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München JT. März. Die Angelegenheit der Verlegung der Universität kam am . S. M. dor dem gesammten Professoren⸗ Kollegium zur Verhgndlung und wurde im Sinne der medizinischen Fakultät, d. h. der Verlegung begutachtet. Das Universitäts. Gebäude würde dann zur Aufbewahrung wissenschaftlicher Sammlungen ver⸗ wendet werden. Die Hauptfrage wird aber sein, ob die Kammern das Geld bewilligen.
Nürnberg 6. März. Dem Vernehmen nach, hat Professor Ortwein mit Rückicht auf seine künstlerische Thätigkeit seine bis herige Stellung am bayerischen Gewerbemuseum aufgegeben. Der Ingenieur Schmidt aus Jena, bisher bei der Saalbahn, wurde als Kustos der Vorhildersammlung des Gewerbemuseums berufen und ihm gleichzeitig die Leitung der Bauten übertragen.
Paris, 7. März. Die Seine ist fortwährend im Steigen be— griffen; sie steht beinahe wieder 5 Meter hoch. Die Schiffahrt mußte wiederum unterbrochen werden.
Gewerbe und Handel.
Breslau, 8. März. In Folge des in der Freundschen Druckerei ausgebrochenen Setzerstrikes wurde dem Besitzer der Letzteren von mehreren anderen Druckereien Hülfe durch Lehrlinge angeboten. Als hierauf die Setzer in einzelnen Druckereien ebenfalls die Arbeit nieder= legen zu wollen erklärten, wenn diese Hülfe nicht zurückgenommen würde, beschlossen die Buchdruckereibesitzer, sowie die Zeitungsverleger und Redacteure der hiesigen Zeitungen, von morgen ab nur eine ein zige gemeinschaftliche Zeitung erscheinen zu lassen; die Forderung der Gehülfen, die Kündignng erst in vier Wochen eintreten zu lassen, war 2 denselben vorher schon auf das Entschiedenste zurückgewiesen
orden.
Osnabrück, 9. März. (W. T. B.). Die hiesigen Buch⸗ druckerei en, mit Ausnahme der Druckerei der amtlichen „Osna—= brückischen Anzeigen‘, haben denjenigen Setzern, welche Mitglieder des Verbandes sind, gekündigt.
München, 8. März. (W. T. B.) Die zwölf größten hiesigen Buch druckereien haben heute allen dem Verbande J Setzern, Maschinenmeistern und Gehülfen gekündigt; das Fort⸗ erscheinen der hiesigen Zeitungen ist gesichert.
. März. (W. T. B.) In der gestern Abend abgehaltenen Versammlung der hiesigen dem Verbande angehören den Setzer und Drucker forberte der Redacteur des „Bayrischen Vaterlandes“, Dr. Sigl, die Anwesenden zum Ausharren auf, versprach unentgeltliche Heschaffung der erforderlichen Drucksachen und reichliche Unterstützung für die Strikenden und empfahl die Einberufung einer allgemeinen Arbeiterversammlung auf den 17. März.
Druckfehlerberichtigung. In der Depesche aus Leipzi vom J. d. Mts. svergl. Nr. 60 dieses Blattes) ist zu lesen, daß . außerordentliche. Generalpersammlung des deutschen Buchdruckervereins auf den 24. März c. (nicht den 145 nach Weimar einberufen ist.
Braunschweig. 8. März. (W. T. B] Die vereinigten Buchdruckereibesitzer haben heute den dem Verbande angehörigen Setzern gekündigt; 8 sollen zahlreiche Austritte aus dem Verbande e folgt sein. Das Weitererscheinen der Zeitungen ist gesichert.
Br üssel 8. März. (W. T. B.) Die hiesige Nationalbank ere , ö. von 4 . ö. ,,, In Folge dessen
de sfuß für acceptirte Tratten auf 34, für nicht acceptirt auf x festgesetzt worden. ö
London, 7. März. Ein Telegramm aus Hanley meldet, daß
Buchdrucker ⸗Verbande gehörenden Gehülfen hier nicht gekündigt.
die Kohlengrubenarbeiter von Nord⸗Stafferdshire die verlangte Lohnerhöhung von 10 Proz. von ihren Arbeitgebern bewil⸗ ligt erhalten haben.
Paris, 8. März. Eine große Anzahl Fabrikanten aus Nord⸗ und Ost⸗Frankeeich und aus der Normandie hielten gestern in Parig eine Versammlung ab, um die von Frankreich mit Großbri⸗ fannien und Belgien abgeschlof enen Handels verträge zu prüfen. Sie wiesen dieselben einstimmig zuruͤch, da sie der Ansicht sind, daß sie den nachtheiligsten Einfluß auf die französische Industrie ausüben
werden. Verkehrs⸗Anstalten. Nr. 18 der Zeitung der Vereins Deutscher Eisenbahn⸗ Verwaltungen hat folgenden Inhalt: Zur Generglversammlung des Vereins deutscher Eisenbahn⸗Verwaltungen nebst Verzeichniß der Abgeordneten. — Die Beilage n Nr. 18 der „Zeitung des Vereins Deutscher Eisenbghn-Verwaltungen“ enthält das Verzeich⸗ niß überzähliger und fehlender Güter. München, 5. März. Die Rohbauten auf der Vizinalbahn von Steinach nach Rothenburg a. d. T sind nun fertig gestellt, und mit der Schienenlage wird nächster Tase begonnen werden. Gleiches wird demnächst auch auf der Vizinalbahn von Im- menstadt nach Sonthofen geschehen. — 8 der im Bau be⸗ griffenen Eisenbahnlinie Augsburg⸗Ingolstadt werden folgende Stationen errichtet werden: die, (mit Auflasfung der Station Stierhof), Friedberg, Dasing, Obergriesbach, Aichach, Radersdorf, Schrobenhausen, Niederambach (seiner Zeit Probfeld) und Ingolstadt. Triest, 8. März. (W. T. B.) Der Lloyddampfer „Aurora“ ist heute Nachmittag 4 Uhr mit der ostindisch⸗chinesischen Ueberland⸗ post aus Alexandrien hier eingetroffen. ö
Aus dem Wolff'schen Telegraphen⸗Bureau.
Posen, Montag, 10. März. In Folge des Leipziger Be⸗ schluffes haben die Besitzer der beiden größten hiesigen Buch⸗ druckereien, die Verleger der „Posener“ und der „Sstdeutschen Zeitung“, sämmtlichen dem Verbande angehörigen Gehülfen gekündigt.
