gewichtswesen: Republikationen von Bekanntmachungen ꝛc. der Normal⸗Eichungskommission.) 4 Zoll⸗ und Steuerwesen: Mittheilungen über Befugniffe von Zollbehörden. 5) Hei⸗ mathwesen: Entscheidungen des Bundesamtes für das Heimathwesen. 6 Postwesen: Bekanntmachungen, betr. Gewicht der Drucksach n⸗ und Wanrenproben⸗Sendungen nach Aegypten; betr. Benutzung der Post⸗ Friefkaften für Eisenbahngüter⸗Anmeldezettel; betr. Postverbindungen mit Mexiko. 7) Konsulatwesen: Mittheilungen ꝛc.
Die Nr. 10 des Just i z⸗Ministerial⸗Blatt für di e Preußische Gesetz ebung und Rechtspflege“ enthält:; Amt⸗ licher Theil. Allerhöchste Erlasse, Ministerial⸗Verfügungen und Ent⸗ scheidungen der obersten Gerichtshöfe. Erkenntniß der vereinigten Abtheilungen des Senats für Strafsachen des Königlichen Oh r-Tri⸗ ößunals vom 4. Januar 1873. Die Verjährung der Strafverfolgung einer Uebertretung wird im Sinne des 5. 68 des Strafgesetzbuchs durch eine auf Grund des Gesetzes vom 14 Mai 1052 von dem Po⸗ lizeiverwalter erlassene verlaufige Strafverfügung unterbrochen Er⸗ kenntniß des Königlichen Gerichtshofes zur Entscheidung der Kompe⸗ tenz-Konflikte vom 11. Januar 18735. Die Vertheilung der Einquar= tierungslast auf die Hausbesißer gebührt den Verwaltungsbehörden
und findet gegen die von denselben getroffenen Anordnungen der Rechts⸗
weg nicht statt. ⸗ — Nr. 15 des ‚Amtsblatts der Deutschen Reichs⸗Post⸗ G neral⸗Verfügung vom
verwaltung“ hat felgenden Inhalt:; J 25. Februar 1373. Die amtlichen Verkaufßstellen für Ponwerthzeichen. Vom 3. März. Stempelsteuer für Jeitungen unter Band vom Auslande. — Vom X25. Februar. Einnahmen und Ausgaben des 2 und Unterstützungsfonds pro 1872. — Vom 27. Februar.
vrrespondenzverkehr mit Konstantinopel. — Vem 27. Februar. Be⸗ richtignng der Dlenft⸗-Instruktion für die Land-Briefträger.
— Rr. 20 der „Annalen der Landwirthichaft“ in den Königlich preußischen Staaten hat folgenden Inhalt: Preußen: Berufung. Medaillenverleih ang. XIX. Sitzungsperiode des König sichen Landes⸗-Ockenomie Kollegiums. Vierte Sitzung des ständigen Ausschusses. Vorleiungen für das landwirthschaftliche Studium im Sommersemester 18573 an der Königlichen Universität Göttingen. Norlefungen im Sommersemester 1873 an der Königlichen landwirth⸗ schaftlichen Akademie Proskau. Ausführung des Gesetzes wegen Anf⸗ hebung und Aufiösung der auf den Betrieb des Abdeckerei⸗Gewerbes bezüglichen Berechtigungen. Wie können wir uns gegen die den land wirthschaftlichen Betrieb bedeutend schädigenden Artikel des nenen Handels-Gesetzbuch's, namentlich 354 und 357 schützen? Aus dem Regierungsbezirke Gumbinnen. Literatur; Abriß der Geschichte der deuischen Landwirthschaft. Von Dr. William Löbe. Vermischtes: Wiener Weltausstellung. Bekanntmachung des Akklimatisations Vereins in Berlin. Landwirthschaftliche Lehranstalt des eidgenössischen Poly⸗
7. März. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Deputirten kammer gab auf eine Anfrage des Deputirten
tchnikums zu Zürich.