Dresden, Montag, 10. März. Heute Mittag 12 Uhr fand im Königlichen Residenzschlosse die feierliche Verabschiedung des Landtages durch den König statt.
Dres den, Sonntag, 9. März. Nach einer Mittheilung des hiesigen Buchdrucker-Vereins ist gestern den zum deutschen
Stuttgart, Montag, 10. März. Nach dem heutigen Bulletin über das Befinden der Königin⸗Mutter verlief die letzte Nacht wegen der eingetretenen Fieberphantasien und Beängstigun⸗ gen sehr unruhig, die Kräfte sind sehr schwach.
Straßburg, Montag, 10. März. Im benachbarten Maas⸗Departement 2c. sind von Neuem Fälle von Rinderpest konstatirt, in Folge deren die dortigen Behörden geeignete Maß⸗ nahmen getroffen haben.
London, Montag, 10. März. Der Kardinal Cullen hat an den Klerus die Aufforderung gerichtet, dem Parlamente Petitionen einzureichen, welche die Verwerfung der irischen Unter⸗ richtsbill beantragen.
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Madrid, Montag, 10. März. In Folge des irrthüm⸗ lichen Gerüchtes, daß das gegenwärtige Ministerium gestürzt sei, ist es in Barcelona zu Kundgebungen für die föderative Republik gekommen. Bedeutendere Ruhestörungen sind indessen nach den hier vorliegenden Mittheilungen nicht vorgefallen; in mehreren Volksversammlungen wurde der Beschluß gefaßt, die gesetzlichen Schranken innezuhalten und zunächst die Beschlüsse der konstituirenden Versammlung abzuwarten.
Rom, Sonntag, 9. März. Der König, welcher heute hier wieder eingetroffen ist, wird sich morgen nach Florenz begeben. Der Minister Lanza ist nach Turin abgereist.
Florenz, Sonntag, 9. März. Der Senator Lambruschini ist gestorben.
Turin, Sonntag, 9. März, Abends. Der Herzog Ama⸗ deus von Aosta nebst Familie ist hier eingetroffen. Am Bahn⸗ hofe wurden die Ankommenden von dem Kronprinzen und dem Prinzen von Savoyen-Carignan sowie von den Behörden, Truppen, Nationalgarden, vielen Vereinen und einer zahlreichen
gebungen begrüßte und sie unter fortgesetzten Ovationen bis zum Palaste begleiteten. z
Königliche Schauspiele.
Dienstag, den 11. März. Im Opernhause. (59. Vorstellung.) Lohengrin. Romantische Oper in 3 Akten von Richard Wagner. Elsa: Fr. Mallinger. Ortrud: Frl. Brandt. Lohengrin: Hr. Niemann. Telramund; Hr. Betz, König Heinrich: Hr. Fricke. Anfang halb 7 Uhr. Hohe Preise.
Im Schauspielhause. (69. Abonnements⸗Vorstellung) Auf Begehren: Die Journalisten. Lustspiel in 4 Akten von G. Frei⸗ tag. Anfang halb 7 Uhr. Mittel⸗Preise.
Mittwoch, den 12. März. Im Opernhause. (60. Vor⸗ stellung; Neu einstudirt: Aladin, oder: Die Wunderlampe. Großes Zauber⸗ Ballet in 3 Akten von Hoguet. Musik von Gährich. In Scene gesetzt vom Balletmeister Gagperini.
Besetzung: Der Shltan, Hr. Ehrich. Prinzessin Baldroulbadour, seine Tochter, Frl. Forsberg. Aladin, Fischer, Dr. Guillemin. The— mire, seine Mutter, Frl. Bartheld. Zarine, Zetulpe, seine Schwestern, Fr. Guillemin, Frl. Giese. Timorkhan, ein Magler und Herrscher in Asien, Hr. Ebel. Ismenor, Genius des Lichts, M. Altmann. Ein böser Geist, Hr. Ch. Müller. Ein Offizier, Hr. Böhm.
Anfang 7 Uhr. Mittel⸗Preise.
Im Schauspielhause. (9. Abonnements⸗Vorstellung. ) Das Käthchen von Heilbronn. Historisches Ritterschauspiel in 5 Auf⸗ zügen von H. von Kleist. Anfang halb 7 Uhr. Mittel⸗Preise.
haus⸗, wie zu den Schauspielhaus⸗Vorstellungen) in den Brief⸗ kasten des Opernhauses, welcher sich am Anbau desselben, gegen⸗ über der katholischen Kirche, befindet, zu legen. Dieser Briefkasten ist täglich für die Vorstellungen des folgenden Tages nur von 10 bis 12 Uhr Vormittags geöffnet. Meldungen um Theater⸗ Billets im Bureau der General⸗Intendantur oder an anderen Orten, werden als nicht eingegangen angesehen und finden keine Beantwortung.
Verein für die Geschichte Berlins.
Die Mitglieder des Vereins für die Geschichte Berlins mit ihren Damen versammelten sich gestern Mittags 12 Uhr im Palais Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Sarl, um die reichhaltige Waffensammlung Sr. Königlichen Hoheit zu besichtigen. Um 1 Uhr wurde darauf im obern großen Gesellschaftssaale des Palais die dritte Arbeitssitzung des X. Vereinsjahres abgehalten, in welcher der Garnison⸗Schul⸗ lehrer Wagener aus Potsdam einen Vortrag über die Bau⸗ ge high des Johanniter⸗Ordengs-Palais in Berlin (jetzt Palais es Prinzen Carl Königliche Hoheit) hielt, worauf der Hof⸗ Schauspieler Hiltl die Alterthümer und Kunstdenkmale aus den . 3. ö vorzeigte und erklärte.
itzung wohnte Se. Königliche Hoheit der Prin Anfang bis zu Ende bei. Hö ö
ö Vortrag im wissenschaftlichen Verein.
Anm vergangenen Sonnabend hielt Professor Dr. Zeller im wissenschaftlichen Verein einen Vortrag über a nen und Humanität.‘ Der Redner ging davon aus, daß Nationalität und Humanität zunächst einen gewissen Gegenfatz zu bilden scheinen. Die Nationalität beruhe nämlich auf dem Festhalten an Abstammung, Sprache und Sitten, wie sie sich innerhalb der geschichtlichen Entwicklung herausgebildet haben; Humanität aber richte sich auf eine Durchbildung des menschlichen Wesens in dem Sinne, daß Ideale des menschlichen Denkens, Fühlens und Wollens unbeschränkt von nationalen Eigenthümlichkeiten erreicht werden. Es scheine also, als ob dieses Ziel nur verwirklicht werden könne, wenn von der Nationalität vollständig abgesehen würde, wenn mit anderen Worten an die Stelle der Nationalität der Kosmopolitismus träte. Dies sei noch der Standpunkt der großen Geistesheroen unseres Vaterlandes am Ende des vorigen Jahrhunderts . eines Lessing, Schiller und Goethe. In demselben Maße, als sich in jener Bluͤthenepoche das deutsche Geistesleben entwickelte, schien das National bewußtfein zu schwin⸗ den. Bald aber trat eine Zeit ein, in der sich das Gefühl gel⸗ tend machte, daß die politische Machtstellung eines Volkes an ein entwickeltes Nationalbewußtsein geknüpft sei. Das deutsche Volk schien vor die Alterngtive gestellt, zwischen Nationalität und Humanität wählen zu müssen.
Um zu entscheiden, ob überhaupt ein Gegensatz zwischen Huma⸗ nität und Nationalität begründet sei, müffe man zunächst auf den Begriff der Nationalität näher eingehen. Man denke hierbei in erster Linie an die gemeinsame Abstammung; daß diese indeß nicht allein das Wesen der Nationalität ausmache, dafür spreche der Umstand, daß es kaum ein modernes Nationalvolk gäbe, welches nicht mehrere Stämme enthielte, während andererseits bei manchen Völkern, die zwar von gemeinsamem Stamme, aber im Laufe der Geschichte über verschiedene Länder zerstreut worden sind, von Nationalitat nicht die Rede sein kann. Das Haupt⸗ moment, welches zur Stammesgemeinschaft noch hinzu⸗ kommt, ist die Gemeinsamkeit der Interessen und das Gefühl , . Zusammengehörigkeit; sie bewirken, daß sich aus
en verschiedenen Nationalitäten, welche in einem Volke vertreten sind, eine neue einheitliche Nationalität herausbildet. Diese brauche keineswegs mit politischer Einheit zusammenzu⸗ fallen wofür ja die Geschichte des deutschen Volkes den treffend⸗ 6 Beweis gebe. Die Bevölkerung Deutschlands besitzt eine charf ausgeprägte Nationalität und ist dennoch in verschiedene Staaten getheilt. Die Stammesgemeinschaft, die erste Grund⸗= lage der Nationalität, läßt auf eine Gleichartigkeit der natür⸗ lichen Anlagen schließen. Diese werden im Laufe der geschicht⸗ lichen Entwicklung volksthümlich ausgebildet. Durch das Zu⸗ ee, , w, unter gleichen Verhältnissen entsteht unter den
Tugenden, Fehler, kurz ein gemeinsamer, nationaler Charakter; auf diesem beruht die nationale Einheit, die Nationalität.
Der nationale Charakter eines Volks prägt sich am deutlichsten
in seiner Sprache aus. Sie ist nicht nur das Mittel für allen geistigen Verkehr, sondern auch der Spiegel der Gedanken. Jedes einzelne Wort enthält eine Anzahl von Anschauungen und Auf⸗ fassungen in einer Weise zusammengefaßt, welche dem Volke, dessen Sprache es angehört, eigenthümlich ist. Wenn man in einem fremden Lande die Klänge der Muttersprache vernimmt, so hofft man nicht blos Leute zu finden, mit denen es möglich ist in sprachlichen Verkehr zu treten, sondern man glaubt glei⸗ chen Anschauungen und Neigungen zu begegnen. Mit jedem Worte, welches dem Kinde eingeprägt wird, gewinnt es an volks⸗ thümlicher Bildung. Die Sprache ist der wesentlichste Träger der Nationalität. Das nationale Interesse kann dem humanen nur dann feindlich entgegenstehen, wenn ein Volk einseitig gebildet ist, wenn es sich im Bewußtsein seiner eigenen nationalen Größe stolz über die Rechte fremder Völker erhebt. Wie der Einzelne nur dann seinen wahren Werth erkennt, wenn er sich als Theil eines Ganzen betrachtet, dem er zu gewissen Leistungen verpflich⸗ tet ist, so wird sich auch ein Volk nur dann richtig beurtheilen, wenn es zwar seiner nationalen Vorzüge eingedenk ist, aber zu⸗ gleich fremdes Recht zu achten versteht, wenn es sich selbst nur als einen Theil der ganzen Menschheit betrachtet und zu ihrem Wohle mit allen anderen Völkern zusammenwirkt.
Insbesondere sind es die idealen Interessen, welche in dieser Be⸗ ziehung ein internationales Gebiet bilden. Hier sind die Fähig⸗ keiten gleich, hier 9 die Möglichkeit gegeben, daß sich die Kräfte aller Völker in hohem Grade entwickeln, ohne feindlich aneinander⸗ zugerathen, und man kann daher mit Recht behaupten, daß ein Volk den Gegensatz zwischen Nationalität und Humanität um so entschiedener lösen wird, se mehr es sich der Pflege geistiger und sittlicher Interessen zuwendet.
Das deutsche Volk hat sich auf diesem Gebiete stets rühmlich ausgezeichnet, es hat sogar, wie bereits angedeutet, dem idealen Zuge seines Charakters lange Zeit so weit nachgegeben, daß es auf nationalem Gebiete eine Einbuße erleiden mußte. Während sich deutsche Literatur und Kunst auf dem Höhepunkt ihrer Ent⸗ wickelung befanden, konnte von einer nationalen Einheit des deutschen Volkes kaum noch die Rede sein. Deutschland war in politischer Beziehung den Nachbarstaaten gegenüber in dem⸗ selben Maße zurückgeblieben, als es ihnen in der Entwick⸗ lung seines Geisteslebens voranging. Die ruhmreiche Ge⸗ schichte des letzten Jahrhunderts hat bekanntlich den Unterschied vollkommen ausgeglichen und zu dem glücklichen Resultate ge— führt, daß das heutige Deutschland auch in politisch nationaler Beziehung seinen Nachbarstaaten völlig gleichsteht. Aber auch jetzt, auf der höchsten Stufe seiner politischen Entwicklung, wird das deutsche Volk die idealen Bestrebungen, denen es zum größten Theil seine jetzige Größe verdankt, nicht vergessen, es wird sich niemals vermessen angesichts der eigenen materiellen Macht fremdes Recht mit Füßen zu treten, von dem Bewußt⸗ sein durchdrungen, daß die höchste Vollendung eines gesunden und kräftigen Volkslebens die Humanität sei, und daß die Ge— schichte dereinst die Leistungen des deutschen Volkes nach seinen k für das Wohl der ganzen Menschheit beurtheilen werde.
Sitzung der Senckenbergischen naturforschenden Gesellschaft in Frankfurt a. M.
In der wissenschaftlichen Sitzung der Senckenbergischen na⸗ turforschenden Gesellschaft am 1. d. Mts. sprach, wie jh BSrkf.
ngehörigen eines Volkes eine Gleichartigkeit der Neigungen,
deren Bewohner. Die Entdeckung dieser eigenthümlichen mensch⸗ lichen Wohnungen, welche auf eingerampten Pfählen ruhten, deren Reste sich in den schweizer Seen finden, verdankt die Wissenschaft dem Präsidenten der antiquarischen Gesellschaft Dr. Keller in Zürich. Derselbe habe zuerst im Jahr 1854 zu
DObermeilen am Züricher See die Pfahlbauten einer ausgedehnten
Ansiedlung entdeckt. Einmal aufmerksam geworden, kenne man jetzt mehr als 200 Pfahlbauten in den schweizer Seen. Auch in den übrigen Ländern Europas habe man zahlreiche Funde von Pfahlansiedlungen gemacht. Ueber die Frage, welchem Volke diese Wohnungen angehört haben mögen, und die Ursache ihrer der Menschen Natur wenig entsprechenden
Bauart, sowie die Zeit ihrer Entstehung und ihres Unterganges, schweige die Geschichte vollständig. Die Ansicht der zahlreichen Forscher gehe jedoch sehr weit
auseinander, indem einige 300 Jahre vor unserer Zeitrechnung annehmen, während andere ihr Alter auf 5 und mehr Jahr⸗ tausende schätzten. Redner hält die Pfahlbauten für die Zufluchts⸗ stätten eingewanderter Völkerschaften und gleichzeitig mit den Erd⸗ und Steinwällen in den Gebirgsgegenden. Was man hier im Wasser auf den Pfahlinseln erreicht habe, suchte man auf dem Lande in den Ringwällen, nämlich Schutz gegen den Men⸗ schen selbst. Die in den Pfahlbauten aufgefundenen wenigen Knochen und Schädel von Menschen mache es der vergleichenden Naturwissenschaft schwer, ein Urtheil abzugeben. Die Professoren Rütimeyer und Hiß hätten bereits 2 Typen nach den Schädel⸗ fragmenten erkannt, doch seien über den Pfahlbaubewohner die Akten noch lange nicht geschlossen. Alles bis jetzt Gefun⸗ dene lasse auf eine kleine Menschenrasse schließen. Nach⸗ dem der Fauna und Flora der Pfahlbauten⸗Periode ge⸗ dacht worden, wobei es sich zeigte, daß viele Thiere, welche damals gejagt und Getreidearten, woraus man Brod gebacken, heute nicht mehr in der Schweiz existiren, wurden die drei Arten der Seewohnungen beschrieben, als: Pfahlansiedlung, meist näher dem Seeufer belegen, worin man nur Werkzeuge aus Stein gefunden habe; als Steinberge weiter in den Seen stehend, inselartige Bauten, mit zumeist Bronze⸗Werkzeugen und als Packwerkbauten (Faschinen). Eisenwerkzeuge wurden nur in einigen Stationen gefunden. Die Vorzeigung und Erklärung der reichhaltigen seß instruktiven Sammlung aus den Pfahl⸗ bauten von Robenhausen des verstorbenen Archivars Dr. Bossel, ließ diese Urbewohner der Schweiz als sehr thätig und fleißig erscheinen. Die mühevoll geschlossenen Steinbeile und Werkzeuge aus Horn und Knochen, die kunstfertigen Geflechte und Gewebe erregten Bewunderung. . Hierauf berichtete Professor Dr. Lucge über seine Unter⸗ suchungen, ob die Affen und die Menschen in eine Ordnung des Thlerreiches gehörten. Nachdem die verschiedenen Ansichten der Anthropologen und Anatomen mitgetheilt worden, kam Referent auf seine Winkel⸗Messungen der Schädelbasis bei dem Menschen und dem Affen, sowie anderer Säugethiere zu sprechen, welche ihn im Vergleiche zu der Stellung der Schädel des Menschen zur Wirbelsckule, zu dem Ausspruche berechtigt, daß der Affe bei seiner naturgemäßen Entwickelung und Vervollkommnung sich immer und mehr vom Menschen entferne, daß es wohl aber der Neger⸗Rasse möglich sei, sich zu der Vollkommenheit der Europaͤischen aufzuschwingen.
Redaktion und Rendantur: Schwieger.
Berlin, Verlag der Expedition (Kesseh. Druck: H. Seiberg.
Drei Beilagen
Presse“ mittheilt, Herr ß. A. Scheidel über die Pf ahl bauten und
(einschließlich der Vörsen Beilage).
Volksmenge erwartet, welche dieselben mit sympathischen Kund⸗
Es wird ersucht, die Meldekarten (sowohl zu den Opern⸗
an groben Silbermünzen aus dem Verkehr gezogen sein wird, so
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Aichtamtliches. Deutsches Reich.
Berlin, 10. März. Die Motive zu dem vorgestern mitge⸗ theilten Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Münzverfas⸗ lauten: ; ; ö den Berathungen über die Neugestaltung des deutschen Münz . wurden vom Bundezrathe und vom Reichstage für die Durch,
nahrung diefer Neugestaltung zwei gesetzgeberische Stadien in Aussicht en e Zunächst kam es darauf an, die Ausprägung gemeinsamer Holdmünzen gesetzlich zu ordnen und zugleich Fürsorge dafür zu treffen, baß so rasch wie irgend möglich der Verkehr mit der für die Einfüh= rung des neuen Systems nöthigen Menge von Goldmünzen versehen werde. Nach Erreichung dieses Zieles war durch ein zweites Gesetz die Münzreform zum Abschluß zu bringen
Die Ausprägung gemeinsamer Goldmünzen wurde durch das Gesetz vom 4. Dezember 1871 (Reichsgesetzblatt S. 404) angeordnet, und konnte schon in den letzten Tagen desselben Monats, begonnen werden. Sie ist seitdem , ,. ge⸗ fördert worden und wird voraussichtlich bis Ende April, den Betrag bon 6b0 Millionen Mark in Zehn und Zwanzig. Markstücken erreicht haben, von welchem, nach Abzug der für den Reichskriegsschatz er⸗ forderlichen 120 Millionen Mark, 480 Millionen Mark die für den Verkehr bestimmte Menge darstellen. Hiermit ist zwar keineswegs die Summe erreicht, welche nach. Durchführung der reinen Gold⸗ währung für den Verkehr erforderlich sein wird, wohl aber die Mög⸗ lichkeit gegeben, schon jetzt den zweiten Schritt der Gesetzgebung zu thun, welcher in der definitiven Ordnung der neuen gemeinsamen Münzverfassung zu bestehen hat. ö ⸗
Dun die Einstellung der Ausprägung von Silbercgurantmünzen und die Fixirung des Werthverhältnisses zwischen den Reichsgoldmünzen und den Landessilbermünzen ist ein Uebergangszustand geschaffen, welcher in der Mitte zwischen der segenannten Doppelwährung und der reinen Goldwährung liegt. Er entspricht. nicht mehr der Doppel⸗ währung, weil vollwichtige Silbermünzen nicht mehr geprägt und zu dem firirten Werthverhältniß in den Umlauf gebracht werden können. Er entspricht noch nicht der reinen Goldwährung, weil der vorhandene Goldumlauf noch nicht ausreichend groß ist, um eine gesetzliche Bestimmung zu ermöglichen, 6 auch die Ein⸗ und Zwei⸗ thalerstücke durch Fixirung eines aximalbetrages, über welchen hinaus die Zahlung in Golde obligatorisch wäre, zu Theilungsmünzen machte. Er leitet aber zur reinen Goldwährung hinüber, weil eine allmähliche Einziehung der Silber- Courantmünzen und eine fernere Erweiterung des Goldumlaufs durch das Gesetz angeordnet bezie⸗ hungsweise in Aussicht genommen ist. Da während der Dauer dieses Uebergangszustandes die noch in reichlichem Umfange im Umlauf befindlichen groben Courantmünzen der Thalerwährung, welche zu der durch das Gesetz vom 4. Dezember 1871 bereits fest.
estellten Rechnungseinheit des künftigen Systems in einem bequemen
Hen fin ffehen, geeignet sind, für den Metallgeldbedar des Verkehrs die Goldmünzen und die größeren Silbermünzen des Marksystems zu ersetzen, so wird, sobald ein ausreichender Betrag von Scheidemünzen des Marksystems ausgeprägt sein wird, die Markrechnung un die Reichsgolbwährung ohne Schwierigkeit mit der Maßgabe in Kraft gesetzs werden können, daß die Ein. und Zweithalerstücke einstweilen an Stelle der Reichsgoldmünzen ohne Beschränkung in Zahlung ge⸗ geben werden dürfen. ö ; —
Wollte man die definitive Regelung des Münzwesens bis dahin aussetzen, daß der volle Bedarf an Reichsgoldmünzen, wie er sich nach Einziehung sämmtlicher grober Silbermünzen ergeben wird, ausgeprägt und, was alsdann unvermeidlich wäre, ein entsprechend großer Betrag
würde diese Regelung noch für eine Reihe von Jahren hinaus geschoben werden müssen. Denn ihr Eintritt würde nicht sowohl von dem Umfang der Goldausprägungen, als vielmehr von der Möglichkeit abhängig sein, die entsprechenden sehr großen Silbermassen aus dem Verkehr zu ziehen und auf den ausländfschen Märkten abzusetzen, Der Silber- markt hat aber ein- sehr beschränkte Absorptionsfähigkeit. Es wird also, um die Operation nicht zu einer überaus verlustvollen zu . mit der Einschmelzung der groben Silbermünzen und dem Ver auf desjenigen Silbers, welches nicht zur Herstellung der Silbermünzen des neuen Systems Verwendung findet, nur sehr allmählich vorgegangen werden können, und es ist gegenwärtig nicht zu ermeffen, welcher Zeitraum zur Ausführung. dieser Qpergtion erforderlich sein wird. Die ÜUnbequemlichkeiten eines solchen Zwischen. . würden auf die Dauer unerträglich werden, da dem Ver⸗ ehr diejenigen Münzen, nach welchen gerechnet wird, mehr und mehr entzogen und nur solche Münzen, nach welchen noch nicht gerechnet wird, an deren Stelle zugeführt würden. In der That sind die Fak⸗ toren der Reichsgesetzgebung nicht von der Voraussetzung ausgegangen, daß zwischen den beiden Stadien der Gesetzgebung ein aus— gedehnter Zeitraum liegen sollte, vielmehr wurde die Wahl der Mark als künftiger Rechnungseinheit auch mit Rück sicht, darauf für zweckmäßig erachtet, daß, durch das einfache Verhältniß derselhen zum Thaler die Möglichkeit geboten werde, für eine nahe Zukunft die definitive Ordnung des Münzwesens und Einführung der Markrechnung mit der Maßgabe in Aussicht zu nehmen, daß die Silbermünzen der Thalerwährung behufs r,, ,, Beschleunigung des Ueherganges einstweilen als Münzen des Mark⸗ systems im Umlauf bleiben. — .
Der vorliegende Entwurf hat den Zweck, im Anschluß an das Gesetz, betreffend die Ausprägung von Reichsgoldmünzen, vom 4. De⸗ zember 1571 (Reichsgesetzbnl. S. 404 die Ausprägung der nicht in Golde herzustellenden Münzen des Marksystems anzuordnen und die gesammte künftige Münzverfgssung Deutschlands durch Einführung der Reichsgoldwährung und Markrechnung definitiv zu regeln.
Die wesentlichsten Grundlagen des Entwurfs sind bereits durch das Gesetz vom 4. Dezember 1871 gegeben. ; 383
Zunächst ist durch diefes Gesetz und die über dasselbe gepflog enen Verhandlungen die Frage, ob zur sogenannten Doppelwährung oder zur einfgchen Goldwährung überzugehen sei, zu Gunsten der letzteren Alternative entschieden. ö ; ;
Als Rechnungseinheit des künftigen Münzsystemz ist durch den §. 2 des Gefetzes die Mark bezeichnet, welche den zehnten Theil des uuf Grund der Vorschrift im 8. I nach dem Fuße von 1397 Stück auf ein Pfund Feingold auszuprägenden Goldstücks bildet, Strenge , n, wäre zwar die Zugrundelegung des Zehnmarkstücks als inheit nicht ausgeschlossen, sedoch erscheint die Wahl der Mark auch achlich durch die Erwägung geboten, daß der Pfennig (d. h. der undertste Theil einer Marks für den Verkehr nicht zu entbehren ist, also die Wahl des Zehnmarkstücks als Einheit die unbequeme Folge i. würde, daß drei Dezimalstellen in die Rechnungen eingeführt
en.
Gegeben ist ferner dur r 58. 8 des Gesetzes das Werthverhältniß des Silbers. zum Golde wie ö * 15 als Grundlage für die Umrechnung der in den Münzen der be 3 Silberwährungen ausgedrückten Beträge in die Münzen der Reichsgoldwährung. K
Endlich ist durch 5. 11 des Gesetzes festgestellt, daß die Einzie⸗ hung der Landesgoldmunzen und der groben Silbermünzen auf Reichs— rechnung erfolgen soll.
die Tarifirung der Reichsgoldmünzen im
. . Sreste Beisage 3 zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
e Montag, den 10. März
syftems, welche, den na
werden soll, zu welchem
für den Uebergang zu lichen Anordnungen.
setzung, da
währungen treten soll, de Entwurfs). Mit Rück
werth erscheint, ertheilt Um jedoch auch di
und zu 1 Groschen, 3 Gr
laͤnder würde hiernach an Scheidemünzen vor
währung der gesammt Werthe als 3 Mark
wirken sein. Was di
handen. Tha
führung des neuen Sy
deutschlands theilweise
darf ein erheblicher ni
staaten an Münzen vo länder, wel
münzen; J 3) ein ansehnliche
angehören; Y die oben
ruhenden Scheidemünz 3) auch
und die durch Umtaus
sein, soweit nicht Nach al, die Einziehung der Thalerfuße z Ersatz der vorläufig
herbeizuführen sein.
der übrigen Landesmü Da die Ein⸗ und geringen Theile durch
Die
Ueber die Apoint ö.
Als fernere Untera s würde zu gro
wollte man zwischen Lücke bestehen la i
2) dem Einmark
würde, und es muß
ihren
Auf diesen Grnndlagen weiter bauend, trifft der Entwurf a ct Bestimmungen uber die Ausprägung derjenigen Münzen des Mark⸗
stücks geführt.
an die Stelle der Landeswährungen treten
währung die Einziehung sämmtlich
jedoch ist auch bei diesen darauf
angehören, zu Ende
Sin n , für die
ch Maßgabe des Gesetzes vom 4. Dezember
191 auszupräzzenden Reichsgęlomünzen hinzutretend, künftig das zin heitliche und ausschließliche Münzsystem Deutschlands bilden sollen, und über die Einziehung der Münzen der bestehenden Landeswährun⸗ gen. Er schreibt ferner vor, daß durch mit Zustimmung des Bundes raths zu erlassende Kaiserliche Verordnung der Zeitpunkt festgestellt
ie Rei 1dwährung und die Markrechnung k,, .
dem neuen System erforderlichen privatrecht—
esam8mtte System des Entwurfs beruht guf, der Voraus= 36 z . ee n in an die Stelle der Landeswährungen erft dann kreten kann, wenn die für . kleinen Verkehr erforderlichen Münzen des neuen Systems in au endem ; sein 3 Da es 1 wohl möglich ist, die Frist, bis zu welcher bie hierzu nofhwendigen Ausprägungen stättgefunden haben können, im Voraus zu bestimmen, fo muß, wie bemerkt, die . Zeitpunktes, zu welchem die eichsmarkwährung an die
reichendem Umfange ausgeprägt
—
Stelle der Landes⸗
m Verordnungswege überlassen werden (Art. I des icht darauf, daß in einzelnen Bundesstaaten
die Vorbedingungen für die Einführun wenigstens der Markrechnung chon früher, als zu dem für die Ink ; affung für das ganze Bundesgebiet in Aussicht zu nehmenden zeit⸗ punkte, vorhanden sein werden, und daß unter solchen Verhältnissen die Einführnng der Markrechnung für diese Bundesstaaten wünschens⸗
aftsetzung der neuen Münzper—
der Artikel 1 den Landesregierungen die hierzu
erforderliche Ermächtigung.
e Inkraftsetzung der neuen Münzverfassung in
ihrer Totalität für das ganze Reich nach Möglichkeit zu beschleunigen, e err, der Entwurf (Art. 14 unter 2, 5, , die in das meue System passenden Münzen des Thalerfußes zu d, 3 uns * Thaler
oschen, Groschen und nsio Groschen als Thei⸗
lungö⸗ und Scheidemünzen, und zwar die beiden er tgenannten für das ganze Reichsgebiet, zu den entsprechenden Werthen der ö
ihrer späteren Einziehung, in das neue System hinüberzunehmen und durch vorläufige Tarifirung der auf der Zwölftheilung des Groschens beruhenden Drei⸗ und Einpfennigstücke zu 2E, bezw. 1 Markpfennig den VW darf an Scheidemünze, welcher vor der allgemeinen Einführung des Mark⸗ systems zu beschaffen ist, thunlichst. einzuschränken. Für die Thaler⸗
arkrechnung, bis zu
außer der Ergänzung des laufenden Bedarfs ub ir h n, des Ha fsosten nur die Ein⸗
iehung der Zwei⸗ und Vierpfennigstücke und deren Ersatz durch Kupfer⸗ ö. des J. Systems nöthig sein. Für die Gebiete, welche nicht dem Thalerfuße angehören, wird vor Inkraftsetzung der Reichsmark—
e Bedarf an Scheidemänzen von geringerem auszuprägen und beim Uebergang zur Mark= er bisherigen Scheidemünzen zu be⸗ e größeren Münzstücke angeht, so ist von den
Thalerstücken, welche als 3 Markstücke in das neue System über⸗ ö. li; für an, nn, zunächst ausreichender Vorrath vor⸗
Die Einmarkstücke werden in der gegenwärtigen Cirkulation durch die Thalerstücke repräfentirt, von denen höchstens 18 Millionen ler in Umlauf sein können. Von Einmarkstücken wird vor Ein⸗
tems ein ansehnlicher Betrag auszuprägen jein, . . . daß der Bedarf Süd—
durch die K alert g, gedeckt werden wird.
ür Silbermünzen ber Markwährung, welche mehr als 1 Mark be⸗ * en ,, so lange, als Thaler umlanfen, der Be⸗
sein.
Vor der Inkraftsetzung der Reichsmarkwährung sind also
A. auszuprägen:
1) Der Bedarf der nicht dem Thalergebiete angehörigen Bundes⸗
n weniger als 3 Mark;
2) die zum Ersatz der Vier⸗ und Zweiyfennigstücke der Thaler⸗ .. den ö. in 12 Pfennige theilen, nöthigen Scheide⸗
r Betrag an Einmarkstücken; B. einzuziehen;
) die sammtlichen Scheidemünzen, welche nicht dem Thalerfuße
edachten Zwei⸗ und Vierfennigstücke, sowie die auf einer anderen Eintheilung des Thalers, als der in 30 Groschen be⸗
en; außerdem wird
schon vor Einführung des neuen Systems mit der Ein⸗ ziehung der . Silbermünzen, welche nicht dem. Thalerfuße an, gehören, in größerem Umfange vorgegangen werden müssen, weil diese nach Einführung der Markrechnung für den Verkehr sehr unbeguem sein werden. Als Ersatz derselben werden Einmarkstücke
Thalerstücke ch der Thalervorräthe der Banken gegen Gold⸗
münzen disponibel werdenden Thalerstücke in den Verkehr zu bringen die Reichsgoldmünzen einen Ersatz bilden. ‚ nkraftsetzung der Reichsmarkwährung wird zunächst
groben Silbermünzen, welche nicht dem u führen, ferner der in das neue Sylnm übernommenen kleinen
Münzen der Thalerwährung durch Reichsmünzen zu bewirken und zu⸗ 23. die e e der Thaler⸗ und Zweithalerstücke allmählich
er Entwurf schlägt im Art. 5 vor, die Außer⸗
Conrgsekung der vorstchend unter 1 und 2 bezeichneten Scheidemünzen mit 6. at mh . Einführung der Reichsmarkwährung eintreten zu laffen, und beschränkt sich im Uebrigen Art. 7) darauf, dem Bun⸗ desrathe die zur Herbeiführung der Einziehung und Außer⸗Courssetzung
nzen erforderlichen Befugnisse zu ertheilen.
Zweithalerstücke nur zu einem verhãltnißmäßig Fünfmarkstücke ersetzs werden, zum bei weitem
rößeren Theile in der erweiterten Goldcirkulatien ihren Ersatz finden eg. so ist ihre Einziehung außer von der durch die Ausprägung von Scheidemünzen in hohem Grade in Anspruch genommenen Leistungs⸗ fahigkeit der Münzstätten noch von der, Fähigkeit des Silbermarktes, das , zu absorbiren, abhängig.
ittel, welche
münzen unvermeidlichen Verluste erforderlich sind, werden durch den Reichshaushaltsetat zur Verfügung zu stellen sein.
ur Deckung der bei Einziehung der Silber⸗
s, in welchen die Theilungs⸗ und Scheidemünzen
des Rarksystems auszuprägen sind, können wesentliche Zweifel kaum
as Einmarkstück, das Einhalbmarkstück, das mo Markstück, so⸗ wie das Einpfennigstück, sind durch das System von selbst gegeben. i n, dürften das
weipfennigstück und das usgleichungen im kleinen Verkehr genügen. ßen Unbequemlichkeiten für den , führen, dem Einmarkstück und dem Zehnmar . eine ür die Wahl des zur Ausfüllung derselben zu
schaffenden Münzstücks sind 63 Gesichtspunkte zu beachten: 1) dasselbe muß sich dem! ̃ tuͤck nicht zu nahe stehen, weil es sonst das letz- tere, dem schon das Markstück sehr nahe steht, überflüssig machen
ezimalsystem einfügen, darf
I) eine Form haben, welche es für den Gebrauch der arbeitenden
glaff⸗ ec n deren die größeren Theilungsmünzen hauptsächlich
Markt finden, geeignet macht. i
Die , haben zur Wahl des silbernen Fünfmark⸗ ine
Ausprägung von goldenen Fünfmarkstücken, die
1873.
ebenfalls in Frage kommen könnten, würde zu einer Münze führen, die dem Gesichtspunkte zu 3 wenig entspräche, da sie wegen ihres ge⸗ ringen Umfanges wenig 1 und leicht verloren geht. In Golde würde das Fünfmarkstück 3.62 Tausendtheile eines Pfundes wiegen und nur in den wenig beliebten goldenen Fünffrankenstücken (3aa33 Tau⸗ sendtheile) und Dollars Gass Tausendtheile) ein Analogon finden. Daz filberne Fuͤnfmarkstück wird nach dem durch den Entwurf vor⸗ geschlagenen Ausprägungsfuße 5ö,ssss Tausendtheile wiegen, während
33 . hora Tausendtheile,
das Zweithalerstückk.. ; (
das Fünffrankenstückhkttc. . . ooo) ö der Kronenthalererr 0 oras . der Konventions⸗Speziesthaler h as ö die englische Fron b, sin ö der Silberdollar der Vereinigten Staaten H3, 23.6 n,
der merikanische Dolla . 6429, wiegt. Das Fünfmarkstück steht also an Gewicht sehr wesentlich hinter dem Zweithalerstück zurück und schließt sich den bei anderen Nationen gebräuchlichen größten Silbermünzen, namentlich dem weitverbreiteten mexikanischen Dollar ziemlich genau an, ⸗ . ;
Daß die Ein⸗ und die Einhalbmarkstücke gleich dem Fünfmarkstücke in Silber auszuprägen sind, wird kaum einer Motivirung bedürfen. Bei einem System, welchem die einfache Goldwährung zu Grunde liegt, ergeben sich für die Herstellung und Behandlung der Silbermünzen folgende Grundsãätze: ; ö
1) der Feingehalt derselben muß etwas geringer angenommen wer⸗ den, als er sich nach dem gesetzlich angenommenen und dem Durch—⸗ schnitt längerer Zeiträume entsprechenden Werthverhältnisse zwischen Gold und Silber von 155 zu 1 stellen würde;
2) die Pflicht zur Annahme der Silbermünzen bei Zahlungen ist auf einen bestimmten Maximalbetrag zu beschränken;
3) es ist Vorsorge zu treffen, daß solche Münzen nicht in grö⸗ ßeren Beträgen in den Verkehr treten, als sie zur Ausgleichung von . im kleineren Verkehr erforderlich sind, und daß, sofern sie irgendwo in zu großen Mengen auftreten, eine Entlastung des Ver— kehrs von dem Ueberschuß gesichert erschint.
In Betreff des Erfordernisses zu 1 schlägt der Entwurf vor (Art. Y, daß das Pfund feinen Silbers zu 100 Mark ausgebracht werde, und der Feingehalt der Silbermünzen „o ihres Gewichts be⸗ trage. Dieser Münzfuß schließt sich dem Dezimalsysteme an und hat zur Folge, daß alle Zahlenverhältnisse innerhalb des Systems sehr einfache sind, und daß namentlich jedesmal eine runde Zahl von Stücken (180 Einhaibmarkftuͤcke 90 Einmarkstücke und 18. Fünfmarkstücke) auf das Brnttopfund geht. Zugleich werden die Münzstücke eine für den Verkehr bequeme Form erhalten und sich durch Farbe und Rein- lichkeit von den bisherigen kleineren Silbermünzen des Thalersystems zu ihrem Vortheil unterscheiden. .
Das Einhalbmarkstück wird bei einem Durchmesser von etwa 19 Millimetern 55/9 Tausendtheile wiegen, also etwas kleiner aus⸗ fallen, als das preußische nz Thalerstück neueren Gepräges, welches „az Tausendtheile wiegt. Indeß wird es größer, ausfallen als das französssche 3 Frankstück, welches 5 Tausendtheile wiegt und zu Klagen wegen zu geringen Umfanges und Gewichts keine Veranlassung gegeben hat. um dem Stücke außer der Farbe ein Unterscheidungszeichen gegen die 2 Groschenstücke zu geben, wird es sich empfehlen, dasselbe mit einem gereiften Rande auszuprägen. .
Das Einmarkstück mit einem Gewicht von 11, Tausendtheilen und einem Durchmesser von etwa 25 Millimetern kann zu Bedenken keine Veranlasiung geben., Ein gereifter Rand dürfte sich auch bei diesem Stücke behufs leichterer Umnterscheidung desf von den ü Verkehr befindlichen Silbermünzen empfehlen. !
Der Ausprägungsfuß von 1090 Mark auf das Pfund fein ergiebt allerdings eine etwas größere Unterwerthigkeit der Stücke, als die in Frankreich und England für die Silbermünzen bestehende, indem der Werthaufschlag 11½. Prozent, betragen wird, gegen 7,784 Prozent bei den französischen Silbermünzen von 2 Franken und darunter und 8, 48 Prozent bei den englischen Silber⸗ münzen. Allein es werden hieraus umsoweniger Bedenken hergeleitet werden können, als die Besorgniß vor etwaiger Nachprägung sich da— durch widerlegt, daß die weit bedeutendere Unterwerthigkeit der Silber⸗ scheibemünzen bisher zu Nachprägungen nicht geführt hat, und als burch die Bestimmungen des Entwurfs im Art. 8 einer Ueberfüllung des Marktes wirksam vorgebeugt ist. Der Hauptvorzug des gewähl⸗ ten Systems besteht darin, daß die zu eo Feingehalt ausgeprägten Landessilbermünzen unmittelbar als Prägemetall Verwendung finden können und bei der Umprägung, trotz der zum Theil erheblichen Ab⸗ nutzung, einen mäßigen Ueberschuß ergeben werden, welcher einen will- kommenen Beitrag zu den sehr erheblichen Kosten der Einziehung der Landesscheidemünzen und der nicht zur Umprägung gelangenden groben Silbermünzen gewährt. Wenn die Reichssilbermünzen zu einem ihren inneren Werth nicht unerheblich überschreitenden Nemnalwerth aus⸗ gebracht werden, 6 erscheint die Gefahr beseitigt, daß etwa die schwe— reren Stücke zur Einschmelzung ausgekippt werden möchten; es kommt daher auf das genaue Gewicht der einzelnen Stücke weniger an, als bei nahezu vollwerthig ausgeprägten Stücken, und die Fehlergrenze kann so gestellt werd n, daß an der zeitraubenden und Lostspieligen Justirxung erheblich gespart wird. Wesentlich in dieser Rücksicht ist Un Art. 2 S. I die Fehlergrenze mit 10 Tausendtheilen ziemlich weit angenommen worden. . J !
In Betéeff der äußeren Beschaffenheit der Reichssilbermünzen schließt sich der 8. 2 des Artikels 2 genau den in Betreff der Reichs- goldmünzen getroffenen Bestimmungen an. . x
Was zweitens die Pflicht zur Annahme der Reichssilbermünzen angeht, so ist dieselbe im Artikel 8 für Private auf Beträge von nicht über 50 Mark beschränkt. Der franzͤsisch⸗schweizerische Münz⸗ vertrag vom 23. Dezember 1865 enthält eine analoge Bestimmung, indem er den Münzen zu 2, 1 und zu Fr. gesetzlichen Cours bis zu Beträgen von 5606 Franken beilegt. Die ferneren Bestimmungen des Artikels 83 über die Annahme von Reichssilbermünzen durch die Reichs⸗ und Landeskassen bei Zahlungen jedes Betrages und über den Umtausch derselben gegen Reichsgoldmlinzen haben den Zweck, jeder auch nur lokalen Ueberfül= lung des Verkehrs mit Münzen dieser Art, vorzubeugen. Sie unter⸗
elden sich vsön den entsprechenden Bestimmungen des erwähnten el Ter e dadurch, daß sie sich auch auf Tie Fünfmarkstücke er⸗ strecken, während * i. . von den entsprechenden Be⸗
immungen ausgeschlossen sind. . . . 6. an 6 endlich, bis zu welchem Reichssilbermünzen auszugeben sind, hat im Artikel 3 höher gegriffen werden müssen, als es in dem mehrerwähnten Vertrage geschehen ist. Denn die in letz—= terem festgesetzte Maximalgrenze (von G Franken pro Kopf der Be— pölkerungJ' bezieht sich nur auf die Silbermünzen zu 4, 1 und 2 Franken, wogegen der Ausprägung der silbernen Funffrankenstücke keine Grenze gezogen worden ist. Nach dem Entwurf gilt die Maximal- grenze von j Mark für den Kopf der Bevölkerung für alle ilber · münzen, einschließlich der Fünfmarkstücke, Der Betrag, um welchen die Grenze hier weiter gezogen ist, läßt Raum für ungefähr ein Fünfmarkstück für den Kopf der Bevölkerung. Es ist fraglich, ob, diese Grenze nicht eher eine zu enge ist. Indeß wird es erst Zeit sein, die Frage zu erwägen, wenn die Einziehung der Landessilbermünzen ihrem Abschluß entgegengeht. . ö.
Für die Scheidemünzen zu 10 und 5. Pfennigen, welche den jetzi⸗ gen zu den Silberscheidemünzen gehörigen 1 und Groschenstücken entsprech n, schlägt der Entwurf im Art. 2 vor, als ünzmaterial an
die Stelle des geringhaltigen Silbers, nach dem Vorgange der Schweiz,
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